-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Schutzisolierungselement für einen
Elektroschrank, insbesondere einen Schaltschrank, wobei das Schutzisolierungselement
aus einem nichtleitenden Material, insbesondere aus Kunststoff,
ausgebildet ist. Ferner betrifft die Erfindung eine modular aufgebaute
Schutzisolierung für
einen Elektroschrank, insbesondere einen Schaltschrank.
-
Schutzisolierungen
für einen
Elektroschrank, insbesondere einen Schaltschrank, dienen dazu, dass
keine elektrische Spannung am Boden-, Seiten- oder Dachbereich des
Elektroschrankes nach außen treten.
D. h., derartige Schutzisolierungen dienen zum Schutz der Umgebung
von Elektroschränken, insbesondere
von Personen. Bekannte Schutzisolierungen sind als ein Kunststoffspritzgußteil in
der jeweiligen Breite eines Elektroschrankes ausgebildet. Typische
Schrankbreiten liegen zwischen 250–1250 mm. Die Spritzgußteile weisen
integrierte Aufnahmen für
senkrecht angeordnete Tragholme auf. Allerdings dürfen keine
leitenden Teile durch die Schutzisolierung hindurchgeführt werden.
Der Aufwand für die
Herstellung eines derart speziellen Kunststoffspritzgußteils ist
hoch, da hohe Werkzeugkosten anfallen. Ferner sind gestanzte Isolierplatten
bekannt, die unterhalb von gefräßten Tragklötzen angeordnet werden.
Auch diese werden für
jede bestimmte Schankbreite einzeln angefertigt, was einen hohen und
kostenintensiven Herstellungsaufwand bedeutet. Ein Nachteil der
bekannten Schutzisolierungen ist, dass diese jeweils auf eine bestimmte
Schrankbreite bzw. Schranktiefe beschränkt sind, d. h. nur für eine spezielle
Elektroschrankgröße genutzt
werden können.
Derartige Schutzisolierungen werden genau auf die Breite des jeweiligen
Elektroschrankes angepasst und sind daher auch nur für diese
Elektroschränke
nutzbar. In kleineren oder größeren Elektroschränken sind
diese Schutzisolierungen dann nicht einsetzbar. Hier müssen entsprechend
passende Schutzisolierungen hergestellt werden. Die Herstellung
der vielen verschiedenen Größen der
Schutzisolierungen ist aufwendig und teuer, da für jede Schrankbreite und -tiefe
ein eigenes Werkzeug erstellt werden muss.
-
Aus
der
DE 199 59 185
A1 ist eine Kabeldurchführung
bekannt. Diese ist zwei oder mehrteilig ausgebildet, wobei die einzelnen
Teile der Kabeldurchführung über Steckverbindungen
miteinander verbunden werden. Um eine feste Verbindung zwischen
den einzelnen Teilen herzustellen sind Schraubverbindungen vorgesehen.
-
Aus
der
DE 20 2004
021 084 U1 ist eine Kabeldurchführungsanordnung bekannt, die
zur abgedichteten Durchführung
wenigstens eines Kabels durch eine Wandung eines Schaltschrankes
dient. Die Kabeldurchführungsanordnung
ist in die Wandung eines Gehäuses,
beispielsweise eines Schaltschrankes, einsetzbar.
-
Die
DE 10 2005 056 214
B3 offenbart eine Vorrichtung zum Führen von Kabeln und Leitungen durch
Wände,
mit einer Halterung mit der zwei oder mehrere Kabelhalter verbunden
sind, wobei die Halterung eine Durchführungsöffnung rahmenartig umgibt und
wobei die Kabelhalter im Bereich dieser Durchtrittsöffnungen
angeordnet sind.
-
Ferner
ist auch aus der
DE
42 07 281 C1 eine Kabeleinführung für einen Schaltschrank mit einer
offenen Bodenseite bekannt. Die Bodenseite ist von Rahmenschenkeln
eines Rahmengestells umschlossen. Die Kabeleinführung dient der Abdichtung der
offenen Bodenseite und der abgedichteten Durchführung von Kabeln unterschiedlicher
Größe in oder
aus dem Schaltschrank. Dabei ist es möglich, dass mehrere Kabeleinführungen
nebeneinander die Bodenseite des Schaltschrankes abdecken. Zusätzlich können einfache
Bodenbleche vorgesehen sein, die den Boden des Schaltschrankes abdecken.
Die Kabeleinführungen
bzw. die Bodenbleche werden an den Rahmenschenkeln des Schalt schrankes
verschraubt, um diese dort sicher zu fixieren. Die Kabeleinführungen
bzw. die Bodenbleche weisen Aussparungen auf, durch die Kabeltüllen einsteckbar
sind. Durch die Kabeltüllen
können
entsprechende Kabel durchgeführt
werden, die abgedichtet in diesen einliegen. Sowohl die Aussparungen,
als auch die Kabeltüllen
können
unterschiedlich groß ausgebildet sein,
um verschiedenartige Kabel in oder aus einem Schaltschrank zu leiten.
-
Aus
der
DE 197 11 980
A1 ist ein stationäres Gehäuse zur
Aufnahme von elektrischen Einrichtungen, insbesondere Kabelverzweigungseinrichtungen,
bekannt. Die Wandelemente des Gehäuses sind aus Kunststoff ausgebildet
und formschlüssig
zusammensetzbar, wobei ein formstabiles Gestell als Träger für die elektrischen
Einrichtungen dient und von den Kunststoffwandelementen so umschlossen
sind, dass sich auf den Seitenwänden
und dem Gehäusedach
Fügestellen
ergeben.
-
Die
DE 41 08 140 A1 offenbart
einen Baugruppenträger
zum Einbau in einen Schaltschrank. Dieser Baugruppenträger dient
der Vereinfachung bei Zusammenbau eines Schaltschrankes. Durch den
Baugruppenträger
wird eine Unter-Einheit geschaffen, die vor dem Einbau in einem
Schaltschrank komplett bestückbar
und verdrahtbar ist. Diese übersichtliche
Einheit kann von einer gering qualifizierten Person aufgebaut, verdrahtet
und geprüft
werden und anschließend
in einen Schaltschrank eingebaut werden.
-
Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine einfache, kostengünstige und
flexibel einsetzbare Schutzisolierung für einen Elektroschrank, insbesondere
einen Schaltschrank, zu schaffen. Insbesondere soll die Schutzisolierung
für verschiedene Schrankgrößen einsetzbar
sein.
-
Diese
Aufgaben werden erfindungsgemäß durch
ein Schutzisolierungselement mit den Merkmalen gemäß dem unabhängigen Patentanspruch
1 sowie durch eine modular aufgebaute Schutzisolierung mit den Merkmalen
gemäß dem unabhängigen Patentanspruch 11
gelöst.
Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen,
der Beschreibung sowie den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und
Details, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Schutzisolierungselement
beschrieben sind, selbstverständlich
auch im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen modular aufgebauten Schutzisolierung,
und jeweils umgekehrt, so dass bezüglich der Offenbarung zu den
einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen
wird.
-
Gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung wird die Aufgabe durch ein Schutzisolierungselement für einen
Elektroschrank, insbesondere einen Schaltschrank, wobei das Schutzisolierungselement
aus einem nichtleitenden Material, insbesondere aus Kunststoff,
ausgebildet ist und wobei das Schutzisolierungselement einen Grundkörper und
wenigstens eine an dem Grundkörper
angeordnete Steckverbindung aufweist, wobei die wenigstens eine
Steckverbindung eine Vertiefung zur formschlüssigen Aufnahme einer Steckverbindung
zumindest eines weiteren Schutzisolierungselementes aufweist, gelöst.
-
Bei
dem Schutzisolierungselement ist bevorzugt, dass die wenigstens
eine Steckverbindung eine Vertiefung zur formschlüssigen Aufnahme
einer Steckverbindung zumindest eines weiteren Schutzisolierungselementes
aufweist. Die Steckverbindung ist, wie bereits zuvor erwähnt, zur
Aufnahme einer weiteren Steckverbindung ausgebildet. Dies wird insbesondere
dadurch realisiert, dass die Steckverbindung eine Vertiefung aufweist.
Die Vertiefung kann auch als Nut, Aufnahme oder Mulde bezeichnet
werden. In die Vertiefung wird eine Steckverbindung eines anderen
Schutzisolierungselementes formschlüssig eingesteckt. Nach dem
Einstecken der Steckverbindung des einen Schutzisolierungselementes
in eine Steckverbindung eines weiteren Schutzisolierungselementes
sind diese plan zueinander angeordnet. Sämtliche zusammengesteckten Schutzisolierungselemente
weisen in der zusammengesteckten Form eine ebene Oberfläche auf,
so dass der Eindruck entsteht, es handelt sich um eine einzige Schutzisolierung.
-
Kern
der Erfindung ist, dass das Schutzisolierungselement wenigstens
eine Steckverbindung aufweist. Durch diese Steckverbindung kann
das Schutzisolierungselement an ein weiteres, insbesondere gleich
ausgebildetes, Schutzisolierungselement befestigt werden. Diese
bilden dann zusammen die Schutzisolierung eines Elektroschrankes,
insbesondere eines Schaltschrankes. D. h., die wenigstens eine Steckverbindung
an dem Schutzisolierungselement ermöglicht das Zusammenfügen mehrerer Schutzisolierungselemente
zu einer größer flächigen Schutzisolierung.
So kann eine Schutzisolierung für den
Boden eines Elektroschrankes aus mehreren zusammengesteckten Schutzisolierungselementen
bestehen. Diese werden über
die Steckverbindungen zusammengefügt.
-
Ein
Schutzisolierungselement ist aus einem nichtleitenden Material,
insbesondere aus Kunststoff, ausgebildet. Dabei ist sowohl der Grundkörper, als auch
die wenigstens eine Steckverbindung des Schutzisolierungselementes
aus dem nichtleitenden Material ausgebildet. Es ist auch denkbar,
dass als nichtleitendes Material Gummi, Polycarbonat, Plexiglas
oder ein Keramikwerkstoff eingesetzt wird.
-
Die
Steckverbindung zur formschlüssigen Aufnahme
einer weiteren Steckverbindung ist an dem Grundkörper des Schutzisolierungselementes angeordnet.
Vorteilhafterweise ist die wenigstens eine Steckverbindung an dem
Randbereich des Grundkörpers
des Schutzisolierungselementes vorgesehen. Die Steckverbindung ist
dabei derart ausgebildet, dass diese eine andere Steckverbindung
eines weiteren Schutzisolierungselementes formschlüssig aufnehmen
oder formschlüssig
in eine andere Steckverbindung eines weiteren Schutzisolierungselementes
eingesteckt werden kann.
-
Die
wenigstens eine Steckverbindung kann an dem Grundkörper stoff-
und/oder kraftschlüssig befestigt
sein. Bevorzugt ist jedoch ein Schutzisolierungselement, bei dem
die wenigstens eine Steckverbindung einstückig mit dem Grundkörper des Schutzisolierungselementes
ausgebildet ist. Dadurch weisen der Grundkörper und die wenigstens eine Steckverbindung
die gleichen isolierenden Eigenschaften auf. Die Herstellung eines
einstückig
ausgebildeten Schutzisolierungselementes ist zudem kostengünstiger,
als das nachträgliche
Fixieren einer Steckverbindung an dem Grundkörper. Dabei ist die wenigstens
eine Steckverbindung derart an dem Grundkörper angeordnet, dass die Verbindung
zwischen der wenigstens einen Steckverbindung und dem Grundkörper ein
Einführen
der wenigstens einen Steckverbindung in zumindest eine Steckverbindung
eines anderen Schutzisolierungselementes nicht behindert wird.
-
Das
Schutzisolierungselement kann als Spritzgußteil ausgebildet sein. Besonders
bevorzugt ist jedoch ein Schutzisolierungselement, das aus einer
tiefgezogenen, formstabilen Kunststofffolie ausgebildet ist. Ein
derartiges Schutzisolierungselement kann kostengünstig hergestellt werden, da
nur einmal eine entsprechende Tiefziehvorrichtung bzw. ein entsprechendes
Tiefziehwerkzeug benötigt
wird. Daher sind auch die Werkzeugkosten für ein derartig ausgebildetes
Schutzisolierungselement geringer, als bei einer Gussform. Ein weiterer
entscheidender Vorteil ist die Lagerfähigkeit eines derartigen Schutzisolierungselementes.
Da nur eine einzige Form des Schutzisolierungselementes erforderlich
ist, um durch Kombination dieser miteinander eine Schutzisolierung
herzustellen, können
die Schutzisolierungselemente einfach ineinander gestapelt werden.
-
Insbesondere
bevorzugt ist ein Schutzisolierungselement, bei dem der Grundkörper des
Schutzisolierungselementes eine rechteckige Form aufweist. Das Zusammenfügen von
rechteckig ausgebildeten Schutzisolierungselementen ist einfacher,
als bei Schutzisolierungselementen deren Grundkörper eine andere Form aufweisen.
Prinzipiell kann der Grundkörper
eines Schutzisolierungselementes jede andere Form, beispielsweise
eine dreieckförmige oder
eine vieleckige Gestalt, aufweisen. Die Steckverbindung verläuft bevorzugt
entlang einer Seite des Grundkörpers.
Hierdurch wird verhindert, dass zwischen zwei Schutzisolierungselementen
ein Spalt entsteht.
-
Der
Querschnitt der Vertiefung kann verschiedenartig ausgebildet sein.
Zu dem Boden der Vertiefung nimmt der Durchmesser der Vertiefung
jedoch ab. D. h., die Vertiefung weist einen zum Boden der Vertiefung
verjüngenden
Verlauf auf. Bevorzugt ist dabei ein Schutzisolierungselement, bei
dem die Vertiefung einen gewölbten,
insbesondere halbkreisförmigen,
oder einen trapezförmigen
Querschnitt aufweist. Durch diese Querschnittsformen ist die Steckverbindung
zur Aufnahme einer korrespondieren Steckverbindung eines weiteren
Schutzisolierungselementes geeignet. Die Steckverbindung selbst
weist vorteilhafterweise eine ringssegmentförmige Querschnittsform, eine
V-förmige
Querschnittsform oder eine U-förmige
Querschnittsform, mit einen Bodenelement und zwei ausgehend von
dem Bodenelement auseinanderspreizenden Schenkelelementen, auf. Es
sind aber auch andere Querschnittsformen der Steckverbindung und
der Vertiefung möglich.
-
Ferner
ist ein Schutzisolierungselement bevorzugt, bei dem an der Vertiefung
der Steckverbindung wenigstens ein Rastelement oder eine Rastaufnahme
zur kraftschlüssigen
Befestigung einer Steckverbindung zumindest eines weiteren Schutzisolierungselementes
vorgesehen ist. Bei einem derart ausgebildeten Schutzisolierungselement
bleibt ein hinzugefügtes
weiteres Schutzisolierungselement fest mit dem ersten Schutzisolierungselement
verbunden. Nur unter Aufwendungen einer Kraft kann diese Verbindung
wieder gelöst
werden. Dabei kann an der Vertiefung der Steckverbindung, insbesondere
an der Wandung der Vertiefung, ein Rastelement oder eine Rastaufnahme
vorgesehen sein. Ist ein Rastelement vorgesehen, so wird dieses
an einer entsprechenden Rastaufnahme an der Außenseite einer Steckverbindung
eines weiteren Schutzisolierungselementes befestigt. Ist an der
Vertiefung eine Rastaufnahme vorgesehen, kann diese ein an der Außenseite
einer Steckverbindung eines weiteren Schutzisolierungselementes
vorgesehenes Rastelement aufnehmen.
-
Entsprechend
bevorzugt ist ein Schutzisolierungselement, bei dem an der Außenseite
der Steckverbindung wenigstens ein Rastelement oder eine Rastaufnahme
zur kraftschlüssigen
Befestigung der Steckverbindung an einer Steckverbindung eines weiteren
Schutzisolierungselementes vorgesehen ist. Vorteilhafterweise weist
eine Steckverbindung eines Schutzisolierungselementes sowohl an
der Vertiefung wenigstens ein Rastelement oder wenigstens eine Rastaufnahme,
als auch an der Außenseite
der Steckverbindung wenigstens ein Rastelement oder wenigstens eine
Rastaufnahme auf. Hierdurch kann das Schutzisolierungselement einerseits
eine Steckverbindung eines weiteren Schutzisolierungselementes aufnehmen,
andererseits kann das Schutzisolierungselement über seine wenigstens eine Steckverbindung
in eine Steckverbindung eines weiteren Schutzisolierungselementes
eingefügt
werden.
-
Ferner
ist ein Schutzisolierungselement bevorzugt, bei dem zwei oder mehr
Steckverbindungen an zwei aneinandergrenzenden Seiten oder an zwei gegenüberliegenden
Seiten des Grundkörpers
des Schutzisolierungselementes angeordnet sind. Hierdurch können mehrere
Schutzisolierungselemente in Reihe aneinander befestigt werden.
Dabei werden die Schutzisolierungselemente kaskadenförmig ineinander
gefügt.
Sind Steckverbindungen an zwei aneinandergrenzenden Seiten eines
Grundkörpers angeordnet,
so kann ein weiteres Schutzisolierungselement geneigt zu dem ersten
Schutzisolierungselement angeordnet werden. Dies ermöglicht,
dass die Schutzisolierungselemente auch im mehreren Reihen nebeneinander,
miteinander befestigt werden können.
-
Die
Vertiefungen der Steckverbindungen der Schutzisolierungselemente
sind derart ausgebildet, dass sie zur Aufnahme einer Metall-Tiefentraverse geeignet
sind. Diese ist dabei von der Vertiefung umschlossen, so dass eine
Spannungsweiterleitung nicht möglich
ist. Die Metall-Tiefentraversen können an den Rastelement beziehungsweise
den Rastaufnahme der Vertiefungen der Steckverbindungen kraftschlüssig befestigt
werden. Bevor zugt ist ferner, wenn die Metall-Tiefentraversen formschlüssig in
den Vertiefungen der Steckverbindungen einliegen können. Die
Metall-Tiefentraversen werden bevorzugte mittels Isolierungsklötzen an
dem Gehäuse
des Elektroschrankes, insbesondere des Schaltschrankes, befestigt.
-
Eine
besondere Variante des Schutzisolierungselementes sieht vor, dass
die wenigstens eine Steckverbindung abgewinkelt, insbesondere um
90° abgewinkelt,
zu dem Grundkörper
des Schutzisolierungselementes angeordnet ist. Hierdurch kann ein weiteres
Schutzisolierungselement geneigt zu dem ersten Schutzisolierungselement
an diesem angeordnet werden. Dies ist insbesondere im Übergangsbereich
zwischen zwei Schrankseiten eines Elektroschrankes von Vorteil.
So kann beispielsweise im Übergangsbereich
zwischen dem Bodenbereich eines Elektroschrankes und einem senkrecht
dazu angeordneten Seitenbereich ein derartiges Schutzisolierungselement
eingesetzt werden. Das weitere Schutzisolierungselement verläuft dann
senkrecht zu dem im Bodenbereich angeordneten Schutzisolierungselement,
wobei diese über
die Steckverbindungen aneinander befestigt sind.
-
Eine
andere derartige Variante des Schutzisolierungselementes sieht vor,
dass an der Außenseite
einer Steckverbindung abgewinkelt eine weitere Steckverbindung vorgesehen
ist. Dies hat den gleichen Effekt, wie bei dem zuvor beschriebenen
Schutzisolierungselement. Auch hier können zwei Isolierungselemente
geneigt zueinander angeordnet werden. Der Vorteil hierbei ist, dass
zusätzlich
eine Vertiefung einer Steckverbindung für die Aufnahme einer Metall-Tiefentraverse
genutzt werden kann.
-
Gemäß dem zweiten
Aspekt der Erfindung werden die Aufgaben durch eine modular aufgebaute Schutzisolierung
für einen
Elektroschrank, insbesondere für
einen Schaltschrank, wobei die modular aufgebaute Schutzisolierung
aus wenigstens zwei Schutzisolierungselementen gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung ausgebildet ist und wobei die wenigstens zwei
Schutziso lierungselemente über
die Steckverbindungen form- und/oder kraftschlüssig aneinander lösbar befestigt
sind, gelöst.
-
Die
spezielle Ausgestaltung der Schutzisolierungselemente, mit den seitlich
angeordneten Steckverbindungen, ermöglicht eine derartig modular aufgebaute
Schutzisolierung. Diese modular aufgebaute Schutzisolierung ist
flexibel an die jeweiligen Größen der
Elektroschränke,
insbesondere der Schaltschrank, anpassbar. So kann beispielsweise die
Schutzisolierung im Bodenbereich eines einen Meter breiten Elektroschrankes
durch vier hintereinander befestigte Schutzisolierungselemente gebildet werden.
Soll der Bodenbereich eines anderthalb Meter breiten Elektroschrankes
mit einer Schutzisolierung ausgelegt werden, können beispielsweise die zuvor
verwendeten vier Schutzisolierungselemente verwendet werden, wobei
zwei weitere hinzufügt werden.
Ein für
Elektroschränke
geeignetes Maß für die Schutzisolierungselemente
sieht vor, dass diese inklusive ihrer Steckverbindungen eine Breite
von 250 mm aufweisen. Hier sind aber auch jede anderen Breiten-
und Längenmaße möglich.
-
Die
modular aufgebaute Schutzisolierung kann durch das Hintereinanderfügen mehrerer Schutzisolierungselemente
eben ausgebildet sein. Es ist aber auch möglich, durch die Verwendung
speziell ausgebildeter Schutzisolierungselemente, die Steckverbindungen
aufweisen, die geneigt zu dem Grundkörper des Schutzisolierungselementes
angeordnet sind, dass eine einzige Schutzisolierung verwendet werden
kann, um sowohl den Boden, als auch den Seitenbereich eines Elektroschrankes
abzudecken.
-
Die
Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine
perspektivische Ansicht eines Schutzisolierungselementes mit zwei
an gegenüberliegenden
Seiten angeordneten Steckverbindungen;
-
2 mehrere
kaskadenförmig
ineinander gesteckte Isolierungselemente;
-
3 mehrere
kaskadenförmig
ineinandergesteckte Isolierungselemente während des Einbaus in den Bodenbereich
eines Elektroschrankes;
-
4 eine
vergrößerte Darstellung
der Steckverbindungen zweier aneinanderzufügender Schutzisolierungselement;
-
5 eine
vergrößerte Darstellung
zweier ineinandergesteckter Schutzisolierungselemente;
-
1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Schutzisolierungselementes 1 mit
zwei an gegenüberliegenden
Seiten angeordneten Steckverbindungen 3. Steckverbindungen 3 sind
an dem rechteckig ausgebildeten Grundkörper 2 des Schutzisolierungselementes 1 angeordnet.
Jede Steckverbindung 3 weist eine Vertiefung 4 auf,
die zur Aufnahme einer Steckverbindung eines weiteren Schutzisolierungselementes
ausgebildet ist. In dieser Ausführungsvariante
des Schutzisolierungselementes 1 weist die Vertiefung 4 einen
trapezförmigen
Querschnitt auf, wobei die Vertiefung 4 zu ihrem Boden
hin einen verjüngenden
Verlauf aufweist.
-
Die 2 und 3 zeigen
mehrere kaskadenförmig
ineinander gesteckte Isolierungselemente 1, 1a, 1b, 1c.
Diese sind in Reihe hintereinander aneinandergefügt. Dabei ist in dem Verbindungselement 3 des
Schutzisolierungselementes 1 das Verbindungselement 3a eines
weiteren Schutzisolierungselementes 1a formschlüssig, vorzugsweise auch
kraftschlüssig,
hin eingesteckt. In den beiden 2 und 3 ist
das zusammengesteckten der Schutzisolierungselemente 1a, 1b und 1c explosionsartig
dargestellt. Ist ein Schutzisolierungselement an ein anderes Schutzisolierungselement
befestigt, so verlaufen diese in einer Ebene. Hierdurch bilden die
Schutzisolierungselemente 1, 1a, 1b, 1c eine Schutzisolierung 20.
D. h., Die Summe aller Schutzisolierungselemente 1, 1a, 1b, 1c stellt
die eigentli che Schutzisolierung 20 für einen Elektroschrank dar.
In der 3 sind die Schutzisolierungselemente 1, 1a, 1b, 1c an
dem Bodenbereich 7 eines Elektroschrankes angeordnet. Der
Bodenbereich 7 wird durch die Rückwand 8 und den Seitenbereich 6 des
Elektroschrankes begrenzt.
-
Die 4 und 5 zeigen
jeweils eine vergrößerte Darstellung
der Steckverbindungen 3, 3a zweier Schutzisolierungselemente 1, 1a.
Die Steckverbindung 3a des weiteren Schutzisolierungselementes 1a wird
in die Steckverbindung 3 des ersten Schutzisolierungselementes 1 eingefügt. Dabei
kann die Steckverbindung 3a des weiteren Schutzisolierungselementes 1a neben
dem Formschluss auch kraftschlüssig
in der Vertiefung 4 der Steckverbindung 3 des
ersten Schutzisolierungselementes 1 befestigt werden. Die
beiden Schutzisolierungselemente 1, 1a sind identisch
aufgebaut, so dass auch das erste Schutzisolierungselement 1 an
dem weiteren Schutzisolierungselement 1a befestigt werden
könnte.
Die Vertiefung in 4, 4a der Steckverbindungen 3, 3a der
beiden Schutzisolierungselemente 1, 1a sind identisch
aufgebaut und weisen hier eine nutförmigen Gestalt auf. Nach dem
Einstecken der Steckverbindung 3a des weiteren Schutzisolierungselementes 1a in
die Steckverbindung 3 des ersten Schutzisolierungselementes 1,
kann in die Vertiefung 4a des weiteren Schutzisolierungselementes 1a eine
Metall-Tiefentransverse 9 eingefügt werden. Diese dient zum
Befestigen von Halteelementen, beispielsweise Montageholme, innerhalb
des Elektroschrankes. Damit die Metall-Tiefentransverse 9 keine Spannung
auf den Elektroschrank, insbesondere den Seitenbereich 6 des
Elektroschrankes, abgibt, sind die Metall-Tiefentransverse 9 stirnseitig
jeweils durch einen Isolierungsklotz 10 geschützt. Der
Isolierungsschutz 10 wird ebenfalls in die Vertiefungen 4, 4a der
Steckverbindungen 3, 3a der Schutzisolierungselemente 1, 1a eingesteckt.
-
Weist
der Elektroschrank lediglich die Breite eines Schutzisolierungselementes 1 auf,
so umfasst die Schutzisolierung 20 diese eine Schutzisolierungselement 1.
D. h., der Elektro schrank weist eine Schutzisolierung 20 auf,
die nur aus einem einzigen Modul besteht.
-
Derartig
ausgebildete Schutzisolierungselemente 1, 1a, 1b, 1c können zur
Lagerung einfach ineinander gesteckt werden. Eine Schutzisolierung 20 kann
aus nur einem Schutzisolierungselement 1 oder aus einer
Menge aneinandergefügter
Schutzisolierungselemente 1, 1a, 1b, 1c ausgebildet
sein. Dabei können
die Schutzisolierungselemente 1, 1a, 1b, 1c hintereinander,
das heißt
in Reihe, nebeneinander und/oder geneigt zueinander angeordnet sein.
Die Schutzisolierungselemente 1, 1a, 1b, 1c sind
bevorzugt aus tiefgezogenen Folien hergestellt.
-
- 1
- Schutzisolierungselement
- 2
- Grundkörper
- 3
- Steckverbindung
des Schutzisolierungselementes
- 4
- Vertiefung
der Steckverbindung des Schutzisolierungselementes
- 5
- Außenseite
der Steckverbindung des Schutzisolierungselementes
- 6
- Seitenwand
eines Elektroschrankes
- 7
- Bodenbereich
eines Elektroschrankes
- 8
- Rückwand eines
Elektroschrankes
- 9
- Metall-Tiefentransverse
- 10
- Isolierungsklotz
- 1a,
1b, 1c
- weitere
Schutzisolierungselemente
- 2a,
2b, 2c
- Grundkörper eines
weiteren Schutzisolierungselementes
- 3a,
3b, 3c
- Steckverbindung
eines weiteren Schutzisolierungselementes
- 4a
- Vertiefung
der Steckverbindung eines weiteren Schutzisolierungselementes
- 5a
- Außenseite
der Steckverbindung eines weiteren Schutzisolierungselementes
- 20
- modular
ausgebildete Schutzisolierung