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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft ein wasserführendes Haushaltsgerät,
insbesondere ein Haushaltsgerät zum Waschen und/oder Trocknen
von Wäsche. Speziell betrifft die Erfindung das Gebiet
der Waschmaschinen, Wäschetrockner und Waschtrockner, bei denen
die Funktionen des Waschens und Trocknens in einem Gerät
integriert sind.
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Stand der Technik
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Aus
der
EP 0 465 800 B1 ist
eine Waschmaschine mit einer Waschmittelschale bekannt. Bei der bekannten
Waschmaschine ist die Waschmittelschale aus einer Frontfläche
heraus bewegbar. Dabei ist die Waschmittelschale durch eine in ihrer
Bewegungsrichtung orientierte, wickelbare Stellstange bewegbar,
die von einem durch ein Schaltmittel betätigbares elektromotorisches
Antriebsmittel angetrieben ist. Das elektromotorische Antriebsmittel
kann durch eine Taste eingeschaltet werden, die an der Stirnseite der
Waschmittelschale vorgesehen ist.
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Die
aus der
EP 0 465 800
B1 bekannte Waschmaschine hat den Nachteil, dass die Betätigung
der Waschmittelschale aufwendig ist und mit zusätzlichen
Kosten bei der Herstellung verbunden ist. Insbesondere ist eine
Energieversorgung für das elektromotorische Antriebsmittel
erforderlich.
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Darstellung der Erfindung
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein wasserführendes Haushaltsgerät
zu schaffen, das eine verbesserte Öffnungshilfe für
eine Schale aufweist und bei dem eine ästhetische Gestaltung
der Außenseite oder Frontfläche möglich
ist.
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Die
Aufgabe wird durch ein erfindungsgemäßes wasserführendes
Haushaltsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Speziell besteht der Vorteil, dass eine rein mechanische Öffnungshilfe
geschaffen werden kann, die ohne eine externe Energieversorgung
auskommt.
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Durch
die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen des im Anspruch 1 angegebenen
wasserführenden Haushaltsgeräts möglich.
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Vorteilhaft
ist es, dass die Blende der Schale eine geschlossene, grifflose
Außenseite aufweist. Dadurch ist eine ästhetische
Ausgestaltung des Haushaltsgeräts möglich, wobei
sich die Blende der Schale harmonisch in eine Frontfläche
des Haushaltsgeräts einfügt. Ferner ist es vorteilhaft,
dass die Blende einen Eingriff aufweist und dass das Federelement
so ausgestaltet ist, dass es bei der Betätigung der Halteeinrichtung
die Blende der Schale so weit ausschiebt, dass der Eingriff der
Blende über eine Seitenfläche des Gehäuseteils
hinaussteht. Durch das Federelement kann somit ein teilweises Ausschieben
der Blende der Schale erzielt werden, wodurch anschließend
ein Greifen der Blende beim Eingriff möglich ist. Durch
das Greifen der Blende am Eingriff kann eine Bedienperson die Schale
mit Muskelkraft weiter aus dem Gehäuseteil ziehen. Dabei
ist es vorteilhaft, dass der Eingriff an einer Unterseite der Blende
vorgesehen ist. Ferner kann der Eingriff auch an der Rückseite
der Blende erfolgen, wodurch die Herstellung der Blende der Schale
vereinfacht werden kann.
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In
vorteilhafter Weise umfasst die Schale einen Grundkörper,
wobei die Blende mit dem Grundkörper verbunden ist und
wobei die Blende bei der Betätigung der Halteeinrichtung
zum Freigeben der Blende in Bezug auf den zunächst zu dem
Gehäuseteil stehenden Grundkörper über
eine begrenzte Ausschiebestrecke ausschiebbar ist. Somit lässt
sich die Blende etwas gegenüber dem Grundkörper
der Schale verschieben, wobei diese Verschiebung beim Freigeben
der Blende durch das Federelement erfolgt. Da der Grundkörper
der Schale stehen bleibt, eignet sich diese Ausgestaltung auch für
schwergängige bzw. mit Kondenswasser oder anderen Flüssigkeiten
gefüllte Schalen. Beispielsweise kann der Grundkörper
als Flüssigkeitsaufnahmebehälter, insbesondere
als Kondenswasserbehälter, ausgestaltet sein. Durch das
Ausschieben der Blende wird ein Eingriff zum Ausziehen der Schale
aus dem Gehäuseteil ermöglicht. Somit ergibt sich
ein großer Anwendungsbereich.
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Vorteilhaft
ist es auch, dass der Grundkörper der Schale an seinen
Längsseiten jeweils einen Verbindungsbolzen aufweist, die
in Langlöcher von zugeordneten Verbindungszungen der Blende
eingreifen, wobei das Federelement im Bereich der Verbindungszungen
positioniert ist und einerseits an dem Gehäuseteil und
andererseits an der Rückseite der Blende abgestützt
ist. Beim Ausschieben der Blende wird über das Langloch
eine gewisse Verschiebbarkeit der Blende bezüglich des
Grundkörpers der Schale um die Ausschiebestrecke ermöglicht.
Durch die Anordnung der Federelemente im Bereich der Verbindungszungen
wird eine vorteilhafte Kraftübertragung beim Ausschieben
erzielt, die ein Verklemmen verhindert und eine zuverlässige
Funktion gewährleistet.
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Vorteilhaft
ist es ferner, dass der Grundkörper der Schale an der Längsseite
einen zweiten Verbindungsbolzen aufweist, der in ein Langloch einer zweiten
Verbindungszunge der Blende eingreift. Außerdem ist es
vorteilhaft, dass der Grundkörper der Schale an der weiteren
Längsseite einen vierten Verbindungsbolzen aufweist, der
in ein Langloch einer vierten Verbindungszunge der Blende eingreift.
Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass eine Führung der Blende
in Bezug auf den Grundkörper der Schale verbessert ist.
Insbesondere wird die Stabilität verbessert, wobei beim
Ausschieben ein Drehen oder Verkippen der Blende in Bezug auf den
Grundkörper der Schale zuverlässig verhindert
ist.
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Möglich
ist es auch, dass die Schale mit der Blende einstückig
ausgestaltet ist. Diese Ausgestaltung ist speziell für
eine als Einspülschale ausgestaltete Schale von Vorteil,
die in der Regel nur relativ leicht beladen ist, so dass ein oder
mehrere Federelemente ein teilweises Ausschieben der gesamten Schale
gewährleisten können.
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Vorteilhaft
ist es, dass die Halteeinrichtung ein Rastelement aufweist, das
in dem weitgehend eingeschobenen Zustand an einer Raststelle des
Gehäuseteils eingerastet ist, und dass zumindest die Blende
der Schale gegen die Vorspannung des Federelements betätigbar
ist, wobei die Blende der Schale zum Freigeben der Blende zumindest
mittelbar auf das Rastelement der Halteeinrichtung einwirkt. Bei
dieser Ausgestaltung ist die Blende der Schale im weitgehend eingeschobenen
Zustand vorzugsweise an einer Frontfläche des Haushaltsgeräts ausgerichtet.
Allerdings kann die Blende oder auch die Blende zusammen mit dem
Grundkörper der Schale noch etwas eingeschoben werden,
um das Rastelement der Halteeinrichtung zu betätigen. Bei dieser
Ausgestaltung ist es insbesondere von Vorteil, dass eine Außenseite
der Blende vollständig geschlossen und grifflos ausgestaltet
ist. Zur Betätigung des Rastelements kann dann an irgendeiner
Stelle der Außenseite der Blende durch einen Benutzer eine
Betätigungskraft ausgeübt werden. Hierdurch kann
eine Push-Push-Funktion der Blende realisiert werden, die ein Selbstausrasten
der Blende ermöglicht.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der nachfolgenden
Beschreibung anhand der beigefügten Zeichnungen, in denen
sich entsprechende Elemente mit übereinstimmenden Bezugszeichen
versehen sind, näher erläutert. Es zeigt:
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1 ein
wasserführendes Haushaltsgerät in einer auszugsweisen,
schematischen Schnittdarstellung entsprechend einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
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2 einen
auszugsweisen Schnitt durch das in 1 gezeigte
wasserführende Haushaltsgerät entlang der mit II bezeichneten
Schnittlinie in einem eingeschobenen Zustand;
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3 den
in 2 gezeigten Ausschnitt in einem Zustand, in dem
eine Blende einer Schale freigegeben ist;
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4 den
in 2 dargestellten Ausschnitt entsprechend einem
zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung in einem eingeschobenen
Zustand;
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5 den
in 4 gezeigten Ausschnitt eines wasserführenden
Haushaltsgeräts entsprechend dem zweiten Ausführungsbeispiel
in einem Zustand, in dem die Blende freigegeben ist;
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6 den
in 1 dargestellten auszugsweisen Schnitt durch ein
wasserführendes Haushaltsgerät entsprechend einem
dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung und
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7 einen
auszugsweisen Schnitt durch das in 6 gezeigte
wasserführende Haushaltsgerät entlang der mit VII bezeichneten
Schnittlinie in einem weitgehend eingeschobenen Zustand.
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Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung
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1 zeigt
ein wasserführendes Haushaltsgerät 1 in
einer auszugsweisen, schematischen Schnittdarstellung entsprechend
einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Das wasserführende Haushaltsgerät 1 kann
insbesondere zum Waschen und/oder Trocknen von Wäsche dienen.
Speziell kann das wasserführende Haushaltsgerät 1 des
ersten Ausführungsbeispiels als Trockner ausgestaltet sein.
Das wasserführende Haushaltsgerät 1 der
Erfindung eignet sich allerdings auch für andere Anwendungsfälle.
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Das
wasserführende Haushaltsgerät 1 weist zumindest
ein Gehäuseteil 2 auf. An dem Gehäuseteil 2 ist
eine Frontfläche 3 vorgesehen, die weitgehend
glatt ausgestaltet ist. Dabei kann die Frontfläche 3 eine
oder mehrere geeignete Öffnungen aufweisen, um beispielsweise
das Einlegen und Entnehmen von Wäsche zu ermöglichen.
Das Gehäuseteil 2 weist eine Deckplatte 4 auf,
die die Oberseite des Haushaltsgeräts 1 darstellt.
In dem Gehäuseteil 2 ist ein Freiraum 5 ausgestaltet,
in den eine Schale 6 in einer Einführrichtung 7 einschiebbar
ist. Dabei liegt die Schale 6 mit ihrer Unterseite 8 an
einer Führungsfläche 9 des Gehäuseteils 2 an.
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Die 1 zeigt
einen eingeschobenen Zustand, in dem die Schale 6 weitgehend
in das Gehäuseteil 2 eingeschoben ist und auf
der Führungsfläche 9 aufliegt. Die Schale 6 weist
einen Grundkörper 10 und eine Blende 11 auf.
Der Grundkörper 10 der Schale 6 ist in
diesem Ausführungsbeispiel als Flüssigkeitsaufnahmebehälter,
insbesondere als Kondenswasserbehälter, ausgestaltet. Ferner
ist die Schale 6 in diesem Ausführungsbeispiel
zweiteilig, d. h. aus zwei Stücken, ausgestaltet, nämlich
aus dem Grundkörper 10 und der Blende 11,
die miteinander verbunden sind. Für die Verbindung weist
die Blende 11 eine Verbindungszunge 12 auf, in
der ein Langloch 13 ausgestaltet ist. Ferner weist der
Grundkörper 10 der Schale 6 einen Verbindungsbolzen 14 auf, der
in das Langloch 13 eingreift. Dadurch ist eine gewisse
Verschiebung der Blende 11 in Bezug auf den Grundkörper 10 möglich.
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Die
Blende 11 weist eine Ausnehmung 15 auf, die in
einem Zustand, in dem die Blende 11 abschnittsweise ausgeschoben
ist, wie es in der 3 dargestellt ist, einen Eingriff
ermöglicht. Ferner weist die Blende 11 eine Rückseite 16 auf,
wobei insbesondere an einer unteren Kante 17 der Rückseite 16 ein Eingriff
in dem Zustand ermöglicht wird, in dem die Blende 11 abschnittsweise
ausgeschoben ist, wie es in der 3 dargestellt
ist.
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An
der Deckplatte 4 ist außerdem ein Vorsprung 20 vorgesehen,
der eine Raststelle bildet, an der in dem eingeschobenen Zustand
ein Rastelement 21 einer Halteeinrichtung 22 eingerastet
ist. Die Raststelle 20 kann auch im Bereich der Frontfläche 3 angeordnet
sein, beispielsweise seitlich oder unter der beweglichen Blende 11.
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Im
Betrieb des wasserführenden Haushaltsgeräts 1 kann
Wäsche getrocknet werden, wobei Kondenswasser in den Grundkörper 10 eingeleitet wird
und sich somit in dem Grundkörper 10 der Schale 6 sammelt.
Das wasserführende Haushaltsgerät 1 des
ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung ist im Folgenden
auch anhand der 2 und 3 im Detail
weiter erläutert.
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2 zeigt
einen auszugsweisen Schnitt durch das in 1 dargestellte
wasserführende Haushaltsgerät 1 entlang
der mit II bezeichneten Schnittlinie. Dabei ist eine weitere
Verbindungszunge 12' der Blende 11 dargestellt.
Die Verbindungszunge 12 ist auf einer Längsseite 25 des
Grundkörpers 10 der Schale 6 vorgesehen,
wobei der an der Längsseite 25 vorgesehene Verbindungsbolzen 14 mit
der Verbindungszunge 12 zusammenwirkt. Ferner ist die Verbindungszunge 12' der
Blende 11 an einer weiteren Längsseite 25' angeordnet,
wobei ein an der Längsseite 25' vorgesehener,
dem Verbindungsbolzen 14 entsprechender Verbindungsbolzen
mit der Verbindungszunge 12' zusammenwirkt.
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Zwischen
der Rückseite 16 und dem Gehäuseteil 2 sind
Federelemente 26, 26' vorgesehen. Dabei sind die
Federelemente 26, 26' in Aussparungen 27, 27' des
Gehäuseteils 2 angeordnet. Die Federelemente 26, 26' sind
in dem in der 2 dargestellten eingeschobenen
Zustand vorgespannt. Dabei erfolgt die Vorspannung der Federelemente 26, 26' beim
Einschieben der Schale 6 mit der Blende 11 in das
Gehäuseteil 2. In dem eingeschobenen Zustand ist
die Schale 6 mit der Blende 11 weitgehend in das Gehäuseteil 2 eingeschoben.
Die Blende 11 wird dabei durch das Rastelement 21 arretiert,
wie es anhand der 1 beschrieben ist. Die Blende 11 weist an
ihrer Außenseite 28 eine Ausnehmung 29 auf,
in die eine Betätigungstaste 30 der Halteeinrichtung 22 eingesetzt
ist. Die Betätigungstaste 30 kann von einer Bedienperson zum
Betätigen der Halteeinrichtung 22 gedrückt
werden. Dadurch löst sich das Rastelement 21 von
dem Vorsprung 20 des Gehäuseteils 2 (1),
so dass die Blende 11 freigegeben wird. Durch die Vorspannung
der Federelemente 26, 26' erfolgt ein abschnittsweises
Ausschieben der Blende 11 der Schale 6.
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3 zeigt
den in 2 dargestellten Ausschnitt eines wasserführenden
Haushaltsgeräts 1 in einem Zustand, in dem die
Blende 11 der Schale 6 abschnittsweise ausgeschoben
ist. Dabei sind die Federelemente 26, 26' im Wesentlichen
entspannt. Der Grundkörper 10 der Schale 6 kann
beispielsweise mit Kondenswasser gefüllt sein. Während
des abschnittsweisen Ausschiebens der Blende 11 bleibt der
Grundkörper 10 auf der Führungsfläche 9 des Gehäuseteils 2 stehen.
Die Blende 11 ist dadurch um die begrenzte Ausschiebestrecke 35 ausgeschoben. Die
Begrenzung der Ausschiebestrecke 35 kann durch die Ausgestaltung
der Langlöcher 13, 13' (1)
der Verbindungszungen 12, 12' vorgegeben werden.
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In
der in der 3 dargestellten, teilweise ausgeschobenen
Stellung der Blende 11 kann der Benutzer beispielsweise
in die Ausnehmung 15 der Blende 11 eingreifen.
Es ist auch möglich, dass die Ausschiebestrecke 35 so
vorgegeben ist, dass der Benutzer die Blende 11 an ihrer
Rückseite 16 greifen kann, beispielsweise im Bereich
der unteren Kante 17, wie es in der 1 dargestellt
ist. Dadurch kann der Benutzer durch Muskelkraft die Schale 6 mit
dem Grundkörper 10 aus dem Freiraum 5 des
Gehäuseteils 2 ziehen, um beispielsweise das Kondenswasser
aus dem Grundkörper 10 zu entsorgen. Anschließend
kann der Benutzer die Schale 6 wieder in den Freiraum 5 des
Gehäuseteils 2 einschieben, wobei die Federelemente 26, 26' wieder
vorgespannt werden.
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Somit
kann die Außenseite 28 der Blende 11 grifflos
ausgestaltet sein. Dadurch kann die Außenseite 28 zusammen
mit der Frontfläche 3 des Gehäuseteils 2 eine ästhetische
Einheit bilden.
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4 zeigt
den in der 2 dargestellten, schematischen
Schnitt durch ein wasserführendes Haushaltsgerät 1 entsprechend
einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Das wasserführende Haushaltsgerät 1 des
zweiten Ausführungsbeispiels kann insbesondere als Waschmaschine
zum Waschen von Wäsche ausgestaltet sein. In diesem Ausführungsbeispiel
ist der Grundkörper 10 der Schale 6 einstückig
mit der Blende 11 ausgestaltet. Ferner ist die Schale 6 als
Einspülschale ausgebildet, wobei drei Kammern zur Aufnahme
von Wasch- und Spülmitteln vorgesehen sind. Im Betrieb
des wasserführenden Haushaltsgeräts 1 werden
die Kammern des Grundkörpers 10 durchspült,
wobei Wasser sowie Wasch- und Spülmittel im Wesentlichen
abfließen oder ausgespült werden.
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In
der Regel wird vor der Inbetriebnahme des wasserführenden
Haushaltsgeräts 1 die Schale 6 mit den
gewünschten Wasch- und Spülmitteln gefüllt. Hierfür
muss die Schale 6 entgegen der Einführrichtung 7 zumindest
teilweise aus dem Gehäuseteil 2 gezogen werden.
Durch Betätigen der Halteeinrichtung 22 durch
den Benutzer wird die Blende 11 freigegeben. Durch die
Vorspannung der Federelemente 26, 26' wird die
Blende 11 entgegen der Einführrichtung 7 beaufschlagt.
Da die Schale 6 einstückig ausgestaltet ist, wird
die gesamte Schale 6 mit der Blende 11 und dem
Grundkörper 10 aus dem Freiraum 5 des
Gehäuseteils 2 mittels der Federkraft abschnittsweise
ausgeschoben.
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5 zeigt
den in der 4 dargestellten Schnitt in dem
Zustand, in dem die Schale 6 mit dem Grundkörper 10 und
der Blende 11 abschnittsweise ausgeschoben ist. Die Ausschiebestrecke 35,
um die die Schale 6 aus dem Gehäuseteil 2 ausgeschoben wird,
ist dabei durch die Ausgestaltung der Federelemente 26, 26' zumindest
näherungsweise vorgebbar. Dabei sind die Federelemente 26, 26' so
gewählt, dass ein Eingriff von einem Benutzer zum weiteren Herausziehen
der Schale 6 mittels Muskelkraft möglich ist.
Die Federelemente 26, 26' können dabei auch
so ausgelegt sein, dass auch eine mit Wasch- und Spülmittel
befüllte Schale 6 um eine ausreichende Ausschiebestrecke 35 abschnittsweise
ausgeschoben wird. Speziell besteht der Vorteil, dass durch die
Federelemente 26, 26' nur eine relativ kurze Ausschiebestrecke 35 zu überwinden
ist, beispielsweise im Bereich von einem oder mehreren Zentimetern, wodurch
eine kostengünstige Ausgestaltung gegeben ist. Die abschnittsweise
ausgeschobene Blende 11 der Schale 6 steht vorzugsweise
zumindest teilweise über die Frontfläche 3 des
Gehäuseteils 2, die eine Seitenfläche
des Gehäuseteils 2 ist, hinaus.
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6 zeigt
ein wasserführendes Haushaltsgerät 1 in
einer auszugsweisen, schematischen Schnittdarstellung entsprechend
einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung. In diesem
Ausführungsbeispiel weist der Grundkörper 10 der
Schale 6 an der Längsseite 25 neben dem
Verbindungsbolzen 14 einen zweiten Verbindungsbolzen 40 auf,
der in ein Langloch 41 einer zweiten Verbindungszunge 42 der
Blende 11 eingreift. Entsprechend ist an der weiteren Längsseite 25' neben
der Verbindungszunge 12' eine vierte Verbindungszunge der
Blende 11 vorgesehen, die mit einem vierten Verbindungsbolzen an
der weiteren Längsseite 25' des Grundkörpers 10 der
Schale 6 zusammenwirkt.
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Dadurch
ist die Blende 11 in Bezug auf den Grundkörper 10 der
Schale 6 weiter stabilisiert. Speziell wird beim Ausschieben
der Schale 6 aus dem Gehäuseteil 2 ein
Drehen oder Verkippen der Blende 11 in Bezug auf den Grundkörper 10 verhindert.
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In
diesem Ausführungsbeispiel ist die Blende 11 weitgehend
in das Gehäuseteil 2 eingeschoben. Im eingerasteten
Zustand des Rastelements 21 ist die Außenseite 28 an
der Frontfläche 3 ausgerichtet. Allerdings kann
die Blende 11 noch etwas in das Gehäuseteil 2 eingeschoben
werden. Dieses Einschieben erfolgt gegen die Vorspannung der Federelemente 26, 26'.
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Die
Ausgestaltung des wasserführenden Haushaltsgeräts 1 des
dritten Ausführungsbeispiels ist im Folgenden auch anhand
der 7 in weiterem Detail beschrieben.
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7 zeigt
einen auszugsweisen Schnitt durch das in 6 gezeigte
wasserführende Haushaltsgerät 1 entlang
der mit VII bezeichneten Schnittlinie im weitgehend eingeschobenen
Zustand der Blende 11. Die Blende 11 weist an
der Rückseite 16 eine Ausnehmung 43 auf,
die insbesondere als Bohrung ausgestaltet sein kann. In die Ausnehmung 43 ist
ein Ende 44 des Rastelements 21 der Halteeinrichtung 22 eingesetzt.
Das Rastelement 21 ist zumindest teilweise elastisch ausgestaltet.
Beim weiteren Einschieben der Blende 11 in der Einführrichtung 7 entgegen
der Vorspannung der Federelemente 26, 26' wird
der Eingriff des Rastelements 21 an dem Vorsprung (Raststelle) 20 aufgehoben,
so dass die Blende 11 teilweise entgegen der Einführrichtung 7 ausgeschoben
wird.
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Ein
Benutzer kann dabei an einer beliebigen Stelle der Außenseite 28 auf
die Blende 11 drücken, um das Ausschieben auszulösen,
d. h., um die Halteeinrichtung 22 zum Freigeben der Blende 11 zu
betätigen.
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Diese
Ausgestaltung hat den Vorteil, dass die Außenseite 28 der
Blende 11 vollständig geschlossen und grifflos
ausgestaltet sein kann, da eine Betätigungstaste entfallen
kann. Auf diese Weise kann eine Push-Push-Funktion für
die Blende 11 der Schale 6 realisiert werden.
Bei dieser Push-Push-Funktion ist die Blende 11 als selbstausrastende
Blende 11 ausgestaltet.
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Bei
der Push-Push-Funktion der Blende 11 kann die Blende 11 zusammen
mit dem Grundkörper 10 betätigt werden.
Vorteilhaft ist allerdings eine Ausgestaltung, bei der die Push-Push-Funktion
allein durch Betätigen der Blende 11 erfolgt.
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Damit
beim Betätigen der Blende 11 im Rahmen der Push-Push-Funktion
nur die Blende 11 entgegen der Einführrichtung 7 betätigt
werden muss, ist im weitgehend eingeschobenen Zustand ein gewisser
Abstand der Blende 11 von dem Grundkörper 10 vorgegeben.
Beim Einschieben der Schale 6 rastet die Halteeinrichtung 22 im
vollständig eingeschobenen Zustand an der Raststelle 20 ein.
Durch die Vorspannung der Federelemente 26, 26' wird
allerdings ein gewisses Zurückspringen der Blende 11 erreicht, so
dass die Außenseite 28 der Blende 11 an
der Frontfläche 3 ausgerichtet ist. Die Rückseite 16 der Blende 11 ist
dann beabstandet zu dem Grundkörper 10 der Schale 6,
wie es in den 6 und 7 veranschaulicht
ist.
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Zum
Freigeben der Blende 11 ist somit nur die Blende 11 der
Schale 6 entgegen der Vorspannung der Federelemente 26, 26' zu
betätigen.
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Beispielsweise
kann der Grundkörper 10 als Kondenswasseraufnahmebehälter
ausgestaltet sein. Im gefüllten Zustand des Grundkörpers 10 kann
die Freigabe der Blende 11 dann in ergonomischer Weise
erfolgen, da nur die Blende 10 zu betätigen ist.
Die freigegebene Blende 11 ermöglicht dann eine
Entnahme der gesamten Schale 6, d. h. des Grundkörpers 10 mit
der Blende 11.
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Die
Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt.
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- 1
- Wasserführendes
Haushaltsgerät
- 2
- Gehäuseteil
- 3
- Frontfläche
- 4
- Deckplatte
- 5
- Freiraum
- 6
- Schale
- 7
- Einführrichtung
- 8
- Unterseite
- 9
- Führungsfläche
- 10
- Grundkörper
- 11
- Blende
- 12
- Verbindungszunge
- 13
- Langloch
- 14
- Verbindungsbolzen
- 15
- Ausnehmung
- 16
- Rückseite
- 17
- Untere
Kante
- 20
- Vorsprung
(Raststelle)
- 21
- Rastelement
- 22
- Halteeinrichtung
- 25
- Längsseite
- 26
- Federelement
- 27
- Aussparung
- 28
- Außenseite
- 29
- Ausnehmung
- 30
- Betätigungstaste
- 35
- Ausschiebestrecke
- 40
- zweiter
Verbindungsbolzen
- 41
- Langloch
- 42
- zweite
Verbindungszunge
- 43
- Ausnehmung
- 44
- Ende
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0465800
B1 [0002, 0003]