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Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Anschlussklemme.
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Häufig weist ein elektrisches Gerät, insbesondere ein Frequenzumrichter, eine starre Stromschiene als Schnittstelle für die Energieversorgung auf. Bisweilen liegt geräteseitig auch eine mit einem Kabelschuh abschließende Anschlussleitung vor. Anwenderseitig liegt hingegen normalerweise eine flexible Versorgungsleitung vor, welche – insbesondere von einem den Frequenzumrichter betreibenden Anwender – an die Stromschiene, bzw. die Anschlussleitung, anzuschließen ist.
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Aus der
DE 21 61 882 A ist eine elektrische Hochstrom-Reihenklemme für verschiedene Nennstromstufen bekannt, die aus einem Isolierkörper mit einem Montagefuß zum Anschluss an eine Tragschiene, aus einer schienenförmig ausgebildeten Strombrücke und aus einer an diese Strombrücke anschließbaren Klemmhülse besteht. Diese Strombrücke weist jeweils an ihren Enden eine Rastausnehmung auf. Die Klemmhülse ist U-förmig ausgebildet und weist eine Federzunge auf, die als Rastnase dieser Klemmhülse dient. Diese Klemmhülse weist ebenfalls eine in einem Mutterstück geführte Klemmschraube und ein an die Klemmschraube angeschlossenes Druckstück auf. An dieser Hochstrom-Reihenklemme können einerseits ein Rundleiter und ein Flachleiter bzw. ein Rundleiter und ein Rundleiter mit Kabelschuh miteinander elektrisch leitend verbunden werden.
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Aus der
DE 85 31 401 U1 ist ebenfalls eine Hochstrom-Reihenklemme bekannt, die aus zwei gleichen Isolierstoffformteilen besteht, die einander spiegelbildlich zugewandt sind und eine leitende Verbindungsschiene zwischen sich aufnehmen. Diese elektrische Verbindungsschiene weist an einem Ende eine Querschraube zum Anschließen von Leitungen mit Kabelschuh und am anderen Ende eine Klemme zum Anschluss eines Rundleiters auf.
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Die Isolierstoffformteile sind derart ausgestaltet, dass diese auf eine Tragschiene mit Hutprofil aufschiebbar sind. Dabei umgreifen hakenförmige Anformungen eines jeden Isolierstoffformteils jeweils einen Tragsteg der Hutschiene. Um diese Isolierstoffformteile gegen Verschieben auf der Hutschiene zu sichern, weist jedes Formteil Fesstell-schrauben auf, die sich beim Festziehen in jeweils einen Tragflansch der Hutschiene eindrücken.
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Aus der
GB 1 046 359 A ist eine elektrische Anschlussklemme mit in einem Klemmengehäuse angeordneten Schraubklemmen bekannt, bei der sowohl für den eingehenden als auch für den ausgehenden Leiteranschluss Gewindebolzen in der Anschlussklemme ausgebildet sind. Auch diese Anschlussklemme ist derart ausgebildet, dass diese auf einer Tragschiene mit Hutprofil befestigt werden kann.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine elektrische Anschlussklemme anzugeben, welche für einen einfachen und flexiblen Anschluss besonders geeignet ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1.
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Zum Anschluss einer Stromschiene eines elektrischen Geräts, insbesondere eines Frequenzumrichters, wird diese auf den außerhalb des Klemmenkastens der erfindungsgemäßen elektrischen Anschlussklemme angeordneten Leiterschiene angeordneten Gewindebolzen aufgesteckt und mithilfe einer Schraubenmutter befestigt. Anstelle einer Stromschiene kann – sofern vorhanden – auch ein Kabelschuh einer geräteseitigen Anschlussleitung mit diesem Gewindebolzen verschraubt werden.
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Mit dieser erfindungsgemäßen Anschlussklemme ist es vorteilhafterweise möglich, eine Stromschiene – oder alternativ eine mit dem Kabelschuh versehene Anschlussleitung – eines elektrischen Gerätes, insbesondere eines Frequenzumrichters, insbesondere schon werksseitig durch den Hersteller des elektrischen Geräts, an dieses erfindungsgemäße Anschlusselement anzuschließen. Der Anschluss einer flexiblen Versorgungsleitung erfolgt dann, insbesondere durch einen Anwender, in üblicher Weise an eine im Klemmekasten der elektrischen Anschlussklemme angeordnete Klemmvorrichtung, die nach dem Schraub- oder Zugfederprinzip ausgebildet ist. Auf diese Weise bietet die erfindungsgemäße Anschlussklemme eine besonders anwenderfreundliche Anschlussmöglichkeit für ein elektrisches Gerät, insbesondere einem Frequenzumrichter.
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Erfindungsgemäß ragt das das Anschlusselement tragende Ende der Leiterschiene aus dem Klemmengehäuse heraus. Das Gehäuse ist somit geräteseitig offen ausgebildet. Hierdurch ist – insbesondere werksseitig – eine besonders einfache Befestigung einer Stromschiene an dem Gewindebolzen des erfindungsgemäßen Anschlusselements möglich. Um hierbei die zur Vermeidung eines Spannungsüberschlags zwischen zwei nebeneinander angeordneten Anschlussklemmen geforderten Luft- bzw. Kriechstrecken einzuhalten, ist optional vorgesehen, eine separate, oder alternativ eine am Klemmengehäuse befestigte Schutzkappe auf den Gewindebolzen aufzustecken. Alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, zwischen zwei Klemmen eine isolierende Trennwand zu montieren.
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Vorteilhafterweise ist die Klemmvorrichtung berührungssicher im Klemmengehäuse aufgenommen, wodurch für den Anwender ein besonders sicherer Umgang mit der Anschlussklemme gewährleistet ist.
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Vorzugsweise sind die Klemmvorrichtung und das Anschlusselement von entgegengesetzten Seiten des Klemmengehäuses der Anschlussklemme zugänglich. Diese Anordnung erlaubt vorteilhafterweise eine montagetechnisch besonders geeignete, insbesondere schmale Realisierung der Anschlussklemme. Außerdem wird hierdurch die Anschlussklemme quasi in eine „Geräteseite” und eine „Anwenderseite” geteilt. Dabei gewährleistet insbesondere eine berührungssichere Ausgestaltung der Anwenderseite trotz einer offen ausgebildeten Geräteseite einem Anwender einen vergleichsweise sicheren Umgang mit dieser Anschlussklemme.
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Zweckmäßigerweise weist das Klemmengehäuse an seiner Gehäuseunterseite eine nutförmige Aufnahme auf, mit der die Anschlussklemme insbesondere auf einer Trag- oder Hutschiene aufschnappbar ist. Alternativ oder zusätzlich weist das Klemmengehäuse mindestens eine Bohrung auf, welche dazu dient, die Anschlussklemme an einem Träger zu verschrauben.
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Vorzugsweise ist der Gewindebolzen in der Leiterschiene mithilfe einer Presspassung fixiert.
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
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1 in dreidimensionaler Darstellung eine elektrische Anschlussklemme für einen Frequenzumrichter,
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2 und 3 in Darstellung gemäß 1 die Anschlussklemme in einem angeschlossenen Zustand,
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4 die elektrische Anschlussklemme in einem Längsschnitt.
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Einander entsprechende Teile und Größen sind in allen Figuren stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt in dreidimensionaler Darstellung eine elektrische Anschlussklemme 1 zum Anschluss eines nicht dargestellten Frequenzumrichters.
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Die Anschlussklemme 1 umfasst im Wesentlichen ein Klemmengehäuse 2, eine von dem Klemmengehäuse 2 aufgenommene, hier als Schraubklemme 3 (4) ausgebildete, Klemmvorrichtung zum anwenderseitigen Anschluss einer flexiblen Versorgungsleitung, einen Gewindebolzen 5 zum, insbesondere werksseitigen, Anschluss eines Frequenzumrichters, sowie eine den Gewindebolzen 5 mit der Schraubklemme 3 elektrisch leitend verbindende Leiterschiene 6.
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Die Anschlussklemme 1 ist nach Art eines Reiheneinbaugerätes ausgebildet. Dementsprechend weist das Klemmengehäuse 2 an einer Gehäuseunterseite 7 eine nutartige Aufnahme 8 auf, mit der die Anschlussklemme 1 zu Montagezwecken auf eine Hutschiene aufschnappbar ist.
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Die Profilrichtung dieser Aufnahme 8 – und entsprechend im montierten Zustand auch die Profilrichtung der mit dieser Aufnahme 8 korrespondierenden Hutschiene – definieren eine durch einen Pfeil gekennzeichnete Reihenrichtung 9, entlang derer mehrere Anschlussklemmen 1 aufgereiht sein können. Senkrecht zu dieser Reihenrichtung 9 weist das Klemmengehäuse 2 zwei gegenüberliegende, geschlossene Stirnseiten 10 auf. Die zur Gehäuseunterseite 7 entgegengesetzte Gehäuseseite ist als Oberseite 11 bezeichnet. Eine im montierten Zustand der Anschlussklemme 1 zumindest anschlusstechnisch dem Frequenzumrichter zugewandte, parallel zur Reihenrichtung 9 ausgerichtete Schmalseite des Klemmengehäuses 2 bildet seine Rückseite 12, wohingegen die dazu entgegengesetzte, von einem Anwender zugängliche Seite die Frontseite 13 des Klemmengehäuses 2 bildet.
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Die Begriffe „Ober-”, „Unter-”, „Front-”, „Rück-” und „Stirnseite” sowie die korrespondierenden Begriffe „oben”, „unten”, „frontseitig”, „rückseitig” und „stirnseitig” beziehen sich auf die hier dargestellte Orientierung der Anschlussklemme 1 und werden im Folgenden unabhängig von der tatsächlichen Stellung der Anschlussklemme 1 im umgebenden Raum verwendet. Das Klemmengehäuse 2 umfasst im Wesentlichen einen länglichen Klemmenfuß 14, auf dem frontseitig ein in etwa quaderförmiger, schmaler Klemmenkasten 15 zur Aufnahme der Schraubklemme 3 aufgesetzt ist. Dabei ragt der Klemmenfuß 14 in rückwärtiger Richtung über den Klemmenkasten 15 hinaus. An seiner schmalen Frontseite 13 weist der Klemmenkasten 15 eine Öffnung 16 (4) als Zugang zur Schraubklemme 3 auf.
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Die Aufnahme 8 ist in etwa mittig auf der Gehäuseunterseite 7 in den Klemmenfuß 14 eingebracht. Zusätzlich sind als weitere Befestigungsmöglichkeit der Anschlussklemme 1 jeweils eine Bohrung 17 (4) an seinem frontseitigen und seinem rückseitigen Ende in den Klemmenfuß 14 eingebracht, welche zur Verschraubung der Anschlussklemme 1 an einem Träger dienen.
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Die Leiterschiene 6 ragt am Übergang des Klemmenkastens 15 zum Klemmenfuß 14 durch eine Durchführung 18 in rückwärtiger Richtung aus dem Klemmenkasten 15 heraus. Dabei liegt die Leiterschiene 6 außerhalb des Klemmenkastens 15 auf dem Klemmenfuß 14 auf.
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Der Gewindebolzen 5 ist derart in die Leiterschiene 6 eingepresst, dass er senkrecht zu dieser nach oben aus dieser herausragt.
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2 und 3 zeigen die Anschlussklemme 1 mit einer anwenderseitig angeschlossenen Versorgungsleitung 20. Umrichterseitig ist eine Stromschiene 21 bzw. ein Kabelschuh 30 eines Frequenzumrichters an den Gewindebolzen 5 angeschlossen.
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In 2 ist die Stromschiene 21 des Frequenzumrichters auf den Gewindebolzen 5 aufgesetzt und mithilfe einer Schraubenmutter 22 an den Gewindebolzen 5 verschraubt. Alternativ hierzu kann aber auch, wie in 3 dargestellt, der Kabelschuh 30 einer flexiblen Anschlussleitung 31 des Frequenzumrichters auf den Gewindebolzen 5 aufgesteckt und mit der Schraubenmutter 22 an diesem verschraubt werden.
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In 4 ist ein Längsschnitt durch die Anschlussklemme 1 dargestellt. Dieser Darstellung ist zu entnehmen, dass die Schraubklemme 3 in etwa mittig in dem Klemmenkasten 15 angeordnet ist.
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Die Schraubklemme 3 umfasst im Wesentlichen einen in vertikaler Richtung verschiebbaren Zugkäfig 40, eine den Zugkäfig 40 bewegende Schraube 41, sowie ein Leiterelement 42.
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Der Zugkäfig 40 ist an einem ersten, rückseitigen Ende 43 und einem zweiten, frontseitigen Ende 44 offen ausgebildet.
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Das Leiterelement 42 ist einstückig mit der Leiterschiene 6 ausgebildet. Die auf der rückwärtigen Seite, außerhalb des Klemmenkastens 15 unmittelbar auf dem Klemmenfuß 14 angeordnete Leiterschiene 6 geht dabei innerhalb des Klemmenkastens 15 stufenförmig in das Leiterelement 42 über. Das Leiterelement 42 ist hierbei aus rückwärtiger Richtung in einem Abstand A, im Wesentlichen parallel zum Klemmenfuß 14 durch den Zugkäfig 40 hindurch geführt.
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Die Schraube 41 liegt in einer in einer Zugkäfigoberseite 45 angeordneten Gewindebohrung 46 ein, wobei sie von oben senkrecht auf dem Leiterelement 42 steht. Durch eine Bohrung 47 des Klemmenkastens 15 ist sie von außen zugänglich.
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Zum anwenderseitigen Anschluss der Versorgungsleitung 20 wird diese durch die Öffnung 16 derart in den Zugkäfig 40 eingebracht, dass sie beim Anziehen der Schraube 41 durch den Zugkäfig 40 zur Bildung eines elektrischen Kontakts an das Leiterelement 42 gepresst wird.