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Die
Erfindung betrifft einen elektrischen Reihenklemmenblock, insbesondere
zum Aufrasten auf eine Tragschiene, bestehend aus einer Mehrzahl
von nebeneinander angeordneten Grundklemmen und einer Mehrzahl von
Anschlußsteckern,
wobei die einzelnen Grundklemmen jeweils ein Klemmengehäuse, mindestens
ein darin angeordnetes Leiteranschlußelement und mindestens einen
mit dem Leiteranschlußelement
elektrisch verbundenen Steckplatz oder mindestens zwei miteinander
verbundene Steckplätze
aufweisen, wobei die einzelnen Anschlußstecker jeweils ein Steckergehäuse, mindestens
ein darin angeordnetes Leiteranschlußelement und einen mit dem
Leiteranschlußelement
elektrisch verbundenen Steckkontakt aufweisen und wobei die einzelnen
Anschlußstecker
auf die einzelnen Klemmengehäuse
der Grundklemme aufsteckbar sind.
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Daneben
betrifft die Erfindung noch eine Baueinheit aus mindestens einem
Anschlußstecker und
zwei auf beiden Seiten des oder der Anschlußstecker angeordneten Befestigungsdeckeln
zum Aufstecken auf eine der Anzahl der Anschlußstecker entsprechende Anzahl
von Grundklemmen sowie einen Befestigungsdeckel zum Befestigen an
einer Seite des Steckergehäuses
eines Anschlußsteckers.
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Elektrische
Reihenklemmen sind seit Jahrzehnten bekannt und werden millionenfach
bei der Verdrahtung elektrischer Anlagen und Geräte verwendet. Die Reihenklemmen
werden meist auf Tragschienen aufgerastet, welche ihrerseits häufig in
einer Mehrzahl in einem Schaltschrank angeordnet sind. Die Reihenklemmen
sind in der Regel als Verbindungsklemmen ausgebildet, so daß sie mindestens
zwei Leiteranschlußelemente
aufweisen, die über
eine elektrisch leitende Verbindungsschiene, die Stromschiene, elektrisch
miteinander verbunden sind. Neben diesem Grundtyp der Reihenklemmen gibt
es darüber
hinaus eine Vielzahl von unterschiedlichen Reihenklemmentypen, die
speziell den jeweiligen Anwendungsfällen angepaßt sind. Als Beispiel seien
hier Doppelstock- oder Dreistock-Klemmen sowie Dreileiter- oder
Vierleiter-Klemmen genannt, die dann jeweils eine entsprechend größere Anzahl
an Leiteranschlußelementen
aufweisen.
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Daneben
gibt es auch elektrische Reihenklemmen, bei denen zumindest ein
Leiteranschlußelement
durch einen Steckplatz ersetzt ist. Auf diesen Steckplatz kann dann
ein Anschlußstecker
aufgesteckt werden, der einen entsprechenden Steckkontakt aufweist.
Das Leiteranschlußelement
zum Anschließen
eines elektrischen Leiters ist dabei im Steckergehäuse des
Anschlußsteckers
angeordnet.
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Eine
derartige elektrische Reihenklemme ist aus der
DE 295 14 711 U1 bekannt.
Dabei wird die Grundklemme in der Regel auf einer Tragschiene aufgerastet,
so daß die
Grundklemme den ortsfesten Teil der elektrischen Reihenklemme darstellt.
Demgegenüber
bildet der Anschlußstecker
den ortsveränderlichen
Teil der elektrischen Reihenklemme, da dieser auf einfache Art und
Weise mittels seines Steckkontakts auf die korrespondierenden Steckplätze der
Grundklemme aufgesteckt bzw. von diesen wieder abgezogen werden
kann. Während
an die Grundklemme bzw. an die in der Grundklemme angeordneten Leiteranschlußelemente
die elektrischen Versorgungsleitungen angeschlossen werden, werden
an das Leiteranschlußelement
im Anschlußstecker
die elektrischen Leitungen der einzelnen Verbraucher angeschlossen.
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Da
die elektrischen Reihenklemmen in der Regel scheibenförmig ausgebildet
sind, werden sie meist mit mehreren anderen elektrischen Reihenklemmen
zu einem Reihenklemmenblock zusammengesteckt. Bei derartigen bekannten
elektrischen Reihenklemmen ist es dann möglich, die Verdrahtungsarbeit
und damit auch den Montageaufwand dadurch zu reduzieren, daß die elektrischen
Leiter einzelner Verbraucher an eine entsprechende Anzahl von Anschlußsteckern
angeschlossen werden. Anschließend
müssen
die Anschlußstecker,
welche zu einem Anschlußsteckerblock
zusammengesetzt werden können,
nur noch in einen Grundklemmenblock eingesteckt werden, wobei der
Grundklemmenblock aus einer entsprechenden Anzahl von Grundklemmen
zusammengesetzt worden ist.
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Als
Leiteranschlußelemente
werden in Reihenklemmen überwiegend
Schraubklemmen oder Federkraftklemmen, insbesondere Zugfederklemmen
verwendet. Das Klemmprinzip bei Zugfederklemmen ist ähnlich dem
der Schraubtechnik. Während
bei der Schraubklemme eine Zughülse
durch die Betätigung
der Klemmenschraube den Leiter gegen den Strombalken zieht, wird
bei der Zugfederklemme diese Aufgabe von der Zugfeder übernommen.
Hierzu wird die vorgespannte Zugfeder mit einem Betätigungswerkzeug,
beispielsweise einem Schraubendreher geöffnet, so daß der Leiter
durch ein Fenster im Federschenkel der Zugfeder in den Anschlußraum eingeführt werden
kann. Nach dem Entfernen des Betätigungswerkzeuges
wird der Leiter durch die Federkraft der Zugfeder gegen den Strombalken
gezogen.
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Sowohl
bei der Schraubklemme als auch bei der Zugfederklemme muß der elektrische
Leiter nach dem Ablängen
zunächst
abisoliert werden, bevor die Kontaktierung des elektrischen Leiters
erfolgen kann. Da für
das Abisolieren des elektrischen Leiters Spezialwerkzeug erforderlich
ist und da das Abisolieren Zeit in Anspruch nimmt, werden seit vielen
Jahren auch elektrische Klemmen verwendet, an die elektrische Leiter
ohne vorheriges Abisolieren angeschlossen werden können. Dazu
wird der isolierte Leiter in eine Leiteraufnahme im Gehäuse der
Klemme eingeführt
und anschließend
in ein Schneidelement gedrückt,
wodurch die Isolierung des Leiters durchtrennt und die Seele des
Leiters von dem Schneidelement kontaktiert wird.
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Zur
sicheren mechanischen Verbindung von Anschlußstecker und Grundklemme ist
bei der aus der
DE
295 14 711 U1 bekannten elektrischen Reihenklemme ein Befestigungselement
vorgesehen, daß an
der Stirnseite des Anschlußsteckers
befestigt ist und hinter einem Gehäusevorsprung an der Stirnseite
der Grundklemme eingreift. Bei der bekannten elektrischen Reihenklemme
weist die Grundklemme zwar zwei Steckplätze auf, der Anschlußstecker
kann jedoch nur auf den äußeren der
beiden Steckplätze aufgesteckt
werden, da ansonsten der Anschlußstecker nicht mehr mit dem
Befestigungselement an der Grundklemme befestigt werden kann.
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Aus
der
DE 100 45 498 A1 ist
ebenfalls eine elektrische Reihenklemme mit einer Grundklemme und
zwei Anschlußstecker
bekannt, wobei bei dieser Reihenklemme im Klemmengehäuse der
Grundklemme zwischen den beiden Steckplätzen ein Verriegelungsschacht
ausgebildet ist, so daß der
Anschlußstecker
auf beiden Steckplätzen
mechanisch mit dem Klemmengehäuse
der Grundklemme verbindbar ist. Durch die Ausbildung eines Verriegelungsschachts
in der Grundklemme ist es somit nicht notwendig, den Anschluß stecker
auf den äußeren Steckplatz
aufzusetzen, damit das Befestigungselement seitlich an dem Steckergehäuse der
Grundklemme einrasten kann.
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Auch
bei dieser elektrischen Reihenklemme ist jedoch ein separates Befestigungselement
erforderlich, welches den Anschlußstecker stirnseitig mit der
Grundklemme verbindet. Geht das Befestigungselement verloren, so
kann es vorkommen, daß ein Anschlußstecker
ungewollt von einer Grundklemme abgezogen wird. Insbesondere dann,
wenn mehrere Anschlußstecker
zu einem Anschlußsteckerblock
zusammengesetzt werden sollen, sind darüber hinaus eine Mehrzahl von
Befestigungselementen erforderlich, um eine sichere und dauerhafte
mechanische Befestigung der Anschlußstecker an den Grundklemmen
zu gewährleisten.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen elektrischen
Reihenklemmenblock, bestehend aus mehreren Grundklemmen und mehreren
Anschlußsteckern
derart auszugestalten und weiterzubilden, daß eine sichere mechanische
Befestigung der Anschlußstecker
mit den Grundklemmen gewährleistet
werden kann. Darüber hinaus
soll die Anzahl der miteinander verbundenen Grundklemmen sowie die
Anzahl der miteinander zu einem Anschlußsteckerblock zusammengefaßten Anschlußstecker
frei wählbar
seien. Außerdem
soll ein Anschlußstecker
zur Verfügung
gestellt werden, der alleine oder zusammen mit weiteren Anschlußsteckern
sicher auf einer Grundklemme bzw. mehreren Grundklemmen befestigt
werden kann.
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Diese
Aufgabe ist bei dem eingangs beschriebenen elektrischen Reihenklemmenblock
dadurch gelöst,
daß auf
beiden Seiten der Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Grundklemmen
je eine Befestigungsgrundklemme angeordnet ist, die ein Klemmengehäuse mit
mindestens einer Befestigungsvorrichtung aufweist, und daß auf beiden
Seiten der Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Anschlußsteckern
je ein Befestigungsdeckel angeordnet ist, der eine zur Befestigungsvorrichtung
korrespondierende Befestigungseinrichtung aufweist, so daß die Mehrzahl
von Anschlußsteckern über die
Befestigungsdeckel mechanisch mit den Befestigungsgrundklemmen – und damit
auch mit den Grundklemmen selber – verbindbar sind.
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Erfindungsgemäß erfolgt
die mechanische Befestigung der zu einem Anschlußsteckerblock miteinander verbundenen
Anschlußstecker
nicht mehr an der Stirnseite der Anschlußstecker bzw. der Stirnseite
der Grundklemme sondern senkrecht dazu, nämlich durch die Anordnung von
zwei Befestigungsgrundklemmen und die Verwendung von zwei Befestigungsdeckeln
an den beiden Längsseiten
des Grundklemmenblocks bzw. des Anschlußsteckerblocks. Die Mehrzahl
der nebeneinander angeordneten Anschlußstecker wird somit seitlich
von den Befestigungsdeckeln umschlossen bzw. begrenzt, welche mit
Hilfe der Befestigungseinrichtung an den Befestigungsgrundklemmen
mechanisch fixiert werden können,
die seitlich neben der Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Grundklemmen
angeordnet sind.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind im Klemmengehäuse der
Befestigungsgrundklemmen mindestens zwei Befestigungsvorrichtungen
ausgebildet, die in Längsrichtung
der Befestigungsgrundklemme hintereinander angeordnet sind. Außerdem ist
die Befestigungseinrichtung der Befestigungsdeckel außermittig
zur Längsrichtung
der Befestigungsdeckel angeordnet, so daß zwei um 180° zueinander
gedreht angeordnete Befestigungsdeckel, d. h. zwei Befestigungsdeckel,
die mit ihren Rückseiten
gegenüberliegend
angeordnet sind, gemeinsam mechanisch mit einer Befestigungsgrundklemme
verbindbar sind. Durch die außermittige
Anordnung der Befestigungseinrichtung und die Anordnung von zwei
Befestigungsvorrichtungen hintereinander, kann dann jeweils eine
Befestigungseinrichtung mit einer Befestigungsvorrichtung zusammenwirken.
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Grundsätzlich kann
die mechanische Verbindung zwischen der in der Befestigungsgrundklemme ausgebildeten
Befestigungsvorrichtung und der am Befestigungsdeckel ausgebildeten
Befestigungseinrichtung als Rastverbindung ausgebildet sein. Vorzugsweise
ist diese Verbindung jedoch als Schraubverbindung ausgebildet, wozu
die Befestigungsvorrichtung bzw. die Befestigungsvorrichtungen im Klemmengehäuse der
Befestigungsgrundklemme als Gewindeeinsatz ausgebildet ist bzw.
sind und die Befestigungsdeckel eine Schraubenaufnahme und eine Schraube
als Befestigungseinrichtung aufweisen. Hierdurch ist eine sichere
und dauerhafte mechanische Befestigung der Befestigungsdeckel und
damit der Anschlußstecker
auf der Befestigungsgrundklemme sichergestellt, indem eine entsprechende Schraube
in die Schraubenaufnahme am Befestigungsdeckel eingesteckt und dann
in den Gewindeeinsatz in der Befestigungsgrundklemme eingeschraubt
wird.
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Dadurch,
daß die
Befestigungsgrundklemmen und die Befestigungsdeckel als separate
Bauteile ausgebildet sind, ist die Anzahl der zu einem Grundklemmenblock
verbindbaren Grundklemmen bzw. die Anzahl der zu einem Anschlußsteckerblock verbindbaren
Anschlußstecker
frei wählbar.
Grundsätzlich
ist es möglich,
lediglich einen Anschlußstecker
mittels zweier Befestigungsdeckel mechanisch über die beiden Befestigungsgrundklemmen
mit einer Grundklemme zu verbinden. In der Regel werden jedoch mehrere
Anschlußstecker,
beispielsweise drei, vier, fünf
oder sechs Anschlußstecker,
zwischen zwei Befestigungsdeckeln angeordnet sein, die dann auf
einen aus einer entsprechenden Anzahl an Grundklemmen bestehenden
Grundklemmenblock, der an beiden Seiten eine Befestigungsgrundklemme aufweist,
aufgesteckt und fixiert werden.
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Vorzugsweise
erfolgt die mechanische Verbindung der Befestigungsdeckel mit den
Steckergehäusen
der Anschlußstecker
durch Verrasten, wozu an den Befestigungsdeckeln mehrere Rastzapfen angeordnet
und in der Seitenwand der Steckergehäuse korrespondierende Rastausnehmungen
ausgebildet sind. Entsprechend können
auch die Klemmengehäuse
der Befestigungsgrundklemmen mit den Klemmengehäusen der Grundklemmen mechanisch
miteinander verbunden werden, wobei hier eine Verrastung vorzugsweise
mittels entsprechend ausgebildeter Rasthaken und korrespondierenden Rastnuten
erfolgt. Dadurch kann eine Verbindung der Befestigungsgrundklemmen
mit den Grundklemmen beim Aufstecken bzw. Aufschwenken auf eine
Tragschiene erfolgen.
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Gemäß einer
letzten vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen elektrischen
Reihenklemmenblocks weist das Klemmengehäuse der Befestigungsgrundklemme
dieselbe Breite, vorzugsweise auch dieselbe Länge und dieselbe Höhe wie das Klemmengehäuse einer
Grundklemme auf. Die Befestigungsgrundklemme weist somit dasselbe
Rastermaß wie
die Grundklemmen selber auf, so daß sich durch die Verwendung
der beiden Befestigungsgrundklemmen lediglich die Breite des Reihenklemmenblocks,
nicht jedoch seine sonstigen Abmaße, verändert.
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Neben
dem zuvor beschriebenen elektrischen Reihenklemmenblock betrifft
die Erfindung auch eine Baueinheit aus mindestens einem Anschlußstecker
und zwei auf beiden Seiten des oder der Anschlußstecker angeordneten Befestigungsdeckeln
zum Aufstecken auf eine der Anzahl der Anschlußstecker entsprechende Anzahl
von Grundklemmen. Zwar sind im Stand der Technik Endhalter für Reihenklemmen
bekannt, welche auf eine Tragschiene aufgesteckt und dort mittels
Schrauben fixiert werden können,
wodurch die zwischen zwei Endhaltern angeordneten Reihenklemmen
in ihrer Position in Längsrichtung
der Tragschiene fixiert werden. Befestigungsdeckel für Anschlußstecker
sind dagegen bisher nicht bekannt. Bei der erfindungsgemäßen Baueinheit,
bei der der Anschlußstecker
ein Steckergehäuse,
mindestens ein darin angeordnetes Leiteranschlußelement und einen mit dem
Leiteranschlußelement
elektrisch verbundenen Steckkontakt aufweist, ist der Befestigungsdeckel
dadurch gekennzeichnet, daß er
eine Befestigungseinrichtung aufweist, mittels derer die Baueinheit
auf einer entsprechenden Anzahl von Grundklemmen befestigt werden
kann.
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Vorzugsweise
ist dabei – wie
zuvor bereits im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen elektrischen
Reihenklemmenblock beschrieben – die
Befestigungseinrichtung des Befestigungsdeckels außermittig
zur Längsrichtung
des Befestigungsdeckels angeordnet, wobei die Befestigungseinrichtung
vorzugsweise aus einer Schraubenaufnahme und einer Schraube besteht.
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Besteht
die erfindungsgemäße Baueinheit nicht
lediglich aus einem Anschlußstecker,
sondern aus mehreren Anschlußsteckern,
so sind diese vorzugsweise mechanisch miteinander verbindbar, wozu
an den Seitenwänden
der Anschlußstecker entweder
Rastzapfen und korrespondierende Rastausnehmungen oder Rasthaken
und korrespondierende Rastnuten ausgebildet sind. Die einzelnen Anschlußstecker
können
somit zunächst
zu einem entsprechenden Anschlußsteckerblock
zusammengesteckt werden, wonach dann die beiden Befestigungsdeckel
auf die freien Seitenwände
der außenliegenden
Anschlußstecker
des Anschlußsteckerblocks
aufgesteckt werden.
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Schließlich betrifft
die Erfindung noch einen Befestigungsdeckel zum Befestigen an einer
Seitenwand des Steckergehäuses
eines Anschlußsteckers, wobei
der Befestigungsdeckel eine vorzugsweise außermittig zur Längsrichtung des
Befestigungsdeckels angeordnete Befestigungsvorrichtung aufweist.
Die Befestigungseinrichtung wird dabei vorzugsweise von einer Schraubenaufnahme
gebildet, in die eine entsprechende Schraube einsteckbar bzw. einschraubbar
ist.
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Im
einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, den erfindungsgemäßen elektrischen Reihenklemmenblock
bzw. die erfindungsgemäße Baueinheit
und den erfindungsgemäßen Befestigungsdeckel
auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen einerseits
auf die den Patentansprüchen
1, 10 und 15 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die nachfolgende
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
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1 eine
perspektivische Darstellung zweier nebeneinander auf einer Tragschiene
angeordneter elektrischer Reihenklemmenblöcke,
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2 eine
Draufsicht auf die beiden Reihenklemmenblöcke gemäß 1,
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3 eine
erste perspektivische Darstellung einer Baueinheit aus drei Anschlußsteckern
und zwei Befestigungsdeckeln, und
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4 eine
zweite perspektivische Darstellung der Baueinheit gemäß 3.
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Die 1 und 2 zeigen
jeweils zwei elektrische Reihenklemmenblöcke 1, 1', die nebeneinander
auf einer Tragschiene 2 aufgerastet sind. Die beiden Reihenklemmenblöcke 1, 1' bestehen aus drei
bzw. fünf
nebeneinander angeordneten Grundklemmen 3 und jeweils einer
doppelten Anzeige, d. h. sechs bzw. zehn Anschlußsteckern 4, 5,
wobei jeweils zwei Anschlußstecker 4, 5 auf
einer Grundklemme 3 aufgesteckt sind. Zum Befestigen der Grundklemmen 3 auf
der Tragschiene 2 sind im Fuß der Grundklemme 3 entsprechende,
aus dem Stand der Technik bekannte, Rastelemente ausgebildet.
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Die
Grundklemmen 3 weisen jeweils ein aus Isolierstoff bestehendes
Klemmengehäuse 6 und zwei
darin angeordnete Leiteranschlußelemente
auf. Die Leiteranschlußelemente,
welche hier als Schraubklemmen ausgebildet sind, ebenso jedoch auch
als Zugfederklemmen, Schenkelfederklemmen oder als Schneidanschlußklemmen
ausgebildet sein können,
sind über – hier nicht
dargestellte – Stromschienen
elektrisch mit je einem Steckplatz verbunden, auf den die Anschlußstecker 4, 5 aufgesteckt sind.
In 2 sind die einzelnen Klemmschrauben 7 der
als Schraubklemmen ausgebildeten Leiteranschlußelemente der Grundklemmen
dargestellt.
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Bezüglich einer
alternativen Ausgestaltung der einzelnen Grundklemmen
3,
insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Leiteranschlußelemente
und der Steckplätze,
wird auf die
1 der
DE 295 14 711 U1 verwiesen.
Darüber
hinaus ist es auch möglich,
daß die
einzelnen Grundklemmen
3 ausschließlich Steckplätze aufweisen,
so daß dann die
als Schraubklemmen ausgebildeten Leiteranschlußelemente durch entsprechende
Steckplätze ersetzt
werden. Ebenso ist die Anzahl der Leiteranschlußelemente und der Steckplätze variierbar,
so daß die
Erfindung keineswegs auf die in den Figuren dargestellten Grundklemmen
3 mit
zwei Leiteranschlußelementen
und zwei Steckplätzen
beschränkt ist.
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Die
insbesondere in den 3 und 4 dargestellten
Anschlußstecker 4, 5 welche
senkrecht zur Längsrichtung
der Tragschiene 2 hintereinander auf jeweils eine Grundklemme 3 aufgesteckt
sind, weisen jeweils ein Steckergehäuse 8 auf, in dem
jeweils ein Leiteranschlußelement 9 und
ein mit dem Leiteranschlußelement 9 elektrisch
verbundener Steckkontakt 10 angeordnet sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Leiteranschlußelemente 9 der
Anschlußstecker 4, 5 ebenfalls
als Schraubklemmen und die Steckkontakte 10 als tulpenförmige Steckerbuchsen
ausgebildet. Selbstverständlich
können
auch bei den Anschlußsteckern 4, 5 anstelle
der Schraubklemmen 9 andere Leiteranschlußelemente verwendet
werden. Ebenso kann der Steckkontakt 10 der Anschlußstecker 3, 4 alternativ
zur Ausbildung als Steckerbuchse auch als Steckerstift ausgebildet sein,
wobei dann der in der Grundklemme 3 angeordnete Steckplatz
korrespondierend als Steckerbuchse ausgebildet ist.
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Auf
beiden Seiten der miteinander verbundenen Grundklemmenblöcke, die
aus einer Mehrzahl von – drei
bzw. fünf – nebeneinander
angeordneten Grundklemme 3 bestehen, ist jeweils eine Befestigungsgrundklemme 11 auf der
Tragschiene 2 aufgerastet, die eine den Abmessungen der
Klemmengehäuse 6 entsprechendes
Klemmengehäuse 12 aufweisen.
Wie insbesondere aus 2 ersichtlich ist, ist dabei
die mittlere Befestigungsgrundklemme 11 sowohl dem aus
drei Grundklemmen 3 bestehenden (linken) Grundklemmenblock
als auch dem aus fünf Grundklemmen 3 bestehenden
(rechten) Grundklemmenblock bzw. den dazugehörigen Anschlußsteckern 4, 5 zugeordnet.
Darüber
hinaus sind auf beiden Seiten der Mehrzahl von – drei bzw. fünf – nebeneinander
angeordneten Anschlußsteckern 4, 5 je
ein Befestigungsdeckel 13 angeordnet, wobei jeder Anschlußsteckerblock
zwei Befestigungsdeckel 13 aufweist. Bei den beiden nebeneinander
auf einer Tragschiene aufgerasteten Reihenklemmenblöcke 1, 1' sind somit
drei Befestigungsgrundklemmen 11 und vier bzw. aufgrund
der Anordnung von zwei Anschlußsteckern 4, 5 pro
Grundklemme 3 acht Befestigungsdeckel 13 vorgesehen.
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Aus
den 1 und 2 ist erkennbar, daß in den
Klemmengehäusen 12 der
Befestigungsgrundklemmen 11 mehrere – in den dargestellten Ausführungsbeispielen
insgesamt je vier – Gewindeeinsätze 14, 15 ausgebildet
sind. Die vier Gewindeeinsätze 14, 15 sind
dabei in Längsrichtung
der Befestigungsgrundklemme 11 paarweise hintereinander angeordnet,
wobei das erste, innere Paar von Gewindeeinsätzen 14 den inneren
Anschlußsteckern 4 und das
zweite, äußere Paar
von Gewindeeinsätzen 15 den äußeren Anschlußsteckern 5 zugeordnet
ist.
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Die
Befestigungsdeckel 13 weisen jeweils eine Schraubenaufnahme 16 für eine Schraube 17 auf,
die in einen entsprechenden Gewindeeinsatz 14, 15 im
Klemmengehäuse 12 der
Befestigungsgrundklemme 11 eingeschraubt werden kann. Dadurch kann
der Gewindedeckel 13 – und
damit auch die Anschlußstecker 4, 5 – an der
Befestigungsgrundklemme 11 bzw. den Grundklemmen 3 befestigt
werden. Die Schraubenaufnahmen 16 sind dabei außermittig zur
Längsrichtung
der Befestigungsdeckel 13 angeordnet, so daß zwei um
180° zueinander
gedreht angeordnete Befestigungsdeckel 13 zweier Anschlußsteckerblöcke jeweils
in eine der beiden hintereinander angeordneten Gewindeeinsätzen 14 bzw. 15 der Befestigungsgrundklemme 11 einschraubbar
sind. Somit können
zwei, einander mit ihren Rückseiten zugewandte
Befestigungsdeckel 13 gemeinsam auf einer Befestigungsgrundklemme 11 fixiert
werden.
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Diese
besonders platzsparende Ausführung ist
bei der mittleren Befestigungsgrundklemme 11 in 2 dargestellt.
Aufgrund der außermittigen
Anordnung der Schraubenaufnahme 16 am Befestigungsdeckel 13 und
der Ausbildung von zwei hintereinander angeordneten Gewindeeinsätzen 14 bzw. 15 in der
Befestigungsgrundklemme 11 sind somit zur sicheren mechanischen
Fixierung von zwei Anschlußsteckerblöcken mit
zusammen vier Befestigungsdeckeln 13 nur drei Befestigungsgrundklemmen 11 erforderlich.
Werden entsprechend drei Reihenklemmenblöcke 1 nebeneinander
auf einer Tragschiene aufgerastet, so sind dann zur mechanischen
Fixierung von ebenfalls drei Anschlußsteckerblöcken mit sechs Befestigungsdeckeln 13 nur
vier Befestigungsgrundklemmen 11 erforderlich.
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Anhand
der 3 und 4 ist ersichtlich, daß die Befestigungsdeckel 13 mit
den Steckergehäusen 8 der
Anschlußstecker 4, 5 verrastbar
sind, wozu an den Befestigungsdeckeln 13 mehrere Rastzapfen 18 und
in den Seitenwänden
der Steckergehäuse 8 korrespondierende
Rastausnehmungen 19 angeordnet bzw. ausgebildet sind. Aus
den Figuren ist darüber
hinaus ersichtlich, daß das
Klemmenghäuse 12 der
Befestigungsgrundklemme 11 dieselben Abmessungen, insbesondere
dasselbe Rastermaß,
wie die Klemmengehäuse 6 der
Grundklemmen 3 aufweist. Durch die Verwendung der Befestigungsgrundklemmen 11 wird
somit lediglich die Gesamtbreite des so verbundenen Reihenklemmenblocks 1,
nicht jedoch dessen sonstige Abmessungen vergrößert.
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Ebenso
weisen auch die Befestigungsdeckel 13 im wesentlichen die
gleiche Länge
L wie die Steckergehäuse 8 der
Anschlußstecker 4, 5 auf.
Darüber hinaus
weist einer der beiden Befestigungsdeckel 13 auch noch
dieselbe Höhe
wie das Steckergehäuse 8 auf,
so daß die
Befestigungsdeckel 13 nicht nur zur mechanischen Fixierung
der Anschlußstecker 4, 5 auf
den Grundklemmen 3 sondern auch zur Abdichtung der in den
Steckergehäusen 8 angeordneten Leiteranschlußelemente 9 und
Steckkontakte 10 dienen.