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DE102008004922A1 - Vorrichtung zur Erzeugung eines Hohlraums in Knochengewebe - Google Patents

Vorrichtung zur Erzeugung eines Hohlraums in Knochengewebe Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Hohlraums für die Aufnahme eines Implantats (1) in Knochengewebe, insbesondere für die Aufnahme eines aneinander grenzende Knochen (9, 10) eines Gelenks verbindenden Implantats (18). Die Vorrichtung nach der Erfindung ist gekennzeichnet durch eine am Knochengewebe anbringbare Führung (1) für ein den Hohlraum (17) schaffendes Werkzeug (2), welche Durchgänge (4) für mehrere ins Knochengewebe zu treibende Befestigungsstränge (14) aufweist, wobei die Befestigungsstränge (14) die Führung (1) auf ihrer dem Knochengewebe abgewandten Seite unter formschlüssiger Verbindung der Führung (1) mit dem Knochengewebe, insbesondere mit einem abbiegbaren Endabschnitt (16), hintergreifen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Hohlraums für die Aufnahme eines Implantats in Knochengewebe, insbesondere für die Aufnahme eines aneinander grenzende Knochen eines Gelenks verbindenden Implantats.
  • Zum Beispiel werden die das Sprunggelenk bildenden Knochen in bestimmten Fällen durch ein Knochenimplantat miteinander verbunden, das für ein Zusammenwachsen dieser Knochen und damit für eine gewünschte Versteifung des Sprunggelenks sorgt. Das Knochenimplantat wird z. B. dem Beckenknochen oder der Tibia entnommen. Nach Freilegung der genannten Knochen am Gelenkspalt wird der das Implantat aufnehmende Hohlraum durch ein Bohrwerkzeug gebildet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, welche die Bildung von Hohlräumen für die Aufnahme von Implantaten in Knochengewebe erleichtert.
  • Die diese Aufgabe lösende Vorrichtung nach der Erfindung ist gekennzeichnet durch eine am Knochengewebe anbringbare Führung für ein den Hohlraum schaffendes Werkzeug, welche Durchgänge für mehrere, ins Knochengewebe zu treibende Befestigungsstränge aufweist, wobei die Befestigungsstränge die Führung auf ihrer dem Knochengewebe abgewandten Seite unter formschlüssiger Verbindung der Führung mit dem Knochengewebe hintergreifen.
  • Vorteilhaft ermöglicht es die Führung, exakt bemessene Hohlräume zu schaffen, deren Abmessungen genau den Werkzeugabmessungen entsprechen. Insbesondere eine hülsenförmige Führung kann z. B. das Schlagen eines Bohrwerkzeugs verhindern. Es wird nur die unbedingt notwendige Menge an Gewebe abgetragen. Vorteilhaft stabilisieren die in das Knochengewebe eingetriebenen Befestigungsstränge den um den Hohlraum umliegenden Knochengewebebereich.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hintergreifen die Befestigungsstränge die Führung mit einem abgebogenen Endabschnitt, der vorzugsweise radial nach außen weist. Durch die Abbiegung lässt sich auf besonders einfache Weise eine stabile Verbindung zwischen der Führung und dem Knochengewebe herstellen.
  • In der Ausführungsform mit einer hülsenförmigen Führung verlaufen die Durchgänge vorzugsweise in axialer Richtung durch die Hülsenwand hindurch und insbesondere parallel zur Hülsenachse. Die durch diese Durchgänge hindurch in das Knochengewebe eingetriebenen Befestigungsstränge bilden eine Art Käfig um den für die Bildung des Hohlraums vorgesehenen Bereich und stabilisieren den Hohlraum.
  • Vorzugsweise verteilen sich die Durchgänge gleichmäßig über den Umfang der Hülse, so dass ein Käfig mit gleichmäßigen Gitterabständen gebildet ist.
  • Vorzugsweise bestehen die Befestigungsstränge aus Drähten, deren dem Knochengewebe zugewandten Enden angespitzt sind.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist ein die Führung ausrichtendes Kernelement vorgesehen, das vor der Befestigung der Führung am Knochengewebe am Knochengewebe angebracht wird. Die Führung kann auf dieses Kernelement dann aufgesteckt werden, das im Falle einer hülsenförmigen Führung zylindrisch ausgebildet ist.
  • Vorzugsweise steht das Kernelement auf der dem Knochengewebe abgewandten Seite der Führung von der Führung vor, so dass es nach Befestigung der Führung am Knochengewebe an dem vorstehenden Ende aus der Führung herausgezogen werden kann.
  • Vorzugsweise weist das Kernelement einen Durchgang, insbesondere einen zentralen Durchgang, für einen am Knochengewebe zu befestigenden Strang auf.
  • Dieser Strang lässt sich insbesondere in den Gelenkspalt eines Gelenks eintreiben, dessen an den Gelenkspalt grenzende Knochen durch das Implantat miteinander verbunden werden sollen. An dem Strang ist dann das Kernelement geführt und gehalten, während die Führung durch das Kernelement ausgerichtet wird.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels und der beiliegenden, sich auf dieses Ausführungsbeispiel beziehenden Zeichnungen weiter erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine als Hülse ausgebildete Werkzeugführung einer Vorrichtung nach der Erfindung in perspektivischer Darstellung,
  • 2 einen zylindrischen Kernkörper, auf welchen die Hülse von 1 aufsteckbar ist, in perspektivischer Darstellung,
  • 3 die auf den Kernkörper von 2 aufgesteckte Hülse von 1 in einer Draufsicht, und
  • 410 die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung von 1 bis 3 erläuternde Darstellungen.
  • Eine in 1 gezeigte Führung 1 für ein in 7 dargestelltes Bohrwerkzeug 2 weist die Hülsenwand 3 axial durchsetzende Durchgänge 4 auf. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind insgesamt sechs über den Hülsenumfang gleichmäßig verteilte Durchgänge 4 gebildet, die parallel zur Hülsenachse 5 verlaufen.
  • Ein in 2 dargestelltes Kernelement 6 weist einen Außendurchmesser auf, der gleich dem Hülseninnendurchmesser der Führung 1 ist. Ein zentraler Durchgang 7 verläuft koaxial zur Zylinderachse 8. Die Führungshülse 1 und das Kernelement 6 sind Bestandteile einer Vorrichtung, deren Aufbau und Funktion nachfolgend anhand der 4 bis 10 erläutert wird.
  • Die in den 1 bis 3 dargestellte Vorrichtung lässt sich insbesondere bei der Herstellung eines Hohlraums 17 (8) für die Aufnahme eines Knochenimplantats 18 (9) einsetzen, wobei das Knochenimplantat 18 dem Zusammenwachsen von Knochen 9 und 10 des Sprunggelenks dient.
  • Zur Herstellung des genannten Hohlraums wird zunächst das Kernelement 6 an den Knochen 9 und 10 angebracht, wozu ein drahtförmiger Strang 11 mit einer Spitze 12 an einem Ende durch den Durchgang 7 des Kernelements 6 hindurch in den Gelenk spalt 13 des Sprunggelenks getrieben wird. Bei diesem Vorgang bildet das Kernelement 6 eine Führung für den Strang 11, welche sichert, dass der eingetriebene Strang 11 und mit ihm das Kernelement 6 eine gewünschte Lage in Bezug auf die Knochen 9 und 10 einnehmen, wie dies in 4 dargestellt ist.
  • Auf das durch den Strang 11 an den Knochen 9 und 10 gehaltene Kernelement 6 wird dann gemäß 5 die hülsenförmige Führung 1 aufgesteckt und durch jeden ihrer Durchgänge 4 hindurch ein drahtförmiger Strang 14 mit einer Spitze 15 voran in den Knochen 9 bzw. 10 hineingetrieben. Zweckmäßig wird hierbei die Drehposition der Führung 1 so gewählt, dass die Stränge 14 ausschließlich in die Knochen 9 und 10 und nicht in die Gelenkspalte 13 zwischen den Knochen gelangen.
  • Wie aus 6 hervorgeht, sind die mit ihren den Knochen 9 und 10 fernen Enden aus den Durchgängen 4 der Führung 1 herausstehenden Stränge 14 abbiegbar, so dass sich die Führung 1 durch die Stränge 14, welche die Führung 1 mit ihren abgebogenen Enden 16 hintergreifen, formschlüssig an den Knochen 9 und 10 befestigen lässt. Zweckmäßig weisen die abgebogenen Enden 16 radial nach außen. Durch das Kernelement 6 ist die an den Knochen 9 und 12 befestigte Führung 1 in der gewünschten Lage ausgerichtet.
  • Durch geringes Spiel der Stränge 14 in den Durchgängen 4 bleibt diese gewünschte Lage der Führung 1 auch erhalten, wenn das aus der Führung 1 herausstehende Kernelement 6 entfernt und gemäß 7 ein Bohrwerkzeug 2 mit einem zentralen Durchgang 17 für den Strang 11 in die Führung 1 eingeschoben wird. Die Führung 1 hält das Bohrwerkzeug 2 genau zentriert, so dass es nicht ungewollt senkrecht zur Drehachse ausweichen kann. Der Bohrdurchmesser entspricht dadurch exakt dem Durchmesser des Bohrwerkzeugs. Es wird nur so viel Gewebe, wie unbedingt erforderlich, abgetragen. Die Stränge 14 bilden eine Art Käfig um den zu bohrenden Hohlraum herum und halten insbesondere die an den Gelenkspalt 13 angrenzenden Knochen 9 und 10 in Bezug zueinander in einer festen Position, so dass von jedem der Knochen 9 und 10 exakt die gewünschten Bereiche abgetragen werden.
  • Im entfernten Zustand des Bohrwerkzeugs 2 gemäß 8 ist der gebohrte Hohlraum 17 zugänglich und durch die Führung 1 hindurch kann ein zylindrisches Knochenimplantat 18 mit einem zentralen Durchgang 19 für den Strang 11 eingeführt werden, wie dies in 9 dargestellt ist. Wie aus 9 ferner hervorgeht, lässt sich bei der Ein führung des Knochenimplantats 18 in den Hohlraum 17 das Kernelement 6 als Schieberwerkzeug nutzen.
  • 10 zeigt das Knochenimplantat 18, nachdem die Stränge 14, die Führung 1, das Kernelement 6 und der Strang 11 entfernt worden sind.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zur Erzeugung eines Hohlraums (17) für die Aufnahme eines Implantats in Knochengewebe (9, 10), insbesondere für die Aufnahme eines aneinander grenzende Knochen eines Gelenk verbindenden Implantats, gekennzeichnet durch eine am Knochengewebe (9, 10) anbringbare Führung (1) für ein den Hohlraum (17) schaffendes Werkzeug (2), welche Durchgänge für mehrere ins Knochengewebe (9, 10) zu treibende Befestigungsstränge (14) aufweist, wobei die Befestigungsstränge (14) die Führung (1) auf ihrer dem Knochengewebe (9, 10) abgewandten Seite unter formschlüssiger Verbindung der Führung (1) mit dem Knochengewebe (9, 10) hintergreifen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsstränge (14) die Führung (1) mit abbiegbaren Endabschnitten (16) hintergreifen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (1) die Form einer Hülse aufweist, die insbesondere zur Führung eines Bohrwerkzeugs (2) vorgesehen ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Durchgänge (4) in axialer Richtung durch die Hülsenwand (3) hindurch erstrecken und insbesondere parallel zur Hülsenachse (5) verlaufen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgänge über den Umfang der hülsenförmigen Führung (1) gleichmäßig verteilt angeordnet sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsstränge (14) Drähte umfassen, deren dem Knochengewebe (9, 10) zugewandtes Ende eine Spitze (12) aufweist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein die Führung (1) ausrichtendes Kernelement (6) vorgesehen ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (1) auf das Kernelement (6) aufsteckbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Kernelement (6) auf der dem Knochengewebe abgewandten Seite der Führung (1) von der Führung (1) vorsteht.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Kernelement (6) einen Durchgang, vorzugsweise einen zentralen Durchgang (7), für einen am Knochengewebe zu befestigenden Strang (11) aufweist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Strang (11) zum Eintreiben in den Spalt (13) des durch die Knochen (9, 10) gebildeten Gelenks vorgesehen ist.
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