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DE10360076B3 - Werkzeug zum gekrümmten Aufbohren eines Gelenkknochens - Google Patents

Werkzeug zum gekrümmten Aufbohren eines Gelenkknochens Download PDF

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DE10360076B3
DE10360076B3 DE2003160076 DE10360076A DE10360076B3 DE 10360076 B3 DE10360076 B3 DE 10360076B3 DE 2003160076 DE2003160076 DE 2003160076 DE 10360076 A DE10360076 A DE 10360076A DE 10360076 B3 DE10360076 B3 DE 10360076B3
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Ernst Fischer
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Mobius und Ruppert KG
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Moebius & Ruppert
Mobius und Ruppert KG
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/16Bone cutting, breaking or removal means other than saws, e.g. Osteoclasts; Drills or chisels for bones; Trepans
    • A61B17/1642Bone cutting, breaking or removal means other than saws, e.g. Osteoclasts; Drills or chisels for bones; Trepans for producing a curved bore
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B51/00Tools for drilling machines
    • B23B51/02Twist drills

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Abstract

Es wird ein Werkzeug (24) zum gekrümmten Aufbohren eines Gelenkknochens zum Einsetzen eines Gelenkimplantates, das einen gebogenen Schaft aufweist, der zu seinem distalen Ende hin verjüngt ist, beschrieben. Das Werkzeug (24) weist einen zentralen länglichen Dorn (10) und eine auf dem Dorn (10) drehbar angeordnete längliche Bohrspirale (28) auf. Der zentrale Dorn (10) weist eine an die Biegung des Schaftes des Gelenkimplantates angepasste Krümmung auf. Die Bohrspirale (28) ist ein- oder mehrgängig ausgebildet. Die Bohrspirale (28) ist an ihrer Windungs-Außenfläche (38) mit einer Zahnung (40) ausgebildet. Die Zahnung (40) ist zur Bohrspirale (28) gegenläufig orientiert.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Werkzeug zum gekrümmten Aufbohren eines Gelenkknochens, zum Einsetzen eines Gelenkimplantates, das einen gebogenen Schaft aufweist, der zu seinem distalen Ende hin verjüngt ist.
  • Zum Befestigen eines Gelenkimplantates in einem Gelenkknochen wird der entsprechende Gelenkknochen in einem ersten Schritt durchsägt. Anschließend wird der Gelenkknochen mit Hilfe eines geeigneten Schab- bzw. Fräswerkzeug aufgebohrt, um im Anschluss daran das Gelenkimplantat in den Gelenkknochen implantierten zu können. Das Schab- bzw. Fräswerkzeug kann hierbei manuell oder mit Hilfe eines Roboters gehandhabt werden.
  • Aus der DE 691 13 990 T2 ist ein Werkzeug zum Aufbohren eines Knochens bekannt, wobei auf einem gekrümmten Stab eine Anzahl Schneidzähne drehbar gelagert sind. Die Schneidzähne bilden entlang des Stabes Schneidflächen und sind miteinander drehmomentübertragend verbunden, so dass ein Umlauf eines Schneidzahnes den Umlauf eines benachbarten Schneidzahnes zur Folge hat. Mit diesem bekannten Werkzeug ist nur ein zylindrisches Aufbohren eines Knochens möglich.
  • Die DE 694 31 002 T2 beschreibt eine flexible Vorrichtung zum Ausräumen eines Markraumes in einem Knochen, mit einer biegsamen Welle, die an ihrem distalen Ende eine erste Räumahle aufweist. An diese erste Räumahle schließt eine zweite Räumahle und an diese eine dritte Räumahle an, die auf der biegsamen Welle angebracht sind. Zu diesem Zwecke ist die zweite und die dritte Räumahle jeweils mit einem Durchgangsloch ausgebildet, durch das sich die biegsame Welle hindurcherstreckt. Diese bekannte Vorrichtung besteht aus einer entsprechenden Anzahl Einzelteile, die passend zusammengebaut werden müssen. Die zweite Räumahle weist vorzugsweise eine konische Außengestalt auf, so dass ihre Herstellung einen nicht zu vernachlässigenden Aufwand darstellt.
  • Die DE 299 01 723 U1 offenbart eine Vorrichtung zum Gewinnen von Knochenspänen, mit einem hohlzylindrischen Schneidwerkzeug mit einem Schaft, der aus einem spiralförmig gewickelten Metallband hergestellt sein kann.
  • Deshalb liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Werkzeug der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem es vergleichsweise einfach und präzise möglich ist, einen Gelenkknochen zum Einsetzen eines Gelenkimplantates aufzubohren.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Werkzeug einen zentralen länglichen Dorn und eine auf dem Dorn drehbar angeordnete längliche Bohrspirale aufweist, wobei der zentrale Dorn eine an die Biegung des Gelenkimplantat-Schaftes angepasste Krümmung aufweist, und die Bohrspirale ein- oder mehrgängig ausgebildet ist.
  • Bei der Handhabung des erfindungsgemäßen Werkzeuges wird die auf dem Dorn vorgesehene längliche Bohrspirale um den Dorn gedreht. Der Dorn selbst wird hierbei nicht gedreht, sondern nur – dem jeweiligen Bohrfortschritt entsprechend – vorwärts, d.h. in den aufzubohrenden Gelenkknochen hineinbewegt. Die Bohrarbeit, d.h. der Substanzabtrag des aufzubohrenden Gelenkknochens erfolgt durch die sich um den Dorn drehende längliche Bohrspirale. Die ein- oder mehrgängig ausgebildete Bohrspirale kann rechts- oder linksgängig sein.
  • Der zentrale Dorn und die Bohrspirale können aus abriebfestem Material bestehen oder mit einem abriebfesten Material beschichtet sein. Das ist von besonderer Wichtigkeit, um im Operationsfeld Abriebpartikel zu verhindern, aus welchen Entzündungen resultieren würden, die den Heilungsprozess empfindlich beeinträchtigen.
  • Der zentrale Dorn und die Bohrspirale können aus gehärtetem Stahl bestehen. Dabei kann es sich um einen einsatzgehärteten Stahl, einen nitriergehärteten Stahl oder vorzugsweise um einen plasmanitriergehärteten Stahl handeln.
  • Die Bohrspirale des erfindungsgemäßen Werkzeugs kann eine das distale Ende des zentralen Dornes überdeckende Spitze aufweisen, deren Außenoberfläche glatt ausgebildet ist. Die Spitze der Bohrspirale trägt folglich zur Bohrarbeit nichts bei, diese wird einzig und allein durch die Bohrspirale bewerkstelligt.
  • Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn die Bohrspirale an ihrer Windungs-Außenfläche mit einer Zahnung ausgebildet ist. Diese Zahnung ist zur Bohrspirale vorzugsweise gegenläufig orientiert. Durch eine solche Ausbildung ergibt sich eine optimierte Bohrarbeit im jeweiligen Gelenkknochen zum Einsetzen eines Gelenkimplantates, wobei durch die zur Bohrspirale gegenläufige Orientierung der Zahnung an der Windungs-Außenoberfläche der Bohrspirale ein ungewolltes Hineinziehen der Bohrspirale, d.h. des erfindungsgemäßen Werkzeuges, in den aufzubohrenden Gelenkknochen vermieden wird.
  • Als vorteilhaft hat es sich hierbei erwiesen, wenn die Steigung der Zahnung kleiner ist als die gegenläufige Steigung der Bohrspirale.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Werkzeug kann der zentrale Dorn mit einem Haltegriff kombinierbar oder kombiniert sein, und kann die Bohrspirale einen proximalen Abschnitt mit einem Kupplungselement für einen Drehantrieb aufweisen. Der Handgriff kann in Bezug auf den zentralen Dorn in Umfangsrichtung verstellbar sein.
  • Bei dieser Verstellbarkeit kann es sich um eine kontinuierliche oder um eine schrittweise Verstellbarkeit in Umfangsrichtung handeln. Damit ist es möglich, das Werkzeug den jeweiligen Gegebenheiten auf einfache Weise exakt anzupassen, d.h. das Werkzeug in Bezug auf den aufzubohrenden Gelenkknochen genau richtig orientiert zu positionieren. Bei dem Kupplungselement für den Drehantrieb der Bohrspirale kann es sich z.B. um ein Kupplungselement nach Art einer Bajonettkupplung oder dergleichen handeln. Bei dem Drehantrieb kann es sich um eine Kurbel zur manuellen Betätigung oder um einen motorischen Antrieb handeln.
  • Durch den zentralen Dorn des erfindungsgemäßen Werkzeuges kann sich mittig ein Kanal erstrecken, und die das distale Ende der Bohrspirale bildende Spitze kann mit einem Kanalabschnitt ausgebildet sein, der mit seinem einen Ende mit dem Dorn-Kanal strömungstechnisch verbunden ist und der mit seinem zweiten Ende aus der glatten Oberfläche der Spitze ausmündet. Bei einem solchermaßen ausgebildeten erfindungsgemäßen Werkzeug schließt der in der Spitze der Bohrspirale vorgesehene Kanalabschnitt mit dem Dorn-Kanal zweckmäßigerweise einen spitzen Winkel ein, so dass das aus der glatten Oberfläche der Spitze ausmündende zweite Ende des besagten Kanalabschnittes im aktiven rotierenden Zustand der Bohrspirale um die Spitze herum eine Rotationsbewegung ausführt.
  • Eine solche Ausbildung des Werkzeugs der zuletzt genannten Art dient beispielsweise dazu, das Operationsfeld auszuspülen oder aus dem Operationsfeld eine Absaugung z.B. von Gewebeflüssigkeit usw. vorzunehmen.
  • Um einen Abrieb von Dornmaterial zuverlässig zu verhindern, kann es zweckmäßig sein, auf dem zentralen Dorn, zwischen diesem und der Bohrspirale, ein Strumpfelement festzulegen. Dieses Strumpfelement besteht z.B. aus einem dichten Polyäthylen-Folienmaterial.
  • Ist der zentrale Dorn des erfindungsgemäßen Werkzeuges mit einem mittigen Kanal und die Spitze der Bohrspirale mit einem damit fluidisch verbundenen Kanalabschnitt ausgebildet, so ist das Strumpfelement im Übergang zwischen dem Dorn-Kanal und dem in der Spitze der Bohrspirale vorgesehenen Kanalabschnitt mit einem Durchgangsloch ausgebildet, um die strömungstechnische Verbindung zwischen dem Dorn-Kanal und dem Kanalabschnitt in der Spitze der Bohrspirale durch das Strumpfelement nicht zu unterbrechen.
  • Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen des erfindungsgemäßen Werkzeuges Einzelheiten desselben, sowie drei zentrale Dorne unterschiedlicher Krümmung werden gezeigt.
  • Es zeigen:
  • 1A einen zentralen Dorn mit einer relativ kleinen Krümmung,
  • 1B eine der 1A ähnliche Seitenansicht eines zentralen Dornes 1, der eine größere Krümmung besitzt,
  • 1C eine den 1A und 1B ähnliche Seitenansicht eines zentralen Dornes, der eine noch größere Krümmung besitzt,
  • 2 abschnittweise aufgeschnitten, teilweise in einer Seitenansicht eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Werkzeuges zum gekrümmten Aufbohren eines Gelenkknochens zum Einsetzen z.B. eines Gelenkimplantates,
  • 3 abschnittweise und teilweise aufgeschnitten eine andere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bohr-Werkzeuges,
  • 4 in einem vergrößerten Maßstab das Detail IV in 2,
  • 5 das Detail V gemäß 2 in einem vergrößerten Maßstab, und
  • 6 eine Ansicht in Blickrichtung des Pfeiles VI in 5.
  • Die 1A, 1B und 1C zeigen jeweils in einer Seitenansicht einen zentralen Dorn 10, der einen gebogenen Schaft 12 aufweist. Am proximalen Ende 14 des Schaftes 12 ist materialeinstückig ein umlaufender Bund 16 ausgebildet.
  • Der gebogenen Schaft 12 weist ein distales Ende 20 auf, das mit einem abgerundeten Kopf 22 ausgebildet ist.
  • 2 verdeutlicht abschnittweise eine schematisch – und zur zeichnerisch vereinfachten Darstellung geradlinig gezeichnete Ausbildung des Werkzeuges 24 zum gekrümmten Aufbohren eines Gelenkknochens zum Einsetzen eines Gelenkimplantates in den mit dem Werkzeug 24 aufgebohrten Gelenkknochen. Das Werkzeug 24 weist außer den zentralen länglichen Dorn 10 eine auf dem länglichen Dorn 10 drehbar angeordnete längliche Bohrspirale 28 auf. Der längliche Dorn 10 weist eine an die Biegung des Schaftes eines Gelenkimplantates angepasste, d.h. dieser Krümmung entsprechende, Krümmung auf. Der entsprechende Krümmungsradius ist in 2 mit R bezeichnet.
  • Die Drehbarkeit der Bohrspirale 28 um den länglichen Dorn 10 herum ist in 2 durch den bogenförmigen Pfeil 30 verdeutlicht.
  • Die Bohrspirale 28 ist ein- oder mehrgängig ausgebildet und weist eine Spitze 32 auf, die das distale Ende 20 des zentralen länglichen Dornes 10 überdeckt. Die Spitze 32 ist mit einer glatten Oberfläche 36 ausgebildet.
  • Die Bohrspirale 28 ist an ihrer Windungs-Außenfläche 38 mit einer Zahnung 40 ausgebildet, wie aus 4 deutlich ersichtlich ist. Die Zahnung 40 auf der Windungs-Außenoberfläche 38 ist zur Bohrspirale 28 gegenläufig orientiert.
  • Die Bohrspirale 28 weist einen proximalen Abschnitt 42 auf, der mit einem Kupplungselement 44 ausgebildet ist, wie aus 2 und insbesondere aus den 5 und 6 deutlich ersichtlich ist. Der Kupplungsabschnitt 44 ist als abgewinkelt verlaufende Bajonettverschlussaussparung ausgebildet, die in einem umlaufenden Kragen 46 ausgebildet ist. Der umlaufende Kragen 46 weist einen geringfügig größeren Durchmesser auf als der restliche proximate Abschnitt 42 der Bohrspirale 28. Der längliche zentrale Dorn 10 ist mit dem umlaufenden Bund 16 ausgebildet. Auf dem länglichen zentralen Dorn 10 ist ein Strumpfelement 50 festgelegt. Zu diesem Zweck ist das Strumpfelement 50 mit einem umlaufenden Wulst 52 ausgebildet, der zwischen dem umlaufenden Bund 16 des zentralen Dornes 10 und einem den umlaufenden Kragen 46 mit dem verbleibenden proximalen Abschnitt 42 der Bohrspirale 28 verbindenden Stirnabschnitt 54 des proximalen Abschnittes 42 der Bohrspirale 28 festgelegt ist, wie die 2 und insbesondere die 5 und 6 verdeutlichen.
  • 3 zeigt abgeschnitten und teilweise aufgeschnitten eine andere Ausbildung des erfindungsgemäßen Werkzeuges 24, wobei der zentrale längliche Dorn 10 mit einem Kanal 56 ausgebildet ist, der sich mittig durch den zentralen Dorn 10 erstreckt bzw. der mittig aus dem distalen Ende 20 des zentralen Dornes 10 ausmündet.
  • Die Spitze 32 der Bohrspirale 28 ist mit einem Kanalabschnitt 58 ausgebildet, der ein erstes Ende 60 und ein zweites Ende 62 aufweist. Das erste Ende 60 ist mit dem Kanal 56 des zentralen Dornes 10 strömungstechnisch verbunden. Das zweite Ende 62 mündet aus der glatten Oberfläche 36 der Spitze 32 aus.
  • Auch bei der in 3 verdeutlichen Ausführungsform des Werkzeuges 24 ist zwischen dem aus Gründen der zeichnerisch vereinfachten Darstellung geradlinig dargestellten, tatsächlich jedoch gekrümmt ausgebildeten zentralen Dorn 10 und der Bohrspirale 28 ein dichtes Strumpfelement 50 vorgesehen. Um den Kanal 56 des zentralen Dornes 10 strömungstechnisch mit dem Kanalabschnitt 58 der Spitze 32 der Bohrspirale 28 zu verbinden, ist das Strumpfelement 50 mit einem Durchgangsloch 64 ausgebildet.
  • Gleiche Einzelheiten sind in den Figuren jeweils mit denselben Bezugsziffern bezeichnet, so dass es sich erübrigt, in Verbindung mit allen Figuren alle Einzelheiten jeweils detailliert zu beschreiben.
  • 10
    zentraler Dorn
    12
    gebogener Schaft (von 10)
    14
    proximales Ende (von 10)
    16
    umlaufender Bund (an 14)
    20
    distales Ende (von 12)
    22
    abgerundeter Kopf (an 20)
    24
    Werkzeug (für 10)
    28
    längliche Bohrspirale (an 10)
    30
    bogenförmiger Pfeil
    32
    Spitze (von 28)
    36
    glatte Oberfläche (von 32)
    38
    Windungs-Außenfläche (von 28)
    40
    Zahnung (an 38)
    42
    proximaler Abschnitt (von 28)
    44
    Kupplungselement (an 46)
    46
    Kragen (von 42)
    50
    Strumpfelement (zwischen 10 und 28)
    52
    Wulst (von 50)
    54
    Stirnabschnitt (von 42)
    56
    Kanal (in 10)
    58
    Kanalabschnitt (in 32)
    60
    erstes Ende (von 58)
    62
    zweites Ende (von 58)
    64
    Durchgangsloch (in 50)

Claims (13)

  1. Werkzeug zum gekrümmten Aufbohren eines Gelenkknochens, zum Einsetzen eines Gelenkimplantates, das einen gebogenen Schaft aufweist, der zu seinem distalen Ende hin verjüngt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug (24) einen zentralen länglichen Dorn (10) und eine auf dem Dorn (10) drehbar angeordnete längliche Bohrspirale (28) aufweist, wobei der zentrale Dorn (10) eine an die Biegung des Gelenkimplantat-Schaftes angepasste Krümmung aufweist, und die Bohrspirale (28) ein- oder mehrgängig ausgebildet ist.
  2. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Dorn (10) und die Bohrspirale (28) aus abriebfestem Material bestehen oder mit einem abriebfesten Material beschichtet sind.
  3. Werkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Dorn (10) und die Bohrspirale (28) aus gehärtetem Stahl bestehen.
  4. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrspirale (28) eine das distale Ende (20) des zentralen Dornes (10) überdeckende Spitze (32) aufweist, deren Oberfläche (36) glatt ausgebildet ist.
  5. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrspirale (28) an ihrer Windungs-Außenfläche (38) mit einer Zahnung (40) ausgebildet ist.
  6. Werkzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnung (40) zur Bohrspirale (28) gegenläufig orientiert ist.
  7. Werkzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Steigung der Zahnung (40) kleiner ist als die gegenläufige Steigung der Bohrspirale (28).
  8. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Dorn (10) mit einem Haltegriff kombinierbar oder kombiniert ist, und dass die Bohrspirale (28) einen proximalen Abschnitt (42) mit einem Kupplungselement (44) für einen Drehantrieb aufweist.
  9. Werkzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff in Bezug auf den zentralen Dorn (10) in Umfangsrichtung verstellbar ist.
  10. Werkzeug nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich durch den zentralen Dorn (10) mittig ein Kanal (56) erstreckt, und dass die das distale Ende der Bohrspirale (28) bildende Spitze (32) mit einem Kanalabschnitt (58) ausgebildet ist, der mit seinem einen Ende (60) mit dem Dorn-Kanal (56) strömungstechnisch verbunden ist, und der mit seinem zweiten Ende (62) aus der glatten Oberfläche (36) der Spitze (32) ausmündet.
  11. Werkzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der in der Spitze (32) der Bohrspirale (28) vorgesehene Kanalabschnitt (58) mit dem Dorn-Kanal (56) einen spitzen Winkel einschließt.
  12. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem zentralen Dorn (10), zwischen diesem und der Bohrspirale (28) ein Strumpfelement (50) festgelegt ist.
  13. Werkzeug nach Anspruch 10 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Strumpfelement (50) im Übergang zwischen dem Dorn-Kanal (56) und dem in der Spitze (32) der Bohrspirale (28) vorgesehenen Kanalabschnitt (58) mit einem Durchgangsloch (64) ausgebildet ist.
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