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Die Erfindung betrifft eine Abdichteinrichtung zum Abdichten zumindest einer Verbindungstelle, insbesondere Crimpverbindung, zumindest zweier Litzen, umfassend zumindest ein Litzenabdichtungselement mit zumindest einer Durchgangsöffnung zur Aufnahme zumindest einer Litze, ein Verfahren zum Abdichten zumindest einer Verbindungstelle, insbesondere einer Crimpverbindung, zumindest zweier Litzen unter Verwendung zumindest eines Litzenabdichtungselements mit zumindest einer Durchgangsöffnung zur Aufnahme zumindest einer Litze sowie eine beheizbare Medienleitung mit zumindest einer mit Fluid durchströmbaren Medienleitung und zumindest zwei Litzen zum Beheizen zumindest der Medienleitung und/oder zumindest eines mit dieser verbindbaren oder verbundenen Leitungsverbinders, wobei zumindest eine Verbindungsstelle der Litzen und zumindest eine Abdichteinrichtung für diese vorgesehen sind.
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Abdichteinrichtungen und Verfahren zum Abdichten von Litzen und deren Verbindungsstellen mit weiteren Litzen oder elektrischen Zuleitern sind ebenso wie beheizbare Medienleitungen mit zumindest einer mit Fluid durchströmbaren Medienleitung und zumindest zwei Litzen zum Beheizen der Medienleitung bzw. eines mit dieser verbundenen Leitungsverbinders, umfassend zumindest eine Verbindungsstelle der Litzen miteinander oder mit elektrischen Zuleitern im Stand der Technik bekannt. Gerade bei beheizbaren Medienleitungen kann es an Verbindungsstellen solcher Litzen ohne das Vorsehen einer entsprechenden Abdichteinrichtung oder beim wiederholten Steckverbinden zu einem unerwünschten Eindringen von durch die Leitungs- und/oder Fluidverbinderumhüllung eindringender Feuchtigkeit oder anderen Fremdstoffen und dadurch zu einer Beschädigung der Verbindungsstelle, insbesondere einer Crimpverbindung, der Litzen untereinander bzw. mit elektrischen Zuleitern oder aber zu einer mangelnden Funktionsfähigkeit der Litzen kommen. Umhüllungen bzw. ein einen Leitungsverbinder umhüllendes Gehäuse sind oftmals bewusst undicht ausgebildet, um darin eingedrungene Feuchtigkeit wieder aus dem Gehäuse austreten lassen zu können. Daher erweist es sich als vorteilhaft, die Litzen bzw. insbesondere Verbindungsstellen entsprechend abzudichten.
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Aus der
DE 10 2008 055 125 A1 ist es daher beispielsweise bekannt, einen elektrischen Steckverbinder mit einem Kontaktelement zur elektrischen Kopplung mit einem Gegenkontaktelement eines Gegensteckverbinders vorzusehen, wobei der Steckverbinder mit einem elektrischen Kabel verbunden ist und das Kabel durch ein Dichtelement in dem Steckverbinder abgedichtet ist. Das Dichtelement weist einen ersten Teilabschnitt auf, der mit einer ersten Ausnehmung auf einem freigelegten metallischen Leiter des Kabels aufliegt und mit einer ersten Mantelfläche innerhalb des Steckverbinders zur Anlage kommt und mit einer zweiten Ausnehmung außerhalb des Steckverbinders zumindest mittelbar auf einem Isoliermantel des Kabels kraftschlüssig abdichtet. Als nachteilig erweist sich diese Lösung, da stets eine Art starres Gehäuse für das Dichtelement vorgesehen werden muss.
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Ferner ist aus der
DE 10 2011 117 216 A1 ein elektrisches Verbindungselement zum Verbinden von zwei oder mehreren elektrischen Leitern bekannt, das eine crimpbare, röhrenförmige Hülse mit einem zentralen longitudinalen Kanal mit einem ersten Ende umfasst, das ausgestaltet ist, einen Bereich von einem der elektrischen Leiter aufzunehmen, und mit einem zweiten Ende, das ausgestaltet ist, einen Bereich des anderen der elektrischen Leiter aufzunehmen. Die Hülse weist einen Anschlag innerhalb des Kanals auf, eine erste Öffnung, die auf einer ersten Seite des Anschlags angeordnet ist, und eine zweite Öffnung, die an einer zweiten Seite des Anschlags angeordnet ist, wobei die erste Öffnung und die zweite Öffnung jeweils einen visuellen Zugang in den Kanal erlauben. Ferner ist ein hohler, durch Wärme schrumpfbarer Schlauch zur Aufnahme der Hülse darin vorgesehen, so dass die Hülse vollständig innerhalb des Schlauchs angeordnet ist, wobei der Schlauch eine mit einem durch Wärme aktivierbaren Haftmittel versehene Oberfläche aufweist, derart, dass der Schlauch und seine mit Haftmittel versehene Oberfläche kristallklar sind.
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Als besonders problematisch erweist es sich, wenn eine elektrisch beheizbare Medienleitung sowohl fluidisch als auch elektrisch verzweigt werden soll, also zum Beispiel drei Einzelleitungen in einem Verzweigungspunkt zusammengeführt werden sollen, somit dort eine elektrische und eine fluidische Verbindung erfolgt. An die Einzelleitungen können hierbei unterschiedliche Anforderungen gestellt werden, beispielsweise im Hinblick auf deren jeweilige Temperaturbeständigkeit. Entsprechend diesen Anforderungen variieren auch die jeweils verwendeten Materialien der drei Einzelleitungen. Wenn bei der elektrischen Verbindung der Einzelleitungen bzw. Litzen einerseits die Verbindungsstelle gegen Umwelteinflüsse abgedichtet werden soll und andererseits zwei unterschiedliche Materialien der Litzen-Isolationsummantelungen der zu verbindenden Litzen aufeinander treffen, ist es erforderlich, vergleichsweise aufwendig eine Abdichtung mittels Einzellitzenabdichtungen, einem Gehäuse, das insbesondere als Spritzgussteil ausgebildet ist, Dichtungen und ggf. Steckkontakten vorzusehen. Die Isolationsmaterialien der Litzen im Heißbereich, also z.B. nahe einem Motor in einem Fahrzeug, und im Kaltbereich, also z.B. nahe einem Tank eines Fahrzeugs, sind unterschiedlich, z.B. wird FEP (Tetrafluorethylen-Hexafluorpropylen-Copolymer) im Heißbereich und Arnitel® (thermoplastisches Elastomer auf Copolyester-Basis) im Kaltbereich verwendet. Schrumpfschlauchanordnungen, bei denen der Schrumpfschlauch zusätzlich einen Schmelzkleber enthält, dichten jedoch eine Verbindungsstelle zweier Litzen teilweise nicht sicher ab, wenn der Schmelzkleber sich nicht mit beiden Isolationsmaterialien der Litzen verbinden kann.
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Der vorliegenden Erfindungen liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Abdichteinrichtung und ein Verfahren zum Abdichten zumindest einer Verbindungstelle, insbesondere Crimpverbindung, zumindest zweier Litzen, umfassend zumindest ein Litzenabdichtungselement mit zumindest einer Durchgangsöffnung zur Aufnahme zumindest einer Litze, und eine beheizbare Medienleitung mit zumindest einer mit Fluid durchströmbaren Medienleitung und zumindest zwei Litzen zum Beheizen zumindest der Medienleitung und/oder zumindest eines mit dieser verbindbaren oder verbundenen Leitungsverbinders, wobei zumindest eine Verbindungsstelle der Litzen und zumindest eine Abdichteinrichtung für diese vorgesehen sind, vorzusehen, die eine vergleichsweise kostengünstige und gute Abdichtung von Litzen mit unterschiedlichen Materialien von deren Isolationsummantelungen und/oder deren Durchmessern ermöglicht und so kleinbauend ist, dass auch bei einem geringen zur Verfügung stehenden Bauraum diese verwendet werden kann.
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Die Aufgabe wird für eine Abdichteinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass zumindest ein Schrumpfschlauchelement vorgesehen ist, wobei das zumindest eine Schrumpfschlauchelement das zumindest eine Litzenabdichtungselement und die zumindest eine Verbindungstelle in sich aufnehmend, sich außenseitig an das zumindest eine Litzenabdichtungselement anlegend angeordnet ist. Für ein Verfahren zum Abdichten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 10 wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass zumindest eine Litze durch die zumindest eine Durchgangsöffnung des zumindest einen Litzenabdichtungselements vor oder nach dem Verbinden der Litze mit der zumindest einen weiteren Litze oder einem elektrischen Zuleiter unter Ausbilden einer Verbindungsstelle hindurchgeführt wird, zumindest ein Schrumpfschlauchelement über dem zumindest einen Litzenabdichtungselement und der zumindest einen Verbindungstelle angeordnet und um diese herum geschrumpft wird. Für eine beheizbare Medienleitung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 12 wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die zumindest eine Abdichteinrichtung eine solche Abdichteinrichtung ist zum Abdichten der Verbindungsstelle der zumindest zwei Litzen miteinander und/oder zumindest einer der beiden Litzen mit zumindest einem elektrischen Zuleiter. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Dadurch wird eine Abdichteinrichtung zum Abdichten zumindest einer Verbindungsstelle, wie einer Crimpverbindung, zumindest zweier Litzen geschaffen, die ein Abdichten zum einen über zumindest ein Litzenabdichtungselement, das außerhalb der Verbindungsstelle angeordnet wird oder diese teilweise oder vollständig überdeckt und zumindest eine der zumindest zwei Litzen oder beide der zumindest zwei Litzen in sich aufnimmt bzw. umgibt, vorgesehen wird, wobei das zumindest eine Litzenabdichtungselement durch zumindest ein Schrumpfschlauchelement ergänzt wird, das das zumindest eine Litzenabdichtungselement und die zumindest eine Verbindungsstelle umgebend sich beim Schrumpfen außenseitig an das zumindest eine Litzenabdichtungselement anlegt. Es wird somit eine Kombination aus zumindest einem Litzenabdichtungselement und zumindest einem Schrumpfschlauchelement vorgesehen, so dass eine Unabhängigkeit von eventuell unterschiedlichen Isolationsmaterialien, die die Litzen zur Isolation außenseitig umgeben, besteht. Die Abdichtung der Verbindungsstelle der Litzen bzw. zumindest einer der Litzen mit einem elektrischen Zuleiter wird in axialer Richtung mittels des Litzenabdichtungselements geschaffen, während zusätzlich über das zumindest eine Schrumpfschlauchelement, das sich außenseitig an das zumindest eine Litzenabdichtungselement dicht anlegt, eine weitere radiale Abdichtung nach außen erzeugt wird, die insbesondere im Vergleich zu den Lösungen des Standes der Technik sehr kostengünstig ist. Nach dem Schrumpfen des Schrumpfschlauchelements liegt dies sehr eng außenseitig an dem Litzenabdichtungselement an, verpresst dies hierbei von außen, so dass eine sehr gute Abdichtung nach außen insbesondere gegen das Eindringen von Medium und Fremdstoffen ermöglicht wird. Ferner können im Unterschied zu den Lösungen des Standes der Technik, bei denen Gehäuse und Dichtungen verwendet werden, Lufteinschlüsse innerhalb des Schrumpfschlauchelements bzw. von innerhalb von diesem vorgesehenem Schmelzkleber durch geeignetes Erhitzen beim Schrumpfen von innen nach außen aus dem Schrumpfschlauchelement heraus gepresst werden. Anderenfalls können Lufteinschlüsse bzw. Luftblasen zu Hitzeansammlungen innerhalb des Schrumpfschlauchelements führen, da die Luft als Isolator wirkt und somit Hitze nicht gut abgeleitet werden kann. Zudem wird im Vergleich zu dem Anordnen eines beispielsweise als Spritzgussteil ausgebildeten Gehäuses zum außenseitigen Abdichten des Litzenabdichtungselements, wie im Stand der Technik vorgesehen, durch das Vorsehen zumindest eines Schrumpfschlauchelements, das um die Verbindungsstelle und das zumindest eine Litzenabdichtungselement herum geschrumpft wird, lediglich ein vergleichsweise sehr geringer Bauraum benötigt, so dass auch bei geringem zur Verfügung stehendem Bauraum die Abdichteinrichtung Verwendung finden kann. Insbesondere können Verbindungsstellen, wie insbesondere eine Crimpverbindung, in elektrisch beheizbaren Medienleitungen auch im Bereich des zumindest einen Leitungsverbinders vorgesehen werden. Durch die Kombination aus zumindest einem Litzenabdichtungselement und zumindest einem Schrumpfschlauchelement kann nicht nur eine platzsparende, sondern auch eine vergleichsweise sichere Abdichtung beispielsweise auch zwischen Litzen, die beide mit FEP-Isolationsmaterial oder lediglich eine der Litzen mit FEP-Isolationsmaterial und die zweite Litze z.B. mit Arnitel® als Isolationsmaterial ummantelt sind, somit beide Litzen mit unterschiedlichen Isolationsmaterialien, vorgesehen werden. Gerade bei durch FEP (Tetrafluorethylen-Hexafluorpropylen-Copolymer) isolierten Litzen ist eine sichere Abdichtung problematisch aufgrund der antiadhäsiven Oberfläche dieses Materials.
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Vorteilhaft kann das zumindest eine Litzenabdichtungselement außerhalb der Verbindungstelle angeordnet sein oder werden, insbesondere benachbart zu dieser. Dementsprechend besteht nur ein geringer Raumbedarf und es kann eine kompakte Einheit geschaffen werden. Ferner weist das zumindest eine Litzenabdichtungselement zumeist einen größeren Außendurchmesser als die Verbindungsstelle auf, so dass bereits hierüber ein zusätzlicher Schutz für die benachbart zu dem zumindest einen Litzenabdichtungselement bzw. außerhalb von diesem angeordnete Verbindungsstelle in radialer Richtung geschaffen werden kann.
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Im Innern des zumindest einen Schrumpfschlauchelements kann, die Verbindungsstelle zumindest teilweise umgebend, zumindest ein Schmelzkleber vorgesehen bzw. angeordnet werden. Hierdurch wird die Verbindungsstelle, insbesondere die Crimpverbindung, der zumindest zwei Litzen von dem Schmelzkleber umgeben, der seinerseits innerhalb des zumindest einen Schrumpfschlauchelements angeordnet wird bzw. ist. Grundsätzlich sind Schrumpfschlauchelemente, die bereits innenseitig mit einem Schmelzkleber versehen sind, verwendbar, so dass nach Auffügen des zumindest einen Litzenabdichtungselements auf die Litzen deren Verbindungsstelle zusammen mit diesem in das Schrumpfschlauchelement eingefügt und dieses unter Aufbringen von Wärme um die Verbindungsstelle, die von dem Schmelzkleber ummantelt ist, um das zumindest eine Litzenabdichtungselement herum geschrumpft werden kann. Der Schmelzkleber kann im Wesentlichen über die gesamte Längserstreckung des Schrumpfschlauchelementes hinweg oder lediglich im Bereich zwischen zwei voneinander beabstandeten Litzenabdichtungselementen angeordnet werden. Je nach Ausgestaltung des jeweiligen Litzenabdichtungselements bzw. von dessen Durchgangsöffnungen zum Durchführen der zumindest einen Litze kann der Schmelzkleber entweder lediglich bis zu dem Litzenabdichtungselement oder über dieses hinaus über die gesamte Längserstreckung des Schrumpfschlauchelements, die Verbindungsstelle allseitig umgebend, im Schrumpfschlauchelement angeordnet werden. Der Schmelzkleber dient hierbei als weiteres Mittel zum Abdichten der Verbindungsstelle, insbesondere Crimpverbindung, der zumindest zwei Litzen gegenüber äußeren Umwelteinflüssen, wie Feuchtigkeit und Fremdstoffen, und zur Wärmeleitung, da seine Wärmeleitfähigkeit besser als die von Luft ist.
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Vorteilhaft können ein Litzenabdichtungselement mit zumindest zwei Durchgangsöffnungen zum Aufnehmen zweier Litzen und ein blindstopfenartig ausgebildetes Abdichtungselement vorgesehen sein, wobei das zumindest eine Schrumpfschlauchelement sich jeweils endseitig auf dem Litzenabdichtungselement einerseits und auf dem von diesem beabstandet angeordnet blindstopfenartig ausgebildeten Abdichtungselement andererseits abstützt. Dementsprechend kann lediglich ein Litzenabdichtungselement in Kombination mit einem blindstopfenartig ausgebildeten weiteren Abdichtungselement vorgesehen sein und das zumindest eine Schrumpfschlauchelement sich endseitig einerseits auf dem blindstopfenartig ausgebildeten Abdichtungselement und andererseits auf dem Litzenabdichtungselement abstützend um dieses herum geschrumpft sein, wobei die Verbindungsstelle der Litzen im Innern des Schrumpfschlauchelements zwischen dem Abdichtungselement und dem Litzenabdichtungselement angeordnet wird. Bei dieser Ausgestaltung kann auf das Vorsehen von Schmelzkleber zum weiteren Ummanteln der Verbindungsstelle zwischen den zumindest zwei Litzen bzw. den Litzen mit elektrischen Zuleitern verzichtet werden, da über das blindstopfenartig ausgebildete Abdichtungselement in Verbindung mit dem darauf aufgeschrumpften Schrumpfschlauchelement ein unerwünschter Eintritt von Medium in das Innere des Schrumpfschlauchelements bereits sicher vermieden werden kann. Grundsätzlich ist es jedoch ebenfalls möglich, im Innern des Schrumpfschlauchelements insbesondere zwischen dem blindstopfenartig ausgebildeten Abdichtungselement und dem Litzenabdichtungselement Schmelzkleber vorzusehen.
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Das Litzenabdichtungselement und das blindstopfenartig ausgebildete Abdichtungselement können ferner über zumindest ein Verbindungselement miteinander verbunden sein oder werden. Hierdurch ist es möglich, diese in einem vorbestimmten gewünschten Abstand zueinander zu halten, wobei die Verbindungsstelle vorteilhaft zwischen den Litzen bzw. den Litzen und elektrischen Zuleitern zu diesen, die mit den Litzen verbunden werden, entlang dem Verbindungselement angeordnet wird. Beispielsweise kann die Verbindungsstelle im Bereich des blindstopfenartig ausgebildeten Abdichtungselements angeordnet sein oder werden.
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Ferner können beispielsweise zwei Litzenabdichtungselemente mit jeweils zumindest einer Durchgangsöffnung zur Aufnahme jeweils einer Litze vorgesehen sein, wobei das zumindest eine Schrumpfschlauchelement sich an seinen oder im Bereich seiner beiden Enden auf den beiden beabstandet zueinander angeordneten Litzenabdichtungselementen außenseitig abstützt. Es sind somit zwei Litzenabdichtungselemente, die jeweils zumindest eine Litze in sich aufnehmen, vorgesehen, wobei die Verbindungsstelle zwischen den beiden Litzenabdichtungselementen angeordnet ist und das zumindest eine Schrumpfschlauchelement sich im Bereich seiner Enden auf den beiden beabstandet zueinander angeordneten Litzenabdichtungselementen abstützt und über diese geschrumpft wird. Insbesondere ragt das Schrumpfschlauchelement endseitig über die beiden Litzenabdichtungselemente hinaus und legt sich außenseitig auf den Isolierummantelungen der beiden Litzen ab. Zwischen den beiden Litzenabdichtungselementen und auch außerhalb von diesen bis zu den Stellen, an denen sich die Enden des Schrumpfschlauchelements auf der Isolationsummantelung der jeweiligen Litze abstützen, kann Schmelzkleber angeordnet werden. Ebenfalls ist es möglich, keinen Schmelzkleber innerhalb des Schrumpfschlauchelements vorzusehen, da auch ohne diesen bereits eine sehr gute Abdichtung möglich ist, ggf. durch besonders enges Anschrumpfen des Schrumpfschlauchelements zur Anlage an den beiden Litzenabdichtungselementen und endseitig auf der jeweiligen Isolationsummantelung der Litzen.
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Das zumindest eine Litzenabdichtungselement kann zumindest teilweise eine ungleichmäßige äußere Oberfläche aufweisen, beispielsweise außenseitig und/oder auf der Innenseite vorstehende Elemente, wie Lamellen oder eine außenseitige Riffelung. Durch das Vorsehen einer solchen ungleichmäßigen äußeren Oberfläche des zumindest einen Litzenabdichtungselements ist ein besonders dichtes Anlegen des Schrumpfschlauchelements auf dessen äußerer Oberfläche zum besonders guten Abdichten möglich. Je nach Ausgestaltung der jeweiligen Innenseite des Schrumpfschlauchelements kann es auch bereits ausreichen, die äußere Oberfläche des Litzenabdichtungselements aufzurauen, so dass durch eine solche ungleichmäßige äußere Oberfläche ebenfalls eine sehr gute Abdichtung im Zusammenwirken mit dem dort aufgeschrumpften Schrumpfschlauchelement ermöglicht wird. Durch das außenseitige Vorsehen zumindest eines vorstehenden Elements, wie einer Riffelung oder von zumindest einer Lamelle, kann durch eine hierbei auf der Außenseite benachbart zu dem zumindest einen vorstehenden Element gebildete Nut ferner eine axiale Positionierung des Schrumpfschlauchelements nach dem Schrumpfen von diesem ermöglicht werden. Ferner kann im Innern des Litzenabdichtungselements in dessen innerer Durchgangsöffnung zumindest ein dichtes Membranelement vorgesehen werden, das beim Durchführen der Litze durchstoßen wird und sich dicht an der Außenseite der Litzenummantelung anlegt. Hierüber kann auch eine gute Abdichtung der Litze im Innern des Litzenabdichtungselements geschaffen werden.
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Das zumindest eine Litzenabdichtungselement kann aus zumindest einem sich gegenüber einem die Litzen umgebenden Isolationsmaterial neutral verhaltenden Material, wie beispielsweise Silikon, bestehen. Gerade das Vorsehen von Silikon erweist sich als vorteilhaft, da dieses sich gegenüber den meisten Isolationsmaterialien, die für elektrische Leiter bzw. Litzen, die beispielsweise zum Beheizen von elektrisch beheizbaren Medienleitungen verwendet werden, neutral verhält. Ferner kann das zumindest eine Schrumpfschlauchelement aus zumindest einem Hochtemperaturmaterial, insbesondere einem Fluorpolymer, wie Polytetrafluorethylen (PTFE), oder einem Niedrigtemperaturmaterial, wie Polyolefin, bestehen. Je nach Anwendungsfall können somit unterschiedliche, auf die jeweilige Anwendung angepasste Materialien für das zumindest eine Schrumpfschlauchelement verwendet werden, also insbesondere zumindest ein geeignetes Hochtemperaturmaterial oder Niedrigtemperaturmaterial.
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Der jeweilige Litzenaußendurchmesser bzw. Außendurchmesser der mit Isolationsmaterial ummantelten Litzen, kann beispielsweise 1,1 bis 1,5 mm, insbesondere 1,1 bis 1,3 mm, beispielsweise 1,3 mm, betragen. Grundsätzlich ist es ebenfalls möglich, die Abdichteinrichtung zum Abdichten zumindest einer Verbindungsstelle von zumindest zwei Litzen bzw. der Litzen mit elektrischen Zuleitern auch bei Litzenaußendurchmessern, die größer oder niedriger sind als die vorstehend genannten, vorzusehen. Das Verhältnis der Länge des Litzenabdichtungselements zum Litzendurchmesser kann beispielsweise 3,5 : 1, insbesondere 3 : 1, insbesondere 2 : 1, insbesondere 1,5 : 1 betragen. Das Verhältnis der Wandstärke des Litzenabdichtungselements zum Litzendurchmesser kann beispielsweise 0,5 bis 2 x Litzendurchmesser, insbesondere 0,5 bis 1 x Litzendurchmesser betragen. Das Verhältnis der Wandstärke des Litzenabdichtungselements zu dessen Lamellenhöhe bzw. Höhe des zumindest einen außenseitig vorstehenden Elements kann beispielsweise 3/4 : 1/4, insbesondere 2/3 : 1/3, insbesondere 1/2 : 1/2 betragen.
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Durch das Anordnen des zumindest einen Litzenabdichtungselementes vor oder nach dem Verbinden der Litzen auf diesen und dessen nachfolgendem Aufbringen des Schrumpfschlauchelements über dem zumindest einen Litzenabdichtungselement und der zumindest einen Verbindungsstelle sowie des Schrumpfens insbesondere durch Erwärmen mittels Heißluft oder Infrarotstrahlung, kann kostengünstig und schnell in einem einzigen kontinuierlichen Prozess eine Abdichtung einer solchen Verbindungsstelle zwischen Litzen, die beispielsweise zur Beheizung einer beheizbaren Medienleitung vorgesehen sind, bzw. der Litzen mit elektrischen Zuleitern zu diesen vorgesehen werden. Beim Schrumpfen des Schrumpfschlauchelementes, also insbesondere bei dessen Beaufschlagen mit Wärme, werden die außenseitig vorstehenden Elemente, wie Lamellen, Lippen etc. des Litzenabdichtungselementes deformiert, umgeklappt oder gestaucht, wobei beim Relaxieren des Schrumpfschlauchelementes beim Abkühlen am Ende des Schrumpfprozesses eine ausreichend hohe Presskraft auf die Außenseite des Litzenabdichtungselements und die dort außenseitig vorstehenden Elemente aufrechterhalten wird, so dass eine gute Abdichtung dort weiterhin sichergestellt werden kann.
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Zur näheren Erläuterung der Erfindung werden im Folgenden Ausführungsbeispiele von dieser näher anhand der Zeichnungen beschrieben. Diese zeigen in:
- 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abdichteinrichtung zum Abdichten einer Verbindungsstelle zweier Litzen,
- 2 eine Längsschnittansicht entlang der Linie A-A durch die Abdichteinrichtung gemäß 1,
- 3 eine perspektivische Explosionsansicht der Abdichteinrichtung gemäß 1 mit separiertem Schrumpfschlauchelement und von der Verbindungsstelle weggeklapptem blindstopfenartig ausgebildetem Abdichtungselement,
- 4 eine weitere perspektivische Explosionsansicht der Abdichteinrichtung gemäß 1 mit separiertem Schrumpfschlauchelement und benachbart zu der Verbindungsstelle angeordnetem blindstopfenartig ausgebildetem Abdichtungselement,
- 5 eine perspektivische Explosionsansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abdichteinrichtung zum Abdichten einer Verbindungsstelle zweier Litzen,
- 6 eine Seitenansicht der fertig konfektionierten Abdichteinrichtung gemäß 5,
- 7 eine Längsschnittansicht entlang der Linie B-B der Abdichteinrichtung gemäß 6,
- 8 eine Seitenansicht einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abdichteinrichtung zum Abdichten einer Verbindungsstelle zweier Litzen,
- 9 eine Längsschnittansicht entlang der Linie C-C der Abdichteinrichtung gemäß 8,
- 10 eine Seitenansicht einer vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abdichteinrichtung zum Abdichten einer Verbindungsstelle zweier Litzen,
- 11 eine Längsschnittansicht entlang der Linie D-D der Abdichteinrichtung gemäß 10,
- 12a eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Litzenabdichtungselements zur Aufnahme zweier Litzen, wie es in den 2, 5 und 7 zur Aufnahme von Litzen verwendet wird,
- 12b eine Frontansicht des Litzenabdichtungselements gemäß 12a,
- 12c eine Längsschnittansicht des Litzenabdichtungselements gemäß 12a entlang der Linie F-F,
- 12d eine Längsschnittansicht durch ein erfindungsgemäßes Litzenabdichtungselement im Bereich von dessen einer Durchgangsöffnung zum Durchführen einer Litze, wobei in dieser Durchgangsöffnung ein Membranelement vorgesehen ist,
- 13 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abdichteinrichtung zum Abdichten einer Verbindungsstelle zweier Litzen,
- 14 eine Längsschnittansicht entlang der Linie E-E durch die Abdichteinrichtung gemäß 13, und
- 15 eine Längsschnittansicht durch eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abdichteinrichtung zum Abdichten einer Verbindungsstelle zweier Litzen als Abwandlung der Ausführungsform gemäß 1 bzw. 2.
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In den 1 bis 4 ist eine Abdichteinrichtung 1 zum Abdichten einer Verbindungsstelle 2 zweier Litzen 3, 4 gezeigt. Die Verbindungsstelle 2 kann beispielsweise als Crimpverbindung ausgebildet sein. Zum Abdichten ist zum einen ein Litzenabdichtungselement 5, ferner ein blindstopfenartig ausgebildetes Abdichtungselement 6 und ein Schrumpfschlauchelement 7 vorgesehen. Die beiden Litzen 3, 4 sind durch zwei Durchgangsöffnungen 50, 51 des Litzenabdichtungselementes 5 hindurchgeführt. Das Litzenabdichtungselement 5 ist beispielshaft in den 12a bis 12c bzw. in einer alternativen Ausführungsform in 12d gezeigt. Insbesondere in 12b sind die beiden benachbart und beabstandet zueinander angeordneten Durchgangsöffnungen 50, 51 des Litzenabdichtungselementes 5 erkennbar, in 12c im Längsschnitt im Bereich der Durchgangsöffnung 51 gezeigt. Das Litzenabdichtungselement 5 weist auf seiner Außenseite 52 vorkragende bzw. vorstehende Elemente 53 auf, so dass sich in der Seitenansicht ein Wellenprofil ergibt. Das Verhältnis der Wandstärke w des Litzenabdichtungselements 5 zu dessen Lamellenhöhe hL bzw. Höhe des zumindest einen außenseitig vorstehenden Elements kann beispielsweise w : hL = 3/4 : 1/4, insbesondere 2/3 : 1/3, insbesondere 1/2 : 1/2 betragen. Das Verhältnis der Länge I des Litzenabdichtungselements 5 zum Litzendurchmesser d (siehe 1, dort beispielhaft für die Litze 4 gezeigt) kann beispielsweise I : d = 3,5 : 1, insbesondere 3 : 1, insbesondere 2 : 1, insbesondere 1,5 : 1 betragen. Das Verhältnis der Wandstärke w des Litzenabdichtungselements 5 zum Litzendurchmesser d kann z.B. w : d = 0,5 bis 2 x Litzendurchmesser, insbesondere 0,5 bis 1 x Litzendurchmesser betragen.
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In 12c ist die Durchgangsöffnung 51 durchgängig als Öffnung gezeigt, während bei der Ausführungsform nach 12d innerhalb der Durchgangsöffnung 51 ein Membranelement 151 angeordnet ist. Das Membranelement 151 wird beim Durchführen der entsprechenden Litze 3 bzw. 4 durch die Durchgangsöffnung 51 von der Litze 3 bzw. 4 durchstoßen und legt sich nachfolgend auf deren außenseitiger Litzenummantelung 30 bzw. 40 eng an, so dass eine zusätzliche Abdichtung hierdurch innerhalb des Litzenabdichtungselements 5 geschaffen werden kann. Ein besonderer Vorteil besteht ferner darin, dass das gleiche Litzenabdichtungselement 5 auf beiden Seiten der Verbindung der Litzen 3, 4 verwendet werden kann, wobei eines der beiden Litzenabdichtungselemente 5 als Stopfen wirkt, also nicht von einer Litze durchstoßen wird, sondern vielmehr das Membranelement 151 unversehrt bleibt, und nur das andere Litzenabdichtungselement 5 von der anderen Litze durchstoßen wird. Eine solche Verwendung von Gleichteilen kann Kostenvorteile mit sich bringen, insbesondere gegenüber beispielsweise der Variante nach 1 bis 4, bei der das blindstopfenartig ausgebildete Abdichtelement 6 vorgesehen bzw. verwendet wird.
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Das Litzenabdichtungselement 5 kann beispielsweise aus Silikon bestehen oder einem anderen Material, das sich gegenüber Isolationsmaterial, das die Litzen 3, 4 außenseitig umgibt, neutral verhält. Eine solche Isolationsummantelung 30, 40 ist insbesondere in 2 bis 4 angedeutet. Die Litzen 3, 4 sind durch die Durchgangsöffnungen 50, 51 des Litzenabdichtungselementes 5 im Bereich ihrer Isolationsummantelungen 30, 40 hindurchgeführt und lediglich der endseitige Abschnitt der Litzen, in dem die Isolationsummantelung jeweils von diesen entfernt ist, beispielsweise miteinander vercrimpt bzw. anderweitig miteinander verbunden. Diese Verbindungsstelle wird zwischen dem Litzenabdichtungselement 5 und dem blindstopfenartig ausgebildeten Abdichtungselement 6 angeordnet, wobei zum Erzeugen eines definierten Abstandes zwischen dem Litzenabdichtungselement 5 und dem blindstopfenartig ausgebildeten Abdichtungselement 6 und als Verliersicherung für das blindstopfenartig ausgebildete Abdichtungselement 6 beide, das Litzenabdichtungselement 5 und das blindstopfenartig ausgebildete Abdichtungselement 6, miteinander über ein Verbindungselement 8 verbunden sind, wie insbesondere den 3 und 4 entnommen werden kann. Das Verbindungselement 8 kann beispielsweise flexibel bzw. biegsam sein, um problemlos ein Verbinden der Litzenenden 31, 41 miteinander zu ermöglichen und nachfolgend das blindstopfenartig ausgebildete Abdichtungselement 6 benachbart zu der geschaffenen Verbindungsstelle 2 zu positionieren, wie es in 2 und 4 gezeigt ist. Grundsätzlich kann ein solches Verbindungselement 8 auch weggelassen, somit Litzenabdichtungselement 5 und blindstopfenartig ausgebildetes Abdichtelement 6 auch unverbunden vorgesehen werden. Das blindstopfenartig ausgebildete Abdichtungselement 6 kann ferner auf seiner in Richtung zu dem Litzenabdichtungselement 5 gerichteten Seite 62 mit zumindest einer Vertiefung oder Ausnehmung versehen sein, in die die Verbindungsstelle 2 der beiden Litzen 3, 4 bzw. deren Litzenenden 31, 41 eingreifen und darin fixiert werden kann (in 2 nicht gezeigt).
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Zum radialen außenseitigen Abdichten der Verbindungsstelle 2 wird das Schrumpfschlauchelement 7 sodann axial auf die Kombination aus dem blindstopfenartig ausgebildeten Abdichtungselement 6, dem Verbindungselement 8 und dem Litzenabdichtungselement 5 mit der dazwischen aufgenommenen Verbindungsstelle 2 der beiden Litzen 3, 4 axial aufgeschoben. Nachfolgend wird insbesondere unter Aufbringen von Wärme beispielsweise über Heißluft oder Infrarotstrahlung das Schrumpfschlauchelement 7 geschrumpft und dabei außenseitig an die Außenseite 60 des blindstopfenartig ausgebildeten Abdichtungselements 6 sowie die Außenseite 52 des Litzenabdichtungselements 5 im Bereich von dessen vorstehenden Elementen 53 angelegt. Wie insbesondere den 2 bis 4 entnommen werden kann, weist auch das blindstopfenartig ausgebildete Abdichtungselement 6 außenseitig vorkragende oder vorstehende Elemente 61 auf, die ebenfalls in der Seitenansicht ein Wellenprofil ergeben, so dass beim Schrumpfen des Schrumpfschlauchelementes 7 die jeweils außenseitig vorstehenden Elemente 53 bzw. 61 des Litzenabdichtungselements 5 bzw. des blindstopfenartig ausgebildeten Abdichtungselements 6 umgeklappt bzw. deformiert werden und somit eine noch bessere Abdichtung gegen ein Eindringen von Medium bzw. Fremdkörpern in das Innere des Schrumpfschlauchelementes gebildet werden kann. Ebenfalls kann beim Schrumpfprozess ggf. im Innern des Schrumpfschlauchelements vorhandene Luft nach außen entweichen bzw. nach außen gedrückt werden. Der fertige Montagezustand der Abdichteinrichtung 1 ist in der Schnittansicht in 2 zu sehen. Hierbei erweist sich die äußere Formgebung des Litzenabdichtungselements 5 und des blindstopfenartig ausgebildeten Abdichtungselements 6 als zusätzlich vorteilhaft, da beide nicht nur die außenseitig vorstehenden Elemente 53 bzw. 61 aufweisen, sondern endseitig auch jeweils einen endseitigen wulstartigen Vorsprung 58 bzw. 63, sondern benachbart zu diesem jeweils eine umlaufende Nut 59 bzw. 64. Letztere dient zum axialen Positionieren des Schrumpfschlauchelements 7 an dessen Enden 70 bzw. 71 nach dem Schrumpfvorgang bzw. -prozess.
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Das Schrumpfschlauchelement kann bei vergleichsweise hohen Temperaturen oder auch bei niedrigeren Temperaturen geschrumpft werden, wobei dies von den jeweiligen Anwendungsfall und den hier geeigneten Materialen abhängig gemacht werden kann. Dementsprechend kann als Schrumpfschlauchelementmaterial beispielsweise ein Hochtemperaturmaterial, wie beispielsweise ein Fluorpolymer, beispielsweise Polytetrafluorethylen (PTFE), oder ein Niedrigtemperaturmaterial, wie beispielsweise Polyolefin, verwendet werden.
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In den 5 bis 7 ist eine zweite Ausführungsform der Abdichteinrichtung 1 zum Abdichten der Verbindungsstelle 2 der Litzen 3, 4 gezeigt. Hierbei sind die beiden Litzen 3, 4 wiederum in dem Litzenabdichtungselement 5, genauer in dessen beiden Durchgangsöffnungen 50, 51 aufgenommen. Die Verbindungsstelle ist außerhalb des Litzenabdichtungselements angeordnet, wie dies auch bereits bei der in den 1 bis 4 gezeigten Ausführungsvariante der Fall ist. Im Unterschied zu der Ausführungsvariante nach 1 bis 4 umfasst die Abdichteinrichtung 1 gemäß den 5 bis 7 jedoch kein blindstopfenartig ausgebildetes Abdichtungselement 6. Vielmehr ist das Innere des Schrumpfschlauchelementes 7 mit Schmelzkleber 9 ausgefüllt. Dies bedeutet, dass die Verbindungsstelle 2 sowie die Litzenenden 31, 41 der beiden Litzen 3, 4 und der zu der Verbindungsstelle 2 benachbarte, aus dem Litzenabdichtungselement 5 hinausragende Abschnitt der jeweiligen Isolationsummantelung 30 bzw. 40 der beiden Litzen 3, 4 ebenso wie ein Teil der Isolationsummantelung 30 bzw. 40 der beiden Litzen 3, 4, der auf der gegenüberliegenden Seite des Litzenabdichtungselements 5 aus diesem bzw. dessen Durchgangsöffnungen 50, 51 hinausragt, von Schmelzkleber 9 umgeben ist. Der Schmelzkleber 9 kann beispielsweise direkt innerhalb des Schrumpfschlauchelements 7 vorgesehen werden, bevor das Schrumpfschlauchelement 7 nach Auffügen über der Verbindungsstelle 2, den Litzenenden 31, 41 und dem Litzenabdichtungselement 5, dieses endseitig überragend, geschrumpft wird. Auch dieses Schrumpfschlauchelement 7 kann wiederum beispielsweise durch Wärme, insbesondere durch Heißluft oder Infrarotstrahlung, geschrumpft werden. Wie insbesondere 7 entnommen werden kann, ist das Schrumpfschlauchelement 7 bezüglich der Verbindungsstelle 2 der beiden Litzen 3, 4 so positioniert, dass das Schrumpfschlauchelement mit seinem dortigen Ende 70 die Litzenenden 31, 41 der beiden Litzen 3, 4 im Bereich der Verbindungsstelle 2 deutlich überragt. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass aufgrund des im Inneren des Schrumpfschlauchelements 7 angeordneten Schmelzklebers 9 dort eine sehr gute und sichere Abdichtung gegen ein Eindringen von Medium bzw. Fremdkörpern vorgesehen werden kann. Am gegenüberliegenden Ende 71 des Schrumpfschlauchelements 7 legt sich letzteres außenseitig an den Isolationsummantelungen 30, 40 der beiden Litzen 3, 4 an, wobei der zwischen dem Litzenabdichtungselement 5 und diesem Ende 71 des Schrumpfschlauchelements 7 angeordnete Schmelzkleber 9 auf dieser Seite ebenfalls eine sichere Abdichtung gegen das Eindringen von Medium bzw. Fremdkörpern schafft. Der Schmelzkleber erstreckt sich auch zwischen den beiden Litzen 3, 4 bzw. deren Isolationsummantelungen 30, 40. Dies kann insbesondere ebenfalls 7 besonders gut entnommen werden.
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Die 8 und 9 zeigen eine weitere Ausführungsform der Abdichteinrichtung 1 zum Abdichten der Verbindungsstelle 2 zwischen den Litzen 3, 4. Diese sind, im Unterschied zu den Ausführungsvarianten nach 1 bis 7, jeweils in einem einzelnen Litzenabdichtungselement 54, 55 aufgenommen, wobei die Verbindungstelle 20 zwischen den beiden Litzen 3, 4 im Prinzip in Reihe zu den beiden Litzen 3, 4 und zwischen diesen angeordnet ist. Bei den Ausführungsvarianten nach 1 bis 4 bzw. 5 bis 7 sind die beiden Litzen 3, 4 jeweils parallel zueinander geführt und dementsprechend miteinander über die Verbindungsstelle 2 verbunden. Die beiden Litzenabdichtungselemente 54, 55 weisen, da in diesen jeweils lediglich eine Litze, nämlich einerseits die Litze 3 und andererseits die Litze 4 aufgenommen ist, jeweils nur eine Durchgangsöffnung 56 bzw. 57 auf. Dementsprechend sind die beiden Litzenabdichtungselemente 54, 55 kleiner bauend als das Litzenabdichtungselement 5, so dass eine noch kleiner bauende Abdichteinrichtung 1 hierdurch geschaffen werden kann. Jedenfalls kann der Außendurchmesser der Abdichteinrichtung 1 zum Abdichten der Verbindungsstelle 20 zwischen den beiden Litzen 3, 4 geringer als bei den Abdichteinrichtungen 1 gemäß 1 bis 4 bzw. 5 bis 7 ausgebildet werden.
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Auch bei der Ausführungsform nach 8 und 9 wird die radiale Abdichtung über das Schrumpfschlauchelement 7 vorgenommen, das axial auf die Kombination aus den beiden Litzen 3, 4 mit zwischen diesen angeordneter Verbindungsstelle 20 und auf das auf den Litzen bzw. deren Isolationsummantelung 30, 40 angeordnete Litzenabdichtungselement 54, 55 axial aufgeschoben und nachfolgend aufgeschrumpft wird, um eine dichte Verbindung von Schrumpfschlauchelement und den jeweiligen Außenseiten 154, 155 der beiden Litzenabdichtungselemente 54, 55 zu erzeugen. Auch die beiden Litzenabdichtungselemente 54, 55 weisen jeweils vorkragende bzw. vorstehende Elemente 156, 157 auf ihren Außenseiten auf, die beim Schrumpfen des Schrumpfschlauchelementes 7 zumindest deformiert oder umgeklappt werden und somit eine besonders sichere Abdichtung ermöglichen in Kombination mit dem geschrumpften Schrumpfschlauchelement 7.
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Ähnlich wie bei der Ausführungsvariante nach den 5 bis 7 ist auch bei der Ausführungsvariante nach 8 und 9 in das Innere der Abdichteinrichtung 1 Schmelzkleber 9 eingebracht, um eine besonders gute Abdichtung zu ermöglichen. In Abhängigkeit von der Füllmenge an Schmelzkleber 9 im Innern des Schrumpfschlauchelements 7 kann ggf. die Güte der Abdichtung eingestellt werden. Der Schmelzkleber 9 erstreckt sich, wie in 9 zu sehen, nicht nur zwischen den beiden Litzenabdichtungselementen 54, 55, sondern auch diese umgebend auf der jeweils der Verbindungsstelle 20 gegenüberliegenden Seite der Litzenabdichtungselemente 54, 55 bis zu den beiden Enden 70, 71 des Schrumpfschlauchelements 7 hin. Die beiden Enden des Schrumpfschlauchelements 7 liegen wiederum auf den Außenseiten der beiden Isolationsummantelungen 30, 40 der beiden Litzen 3, 4 außenseitig an, so dass die Abdichteinrichtung 1 zum Abdichten der Verbindungsstelle 20 der beiden Litzen 3, 4 allseitig sehr sicher gegen ein Eindringen von Medium und Fremdkörpern abgedichtet ist.
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Die in 10 und 11 gezeigte Ausführungsvariante der Abdichteinrichtung 1 zum Abdichten der Verbindungsstelle 20 zwischen den Litzen 3, 4 unterscheidet sich von der in den 8 und 9 gezeigten dadurch, dass im Inneren des Schrumpfschlauchelements 7 kein Schmelzkleber 9 angeordnet ist. Hierdurch wird beim Schrumpfen des Schrumpfschlauchelements 7 dieses noch enger an die Außenkontur der beiden Litzenabdichtungselemente 54, 55 und ggf. auch der Außenseite der Isolationsummantelungen 30, 40 der beiden Litzen 3,4 angelegt. Auch hierüber wird in Verbindung mit den vorstehenden Elementen 156, 157 der beiden Litzenabdichtungselemente 54, 55 nach dem Schrumpfen des Schrumpfschlauchelementes 7 eine besonders gute Abdichtung gegen das Eindringen von Medium und Fremdkörpern in das Innere 72 des Schrumpfschlauchelementes 7, insbesondere zu der Verbindungsstelle 20 zwischen den beiden Litzen 3, 4 vorgesehen.
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Die in den 13 und 14 gezeigte Ausführungsform der Abdichteinrichtung 1 zum Abdichten der Verbindungsstelle 20 zwischen den Litzen 3, 4 unterscheidet sich von der in den 8 und 9 gezeigten dadurch, dass ein vergleichsweise längeres Litzenabdichtungselement 5 vorgesehen ist. Dieses weist an seinen beiden Enden jeweils einen mit vorstehenden Elementen 252, 253 versehenen Endabschnitt 250, 251 auf, wobei die beiden Endabschnitte 250, 251 über einen länglichen mittleren Abschnitt 254 miteinander verbunden sind. Jeweils eine der Litzen 3, 4 ist durch einen Endabschnitt 250, 251 bzw. die jeweils dort vorgesehene Durchgangsöffnung 255, 256 hindurchgeführt und beide Litzen 3, 4 durch die Verbindungsstelle 20 im Innern des mittleren Abschnitts 254 miteinander verbunden. Außenseitig ist auf das Litzenabdichtungselement 5 wiederum das Schrumpfschlauchelement 7 aufgebracht und dort herum geschrumpft, wobei sich der mittlere Abschnitt 254 des Litzenabdichtungselements 5, wie in 14 gezeigt, dabei leicht deformieren kann.
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Wie insbesondere der in 11 gezeigten Ausführungsform der Abdichteinrichtung 1 entnommen werden kann, können sich im Bereich der Enden 70, 71 des Schrumpfschlauchelements 7 Hohlräume oder Kammern 73, 74 bilden aufgrund des dort über die jeweilige Enderstreckung bzw. Stirnseite 158, 159 der beiden Litzenabdichtungselemente 54, 55 überstehenden Schrumpfschlauchelements 7. In diesen Hohlräumen oder Kammern 73, 74 kann Feuchtigkeit bzw. Wasser eindringen und sich dort einlagern, wenn das Schrumpfschlauchelement 7 dort nicht dicht an den Stirnseiten 158, 159 der beiden Litzenabdichtungselemente 5 und der jeweiligen Außenseite der Litzenummantelung 30 bzw. 40 der beiden Litzen 3, 4 anliegt. Feuchtigkeit kann auf Dauer das Litzenabdichtungselement und/oder die Litzenummantelung bzw. -isolierung beschädigen. Um dies zu vermeiden, können die beiden Litzenabdichtungselemente 5 bzw. 54, 55 endseitig entweder mit umlaufender Nut 59, 64 versehen sein, in die sich das jeweilige Ende 70, 71 des Schrumpfschlauchelements 7 beim Schrumpfprozess eng anlegt, wie in 2 gezeigt, oder, was eine noch bessere Abdichtung ermöglicht, endseitig konisch zulaufend ausgebildet werden, wie in 15 gezeigt. Durch die endseitig konisch zulaufende Formgebung 150 bzw. 160 des Litzenabdichtungselements 5 und hier auch des blindstopfenartig ausgebildeten Abdichtungselements 6 können sich beim Schrumpfvorgang die Enden 70, 71 des Schrumpfschlauchelements 7 eng und somit dicht an deren jeweiligen Außenseite 52, 60 von Litzenabdichtungselement 5 und blindstopfenartig ausgebildetem Abdichtelement 6 anlegen und hierbei der endseitig konisch zulaufenden Formgebung des Litzenabdichtungselements 5 und des blindstopfenartig ausgebildeten Abdichtelements 6 folgen. Hierdurch kann das Eindringen von Feuchtigkeit bzw. Wasser in den Endbereichen von Litzenabdichtungselement(en) 5 und blindstopfenartig ausgebildetem Abdichtelement 6 verhindert werden.
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Die Litzenabdichtungselemente 5 bzw. 54 und 55 können beispielsweise aus einem sich neutral gegenüber dem Material der jeweiligen Isolationsummantelung 30 bzw. 40 der beiden Litzen 3, 4 verhaltenden Material bestehen, insbesondere aus Silikon, das sich zu den meisten Isolationsmaterialien von Litzen neutral verhält. Selbstverständlich können auch andere Materialien, die ähnlich geeignet sind, verwendet werden.
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Neben den im Vorstehenden beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausführungsvarianten von Abdichteinrichtungen und Verfahren zum Abdichten zumindest einer Verbindungsstelle zumindest zweier Litzen können noch zahlreiche weitere vorgesehen werden, auch beliebige Kombinationen der vorstehend genannten Ausführungsvarianten und Merkmale, wobei jeweils ein Litzenabdichtungselement mit zumindest einer Durchgangsöffnung zur Aufnahme zumindest einer Litze vorgesehen ist in Verbindung mit zumindest einem Schrumpfschlauchelement, wobei das zumindest eine Schrumpfschlauchelement das zumindest eine Litzenabdichtungselement und die zumindest eine Verbindungsstelle umgebend, sich außenseitig an das zumindest eine Litzenabdichtungselement anlegend um diese herum angeordnet ist bzw. durch Schrumpfen angelegt wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Abdichteinrichtung
- 2
- Verbindungsstelle
- 3
- Litze
- 4
- Litze
- 5
- Litzenabdichtungselement
- 6
- blindstopfenartig ausgebildetes Abdichtungselement
- 7
- Schrumpfschlauchelement
- 8
- Verbindungselement
- 9
- Schmelzkleber
- 20
- Verbindungsstelle
- 30
- Isolationsummantelung
- 31
- Litzenende
- 40
- Isolationsummantelung
- 41
- Litzenende
- 50
- Durchgangsöffnung
- 51
- Durchgangsöffnung
- 52
- Außenseite
- 53
- vorstehendes Element
- 54
- Litzenabdichtungselement
- 55
- Litzenabdichtungselement
- 56
- Durchgangsöffnung
- 57
- Durchgangsöffnung
- 58
- endseitiger wulstartiger Vorsprung
- 59
- umlaufende Nut
- 60
- Außenseite
- 61
- vorstehendes Element
- 62
- Seite
- 63
- endseitiger wulstartiger Vorsprung
- 64
- umlaufende Nut
- 70
- Ende von 7
- 71
- Ende von 7
- 72
- Inneres von 7
- 73
- Hohlraum/Kammer
- 74
- Hohlraum/Kammer
- 150
- endseitig konisch zulaufende Formgebung von 5
- 151
- Membranelement
- 154
- Außenseite
- 155
- Außenseite
- 156
- vorstehendes Element
- 157
- vorstehendes Element
- 158
- Stirnseite
- 159
- Stirnseite
- 160
- endseitig konisch zulaufende Formgebung von 6
- 250
- Endabschnitt
- 251
- Endabschnitt
- 252
- vorstehendes Element
- 253
- vorstehendes Element
- 254
- mittlerer Abschnitt
- 255
- Durchgangsöffnung
- 256
- Durchgangsöffnung
- w
- Wandstärke von 5
- hL
- Lamellenhöhe
- I
- Länge von 5
- d
- Litzendurchmesser
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102008055125 A1 [0003]
- DE 102011117216 A1 [0004]