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DE102007055051A1 - Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes und Unterhaltungsgerät dazu - Google Patents

Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes und Unterhaltungsgerät dazu Download PDF

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DE102007055051A1
DE102007055051A1 DE102007055051A DE102007055051A DE102007055051A1 DE 102007055051 A1 DE102007055051 A1 DE 102007055051A1 DE 102007055051 A DE102007055051 A DE 102007055051A DE 102007055051 A DE102007055051 A DE 102007055051A DE 102007055051 A1 DE102007055051 A1 DE 102007055051A1
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DE
Germany
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Ceased
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DE102007055051A
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English (en)
Inventor
Dirk Schwerdling
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Novomatic AG
Original Assignee
Novomatic AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Novomatic AG filed Critical Novomatic AG
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Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F17/00Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services
    • G07F17/32Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services for games, toys, sports, or amusements

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Coin-Freed Apparatuses For Hiring Articles (AREA)
  • Control Of Vending Devices And Auxiliary Devices For Vending Devices (AREA)
  • Management, Administration, Business Operations System, And Electronic Commerce (AREA)

Abstract

Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit, mindestens einer Spieleinrichtung (3), einer Punkteanzeige (16) und einer Guthabenanzeige (15), bei dem bei einem Guthaben in der Guthabenanzeige (15) ein bestimmter Geldbetrag aus der Guthabenanzeige (15) in eine bestimmte Punkteanzahl umgewandelt sowie in der Punkteanzeige (16) aufaddiert wird, von der eine bestimmte Punktezahl als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung (3) abgebucht und in der in der Spieleinrichtung (3) gewonnene Punkte aufaddiert werden, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Erreichen eines maximalen Punktestandes in der Punkteanzeige (16) in der Spieleinrichtung (3) gewonnene Punkte in einer Zusatzpunkteeinrichtung (17) kumuliert und die Punkte aus der Zusatzpunkteeinrichtung (17) nur als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung (3) verwendet werden.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit, mindestens einer Spieleinrichtung, einer Punkteanzeige und einer Guthabenanzeige, bei dem bei einem Guthaben in der Guthabenanzeige ein bestimmter Geldbetrag aus der Guthabenanzeige in eine bestimmte Punkteanzahl umgewandelt sowie in der Punkteanzeige aufaddiert wird, von der eine bestimmte Punktezahl als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung abgebucht und in der in der Spieleinrichtung gewonnene Punkte aufaddiert werden, und Unterhaltungsgerät dazu.
  • Die DE 10 2005 035 531 B4 offenbart ein Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit, einer Spieleinrichtung, einer Punkteanzeige und einer Guthabenanzeige, bei dem bei einem Guthaben in der Guthabenanzeige über eine Extra-Spieleinrichtung innerhalb einer vorgegebenen Mindestspieldauer fortlaufend ein bestimmter Geldbetrag aus der Guthabenanzeige in einen bestimmten Punktegewinn umgewandelt sowie in der Punkteanzeige aufaddiert wird. Von der Punkteanzeige wird eine bestimmte Punktezahl als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung abgebucht und in der Spieleinrichtung gewonnene Punkte werden direkt in der Punkteanzeige aufaddiert. Bei einem Punkteguthaben in der Punkteanzeige wird nach Betätigung einer Taste eine bestimmte Punkteanzahl in einen bestimmten Geldbetrag umgewandelt und dieser in der Guthabenanzeige aufaddiert. Der Geldbetrag kann dem Unterhaltungsgerät entnommen werden, wenn der Spieler das Unterhaltungsgerät verlassen möchte.
  • Im Weiteren zeigt die DE 10 2005 019 498 A1 ein Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit zur Spielablaufsteuerung, mindestens einer Spieleinrichtung, gegebenenfalls mindestens einer weiteren Zusatzgewinn-Spieleinrichtung, in der erreichte Spielergebnisse ausspielbar bzw. kumulierbar sind, und einer Guthaben-Anzeige. Bei Vorhandensein eines entsprechenden Guthabens in der Guthaben-Anzeige werden in konstanten aufeinander folgenden Zeitabständen Spieleinsätze aus der Guthaben-Anzeige abgebucht und in Abhängigkeit vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Spiels wird ein bezahltes Spiel gutgeschrieben oder ein Guthabenstand dekrementiert.
  • Als problematisch erweist sich in der Praxis, dass nach dem Erreichen eines maximal zulässigen Gewinns, beispielsweise in Form von in einer Punkteanzeige zu kumulierenden Punkten in einer vorgegebenen Zeitspanne, keine weiteren Gewinne gegeben werden dürfen, wodurch das Spiel an dem Unterhal tungsgerät uninteressant wird.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und ein Unterhaltungsgerät der eingangs genannten Art zu schaffen, das einen interessanten Spielablauf gewährleistet.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei dem Verfahren dadurch gelöst, dass nach dem Erreichen eines maximalen Punktestandes in der Punkteanzeige in der Spieleinrichtung gewonnene Punkte in einer Zusatzpunkteeinrichtung kumuliert und die Punkte aus der Zusatzpunkteeinrichtung (17) nur als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung (3) verwendet werden.
  • Wird beispielsweise ein nach gesetzlichen Vorschriften oder von einem Hersteller bzw. Aufsteller vorgegebener maximal zulässiger Punktestand, beispielsweise 50000 oder 100000 Punkte, in der Punkteanzeige erreicht, wird bei einem Unterhaltungsgerät nach dem Stand der Technik kein weiterer Gewinn gegeben, bei dem erfindungsgemäßen Unterhaltungsgerät werden weitere Punktegewinne dahingegen in der Zusatzpunkteeinrichtung gutgeschrieben. Diese Punktegewinne können nicht in Geldbeträge umgewandelt werden. Sonach hat der Spieler einen Anreiz weiterhin an dem Unterhaltungsgerät zu spielen und der Spielablauf ist weiterhin interessant. Bei einer Spieleinrichtung im Sinne der Erfindung kann es sich um eine beliebige Primärspieleinrichtung mit Scheiben, Walzen, Karten oder dergleichen handeln. Selbstverständlich kann die Spieleinrichtung auch eine so genannte Ausspieleinrichtung oder Zusatzspieleinrichtung, z. B. in Form einer Risikospieleinrichtung, umfassen. Die Spieleinrichtung kann auf einem Bildschirm virtuell dargestellt oder in dem Un terhaltungsgerät verkörpert sein.
  • In Ausgestaltung wird bei einem maximalen Punkteguthaben in der Punkteanzeige eine bestimmte Punkteanzahl in einen bestimmten Geldbetrag umgewandelt und in der Guthabenanzeige aufaddiert. Dieser Vorgang kann selbsttätig, d. h. ohne Eingriff seitens des Spielers, erfolgen, um den maximalen Punktestand in der Punkteanzeige zu reduzieren und den in der Guthabenanzeige dargestellten Geldbetrag auszuzahlen. Daraufhin ist es möglich, in der Spieleinrichtung gewonnene Punkte bis zum erneuten Erreichen des maximalen Punktestandes in der Punkteanzeige aufzuaddieren.
  • Damit der Vorgang der Umwandlung von Punkten in einen äquivalenten Geldbetrag nicht automatisch vonstatten geht, wird bei einem Punkteguthaben in der Punkteanzeige nach Betätigung einer Taste eine bestimmte Punkteanzahl in einen bestimmten Geldbetrag umgewandelt und in der Guthabenanzeige aufaddiert. Demnach ist ein Eingriff seitens des Spielers, nämlich die Betätigung einer beispielsweise als Sensorfeld auf einem Bildschirm ausgebildeten Taste, erforderlich, um Punkte in einen Geldbetrag umzuwandeln. Die Anzahl der umzuwandelnden Punke kann beispielsweise tastengesteuert von dem Spieler bestimmt oder herstellerseitig vorgegeben werden. Selbstverständlich kann es sich bei der bestimmten Punkteanzahl auch um alle in der Punkteanzeige dargestellten Punkte handeln.
  • Um die Auszahlung von Gewinnen in einem bestimmten Zeitraum zu vorgegebenen Konditionen sicherzustellen, werden die Punkte in der Punkteanzeige in einem bestimmten Zeittakt in einen bestimmten Geldbetrag umgewandelt. Insbesondere werden die Punke ohne Verlust in einem Verhältnis 1:100 in einen Geldwert transformiert, d. h. 100 Punkte entsprechen 1,-- EURO.
  • Vorzugsweise wird der maximalen Punktestand in der Punkteanzeige nach einem maximal zulässigen Gewinn, insbesondere in einer bestimmten Zeitspanne, bestimmt. Durch diese Bedingung kann beispielsweise gesetzlichen Vorschriften nachgekommen werden, die einen Maximal Gewinn in einem vorgegebenen Zeitraum festlegen.
  • Nach einer Weiterbildung werden während der Umwandlung der Punkte in der Punkteanzeige in einen bestimmten Geldbetrag und dessen Kumulierung in der Guthabenanzeige sowie gegebenenfalls der Auszahlung des Geldbetrages gewonnene Punkte in der Zusatzpunkteeinrichtung kumuliert. Demzufolge werden sämtliche nach dem Erzielen eines maximalen Punktestandes in der Punkteanzeige gewonnen Punkte bis zur Vollständigen Entleerung der Punkteanzeige in der Zusatzpunkteeinrichtung gutgeschrieben.
  • Bevorzugt wird bei in der Zusatzpunkteeinrichtung vorhandenen Punkten eine bestimmte Punktezahl als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung von der Zusatzpunkteeinrichtung abgebucht. Demnach handelt es sich bei den Punkten in der Zusatzpunkteeinrichtung um Spielpunkte, die nicht direkt in einen Geldgewinn umgewandelt werden können, wobei die in der den maximalen Punktestand aufweisenden Punkteanzeige vorhandenen Punkte in erster Linie, auch bei einem weiteren Spiel, zur Auszahlung vorgehalten werden. Ein Zugriff auf die Punkte in der Punkteanzeige erfolgt erst dann, wenn in der Zusatzpunkteeinrichtung keine Punkte vorhanden sind.
  • Zweckmäßigerweise wird das mit den Punkten aus der Zusatzpunkteeinrichtung bezahlte Spiel während einer bestimmten Spieldauer durchgeführt. Bei einem modernen Unterhaltungsgerät wird eine gesetzlich vorgegebene Spieldauer vorrangig durch die Zeit zur Umwandlung von Geld in Punkte bestimmt. Da dies bei einem Einsatz der in der Zusatzpunkteeinrichtung vorhandenen Punkte nicht realisiert werden kann, ist beim Spiel mit Punkten aus der Zusatzpunkteeinrichtung eine Zeitspanne bestimmt, während der das Spiel abläuft.
  • Falls Spiele mit Geld bezahlt oder die in einen Geldbetrag umgewandelten Punkte aus der Punkteanzeige erneut in Punkte transformiert werden sollen, wird der Geldbetrag in einem vorgegebenen Zeittakt in eine bestimmte Punkteanzahl umgewandelt und in der Punkteanzeige kumuliert.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einem geldbetätigten Unterhaltungsgerät mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit, mindestens einer Spieleinrichtung, einer Punkteanzeige, einer Guthabenanzeige und einer Gewinnpunkteanzeige, insbesondere zur Durchführung des zuvor erläuterten Verfahrens, dadurch gelöst, dass auf einem Bildschirm eine Zusatzpunkteeinrichtung zur Darstellung von gewonnenen Funkten vorgesehen ist, die derart mit der Steuereinheit gekoppelt ist, dass nach der Anzeige eines maximalen Punktestandes in der Punkteanzeige gewonnene Punkte in der Zusatzpunkteeinrichtung darstellbar sind.
  • Durch die Anzeige gewonnener Punkte in der Zusatzpunkteeinrichtung ist der Spielablauf interessant gestaltet. Der Spieler bekommt beispielsweise in einer ansprechenden grafischen Ausgestaltung die gewonnen Punkte angezeigt, die nach dem Erzielen des maximalen Punktestandes in der Punkteanzeige gewonnen werden und ihm zur weiteren Verwendung, insbesondere zum Einsatz in weiteren Spielen, zur Verfügung stehen.
  • Zur Darstellung beliebiger Zahlen ist zweckmäßigerweise die Zusatzpunkteeinrichtung als mehrstelliger Zähler ausgebildet. Bevorzugt dient der Bildschirm zur Darstellung der insbesondere Scheiben, Walzen, Karten oder dergleichen umfassenden Spieleinrichtung sowie mindestens einer Zusatz- und/oder Ausspieleinrichtung.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind. Der Rahmen der Erfindung ist nur durch die Ansprüche definiert.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die zugehörige Zeichnung näher erläutert. Die einzige Fig. der Zeichnung zeigt eine schematische Darstellung einer Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Unterhaltungsgerätes zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Das Gehäuse 1 des geldbetätigten, rechnergesteuerten Unter haltungsgerätes mit Gewinnmöglichkeit weist auf seiner Vorderseite drei übereinander angeordnete Bildschirme 2 auf, von denen der obere Bildschirm 2 zur Darstellung einer als Primärspieleinrichtung 9 ausgebildeten Spieleinrichtung 3 dient, die in Form einer Symbolspieleinrichtung mit fünf nebeneinander angeordneten, walzenförmig ausgebildeten Umlaufkörpern 4 optisch dargestellt ist. Rechnergesteuert wird ein Bild erzeugt, das sich drehenden Umlaufkörpern 4 mit umfangsseitigen Symbolen 5 entspricht. Zur Anzeige eines zufallsgesteuerten Spielergebnisses, also einer bestimmten Kombination von Symbolen 5, dient eine Gewinnlinie 6. Mit der Darstellung des Spielergebnisses geht eine Anzeige der virtuellen Umlaufkörper 4 einher, die stillgesetzten Walzen entspricht. Aus den angezeigten Symbolen 5 kann der Benutzer das Spielergebnis ablesen, insbesondere auch, ob ein Gewinn nach einem anzeigbaren Gewinnplan vorliegt.
  • Der Bildschirm 2 in der Mitte des Unterhaltungsgerätes dient zur Darstellung von als Risikoleitern 7, 8 ausgebildeten Spieleinrichtungen 3. Der in der Primärspieleinrichtung 9 durch Erreichung einer zufallsgesteuert ermittelten Symbolkombination erzielte Gewinn kann tasten- oder rechnergesteuert als Einsatz in eine der beidseitig des Bildschirms 2 angeordneten Spieleinrichtungen 3 übertragen werden. Die linke Risikoleiter 7 umfasst mehrere übereinander dargestellte Anzeigefelder 10, die in steigender Reihenfolge mit Gewinnwerten von 10 bis 5000 Punkten belegt sind. Die rechte Risikoleiter 7 besitzt ebenfalls mehrere übereinander dargestellte Anzeigefelder 10, die in steigender Reihenfolge mit Gewinnwerten von 15 bis 6000 Punkten belegt sind.
  • Das Riskieren des in der Risikoleiter 7 bzw. 8 angezeigten Gewinns geschieht dadurch, dass das nächst höhere Anzeigefeld 10 in Bezug auf das optisch hervorgehobene, den Gewinn anzeigende Anzeigefeld 10 im Wechsel mit einem unterhalb der Risikoleiter 7 bzw. 8 angebrachten Totalverlustanzeigefeld 11 mit der Beschriftung „0" blinkend dargestellt wird. Bei Betätigung einer als Drucktaste ausgebildeten Taste 12, die in einem unteren Gehäuseabschnitt 13 angeordnet ist, wird zufallsgesteuert entweder der nächst höhere Gewinn erzielt oder der eingesetzte Gewinn verloren. Dieser Vorgang kann bis zum Erreichen des dargestellten Höchstgewinnes an Punkten fortgesetzt werden.
  • Im Weiteren dient der Bildschirm 2 in der Mitte des Unterhaltungsgerätes zur Darstellung eines Punkte-Gewinnfeldes 14, das bei einem Gewinn in einer der Spieleinrichtungen 3 die gewonnenen Punkte, vorliegend 80000 Punkte, anzeigt.
  • Der untere Bildschirm 2 ist mit einer Guthabenanzeige 15 für einen Geldbetrag, einer Punkteanzeige 16 für Punkte und einer als mehrstelliger Zähler ausgebildeten Zusatzpunkteeinrichtung 17 versehen. Darüber hinaus sind Sensortasten 18 auf dem als Touch-Screen ausgeführten Bildschirm 2 ausgebildet, die zum Starten einer Umwandlung von geldwertem Guthaben aus der Guthabenanzeige 15 in in der Punkteanzeige 16 zu kumulierende Punkte und umgekehrt dienen.
  • Des Weiteren sind im unteren Gehäuseabschnitt 13 des Unterhaltungsgerätes als Drucktasten 19 ausgebildete Nachstart-/ Stopptasten angeordnet. Mit deren Beaufschlagung das in der Primärspieleinrichtung 9 angezeigte Symbol 5 des zugeordneten Umlaufkörpers 4 nachgestartet bzw. vorzeitig stillgesetzt werden kann, d. h. die Anzeige derart beeinflusst wird, dass die Umlaufkörper 4 still stehend oder rotierend erscheinen. Ferner sind ein Münzeinwurfschlitz 20 und ein Geldscheineingabeschlitz 21 einer nicht näher dargestellten Geldverarbeitungseinrichtung vorgesehen. Ferner ist neben dem Münzeinwurfschlitz 20 eine Rückgabetaste 22 angeordnet, durch deren Betätigung ein in der Guthabenanzeige 20 angezeigtes Guthaben in eine Ausgabeschale abrufbar ist.
  • Im vorliegenden Beispiel werden in der Punkteanzeige 16 90000 Punkte angezeigt. Die Anzeige dieser Punkteanzeige 16 ist auf einem maximalen Punktestand von 100000 Punkte begrenzt. Im Weiteren liegt gemäß dem Punkte-Gewinnfeld 14 ein Gewinn in Höhe von 80000 Punkten vor, von dem 10000 Punkte in der Punkteanzeige 16 kumuliert werden, die daraufhin den maximalen Punktestand anzeigt. Die übrigen 70000 Punkte werden in der Zusatzpunkteeinrichtung 17 zur Anzeige gebracht.
  • Die zum Starten des nächsten Spiels benötigten Punkte werden von den in der Zusatzpunkteeinrichtung 17 vorhandenen Punkten abgezogen. Weitere gewonnene Punkte werden so lange in der Zusatzpunkteeinrichtung 17 kumuliert, bis die Punkte in der Punkteanzeige 16 durch Beaufschlagen der entsprechenden Sensortaste 18 in geldwertes Guthaben umgewandelt und nach einer anschließenden Betätigung der Rückgabetaste 22 ausgezahlt sind. Wird nach diesem Auszahlvorgang ein weiterer Gewinn erzielt, dann erfolgt die Gutschrift der in einer der Spieleinrichtungen 3 gewonnenen Punkte in der Punkteanzeige 15 und weitere Einsätze werden den in der Zusatzpunkteeinrichtung 17 angezeigten Punkten entnommen. Ist der Punktestand in der Zusatzpunkteeinrichtung 17 gleich null, dann wird der Einsatz mit den Punkten der Punkteanzeige 15 verrechnet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102005035531 B4 [0002]
    • - DE 102005019498 A1 [0003]

Claims (12)

  1. Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit, mindestens einer Spieleinrichtung (3), einer Punkteanzeige (16) und einer Guthabenanzeige (15), bei dem bei einem Guthaben in der Guthabenanzeige (15) ein bestimmter Geldbetrag aus der Guthabenanzeige (15) in eine bestimmte Punkteanzahl umgewandelt sowie in der Punkteanzeige (16) aufaddiert wird, von der eine bestimmte Punktezahl als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung (3) abgebucht und in der in der Spieleinrichtung (3) gewonnene Punkte aufaddiert werden, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Erreichen eines maximalen Punktestandes in der Punkteanzeige (16) in der Spieleinrichtung (3) gewonnene Punkte in einer Zusatzpunkteeinrichtung (17) kumuliert und die Punkte aus der Zusatzpunkteeinrichtung (17) nur als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung (3) verwendet werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem maximalen Punkteguthaben in der Punkteanzeige (16) eine bestimmte Punkteanzahl in einen bestimmten Geldbetrag umgewandelt und in der Guthabenanzeige (15) aufaddiert wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Punkteguthaben in der Punkteanzeige (16) nach Betätigung einer Taste eine bestimmte Punkteanzahl in einen bestimmten Geldbetrag umgewandelt und in der Guthabenanzeige (15) aufaddiert wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Punkte in der Punkteanzeige (16) in einem bestimmten Zeittakt in einen bestimmten Geldbetrag umgewandelt werden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der maximalen Punktestand in der Punkteanzeige (16) nach einem maximal zulässigen Gewinn, insbesondere in einer bestimmten Zeitspanne, bestimmt wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass während der Umwandlung der Punkte in der Punkteanzeige (16) in einen bestimmten Geldbetrag und dessen Kumulierung in der Guthabenanzeige (15) sowie gegebenenfalls der Auszahlung des Geldbetrages gewonnene Punkte in der Zusatzpunkteeinrichtung (17) kumuliert werden.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei in der Zusatzpunkteeinrichtung (17) vorhandenen Punkten eine bestimmte Punktezahl als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung (3) von der Zusatzpunkteeinrichtung (17) abgebucht wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das mit den Punkten aus der Zusatzpunkteeinrichtung (17) bezahlte Spiel während einer bestimmten Spieldauer durchgeführt wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Geldbetrag in einem vorgegebenen Zeittakt in eine bestimmte Punkteanzahl umgewandelt und in der Punkteanzeige (16) kumuliert wird.
  10. Geldbetätigtes Unterhaltungsgerät mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit, mindestens einer Spieleinrichtung (3), einer Punkteanzeige (16), einer Guthabenanzeige (15) und einer Gewinnpunkteanzeige (14), insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf einem Bildschirm (3) eine Zusatzpunkteeinrichtung (17) zur Darstellung von gewonnenen Punkten vorgesehen ist, die derart mit der Steuereinheit gekoppelt ist, dass nach der Anzeige eines maximalen Punktestandes in der Punkteanzeige (16) gewonnene Punkte in der Zusatzpunkteeinrichtung (17) darstellbar sind.
  11. Unterhaltungsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzpunkteeinrichtung (17) als mehrstelliger Zähler ausgebildet ist.
  12. Unterhaltungsgerät nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildschirm (2) zur Darstellung der insbesondere Scheiben, Walzen, Karten oder dergleichen umfassenden Spieleinrichtung (3) sowie mindestens einer Zusatz- und/oder Ausspieleinrichtung dient.
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