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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten
Unterhaltungsgerätes mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit, mindestens
einer Spieleinrichtung, einer Punkteanzeige und einer Guthabenanzeige,
bei dem bei einem Guthaben in der Guthabenanzeige ein bestimmter Geldbetrag
aus der Guthabenanzeige in eine bestimmte Punkteanzahl umgewandelt
sowie in der Punkteanzeige aufaddiert wird, von der eine bestimmte
Punktezahl als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung
abgebucht und in der in der Spieleinrichtung gewonnene Punkte aufaddiert
werden, und Unterhaltungsgerät dazu.
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Die
DE 10 2005 035 531
B4 offenbart ein Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten
Unterhaltungsgerätes mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit,
einer Spieleinrichtung, einer Punkteanzeige und einer Guthabenanzeige,
bei dem bei einem Guthaben in der Guthabenanzeige über
eine Extra-Spieleinrichtung innerhalb einer vorgegebenen Mindestspieldauer
fortlaufend ein bestimmter Geldbetrag aus der Guthabenanzeige in
einen bestimmten Punktegewinn umgewandelt sowie in der Punkteanzeige
aufaddiert wird. Von der Punkteanzeige wird eine bestimmte Punktezahl
als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung abgebucht
und in der Spieleinrichtung gewonnene Punkte werden direkt in der Punkteanzeige
aufaddiert. Bei einem Punkteguthaben in der Punkteanzeige wird nach
Betätigung einer Taste eine bestimmte Punkteanzahl in einen
bestimmten Geldbetrag umgewandelt und dieser in der Guthabenanzeige
aufaddiert. Der Geldbetrag kann dem Unterhaltungsgerät
entnommen werden, wenn der Spieler das Unterhaltungsgerät
verlassen möchte.
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Im
Weiteren zeigt die
DE
10 2005 019 498 A1 ein Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes
mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit zur Spielablaufsteuerung,
mindestens einer Spieleinrichtung, gegebenenfalls mindestens einer
weiteren Zusatzgewinn-Spieleinrichtung, in der erreichte Spielergebnisse
ausspielbar bzw. kumulierbar sind, und einer Guthaben-Anzeige. Bei
Vorhandensein eines entsprechenden Guthabens in der Guthaben-Anzeige
werden in konstanten aufeinander folgenden Zeitabständen
Spieleinsätze aus der Guthaben-Anzeige abgebucht und in
Abhängigkeit vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Spiels
wird ein bezahltes Spiel gutgeschrieben oder ein Guthabenstand dekrementiert.
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Als
problematisch erweist sich in der Praxis, dass nach dem Erreichen
eines maximal zulässigen Gewinns, beispielsweise in Form
von in einer Punkteanzeige zu kumulierenden Punkten in einer vorgegebenen
Zeitspanne, keine weiteren Gewinne gegeben werden dürfen,
wodurch das Spiel an dem Unterhal tungsgerät uninteressant
wird.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und ein Unterhaltungsgerät
der eingangs genannten Art zu schaffen, das einen interessanten
Spielablauf gewährleistet.
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe bei dem Verfahren dadurch gelöst, dass nach
dem Erreichen eines maximalen Punktestandes in der Punkteanzeige
in der Spieleinrichtung gewonnene Punkte in einer Zusatzpunkteeinrichtung
kumuliert und die Punkte aus der Zusatzpunkteeinrichtung (17)
nur als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung (3)
verwendet werden.
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Wird
beispielsweise ein nach gesetzlichen Vorschriften oder von einem
Hersteller bzw. Aufsteller vorgegebener maximal zulässiger
Punktestand, beispielsweise 50000 oder 100000 Punkte, in der Punkteanzeige
erreicht, wird bei einem Unterhaltungsgerät nach dem Stand
der Technik kein weiterer Gewinn gegeben, bei dem erfindungsgemäßen
Unterhaltungsgerät werden weitere Punktegewinne dahingegen
in der Zusatzpunkteeinrichtung gutgeschrieben. Diese Punktegewinne
können nicht in Geldbeträge umgewandelt werden.
Sonach hat der Spieler einen Anreiz weiterhin an dem Unterhaltungsgerät
zu spielen und der Spielablauf ist weiterhin interessant. Bei einer
Spieleinrichtung im Sinne der Erfindung kann es sich um eine beliebige
Primärspieleinrichtung mit Scheiben, Walzen, Karten oder dergleichen
handeln. Selbstverständlich kann die Spieleinrichtung auch
eine so genannte Ausspieleinrichtung oder Zusatzspieleinrichtung,
z. B. in Form einer Risikospieleinrichtung, umfassen. Die Spieleinrichtung
kann auf einem Bildschirm virtuell dargestellt oder in dem Un terhaltungsgerät
verkörpert sein.
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In
Ausgestaltung wird bei einem maximalen Punkteguthaben in der Punkteanzeige
eine bestimmte Punkteanzahl in einen bestimmten Geldbetrag umgewandelt
und in der Guthabenanzeige aufaddiert. Dieser Vorgang kann selbsttätig,
d. h. ohne Eingriff seitens des Spielers, erfolgen, um den maximalen Punktestand
in der Punkteanzeige zu reduzieren und den in der Guthabenanzeige
dargestellten Geldbetrag auszuzahlen. Daraufhin ist es möglich,
in der Spieleinrichtung gewonnene Punkte bis zum erneuten Erreichen
des maximalen Punktestandes in der Punkteanzeige aufzuaddieren.
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Damit
der Vorgang der Umwandlung von Punkten in einen äquivalenten
Geldbetrag nicht automatisch vonstatten geht, wird bei einem Punkteguthaben
in der Punkteanzeige nach Betätigung einer Taste eine bestimmte
Punkteanzahl in einen bestimmten Geldbetrag umgewandelt und in der
Guthabenanzeige aufaddiert. Demnach ist ein Eingriff seitens des
Spielers, nämlich die Betätigung einer beispielsweise
als Sensorfeld auf einem Bildschirm ausgebildeten Taste, erforderlich,
um Punkte in einen Geldbetrag umzuwandeln. Die Anzahl der umzuwandelnden
Punke kann beispielsweise tastengesteuert von dem Spieler bestimmt
oder herstellerseitig vorgegeben werden. Selbstverständlich
kann es sich bei der bestimmten Punkteanzahl auch um alle in der Punkteanzeige
dargestellten Punkte handeln.
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Um
die Auszahlung von Gewinnen in einem bestimmten Zeitraum zu vorgegebenen
Konditionen sicherzustellen, werden die Punkte in der Punkteanzeige
in einem bestimmten Zeittakt in einen bestimmten Geldbetrag umgewandelt.
Insbesondere werden die Punke ohne Verlust in einem Verhältnis
1:100 in einen Geldwert transformiert, d. h. 100 Punkte entsprechen
1,-- EURO.
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Vorzugsweise
wird der maximalen Punktestand in der Punkteanzeige nach einem maximal
zulässigen Gewinn, insbesondere in einer bestimmten Zeitspanne,
bestimmt. Durch diese Bedingung kann beispielsweise gesetzlichen
Vorschriften nachgekommen werden, die einen Maximal Gewinn in einem vorgegebenen
Zeitraum festlegen.
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Nach
einer Weiterbildung werden während der Umwandlung der Punkte
in der Punkteanzeige in einen bestimmten Geldbetrag und dessen Kumulierung
in der Guthabenanzeige sowie gegebenenfalls der Auszahlung des Geldbetrages
gewonnene Punkte in der Zusatzpunkteeinrichtung kumuliert. Demzufolge
werden sämtliche nach dem Erzielen eines maximalen Punktestandes
in der Punkteanzeige gewonnen Punkte bis zur Vollständigen
Entleerung der Punkteanzeige in der Zusatzpunkteeinrichtung gutgeschrieben.
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Bevorzugt
wird bei in der Zusatzpunkteeinrichtung vorhandenen Punkten eine
bestimmte Punktezahl als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung von
der Zusatzpunkteeinrichtung abgebucht. Demnach handelt es sich bei
den Punkten in der Zusatzpunkteeinrichtung um Spielpunkte, die nicht
direkt in einen Geldgewinn umgewandelt werden können, wobei
die in der den maximalen Punktestand aufweisenden Punkteanzeige
vorhandenen Punkte in erster Linie, auch bei einem weiteren Spiel,
zur Auszahlung vorgehalten werden. Ein Zugriff auf die Punkte in
der Punkteanzeige erfolgt erst dann, wenn in der Zusatzpunkteeinrichtung
keine Punkte vorhanden sind.
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Zweckmäßigerweise
wird das mit den Punkten aus der Zusatzpunkteeinrichtung bezahlte
Spiel während einer bestimmten Spieldauer durchgeführt. Bei
einem modernen Unterhaltungsgerät wird eine gesetzlich
vorgegebene Spieldauer vorrangig durch die Zeit zur Umwandlung von
Geld in Punkte bestimmt. Da dies bei einem Einsatz der in der Zusatzpunkteeinrichtung
vorhandenen Punkte nicht realisiert werden kann, ist beim Spiel
mit Punkten aus der Zusatzpunkteeinrichtung eine Zeitspanne bestimmt, während
der das Spiel abläuft.
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Falls
Spiele mit Geld bezahlt oder die in einen Geldbetrag umgewandelten
Punkte aus der Punkteanzeige erneut in Punkte transformiert werden
sollen, wird der Geldbetrag in einem vorgegebenen Zeittakt in eine
bestimmte Punkteanzahl umgewandelt und in der Punkteanzeige kumuliert.
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe bei einem geldbetätigten Unterhaltungsgerät
mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit, mindestens einer Spieleinrichtung,
einer Punkteanzeige, einer Guthabenanzeige und einer Gewinnpunkteanzeige,
insbesondere zur Durchführung des zuvor erläuterten
Verfahrens, dadurch gelöst, dass auf einem Bildschirm eine
Zusatzpunkteeinrichtung zur Darstellung von gewonnenen Funkten vorgesehen
ist, die derart mit der Steuereinheit gekoppelt ist, dass nach der
Anzeige eines maximalen Punktestandes in der Punkteanzeige gewonnene
Punkte in der Zusatzpunkteeinrichtung darstellbar sind.
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Durch
die Anzeige gewonnener Punkte in der Zusatzpunkteeinrichtung ist
der Spielablauf interessant gestaltet. Der Spieler bekommt beispielsweise
in einer ansprechenden grafischen Ausgestaltung die gewonnen Punkte
angezeigt, die nach dem Erzielen des maximalen Punktestandes in
der Punkteanzeige gewonnen werden und ihm zur weiteren Verwendung,
insbesondere zum Einsatz in weiteren Spielen, zur Verfügung
stehen.
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Zur
Darstellung beliebiger Zahlen ist zweckmäßigerweise
die Zusatzpunkteeinrichtung als mehrstelliger Zähler ausgebildet.
Bevorzugt dient der Bildschirm zur Darstellung der insbesondere
Scheiben, Walzen, Karten oder dergleichen umfassenden Spieleinrichtung
sowie mindestens einer Zusatz- und/oder Ausspieleinrichtung.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch
zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen
Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind.
Der Rahmen der Erfindung ist nur durch die Ansprüche definiert.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles
unter Bezugnahme auf die zugehörige Zeichnung näher
erläutert. Die einzige Fig. der Zeichnung zeigt eine schematische
Darstellung einer Vorderansicht eines erfindungsgemäßen
Unterhaltungsgerätes zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
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Das
Gehäuse 1 des geldbetätigten, rechnergesteuerten
Unter haltungsgerätes mit Gewinnmöglichkeit weist
auf seiner Vorderseite drei übereinander angeordnete Bildschirme 2 auf,
von denen der obere Bildschirm 2 zur Darstellung einer
als Primärspieleinrichtung 9 ausgebildeten Spieleinrichtung 3 dient,
die in Form einer Symbolspieleinrichtung mit fünf nebeneinander
angeordneten, walzenförmig ausgebildeten Umlaufkörpern 4 optisch
dargestellt ist. Rechnergesteuert wird ein Bild erzeugt, das sich drehenden
Umlaufkörpern 4 mit umfangsseitigen Symbolen 5 entspricht.
Zur Anzeige eines zufallsgesteuerten Spielergebnisses, also einer
bestimmten Kombination von Symbolen 5, dient eine Gewinnlinie 6.
Mit der Darstellung des Spielergebnisses geht eine Anzeige der virtuellen
Umlaufkörper 4 einher, die stillgesetzten Walzen
entspricht. Aus den angezeigten Symbolen 5 kann der Benutzer
das Spielergebnis ablesen, insbesondere auch, ob ein Gewinn nach
einem anzeigbaren Gewinnplan vorliegt.
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Der
Bildschirm 2 in der Mitte des Unterhaltungsgerätes
dient zur Darstellung von als Risikoleitern 7, 8 ausgebildeten
Spieleinrichtungen 3. Der in der Primärspieleinrichtung 9 durch
Erreichung einer zufallsgesteuert ermittelten Symbolkombination
erzielte Gewinn kann tasten- oder rechnergesteuert als Einsatz in
eine der beidseitig des Bildschirms 2 angeordneten Spieleinrichtungen 3 übertragen
werden. Die linke Risikoleiter 7 umfasst mehrere übereinander
dargestellte Anzeigefelder 10, die in steigender Reihenfolge
mit Gewinnwerten von 10 bis 5000 Punkten belegt sind. Die rechte
Risikoleiter 7 besitzt ebenfalls mehrere übereinander
dargestellte Anzeigefelder 10, die in steigender Reihenfolge
mit Gewinnwerten von 15 bis 6000 Punkten belegt sind.
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Das
Riskieren des in der Risikoleiter 7 bzw. 8 angezeigten
Gewinns geschieht dadurch, dass das nächst höhere
Anzeigefeld 10 in Bezug auf das optisch hervorgehobene,
den Gewinn anzeigende Anzeigefeld 10 im Wechsel mit einem
unterhalb der Risikoleiter 7 bzw. 8 angebrachten
Totalverlustanzeigefeld 11 mit der Beschriftung „0"
blinkend dargestellt wird. Bei Betätigung einer als Drucktaste
ausgebildeten Taste 12, die in einem unteren Gehäuseabschnitt 13 angeordnet
ist, wird zufallsgesteuert entweder der nächst höhere
Gewinn erzielt oder der eingesetzte Gewinn verloren. Dieser Vorgang
kann bis zum Erreichen des dargestellten Höchstgewinnes
an Punkten fortgesetzt werden.
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Im
Weiteren dient der Bildschirm 2 in der Mitte des Unterhaltungsgerätes
zur Darstellung eines Punkte-Gewinnfeldes 14, das bei einem
Gewinn in einer der Spieleinrichtungen 3 die gewonnenen Punkte,
vorliegend 80000 Punkte, anzeigt.
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Der
untere Bildschirm 2 ist mit einer Guthabenanzeige 15 für
einen Geldbetrag, einer Punkteanzeige 16 für Punkte
und einer als mehrstelliger Zähler ausgebildeten Zusatzpunkteeinrichtung 17 versehen. Darüber
hinaus sind Sensortasten 18 auf dem als Touch-Screen ausgeführten
Bildschirm 2 ausgebildet, die zum Starten einer Umwandlung
von geldwertem Guthaben aus der Guthabenanzeige 15 in in
der Punkteanzeige 16 zu kumulierende Punkte und umgekehrt
dienen.
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Des
Weiteren sind im unteren Gehäuseabschnitt 13 des
Unterhaltungsgerätes als Drucktasten 19 ausgebildete
Nachstart-/ Stopptasten angeordnet. Mit deren Beaufschlagung das
in der Primärspieleinrichtung 9 angezeigte Symbol 5 des
zugeordneten Umlaufkörpers 4 nachgestartet bzw.
vorzeitig stillgesetzt werden kann, d. h. die Anzeige derart beeinflusst
wird, dass die Umlaufkörper 4 still stehend oder rotierend
erscheinen. Ferner sind ein Münzeinwurfschlitz 20 und
ein Geldscheineingabeschlitz 21 einer nicht näher
dargestellten Geldverarbeitungseinrichtung vorgesehen. Ferner ist
neben dem Münzeinwurfschlitz 20 eine Rückgabetaste 22 angeordnet, durch
deren Betätigung ein in der Guthabenanzeige 20 angezeigtes
Guthaben in eine Ausgabeschale abrufbar ist.
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Im
vorliegenden Beispiel werden in der Punkteanzeige 16 90000
Punkte angezeigt. Die Anzeige dieser Punkteanzeige 16 ist
auf einem maximalen Punktestand von 100000 Punkte begrenzt. Im Weiteren
liegt gemäß dem Punkte-Gewinnfeld 14 ein Gewinn
in Höhe von 80000 Punkten vor, von dem 10000 Punkte in
der Punkteanzeige 16 kumuliert werden, die daraufhin den
maximalen Punktestand anzeigt. Die übrigen 70000 Punkte
werden in der Zusatzpunkteeinrichtung 17 zur Anzeige gebracht.
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Die
zum Starten des nächsten Spiels benötigten Punkte
werden von den in der Zusatzpunkteeinrichtung 17 vorhandenen
Punkten abgezogen. Weitere gewonnene Punkte werden so lange in der Zusatzpunkteeinrichtung 17 kumuliert,
bis die Punkte in der Punkteanzeige 16 durch Beaufschlagen
der entsprechenden Sensortaste 18 in geldwertes Guthaben
umgewandelt und nach einer anschließenden Betätigung
der Rückgabetaste 22 ausgezahlt sind. Wird nach
diesem Auszahlvorgang ein weiterer Gewinn erzielt, dann erfolgt
die Gutschrift der in einer der Spieleinrichtungen 3 gewonnenen
Punkte in der Punkteanzeige 15 und weitere Einsätze
werden den in der Zusatzpunkteeinrichtung 17 angezeigten Punkten
entnommen. Ist der Punktestand in der Zusatzpunkteeinrichtung 17 gleich
null, dann wird der Einsatz mit den Punkten der Punkteanzeige 15 verrechnet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005035531
B4 [0002]
- - DE 102005019498 A1 [0003]