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DE10111282B4 - Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes - Google Patents

Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes Download PDF

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DE10111282B4
DE10111282B4 DE10111282A DE10111282A DE10111282B4 DE 10111282 B4 DE10111282 B4 DE 10111282B4 DE 10111282 A DE10111282 A DE 10111282A DE 10111282 A DE10111282 A DE 10111282A DE 10111282 B4 DE10111282 B4 DE 10111282B4
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Jürgen SCHATTAUER
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Loewen Entertainment GmbH
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NSM Loewen Entertainment GmbH
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    • G07F17/00Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services
    • G07F17/32Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services for games, toys, sports, or amusements
    • G07F17/3244Payment aspects of a gaming system, e.g. payment schemes, setting payout ratio, bonus or consolation prizes

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Abstract

Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit zur Spielablaufsteuerung, bei dem mittels einer Symbol-Spieleinrichtung mit Umlaufkörpern hinter Ablesefenstern einen Gewinn oder Verlust angebende Symbolkombinationen angezeigt werden, einer Guthabenanzeige und einer Geldverarbeitungseinrichtung mit Geldrückgabetaste, dadurch gekennzeichnet, dass nach einer geräteintern vorgegebenen Zwangspause, in der das Unterhaltungsgerät nicht mit Spieleinsatz- und Gewinnmöglichkeit bespielbar ist, oder beim Erreichen eines Zählerstandes in der Guthabenanzeige (9) kleiner als der Mindestspieleinsatz eine Bespielung des Gerätes bis zu einem von der vorangegangenen gemünzten Spielzeit abhängigen Höchstkredit ermöglicht wird und ein dabei erzielter Gewinn den Kredit verringert.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit zur Spielablaufsteuerung, bei dem mittels einer Symbol-Spieleinrichtung mit Umlaufkörpern hinter Ablesefenstern einen Gewinn oder Verlust angebende Symbolkombinationen angezeigt werden, einer Guthabenanzeige und einer Geldverarbeitungseinrichtung mit Geldrückgabetaste.
  • Unterhaltungsgeräte dieser Art sind in den verschiedensten Ausführungsformen bekannt. Sie verfügen über eine Symbol-Spieleinrichtung, die meistens drei Umlaufkörper besitzt, die als Walzen, Scheiben, Klappkarten-Karusselle oder dergleichen ausgestaltet sein können. Auf der von außen durch Ablesefenster einsehbaren Oberfläche sind die Umlaufkörper jeweils mit einer Anzahl von Symbolen versehen. Die Umlaufkörper werden nacheinander angehalten und nachdem alle Umlaufkörper zum Stillstand gekommen sind, gibt die in den Ablesefenstern angezeigte Symbolkombination einen Gewinn oder Verlust an. In variabler Höhe werden Geld- und/oder Punkte- und/oder Sonderspielgewinne oder dergleichen in Aussicht gestellt.
  • Es wurden bereits unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um einen Spieler zur Benutzung solcher Unterhaltungsgeräte anzuhalten und ihn auch während der Spieldauer zu unterhalten und weitere Spielanreize zu vermitteln. So ist es üblich, an den Unterhaltungsgeräten Betätigungsorgane für den Spieler anzubringen, die auf den Lauf der einzelnen Umlaufkörper einwirken. Durch Betätigung einer Taste kann der Spieler einen oder mehrere Umlaufkörper nachstarten, wodurch dem Spieler ein reeller Einfluss auf das Spielgeschehen vermittelt wird. Des Weiteren können für die übrigen Umlaufkörper Stopptasten vorgesehen werden, um dem Spieler zu gestatten, einen rotierenden Umlaufkörper vorzeitig anzuhalten. Dabei wird dem Spieler der Eindruck vermittelt, dass er das Spielgeschehen und somit die aus dem Spiel resultierende Symbolkombination beeinflussen kann. Spieleinsätze und Gewinne werden üblicherweise in einer Guthabenanzeige kumuliert und dargestellt.
  • Weiterhin weisen bekannte Unterhaltungsgeräte häufig als Zusatzgewinn-Spieleinrichtung eine Risiko-Spieleinrichtung auf, die bei einem bereits erzielten Gewinn in der Symbol-Spieleinrichtung durch Betätigung einer Risikotaste aktiviert werden kann. Hierbei wird auf mindestens einer Risikoleiter, die auf Risikofeldern verschiedene Gewinnwerte anzeigt, der bereits erzielte Gewinn und der erzielbare Gewinn optisch herausgestellt. Mittels eines im Unterhaltungsgerät vorhandenen Zufallsgenerators wird ermittelt, ob der schon erzielte Gewinn verloren geht oder erhöht wird. Im Falle einer Erhöhung des Gewinns wird dieser wiederum als erzielter Gewinn dargestellt und auch der nun erzielbare Gewinn wird wieder optisch hervorgehoben. Durch Betätigung der Risikotaste kann der erzielte Gewinn erneut riskiert werden. Beim Durchlaufen eines Risikospiels wird in der Regel über Erhöhung oder Totalverlust des eingesetzten Gewinns entschieden.
  • Bei einem extensiven Bespielen des Unterhaltungsgerätes können Spieler gewissermaßen auf lange Zeit krankhaft spielsüchtig werden. Dies führt häufig zu psychologischen Problemen und zu finanziellen Schwierigkeiten, so dass diese Personen oft in ein schlechtes soziales Umfeld abgleiten. Aus diesem Grunde sind geldbetätigte Unterhaltungsgeräte derart programmiert, dass diese automatisch nach Ablauf von in der Regel einer Stunde geräteintern in eine Zwangspause geschaltet werden, in der das Gerät nicht mit Spieleinsatz- und Gewinnmöglichkeit bespielt werden kann. Diese Zwangspause dauert mehrere Minuten. Der Spieler hat dadurch Zeit, sich psychisch vom Spielgeschehen zu befreien und gegebenenfalls das Spiel abzubrechen. Wenn das Unterhaltungsgerät in den Zustand der Zwangspause überwechselt, werden alle eventuell noch vorhandenen Spieleinsätze oder angesammelte Gewinn ausgezahlt, so dass die Guthaben- bzw. Gewinnanzeige auf „Null" gesetzt wird. Erst nach Ablauf der Zwangspause ist das Unterhaltungsgerät durch Eingabe eines Spieleinsatzes wieder bespielbar.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes der eingangs genannten Art zu schaffen, welches das Spielgeschehen am Unterhaltungsgerät abwechslungsreicher und interessanter gestaltet und den Spieler zum längeren Bespielen des Unterhaltungsgerätes veranlasst.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass nach einer geräteintern vorgegebenen Zwangspause, in der das Unterhaltungsgerät nicht mit Spieleinsatz- und Gewinnmöglich keit bespielbar ist, oder beim Erreichen eines Zählerstandes in der Guthabenanzeige kleiner als der Mindestspieleinsatz eine Bespielung des Gerätes bis zu einem von der vorangegangenen gemünzten Spielzeit abhängigen Höchstkredit ermöglicht wird und ein dabei erzielter Gewinn den Kredit verringert.
  • Für den Spieler wird die Benutzung des Unterhaltungsgerät attraktiver und das Spielgeschehen interessanter gestaltet. Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird der Spieler zur längeren zeitlichen Benutzung und zum Bespielen des Unterhaltungsgerätes angeregt und animiert, ohne dass die Spielsucht gefördert wird. Denn die vom Unterhaltungsgerät vorgegebenen Zwangspausen, die in der Regel jeweils nach Ablauf einer ununterbrochenen Bespielung des Gerätes von einer Stunde eintreten, bleiben unverändert erhalten. Häufig kommt der Spieler in die Situation, dass der ursprüngliche Spieleinsatz bzw. die vom Spieler beabsichtigte einzusetzende Geldmenge nach einer gewissen Spielzeit verbraucht ist, da er einige Zeit lang keine Gewinne erzielt hat. Oftmals beendet der Spieler in einer solchen Situation das Spiel und verlässt das Unterhaltungsgerät.
  • Nun wird ihm die Möglichkeit gegeben, nach einer längeren Bespielung des Unterhaltungsgerätes für eine bestimmte Zeitdauer, insbesondere nach Ablauf einer geräteintern vorgegebenen Zwangspause, ein weiteres Bespielen des Unterhaltungsgerätes zu simulieren, ohne dass der Spieler einen Spieleinsatz tätigen muss. Dabei wird ihm ein bestimmter Höchstkredit eingeräumt, bei dem er versuchen kann, diesen möglichst nicht auszuschöpfen, und trotzdem an einem spannenden, simulierten Spielverlauf teilzuhaben. Innerhalb des Kreditspiels kann der Spieler nun weitere Spiele absolvie ren, wobei ihm bei jedem Spiel ein Spieleinsatz entsprechend den üblichen Vorgaben im gemünzten Spiel abgezogen, d.h. als Kredit gewährt wird. Das dadurch entstehende negative Guthaben wird in einer Anzeige, beispielsweise der Guthabenanzeige dargestellt. Wenn also der Mindesteinsatz für ein gemünztes Spiel DM 0,40 beträgt, werden ihm DM –0,40 als negatives Guthaben angerechnet und angezeigt.
  • Selbstverständlich gibt es hierbei keine Auszahlmöglichkeit, selbst wenn der Spieler innerhalb des Kreditspiels einen oder mehrere Gewinn erzielen sollte. Dieses Kreditspiel wird dann ausgelöst, wenn der Zählerstand der Guthabenanzeige auf „Null" steht oder einen Stand aufzeigt, der geringer ist, z.B. DM 0,20, als der Mindestspieleinsatz. Erzielt der Spieler im nachfolgenden Spiel z.B. in der Symbol-Spieleinrichtung keinen Gewinn und versucht er ein erneutes Spiel, wird ihm wiederum ein Mindestspieleinsatz von DM 0,40 als Kredit gewährt und angerechnet, so dass sich dadurch das negative Guthaben auf DM –0,80 erhöht. Dies kann sich im schlechtesten Fall so weit fortsetzen, bis der zulässige Höchstkredit ausgeschöpft ist.
  • Wenn allerdings der Spieler während des Kreditspiels einen oder mehrere Gewinne, z.B. in der Symbol-Spieleinrichtung, erzielt, wird dieser Gewinn von beispielsweise DM 1,20 auf das negative Guthaben aufgerechnet, so dass der Kredit vollständig oder zumindest teilweise getilgt wird.
  • Ferner kann sich ein Spieler nach einer bestimmten Spieldauer des gemünzten Spiels oder nach dem Ablauf der geräteintern vorgegebenen Zwangspause mit dem Spielsystem des Unterhaltungsgerätes auseinander setzen und dessen Handhabung auf einfache Art erlernen, ohne hierbei für jedes Spiel ei nen Spieleinsatz tätigen zu müssen. Insbesondere können im Umgang mit Unterhaltungsgeräten nicht geübte Spieler animiert werden, sich mit Geldspielsystemen anzufreunden und somit später erneut zum gemünzten Spiel überzuwechseln. Dadurch wird die Zwangspause quasi verlängert, da der Spieler beim nachfolgenden Kreditspiel keinen Gewinn erzielen kann.
  • Eine weitere Möglichkeit des Kreditspiels ergibt sich dadurch, dass der beim Bespielen des Gerätes nach einer geräteintern vorgegebenen Zwangspause oder beim Erreichen eines Zählerstandes in der Guthabenanzeige kleiner als der Mindestspieleinsatz erzielte Gewinn zumindest teilweise zum Risikospiel in einer Risiko-Spieleinrichtung angeboten wird. Das Risikospiel wird dann in üblicher Weise in der Risiko-Spieleinrichtung durchgeführt, wobei ein Verlust im Risikospiel gegebenenfalls auf das negative Kreditguthaben angerechnet wird. Im Falle des Gewinns des Risikospiels wird der dadurch erzielte Gewinn wiederum gegen das negative Kreditguthaben verrechnet und somit der Kredit voll oder teilweise getilgt.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist innerhalb des Kreditspiels die Geldrückgabetaste der Geldverarbeitungseinrichtung für Auszahlungen gesperrt, so dass eine Ausgabe von Geld verhindert wird. Da es sich um ein Kreditspiel handelt, bei dem der Spieler keinen Spieleinsatz tätigt, kann auch kein Gewinn ausgezahlt werden.
  • Um den Spieler für ein längerzeitiges Bespielen des Unterhaltungsgerätes zu belohnen und ihm dafür ein möglichst langes Kreditspiel zu gestatten, ist der zulässige Höchstkredit während des Kreditspiels umso höher, je länger die vorangegangene gemünzte Spielzeit dauerte.
  • Bei einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist die Spieldauer des Kreditspiels von der vorangegangenen gemünzten Spielzeit abhängig. Sonach bestimmt die Zeitdauer des vorangegangenen gemünzten Normalspiels nicht nur die Höhe des Kredits während des Kreditspiels sondern auch dessen zeitliche Dauer. Dabei ist die zulässige Höchstspieldauer des Kreditspiels umso höher, je länger die vorangegangene gemünzte Spielzeit dauerte.
  • Eine weitere, insbesondere für den Betreiber des Unterhaltungsgerätes vorteilhafte Maßnahme besteht darin, dass zusätzlich die Höhe des gewährbaren Kredits von der Tagesuhrzeit und/oder dem Wochentag abhängig ist. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Spieler zum Bespielen des Unterhaltungsgerätes in besuchsschwachen Zeiten anzuregen, beispielsweise am Vormittag eines Tages oder am Wochenanfang, z.B. an Montagen. Dadurch kann sich der Betreiber des Unterhaltungsgerätes einer höhere Frequentierung des Gerätes sichern.
  • Damit der Spieler eine Übersicht über das Kreditspiel und insbesondere über den eingeräumten Höchstkredit und die momentan erreichte Kreditlinie hat, wird nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung für jedes während des Kreditspiels ausgelösten Spiels der Mindesteinsatz für ein normal gemünztes Spiel abgezogen und als negatives Guthaben in einer Anzeige dargestellt. Da in der Regel ein Unterhaltungsgerät über eine Guthabenanzeige verfügt, werden zweckmäßigerweise alle negativen Guthaben und Gewinne während des Kreditspiels in der Guthabenanzeige kumuliert und dargestellt. Selbtsverständlich können diese Werte auch in ei ner separaten Anzeige, etwa in einer Multifunktionsanzeige am Unterhaltungsgerät angezeigt werden.
  • Da ein während des Risikospiels innerhalb des Kreditspiels erzielter Gewinn zur vollen oder teilweisen Tilgung des Kredits angerechnet wird, sind besonders Geld- und/oder Sonderspielgewinne zur Tilgung des Kredits geeignet. Dabei erfolgt eine Umrechnung der Sonderspiele nach einem beliebig rechnergesteuert festgelegten Schlüssel in Geldwerte.
  • Des Weiteren wird beim Erreichen des zulässigen Höchstkredits das Kreditspiel abgebrochen und der Zählerstand der Guthabenanzeige auf „Null" gesetzt. Falls eine bestimmte Zeitdauer des Kreditspiels vorgesehen ist, wird das Kreditspiel abgebrochen, wenn die dafür vorgesehene Spielzeit abgelaufen ist. Dadurch wird das Kreditspiel innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen gehalten und eine übermäßige Ausdehnung des Kreditspiels vermieden.
  • Eine abwechslungsreiche Maßnahme des Kreditspiels kann auch dadurch erreicht werden, dass während des Kreditspiels Spiele mit geringerem Spieleinsatz als der Mindestspieleinsatz im gemünzten Spiel ermöglicht werden. Sonach erfolgt das Kreditspiel im Rahmen verminderter Spieleinsätze, also für den Spieler nicht völlig kostenlos. Im Gegenzug können die während des Kreditspiels mit geringerem Spieleinsatz ermöglichten Spiele zu einer erhöhten Tilgung des Kredits führen.
  • Eine weitere Möglichkeit der Durchführung des Kreditspiels besteht darin, dass die während des Kreditspiels erzielten Freispielgewinne zu einer zumindest teilweisen Tilgung des Kredits verwendet werden.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Der der Erfindung zu Grunde liegende Gedanke wird in der nachfolgenden Beschreibung anhand eines Ausführungsbeispieles, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert. Die einzige zugehörige Zeichnungsfigur zeigt eine Vorderansicht eines nach dem erfindungsgemäßen Verfahren betriebenen Unterhaltungsgerätes.
  • Das die Symbol-Spieleinrichtung 1 aufnehmende Gehäuse 2 des geldbetätigten, rechnergesteuerten Unterhaltungsgerätes mit Gewinnmöglichkeit weist auf seiner Vorderseite eine Frontscheibe 3 mit Ablesefenstern 4 auf, hinter denen drei nebeneinander angeordnete, scheibenförmig ausgebildete Umlaufkörper 5 der Symbol-Spieleinrichtung 1 vorgesehen sind. Die Umlaufkörper 5 werden nach dem Inlaufsetzen zu Spielbeginn während oder zum Ende des Spiels von einem Zufallsgenerator der Steuereinheit in einer von einer Mehrzahl möglicher Rastpositionen zum Stillstand gebracht. Den Rastpositionen sind auf dem Umfang der Umlaufkörper 5 Symbole 6 zugeordnet, die der Anzeige des Spielergebnisses in den Ablesefenstern 4 dienen. Aus den angezeigten Symbolen 6 kann der Spieler das Spielergebnis ablesen, insbesondere auch, ob sich ein Gewinn nach einem auf der Frontscheibe 3 erläuterten Gewinnplan aus einer Kombination der angezeigten Symbole 6 ergeben hat.
  • Im unteren Bereich des Unterhaltungsgerätes befinden sich Nachstart/Stopp-Tasten 7 für die Umlaufkörper 5, mit denen diese nachgestartet bzw. vorzeitig angehalten werden können. Im Falle eines Gewinns durch Erreichen einer bestimmten Symbolkombination kann eine Gewinnausschüttung in bar, d.h. durch Geldauswurf in eine Ausgabeschale 8 oder durch Aufaddieren in einer Guthabenanzeige 9 erfolgen. Im oberen Bereich des Unterhaltungsgerätes befinden sich ein Münzeinwurfschlitz 10, ein Tokeneinwurfschlitz 11, ein Geldschein-Eingabeschlitz 12 und ein Benutzerkarten-Eingabeschlitz 13 einer nicht näher dargestellten Geldverarbeitungseinrichtung. Des Weiteren ist neben dem Münzeinwurfschlitz 10 eine der Geldverarbeitungseinrichtung zugehörige Geldrückgabetaste 14 angeordnet, durch deren Betätigung ein in der Guthabenanzeige 9 angezeigtes Guthaben in die Ausgabeschale 8 abrufbar ist.
  • Der in der Symbol-Spieleinrichtung 1 durch Erreichung einer zufallsgesteuert ermittelten Symbolkombination erzielte Gewinn kann tasten- oder rechnergesteuert als Einsatz in eine der beidseitig der Frontscheibe 3 angeordneten Risiko-Spieleinrichtungen 15 übertragen werden. Die rechte Risiko-Spieleinrichtung 15 besitzt mehrere zu einer Risikoleiter 16 zusammengefasste beleuchtbare Anzeigefelder 17, die im unteren Bereich mit steigenden Geldgewinnen von DM –.40 bis DM 3.20 und im oberen Bereich in steigender Reihenfolge mit von 3 bis 50 Sonderspielen belegt sind. Die linke Risiko-Spieleinrichtung 15 weist ebenfalls mehrere zu einer Risikoleiter 18 zusammengefasste beleuchtbare Anzeigefelder 19 auf, die im unteren Bereich mit Geldgewinnen von DM –.30 bis DM 2,40 und im oberen Bereich mit 2 bis 50 Sonderspielen belegt sind. Das Riskieren des in der Risikoleiter 16 bzw. 18 angezeigten Gewinns geschieht üblicherweise dadurch, dass das nächsthöhere Anzeigefeld 17 bzw. 19 in Be zug auf das beleuchtete, den Gewinn anzeigende Anzeigefeld 17 bzw. 19 im Wechsel mit einem unterhalb der Risikoleiter 16 bzw. 18 angebrachten Totalverlust-Anzeigefeld 20 bzw. 21 mit der Beschriftung „0" blinkt. Bei Betätigung einer Risikotaste 22 bzw. 23 wird entweder der nächsthöhere Gewinn erzielt oder der eingesetzte Gewinn verloren. Dieser Vorgang kann bis zum Erreichen des Höchstgewinnes an Sonderspielen fortgesetzt werden. Die Sonderspiel-Gewinne werden in der Sonderspiele-Anzeige 24 und die Geldgewinne in der Guthaben-Anzeige 9 aufaddiert.
  • Erreicht der Spieler während einer bestimmten Zeitdauer des Bespielens des Unterhaltungsgerätes ein Guthaben von „Null" in der Guthabenanzeige 9, wird ihm rechnergesteuert ein Kreditspiel angeboten. Dabei wird in Abhängigkeit von der Dauer der vorangegangenen gemünzten Normalspielzeit ein bestimmter Höchstkredit eingeräumt. Weiterhin wird ihm ein Kreditspiel nach Ablauf einer geräteintern vorgegebenen Zwangspause von mehreren Minuten angeboten. Gegebenenfalls wird eine bestimmte Zeitdauer für das Kreditspiel vorgegeben. Während des Kreditspiels ist kein Spieleinsatz notwendig. Andererseits wird durch Blockierung der Geldrückgabetaste 14 eine Auszahlung von Geld verhindert.
  • Nun kann der Spieler während des Kreditspiels in der Symbol-Spieleinrichtung 1 weiterspielen. Erzielt er keinen Gewinn und will er ein erneutes Spiel starten, wird ihm ein negatives Guthaben in Höhe eines Mindesteinsatzes des normalen gemünzten Spiels zugerechnet und in einer separaten Anzeige 25 angezeigt. Wenn der Spieler während des Kreditspiels einen Gewinn erzielt, wird dieser gegen das negative Guthaben aufgerechnet und in der Anzeige 25 dargestellt.
  • In Abhängigkeit von der in der Symbol-Spieleinrichtung 1 erzielten Symbolkombination kann ihm während des Kreditspiels auch ein Risikospiel in der Risiko-Spieleinrichtung 15 angeboten werden. Dabei erfolgt das Risikospiel in der zuvor beschriebenen Weise, jedoch ohne Gewinnauszahlmöglichkeit. Erzielte Gewinne während des Risikospiels im Kreditspiel werden gleichfalls dem negativen Guthaben zugerechnet, so dass sich der Kredit verringert oder gar vollständig getilgt ist. Erzielt der Spieler in der Risiko-Spieleinrichtung 15 eine Anzahl von Sonderspielen, werden diese rechnergesteuert auf Geldwerte umgemünzt und gegen das Kreditguthaben aufgerechnet.
  • Nach Erreichen des Höchstkredits und/oder eines bestimmten Zeitlimits innerhalb des Kreditspiels wird dieses beendet und die Anzeige 25 auf „Null" zurückgesetzt. Danach kann der Spieler das Unterhaltungsgerät in üblicher Weise durch Eingeben eines Spieleinsatzes weiter bespielen.
  • 1
    Symbol-Spieleinrichtung
    2
    Gehäuse
    3
    Frontscheibe
    4
    Ablesefenster
    5
    Umlaufkörper
    6
    Symbol
    7
    Nachstart-Taste
    8
    Auszahlschale
    9
    Guthabenanzeige
    10
    Münzeinwurfschlitz
    11
    Tokeneinwurfschlitz
    12
    Geldschein-Eingabeschlitz
    13
    Karten-Eingabeschlitz
    14
    Geldrückgabetaste
    15
    Risiko-Spieleinrichtung
    16
    Risikoleiter
    17
    Anzeigefeld
    18
    Risikoleiter
    19
    Anzeigefeld
    20
    Totalverlust-Anzeigefeld
    21
    Totalverlust-Anzeigefeld
    22
    Risikotaste
    23
    Risikotaste
    24
    Sonderspiele-Anzeige
    25
    Anzeige

Claims (16)

  1. Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit zur Spielablaufsteuerung, bei dem mittels einer Symbol-Spieleinrichtung mit Umlaufkörpern hinter Ablesefenstern einen Gewinn oder Verlust angebende Symbolkombinationen angezeigt werden, einer Guthabenanzeige und einer Geldverarbeitungseinrichtung mit Geldrückgabetaste, dadurch gekennzeichnet, dass nach einer geräteintern vorgegebenen Zwangspause, in der das Unterhaltungsgerät nicht mit Spieleinsatz- und Gewinnmöglichkeit bespielbar ist, oder beim Erreichen eines Zählerstandes in der Guthabenanzeige (9) kleiner als der Mindestspieleinsatz eine Bespielung des Gerätes bis zu einem von der vorangegangenen gemünzten Spielzeit abhängigen Höchstkredit ermöglicht wird und ein dabei erzielter Gewinn den Kredit verringert.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der beim Bespielen des Gerätes nach einer geräteintern vorgegebenen Zwangspause oder beim Erreichen eines Zählerstandes in der Guthabenanzeige (9) kleiner als der Mindestspieleinsatz erzielte Gewinn zumindest teilweise zum Risikospiel in einer Risiko-Spieleinrichtung (15) angeboten wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Kreditspiels die Geldrückgabetaste (14) der Geldverarbeitungseinrichtung für Auszahlungen gesperrt ist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zulässige Höchstkredit während des Kreditspiels umso höher ist, je länger die vorangegangene gemünzte Spielzeit dauerte.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Spieldauer des Kreditspiels von der vorangegangenen gemünzten Spielzeit abhängig ist.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zulässige Höchstspieldauer des Kreditspiels umso höher ist, je länger die vorangegangene gemünzte Spielzeit dauerte.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich die Höhe des gewährbaren Kredits von der Tagesuhrzeit und/oder dem Wochentag abhängig ist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass für jedes während des Kreditspiels ausgelöste Spiel der Mindesteinsatz für ein normal gemünztes Spiel abgezogen und als negatives Guthaben in einer Anzeige (25) dargestellt wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass alle negativen Guthaben und Gewinne während des Kreditspiels in der Guthabenanzeige (9, 25) kumuliert und dargestellt werden.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein während des Risikospiels innerhalb des Kreditspiels erzielter Gewinn zur vollen oder teilweisen Tilgung des Kredits angerechnet wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die während des Risikospiels innerhalb des Kreditspiels zur Tilgung des Kredits erzielten Gewinne Geld- und/oder Sonderspielgewinne sind.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass beim Erreichen des zulässigen Höchstkredits das Kreditspiel abgebrochen und der Zählerstand der Guthabenanzeige (9, 25) auf „Null" gesetzt wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass während des Kreditspiels Spiele mit geringerem Spieleinsatz als der Mindestspieleinsatz im gemünzten Spiel ermöglicht werden.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die während des Kreditspiels mit geringerem Spieleinsatz ermöglichten Spiele zu einer erhöhten Tilgung des Kredits führen.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass während des Kreditspiels erzielte Freispielgewinne zu einer zumindest teilweisen Tilgung des Kredits verwendet werden.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass vor Eintritt der geräteintern vorgegebenen Zwangspause die Guthaben- bzw. Gewinnanzeige auf „Null" gesetzt wird.
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Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE69223522T2 (de) * 1991-10-18 1998-04-02 Ace Denken Kk Spielsalonsystem mit bezahlung am ende der spiele

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