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DE102007022400A1 - Gebinde - Google Patents

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Publication number
DE102007022400A1
DE102007022400A1 DE102007022400A DE102007022400A DE102007022400A1 DE 102007022400 A1 DE102007022400 A1 DE 102007022400A1 DE 102007022400 A DE102007022400 A DE 102007022400A DE 102007022400 A DE102007022400 A DE 102007022400A DE 102007022400 A1 DE102007022400 A1 DE 102007022400A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
containers
container
container body
chamber
vents
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102007022400A
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Dr. Ewerszumrode
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Haver and Boecker OHG
Original Assignee
Haver and Boecker OHG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Haver and Boecker OHG filed Critical Haver and Boecker OHG
Priority to DE102007022400A priority Critical patent/DE102007022400A1/de
Publication of DE102007022400A1 publication Critical patent/DE102007022400A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D33/00Details of, or accessories for, sacks or bags
    • B65D33/01Ventilation or drainage of bags

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bag Frames (AREA)
  • Packages (AREA)

Abstract

Gebinde für Füllgut umfassend einen Gebindekörper aus einer aus Kunststoff bestehenden Folie und eine Entlüftungseinrichtung mit einem Entlüftungsbereich, an dem eine innere Folienlage und eine äußere Folienlage vorgesehen sind, welche einen Entlüftungskanal bilden, der eine mit dem Inneren des Gebindekörpers in Verbindung stehende innere Entlüftungsöffnung mit wenigstens einer äußeren Entlüftungsöffnung verbindet, die mit der Umgebung des Gebindekörpers in Verbindung steht. Der Entlüftungskanal umfasst zwei getrennte Kammern, die über eine Überströmöffnung miteinander verbunden sind, wobei die innere Entlüftungsöffnung an der ersten Kammer und die äußere Entlüftungsöffnung an der zweiten Kammer vorgesehen ist, um die Wasserdichtigkeit zu erhöhen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gebinde für Füllgut, insbesondere einen Sack und vorzugsweise einen Seitenfaltensack, der aus einer Kunststofffolie besteht, um das Füllgut vor Feuchtigkeit zu schützen und der eine Entlüftungseinrichtung aufweist, damit überschüssige Luft aus dem Inneren des Gebindes entweichen kann.
  • Nach dem Abfüllen von Schüttgütern in Säcke entweicht die im Sack enthaltene Luft im Laufe der Zeit, so dass sich ohne eine Entlüftungseinrichtung Luftblasen an der Gebindeoberfläche ergeben können. Solche Luftblasen beeinträchtigen die Stapelbarkeit und an diesen Stellen können die Säcke bei Druckbelastung relativ leicht aufplatzen oder aufreißen. Deshalb ist eine Entlüftung von Kunststoffsäcken sinnvoll.
  • Mit der DE 10 2004 026 538 A1 ist ein mit Schüttgut befüllbarer Sack aus Kunststofffolie bekanntgeworden, bei dem auf der Oberseite des Sackes ein mehrlagiger Überlappungsbereich vorgesehen ist, der einen Entlüftungskanal zwischen ersten Entlüftungsöffnungen in der inneren Kunststofflage und zweiten Entlüftungsöffnungen in der äußeren Kunststofflage aufweist. Dabei sind die auf der Mitte der Sackoberfläche in der inneren Folienlage angeordneten ersten Entlüftungsöffnungen höhenversetzt zu den zweiten Entlüftungsöffnungen in der äußeren Folienlage.
  • Mit solch einem aus dem Stand der Technik bekannten Sack ist eine zuverlässige Lagerung von feuchtigkeitsempfindlichen Schüttgütern möglich, auch wenn diese über einen kurzen Zeitraum beregnet werden.
  • Durch den Höhenversatz der Entlüftungsöffnungen zum Innern des Sackes und zur Umgebung des Sackes wird eintretende Feuchtigkeit über einen gewissen Zeitraum abgehalten. Da allerdings der Abstand der äußeren und inneren Entlüftungsöffnungen geringer als die halbe Sacklänge ist, ist die Zeitdauer der dichtenden Wirkung begrenzt.
  • Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Gebinde zur Verfügung zu stellen, das eine Entlüftung des Sackes ermöglicht, während gleichzeitig ein höherer Schutz vor eintretender Feuchtigkeit ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Gebinde mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Ein erfindungsgemäßes Gebinde für Füllgut ist insbesondere als Sack ausgeführt und umfasst wenigstens einen Gebindekörper aus einer aus Kunststoff bestehenden Folie und wenigstens eine Entlüftungseinrichtung mit wenigstens einem Entlüftungsbereich, an dem eine innere Folienlage und eine äußere Folienlage vorgesehen sind. Die innere Folienlage und die äußere Folienlage bilden einen Entlüftungskanal, der wenigstens eine mit dem Inneren des Gebindekörpers in Verbindung stehende innere Entlüftungsöffnung mit wenigstens einer äußeren Entlüftungsöffnung verbindet, die mit der Umgebung des Gebindekörpers in Verbindung steht. Der Entlüftungskanal umfasst dabei wenigstens zwei getrennte Kammern, die über wenigstens eine Überströmöffnung miteinander verbunden sind, wobei die innere Entlüftungsöffnung an der ersten Kammer und die äußere Entlüftungsöffnung an der zweiten Kammer vorgesehen ist, um die Wasserdichtigkeit zu erhöhen.
  • Das erfindungsgemäße Gebinde weist im leeren Zustand insbesondere Seitenfalten auf und ist im Bereich der Seitenfalten insbesondere mit Eckenschweißungen versehen. Dadurch wird eine quaderförmige Struktur und eine gute Stapelbarkeit des gefüllten Gebindes gewährleistet. Die Erfindung hat viele Vorteile. Ein erheblicher Vorteil ist, dass Feuchtigkeit einen wesentlich längeren Weg zurücklegen muss, um in das Innere des Gebindes einzutreten, da der Entlüftungskanal eine erste Kammer und eine zweite Kammer umfasst. So muss eintretende Feuchtigkeit zunächst die zweite Kammer durchqueren, von der zweiten Kammer über die Überströmöffnung in die erste Kammer eintreten und dann noch die erste Kammer durchqueren, bis die eintretende Feuchtigkeit das Innere des Gebindes erreicht. Dadurch wird ein höherer Schutz vor Feuchtigkeit erzielt als es im Stand der Technik der Fall war.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind die erste und die zweite Kammer benachbart angeordnet und mittels einer Trennnaht voneinander getrennt. Die Trennnaht erstreckt sich über den wesentlichen Teil der Länge der benachbart angeordneten Kammern, nur der Bereich der Überströmöffnung bleibt frei. Nebeneinander angeordnete Kammern sind einfach herzustellen, insbesondere, wenn zur Herstellung des Gebindes und der Entlüftungseinrichtung zwei Folienlagen miteinander überlappen und das Gebinde und die Kammern der Entlüftungseinrichtung durch Schweißnähte oder Klebenähte oder dergleichen hergestellt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung des Gebindes ist im Bereich der Überströmöffnung bzw. der Überströmöffnungen und/oder im Bereich der äußeren Entlüftungsöffnung ein Trennlack oder eine Trennschicht oder dergleichen vorgesehen. Das Material der Trennschicht oder des Trennlackes ist dabei so ausgewählt, dass ein Verschweißen oder ein Verkleben der beiden Folienlagen an der Stelle der Trennschicht verhindert wird. Das ist sehr vorteilhaft, da durch ein einfaches Herstellverfahren an den dafür vorgesehenen Stellen des Gebindes Luftübertrittsöffnungen zur Verfügung gestellt werden.
  • Das Material für die Trennschicht oder den Trennlack kann z.B. silikonhaltig sein oder Polytetrafluorethylen (PTFE; Teflon) umfassen oder aus einem sonstigen geeigneten Material bestehen. Anstelle einer Trennschicht kann auch ein gezieltes punktuelles Aufbringen der Trennnaht erfolgen, bei der die Entlüftungsöffnungen und die Überströmöffnung frei bleiben.
  • Ein Trennlack ermöglicht es, auf das Takten eines Zusatzwerkstoffes zum Verkleben der Flächen zu verzichten, so dass die Fügenaht aus dem Zusatzwerkstoff durchgehend ausgeführt werden kann. Durch den Trennlack wird eine Verbindung der Folienbahnen an den entsprechend beschichteten Stellen verhindert, so dass die gewünschten Entlüftungs- und Überströmöffnungen entstehen. Zusätzlich bildet der mit der nicht beschichteten Folie verbundene Zusatzwerkstoff im Bereich der Öffnung eine Dichtlippe, die den Eintritt von Feuchtigkeit erheblich erschwert.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist eine Mehrzahl an inneren Entlüftungsöffnungen vorgesehen, die insbesondere als Entlüftungsschlitze ausgeführt sind. Besonders bevorzugt sind die inneren Entlüftungsöffnungen an einem Ende der ersten Kammer vorgesehen, welches besonders bevorzugt in der Nähe der Stirnseiten des Gebindes vorgesehen ist.
  • Eine solche Ausgestaltung mit inneren Entlüftungsöffnungen in der Nähe der Endseiten bietet erhebliche Vorteile, insbesondere auch gegenüber dem angeführten Stand der Technik, da bei einer Druckbelastung eines liegenden Sackes von oben die Entgasung des enthaltenen Füllgutes begünstigt wird. Die im Inneren des Gebindes enthaltene und die aus dem Füllgut entweichende Luft sammelt sich insbesondere an den Ecken und an den Stirnseiten des Gebindes, wenn von oben Druck ausgeübt wird. Durch innere Entlüftungsöffnungen in der Nähe der Stirnseiten kann so die im Sack enthaltene Luft gut ab- und weitergeleitet werden.
  • Vorzugsweise ist wenigstens eine äußere Entlüftungsöffnung an einem Ende der zweiten Kammer vorgesehen und insbesondere ist die äußere Entlüftungsöffnung in der Nähe einer Stirnseite des Gebindes angeordnet. Es können auch zwei oder mehr äußere Entlüftungsöffnungen vorgesehen sein, von denen dann jeweils eine in der Nähe einer Stirnseite des Gebindes angeordnet ist. Die Anordnung der äußeren Entlüftungsöffnung bzw. der äußeren Entlüftungsöffnungen in der Nähe der Stirn- bzw. Endseiten des Gebindes ist ebenfalls sehr vorteilhaft, da dort die enthaltene Luft auch bei gestapelten Gebinden gut entweichen kann, so dass auf z.B. einer Palette gestapelte Gebinde gut entlüften können.
  • Vorzugsweise wird die Überströmöffnung zwischen der ersten Kammer und der zweiten Kammer in einem zentralen Bereich des Gebindekörpers angeordnet. Das bedeutet, dass die Überströmöffnung z.B. etwa in der Höhe der flachen Gebindeoberseite mittig auf der Oberseite angeordnet ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind die inneren Entlüftungsöffnungen und/oder die äußeren Entlüftungsöffnungen im gefüllten Zustand des Gebindekörpers in einem Höhenabstand von der flachen Gebindeoberseite vorgesehen, wobei besonders bevorzugt der Höhenabstand der inneren und/oder äußeren Entlüftungsöffnungen von der flachen Gebindeoberseite größer ist als der Höhenabstand von der Endnaht, die auf halber Höhe des Gebindekörpers vorgesehen ist. Die Höhe wird hier senkrecht zur Längsrichtung des Gebindes und senkrecht zu den Endnähten des Gebindes gemessen.
  • Vorzugsweise beträgt der Höhenabstand der inneren Entlüftungsöffnungen und/oder äußeren Entlüftungsöffnungen von der flachen Gebindeoberseite zwischen 25 und 95 % und insbesondere zwischen 50 und 75 % der halben Höhe des Gebindekörpers im gefüllten Zustand.
  • Wenn sowohl die inneren als auch die äußeren Entlüftungsöffnungen von der flachen Oberseite des Gebindekörpers beabstandet sind und die Überströmöffnung zwischen der ersten und der zweiten Kammer des Entlüftungskanals mittig auf der flachen Oberseite vorgesehen ist, ergeben sich besondere Vorteile, da eintretendes Wasser oder eintretende Feuchtigkeit auf jeden Fall die Höhendifferenz zwischen innerer bzw. äußerer Entlüftungsöffnung und der Überströmöffnung überwinden muss. Bei den aus der DE 10 2004 026 538 A1 bekannten Säcken muss eintretende Feuchtigkeit nur dann die Höhendifferenz überwinden, wenn der Sack mit der dafür vorgesehenen Oberseite oben liegt. Wird der Sack gedreht, so dass die ursprünglich untere Seite oben liegt, so wird an der äußeren Entlüftungsöffnung eintretendes Wasser durch den Entlüftungskanal und die Schwerkraft bedingt zu der inneren Entlüftungsöffnung geleitet, die in Verbindung mit dem enthaltenen Füllgut steht. Das bedeutet, dass der aus dem Stand der Technik bekannte Sack nur in einer bestimmten Lage einen erhöhten Feuchtigkeitsschutz bietet, während der Schutz in umgekehrter Lage erheblich geringer ist.
  • Im Unterschied dazu weist ein Gebinde nach der hier vorgestellten Weiterbildung unabhängig von der Lagerungsart der Säcke immer eine zu überwindende Höhendifferenz für eventuell eintretende Feuchtigkeit auf, da zwischen der äußeren Entlüftungsöffnung und der Überströmöffnung oder zwischen der Überströmöffnung und der inneren Entlüftungsöffnung eine positive Höhendifferenz vorliegt.
  • In bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung sind die äußeren und inneren Entlüftungsöffnungen vorzugsweise benachbart zueinander angeordnet.
  • In bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung ist die Länge des Entlüftungskanals größer als die Länge des Gebindekörpers. Das wird hier durch die beiden Kammern des Entlüftungskanals ermöglicht, deren Gesamtlänge größer sein kann als die des Gebindes, was bei dem aus dem Stand der Technik bekannten Sack nicht möglich ist. Ein längerer Entlüftungskanal ermöglicht einen besseren Schutz vor eintretender Feuchtigkeit.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung sind sowohl die inneren als auch die äußeren Entlüftungsöffnungen von der flachen Oberseite des Gebindekörpers beabstandet und in der Nähe eines Endes vorgesehen, während die Überströmöffnung zwischen der ersten und der zweiten Kammer des Entlüftungskanals in der Nähe des anderen Endes von der flachen Oberseite des Gebindekörpers beabstandet vorgesehen ist. Auch dann ergeben sich besondere Vorteile, da eintretendes Wasser oder eintretende Feuchtigkeit auf jeden Fall die Summe der Höhendifferenzen bzw. die zweifache Höhendifferenz zwischen innerer bzw. äußerer Entlüftungsöffnung und der Oberseite des Gebindekörpers überwinden muss.
  • In bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung umfasst der Entlüftungskanal drei oder mehr Kammern, die mäanderförmig miteinander verbunden sind. Eine solche Ausgestaltung ermöglicht einen besonders langen Entlüftungskanal.
  • In allen Ausgestaltungen der Erfindung ist die Trennnaht zwischen den Kammern vorzugsweise geschweißt oder geklebt.
  • Insbesondere an der äußeren Entlüftungsöffnung kann eine Dichtlippe vorgesehen sein, um den Schutz vor eintretendem Wasser zu erhöhen. Die Dichtlippe kann beispielsweise hergestellt werden, in dem eine Extrudernaht oder Klebenaht oder dergleichen zwischen die Folienlagen bei der Herstellung des Gebindes eingebracht wird. Die Extrudernaht stellt ein feste Verbindung der beiden Folienlagen bis auf den Bereich der Entlüftungsöffnung dar, an dem eine Trennschicht oder ein Trennlack vorgesehen ist, die bzw. der eine Verbindung der Extrudernaht oder Klebenaht mit einer der beiden Folienlagen verhindert. Die Extrudernaht bildet an der Entlüftungsöffnung eine Dichtlippe, die die Öffnung vor eintretender Feuchtigkeit schützt.
  • In allen Ausgestaltungen der Erfindung sind im Entlüftungskanal vorzugsweise Vertiefungen und/oder Erhöhungen vorgesehen, um eine Entlüftungsfunktion des Entlüftungskanals sicherzustellen. Die Vertiefungen und/oder Erhöhungen sind vorzugsweise eingeprägt und können im ganzen Entlüftungskanal oder nur in bestimmten Teilen vorgesehen sein. Es können auch Stege oder sonstige Abstandhalter vorgesehen sein, um die Folienlagen auf Abstand zu halten.
  • In bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung umfasst das Gebinde Seitenfalten und Ecknähte an den jeweiligen Gebindeecken, um insgesamt eine quaderförmige Struktur des gefüllten Gebindes zu gewährleisten.
  • In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist wenigstens eine äußere Entlüftungsöffnung an einer Endnaht des Gebindes vorgesehen.
  • In allen Ausgestaltungen ist es möglich, dass an den Entlüftungsöffnungen oder an bestimmten Stellen im Entlüftungskanal ein Flies oder eine feuchtigkeitsreaktive Substanz vorgesehen ist, um bei Eintreten von Feuchtigkeit z.B. durch ein Verquellen Feuchtigkeit aufzunehmen, oder ein Verkleben des Entlüftungskanals zu bewirken
  • Unter dem Begriff Entlüftungskanal wird im Sinne dieser Anmeldung eine von Wänden umschlossene Struktur verstanden, die zur Weiterleitung von Luft dienen kann.
  • In weiteren Ausgestaltungen ist es möglich, zwei, drei oder mehr Entlüftungseinrichtungen an einem Gebinde vorzusehen. Z.B. kann eine Entlüftungseinrichtung auf der Oberseite und eine auf der Unterseite angeordnet sein.
  • Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Ausführungsbeispielen, die nun im Folgenden mit Bezug auf die Figuren beschrieben werden.
  • Darin zeigen:
  • 1 eine schematische Aufsicht auf ein Gebinde gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine prinzipielle und stark schematisierte geschnittene Längsansicht des Gebindes nach 1;
  • 3 eine stark schematisierte geschnittene Seitenansicht des Gebindes nach 1;
  • 4 eine stark schematische Aufsicht auf ein weiteres Gebinde gemäß der Erfindung;
  • 5 ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gebindes;
  • 6 eine prinzipielle und stark schematisierte geschnittene Seitenansicht einer vierten Ausführungsform eines Gebinde gemäß der Erfindung; und
  • 7 eine prinzipielle und stark schematisierte geschnittene Seitenansicht einer fünften Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gebindes.
  • In den 1 bis 3 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines als Sack ausgeführten erfindungsgemäßen Gebindes 1 dargestellt, das einen mit Seitenfalten 3 versehenen Gebindekörper 2 aus einer aus Kunststoff bestehenden Folie 4 aufweist.
  • Das Gebinde 1 dient zur Aufnahme von Füllgut, insbesondere von Schüttgut. Bei dem Abfüllen von Schüttgütern gelangt in der Regel mit dem abzufüllenden Produkt auch Luft in das Gebinde. Weiterhin ist beim Verschließen des Sackes im oberen Bereich oft eine Luftblase vorhanden. Um ein Entweichen der im Gebinde enthaltenen Luft aus dem verschlossenen Gebinde 1 zu ermöglichen, ist eine Entlüftungseinrichtung 12 auf der flachen Oberfläche des Gebindes 1 vorgesehen. Auf dem Entlüftungsbereich 13 überlappen sich eine innere Folienlage 14, die an das im Innenvolumen des Gebindes 1 vorhandene Produkt angrenzt und eine äußere Folienlage 15, die an die Umgebung angrenzt.
  • Zwischen den beiden Folienlagen 14 und 15 ist ein Entlüftungskanal 16 angeordnet, der eine Mehrzahl von inneren Entlüftungsöffnungen 17 mit ein oder zwei äußeren Entlüftungsöffnungen 18 verbindet und so einen Strömungskanal für die entweichende Luft zur Verfügung stellt.
  • Der Entlüftungskanal 16 umfasst eine erste Kammer 19 und eine zweite Kammer 20, die bei dem Ausführungsbeispiel nach 1 in einem zentralen Bereich der Oberfläche des Gebindes durch eine Überströmöffnung 21 miteinander in Verbindung stehen. Die durch die inneren Entlüftungsöffnungen 17 in die erste Kammer 19 des Entlüftungskanals 16 eintretende Luft, die in dem Gebinde enthalten war, wird entlang der ersten Kammer 19 des Entlüftungskanals 16 bis zur Überströmöffnung 21 geleitet und tritt dort in die zweite Kammer 20 des Entlüftungskanals 16 über, wo sie bis zu den im Bereich des äußeren Randes der zweiten Kammer 20 angeordneten äußeren Entlüftungsöffnungen 18 gelangt, wo sie an die Außenumgebung abgegeben wird.
  • Durch die zwei durch eine Verbindungsnaht 22 getrennten Kammern 19 und 20 des Entlüftungskanals 16 bedingt, wird ein längerer Entlüftungskanal ermöglicht als wenn nur ein Entlüftungskanal mit nur einer Kammer zur Verfügung gestellt wird. Dadurch wird eine erhöhte Sicherheit gegenüber Eindringen von Feuchtigkeit oder Wasser von außen erzielt.
  • Die inneren Entlüftungsöffnungen 17 sind als kurze Schlitze ausgeführt, deren Länge hier im Ausführungsbeispiel 5 mm nicht übersteigt. Die Überströmöffnung 21 weist bei einer Sacklänge von z.B. 40–80 cm eine Länge von etwa 100 mm auf.
  • Im Bereich der Überströmöffnung 21 und der äußeren Entlüftungsöffnungen 18 kann jeweils eine Trennschicht 23 in Form eines Trennlackes vorgesehen sein, der bei der Herstellung des Gebindes 1 ein Verschweißen oder ein Verkleben der inneren Folienlage 14 und der äußeren Folienlage 15 an diesen Öffnungen verhindert, um die Funktionsweise des Entlüftungskanals 16 sicherzustellen.
  • An dem Entlüftungsbereich 13 können in der ersten Kammer 19 und der zweiten Kammer 20 Vertiefungen und/oder Erhöhungen 24 vorgesehen sein, die z.B. eingeprägt sind und so einen Lufttransport über den Entlüftungskanal 16 sicherstellen. In Abweichung von der Darstellung nach 1 sind die als Abstandhalter dienenden Erhebungen und/oder Vertiefungen 24 über der gesamten Fläche des Entlüftungskanals 16 verteilt vorhanden.
  • Um die Dichtwirkung an den äußeren Entlüftungsöffnungen vor eintretendem Wasser zu erhöhen, kann in dem Bereich der Entlüftungsöffnung 18 ein Wulst zwischen der inneren Folienlage 14 und der äußeren Folienlage 15 vorgesehen sein, um die Dichtwirkung vor eintretendem Wasser noch zu verstärken.
  • Mit dem Gebinde 1 wird eine vernünftige Entlüftungsleistung bei der Lagerung oder auch bei Beaufschlagung mit Druck erzielt, obwohl der Entlüftungskanal 16 deutlich länger ausgeführt ist als entsprechende Entlüftungskanäle im Stand der Technik. Das wird unter anderem dadurch bewirkt, dass die inneren Entlüftungsöffnungen 17 und auch die äußeren Entlüftungsöffnungen 18 in einem Bereich nahe der Endnähte 5 und 10 des Gebindes 1 angeordnet sind.
  • Wird auf den gefüllten und flach liegenden Sack Druck ausgeübt, so wird die in dem Gebinde enthaltene Luft zu den Enden und den Ecken des Gebindes gedrückt, wo sie durch die inneren Entlüftungsöffnungen 17 in den Entlüftungskanal 16 abgeführt werden kann. Durch die Erhebungen und/oder Vertiefungen 24 wird ein Überleiten der Luft durch den kompletten Entlüftungskanal 16 bis zu den äußeren Entlüftungsöffnungen 18 sichergestellt, so dass die enthaltene Luft entweichen kann.
  • Die inneren Entlüftungsöffnungen 17 und die äußeren Entlüftungsöffnungen 18 sind weiterhin insbesondere nicht auf der Oberseite des Gebindes angeordnet, sondern in der Nähe der Endnähte, wo die lokale Oberfläche zur Horizontalen bzw. zur Gebindeoberseite geneigt ist. Dadurch entsteht ein Höhenunterschied 27 zwischen der Überströmöffnung und der Lage der äußeren Entlüftungsöffnungen 18 bzw. der inneren Entlüftungsöffnungen 17, die die Dichtwirkung gegen eintretende Feuchtigkeit von außen erheblich verstärkt.
  • Von außen durch die Entlüftungsöffnung 18 eintretende Feuchtigkeit muss nämlich bei der in 2 dargestellten Lage zunächst den Höhenunterschied bis zur Überströmöffnung 21 überwinden, um weiter in den Sack eindringen zu können.
  • Liegt das Gebinde hingegen zufällig mit der Oberseite nach unten, so kann eindringende Feuchtigkeit zwar durch das Höhengefälle zwischen äußerer Entlüftungsöffnung 18 und der Überströmöffnung 21 nach unten fließen, muss allerdings dann, um in das Innere des Sackes zu gelangen, die Höhendifferenz 27 zwischen der nun unten liegenden Überströmöffnung 21 und den weiter oben angeordneten Entlüftungsöffnungen 17 überwinden.
  • Dadurch wird in beiden möglichen Lagen eine erhebliche Sicherheit gegen Feuchtigkeit erzielt. Dies ist insbesondere auch deshalb positiv, weil in der Praxis bei der Lagerung von Zementsäcken z.B. nicht davon auszugehen ist, dass die Säcke immer mit der gleichen Seite nach oben gelagert werden.
  • Die Pfeile 25 zeigen den Weg der entweichenden Luft von der inneren Entlüftungsöffnung 17 durch die Kammer 19 und die Überströmöffnung 21 und durch die Kammer 20 und die äußeren Entlüftungsöffnungen 18 hinaus an.
  • Um eine optisch ansprechende Form des gefüllten Gebindes und eine bessere Stapelbarkeit zu erzielen, sind die Gebindeecken 8 mit Ecknähten 7 abgeschweißt. An den abgeschweißten Ecken 8 können Öffnungen 9 vorgesehen sein, die in Zusammenhang mit den Ecken 8 und der Endnaht 5 bzw. 10 eine Trageeinrichtung 11 bilden können, mittels derer ein Benutzer das Gebinde 1 bequem tragen kann. Auch in den anderen Ausführungsbeispielen sind die Gebinde mit Eckenschweißungen versehen, um eine gute Stapelbarkeit zu erzielen, auch wenn die Schweißnähte aus Gründen der Übersichtlichkeit in den Figuren nicht eingezeichnet wurden.
  • Die in 2 dargestellte stark schematische und nur prinzipielle Darstellung des erfindungsgemäßen Sackes 1 in einer geschnittenen Längsansicht zeigt die Endnähte 5 und 10 an den beiden Enden 6 des Gebindes 1. In der Nähe der Enden 6 münden die äußeren Entlüftungsöffnungen 18, die einen Höhenabstand 27 der Überströmöffnung 21 auf der Oberseite des Gebindes 1 aufweisen, um die Dichtigkeit gegen Feuchtigkeit nochmals zu erhöhen. Nicht dargestellt in der 2 sind die inneren Entlüftungsöffnungen 17, die ebenfalls auf der Höhe der äußeren Entlüftungsöffnungen 18 vorgesehen sind, um unabhängig von der Lage des Sackes eine Höhendifferenz 27 zu gewährleisten.
  • In 3 ist eine schematische geschnittene Seitenansicht dargestellt, in der die parallelen Kammern 19 und 20 des Entlüftungskanals zwischen der äußeren Folienlage 15 und der inneren Folienlage 14 zu erkennen sind.
  • 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gebindes 1 in einer stark schematischen Aufsicht. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel nach 1 sind bei dem Ausführungsbeispiel nach 4 die inneren Entlüftungsöffnungen 17 und die äußere Entlüftungsöffnung 18 nur an einem Ende 6 des Gebindes 1 vorgesehen. Dadurch wird ein besonders langer aus den Kammern 19 und 20 gebildeter Entlüftungskanal 16 ermöglicht, der sich nahezu über die doppelte Sacklänge erstrecken kann. Wenn nur an einem Ende des Gebindes innere Entlüftungsöffnungen 17 vorgesehen sind, dann vorzugsweise in der Nähe der Kopfnaht, da sich dort nach dem Abfüllen eine Luftblase bildet, deren Luft dann gut abgeleitet werden kann.
  • Bei dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gebindes 1 sind drei Kammern 19, 20 und 26 vorgesehen, die insgesamt den Entlüftungskanal 16 bilden. Dabei ist die dritte Kammer 26 zwischen der ersten Kammer 19 und der zweiten Kammer 20 angeordnet und verlängert so den Entlüftungskanal 16 insgesamt. Je länger der überlappende Bereich L der Zwischennähte und je schmaler die Breite A der Zwischenkammer 26 ist, desto besser ist die Dichtigkeit gegen eindringende Feuchtigkeit. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel sind die inneren Entlüftungsöffnungen 17 und die äußeren Entlüftungsöffnungen 18 jeweils in Endbereichen des Gebindes 1 vorgesehen, um auch bei einer Stapelung der Säcke eine vernünftige Entlüftung sicherzustellen.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Trennnähte 22a und 22b nicht unterbrochen, um eine Überströmöffnung 21 zu bilden, sondern die Trennnähte enden vor dem jeweiligen Ende der Kammern, um dort am Ende der Kammern jeweils eine Überströmöffnung 21 auszubilden.
  • Abweichend von der Darstellung nach 5 können auch an beiden Enden des Gebindes äußere Entlüftungsöffnungen 18 und/oder innere Entlüftungsöffnungen 17 vorgesehen sein.
  • In 6 ist ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gebindes in einer prinzipiellen und stark schematisierten geschnittenen Seitenansicht dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel sind der Gebindekörper 2, die äußere Folienlage 15 und die innere Folienlage 14 einstückig gebildet. Die erste und die zweite Kammer 19, 20 sind benachbart angeordnet. Die Kammern erstrecken sich hier wenigstens teilweise übereinander und je nach Ausgestaltung gar nicht nebeneinander. Eine separate Zwischenlage 28 zwischen der äußeren Folienlage 15 und der inneren Folienlage 14 trennt die beiden Kammern 19 und 20. Die einzelnen Kammern werden durch Nähte 29 an der Folie abgeteilt.
  • Bei dem in 7 dargestellten fünften Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gebindes sind die erste und die zweite Kammer auch wenigstens teilweise übereinander angeordnet. Hier wird auch die Zwischenlage 28 einstückig aus der Folie gebildet, so dass der Gebindekörper 2, die äußere Folienlage 15 und die innere Folienlage 14 und die Zwischenlage 28 aus einem Folienstück bestehen. Zur Herstellung werden die einzelnen Folienlagen 14, 15 und 28 durch Um- und Übereinanderlegen der Folie und geeignete Zwischen- oder Klebenähte 29 erzeugt. Die Zwischen- bzw. Klebenähte 29 trennen die Kammern 19 und 20 zu den Seiten hin dicht ab, außer an den Stellen, wo eine Trennschicht 23 vorgesehen ist (vgl. 1).

Claims (20)

  1. Gebinde (1) für Füllgut, insbesondere Sack, umfassend einen Gebindekörper (2) aus einer aus Kunststoff bestehenden Folie (4) und eine Entlüftungseinrichtung (12) mit einem Entlüftungsbereich (13), an dem eine innere Folienlage (14) und eine äußere Folienlage (15) vorgesehen sind, welche einen Entlüftungskanal (16) bilden, der wenigstens eine mit dem Inneren des Gebindekörpers in Verbindung stehende innere Entlüftungsöffnung (17) mit wenigstens einer äußeren Entlüftungsöffnung (18) verbindet, welche mit der Umgebung des Gebindekörpers in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass der Entlüftungskanal (16) wenigstens zwei getrennte Kammern (19, 20) umfasst, die über wenigstens eine Überströmöffnung (21) miteinander verbunden sind, wobei die innere Entlüftungsöffnung (17) an der ersten Kammer (19) und die äußere Entlüftungsöffnung (18) an der zweiten Kammer (20) vorgesehen ist, um die Wasserdichtigkeit zu erhöhen.
  2. Gebinde (1) nach Anspruch 1, wobei die erste Kammer (19) und die zweite Kammer (20) benachbart angeordnet und mittels einer Trennnaht (22) über einen wesentlichen Teil der Länge voneinander getrennt sind.
  3. Gebinde (1) nach Anspruch 1 oder 2, wobei im Bereich der Überströmöffnung (21) und/oder der äußeren Entlüftungsöffnung (18) eine Trennschicht vorgesehen ist.
  4. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein Mehrzahl an inneren Entlüftungsöffnungen (17) an einem Ende der ersten Kammer (19) vorgesehen ist, die insbesondere als Perforation oder als Entlüftungsschlitze ausgeführt sind.
  5. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei wenigstens eine äußere Entlüftungsöffnung (18) an einem Ende der zweiten Kammer (20) vorgesehen ist.
  6. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Überströmöffnung (21) an einem zentralen Bereich des Gebindekörpers (2) angeordnet ist.
  7. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die inneren und die äußeren Entlüftungsöffnungen (17, 18) im gefüllten Zustand des Gebindekörpers (2) in einem Höhenabstand von der flachen Gebindeoberseite angeordnet sind.
  8. Gebinde (1) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei im gefüllten Zustand des Gebindekörpers (2) der Höhenabstand (27) der inneren und der äußeren Entlüftungsöffnungen (17, 18) von der flachen Gebindeoberseite größer ist als der Höhenabstand von der Endnaht (5, 10).
  9. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Länge des Entlüftungskanals größer als die Länge des Gebindekörpers ist.
  10. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei drei oder mehr Kammern vorgesehen sind, die mäanderförmig miteinander verbunden sind.
  11. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die inneren und die äußeren Entlüftungsöffnungen (17, 18) benachbart angeordnet sind.
  12. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Trennnaht (22) zwischen den Kammern (19, 20) geschweißt ist.
  13. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in der Nähe beider Längsseiten (6) eine äußere Entlüftungsöffnung (18) vorgesehen ist.
  14. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei an der äußeren Entlüftungsöffnung (18) eine Dichtlippe vorgesehen ist.
  15. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei an dem Entlüftungskanal (16) Vertiefungen und/oder Erhöhungen vorgesehen sind, um eine Entlüftungsfunktion sicher zu stellen.
  16. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die inneren und äußeren Entlüftungsöffnungen in der Nähe der Enden des Gebindekörpers und die Überströmöffnung in einem zentralen Bereich vorgesehen ist.
  17. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Gebindekörper (2), die äußere Folienlage (15) und die innere Folienlage (14) einstückig sind.
  18. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zwischen der äußeren Folienlage (15) und der inneren Folienlage (14) eine Zwischenlage (28) vorgesehen ist.
  19. Gebinde (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste und die zweite Kammer sich wenigstens teilweise übereinander erstrecken.
  20. Gebinde (1) nach einem der Ansprüche 17 bis 19, wobei der Gebindekörper (2), die äußere Folienlage (15), die innere Folienlage (14) und die Zwischenlage (28) einstückig sind.
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