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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Gebinde für Füllgut, insbesondere einen Sack
und vorzugsweise einen Seitenfaltensack, der aus einer Kunststofffolie
besteht, um das Füllgut
vor Feuchtigkeit zu schützen
und der eine Entlüftungseinrichtung
aufweist, damit überschüssige Luft
aus dem Inneren des Gebindes entweichen kann.
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Nach
dem Abfüllen
von Schüttgütern in
Säcke entweicht
die im Sack enthaltene Luft im Laufe der Zeit, so dass sich ohne
eine Entlüftungseinrichtung
Luftblasen an der Gebindeoberfläche
ergeben können.
Solche Luftblasen beeinträchtigen
die Stapelbarkeit und an diesen Stellen können die Säcke bei Druckbelastung relativ
leicht aufplatzen oder aufreißen.
Deshalb ist eine Entlüftung
von Kunststoffsäcken
sinnvoll.
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Mit
der
DE 10 2004
026 538 A1 ist ein mit Schüttgut befüllbarer Sack aus Kunststofffolie
bekanntgeworden, bei dem auf der Oberseite des Sackes ein mehrlagiger Überlappungsbereich
vorgesehen ist, der einen Entlüftungskanal
zwischen ersten Entlüftungsöffnungen
in der inneren Kunststofflage und zweiten Entlüftungsöffnungen in der äußeren Kunststofflage
aufweist. Dabei sind die auf der Mitte der Sackoberfläche in der
inneren Folienlage angeordneten ersten Entlüftungsöffnungen höhenversetzt zu den zweiten
Entlüftungsöffnungen
in der äußeren Folienlage.
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Mit
solch einem aus dem Stand der Technik bekannten Sack ist eine zuverlässige Lagerung
von feuchtigkeitsempfindlichen Schüttgütern möglich, auch wenn diese über einen
kurzen Zeitraum beregnet werden.
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Durch
den Höhenversatz
der Entlüftungsöffnungen
zum Innern des Sackes und zur Umgebung des Sackes wird eintretende
Feuchtigkeit über
einen gewissen Zeitraum abgehalten. Da allerdings der Abstand der äußeren und
inneren Entlüftungsöffnungen geringer
als die halbe Sacklänge
ist, ist die Zeitdauer der dichtenden Wirkung begrenzt.
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Es
ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Gebinde
zur Verfügung
zu stellen, das eine Entlüftung
des Sackes ermöglicht,
während gleichzeitig
ein höherer
Schutz vor eintretender Feuchtigkeit ermöglicht wird.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Gebinde mit den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Ein
erfindungsgemäßes Gebinde
für Füllgut ist
insbesondere als Sack ausgeführt
und umfasst wenigstens einen Gebindekörper aus einer aus Kunststoff
bestehenden Folie und wenigstens eine Entlüftungseinrichtung mit wenigstens
einem Entlüftungsbereich,
an dem eine innere Folienlage und eine äußere Folienlage vorgesehen
sind. Die innere Folienlage und die äußere Folienlage bilden einen Entlüftungskanal,
der wenigstens eine mit dem Inneren des Gebindekörpers in Verbindung stehende
innere Entlüftungsöffnung mit
wenigstens einer äußeren Entlüftungsöffnung verbindet,
die mit der Umgebung des Gebindekörpers in Verbindung steht.
Der Entlüftungskanal
umfasst dabei wenigstens zwei getrennte Kammern, die über wenigstens
eine Überströmöffnung miteinander
verbunden sind, wobei die innere Entlüftungsöffnung an der ersten Kammer
und die äußere Entlüftungsöffnung an
der zweiten Kammer vorgesehen ist, um die Wasserdichtigkeit zu erhöhen.
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Das
erfindungsgemäße Gebinde
weist im leeren Zustand insbesondere Seitenfalten auf und ist im
Bereich der Seitenfalten insbesondere mit Eckenschweißungen versehen.
Dadurch wird eine quaderförmige
Struktur und eine gute Stapelbarkeit des gefüllten Gebindes gewährleistet.
Die Erfindung hat viele Vorteile. Ein erheblicher Vorteil ist, dass
Feuchtigkeit einen wesentlich längeren
Weg zurücklegen muss,
um in das Innere des Gebindes einzutreten, da der Entlüftungskanal
eine erste Kammer und eine zweite Kammer umfasst. So muss eintretende Feuchtigkeit
zunächst
die zweite Kammer durchqueren, von der zweiten Kammer über die Überströmöffnung in
die erste Kammer eintreten und dann noch die erste Kammer durchqueren,
bis die eintretende Feuchtigkeit das Innere des Gebindes erreicht.
Dadurch wird ein höherer
Schutz vor Feuchtigkeit erzielt als es im Stand der Technik der
Fall war.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind die erste und die zweite
Kammer benachbart angeordnet und mittels einer Trennnaht voneinander
getrennt. Die Trennnaht erstreckt sich über den wesentlichen Teil der
Länge der
benachbart angeordneten Kammern, nur der Bereich der Überströmöffnung bleibt
frei. Nebeneinander angeordnete Kammern sind einfach herzustellen,
insbesondere, wenn zur Herstellung des Gebindes und der Entlüftungseinrichtung
zwei Folienlagen miteinander überlappen
und das Gebinde und die Kammern der Entlüftungseinrichtung durch Schweißnähte oder
Klebenähte
oder dergleichen hergestellt werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung des Gebindes ist im Bereich der Überströmöffnung bzw. der Überströmöffnungen
und/oder im Bereich der äußeren Entlüftungsöffnung ein Trennlack
oder eine Trennschicht oder dergleichen vorgesehen. Das Material
der Trennschicht oder des Trennlackes ist dabei so ausgewählt, dass
ein Verschweißen
oder ein Verkleben der beiden Folienlagen an der Stelle der Trennschicht
verhindert wird. Das ist sehr vorteilhaft, da durch ein einfaches
Herstellverfahren an den dafür
vorgesehenen Stellen des Gebindes Luftübertrittsöffnungen zur Verfügung gestellt
werden.
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Das
Material für
die Trennschicht oder den Trennlack kann z.B. silikonhaltig sein
oder Polytetrafluorethylen (PTFE; Teflon) umfassen oder aus einem sonstigen
geeigneten Material bestehen. Anstelle einer Trennschicht kann auch
ein gezieltes punktuelles Aufbringen der Trennnaht erfolgen, bei
der die Entlüftungsöffnungen
und die Überströmöffnung frei
bleiben.
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Ein
Trennlack ermöglicht
es, auf das Takten eines Zusatzwerkstoffes zum Verkleben der Flächen zu
verzichten, so dass die Fügenaht
aus dem Zusatzwerkstoff durchgehend ausgeführt werden kann. Durch den
Trennlack wird eine Verbindung der Folienbahnen an den entsprechend
beschichteten Stellen verhindert, so dass die gewünschten
Entlüftungs- und Überströmöffnungen
entstehen. Zusätzlich
bildet der mit der nicht beschichteten Folie verbundene Zusatzwerkstoff
im Bereich der Öffnung
eine Dichtlippe, die den Eintritt von Feuchtigkeit erheblich erschwert.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist eine Mehrzahl
an inneren Entlüftungsöffnungen
vorgesehen, die insbesondere als Entlüftungsschlitze ausgeführt sind.
Besonders bevorzugt sind die inneren Entlüftungsöffnungen an einem Ende der
ersten Kammer vorgesehen, welches besonders bevorzugt in der Nähe der Stirnseiten
des Gebindes vorgesehen ist.
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Eine
solche Ausgestaltung mit inneren Entlüftungsöffnungen in der Nähe der Endseiten
bietet erhebliche Vorteile, insbesondere auch gegenüber dem
angeführten
Stand der Technik, da bei einer Druckbelastung eines liegenden Sackes
von oben die Entgasung des enthaltenen Füllgutes begünstigt wird. Die im Inneren
des Gebindes enthaltene und die aus dem Füllgut entweichende Luft sammelt
sich insbesondere an den Ecken und an den Stirnseiten des Gebindes,
wenn von oben Druck ausgeübt
wird. Durch innere Entlüftungsöffnungen
in der Nähe
der Stirnseiten kann so die im Sack enthaltene Luft gut ab- und
weitergeleitet werden.
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Vorzugsweise
ist wenigstens eine äußere Entlüftungsöffnung an
einem Ende der zweiten Kammer vorgesehen und insbesondere ist die äußere Entlüftungsöffnung in
der Nähe
einer Stirnseite des Gebindes angeordnet. Es können auch zwei oder mehr äußere Entlüftungsöffnungen
vorgesehen sein, von denen dann jeweils eine in der Nähe einer
Stirnseite des Gebindes angeordnet ist. Die Anordnung der äußeren Entlüftungsöffnung bzw.
der äußeren Entlüftungsöffnungen
in der Nähe
der Stirn- bzw. Endseiten des Gebindes ist ebenfalls sehr vorteilhaft, da
dort die enthaltene Luft auch bei gestapelten Gebinden gut entweichen
kann, so dass auf z.B. einer Palette gestapelte Gebinde gut entlüften können.
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Vorzugsweise
wird die Überströmöffnung zwischen
der ersten Kammer und der zweiten Kammer in einem zentralen Bereich
des Gebindekörpers angeordnet.
Das bedeutet, dass die Überströmöffnung z.B.
etwa in der Höhe
der flachen Gebindeoberseite mittig auf der Oberseite angeordnet
ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind die inneren Entlüftungsöffnungen und/oder
die äußeren Entlüftungsöffnungen
im gefüllten
Zustand des Gebindekörpers
in einem Höhenabstand
von der flachen Gebindeoberseite vorgesehen, wobei besonders bevorzugt
der Höhenabstand der
inneren und/oder äußeren Entlüftungsöffnungen von
der flachen Gebindeoberseite größer ist
als der Höhenabstand
von der Endnaht, die auf halber Höhe des Gebindekörpers vorgesehen
ist. Die Höhe
wird hier senkrecht zur Längsrichtung
des Gebindes und senkrecht zu den Endnähten des Gebindes gemessen.
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Vorzugsweise
beträgt
der Höhenabstand
der inneren Entlüftungsöffnungen
und/oder äußeren Entlüftungsöffnungen
von der flachen Gebindeoberseite zwischen 25 und 95 % und insbesondere
zwischen 50 und 75 % der halben Höhe des Gebindekörpers im
gefüllten
Zustand.
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Wenn
sowohl die inneren als auch die äußeren Entlüftungsöffnungen
von der flachen Oberseite des Gebindekörpers beabstandet sind und
die Überströmöffnung zwischen
der ersten und der zweiten Kammer des Entlüftungskanals mittig auf der
flachen Oberseite vorgesehen ist, ergeben sich besondere Vorteile,
da eintretendes Wasser oder eintretende Feuchtigkeit auf jeden Fall
die Höhendifferenz
zwischen innerer bzw. äußerer Entlüftungsöffnung und der Überströmöffnung überwinden
muss. Bei den aus der
DE
10 2004 026 538 A1 bekannten Säcken muss eintretende Feuchtigkeit
nur dann die Höhendifferenz überwinden,
wenn der Sack mit der dafür
vorgesehenen Oberseite oben liegt. Wird der Sack gedreht, so dass
die ursprünglich
untere Seite oben liegt, so wird an der äußeren Entlüftungsöffnung eintretendes Wasser
durch den Entlüftungskanal
und die Schwerkraft bedingt zu der inneren Entlüftungsöffnung geleitet, die in Verbindung
mit dem enthaltenen Füllgut steht.
Das bedeutet, dass der aus dem Stand der Technik bekannte Sack nur
in einer bestimmten Lage einen erhöhten Feuchtigkeitsschutz bietet,
während der
Schutz in umgekehrter Lage erheblich geringer ist.
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Im
Unterschied dazu weist ein Gebinde nach der hier vorgestellten Weiterbildung
unabhängig
von der Lagerungsart der Säcke
immer eine zu überwindende
Höhendifferenz
für eventuell
eintretende Feuchtigkeit auf, da zwischen der äußeren Entlüftungsöffnung und der Überströmöffnung oder
zwischen der Überströmöffnung und
der inneren Entlüftungsöffnung eine
positive Höhendifferenz
vorliegt.
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In
bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung sind die äußeren und
inneren Entlüftungsöffnungen
vorzugsweise benachbart zueinander angeordnet.
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In
bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung ist die Länge des
Entlüftungskanals
größer als die
Länge des
Gebindekörpers.
Das wird hier durch die beiden Kammern des Entlüftungskanals ermöglicht,
deren Gesamtlänge
größer sein
kann als die des Gebindes, was bei dem aus dem Stand der Technik
bekannten Sack nicht möglich
ist. Ein längerer Entlüftungskanal
ermöglicht
einen besseren Schutz vor eintretender Feuchtigkeit.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung sind sowohl die inneren als auch
die äußeren Entlüftungsöffnungen
von der flachen Oberseite des Gebindekörpers beabstandet und in der
Nähe eines
Endes vorgesehen, während
die Überströmöffnung zwischen der
ersten und der zweiten Kammer des Entlüftungskanals in der Nähe des anderen
Endes von der flachen Oberseite des Gebindekörpers beabstandet vorgesehen
ist. Auch dann ergeben sich besondere Vorteile, da eintretendes
Wasser oder eintretende Feuchtigkeit auf jeden Fall die Summe der
Höhendifferenzen
bzw. die zweifache Höhendifferenz
zwischen innerer bzw. äußerer Entlüftungsöffnung und der
Oberseite des Gebindekörpers überwinden muss.
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In
bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung umfasst der Entlüftungskanal
drei oder mehr Kammern, die mäanderförmig miteinander
verbunden sind. Eine solche Ausgestaltung ermöglicht einen besonders langen
Entlüftungskanal.
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In
allen Ausgestaltungen der Erfindung ist die Trennnaht zwischen den
Kammern vorzugsweise geschweißt
oder geklebt.
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Insbesondere
an der äußeren Entlüftungsöffnung kann
eine Dichtlippe vorgesehen sein, um den Schutz vor eintretendem
Wasser zu erhöhen.
Die Dichtlippe kann beispielsweise hergestellt werden, in dem eine
Extrudernaht oder Klebenaht oder dergleichen zwischen die Folienlagen
bei der Herstellung des Gebindes eingebracht wird. Die Extrudernaht stellt
ein feste Verbindung der beiden Folienlagen bis auf den Bereich
der Entlüftungsöffnung dar,
an dem eine Trennschicht oder ein Trennlack vorgesehen ist, die
bzw. der eine Verbindung der Extrudernaht oder Klebenaht mit einer
der beiden Folienlagen verhindert. Die Extrudernaht bildet an der
Entlüftungsöffnung eine
Dichtlippe, die die Öffnung
vor eintretender Feuchtigkeit schützt.
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In
allen Ausgestaltungen der Erfindung sind im Entlüftungskanal vorzugsweise Vertiefungen und/oder
Erhöhungen
vorgesehen, um eine Entlüftungsfunktion
des Entlüftungskanals
sicherzustellen. Die Vertiefungen und/oder Erhöhungen sind vorzugsweise eingeprägt und können im
ganzen Entlüftungskanal
oder nur in bestimmten Teilen vorgesehen sein. Es können auch
Stege oder sonstige Abstandhalter vorgesehen sein, um die Folienlagen
auf Abstand zu halten.
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In
bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung umfasst das Gebinde Seitenfalten
und Ecknähte
an den jeweiligen Gebindeecken, um insgesamt eine quaderförmige Struktur
des gefüllten
Gebindes zu gewährleisten.
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In
einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist wenigstens eine äußere Entlüftungsöffnung an
einer Endnaht des Gebindes vorgesehen.
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In
allen Ausgestaltungen ist es möglich,
dass an den Entlüftungsöffnungen
oder an bestimmten Stellen im Entlüftungskanal ein Flies oder
eine feuchtigkeitsreaktive Substanz vorgesehen ist, um bei Eintreten
von Feuchtigkeit z.B. durch ein Verquellen Feuchtigkeit aufzunehmen,
oder ein Verkleben des Entlüftungskanals
zu bewirken
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Unter
dem Begriff Entlüftungskanal
wird im Sinne dieser Anmeldung eine von Wänden umschlossene Struktur
verstanden, die zur Weiterleitung von Luft dienen kann.
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In
weiteren Ausgestaltungen ist es möglich, zwei, drei oder mehr
Entlüftungseinrichtungen
an einem Gebinde vorzusehen. Z.B. kann eine Entlüftungseinrichtung auf der Oberseite
und eine auf der Unterseite angeordnet sein.
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Weitere
Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten
ergeben sich aus den Ausführungsbeispielen, die
nun im Folgenden mit Bezug auf die Figuren beschrieben werden.
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Darin
zeigen:
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1 eine
schematische Aufsicht auf ein Gebinde gemäß der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
prinzipielle und stark schematisierte geschnittene Längsansicht
des Gebindes nach 1;
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3 eine
stark schematisierte geschnittene Seitenansicht des Gebindes nach 1;
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4 eine
stark schematische Aufsicht auf ein weiteres Gebinde gemäß der Erfindung;
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5 ein
drittes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Gebindes;
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6 eine
prinzipielle und stark schematisierte geschnittene Seitenansicht
einer vierten Ausführungsform
eines Gebinde gemäß der Erfindung; und
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7 eine
prinzipielle und stark schematisierte geschnittene Seitenansicht
einer fünften
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Gebindes.
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In
den 1 bis 3 ist ein erstes Ausführungsbeispiel
eines als Sack ausgeführten
erfindungsgemäßen Gebindes 1 dargestellt,
das einen mit Seitenfalten 3 versehenen Gebindekörper 2 aus einer
aus Kunststoff bestehenden Folie 4 aufweist.
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Das
Gebinde 1 dient zur Aufnahme von Füllgut, insbesondere von Schüttgut. Bei
dem Abfüllen von
Schüttgütern gelangt
in der Regel mit dem abzufüllenden
Produkt auch Luft in das Gebinde. Weiterhin ist beim Verschließen des
Sackes im oberen Bereich oft eine Luftblase vorhanden. Um ein Entweichen
der im Gebinde enthaltenen Luft aus dem verschlossenen Gebinde 1 zu
ermöglichen,
ist eine Entlüftungseinrichtung 12 auf
der flachen Oberfläche des
Gebindes 1 vorgesehen. Auf dem Entlüftungsbereich 13 überlappen
sich eine innere Folienlage 14, die an das im Innenvolumen
des Gebindes 1 vorhandene Produkt angrenzt und eine äußere Folienlage 15,
die an die Umgebung angrenzt.
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Zwischen
den beiden Folienlagen 14 und 15 ist ein Entlüftungskanal 16 angeordnet,
der eine Mehrzahl von inneren Entlüftungsöffnungen 17 mit ein
oder zwei äußeren Entlüftungsöffnungen 18 verbindet
und so einen Strömungskanal
für die
entweichende Luft zur Verfügung
stellt.
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Der
Entlüftungskanal 16 umfasst
eine erste Kammer 19 und eine zweite Kammer 20,
die bei dem Ausführungsbeispiel
nach 1 in einem zentralen Bereich der Oberfläche des
Gebindes durch eine Überströmöffnung 21 miteinander
in Verbindung stehen. Die durch die inneren Entlüftungsöffnungen 17 in die
erste Kammer 19 des Entlüftungskanals 16 eintretende
Luft, die in dem Gebinde enthalten war, wird entlang der ersten
Kammer 19 des Entlüftungskanals 16 bis
zur Überströmöffnung 21 geleitet
und tritt dort in die zweite Kammer 20 des Entlüftungskanals 16 über, wo
sie bis zu den im Bereich des äußeren Randes
der zweiten Kammer 20 angeordneten äußeren Entlüftungsöffnungen 18 gelangt,
wo sie an die Außenumgebung
abgegeben wird.
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Durch
die zwei durch eine Verbindungsnaht 22 getrennten Kammern 19 und 20 des
Entlüftungskanals 16 bedingt,
wird ein längerer
Entlüftungskanal ermöglicht als
wenn nur ein Entlüftungskanal
mit nur einer Kammer zur Verfügung
gestellt wird. Dadurch wird eine erhöhte Sicherheit gegenüber Eindringen von
Feuchtigkeit oder Wasser von außen
erzielt.
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Die
inneren Entlüftungsöffnungen 17 sind
als kurze Schlitze ausgeführt,
deren Länge
hier im Ausführungsbeispiel
5 mm nicht übersteigt.
Die Überströmöffnung 21 weist
bei einer Sacklänge
von z.B. 40–80
cm eine Länge
von etwa 100 mm auf.
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Im
Bereich der Überströmöffnung 21 und
der äußeren Entlüftungsöffnungen 18 kann
jeweils eine Trennschicht 23 in Form eines Trennlackes
vorgesehen sein, der bei der Herstellung des Gebindes 1 ein Verschweißen oder
ein Verkleben der inneren Folienlage 14 und der äußeren Folienlage 15 an
diesen Öffnungen
verhindert, um die Funktionsweise des Entlüftungskanals 16 sicherzustellen.
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An
dem Entlüftungsbereich 13 können in
der ersten Kammer 19 und der zweiten Kammer 20 Vertiefungen
und/oder Erhöhungen 24 vorgesehen
sein, die z.B. eingeprägt
sind und so einen Lufttransport über
den Entlüftungskanal 16 sicherstellen.
In Abweichung von der Darstellung nach 1 sind die
als Abstandhalter dienenden Erhebungen und/oder Vertiefungen 24 über der
gesamten Fläche
des Entlüftungskanals 16 verteilt
vorhanden.
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Um
die Dichtwirkung an den äußeren Entlüftungsöffnungen
vor eintretendem Wasser zu erhöhen,
kann in dem Bereich der Entlüftungsöffnung 18 ein
Wulst zwischen der inneren Folienlage 14 und der äußeren Folienlage 15 vorgesehen
sein, um die Dichtwirkung vor eintretendem Wasser noch zu verstärken.
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Mit
dem Gebinde 1 wird eine vernünftige Entlüftungsleistung bei der Lagerung
oder auch bei Beaufschlagung mit Druck erzielt, obwohl der Entlüftungskanal 16 deutlich
länger
ausgeführt
ist als entsprechende Entlüftungskanäle im Stand
der Technik. Das wird unter anderem dadurch bewirkt, dass die inneren
Entlüftungsöffnungen 17 und
auch die äußeren Entlüftungsöffnungen 18 in
einem Bereich nahe der Endnähte 5 und 10 des
Gebindes 1 angeordnet sind.
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Wird
auf den gefüllten
und flach liegenden Sack Druck ausgeübt, so wird die in dem Gebinde enthaltene
Luft zu den Enden und den Ecken des Gebindes gedrückt, wo
sie durch die inneren Entlüftungsöffnungen 17 in
den Entlüftungskanal 16 abgeführt werden
kann. Durch die Erhebungen und/oder Vertiefungen 24 wird
ein Überleiten
der Luft durch den kompletten Entlüftungskanal 16 bis
zu den äußeren Entlüftungsöffnungen 18 sichergestellt,
so dass die enthaltene Luft entweichen kann.
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Die
inneren Entlüftungsöffnungen 17 und
die äußeren Entlüftungsöffnungen 18 sind
weiterhin insbesondere nicht auf der Oberseite des Gebindes angeordnet,
sondern in der Nähe
der Endnähte,
wo die lokale Oberfläche
zur Horizontalen bzw. zur Gebindeoberseite geneigt ist. Dadurch
entsteht ein Höhenunterschied 27 zwischen
der Überströmöffnung und der
Lage der äußeren Entlüftungsöffnungen 18 bzw. der
inneren Entlüftungsöffnungen 17,
die die Dichtwirkung gegen eintretende Feuchtigkeit von außen erheblich
verstärkt.
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Von
außen
durch die Entlüftungsöffnung 18 eintretende
Feuchtigkeit muss nämlich
bei der in 2 dargestellten Lage zunächst den
Höhenunterschied
bis zur Überströmöffnung 21 überwinden,
um weiter in den Sack eindringen zu können.
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Liegt
das Gebinde hingegen zufällig
mit der Oberseite nach unten, so kann eindringende Feuchtigkeit
zwar durch das Höhengefälle zwischen äußerer Entlüftungsöffnung 18 und
der Überströmöffnung 21 nach
unten fließen,
muss allerdings dann, um in das Innere des Sackes zu gelangen, die
Höhendifferenz 27 zwischen
der nun unten liegenden Überströmöffnung 21 und
den weiter oben angeordneten Entlüftungsöffnungen 17 überwinden.
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Dadurch
wird in beiden möglichen
Lagen eine erhebliche Sicherheit gegen Feuchtigkeit erzielt. Dies
ist insbesondere auch deshalb positiv, weil in der Praxis bei der
Lagerung von Zementsäcken
z.B. nicht davon auszugehen ist, dass die Säcke immer mit der gleichen
Seite nach oben gelagert werden.
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Die
Pfeile 25 zeigen den Weg der entweichenden Luft von der
inneren Entlüftungsöffnung 17 durch
die Kammer 19 und die Überströmöffnung 21 und
durch die Kammer 20 und die äußeren Entlüftungsöffnungen 18 hinaus
an.
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Um
eine optisch ansprechende Form des gefüllten Gebindes und eine bessere
Stapelbarkeit zu erzielen, sind die Gebindeecken 8 mit
Ecknähten 7 abgeschweißt. An den
abgeschweißten
Ecken 8 können Öffnungen 9 vorgesehen
sein, die in Zusammenhang mit den Ecken 8 und der Endnaht 5 bzw. 10 eine Trageeinrichtung 11 bilden
können,
mittels derer ein Benutzer das Gebinde 1 bequem tragen
kann. Auch in den anderen Ausführungsbeispielen
sind die Gebinde mit Eckenschweißungen versehen, um eine gute
Stapelbarkeit zu erzielen, auch wenn die Schweißnähte aus Gründen der Übersichtlichkeit in den Figuren
nicht eingezeichnet wurden.
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Die
in 2 dargestellte stark schematische und nur prinzipielle
Darstellung des erfindungsgemäßen Sackes 1 in
einer geschnittenen Längsansicht zeigt
die Endnähte 5 und 10 an
den beiden Enden 6 des Gebindes 1. In der Nähe der Enden 6 münden die äußeren Entlüftungsöffnungen 18,
die einen Höhenabstand 27 der Überströmöffnung 21 auf
der Oberseite des Gebindes 1 aufweisen, um die Dichtigkeit
gegen Feuchtigkeit nochmals zu erhöhen. Nicht dargestellt in der 2 sind
die inneren Entlüftungsöffnungen 17,
die ebenfalls auf der Höhe
der äußeren Entlüftungsöffnungen 18 vorgesehen
sind, um unabhängig
von der Lage des Sackes eine Höhendifferenz 27 zu
gewährleisten.
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In 3 ist
eine schematische geschnittene Seitenansicht dargestellt, in der
die parallelen Kammern 19 und 20 des Entlüftungskanals
zwischen der äußeren Folienlage 15 und
der inneren Folienlage 14 zu erkennen sind.
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4 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Gebindes 1 in
einer stark schematischen Aufsicht. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel
nach 1 sind bei dem Ausführungsbeispiel nach 4 die
inneren Entlüftungsöffnungen 17 und
die äußere Entlüftungsöffnung 18 nur an
einem Ende 6 des Gebindes 1 vorgesehen. Dadurch
wird ein besonders langer aus den Kammern 19 und 20 gebildeter
Entlüftungskanal 16 ermöglicht, der
sich nahezu über
die doppelte Sacklänge
erstrecken kann. Wenn nur an einem Ende des Gebindes innere Entlüftungsöffnungen 17 vorgesehen
sind, dann vorzugsweise in der Nähe
der Kopfnaht, da sich dort nach dem Abfüllen eine Luftblase bildet,
deren Luft dann gut abgeleitet werden kann.
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Bei
dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gebindes 1 sind drei
Kammern 19, 20 und 26 vorgesehen, die
insgesamt den Entlüftungskanal 16 bilden.
Dabei ist die dritte Kammer 26 zwischen der ersten Kammer 19 und
der zweiten Kammer 20 angeordnet und verlängert so
den Entlüftungskanal 16 insgesamt.
Je länger der überlappende
Bereich L der Zwischennähte
und je schmaler die Breite A der Zwischenkammer 26 ist, desto
besser ist die Dichtigkeit gegen eindringende Feuchtigkeit. Auch
bei diesem Ausführungsbeispiel sind
die inneren Entlüftungsöffnungen 17 und
die äußeren Entlüftungsöffnungen 18 jeweils
in Endbereichen des Gebindes 1 vorgesehen, um auch bei
einer Stapelung der Säcke
eine vernünftige
Entlüftung
sicherzustellen.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
sind die Trennnähte 22a und 22b nicht
unterbrochen, um eine Überströmöffnung 21 zu
bilden, sondern die Trennnähte
enden vor dem jeweiligen Ende der Kammern, um dort am Ende der Kammern
jeweils eine Überströmöffnung 21 auszubilden.
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Abweichend
von der Darstellung nach 5 können auch an beiden Enden des
Gebindes äußere Entlüftungsöffnungen 18 und/oder
innere Entlüftungsöffnungen 17 vorgesehen
sein.
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In 6 ist
ein viertes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Gebindes
in einer prinzipiellen und stark schematisierten geschnittenen Seitenansicht
dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel
sind der Gebindekörper 2,
die äußere Folienlage 15 und
die innere Folienlage 14 einstückig gebildet. Die erste und
die zweite Kammer 19, 20 sind benachbart angeordnet.
Die Kammern erstrecken sich hier wenigstens teilweise übereinander
und je nach Ausgestaltung gar nicht nebeneinander. Eine separate
Zwischenlage 28 zwischen der äußeren Folienlage 15 und
der inneren Folienlage 14 trennt die beiden Kammern 19 und 20.
Die einzelnen Kammern werden durch Nähte 29 an der Folie
abgeteilt.
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Bei
dem in 7 dargestellten fünften Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gebindes
sind die erste und die zweite Kammer auch wenigstens teilweise übereinander
angeordnet. Hier wird auch die Zwischenlage 28 einstückig aus
der Folie gebildet, so dass der Gebindekörper 2, die äußere Folienlage 15 und
die innere Folienlage 14 und die Zwischenlage 28 aus
einem Folienstück
bestehen. Zur Herstellung werden die einzelnen Folienlagen 14, 15 und 28 durch
Um- und Übereinanderlegen
der Folie und geeignete Zwischen- oder Klebenähte 29 erzeugt. Die
Zwischen- bzw. Klebenähte 29 trennen die
Kammern 19 und 20 zu den Seiten hin dicht ab, außer an den
Stellen, wo eine Trennschicht 23 vorgesehen ist (vgl. 1).