DE102005035352A1 - Mit einem Schüttgut befüllbarer Sack - Google Patents
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Abstract
Ein mit einem Schüttgut befüllbarer Sack aus einer zumindest ein- oder beidseitig mit Kunststoff beschichteten Papierbahn, der folgendes aufweist: zumindest abschnittsweise einen Überlappungsbereich (5) aus einer inneren Papierlage (6) und einer äußeren Papierlage (7), wenigstens eine Entlüftungseinrichtung (10), die mindestens einen Entlüftungsbereich (11) in der inneren Papierlage (6) des Überlappungsbereiches (5) aufweist, sowie wenigstens eine Entlüftungsöffnung (12, 19) aus dem Überlappungsbereich (5) nach außen aus dem Sack, wobei der Entlüftungsbereich (11) als wenigstens eine beschichtungsfreie Zone der inneren Papierlage (6) im Überlappungsbereich (5) ausgebildet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen mit einem Schüttgut befüllbaren Sack nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Dieser Sack ist insbesondere als Ventilsack oder als offener Sack ausgebildet.
- Bei der Abfüllung von Pulver in Säcke ist der Einsatz mehrlagiger Säcke aus mehreren Bahnen verschiedenen Materials bekannt, so die Kombination aus einer luftdurchlässigen Papierbahn mit einer feuchtigkeitshemmenden PE-Bahn. Diese Kombination ist zumindest beim sogenannten Ventilsack weit verbreitet. Um Luft auch durch die PE-Bahn abführen zu können, ist diese in der Regel durch Perforationen geschädigt oder aber sie bildet einen Kanal, durch den die Luft seitlich in die Bereiche des sogenannten Böden fließen kann, wo sie dann labyrinthartig ausgebildete Kanäle nach außen gelangt. Derartige Säcke sind aber relativ teuer und werden dem Trend, einen guten Feuchtigkeitsschutz zu gewährleisten und auch durch Reduzierung von Verpackungsmaterial Kosten zu sparen, nicht gerecht.
- Wird ein pulverförmiges Schüttgut dagegen in einen Kunststoffsack gefüllt, bildet sich nach einem hermetischen Verschließen des Sackes durch Entmischung des Material-Luft-Gemisches nach einiger Zeit eine Luftblase im Sack aus. Werden derartige Säcke übereinandergestapelt, können sie aufgrund der dabei druckbelasteten Luftblasen relativ leicht platzen oder reißen. Zudem beeinträchtigt die eingeschlossene Luft die Stapelbarkeit auf Paletten. Um dieses Problem zu lösen, ist es bekannt, die Säcke mit Entlüftungseinrichtungen zu versehen, damit während des Befüllens und nach Beendigung des Füllvorganges Luft aus dem Sack entweichen kann.
- So ist aus der
DE 31 45 259 A1 ein Kunststoffsack für Schüttgüter bekannt, bei dem ein Boden mit einer Lochreihe versehen ist, damit aus dem Sack Luft entweichen kann. Die Lochreihe ist mittels eines Deckblatts verschlossen, das aus einem luftdurchlässigen Filtermaterial besteht, um das Schüttgut im Sack zurückzuhalten. Derart ist zwar auch nachdem Befüllen des Sackes noch ein Entlüften des Sackes möglich, der Sack ist aber nicht genügend gegen das Eindringen von Feuchtigkeit von außen in den Sack geschützt. - Eine Weiterentwicklung dieses Gedankens zeigt die
DE 43 03 894 C2 , nach der aus einem aus einer oder mehreren Lagen bestehenden Flachbahn zunächst ein Schlauch geformt wird, der eine feuchtigkeitsdichte, thermoplastische Lage aufweist, die mit einem parallel und im Abstand zu den Längskanten verlaufenden Entlüftungsbereich versehen ist. Im Zuge der Schlauchbildung aus den Flachbahnen bleibt die Längsnaht zunächst zumindest teilweise unverschlossen und der offene Bereich der Längsnaht der thermoplastischen Lage wird mit einem plastifizierbaren Verbindungsmaterial versehen, dessen Schmelzpunkt unterhalb dem der thermoplastischen, feuchtigkeitsdichten Lage liegt. Diese Anordnung hat sich an sich bewährt, sie erfordert aber ein späteres Verschließen des Sackes nach dem Entlüften, um eine genügende Dichtigkeit zu realisieren. - Aus der US-PS 3302859 ist darüber hinaus ein Sack bekannt, bei dessen Herstellung ebenfalls aus einer aus ein oder mehreren Lagen bestehenden Flachbahn zunächst ein Schlauch geformt wird. Bei der Schlauchbildung aus den Flachbahnen wird die Längsnahtanordnung als doppelte Naht aus zwei parallel zueinander verlaufenden Nähten ausgebildet und die innere und die äußere Kunststofflage im Überlappungsbereich zwischen den beiden Nähten werden jeweils mit Perforationen versehen, die nicht miteinander fluchten, so dass einerseits eine Entlüftung gegeben ist und andererseits nicht direkt Wasser von außen durch die Perforationen in das Sackinnere eintreten soll. Derart wird zwar im Prinzip eine zufriedenstellende Entlüftung realisiert. Gegen das Eindringen von Feuchtigkeit von außen ist das Sackinnere aber immer noch nicht genügend gesichert. Außerdem ist ein Staubaustritt unvermeidbar. Einen vergleichbaren gattungsgemäßen Stand der Technik zeigt die
AT 335 898 A - Die Erfindung hat vor diesem Hintergrund die Aufgabe, den gattungsgemäßen Sack derart weiterzuentwickeln, dass auf einfache konstruktive Weise einerseits eine gute Entlüftung und andererseits ein guter Schutz gegen ein Eindringen von Feuchtigkeit von außen in das Sackinnere gewährleistet wird, ohne dass der Sack in einem weiteren Arbeitsschritt nach dem Entlüften noch hermetisch verschlossen werden muss.
- Die Erfindung löst diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs 1.
- Erfindungsgemäß kommt eine beschichtete Papierbahn zum Einsatz, die wiederum ausgehend von einer Flachbahn zu einem Schlauch mit einem Überlappungsbereich geformt wird, der in an sich bekannter Weise einen Entlüftungskanal ausbildet.
- Dabei ist die Beschichtung auf der unteren, dem Produkt zugewandten Lage im Überlappungsbereich ausgespart, so dass sich hier eine luftdurchlässige Papierbahn befindet, durch welche die Luft in den Entlüftungskanal gelangen kann, ohne dass dabei die Außenhaut beschädigt wird, so dass ein Feuchtigkeitsschutz gewährleistet wird.
- Diese Konzeption erlaubt die Fertigung der Sackware auf bestehenden Einrichtungen bei gleichzeitiger Reduzierung des Packmitteleinsatzes und dem gewünschten Produktschutz gegen Feuchtigkeit.
- Der Sack lässt Luft sicher entweichen, ohne das durch das Papier hindurch irgendwelche Verschmutzungen des Schüttgutes bzw. des Sackinneren erfolgen könnten oder dass das Schüttgut an Perforationen oder dgl. aus dem Sack austreten und zu Verschmutzungen führen kann.
- Vorzugsweise fluchten der innere Entlüftungsbereich und die äußere Entlüftungsöffnung(en) nicht miteinander.
- So ist zunächst ein offener Sack realisierbar, der aus einer beidseitig beschichteten Papierbahn gefertigt ist, die zu einem Schlauch geformt ist, der mittels einer Längsnahtanordnung aus zwei zueinander parallelen Längsnähten im Überlappungsbereich des Schlauches zusammengefügt ist und wobei die beiden offenen Enden mittels einer oder mehrerer Quernähte zusammengefügt sind.
- Alternativ ist auch eine Ausbildung als Ventilsack mit einem Ventil zur Befüllung des Sackes realisierbar. Dabei ist die Entlüftungsöffnung vorzugsweise an beiden Böden angeordnet.
- Vorzugsweise ist der Entlüftungsbereich in der inneren Papierlage des Überlappungsbereiches höhenversetzt zu der wenigstens einen Entlüftungsöffnung angeordnet, wobei zwischen dem Entlüftungsbereich und der Entlüftungsöffnung ein Entlüftungskanal ausgebildet ist.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind den übrigen Unteransprüchen zu entnehmen.
- Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
-
1 eine perspektivische Ansicht eines ersten erfindungsgemäßen Sackes; -
2 einen Schnitt durch die Linie A-A der1 ; -
3 einen Schnitt durch die Linie B-B der1 ; und -
4 eine perspektivische Ansicht eines zweiten erfindungsgemäßen Sackes. -
1 bis3 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel eines mit einem Schüttgut gefüllten Verpackungsbehältnisses in Form eines Sackes1 . - Der Sack
1 ist aus einer innen und außen – also beidseitig – mit Kunststoff102 ,103 beschichteten Papierbahn2 gefertigt, das mittels einer Längsnahtanordnung aus zwei zueinander bevorzugt parallelen Längsnähten3 ,4 zu einem Schlauch geformt wurde. - Der Sack weist daher einen Überlappungsbereich
5 aus einer inneren Papierlage6 und einer äußeren Papierlage7 auf. - Dabei ist die innere Papierlage
6 im Überlappungsbereich ganz oder zumindest abschnittsweise unbeschichtet ausgebildet, d.h. der Sack besteht in diesem Bereich nur aus unbeschichtetem Papier. - Die beiden offenen Enden des Papierschlauches wurden hier jeweils mittels einer oder mehrerer Quernähte
8 ,9 zusammengefügt. - Beim Befüllen der Säcke mit Schüttgut bietet es sich an, von einem Endlosschlauch mit Längsnähten jeweils Stücke vorgegebener Länge abzulängen, sodann oder dabei eine der Quernähte
8 auszubilden bzw. den Sack in diesem Bereich zu verschließen, daraufhin den offenen Sack zu befüllen und schließlich das noch verbleibende offene Ende mit der weiteren Quernaht9 zu verschließen. - Zum Entlüften des Sackinneren nach dem Befüllen mit dem Schüttgut und dem Verschließen des Sackes durch eine fügende Verbindung der Materiallagen ist eine Entlüftungseinrichtung
10 vorgesehen, die wenigstens eine nicht mit Kunststoff beschichtete Zone- einen Entlüftungsbereich11 in der inneren Papierlage6 des Überlappungsbereiches5 – aufweist sowie wenigstens eine oder mehrere Entlüftungsöffnung(en)12 in der äußeren beschichteten Papierlage7 des Überlappungsbereiches5 bzw. des Entlüftungskanals. Die Entlüftungsöffnungen12 können beispielsweise als Perforationen, als Schlitze oder als Ausstanzungen anderer Geometrie ausgebildet sein. - Der innere Entlüftungsbereich
11 und die äußeren Entlüftungsbereiche bzw. – öffnungen12 fluchten nicht miteinander und der innere Entlüftungsbereich11 in der inneren Papierlage6 des Überlappungsbereiches5 kann im befüllten Zustand des Sackes eine andere Höhe aufweisen – bezogen auf eine Anordnung in der stapelbaren Lage der2 –, wobei der Überlappungsbereich5 vorzugsweise in dieser Anordnung an der Oberseite13 des Sackes angeordnet ist und sich bis in den Bereich der Querseiten14 ,15 erstreckt, in denen die zweiten Entlüftungsöffnung(en)12 angeordnet sind. - Vorzugsweise wird bereits bei der Herstellung der Papierbahn, aus welcher der Sack gefertigt wird, insbesondere über die ganze Länge der Papierbahn eine Zone beschichtungsfrei ausgebildet. Alternativ kann evtl. auch an eine beschichtete Papierbahn ein Streifen aus einem unbeschichteten Papier angefügt, z.B. angeklebt werden. Die erst genannte Variante wird aber aufgrund ihrer Vorteile im Bezug auf die Herstellbarkeit auf bestehenden Maschinen deutlich bevorzugt.
-
4 zeigt einen Ventilsack aus einem mit einem Kunststoff beschichteten Papier, der als Ventilsack ausgebildet ist und ein Ventil16 zur Befüllung aufweist. - Der Ventilsack der
4 ist aus einem einseitig mit Kunststoff102 beschichteten Papier2 gefertigt und weist wiederum an seiner – in der Stellung der4 – Oberseite einen Überlappungsbereich5 aus einer inneren Papierlage6 und einer äußeren Papierlage7 auf. Die äußere und die innere Lage im Überlappungsbereich sind wie in1 bis3 gestaltet - Dabei ist die innere Papierlage
6 im Überlappungsbereich wiederum ganz oder zumindest abschnittsweise unbeschichtet ausgebildet, d.h. der Sack besteht in diesem Bereich nur aus dem unbeschichteten Papier. Der Überlappungsbereich5 erstreckt sich vorzugsweise bis in die Böden des Sackes. Auf diesen Bodenbereichen ist hier ein Abdeckblatt18 aus beschichtetem Papier aufgebracht, welches das Ventil16 verdeckt. Die weitere Ableitung der Luft aus dem Sack kann vom Überlappungsbereich aus an sich in bekannter Weise erfolgen (rein beispielhaft z.B. durch den Entlüftungskanal17 zu den Austrittsöffnungen (Entlüftungsöffnungen)19 ). - Auch hier ist es vorteilhaft, wenn Luft zunächst durch die Zone im Bereich
11 in der inneren unbeschichteten Papierlage6 des Überlappungsbereiches austritt und dann in korrekter Stapellage an einer tieferen Stelle des Sackes bevorzugt zumindest benachbart zum Ventil16 nach außen geleitet wird. Derart kann Luft wiederum von innen nach außen austreten, nicht aber Feuchtigkeit von außen nach innen in den Sack gelangen. -
- 1
- Sack
- 2
- Papierbahn
- 3, 4
- Längsnähte
- 5
- Überlappungsbereich
- 6
- innere Lage
- 7
- äußere Lage
- 8, 9
- Quernähte
- 10
- Entlüftungseinrichtung
- 11
- Entlüftungszone
- 12
- zweite Entlüftungsöffnung(en)
- 13
- Oberseite
- 14, 15
- Querseiten
- 16
- Ventil
- 17
- Entlüftungskanal
- 18
- Abdeckblatt
- 19
- Entlüftungsöffnung
- 102, 103
- Kunststoffbeschichtung
Claims (9)
- Mit einem Schüttgut befüllbarer Sack aus einer zumindest ein- oder beidseitig mit Kunststoff beschichteten Papierbahn, der folgendes aufweist: a) zumindest abschnittsweise einen Überlappungsbereich (
5 ) aus einer inneren Papierlage (6 ) und einer äußeren Papierlage (7 ), b) wenigstens eine Entlüftungseinrichtung (10 ), die mindestens einen Entlüftungsbereich (11 ) in der inneren Papierlage (6 ) des Überlappungsbereiches (5 ) aufweist sowie wenigstens eine Entlüftungsöffnung (12 ,19 ) aus dem Überlappungsbereich (5 ) nach außen aus dem Sack, dadurch gekennzeichnet, dass c) der Entlüftungsbereich als wenigstens eine beschichtungsfreie Zone (11 ) der inneren Papierlage (6 ) im Überlappungsbereich (5 ) ausgebildet ist. - Sack nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Ausbildung als offener Sack, der aus einer beschichteten Papierbahn gefertigt ist, die zu einem Schlauch geformt ist, der mittels einer Längsnahtanordnung aus zwei zueinander parallelen Längsnähten (
3 ,4 ) im Überlappungsbereich (5 ) des Schlauches zusammengefügt ist, wobei die beiden offenen Enden mittels einer oder mehrerer Quernähte (8 ,9 ) zusammengefügt, insbesondere zusammengeschweißt sind. - Sack nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Ausbildung als Ventilsack mit einem Ventil (
16 ) zur Befüllung des Sackes. - Sack nach Anspruch 2 oder 3, dass der Sack aus einer beidseitig beschichteten Papierbahn mit einer beschichtungsfreien Zone gefertigt ist.
- Sack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dass sich die beschichtungsfreie Zone über die gesamte Länge der Papierbahn erstreckt.
- Sack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Überlappungsbereich (
5 ) des Ventilsackes bis in die Bodenbereiche des Sackes erstreckt und mit Entlüftungsöffnungen (19 ) im Eckbereich des Ventilsackes verbunden ist. - Sack nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sack aus einer einzigen Papierbahn gefertigt ist, die bis auf den Entlüftungsbereich (
11 ) mit Kunststoff beschichtet ist. - Sack nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Entlüftungsbereich (
11 ) in der inneren Papierlage und die Entlüftungsöffnungen (12 ,19 ) in der äußeren Papierlage nicht miteinander fluchten. - Sack nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Entlüftungsbereich (
11 ) in der inneren Papierlage (6 ) des Überlappungsbereiches (5 ) höhenversetzt zu der wenigstens einen Entlüftungsöffnung (12 ) angeordnet ist, wobei zwischen dem Entlüftungsbereich (11 ) und der Entlüftungsöffnung ein Entlüftungskanal ausgebildet ist.
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