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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung sind eine Verfahren und eine Anlage zum
bei Konzepten mit geschlossenem Bahnzug erfolgenden Überführen der
Papier- oder Kartonbahn
in das Ausschusssystem. Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Anlage
eignen sich also zum Einsatz in allen Papier- bzw. Kartonmaschinen,
in denen die Bahn von irgendeinem Stützgewebe (Sieb, Filz) getragen
von einem Teil der Maschine in einen anderen Teil der Maschine,
zum Beispiel von der Siebpartie in die Pressenpartie, zwischen den
einzelnen Pressen der Pressenpartie oder von der Pressenpartie in
die Trockenpartie transportiert wird.
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Als
Problem tritt in Pressenpartiekonzepten mit geschlossenem Bahnzug
in der Bahneinführungsphase
das Fahren der Bahn ins Ausschusssystem in Erscheinung. Wird die
Bahn in geschlossenem Zug von der Siebpartie in die Pressenpartie,
von der Pressenpartie in die Trockenpartie und weiter in geschlossenem
Zug über
die am Anfang der Trockenpartie angeordneten Prallströmungstrockner
geführt, so
kommt bei den gegenwärtigen
Konzepten als erste Stelle, an der die Bahn ins Ausschusssystem
gefahren werden kann, erst der erste (obere) Trockenzylinder in
Frage, an dem die Bahn von dem sie stützenden Gewebe getrennt, d.h.
abgehoben werden kann. Die Bahn wird in voller Breite von der Siebpartie über die
Pressenpartie zum Schaber des besagten Zylinders geleitet. Von dem
Schaber dieses Trockenzylinders kann die Bahn in den unten befindlichen
Pulper oder Ausschussförderer
geleitet werden.
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Die
Bahn kann jedoch verschiedenartige Fehler aufweisen, wie zum Beispiel
Randfehler, wobei dann der Bahnlauf auf den Geweben gestört werden
und es leicht zur Bildung von Papier-/Stoffklumpen kommen kann,
die zur Zerstörung
der Gewebe oder anderer Vorrichtungen führen können. Ziel ist es, die Bahn
für die
Zeit, während
der die Bahnqualität
im Hinblick auf eine fehlerfreie Bahn regu liert wird, ins Ausschusssystem
zu fahren und erst danach die Bahn zur Trockenpartie weiterzuleiten
oder eine neue Bahneinführung
ausgehend von der Siebpartie durchzuführen. Natürlich wäre es von Vorteil, die Bahn
unmittelbar oder doch möglichst
bald hinter jener Stelle, an der der Bahnfehler entsteht, in den Ausschuss
zu fahren, denn so könnten
die nachteiligen Wirkungen von Papierklumpen oder dergleichen an
nachfolgenden Geweben oder Vorrichtungen vermieden werden.
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Bahnrandfehler
zum Beispiel lassen sich schon im Bereich der Pressenpartie feststellen
und könnten
durch diverse Regulierungsmaßnahmen schon
vor der Überführung der
Bahn in die Trockenpartie korrigiert werden. So müsste es
also möglich sein,
die Bahn bereits aus dem Bereich der Pressenpartie ins Ausschusssystem
zu fahren ohne die fehlerhafte Bahn erst bis zur Trockenpartie zu
transportieren.
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Vom
Stand der Technik her ist bereits eine Art und Weise bekannt, die
Bahn vor der Trockenpartie ins Ausschusssystem zu fahren. Es handelt
sich dabei um die FI-Patentanmeldung 20040049 der Anmelderin, in
der eine Lösung
beschrieben ist, bei der zum Führen
der Bahn von der Pressenpartie zur ersten vertikalen Prallströmungstrocken-Gruppe
der Trockenpartie wenigstens ein Transfersieb eingesetzt wird, dem
eine positionsverstellbare Walze o. dgl. zugeordnet ist. Die besagte
Walze o. dgl. wird für die
Dauer des Bahneinführens
in Bahneinführstellung,
bevorzugt in Oberstellung, und nach erfolgtem Bahneinführen in
eine Position gebracht, in der sie keinen Einfluss auf den Bahnlauf
hat. Mit Hilfe der verstellbaren Walze kann der in den Pulper zu
leitende Anteil der Bahn zum Beispiel durch Befeuchten der Walze über die
gewünschte
Bahnbreite gewählt werden,
wobei die Walze über
die Breite des beim Bahneinführen
seinen Weg in Vorwärtsrichtung
fortsetzenden Teils der Bahn trocken ist. Entsprechend kann die
Walze über
ihre gesamte Breite angefeuchtet werden, wenn die Bahn in voller
Breite in den Ausschuss geleitet werden soll. In Verbindung mit
dem Transfersieb sind bevorzugt Blaskästen angeordnet, mit denen
eine Vakuumwirkung erzeugt wird, die die Bahn am Transfersieb hält.
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Die
in der oben genannten Anmeldung beschriebene Anlage eignet sich,
obgleich sie in ihrer Konstruktion relativ einfach ist, lediglich
für Situationen,
in denen die Bahn der glatten oder meistenteils glatten und befeuchteten
Walze folgt ohne das Bestreben, ihrem Stützgewebe zu folgen, jedoch
erfordert diese Lösung
zu viel Platz. Der Hauptgrund für den
großen
Platzbedarf der besagten Lösung
ist der, dass das erste Transfersieb eine sehr flach ansteigende
Richtung hat. Mit anderen Worten: Die Richtung dieses Siebes liegt
relativ nahe bei der Waagrechten, wobei natürlich die Länge in Maschinenrichtung wächst. Gleichzeitig
führt das
Transfersieb die Bahn so niedrig in den Prallströmungstrockner, dass für den darauffolgenden
vertikalen Prallströmungstrockner
weniger Platz bleibt, was mit Kapazitätsverlust verbunden ist. Gleichzeitig
kommt ein Teil des Siebumlaufs des waagrechten Prallströmungstrockners
unter das Hallenbodenniveau zu liegen, sodass besondere technische
Lösungen
erforderlich sind und gleichzeitig auch der Siebwechsel erschwert wird.
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Die
vorliegende Erfindung dient dem Zweck, mit dem Stand der Technik
verbundene Nachteile durch Lösen
bei der bekannten Technik beobachteter Probleme zu eliminieren.
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Mit
anderen Worten: Mit dem Verfahren und der Anlage gemäß der vorliegenden
Erfindung lassen sich u.a. die folgenden Vorteile erzielen:
- – Die
Bahn kann in jeder beliebigen Phase der Papier- bzw. Kartonmaschine
abgelöst
werden;
- – Das
Niederführen
der Bahn kann in einer beliebig frühen Phase erfolgen, und
- – Gewebeschäden können aus
den vorgenannten Gründen
im größten Teil
der Papiermaschine vermieden werden.
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Diese
und zahlreiche andere Vorteile können mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren
und der erfindungsgemäßen Anlage
erreicht werden, bei denen in der Papiermaschine bereits vorhandene
Saug- oder Überdruckvor richtungen
durch Veränderung
deren bei normalem kontinuierlichem Betrieb herrschenden Druckes
so, dass mit Hilfe des veränderten
Druckes zum Beispiel entweder die Bahn vom Stützgewebe abgelöst oder
das Mitlaufen der Bahn mit dem Gewebe verhindert oder die Bahn an
irgendeinem Stützgewebe
mitlaufend gehalten wird, genutzt werden.
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Somit
ist für
das erfindungsgemäße Verfahren
zum bei Konzepten mit geschlossenem Bahnzug erfolgenden Überführen der
Papier- oder Kartonbahn in das Ausschusssystem, bei welchem Verfahren
das Ablösen
der Bahn vom Stützgewebe
und Fahren derselben ins Ausschusssystem mit besonderen Transfervorrichtungen
in der Pressenpartie oder unterhalb des zwischen Pressen- und Trockenpartie
aufsteigenden Transfergewebes TF erfolgt, charakteristisch, dass
der Lauf des Transfergewebes TF oberhalb der besagten Transfervorrichtungen
mit einem Steigwinkel von wenigstens 20 Grad so erfolgt, dass beim Übergang
der Bahn vom vorangehenden Transferband TB auf das Transfergewebe
TF die Änderung
der Laufrichtung der Bahn wenigstens 45 Grad beträgt.
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Entsprechend
ist für
die erfindungsgemäße Anlage
zum bei Konzepten mit geschlossenem Bahnzug in der Pressenpartie
oder zwischen Pressen- und Trockenpartie erfolgenden Überführen der Papier-
oder Kartonbahn in das Ausschusssystem, welche Anlage ein Stützgewebe
für die
Bahn W, ein Bahntransfergewebe TF sowie Vorrich tungen zum Ablösen der
Bahn vom Stützgewebe
und Vorrichtungen zum Leiten der Bahn ins Ausschusssystem umfasst,
charakteristisch, dass die besagten Vorrichtungen zum Ablösen der
Bahn W entweder in funktioneller Verbindung mit dem mit einem Steigungswinkel von
wenigstens 20 Grad steigenden Transfergewebe TF oder unterhalb des
besagten Transfergewebes TF angeordnet sind.
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Die übrigen für das erfindungsgemäße Verfahren
und die erfindungsgemäße Anlage
kennzeichnenden Merkmale gehen aus den beigefügten Patentansprüchen hervor.
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Im
Folgenden werden das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Anlage
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen im Einzelnen beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
dem Stand der Technik entsprechende Anordnung zum Fahren der Bahn
ins Ausschusssystem;
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2 in
schematischer Darstellung das Siebpartieende, die Pressenpartie
und die Trockenpartie einer Papiermaschine, wobei die Vorrichtung nach
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung zwischen Pressenpartie und Trockenpartie angeordnet
ist;
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3 in
detaillierterer Form die in 2 dargestellte
Anlage nach einer ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beim
Niederfahren der Bahn in das Ausschusssystem;
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4 die
Anlage nach 3 bei normalem Produktionsbetrieb
der Papiermaschine;
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5 die
Anlage nach einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beim
Niederfahren der Bahn in das Ausschusssystem;
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6 die
Anlage nach 5 bei normalem Produktionsbetrieb
der Papiermaschine;
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7 die
Anlage nach einer dritten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beim
Niederfahren der Bahn in das Ausschusssystem;
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8 die
Anlage nach 7 bei normalem Produktionsbetrieb
der Papiermaschine;
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9 die
Anlage nach einer vierten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
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10 die
Anlage nach 9 bei normalem Produktionsbetrieb
der Papiermaschine;
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11 die
Anlage nach einer fünften
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung;
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12 die
Anlage nach 11 bei normalem Produktionsbetrieb
der Papiermaschine.
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In 1 ist
die in der Patentanmeldung FI 20040049 beschriebene Art des Führens der
Bahn in den Ausschuss gezeigt. Bei dem Konzept nach 1 wird
die Bahn W vom letzten Pressnip N der Pressenpartie 10 der
Papiermaschine auf der Oberfläche
des Transferbandes 11 zum ersten Transfersieb 20 geleitet,
mit dem die Bahn W zur Saugwalze 21 gebracht wird. Das
Mitführen
der Bahn an der Unterseite des Transfersiebes 20 wird durch Saug-/Blaskästen 25,
bevorzugt durch Saug-/Blaskästen des
von der Anmelderin unter der Bezeichnung PressRun vermarkteten Typs,
unterstützt.
Danach ist auf dem Laufweg der Bahn ein Spitzenschneider 26 oder
ein anderes entsprechendes Element zum Schneiden des Bahneinführstreifens
angeordnet, worauf dann eine positionsverstellbare, bevorzugt glatte
und mit Schaber 31 versehene Walze 30 folgt. Für die Dauer
des Bahneinführens
wird die positionsverstellbare Walze 30 in Hochstellung
in Kontakt zur Bahn gebracht, wie in der Zeichnung durch zusammenhängende Linien
dargestellt ist. Von der glatten Walze 30 wird die Bahn
W während
des Bahneinführens
mit dem Schaber 31 in den Pulper 41 gelenkt. Gesichert
wird das Niederfahren der Bahn in den Pulper sowohl durch das Leitblech 42 als
auch durch die Rutsche 43, die die weiter gelangte Bahn
in Störungsfällen oder
ansonsten bei Bedarf in den Pulper 41 lenkt. Die Rutsche 43 ist
in der Zeichnung in Verbindung mit der Prallströmungstrockner-Haube dargestellt,
kann aber auch getrennt von dieser angeordnet sein. Auch kann die
Rutsche 43 Wasserspritzdüsen zum Befördern der Bahn in den Pulper 41 haben.
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2 zeigt
in schematischer Darstellung das Ende der Siebpartie 60,
die Pressenpartie 62 und die Trockenpartie 80 einer
Papiermaschine. In der Zeichnung ist dargestellt, wie die Papierbahn
W von der Siebpartie 60 in die Zwei-Nip-Pressenpartie 62 gelangt.
Die Nips tragen die Bezugszahlen 64 und 66. Dem
zweiten Nip 66 der besagten zweinippigen Pressenpartie 62 ist
ein in unterer Position befindliches Transferband TB zugeordnet.
Die Bahn wird bei der gezeigten Ausführungsform vom Transferband TB,
unterstützt
durch eine innerhalb der Transfergewebeschlaufe befindliche Vakuumvorrichtung 68,
bevorzugt durch eine Saugwalze, auf das Transfergewebe TF überführt. Die
Bahnniederfahranlage 100, d.h. die Vorrichtung, mit der
die Bahn von dem Stützgewebe
abgelöst
und dem Ausschusssystem zugeführt
wird, ist gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung im Wesentlichen in Verbindung mit dem Transfergebewebe
TF, das die Bahn von der Pressenpartie zur Trockenpartie bringt, angeordnet.
Das Transfergewebe TF transportiert in Normalsituation, d.h. bei
normalem Produktionsbetrieb, die Bahn so weiter, dass die Bahn von
dem Gewebe TF, unterstützt
durch eine Vakuumvorrichtung 72, bevorzugt durch eine Saugwalze,
in den waagrecht verlaufenden Horizontaltrockner 70 gelangt
und von da weiter, durch die Vakuumvorrichtungen 76 unterstützt, in
den vertikalen Prallströmungstrockner 76.
Der erste Trockenzylinder 78, von dem die Bahn gemäß Stand
der Technik in den Ausschuss abgeführt werden kann, ist gleich
hinter dem vertikalen Prallströmungstrockner
angeordnet. Vom Stand der Technik her sind außerdem Lösungen bekannt, bei denen die
Bahnniederfahrstelle noch weiter hinten liegen kann.
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3 zeigt
in detaillierterer Form die bereits in 2 schematisch
dargestellte, im Bereich des Transferbandes TB einzusetzende Bahnniederfahranlage 100 nach
einer ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung zum Zeitpunkt des Bahneinführens. Von dem Transferband
TB wird die Bahn W mit der einen ausreichend großen Umschlingungswinkel aufweisenden
Zwei-Zonen-Saugwalze 102 auf
das Transfergewebe TF überführt. Die
erste Zone 104 der Saugwalze 102 weist ein zum
Abheben der Bahn vom Transferband TB ausreichendes Vakuum auf. In
der zweiten Zone 106 der Saugwalze 102 wiederum
herrscht ein zum Losblasen der Bahn vom Transfergewebe TF ausreichender Überdruck.
Hinter der Saugwalze 102 können außerdem eine oder mehrere Luft
durch das Transfergewebe blasende Düsen 108 zur Sicherung
des Ablösens
der Bahn W vom Transfergewebe TF angeordnet werden. Zusätzlich zu
der besagten Düse 108 oder
anstelle derselben kann auch ein Gegenstrahl – bevorzugt Wasser- und/oder
Luftstrahl – aus
einer oder mehreren Düsen 110 zur
Sicherung des Ablösens
der Bahn eingesetzt werden. In den auf die Luft- und/oder Wasserdüse(n) 108 folgenden
Blaskästen 112 herrscht bevorzugt Überdruck
oder 0-Druck. Damit die Bahn ohne sich zu verfangen in die Ausschussleitrinne 114 läuft, können an
deren oberem Ende Wasser- oder Luftdüsen 116 angeordnet
sein, die in 3 durch vom oberen Rinnenrand
abwärts
ins Rinneninnere gerichtete Pfeile angedeutet sind, und die den
Lauf der Ausschussbahn nach unten in den Pulper unterstützen. Bei
einer zusätzlichen
Ausführungsform herrscht
in dem ersten Blaskasten 112 Überdruck, während der zweite Blaskasten
drucklos (0-Druck) ist. Natürlich
umfasst die Anlage auch eine Ausschussleitrinne 114 o.dgl., über die
die abzuführende Bahn
dem Ausschusspulper zugeführt
wird. Wie aus 3 und 4 hervorgeht,
kann die Rinne 114 aus ihrer Betriebsstellung (3)
in Ruhestellung (4) und umgekehrt, d.h. von der
Bahnebene weg oder zur Bahnebene hin verlagert werden. Diese Verlagerung
kann auch zumindest teilweise in Maschinenrichtung erfolgen. An
der oberen Kante der Rinne 114 können weiter Düsen angeordnet
werden, die einen zum Reinigen des Transfergewebes TF dienenden
Luft- und/oder Wasser strahl liefern, der natürlich während des Niederfahrens der
Bahn eingeschaltet ist.
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Die
in 3 gezeigte Konstruktion weist einige Details auf,
mit denen die Zwecke der Erfindung besonders gut erreicht werden.
Zunächst
beträgt
der Winkel α zwischen
dem Transfergewebe TF und der Waagrechten im Bereich der Ausschussabführrinne 114 zwischen
20 und 75 Grad, bevorzugt 30 bis 65 Grad. Dieser Winkel in Verbindung
mit der Tatsache, dass das Transferband, von dem die Bahn zumindest während der
normalen Produktion auf das Transfergewebe überführt wird, abwärts geneigt
ist, ermöglicht,
dass die Richtungsänderung
der Bahn beim Übergang
vom Transferband aufs Transfergewebe wenigstens 45 Grad, bevorzugt
aber über
60 Grad beträgt.
Der Vorteil großer
Richtungsänderung
liegt darin, dass sich die Bahn dann besser in den Ausschuss leiten
lässt.
Außerdem
wird durch den relativ steilen Anstieg des Transfergewebes ermöglicht, dass
die Ausschussrutschen relativ zum Transfergewebe und zur abzuführenden
Bahn und unter Berücksichtigung
der Bahngeschwindigkeit in optimaler Stellung angeordnet werden
können.
Ein weiteres wichtiges Detail ist, dass der waagrechte Abstand des
Mittelpunktes der ersten Transfersaugwalze 102 vom Mittelpunkt
der zweiten Transfersaugwalze 118 ein bis drei Meter, bevorzugt
1,2 bis 2,2 Meter beträgt.
Die Transfersaugwalze 118 entspricht in ihrer Funktion
der Transfersaugwalze 68 in 2, d.h.
sie überführt die
Bahn vom Transfer sieb TF auf die Bespannung des horizontalen Prallströmungstrockners.
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4 zeigt
eine Bahnniederfahranlage 100 nach der in 3 behandelten
Lösung
bei kontinuierlichem Produktionsbetrieb, wobei in beiden Zonen 104 und 106 der
Transfersaugwalze 102 Vakuum herrscht und die Saug-/Blaskästen 109 zur
Stützung der
Bahn am Transfergewebe TF gleichfalls Vakuum erzeugen. Die Rinne,
die auch als Ausschussleitschacht 114 bezeichnet werden
kann, ist für
die Dauer des kontinuierlichen Betriebs, d.h. der normalen Produktion
in einen größeren Abstand
vom Transferband TB und vom Transfergewebe TF gebracht worden.
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In 5 ist
die nach einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gestaltete
Bahnabführalternative
gezeigt, die sehr stark der in 2 bis 4 gezeigten
Ausführungsform ähnelt. Da
die gewählten
Einzellösungen,
wie zum Beispiel die zweizonige Walze 102 mit ihren Zonen 104 und 106, die
Luftblasdüse(n) 108,
die Saug-/Blaskästen 112 sowie
die Ausschussleitrinne 114 weitgehend die gleichen sind,
wurden ihnen auch die gleichen Bezugszahlen wie in 2 bis 4 zugeordnet.
Allerdings erfolgt bei dieser Lösung
nun das eigentliche Ablösen
der Bahn W vom Transfergewebe in der Form, dass im Moment des Bahneinführens die
glatte Walze 120 in Kontakt mit der am Transfergewebe TF anliegenden
Bahn W gebracht ist, sodass sich die Bahn W an die glatte Walze 120 haftet.
Die Bahn W wird mit dem an der Walze befindlichen Schaber 122 von
der Walze ins Ausschusssystem gelenkt. Das Anhaften der Bahn W an
die glatte Walze 120 kann durch einen Wasserstrahl aus
der Düse 124 entweder über die
gesamte Walzenlänge
oder Bahnbreite oder einen Teil der Walzenlänge oder Bahnbreite unterstützt werden.
Das Ablösen
der Bahn vom Transfergewebe TF kann durch einen Blasluftstrom aus der
zweiten Zone 106 der Vakuumvorrichtung 102 unterstützt werden,
der natürlich
nicht so kräftig
wie bei der vorangehenden Ausführungsform
zu sein braucht, wo der besagte Blasluftstrom die Bahn in ihrer
Gesamtheit vom Transfergewebe TF ablöste.
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Ein
Mitlaufen der Bahn W mit dem Transfergewebe TF hinter dem Kontaktbereich
der glatten Walze 120 kann mit einem Luftstrom aus der
Düse 108 und
mit Hilfe des Saug-/Blaskastens bzw. der Saug-/Blaskästen 112 zum
Beispiel durch seine/ihre Beaufschlagung mit Überdruck, wie in der Zeichnung gezeigt,
verhindert werden.
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6 zeigt
eine Anlage nach der in 5 dargestellten Ausführungsform
bei normalem Produktionsbetrieb, wobei der Kontakt der glatten Walze 120 mit
der am Transfergewebe TF anliegenden Bahn W gelöst ist, d.h. die Walze 120 von
der Ebene des Transfergewebes TF weg verlagert ist. Allerdings kann
die Verla gerung auch zumindest teilweise in Maschinenrichtung erfolgen.
Der Übergang
von der Bahneinführ-Situation
zur normalen Produktion kann entweder durch erneutes Überführen der
vollbreiten Bahn mit der Saugwalze 102 vom Transferband
TB der Siebpartie in die Trockenpartie oder durch Einführen des
zum Beispiel gegen den Pick-up-Filz geschnittenen Bahneinführstreifens
von der glatten Walze 120 in die Trockenpartie und Breitfahren
der Bahn erfolgen. Zu der Ausführungsform
von 5 und 6 ist anzumerken, dass die im
Zusammenhang mit der Ausführungsform
von 3 und 4 bezüglich des Neigungswinkels des
Transfergewebes und des gegenseitigen Abstandes der Transfersaugwalzen
gegebenen Bemessungsanweisungen auch bei dieser Ausführungsform
Gültigkeit
haben.
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In 7 ist
die nach einer dritten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gestaltete
Bahnabführalternative
gezeigt, bei der der Übergang
der Bahn vom horizontalen Trockner 70 auf den vertikalen
Trockner 74 dadurch verhindert wird, dass man das Vakuum
der normalerweise die Überführung durchführenden
Saug- o.dgl. Walze 130 durch Überdruck
ersetzt und die Bahn W so an der Unterseite des Gewebes des horizontalen
Trockners 70 an die Niederfahrstelle führt. Zur Sicherung des Laufs
der Bahn W können
innerhalb der Siebschlaufe des horizontalen Trockners 70 eine
oder mehrere Vakuumkästen 132,
eine Saug- oder Vac-Walze 134 und ein oder mehrere Saug-/Blaskästen 136 eingesetzt werden.
Das Niederfahren der Bahn vom Sieb des vertikalen Trockners 70 erfolgt
bei dieser Ausführungsform
mit einer Überdruckwalze 138,
unterstützt
durch einen Luftstrahl aus der Düse 139.
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8 zeigt
die Anordnung von 7 bei normalem Produktionsbetrieb,
wobei der Übergang der
Bahn W vom horizontalen Trockner 70 auf den vertikalen
Trockner 74 auf bekannte Weise mit Hilfe von Vakuumvorrichtungen 130 und 140 erfolgt.
Mit anderen Worten: Bei ständigem
Vakuum in der Saugwalze 130 hebt diese Saugwalze die Bahn
von der Bespannung des horizontalen Trockners ab und überführt sie
auf die Bespannung des vertikalen Trockners, wobei das Haften der
Bahn an letzerer Bespannung im Bedarfsfall noch durch den Saugkasten 140 gesichert
wird.
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In 9 ist
die nach einer vierten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gestaltete
Bahnabführalternative
gezeigt, die zum Beispiel hinter der Pressenpartie angeordnet sein
kann. Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform
läuft die Bahn,
vom Transferband TB gestützt,
aus dem letzten Nip 66 der Pressenpartie zur Saugvorrichtung 102 hin,
mit der bei normalem Produktionsbetrieb gewöhnlich die Bahn aufs Transfergewebe
TF überführt wird.
Nun wird jedoch der Übergang
der Bahn W vom Transferband TB auf das Transfergewebe TF schon mit
dem in der ersten Zone 104' der
Transfersaugwalze 102' (freilich
genügt
in den meisten Fällen
auch eine Ein-Zonen-Walze) herrschenden 0-Unterdruck oder Überdruck
verhindert, wobei die Bahn nicht vom Transferband TB abgehoben wird,
sondern dem Transferband TB nach vorn und nach unten folgt. Das Abheben
der Bahn W vom Transferband TB auf das Transfergewebe TFV der den
Ausschuss abführenden
Transfergewebeeinheit 150 erfolgt mit der im Inneren der
Transfergewebeschlaufe angeordneten Saugwalze 152. Das
Transfergewebe TFV steht vorübergehend
oder ständig
in Kontakt zum Transferband TB. Verhindert werden kann der Übergang
der Bahn auf das Transfergewebe TFV zum Beispiel durch Lösen des
Kontakts zwischen dem Transferband TB und dem Transfergewebe TFV
indem man entweder die Transfersaugwalze 152 von der Transferbandebene
wegrückt
oder die Leitwalze 154 des Transportbandes TB von der Transfergewebeebene wegrückt. Nachdem
die Saugwalze 152 die Bahn W vom Transferband TB auf das
Transfergewebe TFV überführt hat,
wird die Bahn mit dem Luftstrahl der Düse 156 und/oder unter
Ausnutzung der Zentrifugalkraft und der Schwerkraft vom Transfergewebe TFV
ins Ausschusssystem befördert.
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10 zeigt
die Anordnung nach der Ausführungsform
von 9 bei normalem Produktionsbetrieb, bei der das Überführen der
Bahn W vom Transferband TB auf das Transfergewebe TF mit Hilfe der
in ihren beiden Zonen mit Vakuum beaufschlagten und in Kontakt zum
Transferband TB stehenden Transfersaugwalze 102' erfolgt. Das
Vakuum der Saugwalze 152 des zum Abführen der Bahn benutzten Transfergewebes
TFV konnte nun beseitigt und ihr Kontakt zum Transferband TB gelöst werden. Diese
mit dem Transfergewebe TFV verbundenen Maßnahmen sind jedoch nicht unbedingt
erforderlich, sondern die Anlage kann auch als Sicherung für den Fall
dienen, dass die Bahn beim normalen Produktionsbetrieb nicht immer
auf das Transfergewebe TF übergeht.
Mit anderen Worten: Das Transfergewebe TFV kann ständig in
Kontakt zum Transferband TB gehalten werde, und die Saugwalze 152 kann
gleichfalls ständig
mit Vakuum beaufschlagt sein. Zu der in 9 und 10 gezeigten
Ausführungsform
ist anzumerken, dass sie einige Details aufweist, mit denen die
Ziele der Erfindung besonders gut erreicht werden: Zunächst beträgt der vom
Transfergewebe TF und der Waagrechten eingeschlossene Winkel α oberhalb
des Transfergewebes TFV 20 bis 75 Grad, bevorzugt 30 bis 65 Grad.
Dieser Steigungswinkel ermöglicht
es, das Transfergewebe TFV an der in der Zeichnung angegebenen Stelle
anzuordnen. Würde sich
nämlich
das Transfergewebe TF in relativ waagrechter Richtung zum zweiten
Transfergewebe TFV hin fortsetzen, wäre an der in der Zeichnung
angegebenen Stelle kein Platz, und es müsste deshalb deutlich tiefer
platziert werden. Gleichzeitig müsste
wahrscheinlich auch der Umlauf des Transferbandes TB weiter nach
unten verlegt werden, damit das Niederfahren der Bahn überhaupt
funktionieren würde.
Ein weiteres wichtiges Detail ist, dass der horizontale Abstand
des Mittelpunktes der ersten Transfersaugwalze 102' vom Mittel punkt
der zweiten Transfersaugwalze 118 ein bis drei Meter, bevorzugt
1,2 bis 2,2 Meter beträgt.
Die Transfersaugwalze 118 entspricht in ihrer Funktion
der Transfersaugwalze 68 in 2, d.h.
sie überträgt die Bahn
vom Transfersieb TF auf die Bespannung des waagrechten Trockners.
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Als
eine fünfte
bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung ist eine Bahnniederfahralternative anzuführen, bei
der die in 9 und 10 gezeigte Anordnung
gegen das Untergewebe (in 2 das durch
den Nip 64 laufende Untergewebe) der ersten Presse der
Zwei-Nip-Presse
angeordnet wird. Dabei wird natürlich
die Bahn nicht mit der innerhalb der zweiten Oberfilzschlaufe der
Zwei-Nip-Presse angeordneten Saugwalze auf den zweiten Oberfilz
gebracht, sondern man lässt
sie, vom besagten ersten Untergewebe getragen, weiter nach vorn
laufen, von wo sie dann auf die oben bereits beschriebene Weise ins
Ausschusssystem geleitet wird.
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11 zeigt
eine Bahnniederfahralternative, bei der die Bahn W in der Bahneinführvorrichtung zum
Schaber 160 des Transferbandes TB hin geleitet wird, wobei
in der Transfersaugwalze 102' Überdruck herrscht
und/oder der Kontakt der Transfersaugwalze 102' zum Transferband
TB gelöst
ist. Das mit dem Schaber 160 erfolgende Ablösen der
Bahn W von der Oberfläche
des Transferbandes TB wird durch Wässern und/oder Zerstören der
Bahn vor dem Schaber mit einem von einer oder mehreren Düsen 162 gelieferten
kräftigen
Wasser- oder Luftstrahl gesichert.
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12 zeigt
eine Situation kontinuierlichen Betriebs, wobei die Transfersaugwalze 102' mit Vakuum
beaufschlagt ist und auch ausreichender Kontakt zwischen der Transfersaugwalze 102' und dem Transferband
TB besteht. Die Bahn läuft
nun vom Transferband TB aufs Transfergewebe TF und weiter zur Trockenpartie 80.
Der kräftige
Wasser- bzw. Luftstrahl aus der Düse/den Düsen 162 konnte abgeschaltet
werden, und am Schaber 160 des Transferbandes TB wirkt
nur ein Schmierwasserstrahl aus einer oder mehreren Düsen 164.
Zu der Ausführungsform
in 11 und 12 ist
anzumerken, dass sie einige Details aufweist, mit denen die Ziele
der Erfindung besonders gut erreicht werden. Zunächst beträgt der vom Transfergewebe TF
und der Waagrechten eingeschlossene Winkel α oberhalb der Ausschussabführung 20
bis 75 Grad, bevorzugt 30 bis 65 Grad. Ein weiteres wichtiges Detail
ist, dass der horizontale Abstand des Mittelpunktes der ersten Transfersaugwalze 102 vom
Mittelpunkt der zweiten Transfersaugwalze 118 ein bis drei
Meter, bevorzugt 1,2 bis 2,2 Meter beträgt. Die Transfersaugwalze 118 entspricht
in ihrer Funktion der Transfersaugwalze 68 in 2,
d.h. sie überträgt die Bahn
vom Transfersieb TF auf die Bespannung des waagrechten Trockners.
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Wie
aus den obigen Ausführungen
ersichtlich, wurde eine neue und einfache Art und Weise zum Fahren
der Bahn von der Papier- bzw. Kartonmaschine in das Ausschusssystem
entwickelt. Wie daraus weiter hervorgeht, erfolgt dieses Abführen der Bahn
stets unter Veränderung
des Druckes von Vakuum- oder Überdruckvorrichtungen
entweder auf Null oder in den entgegengesetzten Bereich wie bei kontinuierlicher
Produktion. Unter anderem aus diesem Grunde ist in den Patentansprüchen lediglich von
Druckvorrichtungen die Rede, unter denen also sowohl Saugwalzen
als auch Saug-/Blaskästen und dergleichen
zu verstehen sind.
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Zum
oben Gesagten ist anzumerken, dass die Erfindung, auch wenn mehrere
alternative Anlagenlösungen
und für
diese mehrere verschiedene Platzierungen beschrieben wurden, keinesfalls
nur auf diese besagten Ausführungsformen
beschränkt werden
soll, sondern der Schutzbereich der Erfindung ausschließlich durch
die beigefügten
Patentansprüche
definiert ist. So ist zum Beispiel klar, dass sowohl die oben beschriebenen
als auch die durch die Patentansprüche ansonsten abgedeckten Anlagenlösungen in
jeder beliebigen zweckmäßigen Position angeordnet
werden können.
Mit anderen Worten: Die von den Patentansprüchen gedeckten Arten und Weisen
des Fahrens der Bahn ins Ausschusssystem können u.a. in Verbindung mit
verschiedenartigen Pressenpartien, wie zum Beispiel bei Konzepten
mit Zentralwalze, Band und geschlossenem Zug, zur Anwendung gebracht werden.
Weiter ist auch klar, dass in den in den oben behandelten Beispielen
gezeigten und in anderen durch die Patentansprüche abgedeckten Positionen
jede beliebige durch die Patentansprüche abgedeckte Arte und Weise
des Bahnüberführens angewendet
werden kann.