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DE102010002831A1 - Anordnung und Verfahren in der Pressenpartie einer Faserbahnmaschine - Google Patents

Anordnung und Verfahren in der Pressenpartie einer Faserbahnmaschine Download PDF

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Publication number
DE102010002831A1
DE102010002831A1 DE102010002831A DE102010002831A DE102010002831A1 DE 102010002831 A1 DE102010002831 A1 DE 102010002831A1 DE 102010002831 A DE102010002831 A DE 102010002831A DE 102010002831 A DE102010002831 A DE 102010002831A DE 102010002831 A1 DE102010002831 A1 DE 102010002831A1
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DE
Germany
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container
nip
press
arrangement according
water collection
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102010002831A
Other languages
English (en)
Inventor
Petteri Halme
Jarkko Marttinen
Petter Honkalampi
Sampo Vörgren
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Valmet Technologies Oy
Original Assignee
Metso Paper Oy
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Metso Paper Oy filed Critical Metso Paper Oy
Publication of DE102010002831A1 publication Critical patent/DE102010002831A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F3/00Press section of machines for making continuous webs of paper
    • D21F3/02Wet presses
    • D21F3/04Arrangements thereof

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anordnung für eine Faserbahnmaschinen-Pressenpartie (10), welche wenigstens einen Pressnip (11) aufweist, durch den die Bahn (W), von der Bespannung (12, 13) gestützt, geschleust werden kann, und in der hinter dem Nip (11) Wassersammelvorrichtungen (14) angeordnet sind, die wenigstens einen zum Sammeln von Wasser dienenden Behälter (15, 35) umfassen, der eine zum Nip hin gerichtete Spitze (16, 36) und ein an der Spitze des Behälters angeordnetes, an die Bespannung anlegbares Wassersammelelement (17, 37) aufweist. Die Anordnung umfasst Mittel (18, 19.1–19.3. 39.1, 39.2) zum aktiven Regulieren des Kontakts zwischen den Wassersammelvorrichtungen (14) und der Bespannung bei laufender Faserbahnmaschine. Ferner betrifft die Erfindung ein entsprechendes Verfahren.

Description

  • Gegenstand der Erfindung ist eine Anordnung für eine Faserbahnmaschinen-Pressenpartie, welche wenigstens einen Pressnip aufweist, durch den die (im Folgenden kurz Bahn genannte) Faserstoffbahn, von der Bespannung, d. h. einem Gewebe gestützt, geschleust werden kann, und in der hinter dem Nip Wassersammelvorrichtungen angeordnet sind, die wenigstens einen zum Sammeln von Wasser dienenden Behälter umfassen, der eine zum Nip hin gerichtet Spitze und ein an der Spitze des Behälters angeordnetes, an die Bespannung anlegbares Wassersammelelement aufweist. Ferner betrifft die Erfindung ein entsprechendes Verfahren.
  • Als Stand der Technik seien 1 und 2 angeführt, die einen Faserbahnmaschinen-Pressnip 11 zeigen, an den sich Wassersammelvorrichtungen 14 anschließen. Als Beispiel solcher Wassersammelvorrichtungen sei der mit einer Spitzenleiste ausgestattete Presswasserbehälter 15 genannt, der auf der Ausgangsseite des Nips angeordnet ist.
  • Vom Stand der Technik her kennt man mehrere Möglichkeiten der Befestigung der Spitzenleiste an dem Presswasserbehälter. Diese Leiste kann entweder stationär befestigt oder bei stillstehender Maschine mechanisch positionierbar sein. Im typischen Fall hat man die Befestigung/Positionierung der Spitzenleiste zum Beispiel durch Schrauben und längliche Öffnungen in der Leiste verwirklicht. Mit deren Hilfe befestigt man die Leiste an der Behälterkonstruktion im gewünschten, durch die länglichen Öffnungen ermöglichten Abstand von der Bespannung 12. Das Ausrichten der Leiste erfolgt bei stillstehender Maschine und eingeschaltetem Liniendruck der Schuhpresse. 1 zeigt den Behälter 15 in Normalsituation bei unbelastetem Nip 11. Dabei befindet sich die Spitzenleiste 17 des Behälters 15 in Kontakt zur Bespannung 12.
  • Eine vom Stand der Technik her bekannte Schuhpresse ist so beschaffen, dass sich der Mantel 32 der Gegenwalze 31 der Schuhwalze 30 infolge der Elastizität der Gegenwalzen-Achszapfen etwas in Richtung der Nipkraft, d. h. des Liniendruckes bewegt. Diese Bewegung kann zum Beispiel 5–15 mm betragen. Durch diese Eigenschaft wird die genaue Positionierung des auf den Nip 11 folgenden, mit einer Spitzenleiste 17 ausgestatteten Wassersammelbehälters 15 relativ zur Bespannung 12 beeinträchtigt. Bei Produktionsbetrieb, wenn der Nip 11 belastet wird, verlagert sich die Gegenwalze 31 der Schuhpresse in Niprichtung je nach Maschinenbreite und Liniendruck um mehrere Millimeter. Somit ändert sich auch die Linie, in der die Bespannung 12 verläuft (im Folgenden Bespannungslinie genannt), und zwischen der Bespannung 12 und der Spitzenleiste 17 des Behälters 15 bildet sich ein Spalt. Weiter ist anzumerken, dass zum Beispiel auch die schwierige Ausrichtung und die Abnutzung der Spitzenleiste 17 zur Bildung eines Spalts zwischen der Bespannung 12 und der Spitzenleiste 17 des Behälters 15 führen können, selbst wenn die Position der den Nip bildenden Walzen 30, 31 besser erhalten bliebe.
  • 2 veranschaulicht die oben genannte Situation bei betriebsgerechtem Liniendruck (1000 kN/m oder sogar mehr) der Schuhpresse. Die Gegenwalze 31 hat sich in Wirkrichtung des Liniendruckes nach unten verlagert, und zwischen der Spitzenleiste 17 und der Bespannung 12 hat sich ein Spalt gebildet. Über diesen Spalt kann ein Teil des Presswassers unter Spritzerscheinungen unkontrolliert zwischen dem Behälter 15 und der Bespannung 12 entweichen, so dass also das Presswasser nicht in der vorgesehenen Weise im Behälter 15 landet. Zusätzlich zu den eventuell auftretenden Spritzerscheinungen des nicht aufgefangenen Presswassers kann Presswasser auch an die Innenfläche der Bespannungsschlaufe 12 gelangen und im Laufe der Zeit zu einer ungleichmäßigen Benetzung und auch zu einem Verstopfen der Bespannung führen. Die Folge davon sind im typischen Fall Feuchtigkeitsprofil- und Runnabilityprobleme.
  • Da der Abstand der Spitzenleiste von der Bespannung durch lineares Bewegen der Spitzenleiste relativ zum Behälter einstellbar ist, kann die Spitzenleiste so positioniert werden, dass sie gegen die Bespannung drückt. Bei abgeschalteter Maschine kann die Spitzenleiste dann um ein passendes Stück sozusagen „in die Bespannung hinein” gedrückt werden. Als Folge einer solchen Positionierung würde die Leiste dann unter Produktionsbedingungen genau passend an der Bespannung anliegen. Damit ist jedoch der erhebliche Nachteil verbunden, dass die gegen die Bespannung drückende Spitzenleiste zu Bespannungsschäden führt, die zum Beispiel in Bahnaufführsituation (Pick-up-Situation), in der Papierausschuss mehrschichtig in den Nip gelangen kann, entstehen können. Außerdem wird die Schuhpresse in einer solchen Situation oft mit reduziertem Liniendruck, d. h. unter Zwischenlast gefahren, wobei die Verlagerung der Gegenwalze von der Schuhpresse weg und damit auch die Verlagerung der Bespannungslinie geringer ist als bei eigentlichem Normalbetrieb.
  • Neben der Spitzenleiste verursacht auch der Wassersammelbehälter selbst Runnabilityprobleme in der Faserbahnmaschine, in besonderem Maße hinter dem Pressnip bei Zweisiebführung, bei der die Bahn hinter dem Pressnip zwischen zwei Geweben befindlich weitertransportiert wird. Dabei haftet die Bahn entweder am Ober- oder am Untergewebe oder im schlimmsten Fall so, dass sie zum Beispiel mit ihren Randpartien an dem einen Gewebe und mit dem zwischen diesen liegenden Teil an dem anderen Gewebe haftet. Dies hat Auswirkungen zum Beispiel auf das Feuchtigkeitsprofil der Bahn und besonders auf die Runnability der Maschine, wie zum Beispiel auf die Stabilisierung der Bahnränder.
  • Für die Pressniplösung mit zwei Geweben ist bei der oben beschrieben Art typisch, dass bei stillstehender Faserbahnmaschine die hinter dem Nip befindliche Spitze des Wassersammelbehälters am Obergewebe anliegt und der Boden des Behälters vom Gewebe losgelöst, d. h. abgehoben ist. Während des Betriebs kommt es auch unterhalb des Behälters zu Problemen im Verhalten des Gewebes. Das sich zwischen dem Behälter und dem Gewebe bildende Vakuum krümmt das untere Abnahmegewebe bis an den Behälterboden oder zumindest nahe an diesen heran.
  • Als ein weiterer Druckunterschied bewirkender Faktor ist die Foilanordnung am Wassersammelbehälter 35, die auf der zum Behälter 15 entgegengesetzten Seite der Bespannung an dem Gewebe 13 anliegt, besonders das nahe beim Nip 11 angeordnete Foil 37 des dem Untergewebe 13 zugeordneten Wassersammelbehälters 35, das in 5 schematisch dargestellt ist, zu nennen. Gleichzeitig wirkt das Vakuum durch das Gewebe 12 hindurch auch auf die Faserstoffbahn W. Als Folge davon kann der Kontakt der Bahn W mit der Bespannung in Maschinenmitte ein anderer sein als an den Rändern. Die Krümmung ist typischerweise bei verstopfteren Geweben größer als bei neuen Geweben. Das sich bildende Vakuum hebt/verlagert die Bahn W typischerweise so, dass sie dem oberen Abnahmegewebe 12 folgt. Nun soll allerdings die Bahn W auf der Filzsaugwalze 33, d. h. hinter dem Nip 11 und dem Behälter 15, dem Unterfilz 13 folgen, von dem sie in den folgenden Nip oder in die Trockenpartie der Maschine geleitet wird.
  • Was das vorgenannte Problem betrifft, hat man zum Beispiel durch Wahl des Gewebetyps, Minimierung des Vakuums der Filzsauger des Untergewebes (Gewebe wird nass gefahren) und Optimierung des Filzsaugwalzenbereichs ein besseres Mitlaufen der Bahn mit dem Untergewebe und eine bessere Runnability zu erzielen versucht. Die Form des Behälterbodens ist schwer zu verändern, da von dem Behälter störungsfreies Wassersammeln verlangt wird. Außerdem muss der sich über die gesamte Maschinenbreite erstreckende Behälter auch eine ausreichende Steifigkeit aufweisen.
  • Dieser Erfindung liegt nun die Aufgabe zu Grunde, eine Anordnung und ein Verfahren für die Faserbahnmaschinen-Pressenpartie zu schaffen, mit denen eine verbesserte Wasserabführung und eine verbesserte Runnability erzielt werden. Die kennzeichnenden Merkmale der erfindungsgemäßen Anordnung sind in Patentanspruch 1, die kennzeichnenden Merkmale des entsprechenden Verfahrens in Patentanspruch 13 aufgeführt.
  • Die Anordnung umfasst Mittel zum bei laufender Faserbahnmaschine erfolgenden aktiven Regulieren des Kontaktes zwischen den Wassersammelvorrichtungen und dem Gewebe. Durch dieses Merkmal werden mehrere beträchtliche Vorteile zum Beispiel in Form verbesserten Erhalts der Funktionsfähigkeit der Gewebe und verbesserter Runnability erzielt.
  • Nach einer ersten Ausführungsform kann das an der Spitze des Wassersammelbehälters angeordnete Leistenelement mit Belastungsmitteln ausgestattet werden. Mit diesen Belastungsmitteln kann bei laufender Faserbahnmaschine eine stufenlose Online-Regulierung des Leistenelements vorgenommen werden. Dank der aktiven Regulierung kann die Spitze des Behälters unter sämtlichen Betriebsbedingungen der Faserbahnmaschine in Kontakt zu dem Gewebe, d. h. zur Bespannung gehalten werden. Auf diese Weise erzielt man unter allen Betriebsbedingungen, wie zum Beispiel bei allen Liniendrücken der Presseneinheit, eine im Vergleich zu den gemäß Stand der Technik mechanisch positionierten Lösungen ein genaueres und besser kontrolliertes Erfassen des Presswassers.
  • Nach einer anderen Ausführungsform kann wenigstens ein Sammelbehälter mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Druckunterschiede im Bereich zwischen Behälter und Gewebe ausgerüstet werden. Zum Beispiel können mit einer die Bildung von Vakuum verhindernden Einrichtung an einer oder mehreren gewählten Stellen auf das Gewebe Luftströme gerichtet werden. Mit einem solchen Blassystem kann zum Beispiel die Gewebehaftung der Bahn hinter dem Doppelgewebe-Nip unter Kontrolle gehalten werden. Mit dieser Ausführungsform erzielt man zum Beispiel im Doppelgewebe-Nip und besonders hinter diesem gleichmäßig über die gesamte Maschinenbreite in Maschinenrichtung einen sichereren Bahntransfer auf das die Bahn weiter transportierende Untergewebe statt auf das Obergewebe. Entsprechend kann, wenn sich der Behälter in einer Position hinter der Unterwalze befindet, das Haften der Bahn an dem die Bahn weiter transportierenden Untergewebe durch Saugwirkung an der Grenzfläche zwischen Behälter und Gewebe verbessert werden.
  • Durch Einsatz beider Ausführungsformen in Verbindung mit ein und demselben Behälter lässt sich der Spitzenkeil der Wasserabführvorrichtungen zuverlässig auf der Bespannungslinie halten und der hintere Teil des Behälters in der vorgesehenen Weise von dieser Linie abheben. Das durch die Erfindung gegebene intensivere Sammeln des Wassers bedeutet eine längere Lebensdauer der Pressenbespannung und weniger durch Verstopfen der Bespannung bedingte Betriebsunterbrechungen der Papiermaschine. Weiter erzielt man einen besseren Transfer der Bahn auf das die Bahn in Maschinenrichtung transportierende Untergewebe. Hier sei angemerkt, dass die Spitzenleistenregulierung, die Luftströme auf den Behälterboden und die Saugeffekte auch als selbständige Anwendungen mit ausreichender Wirkung auf das Problem eingesetzt werden können.
  • Als weitere mit der Erfindung erzielbare Vorteile sind zu nennen: Bessere Runnability der Bahn, weniger Randaufwölbungen und andere Randstörungen, besseres Feuchtigkeitsprofil hinter der Presse, vom Standpunkt der Runnability weniger bespannungsempfindlicher Pressnip, exaktere Bespannungsführung, sauberere Innenfläche der Bespannungsschlaufe, einfache technische Verwirklichung und Vermeidung von Bespannungsdurchbiegung durch Verhinderung von Vakuumbildung zwischen Behälter und Abnahmegewebe. Die sonstigen mit der erfindungsgemäßen Anordnung und dem erfindungsgemäßen Verfahren erzielbaren Zusatzvorteile gehen aus dem Beschreibungsteil, die charakteristischen Merkmale aus den beigefügten Patentansprüchen hervor.
  • Im Folgenden werden die erfindungsgemäße Anordnung und das erfindungsgemäße Verfahren, die jedoch nicht auf die nachstehend beschriebenen Ausführungsformen beschränkt sind, unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
  • 1 einen dem Stand der Technik entsprechenden Pressnip in unbelastetem Zustand;
  • 2 den Pressnip nach 1 in belastetem Zustand und das dabei mit den Wassersammelvorrichtungen verbundene Problem;
  • 3 schematisch ein Beispiel der erfindungsgemäßen Anordnung, bei der die Belastung der Spitzenleiste des Wassersammelbehälters den beim Bahnaufführen herrschenden Betriebsbedingungen entspricht;
  • 4 die Anordnung nach 3, bei der die Belastung der Spitzenleiste des Wassersammelbehälters den Betriebsbedingungen bei normaler Produktion entspricht;
  • 5 ein anderes Beispiel der erfindungsgemäßen Anordnung in schematischer Darstellung.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung und das erfindungsgemäße Verfahren können zum Beispiel in der Pressenpartie von Faserbahnmaschinen, die wenigstens einen Pressnip 11 aufweist, eingesetzt werden. Die Grundkonstruktion der Presseneinheit 34 wurde bereits unter Bezugnahme auf 1 und 2 im den Stand der Technik beschreibenden Teil dieser Anmeldung behandelt, so dass sich weitere Ausführungen darüber in diesem Zusammenhang erübrigen. Die Bahn W wird, vom Gewebe 12, 13 gestützt, durch den Nip 11 der Presse 34 geschleust. Im gezeigten Fall wird die Bahn W, von zwei Pressgeweben 12, 13 gestützt, durch den Nip 11 geführt und befindet sich dabei also zwischen den zwei Geweben 12, 13. Hier sei angemerkt, dass die Erfindung statt in einer solchen Zwei-Gewebe-Lösung ebenso gut in Verbindung mit Ein-Gewebe-Führung angewendet werden kann. Der Nip kann auch schräg, d. h. geneigt sein, wobei man für den zu den Wassersammelvorrichtungen 14 gehörenden Behälter 15 ein vorteilhaftes Volumen und vorteilhafte Wasserabführung erzielt. Der Neigungswinkel α des Nips 11 kann zum Beispiel 3–13 Grad, bevorzugter 5–10 Grad betragen (5). Überhaupt hat die Konstruktion der Presseneinheit 34 keine wesentliche Bedeutung bei der Beurteilung der Einsatzstellen für die erfindungsgemäße Anordnung und das erfindungsgemäße Verfahren, denn die Erfindung kann auch an anderen Stellen von Papier-, Karton-, Zellstoff- und Tissuemaschinen, für die in dieser Anmeldung generell die Bezeichnung Faserbahnmaschine benutzt wird, eingesetzt werden.
  • Hinter dem Nip 11 sind Wassersammelvorrichtungen 14 angeordnet, mit denen Wasser und sonstige lose Verunreinigungen aufgefangen werden. Zu den Wassersammelvorrichtungen 14 kann mindestens ein in seiner Grundkonstruktion an sich bekannter oder in der Entwicklung befindlicher beckenförmiger Behälter 15 zum Sammeln von Wasser und Verunreinigungen gehören. Angeordnet sein kann dieser Behälter 15 zum Beispiel in Maschinenrichtung betrachtet hinter der Oberwalze 30. Der Behälter 15 kann eine zum Nip 11 hin gerichtete Spitze 16 haben, und diese Spitze 16 des Behälters 15 kann gegen das vom Nip 11 kommende Gewebe 12 anlegbare Wassersammelelemente 17 haben. Das Wassersammelelement kann zum Beispiel aus einer an der Spitze 16 des Behälters 15 angeordneten schaberartigen Spitzenleiste 17 bestehen. Der Abstand der Spitzenleiste 17 vom Nip 11 kann zum Beispiel 150–350 mm betragen.
  • Die Anordnung umfasst auch Mittel zum bei laufender Maschine erfolgenden aktiven Regulieren des Kontakts zwischen den Wassersammelvorrichtungen 14 und dem Gewebe 12. Infolge der erfindungsgemäßen Anordnung verliert die Positionierung des Behälters 15 relativ zur Bespannungslinie 12, 13 ihre Bedeutung, weil ja die besagte Anordnung ein Regulieren der in Bezug auf Wassersammeln und Runnability kritischen Teilgesamtheiten relativ zu dieser Linie ermöglicht. So besteht also dank der Erfindung kein Bedarf mehr, die Position des relativ großen, massiven Behälters 15 relativ zur Bespannungslinie hinter dem Nip 11 zu verstellen. Zur Verwirklichung der besagten Mittel gibt es mehrere Möglichkeiten, die sogar in der gleichen Behälterposition angewendet werden können.
  • Nach einer Ausführungsform kann die zu den Wassersammelvorrichtungen gehörende Spitzenleiste 17 mit Mitteln 18 zum aktiven Regulieren des Kontakts zwischen der Spitzenleiste 17 und dem Gewebe 12 bei laufender Faserbahnmaschine ausgerüstet werden. Bei der Regulierung können die jeweiligen Betriebsbedingungen der Faserbahnmaschine berücksichtigt werden. Die besagten Mittel können zum Beispiel aus Belastungsmitteln 18 in Form von Druckschläuchen bestehen. Diese Belastungsvorrichtung 18 kann in dem zum Nip 11 hin gerichteten Spitzenteil 16 des Behälters 15 angeordnet sein, wo eine Halterung für die Leiste 17 und in dieser Halterung ein „Wippenständer” und beiderseits desselben Druckschläuche angeordnet sind. Die Abstützung der Belastungsmittel 18 kann zum Beispiel an der Kastenversteifung 40 des Behälters 15 erfolgen, die dafür eine stabile und fertig vorhandene Stütze bietet.
  • Die relative Position der an der Spitze 16 des Behälters 15 angeordneten, mit den Druckschläuchen der Belastungsmittel 18 bewegbaren Behälter-Spitzenleiste 17 zum Gewebe 12 lässt sich bei laufender Maschine und damit auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsbedingungen der Maschine regulieren. Der Kontakt zum Gewebe 12 wird durch Verstellen der Spitzenleiste 17 relativ zum Gewebe 12 aktiv reguliert. Es handelt sich somit nicht um eine passive, statische und damit auch mechanisch positionierte Anordnung wie sie vom Stand der Technik her bekannt sind und bei denen die Leiste 17 bei laufender Maschine im Wesentlichen in der gleichen Position und damit im Wesentlichen auch unbeweglich zum Behälter 15 bleibt. Durch Bewegen der Spitzenleiste 17 kann also der Abstand des Behälters 15 von der von den Geweben 12, 13 gebildeten Linie reguliert werden.
  • In 3 entsprechen die Betriebsbedingungen der Maschine der Bahnaufführung, wobei der Pressnip 11 völlig oder teilweise entlastet ist. Durch passende Druckbeaufschlagung der Schläuche der Belastungsmittel 18 kann die Spitzenleiste 17 des Behälters zur Aufnahme des Aufführstreifens angehoben werden. Der Druck in den Schläuchen hebt die Spitzenleiste 17 vom Gewebe 12 ab, und das Bahnaufführen kann zuverlässig durchgeführt werden.
  • In 4 wiederum entsprechen die Betriebsbedingungen der Maschine dem normalen Produktionsbetrieb, wobei die Presse 34 unter Druck steht. Dabei kann die Spitzenleiste 17 des Behälters 15 mit den Druckschläuchen der Belastungsvorrichtungen 18 belastet werden. Durch Regulieren der Belastung, d. h. des Druckes der Druckschläuche der Belastungsmittel 18, wird die Spitzenleiste 17 gegen die Oberfläche des Gewebes 12 geführt. Dabei schließt sich der Spalt zwischen der Spitzenleiste 17 und dem Gewebe 12 und die Spitzenleiste 17 beginnt an der Oberfläche des Gewebes 12 zu schrappen. Durch Herstellung passenden Kontakts zwischen der Kante der Spitzenleiste 17 und dem Gewebe 12 wird die hinter dem Nip 11 erfolgende Wasserabführung verbessert. Da die Bespannungslinie hinter dem Nip „lebt”, erlaubt man durch die Belastungsvorrichtung 18 auch ein „Mitbewegen” der Spitzenleiste 17 und erreicht so, dass der Kontakt zwischen der Leiste 17 und dem Gewebe 12 unter allen Bedingungen erhalten bleibt.
  • Durch den Kontakt zwischen der Leiste 17 und dem Gewebe 12 wird das Entweichen von Presswasser zwischen der Leiste 17 und dem Gewebe 12 verhindert. Mit anderen Worten, mit Hilfe der regulierbaren Spitzenleiste 17 kann der Abstand der Spitze des Behälters 15 von der Bespannungslinie geregelt werden. Als Folge der Erfindung braucht die Spitzenleiste 17 nicht exakt ausgerichtet zu sein, sondern kann bei laufender Maschine je nach Situation aktiv reguliert werden. Der Spitzenkeil 16 des Behälters 15 wird mit der Leiste 17 zuverlässig auf der Bespannungslinie gehalten, und das Hinterteil des Behälters 15 ist von der besagten Linie in der vorgesehenen Weise distanziert.
  • Wenngleich die Erfindung unabhängig von der Position, d. h. Einsatzstelle angewendet werden kann, gestaltet sie sich besonders vorteilhaft auch in Verbindung mit dem Behälter 15 der dritten Presse (der Zentralwalzenpresse) 34 – einer Stelle, die typischerweise empfindlich gegen Feuchtigkeitsprofilschwankungen ist. Der Pressnip 11 kann vom Typ her zum Beispiel ein Breitnip einer Schuhpresse 34 sein, und die Schuhpresse 34 kann zum Beispiel eine Einzelpresse der Pressenpartie 10 sein.
  • Die Verwirklichung der Belastung kann zum Beispiel durch Einsatz von Mechanismen 18 der Art, wie man sie von den Klingenhaltern druckschlauchbelasteter Schaber her kennt, die den Einsatz mehrerer verschiedener Schaberklingenwerkstoffe als Spitzenleiste 17 ermöglichen, erfolgen.
  • Die Erfindung eignet sich für alle Pressentypen, Positionen und Papiersorten, ganz besonders aber für schnelllaufende Papier- und Kartonmaschinen, in denen gerillte Pressflächen eingesetzt werden und effektive Presswasserabführung erfolgt.
  • Nach einer anderen Ausführungsform kann der zu den Wassersammelvorrichtungen gehörende wenigstens eine Behälter 15 mit einer Einrichtung 19.119.3 zur Verringerung der Druckunterschiede in dem Bereich zwischen dem Behälter 15 und dem Gewebe 12 bei laufender Faserbahnmaschine ausgestattet sein. Als Beispiel einer solchen Einrichtung seien am Unterteil 20 des Behälters 15 angeordnete Mittel 19.119.3 zur Verringerung der Vakuumbildung zwischen Behälter 15 und Gewebe 12 genannt.
  • In 5 ist eine Ausführungsform der Anordnung gezeigt, mit der die Bildung von Vakuum zwischen dem Behälter 15 und dem Gewebe 12 verhindert und so der Abstand des Gewebes 12 vom Boden des Behälters 15 reguliert werden kann. Die Anordnung kann auf die Unterseite des oberen Behälters 15 und damit auch auf das unterhalb des Behälters 15 laufende Gewebe 12 wirkende Luftblaseinrichtungen 19.119.3 aufweisen, mit denen auf das Verhalten des Gewebes 12, 13 unterhalb des Behälters 15 und gleichzeitig auf das Verhalten der zwischen den Geweben 12, 13 mitlaufenden Bahn W zu den Geweben 12, 13 Einfluss genommen werden kann. Als Beispiel für das „Verhalten” sei das Anhaften der Bahn W an die Gewebe 12, 13 genannt. Mit der Anordnung kann an eine oder mehrere ausgewählte Stellen unterhalb des Behälters 15 Ersatzluft zur Kompensation des hinter der Spitzenleiste 17 gebildeten Vakuums geblasen und so der Kontakt der Bahn W zu den Geweben 12, 13 in Maschinen- und in Querrichtung unter Kontrolle gehalten werden. Indem man das Vakuum in dem Raum zwischen dem Behälter 15 und dem Gewebe 12 unter Kontrolle hält kann man auch den Abstand des Gewebes 12 von dem Behälter 15 aktiv regulieren und damit auch für gleichmäßigen Abstand des Gewebes 12 von der Spitzenleiste 17 sorgen.
  • Die Stelle für die Luftblaseinrichtung 19.119.3, mit der dem Raum zwischen Behälter 15 und Gewebe 12 Ersatzluft zugeführt wird, kann in Laufrichtung der Bahn W betrachtet zum Beispiel an der Spitze 16 des Behälters 15, im Mittelbereich des Behälters 15 und/oder auf der Abgangsseite 22 des Behälters 15 gewählt werden. Die Luftblaseinrichtung kann sich über die gesamte Breite der Maschine und damit über die gesamte Länge des Behälters 15 erstrecken. Die Blaseinrichtung 19.1 an der Spitze 16 des Behälters 15 kann eine geringere Leistung haben als die übrigen Blaseinrichtungen 19.2, 19.3, weil sie unter Umständen auch den Kontakt zwischen Spitzenleiste 17 und Gewebe 12 mit beeinflusst. Eine vorteilhaftere Stelle für die Blaseinrichtung kann somit, in Maschinenrichtung betrachtet, zum Beispiel der Mittelbereich des Behälters 15 und/oder der abgangseitige Randbereich des Behälters 15 sein. Anderseits kann die Blasrichtung der bei der Spitze 16 angeordneten Blaseinrichtung mit der Spitzenleiste 17 gelenkt werden, wenn die Spitzenblaseinrichtung 19.1 und die Leiste 17 am gleichen Behälter 15 zur Anwendung gebracht werden. An der Spitze 16 des Behälters 15 kann zur Verstärkung der Wasserabführung auch ein Saugmittel 24 der im vergrößerten Zeichnungsausschnitt von 5 gezeigten Art angeordnet sein. Nach einer Ausführungsform kann dieses Saugmittel aus einer nahe beim Ausgang des Nips 11 angeordneten Saugspitze, einer Foilklinge 24 bestehen.
  • Der Behälter 15 kann einen Zwischenboden 21 haben, unter dem die Blasrohreinrichtung 19.119.3 angeordnet ist. Der Behälter 15 wird somit von unterhalb seines Unterbodens mit Vakuum beaufschlagt, und zu diesem Zweck kann der Unterboden zum Beispiel Löcher, Einschnitte o. dgl. Austrittsöffnungen 19.2, 19.3 aufweisen. Der Vakuumdruck kann zum Beispiel 0,3 kPa (150–200 Pa) betragen, und damit bewirkt man eine Ablenkung des Gewebes 12 um etwa 30–40 mm. Das Gewebe 12 hat hinter dem Nip durch dessen „Lockerungswirkung” eine relativ geringe Spannung. Die Spitze 16 des Behälters 15 kann im Mindestfall einen Abstand von beispielsweise ca. 250 mm vom Nip 11 haben. Die Spitzenleiste 17 bildet eine Art Mundstücke/Düse für den Behälter 15.
  • Bei der Ausführungsform in 5 ist außerdem der auf den Nip 11 folgende untere Behälter 35 gezeigt, der in Maschinenrichtung gleich hinter der Unterwalze 31 angeordnet ist. An der Oberseite des Behälters 35, die dem Bespannungsverlauf folgt, ist an der zum Nip 11 hin gerichteten Spitze 36 eine Foilleiste 37 angeordnet. Außerdem hat der Behälter auch in diesem Fall eine Einrichtung 39.1, 39.2 zur Verringerung der Druckunterschiede im Bereich zwischen Behälter 35 und Gewebe 13. Die Einrichtung umfasst nun an der Oberseite des Behälters 35 angebrachte, auf das Gewebe 13 wirkende Saugvorrichtungen 39.1, 39.2, mit denen die Haftung der Bahn W an den Geweben 12, 13 unter Kontrolle gehalten wird. Als Saugvorrichtungen 39.1, 39.2 können zum Beispiel in die Oberseite des Behälters 35 integrierte, in Maschinenquerrichtung verlaufende Rohre dienen. Mit diesen Saugvorrichtungen 39.1, 39.2 wird ein besseres Mitlaufen der Bahn mit dem unteren Gewebe 13 erzielt. Wie die anderen Ausführungsformen kann auch diese Ausführungsform zusammen mit anderen Ausführungsformen oder separat eingesetzt werden. Generell können die in dieser Anmeldung beschriebenen Leistenregulier-, Blaseinrichtungs- und Saugvorrichtungs-Ausführungsformen entweder einander ergänzen oder als selbständige Einheiten eingesetzt werden; die Grundidee der Erfindung beschränkt dies in keiner Weise.
  • Es versteht sich, dass die obige Beschreibung einschließlich der zugehörigen Zeichnungen lediglich zur Veranschaulichung der vorliegenden Erfindung dienen soll. Die Erfindung ist somit nicht auf die oben beschriebenen oder in den Patentansprüchen definierten Ausführungsformen beschränkt, sondern der Fachmann erkennt darin die Möglichkeit zahlreicher Variationen, die im Rahmen des in den Patentansprüchen definierten Erfindungsgedanken gegeben sind.
  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung für eine Faserbahnmaschinen-Pressenpartie (10), welche wenigstens einen Pressnip (11) aufweist, durch den die Bahn (W), von der Bespannung (12, 13) gestützt, geschleust werden kann, und in der hinter dem Nip (11) Wassersammelvorrichtungen (14) angeordnet sind, die wenigstens einen zum Sammeln von Wasser dienenden Behälter (15, 35) umfassen, der eine zum Nip hin gerichtete Spitze (16, 36) und ein an der Spitze des Behälters angeordnetes, an die Bespannung anlegbares Wassersammelelement (17, 37) aufweist. Die Anordnung umfasst Mittel (18, 19.119.3. 39.1, 39.2) zum aktiven Regulieren des Kontakts zwischen den Wassersammelvorrichtungen (14) und der Bespannung bei laufender Faserbahnmaschine. Ferner betrifft die Erfindung ein entsprechendes Verfahren.

Claims (20)

  1. Anordnung für eine Faserbahnmaschinen-Pressenpartie (10), welche wenigstens einen Pressnip (11) aufweist, durch den die Bahn (W), von der Bespannung (12, 13) gestützt, geschleust werden kann, und bei der hinter dem Nip (11) Wassersammelvorrichtungen (14) angeordnet sind, die wenigstens einen zum Sammeln des Wassers dienenden Behälter (15, 35) umfassen, der eine zum Nip (11) hin gerichtet Spitze (16, 36) und ein an der Spitze (16, 36) des Behälters (15, 35) angeordnetes, an die Bespannung (12, 13) anlegbares Wassersammelelement (17, 37) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung Mittel (18, 19.119.3. 39.1, 39.2) zum aktiven Regulieren des Kontakts zwischen den Wassersammelvorrichtungen (14) und der Bespannung (12) bei laufender Faserbahnmaschine umfasst.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Wassersammelelement aus einer an der Spitze (16) des Behälters (15) angeordneten, mit Belastungselementen (18) ausgestatteten Leiste (17) besteht.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (15, 35) mit einer Einrichtung (19.119.3, 39.1, 39.2) zur Verringerung der Druckunterschiede in dem Bereich zwischen Behälter (15, 35) und Bespannung (12, 13) ausgerüstet ist.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die besagten Einrichtung dazu dient, auf die Bespannung wirkende Blasluftstrahlen (19.119.3) zu erzeugen, mit denen die Haftung der Bahn (W) an der Bespannung (12, 13) unter Kontrolle gehalten wird.
  5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Stelle der Luftblaseinrichtung (19.119.3) eine Position an der Spitze (16) des Behälters (15), im Mittenbereich des Behälters (15) oder auf der Abgangsseite des Behälters (15) gewählt wird.
  6. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (15) einen Zwischenboden (21) hat, unter dem Elemente (19.119.3) zum Zuleiten von Blasluft angeordnet sind.
  7. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Druck in den Luftblaseinrichtungen (19.119.3) 0,1–1 kPa beträgt.
  8. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mit der besagten Einrichtung auf die Bespannung (13) gerichtete Saugwirkungen (39.1, 39.2) erzeugt werden, mit denen die Haftung der Bahn (W) an der Bespannung (12, 13) unter Kontrolle gehalten wird.
  9. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Leiste (17) von dem Nip (11) 150–350 mm beträgt.
  10. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Neigungswinkel (α) des Nips (11) 3–13 Grad, bevorzugter 5–10 Grad beträgt.
  11. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Presseneinheit (34) vom Typ her eine Schuhpresse ist.
  12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuhpresse (34) eine Einzelpresse der Pressenpartie (10) ist.
  13. Verfahren für die Pressenpartie (10) einer Faserbahnmaschine, bei dem die Bahn (W), von der Bespannung (12, 13) gestützt, durch mindestens einen Pressnip (11) geführt und hinter dem Pressnip (11) mit Hilfe von Wassersammelvorrichtungen (14) Wasser gesammelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontakt zwischen den Wassersammelvorrichtungen (14) und der Bespannung (12, 13) bei laufender Faserbahnmaschine aktiv reguliert wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersammelvorrichtungen (14) wenigstens einen zum Sammeln von Wasser dienenden Behälter (15, 35) umfassen, der eine zum Nip (11) hin (11) gerichtete Spitze (16, 36) und ein an der Spitze (16, 36) des Behälters (15, 35) angeordnetes und gegen die Bespannung legbares Wassersammelelement (17, 37) hat.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Wassersammelelement aus einer an der Spitze (16) des Behälters (15) angeordneten Leiste (17) besteht, deren Stellung zur Bespannung (12) auf Grund der jeweiligen Betriebsbedingungen der Faserbahnmaschine reguliert wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass, entsprechen die Betriebsbedingungen dem Bahnaufführen, die Belastung der Leiste (17) gegen die Bespannung (12) reduziert oder völlig aufgehoben ist.
  17. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass, entsprechen die Betriebsbedingungen der Produktion, die Leiste (17) durch Regulieren der Belastung gegen die Oberfläche der Bespannung (12) gelegt wird.
  18. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 14–17, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Verfahren die Bildung von Druckunterschieden zwischen Behälter (15, 35) und Bespannung (12, 13) unterbunden wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass zur Unterbindung von Vakuumbildung auf die Unterseite des Behälters (15) Blasluftströme (19.119.3) zur Wirkung gebracht werden.
  20. Faserbahnmaschine mit einer Pressenpartie (10), dadurch gekennzeichnet, dass die besagte Pressenpartie (10) mit einer Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 12 ausgerüstet ist.
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