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Gegenstand
der Erfindung ist eine Anordnung für eine Faserbahnmaschinen-Pressenpartie, welche
wenigstens einen Pressnip aufweist, durch den die (im Folgenden
kurz Bahn genannte) Faserstoffbahn, von der Bespannung, d. h. einem
Gewebe gestützt,
geschleust werden kann, und in der hinter dem Nip Wassersammelvorrichtungen
angeordnet sind, die wenigstens einen zum Sammeln von Wasser dienenden
Behälter
umfassen, der eine zum Nip hin gerichtet Spitze und ein an der Spitze
des Behälters
angeordnetes, an die Bespannung anlegbares Wassersammelelement aufweist.
Ferner betrifft die Erfindung ein entsprechendes Verfahren.
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Als
Stand der Technik seien 1 und 2 angeführt, die
einen Faserbahnmaschinen-Pressnip 11 zeigen, an den sich
Wassersammelvorrichtungen 14 anschließen. Als Beispiel solcher Wassersammelvorrichtungen
sei der mit einer Spitzenleiste ausgestattete Presswasserbehälter 15 genannt,
der auf der Ausgangsseite des Nips angeordnet ist.
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Vom
Stand der Technik her kennt man mehrere Möglichkeiten der Befestigung
der Spitzenleiste an dem Presswasserbehälter. Diese Leiste kann entweder
stationär
befestigt oder bei stillstehender Maschine mechanisch positionierbar
sein. Im typischen Fall hat man die Befestigung/Positionierung der
Spitzenleiste zum Beispiel durch Schrauben und längliche Öffnungen in der Leiste verwirklicht.
Mit deren Hilfe befestigt man die Leiste an der Behälterkonstruktion
im gewünschten,
durch die länglichen Öffnungen
ermöglichten
Abstand von der Bespannung 12. Das Ausrichten der Leiste
erfolgt bei stillstehender Maschine und eingeschaltetem Liniendruck
der Schuhpresse. 1 zeigt den Behälter 15 in
Normalsituation bei unbelastetem Nip 11. Dabei befindet sich
die Spitzenleiste 17 des Behälters 15 in Kontakt zur
Bespannung 12.
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Eine
vom Stand der Technik her bekannte Schuhpresse ist so beschaffen,
dass sich der Mantel 32 der Gegenwalze 31 der
Schuhwalze 30 infolge der Elastizität der Gegenwalzen-Achszapfen etwas
in Richtung der Nipkraft, d. h. des Liniendruckes bewegt. Diese
Bewegung kann zum Beispiel 5–15
mm betragen. Durch diese Eigenschaft wird die genaue Positionierung
des auf den Nip 11 folgenden, mit einer Spitzenleiste 17 ausgestatteten
Wassersammelbehälters 15 relativ
zur Bespannung 12 beeinträchtigt. Bei Produktionsbetrieb,
wenn der Nip 11 belastet wird, verlagert sich die Gegenwalze 31 der
Schuhpresse in Niprichtung je nach Maschinenbreite und Liniendruck
um mehrere Millimeter. Somit ändert
sich auch die Linie, in der die Bespannung 12 verläuft (im Folgenden
Bespannungslinie genannt), und zwischen der Bespannung 12 und
der Spitzenleiste 17 des Behälters 15 bildet sich
ein Spalt. Weiter ist anzumerken, dass zum Beispiel auch die schwierige Ausrichtung
und die Abnutzung der Spitzenleiste 17 zur Bildung eines
Spalts zwischen der Bespannung 12 und der Spitzenleiste 17 des
Behälters 15 führen können, selbst
wenn die Position der den Nip bildenden Walzen 30, 31 besser
erhalten bliebe.
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2 veranschaulicht
die oben genannte Situation bei betriebsgerechtem Liniendruck (1000 kN/m
oder sogar mehr) der Schuhpresse. Die Gegenwalze 31 hat
sich in Wirkrichtung des Liniendruckes nach unten verlagert, und
zwischen der Spitzenleiste 17 und der Bespannung 12 hat
sich ein Spalt gebildet. Über
diesen Spalt kann ein Teil des Presswassers unter Spritzerscheinungen
unkontrolliert zwischen dem Behälter 15 und
der Bespannung 12 entweichen, so dass also das Presswasser
nicht in der vorgesehenen Weise im Behälter 15 landet. Zusätzlich zu
den eventuell auftretenden Spritzerscheinungen des nicht aufgefangenen
Presswassers kann Presswasser auch an die Innenfläche der
Bespannungsschlaufe 12 gelangen und im Laufe der Zeit zu einer
ungleichmäßigen Benetzung
und auch zu einem Verstopfen der Bespannung führen. Die Folge davon sind
im typischen Fall Feuchtigkeitsprofil- und Runnabilityprobleme.
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Da
der Abstand der Spitzenleiste von der Bespannung durch lineares
Bewegen der Spitzenleiste relativ zum Behälter einstellbar ist, kann
die Spitzenleiste so positioniert werden, dass sie gegen die Bespannung
drückt.
Bei abgeschalteter Maschine kann die Spitzenleiste dann um ein passendes
Stück sozusagen „in die
Bespannung hinein” gedrückt werden. Als
Folge einer solchen Positionierung würde die Leiste dann unter Produktionsbedingungen
genau passend an der Bespannung anliegen. Damit ist jedoch der erhebliche
Nachteil verbunden, dass die gegen die Bespannung drückende Spitzenleiste
zu Bespannungsschäden
führt,
die zum Beispiel in Bahnaufführsituation
(Pick-up-Situation),
in der Papierausschuss mehrschichtig in den Nip gelangen kann, entstehen
können.
Außerdem
wird die Schuhpresse in einer solchen Situation oft mit reduziertem
Liniendruck, d. h. unter Zwischenlast gefahren, wobei die Verlagerung
der Gegenwalze von der Schuhpresse weg und damit auch die Verlagerung
der Bespannungslinie geringer ist als bei eigentlichem Normalbetrieb.
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Neben
der Spitzenleiste verursacht auch der Wassersammelbehälter selbst
Runnabilityprobleme in der Faserbahnmaschine, in besonderem Maße hinter
dem Pressnip bei Zweisiebführung,
bei der die Bahn hinter dem Pressnip zwischen zwei Geweben befindlich
weitertransportiert wird. Dabei haftet die Bahn entweder am Ober-
oder am Untergewebe oder im schlimmsten Fall so, dass sie zum Beispiel
mit ihren Randpartien an dem einen Gewebe und mit dem zwischen diesen
liegenden Teil an dem anderen Gewebe haftet. Dies hat Auswirkungen
zum Beispiel auf das Feuchtigkeitsprofil der Bahn und besonders
auf die Runnability der Maschine, wie zum Beispiel auf die Stabilisierung
der Bahnränder.
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Für die Pressniplösung mit
zwei Geweben ist bei der oben beschrieben Art typisch, dass bei
stillstehender Faserbahnmaschine die hinter dem Nip befindliche
Spitze des Wassersammelbehälters
am Obergewebe anliegt und der Boden des Behälters vom Gewebe losgelöst, d. h.
abgehoben ist. Während
des Betriebs kommt es auch unterhalb des Behälters zu Problemen im Verhalten
des Gewebes. Das sich zwischen dem Behälter und dem Gewebe bildende
Vakuum krümmt
das untere Abnahmegewebe bis an den Behälterboden oder zumindest nahe
an diesen heran.
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Als
ein weiterer Druckunterschied bewirkender Faktor ist die Foilanordnung
am Wassersammelbehälter 35,
die auf der zum Behälter 15 entgegengesetzten
Seite der Bespannung an dem Gewebe 13 anliegt, besonders
das nahe beim Nip 11 angeordnete Foil 37 des dem
Untergewebe 13 zugeordneten Wassersammelbehälters 35,
das in 5 schematisch dargestellt ist,
zu nennen. Gleichzeitig wirkt das Vakuum durch das Gewebe 12 hindurch
auch auf die Faserstoffbahn W. Als Folge davon kann der Kontakt der
Bahn W mit der Bespannung in Maschinenmitte ein anderer sein als
an den Rändern.
Die Krümmung ist
typischerweise bei verstopfteren Geweben größer als bei neuen Geweben.
Das sich bildende Vakuum hebt/verlagert die Bahn W typischerweise
so, dass sie dem oberen Abnahmegewebe 12 folgt. Nun soll allerdings
die Bahn W auf der Filzsaugwalze 33, d. h. hinter dem Nip 11 und
dem Behälter 15,
dem Unterfilz 13 folgen, von dem sie in den folgenden Nip
oder in die Trockenpartie der Maschine geleitet wird.
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Was
das vorgenannte Problem betrifft, hat man zum Beispiel durch Wahl
des Gewebetyps, Minimierung des Vakuums der Filzsauger des Untergewebes
(Gewebe wird nass gefahren) und Optimierung des Filzsaugwalzenbereichs
ein besseres Mitlaufen der Bahn mit dem Untergewebe und eine bessere
Runnability zu erzielen versucht. Die Form des Behälterbodens
ist schwer zu verändern,
da von dem Behälter
störungsfreies
Wassersammeln verlangt wird. Außerdem
muss der sich über
die gesamte Maschinenbreite erstreckende Behälter auch eine ausreichende
Steifigkeit aufweisen.
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Dieser
Erfindung liegt nun die Aufgabe zu Grunde, eine Anordnung und ein
Verfahren für
die Faserbahnmaschinen-Pressenpartie
zu schaffen, mit denen eine verbesserte Wasserabführung und
eine verbesserte Runnability erzielt werden. Die kennzeichnenden
Merkmale der erfindungsgemäßen Anordnung
sind in Patentanspruch 1, die kennzeichnenden Merkmale des entsprechenden
Verfahrens in Patentanspruch 13 aufgeführt.
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Die
Anordnung umfasst Mittel zum bei laufender Faserbahnmaschine erfolgenden
aktiven Regulieren des Kontaktes zwischen den Wassersammelvorrichtungen
und dem Gewebe. Durch dieses Merkmal werden mehrere beträchtliche
Vorteile zum Beispiel in Form verbesserten Erhalts der Funktionsfähigkeit
der Gewebe und verbesserter Runnability erzielt.
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Nach
einer ersten Ausführungsform
kann das an der Spitze des Wassersammelbehälters angeordnete Leistenelement
mit Belastungsmitteln ausgestattet werden. Mit diesen Belastungsmitteln kann
bei laufender Faserbahnmaschine eine stufenlose Online-Regulierung
des Leistenelements vorgenommen werden. Dank der aktiven Regulierung
kann die Spitze des Behälters
unter sämtlichen
Betriebsbedingungen der Faserbahnmaschine in Kontakt zu dem Gewebe,
d. h. zur Bespannung gehalten werden. Auf diese Weise erzielt man
unter allen Betriebsbedingungen, wie zum Beispiel bei allen Liniendrücken der
Presseneinheit, eine im Vergleich zu den gemäß Stand der Technik mechanisch
positionierten Lösungen
ein genaueres und besser kontrolliertes Erfassen des Presswassers.
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Nach
einer anderen Ausführungsform
kann wenigstens ein Sammelbehälter
mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Druckunterschiede im Bereich zwischen
Behälter
und Gewebe ausgerüstet
werden. Zum Beispiel können
mit einer die Bildung von Vakuum verhindernden Einrichtung an einer
oder mehreren gewählten
Stellen auf das Gewebe Luftströme gerichtet
werden. Mit einem solchen Blassystem kann zum Beispiel die Gewebehaftung
der Bahn hinter dem Doppelgewebe-Nip unter Kontrolle gehalten werden.
Mit dieser Ausführungsform
erzielt man zum Beispiel im Doppelgewebe-Nip und besonders hinter diesem
gleichmäßig über die
gesamte Maschinenbreite in Maschinenrichtung einen sichereren Bahntransfer
auf das die Bahn weiter transportierende Untergewebe statt auf das
Obergewebe. Entsprechend kann, wenn sich der Behälter in einer Position hinter der
Unterwalze befindet, das Haften der Bahn an dem die Bahn weiter
transportierenden Untergewebe durch Saugwirkung an der Grenzfläche zwischen
Behälter
und Gewebe verbessert werden.
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Durch
Einsatz beider Ausführungsformen
in Verbindung mit ein und demselben Behälter lässt sich der Spitzenkeil der
Wasserabführvorrichtungen zuverlässig auf
der Bespannungslinie halten und der hintere Teil des Behälters in
der vorgesehenen Weise von dieser Linie abheben. Das durch die Erfindung gegebene
intensivere Sammeln des Wassers bedeutet eine längere Lebensdauer der Pressenbespannung
und weniger durch Verstopfen der Bespannung bedingte Betriebsunterbrechungen
der Papiermaschine. Weiter erzielt man einen besseren Transfer der
Bahn auf das die Bahn in Maschinenrichtung transportierende Untergewebe.
Hier sei angemerkt, dass die Spitzenleistenregulierung, die Luftströme auf den
Behälterboden
und die Saugeffekte auch als selbständige Anwendungen mit ausreichender
Wirkung auf das Problem eingesetzt werden können.
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Als
weitere mit der Erfindung erzielbare Vorteile sind zu nennen: Bessere
Runnability der Bahn, weniger Randaufwölbungen und andere Randstörungen,
besseres Feuchtigkeitsprofil hinter der Presse, vom Standpunkt der
Runnability weniger bespannungsempfindlicher Pressnip, exaktere
Bespannungsführung,
sauberere Innenfläche
der Bespannungsschlaufe, einfache technische Verwirklichung und
Vermeidung von Bespannungsdurchbiegung durch Verhinderung von Vakuumbildung
zwischen Behälter
und Abnahmegewebe. Die sonstigen mit der erfindungsgemäßen Anordnung
und dem erfindungsgemäßen Verfahren
erzielbaren Zusatzvorteile gehen aus dem Beschreibungsteil, die
charakteristischen Merkmale aus den beigefügten Patentansprüchen hervor.
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Im
Folgenden werden die erfindungsgemäße Anordnung und das erfindungsgemäße Verfahren, die
jedoch nicht auf die nachstehend beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt
sind, unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen im Einzelnen
beschrieben. Es zeigen:
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1 einen
dem Stand der Technik entsprechenden Pressnip in unbelastetem Zustand;
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2 den
Pressnip nach 1 in belastetem Zustand und
das dabei mit den Wassersammelvorrichtungen verbundene Problem;
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3 schematisch
ein Beispiel der erfindungsgemäßen Anordnung,
bei der die Belastung der Spitzenleiste des Wassersammelbehälters den beim
Bahnaufführen
herrschenden Betriebsbedingungen entspricht;
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4 die
Anordnung nach 3, bei der die Belastung der
Spitzenleiste des Wassersammelbehälters den Betriebsbedingungen
bei normaler Produktion entspricht;
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5 ein anderes Beispiel der erfindungsgemäßen Anordnung
in schematischer Darstellung.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung
und das erfindungsgemäße Verfahren
können
zum Beispiel in der Pressenpartie von Faserbahnmaschinen, die wenigstens
einen Pressnip 11 aufweist, eingesetzt werden. Die Grundkonstruktion
der Presseneinheit 34 wurde bereits unter Bezugnahme auf 1 und 2 im
den Stand der Technik beschreibenden Teil dieser Anmeldung behandelt,
so dass sich weitere Ausführungen
darüber
in diesem Zusammenhang erübrigen.
Die Bahn W wird, vom Gewebe 12, 13 gestützt, durch
den Nip 11 der Presse 34 geschleust. Im gezeigten
Fall wird die Bahn W, von zwei Pressgeweben 12, 13 gestützt, durch
den Nip 11 geführt
und befindet sich dabei also zwischen den zwei Geweben 12, 13.
Hier sei angemerkt, dass die Erfindung statt in einer solchen Zwei-Gewebe-Lösung ebenso
gut in Verbindung mit Ein-Gewebe-Führung angewendet werden kann.
Der Nip kann auch schräg,
d. h. geneigt sein, wobei man für
den zu den Wassersammelvorrichtungen 14 gehörenden Behälter 15 ein
vorteilhaftes Volumen und vorteilhafte Wasserabführung erzielt. Der Neigungswinkel α des Nips 11 kann
zum Beispiel 3–13
Grad, bevorzugter 5–10
Grad betragen (5). Überhaupt
hat die Konstruktion der Presseneinheit 34 keine wesentliche
Bedeutung bei der Beurteilung der Einsatzstellen für die erfindungsgemäße Anordnung
und das erfindungsgemäße Verfahren, denn
die Erfindung kann auch an anderen Stellen von Papier-, Karton-,
Zellstoff- und Tissuemaschinen, für die in dieser Anmeldung generell
die Bezeichnung Faserbahnmaschine benutzt wird, eingesetzt werden.
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Hinter
dem Nip 11 sind Wassersammelvorrichtungen 14 angeordnet,
mit denen Wasser und sonstige lose Verunreinigungen aufgefangen
werden. Zu den Wassersammelvorrichtungen 14 kann mindestens
ein in seiner Grundkonstruktion an sich bekannter oder in der Entwicklung
befindlicher beckenförmiger
Behälter 15 zum
Sammeln von Wasser und Verunreinigungen gehören. Angeordnet sein kann dieser
Behälter 15 zum
Beispiel in Maschinenrichtung betrachtet hinter der Oberwalze 30.
Der Behälter 15 kann
eine zum Nip 11 hin gerichtete Spitze 16 haben,
und diese Spitze 16 des Behälters 15 kann gegen
das vom Nip 11 kommende Gewebe 12 anlegbare Wassersammelelemente 17 haben.
Das Wassersammelelement kann zum Beispiel aus einer an der Spitze 16 des
Behälters 15 angeordneten
schaberartigen Spitzenleiste 17 bestehen. Der Abstand der
Spitzenleiste 17 vom Nip 11 kann zum Beispiel 150–350 mm
betragen.
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Die
Anordnung umfasst auch Mittel zum bei laufender Maschine erfolgenden
aktiven Regulieren des Kontakts zwischen den Wassersammelvorrichtungen 14 und
dem Gewebe 12. Infolge der erfindungsgemäßen Anordnung
verliert die Positionierung des Behälters 15 relativ zur
Bespannungslinie 12, 13 ihre Bedeutung, weil ja
die besagte Anordnung ein Regulieren der in Bezug auf Wassersammeln
und Runnability kritischen Teilgesamtheiten relativ zu dieser Linie
ermöglicht.
So besteht also dank der Erfindung kein Bedarf mehr, die Position
des relativ großen,
massiven Behälters 15 relativ
zur Bespannungslinie hinter dem Nip 11 zu verstellen. Zur
Verwirklichung der besagten Mittel gibt es mehrere Möglichkeiten,
die sogar in der gleichen Behälterposition angewendet
werden können.
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Nach
einer Ausführungsform
kann die zu den Wassersammelvorrichtungen gehörende Spitzenleiste 17 mit
Mitteln 18 zum aktiven Regulieren des Kontakts zwischen
der Spitzenleiste 17 und dem Gewebe 12 bei laufender
Faserbahnmaschine ausgerüstet
werden. Bei der Regulierung können
die jeweiligen Betriebsbedingungen der Faserbahnmaschine berücksichtigt
werden. Die besagten Mittel können zum
Beispiel aus Belastungsmitteln 18 in Form von Druckschläuchen bestehen.
Diese Belastungsvorrichtung 18 kann in dem zum Nip 11 hin
gerichteten Spitzenteil 16 des Behälters 15 angeordnet
sein, wo eine Halterung für
die Leiste 17 und in dieser Halterung ein „Wippenständer” und beiderseits
desselben Druckschläuche
angeordnet sind. Die Abstützung der
Belastungsmittel 18 kann zum Beispiel an der Kastenversteifung 40 des
Behälters 15 erfolgen,
die dafür
eine stabile und fertig vorhandene Stütze bietet.
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Die
relative Position der an der Spitze 16 des Behälters 15 angeordneten,
mit den Druckschläuchen
der Belastungsmittel 18 bewegbaren Behälter-Spitzenleiste 17 zum
Gewebe 12 lässt
sich bei laufender Maschine und damit auch unter Berücksichtigung
der jeweiligen Betriebsbedingungen der Maschine regulieren. Der
Kontakt zum Gewebe 12 wird durch Verstellen der Spitzenleiste 17 relativ
zum Gewebe 12 aktiv reguliert. Es handelt sich somit nicht um
eine passive, statische und damit auch mechanisch positionierte
Anordnung wie sie vom Stand der Technik her bekannt sind und bei
denen die Leiste 17 bei laufender Maschine im Wesentlichen
in der gleichen Position und damit im Wesentlichen auch unbeweglich
zum Behälter 15 bleibt.
Durch Bewegen der Spitzenleiste 17 kann also der Abstand
des Behälters 15 von
der von den Geweben 12, 13 gebildeten Linie reguliert
werden.
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In 3 entsprechen
die Betriebsbedingungen der Maschine der Bahnaufführung, wobei
der Pressnip 11 völlig
oder teilweise entlastet ist. Durch passende Druckbeaufschlagung
der Schläuche
der Belastungsmittel 18 kann die Spitzenleiste 17 des Behälters zur
Aufnahme des Aufführstreifens
angehoben werden. Der Druck in den Schläuchen hebt die Spitzenleiste 17 vom
Gewebe 12 ab, und das Bahnaufführen kann zuverlässig durchgeführt werden.
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In 4 wiederum
entsprechen die Betriebsbedingungen der Maschine dem normalen Produktionsbetrieb,
wobei die Presse 34 unter Druck steht. Dabei kann die Spitzenleiste 17 des
Behälters 15 mit
den Druckschläuchen
der Belastungsvorrichtungen 18 belastet werden. Durch Regulieren
der Belastung, d. h. des Druckes der Druckschläuche der Belastungsmittel 18,
wird die Spitzenleiste 17 gegen die Oberfläche des
Gewebes 12 geführt.
Dabei schließt
sich der Spalt zwischen der Spitzenleiste 17 und dem Gewebe 12 und
die Spitzenleiste 17 beginnt an der Oberfläche des
Gewebes 12 zu schrappen. Durch Herstellung passenden Kontakts
zwischen der Kante der Spitzenleiste 17 und dem Gewebe 12 wird die
hinter dem Nip 11 erfolgende Wasserabführung verbessert. Da die Bespannungslinie
hinter dem Nip „lebt”, erlaubt
man durch die Belastungsvorrichtung 18 auch ein „Mitbewegen” der Spitzenleiste 17 und erreicht
so, dass der Kontakt zwischen der Leiste 17 und dem Gewebe 12 unter
allen Bedingungen erhalten bleibt.
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Durch
den Kontakt zwischen der Leiste 17 und dem Gewebe 12 wird
das Entweichen von Presswasser zwischen der Leiste 17 und
dem Gewebe 12 verhindert. Mit anderen Worten, mit Hilfe
der regulierbaren Spitzenleiste 17 kann der Abstand der
Spitze des Behälters 15 von
der Bespannungslinie geregelt werden. Als Folge der Erfindung braucht
die Spitzenleiste 17 nicht exakt ausgerichtet zu sein,
sondern kann bei laufender Maschine je nach Situation aktiv reguliert
werden. Der Spitzenkeil 16 des Behälters 15 wird mit
der Leiste 17 zuverlässig
auf der Bespannungslinie gehalten, und das Hinterteil des Behälters 15 ist
von der besagten Linie in der vorgesehenen Weise distanziert.
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Wenngleich
die Erfindung unabhängig
von der Position, d. h. Einsatzstelle angewendet werden kann, gestaltet
sie sich besonders vorteilhaft auch in Verbindung mit dem Behälter 15 der
dritten Presse (der Zentralwalzenpresse) 34 – einer
Stelle, die typischerweise empfindlich gegen Feuchtigkeitsprofilschwankungen
ist. Der Pressnip 11 kann vom Typ her zum Beispiel ein
Breitnip einer Schuhpresse 34 sein, und die Schuhpresse 34 kann
zum Beispiel eine Einzelpresse der Pressenpartie 10 sein.
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Die
Verwirklichung der Belastung kann zum Beispiel durch Einsatz von
Mechanismen 18 der Art, wie man sie von den Klingenhaltern
druckschlauchbelasteter Schaber her kennt, die den Einsatz mehrerer
verschiedener Schaberklingenwerkstoffe als Spitzenleiste 17 ermöglichen,
erfolgen.
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Die
Erfindung eignet sich für
alle Pressentypen, Positionen und Papiersorten, ganz besonders aber
für schnelllaufende
Papier- und Kartonmaschinen, in denen gerillte Pressflächen eingesetzt
werden und effektive Presswasserabführung erfolgt.
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Nach
einer anderen Ausführungsform
kann der zu den Wassersammelvorrichtungen gehörende wenigstens eine Behälter 15 mit
einer Einrichtung 19.1–19.3 zur
Verringerung der Druckunterschiede in dem Bereich zwischen dem Behälter 15 und
dem Gewebe 12 bei laufender Faserbahnmaschine ausgestattet
sein. Als Beispiel einer solchen Einrichtung seien am Unterteil 20 des
Behälters 15 angeordnete Mittel 19.1–19.3 zur
Verringerung der Vakuumbildung zwischen Behälter 15 und Gewebe 12 genannt.
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In 5 ist eine Ausführungsform der Anordnung gezeigt,
mit der die Bildung von Vakuum zwischen dem Behälter 15 und dem Gewebe 12 verhindert
und so der Abstand des Gewebes 12 vom Boden des Behälters 15 reguliert
werden kann. Die Anordnung kann auf die Unterseite des oberen Behälters 15 und
damit auch auf das unterhalb des Behälters 15 laufende
Gewebe 12 wirkende Luftblaseinrichtungen 19.1–19.3 aufweisen,
mit denen auf das Verhalten des Gewebes 12, 13 unterhalb
des Behälters 15 und
gleichzeitig auf das Verhalten der zwischen den Geweben 12, 13 mitlaufenden
Bahn W zu den Geweben 12, 13 Einfluss genommen
werden kann. Als Beispiel für
das „Verhalten” sei das
Anhaften der Bahn W an die Gewebe 12, 13 genannt.
Mit der Anordnung kann an eine oder mehrere ausgewählte Stellen
unterhalb des Behälters 15 Ersatzluft
zur Kompensation des hinter der Spitzenleiste 17 gebildeten
Vakuums geblasen und so der Kontakt der Bahn W zu den Geweben 12, 13 in
Maschinen- und in Querrichtung unter Kontrolle gehalten werden.
Indem man das Vakuum in dem Raum zwischen dem Behälter 15 und
dem Gewebe 12 unter Kontrolle hält kann man auch den Abstand
des Gewebes 12 von dem Behälter 15 aktiv regulieren
und damit auch für
gleichmäßigen Abstand
des Gewebes 12 von der Spitzenleiste 17 sorgen.
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Die
Stelle für
die Luftblaseinrichtung 19.1–19.3, mit der dem
Raum zwischen Behälter 15 und
Gewebe 12 Ersatzluft zugeführt wird, kann in Laufrichtung
der Bahn W betrachtet zum Beispiel an der Spitze 16 des
Behälters 15,
im Mittelbereich des Behälters 15 und/oder
auf der Abgangsseite 22 des Behälters 15 gewählt werden.
Die Luftblaseinrichtung kann sich über die gesamte Breite der
Maschine und damit über
die gesamte Länge
des Behälters 15 erstrecken.
Die Blaseinrichtung 19.1 an der Spitze 16 des
Behälters 15 kann
eine geringere Leistung haben als die übrigen Blaseinrichtungen 19.2, 19.3,
weil sie unter Umständen
auch den Kontakt zwischen Spitzenleiste 17 und Gewebe 12 mit
beeinflusst. Eine vorteilhaftere Stelle für die Blaseinrichtung kann
somit, in Maschinenrichtung betrachtet, zum Beispiel der Mittelbereich
des Behälters 15 und/oder
der abgangseitige Randbereich des Behälters 15 sein. Anderseits
kann die Blasrichtung der bei der Spitze 16 angeordneten
Blaseinrichtung mit der Spitzenleiste 17 gelenkt werden,
wenn die Spitzenblaseinrichtung 19.1 und die Leiste 17 am
gleichen Behälter 15 zur Anwendung
gebracht werden. An der Spitze 16 des Behälters 15 kann
zur Verstärkung
der Wasserabführung
auch ein Saugmittel 24 der im vergrößerten Zeichnungsausschnitt
von 5 gezeigten Art angeordnet sein.
Nach einer Ausführungsform
kann dieses Saugmittel aus einer nahe beim Ausgang des Nips 11 angeordneten
Saugspitze, einer Foilklinge 24 bestehen.
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Der
Behälter 15 kann
einen Zwischenboden 21 haben, unter dem die Blasrohreinrichtung 19.1–19.3 angeordnet
ist. Der Behälter 15 wird
somit von unterhalb seines Unterbodens mit Vakuum beaufschlagt,
und zu diesem Zweck kann der Unterboden zum Beispiel Löcher, Einschnitte
o. dgl. Austrittsöffnungen 19.2, 19.3 aufweisen.
Der Vakuumdruck kann zum Beispiel 0,3 kPa (150–200 Pa) betragen, und damit
bewirkt man eine Ablenkung des Gewebes 12 um etwa 30–40 mm.
Das Gewebe 12 hat hinter dem Nip durch dessen „Lockerungswirkung” eine relativ
geringe Spannung. Die Spitze 16 des Behälters 15 kann im Mindestfall
einen Abstand von beispielsweise ca. 250 mm vom Nip 11 haben.
Die Spitzenleiste 17 bildet eine Art Mundstücke/Düse für den Behälter 15.
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Bei
der Ausführungsform
in 5 ist außerdem der auf den Nip 11 folgende
untere Behälter 35 gezeigt,
der in Maschinenrichtung gleich hinter der Unterwalze 31 angeordnet
ist. An der Oberseite des Behälters 35,
die dem Bespannungsverlauf folgt, ist an der zum Nip 11 hin
gerichteten Spitze 36 eine Foilleiste 37 angeordnet.
Außerdem
hat der Behälter auch
in diesem Fall eine Einrichtung 39.1, 39.2 zur Verringerung
der Druckunterschiede im Bereich zwischen Behälter 35 und Gewebe 13.
Die Einrichtung umfasst nun an der Oberseite des Behälters 35 angebrachte,
auf das Gewebe 13 wirkende Saugvorrichtungen 39.1, 39.2,
mit denen die Haftung der Bahn W an den Geweben 12, 13 unter
Kontrolle gehalten wird. Als Saugvorrichtungen 39.1, 39.2 können zum Beispiel
in die Oberseite des Behälters 35 integrierte, in
Maschinenquerrichtung verlaufende Rohre dienen. Mit diesen Saugvorrichtungen 39.1, 39.2 wird
ein besseres Mitlaufen der Bahn mit dem unteren Gewebe 13 erzielt.
Wie die anderen Ausführungsformen kann
auch diese Ausführungsform
zusammen mit anderen Ausführungsformen
oder separat eingesetzt werden. Generell können die in dieser Anmeldung beschriebenen
Leistenregulier-, Blaseinrichtungs- und Saugvorrichtungs-Ausführungsformen
entweder einander ergänzen
oder als selbständige
Einheiten eingesetzt werden; die Grundidee der Erfindung beschränkt dies
in keiner Weise.
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Es
versteht sich, dass die obige Beschreibung einschließlich der
zugehörigen
Zeichnungen lediglich zur Veranschaulichung der vorliegenden Erfindung
dienen soll. Die Erfindung ist somit nicht auf die oben beschriebenen
oder in den Patentansprüchen
definierten Ausführungsformen beschränkt, sondern
der Fachmann erkennt darin die Möglichkeit zahlreicher
Variationen, die im Rahmen des in den Patentansprüchen definierten
Erfindungsgedanken gegeben sind.
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Die
Erfindung betrifft eine Anordnung für eine Faserbahnmaschinen-Pressenpartie
(10), welche wenigstens einen Pressnip (11) aufweist,
durch den die Bahn (W), von der Bespannung (12, 13)
gestützt, geschleust
werden kann, und in der hinter dem Nip (11) Wassersammelvorrichtungen
(14) angeordnet sind, die wenigstens einen zum Sammeln
von Wasser dienenden Behälter
(15, 35) umfassen, der eine zum Nip hin gerichtete
Spitze (16, 36) und ein an der Spitze des Behälters angeordnetes,
an die Bespannung anlegbares Wassersammelelement (17, 37) aufweist.
Die Anordnung umfasst Mittel (18, 19.1–19.3. 39.1, 39.2)
zum aktiven Regulieren des Kontakts zwischen den Wassersammelvorrichtungen (14)
und der Bespannung bei laufender Faserbahnmaschine. Ferner betrifft
die Erfindung ein entsprechendes Verfahren.