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DE102007003023A1 - Optoelektronischer Sensor mit Lichtdurchlässigkeitstests der Schutzscheibe durch Totalreflexion - Google Patents

Optoelektronischer Sensor mit Lichtdurchlässigkeitstests der Schutzscheibe durch Totalreflexion Download PDF

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DE102007003023A1
DE102007003023A1 DE102007003023A DE102007003023A DE102007003023A1 DE 102007003023 A1 DE102007003023 A1 DE 102007003023A1 DE 102007003023 A DE102007003023 A DE 102007003023A DE 102007003023 A DE102007003023 A DE 102007003023A DE 102007003023 A1 DE102007003023 A1 DE 102007003023A1
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DE
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test
light
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protective
test light
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DE102007003023A
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Markus Hammes
Christoph Haberer
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Sick AG
Original Assignee
Sick AG
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Abstract

Es wird ein optoelektronischer Sensor (10) zur Überwachung eines Überwachungsbereichs (14) angegeben, der eine transparente Schutzscheibe (32) aus einem gegenüber Luft optisch dichteren Material, einen Lichtempfänger (18), der durch die im Wesentlichen senkrecht zu der optischen Achse des Lichtempfängers (18) angeordnete Schutzscheibe (32) Licht aus dem Überwachungsbereich (14) empfangen kann, sowie eine Auswertungseinheit (20) aufweist, die für (32) ausgebildet ist. Dabei ist ein Testlichtsender (34) an einer Kante der Schutzscheibe (32) derart angeordnet, dass von ihm ausgesandtes Testlicht (36) jeweils an den Innenflächen der Schutzscheibe (32) totalreflektiert wird, somit allein den Innenraum der Schutzscheibe (32) durchstrahlt und die intakte, saubere Schutzscheibe (32) höchstens an Kanten verlassen kann, und die Auswertungseinheit (20) ist weiter dafür ausgebildet, bei dem Lichtdurchlässigkeitstest Beschädigungen (40) oder Verunreinigung (38) der Schutzscheibe (32) als Testlicht-Austrittsstellen anhand von Testlichtempfang in dem Lichtempfänger (18) zu erkennen. Es wird weiterhin ein entsprechendes Verfahren zum Testen der Lichtdurchlässigkeit einer Schutzscheibe (32) angegeben.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen optoelektronischen Sensor mit Lichtdurchlässigkeitstest für eine Schutzscheibe nach den Oberbegriffen von Anspruch 1 und 2 beziehungsweise ein Verfahren zum Testen der Lichtdurchlässigkeit einer Schutzscheibe eines optoelektronischen Sensors nach den Oberbegriffen von Anspruch 13.
  • Optoelektronische Sensoren werden häufig zur Überwachung eines Überwachungsbereichs beispielsweise in der Diebstahlsicherung, der Fabrikautomation oder der Sicherheitstechnik verwendet. Der Lichtempfänger mit seiner Abbildungsoptik wird dabei gewöhnlich durch ein Gehäuse geschützt, in das Licht durch eine Frontscheibe eintritt.
  • Wenn diese Frontscheibe beschädigt oder beschmutzt ist, kann der Sensor seine Aufgabe nicht mehr vollständig erfüllen. In der Diebstahlsicherung und der Fabrikautomation führt das zu ärgerlichen Fehlentscheidungen und möglicherweise Ausfallzeiten zur Behebung dieser Fehler. In der Sicherheitstechnik hängen Gesundheit und möglicherweise Leben des Bedienpersonals von der korrekten Funktion des Sensors ab, wenn dieser einen Gefahrenbereich absichert oder eine geschützte Maschine abschaltet, sobald das Bedienpersonal zu nahe kommt.
  • Deshalb ist es wünschenswert oder sogar erforderlich, die Durchsichtigkeit der Frontscheibe im Betrieb sicherzustellen. Die Frontscheibe muss also ununterbrochen auf Schmutz, Beschädigungen oder Niederschläge geprüft werden.
  • Eine herkömmliche Lösung ist das Durchleuchten der Frontscheibe, um über eine unerwartete Abnahme der Lichtintensität Rückschlüsse auf die Durchlässigkeit der Scheibe und deren Beeinträchtigung durch Beschädigungen oder Verschmutzungen zu ziehen. Dabei kann aber die Frontscheibe nur punktuell, nämlich an den Durchleuchtungspunkten, geprüft und somit keine flächendeckende Überwachung der gesamten Frontscheibe gewährleistet werden. Zudem entsteht an den Durchtrittspunkten des Prüflichts Streulicht, welches das Detektionsvermögen des Sensors beeinträchtigen können. Der Test auf Lichtdurchlässigkeit kann daher nur eingeschränkt während des gewöhnlichen Sensorbetriebs durchgeführt werden. Außerdem ist für den Prüfstrahl und dessen Auswertung ein separates Messsystem mit einem eigenen Empfänger erforderlich. Schließlich liefert das Transmissionssignal des Lichtstrahls nur einen groben Anhaltspunkt für die tatsächliche Beeinträchtigung des Detektionsvermögens des Sensors, der trotz beschädigter oder verschmutzter Frontscheibe möglicherweise vollkommen fehlerfrei funktioniert. Aus Sicherheitsgründen muss dennoch aus Vorsicht das System abgeschaltet werden. Die unzureichende Information über den Zustand der Frontscheibe führt somit zu unnötigen Ausfallzeiten.
  • Es ist aus anderen Gebieten der Technik bekannt, die Totalreflexion an optischen Grenzflächen auszunutzen, um Aufschluss über den Oberflächenzustand zu erhalten. Die DE 32 35 590 C2 zeigt eine solche Vorrichtung zum optischen Erfassen von Fremdkörpern auf der Oberfläche einer durchsichtigen Scheibe. Dabei ist ein Lichtsender seitlich an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs so angeordnet, dass sein Licht im Inneren der Scheibe durch mehrfache Totalreflexion zur gegenüberliegenden Kante gelangt. Fällt nun Regen auf die Windschutzscheibe, so ändert sich der optische Grenzübergang, so dass das Licht an dem Übergang Glas-Regentropfen nicht mehr totalreflektiert wird und aus dem Inneren der Windschutzscheibe entkommt. Ein Lichtempfänger an der gegenüberliegenden Kante kennt die erwartete Lichtintensität bei trockener Scheibe und kann anhand des Lichtverlustes feststellen, ob Regen auf die Windschutzscheibe gefallen ist oder, in ganz analoger Weise, ob die Windschutzscheibe verschmutzt ist.
  • Gemäß den Anforderungen der Anwendung in einem Kraftfahrzeug wird somit zwar eine Verschmutzung oder Regen erkannt, so dass die Scheibenwischeranlage automatisch bedient werden kann, genauere Informationen über den Zustand der Windschutzscheibe liefert das Verfahren aber nicht.
  • In der DE 102 03 300 C1 wird eine Fasersuspension aus Altpapier auf Reste von Klebstoffen untersucht. Dabei ist eine Kamera oberhalb der Suspension angeordnet, die auf einem transparenten Träger gefördert wird. In den Träger wird seitlich Licht eingestrahlt, das unter Totalreflexion nur den Innenraum des transparenten Trägers beleuchtet. Lagert sich Klebstoff an der Oberseite des Trägers ab, so ändern sich die optischen Eigenschaften an dieser Stelle, und die Totalreflexion findet nicht mehr statt. An diesen Stellen tritt also Licht aus dem Träger aus, das von der Kamera erkannt werden kann. Obwohl mit diesem Prinzip grundsätzlich auch eine Verschmutzung oder Beschädigung des Trägers erkannt werden könnte, ist das Ziel des herkömmlichen Verfahrens die Untersuchung der Suspension. Auf die Beeinträchtigung der Lichtdurchlässigkeit des Trägers kommt es überhaupt nicht an. Die Kamera dient nicht der Überwachung eines Überwachungsbereichs jenseits des Trägers, sondern allein der Überwachung der Suspension, die diesseits des Trägers gefördert wird.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine zuverlässige Durchlässigkeitsprüfung der Frontscheibe eines gattungsgemäßen Sensors unter weitgehender Vermeidung von Ausfallzeiten zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch einen optoelektronischen Sensor gemäß Anspruch 1 bzw. 2 und ein Verfahren zum Testen der Lichtdurchlässigkeit einer Schutzscheibe gemäß Anspruch 13 gelöst. Diese Lösung hat den Vorteil, dass die Schutzscheibe ununterbrochen und vollständig auf Verschmutzungen oder Beschädigungen überwacht werden kann. Fehlentscheidungen aufgrund von Beeinträchtigungen der Schutzscheibe treten damit nicht mehr auf, die Überwachung ist vollständig und sicher. Zusätzlich wird die mit herkömmlichen Durchleuchtsystemen einhergehende Erzeugung von störendem Streulicht vermieden. Die somit geringere Beeinträchtigung des Lichtpfades von Überwachungsbereich zu Lichtempfänger führt zu einem besseren Signal-Rausch-Verhältnis.
  • Die Lösung geht von dem Prinzip aus, die Schutzscheibe nicht wie üblich senkrecht, sondern streifend zu beleuchten. Dieser Ansatz allein, beispielsweise mit einer Flächenbeleuchtung unter streifendem Winkel mithilfe eines Linienlasers, ist aber aufwändig und hinsichtlich des notwendig verursachten Streulichts problematisch. Dann ist Kerngedanke, das Testlicht zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Sensors gar nicht erst in den Überwachungsbereich gelangen zu lassen. Hierzu wird das Testlicht unter Ausnutzung der Totalreflexion nur in den Innenraum der Schutzscheibe gestrahlt.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung ist der Lichtempfänger ein Bildsensor oder eine Kamera und weist insbesondere eine CCD- oder CMOS-Matrix auf. Gerade bei diesen Bildsensoren kommt es nicht nur darauf an, dass pauschal genügend Licht durch die Schutzscheibe tritt, sondern auf deren Durchlässigkeit an allen Stellen. Andernfalls zeigen einzelne Pixel des Bildsensors fälschlich kein Abbild des Überwachungsbereichs, sondern der Beeinträchtigung der Schutzscheibe.
  • Besonders bevorzugt ist die Auswertungseinheit für eine Bewertung der Testlicht-Austrittsstellen als Beschädigungs- oder Verschmutzungsgrad und weiter dafür ausgebildet, den Lichtdurchlässigkeitstest als gescheitert zu erkennen, wenn der Beschädigungs- oder Verschmutzungsgrad zu hoch ist. Diese Bewertung kann im einfachsten Fall eine Schwelloperation sein, damit nicht schon bei jeglicher, sondern erst einer merklichen Beeinträchtigung der Schutzscheibe reagiert wird. Besonders wenn der Bildsensor im Falle einer Kamera eine Ortsauflösung hat, kann durch Bildauswertung überprüft werden, welcher Teil der Scheibe betroffen ist, wie groß die Störstellen sind, wie hell und damit wie gefährlich sie sind und dergleichen. Diese Bildauswertung kann anhand eines vorgegebenen Schemas in einem Bewertungsgrad umgerechnet werden, der dafür sorgt, dass der Betrieb wirklich nur dann abgebrochen wird, wenn die Beeinträchtigung die Funktionsfähigkeit des Sensors und damit die Sicherheit einschränkt. Dies führt im Ergebnis zu einer genaueren Bewertung der Funktionsfähigkeit der Schutzscheibe und damit insgesamt zu einer besseren Verfügbarkeit des Sensors. Besonders Kamerasysteme mit großem Sichtwinkel eignen sich für eine ausreichend scharfe Abbildung der Oberfläche der Schutzscheibe und geben damit die Möglichkeit der genauen Bewertung der Verschmutzungspartikel und Beschädigungen auf ihre Relevanz für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems.
  • Vorteilhafterweise ist der Sensor eine Sicherheitskamera, die beim Erkennen eines Gefahrereignisses ein Warnsignal erzeugen oder einen Abschaltbefehl an eine geschützte Maschine abgegeben kann, wobei das Gefahrereignis, insbesondere der Eintritt eines Objekts in den Überwachungsbereich, eine unerlaubte Bewegung des Objektes innerhalb des Überwachungsbereichs oder ein Scheitern des Lichtdurchlässigkeitstests ist. Eine Sicherheitskamera ist ganz besonders darauf angewiesen, dass die Schutzscheibe hinreichend transparent bleibt. Sie ist gleichzeitig auch in der Lage, die Testlicht-Austrittsstellen selbst zu bewerten und ihre Schutzfunktion dann zu erfüllen, wenn sie die Durchlässigkeit der Schutzscheibe als nicht mehr gewährleistet ansieht, indem sie diese Gefährdung erkennt und sich selbst sowie auch etwaige geschützte Maschinen abschaltet, bis Wartung erfolgt. Somit kann ein besonders hoher Sicherheitsgrad erreicht werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist an einer Kante der Schutzscheibe ein Testlichtempfänger vorgesehen, und die Auswertungseinheit kann dessen Empfangspegel bei dem Lichtdurchlässigkeitstest zusätzlich berücksichtigen. Der Testlichtempfänger liefert bei intakter und sauberer Schutzscheibe einen bekannten Lichtpegel, dessen Absinken die Auswertungseinheit als zusätzliches Indiz für eine noch sicherere Erkennung einer Beeinträchtigung der Schutzscheibe ausnutzen kann.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung sind die Kanten der Schutzscheibe außer an den Stellen lichtundurchlässig oder reflektierend, wo der Testlichtsender und/oder der Testlichtempfänger angeordnet ist. Da die Bedingung der Totalreflexion nur an den Flächen der Schutzscheibe gilt, könnte Testlicht ansonsten an den Kanten der Schutzscheibe austreten. Da diese Richtung wegen der Anordnung der Schutzscheibe zum Lichtempfänger senkrecht zum Sensor steht, kann das Testlicht gewöhnlich zwar auf direktem Wege weder den Überwachungsbereich noch den Lichtempfänger als störendes Streulicht erreichen. Indem die Kanten lichtundurchlässig sind, wird die Erzeugung von zusätzlichem Störlicht durch das Testlicht aber ganz sicher und auch nach immerhin denkbarer Mehrfachreflexion ausgeschlossen. Wenn die Kanten darüber hinaus oder alternativ reflektierend sind, wird das Licht in den Innenraum der Scheibe zurückgeworfen und kann so weiter als Testlicht verwendet werden. Auf diese Weise wird die Lichtquelle effizienter ausgenutzt.
  • Bevorzugt ist mindestens ein Lichtsender zur Ausleuchtung des Überwachungsbereichs vorgesehen. Damit ist eine sichere Überwachung des Überwachungsbereichs gewährleistet, auch wenn das Umgebungslicht schwach und zu kontrastschwach ist.
  • Vorteilhafterweise ist die Auswertungseinheit dafür ausgebildet, den Lichtdurchlässigkeitstest periodisch durchzuführen und den Testlichtsender jeweils nur während des Lichtdurchlässigkeitstests einzuschalten und/oder während des Lichtdurchlässigkeitstests den Lichtsender auszuschalten. Durch den periodischen Lichtdurchläs sigkeitstest werden die erforderlichen Rechenkapazitäten und die Leistung des Testlichtsenders zur Ressourcenschonung nur in regelmäßigen Intervallen abgerufen. Ein Ausschalten des Lichtsenders während des Lichtdurchlässigkeitstests führt dazu, dass genau getestet werden kann, weil kein oder weniger anderes Licht außer dem Testlicht auf den Lichtempfänger fallen kann.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Auswertungseinheit dafür ausgebildet, den Lichtdurchlässigkeitstest während des eigentlichen Sensorbetriebs durchzuführen, wobei der Testlichtsender permanent eingeschaltet ist. Somit geht durch den Test der Schutzscheibe keine Betriebszeit des Sensors verloren, und es ist jederzeit gewährleistet, dass die Schutzscheibe hinreichend lichtdurchlässig ist.
  • Vorteilhafterweise ist die Schutzscheibe im Wesentlichen planparallel und/oder aus Glas oder Kunststoff. Bei der Geometrie der Schutzscheibe ist zumindest darauf zu achten, dass die Bedingung der mehrfachen Totalreflexion erfüllt werden kann. Dies ist mit einer planparallelen Scheibe leicht erfüllbar. Glas oder Kunststoff sind robuste, leicht zu bearbeitende Werkstoffe mit den notwendigen optischen Eigenschaften.
  • Bevorzugt weist der Testlichtsender einen großen Abstrahlwinkel auf, um den gesamten Innenraum der Schutzscheibe auszuleuchten und/oder er sendet ein schmalbandiges Testlicht insbesondere außerhalb des sichtbaren Bereichs aus. Der große Abstrahlwinkel dient dazu, die gesamte Fläche der Schutzscheibe überprüfen zu können. Wenn ein schmalbandiges Testlicht verwendet wird, so kann die Auswertungseinheit die Testlicht-Austrittsstellen anhand des schmalen Bandes leichter erkennen. Liegt der Wellenlängenbereich des Testlichts außerhalb des sichtbaren Bereiches, so kann selbst im Falle von Störstellen das von dem Sensor aufgenommene Testlicht den üblichen Betrieb nicht stören, sofern dieser auf sichtbares Licht ausgelegt ist.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann auf ähnliche Weise weitergebildet werden und zeigt dabei ähnliche Vorteile. Derartige vorteilhafte Merkmale sind beispielhaft, aber nicht abschließend in den sich anschließenden Unteransprüchen beschrieben.
  • Die Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile beispielhaft anhand von Ausführungsformen und unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Die Abbildungen der Zeichnungen zeigen in:
  • 1 eine schematische Querschnittsdarstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sensors mit intakter Schutzscheibe;
  • 2 eine Darstellung gemäß 1 mit beschädigter und verschmutzter Schutzscheibe;
  • 3a den Querschnitt einer Schutzscheibe in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung mit einem zusätzlichen Testlichtempfänger; und
  • 3b den Querschnitt einer Schutzscheibe in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung mit lichtundurchlässigen oder reflektierenden Kanten.
  • 1 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sensors 10 in einer schematischen Querschnittsdarstellung. Der Sensor 10 empfängt Licht 12 aus einem Überwachungsbereich 14. Dieses Licht 12 wird von einer Empfangsoptik 16, im einfachsten Fall einer Linse, auf einen Bildsensor 18 gelenkt. Als Bildsensor 18 ist besonders ein CCD- oder CMOS Chip geeignet, der eine Matrix von einzelnen Pixelelementen aufweist. Alternativ ist aber auch eine Zeile von Pixelelementen, eine PSD (Position Sensing Device) oder eine einfache Photodiode denkbar. Auf den Bildsensor 18 einfallendes Licht 12 wird dort in ein elektrisches Signal umgewandelt und als Bilddaten an eine Auswertungseinheit 20 weitergegeben.
  • Die genau Auswertung der Bilddaten in der Auswertungseinheit 20 hängt von der Anwendung ab. Denkbar ist eine Objektdetektion in dem Überwachungsbereich 14, eine Entfernungsbestimmung oder eine Lage- und Bewegungsüberwachung für ein Objekt in dem Überwachungsbereich 14. Ist der Sensor 10 insbesondere eine Sicherheitskamera, so löst die Auswertungseinheit 20 bei einem Gefahrereignis in dem Überwachungsbereich 14 ein Warnsignal oder einen Abschaltbefehl an eine geschützte gefährliche Maschine aus. Dabei hängt es von einer Klassifikation in der Auswertungseinheit 20 ab, welches Ereignis als gefährlich einzustufen ist. So kann der bloße Objekteingriff, aber auch die zu große räumliche Nähe zwischen dem Objekt und Bedienpersonal oder eine zu hohe Geschwindigkeit je nach Anwendung gefährlich oder erlaubt sein. Möglich sind auch eingelernte oder erkannte erlaubte Objekte, wie bestimmte Pakete, Paletten oder Roboter, die sich in dem Überwachungsbereich 14 bewegen dürfen, während unbekannte Objekte als Gefährdung erkannt werden.
  • Mit der Auswertungseinheit 20 ist eine externe Beleuchtung 22a, 22b für den Oberwachungsbereich 14 verbunden. Die externe Beleuchtung 22a, 22b weist jeweils eine Lichtquelle 24a, 24b, die eine Halbleiterlichtquelle wie eine Diode oder ein Laser sein kann, und eine strahlformende Optik 26a, 26b auf. Die Auswertungseinheit 20 ist damit in der Lage, den Überwachungsbereich 14 mit Beleuchtungslicht 28 einer einstellbaren Intensität auszuleuchten. Die externe Lichtquelle 22a, 22b kann auch intern angeordnet sein, insbesondere als bewegliche oder durch einen beweglichen Spiegel oder dergleichen ablenkbare Laserlichtquelle, die zusammen mit einer Photodiode als Lichtempfänger 18 einen Laserscanner bildet.
  • Die Empfangsoptik 16 und der Bildsensor 18 sind geschützt in einem Gehäuse 30 angeordnet. Abweichend von der Darstellung in 1 und der bisherigen Beschreibung ist auch denkbar, weitere oder sämtliche Elemente des Sensors 10 wie die Auswertungseinheit 20 und die Beleuchtung 22a, 22b ebenfalls innerhalb des Gehäuses 30 anzuordnen.
  • Zu dem Überwachungsbereich 14 hin weist das Gehäuse 30 eine transparente Schutzscheibe 32 auf. Die Schutzscheibe 32 besteht aus einem Material wie Glas oder Kunststoff, das optisch dichter als Luft ist. Die Schutzscheibe 32 ist bevorzugt planparallel, kann aber auch eine andere Geometrie aufweisen, sofern diese die nun folgenden optischen Anforderungen erfüllt. Abweichend von der Darstellung in 1 kann die Schutzscheibe 32 auch nur einen Teil der in Richtung des Überwachungsbereichs 14 liegenden Gehäusewand des Gehäuses 30 bilden.
  • An einer seitlichen Kante der Schutzscheibe 32 ist ein Testlichtsender 34 angeordnet, der ebenfalls mit der Auswertungseinheit 20 verbunden ist, um von dieser angesteuert, beispielsweise ein- und ausgeschaltet zu werden. Auch der Testlichtsender 34 kann abweichend von der Darstellung innerhalb des Gehäuses 30 angeordnet sein. Der Testlichtsender 34 kann wie die externe Beleuchtung 22a, 22b eine beliebige Lichtquelle sein. Bevorzugt ist eine Leuchtdiode oder ein divergenter Laser, der Testlicht 36 in einem schmalen Wellenlängenbereich im infraroten oder ultravioletten Bereich aussendet. Damit ist das Testlicht 36 in der Auswertungseinheit 20 leicht von Licht 12 aus dem Überwachungsbereich 14 zu unterscheiden. Auch in dem Fall, dass die externe Beleuchtung 22a, 22b außerhalb des sichtbaren Bereichs arbeitet, kann zumindest das schmale Band des Testlichts 36 noch erkannt werden. Die Erfindung funktioniert aber auch bei jeweils beliebigen Wellenlängenbereichen für Testlichtsender 38 und Lichtsender 22a, 22b.
  • Der Testlichtsender 34 ist so angeordnet, dass sein Testlicht 36 ausschließlich in den Innenraum der Schutzscheibe 32 gestrahlt wird. Dazu kann eine strahlformende Optik vor dem Testlichtsender 34 verwendet werden, oder der Testlichtsender 34 ist zusätzlich oder alternativ von Gehäusewänden umgeben, welche dasjenige Licht absorbieren, das nicht in den Innenraum der Schutzscheibe 32 strahlen würde.
  • Der Einstrahlwinkel des Testlichts 36 in den Innenraum der Schutzscheibe 32 ist so gewählt, dass es mindestens unter dem Totalreflexionswinkel auf die Innenflächen der Schutzscheibe 32 auftrifft. Durch einmalige oder mehrfache Totalreflexion leuchtet das Testlicht 36 somit den Innenraum der Schutzscheibe 32 aus, kann aber durch die Flächen der Schutzscheibe 32 nicht austreten, weil es totalreflektiert wird. Erst an der gegenüberliegenden Kante der Schutzscheibe 32 ist der Auftreffwinkel spitz genug, um eine Transmission und damit ein Austreten aus der Schutzscheibe 32 zu ermöglichen. Das Testlicht 36 kann nicht auf den Bildsensor 18 auftreffen und ist somit keine Quelle für Störlicht. Der Abstrahlwinkel des Testlichtsenders 34 ist groß genug gewählt, um den gesamten Innenraum der Schutzscheibe 32 auszufüllen. Es können auch mehrere Testlichtsender 34 eingesetzt werden.
  • Anhand der 2 soll nunmehr erläutert werden, wie sich die Situation bei beschädigter oder verschmutzter Schutzscheibe 32 ändert und derartige Beeinträchtigungen der Schutzscheibe 32 somit von der Auswertungseinheit 20 erkannt werden können. Dabei bezeichnen gleiche Bezugszeichen hier wie im Folgenden gleiche Merkmale.
  • Lagert sich nämlich Niederschlag oder eine Verschmutzung 38 an der Schutzscheibe 32 ab oder weist die Schutzscheibe 32 eine Beeinträchtigungsstelle 40 auf, so sind die Bedingungen der Totalreflexion an dieser Stelle verletzt. Die Verschmutzung 38 verändert den Übergang an der optischen Grenzfläche hin zu einem Medium mit einem von Luft abweichenden Brechungsindex. Ist das Licht erst einmal in den Bereich der Verschmutzung 38 eingedrungen, so verändert sich zusätzlich wegen der unregelmäßigen Oberflächenform der Verschmutzung 38 auch der Auftreffwinkel. Bei einer Beschädigung 40 ändert sich je nach Ausprägung der Brechungsindex, zumindest aber der Auftreffwinkel. In allen diesen Fällen sind die Bedingungen für eine Totalreflexion nicht mehr gewahrt. Deshalb kann das Testlicht an diesen Stellen 38, 40 aus der Schutzscheibe 32 austreten und als Störlichts 42 in alle Richtungen strahlen. Insbesondere wird ein Teil dieses Störlicht 42 auch in dem Bildsensor 18 empfangen und kann somit von der Auswertungseinheit 20 erfasst werden.
  • Der Bildsensor 18 kann wegen seiner Ortsauflösung nicht nur erkennen, dass überhaupt eine Verschmutzung 38 oder eine Beschädigung 40 vorliegt. Je nach Ausmaß der Störstelle 38, 40 kann mehr oder weniger Testlicht 36 aus der Schutzscheibe 32 austreten. Der Bildsensor 18, beziehungsweise die nachgeordnete Auswertungseinheit 20, kann damit nicht nur die genaue Lage, sondern auch die Größe der Störstelle 38, 40 erkennen und bewerten. In der Auswertungseinheit 20 werden Anzahl, Lage, Größe und weitere erfassbare Eigenschaften der Störstellen 38, 40 zu einem Beschädigungsgrad, einem Verschmutzungsgrad oder allgemein einem Beeinträchtigungsgrad verrechnet. Die Auswertungseinheit 20 vergleicht diesen Beeinträchtigungsgrad mit einem vorgegebenen oder eingelernten Höchstgrad. Das Ergebnis ist eine Information darüber, ob die Lichtdurchlässigkeit der Schutzscheibe 32 noch gut genug ist.
  • In manchen Anwendungen mag es sinnvoll sein, gar keine Beeinträchtigung zu tolerieren und schon beim Erkennen irgendwelchen Testlichts 36 in dem Bildsensor 18 den Lichtdurchlässigkeitstest als gescheitert anzusehen. Eine etwas besser anpassbare, aber immer noch relativ groben Methode, ist eine Schwellbewertung erfassten Testlichts 36, um einen geringen Testlichtpegel noch zu tolerieren. Ist der Bildsensor 18 nicht ortsauflösend, beispielsweise eine einfache Photodiode, die eine Beeinträchtigung nur anhand der Intensität empfangenen Testlichts erkennen kann, so ist ein genauerer Lichtdurchlässigkeitstest, wie der oben für ortsauflösenden Bildsensoren 18 beschriebene, nicht möglich.
  • Anhand der beschriebenen Auswertung wird eine mangelnde Lichtdurchlässigkeit der Schutzscheibe 32 sicher und flächendeckend über die gesamte Schutzscheibe 32 erkannt. Wegen der Bewertung über einen Beeinträchtigungsgrad muss der Sensor 10 wirklich nur dann in einen Fehlfunktionsmodus gehen, wenn die Schutzscheibe 32 einen sicheren Betrieb nicht mehr zulässt. Bei einer Sicherheitskamera bedeutet der Fehlfunktionsmodus das Erkennen einer Gefährdung und somit zumindest ein Warnsignal, meist aber die Abschaltung einer geschützten Maschine. Eine geringfügige Beeinträchtigung der Schutzscheibe 32, die noch keine Wartung erfordert, wird aber erfindungsgemäß als unwesentlich erkannt und vermeidet damit unnötige Ausfallzeiten.
  • Da das Testlicht 36 innerhalb der Schutzscheibe 32 totalreflektiert wird und somit nicht in den Bildsensor 18 gelangen kann, beeinträchtigt das Testlicht 36 den Betrieb des Sensors 10 nicht. Die Auswertungseinheit 20 kann den Lichtdurchlässigkeitstest parallel zum üblichen Betrieb permanent ausführen. Zur Schonung von Rechnerressourcen in der Auswertungseinheit 20 und um den Testlichtsender 34 nicht dauerhaft betreiben zu müssen, ist aber auch ein nur periodischer Lichtdurchlässigkeitstest denkbar. Die Periode der Testintervalle ist dabei je nach Anforderung an die Zuverlässigkeit des Sensors zu wählen. Um eine besonders genaue Informationen der Störstellen 38, 40 der Schutzscheibe 32 zu erhalten, ist es auch denkbar, während des Lichtdurchlässigkeitstests die externe Beleuchtung 22a, 22b abzuschalten.
  • Die 3a und 3b zeigen weitere Ausführungsformen der Erfindung, wobei hier nur noch die Schutzscheibe 32 als Ausschnitt dargestellt ist. Gemäß der in 3a dargestellten Ausführungsform ist dem Testlichtsender 34 gegenüberliegend ein Testlichtempfänger 44 angeordnet. Dieser Testlichtempfänger 44 ist vorzugsweise als Photodiode ausgebildet, da es genügt, den Testlichtpegel zu bestimmen und eine Ortsauflösung nicht erforderlich ist. Der Testlichtempfänger 44, der ebenfalls mit der Auswertungseinheit 20 verbunden ist, empfängt bei intakter und sauberer Scheibe einen bekannten oder eingelernten Testlichtpegel. Jegliche Verringerung von diesem Testlichtpegel rührt, wie beschrieben, von Verschmutzungen 38 oder Beschädigungen 40 der Schutzscheibe 32 her. Somit kann auch diese Information als ein Maß für die Beeinträchtigung der Schutzscheibe 32 herangezogen werden. Der abgesunkene Testlichtpegel kann auch für eine Plausibilitätsbetrachtung des in dem Bildsensor 18 empfangenen Testlichts 36 verwendet werden. Wegen der bekannten Geometrie des Sensors 10 lässt sich abschätzen, welcher Anteil von verloren gegangenem Testlicht 36, das über den abgesunkenen Testlichtpegel in dem Testlichtempfänger 44 bekannt ist, sich bei dem Bildsensor 18 wiederfinden müsste. Vorstellbar ist aber auch, dass der Bildsensor 18 das Testlicht 36 nicht auswertet, sondern allein der Lichtpegel im Testlichtempfänger 44 ausgewertet wird.
  • Gemäß der in 3b dargestellten Ausführungsform sind die Kanten 46 der Schutzscheibe 32 lichtundurchlässig. Dies gilt selbstverständlich nicht an der Stelle, an welcher der Testlichtsender 34 Testlicht 36 in die Schutzscheibe 32 einstrahlt. Wenn ein Testlichtempfänger 44 vorgesehen ist, so ist auch an der Austrittsstelle für Testlicht 36 in den Testlichtempfänger 44 die Kante lichtdurchlässig. Obwohl das Testlicht 36 auch bei transparenten Kanten in einer Richtung senkrecht zum Bild sensor 18 abgestrahlt wird, wäre es nach mehrfacher Reflexion denkbar, dass es dennoch zum Bildsensor 18 gelangt. Dies würde nicht nur unnötiges Störlicht verursachen, dessen Intensität nach der Mehrfachreflexion im Überwachungsbereich 14 allerdings gering wäre, sondern könnte auch zu einer Fehleinschätzung des Beeinträchtigungsgrads der Schutzscheibe 32 führen.
  • Alternativ oder zusätzlich sind die Kanten 46 reflektierend. Alternativ heißt dabei, dass keine völlige Lichtundurchlässigkeit gegeben sein muss. Das an den Kanten 46 reflektierte Licht kann dann gar nicht oder nur zu einem geringen Anteil nach Außen gelangen. Zugleich kann das reflektierte Licht, weil es in den Innenraum der Schutzscheibe 32 zurückgeworfen wird, weiterhin als Testlicht 36 genutzt werden. Somit werden gleich zwei Vorteile erreicht: Reduzierung oder Eliminierung des nach Außen dringenden potentiellen Störlichts und Erhöhung der Effizienz des Testlichtsenders 34.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (17)

  1. Optoelektronischer Sensor (10) zur Überwachung eines Überwachungsbereichs (14), der eine transparente Schutzscheibe (32) aus einem gegenüber Luft optisch dichteren Material, einen Lichtempfänger (18), der durch die im Wesentlichen senkrecht zu der optischen Achse des Lichtempfängers (18) angeordnete Schutzscheibe (32) Licht aus dem Überwachungsbereich (14) empfangen kann, sowie eine Auswertungseinheit (20) aufweist, die für einen Lichtdurchlässigkeitstest der Schutzscheibe (32) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Testlichtsender (34) an einer Kante der Schutzscheibe (32) derart angeordnet ist, dass von ihm ausgesandtes Testlicht (36) jeweils an den Innenflächen der Schutzscheibe (32) totalreflektiert wird, somit allein den Innenraum der Schutzscheibe (32) durchstrahlt und die intakte, saubere Schutzscheibe (32) höchstens an Kanten verlassen kann, und dass die Auswertungseinheit (20) weiter dafür ausgebildet ist, bei dem Lichtdurchlässigkeitstest Beschädigungen (40) oder Verunreinigungen (38) der Schutzscheibe (32) als Testlicht-Austrittsstellen anhand von Testlichtempfang in dem Lichtempfänger (18) zu erkennen.
  2. Optoelektronischer Sensor (10) zur Überwachung eines Überwachungsbereichs (14), der eine transparente Schutzscheibe (32) aus einem gegenüber Luft optisch dichteren Material, einen Lichtempfänger (18) sowie eine Auswertungseinheit (20) aufweist, die für einen Lichtdurchlässigkeitstest der Schutzscheibe (32) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Testlichtsender (34) an einer Kante der Schutzscheibe (32) derart angeordnet ist, dass von ihm ausgesandtes Testlicht (36) jeweils an den Innenflächen der Schutzscheibe (32) totalreflektiert wird, somit allein den Innenraum der Schutzscheibe (32) durchstrahlt und die intakte, saubere Schutzscheibe (32) höchstens an Kanten verlassen kann, und dass die Auswertungseinheit (20) weiter dafür ausgebildet ist, bei dem Lichtdurchlässigkeitstest Beschädigungen (40) oder Verunreinigungen (38) der Schutzscheibe (32) als Testlicht-Austrittsstellen anhand von Testlichtempfang in einem an einer anderen Kante der Schutzscheibe (32) angeordneten Testlichtempfänger (44) zu erkennen.
  3. Sensor (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtempfänger (18) ein Bildsensor oder eine Kamera ist und insbesondere eine CCD- oder CMOS-Matrix aufweist.
  4. Sensor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinheit (20) für eine Bewertung der Testlicht-Austrittsstellen (38, 40) als Beschädigungs- oder Verschmutzungsgrad und weiter dafür ausgebildet ist, den Lichtdurchlässigkeitstest als gescheitert zu erkennen, wenn der Beschädigungs- oder Verschmutzungsgrad zu hoch ist.
  5. Sensor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (10) eine Sicherheitskamera ist, die bei Erkennen eines Gefahrereignisses ein Warnsignal erzeugen oder einen Abschaltbefehl an eine geschützte Maschine abgegeben kann, wobei das Gefahrereignis, insbesondere der Eintritt eines Objektes in den Überwachungsbereich (14), eine unerlaubte Bewegung des Objektes innerhalb des Überwachungsbereichs (14) oder ein Scheitern des Lichtdurchlässigkeitstests ist.
  6. Sensor (10) nach einem der Ansprüche 1 oder 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Kante der Schutzscheibe (32) ein Testlichtempfänger (44) vorgesehen ist und die Auswertungseinheit (20) dessen Empfangspegel bei dem Lichtdurchlässigkeitstest zusätzlich berücksichtigen kann.
  7. Sensor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanten der Schutzscheibe (32) außer an den Stellen, wo der Testlichtsender (34) und/oder der Testlichtempfänger (44) angeordnet ist, lichtundurchlässig oder reflektierend sind.
  8. Sensor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Lichtsender (22a, 22b) zur Ausleuchtung des Überwachungsbereichs (14) vorgesehen ist.
  9. Sensor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinheit (20) dafür ausgebildet ist, den Lichtdurchlässigkeitstest periodisch durchzuführen und den Testlichtsender (34) jeweils nur während des Lichtdurchlässigkeitstests einzuschalten und/oder während des Lichtdurchlässigkeitstests den Lichtsender (22a, 22b) auszuschalten.
  10. Sensor (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinheit (20) dafür ausgebildet ist, den Lichtdurchlässigkeitstest während des eigentlichen Sensorbetriebs durchzuführen, wobei der Testlichtsender (34) permanent eingeschaltet ist.
  11. Sensor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzscheibe (32) im Wesentlichen planparallel und/oder aus Glas oder Kunststoff ist.
  12. Sensor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Testlichtsender (34) einen großen Abstrahlwinkel aufweist, um den gesamten Innenraum der Schutzscheibe (32) auszuleuchten und/oder schmalbandiges Testlicht, insbesondere außerhalb des sichtbaren Bereichs, aussendet.
  13. Verfahren zum Testen der Lichtdurchlässigkeit einer Schutzscheibe (32) eines optoelektronischen Sensors (10), die aus einem gegenüber Luft optisch dichteren Material besteht, mit einem hinter der Schutzscheibe (32) angeordneten Lichtempfänger (18) zur Überwachung eines Überwachungsbereichs (14), dadurch gekennzeichnet, dass von einer Kante der Schutzscheibe (32) Testlicht (36) den Innenraum der Schutzscheibe (32) durchstrahlt, jeweils an den Innenflächen der Schutzscheibe (32) totalreflektiert wird und somit die intakte, saubere Schutzscheibe (32) höchstens an Kanten verlassen kann, wobei Beschädigungen (40) oder Verunreinigungen (38) der Schutzscheibe (32) als Testlicht-Austrittsstellen anhand von Testlichtempfang in dem Lichtempfänger (18) und/oder als Intensitätsänderung in einem an einer anderen Kante der Schutzscheibe (32) angeordneten Testlichtempfänger (44) erkannt werden.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Testlicht-Austrittsstellen (38, 40) als Beschädigungs- oder Verschmutzungsgrad ausgewertet werden und ein zu hoher Beschädigungs- oder Verschmutzungsgrad als gescheiterter Test der Lichtdurchlässigkeit bewertet wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (10) eine Sicherheitskamera ist und beim Erkennen eines Gefahrereignisses ein Warnsignal erzeugt oder ein Abschaltbefehl an eine geschützte Maschine abgegeben wird, wobei das Gefahrereignis, insbesondere der Eintritt eines Objektes in den Oberwachungsbereich (14), eine unerlaubte Bewegung des Objektes innerhalb des Überwachungsbereichs (14) oder ein Scheitern des Lichtdurchlässigkeitstest ist.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtdurchlässigkeit periodisch getestet und nur jeweils während des Testens Testlicht (36) in den Innenraum der Schutzscheibe (32) eingestrahlt wird.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtdurchlässigkeit während des eigentlichen Sensorbetriebs getestet und permanent Testlicht in den Innenraum der Schutzscheibe (32) eingestrahlt wird.
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