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Die
Erfindung betrifft eine Verbindungsanordnung zwischen einem stirnseitig
eine Schutzplanke eines Schutzplankenstrangs tragenden Abstandshalter
bzw. Distanzstück
und einem im Querschnitt C- oder sigmaförmigen Pfosten gemäß den Merkmalen im
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine
derartige Verbindungsanordnung zählt im
Umfang der
DE 36 40
821 C1 zum Stand der Technik. Sie umfasst zwischen den
Schenkeln einer mit einem Distanzstück lösbar verbundenen, im Querschnitt
C-förmigen
Klaue und den Schenkeln des von der Klaue umgriffenen und mit diesem über Sollbruchschrauben
gekuppelten, im Querschnitt sigmaförmigen Pfostens plattenartige
Gleitelemente aus einem wetter- und UV-beständigen Kunststoff. Den Gleitelementen
sind mit Ringnuten versehene Zapfen zugeordnet, die in Bohrungen
in den Schenkeln des Pfostens rastend eingreifen.
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Beim
Aufprall eines Kraftfahrzeugs auf einen Schutzplankenstrang bewirkt
die Aufprallenergie eine Verbiegung der vergleichsweise weichen
Pfosten. Dadurch wird der Schutzplankenstrang um seine Längsachse
verwunden und es entsteht an den Befestigungsstellen zwischen den
Klauen und den Pfosten eine nach oben gerichtete Kraft. Hierdurch werden
die Sollbruchschrauben zerstört.
Durch die Eingliederung der Gleitelemente zwischen die Schenkel
der Klauen und die Schenkel der Pfosten wird eine Reibung Stahl
auf Stahl vermieden, so dass sich nunmehr die Klauen ohne merklichen
Reibungswiderstand relativ zu den Pfosten verlagern und von den
Pfosten herunter gleiten können.
Dabei bleiben die beiden über
die Distanzstücke
verbundenen Schutzplankenstränge
miteinander verbunden. Der der Fahrbahn abgewandte Schutzplankenstrang
wird jedoch auf den Boden herab gedrückt und stützt dadurch den der Fahrbahn
zugewandten Schutzplankenstrang über
die Distanzstücke
ab. Die gesamte Schutzplankenanordnung kann sich in der erforderlichen
Weise durchbiegen. Die Aufprallenergie wird in der gewünschten
Weise ohne Rückfederungseffekt abgebaut
und das aufprallende Kraftfahrzeug entlang des fahrbahnseitigen
Schutzplankenstrangs geführt.
Da der der Fahrbahn zugewandte Schutzplankenstrang aufgrund der
Verwindung der Schutzplankenanordnung um ihre Längsachse nunmehr höher als
ursprünglich
angeordnet verläuft,
ist ausgeschlossen, dass ein aufprallendes Kraftfahrzeug diesen
Schutzplankenstrang überqueren
kann.
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Obwohl
die bekannte Verbindungsanordnung sich in der Praxis bewährt hat,
besteht durch das zwangsläufig
vorhandene Spiel zwischen einer Klaue und einem Pfosten ein nicht
immer befriedigendes Schlupfverhalten der Klauen bei einem Fahrzeugcrash.
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Der
Erfindung liegt – ausgehend
vom Stand der Technik – die
Aufgabe zugrunde, eine Verbindungsanordnung zwischen einem stirnseitig
eine Schutzplanke eines Schutzplankenstrangs tragenden Abstandshalter
bzw. Distanzstück
und einem im Querschnitt C- oder sigmaförmigen Pfosten zu schaffen,
bei welcher das Schlupfverhalten der Klauen bei einem Crash zwischen
einem Fahrzeug und einem Schutzplankenstang verbessert wird.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung in den Merkmalen des Anspruchs
1.
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Kerngedanke
der Erfindung ist die Ausbildung von konischen Übergängen zwischen den Ringnuten
an den Zapfen und den ihnen zugewandten Oberflächen der Gleitelemente. Aufgrund
dieser Ausbildung kann das Spiel zwischen einer Klaue und einem
Pfosten minimiert werden. Das Schlupfverhalten der Klaue beim Aufprall
eines Kraftfahrzeugs auf einen Schutzplankenstrang wird auf diese
Weise deutlich verbessert.
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In
diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, dass die Höhe der konischen Übergänge etwa
der halben Breite der Ringnuten entspricht (Anspruch 2).
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Ferner
wird es im Rahmen der Erfindung entsprechend den Merkmalen des Anspruchs
3 als vorteilhaft angesehen, dass das Verhältnis des größten Durchmessers
der Übergänge zum
Durchmesser der Ringnuten etwa wie 1,5 bis 1,75:1, vorzugsweise etwa
wie 1,65:1 bemessen ist.
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Dadurch,
dass gemäß Anspruch
4 die an die Ringnuten anschließenden
Köpfe der
Zapfen konisch ausgebildet sind, wird die Montage der Gleitelemente an
den Schenkeln der Pfosten erleichtert. Die Ringnuten sichern eine
einwandfreie Arretierung der Gleitelemente an den Pfosten.
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Auch
die Merkmale des Anspruchs 5, wonach die Zapfen mit kreuzweise angeordneten
Schlitzen versehen sind, erleichtern die Montage der Gleitelemente
an den Pfosten, indem die Zapfen besser in die Bohrungen in den
Schenkeln der Pfosten eingerastet werden können.
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Mit
den Merkmalen des Anspruchs 6 wird nicht nur eine Materialreduzierung
erzielt, sondern auch das Einführen
der somit flexibler gestalteten Zapfen in die Bohrungen der Pfostenschenkel
erleichtert.
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Sowohl
die Montage der Gleitelemente als auch das Schlupfverhalten der
Klauen kann durch die Merkmale des Anspruchs 7 noch weiter verbessert werden.
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Die
Anordnung der Langlöcher
in den Gleitelementen und in den Schenkeln der Pfosten in Verbindung
mit dem Sachverhalt, dass in den Schenkeln der Klauen nur eine Bohrung
vorgesehen ist, gestattet es mit nur einem einzigen Gleitelement,
das Schlupfverhalten auf beiden Seiten einer Klaue bzw. eines Pfostens
optimal zu gestalten.
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In
Verbindung mit den Merkmalen mindestens eines der Ansprüche 1 bis
8 sehen die Merkmale des Anspruchs 9 in vorteilhafter Weise vor,
dass die Schutzplanken einen im Wesentlichen W-förmigen Querschnitt aufweisen,
welcher von einem zentralen Boden, von dem Boden aus divergierenden
Stegen, von endseitig der Stege vorgesehenen bogenförmigen Kuppen
und von sich an die Kuppen anschließenden, sich gegensinnig V-förmig zu
den Stegen erstreckenden Schenkeln gebildet ist, die etwa in einer Ebene
enden, in der sich auch der Boden erstreckt, wobei endseitig der
Schenkel vom Boden weg gerichtete Ansätze vorgesehen sind, an die
sich annähernd
in Richtung der Schenkel erstreckende Endleisten anschließen.
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Aufgrund
der Ansätze
und der Endleisten besitzt eine derartige Schutzplanke ein höheres Widerstandsmoment,
und zwar in X-, in Y- als auch in Z-Richtung. Die Verwindungstabilität der Schutzplanke
wird deutlich verbessert, so dass sie bei problemloser Kompatibilität mit den
herkömmlichen
Schutzplanken der Aufhaltestufe H1 (Neumontage, Reparatur) nunmehr
auch den erhöhten
Anforderungen der Aufhaltestufe H2 in Bezug auf ein höheres Aufhaltevermögen genügt. Variationsmöglichkeiten
bestehen hierbei in der Ausbildung der Breite der Ansätze und/oder
der Breite der Endleisten. Ferner kann durch den Grad der Abwinklung
der Ansätze
zu den Schenkeln bzw. der Endleisten zu den Ansätzen das geforderte Aufhaltevermögen der
Schutzplanke noch variabler eingestellt werden.
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Ein
weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass durch die gezielte
Ausbildung der Schutzplanke mit den Ansätzen und den Endleisten die
Stapelfähigkeit
wie bei den bekannten Schutzplanken der Aufhaltestufe H1 erhalten
bleibt. Dies erleichtert nicht nur eine platzsparende Lagerhaltung,
sondern auch den Transport vom Lager zu den Montagestellen an den
Kraftfahrzeugstraßen.
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Die
Ausführungsform
gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 10 sieht in Verbindung mit den Merkmalen mindestens
eines der Ansprüche
1 bis 8 vor, dass die Schutzplanken einen im Wesentlichen W-förmigen Querschnitt
aufweisen, welcher von einem zentralen Boden, von dem Boden aus
divergierenden Stegen, von endseitig der Stege vorgesehenen bogenförmigen Kuppen
und von sich an die Kuppen anschließenden, sich gegensinnig V-förmig zu den
Stegen erstreckenden Schenkeln gebildet ist, die in Basisabschnitte
und in Richtung zum Boden abgewinkelte Endabschnitte gegliedert
sind, deren Längskanten
etwa in einer Ebene enden, welche auch den Boden tangiert. Hierbei
beträgt
sowohl das Verhältnis der
Breite der Endabschnitte zur Breite der Basisabschnitte als auch
das Verhältnis
des Abstands zwischen den den gerundeten Boden einerseits und die Kuppen
andererseits tangierenden Ebenen zu dem Abstand der die Kuppen in
ihren Firstbereichen schneidenden Längsebenen etwa 1:2.
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Diese
Merkmale erlauben es ebenfalls das Widerstandsmoment der Schutzplanken
in X-, Y- und Z-Richtung im Hinblick auf ein höheres Aufhaltevermögen mit
Zielrichtung auf die Aufhaltestufe H2 zu verbessern.
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Die
Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es
zeigen:
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1:
eine Schutzplankenanordnung für
einen Mittelstreifen zwischen zwei Fahrbahnen während der Montage in perspektivischer
Darstellung;
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2:
ebenfalls in perspektivischer Darstellung in vergrößertem Maßstab den
Verbindungsbereich zwischen einem Pfosten und einer Klaue während der
Montage,
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3:
in der Frontalansicht ein Gleitelement zur Anordnung zwischen einer
Klaue und einem Pfosten;
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4:
das Gleitelement der 3 in der Seitenansicht gemäß dem Pfeil
IV;
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5:
das Gleitelement der 3 in der Draufsicht gemäß dem Pfeil
V;
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6:
in vergrößerter Darstellung
eine Stirnansicht auf eine Schutzplanke der 1 in Richtung des
Pfeils VI gesehen und
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7:
ebenfalls in vergrößerter Darstellung eine
Stirnansicht auf eine Schutzplanke gemäß einer weiteren Ausführungsform.
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In
der 1 mit 1 eine Schutzplankenanordnung bezeichnet,
wie sie beispielsweise auf einem Mittelstreifen zwischen zwei zueinander
im Abstand benachbarten Fahrbahnen einer Kraftfahrzeugstraße zum Einsatz
gelangt.
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Die
Schutzplankenanordnung 1 umfasst zwei parallel zueinander
verlaufende Schutzplankenstränge 2 aus
schussweise lösbar
aneinander gesetzten Schutzplanken 3. Die Schutzplanken 3 sind in
einem endseitigen Überlappungsbereich
miteinander verschraubt.
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Die
Schutzplankenstränge 2 werden
stirnseitig von Distanzstücken 4 befestigt
und zwar ebenfalls unter Zurhilfenahme von Schraubelementen sowie Stirnlaschen.
Die Enden 5 der Schenkel 6 der Distanzstücke 4 fassen
in die von den Kuppen 7 der Schutzplanken 3 gebildeten
Kanäle 8.
Mittig der im Querschnitt U-förmig
profilierten Distanzstücke 4 sind
aus den 1 und 2 erkennbare
U-förmige Klauen 9 befestigt.
Die Befestigung erfolgt über
drei zueinander im Dreieck versetzte Schraubelemente 10.
Zu diesem Zweck befinden sich in den Klauen 9 und in den
Distanzstücken 4 drei
zueinander versetzte Bohrungen 11.
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Bei
der Montage der an den Distanzstücken 4 fixierten
Klauen 9 an den oberen Enden der im Querschnitt sigmaförmig profilierten
Pfosten 12 (1, 2) übergreifen
die Klauen 9 mit ihren Stegen 13 und Schenkeln 14 sowie
den Flan schen 15 die Pfosten 12, die in das Erdreich
des Mittelstreifens eingerammt sind.
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Aus
den 1 und 2 ist ferner ersichtlich, dass
oberseitig der Schenkel 14 der Klauen 9 nach innen
abgewinkelte Anschlaglaschen 16 vorgesehen sind, die beim
Aufschieben der Klauen 9 auf die Pfosten 12 an
deren oberen Stirnseiten 17 zur Anlage gelangen.
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Die
Befestigung der Klauen 9 an den Pfosten 12 erfolgt über Sollbruchschrauben 18,
welche zwei einander gegenüber
liegende Bohrungen 19 in den Schenkeln 20 der
Pfosten 12 durchsetzen (1, 2).
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Wie
aus den 2 bis 5 erkennbar
ist, sind zwischen die Schenkel 14 der Klauen 9 und
die Schenkel 20 der Pfosten 12 rechteckige plattenförmige Gleitelemente 22 aus
einem wetter- und UV-beständigen
Kunststoff eingegliedert. Bei dem Kunststoff kann es sich um Acrylnitrit,
Styrol, Acrylester oder Copolymeren handeln. Wie in diesem Zusammenhang
die 3 und 4 zeigen entspricht die Höhe H der
Gleitelemente 22 etwa dem Zweieinhalbfachen ihrer Breite
B. Am unteren Ende der Gleitelemente 22 sind Zapfen 23 vorgesehen.
Die Zapfen 23 weisen jeweils einen konisch ausgebildeteten
Kopf 24, eine sich an den Kopf 24 anschließende Ringnut 25 sowie
einen konischen Übergang 26 zwischen
der Ringnut 25 und der dieser zugewandten Oberfläche 27 des
Gleitelements 22 auf. Die Höhe H1 des Übergangs 26 entspricht
etwa der Hälfte
der Breite B1 der Ringnut 25. Diese ist wiederum gleich
der Höhe
H2 des Kopfes 24 bemessen.
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Das
Verhältnis
des größten Durchmessers
D des Übergangs 26 zum
Durchmesser D1 der Ringnut 25 ist beim Ausführungsbeispiel
etwa wie 1,65:1 bemessen. Um die Zapfen 23 flexibler zu
gestalten, sind diese mit kreuzweise angeordneten Schlitzen 28 versehen.
Die Schlitze 28 erstrecken sich nur durch den Kopf 24 und
die Ringnut 25. Außerdem
lassen die 2 und 3 erkennen,
dass die Zapfen 23 mit auch die Gleitelemente 22 durchsetzenden
Bohrungen 29 versehen sind.
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Die
Mittelaxe jedes Zapfens 23 an einem Gleitelement 22 verläuft in der
vertikalen Mittellängsebene
VML des Gleitelements 22. In dem oberhalb des Zapfens 23 liegenden
Flächenbereich
des Gleitelements 22 sind zwei Langlöcher 30 vorgesehen,
die sich parallel zueinander erstrecken und im gleichen Abstand
zur Mittellängsebene
VML angeordnet sind. Die 2 zeigt, dass in den Schenkeln 20 des
Pfostens 12 jeweils ein mit den Langlöchern 30 der Gleitelemente 22 korrespondierendes
Langloch 31 vorgesehen ist, während in den Schenkeln 14 der
Klaue 9 je eine mit einem der Langlöcher 30 korrespondierende
Bohrung 21 vorgesehen ist. Dadurch ist nur ein Typ von
Gleitelement 22 für
beide Schenkel 14 der Klaue 9 notwendig.
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Bei
der Montage einer Klaue 9 an einem Pfosten 12 werden
zunächst
die Gleitelemente 22 über
die Zapfen 23 und die Bohrungen 19 an dem Pfosten 12 fixiert.
Anschließend
wird die an einem Distanzstück 4 festgelegte
Klaue 9 über
den Pfosten 12 geschoben, so dass die Gleitelemente 22 zwischen
die Schenkel 20 des Pfostens 12 und die Schenkel 14 der
Klaue 9 gelangen. Danach werden die Sollbruchschrauben 18 angezogen,
wodurch sich die konischen Übergänge 26 in
die Bohrungen 19 der Schenkel 20 des Pfostens 12 pressen.
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Die
aus der 6 erkennbare Ausführungsform
einer Schutzplanke 3a weist einen im Wesentlichen W-förmigen Querschnitt
auf. Wie in diesem Zusammenhang insbesondere die 6 erkennen lässt, ist
der W-förmige
Querschnitt von einem ebenen zentralen Boden 32, von dem
Boden 32 aus divergierenden Stegen 33, von endseitig
der Stege 33 vorgesehenen bogenförmigen Kuppen 34 und
von sich an die Kuppen 34 anschließenden, sich gegensinnig V-förmig erstreckenden
Schenkeln 35 gebildet. Die Übergänge 36 von dem Boden 32 auf
die Stege 33 sind gerundet. Die Schenkel 35 enden
kurz vor einer Ebene E-E,
in der sich auch der Boden 32 erstreckt.
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Endseitig
der Schenkel 35 sind vom Boden 32 weg gerichtete
Ansätze 37 vorgesehen,
an die sich Endleisten 38 anschließen. Der Winkel α zwischen
jeder der einander zugewandten Innenseiten 39 der Endleisten 38 und
der Ebene E-E, in
der sich der Boden 32 erstreckt, beträgt beim Ausführungsbeispiel
98,8°.
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Die
Länge L
der Ansätze 37 beträgt etwa
das drei- bis vierfache der Dicke D2 der Schutzplanke 3a. Außerdem ist
zu sehen, dass der von der Ebene E-E, in der sich der Boden 32 erstreckt
und von den Ansätzen 37 eingeschlossene
Winkel β etwa
15° beträgt.
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Der
Abstand A der Ebene E-E, in der sich der Boden 32 erstreckt,
zu der Ebene E1-E1, welche die Kuppen 34 tangiert, ist
größer als
der Abstand A1 zu der die Längskanten 40 der
Endleisten 38 tangierenden Ebene E2-E2 bemessen.
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Das
Verhältnis
des Abstands A2 der einerseits die Kuppen 34 und andererseits
die Längskanten 40 der
Endleisten 38 tangierenden Ebene E2-E2 ist zu dem Abstand
A zwischen der die Kuppen 34 tangierenden Ebene E1-E1 und
der Ebene E-E, in der sich der Boden 32 erstreckt, etwa
wie 1 zu 0,6 bemessen.
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Das
Verhältnis
der Distanz D3 zwischen den beiden Längskanten 40 der Endleisten 38 zu
dem Abstand A3 der die Kuppen 34 in ihren Firstbereichen 41 schneidenden
Längsebenen
LE-LE und LE1-LE1 ist etwa wie 1,8 zu 1 bemessen.
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Der Öffnungswinkel γ zwischen
den Stegen 33 und den Schenkeln 35 beträgt wie der Öffnungswinkel δ zwischen
den Stegen 33 etwa 70°.
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Der
Boden 32 hat eine gerade Breite B2 von 30 mm.
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Die
Ausführungsform
einer Schutzplanke 3b gemäß 7 ähnelt derjenigen
der 6. Auch hier ist der Querschnitt im Wesentlichen
W-förmig
gestaltet. Er wird von einem zentralen Boden 42, von dem Boden 42 aus
divergierenden Stegen 43, von endseitig der Stege 43 vorgesehenen
bogenförmigen
Kuppen 44 und von sich an die Kuppen 44 anschließenden,
sich gegensinnig V-förmig
zu den Stegen 43 erstreckenden Schenkel 45 gebildet.
Die Schenkel 45 sind in Basisabschnitte 46 und
in Richtung zum Boden 42 abgewinkelte Endabschnitte 47 gegliedert, deren
Längskanten 48 in
einer Ebene E3-E3 enden, welche auch den Boden 42 tangiert.
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Sowohl
das Verhältnis
der Breite B3 der Endabschnitte 47 der Schenkel 45 zur
Breite B4 der Basisabschnitte 46 als auch das Verhältnis des
Abstands A4 zwischen den den gerundeten Boden 42 einerseits
und die Kuppen 44 andererseits tangierenden Ebenen E3-E3
und E4-E4 zu dem Abstand A5 der die Kuppen 44 in ihren
Firstbereichen 49 schneidenden Längsebenen LE2-LE2 und LE3-LE3
beträgt etwa
1:2.
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Die
Distanz D4 der Längskanten 48 zueinander
ist zu dem Abstand A5 zwischen den Längsebenen E3-E3 und E4-E4 etwa
wie 1,6:1 bemessen.
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Der Öffnungswinkel ε zwischen
den Stegen 43 beträgt
wie der Öffnungswinkel ζ zwischen
den Stegen 43 und den Schenkeln 45 etwa 70°.
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Der
eingeschlossene Winkel η zwischen
den Innenseiten 50 der Basisabschnitte 46 und
den Innenseiten 51 der Endabschnitte 47 beträgt etwa 150°.
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- 1
- Schutzplankenanordnung
- 2
- Schutzplankenstränge
- 3
- Schutzplanken, 3a u. 3b Schutzplanken
- 4
- Distanzstücke zw. 2
- 5
- Enden
v. 6
- 6
- Schenkel
v. 4
- 7
- Kuppen
v. 3
- 8
- Kanäle in 3
- 9
- Klauen
- 10
- Schraubelemente
- 11
- Bohrungen
in 4 u. 9
- 12
- Pfosten
- 13
- Stege
v. 9
- 14
- Schenkel
v. 9
- 15
- Flansche
v. 9
- 16
- Anschlaglaschen
- 17
- Stirnseiten
v. 12
- 18
- Sollbruchschrauben
- 19
- Bohrungen
in 20
- 20
- Schenkel
v. 12
- 21
- Bohrungen
in 14
- 22
- Gleitelemente
- 23
- Zapfen
an 22
- 24
- Kopf
v. 23
- 25
- Ringnut
in 23
- 26
- Übergang
zw. 25 u. 27
- 27
- Oberfläche v. 22
- 28
- Schlitze
in 23
- 29
- Bohrungen
durch 23 u. 22
- 30
- Langlöcher in 22
- 31
- Langloch
in 20
- 32
- Boden
v. 3a
- 33
- Stege
v. 3a
- 34
- Kuppen
v. 3a
- 35
- Schenkel
v. 3a
- 36
- Übergänge v. 32 auf 33
- 37
- Ansätze an 35
- 38
- Endleisten
v. 3a
- 39
- Innenseiten
v. 38
- 40
- Längskanten
v. 39
- 41
- Firstbereiche
v. 34
- 42
- Boden
v. 3b
- 43
- Stege
v. 3b
- 44
- Kuppen
v. 3b
- 45
- Schenkel
v. 3b
- 46
- Basisabschnitte
v. 45
- 47
- Endabschnitte
v. 45
- 48
- Längskanten
v. 47
- 49
- Firstbereiche
v. 44
- 50
- Innenseiten
v. 46
- 51
- Innenseiten
v. 47
- A
- Abstand
zw. E-E u. E1-E1
- A1
- Abstand
zw. E-E u. E2-E2
- A2
- Abstand
zw. E1-E1 u. E2-E2
- A3
- Abstand
zw. LE-LE u. LE1-LE1
- A4
- Abstand
zw. E3-E3 u. E4-E4
- A5
- Abstand
zw. LE2-LE2 u. LE3-LE3
- B
- Breite
v. 22
- B1
- Breite
v. 25
- B2
- Breite
v. 32
- B3
- Breite
v. 42
- B4
- Breite
v. 46
- D
- Durchmesser
v. 26
- D1
- Durchmesser
v. 25
- D2
- Dicke
v. 3, 3a, 3b
- D3
- Distanz
zw. 40
- D4
- Distanz
zw. 48
- E-E
- Ebene
mit 32
- E1-E1
- Ebene
mit 34
- E2-E2
- Ebene
mit 40
- E3-E3
- Ebene
mit 42
- E4-E4
- Ebene
mit 44
- H
- Höhe v. 22
- H1
- Höhe v. 26
- H2
- Höhe v. 24
- L
- Länge v. 37
- LE-LE
- Längsebene
durch 41
- LE1-LE1
- Längsebene
durch 41
- LE2-LE2
- Längsebene
durch 49
- LE3-LE3
- Längsebene
durch 49
- VML
- vertikale
Mittellängsebene
v. 22
- α
- Winkel
zw. E-E u. 39
- β
- Winkel
zw. E-E u. 37
- γ
- Öffnungswinkel
zw. 33 u. 35
- δ
- Öffnungswinkel
zw. 33
- ε
- Öffnungswinkel
zw. 43
- ζ
- Öffnungswinkel
zw. 43 u. 45
- η
- Öffnungswinkel
zw. 46 u. 47