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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen von Abwasser mit
wenigstens einem Behälter
zur Aufnahme von Abwasser, mit einer Einfülleinrichtung zum Befüllen des
Behälters
mit Abwasser und einer Entnahmeeinrichtung mit einer Drosseleinrichtung
zum Entnehmen von wenigstens teilweise gereinigtem Abwasser aus
dem Behälter,
wobei das Abwasser von der Einfülleinrichtung
in Richtung der Entnahmeeinrichtung strömt, und wobei im Behälter ein
strömungsberuhigter
Bereich gebildet ist, in dem die Strömungsgeschwindigkeit des Abwassers
geringer ist als eine Absetzzeit von im Abwasser enthaltenen Partikeln,
insbesondere Schlammpartikeln, derart, dass sich die Partikel im
strömungsberuhigten Bereich
absetzen und das insoweit wenigstens teilweise gereinigte Abwasser
im strömungsberuhigten Bereich
mit der Entnahmeeinrichtung entnehmbar ist, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1. Weiterhin betrifft die Erfindung ein entsprechendes Verfahren
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 13.
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Vorrichtungen
der eingangs genannten Art sind aus der Praxis in zahlreichen Ausgestaltungen bekannt.
Beispielsweise existieren sogenannte Vorklärbecken, die dazu dienen in
einem ersten Arbeitsschritt Feststoffe, Grobpartikel, Feinstpartikel und/oder
Schwebestoffe aus dem zu reinigenden Abwasser zu entfernen, bevor
das soweit teilweise gereinigte Abwasser einer biologischen Reinigung
unterzogen wird. Im Anschluss an die biologische Reinigung ist eine
Nachklärung
erforderlich, um die Biomasse von dem Klarwasser zu trennen.
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Dementsprechend
ist ein Flüssigkeitsabscheider
zur Trennung von Flüssigkeiten
von Schwebeteilchen aus der
DE 198 52 206 A1 bekannt, in dem ein strömungsberuhigter
Bereich mit Hilfe fester Einbauten wie Lochbleche gebildet wird,
so dass sich Schwebeteilchen absetzen können. Die
DE 94 20 711 U1 offenbart
dagegen einen Klärbehälter, in
dem für
eine gleichmäßige Strömung gesorgt
wird, so dass ein Absetzen von Schwebeteilchen ermöglicht wird.
Aus der
EP 1 559 686
A1 ist schließlich
ein Klärbecken
mit einer Entnahmevorrichtung für
Klarwasser beschrieben, bei der die Entnahmegeschwindigkeit so weit
reduziert ist, dass sich Schwebeteilchen vor der Entnahme des Wassers
abgesetzt haben.
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Hiervon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Vorrichtungen
der eingangs genannten Art weiterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick
auf eine möglichst
effektive Arbeitsweise.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung die Merkmale
des Anspruchs 1 auf. Es ist demnach vorgesehen, dass der strömungsberuhigte
Bereich durch einen im Behälter angeordneten
Raum gebildet ist, in den das Abwasser aufsteigend einleitbar ist
und aus dem das wenigstens teilweise gereinigte Abwasser in einem
oberen Bereich entnehmbar ist. Dabei ist der strömungsberuhigte Raum nach oben
hin durch eine Abschlusseinrichtung, insbesondere einen Deckel,
verschlossen, die eine Öffnung
mit einer Spindel zur Entnahme des teilweise gereinigten Abwassers
aufweist. Weiterhin ist unterhalb der Abschlusseinrichtung ein drehend
angetriebenes Organ zur Elimination von Schwimmpartikeln, insbesondere
Schwimmschlamm positioniert. Auf diese Weise kann die Vorrichtung
besonders effektiv arbeiten, da die Anlage so mit aufsteigend eingeleitetem
Wasser arbeitet, dass das geklärte
Wasser im strömungsberuhigten
Bereich entnommen werden kann.
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In
einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen,
dass der strömungsberuhigte
Bereich durch eine im Behälter
angeordnete Rohrleitung mit insbesondere rundem oder eckigem Querschnitt
gebildet ist.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung ist vorgesehen, dass der strömungsberuhigte
Raum nach oben hin durch eine Abschlusseinrichtung verschlossen
ist, die eine Öffnung
zur Entnahme des wenigstens teilweise gereinigten Abwassers aufweist,
deren durchströmter
Querschnitt eine geringere Fläche
aufweist als der Querschnitt des strömungsberuhigten Raumes. Weiterhin
kann vorgesehen sein, dass die Abschlusseinrichtung unterhalb eines
vorgesehenen Füllstandes
des Behälters
positioniert ist. Auf diese Weise staut sich das wenigstens teilweise
gereinigte Abwasser unterhalb der Abschlusseinrichtung und kann
von dort entnommen werden. Beispielsweise kann die Abschlusseinrichtung
als eine das Rohr verschließende
Platte ausgebildet sein, in der die Öffnung zur Entnahme des wenigstens
teilweise gereinigten Abwassers positioniert ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Organ als in
horizontaler Ebene unterhalb der Abschlusseinrichtung drehend antreibbarer
Rotor ausgebildet ist. Der Rotor kann beispielsweise durch einen
Motor intermittierend in Drehbewegung versetzt werden. Vorzugsweise
ist der Rotor einer Spindel zugeordnet, die sich durch die Öffnung in
der Abschlusseinrichtung erstreckt und die durch den oder einen
Motor antreibbar ist zur Förderung
von wenigstens teilweise gereinigtem Abwasser oberhalb der Abschlusseinrichtung.
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Vorzugsweise
endet die Rohrleitung zur Bildung des strömungsberuhigten Raumes unterseitig mit
Abstand zum Boden des Behälters.
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Ein
erfindungsgemäßes Verfahren
zum Reinigen von Abwasser weist wenigstens einen Behälter zur
Aufnahme von Abwasser auf, wobei mit einer Einfülleinrichtung das Abwasser
in den Behälter
eingefüllt
wird und wobei mit einer Entnahmeeinrichtung wenigstens teilweise
gereinigtes Abwasser aus dem Behälter
entnommen wird und wobei das Abwasser von der Einfülleinrichtung
in Richtung der Entnahmeeinrichtung durch den Behälter strömt. Dabei
wird die Strömungsgeschwindigkeit
des Abwasser innerhalb des Behälters,
nämlich
in einem strömungsberuhigten
Bereich, derart verringert, dass die Strömungsgeschwindigkeit des Abwassers
geringer ist als eine Absetzzeit von im Abwasser enthaltenen Partikeln, insbesondere
Schlammpartikeln, wobei sich die Partikel im strömungsberuhigten Bereich absetzen
und das insoweit wenigstens teilweise gereinigte Abwasser im strömungsberuhigten
Bereich mit der Entnahmeeinrichtung entnommen wird. Auf diese Weise kann
vorzugsweise auf ein separates Vorklärbecken und auf ein Nachklärbecken
verzichtet werden. Weiterhin wird die Strömungsgeschwindigkeit mittels
einer Drosseleinrichtung im strömungsberuhigten
Bereich verlangsamt, sodass sich die im Abwasser ungelösten Partikel
absetzen.
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Das
Verfahren zeichnet sich dadurch aus, das das wenigstens teilweise
gereinigte Abwasser mit einer Spindel aus dem strömungsberuhigten
Bereich entnommen werden kann, wobei vorzugsweise die Spindel durch
einen Motor intermittierend angetrieben wird. Außerdem ist der Spindel ein
Rotor zugeordnet, der zur Elimination von Schwimmpartikeln im Bereich
einer Mündung
der Spindel dient.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der
Beschreibung im Übrigen
und der Zeichnung.
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Zwei
bevorzugte Ausführungsbeispiele
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
werden nachfolgend anhand der Zeichnung beschrieben. In dieser zeigen:
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1:
einen Vertikalschnitt durch eine Vorrichtung zum Klären von
Abwasser,
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2:
einen Vertikalschnitt durch eine zweite Vorrichtung zum Klären von
Abwasser, und
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A bis C:
Einzelheiten der Vorrichtung gemäß 1 u. 2 in
vergrößerter Darstellung.
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Die
in den 1 und 2 dargestellten Vorrichtungen
zum Klären
von Abwasser verfügen übereinstimmend über einen
Behälter 10.
Der Behälter 10 besteht
in den gezeigten Ausführungsbeispielen
aus einer unteren Bodenwand 11 und einer oder mehreren
aufrechten Seitenwänden 12.
Im Bereich einer oberen Deckelwand 13 verjüngt sich
der Querschnitt des Behälters 10.
Ferner ist eine Öffnung 14 zentral
in der Deckelwand 13 angeordnet, die mit einem Deckel 15 verschließbar ist.
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Der
Behälter 10 kann
vorzugsweise über
einen rotationssymmetrischen Querschnitt verfügen. Denkbar sind aber auch
im Grundriss rechteckige oder quadratische Behälter 10. Grundsätzlich kann die
Grundrissform auch eine komplexe Gestalt aufweisen.
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Der
Behälter 10 kann
aus Beton oder Kunststoff bestehen. Je nach Material und Herstellungsmethode
kann der Behälter 10 mehrteilig
ausgebildet sein, beispielsweise mit einem Unterteil bestehend aus
Bodenwand 11 und Seitenwänden 12 sowie einem
aufgesetzten Deckelteil mit konisch zulaufender Deckelwand 13 und
Deckel 15.
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Der
Behälter 10 dient
zur Aufnahme von Abwasser. Das Abwasser wird ohne Vorklärung direkt über eine
Einfülleinrichtung 16 in
den Behälter 10 geleitet.
Bei der Einfülleinrichtung 16 kann
es sich wie gezeigt um eine Rohrleitung 17 handeln, die
sich durch eine entsprechende Öffnung
in der Seitenwand 12 erstreckt und die an einer nicht dargestellten
Abwasserzuleitung angeschlossen ist. Die Rohrleitung 17 ist
im oberen Bereich des Behälters 10 angeordnet,
nämlich
kurz unterhalb bzw. in der Nähe
zur Deckelwand 13. Von dort wird das Abwasser in den Behälter 10 eingefüllt.
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Weiterhin
ist dem Behälter 10 eine
Entnahmeeinrichtung 18 zugeordnet. Die Entnahmeeinrichtung 18 dient
dazu, das wenigstens teilweise gereinigte Abwasser abzuführen. Auf
die Einzelheiten der Entnahmeeinrichtung 18 wird im Folgenden
noch eingegangen.
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Da
das Abwasser mit der Entnahmeeinrichtung 18 aus dem Behälter 10 entnommen
wird, ergibt sich eine Strömung
des Abwassers im Behälter 10, nämlich im
Wesentlichen in Richtung der Entnahmeeinrichtung 18. Wenn
das Abwasser über
die Einfülleinrichtung 16 in
den Behälter 10 gelangt,
ergibt sich somit insgesamt eine Strömung des Abwassers von der
Einfülleinrichtung 16 zur
Entnahmeeinrichtung 18.
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Eine
erste Besonderheit betrifft die Ausbildung eines strömungsberuhigten
Bereichs 20 innerhalb des Behälters 10. Durch die
nachfolgend beschriebenen Mittel wird dafür gesorgt, dass in einem Bereich
des Behälters 10 die
Strömungsgeschwindigkeit
des Abwassers verringert wird, derart, dass die Strömungsgeschwindigkeit
des Abwassers geringer ist als eine Absetzzeit von im Abwasser enthaltenen
Partikeln, insbesondere Schlammpartikeln, derart, dass sich die
Partikel im strömungsberuhigten Bereich 20 absetzen
und somit das Abwasser wenigstens teilweise um die Partikel gereinigt
wird. Das insofern gereinigte Abwasser kann dann aus dem strömungsberuhigten
Bereich 20 mit der Entnahmeeinrichtung 18 entnommen
werden.
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Eine
Besonderheit ist auch darin zu sehen, dass die Strömungsgeschwindigkeit
des Abwassers auf dem Weg zur Entnahmeeinrichtung 18 durch
geeignete Mittel, insbesondere durch eine nachfolgend beschriebene
Drosseleinrichtung 19 verlangsamt wird. Dies erfolgt derart,
dass die Verweildauer des Abwassers im strömungsberuhigten Bereich 20 so lang
ist, dass sich die im Abwasser gelösten bzw. enthaltenen Partikel
absetzen und im strömungsberuhigten
Bereich 20 des Behälters 10 nach
unten sinken. Auf diese Weise kann das Abwasser beispielsweise von
Schlammpartikeln gereinigt werden.
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Wenn
dieser Vorgang wie beschrieben innerhalb des Behälters 10 stattfindet,
kann auf einen separaten Behälter
zur Vorklärung
des Abwassers verzichtet werden. Mit anderen Worten wird in den
gezeigten Ausführungsbeispielen
davon ausgegangen, dass das Abwasser ohne vorherige Vorklärung in
den Behälter 10 geleitet,
dort gereinigt und als insofern gereinigtes Abwasser entnommen wird.
Es kann dann nicht nur ein Vorklärbehälter, sondern
auch ein Nachklärbehälter entfallen.
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Der
strömungsberuhigte
Bereich 20 ist vom übrigen
Innenraum des Behälters 10 durch
Einbauten abgegrenzt. In den gezeigten Ausführungsbeispielen gemäß 1 und 2 handelt
es sich bei diesen Einbauten vornehmlich um Rohrleitungen 21 mit
jeweils unterschiedlichen Querschnittsformen. An der Stelle dieser
Rohrleitungen 21 können
aber auch andere Mittel zum Einsatz kommen. Denkbar sind beispielsweise
anderweitig abgeteilte Bereiche.
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Im
Ausführungsbeispiel
gemäß 1 verfügt die Rohrleitung 21 über einen
im Wesentlichen kreisförmigen
Querschnitt, der sich in Richtung der Bodenwand 11 hin
konisch verjüngt.
Unterseitig ist die Rohrleitung 21 mit einer Öffnung 37 versehen. Die
Rohrleitung 21 endet oberhalb der Bodenwand 11.
Außen
um den sich konisch verjüngenden
Bereich der Rohrleitung 21 ist ein Belüftungsorgan 22 angeordnet.
An das Belüftungsorgan 22 ist
eine Druckluftleitung 23 angeschlossen, die aufrecht im Behälter 10 verläuft und über die
das Belüftungsorgan 22 mit
Druckluft versorgt wird.
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Im
Bereich des unteren Endes der kreisförmigen Rohrleitung 21 sind Öffnungen 24 im
im Übrigen
geschlossenen Mantel der Rohrleitung 21 ausgebildet. Über die Öffnungen 24 kann
das in den Behälter 10 eingefüllte Abwasser
in die Rohrleitung 21 eindringen. An die Öffnungen 24 sind
innenseitig Einlaufstutzen 25 angeschlossen, die einen
abgewinkelten, nämlich
nach unten gerichteten Verlauf aufweisen.
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Den
Einlaufstutzen 25 vorgeschaltet ist ein Grobrechen 26,
der grobe Schmutzpartikel zurückhält, die
ansonsten die Einlaufstutzen 25 verstopfen könnten. Der
Grobrechen 26 umgibt im vorliegenden Fall die Rohrleitung 21 umlaufend
auf Höhe
der Einlaufstutzen 25 bzw. der Öffnungen 24. Alternativ
kann der Grobrechen auch anderer Stelle angeordnet sein, oder sich
lediglich im Bereich der Öffnungen 24 erstrecken.
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Der
strömungsberuhigte
Bereich 20 bzw. die Rohrleitung 21 ist oberseitig
im Wesentlichen verschlossen, nämlich
durch einen Deckel 27. Der Deckel ist unterhalb des Niveaus
der Einfülleinrichtung 16 angeordnet.
Ferner ist der Deckel 27 unterhalb eines gedachten maximalen
Fülltandes
positioniert, der sich ebenfalls unterhalb des Niveaus der Einfülleinrichtung 16 befindet.
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Der
Deckel 27 weist zwei Durchbrüche 28, 29 auf.
An dem Durchbruch 28 ist eine aufrechte Rohrleitung 30 angeschlossen,
die als Notüberlauf dient.
Die Rohrleitung 30 endet oberhalb des Niveaus der Einfülleinrichtung 16.
Der andere Durchbruch 29 dient zur Entnahme des wenigstens
teilweise gereinigten Abwassers. Zu diesem Zweck ist im Durchbruch 29 eine
Spindel 31 positioniert die durch einen Motor 32 drehend
angetrieben werden kann. Die Spindel 31 verfügt über ein
Außengewinde,
so dass mit der drehend angetriebenen Spindel 31 das Abwasser
aus dem strömungsberuhigten
Bereich 20 unterhalb des Deckels 27 nach oberhalb
des Deckels 27 befördert
werden kann. Die Spindel 31 dient somit als Schneckenantrieb
für das
wenigstens teilweise gereinigte Abwasser. Durch ein außenseitig
an der Rohrleitung 21 oberhalb des Deckels 27 angeschlossenes
Rohr 33 kann das wenigstens teilweise gereinigte Abwasser
aus dem Behälter 10 herausgeführt werden.
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Die
Rohrleitung 21 erstreckt sich im Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis über das
Niveau der Einfülleinrichtung 16 nach
oben hinaus, nämlich
etwa bis zum Übergang
der Seitenwände 12 zum
Deckel 15. Durch den Deckel 27 wird die Rohrleitung 21 somit
getrennt in einen unteren Bereich unterhalb des Deckels 27 in
dem sich die im Abwasser enthaltenen Partikel bzw. der Schlamm absetzt.
Oberhalb des Deckels 27 befindet ein Aufnahmeraum für Abwasser.
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Eine
Besonderheit der vorstehend beschriebenen Anordnung besteht darin,
dass die Spindel 31 als Drosseleinrichtung 19 dient.
Durch die Spindel 31 wird lediglich eine geringe Menge
an Abwasser entnommen. Durch die geringe Entnahmemenge und Entnahmegeschwindigkeit
wird die Strömungsgeschwindigkeit
des Abwassers in der Rohrleitung 21 derart verlangsamt,
dass sich der strömungsberuhigte
Bereich 20 bildet. Die Steuerung der Ablaufgeschwindigkeit
kann durch entsprechende Betätigung der
Spindel 31 über
einen Motor 32 geregelt werden. Vorzugsweise ist eine intermittierende
Betätigung
der Spindel 31 vorgesehen.
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Eine
weitere Besonderheit besteht darin, dass unterhalb des Deckels 27 ein
drehend angetriebenes Organ zur Eliminierung von Schwimmschlamm
angeordnet ist. Dieses Organ ist im vorliegenden Fall als Rotor 34 ausgebildet.
Der Rotor 34 ist mit der Spindel 31 verbunden
und wird mit dieser zusammen angetrieben durch den Motor 32.
Die Abmessungen des Rotors 34 sind so gewählt, dass
dessen Wirkungsbereich im Wesentlichen der gesamten Querschnittsfläche der
Rohrleitung 21 entspricht.
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Die
Entnahmeeinrichtung 18 wird im Wesentlichen gebildet durch
die Spindel 31, die das gereinigte Abwasser durch den Durchbruch 29 im
Deckel 27 hindurch befördert,
sodass dieses über
das Rohr 33 aus dem Behälter 10 herausgeführt werden kann.
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Um
die Zuführung
der Druckluft zum Belüftungsorgan 22 bzw.
zur Druckluftleitung 23 zu ermöglichen ist in der Deckelwand 13 ein
Durchbruch 35 vorgesehen, durch denn eine Druckluftzuleitung
hindurchführbar
ist zum Anschluss an die aufrechte Druckluftleitung 23.
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Der
in 2 gezeigte Behälter 10 unterscheidet
sich in folgenden Punkten vom Ausführungsbeispiel gemäß 1:
Der
Bereich der Rohrleitung 21, in dem sich das Belüftungsorgan 22 und
die Einlaufstutzen 25 bzw. Öffnungen 24 befinden
ist nicht zur Unterseite des Behälters 10 bzw.
zur Bodenwand 11 hin konisch ausgebildet, sondern mit aufrechten
Wandungen. Bei einem kreisförmigen
Querschnitt der Rohrleitung 21 ist dieser Bereich demnach
zylindrisch ausgebildet. Darüber
ist ein sich nach oben hin konisch erweitender Bereich der Rohrleitung 21 vorgesehen,
indem sich der Querschnitt auf die volle Breite erweitert. Daran
schließt
ein oberer Bereich der Rohrleitung 21 an mit aufrechten
Wandungen, wie in 1, die oberseitig durch den
Deckel 27 verschlossen sind. Die Wandungen setzen sich
im Unterschied zum Ausführungsbeispiel
gemäß 1 nicht
weiter nach oben fort, sondern enden im Bereich des Deckels 27.
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Entsprechend
müssen
Maßnahmen
getroffen werden, um zu erreichen, dass das gereinigte Abwasser,
das mit der Spindel 31 über
den Deckel 27 gehoben wird, sicher aus dem Behälter 10 herausgeleitet
werden kann. Zu diesem Zweck ist an der Oberseite des Deckels 27 eine
weitere Rohrleitung 36 um den Durchbruch 29 herum
an den Deckel 27 angeschlossen. Die Rohrleitung 36 erstreckt
sich in aufrechter Richtung und dient zur Ableitung des wenigstens
teilweise gereinigten Abwassers, das mit der Spindel 31 über den
Deckel 27 gehoben wird. Von der Rohrleitung 36 zweigt
seitlich die Rohrleitung 33 zum Ableiten des wenigstens
teilweise gereinigten Abwassers ab. Ebenfalls an die Rohrleitung 36 angeschlossen
ist die Rohrleitung 30, die als Notüberlauf dient. Diese mündet mit
einem horizontal abgewinkelten Schenkel in der Rohrleitung 36 und
zwar auf einer Höhe über dem
maximalen Füllstand
des Behälters
bzw. oberhalb des Niveaus der Einfülleinrichtung 16.
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Die
vorstehend beschriebenen Vorrichtungen arbeiten wie folgt:
Das
ungereinigte Abwasser wird (ohne Vorschaltung eines Vorabscheiders)
unmittelbar über
die Einfülleinrichtung 16 in
den Behälter 10 eingefüllt. Vom
Behälter 10 gelangt
das ungereinigte Abwasser durch die Grobrechen 26 und die
Einlaufstutzen 25 in die Rohrleitung 21. Dort
wird das Abwasser durch die Drosseleinrichtung 19 mit geringer
Geschwindigkeit bzw. in geringen Mengen entnommen. Aus diesem Grund
setzen sich die im Abwasser enthaltenen Feststoffe im durch die
Rohrleitung 21 begrenzten strömungsberuhigten Bereich 20 ab
und sinken nach unten. Die Feststoffe können aus der Rohrleitung 21 unten
herausfallen, nämlich
auf den Boden des Behälters 10.
Gegebenenfalls kann hier auch ein Druckluftheber oder eine andere
Einrichtung eingeordnet sein, um die Feststoffe aus dem Behälter 10 zu
entfernen. Eventuell an der Oberfläche des Abwassers im strömungsberuhigten
Bereich 20 schwimmender Schlamm bzw. Schlammpartikel bzw.
Feststoffe werden durch den drehend angetriebenen Rotor 34 eliminiert.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Spindel 31 durch
den Durchbruch 29 nur gereinigtes Abwasser entnimmt. Das
gereinigte Abwasser wird nachfolgend über ein Rohrleitung 33 aus
dem Behälter 10 herausgeleitet.
Sollte mehr Abwasser abfallen als die Anlage verarbeitet kann, so
wird dieses über die
Rohrleitung 30 als Notüberlauf
abgeführt.
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- 10
- Behälter
- 11
- Bodenwand
- 12
- Seitenwand
- 13
- Deckelwand
- 14
- Öffnung
- 15
- Deckel
- 16
- Einfülleinrichtung
- 17
- Rohrleitung
- 18
- Entnahmeinrichtung
- 19
- Drosseleinrichtung
- 20
- strömungsberuhigter
Bereich
- 21
- Rohrleitung
- 22
- Belüftungsorgan
- 23
- Druckluftleitung
- 24
- Öffnung
- 25
- Einlaufstutzen
- 26
- Grobrechen
- 27
- Deckel
- 28
- Durchbruch
- 29
- Durchbruch
- 30
- Rohrleitung
- 31
- Spindel
- 32
- Motor
- 33
- Rohr
- 34
- Rotor
- 35
- Durchbruch
- 36
- Rohrleitung
- 37
- Öffnung