AT507170B1 - Abschlämmanlage - Google Patents
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Abstract
Abschlämmanlage zum Entfernen von auf einer Flüssigkeitsoberfläche abgelagertem Schlamm aus einem mit Flüssigkeit ge:fiillten und durchströmten Becken wie Flotationsklärbecken. Die Anlage (10) weist eine in dem Becken vorgesehene Abschlämm- rinne (11), die im gesamten Bereich der Oberflächenschwankungen des Beckens arbeitet, oder eine ähnliche Abschlämmrinnenkonstruktion (11, 14) auf, deren oberste Kante als Austrittskante (11a) des zu entfernenden Schlammes dient, und weist Vorrichtungen (12, 13) zum Befördern des Schlammes (a1, a2) von der Flüssigkeitsoberfläche (wi. wz) aus dem Klärbecken heraus in die Abschlämmrinne (11) und weiter über die Austrittskante (11a) aus der Abschlämmrinne in ein Abschlämmbecken, einen Schlammablasskanal oder Ähnliches auf. Die Vorrichtungen (12, 13) zum Befördern des Schlammes (a1. a2) sind an der Abschlämmrinne (11) angebracht und sie weisen eine im Wesentlichen die Breite der Abschlämmrinne (11) aufweisende langförmigen, sich in horizontaler Richtung erstreckende rotierende Welle oder ähnlichen Zylinder (12) auf, der mit daran befestigten Förderelernenten (13) ausgerüstet ist. Durch die Wirkung der Drehbewegung des genannten Zylinders oder der ähnlichen Welle (12) nehmen die Förderelemente (13) den auf der Flüssigkeitsoberfläche (w1, w2) befindlichen Schlamm (a1, a2) mit und weiter über die Austrittskante aus dem Becken und lassen im Bereich der Abschlämmrinne (11) und des ganzen Beckens die durch unterschiedliche Durchflussmengen bedingten Höhenschwankungen der Flüssigkeitsoberflächen im Bereich der Abschlämmrinne (11, 14) und des gesamten Beckens zu.
Description
Beschreibung
ABSCHLÄMMANLAGE
[0001] Die Erfindung betrifft eine Abschlämmanlage zum Entfernen von auf einer Flüssigkeits-Oberfläche abgelagertem Schlamm oder anderem schwebenden Stoff aus einem mit Flüssigkeit gefüllten und durchströmten Becken, Kanal oder Ähnlichen.
[0002] Im Einzelnen betrifft die Erfindung eine Abschlämmanlage zum Entfernen von auf einer Flüssigkeitsoberfläche abgelagertem Schlamm aus einem mit Flüssigkeit gefüllten und durchströmten Becken oder Ähnlichen, wobei die Anlage eine in dem Becken oder Ähnlichem angebrachte Abschlämmrinne oder Abschlämmrinnenkonstruktion aufweist, deren Oberkante als Austrittskante des zu entfernenden Schlammes dient, sowie Vorrichtungen zum Befördern des Schlammes aus dem Becken von der Flüssigkeitsoberfläche in die Abschlämmrinne und weiter über die Austrittskante der Abschlämmrinne in einen externen Schlammkanal oder Ähnliches aufweist.
[0003] In Wasser- und Abwasserreinigungsanlagen sind zur Beseitigung von Oberflächenschlamm seit Jahrzehnten verschiedene Abschlämmvorrichtungen wie Ketten-, Seil-, Wagen-und Zylinderplattenabräumer, Siebförderer oder Überlaufabschlämmlösungen eingesetzt worden. Bei allen von diesen besteht im Allgemeinen ein Nachteil darin, dass ihre einwandfreie Funktion von der Flüssigkeitsoberfläche ein bestimmtes Niveau verlangt, mit anderen Worten, die Durchflussmenge der Flüssigkeit kann ohne Höhenstandsregelung nicht viel geändert werden oder die Vorrichtungen sind in der Konstruktion kompliziert und teuer. Bei Überlauflösungen besteht ein Nachteil in den hohen Verlustwassermengen sowie auch in einem Teil der im Vorstehenden genannten Vorrichtungen.
[0004] Aus dem Dokument WO 2006/005132 A1 ist eine Vorrichtung zum Trennen von Schlamm aus einer Flüssigkeit bekannt. Die Vorrichtung umfasst eine Rotationsvorrichtung sowie eine Abschabewand. Die Rotationsvorrichtung umfasst ein oder mehrere Paddel mittels derer Wasser und Schlamm über das Wasserniveau zu heben ist.
[0005] Dokument JP 60227880 A beschreibt eine Abschlämmanlage zum Entfernen von auf einer Flüssigkeitsoberfläche abgelagertem Schlamm aus einem mit Flüssigkeit gefüllten Becken.
[0006] Weiterhin ist aus dem Dokument SU 1110753 A1 eine Abwasserbehandlungsanlage zum Entfernen von auf einer Flüssigkeitsoberfläche abgelagertem Schlamm aus einem mit Flüssigkeit gefüllten Becken bekannt.
[0007] Ferner ist in Dokument JP 59006979 A eine Abschlämmanlage zum Entfernen von auf einer Flüssigkeitsoberfläche abgelagertem Schlamm aus einem mit Flüssigkeit gefüllten Becken beschrieben.
[0008] Das Dokumente JP S6320086 A beschreibt zudem eine Abschlämmanlage zum Entfernen von auf einer Flüssigkeitsoberfläche abgelagertem Schlamm aus einem mit Flüssigkeit gefüllten und durchströmten Becken.
[0009] Aus dem Dokument JP 2005111375 A geht außerdem eine Abschlämmanlage zum Entfernen von auf einer Flüssigkeitsoberfläche abgelagertem Schlamm aus einem mit Flüssigkeit gefüllten und durchströmten Becken hervor.
[0010] In dem Dokument DE 20013464 U1 ist eine Vorrichtung zum Entfernen von Leichtstoffen, wie z.B. Schwimmschlamm, von der Oberfläche einer in einem Becken gelagerten Flüssigkeit mit einem Räumelement zum Abnehmen der Leichtstoffe von der Oberfläche der Flüssigkeit beschrieben.
[0011] Die Aufgabe der Erfindung betrifft eine Abschlämmvorrichtung nach dem Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs 1 zur Verfügung zu stellen, wobei ein Zurückfließen von eventuell aus dem Schlamm gelösten kleinen Teilchen zur Verbesserung des Reinigungsergebnis- ses zu verhindern ist.
[0012] Die erfindungsgemäße Anlage vereinfacht, verbessert und effektiviert das Abräumen von Oberflächenschlamm u.a. in Wasser- und Abwasserreinigungsanlagen bedeutend. Die Erfindung wird durch die Merkmale des unabhängigen Patentanspruchs 1 definiert.
[0013] In der Anlage gemäß der Erfindung kann das Zurückfließen von eventuell aus dem Schlamm gelösten kleinen Teilchen durch die vor der Abschlämmrinne angeordnete Verlängerungsplatte verhindert werden. Von der Schlammoberfläche gelöste und zum Boden hin abgesunkene Flocken können an der Oberfläche der Verlängerungsplatte der Abschlämmanlage bleiben, so dass das nachströmende Wasser oder Mikrobläschen der Wasser-Luftschicht die Flocken in die Abschlämmrinne lenken.
[0014] Somit verbessert die Verlängerungsplatte das Reinigungsergebnis.
[0015] Die Oberfläche der im Bereich zwischen der Unter- und Oberkante der in einem Becken oder Ähnlichem angeordneten Abschlämmrinne zu reinigenden Flüssigkeit kann also im Rahmen der zulässigen Grenzen der gesamten Reinigungsleistung des Beckens oder Ähnlichen variieren. Eine separate Höhenstandsregulierung bei gleichzeitiger Ablagerung des Schlammes an der Flüssigkeitsoberfläche und in der Rinne ist nicht erforderlich. Die Förderelemente nehmen also durch die Wirkung der Drehbewegung der genannten Welle oder des ähnlichen Zylinders den auf der Flüssigkeitsoberfläche vorhandenen oder sich ablagernden Schlamm mit und befördern ihn aus der Rinne über deren Oberkante weiter in einen Schlammkanal oder ein Becken, unabhängig davon, in welcher Höhe sich die Flüssigkeitsoberfläche im Bereich der Abschlämmrinne befindet.
[0016] Die an der Welle oder dem ähnlichen Zylinder befestigten Förderelemente weisen zumindest eine Abräumplatte, -schaufei oder Ähnliches auf, die im Wesentlichen die Länge der sich über die Breite des Beckens erstreckenden Abschlämmrinne aufweist und die von der waagerechten Drehachse der Welle oder des ähnlichen Zylinders im Wesentlichen in radialer Richtung nach außen gerichtet ist.
[0017] Die Abschlämmrinne hat im Wesentlichen die Form eines Kreiszylinderflächenteils derart, dass bei der Drehung der genannten Welle oder des ähnlichen Zylinders die Außenkante der Abräumplatte, -schaufei oder Ähnlichen der Form der Abschlämmrinne folgt.
[0018] Die Förderelemente können zwei oder mehr über den Umfang der Welle oder des ähnlichen Zylinders verteilte Abräumplatten, -schaufeln oder ähnliche aufweisen. Die Abräumplatten, -schaufeln oder ähnlichen sind vorzugsweise plan, rinnen- oder spiralförmig. Die Kante jeder Abräumplatte, -schaufei oder ähnlichen ist mit einer aus geeignetem Material bestehenden Dichtung ausgerüstet, mit der die Abräumplatte, - schaufei oder ähnliche gegen die Oberfläche der Abschlämmrinne abgedichtet ist.
[0019] Die eine Abschlämmrinne und Abräumvorrichtungen aufweisende erfindungsgemäße Anlage ist zweckmäßig als einheitliche und integrierte Einheit ausgeführt, die insbesondere in Wasseraufbereitungsanlagen, Abwasserreinigungsanlagen oder ähnlichen Anlagen als Gesamtheit an ein Klärbecken montierbar ist.
[0020] Die Abschlämmanlage ist zweckmäßig mit einem Schlammablasskanal verbunden.
[0021] Die erfindungsgemäße Abschlämmvorrichtung eignet sich sehr gut und insbesondere für den Einsatz in Wasser- und Abwasseraufbereitungsanlagen, die im Flotationsverfahren arbeiten. Ihr Vorteil gegenüber den früher betriebenen Abschlämmvomchtungen wird insbesondere auch beim Abschlämmen im Wirbelflotationsverfahren deutlich, bei dem die Oberflächenbelastungen über 45m3/m2/h liegen können, womit das Schlammaufkommen pro Quadratmeter in kurzer Zeit ansteigt.
[0022] Da beim Wirbelflotationsverfahren vorteilhaft ist, die Überlaufkante für das saubere Wasser und die Überlaufkante für das Abschlämmen sehr lang und den Wasserdurchflussweg schon dank der flotationsströmungstechnischen Eigenschaften und der Konstruktionen kurz auszuführen, kann der Schlamm außerdem sehr trocken oder verdünnt entfernt werden, indem die mit dem Schlamm mitfließende Wassermenge durch die Dichtigkeit zwischen Rinne und Entfernungsschaufel geregelt wird. Dadurch werden die Vorteile der Erfindung für den Teil des Durchflusses und der Abschlämmung noch deutlich weiter betont.
[0023] Das Abschlämmen kann kontinuierlich oder periodisch erfolgen, wobei die Zwischenzeiten und die Dauer der Abschlämmung bei geeigneter Wahl der wirtschaftlichsten Zeiten in Bezug auf die im Rohwasser enthaltenen Verunreinigungen erfolgen kann, was auch insbesondere in der Abwasserreinigung betont zum Vorteil ist. Dabei variiert die Qualität und Menge des zulaufenden Abwassers je nach dem, ob es sich um Tag oder Nacht handelt, oder ob es sich um spezielles Industrieabwasser handelt, wie z.B. bei einer Papierfabrik oder einem Schlachthof. Die erfindungsgemäße Anlage lässt auch große Schwankungen der zulaufenden zu reinigenden Wassermenge zu, dessen ungeachtet die Funktion der Anlage und die Abschlämmung ungestört bleiben. Die Abschlämmung verursacht auch keine Strömungsspitzen und beeinträchtigt das Reinigungsergebnis nicht.
[0024] Die Abschlämmanlage arbeitet zugleich als Ausgleichs- und Regelungsvorrichtung des Wasserstandes im Becken, womit die Überlaufkante des gereinigten Wassers in der Bauphase stationär ausgeführt werden kann, ohne dass ihre Höhe bei variierendem Durchfluss verstellt zu werden braucht. Die weiteren Vorteile und charakteristischen Merkmale der Erfindung gehen aus der folgenden detaillierten Beschreibung der Erfindung hervor.
[0025] Im Folgenden wird die Erfindung unter Hinweis auf die in den Figuren der beigefügten Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung beschrieben, auf welche die Erfindung jedoch nicht eng begrenzt ist.
[0026] Fig. 1 ist eine Schnittzeichnung einer von der Seite gesehenen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abschlämmanlage entsprechend dem Schnitt an der Stelle l-l nach Fig. 2.
[0027] Fig. 2 zeigt die Anlage nach Fig. 1 von oben gesehen.
[0028] Fig. 3 zeigt von der Seite gesehen einen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abschlämmanlage entsprechend dem Schnitt an der Stelle lll-lll nach Fig. 4.
[0029] Fig. 4 zeigt die Anlage nach Fig. 3 von oben gesehen.
[0030] Fig. 5 zeigt von der Seite gesehen einen Schnitt durch eine alternative Ausführungs form der erfindungsgemäßen Abschlämmanlage von der Seite gesehen entsprechend dem Schnitt an der Stelle V-V nach Fig. 6.
[0031] Fig. 6 zeigt die Anlage nach Fig. 5 von oben gesehen.
[0032] Fig. 7 zeigt von der Seite gesehen einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abschlämmanlage von der Seite gesehen entsprechend dem Schnitt an der Stelle VII-VII nach Fig. 8.
[0033] Fig. 8 zeigt die Anlage nach Fig. 7 von oben gesehen.
[0034] Fig. 9 zeigt von der Seite gesehen einen Schnitt einer Ausführungsform der erfin dungsgemäßen Abschlämmanlage, die eine Kombination der Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 6 darstellt, an welche Schlammablasskanäle angeschlossen sind, wobei die Schnittzeichnung dem Schnitt an der Stelle IX-IX nach Fig. 10 entspricht.
[0035] Fig. 10 zeigt die Anlage nach Fig. 9 von oben gesehen.
[0036] In Fig. 1 und 2 der Zeichnungen ist die erfindungsgemäße Abschlämmanlage zur Entfernung des auf der Flüssigkeitsoberfläche w1; w2 abgelagerten Schlammes ai, a2 aus einem mit Flüssigkeit gefüllten und durchströmten Becken, wie Flotationsklärbecken, allgemein mit Bezugszeichen 10 bezeichnet. Die Anlage 10 nach Fig. 1 und 2 weist eine an der Stirnwand des Beckens oder im Becken angebrachte Abschlämmrinne 11 auf, die die Durchflussschwan kungen des Beckens ohne Höhenstandsregelung zulässt, und die oberste Kante der Abschlämmrinne 11 dient als Austrittskante 11a für den zu entfernenden Schlamm. Das Becken selbst, in dem die erfindungsgemäße Abschlämmanlage 10 angebracht ist, ist in den Figuren der Zeichnung nicht gezeigt. Weiter weist die Abschlämmanlage 10 Vorrichtungen 12,13 zum Befördern des Schlammes au a2 von der Flüssigkeitsoberfläche w1; w2 durch die Abschlämmrinne 11 über die Austrittskante 11a hinweg in einen Schlammablasskanal (17; Fig. 9), Schlammbecken (nicht gezeigt) oder Ähnliches. Genannte Vorrichtungen zum Befördern des Schlammes au a2 sind an der Abschlämmrinne 11 angeordnet und sie weisen einen im Wesentlichen die Breite der Abschlämmrinne 11 aufweisenden langförmigen, sich in waagerechter Richtung erstreckenden rotierenden Zylinder 12 oder eine ähnliche Welle auf, die mit daran befestigten Förderelementen 13 ausgerüstet ist.
[0037] In der Darstellung nach Fig. 1 ist das rotierende Teil ausdrücklich ein Zylinder 12, wobei die an diesem befestigten Förderelemente zumindest eine Abräumplatte 13, - schaufei oder Ähnliches aufweisen, die im Wesentlichen die Länge des Zylinders 12 aufweist und die sich von der waagerechten Drehachse X des Zylinders 12 im Wesentlichen in radialer Richtung nach außen erstreckt. Die Abräumplatten 13 oder ähnliche Schaufeln nehmen durch die Wirkung der Drehbewegung des genannten Zylinders 12 den auf der Flüssigkeitsoberfläche w1; w2 befindlichen Schlamm ai a2 mit und befördern ihn aus dem Becken weiter unabhängig von der Höhe der Flüssigkeitsoberfläche w1; w2 im Bereich der Abschlämmrinne 11. Die verschiedenen Höhen der Flüssigkeitsoberfläche ebenso wie der Schlammoberfläche sind in Fig. 1 durch die Bezugszeichen w1; w2 und a1; a2 verdeutlicht.
[0038] Die zur Anlage 10 gehörende Abschlämmrinne 11 hat im Wesentlichen die Form eines Kreiszylinderflächenteils derart, dass bei der Drehung des genannten Zylinders 12 die Außenkante der Abräumplatte 13, -schaufei oder Ähnlichen der Form der Abschlämmrinne 11 folgt. In Fig. 1 und 2 ist nur eine Abräumplatte 13 gezeigt, aber von den genannten Abräumplatten 13 oder ähnlichen Schaufeln können je nach Bedarf zwei oder mehr über den Umfang des Zylinders 11 verteilt sein. In der Ausführungsform nach Fig. 1 und 2 ist die Abräumplatte 13 plan. Damit die Dichtigkeit der Abräumplatten 13 während der Schlammentfernungsphase beim Befördern des Schlammes entlang der Abschlämmrinne 11 aufwärts genügend gut ist, können die Kanten der Abräumplatte 13 mit einer aus geeignetem Material bestehenden Dichtung (nicht gezeigt) ausgerüstet werden, mit der die Abräumplatte 13 an der Oberfläche der Abschlämmrinne 11 abgedichtet wird.
[0039] Die sich aus dem rotierenden Zylinder 12 und einer oder mehreren Abräumplatten 13 zusammensetzenden Abräumvorrichtungen und die Abschlämmrinne 11 können vorzugsweise als eine einheitliche und integrierte Einheit z.B. in einer Werkstatt gefertigt und als solche in ihrer Gesamtheit an eine Wandkonstruktion wie z.B. in einer Kläranlage am Klärbecken angebaut werden.
[0040] Der Zylinder 12 ist auf eine Welle 15 montiert, die an der stationären Konstruktion drehbar gelagert ist. Der Zylinder 12 kann insgesamt durch eine einfache Welle ersetzt werden. Die Welle 15 ist mit einem zweckmäßigen Antrieb oder entsprechenden Antriebsaggregat 16 zum Rotieren der Welle 15 versehen.
[0041] In Fig. 3 und 4 ist eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsform der Erfindung gezeigt, in der die Abschlämmanlage allgemein mit Bezugszeichen 10a bezeichnet ist. Für die Teile und Komponenten, die mit der Ausführungsform nach Fig. 1 und 2 identisch sind, werden die gleichen Bezugszeichen verwendet und für ihren Teil wird auf die vorherige Beschreibung hingewiesen. Die Darstellung unterscheidet sich von der vorher beschriebenen Ausführungsform nach Fig. 3 und 4 darin, dass die Abräumplatte 13 oder ähnliche Schaufel bei dieser Ausführungsform nicht plan und eben sondern spiralförmig ist. Auch m diesem Fall kann die spiralförmige Abräumplatte 13 mit Dichtung ausgerüstet sein. Auch bei dieser Ausführungsform kann die Abräumplatte 13 oder ähnliche Schaufel mit Dichtung versehen sein.
[0042] In der Ausführungsform nach Fig. 5 und 6 ist die Abschlämmanlage allgemein mit Bezugszeichen 10b bezeichnet. Auch bei der Ausführungsform nach Fig. 5 und 6 werden für die entsprechenden Teile und Komponenten die gleichen Bezugszeichen verwendet wie bei den vorher beschriebenen Ausführungsformen und in diesem Zusammenhang nicht erneut beschrieben. Gegenüber den vorher beschriebenen Ausführungsformen unterscheidet sich die Lösung nach Fig. 5 und 6 darin, dass die Abschlämmrinnenkonstruktion der Abschlämmanlage 10b außer der einfachen Abschlämmrinne 11 eine vor dieser angeordnete plane oder ähnliche Verlängerungsplatte 14 zur Verhinderung des Zurückfließens von eventuell aus dem Schlamm gelösten kleinen Teilchen aufweist.
[0043] In der zweiten Ausführungsform nach Fig. 7 und 8 ist die Abschlämmanlage allgemein mit Bezugszeichen 10b bezeichnet. Auch bei dieser Ausführungsform werden für die entsprechenden Teile und Komponenten der vorher beschriebenen Ausführungsformen die gleichen Bezugszeichen verwendet und in diesem Zusammenhang nicht erneut beschrieben.
[0044] Die in Fig. 7 und 8 gezeigte Ausführungsform unterscheidet sich von der Ausführungsform nach Fig. 5 und 6 darin, dass die Form der Abräumplatte 13 oder - platten oder ähnlichen spiralförmig ist wie bei der Lösung nach Fig. 3 und 4.
[0045] In Fig. 9 und 10 sind die in den vorherigen Figuren gezeigten Abschlämmanlagen 10, 10a, 10b miteinander kombiniert. In Fig. 9 und 10 wird verdeutlicht, dass mit der Abschlämmanlage 10 ein Schlammablasskanal 17 verbunden ist, in welchen die Abräumplatte 13, Abräumplatten oder ähnliche den Schlamm ai, a2 von der Flüssigkeitsoberfläche w1; w2 durch die Abschlämmrinne 11 über die Austrittskante 11a hinweg befördert. Wie insbesondere Fig. 9 zeigt, kann der Schlammablasskanal 17 am Boden entweder gerundet oder plan sein. In Fig. 9 ist mit den Bezugszeichen 21, 22 eine Lösung des Schlammablasskanals 17 bezeichnet, der an die Konstruktion der in Fig. 1 bis 4 gezeigten Abschlämmrinne 11 der Abschlämmanlagen 10, 10a angeschlossen ist. Mit dem Bezugszeichen 21 ist ein gerundeter und mit Bezugszeichen 22 ein planer Boden des Schlammablasskanals 17 bezeichnet. In gleicher Weise ist mit Bezugszeichen 23, 24 eine Lösung des Schlammablasskanals 17 bezeichnet, der an die Konstruktion der in Fig. 5 bis 8 gezeigten Abschlämmrinne 11 der mit Verlängerungsplatte 14 versehenen Abschlämmanlagen 10b angeschlossen ist. Mit Bezugszeichen 23 ist ein gerundeter und dementsprechend mit Bezugszeichen 22 ein planer Boden des Schlammablasskanals 17 bezeichnet. Alle in Fig. 9 gezeigten Bodenformen des Schlammablasskanals 17 dienen nur als Beispiele und ihre Formen können von den in der Figur gezeigten abweichen.
[0046] Ein für alle Ausführungsformen gemeinsames Merkmal besteht z.B. darin, dass als Abräumplatte 13 oder ähnliche Schaufel alternativ eine ebene, plane, rinnenförmige oder spiralförmige Konstruktion eingesetzt werden kann. Die Abschlämmung erfolgt bei ruhiger Umdrehung des Zylinders 11 oder ähnlichen der Abschlämmanlagen 10, 10a, 10b um seine Achse X, wobei die Abräumplatte 13 oder Abräumplatten beim Abschälen eines Teils des an der Oberfläche abgelagerten Schlammes a^ a2 mitnehmen, wobei erreicht werden kann, dass das dicht darunter vorhandene Wasser mit folgt. Die Abräumplatte 13 befördert das möglicherweise aus dem Schlamm a2 mitkommende Wasser entlang der Abschlämmrinne 11 über deren Überlaufkante 11 in den Schlammablasskanal 17 oder Ähnliches. Die Rotation des Zylinders 12 oder einer ähnlichen Welle 15 der Abschlämmanlage 10,10a, 10b kann mit einem geeigneten Antrieb 16, wie z.B. periodisch gesteuertem oder mit Getriebe versehenem Elektromotor, Keilriemenoder Kettenantrieb oder direktem Zug ausgeführt werden und die Zwischenzeiten und Längen der Betriebsperioden können aufgrund des Bedarfs der aus dem Schlamm a^ a2 anfallenden zu entfernenden Schlammschichtmenge automatisch oder kontinuierlich gesteuert werden.
[0047] Während des Abschlämmens, wenn die Abräumplatte 13 oder -platten den Schlamm berühren oder sonst die Oberfläche des Schlammes au a2 mechanisch befördern, können sich von der Schlammoberfläche Flocken lösen, die dazu neigen, zum Boden hin abzusinken. Bei der erfindungsgemäßen Abschlämmung bleiben diese Flocken an der Oberfläche der Verlängerungsplatte 14 der Abschlämmanlage 10, 10a, 10b und das nachströmende Wasser oder die beispielsweise bei Wirbelflotation tiefgehenden Mikrobläschen der Wasser-Luftschicht lenken sie, mit dem austretenden Schlamm und dem ihm folgenden Wasser in die Abschlämmrinne 11 zu fließen und eine unterseitige Platte ist nicht erforderlich. So können sie das Reinigungser- gebnis nicht beeinträchtigen.
[0048] Im Vorstehenden wurde die Erfindung anhand von Beispielen unter Hinweis auf die Figuren der beigefügten Zeichnung beschrieben. Die einzelnen Ausführungsformen der Erfindung können im Rahmen des in den beigefügten Patentansprüchen definierten erfinderischen Gedankens variieren.
Claims (9)
- Patentansprüche 1. Abschlämmanlage zum Entfernen von auf einer Flüssigkeitsoberfläche abgelagertem Schlamm aus einem mit Flüssigkeit gefüllten und durchströmten Becken, wobei die Anlage (10, 10a, 10b) eine in dem Becken angebrachte Abschlämmrinne (11) aufweist, deren Oberkante als Austrittskante (11a) des zu entfernenden Schlammes dient, sowie Vorrichtungen (12, 13) zum Befördern des Schlammes (ai, a2) aus dem Becken von der Flüssigkeitsoberfläche (w-i, w2) in die Abschlämmrinne (11) und weiter über die Austrittskante (11a) der Abschlämmrinne in einen externen Schlammkanal (17) aufweist, wobei an der Abschlämmrinne (11) und an ihrer über die Flüssigkeitsoberfläche hinausragenden Schlammaustrittskante (11a) Abschlämmvorrichtungen (12, 13; 15) vorgesehen sind, die einen im Wesentlichen die Breite der Abschlämmrinne (11) aufweisenden langförmigen, sich in horizontaler Richtung erstreckenden rotierenden Zylinder (12) oder eine Welle (15) aufweisen, die mit daran befestigten Förderelementen (13) ausgerüstet ist, die durch die Wirkung der Drehbewegung des genannten Zylinders (12) oder der Welle (15) den auf der Flüssigkeitsoberfläche (w1; w2) vorhandenen Schlamm (a^ a2) mitnehmen und weiter über die Austrittskante (11a) der Abschlämmrinne (11) aus dem Becken befördern, wobei die Förderelemente (13) von der waagerechten Drehachse (X) des Zylinders (12) oder der Welle (15) in radialer Richtung nach außen gerichtet sind, über ihre gesamte Länge dichtend mit der Welle (15) oder dem Zylinder (12) verbunden sind und im Bereich der Abschlämmrinne (11) und des gesamten Beckens durch unterschiedliche Durchflussmengen bedingte Höhenschwankungen der Flüssigkeitsoberfläche (w1; w2) zulassen, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Abschlämmrinne (11) eine Verlängerungsplatte (14) angeordnet ist.
- 2. Anlage nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die am Zylinder (12) oder an der Welle (15) befestigten Förderelemente zumindest eine Abräumplatte (13) oder -schaufei aufweisen, die im Wesentlichen die Länge der sich über die Breite des Beckens erstreckenden Abschlämmrinne (11) aufweist.
- 3. Anlage nach Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschlämmrinne (11) im Wesentlichen die Form eines Kreiszylindersflächenteils hat derart, dass bei der Drehung des genannten Zylinders (12) oder der Welle (15) die Außenkante der Abräumplatte (13) oder -schaufei der Form der Abschlämmrinne (11) folgt.
- 4. Anlage nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderelemente zwei oder mehr über den Umfang des Zylinders (12) oder der Welle (15) verteilte Abräumplatten (13) oder -schaufeln aufweisen.
- 5. Anlage nach einem der vorherigen Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Abräumplatte (13) oder -schaufei plan oder rinnenförmig ist.
- 6. Anlage nach Patentanspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede Abräumplatte (13) oder -schaufei spiralförmig ist.
- 7. Anlage nach einem der vorherigen Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kante jeder Abräumplatte (13) oder -schaufei mit einer aus geeignetem Material bestehenden Dichtung ausgerüstet ist, mit der die Abräumplatte (13) oder -schaufei gegen die Oberfläche der Abschlämmrinne (11) abgedichtet ist.
- 8. Anlage nach einem der vorherigen Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschlämmvorrichtungen (12, 13) und die Abschlämmrinne (11) aufweisende Anlage (10, 10a, 10b) als einheitliche und integrierte Einheit ausgeführt ist, die als Gesamtheit an ein Klärbecken montierbar ist.
- 9. Anlage nach einem der vorherigen Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einem Schlammablasskanal (17) verbunden ist. Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
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