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DE102006011263B4 - Verriegelungssystem für eine Tür - Google Patents

Verriegelungssystem für eine Tür Download PDF

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DE102006011263B4
DE102006011263B4 DE102006011263A DE102006011263A DE102006011263B4 DE 102006011263 B4 DE102006011263 B4 DE 102006011263B4 DE 102006011263 A DE102006011263 A DE 102006011263A DE 102006011263 A DE102006011263 A DE 102006011263A DE 102006011263 B4 DE102006011263 B4 DE 102006011263B4
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DE
Germany
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door
latch
locking system
control
bolt
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
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DE102006011263A
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English (en)
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DE102006011263A1 (de
Inventor
Hartmut Heppeler
Oliver Dipl.-Ing. Hirschoff
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Assa Abloy Sicherheitstechnik GmbH
Original Assignee
Assa Abloy Sicherheitstechnik GmbH
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Publication date
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Priority to PCT/EP2007/002106 priority patent/WO2007104499A2/de
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Abstract

Verriegelungssystem (1) für eine Tür, mit einem türblattseitig angeordneten selbstverriegelnden Türschloss (3), welches mindestens eine Schlossfalle (8), eine Hilfsfalle (7) und einen Riegel (6) aufweist, wobei der Riegel (6) zwischen einer ausgefahrenen und einer zurückgezogenen Position bewegbar ist und in seiner zurückgezogenen Position bei ausgefahrener Hilfsfalle (7) arretiert wird, mit einem dem Stulp (4) gegenüberliegenden Schließblech (5), wobei das Schließblech (5) Aussparungen zur Aufnahme des Riegels (6) und der Schlossfalle (8) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Türöffnerfunktion dadurch bereit gestellt wird,
dass schließblechseitig eine Hilfsfallenausnehmung (11) vorhanden ist, in die die Hilfsfalle (7) wahlweise bei geschlossener Tür ausfahren kann,
dass schließblechseitig Mittel (9) vorhanden sind, die zur Sperrung und Freigabe der Hilfsfallenausnehmung (11) ausgebildet sind,
dass schließblechseitig ferner ein Schieber (10; „zweiter Schieber") vorhanden ist, der zum Zurückschieben des Riegels (6) von der ausgefahrenen Position in die zurückgezogene Position ausgebildet ist,
dass die Hilfsfalle...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verriegelungssystem für eine Tür, mit einem türblattseitig angeordneten selbstverriegelnden Türschloss, welches mindestens eine Schlossfalle, eine Hilfsfalle und einen Riegel aufweist, wobei der Riegel in seiner zurückgezogenen Position bei ausgefahrener Hilfsfalle arretiert wird, und mit einem dem Stulp gegenüberliegenden Schließblech, wobei das Schließblech Aussparungen zur Aufnahme des Riegels und der Schlossfalle aufweist
  • Verriegelungssysteme mit selbstverriegelnden Türschlössern sind bekannt. So geht beispielsweise aus der EP 0854261 A1 ein selbstverriegelndes Türschloss eines Verriegelungssystems hervor. Im Einzelnen weist das Schloss der EP 0854261 A1 einen Riegel, eine Schlossfalle und eine Hilfsfalle in einem Schlossgehäuse auf. Im verriegelten Zustand der Tür sind der Riegel und die Schlossfalle in Öffnungen des an einer Türzarge angebrachten Schließblechs vorgeschlossen bzw. ragen in entsprechende Ausnehmungen in der Türzarge. Die Hilfsfalle hingegen drückt gegen das Schließblech bzw. ist durch das Schließblech in das Schlossgehäuse zurückgeschoben. Die Öffnung einer verriegelten Tür der EP 0854261 A1 ist einerseits über eine Betätigung eines Drückers von der Innenseite der Tür möglich. In diesem Fall wird bei ausgeschlossener Hilfsfalle durch Betätigung des mit der Druckernuss verbundenen Drückers der Riegel und die Schlossfalle in das Türschloss zurückgezogen, wobei der Riegel im Schloss zurückgehalten bzw. arretiert wird und somit nicht umgehend wieder heraus schnellt. Andererseits ist eine Öffnung der verriegelten Tür von der Außenseite der Tür möglich, wobei dazu eine Authentifizierung über beispielsweise einen entsprechenden Schlüssel für ein schlüsselbetätigbares Schließsystem oder aber über eine Zutrittskontrolleinheit erforderlich ist.
  • Beim Verschließen der Tür werden die über das Schließblech gleitende Schlossfalle und die Hilfsfalle durch das Schließblech in das Schlossgehäuse zurückgeschoben. Durch die zurück geschobene Hilfsfalle wird, vorzugsweise über eine Schieberplattenmechanik, ein Mechanismus ausgelöst, der es ermöglicht, dass beim anschließenden Vorschnellen der Schlossfalle bei vollständig geschlossener Tür auch der vorgespannte Riegel in das Schließblech gleitet, wodurch die Tür verriegelt wird. Derartige Türschlösser werden demnach auch als selbstverriegelnde Panik- bzw. besser als Antipaniktürschlösser bezeichnet, da sie einerseits von der Panikseite (in der Regel der Innenseite eines Raumes oder Gebäudes) manuell geöffnet werden können, beim Zufallen der Tür aber automatisch der Verriegelungsmechanismus ausgelöst wird und die Tür von der Gegenseite zumindest nicht mehr allein durch manuelle Betätigung geöffnet werden kann. Um die Sicherheit derartiger Türschlösser weiter zu erhöhen, kann die zurückgeschobene Hilfsfalle ferner eine Sperrung bzw. Arretierung des Riegels und der Schlossfalle steuern. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Schlossfalle eine Klappfalle ist. Eine solche Klappfalle ist beispielsweise in der EP 1291479 A1 offenbart. Aus der DE 196 52 601 C1 ist ferner ein Treibriegelschloss bekannt, welches manuell betätigbare Mittel aufweist, die ein mit den Treibstangen gemeinsames Rückschließen der Schwenkfalle und des Schlossriegels ermöglichen. Das Rückschließen erfolgt dabei durch Auswerfer, die die Schlossfalle und den Schlossriegel aus dem Treibriegelschloss herausschieben. Die DE 199 37 331 A1 offenbart eine Schließblech- und Schließleistenanordnung mit einer Öffnungsfunktion mit einem Schieber, der bei Betätigung einer elektrischen Öffnerfunktion die in die Falleneintrittsöffnung eingreifende Falle bis über die Oberfläche des Schließbleches bzw. der Schließleiste aus der Eintrittsöffnung heraus schiebt. Aus der US 4,679,834 A ist ferner ein Verriegelungssystem mit einem Türschloss bekannt, das nicht selbstverriegelnd ist und bei dem schließblechseitig eine Ausnehmung zur Aufnahme der Hilfsfalle vorhanden ist. Die Hilfsfalle sperrt im gedrückten Zustand die Türklinkenfunktion zum Öffnen der Tür. Diese Sperrung kann durch die Freigabe der Hilfsfallenausnehmung gelöst werden. Die Tür kann dann durch eine Klinkenbetätigung geöffnet werden.
  • Nachteilig an den bekannten selbstverriegelnden Türschlössern mit Türöffnerfunktion ist, dass aus Design- und Sicherheitsgründen der Außendrücker häufig nicht erwünscht ist.
  • Ferner ist für jeden Zugang über die Außenseite einer derartigen Tür eine manuelle Öffnung von der Innenseite der Tür oder aber eine Öffnung mit einem entsprechenden Schlüssel von der Außenseite der Tür erforderlich. Dies hat zur Folge, dass ein unter Umständen umfassender Personenkreis mit entsprechenden Schlüsseln versorgt werden muss, was nicht zuletzt neben zusätzlichen Kosten einen erheblichen Sicherheitsverlust mit sich bringt. Häufig ist es darüber hinaus wünschenswert, einen Zutritt durch die Tür von der Außenseite zu ermöglichen, ohne dass ein entsprechender Schlüssel oder eine manuelle Öffnung bzw. Entriegelung von der Innenseite der Tür notwendig ist. Dies betrifft beispielsweise besonders Eingangsbereiche mit hohen Durchgangsfrequenzen. Gleiches gilt auch für Türen, die von einer von der Tür entfernten Position geöffnet werden können sollen, wie dies häufig unter anderem für Rollstuhlfahrer gerechte Türen oder aber auch im Senioren- und Krankenhausbereich der Fall ist. Zur Umsetzung einer derartigen Türöffnerfunktion werden über Taster oder funktionell vergleichbare Mittel steuerbare Türöffner in solchen Türen integriert, die in der Regel über eine Steuerung der Schlossfalle bzw. der Türöffnerfalle eine Öffnung der Tür ermöglichen. Problematisch bei der Verwendung selbstverriegelnder Türschlösser ist hier jedoch, dass diese zur Öffnung der Tür vorher entriegelt werden müssen. Um in diesem Fall eine Öffnung der Tür von einer von der Tür entfernten Position zu ermöglichen, ist daher der Einsatz von Motorschlössern erforderlich, die das verriegelte Türschloss entriegeln. Neben den dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sind ferner erhebliche Installati onsarbeiten zu leisten, da zum Betrieb von Motorschlössern beispielsweise neben der Stromversorgung eine aufwändige Verkabelung des Türblattes erforderlich ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Verriegelungssystem für eine Tür mit einem türblattseitig angeordneten selbstverriegelnden Türschloss anzugeben, welches die Entriegelung des verriegelten Türschlosses ohne die Betätigung eines Drückers oder die Anwendung eines Schlüssels ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch Verriegelungssystem gemäß dem unabhängigen Anspruch gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Das Verriegelungssystem mit einem türblattseitig angeordneten selbstverriegelnden Türschloss unterscheidet sich somit von bekannten Verriegelungssystemen mit selbstverriegelnden Türschlössern durch eine Türöffnerfunktion. Dies gelingt durch die Steuerung der Position, insbesondere der Hilfsfalle, bei geschlossener Tür. Dazu weist das Schließblech neben einer Ausnehmung für den Riegel, im Folgenden Riegelausnehmung genannt, eine zusätzliche Ausnehmung auf, in die die Hilfsfalle bei geschlossener Tür wahlweise hineinragen kann. Diese Ausnehmung wird im Folgenden Hilfsfallenausnehmung genannt. Das erfindungsgemäße Verriegelungssystem weist darüber hinaus vorzugsweise mindestens einen Riegelaufnahmeraum und einen Hilfsfallenaufnahmeraum auf, die beide schließblechseitig an die entsprechende Riegel- bzw. Hilfsfallenausnehmung anschließen. in diese Aufnahmeräume können der Riegel bzw. die Hilfsfalle in ihrer ausgefahrenen Position hineinragen, so dass der Selbstverriegelungsmechanismus beim Schließen der Tür aufrecht erhalten bleibt. Entscheidend für die Erfindung ist damit die Möglichkeit, die Positionierung mindestens eines Riegels und einer Hilfsfalle schließblechseitig beeinflussen und koordinieren zu können. Dazu ist es ferner möglich, die Türöffnerfunktion in den Treibriegelgegenkasten in Kombination mit einem Triebriegelschloss anzuordnen. Diese besondere Ausführungsform eignet sich besonders für den Einbau in zweiflügelige Türen.
  • Im Einzelnen ragen bei einer geöffneten Tür mit einem selbstverriegelnden Türschloss mindestens die Schlossfalle und die Hilfsfalle aus dem Türschloss über den Stulp heraus, wohingegen der Riegel in seiner zurückgeschobenen Position im Türschloss arretiert ist. Beim Schließen der Tür, insbesondere durch bloßes Zuschieben, kommen schließlich die Schlossfalle und die Hilfsfalle in Kontakt mit dem Schließblech. Wird die Tür weiter geschlossen, drückt das Schließblech die Hilfsfalle und die Schlossfalle in Richtung des Türschlosses. Sowohl die Hilfsfalle als auch die Schlossfalle weisen dazu entsprechende Steuerflächen auf. Vorzugsweise sind diese Steuerflächen schräg ausgebildet in der Weise, dass die Schräge in Schließrichtung der Tür zum Stulp hin verläuft. Dabei können die Hilfsfalle und die Schlossfalle linear in Richtung des Türschlosses geschoben werden. Alternativ ist aber auch eine Schwenkbewegung in Richtung des Türschlosses möglich. Dabei wird der Selbstverriegelungsmechanismus des Türschlosses erst ausgelöst, wenn die Schlossfalle in die entsprechende Ausnehmung am Schließblech fällt und die Hilfsfalle gleichzeitig nach wie vor vom Schließblech in seiner in das Türschloss zurückgeschobenen Position gehalten wird. Diese Positionierung der Schlossfalle und der Hilfsfalle zueinander löst die Arretierung des Riegels und der Riegel schließt vor, d.h. der Riegel bewegt sich von seiner zurückgezogenen Position in seine ausgefahrene Position. Zweckmäßigerweise ist der Riegel dazu in seiner arretierten Position durch eine im Schloss befindliche Feder vorgespannt.
  • Andererseits ermöglicht ein Ausfahren der Hilfsfalle beim erfindungsgemäßen Verriegelungssystem bei geschlossener und verriegelter Tür ein Zurückschieben des Riegels in das Türschloss mit anschließender Arretierung des Riegels im Türschloss. Eine Arretierung des Riegels ist nämlich durch ein Ausfahren der Hilfsfalle möglich. Erfindungsgemäß weist das Verriegelungssystem dazu eine Ausnehmung im Schließblech auf, in die die Hilfsfalle bei geschlossener Tür ausfahren kann. Der Riegel kann somit bei geschlossener Tür in seine zurückgestellte Position bewegt und arretiert werden, indem die Hilfsfalle in die Hilfsfallenausnehmung im Schließblech ausfährt. Obwohl der Selbstverriegelungsmechanismus beim vorhergehenden Schließen der Tür ausgelöst wurde, kann die Verriegelung der Tür somit bei geschlossener Tür mittels der erfindungsgemäßen Türöffnerfunktion aufgehoben werden. Eine vorhergehende manuelle oder über eine Schlüsselfunktion ausgelöste Entriegelung ist nicht erforderlich.
  • Beim erfindungsgemäßen Verriegelungssystem können sämtliche in selbstverriegelnden Türschlössern verwendeten Schlossfallen verwendet werden. Vorzugsweise weist das Türschloss eine starre DIN-Falle oder eine Kreuzfalle, besonders bevorzugt jedoch eine Kippfalle, auf.
  • Die schließblechseitigen Ausnehmungen für den Riegel, die Hilfsfalle und die Schlossfalle sind in ihren Abmessungen derartig angelegt, dass die dazu korrespondierenden Schließelemente Riegel, Hilfsfalle bzw. Schlossfalle problemlos in diese hineinragen können. Ferner können die Ausnehmungen weitere Mittel wie beispielsweise Gleitbleche oder Verstärkungen aufweisen, die letztendlich die Zuverlässigkeit des Verriegelungssystems erhöhen.
  • Neben der wahlweisen Positionierung der Hilfsfalle im geschlossenen Zustand der Tür ist es weiterhin erforderlich, den Riegel bei geschlossener Tür von seiner ausgefahrenen Position in seine zurückgezogenen Position zu bewegen, um eine Entriegelung der Tür über die Türöffnerfunktion bzw. ohne manuellen Eingriff am Türschloss zu ermöglichen. Der Riegel wird dazu in Richtung des Türschlosses bewegt bzw. vorzugsweise geschoben und zwar soweit, dass die Arretierung des Riegels in der zurückgefahrenen Position ausgelöst wird. Bevorzugt wird der Riegel soweit zurückgeschoben, dass die dem Schließblech zugewandte Stirnseite des Riegels bündig mit der Oberfläche des Stulps abschließt, und besonders bevorzugt wird der Riegel soweit zurückgeschoben, dass die dem Schließblech zugewandte Stirnseite des Riegels zumindest übergangsweise bis hinter die Oberfläche des Stulps geschoben wird. Um die Arretierung des Riegels auszulösen bzw. zu aktivieren ist es notwendig, dass die Hilfsfalle nicht vollständig ausgefahren ist. Die Hilfsfallenausnehmung ist dazu gesperrt. Das erfindungsgemäße Verriegelungssystem kann auf eine beliebige Gesamtanzahl an Riegeln, Schlossfallen und Hilfsfallen erweitert werden, so dass beispielsweise über die Türöffnerfunktion auch mehrere Riegel in das Türschloss zurückgeschoben werden können.
  • Für die Funktionsweise der Türöffnerfunktion ist es somit erforderlich, dass die Positionsänderungen des Riegels und der Hilfsfalle koordiniert zueinander ablaufen bzw. eine bestimmte Mindestreihenfolge der Positionsänderungen gewährleistet ist. Das erfindungsgemäße Verriegelungssystem weist dazu eine Ablaufsteuerung auf, die mindestens das wahlweise Ausfahren der Hilfsfalle und das Zurückschieben des Riegels im geschlossenen Zustand der Tür steuert. Die Ablaufsteuerung ist dazu vorzugsweise schließblechseitig angeordnet und mit ihren wesentlichen Bestandteilen vom Türschloss aus gesehen hinter dem Schließblech angeordnet. Die Ablaufsteuerung steuert somit die Positionierung der Hilfsfalle und des Riegels des Türschlosses von der dem Stulp des Türschlosses im geschlossenen Zustand der Tür gegenüberliegenden Seite des Verriegelungssystems, beispielsweise der Türzarge einer einflügeligen Tür oder bei einer zweiflügeligen Tür vorzugsweise von der Seite des Standflügels aus.
  • Erfindungsgemäß ist die Hilfsfalle des Türschlosses ferner derartig ausgeführt, dass beim Öffnen der Tür die ausgefahrene Hilfsfalle durch das Schließblech in Richtung des Türschlosses zurückgeschoben wird. Bekannte Hilfsfallen werden im geschlossenen Zustand der Tür in der Regel vom Schließblech in ihrer zurückgeschobenen Position gehalten und benötigen somit auch nur eine Steuerfläche, die ein Hineinschieben der Hilfsfalle beim Schließen der Tür ermöglicht bzw. steuert. Beim erfindungsgemäßen Verriegelungssystem jedoch kann die Hilfsfalle auch im geschlossenen Zustand der Tür in ausgefahrener Position vorliegen, in der sie in die schließblechseitige Ausnehmung hineinragt. Die Hilfsfalle ist daher vorzugsweise derartig ausgeführt, dass auch beim Öffnen der Tür die ausgefahrene Hilfsfalle durch das Schließblech in Richtung des Schlosses zurückgeschoben wird.
  • Vorzugsweise weist die Hilfsfalle dazu eine zusätzliche Steuerfläche auf, die so angelegt ist, dass die ausgefahrene Hilfsfalle auch beim Öffnen der Tür über das Schließblech gleiten kann, wobei die Hilfsfalle beim Öffnen der Tür über die Steuerfläche vom Schließblech in Richtung des Türschlosses gedrückt wird. Insgesamt weist eine bevorzugte Hilfsfalle somit insgesamt zwei Steuerflächen auf, wobei eine erste Steuerfläche ein Gleiten der Hilfsfalle über das Schließblech beim Schließen der Tür, und eine zweite Steuerfläche ein Gleiten der Hilfsfalle über das Schließblech beim Öffnen der Tür steuert. Vorzugsweise weisen die beiden Steuerflächen dabei zumindest in ihrem vom Stulp weg weisenden Spitzenbereich einen parallel zur Schwenkebene der Tür keilförmigen Querschnitt auf, wobei sich der Querschnitt zum Stulp hin verbreitert.
  • Durch die Steuerflächen wird die Hilfsfalle beim Übergleiten des Schließblechs vorzugsweise in einer linearen Bewegung oder in einer Schwenkbewegung oder in einer Kombination aus einer linearen Bewegung und einer Schwenkbewegung in Richtung des Türschlosses zurückgeschoben. Die Hilfsfalle ist dabei so dimensioniert, dass die Hilfsfalle beim Öffnen der Tür rechtzeitig ausfährt, ohne den Selbstverriegelungsmechanismus des Türschlosses auszulösen. Dazu ist es entscheidend, dass die Hilfsfalle vor oder gleichzeitig mit dem Umklappen bzw. Ausfahren der Schlossfalle zumindest soweit ausfahren kann, dass ein Vorschließen des Riegels durch die herausfahrende bzw. herumklappende Schlossfalle nicht mehr ausgelöst wird.
  • Damit die Hilfsfalle wahlweise bei geschlossener Tür in eine schließblechseitige Ausnehmung ausfahren kann, weist das erfindungsgemäße Verriegelungssystem schließblechseitig Mittel auf, die die Hilfsfallenausnehmung alternativ freigeben oder, vorzugsweise bündig mit der Schließblechoberfläche, verschließen bzw. sperren und ein Ausfahren der Hilfsfalle verhindern. Besonders bevorzugt weist das Verriegelungssystem dazu mindestens einen schließblechseitigen Schieber auf, der die schließblechseitige Hilfsfallenausnehmung, in die die Hilfsfalle wahlweise ausgefahren wird, freigibt oder versperrt. Dazu wird der mindestens eine Schieber schließblechseitig vorzugsweise in einer Ebene bewegt, die orthogonal zur sichtbaren Oberfläche des Schließblechs verläuft. Bevorzugte Bewegungsarten des Schiebers sind lineare Verschiebungen und Schwenkbewe gungen, wobei die Schwenkachse des Schiebers bevorzugt orthogonal zur Bewegungsebene des Schiebers verläuft. Dabei ist der Schieber so ausgelegt bzw. die Bewegung des Schiebers derartig gesteuert, dass er die Hilfsfalle in Richtung des Türschlosses schieben kann. Vorzugsweise weist der Schieber zudem eine dem Schließblech zugewandte abgeflachte Stirnseite auf, die in der ausgefahrenen Position des Schiebers, d.h. in der Position, in der die Ausnehmung durch den Schieber versperrt ist, mit der Schließblechoberfläche nahezu bündig abschließt. Dabei ist die flächenmäßige Ausdehnung der abgeflachten Stirnseite vorzugsweise so ausgelegt, dass die Ausnehmung in der Schließblechoberfläche bei ausgefahrener Stellung des Schiebers nahezu vollständig von der Stirnseite des Schiebers ausgefüllt wird.
  • Zum Zurückschieben des Riegels bei geschlossener Tür weist das erfindungsgemäße Verriegelungssystem einen Schieber auf, der schließblechseitig angeordnet ist und der den Riegel von der ausgefahrenen in die zurückgefahrene Position zurückschieben kann. Dabei ist beispielsweise auch der Einsatz eines kombinierten Schiebers, der sowohl die Ausnehmung der Hilfsfalle freigibt oder sperrt, als auch den Riegel zurückschiebt, möglich.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das erfindungsgemäße Verriegelungssystem schließblechseitig einen ersten und einen zweiten Schieber auf, wobei der erste Schieber die Freigabe oder die Sperrung der Ausnehmung im Schließblech steuert, in die die Hilfsfalle bei geschlossener Tür wahlweise hineinragt, und der zweite Schieber den Riegel bei geschlossener Tür in seine zurückgefahrene Position schiebt.
  • Darüber hinaus ist die Verwendung weiterer Schieber möglich. Diese können beispielsweise zusätzlich eine Steuerfunktion in der Türfalle zur Positionierung der Schlossfalle erfüllen Alternativ oder zusätzlich können Schieberkombinationen für die Positionierung bzw. für die Freigabe oder Sperrung der Ausnehmungen im Schließblech benutzt werden. Das erfindungsgemäße Verriegelungssystem eignet sich aber auch für die Verwendung mehrfachverriegelnder Türschlösser. Diese weisen zum Beispiel mehrere Riegel auf. Entsprechend können im erfindungsgemäßen Verriegelungssystem mehrere Schieber eingesetzt werden, die jeweils für sich oder aber in Kombination mit anderen Schiebern die Positionierung der einzelnen Riegel steuern. Entsprechendes gilt auch für weitere Schlossfallen und Hilfsfallen.
  • Zur koordinierten Steuerung des Positionierungsablaufes der Freigabe bzw. Sperrung der Hilfsfalle und dem Zurückschieben des Riegels weist das erfindungsgemäße Verriegelungssystem ferner eine Ablaufsteuerung auf, die den Positionierungsablauf der einzelnen relevanten Elemente wie Hilfsfalle und Riegel bzw. vorzugsweise entsprechender Schieber steuert. Dabei ist die Ablaufsteuerung bevorzugt motorgetrieben, wobei in einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Antrieb der Ablaufsteuerung durch einen Gleichstrommotor erfolgt. Dazu sind schließblechseitig entsprechende Anschlüsse vorgesehen, die insbesondere die Energieversorgung der Ablaufsteuerung mit elektrischer Energie ermöglichen. Darüber weist das Verriegelungssystem zweckmäßigerweise weitere Anschlüsse auf, die beispielsweise zur Verbindung mit einer Freigabeeinrichtung benutzt werden können. Unter Freigabevorrichtung ist dabei eine Einheit zu verstehen, über die ein automatischer Entriegelungsvorgang der Tür ausgelöst werden kann. Typischerweise handelt es sich hierbei beispielsweise um einen Taster, der in der Regel in einer von der Tür entfernten Position angebracht ist und mit dem Verriegelungssystem elektrisch leitend verbunden ist. Bei einer alternativen bevorzugten Ausführungsform wird anstelle eines Gleichstrommotors eine elektromagnetisch angetriebene Ablaufsteuerung verwendet. Diese weist beispielsweise mindestens eine Spule und einen Anker auf.
  • Zur Steuerung der Freigabe und Sperrung der Hilfsfalle bzw. zur Steuerung des Zurückschiebens des Riegels in die zurückgefahrene Position weist das Verriegelungssystem ein Getriebe auf. Dabei hat sich insbesondere die Verwendung eines Keilgetriebes, insbesondere bei der Verwendung mindestens eines Schiebers, als vorteilhaft erwiesen. Ein Keilgetriebe bezeichnet in diesem Zusammenhang ein Getriebe, bei welchem ein führender Teil keilförmig mit einem geführten Teil zusammenläuft.
  • Besonders vorteilhaft ist die Verwendung einer schließblechseitigen Ablaufsteuerung, welche mindestens eine Steuerplatte aufweist. Vorzugsweise ist die Steuerplatte in der Art und Weise schließblechseitig angeordnet, dass die Steuerplatte mit einer flachen Seite orthogonal zum Schließblech und entlang der Längserstreckung des Schließblechs verläuft. Diese Anordnung ist insbesondere aufgrund ihrer platzsparenden Eigenschaften von Vorteil. Dabei besteht die Möglichkeit, die mindestens eine Steuerplatte einerseits ortsfest schließblechseitig anzuordnen, oder andererseits in der bevorzugten Ausführungsform beweglich in die Ablaufsteuerung zu integrieren. Vorzugsweise wird die mindestens eine Steuerplatte dabei von einem schließblechseitig angeordneten Antrieb unmittelbar und besonders bevorzugt mittelbar über ein Schubgetriebe angetrieben. Die Ablaufsteuerung steuert dabei durch die resultierende Eigenbewegung den Freigabe- und Sperrungsablauf der schließblechseitigen Ausnehmung, in die die Hilfsfalle im geschlossenen Zustand der Tür hineinfahren kann. Darüber hinaus ist es bevorzugt, dass die Ablaufsteuerung auch das Zurückschieben des Riegels in seine zurückgefahrene Position steuert. Hier ist es besonders vorteilhaft, dass die mindestens eine Steuerplatte parallel zur Längserstreckung des Schließblechs bewegt wird.
  • Um die mittelbar oder unmittelbar durch den Antrieb hervorgerufene Bewegung der mindestens einen Steuerplatte zu steuern, weist das erfindungsgemäße Verriegelungssystem schließblechseitig vorzugsweise Führungen auf, entlang derer die mindestens eine Steuerplatte bewegt wird. Derartige Führungen können beispielsweise Schienen, Führungsbohrungen, etc. sein.
  • Ferner weist die mindestens eine Steuerplatte der Ablaufsteuerung vorzugsweise selbst Getriebeelemente auf, die eine mechanische Bewegungsübertragung ermöglichen. Derartige Getriebeelemente sind vorzugsweise Steuerschrägen. Steuerschrägen im Sinne der Erfindung sind sämtliche Getriebeelemente, die auf Grund einer Steuerfläche mit einer Schräge in Relation zu einem zu bewegenden Bauteil eine Bewegung auf ein damit in Kontakt stehendes weiteres Element übertragen. Vorzugsweise liegen die Steuerschrägen in Form von Langlöchern vor. Dabei ragen vorzugsweise Führungselemente in bzw. durch diese Langlöcher. Diese an einem zu bewegenden Bauteil wie beispielsweise einem Schieber angebrachten Führungselemente gleiten entlang der Steuerschräge, vorzugsweise der durch die Langlöcher gebildeten Steuerschrägen. Verläuft die Steuerschräge nicht parallel zur Bewegungsrichtung der Steuerplatte, so gleitet das Führungselemente entlang der Steuerschräge und wird in Richtung des Bohrungsverlaufes verschoben. Besonders bevorzugte Führungselemente zur Bewegungsübertragung einer Steuerplatte auf einen Schieber ist bzw. sind von dem mindestens einen Schieber abstehende Bolzen. Besonders vorteilhaft sind hier Bolzen mit einem kreisförmigen Querschnitt.
  • Bei der bevorzugten Verwendung mindestens eines Schiebers zur Freigabe und Sperrung der Hilfsfallenausnehmung bzw. zum Zurückschieben des Riegels in seine zurückgezogenen Position weisen die Schieber somit vorzugsweise Mittel auf, die in funktionaler Verbindung mit den Steuerschrägen der mindestens einen Steuerplatte stehen. Dabei sind der mindestens eine Schieber und die mindestens eine Steuerschräge der Steuerplatte vorzugsweise derartig zueinander angeordnet, dass die mindestens eine Steuerplatte parallel zum Schließblech und besonders bevorzugt im eingebauten Zustand vertikal bewegt wird und durch diese Bewegung eine Bewegung orthogonal zur Schließblechoberfläche des mindestens einen Schiebers, der in funktionaler Verbindung mit der mindestens einen Steuerplatte steht, auslöst.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist das Verriegelungssystem zwei parallel verlaufende und zueinander beabstandete Steuerplatten auf, die zusammen mindestens einen Schieber steuern. Die beiden Steuerplatten sind dazu vorzugsweise beabstandet voneinander in der Weise parallel zur Bewegungsebene des mindestens einen Schiebers angeordnet, dass die Bewegungsebene des mindestens einen Schiebers zwischen den beiden Ebenen der Steuerplatten liegt. Beide Steuerplatten sind vorzugsweise mit Bolzen miteinander verbunden, wobei die Längsachse der Bolzen dabei vorzugsweise orthogonal zu beiden Steuerplatten verläuft. Diese Bolzen laufen vorteilhafterweise zumindest in ihrem Mittelbereich in länglichen Führungen, die im Aufnahmebereich der schließblechseitigen Ablaufsteuerung vorzugsweise ortsfest angebracht sind, und ermöglichen die kontrollierte Führung der Steuerplatten entlang einer Verschieberichtung. Diese besondere Ausführungsform zeichnet sich durch eine hohe Zuverlässigkeit aus. Neben einer erhöhten Führungssicherheit des mindestens einen Schiebers lassen sich durch diese besondere Anordnung zudem erheblich größere Kräfte auf den mindestens einen Schieber übertragen. Dabei sind die den mindestens einen Schieber führenden Mittel vorzugsweise ebenfalls bolzenartig ausgeführt und stehen zu beiden, den Steuerplatten zugewandten Seiten des Schiebers, über. Besonders bevorzugt sind Rollen auf den Bolzen gelagert, durch die sich die Reibung der Bolzen an den länglichen Führungen der Steuerplatten erheblich senken lässt. Dabei verläuft die Rotationsachse der Bolzen koaxial zur Bolzenachse, so dass die Rollen auf der Kontaktfläche mit dem länglichen Führungen der Steuerplatten entlang rollen.
  • Ferner ist es bevorzugt, mehr als ein Führungsmittel an dem mindestens einen Schieber anzubringen, wie beispielsweise zwei den mindestens einen Schieber durchlaufende Bolzen. In diesem Fall stehen zu beiden Seiten des Schiebers jeweils zwei Bolzenenden über. Diese besondere Anordnung der Führungselemente an dem mindestens einen Schieber erlaubt der Ablaufsteuerung neben linearen Bewegungsmustern des Schiebers auch Schwenkbewegungen des Schiebers zu initiieren. Eine Schwenkbewegung ist insbesondere zum Zurückschieben des Riegels hinter die Stulpoberfläche von Vorteil, wohingegen der Schieber, der die Hilfsfallenausnehmung sperrt oder freigibt, vorzugsweise auf den beiden jeweils den Steuerplatten zugewandten Seiten nur ein überstehendes Führungselement aufweist und linear bewegt wird.
  • Neben einem Entriegelungsvorgang des erfindungsgemäßen Verriegelungssystems, bei dem bei verschlossener Tür zuerst die Hilfsfallenausnehmung freigegeben wird, so dass die Hilfsfalle ausfahren kann und der anschließend zurückgeschobene Riegel in seiner zurückgefahrenen Position arretiert wird, kann es wünschenswert sein, das erfindungsgemäße Verriegelungssystem in einen sogenannten "Dauer-offen-Modus" schalten zu können. Dabei ist unter einem "Dauer- offen-Modus" ein Betriebszustand des erfindungsgemäßen Verriegelungssystems zu verstehen, in dem der Selbstverriegelungsmechanismus des selbstverriegelnden Türschlosses kontinuierlich unterbunden wird, bzw. das Verriegelungssystem bei geschlossener Tür in einem permanent entriegelten Zustand ist und die Tür somit von beiden Seiten geöffnet werden kann. Eine derartige Funktion ist beispielsweise für Türen in Bereichen mit hohen Durchgangsfrequenzen, oder aber auch für Türen mit einer Tag-Nacht-Funktion, bei denen tagsüber ein Zugang möglich sein soll und Nachts eine Sperrung der Tür vorliegt, geeigent. Um einen derartigen Betriebszustand des Verriegelungssystems zu erhalten, ist es erforderlich, dass der Riegel beim Schließen der Tür nicht vorgeschlossen bzw. ausgefahren wird. In einem derartigen Zustand ist die schließblechseitige Hilfsfallenausnehmung vielmehr permanent freigegeben. In diesem Zusammenhang hat sich insbesondere die Verwendung einer Klappfalle als besonders vorteilhaft erwiesen, da hier die Schlossfalle erst verhältnismäßig spät in das Türschloss einfällt, so dass die Hilfsfalle in diesem Moment bereits wieder ausreichend genug ausgefahren ist und somit der Selbstverriegelungsmechanismus des Riegels nicht ausgelöst wird.
  • Um eine Entriegelung des erfindungsgemäßen Verriegelungssystems über eine von der Tür abgesetzten Position zu erzielen, weist das Verriegelungssystem einen von einer abgesetzten Position aus ansteuerbaren Antrieb auf, der die Ablaufsteuerung antreibt. Dabei weist die Ablaufsteuerung vorzugsweise ein selbsthemmendes Getriebe auf. Mit Hilfe eines derartigen Getriebes kann die Ablaufsteuerung in unterschiedlichen Positionen gehalten werden, ohne dass für die Aufrechterhaltung dieser Positionierung elektrische Energie verbraucht wird. Dazu eignet sich beispielsweise ein über eine Gewindespindel angetriebenes Schubgelenk, wobei die Gewindespindel von dem Antrieb in eine rotierende Bewegung versetzt wird. Der Gewindeverlauf ist dabei maßgeblich für die Übersetzung der rotierenden Bewegung in eine vorzugsweise lineare Bewegung eines Teiles der Ablaufsteuerung, besonders bevorzugt der mindestens einen Steuerplatte. Dazu durchläuft die Gewindespindel vorzugsweise eine Mitnehmermutter mit einem korrespondierenden Innengewinde, wobei die Mitnehmermutter einen Mitnehmer beispielsweise in Form eines Überstandes aufweist, der in funktionaler Verbindung mit der Steuerplatte steht.
  • Die Verwendung eines selbsthemmenden Getriebes ist besonders zur Positionshaltung des mindestens einen Schiebers, der die schließblechseitige Hilfsfallenaussparung bei geschlossener Tür sperrt, von Vorteil. Da die Hilfsfalle federbeaufschlagt ist, muss der mindestens eine Schieber, der die Hilfsfallenausnehmung sperrt, eine hinreichend große Gegenkraft aufbringen, um der federgetriebenen Bewegungstendenz der Hilfsfalle entgegen zu wirken und diese beispielsweise aus dem schließblechseitigen Hilfsfallenaufnahmeraum bzw. der Hilfsfallenausnehmung heraus zu schieben. Der Schieber darf darüber hinaus aber auch nicht von der Kraft, die von der Hilfsfalle auf den Schieber ausgeübt wird, in die Hilfsfallenausnehmung geschoben werden. Das selbsthemmende Getriebe ist hier insofern von Vorteil, als dass durch die selbsthemmenden Eigenschaften des Getriebes der mindestens eine Schieber stabil positioniert wird, ohne dass dazu ein kontinuierlicher Energieaufwand notwendig ist.
  • Selbstverriegelnde Türschlösser weisen darüber hinaus zum Teil zusätzliche Sperrmechanismen auf, die den ausgefahrenen Riegel in seiner vorgeschlossenen Position arretieren. Ein Zurückschieben des Riegels in seine zurückgefahrene Position ist nicht ohne eine vorhergehende Aufhebung dieses Sperrmechanismus möglich. In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verriegelungssystems ist daher ein durch die Ablaufsteuerung gesteuerter Entriegelungsmechanismus vorgesehen, der vor dem Zurückschieben des Riegels in das Türschloss auch das Entsperren des Riegels durchführt. Eine derartige Ablaufsteuerung steuert somit vor dem Zurückschieben des Riegels in das Türschloss auch das Entsperren des Riegels.
  • Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Entsperrung des vorgeschlossenen und gesperrten Riegels und das Zurückschieben des Riegels kombiniert erfolgt, vorzugsweise durch den mindestens einen Schieber. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass der mindestens eine Schieber vor dem Zurückschieben des Riegels die Sperrung des vorgeschlossenen Riegels aufhebt. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist der Riegel dazu in seinem dem Schließblech zugewandten stirnseitigen Bereich einen über die Stirnseite hervorstehenden federbeaufschlagten Stift bzw. einen Entriegelungsbolzen auf, der vor der Entsperrung des Entriegelungsbolzens durch den einen Schieber in Richtung des Türschlosses geschoben wird und in einem ersten Schritt die Riegelsperrung aufhebt. Dazu wird der Schieber zunächst vorzugsweise linear verschoben. In einer daran anschließenden zweiten Bewegungsphase wird der Riegel in seine zurückgeschobene Position geschoben. Der Schieber wird dazu vorzugsweise in einer Schwenkbewegung bewegt. Dabei wird der Schieber vorzugsweise so weit verschwenkt, dass er mit einem Spitzenbereich über die Schließblechoberfläche hervorsteht.
  • Vorzugsweise wird der Arretierungsmechanismus des Riegels erst ausgelöst, wenn der Riegel zumindest kurzfristig hinter die Stulpoberfläche geschoben wurde. Dazu ist es notwendig, in der bevorzugten Ausführungsform den entsprechenden Schieber über die Schließblechoberfläche hinaus zu bewegen, vorzugsweise zu schwenken. Um dennoch ein problemloses Aufschieben der Tür zu ermöglichen und ein Verkanten der Tür zu verhindern, kann der betreffende Schieber beispielsweise einen gefederten Überhub aufweisen. Ein derartiger gefederter Überhub, typi scherweise mit einer Orientierung, die weg von der Schließblechoberfläche weist, ermöglicht ein sicheres Zurückdrücken des Schiebers in Richtung des Schließbleches, ohne dass eine zusätzliche Bewegung der Ablaufsteuerung bzw. im Getriebe der Ablaufsteuerung erforderlich ist. Darüber hinaus weisen die Schieber, insbesondere der den Riegel verschiebende Schieber, vorzugsweise Steuerschrägen in den zeitweise über die Schließblechoberfläche hinausragenden Spitzenbereichen auf.
  • Darüber hinaus weist das Verriegelungssystem vorzugsweise insbesondere schließblechseitig eine Steuereinheit auf, die die Positionierung der Ablaufsteuerung steuert. Dies ist beispielsweise eine Steuerplatine oder ein Mikrochip. Dabei ist die Steuereinheit in einer besonders bevorzugten Ausführungsform zusammen mit wesentlichen Bestandteilen der Ablaufsteuerung in einem Gehäuse integriert. Das Gehäuse ermöglicht eine kompakte Erscheinungsform des schließblechseitigen Teiles des Verriegelungssystems und erleichtert letztendlich die Installation des Verriegelungssystems erheblich. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Gehäuse um ein Stahlgehäuse, um externen Manipulationen vorzubeugen. Darüber hinaus können der Hilfsfallenaufnahmebereich und insbesondere aber auch der Riegelaufnahmebereich beispielsweise durch Riegelkästen zusätzlich verkleidet und verstärkt werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispieles weiter erläutert. Es zeigen schematisch:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems im verriegelten Zustand;
  • 2 perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform des schlossseitigen Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems;
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems im entriegelten Zustand;
  • 4a perspektivische Darstellung des schließblechseitigen Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems im verriegelten Zustand ohne Steuerplatte;
  • 4b perspektivische Darstellung des schließblechseitigen Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems im verriegelten Zustand mit Steuerplatte;
  • 5a perspektivische Darstellung des schließblechseitigen Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems ohne Steuerplatte, wobei der zweite Schieber in Mittelstellung ist;
  • 5b perspektivische Darstellung des schließblechseitigen Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems mit Steuerplatte, wobei der zweite Schieber in Mittelstellung ist;
  • 6a perspektivische Darstellung des schließblechseitigen Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems ohne Steuerplatte, wobei der zweite Schieber mit einem Teilbereich über die Schließblechoberfläche ragt;
  • 6b perspektivische Darstellung des schließblechseitigen Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems mit Steuerplatte, wobei der zweite Schieber mit einem Teilbereich über die Schließblechoberfläche ragt;
  • 7a perspektivische Darstellung des schließblechseitigen Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems ohne Steuerplatte und mit freigegebener Ausnehmung, in welche die Hilfsfalle bei geschlossener Tür wahlweise hineinragt; und
  • 7b perspektivische Darstellung des schließblechseitigen Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems mit Steuerplatte und mit freigegebener Ausnehmung, in die die Hilfsfalle bei geschlossener Tür wahlweise hineinragt.
  • 1 zeigt eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verriegelungssystem 1. In der dargestellten Ausführungsform weist das Verriegelungssystem 1 einen schließblechseitigen Teil 2 (im Folgenden Entriegelungstüröffner 2 genannt) und ein selbstverriegelndes Türschloss 3 (im Folgenden Türschloss genannt) auf. Typischerweise wird bei Verwendung der Verriegelungssystems 1 bei einflügeligen Türen der Entriegelungstüröffner 2 in die Türzarge und das Türschloss 3 in das Türblatt installiert. Erfolgt der Einbau des Verriegelungssystems 1 in eine zweiflügelige Tür, so wird der Entriegelungstüröffner 2 vorzugsweise in den Standflügel, also den Flügel der Tür, der im Regelfall nur im Notfall geöffnet wird, eingebaut. Das Türschloss 3 wird entsprechend in den Gangflügel der Tür, also den Flügel, der zum regulären Durchgang durch die Tür genutzt wird, eingebaut.
  • 1 zeigt das Verriegelungssystem 1 in einem verriegelten Zustand. Der Riegel 6 ragt in das Gehäuse 12 des Entriegelungstüröffners 2 hinein, die Hilfsfalle 7 schlägt gegen den mit seiner dem Türschloss zugewandten Stirnseite bündig mit der Oberfläche des Schließblechs 5 abschließenden ersten Schieber 9 an. Die Schlossfalle 8 ragt in eine entsprechende im Schließblech 5 angeordnete oberhalb des Gehäuses 12 der Entriegelungstüröffners 2 liegende Aussparung 23, die zur Schlossfallenführung Gleitbleche 21 aufweist.
  • 2 zeigt das Türschloss 3 aus 1 von der in 1 hinten liegenden und nicht sichtbaren Seite. Das Türschloss 3 weist einen Stulp 4 auf, der im geschlossenen Zustand der Tür, in die das erfindungsgemäße Verriegelungssystem 1 eingebaut ist, dem Schließblech 5 des Entriegelungstüröffners 2 gegenüberliegt. Der Riegel 6, die Hilfsfalle 7 und die Schlossfalle 8 des Türschlosses 3 ragen über die Oberfläche des Stulps 4 hinaus, wobei die Schlossfalle 8 eine Klappfalle ist, die im ausgefahrenen Zustand parallel zur Schwenk- bzw. Öffnungsebene der Tür schwenkbar ist. Der Riegel 6, die Hilfsfalle 7 und die Schlossfalle 8 sind derartig im Türschloss 3 angebracht, dass diese durch Federn (nicht dargestellt) vorgespannt sind und zum Ausfahren in Richtung des Entriegelungstüröffners 2 tendieren. Der Riegel 6 ist in seiner in das Türschloss 3 zurückgezogenen Position (im Folgenden zurückgefahrene Position genannt) im Türschloss 3 arretierbar, d.h. trotz der Federbeaufschlagung, die den Riegel aus dem Türschloss 3 herausdrückt, kann der Riegel 6 in seiner zurückgefahrenen Position arretiert werden. Der Riegel 6 weist darüber hinaus einen Sperrmechanismus (nicht sichtbar) auf, der den Riegel 6 in der dargestellten ausgefahrenen Position sperrt, d.h. der ein Zurückschieben in das Türschloss verhindert. Zur notwendigen Entsperrung ist ein aus der dem Stulp 4 abgewandten Stirnseite des Riegels 6 herausragender federbeaufschlagter Entriegelungsbolzen 28 vorgesehen. Dieser muss vor einem Zurückschieben des Riegels 6 zuerst in Richtung des Türschloss 3 gedrückt werden, um die Sperrung des ausgefahrenen Riegels 6 zu lösen.
  • Die in 2 gezeigte Ausführungsform der Schlossfalle 8 als Klappfalle weist zwei Steuerflächen auf, wobei jeweils eine der Steuerflächen beim Öffnen bzw. beim Schließen der Tür gegen einen Teil des Türrahmens oder des gegenüberliegenden Türblattes, typischerweise gegen ein dort angebrachtes Schließblech, anschlägt und ein Umklappen der Klappfalle entgegen der Schwenkrichtung des das Türschloss 3 aufweisenden Türblattes steuert. Dabei klappt die Klappfalle in der dargestellten Ausführungsform jeweils soweit herum, dass die Steuerfläche der Schlossfalle 8, die auf der der Schwenkrichtung der Tür gegenüberliegenden Seite der Schlossfalle liegt, orthogonal zur Stulpoberfläche verläuft. Dieser Klappmechanismus der Schlossfalle 8 ist ebenfalls sperrbar. So ist die Schlossfalle 8 im gesperrten Zustand, d.h. wenn die Schlossfalle 8 in ihrer in 1 gezeigten zurückgeschobenen Position ist, nicht umklappbar. Eine derartige Sperrung wird durch die gedrückte Hilfsfalle 7 ausgelöst und gesteuert.
  • Darüber hinaus ist die Schlossfalle 8 derartig im Türschloss 3 angeordnet, dass die in Öffnungsrichtung der Tür liegende Steuerfläche der Schlossfalle 8 einen geringeren Abstand zum seitlichen Rand der Oberfläche des Stulps 5 aufweist als die entsprechende Steuerfläche des Riegels 6. Diese besondere Anordnung gewährleistet, dass bei dem Verriegelungssystem 1 in verriegeltem Zustand, wie beispielsweise in 1 gezeigt, die in Öffnungsrichtung der Tür liegende Steuerfläche der Schlossfalle 8 (in 1 nach vorne aus der Zeichnungsebene heraus) vor dem Riegel 6 gegen den Randbereich der entsprechend im Schließblech 5 vorgesehenen Ausnehmung zur Aufnahme der Schlossfalle 8 anschlägt. Durch diese Anordnung liegt der durch das Schließblech 5 ausgeübte Gegendruck bei in Öffnungsrichtung gedrückter Tür somit nicht auf dem Riegel 6, sondern auf der Schlossfalle 8. Die Schlossfalle 8 ist ferner verschiebbar in das Türschloss 3 verschiebbar angeordnet und kann in Richtung des Türschlosses 3 verschoben werden. Dabei ist ein weiterer Sperrmechanismus vorgesehen, der ein Zurückschieben der ausgefahrenen Schlossfalle verhindert. Eine derartige Sperrung der Verschiebbarkeit der Schlossfalle 7 wird ebenfalls durch eine gedrückte Hilfsfalle 7 ausgelöst.
  • Die in 2 dargestellte Hilfsfalle 7 ist keilförmig ausgebildet. Dabei bildet der Keil zwei Steuerschrägen, die in der Spitze des Keils zusammenlaufen. Die Hilfsfalle 7 ist zudem durch eine (nicht dargestellte) Feder vorgespannt und lässt sich in Richtung des Türschlosses 3 zurückbewegen bzw. zurückschieben. Dabei ist die Hilfsfalle 7 derartig ausgelegt, dass ein Zurückschieben sowohl linear in Richtung des Türschlosses 3 erfolgen kann, als auch durch eine Schwenkbewegung, wobei auch bei einer Schwenkbewegung die Hilfsfalle 7 in Richtung des Türschlosses 3 bewegt wird.
  • Die in 2 nicht sichtbare Steuermechanik, welche sich in einem Gehäuse 27 des Türschlosses 3 befindet, steuert die Sperrung des Klappmechanismus der Schlossfalle 8, die Sperrung des Zurückschiebens der Schlossfalle 8 in das Türschloss 3, das Ausfahren des Riegels 6, die Arretierung des Riegels 6 und die Sperrung des Riegels 6. Die Mechanik des Türschlosses 3 ist dabei so ausgeführt, dass die zurückgeschobene Hilfsfalle 7 sowohl den Klappmechanismus der Schlossfalle 8 sperrt, sowie ein Zurückschieben der Schlossfalle 8 sperrt. Ausgehend von dem in 2 dargestellten Zustand des Türschlosses 3 in gesperrtem Zustand, in der der Riegel 6 ausgefahren und gesperrt ist, und die Hilfsfalle 7 in einer Position ist, die bereits soweit zurückgefahren ist, dass die entsprechenden an die Hilfsfalle 7 gekoppelten Sperrmechanismen ausgelöst werden, ist eine Entriegelung der Tür über a) einen mit der Druckernuss 29 des Türschlosses 3 in Wirkverbindung stehenden Drücker (nicht dargestellt) von der Innenseite der Tür, b) über einen in ein Zylinderschloss (nicht dargestellt) passenden Schlüssel oder aber c) durch einen beispiels weise über eine Panikstange ausgelösten Panikentriegelungsmechanismus möglich. Dazu muss allerdings jeweils die Entriegelung des Riegels 6 entweder schlossseitig oder schließblechseitig vorher entsprechend gelöst werden.
  • Im geöffneten Zustand der Tür (nicht dargestellt) liegt der Riegel 6 hingegen arretiert in seiner zurückgefahrenen Position vor, die Hilfsfalle 7 und die Schlossfalle 8 sind ausgefahren, die Schlossfalle 8 ist nicht gesperrt. Beim Schließen der Tür sind die Steuerschrägen der Hilfsfalle 7 und der Schlossfalle 8 so zueinander ausgelegt, dass zuerst die Schlossfalle 8, im Regelfall nach einem Umklappen, über eine der Steuerfläche von beispielsweise einem Schließblech ein Stück in das Türschloss 3 zurückgeschoben wird. Erst anschließend kommt auch die entsprechende Steuerfläche der Hilfsfalle 7 in Kontakt mit dem Schließblech und wird entsprechend zurückgeschoben. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Hilfsfalle 7 die Schlossfalle 8 nicht vorzeitig sperrt. Hilfsfalle 7 und Schlossfalle 8 gleiten nun beide über das Schließblech, wobei die Schlossfalle 8 schließlich in eine entsprechende Ausnehmung im Schließblech fällt und dadurch die Arretierung des Riegels 6 löst, der somit ausfährt und in seiner ausgefahrenen Position gesperrt wird. Da die Hilfsfalle 7 vorerst in ihrer zurückgefahrenen Position bleibt, wie beispielsweise in 1 gezeigt, ist die Klappmechanismus der Schlossfalle 8 ebenfalls gesperrt.
  • Die Öffnung der Tür, welche die in 1 dargestellte Ausführungsform des Verriegelungssystems 1 aufweist, kann ferner über eine Türöffnerfunktion mittels des Entriegelungstüröffners 2 erfolgen. Durch den Entriegelungstüröffner 2 wird ein Entsperren und Zurückschieben des Riegels und ein Ausfahren der Hilfsfalle 7 bei geschlossenem Zustand der Tür ermöglicht. 3 zeigt das Verriegelungssystem 1 in einem entsprechenden Zustand. Dazu weist das Verriegelungssystem 1 eine schließblechseitige Ausnehmung 11 (im Folgenden Hilfsfallenausnehmung 11 genannt) auf, in die die Hilfsfalle 7 bei geschlossenem Zustand der Tür hineinfahren kann. Die Freigabe und Sperrung der Hilfsfallenausnehmung 11 erfolgt dabei über einen in 3 nicht sichtbaren ersten Schieber. Darüber hinaus weist der Entriegelungstüröffner 2 einen zweiten Schieber 10 auf, der die Sperrung des ausgefahrenen Riegels 6 lösen kann und den Riegel von seiner ausgefahrenen Position in seine zurückgefahrene Position schieben kann. Die Steuerung des ersten Schiebers und des zweiten Schiebers 10 erfolgt dabei über eine Ablaufsteuerung, die in 3 von einem Gehäuse 12 umgeben ist.
  • Die 4a bis 7b verdeutlichen die Funktionsweise der Türöffnerfunktion des Entriegelungstüröffners 2 des erfindungsgemäßen Verriegelungssystems 1 während eines Entriegelungsvorgangs.
  • Dazu zeigt 4a zunächst den Entriegelungstüröffner 2 in einer seitlichen Draufsicht, wobei das Verriegelungssystem zu diesem Zeitpunkt im verriegelten Zustand ist. Der Entriegelungstüröffner 2 weist ein Schließblech 5, einen ersten Schieber 9, einen zweiten Schieber 10, ein Gehäuse 12, einen Gleichstrommotor 13, Anschlüsse 14 für den Gleichstrommotor 13, aber auch für Signalleitungen, die das Verriegelungssystem mit beispielsweise einem Taster verbinden, eine Gewindestange 15 (Gewinde selbst nicht dargestellt), eine Mitnehmermutter 16 mit einem Führungsvorsprung 17, Fixiermittel 18, Führungsbolzen 19, 19' (am zweiten Schieber 10) und 19'' (am ersten Schieber 9), sowie zwei Steuerplatten 20 (in 4a nicht dargestellt) und 20' auf.
  • Ist das Verriegelungssystem im verriegelten Zustand, ist der zweite Schieber 10 mindestens soweit in das Gehäuse 12 des Entriegelungstüröffners 2 zurückgezogen, dass der Riegel des Türschlosses in den Entriegelungstüröffner 2 eindringen kann. Der zweite Schieber 10 ist dabei massiv und im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet und weist zwei Führungsbolzen 19 und 19' auf. Die beiden Führungsbolzen 19 und 19' durchlaufen den zweiten Schieber 10 senkrecht und stehen zu beiden Längsseiten des zweiten Schiebers 10 über. Die Längsseiten des zweiten Schiebers 10 verlaufen dabei orthogonal zur Oberfläche des Schließblechs 5 und parallel zur Bewegungsebene des zweiten Schiebers 10. Darüber hinaus sind die beiden Längsseiten jeweils einer der beiden Steuerplatten 20 und 20' zugewandt. Der oberhalb des zweiten Schiebers 10 angeordnete erste Schieber 9 hingegen weist nur einen den ersten Schieber 9 durchlaufenden Führungsbolzen 19'' auf, wobei die Längsachse des Führungsbolzen 19'' parallel zu den Längsachsen der Führungsbolzen 19 und 19' verläuft. Auch der erste Schieber 9 ist im Wesentlichen massiv ausgeführt, wobei die schließblechseitige Stirnseite des ersten Schiebers 9 derartig ausgeführt ist, dass der erste Schieber 9 in seiner in 4a gezeigten ausgefahrenen Position die Hilfsfallenausnehmung 11 im Schließblech 5 nahezu vollständig ausfüllt. Dabei schließt die Oberfläche der schließblechseitige Stirnseite des ersten Schiebers 9 bündig mit der Oberfläche des Schließblechs 5 ab.
  • Die Ablaufsteuerung des in 4a gezeigten Entriegelungstüröffners 2 weist ferner zwei Steuerplatten 20 (nicht sichtbar) und 20' auf. Die Steuerplatten 20 und 20' sind dabei derart voneinander beabstandet angeordnet, dass sie parallel zueinander und parallel zur Bewegungsebene des ersten Schiebers 9 und des zweiten Schiebers 10 verlaufen. Dabei liegt die Bewegungsebene der beiden Schieber 9 und 10 zwischen den beiden Ebenen der Steuerplatten 20 und 20'. Zur Steuerung des ersten Schiebers 9 und des zweiten Schiebers 10 werden die beiden Steuerplatten 20 und 20' entlang der Längserstreckung des Schließblechs 5 in 4a bewegt. Zum Antrieb weist der Entriegelungstüröffner 2 dazu einen Gleichstrommotor 13 auf, der zum Anschluss einer elektrischen Stromversorgung ferner eine Anschlussbuchse 14 aufweist. Der Gleichstrommotor 13 treibt eine Rotationsbewegung der Gewindestange 15 um die Längsachse der Gewindestange 15 an (Details des Gewindes sind nicht dargestellt sind), wobei die Achse der Gewindestange parallel zur Schließblechoberfläche verläuft. Das Gewinde ist dabei so angelegt, dass es wendelförmig die Längsachse der Gewindestange umläuft. Ferner handelt es sich um eine Außengewinde, d.h. das Gewindeprofil ist an der Außenseite der Gewindespindel angeordnet.
  • Die Gewindestange 15 durchläuft eine Mitnehmermutter 16, wobei die Mitnehmermutter 16 dazu eine entsprechende Bohrung aufweist, die ein zum Außengewinde der Gewindespindel 15 korrespondierendes Innengewinde aufweist, welches formschlüssig mit dem Außengewinde der Gewindestange 15 im Eingriff steht. Eine durch den Gleichstrommotor 13 angetriebene axiale Rotation der Gewindestange 15 führt somit letztendlich zu einer Verschiebung der Mitnehmermutter entlang der Längsachse der Gewindestange 15. Zur Übertragung der Bewegung der Mitnehmermutter 16 auf die Steuerplatten 20 und 20' weist die Mitnehmermutter 16 einen von der Mitnehmermutter 16 abstehenden Führungsvorsprung 17 auf, wobei in 3a lediglich der aus der Zeichnungsebene herausragende Führungsvorsprung 17 sichtbar ist. Die Mitnehmermutter weist jedoch auch auf der gegenüberliegenden Seite der Mitnehmermutter einen entsprechenden Führungsvorsprung auf.
  • Zur Übertragung der im Hinblich auf die Gewindestange 15 Axialverschiebung der Mitnehmermutter 16 durch den Führungsvorsprung 17 weisen die Steuerplatten 20 und 20' entsprechende Lochungen bzw. Einschnitte auf, durch die der Führungsvorsprung wie beispielsweise in 4b gezeigt jeweils hindurch ragt. Damit die Steuerplatten 20 und 20' stabil und zuverlässig entlang der Längsachse der Gewindestange 15 verschoben werden können, weist der Entriegelungstüröffner 2 darüber hinaus Fixiermittel 18 auf, die ebenfalls mit den Steuerplatten 20 und 20' in funktionaler Verbindung stehen. Die Fixiermittel 18 sind bolzenartig ausgeführt und verbinden die beiden Steuerplatten 20 und 20' miteinander, werden somit zusammen mit den Steuerplatten 20 und 20' bewegt. Dabei sind die Fixiermittel 18 orthogonal zu beiden Steuerplatten 20 und 20' angeordnet. Die Fixiermittel 18 und 18' laufen im Führungen, die entlang der Bewegungsrichtung der Steuerplatten 20 und 20' verlaufen. So liegt beispielsweise das in 4a gezeigte obere Führungsmittel in einer Schienenführung, die parallel zur Längsachse der Gewindespindel 15 verläuft.
  • Zur Übertragung der Bewegung der Steuerplatten 20 und 20' entlang der Längserstreckung des Schließblechs 5 auf den ersten Schieber 9 und den zweiten Schieber 10 weisen die Schieber 9 und 10 jeweils ein Keilgetriebe mit Steuerschrägen auf. Dazu ist die Steuerplatte 20 mit den Langlöchern 24, 24' und 24'' und die Steuerplatte 20 mit den Langlöchern 30, 30' und 30'' versehen, wobei ein Langloch 24, 24' oder 24'' der Steuerplatte 20 jeweils deckungsgleich mit einem Langloch 30, 30' und 30'' der Steuerplatte 20' die entsprechende Steuerplatte 20 bzw. 20' durchläuft. Dabei stehen die Führungsbolzen 19, 19' und 19'' in funktionaler Verbindung mit den Steuerschrägen bzw. den Langlöchern 24 bis 24'' bzw. 30 bis 30'' der Steuerplatten 20 und 20'. Im Einzelnen durchgreift der Führungsbolzen 19 mit seinem überstehenden Bereich das Langloch 24 der Steuerplatte 20 bzw. auf der gegenüberliegenden Seite das Langloch 30 der Steuerplatte 20'. Entsprechend greift der Führungsbolzen 19' in das Langloch 24' (bzw. 30') der Steuerplatte 20 (bzw. 20') und der Führungsbolzen des zweiten Schiebers 9 in das Langloch 24'' (bzw. 30') der Steuerplatte 20 (bzw. 20). Darüber hinaus ist die Bohrung, durch die der Führungsbolzen 19 durch den zweiten Schieber 10 geführt wird, im Längsquerschnitt nicht kreisförmig sondern gestreckt ausgeführt. Innerhalb dieser Bohrung des zweiten Schiebers 10 ist ein gefederter Überhub vorhanden, so dass der zweite Schieber 10 gegenüber dem Führungsbolzen 19 gefedert ist. Die Gesamtheit der dargestellten Ablaufsteuerung führt letztendlich dazu, dass der erste Schieber 9 und der zweite Schieber 10 von dem Gleichstrommotor 13 angetrieben werden können. Dabei sind der erste Schieber 9 und der zweite Schieber 10 derartig im Gehäuse 12 des Entriegelungstüröffners 2 angeordnet, dass der zweite Schieber 10 ein Bewegungsmuster ausführt, in dem zuerst durch Drücken des Entriegelungsbolzens 28 die Sperrung des Riegels aufgehoben wird und der Riegel anschließend in das Türschloss 3 bis zur Arretierung zurückgeschoben wird. Darüber hinaus treibt der Antriebsmotor 13 ferner den ersten Schieber 9 an, der die Hilfsfallenausnehmung 11 entweder freigibt oder sperrt. Die Ablaufsteuerung ist hierzu entsprechend ausgelegt, dass die Bewegung des ersten Schiebers 9 und die Bewegung des zweiten Schiebers 10 koordiniert zueinander abläuft, um den im Türschloss 3 vorhandenen Verriegelungsmechanismus von Seiten des Entriegelungstüröffners 2 betätigen zu können.
  • Die 4a bis 7b zeigen einen Entriegelungsvorgang des Entriegelungstüröffners 2. Dabei lässt sich ein derartiger Entriegelungsvorgang in vier entscheidende Positionierungsphasen des ersten Schiebers 9 und des zweiten Schiebers 10 einteilen. Die 4a bis 7b zeigen dazu lediglich die Funktionsweise des Entriegelungstüröffners 2, der Mechanismus des Türschlosses wurde bereits eingangs der Figurenbeschreibung ausgiebig erläutert.
  • In der in den 4a und 4b gezeigten Verriegelungsposition des Entriegelungstüröffners ist der zweite Schieber 10 in das Gehäuse des Entriegelungstüröffners 2 zurück gefahren und gibt somit einen Eindringbereich für den Riegel des Türschlosses im Entriegelungstüröffner 2 frei.
  • Der erste Schieber 9 hingegen ist vollständig ausgefahren und schließt mit seiner schließblechseitigen Stirnseite bündig mit dem Schließblech 5 ab. Für das Verriegelungssystem bedeutet dieser Zustand, dass bei geschlossener Tür der Riegel in den Entriegelungstüröffner 2 hineinragt, und die Hilfsfalle nach wie vor in das Türschloss gedrückt wird. Die Tür bzw. das Verriegelungssystem ist somit verriegelt.
  • Die 5a und 5b zeigen den Entriegelungstüröffner 2 in einer Zwischenposition. Der erste Schieber 9, welcher die Hilfsfallenausnehmung 11 freigibt oder sperrt, ist nach wie vor vollständig ausgefahren. Der zweite Schieber 10 hingegen ist parallel zum Schließblech 5 in Richtung des Schließblechs 5 verschoben. Dabei wurde durch diese Bewegung von dem in den 4a und 4b gezeigten Zustand zu dem in den 5a und 5b gezeigten Zustand in einem ersten Schritt der im Riegel des Türschloss angebrachte Entriegelungsbolzen betätigt, so dass die Riegelsperrung aufgehoben wurde. Anschließend wurde der Riegel durch den in Richtung des Schließblechs 5 verfahrenen zweiten Schieber 10 zumindest teilweise aus dem Gehäuse 12 des Entriegelungstüröffners 2 herausgeschoben. Bis zu diesem Punkt wurde der zweite Schieber 10 somit linear verschoben. Eine derartige Bewegung wird durch parallel zueinander aber schräg zur Längsachse der Gewindespindel 15 verlaufende Langlöcher 24 und 24 (bzw. dazu korrespondierend die entsprechenden Langlöcher in Steuerplatte 20') ermöglicht. Dabei erfolgte die Bewegung des zweiten Schiebers 10 orthogonal zur Verschieberichtung der Steuerplatten 20 und 20'.
  • Die 6a und 6b stellen den Entriegelungstüröffner 2 nunmehr in einer Position dar, in der der Riegel vollständig aus dem Gehäuse 12 des Entriegelungstüröffners 2 herausgeschoben wurde. Der zweite Schieber 10 wurde hier nicht mehr linear verschoben, sondern mit dem dem Gleichstrommotor 13 zugewandten Ende des zweiten Schiebers 10 über die Schließblechoberfläche hinaus aus dem Entriegelungstüröffner 2 herausgeschwenkt. Dabei ist in 6a der aus dem Türöffnergehäuse 12 heraus ragende Spitzenbereich 25 des zweiten Schiebers 10 zu erkennen. Die Schwenkbewegung wird durch den speziellen Verlauf der Langlöcher 24 und 24' (bzw. den korrespondierenden Langlöchern auf der Steuerplatte 20') erzielt. Eine derartige Schwenkbewegung wird durch die Steuerplatten 20 und 20' ausgelöst, in dem die Steuerschrägen eines Führungsbolzens, in der vorliegenden Ausführungsform des Führungsbolzens 19', parallel zur Längsachse der Gewindestange 15 verlaufen, wohingegen die Steuerschräge des Führungsbolzens 19 des ersten Schiebers 9 schräg zur Längsachse der Gewindespindel 15 verläuft.
  • In den 7a und 7b schließlich wird der erste Schieber 9 in seine in das Gehäuse 12 des Entriegelungstüröffners zurückgezogene Position verfahren, womit die Hilfsfallenausnehmung 11 freigegeben wird. Die gezeigte Stellung der beiden Schieber 9 und 10 zueinander entspricht dem entriegelten Zustand der erfindungsgemäßen Verriegelungssystems 1. Die Hilfsfalle des dem Schließblech gegenüberliegenden Türschlosses kann in die Hilfsfallenausnehmung 11 hineinragen, wodurch die Sperrung der Schlossfalle aufgehoben und die Arretierung des Riegels ausgelöst wird.
  • Darüber hinaus kann durch die in den 7a und 7b gezeigte Position des ersten und des zweiten Schiebers ferner eine "Dauer-offen-Funktion" des Verriegelungssystems 1 erreicht werden. Dadurch, dass beim Schließen der Tür die Hilfsfalle 7 nicht kontinuierlich zurückgeschoben bleibt, sondern bei geschlossener Tür in die Hilfsfallenausnehmung 11 hineinragen kann, wird der Verriegelungsautomatismus des Türschlosses 3 nicht ausgelöst. Dazu sind die Hilfsfalle 7, die Schlossfalle 8 und die entsprechenden schließblechseitigen Ausnehmungen derart zueinander angelegt, dass zumindest während der "Dauer-offen-Funktion" beim Schließen der Tür die Schlossfalle 8 erst nach der Hilfsfalle 7 in das Schließblech 5 fällt.

Claims (16)

  1. Verriegelungssystem (1) für eine Tür, mit einem türblattseitig angeordneten selbstverriegelnden Türschloss (3), welches mindestens eine Schlossfalle (8), eine Hilfsfalle (7) und einen Riegel (6) aufweist, wobei der Riegel (6) zwischen einer ausgefahrenen und einer zurückgezogenen Position bewegbar ist und in seiner zurückgezogenen Position bei ausgefahrener Hilfsfalle (7) arretiert wird, mit einem dem Stulp (4) gegenüberliegenden Schließblech (5), wobei das Schließblech (5) Aussparungen zur Aufnahme des Riegels (6) und der Schlossfalle (8) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Türöffnerfunktion dadurch bereit gestellt wird, dass schließblechseitig eine Hilfsfallenausnehmung (11) vorhanden ist, in die die Hilfsfalle (7) wahlweise bei geschlossener Tür ausfahren kann, dass schließblechseitig Mittel (9) vorhanden sind, die zur Sperrung und Freigabe der Hilfsfallenausnehmung (11) ausgebildet sind, dass schließblechseitig ferner ein Schieber (10; „zweiter Schieber") vorhanden ist, der zum Zurückschieben des Riegels (6) von der ausgefahrenen Position in die zurückgezogene Position ausgebildet ist, dass die Hilfsfalle (7) derartig ausgeführt ist, dass beim Öffnen der Tür die ausgefahrene Hilfsfalle (7) durch das Schließblech (5) in Richtung des Türschlosses (3) zurückgeschoben werden kann, und dass schließblechseitig eine Ablaufsteuerung vorhanden ist, die die Steuerung der Mittel (9) und des Schiebers (10) in der Weise koordiniert, dass der Riegel (6) in seine zurückgezogene Position geschoben wird und anschließend die Hilfsfallenausnehmung (11) freigegeben wird, so dass die Hilfsfalle (7) in die Hilfsfallenausnehmung (11) hineinragt, wodurch die Arretierung des Riegels (6) in der zurückgezogenen Position bewirkt wird.
  2. Verriegelungssystem (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hilfsfalle (7) eine Steuerfläche aufweist, die so angelegt ist, dass die ausgefahrene Hilfsfalle (7) über das Schließblech (5) gleiten kann, wobei die Hilfsfalle (7) beim Öffnen der Tür über die Steuerfläche vom Schließblech (5) in das Türschloss (3) gedrückt wird.
  3. Verriegelungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel (9) zur Sperrung und Freigabe der Hilfsfallenausnehmung (11) ein weiterer Schieber (9, „erster Schieber") ist.
  4. Verriegelungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass schließblechseitig ein weiterer Schieber („dritter Schieber") vorhanden ist, der bei geschlossener Tür die Position der Schlossfalle (8) steuert.
  5. Verriegelungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablaufsteuerung motorgetrieben ist.
  6. Verriegelungssystem (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor ein Elektromotor ist.
  7. Verriegelungssystem (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablaufsteuerung einen elektromagnetischen Antrieb umfasst, die eine Spule und einen Anker aufweist.
  8. Verriegelungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablaufsteuerung zur Steuerung mindestens eines Schiebers (9, 10) ein Keilgetriebe aufweist.
  9. Verriegelungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablaufsteuerung mindestens eine Steuerplatte (20, 20') aufweist.
  10. Verriegelungssystem (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Steuerplatte (20, 20') Steuerschrägen aufweist.
  11. Verriegelungssystem (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Schieber (9, 10) Mittel (19, 19', 19'') aufweist, die mit den Steuerschrägen der mindestens einen Steuerplatte (20, 20') in funktionaler Verbindungen stehen.
  12. Verriegelungssystem (1) nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablaufsteuerung zwei Steuerplatten (20, 20) aufweist, wobei die Steuerplatten (20, 20') beabstandet von einander angeordnet sind und der mindesten eine Schieber (9, 10) zwischen den beiden Steuerplatten (20, 20) liegt.
  13. Verriegelungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablaufsteuerung in einen "Dauer-Offen-Modus" schaltbar ist, in dem das Verriegelungssystem (1) bei geschlossener Tür in einem permanent entriegelten Zustand ist.
  14. Verriegelungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablaufsteuerung ein selbsthemmendes Getriebe aufweist.
  15. Verriegelungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Türschloss (3) einen Verriegelungsmechanismus aufweist, der den vorgeschlossenen Riegel (6) sperrt, und dass durch die Ablaufsteuerung vor dem Zurückschieben des Riegels (6) in das Türschloss (3) auch das Entsperren des Riegels (6) gesteuert wird.
  16. Verriegelungssystem (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Entsperrung des gesperrten vorgeschlossenen Riegels (6) und das Zurückschieben des Riegels (6) kombiniert durch den zweiten Schieber (10) erfolgt, wobei der zweite Schieber (10) einen im Riegel (6) gelagerten Entriegelungsbolzen (28) zurückdrückt.
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