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Die
Erfindung betrifft ein Verriegelungssystem für eine Tür, mit einem türblattseitig
angeordneten selbstverriegelnden Türschloss, welches mindestens
eine Schlossfalle, eine Hilfsfalle und einen Riegel aufweist, wobei
der Riegel in seiner zurückgezogenen
Position bei ausgefahrener Hilfsfalle arretiert wird, und mit einem
dem Stulp gegenüberliegenden Schließblech,
wobei das Schließblech
Aussparungen zur Aufnahme des Riegels und der Schlossfalle aufweist
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Verriegelungssysteme
mit selbstverriegelnden Türschlössern sind
bekannt. So geht beispielsweise aus der
EP 0854261 A1 ein selbstverriegelndes
Türschloss
eines Verriegelungssystems hervor. Im Einzelnen weist das Schloss
der
EP 0854261 A1 einen
Riegel, eine Schlossfalle und eine Hilfsfalle in einem Schlossgehäuse auf.
Im verriegelten Zustand der Tür
sind der Riegel und die Schlossfalle in Öffnungen des an einer Türzarge angebrachten Schließblechs
vorgeschlossen bzw. ragen in entsprechende Ausnehmungen in der Türzarge.
Die Hilfsfalle hingegen drückt
gegen das Schließblech
bzw. ist durch das Schließblech
in das Schlossgehäuse
zurückgeschoben.
Die Öffnung
einer verriegelten Tür der
EP 0854261 A1 ist
einerseits über
eine Betätigung
eines Drückers
von der Innenseite der Tür
möglich.
In diesem Fall wird bei ausgeschlossener Hilfsfalle durch Betätigung des
mit der Druckernuss verbundenen Drückers der Riegel und die Schlossfalle in
das Türschloss
zurückgezogen,
wobei der Riegel im Schloss zurückgehalten
bzw. arretiert wird und somit nicht umgehend wieder heraus schnellt.
Andererseits ist eine Öffnung
der verriegelten Tür
von der Außenseite
der Tür
möglich,
wobei dazu eine Authentifizierung über beispielsweise einen entsprechenden Schlüssel für ein schlüsselbetätigbares
Schließsystem
oder aber über
eine Zutrittskontrolleinheit erforderlich ist.
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Beim
Verschließen
der Tür
werden die über das
Schließblech
gleitende Schlossfalle und die Hilfsfalle durch das Schließblech in
das Schlossgehäuse
zurückgeschoben.
Durch die zurück geschobene
Hilfsfalle wird, vorzugsweise über
eine Schieberplattenmechanik, ein Mechanismus ausgelöst, der
es ermöglicht,
dass beim anschließenden
Vorschnellen der Schlossfalle bei vollständig geschlossener Tür auch der
vorgespannte Riegel in das Schließblech gleitet, wodurch die
Tür verriegelt
wird. Derartige Türschlösser werden
demnach auch als selbstverriegelnde Panik- bzw. besser als Antipaniktürschlösser bezeichnet,
da sie einerseits von der Panikseite (in der Regel der Innenseite
eines Raumes oder Gebäudes)
manuell geöffnet
werden können, beim
Zufallen der Tür
aber automatisch der Verriegelungsmechanismus ausgelöst wird
und die Tür
von der Gegenseite zumindest nicht mehr allein durch manuelle Betätigung geöffnet werden
kann. Um die Sicherheit derartiger Türschlösser weiter zu erhöhen, kann
die zurückgeschobene
Hilfsfalle ferner eine Sperrung bzw. Arretierung des Riegels und
der Schlossfalle steuern. Dies ist insbesondere dann von Vorteil,
wenn die Schlossfalle eine Klappfalle ist. Eine solche Klappfalle
ist beispielsweise in der
EP 1291479
A1 offenbart. Aus der
DE 196 52 601 C1 ist ferner ein Treibriegelschloss
bekannt, welches manuell betätigbare
Mittel aufweist, die ein mit den Treibstangen gemeinsames Rückschließen der Schwenkfalle
und des Schlossriegels ermöglichen. Das
Rückschließen erfolgt
dabei durch Auswerfer, die die Schlossfalle und den Schlossriegel
aus dem Treibriegelschloss herausschieben. Die
DE 199 37 331 A1 offenbart
eine Schließblech-
und Schließleistenanordnung
mit einer Öffnungsfunktion
mit einem Schieber, der bei Betätigung
einer elektrischen Öffnerfunktion
die in die Falleneintrittsöffnung
eingreifende Falle bis über
die Oberfläche
des Schließbleches
bzw. der Schließleiste
aus der Eintrittsöffnung heraus
schiebt. Aus der
US
4,679,834 A ist ferner ein Verriegelungssystem mit einem
Türschloss
bekannt, das nicht selbstverriegelnd ist und bei dem schließblechseitig
eine Ausnehmung zur Aufnahme der Hilfsfalle vorhanden ist. Die Hilfsfalle
sperrt im gedrückten
Zustand die Türklinkenfunktion
zum Öffnen der
Tür. Diese
Sperrung kann durch die Freigabe der Hilfsfallenausnehmung gelöst werden.
Die Tür
kann dann durch eine Klinkenbetätigung
geöffnet
werden.
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Nachteilig
an den bekannten selbstverriegelnden Türschlössern mit Türöffnerfunktion ist, dass aus
Design- und Sicherheitsgründen
der Außendrücker häufig nicht
erwünscht
ist.
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Ferner
ist für
jeden Zugang über
die Außenseite
einer derartigen Tür
eine manuelle Öffnung
von der Innenseite der Tür
oder aber eine Öffnung
mit einem entsprechenden Schlüssel
von der Außenseite der
Tür erforderlich.
Dies hat zur Folge, dass ein unter Umständen umfassender Personenkreis
mit entsprechenden Schlüsseln
versorgt werden muss, was nicht zuletzt neben zusätzlichen
Kosten einen erheblichen Sicherheitsverlust mit sich bringt. Häufig ist
es darüber
hinaus wünschenswert,
einen Zutritt durch die Tür
von der Außenseite
zu ermöglichen,
ohne dass ein entsprechender Schlüssel oder eine manuelle Öffnung bzw.
Entriegelung von der Innenseite der Tür notwendig ist. Dies betrifft
beispielsweise besonders Eingangsbereiche mit hohen Durchgangsfrequenzen.
Gleiches gilt auch für
Türen,
die von einer von der Tür
entfernten Position geöffnet
werden können
sollen, wie dies häufig
unter anderem für Rollstuhlfahrer
gerechte Türen
oder aber auch im Senioren- und Krankenhausbereich der Fall ist.
Zur Umsetzung einer derartigen Türöffnerfunktion
werden über
Taster oder funktionell vergleichbare Mittel steuerbare Türöffner in
solchen Türen
integriert, die in der Regel über
eine Steuerung der Schlossfalle bzw. der Türöffnerfalle eine Öffnung der
Tür ermöglichen.
Problematisch bei der Verwendung selbstverriegelnder Türschlösser ist
hier jedoch, dass diese zur Öffnung der
Tür vorher
entriegelt werden müssen.
Um in diesem Fall eine Öffnung
der Tür
von einer von der Tür entfernten
Position zu ermöglichen,
ist daher der Einsatz von Motorschlössern erforderlich, die das
verriegelte Türschloss
entriegeln. Neben den dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sind ferner
erhebliche Installati onsarbeiten zu leisten, da zum Betrieb von
Motorschlössern
beispielsweise neben der Stromversorgung eine aufwändige Verkabelung
des Türblattes
erforderlich ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Verriegelungssystem
für eine
Tür mit
einem türblattseitig
angeordneten selbstverriegelnden Türschloss anzugeben, welches
die Entriegelung des verriegelten Türschlosses ohne die Betätigung eines
Drückers
oder die Anwendung eines Schlüssels
ermöglicht.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch Verriegelungssystem gemäß dem unabhängigen Anspruch gelöst. Bevorzugte
Weiterbildungen sind in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben.
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Das
Verriegelungssystem mit einem türblattseitig
angeordneten selbstverriegelnden Türschloss unterscheidet sich
somit von bekannten Verriegelungssystemen mit selbstverriegelnden
Türschlössern durch
eine Türöffnerfunktion.
Dies gelingt durch die Steuerung der Position, insbesondere der
Hilfsfalle, bei geschlossener Tür.
Dazu weist das Schließblech
neben einer Ausnehmung für
den Riegel, im Folgenden Riegelausnehmung genannt, eine zusätzliche
Ausnehmung auf, in die die Hilfsfalle bei geschlossener Tür wahlweise
hineinragen kann. Diese Ausnehmung wird im Folgenden Hilfsfallenausnehmung
genannt. Das erfindungsgemäße Verriegelungssystem
weist darüber
hinaus vorzugsweise mindestens einen Riegelaufnahmeraum und einen Hilfsfallenaufnahmeraum
auf, die beide schließblechseitig
an die entsprechende Riegel- bzw. Hilfsfallenausnehmung anschließen. in
diese Aufnahmeräume können der
Riegel bzw. die Hilfsfalle in ihrer ausgefahrenen Position hineinragen,
so dass der Selbstverriegelungsmechanismus beim Schließen der
Tür aufrecht
erhalten bleibt. Entscheidend für
die Erfindung ist damit die Möglichkeit,
die Positionierung mindestens eines Riegels und einer Hilfsfalle schließblechseitig
beeinflussen und koordinieren zu können. Dazu ist es ferner möglich, die
Türöffnerfunktion
in den Treibriegelgegenkasten in Kombination mit einem Triebriegelschloss
anzuordnen. Diese besondere Ausführungsform
eignet sich besonders für
den Einbau in zweiflügelige
Türen.
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Im
Einzelnen ragen bei einer geöffneten
Tür mit
einem selbstverriegelnden Türschloss
mindestens die Schlossfalle und die Hilfsfalle aus dem Türschloss über den
Stulp heraus, wohingegen der Riegel in seiner zurückgeschobenen
Position im Türschloss
arretiert ist. Beim Schließen der
Tür, insbesondere
durch bloßes
Zuschieben, kommen schließlich
die Schlossfalle und die Hilfsfalle in Kontakt mit dem Schließblech.
Wird die Tür
weiter geschlossen, drückt
das Schließblech
die Hilfsfalle und die Schlossfalle in Richtung des Türschlosses.
Sowohl die Hilfsfalle als auch die Schlossfalle weisen dazu entsprechende
Steuerflächen
auf. Vorzugsweise sind diese Steuerflächen schräg ausgebildet in der Weise,
dass die Schräge
in Schließrichtung
der Tür zum
Stulp hin verläuft.
Dabei können
die Hilfsfalle und die Schlossfalle linear in Richtung des Türschlosses
geschoben werden. Alternativ ist aber auch eine Schwenkbewegung
in Richtung des Türschlosses möglich. Dabei
wird der Selbstverriegelungsmechanismus des Türschlosses erst ausgelöst, wenn
die Schlossfalle in die entsprechende Ausnehmung am Schließblech fällt und
die Hilfsfalle gleichzeitig nach wie vor vom Schließblech in
seiner in das Türschloss zurückgeschobenen
Position gehalten wird. Diese Positionierung der Schlossfalle und
der Hilfsfalle zueinander löst
die Arretierung des Riegels und der Riegel schließt vor,
d.h. der Riegel bewegt sich von seiner zurückgezogenen Position in seine
ausgefahrene Position. Zweckmäßigerweise
ist der Riegel dazu in seiner arretierten Position durch eine im Schloss
befindliche Feder vorgespannt.
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Andererseits
ermöglicht
ein Ausfahren der Hilfsfalle beim erfindungsgemäßen Verriegelungssystem bei
geschlossener und verriegelter Tür
ein Zurückschieben
des Riegels in das Türschloss
mit anschließender
Arretierung des Riegels im Türschloss.
Eine Arretierung des Riegels ist nämlich durch ein Ausfahren der
Hilfsfalle möglich.
Erfindungsgemäß weist
das Verriegelungssystem dazu eine Ausnehmung im Schließblech auf,
in die die Hilfsfalle bei geschlossener Tür ausfahren kann. Der Riegel
kann somit bei geschlossener Tür
in seine zurückgestellte
Position bewegt und arretiert werden, indem die Hilfsfalle in die
Hilfsfallenausnehmung im Schließblech
ausfährt.
Obwohl der Selbstverriegelungsmechanismus beim vorhergehenden Schließen der
Tür ausgelöst wurde,
kann die Verriegelung der Tür
somit bei geschlossener Tür
mittels der erfindungsgemäßen Türöffnerfunktion
aufgehoben werden. Eine vorhergehende manuelle oder über eine Schlüsselfunktion
ausgelöste
Entriegelung ist nicht erforderlich.
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Beim
erfindungsgemäßen Verriegelungssystem
können
sämtliche
in selbstverriegelnden Türschlössern verwendeten
Schlossfallen verwendet werden. Vorzugsweise weist das Türschloss
eine starre DIN-Falle oder eine Kreuzfalle, besonders bevorzugt
jedoch eine Kippfalle, auf.
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Die
schließblechseitigen
Ausnehmungen für den
Riegel, die Hilfsfalle und die Schlossfalle sind in ihren Abmessungen
derartig angelegt, dass die dazu korrespondierenden Schließelemente
Riegel, Hilfsfalle bzw. Schlossfalle problemlos in diese hineinragen
können.
Ferner können
die Ausnehmungen weitere Mittel wie beispielsweise Gleitbleche oder
Verstärkungen
aufweisen, die letztendlich die Zuverlässigkeit des Verriegelungssystems
erhöhen.
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Neben
der wahlweisen Positionierung der Hilfsfalle im geschlossenen Zustand
der Tür
ist es weiterhin erforderlich, den Riegel bei geschlossener Tür von seiner
ausgefahrenen Position in seine zurückgezogenen Position zu bewegen,
um eine Entriegelung der Tür über die
Türöffnerfunktion
bzw. ohne manuellen Eingriff am Türschloss zu ermöglichen.
Der Riegel wird dazu in Richtung des Türschlosses bewegt bzw. vorzugsweise
geschoben und zwar soweit, dass die Arretierung des Riegels in der
zurückgefahrenen
Position ausgelöst
wird. Bevorzugt wird der Riegel soweit zurückgeschoben, dass die dem Schließblech zugewandte
Stirnseite des Riegels bündig
mit der Oberfläche
des Stulps abschließt,
und besonders bevorzugt wird der Riegel soweit zurückgeschoben,
dass die dem Schließblech zugewandte
Stirnseite des Riegels zumindest übergangsweise bis hinter die
Oberfläche
des Stulps geschoben wird. Um die Arretierung des Riegels auszulösen bzw.
zu aktivieren ist es notwendig, dass die Hilfsfalle nicht vollständig ausgefahren
ist. Die Hilfsfallenausnehmung ist dazu gesperrt. Das erfindungsgemäße Verriegelungssystem
kann auf eine beliebige Gesamtanzahl an Riegeln, Schlossfallen und Hilfsfallen
erweitert werden, so dass beispielsweise über die Türöffnerfunktion auch mehrere
Riegel in das Türschloss
zurückgeschoben
werden können.
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Für die Funktionsweise
der Türöffnerfunktion ist
es somit erforderlich, dass die Positionsänderungen des Riegels und der
Hilfsfalle koordiniert zueinander ablaufen bzw. eine bestimmte Mindestreihenfolge
der Positionsänderungen
gewährleistet
ist. Das erfindungsgemäße Verriegelungssystem
weist dazu eine Ablaufsteuerung auf, die mindestens das wahlweise
Ausfahren der Hilfsfalle und das Zurückschieben des Riegels im geschlossenen
Zustand der Tür steuert.
Die Ablaufsteuerung ist dazu vorzugsweise schließblechseitig angeordnet und
mit ihren wesentlichen Bestandteilen vom Türschloss aus gesehen hinter
dem Schließblech
angeordnet. Die Ablaufsteuerung steuert somit die Positionierung
der Hilfsfalle und des Riegels des Türschlosses von der dem Stulp des
Türschlosses
im geschlossenen Zustand der Tür gegenüberliegenden
Seite des Verriegelungssystems, beispielsweise der Türzarge einer
einflügeligen Tür oder bei
einer zweiflügeligen
Tür vorzugsweise von
der Seite des Standflügels
aus.
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Erfindungsgemäß ist die
Hilfsfalle des Türschlosses
ferner derartig ausgeführt,
dass beim Öffnen
der Tür
die ausgefahrene Hilfsfalle durch das Schließblech in Richtung des Türschlosses
zurückgeschoben
wird. Bekannte Hilfsfallen werden im geschlossenen Zustand der Tür in der
Regel vom Schließblech
in ihrer zurückgeschobenen
Position gehalten und benötigen
somit auch nur eine Steuerfläche,
die ein Hineinschieben der Hilfsfalle beim Schließen der
Tür ermöglicht bzw.
steuert. Beim erfindungsgemäßen Verriegelungssystem
jedoch kann die Hilfsfalle auch im geschlossenen Zustand der Tür in ausgefahrener
Position vorliegen, in der sie in die schließblechseitige Ausnehmung hineinragt.
Die Hilfsfalle ist daher vorzugsweise derartig ausgeführt, dass
auch beim Öffnen
der Tür
die ausgefahrene Hilfsfalle durch das Schließblech in Richtung des Schlosses
zurückgeschoben
wird.
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Vorzugsweise
weist die Hilfsfalle dazu eine zusätzliche Steuerfläche auf,
die so angelegt ist, dass die ausgefahrene Hilfsfalle auch beim Öffnen der
Tür über das
Schließblech
gleiten kann, wobei die Hilfsfalle beim Öffnen der Tür über die Steuerfläche vom
Schließblech
in Richtung des Türschlosses gedrückt wird.
Insgesamt weist eine bevorzugte Hilfsfalle somit insgesamt zwei
Steuerflächen
auf, wobei eine erste Steuerfläche
ein Gleiten der Hilfsfalle über das
Schließblech
beim Schließen
der Tür,
und eine zweite Steuerfläche
ein Gleiten der Hilfsfalle über
das Schließblech
beim Öffnen
der Tür
steuert. Vorzugsweise weisen die beiden Steuerflächen dabei zumindest in ihrem
vom Stulp weg weisenden Spitzenbereich einen parallel zur Schwenkebene
der Tür
keilförmigen
Querschnitt auf, wobei sich der Querschnitt zum Stulp hin verbreitert.
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Durch
die Steuerflächen
wird die Hilfsfalle beim Übergleiten
des Schließblechs
vorzugsweise in einer linearen Bewegung oder in einer Schwenkbewegung
oder in einer Kombination aus einer linearen Bewegung und einer
Schwenkbewegung in Richtung des Türschlosses zurückgeschoben.
Die Hilfsfalle ist dabei so dimensioniert, dass die Hilfsfalle beim Öffnen der
Tür rechtzeitig
ausfährt,
ohne den Selbstverriegelungsmechanismus des Türschlosses auszulösen. Dazu
ist es entscheidend, dass die Hilfsfalle vor oder gleichzeitig mit
dem Umklappen bzw. Ausfahren der Schlossfalle zumindest soweit ausfahren
kann, dass ein Vorschließen
des Riegels durch die herausfahrende bzw. herumklappende Schlossfalle
nicht mehr ausgelöst
wird.
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Damit
die Hilfsfalle wahlweise bei geschlossener Tür in eine schließblechseitige
Ausnehmung ausfahren kann, weist das erfindungsgemäße Verriegelungssystem
schließblechseitig
Mittel auf, die die Hilfsfallenausnehmung alternativ freigeben oder,
vorzugsweise bündig
mit der Schließblechoberfläche, verschließen bzw.
sperren und ein Ausfahren der Hilfsfalle verhindern. Besonders bevorzugt
weist das Verriegelungssystem dazu mindestens einen schließblechseitigen
Schieber auf, der die schließblechseitige
Hilfsfallenausnehmung, in die die Hilfsfalle wahlweise ausgefahren
wird, freigibt oder versperrt. Dazu wird der mindestens eine Schieber schließblechseitig
vorzugsweise in einer Ebene bewegt, die orthogonal zur sichtbaren
Oberfläche
des Schließblechs
verläuft.
Bevorzugte Bewegungsarten des Schiebers sind lineare Verschiebungen
und Schwenkbewe gungen, wobei die Schwenkachse des Schiebers bevorzugt
orthogonal zur Bewegungsebene des Schiebers verläuft. Dabei ist der Schieber
so ausgelegt bzw. die Bewegung des Schiebers derartig gesteuert,
dass er die Hilfsfalle in Richtung des Türschlosses schieben kann. Vorzugsweise
weist der Schieber zudem eine dem Schließblech zugewandte abgeflachte
Stirnseite auf, die in der ausgefahrenen Position des Schiebers,
d.h. in der Position, in der die Ausnehmung durch den Schieber versperrt
ist, mit der Schließblechoberfläche nahezu
bündig
abschließt.
Dabei ist die flächenmäßige Ausdehnung der
abgeflachten Stirnseite vorzugsweise so ausgelegt, dass die Ausnehmung
in der Schließblechoberfläche bei
ausgefahrener Stellung des Schiebers nahezu vollständig von
der Stirnseite des Schiebers ausgefüllt wird.
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Zum
Zurückschieben
des Riegels bei geschlossener Tür
weist das erfindungsgemäße Verriegelungssystem
einen Schieber auf, der schließblechseitig
angeordnet ist und der den Riegel von der ausgefahrenen in die zurückgefahrene
Position zurückschieben
kann. Dabei ist beispielsweise auch der Einsatz eines kombinierten
Schiebers, der sowohl die Ausnehmung der Hilfsfalle freigibt oder
sperrt, als auch den Riegel zurückschiebt,
möglich.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist das erfindungsgemäße Verriegelungssystem schließblechseitig
einen ersten und einen zweiten Schieber auf, wobei der erste Schieber
die Freigabe oder die Sperrung der Ausnehmung im Schließblech steuert,
in die die Hilfsfalle bei geschlossener Tür wahlweise hineinragt, und
der zweite Schieber den Riegel bei geschlossener Tür in seine
zurückgefahrene
Position schiebt.
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Darüber hinaus
ist die Verwendung weiterer Schieber möglich. Diese können beispielsweise
zusätzlich
eine Steuerfunktion in der Türfalle
zur Positionierung der Schlossfalle erfüllen Alternativ oder zusätzlich können Schieberkombinationen
für die
Positionierung bzw. für
die Freigabe oder Sperrung der Ausnehmungen im Schließblech benutzt
werden. Das erfindungsgemäße Verriegelungssystem
eignet sich aber auch für
die Verwendung mehrfachverriegelnder Türschlösser. Diese weisen zum Beispiel mehrere
Riegel auf. Entsprechend können
im erfindungsgemäßen Verriegelungssystem
mehrere Schieber eingesetzt werden, die jeweils für sich oder aber
in Kombination mit anderen Schiebern die Positionierung der einzelnen
Riegel steuern. Entsprechendes gilt auch für weitere Schlossfallen und
Hilfsfallen.
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Zur
koordinierten Steuerung des Positionierungsablaufes der Freigabe
bzw. Sperrung der Hilfsfalle und dem Zurückschieben des Riegels weist
das erfindungsgemäße Verriegelungssystem
ferner eine Ablaufsteuerung auf, die den Positionierungsablauf der
einzelnen relevanten Elemente wie Hilfsfalle und Riegel bzw. vorzugsweise
entsprechender Schieber steuert. Dabei ist die Ablaufsteuerung bevorzugt
motorgetrieben, wobei in einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Antrieb der Ablaufsteuerung durch einen Gleichstrommotor erfolgt.
Dazu sind schließblechseitig
entsprechende Anschlüsse
vorgesehen, die insbesondere die Energieversorgung der Ablaufsteuerung
mit elektrischer Energie ermöglichen.
Darüber
weist das Verriegelungssystem zweckmäßigerweise weitere Anschlüsse auf,
die beispielsweise zur Verbindung mit einer Freigabeeinrichtung
benutzt werden können.
Unter Freigabevorrichtung ist dabei eine Einheit zu verstehen, über die ein
automatischer Entriegelungsvorgang der Tür ausgelöst werden kann. Typischerweise
handelt es sich hierbei beispielsweise um einen Taster, der in der
Regel in einer von der Tür
entfernten Position angebracht ist und mit dem Verriegelungssystem
elektrisch leitend verbunden ist. Bei einer alternativen bevorzugten
Ausführungsform
wird anstelle eines Gleichstrommotors eine elektromagnetisch angetriebene
Ablaufsteuerung verwendet. Diese weist beispielsweise mindestens
eine Spule und einen Anker auf.
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Zur
Steuerung der Freigabe und Sperrung der Hilfsfalle bzw. zur Steuerung
des Zurückschiebens
des Riegels in die zurückgefahrene
Position weist das Verriegelungssystem ein Getriebe auf. Dabei hat
sich insbesondere die Verwendung eines Keilgetriebes, insbesondere
bei der Verwendung mindestens eines Schiebers, als vorteilhaft erwiesen.
Ein Keilgetriebe bezeichnet in diesem Zusammenhang ein Getriebe,
bei welchem ein führender
Teil keilförmig
mit einem geführten
Teil zusammenläuft.
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Besonders
vorteilhaft ist die Verwendung einer schließblechseitigen Ablaufsteuerung,
welche mindestens eine Steuerplatte aufweist. Vorzugsweise ist die
Steuerplatte in der Art und Weise schließblechseitig angeordnet, dass
die Steuerplatte mit einer flachen Seite orthogonal zum Schließblech und entlang
der Längserstreckung
des Schließblechs verläuft. Diese
Anordnung ist insbesondere aufgrund ihrer platzsparenden Eigenschaften
von Vorteil. Dabei besteht die Möglichkeit,
die mindestens eine Steuerplatte einerseits ortsfest schließblechseitig
anzuordnen, oder andererseits in der bevorzugten Ausführungsform
beweglich in die Ablaufsteuerung zu integrieren. Vorzugsweise wird
die mindestens eine Steuerplatte dabei von einem schließblechseitig
angeordneten Antrieb unmittelbar und besonders bevorzugt mittelbar über ein
Schubgetriebe angetrieben. Die Ablaufsteuerung steuert dabei durch
die resultierende Eigenbewegung den Freigabe- und Sperrungsablauf der schließblechseitigen
Ausnehmung, in die die Hilfsfalle im geschlossenen Zustand der Tür hineinfahren
kann. Darüber
hinaus ist es bevorzugt, dass die Ablaufsteuerung auch das Zurückschieben des
Riegels in seine zurückgefahrene
Position steuert. Hier ist es besonders vorteilhaft, dass die mindestens
eine Steuerplatte parallel zur Längserstreckung
des Schließblechs
bewegt wird.
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Um
die mittelbar oder unmittelbar durch den Antrieb hervorgerufene
Bewegung der mindestens einen Steuerplatte zu steuern, weist das
erfindungsgemäße Verriegelungssystem
schließblechseitig
vorzugsweise Führungen
auf, entlang derer die mindestens eine Steuerplatte bewegt wird.
Derartige Führungen
können
beispielsweise Schienen, Führungsbohrungen,
etc. sein.
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Ferner
weist die mindestens eine Steuerplatte der Ablaufsteuerung vorzugsweise
selbst Getriebeelemente auf, die eine mechanische Bewegungsübertragung
ermöglichen.
Derartige Getriebeelemente sind vorzugsweise Steuerschrägen. Steuerschrägen im Sinne
der Erfindung sind sämtliche
Getriebeelemente, die auf Grund einer Steuerfläche mit einer Schräge in Relation
zu einem zu bewegenden Bauteil eine Bewegung auf ein damit in Kontakt
stehendes weiteres Element übertragen.
Vorzugsweise liegen die Steuerschrägen in Form von Langlöchern vor. Dabei
ragen vorzugsweise Führungselemente
in bzw. durch diese Langlöcher.
Diese an einem zu bewegenden Bauteil wie beispielsweise einem Schieber
angebrachten Führungselemente
gleiten entlang der Steuerschräge,
vorzugsweise der durch die Langlöcher
gebildeten Steuerschrägen.
Verläuft
die Steuerschräge
nicht parallel zur Bewegungsrichtung der Steuerplatte, so gleitet
das Führungselemente entlang
der Steuerschräge
und wird in Richtung des Bohrungsverlaufes verschoben. Besonders
bevorzugte Führungselemente
zur Bewegungsübertragung
einer Steuerplatte auf einen Schieber ist bzw. sind von dem mindestens
einen Schieber abstehende Bolzen. Besonders vorteilhaft sind hier
Bolzen mit einem kreisförmigen
Querschnitt.
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Bei
der bevorzugten Verwendung mindestens eines Schiebers zur Freigabe
und Sperrung der Hilfsfallenausnehmung bzw. zum Zurückschieben des
Riegels in seine zurückgezogenen
Position weisen die Schieber somit vorzugsweise Mittel auf, die
in funktionaler Verbindung mit den Steuerschrägen der mindestens einen Steuerplatte
stehen. Dabei sind der mindestens eine Schieber und die mindestens eine
Steuerschräge
der Steuerplatte vorzugsweise derartig zueinander angeordnet, dass
die mindestens eine Steuerplatte parallel zum Schließblech und besonders
bevorzugt im eingebauten Zustand vertikal bewegt wird und durch
diese Bewegung eine Bewegung orthogonal zur Schließblechoberfläche des mindestens
einen Schiebers, der in funktionaler Verbindung mit der mindestens
einen Steuerplatte steht, auslöst.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
weist das Verriegelungssystem zwei parallel verlaufende und zueinander
beabstandete Steuerplatten auf, die zusammen mindestens einen Schieber
steuern. Die beiden Steuerplatten sind dazu vorzugsweise beabstandet
voneinander in der Weise parallel zur Bewegungsebene des mindestens einen
Schiebers angeordnet, dass die Bewegungsebene des mindestens einen
Schiebers zwischen den beiden Ebenen der Steuerplatten liegt. Beide
Steuerplatten sind vorzugsweise mit Bolzen miteinander verbunden,
wobei die Längsachse
der Bolzen dabei vorzugsweise orthogonal zu beiden Steuerplatten verläuft. Diese
Bolzen laufen vorteilhafterweise zumindest in ihrem Mittelbereich
in länglichen
Führungen,
die im Aufnahmebereich der schließblechseitigen Ablaufsteuerung
vorzugsweise ortsfest angebracht sind, und ermöglichen die kontrollierte Führung der
Steuerplatten entlang einer Verschieberichtung. Diese besondere
Ausführungsform
zeichnet sich durch eine hohe Zuverlässigkeit aus. Neben einer erhöhten Führungssicherheit
des mindestens einen Schiebers lassen sich durch diese besondere Anordnung
zudem erheblich größere Kräfte auf
den mindestens einen Schieber übertragen.
Dabei sind die den mindestens einen Schieber führenden Mittel vorzugsweise
ebenfalls bolzenartig ausgeführt
und stehen zu beiden, den Steuerplatten zugewandten Seiten des Schiebers, über. Besonders
bevorzugt sind Rollen auf den Bolzen gelagert, durch die sich die
Reibung der Bolzen an den länglichen
Führungen der
Steuerplatten erheblich senken lässt.
Dabei verläuft
die Rotationsachse der Bolzen koaxial zur Bolzenachse, so dass die
Rollen auf der Kontaktfläche mit
dem länglichen
Führungen
der Steuerplatten entlang rollen.
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Ferner
ist es bevorzugt, mehr als ein Führungsmittel
an dem mindestens einen Schieber anzubringen, wie beispielsweise
zwei den mindestens einen Schieber durchlaufende Bolzen. In diesem
Fall stehen zu beiden Seiten des Schiebers jeweils zwei Bolzenenden über. Diese
besondere Anordnung der Führungselemente
an dem mindestens einen Schieber erlaubt der Ablaufsteuerung neben
linearen Bewegungsmustern des Schiebers auch Schwenkbewegungen des
Schiebers zu initiieren. Eine Schwenkbewegung ist insbesondere zum
Zurückschieben
des Riegels hinter die Stulpoberfläche von Vorteil, wohingegen
der Schieber, der die Hilfsfallenausnehmung sperrt oder freigibt,
vorzugsweise auf den beiden jeweils den Steuerplatten zugewandten Seiten
nur ein überstehendes
Führungselement
aufweist und linear bewegt wird.
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Neben
einem Entriegelungsvorgang des erfindungsgemäßen Verriegelungssystems, bei
dem bei verschlossener Tür
zuerst die Hilfsfallenausnehmung freigegeben wird, so dass die Hilfsfalle
ausfahren kann und der anschließend
zurückgeschobene Riegel
in seiner zurückgefahrenen
Position arretiert wird, kann es wünschenswert sein, das erfindungsgemäße Verriegelungssystem
in einen sogenannten "Dauer-offen-Modus" schalten zu können. Dabei
ist unter einem "Dauer- offen-Modus" ein Betriebszustand
des erfindungsgemäßen Verriegelungssystems
zu verstehen, in dem der Selbstverriegelungsmechanismus des selbstverriegelnden
Türschlosses kontinuierlich
unterbunden wird, bzw. das Verriegelungssystem bei geschlossener
Tür in
einem permanent entriegelten Zustand ist und die Tür somit
von beiden Seiten geöffnet
werden kann. Eine derartige Funktion ist beispielsweise für Türen in Bereichen
mit hohen Durchgangsfrequenzen, oder aber auch für Türen mit einer Tag-Nacht-Funktion,
bei denen tagsüber
ein Zugang möglich
sein soll und Nachts eine Sperrung der Tür vorliegt, geeigent. Um einen
derartigen Betriebszustand des Verriegelungssystems zu erhalten,
ist es erforderlich, dass der Riegel beim Schließen der Tür nicht vorgeschlossen bzw.
ausgefahren wird. In einem derartigen Zustand ist die schließblechseitige
Hilfsfallenausnehmung vielmehr permanent freigegeben. In diesem
Zusammenhang hat sich insbesondere die Verwendung einer Klappfalle
als besonders vorteilhaft erwiesen, da hier die Schlossfalle erst
verhältnismäßig spät in das
Türschloss
einfällt,
so dass die Hilfsfalle in diesem Moment bereits wieder ausreichend
genug ausgefahren ist und somit der Selbstverriegelungsmechanismus des
Riegels nicht ausgelöst
wird.
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Um
eine Entriegelung des erfindungsgemäßen Verriegelungssystems über eine
von der Tür
abgesetzten Position zu erzielen, weist das Verriegelungssystem
einen von einer abgesetzten Position aus ansteuerbaren Antrieb auf,
der die Ablaufsteuerung antreibt. Dabei weist die Ablaufsteuerung
vorzugsweise ein selbsthemmendes Getriebe auf. Mit Hilfe eines derartigen
Getriebes kann die Ablaufsteuerung in unterschiedlichen Positionen
gehalten werden, ohne dass für
die Aufrechterhaltung dieser Positionierung elektrische Energie
verbraucht wird. Dazu eignet sich beispielsweise ein über eine
Gewindespindel angetriebenes Schubgelenk, wobei die Gewindespindel
von dem Antrieb in eine rotierende Bewegung versetzt wird. Der Gewindeverlauf
ist dabei maßgeblich
für die Übersetzung
der rotierenden Bewegung in eine vorzugsweise lineare Bewegung eines
Teiles der Ablaufsteuerung, besonders bevorzugt der mindestens einen
Steuerplatte. Dazu durchläuft
die Gewindespindel vorzugsweise eine Mitnehmermutter mit einem korrespondierenden
Innengewinde, wobei die Mitnehmermutter einen Mitnehmer beispielsweise
in Form eines Überstandes
aufweist, der in funktionaler Verbindung mit der Steuerplatte steht.
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Die
Verwendung eines selbsthemmenden Getriebes ist besonders zur Positionshaltung
des mindestens einen Schiebers, der die schließblechseitige Hilfsfallenaussparung
bei geschlossener Tür sperrt,
von Vorteil. Da die Hilfsfalle federbeaufschlagt ist, muss der mindestens
eine Schieber, der die Hilfsfallenausnehmung sperrt, eine hinreichend
große Gegenkraft
aufbringen, um der federgetriebenen Bewegungstendenz der Hilfsfalle
entgegen zu wirken und diese beispielsweise aus dem schließblechseitigen
Hilfsfallenaufnahmeraum bzw. der Hilfsfallenausnehmung heraus zu schieben.
Der Schieber darf darüber
hinaus aber auch nicht von der Kraft, die von der Hilfsfalle auf
den Schieber ausgeübt
wird, in die Hilfsfallenausnehmung geschoben werden. Das selbsthemmende
Getriebe ist hier insofern von Vorteil, als dass durch die selbsthemmenden
Eigenschaften des Getriebes der mindestens eine Schieber stabil
positioniert wird, ohne dass dazu ein kontinuierlicher Energieaufwand
notwendig ist.
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Selbstverriegelnde
Türschlösser weisen
darüber
hinaus zum Teil zusätzliche
Sperrmechanismen auf, die den ausgefahrenen Riegel in seiner vorgeschlossenen
Position arretieren. Ein Zurückschieben des
Riegels in seine zurückgefahrene
Position ist nicht ohne eine vorhergehende Aufhebung dieses Sperrmechanismus
möglich.
In einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verriegelungssystems
ist daher ein durch die Ablaufsteuerung gesteuerter Entriegelungsmechanismus
vorgesehen, der vor dem Zurückschieben
des Riegels in das Türschloss
auch das Entsperren des Riegels durchführt. Eine derartige Ablaufsteuerung
steuert somit vor dem Zurückschieben
des Riegels in das Türschloss
auch das Entsperren des Riegels.
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Dabei
ist es besonders vorteilhaft, wenn die Entsperrung des vorgeschlossenen
und gesperrten Riegels und das Zurückschieben des Riegels kombiniert
erfolgt, vorzugsweise durch den mindestens einen Schieber. Hierzu
ist es jedoch erforderlich, dass der mindestens eine Schieber vor
dem Zurückschieben
des Riegels die Sperrung des vorgeschlossenen Riegels aufhebt. In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
weist der Riegel dazu in seinem dem Schließblech zugewandten stirnseitigen
Bereich einen über
die Stirnseite hervorstehenden federbeaufschlagten Stift bzw. einen
Entriegelungsbolzen auf, der vor der Entsperrung des Entriegelungsbolzens
durch den einen Schieber in Richtung des Türschlosses geschoben wird und
in einem ersten Schritt die Riegelsperrung aufhebt. Dazu wird der Schieber
zunächst
vorzugsweise linear verschoben. In einer daran anschließenden zweiten
Bewegungsphase wird der Riegel in seine zurückgeschobene Position geschoben.
Der Schieber wird dazu vorzugsweise in einer Schwenkbewegung bewegt.
Dabei wird der Schieber vorzugsweise so weit verschwenkt, dass er
mit einem Spitzenbereich über
die Schließblechoberfläche hervorsteht.
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Vorzugsweise
wird der Arretierungsmechanismus des Riegels erst ausgelöst, wenn
der Riegel zumindest kurzfristig hinter die Stulpoberfläche geschoben
wurde. Dazu ist es notwendig, in der bevorzugten Ausführungsform
den entsprechenden Schieber über
die Schließblechoberfläche hinaus
zu bewegen, vorzugsweise zu schwenken. Um dennoch ein problemloses
Aufschieben der Tür
zu ermöglichen und
ein Verkanten der Tür
zu verhindern, kann der betreffende Schieber beispielsweise einen
gefederten Überhub
aufweisen. Ein derartiger gefederter Überhub, typi scherweise mit
einer Orientierung, die weg von der Schließblechoberfläche weist,
ermöglicht
ein sicheres Zurückdrücken des
Schiebers in Richtung des Schließbleches, ohne dass eine zusätzliche
Bewegung der Ablaufsteuerung bzw. im Getriebe der Ablaufsteuerung
erforderlich ist. Darüber
hinaus weisen die Schieber, insbesondere der den Riegel verschiebende
Schieber, vorzugsweise Steuerschrägen in den zeitweise über die
Schließblechoberfläche hinausragenden
Spitzenbereichen auf.
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Darüber hinaus
weist das Verriegelungssystem vorzugsweise insbesondere schließblechseitig eine
Steuereinheit auf, die die Positionierung der Ablaufsteuerung steuert.
Dies ist beispielsweise eine Steuerplatine oder ein Mikrochip. Dabei
ist die Steuereinheit in einer besonders bevorzugten Ausführungsform
zusammen mit wesentlichen Bestandteilen der Ablaufsteuerung in einem
Gehäuse
integriert. Das Gehäuse
ermöglicht
eine kompakte Erscheinungsform des schließblechseitigen Teiles des Verriegelungssystems
und erleichtert letztendlich die Installation des Verriegelungssystems
erheblich. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Gehäuse um ein Stahlgehäuse, um
externen Manipulationen vorzubeugen. Darüber hinaus können der
Hilfsfallenaufnahmebereich und insbesondere aber auch der Riegelaufnahmebereich
beispielsweise durch Riegelkästen
zusätzlich
verkleidet und verstärkt
werden.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispieles
weiter erläutert.
Es zeigen schematisch:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems im verriegelten
Zustand;
-
2 perspektivische
Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform des schlossseitigen
Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems;
-
3 eine
perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems im entriegelten
Zustand;
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4a perspektivische
Darstellung des schließblechseitigen
Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems
im verriegelten Zustand ohne Steuerplatte;
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4b perspektivische
Darstellung des schließblechseitigen
Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems
im verriegelten Zustand mit Steuerplatte;
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5a perspektivische
Darstellung des schließblechseitigen
Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems
ohne Steuerplatte, wobei der zweite Schieber in Mittelstellung ist;
-
5b perspektivische
Darstellung des schließblechseitigen
Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems
mit Steuerplatte, wobei der zweite Schieber in Mittelstellung ist;
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6a perspektivische
Darstellung des schließblechseitigen
Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems
ohne Steuerplatte, wobei der zweite Schieber mit einem Teilbereich über die Schließblechoberfläche ragt;
-
6b perspektivische
Darstellung des schließblechseitigen
Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems
mit Steuerplatte, wobei der zweite Schieber mit einem Teilbereich über die Schließblechoberfläche ragt;
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7a perspektivische
Darstellung des schließblechseitigen
Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems
ohne Steuerplatte und mit freigegebener Ausnehmung, in welche die
Hilfsfalle bei geschlossener Tür
wahlweise hineinragt; und
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7b perspektivische
Darstellung des schließblechseitigen
Teils eines erfindungsgemäßen Verriegelungssystems
mit Steuerplatte und mit freigegebener Ausnehmung, in die die Hilfsfalle
bei geschlossener Tür
wahlweise hineinragt.
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1 zeigt
eine besonders bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verriegelungssystem 1.
In der dargestellten Ausführungsform weist
das Verriegelungssystem 1 einen schließblechseitigen Teil 2 (im
Folgenden Entriegelungstüröffner 2 genannt)
und ein selbstverriegelndes Türschloss 3 (im
Folgenden Türschloss
genannt) auf. Typischerweise wird bei Verwendung der Verriegelungssystems 1 bei
einflügeligen
Türen der
Entriegelungstüröffner 2 in
die Türzarge
und das Türschloss 3 in
das Türblatt
installiert. Erfolgt der Einbau des Verriegelungssystems 1 in
eine zweiflügelige
Tür, so
wird der Entriegelungstüröffner 2 vorzugsweise
in den Standflügel,
also den Flügel
der Tür,
der im Regelfall nur im Notfall geöffnet wird, eingebaut. Das
Türschloss 3 wird
entsprechend in den Gangflügel
der Tür,
also den Flügel,
der zum regulären
Durchgang durch die Tür
genutzt wird, eingebaut.
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1 zeigt
das Verriegelungssystem 1 in einem verriegelten Zustand.
Der Riegel 6 ragt in das Gehäuse 12 des Entriegelungstüröffners 2 hinein,
die Hilfsfalle 7 schlägt
gegen den mit seiner dem Türschloss
zugewandten Stirnseite bündig
mit der Oberfläche
des Schließblechs 5 abschließenden ersten Schieber 9 an.
Die Schlossfalle 8 ragt in eine entsprechende im Schließblech 5 angeordnete
oberhalb des Gehäuses 12 der
Entriegelungstüröffners 2 liegende Aussparung 23,
die zur Schlossfallenführung
Gleitbleche 21 aufweist.
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2 zeigt
das Türschloss 3 aus 1 von der
in 1 hinten liegenden und nicht sichtbaren Seite.
Das Türschloss 3 weist
einen Stulp 4 auf, der im geschlossenen Zustand der Tür, in die
das erfindungsgemäße Verriegelungssystem 1 eingebaut
ist, dem Schließblech 5 des
Entriegelungstüröffners 2 gegenüberliegt.
Der Riegel 6, die Hilfsfalle 7 und die Schlossfalle 8 des
Türschlosses 3 ragen über die Oberfläche des
Stulps 4 hinaus, wobei die Schlossfalle 8 eine
Klappfalle ist, die im ausgefahrenen Zustand parallel zur Schwenk-
bzw. Öffnungsebene
der Tür
schwenkbar ist. Der Riegel 6, die Hilfsfalle 7 und die
Schlossfalle 8 sind derartig im Türschloss 3 angebracht,
dass diese durch Federn (nicht dargestellt) vorgespannt sind und
zum Ausfahren in Richtung des Entriegelungstüröffners 2 tendieren.
Der Riegel 6 ist in seiner in das Türschloss 3 zurückgezogenen
Position (im Folgenden zurückgefahrene
Position genannt) im Türschloss 3 arretierbar,
d.h. trotz der Federbeaufschlagung, die den Riegel aus dem Türschloss 3 herausdrückt, kann
der Riegel 6 in seiner zurückgefahrenen Position arretiert
werden. Der Riegel 6 weist darüber hinaus einen Sperrmechanismus (nicht
sichtbar) auf, der den Riegel 6 in der dargestellten ausgefahrenen
Position sperrt, d.h. der ein Zurückschieben in das Türschloss
verhindert. Zur notwendigen Entsperrung ist ein aus der dem Stulp 4 abgewandten
Stirnseite des Riegels 6 herausragender federbeaufschlagter
Entriegelungsbolzen 28 vorgesehen. Dieser muss vor einem
Zurückschieben
des Riegels 6 zuerst in Richtung des Türschloss 3 gedrückt werden,
um die Sperrung des ausgefahrenen Riegels 6 zu lösen.
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Die
in 2 gezeigte Ausführungsform der Schlossfalle 8 als
Klappfalle weist zwei Steuerflächen
auf, wobei jeweils eine der Steuerflächen beim Öffnen bzw. beim Schließen der
Tür gegen
einen Teil des Türrahmens
oder des gegenüberliegenden
Türblattes,
typischerweise gegen ein dort angebrachtes Schließblech,
anschlägt
und ein Umklappen der Klappfalle entgegen der Schwenkrichtung des
das Türschloss 3 aufweisenden
Türblattes
steuert. Dabei klappt die Klappfalle in der dargestellten Ausführungsform
jeweils soweit herum, dass die Steuerfläche der Schlossfalle 8,
die auf der der Schwenkrichtung der Tür gegenüberliegenden Seite der Schlossfalle
liegt, orthogonal zur Stulpoberfläche verläuft. Dieser Klappmechanismus
der Schlossfalle 8 ist ebenfalls sperrbar. So ist die Schlossfalle 8 im
gesperrten Zustand, d.h. wenn die Schlossfalle 8 in ihrer
in 1 gezeigten zurückgeschobenen Position ist,
nicht umklappbar. Eine derartige Sperrung wird durch die gedrückte Hilfsfalle 7 ausgelöst und gesteuert.
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Darüber hinaus
ist die Schlossfalle 8 derartig im Türschloss 3 angeordnet,
dass die in Öffnungsrichtung
der Tür
liegende Steuerfläche
der Schlossfalle 8 einen geringeren Abstand zum seitlichen
Rand der Oberfläche
des Stulps 5 aufweist als die entsprechende Steuerfläche des
Riegels 6. Diese besondere Anordnung gewährleistet,
dass bei dem Verriegelungssystem 1 in verriegeltem Zustand,
wie beispielsweise in 1 gezeigt, die in Öffnungsrichtung der
Tür liegende
Steuerfläche
der Schlossfalle 8 (in 1 nach vorne
aus der Zeichnungsebene heraus) vor dem Riegel 6 gegen
den Randbereich der entsprechend im Schließblech 5 vorgesehenen
Ausnehmung zur Aufnahme der Schlossfalle 8 anschlägt. Durch
diese Anordnung liegt der durch das Schließblech 5 ausgeübte Gegendruck
bei in Öffnungsrichtung
gedrückter
Tür somit
nicht auf dem Riegel 6, sondern auf der Schlossfalle 8.
Die Schlossfalle 8 ist ferner verschiebbar in das Türschloss 3 verschiebbar angeordnet
und kann in Richtung des Türschlosses 3 verschoben
werden. Dabei ist ein weiterer Sperrmechanismus vorgesehen, der
ein Zurückschieben
der ausgefahrenen Schlossfalle verhindert. Eine derartige Sperrung
der Verschiebbarkeit der Schlossfalle 7 wird ebenfalls
durch eine gedrückte
Hilfsfalle 7 ausgelöst.
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Die
in 2 dargestellte Hilfsfalle 7 ist keilförmig ausgebildet.
Dabei bildet der Keil zwei Steuerschrägen, die in der Spitze des
Keils zusammenlaufen. Die Hilfsfalle 7 ist zudem durch
eine (nicht dargestellte) Feder vorgespannt und lässt sich
in Richtung des Türschlosses 3 zurückbewegen
bzw. zurückschieben.
Dabei ist die Hilfsfalle 7 derartig ausgelegt, dass ein
Zurückschieben
sowohl linear in Richtung des Türschlosses 3 erfolgen
kann, als auch durch eine Schwenkbewegung, wobei auch bei einer Schwenkbewegung
die Hilfsfalle 7 in Richtung des Türschlosses 3 bewegt
wird.
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Die
in 2 nicht sichtbare Steuermechanik, welche sich
in einem Gehäuse 27 des
Türschlosses 3 befindet,
steuert die Sperrung des Klappmechanismus der Schlossfalle 8,
die Sperrung des Zurückschiebens
der Schlossfalle 8 in das Türschloss 3, das Ausfahren
des Riegels 6, die Arretierung des Riegels 6 und
die Sperrung des Riegels 6. Die Mechanik des Türschlosses 3 ist
dabei so ausgeführt,
dass die zurückgeschobene
Hilfsfalle 7 sowohl den Klappmechanismus der Schlossfalle 8 sperrt,
sowie ein Zurückschieben
der Schlossfalle 8 sperrt. Ausgehend von dem in 2 dargestellten
Zustand des Türschlosses 3 in
gesperrtem Zustand, in der der Riegel 6 ausgefahren und
gesperrt ist, und die Hilfsfalle 7 in einer Position ist,
die bereits soweit zurückgefahren ist,
dass die entsprechenden an die Hilfsfalle 7 gekoppelten
Sperrmechanismen ausgelöst
werden, ist eine Entriegelung der Tür über a) einen mit der Druckernuss 29 des
Türschlosses 3 in
Wirkverbindung stehenden Drücker
(nicht dargestellt) von der Innenseite der Tür, b) über einen in ein Zylinderschloss (nicht
dargestellt) passenden Schlüssel
oder aber c) durch einen beispiels weise über eine Panikstange ausgelösten Panikentriegelungsmechanismus
möglich.
Dazu muss allerdings jeweils die Entriegelung des Riegels 6 entweder
schlossseitig oder schließblechseitig
vorher entsprechend gelöst
werden.
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Im
geöffneten
Zustand der Tür
(nicht dargestellt) liegt der Riegel 6 hingegen arretiert
in seiner zurückgefahrenen
Position vor, die Hilfsfalle 7 und die Schlossfalle 8 sind
ausgefahren, die Schlossfalle 8 ist nicht gesperrt. Beim
Schließen
der Tür
sind die Steuerschrägen
der Hilfsfalle 7 und der Schlossfalle 8 so zueinander
ausgelegt, dass zuerst die Schlossfalle 8, im Regelfall
nach einem Umklappen, über eine
der Steuerfläche
von beispielsweise einem Schließblech
ein Stück
in das Türschloss 3 zurückgeschoben
wird. Erst anschließend
kommt auch die entsprechende Steuerfläche der Hilfsfalle 7 in
Kontakt mit dem Schließblech
und wird entsprechend zurückgeschoben.
Hierdurch ist gewährleistet,
dass die Hilfsfalle 7 die Schlossfalle 8 nicht
vorzeitig sperrt. Hilfsfalle 7 und Schlossfalle 8 gleiten
nun beide über das
Schließblech,
wobei die Schlossfalle 8 schließlich in eine entsprechende
Ausnehmung im Schließblech
fällt und
dadurch die Arretierung des Riegels 6 löst, der somit ausfährt und
in seiner ausgefahrenen Position gesperrt wird. Da die Hilfsfalle 7 vorerst
in ihrer zurückgefahrenen
Position bleibt, wie beispielsweise in 1 gezeigt,
ist die Klappmechanismus der Schlossfalle 8 ebenfalls gesperrt.
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Die Öffnung der
Tür, welche
die in 1 dargestellte Ausführungsform des Verriegelungssystems 1 aufweist,
kann ferner über
eine Türöffnerfunktion
mittels des Entriegelungstüröffners 2 erfolgen. Durch
den Entriegelungstüröffner 2 wird
ein Entsperren und Zurückschieben
des Riegels und ein Ausfahren der Hilfsfalle 7 bei geschlossenem
Zustand der Tür
ermöglicht. 3 zeigt
das Verriegelungssystem 1 in einem entsprechenden Zustand.
Dazu weist das Verriegelungssystem 1 eine schließblechseitige
Ausnehmung 11 (im Folgenden Hilfsfallenausnehmung 11 genannt)
auf, in die die Hilfsfalle 7 bei geschlossenem Zustand
der Tür
hineinfahren kann. Die Freigabe und Sperrung der Hilfsfallenausnehmung 11 erfolgt
dabei über
einen in 3 nicht sichtbaren ersten Schieber.
Darüber
hinaus weist der Entriegelungstüröffner 2 einen
zweiten Schieber 10 auf, der die Sperrung des ausgefahrenen
Riegels 6 lösen kann
und den Riegel von seiner ausgefahrenen Position in seine zurückgefahrene
Position schieben kann. Die Steuerung des ersten Schiebers und des zweiten
Schiebers 10 erfolgt dabei über eine Ablaufsteuerung, die
in 3 von einem Gehäuse 12 umgeben ist.
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Die 4a bis 7b verdeutlichen
die Funktionsweise der Türöffnerfunktion
des Entriegelungstüröffners 2 des
erfindungsgemäßen Verriegelungssystems 1 während eines
Entriegelungsvorgangs.
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Dazu
zeigt 4a zunächst den Entriegelungstüröffner 2 in
einer seitlichen Draufsicht, wobei das Verriegelungssystem zu diesem
Zeitpunkt im verriegelten Zustand ist. Der Entriegelungstüröffner 2 weist
ein Schließblech 5,
einen ersten Schieber 9, einen zweiten Schieber 10,
ein Gehäuse 12,
einen Gleichstrommotor 13, Anschlüsse 14 für den Gleichstrommotor 13,
aber auch für
Signalleitungen, die das Verriegelungssystem mit beispielsweise
einem Taster verbinden, eine Gewindestange 15 (Gewinde selbst
nicht dargestellt), eine Mitnehmermutter 16 mit einem Führungsvorsprung 17,
Fixiermittel 18, Führungsbolzen 19, 19' (am zweiten
Schieber 10) und 19'' (am ersten
Schieber 9), sowie zwei Steuerplatten 20 (in 4a nicht
dargestellt) und 20' auf.
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Ist
das Verriegelungssystem im verriegelten Zustand, ist der zweite
Schieber 10 mindestens soweit in das Gehäuse 12 des
Entriegelungstüröffners 2 zurückgezogen,
dass der Riegel des Türschlosses in
den Entriegelungstüröffner 2 eindringen
kann. Der zweite Schieber 10 ist dabei massiv und im Wesentlichen
quaderförmig
ausgebildet und weist zwei Führungsbolzen 19 und 19' auf. Die beiden
Führungsbolzen 19 und 19' durchlaufen
den zweiten Schieber 10 senkrecht und stehen zu beiden
Längsseiten
des zweiten Schiebers 10 über. Die Längsseiten des zweiten Schiebers 10 verlaufen
dabei orthogonal zur Oberfläche
des Schließblechs 5 und
parallel zur Bewegungsebene des zweiten Schiebers 10. Darüber hinaus
sind die beiden Längsseiten
jeweils einer der beiden Steuerplatten 20 und 20' zugewandt.
Der oberhalb des zweiten Schiebers 10 angeordnete erste
Schieber 9 hingegen weist nur einen den ersten Schieber 9 durchlaufenden
Führungsbolzen 19'' auf, wobei die Längsachse
des Führungsbolzen 19'' parallel zu den Längsachsen
der Führungsbolzen 19 und 19' verläuft. Auch
der erste Schieber 9 ist im Wesentlichen massiv ausgeführt, wobei
die schließblechseitige
Stirnseite des ersten Schiebers 9 derartig ausgeführt ist,
dass der erste Schieber 9 in seiner in 4a gezeigten
ausgefahrenen Position die Hilfsfallenausnehmung 11 im
Schließblech 5 nahezu vollständig ausfüllt. Dabei
schließt
die Oberfläche
der schließblechseitige
Stirnseite des ersten Schiebers 9 bündig mit der Oberfläche des
Schließblechs 5 ab.
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Die
Ablaufsteuerung des in 4a gezeigten Entriegelungstüröffners 2 weist
ferner zwei Steuerplatten 20 (nicht sichtbar) und 20' auf. Die Steuerplatten 20 und 20' sind dabei
derart voneinander beabstandet angeordnet, dass sie parallel zueinander und
parallel zur Bewegungsebene des ersten Schiebers 9 und
des zweiten Schiebers 10 verlaufen. Dabei liegt die Bewegungsebene
der beiden Schieber 9 und 10 zwischen den beiden
Ebenen der Steuerplatten 20 und 20'. Zur Steuerung des ersten Schiebers 9 und
des zweiten Schiebers 10 werden die beiden Steuerplatten 20 und 20' entlang der
Längserstreckung
des Schließblechs 5 in 4a bewegt.
Zum Antrieb weist der Entriegelungstüröffner 2 dazu einen Gleichstrommotor 13 auf,
der zum Anschluss einer elektrischen Stromversorgung ferner eine
Anschlussbuchse 14 aufweist. Der Gleichstrommotor 13 treibt eine
Rotationsbewegung der Gewindestange 15 um die Längsachse
der Gewindestange 15 an (Details des Gewindes sind nicht
dargestellt sind), wobei die Achse der Gewindestange parallel zur
Schließblechoberfläche verläuft. Das
Gewinde ist dabei so angelegt, dass es wendelförmig die Längsachse der Gewindestange
umläuft.
Ferner handelt es sich um eine Außengewinde, d.h. das Gewindeprofil
ist an der Außenseite
der Gewindespindel angeordnet.
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Die
Gewindestange 15 durchläuft
eine Mitnehmermutter 16, wobei die Mitnehmermutter 16 dazu
eine entsprechende Bohrung aufweist, die ein zum Außengewinde
der Gewindespindel 15 korrespondierendes Innengewinde aufweist,
welches formschlüssig
mit dem Außengewinde
der Gewindestange 15 im Eingriff steht. Eine durch den
Gleichstrommotor 13 angetriebene axiale Rotation der Gewindestange 15 führt somit
letztendlich zu einer Verschiebung der Mitnehmermutter entlang der
Längsachse der
Gewindestange 15. Zur Übertragung
der Bewegung der Mitnehmermutter 16 auf die Steuerplatten 20 und 20' weist die Mitnehmermutter 16 einen
von der Mitnehmermutter 16 abstehenden Führungsvorsprung 17 auf,
wobei in 3a lediglich der aus der Zeichnungsebene
herausragende Führungsvorsprung 17 sichtbar
ist. Die Mitnehmermutter weist jedoch auch auf der gegenüberliegenden
Seite der Mitnehmermutter einen entsprechenden Führungsvorsprung auf.
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Zur Übertragung
der im Hinblich auf die Gewindestange 15 Axialverschiebung
der Mitnehmermutter 16 durch den Führungsvorsprung 17 weisen die
Steuerplatten 20 und 20' entsprechende Lochungen bzw. Einschnitte
auf, durch die der Führungsvorsprung
wie beispielsweise in 4b gezeigt jeweils hindurch
ragt. Damit die Steuerplatten 20 und 20' stabil und
zuverlässig
entlang der Längsachse
der Gewindestange 15 verschoben werden können, weist der
Entriegelungstüröffner 2 darüber hinaus
Fixiermittel 18 auf, die ebenfalls mit den Steuerplatten 20 und 20' in funktionaler
Verbindung stehen. Die Fixiermittel 18 sind bolzenartig
ausgeführt
und verbinden die beiden Steuerplatten 20 und 20' miteinander, werden
somit zusammen mit den Steuerplatten 20 und 20' bewegt. Dabei
sind die Fixiermittel 18 orthogonal zu beiden Steuerplatten 20 und 20' angeordnet.
Die Fixiermittel 18 und 18' laufen im Führungen, die entlang der Bewegungsrichtung
der Steuerplatten 20 und 20' verlaufen. So liegt beispielsweise
das in 4a gezeigte obere Führungsmittel
in einer Schienenführung,
die parallel zur Längsachse
der Gewindespindel 15 verläuft.
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Zur Übertragung
der Bewegung der Steuerplatten 20 und 20' entlang der
Längserstreckung
des Schließblechs 5 auf
den ersten Schieber 9 und den zweiten Schieber 10 weisen
die Schieber 9 und 10 jeweils ein Keilgetriebe
mit Steuerschrägen
auf. Dazu ist die Steuerplatte 20 mit den Langlöchern 24, 24' und 24'' und die Steuerplatte 20 mit
den Langlöchern 30, 30' und 30'' versehen, wobei ein Langloch 24, 24' oder 24'' der Steuerplatte 20 jeweils
deckungsgleich mit einem Langloch 30, 30' und 30'' der Steuerplatte 20' die entsprechende
Steuerplatte 20 bzw. 20' durchläuft. Dabei stehen die Führungsbolzen 19, 19' und 19'' in funktionaler Verbindung mit
den Steuerschrägen
bzw. den Langlöchern 24 bis 24'' bzw. 30 bis 30'' der Steuerplatten 20 und 20'. Im Einzelnen durchgreift
der Führungsbolzen 19 mit
seinem überstehenden
Bereich das Langloch 24 der Steuerplatte 20 bzw.
auf der gegenüberliegenden
Seite das Langloch 30 der Steuerplatte 20'. Entsprechend
greift der Führungsbolzen 19' in das Langloch 24' (bzw. 30') der Steuerplatte 20 (bzw. 20') und der Führungsbolzen
des zweiten Schiebers 9 in das Langloch 24'' (bzw. 30') der Steuerplatte 20 (bzw. 20).
Darüber
hinaus ist die Bohrung, durch die der Führungsbolzen 19 durch
den zweiten Schieber 10 geführt wird, im Längsquerschnitt
nicht kreisförmig
sondern gestreckt ausgeführt.
Innerhalb dieser Bohrung des zweiten Schiebers 10 ist ein
gefederter Überhub
vorhanden, so dass der zweite Schieber 10 gegenüber dem
Führungsbolzen 19 gefedert
ist. Die Gesamtheit der dargestellten Ablaufsteuerung führt letztendlich
dazu, dass der erste Schieber 9 und der zweite Schieber 10 von
dem Gleichstrommotor 13 angetrieben werden können. Dabei
sind der erste Schieber 9 und der zweite Schieber 10 derartig
im Gehäuse 12 des
Entriegelungstüröffners 2 angeordnet,
dass der zweite Schieber 10 ein Bewegungsmuster ausführt, in
dem zuerst durch Drücken
des Entriegelungsbolzens 28 die Sperrung des Riegels aufgehoben
wird und der Riegel anschließend
in das Türschloss 3 bis
zur Arretierung zurückgeschoben
wird. Darüber
hinaus treibt der Antriebsmotor 13 ferner den ersten Schieber 9 an,
der die Hilfsfallenausnehmung 11 entweder freigibt oder
sperrt. Die Ablaufsteuerung ist hierzu entsprechend ausgelegt, dass
die Bewegung des ersten Schiebers 9 und die Bewegung des
zweiten Schiebers 10 koordiniert zueinander abläuft, um
den im Türschloss 3 vorhandenen
Verriegelungsmechanismus von Seiten des Entriegelungstüröffners 2 betätigen zu
können.
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Die 4a bis 7b zeigen
einen Entriegelungsvorgang des Entriegelungstüröffners 2. Dabei lässt sich
ein derartiger Entriegelungsvorgang in vier entscheidende Positionierungsphasen
des ersten Schiebers 9 und des zweiten Schiebers 10 einteilen.
Die 4a bis 7b zeigen
dazu lediglich die Funktionsweise des Entriegelungstüröffners 2,
der Mechanismus des Türschlosses
wurde bereits eingangs der Figurenbeschreibung ausgiebig erläutert.
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In
der in den 4a und 4b gezeigten Verriegelungsposition
des Entriegelungstüröffners ist der
zweite Schieber 10 in das Gehäuse des Entriegelungstüröffners 2 zurück gefahren
und gibt somit einen Eindringbereich für den Riegel des Türschlosses im
Entriegelungstüröffner 2 frei.
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Der
erste Schieber 9 hingegen ist vollständig ausgefahren und schließt mit seiner
schließblechseitigen
Stirnseite bündig
mit dem Schließblech 5 ab. Für das Verriegelungssystem
bedeutet dieser Zustand, dass bei geschlossener Tür der Riegel
in den Entriegelungstüröffner 2 hineinragt,
und die Hilfsfalle nach wie vor in das Türschloss gedrückt wird.
Die Tür bzw.
das Verriegelungssystem ist somit verriegelt.
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Die 5a und 5b zeigen
den Entriegelungstüröffner 2 in
einer Zwischenposition. Der erste Schieber 9, welcher die
Hilfsfallenausnehmung 11 freigibt oder sperrt, ist nach
wie vor vollständig
ausgefahren. Der zweite Schieber 10 hingegen ist parallel
zum Schließblech 5 in
Richtung des Schließblechs 5 verschoben.
Dabei wurde durch diese Bewegung von dem in den 4a und 4b gezeigten
Zustand zu dem in den 5a und 5b gezeigten Zustand
in einem ersten Schritt der im Riegel des Türschloss angebrachte Entriegelungsbolzen
betätigt,
so dass die Riegelsperrung aufgehoben wurde. Anschließend wurde
der Riegel durch den in Richtung des Schließblechs 5 verfahrenen
zweiten Schieber 10 zumindest teilweise aus dem Gehäuse 12 des Entriegelungstüröffners 2 herausgeschoben.
Bis zu diesem Punkt wurde der zweite Schieber 10 somit
linear verschoben. Eine derartige Bewegung wird durch parallel zueinander
aber schräg
zur Längsachse
der Gewindespindel 15 verlaufende Langlöcher 24 und 24 (bzw.
dazu korrespondierend die entsprechenden Langlöcher in Steuerplatte 20') ermöglicht. Dabei
erfolgte die Bewegung des zweiten Schiebers 10 orthogonal
zur Verschieberichtung der Steuerplatten 20 und 20'.
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Die 6a und 6b stellen
den Entriegelungstüröffner 2 nunmehr
in einer Position dar, in der der Riegel vollständig aus dem Gehäuse 12 des
Entriegelungstüröffners 2 herausgeschoben
wurde. Der zweite Schieber 10 wurde hier nicht mehr linear
verschoben, sondern mit dem dem Gleichstrommotor 13 zugewandten
Ende des zweiten Schiebers 10 über die Schließblechoberfläche hinaus
aus dem Entriegelungstüröffner 2 herausgeschwenkt.
Dabei ist in 6a der aus dem Türöffnergehäuse 12 heraus
ragende Spitzenbereich 25 des zweiten Schiebers 10 zu
erkennen. Die Schwenkbewegung wird durch den speziellen Verlauf
der Langlöcher 24 und 24' (bzw. den korrespondierenden
Langlöchern
auf der Steuerplatte 20')
erzielt. Eine derartige Schwenkbewegung wird durch die Steuerplatten 20 und 20' ausgelöst, in dem
die Steuerschrägen
eines Führungsbolzens,
in der vorliegenden Ausführungsform
des Führungsbolzens 19', parallel zur
Längsachse
der Gewindestange 15 verlaufen, wohingegen die Steuerschräge des Führungsbolzens 19 des
ersten Schiebers 9 schräg zur
Längsachse
der Gewindespindel 15 verläuft.
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In
den 7a und 7b schließlich wird der
erste Schieber 9 in seine in das Gehäuse 12 des Entriegelungstüröffners zurückgezogene
Position verfahren, womit die Hilfsfallenausnehmung 11 freigegeben
wird. Die gezeigte Stellung der beiden Schieber 9 und 10 zueinander
entspricht dem entriegelten Zustand der erfindungsgemäßen Verriegelungssystems 1.
Die Hilfsfalle des dem Schließblech gegenüberliegenden
Türschlosses
kann in die Hilfsfallenausnehmung 11 hineinragen, wodurch
die Sperrung der Schlossfalle aufgehoben und die Arretierung des
Riegels ausgelöst
wird.
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Darüber hinaus
kann durch die in den 7a und 7b gezeigte
Position des ersten und des zweiten Schiebers ferner eine "Dauer-offen-Funktion" des Verriegelungssystems 1 erreicht
werden. Dadurch, dass beim Schließen der Tür die Hilfsfalle 7 nicht
kontinuierlich zurückgeschoben
bleibt, sondern bei geschlossener Tür in die Hilfsfallenausnehmung 11 hineinragen
kann, wird der Verriegelungsautomatismus des Türschlosses 3 nicht
ausgelöst.
Dazu sind die Hilfsfalle 7, die Schlossfalle 8 und
die entsprechenden schließblechseitigen
Ausnehmungen derart zueinander angelegt, dass zumindest während der "Dauer-offen-Funktion" beim Schließen der
Tür die Schlossfalle 8 erst
nach der Hilfsfalle 7 in das Schließblech 5 fällt.