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DE19613638A1 - Schloß - Google Patents

Schloß

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DE19613638A1
DE19613638A1 DE1996113638 DE19613638A DE19613638A1 DE 19613638 A1 DE19613638 A1 DE 19613638A1 DE 1996113638 DE1996113638 DE 1996113638 DE 19613638 A DE19613638 A DE 19613638A DE 19613638 A1 DE19613638 A1 DE 19613638A1
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DE
Germany
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locking
lock
toggle lever
lock according
bolt arrangement
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DE1996113638
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Ludger Vos
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Meyerle Herbert De
SimonsVoss Technologies GmbH
Original Assignee
Simons & Vos Identifikationssy
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Publication date
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    • E05B47/00Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05B15/0086Toggle levers
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    • E05B47/0001Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means with electric actuators; Constructional features thereof
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    • E05C5/00Fastening devices with bolts moving otherwise than only rectilinearly and only pivotally or rotatively

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  • Lock And Its Accessories (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Schloß, das sich beispiels­ weise zum Verriegeln einer Tür eignet.
Solche Schlösser sind in DIN 18251 angegeben. Diese Schlösser weisen ein Gehäuse (Schloßkasten) auf, in dem ein Riegel und eine Falle geführt sind. Der Riegel zeigt eine stumpfe Stirnseite. In Sperrstellung ragt er mit der Stirn­ seite in eine Aussparung einer Türzarge, die oft mit einem Schließblech verstärkt ist. In Freigabestellung ist der Rie­ gel aus der Aussparung zurückgezogen. Die Bewegung zwischen diesen beiden Stellungen geschieht durch Drehen eines Schlüs­ sels, Zylinderschlosses oder Knaufs.
Die Falle weist eine abgeschrägte Stirnfläche auf und wird von einer Feder in Sperrstellung gehalten. Aufgrund die­ ser Ausgestaltung kann sie beim Zuschlagen der Tür von selbst in eine weitere Aussparung in der Türzarge einrasten. Zum Öffnen wird die Falle gegen die Kraft der Feder zurückgezo­ gen, indem eine Türklinke niedergedrückt oder ebenfalls ein Schlüssel oder Knauf gedreht wird.
Verschiedene Versuche, konventionelle Schlösser elektro­ magnetisch ferngesteuert oder automatisch bei Annäherung ei­ ner zutrittsberechtigten Person zu betätigen, sind in DE-A-21 01 363 und DE-A-38 41 573 angegeben. Riegel und Falle konven­ tioneller Schlösser sind relativ massiv ausgeführt und wenig leichtgängig, um ein gewaltsames Aufbrechen oder eine Manipu­ lation durch Rütteln zu verhindern. Daher benötigt die elek­ tromagnetische Betätigung eine ausreichende Energiezufuhr, wofür auf aufwendige Weise Elektroleitungen verlegt werden müssen, die wiederum vor Manipulation geschützt sein sollten. Das in der zuerst genannten Druckschrift angegebene Schloß muß außerdem nach jedem elektromagnetischen Öffnen per Hand gegen die Kraft einer Feder vorgespannt und geschlossen wer­ den, was den Bedienungskomfort herabsetzt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Schloß anzugeben, das mit geringem Energieaufwand betätigt werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit dem in Anspruch 1 angegebenem Schloß. Während die obengenannten konventionellen Schlösser ausschließlich Riegelanordnungen mit linear beweg­ lichen Bauteilen aufweisen, ist die Riegelanordnung nach der Erfindung mit einer drehbaren Schließnase versehen. Die dreh­ bare, klapp- bzw. kippbare Schließnase ermöglicht einen be­ sonders kurzen Betätigungsweg ohne großen Kraftaufwand. Die zum Öffnen und Schließen des Schlosses erforderliche Energie kann somit klein gehalten werden.
Je nach der Form der Schließnase (stumpf oder mit abge­ schrägter Stirnfläche) kann die Riegelanordnung den Riegel oder die Falle eines Türschlosses bilden. Die Erfindung eig­ net sich jedoch auch für andere Schlösser, wie Möbelschlös­ ser, die mit geringem Energieaufwand gesperrt oder geöffnet werden sollen. Beispielsweise läßt sich das Schloß elektroma­ gnetisch, ferngesteuert oder von einem elektronischen annähe­ rungssensitiven Zutrittskontrollsystem entriegeln. Die zum Betrieb erforderliche Energie kann dann einer kleinen einge­ bauten Batterie entnommen werden, die dennoch eine Lebens­ dauer von mehreren Jahren aufweist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Ausgestaltungen der Ansprüche 3 und 4 haben den Vor­ teil, daß die Schließnase von der Sperrstellung in die Frei­ gabestellung lediglich um einen kleinen Winkel kippen muß. Wenn das Schloß in einer Tür eingebaut ist, braucht sich die Schließnase dabei nicht vollständig aus der Aussparung in der Türzarge zurückzuziehen. Das vollständige Freigeben des Schlosses erfolgt dann nämlich durch Druck auf die Tür, wobei die Schließnase aufgrund ihrer schräg gestellten Sperrfläche aus der Aussparung heraus gleitet, während sie die Riegelan­ ordnung in den Schloßkasten hineinschiebt.
Die Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 5 und 6 sind me­ chanisch besonders stabil. Der Kniehebel kann in seiner ge­ streckten Stellung (entsprechend der Sperrstellung der Rie­ gelanordnung), und solange er vom Arretierstift am Einknicken gehindert wird, große Druckkräfte in Längsrichtung aufnehmen, ohne daß eine Gefahr besteht, daß das Schloß unbeabsichtigt aufspringt. Die Druckkräfte werden an dem Arretierstift vor­ beigeleitet, der dadurch stets leicht bewegbar bleibt.
Die Merkmale der Ansprüche 8 und 9 bewirken auf einfache Weise ein Zurückkehren des Kniehebels in die gestreckte Posi­ tion und somit ein Zurückkehren der Schließnase in die Sperr­ stellung, sobald das Schloß unter Zurückschieben der Riegel­ anordnung geöffnet wurde.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeich­ nungen dargestellt. Darin zeigt
Fig. 1 ein Schnittbild von oben durch eine Türzarge und ein Tür, in die ein Schloß des Ausfüh­ rungsbeispiels der Erfindung eingesetzt ist
Fig. 2 eine Seitenansicht der Riegelanordnung des Schlosses nach Fig. 1, und
Fig. 3 eine Aufsicht auf die Riegelanordnung.
Fig. 1 zeigt von oben betrachtet eine Tür 1, die an ei­ ner Türzarge 2 anliegt. In die Tür ist ein Schloß eingesetzt, das von einem Schloßkasten 3 aufgenommen wird. Auf der der Fürzarge 2 Zugewandten Stirnseite ist der Schloßkasten 3 mit einem Stulp 4 abgeschlossen.
Durch den Stulp 4 ragt eine Schließnase 11 einer Riegel­ anordnung 10 in eine Aussparung 5 der Türzarge 2. Die Kanten der Aussparung 5 sind mit einem Schließblech 6 verstärkt.
Die Riegelanordnung 10 ersetzt hier die Falle eines kon­ ventionellen Schlosses nach DIN 18251. Die Riegelanordnung 10 ist längsverschiebbar im Schloßkasten 3 angeordnet und wird von einer Druckfeder 7 in der dargestellten vorgeschobenen, sperrenden Stellung gehalten, in der die Schließnase 11 aus dem Schloßkasten 3 herausragt. Eine Sperrfläche 12 der Schließnase 11 bildet einen Anschlag gegen die Türzarge 2 und das Schließblech 6 und verhindert ein Öffnen der Tür bei Krafteinwirkung in Richtung des Pfeil s A. Die Richtung der Längsverschiebbarkeit der Riegelanordnung 10 liegt parallel zur Sperrfläche 12 und beide stehen senkrecht zum Pfeil A. Dadurch verläßt die Riegelanordnung bei Krafteinwirkung ihre vorgeschobene, sperrende Stellung nicht.
Die Riegelanordnung 10 ist mit einem Angriff 13 verse­ hen, an dem eine (nicht dargestellte) Türklinkenmechanik an­ setzen kann, um die Riegelanordnung 10 gegen die Druckfeder 7 in den Schloßkasten 3 zurückzuziehen und die Tür freizugeben.
Bei der Erläuterung des Aufbaus der Riegelanordnung 10 wird im folgenden auch auf Fig. 2 Bezug genommen, die eine Seitenansicht der Riegelanordnung aus Richtung des Pfeils A darstellt.
Die Riegelanordnung 10 beinhaltet einen Riegelkörper 14. Die Schließnase 11 ist mittels eines Gelenks 15 drehbar am Riegelkörper 14 befestigt. Die Drehachse des Gelenks 15 ist parallel zur Sperrfläche 12 ausgerichtet. Neben dem Gelenk 15 ist die Schließnase 11 gelenkig mit einem ersten Hebelelement 16 verbunden, das wiederum gelenkig mit einem zweiten Hebel­ element 17 verbunden ist, das schließlich ebenfalls gelenkig an dem Riegelkörper 14 angesetzt ist. Die Hebelelemente bil­ den einen Kniehebel 16, 17.
In der dargestellten Sperrstellung ist der Kniehebel 16, 17 gestreckt und ausgehend von der Schließnase 11 etwa tan­ gential zu einem gedachten Kreis um das Gelenk 15 gerichtet. Aufgrund dieser Anordnung verhindert der Kniehebel, solange er nicht einknickt, ein Drehen der Schließnase 11 um das Ge­ lenk 15 und die Riegelanordnung 10 bildet eine steife Struk­ tur. Befindet sich das Schloß wie in Fig. 1 dargestellt in Sperrstellung und wird dennoch versucht, die Tür 1 durch Krafteinwirkung in Richtung des Pfeils A gewaltsam zu öffnen, so übt die Zarge 2 eine Kraft auf die Sperrfläche 12 der Schließnase 11 aus. Diese Kraft bewirkt ein Drehmoment für die Schließnase 11 mit dem Gelenk 15 als Drehzentrum. Dabei wird der Kniehebel 16, 17 in Längsrichtung auf Druck bela­ stet. Das Gelenk 15 und die gelenkigen Verbindungen zwischen den Hebelelementen 16, 17 und der Sehließnase 11 sowie dem Riegelkörper 14 sind mit mit Spiel eingesetzten Führungsstif­ ten 18 versehen, die zumindest am Kniehebel 16, 17 lediglich eine lockere Führung bereitstellen, die dort auftretenden Druckkräfte jedoch nicht aufnehmen müssen. Denn bei Kraftein­ wirkung liegen die Schließnase 11, der Riegelkörper 14 und die Hebelelemente 16, 17 direkt aneinander an, um die an der Schließnase 11 angreifenden Kräfte auf den Riegelkörper 14 zu übertragen und von dort auf den Schloßkasten 3 abzuleiten.
Der Kniehebel 16, 17 wird von einem Arretierstift 19 am Einknicken gehindert. Dieser erstreckt sich in Fig. 1 senk­ recht zur Zeichenebene. Er ist mit dem Anker eines am Schloß­ kasten 3 befestigten (nicht dargestellten) Elektromagneten verbunden.
Die zuvor genannten Druckkräfte werden von dem Kniehebel 16, 17 im Wesentlichen an dem Arretierstift 19 vorbeigelei­ tet, ohne sich auf diesen zu übertragen. Bei manueller Betä­ tigung des Schlosses beispielsweise mittels einer Türklinke, deren Betätigungskraft auf den Angriff 13 übertragen wird, gleitet die Riegelanordnung 10 und mit ihr der Kniehebel 16, 17 am Arretierstift 19 vorbei, ohne auf diesen eine nennens­ werte Kraft auszuüben.
Neben der manuellen Betätigung erlaubt das Schloß des vorliegenden Ausführungsbeispiels eine elektromagnetische Entriegelung. Dazu hebt der bereits genannte Elektromagnet den Arretierstift 19 aus der Zeichenebene der Fig. 1 heraus. Diese Bewegung ist leichtgängig, auch wenn Kräfte auf die Tür 1 und damit auch auf den Kniehebel 16, 17 ausgeübt werden, da der Arretierstift 19 von diesen Kräften weitgehend entkoppelt ist. Der Kniehebel 16, 17 wird bei angehobenem Arretierstift 19 nicht mehr am Einknicken gehindert. Wie in Fig. 2 darge­ stellt, ist der Kniehebel 16, 17 mit einer Spiralfeder 20 versehen, die ihn bei entferntem Arretierstift 19 zum Ein­ knicken bringt. Die eingeknickte Stellung ist in Fig. 3 dar­ gestellt.
Bei eingeknicktem Kniehebel 16, 17 befindet sich die Riegelanordnung in ihrer Freigabestellung. Durch das Einknic­ ken verkürzt sich der Kniehebel 16, 17 und die Schließnase 11 dreht sich bzw. kippt um einige Grad um das Gelenk 15. Das Gelenk 15 ist auf Höhe des Stulps 4 angeordnet, damit die Schließnase 11 klein sein und innerhalb der Aussparung 5 aus­ reichend weit kippen kann. Im Gegensatz zur Sperrstellung, siehe Fig. 1, liegt die Sperrfläche 12 nun nicht mehr paral­ lel zu derjenigen Richtung, in die sich die Riegelanordnung 10 gegen die Kraft der Druckfeder 7 verschieben läßt. Sie steht auch nicht mehr senkrecht zur Kraft, mit der die Tür 1 normalerweise aufgedrückt wird, siehe Pfeil A in Fig. 1.
Ein Aufdrücken der Tür bewirkt daher ein Vorbeigleiten der Sperrfläche 12 an dem Schließblech 6 der Zarge 2. Dabei schiebt die Schließnase 11 die Riegelanordnung 10 gegen die Kraft der Druckfeder 7 in den Schloßkasten 3 hinein, bis sie an der Zarge 2 vorbeigleitet und die Tür aufspringt. Bei ge­ öffneter Tür schiebt die Druckfeder 7 die Riegelanordnung 10 wieder in die sperrende, vorgeschobene Stellung. Gleichzeitig wird der Kniehebel 16, 17 auf folgende Weise wieder ge­ streckt.
Nachdem der Arretierstift 19 elektromagnetisch kurz an­ gehoben wurde und der Kniehebel 16, 17 eingeknickt ist, fällt der Arretierstift 19, vorteilhafterweise getrieben von einer (nicht gezeigten) Feder, von oben zurück auf den Kniehebel 16, 17. Sobald die gekippte Schließnase 11 an der Zarge 2 vorbeiläuft und die Riegelanordnung 10 gegen die Kraft der Druckfeder 7 zurückschiebt, kommt der Arretierstift 19 oben auf dem ersten Hebelelement 16 zu liegen. Er fällt dabei auf den tieferliegenden Teil einer in Fig. 3 von einer unterbro­ chenen Linie angedeuteten Stufe 21. Der mit Blick von oben auf die Zeichenebene in Fig. 3 tieferliegende Teil befindet sich auf der der Schließnase 11 zugewandten Seite der Stufe 21. Sobald die Tür 1 vollständig geöffnet ist und die Schließnase 11 nicht mehr an der Zarge 2 anliegt, wird die Riegelanordnung 10 von der Druckfeder 7 wieder aus dem Schloßkasten 3 hervorgeschoben. Dabei gleitet die Stufe 21 am Arretierstift 19 entlang und drückt den Kniehebel 16, 17 in seine gestreckte Lage. Gleichzeitig wird die Schließnase 11 von dem sich streckenden Kniehebel 16, 17 in ihre Sperrstel­ lung gedreht.
Die Stufe 21 ist in Fig. 1 aus Gründen der Übersicht­ lichkeit nicht eingezeichnet.
Alternativ oder zusätzlich zu der Stufe 21 kann im rück­ wärtigen Bereich des Schloßkastens 3 auch eine Blattfeder an­ gebracht sein, die bei zurückgeschobener Riegelanordnung 10 eine Kraft auf den Kniehebel 16, 17 ausübt, die ihn wieder streckt. Oder die Blattfeder kann am Kniehebel 16, 17 auf der Seite, zu der er einknickt, angebracht sein und bei zurückge­ schobener Riegelanordnung gegen einen Anschlag am Schloßka­ sten laufen, so daß sie gespannt wird und den Kniehebel 16, 17 streckt.
Das Ausführungsbeispiel stellt somit ein Türschloß dar, das sehr sicher gegen Gewaltanwendung und Manipulationsversu­ che ist und sich dennoch extrem energiearm elektromagnetisch entriegeln läßt. Dabei muß es zum Verriegeln nicht aufwendig vorgespannt werden, denn dies geschieht selbsttätig beim Öff­ nen der Tür.

Claims (9)

1. Schloß mit einer Riegelanordnung (10), die eine Sperr­ stellung, in der das Schloß sperrt und eine Freigabestellung, in der das Schloß nicht sperrt, annehmen kann, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegelanordnung (10) eine drehbar gelagerte Schließnase (11) aufweist, die von der Sperrstellung in die Freigabestellung eine Kippbewegung ausführt.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließnase (11) in Sperrstellung aus einem Schloßkasten (3) hervorsteht und in Freigabestellung aus dem Schloßkasten we­ niger weit oder gar nicht hervorsteht.
3. Schloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegelanordnung (10) einen im Schloß längs verschieb­ baren Riegelkörper (14) beinhaltet, an dem die Schließnase (11) mittels eines Gelenks (15) drehbar angebracht ist, daß die Schließnase eine Sperrfläche (12) aufweist, die in der Sperrstellung einen Anschlag zur Erfüllung der Sperrfunktion des Schlosses bildet und in der Freigabestellung derart ge­ kippt ist, daß ein Druck auf die Sperrfläche die Riegelanord­ nung verschiebt.
4. Schloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrfläche (12) in Sperrstellung parallel und in Freigabe­ stellung geneigt zur Verschieberichtung der Riegelanordnung (10) steht.
5. Schloß nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließnase (11) neben dem Gelenk (15) mit dem Rie­ gelkörper (14) über einen Kniehebel (16, 17) verbunden ist, der in Sperrstellung gestreckt und in Freigabestellung einge­ knickt ist.
6. Schloß nach Anspruch 5, wobei eine Feder (20) vorgesehen ist, um den Kniehebel (16, 17) einknicken zu lassen und ein bewegbarer Arretierstift (19) den Kniehebel am Einknicken hindert.
7. Schloß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine elektromagnetische Betätigungseinrichtung vorgesehen ist, die den Arretierstift (19) von einer den Kniehebel (16, 17) am Einknicken hindernden Position in eine ihn nicht am Einknic­ ken hindernde Position bewegt.
8. Schloß nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Kniehebel (16, 17) eine Stufe (21) auf­ weist, hinter die der Arretierstift (19) bei Bewegung der Riegelanordnung (10) greift, um den Kniehebel in seine ge­ streckte Lage zu bringen.
9. Schloß nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zwischen einem Schloßkasten (3) und dem Kniehe­ bel (16, 17) eine Feder vorgesehen ist, die bei Bewegung der Riegelanordnung (10) den Kniehebel in seine gestreckte Lage bewegt.
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