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DE102005062480B4 - Geschirrspülmaschine - Google Patents

Geschirrspülmaschine Download PDF

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Abstract

Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushalt-Geschirrspülmaschine, umfassend einen Spülbehälter zur Aufnahme von Spülgut, eine Pumpe (14) zum Umwälzen der Spülflotte, ein Gebläse (18) zum Umwälzen von Trocknungsluft für das Spülgut, einen Durchlauferhitzer (7), der alternativ von der durch die Pumpe (14) geförderten Spülflotte oder durch die vom Gebläses (18) geförderte Luft zum Trocknen von Geschirr mit dem gleichen Strömungsweg durchströmbar ist, eine Weiche (10) und einen Arm (16) der Weiche (10) der mit dem Gebläse (18) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Weiche (10) an einer Auslaufseite (9) für Spülflotte des Durchlauferhitzers (7) angeschlossen ist, wobei die Trockenluft im Wesentlichen durch den Pumpensumpf (4) in den Spülbehälter einführbar ist, und wobei der Durchlauferhitzer (7) für die beiden Medien, Spülflotte und Trockenluft, einen gemeinsamen Zulauf (6) vom Pumpensumpf (4) und einen gemeinsamen Ablauf (9) zur Weiche (10) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushalt-Geschirrspülmaschine, umfassend einen Spülbehälter zur Aufnahme von Spülgut, eine Pumpe zum Umwälzen der Spülflotte, ein Gebläse zum Umwälzen von Trocknungsluft für das Spülgut, einen Durchlauferhitzer, der alternativ von der durch die Pumpe geförderte Spülflotte oder durch die vom Gebläses geförderte Luft zum Trocknen von Geschirr mit dem gleichen Strömungsweg durchströmbar ist, eine Weiche und ein Arm der Weiche mit dem Gebläse verbunden ist.
  • Es sind Geschirrspülmaschinen bekannt, bei denen bei einem herkömmlichen Reinigungsdurchlauf der Geschirrspülmaschine zuerst erhitzte Spülflotte zugeführt und nach Beendigung des Reinigungsdurchlaufs das in der Geschirrspülmaschine befindliche Spülgut unter Zuführung von heißer Luft getrocknet wird. Im Stand der Technik sind vorwiegend Anwendungen bekannt, in denen ein Durchlauferhitzer zum Erhitzen der Spülflotte verwendet wird. Zum Aufheizen der Trocknungsluft für das Spülgut wird in der Regel eine separate Heizung eingesetzt. Für die Trocknung des Spülguts werden im Stand der Technik unterschiedliche Trocknungssysteme vorgesehen.
  • In einer aus der DE 38 30 664 A1 bekannten Einrichtung zum Trocknen von Geschirr in einer Haushalt-Geschirrspülmaschine wird die Spülflotte durch einen außerhalb des Spülbehälters angeordneten Erhitzer aufgeheizt. Hierbei werden in der Regel elektrische Durchlauferhitzer verwendet. Unter Verwendung eines weitgehend geschlossenen Trocknungssystems zirkuliert die Luft aus dem Spülbehälter über eine Trockenvorrichtung und von dieser zurück in den Spülbehälter. In der Trockenvorrichtung ist Trockenmittel gelagert. Das Trockenmittel entnimmt der heißen Luft, die aus der Geschirrspülmaschine zugeführt wird, weitgehend die in ihr enthaltene Feuchtigkeit. Die vergleichsweise trockene Luft wird über eine Ausblasöffnung in die Geschirrspülmaschine zurückgedrückt. Die Trockenvorrichtung erfordert jedoch den kostenintensiven Einsatz von Trockenmittel, welches lediglich eine begrenzte Haltbarkeit besitzt.
  • Bei einer weiteren bekannten Trocknungseinrichtung der DE 79 01 761 U1 werden die Medienströme für Wasser und Luft getrennt geführt. Ein Wasserdurchlaufrohr ist von einem zweiwandigen Heizkörper umgeben. Um diese Anordnung ist ein Schutzrohr in der Weise angeordnet, dass die Innenwand des Schutzrohrs einen gleichbleibenden Abstand vom elektrischen Heizkörper aufweist. Das Wasserdurchlaufrohr dient zur Aufnahme der Spülflotte und wird durch den wendelförmigen Rohrheizkörper erhitzt. Durch den Zwischenraum zwischen dem Schutzrohr und dem Heizkörper wird die für die Trocknung benötigte Luft zugeblasen. Durch die wendelförmige Anordnung des Heizkörpers wird der Luftstrom beim Durchströmen um die Achse des Wasserdurchlaufrohres durchwirbelt, wodurch eine gleichmäßige Erwärmung des Luftstroms erreicht werden soll. Diese Trocknungseinrichtung erfordert einen technisch und kostenmäßig aufwendigen Heizkörper, der wendelförmig ausgeformt ist. Die Spülflotte und die zuzuführende Trocknungsluft werden zudem getrennt voneinander in separaten Rohrleitungen geführt.
  • Aus der DE 80 26 781.8 U1 ist eine Geschirrspülmaschine der eingangs genannten Art bekannt, bei der direkt bzw. mittelbar die Luftzufuhr bzw. die Zufuhr der Spülflotte, in Flussrichtung des Durchlauferhitzers gesehen, an dessen vorderem Ende über zwei separate Zugänge bewirkt wird. Von einer Umwälzpumpe wird Spülflüssigkeit, in Flussrichtung des Durchlauferhitzers gesehen, vorne in diesen eingeleitet und von einem darin angeordneten Rohrheizkörper erhitzt. Durch einen zweiten, am Durchlauferhitzer in Flussrichtung gesehen, vorne angeordneten Zugang ist die Zuführung von Luft in den Durchlauferhitzer möglich.
  • Eine weitere Geschirrspülmaschine ist aus der EP 1 224 902 A2 bekannt. Hierin ist die Heizvorrichtung der Geschirrspülmaschine am unteren Ende eines Wassertanks des Spülbehälters angeordnet. Die Heizvorrichtung umfasst mindestens einen Filter am Boden eines Wassertanks zur Aufnahme und Filterung des Waschwassers. Die Heizvorrichtung verfügt über ein Auffangbecken, zur Aufnahme des gereinigten Wassers und zur Halterung des Filters, sowie über einen Abwasserablauf. Innerhalb der Heizvorrichtung ist der Filter von einem spiralförmigen Heizelement umgeben und mit dem Boden des Auffangbeckens verbunden. Das Heizelement dient zur Erwärmung der Spülflotte, die aus dem Filter abgeführt wird ist. Über einen Propeller, der in Richtung auf das Spülgut über dem Heizelement angeordnet ist, kann das Spülgut zur Trocknung mit heißer Luft beströmt werden. Eine derartige Konstruktion erfordert jedoch ein technisch aufwendiges Zusammenwirken aus Heizelement, Auffangbecken und Filter. Diese Konstruktion stellt sich in Bezug auf die Herstellung und die Wartung des Gerätes als eine relativ aufwendige Lösung dar.
  • DE 102 39 494 A1 zeigt abschließend eine Vorrichtung zum Aufheizen von Flüssigkeiten in einem Wasser führenden Haushaltsgerät, insbesondere einer Geschirrspülmaschine. Die Vorrichtung weist eine Struktur auf, die mit der Flüssigkeit in Verbindung tritt. Die Struktur ist an einer Oberfläche mit einem elektrischen Leiter versehen, der derart ausgebildet ist, dass bei Stromdurchfluss die Struktur und mit ihr die vorbeiströmende Flüssigkeit erwärmt wird.
  • Schließlich beschreibt die DE 19.26.049 ein Verfahren zur Reinigung von Geschirr, insbesondere in Haushaltsgeschirrspülmaschinen, wobei das Geschirr durch Zufuhr von Wärme in einem Spülraum getrocknet wird, wobei während des Trocknens Dampf aus dem Spülraum entfernt wird.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Geschirrspülmaschine bereitzustellen, mit der wirkungsvoll und unter ökonomischen Gesichtspunkten vereinfachend zur Aufheizung der Spülflotte sowie der zuzuführenden Trocknungsluft lediglich eine Heizvorrichtung ausreichend ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Geschirrspülmaschine mit einem Durchlauferhitzer gelöst, in dem die Weiche an einer Auslaufseite für Spülflotte des Durchlauferhitzers angeschlossen ist.
  • Die Erfindung erlaubt es, Bereiche des Spülflottenkreislaufes und Bereiche des Trocknungsluftkreislaufes zu vereinheitlichen. Anstelle in der Geschirrspülmaschine getrennte Kreisläufe für die Heizluftzufuhr bzw. für die Spielflottenzufuhr vorzusehen, kann der Bereich des Kreislaufes, den das jeweilige Fördergut vom Spülbehälter über den Pumpensumpf bis zum Durchlauferhitzer zurückliegt, von beiden Fördergütern gemeinsam genutzt werden. Kostenintensive und reparaturanfällige Aggregate, die einer regelmäßigen Wartung unterliegen, wie der Pumpensumpf, der Durchlauferhitzer sowie die zugehörigen Verbindungsleitungen, brauchen lediglich einfach angelegt zu werden. Diese einfache Anlage erlaubt eine weitere Gewichtsreduktion der Geschirrspülmaschine sowie eine Konstruktion mit geringeren Ausmaßen, die den Einbau bevorzugt in kleinvolumige Geschirrspülmaschinen ermöglicht. Die Trocknungsluft durchströmt den Durchlauferhitzer entgegen der Strömungsrichtung der Spülflotte.
  • Dadurch, dass die Weiche an der Auslaufseite des Durchlauferhitzers angeordnet ist, wird erreicht, dass zum jeweiligen Aufheizen des Luft- bzw. des Spülflottenstroms eine einzige Heizvorrichtung ausreicht.
  • Während des Spülvorgangs wird die Spülflotte vom Pumpensumpf durch den Durchlauferhitzer zur Pumpe geleitet. Während des Trocknungsvorgangs wird hingegen aus dem Behälterinnenraum Luft angesaugt und durch den Durchlauferhitzer hindurchgeleitet. In diesem wird die Luft aufgeheizt und anschließend dem Behälterinnenraum zurückgeführt.
  • Nach einem bevorzugten Merkmal der Erfindung ist dem Durchlauferhitzer ein Pumpensumpf zur Aufnahme der dem Durchlauferhitzers zuzuführenden Medien, Spülflotte oder Trockenluft, vorgeschaltet. Hierdurch wird erreicht, dass beide Durchflussmedien, Spülflotte und Trockenluft, durch zusätzliche einsetzbare Filter im Pumpensumpf vorgereinigt werden können, wodurch eine Verschmutzung und nachhaltige Beschädigung des Durchlauferhitzers sowie der nachfolgenden weiteren Aggregate vermieden wird. Zusätzliche getrennte Absaugvorrichtungen für die Spülflotte bzw. die Trocknungsluft sind nicht erforderlich. Die sukzessive Befahrung der gemeinsamen Durchlaufaggregate Pumpensumpf (Durchlauferhitzer, etc.) bewirkt, dass sich in ihnen keine Feuchtigkeit oder Schmutzpartikel dauerhaft anlagern können. Durch das geschlossene Trocknungssystem wird somit ein gewisser Grad an Selbstreinigung erzielt.
  • Erfindungsgemäß weist der Durchlauferhitzer für die beiden Medien, Spülflotte und Trockenluft, einen gemeinsamen Zulauf vom Pumpensumpf und einen gemeinsamen Ablauf zur Weiche auf. Eine derartige Konstruktion erübrigt aufwendige Durchlauferhitzer mit Klappen oder Ventilen, die bei mehreren getrennten Zuläufen in den Durchlauferhitzer gewährleisten sollen, dass stets nur einer geöffnet ist.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass der Strömungsweg der beiden Medien, Spülflotte und Trockenluft, zwischen der Weiche und dem Behälterinnenraum getrennt ist. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Kreislaufstrecke, die von beiden Medien alternativ befahren wird, maximal ist. Es wird sichergestellt, dass die Länge derjenigen Kreislaufstrecke, die lediglich von einem Medium befahren wird, minimal ist. Hierdurch wird erreicht, dass zur Einsparung einer zweiten Heizung der Durchlauferhitzer von beiden Medien (Spülflotte und Trockenluft) befahren wird. Die vorliegende Erfindung ermöglicht daher eine zusätzliche Reduktion der Herstellungskosten, da teure Aggregate für beide Medien gemeinsam benutzt werden können, somit nur einmal angelegt werden müssen. Der Einsatz nur eines einzigen Durchlauferhitzers verringert die für jedes Aggregat jeweils erforderliche Anzahl von Sicherungen und Thermostaten. Gestaltungsvarianten mit und ohne Heizlüfter sind einfach umzusetzen.
  • Nach einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung kommt für die Förderung der Spülflotte eine Umwälzpumpe zum Einsatz. Anstatt dieser ist jedoch auch jede andere geeignete Pumpe einsetzbar.
  • Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung besteht die Weiche aus einem T-förmigen Rohr. Der Querschnitt des Rohres ist dabei beliebig wählbar. Anstelle dieser ist jedoch auch jede andere geeignete Mehrwegweiche einsetzbar. Denkbar ist, dass die Weiche ein geeignetes Ventil (Kugelventil, Umschaltventil; Absperrventil oder ähnliches) aufweist, das jeweils einen Arm der Weiche verschließt. Beispielsweise kann die jeweilige Absperrung eines Kanals mittels einer im Ventil angeordneten Kugel erfolgen, die beide Kanäle voneinander trennt. Die Weiche ermöglicht, dass wahlweise die Umwälzpumpe oder das Gebläse eingesetzt wird, wobei gewährleistet ist, dass das jeweils andere Medium nicht zur Schädigung der Umwälzpumpe bzw. des Gebläses führt. Der Einsatz der Weiche ermöglicht außerdem einen leichteren Austausch des jeweiligen Aggregats im Fall der Beschädigung, was sich im Reparaturfall günstig auf Material- und Zeitkosten auswirkt.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es möglich, dass das Ventil mit einer Steuerung für die Pumpe und/oder das Gebläse gekoppelt ist. Die genannten verschiedenen Kopplungsvarianten ermöglichen eine exakte Steuerung der Weiche in Abhängigkeit der Umwälzpumpe oder des Gebläses oder beider Aggregate. Die Beeinträchtigung der Umwälzpumpe bzw. des Gebläses durch das jeweils andere Medium, Luft bzw. Flotte, wird durch die exakte Steuerung vermieden. Diese Steuerung wirkt sich außerdem positiv auf den Verbrauch der Geschirrspülmaschine an Betriebsstoffen sowie an Reinigungsmitteln aus.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels, sowie anhand der schematischen Zeichnung. Hierbei zeigen:
  • 1 in schematischer Darstellung die erfindungsgemäße Ausgestaltung einer Geschirrspülmaschine,
  • 2 in perspektivischer Darstellung eine Weiche, wie sie in der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine gemäß 1 zum Einsatz kommt und
  • 3 in schematischer Darstellung die erfindungsgemäße Ausgestaltung einer Geschirrspülmaschine in einer weiteren Ausführungsform
  • In 1 wird ein Behälterinnenraum 1 von Seitenwänden 2 umschlossen und ist mit einer Spülwanne 3 versehen. Unter der Spülwanne 3 ist ein nicht im einzelnen dargestellter Pumpensumpf 4 angeordnet, der von einem Sieb, z. B. einem Feinsieb 5, abgedeckt ist. Der Pumpensumpf 4 ist über eine Verbindungsleitung 6 mit einem Durchlauferhitzer 7 verbunden, der in Längsrichtung durchströmt wird. In der Strömungsrichtung 8 schließt sich an den Ablauf 9 des Durchlauferhitzers 7 eine T-förmige Rohrweiche 10 an, deren einer Arm 11 die Verbindung zu dem Durchlauferhitzer 7 darstellt und in Pfeilrichtung 12 durchströmt wird (2). Ein Arm 13 dieser Weiche 10 führt zu einer Umwälzpumpe 14, deren Austrittsöffnung bei 15 dargestellt ist. Ein anderer Arm 16 der Weiche 10 ist über eine Leitung 17 mit einem Gebläse 18 verbunden, dessen Austrittsleitung 19 z. B. in eine Seitenwand 2 des Innenraums 1 einmündet, was im einzelnen nicht dargestellt ist. In gleicher Weise ist auch die Austrittsöffnung 15 mit den darin angeordneten Vorrichtungen zum Spülen von Geschirr verbunden.
  • In der Weiche 10 kann im Bereich der Abzweigung 20 zwischen den beiden Armen 13 und 16 ein Ventil (nicht wiedergegeben) angeordnet sein, welches alternativ den Strömungsweg 12 durch die Weiche 10 entweder zum Arm 13 oder zum Arm 16 verschließt, während der jeweils andere Arm für den Durchfluss geöffnet ist.
  • Die Geschirrspülmaschine weist in bekannter Weise eine den Ablauf des gesamten Arbeitsvorgangs regelnde elektrische/elektronische Steuerung auf, die, da an sich bekannt, in der Zeichnung nicht wiedergegeben ist. Diese Steuerung kann beim Betrieb der Umwälzpumpe 14, also während des Spülvorgangs, den zum Gebläse 18 führenden Arm 16 der Weiche 10 verschließen. Während des Trocknungsvorganges bewirkt die das Gebläse 18 beeinflussende Steuerung das Schließen des zur Umwälzpumpe 14 führenden Arms 13 der Weiche 10.
  • Im Betrieb der Geschirrspülmaschine wird während des Spülvorgangs die Spülflotte durch die Umwälzpumpe 14 in die Spritzvorrichtungen (nicht dargestellt) im Behälterinnenraum 1 gefördert. Die Spülflotte sammelt sich unterhalb des Feinsiebs 5 in dem Pumpensumpf 4 und gelangt von dort durch die Verbindungsleitung 6 in den Durchlauferhitzer 7, wo sie gegebenenfalls erneut aufgewärmt wird, zu der Umwälzpumpe 14. Dieser Kreislauf setzt sich während des gesamten Spülvorgangs fort. Ein analoger Kreislauf kennzeichnet den sich an den Spülvorgang anschließenden Trocknungsvorgang. Das Gebläse 18 saugt die Trocknungsluft durch die Weiche 10 und den Durchlauferhitzer 7 aus dem Pumpensumpf 4 an und drückt diese bei 21 erneut in den Behälterinnenraum 1 zurück.
  • In 3 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine dargestellt. Die Pumpe 14 ist in Strömungsrichtung 8 der Spülflotte vor dem Durchlauferhitzer 7 angeordnet und in der Leitung zum Gebläse 18 von der Weiche 10 ist ein Schwimmerventil 22 angeordnet. Bei Betrieb der Umwälzpumpe 14 schließt das Schwimmerventil 22 aufgrund des vorhandenen Drucks der Spülflotte, weil das Schwimmerventil 22 druckseitig an der Pumpe 14 angeordnet ist. Abweichend hiervon könnte die Pumpe 14 auch zwischen der Weiche 10 und dem Durchlauferhitzer 7 angeordnet sein (nicht dargestellt). Auch in dieser Ausführungsform strömt der wesentliche Anteil der vom Gebläse 18 geförderten Trocknungsluft durch den Pumpensumpf in den Spülbehälter, weil der Strömungswiderstand über die Sprüharme für die Trocknungsluft aufgrund der kleinen Sprühöffnungen in den Sprüharmen wesentlich größer ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Behälterinnenraum
    2
    Seitenwand
    3
    Spülwanne
    4
    Pumpensumpf
    5
    Sieb
    6
    Verbindungsleitung
    7
    Durchlauferhitzer
    8
    Strömungsrichtung
    9
    Ablauf
    10
    Weiche
    11
    Arm
    12
    Strömungsrichtung
    13
    Arm
    14
    Umwälzpumpe
    15
    Austrittsöffnung
    16
    Arm
    17
    Leitung
    18
    Gebläse
    19
    Austrittsleitung
    20
    Abzweigung
    21
    Eintritt in den Behälterinnenraum
    22
    Schwimmerventil

Claims (10)

  1. Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushalt-Geschirrspülmaschine, umfassend einen Spülbehälter zur Aufnahme von Spülgut, eine Pumpe (14) zum Umwälzen der Spülflotte, ein Gebläse (18) zum Umwälzen von Trocknungsluft für das Spülgut, einen Durchlauferhitzer (7), der alternativ von der durch die Pumpe (14) geförderten Spülflotte oder durch die vom Gebläses (18) geförderte Luft zum Trocknen von Geschirr mit dem gleichen Strömungsweg durchströmbar ist, eine Weiche (10) und einen Arm (16) der Weiche (10) der mit dem Gebläse (18) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Weiche (10) an einer Auslaufseite (9) für Spülflotte des Durchlauferhitzers (7) angeschlossen ist, wobei die Trockenluft im Wesentlichen durch den Pumpensumpf (4) in den Spülbehälter einführbar ist, und wobei der Durchlauferhitzer (7) für die beiden Medien, Spülflotte und Trockenluft, einen gemeinsamen Zulauf (6) vom Pumpensumpf (4) und einen gemeinsamen Ablauf (9) zur Weiche (10) aufweist.
  2. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein anderer Arm (13) der Weiche (10) mit der Pumpe (14) verbunden ist.
  3. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Weiche (10) im Bereich einer Abzweigung (20) zwischen den Armen (13, 16) ein Ventil, z. B. ein Kugelventil, angeordnet ist, welches alternativ den einen Arm (16) oder den anderen Arm (13) verschließt, und wobei der jeweils andere Arm (13, 16) geöffnet ist.
  4. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mit einem Ventil, z. B. einem Schwimmerventil (22), am Gebläse (18) oder in der Leitung (17) zum Gebläse (18) die Verbindung des Gebläse (18) zur Leitung für die Spülflotte geöffnet und geschlossen werden kann.
  5. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe (14) in Strömungsrichtung (8) der Spülflotte vor der Weiche (10), insbesondere vor dem Durchlauferhitzer (7), angeordnet ist.
  6. Geschirrspülmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass dem Durchlauferhitzer (7) ein Pumpensumpf (4) zur Aufnahme des dem Durchlauferhitzers (7) zuzuführenden Mediums, Spülflotte oder Trockenluft, vorgeschaltet ist.
  7. Geschirrspülmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungsweg der beiden Medien, Spülflotte und Trockenluft, zwischen der Weiche (10) und einem Behälterinnenraum (1) des Spülbehälters getrennt ist.
  8. Geschirrspülmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Weiche (10) aus einem T-förmigen Rohr besteht.
  9. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil mit einer Steuerung für die Umwälzpumpe (14) gekoppelt ist.
  10. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 3, 4 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil mit einer Steuerung für das Gebläse (18) gekoppelt ist.
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