Die Erfindung bezieht sich auf eine Spülvorrichtung zum
Reinigen von Gegenständen, insbesondere von Endoskopen
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Eine derartige
Spülvorrichtung ist aus der DE 40 03 987 C2 bekannt. In den
Waschraum der dort gezeigten Spülmaschine münden mehrere
Zuleitungen bzw. für Reinigungsflüssigkeit, Nachspül
flüssigkeit, Desinfektionsflüssigkeiten und Trocknungsluft.
Vor Beginn oder auch während eines Arbeitsganges werden
über diese Zuleitungen Flüssigkeiten in den Waschraum
gefördert, die in einem üblicherweise unterhalb des
Waschraumes angeordneten Tankraum gesammelt und von dort
durch eine Umwälzpumpe in den Waschraum gefördert werden,
von wo sie durch Schwerkraft wieder in den Tankraum
zurückfließen. Nach einem Waschgang wird der Tankraum durch
eine Abwasserpumpe geleert und für einen nachfolgenden
Arbeitsgang wird neue Flüssigkeit in den Waschraum gefördert.
Der letzte Spülgang vor dem Trocknen erfolgt mit keimfreiem,
entsalztem Wasser, das in einem Boiler thermisch durch
Erhitzung auf ca. 90°C desinfiziert wurde.
Problematisch kann die Tatsache werden, daß die Zuleitungen
zum Waschraum und insbesondere die Zuleitung für das keim
freie Nachspülwasser durch Keime und Verunreinigungen aus
vorhergehenden Spülgängen kontaminiert sind. Beim Versprühen
der Waschlauge gelangen nämlich verunreinigte Wassertröpfchen
und Aerosole in diese unmittelbar in den Waschraum mündenden
Zuleitungen, die aus Edelstahl oder Kunststoff oder auch
als Schlauch ausgeführt sein können und verkeimen dabei
deren Oberfläche. Das einlaufende sterile Nachspülwasser
fördert dann diese Verunreinigungen und Keime wieder zurück
in den Waschraum und überträgt damit wieder lebensfähige
Bakterien und Viren auf vorher desinfizierte Endoskope
und sonstige Gegenstände. Gleiches gilt auch für die übrigen
Zuleitungen einschließlich der Zuleitung für die Trock
nungsluft.
Die ältere, nicht vorveröffentlichte DE 43 28 222 A1
beschreibt eine Vorrichtung zur Reinigung des Arbeitskanales
von flexiblen Endoskopen, die in ein Bad mit Reinigungs
bzw. Sterilisierflüssigkeit eingelegt werden. Um auch die
Arbeitskanäle ausreichend reinigen zu können, werden diese
mit einer zusätzlichen Pumpe verbunden, die eine Sterilisier
bzw. Reinigungsflüssigkeit durch den jeweiligen Kanal pumpt.
Die Pumpe kann dabei im Saug- oder Druckbetrieb arbeiten
und fördert die Reinigungsflüssigkeit mit solcher
Strömungsgeschwindigkeit durch den Kanal, daß sämtliche
dort vorhandenen Krankheitskeime abgetötet werden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Spülvorrichtung
der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß
die Reinigungs- und Desinfektionswirkung verbessert wird
und insbesondere eine Rekontamination bereits sterilisierter
Gegenstände ausgeschlossen ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen
Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbil
dungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Grundidee der Erfindung besteht darin, daß an die Zulei
tung eine Reinigungsvorrichtung angeschlossen ist, die
Reinigungs- oder Desinfektionsflüssigkeit derart in die
Zuleitung fördert, daß der gesamte Innenraum der Zuleitung
und die zu diesem Innenraum weisenden Teile des Ventiles
mit Reinigungs- oder Desinfektionsflüssigkeit benetzt werden.
Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
wird die Reinigungsvorrichtung von der Umwälzpumpe der
Waschmaschine gespeist, so daß der gesamte Innenraum der
Zuleitung bis hin zum Ventil permanent während des gesamten
Waschprogrammes gereinigt wird. Nach einer anderen Variante
der Erfindung wird die Reinigungsvorrichtung von einer
separaten Quelle mit einer separaten Pumpe gespeist, was
entweder permanent oder intermittierend erfolgt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Erfindung besteht darin,
daß die Zuleitung "steigend" befüllt wird, d. h. entgegen
gesetzt zur Hauptströmungsrichtung, die in den Waschraum
gerichtet ist. Dadurch werden nämlich alle Luftblasen aus
der Zuleitung entfernt und jede Gefahr des Zurückbleibens
von Keimen in der Zuleitung ist ausgeschlossen. Gleichzeitig
ist damit auch sichergestellt, daß die in die Zuleitung
weisenden Teile des Ventiles gereinigt werden.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung erfolgt dieses Be
füllen der Zuleitung mit einer diagonal angeordneten Ein
spritzdüse, die so gerichtet ist, daß die von ihr einge
spritzte Flüssigkeit tangential zur Innenwand der Zuleitung
und mit einer entgegen der Hauptströmungsrichtung gerichteten
Komponenten eingespritzt wird. Damit ist eine vollständige
Benetzung der gesamten Oberfläche der Zuleitung gesichert.
Nach einer anderen Variante der Erfindung ist in die Zu
leitung ein Sprührohr eingesetzt, das durch eine gleichmäßige
Verteilung von Sprühdüsen die gesamte Zuleitungsinnenfläche
reinigt und desinfiziert.
Eine weitere Verbesserung erhält man nach der Erfindung
dadurch, daß die jenseits des Ventiles gelegenen Abschnitte
der Zuleitung durch gesonderte Vorrichtungen desinfiziert
werden. Wird beispielsweise das Nachspülwasser in einem
Boiler thermisch desinfiziert, so kann bisher nicht mit
Sicherheit vermieden werden, daß in dem Zuleitungsabschnitt
vom Boiler zum Ventil kalte Stellen verbleiben, an denen
die Flüssigkeit nicht desinfiziert wird, so daß von dort
beim Öffnen des Ventiles Keime in den Waschraum verbracht
werden. Dieses Desinfizieren wird grundsätzlich dadurch
erreicht, daß die in diesen Zuleitungsabschnitten befind
lichen Wasserteilchen bewegt werden, was entweder durch
ein mechanisches Rührwerk, Wärmekonvektion oder aufsteigende
Gasblasen erreicht wird. Bei einer dieser Varianten ist
also in diesem Zuleitungsabschnitt ein Rührwerk angeordnet,
das die Flüssigkeit in den Boiler zurücktransportiert,
so daß ein ständiger Flüssigkeitsaustausch stattfindet.
Bei einer anderen Variante wird in diesen Zuleitungsabschnitt
sterile Preßluft eingeblasen, womit eine Umwälzung erfolgt
und durch die aufsteigenden Gasblasen auch Flüssigkeitsteil
chen mitgerissen und in den Boiler transportiert werden,
wodurch ebenfalls ein Austausch sichergestellt ist.
Bei einer dritten Variante wird dieser Zuleitungsabschnitt
entweder durch ein im Inneren dieses Zuleitungsabschnittes
angeordnetes Heizelement oder ein außen um den Zuleitungs
abschnitt angeordnetes Heizelement erhitzt, wodurch zum
einen schon dadurch die Keime abgetötet werden und zum
anderen durch Konvektion des erhitzten Wassers ebenfalls
ein Austausch zwischen diesem Leitungsabschnitt und dem
Boiler stattfindet.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbei
spielen im Zusammenhang mit der Zeichnung ausführlicher
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 Eine Prinzipskizze der Spülvorrichtung nach der
Erfindung;
Fig. 2 eine detailliertere Schnittdarstellung der
Verbindung zwischen dem Waschraum und dem Boiler
mit einer Reinigungsvorrichtung nach einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 3 eine weitere Variante der Erfindung, bei der
die in einem Zuleitungsabschnitt stromaufwärts
des Ventiles befindliche Flüssigkeit thermisch
desinfiziert und durch Konvektionswirkung bewegt
wird; und
Fig. 4 eine weitere Variante der Erfindung, bei der
in die Zuleitung ein Sprühkopf eingesetzt ist.
In Fig. 1 ist ein Waschraum 1 einer Spülvorrichtung zum
Reinigen von Endoskopen dargestellt, in den ein Waschgutauf
nahmewagen 2 eingeschoben ist, der einen Druckbehälter
3 und ein daran angeschlossenes Rohr 4 zur Aufnahme und
Reinigung von Endoskopen enthält. Unterhalb des Waschraumes
1 und in Verbindung mit diesem befindet sich ein Tank 5,
an dessen unterem Ende eine Umwälzpumpe 6 angeschlossen
ist, die über eine Leitung Reinigungsflüssigkeit aus dem
Tank 5 über Anschlußstutzen 8 und 9 wieder zurück in den
Waschraum 1 pumpt. Einer der Anschlußstutzen 8 oder 9 ist
mit dem Waschgutaufnahmewagen 2 verbunden, um hier speziell
umgewälzte Reinigungsflüssigkeit in den Druckbehälter 3
zu leiten. Ebenfalls im unteren Bereich des Tanks 5 ist
eine Tankheizung 10 angeordnet, die hier elektrisch betrieben
wird. Zur Regelung dieser Heizung ist in der Nähe derselben
ein Temperaturfühler 11 im unteren Bereich des Tanks
angebracht.
Der Waschraum 1 hat zwei Zuleitungen für Flüssigkeiten,
und zwar eine Zuleitung 12 für die Zufuhr von Nachspül
flüssigkeit und eine Zuleitung 13 für die Zufuhr von
Reinigungsflüssigkeit. Die Zuleitung 12 für die Nachspül
flüssigkeit ist über ein Elektromagnetventil 14 und einen
weiteren Zuleitungsabschnitt 15 mit einem Boiler 16 ver
bunden, in welchem sterile, voll entsalzte Nachspül
flüssigkeit enthalten ist. Die Zuleitung 13 für die Reini
gungsflüssigkeit ist über ein Elektromagnetventil 17 und
einen Leitungsabschnitt 18 sowie ein im Inneren des Boilers
16 befindliches Rohr 19 an einen Wärmetauscher 20 ange
schlossen, der sich im Inneren des Boilers 16 befindet.
Der Boiler 16 hat einen Anschlußstutzen 21, der über ein
Elektromagnetventil 22 mit einer Zuleitung 23 für steriles,
voll entsalztes Wasser bzw. sonstige Nachspülflüssigkeit
verbunden ist. In ähnlicher Weise ist der Wärmetauscher 20
über einen Anschlußstutzen 24 und ein Elektromagnetventil
25 mit einer Zuleitung 26 für Reinigungsflüssigkeit
verbunden.
Im Inneren des Boilers 16 ist eine elektrische Boilerheizung
27 angeordnet sowie ein Temperaturfühler 28 für die Regelung
der Boilerheizung und schließlich noch ein weiterer Tempe
raturfühler 36, der als Sicherheitsbegrenzer für die Tempe
ratur des Boilerinhaltes vorgesehen ist.
Während des Waschvorganges im Inneren des Waschraumes 1
gelangt kontaminierte Reinigungsflüssigkeit in die Zu
leitungen 12 und 13, sei es in Form von Wasserspritzern
oder Aerosolen. Wird nun in einem nachfolgenden Wasch-
oder Nachspülvorgang durch Öffnen der Magnetventile 17
oder 14 Reinigungsflüssigkeit oder Nachspülflüssigkeit
in den Waschraum gefördert, so werden die in den Zuleitungen
12 und/oder 13 abgelagerten Verunreinigungen oder Keime
zurück in den Waschraum gefördert, wodurch die im Waschraum
befindlichen Gegenstände rekontaminiert werden. Dies ist
besonders kritisch in der letzten Reinigungsstufe, wenn
über die Zuleitung 13 sterilisierte und damit vollständig
keimfreie Nachspülflüssigkeit zugeführt werden soll. Hier
durch tritt nämlich trotz des Nachspülens mit sterilisierter
Nachspülflüssigkeit eine Rekontamination auf.
Zur Beseitigung dieses Problemes werden diese beiden Zulei
tungen 12 und 13 permanent während des gesamten Waschpro
grammes gereinigt, so daß dort keine Verunreinigungen oder
Keime abgelagert und angehäuft werden können.
Nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 sind hierzu zwei
Bypassleitungen 29 und 30 vorgesehen, die an den Ausgang
der Umwälzpumpe 6 angeschlossen sind und mit ihrem anderen
Ende an die Zuleitungen 12 bzw. 13. Damit wird, immer wenn
die Umwälzpumpe 6 in Betrieb ist, auch Reinigungs- oder
Nachspülflüssigkeit in diese Zuleitungen 12 und 13 gefördert,
so daß diese Zuleitungen von dem Waschraum 1 bis zum jewei
ligen Ventil 14 bzw. 17 ständig gereinigt werden. Dabei
sind die Bypassleitungen 29 und 30 nahe dem waschraumseitigen
Ende der Zuleitungen 12 und 13 angebracht, damit die Zulei
tungen 12 und 13 steigend befüllt werden, also entgegen
der Hauptströmungsrichtung vom Boiler 16 bzw. vom Wärme
tauscher 20 zum Waschraum 1. Dadurch wird sichergestellt,
daß alle Luftblasen aus den Zuleitungen 12 und 13 entfernt
werden und daß die Zuleitungen 12 und 13 vollständig befüllt
werden, so daß jede Gefahr des Zurückbleibens von Keimen
in diesen Zuleitungen ausgeschlossen ist. Weitere Einzelheiten
und Varianten hierzu werden weiter unten und insbesondere
im Zusammenhang mit Fig. 2 erläutert.
Die vom Waschraum aus gesehen jenseits der Magnetventile
14 und 17 liegenden Zuleitungsabschnitte 15 und 18 sind
über Druckluftleitungen 31 bzw. 32 an einen Kompressor
angeschlossen, der seinerseits über ein Sterilfilter 34
und eine Einlaßleitung 35 mit Atmosphäre verbunden ist.
Da die Nachspülflüssigkeit in dem Boiler 16 thermisch
desinfiziert wird, nämlich durch Aufheizen der im Boiler
befindlichen Nachspülflüssigkeit mittels der Boilerheizung
27 auf ca. 90°C, können sich in den Leitungsabschnitten
15 und 18 sogenannte kalte Stellen bilden, in denen diese
Sterilisationstemperatur nicht erreicht wird, so daß dort
Keime verbleiben. Durch Zufuhr von steriler Preßluft in
diese Rohrabschnitte 15 und 18 wird die dort befindliche
Flüssigkeit durch die aufsteigenden Preßluft-Gasblasen
umgewälzt und durchmischt, so daß auch in diesen Leitungs
abschnitten befindliche Flüssigkeit auf die Sterilisations
temperatur in dem Boiler erwärmt wird. Die Kombination
der beiden geschilderten Maßnahmen, d. h. Reinigung der
Leitungsabschnitte 12 und 13 und Umwälzen der Flüssigkeit
in den Leitungsabschnitten 15 und 18 stellt somit sicher,
daß in allen Rohrabschnitten keine Keime zurückbleiben
können.
Als dritte Maßnahme kann vorgesehen sein, daß die Magnet
ventile 14 und 17 intermittierend für kurze Zeiträume von
ca. 1/2 bis 1 Sekunde geöffnet werden, so daß auch das
Innere der Ventile und insbesondere die Ventilsitze de
kontaminiert werden.
Dieses Öffnen und Schließen der Ventile erfolgt durch eine
Steuerung 37 der Maschine, die auch die ganzen übrigen
Vorgänge wie Aufheizen der Flüssigkeit im Tank 5, der
Nachspülflüssigkeit im Boiler 16 sowie den gesamten
Waschablauf steuert. Die elektrischen Leitungen von der
Steuerung 37 zu den einzelnen Organen sind jeweils mit
dem Bezugszeichen des einzelnen Organes versehen und
zusätzlich mit einem ′ gekennzeichnet. So ist beispielsweise
die Leitung 6′ mit der Umwälzpumpe 6 verbunden oder die
Leitung 14′ mit dem Magnetventil 14.
Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei
dem eine Zuleitung von dem Boiler 16 durch ein Ventil 41
in zwei Leitungsabschnitte 40 und 42 unterteilt ist. Der
Leitungsabschnitt 40 ist an den hier nicht dargestellten
Waschraum der Spülmaschine angeschlossen, während der
Leitungsabschnitt 42 an den Boiler 16 angeschlossen ist.
Selbstverständlich kann dieser Rohrabschnitt auch - wie
in Fig. 1 gezeigt - an den Wärmetauscher 20 angeschlossen
sein. In den waschraumseitigen Leitungsabschnitt 40 mündet
eine Bypassleitung 45, wobei diese Leitung am waschraum
seitigen Ende der Zuleitung 40 angeschlossen ist und gegen
über einer Senkrechten auf die Mittelachse der Zuleitung
40 derart gekippt ist, daß in Richtung des Pfeiles 46 in
das Innere der Zuleitung 40 eingespritzte Flüssigkeit in
Richtung zum Ventil 41 strömt. Die Hauptströmungsrichtung
vom Boiler 16 zum Waschraum ist durch den Pfeil 44 darge
stellt. Die Strömungsrichtung der durch die Bypassleitung
45 eingespritzten Flüssigkeit ist also entgegen dieser
Hauptströmungsrichtung 44, so daß die Bypassleitung 40
"steigend" befüllt wird. Zusätzlich ist, wie in der links
in Fig. 2 abgebildeten Querschnittszeichnung dargestellt,
die Bypassleitung 45 gegenüber der Mittelachse 50 versetzt
angeordnet, so daß die über die Bypassleitung 45 einge
spritzte Flüssigkeit im wesentlichen tangential zur Innenwand
der Leitung 40 fließt, wie durch den Pfeil 47 dargestellt.
Somit fließt die über die Bypassleitung 45 eingespritzte
Flüssigkeit spiralförmig in Richtung zum Ventil 41 und
benetzt damit die gesamte Innenwandung der Leitung 40.
Am Ventil 41 staut sich dann diese Flüssigkeit und fließt
dann in Hauptströmungsrichtung (Pfeil 44) in den Waschraum
ab. Damit ist sichergestellt, daß keinerlei Keime in dem
Leitungsabschnitt 40 verbleiben können. Weiter ist aus
Fig. 2 noch deutlicher zu erkennen, daß an den Leitungs
abschnitt 42, der zwischen dem Ventil 41 und dem Boiler
16 liegt, eine weitere Leitung 48 angeschlossen ist, durch
welche Druckluft in diesen Rohrabschnitt eingeführt werden
kann. Durch diese Druckluft wird Flüssigkeit in dem Leitungs
abschnitt 42 in Bewegung versetzt und dadurch gut durch
mischt, wobei die Gasblasen dann vom Leitungsabschnitt
42 in den Boiler 16 gelangen und dabei auch Flüssigkeit
mit sich reißen, so daß im Austausch hierzu erhitzte
Flüssigkeit aus dem Boiler auch in den Rohrabschnitt 42
gelangt. Hierdurch werden kalte Stellen in dem Leitungs
abschnitt 42 vermieden und eventuell in diesem Rohrabschnitt
verbleibende Keimreste durch die erhitzte Nachspülflüssigkeit
abgetötet.
Fig. 3 zeigt eine modifizierte Alternative zur Fig. 2,
bei der das Ventil 41 möglichst nahe an der Wand des Wasch
raumes 1 angebracht ist, womit der Leitungsabschnitt 40
extrem verkürzt ist. Im Extremfall kann das Ventil 41 in
der Gehäusewand des Waschraumes 1 integriert sein, so daß
der Leitungsabschnitt 40 die Länge 0 hat. Damit können
vom Waschraum her gar keine Verunreinigungen oder Keime
mehr in die Verbindungsleitung zwischen dem Boiler 16 und
dem Waschraum 1 eingeschleppt werden. Die dann in der Wand
des Waschraumes 1 liegenden Teile des Ventiles 41 werden
vom normalen Waschvorgang schon gereinigt. Alternativ kann
allerdings, wenn noch ein kurzer Leitungsabschnitt 40,
wie er in Fig. 3 dargestellt ist, vorhanden ist, weiterhin
die Bypassleitung 45 vorgesehen sein, die diesen Bereich
reinigt. Ist das Ventil 41 unmittelbar in der Wand des
Waschraumes 1 integriert, so kann im Inneren Waschraumes
eine spezielle Injektordüse vorgesehen sein, die die wasch
raumseitigen Teile des Ventile reinigt.
Zur Desinfektion des dann längeren Leitungsabschnittes
42 zwischen dem Ventil 41 und dem Boiler 16 kann nach einer
Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, daß in diesem
Leitungsabschnitt eine Zusatzheizung 50 angeordnet ist,
die für eine Aufheizung und damit Sterilisation der dort
befindlichen Flüssigkeit sorgt. Wird diese Zusatzheizung
50 so betrieben, daß sie die Flüssigkeit in dem Leitungs
abschnitt 42 auf etwas höhere Temperatur aufheizt als die
Flüssigkeit im Boiler 16, so wird durch Konvektion ein
Austausch von Flüssigkeit zwischen dem Leitungsabschnitt
42 und dem Inneren des Boilers 16 stattfinden. Alternativ
zur Heizeinrichtung 50 oder auch zusätzlich zu dieser kann
auch hier in diesen Leitungsabschnitt 42 Preßluft eingeblasen
werden, und zwar möglichst nahe dem Ventil 41. Schließlich
kann auch eine mechanische Rühreinrichtung bzw. ein elektro
motorisch oder induktiv angetriebener Propeller 52 in dem
Leitungsabschnitt 42 angeordnet sein.
Das Heizelement 50 kann sowohl im Inneren des Leitungs
abschnittes 42 angeordnet sein, wie es in Fig. 3 dargestellt
ist, oder es kann auch an der Außenseite des Leitungsab
schnittes 42 angebracht sein, beispielsweise in Form einer
Heizspirale 51. Das Ausführungsbeispiel der Fig. 4 unter
scheidet sich von dem der Fig. 2 in der Anordnung und Aus
bildung der Reinigungsvorrichtung für die Zuleitung 40
zwischen dem Ventil 41 und dem Waschraum. In diese Zuleitung
40 ist ein Sprührohr 52 eingesetzt, das an die Bypassleitung
45 angeschlossen ist und mehrere an seinem Umfang und in
Längsrichtung verteilt angeordnete Sprühdüsen 53 aufweist
sowie eine Öffnung 54 an seinem freien Ende. Damit ist
sichergestellt, daß Reinigungsflüssigkeit an alle Stellen
im Inneren der Zuleitung 40 gelangt sowie auch an das Ventil
41. Wie aus der links in Fig. 4 gezeigten Querschnittszeich
nung hervorgeht, ist dieses Sprührohr 52 mittig in der
Zuleitung 40 angeordnet, so daß eine gleichmäßige Reini
gungswirkung erzielt wird.
Zum Schluß sei noch darauf hingewiesen, daß bei den Aus
führungsbeispielen der Fig. 2 bis 4 die Leitung 45, die
die Reinigungsflüssigkeit zu der Zuleitung 40 zwischen
dem Ventil 41 und dem Waschraum 1 zuführt, an jegliche
Quelle von Reinigungs- oder Desinfektionsflüssigkeit ange
schlossen werden kann, beispielsweise auch eine separate
Quelle für Desinfektionsflüssigkeit, die unabhängig von
der Umwälzpumpe 6 (Fig. 1) ist. Die Reinigung und Steri
lisierung der Zuleitungen 12 und 13 (Fig. 1) kann dann
auch intermittierend erfolgen, und zwar entweder in fest
vorgegebenem Zeittakt oder in Abhängigkeit vom Waschprogramm.
Dabei ist lediglich sicherzustellen, daß zum Ende jedes
einzelnen Waschganges, also bevor frische Flüssigkeit aus
dem Boiler 16 oder dem Wärmetauscher 20 dem Waschraum zuge
führt wird, die Zuleitungen 12 und 13 gereinigt und ins
besondere keimfrei sind.