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Die
Erfindung geht von einer Automobilantenne aus, wie sie beispielsweise
aus der
DE 102 38 511
C1 bekannt ist. Die bekannte Antenne hat einen Fußteil und
einen oder mehrere auf dem Fußteil
oder in dem Fußteil
angebrachte Strahler. Zum Befestigen der Antenne auf einem Teil
der Karosserie des Automobils, insbesondere auf dem Dach, ist an
der Unterseite des Fußteils
ein sich nach unten erstreckender Fortsatz vorgesehen, welcher von
oben her durch ein Loch in der Karosserie gesteckt und von der Unterseite
des Karosserieteils her durch eine Spanneinrichtung auf dem Karosserieteil
festgelegt wird, indem dieses zwischen dem Fußteil und der Spanneinrichtung
festgelegt wird, insbesondere durch Verschrauben. Am unteren Rand
des Fußteils
ist ein elastomerer Dichtring vorgesehen, welcher den Rand des Fußteils umgreift.
Der Dichtring hat einen äußeren Ringabschnitt
und einen inneren Ringabschnitt, welche beide über die Unterseite des Fußteils nach
unten vorstehen und welche beide als Dichtlippe ausgebildet sind.
Zwischen den beiden Dichtlippen ist eine Rille ausgebildet, welche
das Abnehmen des Dichtrings vom Rand des Fußteils ermöglichen soll, ohne die Antenne
vom Automobil abbauen zu müssen.
Mit einem einfachen Werkzeug, beispielsweise mit einem Kunststoffkeil,
kann man unter der äußeren Dichtlippe
hindurch in die Rille zwischen den beiden Dichtlippen eingreifen
und den elastomeren Dichtring vom Rand des Fußteils abziehen. Das hat den
Vorteil, dass man das Karosserieteil nachlackieren kann, ohne die
Antenne demontieren zu müssen.
Nach dem Lackiervorgang kann man die Dichtung wieder einsetzen,
wodurch ein beim Nachlackieren entstandener Lackrand abgedeckt wird.
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Das
Karosserieteil, auf welchem die Antenne zu befestigen ist, ist im
allgemeinen gewölbt.
Der Fortsatz und die zugehörige
Spanneinrichtung für das
Festlegen der Antenne sind häufig
exzentrisch unter dem Antennenfuß angeordnet, so dass es beim Verspannen
des Antennenfußes
auf dem Karosserieteil und auch unter äußerer Krafteinwirkung, z. B.
in einer Waschanlage, zu Kippmomenten kommt, die dazu führen können, dass
der zwischen dem Rand des Fußteils
und dem Karosserieteil vorhandene, durch den Dichtring ausgefüllte Spalt
nicht gleichbleibend breit ist bzw. die Antenne auf dem Karosserieblech
Kippbewegungen vollführen
kann. Um dem abzuhelfen, ist es aus der
EP 1 135 830 B1 bekannt, den
am Rand des Fußteils
vorgesehenen Dichtring unter Vermeiden einer Dichtlippe im wesentlichen rechteckig
auszubilden und ein unterschiedliches Stauchen des Dichtrings infolge
einer exzentrisch angeordneten Spanneinrichtung dadurch zu vermeiden,
dass entweder der Dichtring in dem Bereich, wo er näher bei
der Spanneinrichtung liegt, mit einem größeren Querschnitt versehen
wird, als dort, wo er von der Spanneinrichtung weiter entfernt liegt,
oder zwischen dem Dichtring und der Spanneinrichtung ein zusätzlicher
elastomerer Puffer an der Unterseite des Fußteils vorgesehen wird. Das
verteuert jedoch die Antenne.
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Beide
aus dem Stand der Technik bekannte Antennen haben darüber hinaus
den Nachteil, dass die Kontur des Randes des Fußteils der Kontur des Karosserieteils
angepasst werden muss, auf welchem die Antenne befestigt werden
soll. Das gilt insbesondere für
moderne Antennen, deren Fußteil
einen entlanggestreckten Umriß hat,
der in Längsrichtung
des Fahrzeuges orientiert ist. Dadurch spielt die Krümmung des
Karosserieteils, insbesondere des Daches, eine nicht zu vernachlässigende
Rolle für das
Befestigen der Antenne. Schon innerhalb einer Baureihe eines Automobilherstellers
kommen für ein-und-dieselbe
Antenne unterschiedliche Dachradien vor, bei einem Touringmodell
z. B. ein relativ großer
Radius, bei einem Coupé-Modell
z. B. ein kleinerer Radius und bei der Limousine ein mittlerer Radius.
Bei unterschiedlichen Baureihen von Automobilen steigt die Vielzahl
der vorkommenden Dachradien. Man hat schon versucht, ein-und-dieselbe Antenne
auf Automobile mit unterschiedlichen Dachradien zu montieren, unter
Inkaufnehmen einer ungleichmäßigen Spaltbreite
zwischen dem unteren Rand des Antennenfußes und dem Karosserieblech,
wobei man sich die ausgleichende Wirkung der Dichtlippe zu nutze
macht. Es hat sich doch gezeigt, dass dadurch, dass die Dichtung
längs ihres
Umfanges mit unterschiedlichen Kräften auf das Karosserieblech drückt, in
diesem ein Verzug auftritt, der sich durch eine deutlich sichtbare
Lichtbrechung offenbart. Die Lichtbrechung ist besonders deshalb
deutlich sichtbar, weil der Betrachter sie bei einer auf dem Dach motierten
Antenne unter einem sehr flachen Winkel zur Dachoberfläche wahrnimmt.
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Automobilhersteller
würden
aus Gründen
der vereinfachten Lagerhaltung gerne mit möglichst wenig unterschiedlichen
Antennen auskommen, da ohnehin schon jede Antenne in jeder angebotenen
Wagenfarbe vorgehalten werden muss. Wenn sich das noch mit einer
Anzahl von Antennenformen multipliziert, hat das hohe Kosten für Logistik,
Verwaltung, Lagerung etc. sowohl beim Automobilhersteller als auch
bei seinem Lieferanten zur Folge.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Kosten
für Logistik,
Verwaltung, Lagerung etc. zu senken.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Antenne mit dem im Anspruch 1 angegebenen Merkmal. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
Erfindung sieht für
den Rand des Fußteils
einen Dichtring vor, in weichem ein äußerer Ringabschnitt, welcher
eine Dichtlippe aufweist, und ein innerer Ringabschnitt, welcher
als Abstandhalter zwischen der Unterseite dieses Fußteils und
dem Teil der Karosserie ausgebildet ist, auf welchem die Antenne
zu montieren ist, miteinander kombiniert sind. Der innere Ringabschnitt,
welcher als Abstandhalter dient, bildet ein mechanisches Widerlager
für die Spanneinrichtung,
mit welcher die Antenne auf dem Karosserieteil festgelegt wird.
Der innere Ringabschnitt sorgt für
die gewünschte
Orientierung der Antenne auf dem Karosserieteil und verhindert ein
Kippen der Antenne unter äußerer Krafteinwirkung,
wie sie sonst z. B. in einer Waschanlage auftreten könnte. Die
Dichtlippe am äußeren Ringabschnitt
hingegen sorgt für
den erwünschten
dichten Abschluß des Spaltes
zwischen dem Antennenfuß und
dem Karosserieteil und für
das gute Erscheinungsbild des Dichtrings. Die Dichtlippe kann fertigungsbedingte
Toleranzen in der Kontur des Karosserieteils ohne weiteres ausgleichen
und kann zu diesem Zweck optimal weich ausgebildet werden, da sie
nicht als Widerlager für
die Spanneinrichtung der Antenne dienen muss.
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Um
die Kombination der beiden Funktionen des Dichtrings zu verwirklichen,
ist der Dichtring so ausgebildet, dass der innere Ringabschnitt
beim Spannen der Spanneinrichtung der Antenne einer Verformung einen
wesentlich größeren Widerstand entgegensetzt
als es die Dichtlippe tut, so dass der innere Ringabschnitt bei
dem für
eine fachgerechte Montage vorgeschriebenen Anzugsmoment der Spanneinrichtung
den gewünschten
Abstand zwischen dem Karosserieteil und dem Rand des Antennenfußes sowie
die gewünschte
Orientierung des Antennenfußes
auf dem Karosserieteil sichert und Kippbewegungen unter den in der
Praxis auftretenden Kräften
verhindert, wohingegen die Dichtlippe wesentlich leichter verformbar
ist, so dass sie sich mit ihrer Innenseite satt und mit dem für einen
dichten Abschluß erforderlichen,
nur mäßigen Druck
dem Karosserieteil anlegt.
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Die
Erfindung ermöglicht
es, Antennen mit ein-und-derselben Gestalt für unterschiedliche Baureihen
von Automobilen einzusetzen. Auf Karosserieflächen, Krümmungen sich an der Motagestelle
der Antenne nur wenig unterscheiden, ist das bereits mit ein und
demselben Dichtring möglich,
da dieser einen gewissen Krümmungsausgleich
ermöglicht.
Für Karosserieflächen, deren
Krümmungen
sieh an der Montagestelle der Antenne stärker unterscheiden, kann man
unterschiedliche Dichtringe vorsehen, die auf ihrer Oberseite, welche
dem Fußteil
der Antenne zugewandt ist, die gleiche Kontur haben, an ihrer Unterseite,
welche dem Karosserieteil zugewandt ist, aber unterschiedliche Konturen
haben, die der Kontur des Karosserieteils, auf welchem die Antenne montiert
werden soll, angepasst oder angenähert sind. Die Kontur des unteren
Randes des Antennenfußes
ist zweckmäßigerweise
auf den größten vorkommenden
Krümmungsradius
eines für
die Montage der Antenne in Frage kommenden Karosserieteils abgestimmt,
beispielsweise auf eine ebene Karosseriefläche (unendlich großer Krümmungsradius).
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Auf
diese Weise kann, eine einzige Antennenform für eine Vielzahl von unterschiedlichen
Automobilen verwendet werden, denn der erfindungsgemäße Dichtring
sorgt nicht nur für
die erforderliche Abdichtung, sondern durch seinen inneren Ringabschnitt,
welcher wesentlich formstabiler ist als die außen liegende Dichtlippe, auch
für einen
hinreichend formstabilen Ausgleich zwischen der Kontur des unteren
Randes des Antennenfußes
und der davon verschiedenen Kontur des Karosserieteils, auf welchem die
Antenne montiert wird. Die Antennen müssen nur noch in unterschiedlicher
Wagenfarbe, aber nicht mehr in unterschiedlicher Gestalt auf Lager
gehalten werden. Es sind lediglich noch unterschiedliche Dichtringe
auf Lager zu halten. Die Dichtringe sind jedoch üblicherweise nicht in der Wagenfarbe,
sondern einheitlich schwarz gefärbt.
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Da
die Kontur der Unterseite der Dichtringe der Kontur der Karosseriefläche angepasst
oder angenähert
ist, kommt es beim Verspannen der Antenne am Karosserieteil auch
nicht mehr zu dem unerwünschten
Verziehen des Karosseriebleches, so dass das Erscheinungsbild der
Antenne auf dem Karosserieblech ungetrübt ist.
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Der
Dichtring kann nachträglich,
nachdem die Antenne bereits auf dem Fahrzeug montiert ist, über die
Antenne geschoben und zwischen dem Fußteil und dem Karosserieteil
eingefügt
werden. Falls nachträgliche
Lackierarbeiten am Fahrzeug nötig werden,
kann der Dichtring abgezogen und später erneut eingesetzt werden.
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Vorzugsweise
stützt
sich der innere Ringabschnitt unmittelbar an der Unterseite des
Fußteils
der Antenne ab. Das ist vorteilhaft für das Einleiten der Spannkraft
vom Karosserieteil in die Unterseite des Fußteils der Antenne und unterscheidet
die erfindungsgemäße Antenne
von der aus der
DE
102 38 511 C1 bekannten Antenne, in welcher es nicht der innere
Ringabschnitt ist, sondern der zwischen dem inneren und dem äußeren Ringabschnitt
liegende Abschnitt des Dichtrings, welcher sich am unteren Rand
des Fußteils
abstützt.
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Während die
Gestalt des äußeren Ringabschnittes
durch eine Dichtlippe bestimmt ist, wird für den inneren Ringabschnitt
ein annähernd
viereckiger Querschnitt bevorzugt, wobei eine der Seiten des Vierecks
an der Unterseite des Fußteils
anliegt und die gegenüberliegende
Seite des Vierecks dem Karosserieteil zugewandt ist. Eine solche
Formgestaltung ist besonders günstig
für das
Erreichen eines für Zwecke
der Erfindung gewünschten
Formänderungswiderstandes
des inneren Ringabschnittes.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung hat der innere Ringabschnitt
im Querschnitt die Gestalt einer Raute, insbesondere einer solchen,
bei weicher die längere
der beiden Diagonalen in einer Richtung von oben-außen nach unten-innen,
also von der Dichtlippe weg, verläuft. Bei einer solchen Ausbildung
des Dichtringes erreicht man einerseits einen hinreichenden Verformungswiderstand
durch die massive Ausbildung des inneren Ringabschnittes der Dichtung
und gleichzeitig eine verbesserte Anpassungsfähigkeit des Dichtrings an Karosserieteile mit
unterschiedlicher Krümmung,
weil der innere Ringabschnitt beim Verspannen der Antenne mit dem Karosserieteil
auch auf Scherung beansprucht wird.
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Vorteilhaft
ist eine Weiterbildung der Erfindung, in welcher die Abmessungen
des Dichtrings im Querschnitt gemessen so gewählt sind, dass die kleinste
Dicke des inneren Ringabschnitts größer ist als die größte Dicke
der Dichtlippe. Unter dem Querschnitt wird hier ein Schnitt in einer
Ebene verstanden, in welcher die senkrecht zu dem Karosserieteil stehende
Achse des Fortsatzes liegt, welcher sich von der Unterseite des
Fußteils
nach unten durch ein Loch in dem Karosserieteil hindurcherstreckt.
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Der
wesentlich größere Verformungswiderstand
des inneren Ringabschnittes gegenüber der Dichtlippe kann dadurch
erzielt werden, dass der innere Ringabschnitt wesentlich massiver
ausgebildet ist als die Dichtlippe. Besonders bevorzugt ist es jedoch,
den Dichtring so auszubilden, dass der innere Ringabschnitt eine
größere Härte aufweist
als die Dichtlippe. Ein solcher Dichtring kann durch zweistufiges
Verbundspritzen hergestellt werden. Zu diesem Zweck kann man zunächst den
inneren Ring aus einem härteren
elastomeren Material spritzen und den vorgefertigten inneren Ring
als Einlegeteil in eine andere Spritzgießform einlegen, in welcher
ihm dann der äußere Ringbereich
mit seiner Dichtlippe aus einem weicheren elastomeren Material angespritzt wird.
Diese Technik wird als Zweikomponenten-Spritztechnik oder als 2K-Spritztechnik
bezeichnet. Es ist aber auch möglich,
die beiden Ringbereiche des Dichtrings in ein-und-derselben Spritzgießform zu
bilden, indem die beiden Ringbereiche aufeinanderfolgend gespritzt
werden. Dabei kann es auch zu einem stetigen Übergang von der geringeren
Härte des äußeren Ringbereichs
zur größeren Härte des inneren Ringbereichs
kommen, welcher z. B. durch unterschiedliche Gehalte von Füllstoffen
im elastomeren Material verursacht sein kann.
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Um
den Dichtring am Fußteil
der Antenne festzulegen, hat das Fußteil an seinem unteren Rand vorzugsweise
eine nach außen
und nach unten offene Ausnehmung, welche den Dichtring aufnimmt.
Auf diese Weise kann die Spannkraft gut vom Karosserieteil auf den
Antennenfuß übertragen
werden und außerdem
ist es möglich,
die Dichtung von der montierten Antenne wieder abzuziehen. Das ist
vorteilhaft, wenn Nachlackierarbeiten durchgeführt werden müssen. Ein
nachträgliches
Abziehen des Dichtrings von der bereits montierten Antenne ist auch
dann möglich,
wenn die Ausnehmung am unteren Rand des Antennenfußes einen
Hinterschnitt hat, welcher nur nach unten wirksam ist, aber nicht
parallel zur Unterseite des Antennenfußes nach außen hin. Ein solcher Hinterschnitt
sichert den Dichtring an der Unterseite des Antennenfußes, solange
die Antenne noch nicht auf dem Karosserieteil montiert ist.
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Die
Ausnehmung am unteren Rand, welche den Dichtring aufnehmen soll,
ist vorzugsweise so bemessen, dass der Dichtring in der Ausnehmung mit
dem oberen äußeren Rand
der Ausnehmung bündig
abschließt,
wodurch sich ein besonders gefälliges
Erscheinungsbild ergibt; die Kontur der Oberseite des Antennenfußes geht
stetig in die Kontur der Dichtlippe über.
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Ein
zweiter Dichtring umgibt vorzugsweise den Fortsatz, welcher sich
von der Unterseite des Antennenfußes durch das Loch im Karosserieteil
hindurch nach unten erstreckt. Dieser zweite Dichtring verhindert,
dass Feuchtigkeit, welche den äußeren Dichtring überwunden
hat, das Loch im Karosserieteil erreicht. Da der zweite Dichtring
nur einen relativ kleinen Durchmesser hat, muss bei ihm auf die
Besonderheiten der Kontur des Karosserieblechs keine Rücksicht
genommen werden. Es kann sich um einen ebenen Dichtring mit vorzugsweise
rechteckigem Querschnitt handeln, welcher sehr preiswert ist. Er
erlaubt es, bei der Optimierung des äußeren Dichtrings das Schwergewicht
auf die Ausgleichsfunktion des inneren Ringabschnitts und auf das
Erscheinungsbild des äußeren Ringabschnitts
zu legen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt. Gleiche oder einander entsprechende Teile
sind in den Ausführungsbeispielen
mit unterschiedlichen Bezugszahlen bezeichnet.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Antenne
auf einem ebenen Karosserieteil,
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2 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Antenne
auf einem gekrümmten Karosserieteil,
und
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3 zeigt
als Detail vergrößert einen
Ausschnitt aus der in 2 dargestellten Antenne.
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Die
in 1 dargestellte Antenne hat ein im Grundriß z. B.
ovales Fußteil 1 mit
einem Aufsatz 2. Im Aufsatz 2 befindet sich ein
Strahler oder ein Kombinationsstrahler für mehrere Frequenzbereiche.
Im Fußteil 1 kann
sich wenigstens eine weitere Antenne befinden, z. B. eine GPS-Antenne.
Ferner kann sich im Fußteil 1 ein
elektrisches Netzwerk befinden, welches z. B. Filter, Frequenzweichen
und anderes mehr enthält.
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Von
der Unterseite des Fußteils 1 ragt
ein Fortsatz 3 nach unten, welcher in 1 gestrichelt dargestellt
ist. Es handelt sich dabei vorzugsweise um eine an der Unterseite
des Fußteils 1 angebrachte
Gewindehülse,
durch welche ein oder mehrere Antennenkabel aus dem Antennenfuß heraus
in das Fahrzeug geführt
werden. Der Fortsatz 3 erstreckt sich durch ein Loch 4 in
einem Karosserieteil 5. Von unten her ist eine Spanneinrichtung 6 über den
Fortsatz 3 geschoben und mit ihm durch eine Schraube 7,
von welcher in 2 nur der Kopf sichtbar ist, verschraubt.
Dadurch wird das Karosserieteil 5 zwischen dem Antennenfuß 1 und
der Spanneinrichtung 6 eingeklemmt. Auf der Oberseite des
Karosserieblechs 5 liegt zwischen diesem und der Unterseite des
Fußteils 1 ein
Dichtring 8, welcher den Fortsatz 3 umgibt und
das Loch 4 im Karosserieteil 5 gegen das Eindringen
von Feuchtigkeit abdichtet.
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Am
unteren Rand des Fußteils 1 ist
eine Ausnehmung 9 vorgesehen, welche nach unten hin, in Richtung
zum Karosserieteil 5, sowie nach außen hin, in einer Richtung
radial von der Achse 10 des Fortsatzes 3 weg,
offen ist und einen nach unten wirksamen Hinterschnitt 11 aufweist.
In dieser Ausnehmung 9 befindet sich ein Dichtring 12,
welcher einen äußeren Ringabschnitt 13 mit
einer Dichtlippe 13a und einen als Abstandhalter wirkenden
inneren Ringabschnitt 14 aufweist.
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Das
in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich von dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
darin, dass das Karosserieteil 5 nicht eben, sondern gewölbt ist
und der Dichtring 12 aus diesem Grund eine etwas größere Höhe aufweist.
Die Antenne selbst ist gegenüber
der 1 unverändert
geblieben. Die Ausbildung und Anordnung dieses Dichtrings 12 ist
deutlicher in 3 dargestellt. Der äußere Ringabschnitt 13 liegt
in der Ausnehmung 9, füllt
diese vollständig
aus und schließt am
oberen Rand 22 der Ausnehmung 9 bündig an
die Oberseite 15 des Fußteils 1 an. Unterhalb
der hinterschnittenen Ausnehmung 9 weist der äußere Ringabschnitt 13 eine
Dichtlippe 13a auf.
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Dem äußeren Ringbereich 13 ist
ein innerer Ringbereich 14 angeformt, welcher im Querschnitt
im wesentlichen die Gestalt einer Raute hat, deren längere Diagonale 16 sich
ungefähr
vom unteren Rand 17 der Ausnehmung 9 schräg nach unten-innen
erstreckt. Mit der Unterseite 18 der Raute liegt der innere
Ringbereich großflächig auf
der Oberseite des Karosserieteils 5. Mit der gegenüberliegenden
Oberseite 19 der Raute liegt der innere Ringabschnitt 14 großflächig der
Unterseite 20 des Fußteils 1 an.
Dort hat der innere Ringabschnitt 14 die kleinste Dicke, die
jedoch noch größer ist
als die größte Dicke
der Dichtlippe 13.
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Der
innere Ringbereich 14 ist nicht nur massiver ausgebildet
als der äußere Ringbereich 13 mit seiner
Dichtlippe 13a, sondern ist auch härter ausgebildet als dieser.
Im äußeren Ringbereich 13 beträgt die Härte vorzugsweise
zwischen 40 Shore A und 70 Shore A. Im inneren Ringbereich 14 beträgt die Härte vorzugsweise
zwischen 70 Shore A und 90 Shore A.
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Die
Dichtlippe 13a und der innere Ringbereich 14 sind
durch eine Ausnehmung 21 voneinander getrennt, welche bei
entspannter Dichtung eine annähernd
dreieckige Kontur hat, aber auch bogenförmig ausgebildet sein könnte.
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Der
Hinterschnitt 11 der Ausnehmung 9 ist nur in Richtung
nach unten wirksam, aber nicht in Richtung parallel zur Unterseite
des Fußteils 1 nach außen. Deswegen
kann der elastomere Dichtring 12 auch noch nachträglich, nach
der Montage der Antenne auf dem Karosserieblech 5, abgezogen
werden, um Nachlackierarbeiten durchzuführen.
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Der
härtere
innere Ringbereich 14 des Dichtrings 12 sichert
die korrekte Lage und Orientierung der Antenne auf dem Karosserieteil 5.
Der demgegenüber
weichere, eine hohe Flexibilität
aufweisende äußere Ringabschnitt 13 bestimmt
das gefällige
Aussehen der Dichtung und übt
mit seiner Dichtlippe eine Dichtfunktion aus und schließt den Spalt
zwischen dem Fußteil 1 und
dem Karosserieteil 5 ab.
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Der äußere Ringbereich 13 des
Dichtrings 12 ist zweckmäßigerweise schwarz gefärbt. Der
innere Ringbereich 14 des Dichtrings 12 ist mit
Vorteil farbig. Durch unterschiedliche Farbwahl kann dem Monteur gezeigt
werden, für
welches Fahrzeugmodell der Dichtring 12 bestimmt ist. Zusätzlich ist
in diesem Bereich eine gut lesbare Teilekennzeichnung möglich, z.
B. Teilenummer, Herstellungsdatum und/oder Material.
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Der
Dichtring 12 wird als separat zu montierendes Teil, getrennt
von der Antenne bereitgestellt, um den Aufwand für Logistik, Lagerhaltung, Varianten
sowie generell die Kosten zu reduzieren.
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- 1
- Fußteil
- 2
- Aufsatz
- 3
- Fortsatz
- 4
- Loch
- 5
- Karosserieblech
- 6
- Spanneinrichtung
- 7
- Schraube
- 8
- Dichtring
- 9
- Ausnehmung
- 10
- Achse
- 11
- Hinterschnitt
- 12
- Dichtring
- 13
- äußerer Ringbereich
- 13a
- Dichtlippe
- 14
- innerer
Ringbereich
- 15
- Oberseite
- 16
- Diagonale
- 17
- Rand
- 18
- Berührungsfläche
- 19
- Oberseite
- 20
- Unterseite
- 21
- Ausnehmung
- 22
- oberer
Rand von 9