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DE102005052788B4 - Antenne für Automobile - Google Patents

Antenne für Automobile Download PDF

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DE102005052788B4
DE102005052788B4 DE200510052788 DE102005052788A DE102005052788B4 DE 102005052788 B4 DE102005052788 B4 DE 102005052788B4 DE 200510052788 DE200510052788 DE 200510052788 DE 102005052788 A DE102005052788 A DE 102005052788A DE 102005052788 B4 DE102005052788 B4 DE 102005052788B4
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Remote Sensing (AREA)
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  • Details Of Aerials (AREA)

Abstract

Antenne für Automobile, welche folgende Merkmale hat:
ein Fußteil (1);
wenigstens einen auf dem Fußteil (1) oder in dem Fußteil (1) angebrachten Strahler;
Mittel zum Befestigen des Fußteils (1) auf einem Teil (5) der Karosserie des Automobils, insbesondere auf seinem Dach;
die Mittel zum Befestigen des Fußteils (1) haben einen sich von der Unterseite des Fußteils (1) nach unten erstreckenden Fortsatz (3), welcher dazu bestimmt ist, von oben her durch ein Loch (4) in dem Teil (5) der Karosserie gesteckt zu werden, und eine
an dem Fortsatz (3) angreifende Spanneinrichtung (6, 7) welche mit der Unterseite des Fußteils (1) zusammenwirkend den Teil (5) der Karosserie zwischen der Unterseite des Fußteils (1) und der Spanneinrichtung (6, 7) einklemmt;
am unteren Rand des Fußteils (1) ist ein elastomerer Dichtring (12) vorgesehen, welcher über den unteren Rand des Fußteils (1) nach unten vorsteht;
der Dichtring...

Description

  • Die Erfindung geht von einer Automobilantenne aus, wie sie beispielsweise aus der DE 102 38 511 C1 bekannt ist. Die bekannte Antenne hat einen Fußteil und einen oder mehrere auf dem Fußteil oder in dem Fußteil angebrachte Strahler. Zum Befestigen der Antenne auf einem Teil der Karosserie des Automobils, insbesondere auf dem Dach, ist an der Unterseite des Fußteils ein sich nach unten erstreckender Fortsatz vorgesehen, welcher von oben her durch ein Loch in der Karosserie gesteckt und von der Unterseite des Karosserieteils her durch eine Spanneinrichtung auf dem Karosserieteil festgelegt wird, indem dieses zwischen dem Fußteil und der Spanneinrichtung festgelegt wird, insbesondere durch Verschrauben. Am unteren Rand des Fußteils ist ein elastomerer Dichtring vorgesehen, welcher den Rand des Fußteils umgreift. Der Dichtring hat einen äußeren Ringabschnitt und einen inneren Ringabschnitt, welche beide über die Unterseite des Fußteils nach unten vorstehen und welche beide als Dichtlippe ausgebildet sind. Zwischen den beiden Dichtlippen ist eine Rille ausgebildet, welche das Abnehmen des Dichtrings vom Rand des Fußteils ermöglichen soll, ohne die Antenne vom Automobil abbauen zu müssen. Mit einem einfachen Werkzeug, beispielsweise mit einem Kunststoffkeil, kann man unter der äußeren Dichtlippe hindurch in die Rille zwischen den beiden Dichtlippen eingreifen und den elastomeren Dichtring vom Rand des Fußteils abziehen. Das hat den Vorteil, dass man das Karosserieteil nachlackieren kann, ohne die Antenne demontieren zu müssen. Nach dem Lackiervorgang kann man die Dichtung wieder einsetzen, wodurch ein beim Nachlackieren entstandener Lackrand abgedeckt wird.
  • Das Karosserieteil, auf welchem die Antenne zu befestigen ist, ist im allgemeinen gewölbt. Der Fortsatz und die zugehörige Spanneinrichtung für das Festlegen der Antenne sind häufig exzentrisch unter dem Antennenfuß angeordnet, so dass es beim Verspannen des Antennenfußes auf dem Karosserieteil und auch unter äußerer Krafteinwirkung, z. B. in einer Waschanlage, zu Kippmomenten kommt, die dazu führen können, dass der zwischen dem Rand des Fußteils und dem Karosserieteil vorhandene, durch den Dichtring ausgefüllte Spalt nicht gleichbleibend breit ist bzw. die Antenne auf dem Karosserieblech Kippbewegungen vollführen kann. Um dem abzuhelfen, ist es aus der EP 1 135 830 B1 bekannt, den am Rand des Fußteils vorgesehenen Dichtring unter Vermeiden einer Dichtlippe im wesentlichen rechteckig auszubilden und ein unterschiedliches Stauchen des Dichtrings infolge einer exzentrisch angeordneten Spanneinrichtung dadurch zu vermeiden, dass entweder der Dichtring in dem Bereich, wo er näher bei der Spanneinrichtung liegt, mit einem größeren Querschnitt versehen wird, als dort, wo er von der Spanneinrichtung weiter entfernt liegt, oder zwischen dem Dichtring und der Spanneinrichtung ein zusätzlicher elastomerer Puffer an der Unterseite des Fußteils vorgesehen wird. Das verteuert jedoch die Antenne.
  • Beide aus dem Stand der Technik bekannte Antennen haben darüber hinaus den Nachteil, dass die Kontur des Randes des Fußteils der Kontur des Karosserieteils angepasst werden muss, auf welchem die Antenne befestigt werden soll. Das gilt insbesondere für moderne Antennen, deren Fußteil einen entlanggestreckten Umriß hat, der in Längsrichtung des Fahrzeuges orientiert ist. Dadurch spielt die Krümmung des Karosserieteils, insbesondere des Daches, eine nicht zu vernachlässigende Rolle für das Befestigen der Antenne. Schon innerhalb einer Baureihe eines Automobilherstellers kommen für ein-und-dieselbe Antenne unterschiedliche Dachradien vor, bei einem Touringmodell z. B. ein relativ großer Radius, bei einem Coupé-Modell z. B. ein kleinerer Radius und bei der Limousine ein mittlerer Radius. Bei unterschiedlichen Baureihen von Automobilen steigt die Vielzahl der vorkommenden Dachradien. Man hat schon versucht, ein-und-dieselbe Antenne auf Automobile mit unterschiedlichen Dachradien zu montieren, unter Inkaufnehmen einer ungleichmäßigen Spaltbreite zwischen dem unteren Rand des Antennenfußes und dem Karosserieblech, wobei man sich die ausgleichende Wirkung der Dichtlippe zu nutze macht. Es hat sich doch gezeigt, dass dadurch, dass die Dichtung längs ihres Umfanges mit unterschiedlichen Kräften auf das Karosserieblech drückt, in diesem ein Verzug auftritt, der sich durch eine deutlich sichtbare Lichtbrechung offenbart. Die Lichtbrechung ist besonders deshalb deutlich sichtbar, weil der Betrachter sie bei einer auf dem Dach motierten Antenne unter einem sehr flachen Winkel zur Dachoberfläche wahrnimmt.
  • Automobilhersteller würden aus Gründen der vereinfachten Lagerhaltung gerne mit möglichst wenig unterschiedlichen Antennen auskommen, da ohnehin schon jede Antenne in jeder angebotenen Wagenfarbe vorgehalten werden muss. Wenn sich das noch mit einer Anzahl von Antennenformen multipliziert, hat das hohe Kosten für Logistik, Verwaltung, Lagerung etc. sowohl beim Automobilhersteller als auch bei seinem Lieferanten zur Folge.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Kosten für Logistik, Verwaltung, Lagerung etc. zu senken.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Antenne mit dem im Anspruch 1 angegebenen Merkmal. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Erfindung sieht für den Rand des Fußteils einen Dichtring vor, in weichem ein äußerer Ringabschnitt, welcher eine Dichtlippe aufweist, und ein innerer Ringabschnitt, welcher als Abstandhalter zwischen der Unterseite dieses Fußteils und dem Teil der Karosserie ausgebildet ist, auf welchem die Antenne zu montieren ist, miteinander kombiniert sind. Der innere Ringabschnitt, welcher als Abstandhalter dient, bildet ein mechanisches Widerlager für die Spanneinrichtung, mit welcher die Antenne auf dem Karosserieteil festgelegt wird. Der innere Ringabschnitt sorgt für die gewünschte Orientierung der Antenne auf dem Karosserieteil und verhindert ein Kippen der Antenne unter äußerer Krafteinwirkung, wie sie sonst z. B. in einer Waschanlage auftreten könnte. Die Dichtlippe am äußeren Ringabschnitt hingegen sorgt für den erwünschten dichten Abschluß des Spaltes zwischen dem Antennenfuß und dem Karosserieteil und für das gute Erscheinungsbild des Dichtrings. Die Dichtlippe kann fertigungsbedingte Toleranzen in der Kontur des Karosserieteils ohne weiteres ausgleichen und kann zu diesem Zweck optimal weich ausgebildet werden, da sie nicht als Widerlager für die Spanneinrichtung der Antenne dienen muss.
  • Um die Kombination der beiden Funktionen des Dichtrings zu verwirklichen, ist der Dichtring so ausgebildet, dass der innere Ringabschnitt beim Spannen der Spanneinrichtung der Antenne einer Verformung einen wesentlich größeren Widerstand entgegensetzt als es die Dichtlippe tut, so dass der innere Ringabschnitt bei dem für eine fachgerechte Montage vorgeschriebenen Anzugsmoment der Spanneinrichtung den gewünschten Abstand zwischen dem Karosserieteil und dem Rand des Antennenfußes sowie die gewünschte Orientierung des Antennenfußes auf dem Karosserieteil sichert und Kippbewegungen unter den in der Praxis auftretenden Kräften verhindert, wohingegen die Dichtlippe wesentlich leichter verformbar ist, so dass sie sich mit ihrer Innenseite satt und mit dem für einen dichten Abschluß erforderlichen, nur mäßigen Druck dem Karosserieteil anlegt.
  • Die Erfindung ermöglicht es, Antennen mit ein-und-derselben Gestalt für unterschiedliche Baureihen von Automobilen einzusetzen. Auf Karosserieflächen, Krümmungen sich an der Motagestelle der Antenne nur wenig unterscheiden, ist das bereits mit ein und demselben Dichtring möglich, da dieser einen gewissen Krümmungsausgleich ermöglicht. Für Karosserieflächen, deren Krümmungen sieh an der Montagestelle der Antenne stärker unterscheiden, kann man unterschiedliche Dichtringe vorsehen, die auf ihrer Oberseite, welche dem Fußteil der Antenne zugewandt ist, die gleiche Kontur haben, an ihrer Unterseite, welche dem Karosserieteil zugewandt ist, aber unterschiedliche Konturen haben, die der Kontur des Karosserieteils, auf welchem die Antenne montiert werden soll, angepasst oder angenähert sind. Die Kontur des unteren Randes des Antennenfußes ist zweckmäßigerweise auf den größten vorkommenden Krümmungsradius eines für die Montage der Antenne in Frage kommenden Karosserieteils abgestimmt, beispielsweise auf eine ebene Karosseriefläche (unendlich großer Krümmungsradius).
  • Auf diese Weise kann, eine einzige Antennenform für eine Vielzahl von unterschiedlichen Automobilen verwendet werden, denn der erfindungsgemäße Dichtring sorgt nicht nur für die erforderliche Abdichtung, sondern durch seinen inneren Ringabschnitt, welcher wesentlich formstabiler ist als die außen liegende Dichtlippe, auch für einen hinreichend formstabilen Ausgleich zwischen der Kontur des unteren Randes des Antennenfußes und der davon verschiedenen Kontur des Karosserieteils, auf welchem die Antenne montiert wird. Die Antennen müssen nur noch in unterschiedlicher Wagenfarbe, aber nicht mehr in unterschiedlicher Gestalt auf Lager gehalten werden. Es sind lediglich noch unterschiedliche Dichtringe auf Lager zu halten. Die Dichtringe sind jedoch üblicherweise nicht in der Wagenfarbe, sondern einheitlich schwarz gefärbt.
  • Da die Kontur der Unterseite der Dichtringe der Kontur der Karosseriefläche angepasst oder angenähert ist, kommt es beim Verspannen der Antenne am Karosserieteil auch nicht mehr zu dem unerwünschten Verziehen des Karosseriebleches, so dass das Erscheinungsbild der Antenne auf dem Karosserieblech ungetrübt ist.
  • Der Dichtring kann nachträglich, nachdem die Antenne bereits auf dem Fahrzeug montiert ist, über die Antenne geschoben und zwischen dem Fußteil und dem Karosserieteil eingefügt werden. Falls nachträgliche Lackierarbeiten am Fahrzeug nötig werden, kann der Dichtring abgezogen und später erneut eingesetzt werden.
  • Vorzugsweise stützt sich der innere Ringabschnitt unmittelbar an der Unterseite des Fußteils der Antenne ab. Das ist vorteilhaft für das Einleiten der Spannkraft vom Karosserieteil in die Unterseite des Fußteils der Antenne und unterscheidet die erfindungsgemäße Antenne von der aus der DE 102 38 511 C1 bekannten Antenne, in welcher es nicht der innere Ringabschnitt ist, sondern der zwischen dem inneren und dem äußeren Ringabschnitt liegende Abschnitt des Dichtrings, welcher sich am unteren Rand des Fußteils abstützt.
  • Während die Gestalt des äußeren Ringabschnittes durch eine Dichtlippe bestimmt ist, wird für den inneren Ringabschnitt ein annähernd viereckiger Querschnitt bevorzugt, wobei eine der Seiten des Vierecks an der Unterseite des Fußteils anliegt und die gegenüberliegende Seite des Vierecks dem Karosserieteil zugewandt ist. Eine solche Formgestaltung ist besonders günstig für das Erreichen eines für Zwecke der Erfindung gewünschten Formänderungswiderstandes des inneren Ringabschnittes.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung hat der innere Ringabschnitt im Querschnitt die Gestalt einer Raute, insbesondere einer solchen, bei weicher die längere der beiden Diagonalen in einer Richtung von oben-außen nach unten-innen, also von der Dichtlippe weg, verläuft. Bei einer solchen Ausbildung des Dichtringes erreicht man einerseits einen hinreichenden Verformungswiderstand durch die massive Ausbildung des inneren Ringabschnittes der Dichtung und gleichzeitig eine verbesserte Anpassungsfähigkeit des Dichtrings an Karosserieteile mit unterschiedlicher Krümmung, weil der innere Ringabschnitt beim Verspannen der Antenne mit dem Karosserieteil auch auf Scherung beansprucht wird.
  • Vorteilhaft ist eine Weiterbildung der Erfindung, in welcher die Abmessungen des Dichtrings im Querschnitt gemessen so gewählt sind, dass die kleinste Dicke des inneren Ringabschnitts größer ist als die größte Dicke der Dichtlippe. Unter dem Querschnitt wird hier ein Schnitt in einer Ebene verstanden, in welcher die senkrecht zu dem Karosserieteil stehende Achse des Fortsatzes liegt, welcher sich von der Unterseite des Fußteils nach unten durch ein Loch in dem Karosserieteil hindurcherstreckt.
  • Der wesentlich größere Verformungswiderstand des inneren Ringabschnittes gegenüber der Dichtlippe kann dadurch erzielt werden, dass der innere Ringabschnitt wesentlich massiver ausgebildet ist als die Dichtlippe. Besonders bevorzugt ist es jedoch, den Dichtring so auszubilden, dass der innere Ringabschnitt eine größere Härte aufweist als die Dichtlippe. Ein solcher Dichtring kann durch zweistufiges Verbundspritzen hergestellt werden. Zu diesem Zweck kann man zunächst den inneren Ring aus einem härteren elastomeren Material spritzen und den vorgefertigten inneren Ring als Einlegeteil in eine andere Spritzgießform einlegen, in welcher ihm dann der äußere Ringbereich mit seiner Dichtlippe aus einem weicheren elastomeren Material angespritzt wird. Diese Technik wird als Zweikomponenten-Spritztechnik oder als 2K-Spritztechnik bezeichnet. Es ist aber auch möglich, die beiden Ringbereiche des Dichtrings in ein-und-derselben Spritzgießform zu bilden, indem die beiden Ringbereiche aufeinanderfolgend gespritzt werden. Dabei kann es auch zu einem stetigen Übergang von der geringeren Härte des äußeren Ringbereichs zur größeren Härte des inneren Ringbereichs kommen, welcher z. B. durch unterschiedliche Gehalte von Füllstoffen im elastomeren Material verursacht sein kann.
  • Um den Dichtring am Fußteil der Antenne festzulegen, hat das Fußteil an seinem unteren Rand vorzugsweise eine nach außen und nach unten offene Ausnehmung, welche den Dichtring aufnimmt. Auf diese Weise kann die Spannkraft gut vom Karosserieteil auf den Antennenfuß übertragen werden und außerdem ist es möglich, die Dichtung von der montierten Antenne wieder abzuziehen. Das ist vorteilhaft, wenn Nachlackierarbeiten durchgeführt werden müssen. Ein nachträgliches Abziehen des Dichtrings von der bereits montierten Antenne ist auch dann möglich, wenn die Ausnehmung am unteren Rand des Antennenfußes einen Hinterschnitt hat, welcher nur nach unten wirksam ist, aber nicht parallel zur Unterseite des Antennenfußes nach außen hin. Ein solcher Hinterschnitt sichert den Dichtring an der Unterseite des Antennenfußes, solange die Antenne noch nicht auf dem Karosserieteil montiert ist.
  • Die Ausnehmung am unteren Rand, welche den Dichtring aufnehmen soll, ist vorzugsweise so bemessen, dass der Dichtring in der Ausnehmung mit dem oberen äußeren Rand der Ausnehmung bündig abschließt, wodurch sich ein besonders gefälliges Erscheinungsbild ergibt; die Kontur der Oberseite des Antennenfußes geht stetig in die Kontur der Dichtlippe über.
  • Ein zweiter Dichtring umgibt vorzugsweise den Fortsatz, welcher sich von der Unterseite des Antennenfußes durch das Loch im Karosserieteil hindurch nach unten erstreckt. Dieser zweite Dichtring verhindert, dass Feuchtigkeit, welche den äußeren Dichtring überwunden hat, das Loch im Karosserieteil erreicht. Da der zweite Dichtring nur einen relativ kleinen Durchmesser hat, muss bei ihm auf die Besonderheiten der Kontur des Karosserieblechs keine Rücksicht genommen werden. Es kann sich um einen ebenen Dichtring mit vorzugsweise rechteckigem Querschnitt handeln, welcher sehr preiswert ist. Er erlaubt es, bei der Optimierung des äußeren Dichtrings das Schwergewicht auf die Ausgleichsfunktion des inneren Ringabschnitts und auf das Erscheinungsbild des äußeren Ringabschnitts zu legen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten Zeichnungen dargestellt. Gleiche oder einander entsprechende Teile sind in den Ausführungsbeispielen mit unterschiedlichen Bezugszahlen bezeichnet.
  • 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Antenne auf einem ebenen Karosserieteil,
  • 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Antenne auf einem gekrümmten Karosserieteil, und
  • 3 zeigt als Detail vergrößert einen Ausschnitt aus der in 2 dargestellten Antenne.
  • Die in 1 dargestellte Antenne hat ein im Grundriß z. B. ovales Fußteil 1 mit einem Aufsatz 2. Im Aufsatz 2 befindet sich ein Strahler oder ein Kombinationsstrahler für mehrere Frequenzbereiche. Im Fußteil 1 kann sich wenigstens eine weitere Antenne befinden, z. B. eine GPS-Antenne. Ferner kann sich im Fußteil 1 ein elektrisches Netzwerk befinden, welches z. B. Filter, Frequenzweichen und anderes mehr enthält.
  • Von der Unterseite des Fußteils 1 ragt ein Fortsatz 3 nach unten, welcher in 1 gestrichelt dargestellt ist. Es handelt sich dabei vorzugsweise um eine an der Unterseite des Fußteils 1 angebrachte Gewindehülse, durch welche ein oder mehrere Antennenkabel aus dem Antennenfuß heraus in das Fahrzeug geführt werden. Der Fortsatz 3 erstreckt sich durch ein Loch 4 in einem Karosserieteil 5. Von unten her ist eine Spanneinrichtung 6 über den Fortsatz 3 geschoben und mit ihm durch eine Schraube 7, von welcher in 2 nur der Kopf sichtbar ist, verschraubt. Dadurch wird das Karosserieteil 5 zwischen dem Antennenfuß 1 und der Spanneinrichtung 6 eingeklemmt. Auf der Oberseite des Karosserieblechs 5 liegt zwischen diesem und der Unterseite des Fußteils 1 ein Dichtring 8, welcher den Fortsatz 3 umgibt und das Loch 4 im Karosserieteil 5 gegen das Eindringen von Feuchtigkeit abdichtet.
  • Am unteren Rand des Fußteils 1 ist eine Ausnehmung 9 vorgesehen, welche nach unten hin, in Richtung zum Karosserieteil 5, sowie nach außen hin, in einer Richtung radial von der Achse 10 des Fortsatzes 3 weg, offen ist und einen nach unten wirksamen Hinterschnitt 11 aufweist. In dieser Ausnehmung 9 befindet sich ein Dichtring 12, welcher einen äußeren Ringabschnitt 13 mit einer Dichtlippe 13a und einen als Abstandhalter wirkenden inneren Ringabschnitt 14 aufweist.
  • Das in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel darin, dass das Karosserieteil 5 nicht eben, sondern gewölbt ist und der Dichtring 12 aus diesem Grund eine etwas größere Höhe aufweist. Die Antenne selbst ist gegenüber der 1 unverändert geblieben. Die Ausbildung und Anordnung dieses Dichtrings 12 ist deutlicher in 3 dargestellt. Der äußere Ringabschnitt 13 liegt in der Ausnehmung 9, füllt diese vollständig aus und schließt am oberen Rand 22 der Ausnehmung 9 bündig an die Oberseite 15 des Fußteils 1 an. Unterhalb der hinterschnittenen Ausnehmung 9 weist der äußere Ringabschnitt 13 eine Dichtlippe 13a auf.
  • Dem äußeren Ringbereich 13 ist ein innerer Ringbereich 14 angeformt, welcher im Querschnitt im wesentlichen die Gestalt einer Raute hat, deren längere Diagonale 16 sich ungefähr vom unteren Rand 17 der Ausnehmung 9 schräg nach unten-innen erstreckt. Mit der Unterseite 18 der Raute liegt der innere Ringbereich großflächig auf der Oberseite des Karosserieteils 5. Mit der gegenüberliegenden Oberseite 19 der Raute liegt der innere Ringabschnitt 14 großflächig der Unterseite 20 des Fußteils 1 an. Dort hat der innere Ringabschnitt 14 die kleinste Dicke, die jedoch noch größer ist als die größte Dicke der Dichtlippe 13.
  • Der innere Ringbereich 14 ist nicht nur massiver ausgebildet als der äußere Ringbereich 13 mit seiner Dichtlippe 13a, sondern ist auch härter ausgebildet als dieser. Im äußeren Ringbereich 13 beträgt die Härte vorzugsweise zwischen 40 Shore A und 70 Shore A. Im inneren Ringbereich 14 beträgt die Härte vorzugsweise zwischen 70 Shore A und 90 Shore A.
  • Die Dichtlippe 13a und der innere Ringbereich 14 sind durch eine Ausnehmung 21 voneinander getrennt, welche bei entspannter Dichtung eine annähernd dreieckige Kontur hat, aber auch bogenförmig ausgebildet sein könnte.
  • Der Hinterschnitt 11 der Ausnehmung 9 ist nur in Richtung nach unten wirksam, aber nicht in Richtung parallel zur Unterseite des Fußteils 1 nach außen. Deswegen kann der elastomere Dichtring 12 auch noch nachträglich, nach der Montage der Antenne auf dem Karosserieblech 5, abgezogen werden, um Nachlackierarbeiten durchzuführen.
  • Der härtere innere Ringbereich 14 des Dichtrings 12 sichert die korrekte Lage und Orientierung der Antenne auf dem Karosserieteil 5. Der demgegenüber weichere, eine hohe Flexibilität aufweisende äußere Ringabschnitt 13 bestimmt das gefällige Aussehen der Dichtung und übt mit seiner Dichtlippe eine Dichtfunktion aus und schließt den Spalt zwischen dem Fußteil 1 und dem Karosserieteil 5 ab.
  • Der äußere Ringbereich 13 des Dichtrings 12 ist zweckmäßigerweise schwarz gefärbt. Der innere Ringbereich 14 des Dichtrings 12 ist mit Vorteil farbig. Durch unterschiedliche Farbwahl kann dem Monteur gezeigt werden, für welches Fahrzeugmodell der Dichtring 12 bestimmt ist. Zusätzlich ist in diesem Bereich eine gut lesbare Teilekennzeichnung möglich, z. B. Teilenummer, Herstellungsdatum und/oder Material.
  • Der Dichtring 12 wird als separat zu montierendes Teil, getrennt von der Antenne bereitgestellt, um den Aufwand für Logistik, Lagerhaltung, Varianten sowie generell die Kosten zu reduzieren.
  • 1
    Fußteil
    2
    Aufsatz
    3
    Fortsatz
    4
    Loch
    5
    Karosserieblech
    6
    Spanneinrichtung
    7
    Schraube
    8
    Dichtring
    9
    Ausnehmung
    10
    Achse
    11
    Hinterschnitt
    12
    Dichtring
    13
    äußerer Ringbereich
    13a
    Dichtlippe
    14
    innerer Ringbereich
    15
    Oberseite
    16
    Diagonale
    17
    Rand
    18
    Berührungsfläche
    19
    Oberseite
    20
    Unterseite
    21
    Ausnehmung
    22
    oberer Rand von 9

Claims (16)

  1. Antenne für Automobile, welche folgende Merkmale hat: ein Fußteil (1); wenigstens einen auf dem Fußteil (1) oder in dem Fußteil (1) angebrachten Strahler; Mittel zum Befestigen des Fußteils (1) auf einem Teil (5) der Karosserie des Automobils, insbesondere auf seinem Dach; die Mittel zum Befestigen des Fußteils (1) haben einen sich von der Unterseite des Fußteils (1) nach unten erstreckenden Fortsatz (3), welcher dazu bestimmt ist, von oben her durch ein Loch (4) in dem Teil (5) der Karosserie gesteckt zu werden, und eine an dem Fortsatz (3) angreifende Spanneinrichtung (6, 7) welche mit der Unterseite des Fußteils (1) zusammenwirkend den Teil (5) der Karosserie zwischen der Unterseite des Fußteils (1) und der Spanneinrichtung (6, 7) einklemmt; am unteren Rand des Fußteils (1) ist ein elastomerer Dichtring (12) vorgesehen, welcher über den unteren Rand des Fußteils (1) nach unten vorsteht; der Dichtring (12) hat einen äußeren Ringabschnitt (13) und einen inneren Ringabschnitt (14), welcher über die Unterseite (20) des Fußteils (1) vorsteht; der äußere Ringabschnitt (13) des Dichtrings (12) hat eine Dichtlippe (13a), welche über die Unterseite des inneren Ringabschnitts (14) nach unten vorsteht; zwischen der Dichtlippe (13a) und dem inneren Ringabschnitt (14) des Dichtrings (12) ist eine ringförmige Ausnehmung (21) ausgebildet, welche bei montierter Antenne die Berührungsfläche (18) des inneren Ringabschnittes (14) mit dem Teil (5) der Karosserie voneinander trennt; der innere Ringabschnitt (14) des Dichtrings (12) ist als Abstandhalter zwischen der Unterseite (20) des Fußteils (1) und dem Teil (5) der Karosserie ausgebildet, indem der innere Ringabschnitt (14) eine größere Berührungsfläche (18) mit dem Teil (5) der Karosserie hat als die Dichtlippe (13a), und setzt zu diesem Zweck seiner Verformung infolge des Spannens der Spanneinrichtung (6, 7) einen größeren Widerstand entgegen als die Dichtlippe (13a).
  2. Antenne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der innere Ringabschnitt (14) unmittelbar an der Unterseite des Fußteils (1) abstützt.
  3. Antenne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Ringabschnitt (14) einen annähernd viereckigen Querschnitt hat, wobei eine der Seiten (19) des Vierecks an der Unterseite (20) des Fußteils (1) anliegt und die gegenüberliegende Seite (18) des Vierecks dem Teil (5) der Karosserie zugewandt ist.
  4. Antenne nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Viereck eine Raute ist.
  5. Antenne nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die längere der beiden Diagonalen (16) der Raute in einer Richtung von oben-außen nach unten-innen verläuft.
  6. Anspruch nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – im Querschnitt durch den Dichtring (12) gemessen – die kleinste Dicke des inneren Ringabschnitts (14) größer ist als die größte Dicke der Dichtlippe (13a).
  7. Antenne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Ringabschnitt (14) eine größere Härte aufweist als die Dichtlippe (13a).
  8. Antenne nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtring (12) durch zweistufiges Verbundspritzen hergestellt ist.
  9. Antenne nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Härte des Dichtrings (12) von außen nach innen stufenförmig erhöht.
  10. Antenne nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Härte des Dichtrings (12) von außen nach innen stetig erhöht.
  11. Antenne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußteil (1) am unteren Rand eine nach außen-unten offene Ausnehmung (9) zum Aufnehmen des Dichtrings (12) hat.
  12. Antenne nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (9) einen nach unten wirksamen Hinterschnitt (11) hat.
  13. Antenne nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtring (12) in der Ausnehmung (9) mit deren oberen äußeren Rand (22) bündig abschließt.
  14. Antenne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere Ringbereich (13) schwarz ist, wohingegen der innere Ringbereich (14) farbig ist.
  15. Antenne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter Dichtring (8) den Fortsatz (3) umgibt.
  16. Antenne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere Ringabschnitt (13) des Dichtrings (12) eine Härte zwischen 40 Shore A und 70 Shore A und der innere Ringabschnitt (14) eine Härte zwischen 70 Shore A und 90 Shore A hat.
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