DE69502069T2 - Zündkerzenkappe für Verbrennungsmotoren - Google Patents
Zündkerzenkappe für VerbrennungsmotorenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft das Umfeld von Verbrennungsmotoren für Fahrzeuge oder dergleichen, des Types, eine längliche Bohrung aufweisend, welche eine Zündkerze bzw. einen Zündstecker aufnimmt.
- Die Erfindung betrifft insbesondere eine Steckkappe bzw. -abdeckung bzw. eine Stecker- bzw. Zündkerzenkappe bzw. -abdeckung, welche frei montiert werden kann an und entfernt werden von solch einer länglichen Bohrung.
- Solch ein Typ von Steckkappe bzw. Steckerkappe bzw. Zündkerzenkappe bzw. -abdeckung bzw. -haube wurde in der Vergangenheit beschrieben, z.B. in der japanischen Gebrauchsmusterveröffentlichung Showa 61-61778. Figur 3 zeigt solch eine bekannte Steckkappe, bei welcher ein Zündrohr 19 (auch "Steckkappenrohr" bzw. "Zündkerzenkappenrohr" genannt) an einem Ende mit einer Zündkerze gepaßt ist und die Steckkappe an einer äußerlichen kreisförmigen Fläche an dem anderen Ende aufnimmt. Die oben erwähnte Steckkappe umfaßt ebenfalls eine Spritzwasser- bzw. Regenabdeckung 27. Ein Rohrhalter 15 ist angeordnet, um bezüglich der externen kreisförmigen Fläche des Zündrohres 19 zu passen. Eine Dichtung 12 ist zwischen der äußerlichen bzw. externen kreisförmigen Wand des Rohrhalters 15 und der internen bzw. inneren kreisförmigen Wand an der Öffnung einer länglichen Bohrung 21 zum Aufnehmen des Zündsteckers bzw. der Zündkerze vorgesehen. Ein schmaler Spalt 26 ist zwischen dem Rohrhalter 15 und der Dichtung 12 ausgebildet. Die Steckkappe bzw. Stecker- bzw. Kerzen- bzw. Zündkerzenkappe ist vorgesehen mit einem kreisförmigen peripheren Abdeckabschnitt 11, und zwar an seiner externen kreisförmigen Fläche. Dieser Abdeckabschnitt tritt in Eingriff oberhalb und um die Öffnung herum über einen ringförmigen Zapfen bzw. Vorsprung 17, ausgebildet an einer Randzone, die Öffnung umgebend.
- Das Zünd rohr 19 nimmt ein Zündkabel 18 auf, welches durch die Regen- bzw. Spritzwasserabdeckung 27 tritt und sich nach außen erstreckt.
- Die obige Steckkappe paßt somit über die längliche Zündkerzenbohrung 21, z.B. in einem Fahrzeugmotor 20, so daß sie diesbezüglich frei montiert und entfernt werden kann.
- Bei solchen Vorrichtungen gemäß dem Stand der Technik wird eine ordentliche Dichtung gesichert mittels Abdeckung der Zündkerzenbohrung 21 mit dem zylindrischen peripheren Deckel bzw. der zylindrischen peripheren Abdeckung 11. Der Spalt 26 zwischen dem Rohrhalter 15 und der Dichtung 12 stellt die erforderliche Elastizität zur Verfügung, um ein einfaches Einführen der Steckkappe in die Zündkerzenbohrung 21 zu ermöglichen, und verhindert ebenfalls, daß sich eine kompressive Spannung in der Steckkappe während dem Einsetzen bzw. Einführen bildet.
- Jedoch werden bei solch einer Vorrichtung gemäß dem Stand der Technik der Rohrhalter 15 und die Dichtung 12 teilweise voneinander getrennt durch den obigen Spalt 26. Dies neigt dazu, die Dichtung 12 sehr dünn zu gestalten. Demzufolge, wenn die Steckkappe in die Zündkerzen- bzw. Zündsteckerbohrung 21 eingeführt ist, neigt sie dazu, sich aufzuwickeln bzw. aufzurollen an der Peripherie oder anderwärtig verformt zu werden, was dazu führt, daß die Zündstecker- bzw. Zündkerzenbohrung nicht länger in geeigneter Weise gedichtet ist.
- Unter Betrachtung der DE-A-3 302 878 ist eine Steckkappe bekannt für einen Verbrennungsmotor, des Types, umfassend eine längliche Bohrung zur Passung eines Zündsteckers bzw. einer Zündkerze und eines Zündrohres, wobei die Steckkappe einen Regenabdeckabschnitt, einen Rohrhalteabschnitt, einen Bohrdichtungsabschnitt und eine Durchtrittsöffnung aufweist, wobei der Rohrhalteabschnitt und der Dichtabschnitt integral bzw. einstückig ausgebildet sind, und wobei der Rohrhalteabschnitt einen ersten rückspringenden bzw. ausgesparten umfänglichen Abschnitt an einer Innenfläche davon und unterhalb des Basisabschnittes umfaßt. Jedoch ist bei solch einer Steckkappe gemäß dem Stand der Technik der Griff bzw. Eingriff des Zündrohres nicht stark genug, um eine Bewegung zwischen dem Zündrohr und der Steckkappe zu verhindern.
- Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Steckkappe anzugeben, bei welcher die Dichtung davon abgehalten wird, sich aufzurollen bzw. aufzuwickeln, wenn die Steckkappe in die längliche Zünd- bzw. Zündfunkenstecker- bzw. -kerzenbohrung eingeführt wird, während die erforderliche Elastizität, um das Einführen zu vereinfachen und um die Bildung von Spannung in der Steckkappe nach dem Einführen zu vermeiden, dennoch einfach erhalten werden kann.
- Es ist daher eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Steckkappe anzugeben mit einer einfach zu erhaltenden erforderlichen Elastizität zum Vereinfachen des Einführens, um kompressive Spannung in der Steckkappe nach dem Einführen zu vermeiden und um den Griff bzw. Eingriff des bzw. bezüglich des Zündrohres zu verstärken.
- Um die oben erwähnten Probleme zu lösen, ist die erfindungsgemäße Steckkappe bzw. Zündkerzenabdeckung dadurch gekennzeichnet, daß ein unterlagerter bzw. unterliegender bzw. unterhalb angeordneter Basisabschnitt eine Vielzahl von Vorsprüngen aufweist, wobei die Vorsprünge angeordnet sind bei Abständen bzw. Intervallen entlang des Umfanges der Fläche des Rohrhalteabschnittes und hin zu einer Mittelachse vorspringen, um somit das Zündrohr zu greifen bzw. mit dem Zündrohr in Eingriff zu stehen.
- Bevorzugt weist der Dichtabschnitt einen Querschnitt auf, welcher jenen der Öffnung der länglichen Bohrung um solch einen Grad übersteigt, daß die Steckkappe fest bzw. einschnappend bzw. einrastend paßt in die Öffnung, während sie frei montierbar an und entfernbar von der Öffnung ist.
- Zu diesem Zweck kann die Steckkappe bzw. Zündkerzenkappe bzw. -haube bzw. -abdeckung aus einem elastischen Material gebildet sein.
- Die Steckkappe kann optional mit einer kreisförmigen peripheren Abdeckung bereitgestellt sein, hängend bzw. abfallend von deren Seitenwand und einen Flächenabschnitt bedeckend, welcher die Öffnung der länglichen Bohrung umgibt.
- Die kreisförmige periphere Abdeckung kann ausgelegt sein zur Wechselwirkung mit einem kreisförmigen Vorsprung bzw. Zapfen des Motors an einer Randzone außerhalb der Öffnung der länglichen Bohrung, so daß die kreisförmige periphere Abdeckung in Eingriff bringbar ist mit dem Zapfen bzw. Vorsprung.
- Das Zündrohr kann einen nach außen verlaufenden bzw. vorspringenden Lippenabschnitt an einem Ende proximal zu der Steckkappe umfassen, wobei die Steckkappe einen zweiten rückspringenden bzw. ausgesparten Abschnitt an deren Innenfläche aufweist, und zwar bei solch einer Position, daß der zweite ausgesparte Abschnitt in Eingriff mit der Lippe tritt, wenn die Steckkappe in die längliche Bohrung gepaßt ist.
- Die Vorsprünge an dem Basisteil des Rohrhalteabschnittes können ausgebildet sein zum Greifen bzw. Eingreifen bzw. Eingriff bezüglich eines sich verjüngenden bzw. geschrumpften Abschnittes der Außenwand des Zündrohres.
- Die Steckkappe kann des weiteren eine Entlüftungsöffnung bzw. eine Ventilationsöffnung umfassen.
- Das Durchgangs- bzw. Durchtrittsloch kann durchquert werden durch ein Zündkabel, wobei die Steckkappe einen inneren Durchtritt bildet, wodurch das Zündkabel in das Zündrohr treten kann, um somit mit der Zündkerze bzw. dem Zündstecker verbunden zu werden.
- Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung ist ebenfalls ein Verfahren des Dichtens einer Öffnung einer länglichen Bohrung angegeben, welche einen Zündstecker bzw. eine Zündkerze in einem Fahrzeugmotor unter Verwendung der vorliegenden Steckkappe aufnimmt.
- Obige und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlich aus der folgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform, als nicht einschränkendes Beispiel angegeben, und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, in welchen gilt:
- Figur 1(a) ist eine Querschnittsseitenansicht der Steckkappe gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
- Figur 1(b) zeigt eine Ansicht der Unterseite der in Figur 1(a) gezeigten Steckkappe.
- Figur 2 zeigt die in Figur 1 dargestellte Steckkappe, wenn an einem Motor montiert.
- Figur 3 zeigt einen bekannten Typ an Steckkappe gemäß dem Stand der Technik.
- In Figur 2 ist ein Motor 20 dargestellt, in welchem eine ausgelegte bzw. angepaßte längliche Bohrung 21 ausgebildet ist zum Aufnehmen eines Zündsteckers bzw. einer Zündkerze 23 darin. Die Zündkerze 23 ist an dem Basisabschnitt der länglichen Bohrung 21 angeordnet. Ein Zündkabel 18, welches mit der Zündkerze 23 verbunden ist, erstreckt sich nach oben durch die längliche Bohrung 21 und hin zu dem Äußeren. Ein Zündrohr 19, ebenfalls "Steckkappenrohr" genannt, ist vorgesehen mit einem ersten Ende gepaßt an der Zündkerze 23 und einem zweiten Ende vertikalwärts oberhalb der Zündkerze 23 auf der Höhe einer Steckkappe bzw. einer Zündkerzenkappe bzw. -abdeckung 22.
- Die Steckkappe bzw. Zündkerzenkappe- bzw. -abdeckung bzw. -haube 22, welche bevorzugt aus einem elastischen Material hergestellt ist, wie z.B. Gummi, ist an dem zweiten Ende des Zündrohres 19 gepaßt Ein hohler kreisförmiger Teil der Steckkappe 22 ist ausgebildet, um um die Bohrung 21 herum zu passen. Eine Innenfläche des Teiles paßt über das Zündrohr 19 und bildet somit einen Rohrhalteabschnitt 15. Die Außenfläche des hohlen kreisförmigen Teiles paßt in die längliche Bohrung 21 hinein und bildet somit einen Dichtabschnitt 12.
- Der Rohrhalteabschnitt 15 und der Dichtabschnitt 12 bilden somit die zwei Seiten desselben integrierten hohlen Teiles, ohne jeglichen Spalt oder Schlitz dazwischen vorliegend, im Gegensatz zu der Steckkappe gemäß dem Stand der Technik.
- Der Rohrhalteabschnitt 15 ist ebenfalls bereitgestellt mit einem umfänglich ausgesparten Abschnitt oder Rille 13 an dessen inneren kreisförmigen Fläche. Ein Teil des Rohrhalteabschnittes, dem kreisförmig ausgesparten Abschnitt 13 unterliegend bzw. unterlagert bzw. darunter angeordnet, ist so ausgebildet, daß eine Vielzahl von Vorsprüngen 14 gebildet sind, angeordnet bei Abständen bzw. Intervallen entlang der Fläche bzw. Oberfläche, wobei die Vorsprünge hin zu der Mittelachse vorspringen (Figuren 1a und 1b).
- Der Dichtabschnitt 12 ist ausgelegt zum Verschließen der länglichen Bohrung 21, einen Durchmesser aufweisend, welcher leicht größer ist als die Öffnung der letzteren.
- Die Steckkappe ist bereitgestellt mit einem kreisförmigen Flanschabschnitt, welcher sich von deren Seitenwand oberhalb des Dichtabschnittes 12 erstreckt und eine periphere Abdeckung 11 bildet. Die periphere Abdeckung bzw. der periphere Deckel paßt um einen kreisförmigen Vorsprung bzw. Zapfen 17 herum, welcher an einer Randzone außerhalb der Öffnung der länglichen Bohrung 21 ausgebildet ist, und bedeckt somit diese Randzone.
- Ein Regen- bzw. Wasser- bzw. Spritzwasserabdeckabschnitt 27 ist an dem oberen zentralen bzw. mittleren Abschnitt der Steckkappe gebildet, und zwar unmittelbar oberhalb der Zündkerzenbohrung 19.
- Ein Zündkabel 18 ist an dem Zündrohr 19 bzw. in dem Zündrohr 19 aufgenommen und springt nach außen vor durch eine seitliche Öffnung bzw. eine Seitenöffnung 16 an der oberen Seite der Steckkappe, und zwar benachbart zu dem Regenabdeckabschitt.
- Bevorzugt ist der Regenabdeck- bzw. -Deckelabschitt 27 mit Luftabführöffnungen bzw. Entlüfungsöffnungen 10 bei geeigneten Orten bereitgestellt. Somit, wenn die Luft innerhalb der länglichen Zündkerzenbohrung 21 erwärmt wird oder anderweitig dazu neigt, sich zu expandieren, kann diese durch diese Entlüftungsöffnungen evakuiert werden.
- Die Installation der Steckkappe wird nun unter Bezugnahme auf die Figuren 1 und 2 erläutert.
- Der Rohrhalteabschnitt 15 der Steckkappe 22 paßt über das zweite Ende des Zündrohres 191 bevor die Steckkappe vollständig in der länglichen Bohrung 21aufgenommen ist. Das zweite Ende des Zündrohres 19 ist gebildet bzw. ausgebildet in eine nach außen verlaufende bzw. vorspringende ringförmige Lippe 24, welche in einem Aufnahmeschlitz 25 in der Form einer ringförmigen Aussparung aufgenommen wird, welche unmittelbar oberhalb des Rohrhalteabschnittes 15 angeordnet ist. Die vorspringenden Teile der Vorsprünge 14 des Rohrhalteabschnittes 15 treten in Kontakt bzw. Berührung mit der äußeren kreisförmigen Wand des Zündrohres 19, wie es in gepunkteten Linien in Figur 1(b) dargestellt ist, so daß der Rohrhalteabschnitt 15 das Zündrohr 19 fest von außen greift.
- Wie es in Figur 2 dargestellt ist, paßt das erste Ende des Zündrohres 19 auf die Zündkerze bzw. den Zündstecker 23, welcher an dem Boden bzw. der Basis der länglichen Bohrung 21 angeordnet ist. Der Dichtabschnitt 12 wird in die Öffnung der länglichen Bohrung 21 gepreßt, wobei die kreisförmige periphere Abdeckung 11 in Eingriff gebracht wird mit dem kreisförmigen Zapfen bzw. Vorsprung 17, ausgebildet an der Randzone außerhalb der Öffnung. Die Steckkappe wird somit fest gelagert, während frei montierbar oder entfembar von der länglichen Bohrung 21 verbleibend.
- Die ringförmige Aussparung oder Rille 13 des Rohrhalteabschnittes 15 umgibt bzw. umrundet ebenfalls das Zündrohr 19. Somit, wenn die Steckkappe in die Bohrung 21 eingeführt wird, wird die Dichtfläche 12 abgeleitet bzw. abgelenkt bzw. deflektiert nach innen, zum Bereitstellen einer Form- bzw. Schnapp- bzw. Einrast- bzw. einer festen Passung mit der Innenwand der Bohrung 21, während die Vorsprünge 14 unmittelbar unterhalb dieser Aussparung gepreßt bzw. druckbeaufschlagt werden gegen das Zündrohr 19, um somit die Basis der Kappe in einen komprimierten bzw. zusammengestauchten Zustand zu drängen. Da der Dichtabschnitt 12 nach innen abgeleitet bzw. abgelenkt ist, werden die Vorsprünge 14 fest gepreßt bzw. druckbeaufschlagt bezüglich der Außenfläche des Zünd rohres 19, wodurch letzteres sehr zuverlässig gehalten wird.
- Die kreisförmige Rille 13 wechselwirkt bzw. kooperiert somit mit den Vorsprüngen 14, so daß ein Beitrag zu der erforderlichen Elastizität für die Steckkappe und insbesondere für den Rohrhalteabschnitt 15 geleistet wird, während die Kraft reduziert wird, welche zum Einführen bzw. Einsetzen der Steckkappe in die längliche Bohrung 21 erforderlich ist. Diese Elastizität ermöglicht es ebenfalls, die Bildung einer kompressiven Spannung bzw. Beanspruchung in der Steckkappe nach dem Einführen bzw. Einsetzen zu verhindern bzw. zu vermeiden.
- Ein nennenswertes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß kein Bedarf besteht, einen Spalt zwischen dem Dichtabschnitt 12 und dem Rohrhalteabschnitt 15 zu bilden, wodurch es ermöglicht ist, den Dichtabschnitt 12 dicker zu gestalten.
- Demzufolge, wenn die Steckkappe 22 in die Zündkerzen- bzw. Zündsteckerbohrung 21 eingeführt wird, besteht kein Aufkringeln bzw. Aufrollen des Dichtabschnittes 12, wobei eine zuverlässige Dichtung der länglichen Bohrung 21 somit erhaltbar ist.
- Als ein Ergebnis besteht kein Bedarf, die Gesamtgröße der Steckkappe zu erhöhen, wobei optimale Bohrdichtungsbedingungen somit aufrechterhalten werden können.
- Des weiteren ist der Durchmesser des Dichtabschnittes 12 leicht größer als die Öffnung der länglichen Bohrung 21. Daher, wenn die Steckkappe in die längliche Bohrung 21 pressgepaßt wird, wird der sich nach außen ausbauchende bzw. wölbende Teil des Dichtabschnittes 12 nach innen gepreßt bzw. geschoben bzw. druckbeaufschlagt, hin zu der Mittelachse der Steckkappe.
- Da der Rohrhalteabschnitt 15 integral bzw. einstückig mit dem Dichtabschniff 12 ausgebildet ist, werden der Rohrhalteabschnitt 15 und die Vorsprünge 14, die darin gebildet sind, gepreßt bzw. druckbeaufschlagt an bzw. bezüglich der externen bzw. äußerlichen kreisförmigen Fläche des Zündrohres. Diese integrierte Ausgestaltung in Verbindung mit der Rillen- und Vorsprungsstruktur des Rohrhalteabschnittes 15, verstärkt weiter den Griff bzw. Eingriff des Zündrohres 19.
- Die kreisförmige periphere Abdeckung 11 um die Zündkerzenbohrung 21 herum ist ein optionaler Teil der Erfindung, welcher implementiert werden kann, wenn ein entsprechender kreisförmiger Vorsprung bzw. Zapfen 17 an der Randzone außerhalb der Bohrungsöffnung ausgebildet ist. Solch eine Konfiguration unterstützt das Beibehalten einer zuverlässigen Dichtung bezüglich des Eintritts von Wasser, Staub oder dergleichen.
Claims (10)
1. Steckkappe (22) für einen Verbrennungsmotor (20) des Types, umfassend
eine längliche Bohrung (21) zum Aufnehmen einer Zündkerze bzw. eines
Zündsteckers (23) und eines Zündrohres (19), wobei die Steckkappe einen
Regenabdeckungsabschnitt (27) aufweist, einen Rohrhalteabschnitt (15),
einen Bohrungsdichtabschnitt (12) sowie eine Durchgangsöffnung (16),
wobei der Rohrhalteabschnitt (15) und der Dichtabschnitt (12) integral
ausgebildet sind, und wobei der Rohrhalteabschnitt einen ersten umfänglich
ausgesparten Abschnitt (13) an einer Innenfläche davon und einen
darunterliegenden Basisabschnitt aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß
der darunterliegende Basisabschnitt eine Vielzahl von Vorsprüngen (14)
aufweist, wobei die Vorsprünge bei Intervallen entlang des Umfanges der
Fläche des Rohrhalteabschnittes und vorspringend zu der Mittelachse
angeordnet sind, um somit das Zündrohr (19) zu greifen.
2. Steckkappe (22) nach Anspruch 1, bei welcher der Dichtabschnitt (12)
einen Querschnitt aufweist, welcher größer ist als jener der Öffnung der
länglichen Bohrung (21), um solch ein Ausmaß, daß die Steckkappe gut
passend bezüglich der Öffnung ist, während sie frei montierbar an und
entfernbar von der Öffnung ist.
3. Steckkappe (22) nach Anspruch 1 oder 2, welche aus einem elastischen
Material hergestellt ist.
4. Steckkappe (22) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welcher die
Steckkappe des weiteren mit einer kreisförmigen peripheren Abdeckung (11)
bereitgestellt ist, abfallend von einer Seitenwand diesbezüglich und einen
Flächenabschnitt um die Öffnung der länglichen Bohrung (21) herum
bedeckend.
5. Steckkappe (22) nach Anspruch 4, bei welcher die kreisförmige periphere
Abdeckung (11) zum Wechselwirken mit einem kreisförmigen Zapfen (17)
des Motors (20) an einer Randzone außerhalb der Öffnung der länglichen
Bohrung (21) ausgelegt ist, so daß die kreisförmige periphere Abdeckung
(11) mit dem Zapfen in Eingriff bringbar ist.
6. Steckkappe (22) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welcher das
Zündrohr (19) einen nach außen abgeschrägten Lippenabschnitt (24) an einem
Ende proximal zu der Steckkappe umfaßt, und bei welcher die Steckkappe
einen zweiten ausgesparten Abschnitt (25) an einer inneren Fläche davon
umfaßt, bei solch einer Position, daß der zweite ausgesparte Abschnitt in
Eingriff tritt mit der Lippe, wenn die Steckkappe in die längliche Bohrung
(21) gepaßt ist.
7. Steckkappe (22) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei welcher die
Vorsprünge (14) an dem Basisteil des Rohrhalteabschnittes (15) zum Eingriff an
einem geschrumpften bzw. sich verjüngenden Abschnitt der Außenwand
des Zündrohres (19) ausgebildet sind.
8. Steckkappe (22) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei welcher die
Steckkappe des weiteren eine Entlüftungsöffnung (10) umfaßt.
9. Steckkappe (22) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei welcher die
Öffnung (16) von einem Zündkabel (18) durchquert ist, wobei die Steckkappe
einen inneren Durchtritt definiert, wodurch das Zündkabel in das Zündrohr
(19) treten und mit dem Zündstecker bzw. der Zündkerze (23) verbunden
werden kann.
10. Verfahren des Abdichtens einer Öffnung einer länglichen Bohrung (21),
welche einen Zündstecker bzw. eine Zündkerze (23) in einem
Fahrzeugmotor (20) aufnimmt, unter Verwendung einer Steckkappe bzw. einer
Zündkerzenabdeckung (22), wie in einem der Ansprüche 1 bis 9 definiert.
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