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Die
Erfindung betrifft eine Anordnung zum Transport von Leiterplatten
durch einen Reflow-Lötofen
mit einer Stützvorrichtung
sowie einen Reflow-Lötofen
Anordnung zum Transport von Leiterplatten.
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Um
die Leiterplatten, die in einem Reflow-Lötofen gelötet werden sollen, durch den
Ofen zu transportieren, sind verschiedene Transportvorrichtungen
und Verfahren bekannt. Üblicherweise werden
heute relativ kleine Leiterplatten, die zu mehreren in einem sogenannten
Nutzen verbunden sind, durch den Reflow-Lötofen
transportiert. Verschiedentlich kommt es auch vor, daß einzelne,
relativ große
Leiterplatten, die in einem Reflow-Lötofen gelötet werden sollen, einzeln
durch den Reflow-Lötofen transportiert
werden. Die Erfindung betrifft sowohl große wie auch kleine Leiterplatten
in einem Nutzen, was weiter unten aus der nachfolgenden Beschreibung
verschiedener Ausführungsformen
der Erfindung deutlich wird. Sofern nicht besonders zwischen Nutzen
und leiterplatte unterschieden wird, werden zur Vereinfachung die
Begriffe "Leiterplatte" oder "Leiterplatten" auch im Sinne von
Nutzen mit mehreren Leiterplatten verwendet.
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Bekannte
Anordnungen, mit denen Leiterplatten in und durch einen Reflow-Lötofen transportiert werden,
umfassen üblicherweise
zwei zueinander parallele Fördervorrichtungen
mit synchron durch den Reflow-Lötofen
laufenden Transportketten oder Transportbändern, auf deren Auflageelementen
die Leiterplatten an ihren Rändern
aufliegen. Infolge der zunehmenden Erwärmung bei Ihrem Transport durch den
Reflow-Lötofen
erweichen die Leiterplatten und biegen sich wegen ihres Eigengewichtes
und des Gewichts der auf ihnen bestückten Bauteile mehr und mehr
durch und verkürzen
sich in ihrer Breite. Üblicherweise
werden die Leiterplatten daher durch zusätzliche Maßnahmen unterstützt, um
ein Durchhängen
und Herausfallen der Leiterplatten aus den Fördervorrichtungen zu verhindern.
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Recht
verbreitete Mittenunterstützungen
für Leiterplatten
im Reflow-Lötofen
umfassen meist ein straff gespanntes Stahlseil, auf dem die Leiterplatten aufliegen.
Das Stahlseil dieser Mittenunterstützungen läuft daher zwischen und parallel
zu den Transportketten oder Transportbändern der Fördervorrichtung, wobei es über Rollen
geführt
und angetrieben wird. Um eine solche Mittenunterstützung auf
die verschiedensten Leiterplatten mit ihren unterschiedlichen Dimensionierungen,
Layout und Bauteilen anpassen zu können, sind seine Führung und
damit das Stahlseil selbst in ihrem Abstand zu den Transportketten
oder Transportbändern
einstellbar. Außerdem läßt sich
meist das Stahlseil in seiner Höhe
im Reflow-Lötofen
verstellen.
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Es
hat sich gezeigt, daß ein
Gleichlauf einer solcher Mittenunterstützungen mit einem Stahlseil nicht
in gewünschter
Weise mit den Transportketten oder Transportbändern der Fördervorrichtung erreicht werden
kann, da der Antrieb und die Führung des
Stahlseils über
Rollen selbst mit Spannrollen ohne Schlupf und Ruckeln kaum realisiert
werden kann.
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Ein
weiteres Problem bei diesen Mittenunterstützungen mit einem Stahlseil
besteht darin, daß für die Anlage
des unterstützenden
Stahlseiles auf der jeweiligen Unterseite der Leiterplatte ein entsprechender
Platz vorgesehen werden muß.
Bei beidseitig zu bestückenden
und im Reflow-Lötofen
zu lötenden
Leiterplatten bedeutet dies, daß das
beim Layout jeder Seite der Leiterplatte ein bauteilfreier Streifen
in Transportrichtung für
das Stahlseil vorgesehen werden muß. Dies ist besonders bei kleinen,
schmalen Leiterplatten unerwünscht.
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Um
einen synchronen Lauf der Mittenunterstützung mit den Transportbänder und
Transportketten zu erreichen, werden auch Mittenunterstützungen
mit Ketten verwendet. Problematisch sind die bekannten Ketten für die Mittenunterstützung, weil
sie häufig
in sehr breiten Führungen
geführt
werden. Der Platz, den sie zwischen den Transportbänder und Transportketten
im Reflow-Lötofen
erfordern, verringert die Möglichkeit
zur Einstellung eines Transportbandes bzw. einer Transportkette
in Bezug auf unterschiedlich breite Leiterplatten bzw. Nutzen. Eine
Verwendung von relativ schmalen Leiterplatten ist bei einer solchen
bekannten Anordnung nur eingeschränkt möglich.
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Insgesamt
dienen bekannte Mittenunterstützungen
nicht dem Transport der Leiterplatten durch den Reflow-Lötofen, sondern
stützen
die Leiterplatten nur auf ihrer Unterseite und verhindern so, daß die bestückten durchgebogenen
Leiterplatten aus den Fördervorrichtungen
herausfallen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Stützvorrichtung
für Leiterplatten
bzw. einen Reflow-Lötofen
mit einer Stützvorrichtung
für Leiterplatten
zu schaffen, die die oben beschriebenen Nachteile vermeidet, die
insbesondere vollkommen synchron mit den Fördervorrichtungen läuft und die
auch eine sichere Stützung
für kleine,
schmale Leiterplatten gewährleistet.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine erfindungsgemäße Anordnung
zum Transport von Leiterplatten durch einen Reflow-Lötofen
- – mit
zwei zueinander parallelen, in ihrem Abstand zueinander verstellbaren
und synchron laufenden Fördervorrichtungen,
- – mit
einer Stützvorrichtung,
die zwischen den beiden Fördervorrichtungen
angeordnet ist
- – und
die Leiterplatten, die jeweils auf wenigstens einer Fördervorrichtung
aufliegen, unterstützt,
- – die
in ihrer Höhe
zu den Leiterplatten und in Ihrer Position zu wenigstens einer Fördervorrichtung verstellbar
ist und
- – die
synchron zu wenigstens einer Fördervorrichtung
mitläuft;
- – wobei
die Stützvorrichtung
eine auf wenigstens einem Antriebsrad laufende Laschenkette umfaßt und einen
Antrieb dazu; und
- – die
Laschenkette der Stützvorrichtung
in einem Träger
geführt
wird.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Anordnung
sind Fördervorrichtungen
vorgesehen, die auf Antriebsrädern
laufende Gliederketten umfassen sowie einen Antrieb dazu.
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Bei
einer anderen besonderen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Anordnung
ist die Stützvorrichtung
mittels Spindeltrieb in ihrer Position zwischen den Fördervorrichtungen
verstellbar.
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Bei
noch einer anderen besonderen Ausführungsform der Anordnung nach
der Erfindung ist die Stützvorrichtung
in ihrer Höhe
durch verschiebliche Bolzenelemente verstellbar.
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Bei
wieder einer anderen besonderen Ausführungsform der Anordnung nach
der Erfindung umfaßt
die Stützvorrichtung
Trägerelemente,
auf denen die Leiterplatten aufliegen, so daß diese im Sinne einer Fördervorrichtung
durch den Reflow-Lötofen transportiert
werden.
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Die
oben genannte Aufgabe wird außerdem gelöst durch
einen erfindungsgemäßen Reflow-Lötofen mit
einer Anordnung zum Transport von Leiterplatten,
- – mit zwei
zueinander parallelen, in ihrem Abstand zueinander verstellbaren
und synchron laufenden Fördervorrichtungen,
- – mit
einer Stützvorrichtung,
die zwischen den beiden Fördervorrichtungen
angeordnet ist und
- – die
Leiterplatten, die jeweils auf wenigstens einer Fördervorrichtung
aufliegen, unterstützt,
- – die
in ihrer Höhe
zu den Leiterplatten und in Ihrer Position zu wenigstens einer Fördervorrichtung verstellbar
ist und
- – die
synchron zu wenigstens einer Fördervorrichtung
mitläuft;
- – wobei
die Stützvorrichtung
eine auf wenigstens einem Antriebsrad laufende Laschenkette umfaßt und einen
Antrieb dazu; und
- – die
Laschenkette der Stützvorrichtung
in einem Träger
geführt
wird.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Reflow-Lötofens sind Fördervorrichtungen
vorgesehen, die auf Antriebsrädern
laufende Gliederketten umfassen sowie einen Antrieb dazu.
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Bei
einer anderen besonderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Reflow-Lötofens ist
die Stützvorrichtung
mittels Spindeltrieb in ihrer Position zwischen den Fördervorrichtungen
verstellbar.
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Bei
einer weiteren besonderen Ausführungsform
des Reflow-Lötofens
nach der Erfindung ist der Stützvorrichtung
in ihrer Höhe
durch verschiebliche Bolzenelemente verstellbar.
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Bei
noch einer weiteren besonderen Ausführungsform des Reflow-Lötofens nach
der Erfindung umfaßt
die Stützvorrichtung
Trägerelemente,
auf denen die Leiterplatten aufliegen, so daß diese im Sinne einer Fördervorrichtung
durch den Reflow-Lötofen transportiert
werden.
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Der
Vorteil der Erfindung, insbesondere wegen der Laschenkette für die Stützvorrichtung
besteht darin, daß sie
einen formschlüssigen
Antrieb und einen synchronen Lauf zu den Gliederketten der Fördervorrichtungen
ermöglichen.
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Weiterhin
ist es mit anderen Ausführungsformen
der Erfindung möglich,
die Leiterplatten entweder auf ihrer Unterseite zu stützen oder
Laschenkette der Stützvorrichtung
selbst mit Trägerelementen
auszustatten, auf denen die Leiterplatten – ähnlich wie bei den Trägerelementen
der Gliederketten der Fördervorrichtungen – aufliegen.
Auf diese Weise kann die Stützvorrichtung
an die Stelle einer Fördervorrichtung
treten und so wie diese schmale Leiterplatten transportieren.
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Die
Erfindung wird nachfolgend unter Verweis auf die in der beigefügten Zeichnung
dargestellten erfindungsgemäßen Ausführungsformen
genauer erklärt
und erläutert.
Dabei zeigen:
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1a eine
schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform einer Laschenkette
nach der Erfindung;
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1b eine
schematische Draufsicht auf die Laschenkette nach 1a aus
einer dort durch einen Pfeil Ib veranschaulichten Sicht;
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1c eine
schematische Schnittdarstellung durch die Laschenkette nach 1a entlang
der dort veranschaulichten Schnittführung Ic-Ic;
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2a eine
schematische Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform einer Laschenkette nach
der Erfindung;
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2b eine
schematische Draufsicht auf die Laschenkette nach 2a aus
einer dort durch einen Pfeil IIb veranschaulichten Sicht;
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2c eine
schematische Schnittdarstellung durch die Laschenkette nach 2a entlang
der dort veranschaulichten Schnittführung IIc-IIc;
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3 eine
schematische Seitenansicht der Laschenkette nach 2a mit
einer Führung
und einem Träger;
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4 eine
schematische Schnittdarstellung durch die Laschenkette nach 3 entlang
der dort veranschaulichten Schnittführung IV-IV;
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5 eine
schematische Draufsicht auf einen Teil eines Reflow-Lötofens nach der Erfindung; und
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6 eine
schematische Schnittdarstellung durch den Reflow-Lötofen nach 6 entlang
der dort veranschaulichten Schnittführung VI-VI.
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Wo
es sinnvoll erscheint, werden in der Zeichnung für gleiche Elemente, Bauteile,
Module, Baugruppen oder Geräte
gleiche Bezugszeichen verwendet, sofern dies nicht mißverständlich ist.
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In
den 1a, 1b und 1c ist
eine Stützvorrichtung 14 für eine erfindungsgemäße Anordnung
zum Transport von Leiterplatten 12 durch einen Reflow-Lötofen schematisch
dargestellt. Die Stützvorrichtung 14 umfaßt im wesentlichen
eine Laschenkette 16, von der in den 1a)-c)
eine erste Ausführungsform
dargestellt ist. Ähnlich
einer Fahrradkette ist die erfindungsgemäße Laschenkette 16 aus
jeweils paarweise zueinander parallelen inneren und äußeren Laschen 18 und 20 gebildet,
die durch Kettenbolzen 22 gelenkig verbunden sind.
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Zusätzlich sind
auf einer Seite der Laschenkette 16 auf jedem Kettenbolzen 22 Stützlaschen 24 angeordnet,
die einen Auflageteil 26 und – wie in den 1a, 1b und 1c dargestellt – einen
abgewinkelten Führungsschenkel 30 aufweisen.
Die Stützlaschen 24 sind
in ihrer Breite so dimensioniert, daß sie sich nicht behindern,
wenn die Laschenkette 16 durchgebogen wird, beispielsweise
auf einem Antriebsrad. Am Auflageteil 26 sind jeweils Auflagebolzen 28 vorgesehen,
die parallel zur den Kettenbolzen 22 angeordnet sind und
auf denen Leiterplatten 12 bzw. Nutzen 56 von
Leiterplatten 12 (siehe dazu auch 5) aufliegen
können,
wie in den 1a und 1c veranschaulicht.
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Läuft die
jeweiligen Stützlasche 24 nach oben
und zu den aufgelegten Leiterplatten 12 hin in einem Auflageteil 26 aus,
so läuft
sie nach unten hin und entgegengesetzt zu den aufgelegten Leiterplatten 12 in
einem Führungsschenkel 30 aus.
Der Führungsschenkel 30 kann
wie in 1c beispielhaft veranschaulicht,
gegenüber
dem Auflageteil 26 abgewinkelt sein. Er kann aber auch
als gerade Verlängerung
des Auflageteils 26 in einer Art Verdickung oder in einer
Art T-Stück
auslaufen, sofern der Führungsschenkel
eine formschlüssige
Führung
der Stützlaschen 24 ermöglicht.
Eine solche Führung 34 für einen
abgewinkelten Führungsschenkel 30 ist
in 4 in einer Schnittdarstellung veranschaulicht.
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In
den 2a, 2b und 2c ist
ein weiteres Beispiel einer Stützvorrichtung 14 für eine erfindungsgemäße Anordnung
zum Transport von Leiterplatten 12 durch einen Reflow-Lötofen schematisch
dargestellt. Auch hier umfaßt
die Stützvorrichtung 14 im
wesentlichen die Laschenkette 16 ähnlich der in den 1a)-c)
dargestellten Laschenkette. Gegenüber der letzteren unterscheidet
sich die in den 2a)-c) dargestellte Laschenkette 16 dadurch,
daß die
Stützlaschen 24 selbst
die äußeren Laschen 20 der
Laschenkette 16 bilden. Die Laschenkette 16 nach
den 2a)-c) fällt
daher bei gleichen sonstigen Abmessungen wie die Laschenkette 16 nach
den 1a)-c) etwas schmaler aus. Die 2a)-c)
verdeutlichen auch, daß Leiterplatten 12 nicht
nur auf den Auflagebolzen 28 der Stützlaschen 24 plaziert
werden können,
wie in 1c) dargestellt, sondern auch
auf den Auflagekanten 32 der Stützlaschen 24. Dies
ist, wie später
noch genauer beschrieben wird, immer dann der Fall, wenn die Stützvorrichtung 14 als
Mittenunterstützung
für die Leiterplatten 12 verwendet
wird. Im übrigen
gleichen die Stützlaschen 24 des
Ausführungsbeispiels
nach den 2a)-c) denen des Ausführungsbeispiels nach
den 1a)-c).
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Die 3 und 4 zeigen
noch einmal die erfindungsgemäßen Stützvorrichtung 14 mit
Stützlaschen 24 in
der Ausführungsform
nach den 2a)-c). Der Führungsschenkel 30,
der wie bei den vorher dargestellten Ausführungsbeispielen gegenüber dem
Auflageteil 26 L-förmig
abgewinkelt ist, wird in einer Führung 34 mit
einer entsprechenden L-förmigen
Ausnehmung 36, die in 4 dargestellt ist,
geführt.
Wie in 4 dargestellt, ist die Führung 34 wiederum
ist in einer entsprechenden hier nicht näher bezeichneten Ausnehmung
eines schienenartigen Trägers 38 gehalten.
Sollte eine andere Ausführung
der Führungsschenkel 30 gewünscht werden, so
ist eine entsprechende andere Führung 34 vorzusehen,
die eine formschlüssige
Führung
der Stützlaschen 24 ermöglicht.
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Im
Träger 38 sind
außerdem
mehrere Langlöcher 40 quer
zur Laschenkette 16 vorgesehen, in denen jeweils fest in
den Führungen 34 befestigte Bolzenelemente 42 geführt werden.
Durch Längsverschieben
der Führungen 34 mit
Bolzenelementen 42 in den Langlöchern 40 des Trägers 38 parallel
zur Laschenkette 16 wird die letztere abgesenkt – oder angehoben – und zwar maximal
um einen Hub 44, der in 3 durch
einen Doppelpfeil veranschaulicht wird. In der höchsten Position der Bolzenelemente 42 in
den Langlöchern 40 können Leiterplatten 12 auf den
Auflagebolzen 28 der Stützlaschen 24 der
Laschenkette 16 aufliegen, wenn die betrachtete Laschenkette 16 die
Ränder
der Leiterplatten 12 trägt, wie
in den 1a) und c) dargestellt ist.
Nach Verschieben der Führungen 34 mit
den Bolzenelementen 42 in den Langlöchern 40 des Trägers 38 aus
der hohen in eine niedrigere Position können die Leiterplatten 12 durch
die Auflagekanten 32 der Stützlaschen 24 unterstützt werden
im Sinne einer Mittenunterstützung,
wie dies in 2a veranschaulicht wird, wo
die Leiterplatte 12 auf der Auflagekante 32 der Stützlasche 24 aufliegt.
Es ist aber auch möglich, durch
Absenken der Führungen 34 und
damit der Laschenkette 16 im Träger 38 die Stützlaschen 24 derart
unter die Leiterplatten 12 abzusenken, das sie die letzteren
nicht berühren.
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In 4 ist
auch eine Spindel 46 veranschaulicht, die zur horizontalen
Justierung des Träger 38 quer
zur Transportrichtung der Leiterplatten 12 im betrachteten
Reflow-Lötofen
dient. Die Position der hier betrachteten Laschenkette 16 kann
damit der Breite der durch den Reflow-Lötofen transportierten Leiterplatten 12 bzw.
Nutzen 56 (siehe dazu auch 5) von Leiterplatten 12 angpaßt werden,
so daß eine
optimale Auflage der Leiterplatten 12 auf den Auflagebolzen 28 der
Stützlaschen 24 der
Laschenkette 16 oder – bei
breiteren Leiterplatten 12 bzw. Nutzen 56 von
Leiterplatten 12 – eine
optimale Mittenunterstützung
der Leiterplatten 12 durch die Auflagekanten 32 der
Stützlaschen 24 erzielt
wird.
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Die 5 und 6 veranschaulichen
eine besondere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Anordnung
zum Transport von Leiterplatten 12 durch einen Reflow-Lötofen 50 in
Form einer Draufsicht in 5 und als Schnittdarstellung
in 6. Vom Reflow-Lötofen 50 ist in 5 bespielhaft
ein hier nicht näher
bezeichneter Teil einer Kammer dargestellt, in dem die erfinderische
Anordnung montiert ist. Eine erste Fördervorrichtung 52,
die in einer ersten Führung 58 geführt ist
und eine zweite Fördervorrichtung 54,
die in einer zweiten Führung 60 geführt ist,
dienen dem Transport der Nutzen 56 von Leiterplatten 12 durch
den Reflow-Lötofen 50.
Die erste und die zweite synchron laufenden Fördervorrichtung 52 und 54 umfassen
bei dem hier dargestellten Reflow-Lötofen 50 Gliederketten, üblicherweise,
wie hier auch dargestellt: Laschenketten, die in 6 im Querschnitt
gezeigt sind. Bei diesen Laschenketten sind die Kettenbolzen, die
die einzelnen Laschen miteinander verbinden, derart zum Innern des
Lötofens 50 verlängert, daß sie als
Auflage für
Leiterplatten 12 bzw. Nutzen 56 von Leiterplatten 12 dienen.
In dieser Funktion ähneln
sie den Auflagebolzen 28 der in den 1c, 2c und 3c dargestellten erfindungsgemäßen Laschenketten 16.
Der jeweilige Antrieb für die
Laschenketten der ersten und zweiten Fördervorrichtung 52 und 54 und
eine Vorrichtung, die einen synchronen Lauf der Laschenketten der
ersten und zweiten Fördervorrichtung 52 und 54 gewährleistet, sind
an sich bekannt und wurden hier zur Vereinfachung nicht dargestellt.
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Etwa
in der Mitte der in 5 dargestellten Kammer des Reflow-Lötofens 50 und
zwischen den Fördervorrichtungen 52 und 54 befindet
sich die erfindungsgemäße Stützvorrichtung 14 mit
der Laschenkette 16, die dem in den 2a, 2b, 2c, 3a, 3b und 3c dargestellten Ausführungsbeispiel entspricht so
daß auf
die Beschreibung zu diesen Figuren verwiesen wird. Es ist klar,
daß die
Laschenkette 16 der Stützvorrichtung 14 synchron
mit den Fördervorrichtung 52 und 54 laufen
sollte. Am einfachsten ist dies zu realisieren, wenn die Laschenketten
der Fördervorrichtungen 52 und 54 und
die Laschenkette 16 der Stützvorrichtung 14 jeweils über Zahnräder oder
andere geeignete formschlüssige Antriebsräder bewegt
werden, die wiederum von einem Antrieb synchron angetrieben werden.
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Deutlich
wird in den 5 und 6 auch die
Spindel 46, mittels der die Position der Laschenkette 16 der
Stützvorrichtung 14 an
den Nutzen 56 so angepaßt wurde, daß der Nutzen 56 zum
Transport durch den Reflow-Lötofen 50 auf
den Auflagebolzen 28 der Laschenkette 16 der Stützvorrichtung 14 und den Kettenbolzen
der Laschenkette der zweiten Fördervorrichtung 52 aufliegt.
Diese Situation ist in 6 gezeigt, wobei die horizontale
Verstellbarkeit der Stützvorrichtung 14,
also des Trägers 38 mitsamt der
Laschenkette 16, mithilfe der Spindel 46 in der Darstellung
der 6 durch einen Doppelpfeil 62 veranschaulicht
ist.
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Wie
in 3 gezeigt und in der dazu gehörenden Beschreibung erwähnt, kann
die Führung 34 für die Laschenkette 16 im
Träger 38 vertikal
um einen Hub 44 verschoben werden, so daß der Auflageteil 26 der
Stützlasche 24 mit
seiner Auflagekante 32 unter den im Reflow-Lötofen 50 transportierten
Leiterplatten 12 positioniert werden, um als Mittenunterstützung für breitere
Leiterplatten zu dienen. Eine solche, breitere Leiterplatte oder
Nutzen ist in 6 gestrichelt angedeutet. Es
ist leicht vorstellbar, in welcher Weise die abgesenkte Laschenkette 16 der
erfindungsgemäßen Stützvorrichtung 14 die
Mitte oder eine Zone in der Nähe
der Mitte des gestrichelt dargestellten Nutzens beim Transport durch
den Reflow-Lötofen 50 unterstützt. Andererseits,
bei Bedarf, kann die Laschenkette 16 der erfindungsgemäßen Stützvorrichtung 14 im
Träger 38 auch
soweit abgesenkt werden, das sie nicht mehr in Kontakt mit den Leiterplatten 12 kommt.
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Bei
bekannten Fördervorrichtungen 52 und 54 ist
meist eine der Fördervorrichtungen
in ihrem Abstand gegenüber
der anderen verstellbar. In der in 5 gewählten Darstellung
wäre dies
die erste Fördervorrichtung 52.
Aus praktischen Gründen
ist jedoch der Hub, um den die erste Fördervorrichtung 52 in
Richtung auf die zweite Fördervorrichtung 54 bewegt
werden kann, beschränkt.
Reicht die Annäherung
der ersten Fördervorrichtung 52 an
die zweite Fördervorrichtung 54 nicht
aus, schmale Leiterplatten 12 im Reflow-Lötofen 50 sicher
zu transportierten, kann, wie oben beschrieben, die Stützvorrichtung 14 an
die Stelle der ersten Fördervorrichtung 52 treten.
Dies ist in den 5 und 6 dargestellt und
wird dann der Fall sein, wenn die Leiterplatten 12 sehr
schmal sind, daß eine
Mittenunterstützung
nicht erforderlich ist. In allen anderen Fällen von breiteren Leiterplatten 12 oder Nutzen 56 Leiterplatten 12 kann die
Stützvorrichtung 14 als
Mittenunterstützung
verwendet und passend zu den Leiterplatten 12 eingestellt
werden.
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- 12
- Leiterplatte
- 14
- Stützvorrichtung
- 16
- Laschenkette
- 18
- innere
Lasche
- 20
- äußere Lasche
- 22
- Kettenbolzen
- 24
- Stützlasche
- 26
- Auflageteil
- 28
- Auflagebolzen
- 30
- Führungsschenkel
- 32
- Auflagekante
der Stützlasche
- 34
- Führung für (...)
- 36
- L-förmige Ausnehmung
- 38
- Träger
- 40
- Langloch
- 42
- verschiebliches
Bolzenelement
- 44
- Hub
der Führung
- 46
- Spindel
für horizontale
Justage des
-
- Trägerelements
- 50
- Reflow-Lötofen
- 52
- erste
Fördervorrichtung
- 54
- zweite
Fördervorrichtung
- 56
- Nutzen
- 58
- Führung für 1. Fördervorrichtung
- 60
- Führung für 2. Fördervorrichtung
- 62
- horizontaler
Hub des Trägers