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DE102005054787B4 - Schleifenverschluss - Google Patents

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Abstract

Schleifenverschluss aus einer verformbaren Schleife (10) und einem Verschlusskörper (12) zur verriegelbaren Aufnahme beider Enden (18, 20) der Schleife (10), wobei der Verschlusskörper (12) eine Riegelöffnung (26) mit einem im Verschlusskörper (12) einmalig fixierten Riegel (30) umfasst, durch den die Enden (18, 20) der verformbaren Schleife (10) formschlüssig im Verschlusskörper (12) verriegelbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenumfang des Verschlusskörpers (12) eine ringförmige Nut (28) aufweist, dass die Enden (18, 20) der Schleife (10) in Form jeweils eines Kreisbogenabschnittes profiliert sind und der Außenradius der Kreisbogenabschnitte dem tangentialen Verlauf der Ringnut 28 entspricht und sich die Enden (18, 20) der Schleife (10) bei Spreizung bündig an die ringförmige Nut (28) im Verschlusskörper (12) anlegen und dass der Verschlusskörper (12) als ein hochwertiger, wieder verwendbarer Bestandteil und der Riegel (30) als ein nur einmalig einsetzbarer, geringwertiger Bestandteil ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schleifenverschluss nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Zur Sicherung oder Verfolgung von Wertobjekten ist es bekannt, diese mechanisch mit Identifikationsträgern zu verbinden. Eine solche Verbindung kann durch eine Schleife aus einem Seil, einer Kette oder einem verformbaren Vollmaterial hergestellt werden, die durch Ösen der Wertobjekte führt und deren Enden durch einen Verschlusskörper fixiert sind. Der Verschlusskörper kann in den Identifikationsträger integriert sein oder gesondert ausgeführt sein, wenn die Schleife auch durch eine Öse des Identifikationsträgers führt.
  • Eine Verbindung von Wertobjekten und Identifikationsträgern soll einfach hergestellt und bei Bedarf auch wieder getrennt werden können, eine unbefugte vorübergehende Trennung und anschließende Verbindung soll aber verhindert werden oder zumindest als unbefugte Manipulation erkennbar sein.
  • Aus der DE 699 18 823 T2 ist ein „Drehbares Siegel” bekannt, das einen Schleifenverschluss aus einer verformbaren Schleife und einem Verschlusskörper zur verriegelbaren Aufnahme beider Endes einer Schleife umfasst. Darüber hinaus besitzt der Verschlussköper eine Riegelöffnung mit einem im Verschlusskörper einmalig fixierten Riegel in Gestalt eines Rotorkörpers, durch den die Enden der verformbaren Schleife kraft- und/oder formschlüssig im Verschlusskörper verriegelbar sind.
  • In der DE 698 08 819 T2 ist eine „Versiegelungsvorrichtung und Klemme” beschrieben, die ebenfalls einen Schleifenverschluss aus einer verformbaren Schleife und einen Verschlusskörper mit Riegel in Gestalt eines Verklemm-Mechanismus umfasst.
  • Aus der US 3 045 469 A ist ein „Schlüsselhalter” aus einer Vielzahl zentrisch miteinander verbundener rotationssymmetrischer Scheiben oder Spulen bekannt. Ein Schlüsselring wird durch die mittlere Spule aus axialen Ansätzen arretiert, nicht aber unlösbar fixiert. Durch Spreizen des Schlüsselrings kann dieser jederzeit ohne Zerstörung der Scheibenanordnung des Schlüsselhalters entfernt werden.
  • Aus der GB 2 323 272 A ist ein „Sicherheits-Schlüsselhalter” bekannt, bestehend aus einem Schlüsselring mit gekröpften Enden und einem die gekröpften Enden aufnehmenden Verschlussteil. Das Verschlussteil besteht aus einer Tasse mit Riegelöffnungen für die Enden des Schlüsselrings und einem Tassendeckel, der durch umgebogene Laschen der Tasse auf der Tasse fixiert wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen wiederverwendbaren Schleifenverschluss zu schaffen, der einfach schließbar aber nur durch Zerstörung eines geringwertigen, bei Wiederverschluss zu ersetzenden Bestandteils öffnenbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Schleifenverschluss nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die Merkmale dieses Anspruchs gelöst.
  • Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Der erfindungsgemäße Schleifenverschluss umfasst eine verformbare Schleife und einen Verschlusskörper als hochwertige, wieder verwendbare Bestandteile und einen Riegel als einen nur einmalig einsetzbaren geringwertigen Bestandteil. Mit dem Riegel werden beide Enden der Schleife im Verschlusskörper verriegelt.
  • Die Schleife kann als elastisch verformbarer Ring, als Seil, als Litze oder als Kette ausgebildet sein. Als Materialien sind Kunststoff, vorzugsweise aber Metall geeignet.
  • Das Schließen des Schleifenverschlusses ist nach Verbinden der Wertobjekte und des Identifikationsträgers mittels der durch deren Ösen durchgesteckten Schleife dadurch möglich, dass beide Enden der Schleife in den Verschlusskörper eingeführt und mittels des Riegels im Verschlusskörper verriegelt werden. Der Riegel kann aber nur einmalig eingesetzt, also nicht reversibel entfernt und wieder eingesetzt werden. Da die Verbindung nur durch Zerstörung des Riegels bestimmungsgemäß geöffnet und durch einen neuen Riegel wieder geschlossen werden kann, wird eine unbefugte Manipulation offenkundig, wenn kein neuer Riegel als Ersatz vorhanden ist.
  • Gemäß einer Weiterbildung kann der Riegel durch eine Rast-, Schnapp-, Umform-, Klebe- oder Schmelzverbindung irreversibel im Verschlusskörper fixiert sein.
  • Diese Verbindungsarten sind einfach herstellbar aber ohne bleibende und damit nachprüfbare Veränderungen nicht vorübergehend lösbar und erneut schließbar. Eine Manipulation wird daher offenkundig.
  • Der Riegel kann auch mehrteilig ausgebildet sein.
  • Durch die mehrteilige Ausführung lassen sich die Teile des Riegels untereinander verbinden und formschlüssig in den Verschlusskörper einbinden, ohne dass der Verschlusskörper selbst besondere kompliziert zu fertigende Gestaltungsmerkmale aufweisen muss oder im Falle einer Klebe- oder Schmelzverbindung selbst Beeinträchtigungen erleidet. Die Herstellung und Wiederverwendbarkeit des Verschlusskörpers wird dadurch erleichtert.
  • Der Riegel oder bei mehrteiliger Ausbildung jedes Teil können exklusiv markiert sein.
  • Dadurch lassen sich Manipulationen aufdecken, bei denen ein über seine exklusive Markierung registrierter Riegel zwar durch einen neuen Originalriegel ersetzt wird, die Markierung des Ersatzriegels aber von der Markierung des registrierten Riegels abweicht.
  • Zwar könnte auch ein über seine exklusive Markierung registrierter Riegel durch ein eigens gefertigtes Plagiat ersetzt werden, hierbei müsste aber außer der Grundform des Riegels auch die Markierung dupliziert werden. Dies stellt aber eine zusätzliche Hürde dar und erschwert daher Manipulationen erheblich.
  • Die Markierung kann eine Laserstrahlgravur sein.
  • Dadurch lassen sich bei hoher Auflösung vielstellige Zeichen und/oder Ziffernkombinationen zur Darstellung exklusiver Markierungen auf kleinstem Raum anordnen. Manipulationen würden die gleiche Gravurtechnologie und damit einen hohen Aufwand erfordern.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung erläutert.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Ansicht einer Schleife mit Objekten und einem Verschlusskörper ohne Riegel,
  • 2 eine Teilansicht einer Schleife mit einem Verschlusskörper mit Riegel,
  • 3 einen Querschnitt durch einen Verschlusskörper mit den Enden einer Schleife und einem Riegel und
  • 4 einen Querschnitt durch einen Verschlusskörper mit den Enden einer Schleife und einem Riegel gemäß einer alternativen Ausgestaltung.
  • 1 zeigt eine Ansicht einer Schleife 10 mit Objekten 14; einem Identifikationsträger 16 und einem Verschlusskörper 12 ohne Riegel. Eine Schleife 10 aus einem Drahtseil durchgreift Ösen mehrerer Wertobjekte 14 und eines Identifikationsträgers 16. Enden 18, 20 der Drahtschleife 10 sind durch radiale Öffnungen 22, 24 eines ringförmigen Verschlusskörpers 12 in eine Riegelöffnung 26 des Verschlusskörpers 12 geführt. Der Innenumfang des Verschlusskörpers 12 weist eine ringförmige Nut 28 oder tangential verlaufende Nutbereiche auf. Die Enden 18, 20 der Schleife 10 sind profiliert in Form jeweils eines Kreisbogenabschnittes. Der Außenradius der Kreisbogenabschnitte entspricht dem tangentialen Verlauf der Ringnut 28 oder der Nutbereiche im Verschlusskörper 12, so dass sich die Enden 18, 20 der Schleife 10 bündig an die Ringnut 28 oder die Nutbereiche im Verschlusskörper 12 anlegen können, wenn sie radial gespreizt werden.
  • 2 zeigt eine Teilansicht einer Schleife 10 mit einem Verschlusskörper 12 mit Riegel 30. Der Riegel 30 füllt eine Riegelöffnung 26 des Verschlusskörpers 12 aus und verdrängt so die Enden 18, 20 der Schleife 10 in die Ringnut 28 oder die Nutbereiche im Verschlusskörper 12. Aufgrund der Profilierung der Enden 18, 20 der Schleife 10 sind die Enden 18, 20 im Verschlusskörper 12 verriegelt und können nicht mehr zerstörungsfrei durch die Eintrittsöffnungen 22, 24 des Verschlusskörpers 12 herausgezogen werden.
  • Der Riegel 30 selbst ist aus zwei Teilen zusammensteckbar ausgebildet. Die Teile weisen jeweils einen Flansch oder Kopf und einen Schaft auf und werden von beiden Seiten des Verschlusskörpers 12 in die Riegelöffnung 26 eingeführt und zusammengesteckt. Dabei verdrängt der Schaft mit dem größeren Aussendurchmesser die Enden 18, 20 der Schleife 10 in die Ringnut 28 oder die Nutbereiche. Der andere Schaft mit dem kleineren Außendurchmesser dringt in einen hohlen Bereich des Schaftes mit dem größeren Durchmesser ein und bildet eine zerstörungsfrei untrennbare Rastverbindung.
  • Im zusammengesteckten Zustand der Teile des Riegels 30 besteht keine Möglichkeit, die Rastverbindung beschädigungsfrei aufzuheben und die Teile wieder zu trennen. Vielmehr ist es erforderlich, die Rastverbindung zu zerstören, was z. B. durch Aufbohren oder Auffräsen mit einem Werkzeug erfolgen kann, dessen Durchmesser größer als der Durchmesser der Rastverbindung ist. Ein erneutes Schließen des Schleifenverschlusses nach einem gewaltsamen Öffnen erfordert daher den Einsatz eines neuen Riegels.
  • An beiden Flanschen oder Köpfen, der Teile sind exklusive Markierungen 38 angeordnet, so dass bei Registrierung der ursprünglichen Markierungen eines Riegels 30 auch ein Austausch des Riegels durch Originalteile mit dann unterschiedlichen Markierungen Manipulationen erkennen lassen.
  • 3 zeigt einen Querschnitt durch einen Verschlusskörper 12 mit den Enden 18, 20 einer Schleife 10 und einem Riegel 30 aus den Teilen 32, 34 zur Veranschaulichung der Rastverbindung. Die Teile 32, 34 bestehen aus jeweils einem Kopf 38, 40 und einem Schaft 42, 44. Im Längsschnitt sägezahnförmige Rastenasen auf der Außenseite des Schaftes 44 mit dem kleineren Außendurchmesser greifen in im Längsschnitt sägezahnförmige Rastenuten auf der Innenseite des Schaftes 42 mit dem größeren Außendurchmesser ein und bilden eine irreversible Rastverbindung 36 zwischen den beiden Teilen des Riegels 30. Beim Ineinanderschieben der Teile 32, 34 des Riegels 30 nähern sich die Flansche oder Köpfe 38, 40 der Teile an die Stirnflächen des Verschlusskörpers 12 an, bis sie schließlich zu Anlage mit diesen gelangen, wodurch der Verbindung vollständig geschlossen ist.
  • 4 zeigt einen Querschnitt durch einen Verschlusskörper 12 mit den Enden 18, 20 einer Schleife 10 und einem Riegel 30 einer alternativen Ausgestaltung aus den Teilen 32, 34. Diese weisen identische, axial längs geteilte Schafthälften auf, die auf ihren Flachseiten sägezahnförmig ausgebildet sind und nach dem Gegeneinanderschieben miteinander verzahnen und zu einem vollständigen Schaft ergänzen. Seide Teile tragen die gleichen Markierungen, die durch Laserstrahlgravur erzeugt wurden. Der Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin, dass für die Herstellung nur ein Formwerkzeug benötigt wird.

Claims (7)

  1. Schleifenverschluss aus einer verformbaren Schleife (10) und einem Verschlusskörper (12) zur verriegelbaren Aufnahme beider Enden (18, 20) der Schleife (10), wobei der Verschlusskörper (12) eine Riegelöffnung (26) mit einem im Verschlusskörper (12) einmalig fixierten Riegel (30) umfasst, durch den die Enden (18, 20) der verformbaren Schleife (10) formschlüssig im Verschlusskörper (12) verriegelbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenumfang des Verschlusskörpers (12) eine ringförmige Nut (28) aufweist, dass die Enden (18, 20) der Schleife (10) in Form jeweils eines Kreisbogenabschnittes profiliert sind und der Außenradius der Kreisbogenabschnitte dem tangentialen Verlauf der Ringnut 28 entspricht und sich die Enden (18, 20) der Schleife (10) bei Spreizung bündig an die ringförmige Nut (28) im Verschlusskörper (12) anlegen und dass der Verschlusskörper (12) als ein hochwertiger, wieder verwendbarer Bestandteil und der Riegel (30) als ein nur einmalig einsetzbarer, geringwertiger Bestandteil ausgebildet ist.
  2. Schleifenverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beide Enden (18, 20) der verformbaren Schleife (10) durch Eintrittsöffnungen (22, 24) in den Verschlusskörper (12) einsteckbar und dort verriegelbar sind.
  3. Schleifenverschluss nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleife (10) als elastisch verformbarer Ring, als Seil, als Litze oder als Kette ausgebildet ist und aus Kunststoff und/oder Metall besteht.
  4. Schleifenverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (30) durch eine Rast-, Schnapp-, Umform-, Klebe- oder Schmelzverbindung (36) irreversibel im Verschlusskörper (12) fixiert ist.
  5. Schleifenverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (30) mehrteilig (32, 34) ausgebildet ist.
  6. Schleifenverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (30) oder bei mehrteiliger Ausbildung jedes Teil (32, 34) exklusiv markiert ist.
  7. Schleifenverschluss nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung eine Laserstrahlgravur ist.
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