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DE102005041237A1 - Einrichtung für eine geordnete Halterung von Gegenständen - Google Patents

Einrichtung für eine geordnete Halterung von Gegenständen Download PDF

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DE102005041237A1
DE102005041237A1 DE102005041237A DE102005041237A DE102005041237A1 DE 102005041237 A1 DE102005041237 A1 DE 102005041237A1 DE 102005041237 A DE102005041237 A DE 102005041237A DE 102005041237 A DE102005041237 A DE 102005041237A DE 102005041237 A1 DE102005041237 A1 DE 102005041237A1
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DE
Germany
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holding
leg
profile
mounting rail
receiving area
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102005041237A
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English (en)
Inventor
Ernst-Friedrich Weller
Dirk Kels
Hendrik Bach
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hailo Werk Rudolf Loh GmbH and Co KG
Original Assignee
Hailo Werk Rudolf Loh GmbH and Co KG
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Filing date
Publication date
Application filed by Hailo Werk Rudolf Loh GmbH and Co KG filed Critical Hailo Werk Rudolf Loh GmbH and Co KG
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung für eine geordnete Halterung von Gegenständen unterschiedlichster Art umfassend eine an einer Wand oder Decke anbringbare Tragschiene in Profilform und in diese Tragschiene lösbar einhängbare Halteelemente, wobei ein Abschnitt eines Halteelements geeignet ist, lösbar und etwa formschlüssig von einem Aufnahmebereich der Tragschiene aufgenommen zu werden, und wobei ein Halteelement wenigstens einen mindestens teilweise federelastisch biegsamen Abschnitt aufweist, und wobei das Halteelement (10) im Bereich eines mindestens teilweise federelastisch biegsamen Abschnitts (11) wenigstens ein Rastelement (12) aufweist und dass der Aufnahmebereich (14) der Tragschiene (13) nach oben offen ist und wenigstens eine Rastaufnahme (15) für das Rastelement (12) des Halteelements (10) aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung für eine geordnete Halterung von Gegenständen unterschiedlichster Art umfassend eine an einer Wand oder Decke anbringbare Tragschiene in Profilform und in diese Tragschiene lösbar einhängbare Halteelemente, wobei ein Abschnitt eines Halteelements geeignet ist, lösbar und etwa formschlüssig von einem Aufnahmebereich der Tragschiene aufgenommen zu werden, und wobei ein Halteelement wenigstens einen mindestens teilweise federelastisch biegsamen Abschnitt aufweist.
  • Einrichtungen der vorgenannten Art werden beispielsweise verwendet, um Gegenstände unterschiedlichster Art in beispielsweise Garagen, Lagerräumen, Werkstätten oder dergleichen unterzubringen. In der Regel umfassen diese Systeme Tragschienen, die an einer Wand oder Decke anbringbar sind und an diesen Tragschienen werden dann Halterungen, Konsolen, gitterartige Befestigungseinrichtungen, hakenähnliche Halteelemente und dergleichen angebracht. Diese diversen Halteelemente sind unterschiedlich ausgebildet und in der Regel spezifisch an die jeweils anzubringenden Gegenstände angepasst. Beispielsweise gibt es spezielle Halteelemente für Fahrräder, Autoreifen, Gartengeräte, Werkzeuge und dergleichen. Diese Halteelemente in Verbindung mit den Tragschienen ermöglichen eine geordnete und platzsparende Unterbringung der Gegenstände im wandnahen oder deckennahen Bereich von Innenräumen, so dass das verfügbare Innenraumvolumen trotz der Unterbringung verschiedenster Gegenstände nur vergleichsweise wenig verringert wird. Eine solche Einrichtung für eine geordnete Halterung von Gegenständen ist daher insbesondere für Innenraumbereiche geeignet, in denen wenig Platz zur Verfügung steht, beispielsweise für Garagen.
  • Es ist anzustreben, dass eine derartige Einrichtung möglichst vielseitig ist, so dass die unterschiedlichsten Gegenstände platzsparend an den Halteelementen aufgehängt werden können. Weiterhin sollte die Aufnahmekapazität ein Maximum anstreben, so dass möglichst eine Vielzahl von Gegenständen untergebracht werden kann. Gleichzeitig sollte die Entnahme der Gegenstände für den Gebrauch möglichst einfach und bequem erfolgen können.
  • Die britische Patentschrift 2277249 A beschreibt eine Einrichtung für eine Halterung von Werkzeugen der eingangs genannten Art mit einer Tragschiene in Profilform, die beispielsweise aus einem einstückigen extrudierten Aluminiumprofil besteht. Dieses Aluminiumprofil hat kanalartige Ausformungen, in die Halteelemente einschiebbar sind, wobei beispielsweise zwischen zwei benachbarten Halteelementen Gegenstände wie Werkzeuge aufgehängt werden können. Außerdem hat die profilartige Tragschiene einen unteren über einen Spalt teilweise nach unten hin offenen Kanal, in den weitere etwa hakenartig ausgebildete Halteelemente einschiebbar sind. Das Profil der Tragschiene ist jedoch starr ausgebildet. Das Halteelement besitzt eine im Querschnitt etwa rechteckige Basis, die in einen Kanal der Tragschiene so eingesetzt werden kann, dass sich teilweise ein Formschluss ergibt. Im oberen Bereich ist an der Basis des Halteelements eine Feder angebracht, die bei in den Kanal der Tragschiene eingesetztem Halteelement dessen Basis und somit das Halteelement insgesamt nach unten gegen den Bodenbereich des Kanals drückt. Zum Herausnehmen des Halteelements muss dessen Basis gegen die Kraft dieser Feder zunächst in dem Kanal nach oben geschoben werden und zwar so weit, bis sich der untere Teil der Basis über die abgewinkelte Vorderwand des Kanals der Tragschiene heben lässt, so dass das Halteelement dann mit seiner Basis aus dem Kanal der Tragschiene entnommen werden kann. Die Feder sorgt auch dafür, dass die Basis des Halteelements immer in Richtung des Bodens des Kanals gedrückt wird und somit das Halteelement sich in dem Kanal in Längsrichtung nicht so leicht verschiebt. Durch die Federkraft wird demnach die Basis des Halteelements beaufschlagt und quasi in dem Kanal der Tragschiene eingespannt. Die Verbindung zwischen dem Halteelement und der Tragschiene ist jedoch keine Rastverbindung. Die Basis des Halteelements ist aufgrund der Materialstärke massiv und ebenso starr ausgebildet wie die Tragschiene, lediglich im Bereich der oben angeformten Feder, die verglichen mit der übrigen Basis sehr dünn ausgebildet ist, ist die Basis nachgiebig ausgebildet. Dies hat Bedeutung für die einwirkende Druckkraft beim Hochschieben der Basis zwecks Lösen des Halteelements aus dem Kanal der Tragschiene, wobei diese Druckkraft quer zur Längsrichtung des Kanals und somit entgegen die Richtung der Federkraft gerichtet ist.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Einrichtung für eine geordnete Halterung von Gegenständen der eingangs genannten Gattung zur Verfügung zu stellen, bei der eine verbesserte Handhabung beim Einsetzen beziehungsweise Entnehmen der Halteelemente aus der Tragschiene gegeben ist. Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, eine Einrichtung für eine geordnete Halterung von Gegenständen unterschiedlichster Art der eingangs genannten Gattung zur Verfügung zu stellen, bei der die Halteelemente für die Anbringung von Gegenständen vielseitiger ausgebildet sind.
  • Die Lösung der vorgenannten Aufgabe ergibt sich durch eine Einrichtung der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass ein federelastisch biegsamer Abschnitt des Halteelements mit einem Rastelement versehen ist, welches in der befestigten Stellung des Halteelements in eine Rastaufnahme der Tragschiene eingreift. Diese Rastaufnahme der Tragschiene befindet sich in einem nach oben offenen Aufnahmebereich der Tragschiene. Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist es durch Ausüben einer Zugkraft auf den mindestens teilweise federelastisch biegsamen Abschnitt des Halteelements möglich, dessen Rastelement aus der Rastaufnahme der Tragschiene zu lösen. Der Aufnahmebereich der Tragschiene weist im Querschnitt gesehen vorzugsweise wenigstens zwei Schenkel auf, die vorzugsweise einen spitzen Winkel miteinander einnehmen und zwischen denen der Aufnahmebereich ausgebildet ist. Vorzugsweise befindet sich an einem dieser Schenkel innenseitig an der dem Aufnahmebereich zugewandten Seite wenigstens eine Rastaufnahme. Die zuvor erwähnte Zugbewegung zum Lösen des Rastelements des Halteelements ist demnach vorzugsweise eine Zugbewegung in einer Richtung etwa senkrecht von dem Schenkel der Tragschiene weg, in dem sich die Rastaufnahme befindet.
  • Anders als bei dem zuvor genannten Stand der Technik wird also das Halteelement nicht in einem Kanal gegen eine Federkraft quasi hoch geschoben, um dann aus dem Kanal gelöst zu werden, sondern erfindungsgemäß wird durch die vorgenannte Zugbewegung der federelastisch biegsame Abschnitt des Halteelements etwas verbogen, indem die Bedienungsperson diesen Abschnitt zu sich hin zieht, wodurch sich das Rastelement aus der Rastaufnahme löst und das Halteelement aus der Aufnahme der Tragschiene herausgenommen werden kann. Dadurch, dass der Aufnahmebereich der Tragschiene nach oben hin offen ist, kann die Bedienungsperson quasi in einer einhändigen Bewegung bequem das Halteelement etwas verbiegen und dann anheben und so von der Tragschiene lösen. Das Halteelement ist dabei erfindungsgemäß mindestens in dem Bereich, der in den Aufnahmebereich der Tragschiene eingreift aus einem ausreichend biegsamen Material ausgebildet, welches die genannte Zugbewegung zulässt. Beispielsweise kann es sich, wenn das Halteelement, was bevorzugt ist, aus Metall besteht, um ein zumindest abschnittsweise vergleichsweise flaches Material mit nicht zu großer Materialstärke handeln. Dies kann ein bandartiges Material sein, welches aber beispielsweise als Profil aus Leichtmetall hergestellt werden kann, so dass es möglich ist, das Halteelement beispielsweise durch Strangpressen herzustellen. Ein solches profilartiges Material kann dann beispielsweise kostengünstig als endloses Profilmaterial hergestellt werden, welches entsprechend der Breite des Halteelements gekürzt wird.
  • Es ist gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung möglich, dem Halteelement beispielsweise eine langgestreckte Form zu geben mit einem Halteschenkel, der sich über den federelastisch biegsamen Abschnitt, welcher in die Tragschiene eingreift, hinaus erstreckt, gegebenenfalls um ein wesentliches Maß hinaus erstreckt. Eine solche Ausbildung schafft ganz andere Anbringungsmöglichkeiten als bei den aus der eingangs genannten Einrichtung bekannten Halteelementen. Bei letzterer werden immer zwei Halteelemente benötigt, die nahe zusammen geschoben werden, um dann in den Zwischenraum ein Werkzeug mit einem Griff, beispielsweise einen Schraubenzieher einzuhängen. Bei der erfindungsgemäßen Lösung kann sich der genannte Halteschenkel über das Profil der Tragschiene hinaus nach unten erstrecken. Der Halteschenkel kann beispielsweise eine endseitige Abwinklung oder dergleichen aufweisen, um dort Gegenstände anzubringen.
  • Der federelastisch biegsame Abschnitt des Halteelements kann beispielsweise dadurch geschaffen werden, dass das Halteelement mindestens zwei Schenkel aufweist, wobei ein dem biegsamen Abschnitt gegenüberliegender Schenkel mit dem biegsamen Abschnitt etwa über eine 180° Umbiegung verbunden ist, so dass sich in der Seitenansicht gesehen etwa eine U-Formation bildet. Der biegsame Abschnitt kann dann in Richtung auf den diesem gegenüberliegenden Schenkel gebogen werden, da die Verbindung von biegsamem Abschnitt und gegenüberliegendem Schenkel nur über die Umbiegung gegeben ist und die U-Formation somit nicht sehr steif ist. Der biegsame Abschnitt des Halteelements kann folglich in der Zugbewegung so weit gebogen werden, dass sich das Rastelement aus seiner Rastaufnahme löst.
  • Der obere Abschnitt des Halteelements kann gemäß einer Weiterbildung der Erfindung so ausgebildet sein, dass ein Widerlagerschenkel vorhanden ist, der vorzugsweise zu dem Schenkel, der dem biegsamen Abschnitt mit dem Rastelement gegenüberliegt, etwa parallel verläuft, wobei zwischen diesem Schenkel und dem Widerlagerschenkel wiederum eine Umbiegung vorhanden ist, beispielsweise wiederum um 180°. Es ist dann eine doppelte Umbiegung vorhanden, so dass der Widerlagerschenkel, der mittlere Schenkel und der biegsame Abschnitt mit dem Rastelement quasi grob gesehen in der Seitenansicht etwa eine Z-Formation bilden. Diese Ausbildung verleiht dem Halteelement auch eine ausreichende Steifigkeit und Tragfähigkeit für Gegenstände. Gleichzeitig ist die Biegsamkeit gegeben, um den oberen Abschnitt aus der Tragschiene zu lösen und es ist gewährleistet, dass das Halteelement sicher und möglichst in Längsrichtung unverschiebbar in dem Aufnahmebereich der Tragschiene gehalten ist.
  • Der vorgenannte Widerlagerschenkel kann beispielsweise über die genannte Umbiegung hinaus fortgesetzt sein und in den Halteschenkel des Halteelements übergehen. Das erfindungsgemäße Halteelement kann also gemäß einer bevorzugten Variante aus insgesamt im Wesentlich vier miteinander verbundenen Abschnitten bestehen, die jeweils ineinander übergehen können, nämlich dem oberen biegsamen Abschnitt, den sich über eine Umbiegung daran anschließenden quasi mittleren Schenkel, der sich etwa in Gegenrichtung zu dem biegsamen Abschnitt erstreckt, den sich im Anschluss an eine weitere Umbiegung anschließenden Widerlagerschenkel, der sich wiederum in etwa in entgegengesetzter Richtung zu dem mittleren Schenkel erstreckt und zu diesem etwa parallel verlaufen kann und dem Halteschenkel, wobei der Widerlagerschenkel in den Halteschenkel übergeht und hier kein Richtungswechsel vorgesehen ist. Im Bereich des Halteschenkels befindet sich dann vorzugsweise eine Abwinklung oder ein anderes geformtes Element, welches spezifisch für die Anbringung zu halternder Gegenstände ausgebildet ist.
  • Eine weitere bevorzugte Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die Tragschiene außer dem Aufnahmebereich für das Halteelement an anderer Stelle noch einen Hakenaufnahmebereich aufweist. Der Aufnahmebereich für das Halteelement befindet sich vorzugsweise oben und der Hakenaufnahmebereich könnte dann vorzugsweise im unteren Bereich der Tragschiene vorgesehen sein. In den Hakenaufnahmebereich können Hakenelemente eingehängt werden, die ein dazu ausgebildetes beispielsweise T-förmiges Einhängeende aufweisen, wobei der Hakenaufnahmebereich kanalartig oder nutartig ausgebildet sein und beispielsweise von einer Kammer des Profils der Tragschiene gebildet sein kann, welche zum Beispiel über einen Schlitz oder Spalt von außen zugänglich ist. Dort aufgenommene Hakenelemente können in Längsrichtung der profilartig ausgebildeten Tragschiene verschiebbar sein, wobei dieses Längsverschieben vorzugsweise an den Halteelementen vorbei möglich ist, so dass die Hakenelemente verschoben werden können, während in die Tragschiene eingesetzte Halteelemente in ihrer Position verbleiben.
  • Eine mögliche alternative Lösungsvariante der erfindungsgemäßen Aufgabe, die eine vielseitige Anbringung von Gegenständen an den Halteelementen ermöglicht, ist Gegenstand des Anspruchs 15. Demgemäß ist wenigstens ein langgestrecktes Hängeprofil vorgesehen, welches mit wenigstens einem Halteschenkel eines Halteelements verbindbar ist. Das Hängeprofil ist dabei gegebenenfalls gegenüber dem Halteschenkel des Halteelements in seiner relativen Position in Längsrichtung des Hängeprofils verschiebbar und in verschiedenen Höhenpositionen gegenüber dem Halteelement an diesem festlegbar. Die Längsrichtung des Hängeprofils entspricht bei montiertem Hängeprofil der Vertikalrichtung. An dem Hängeprofil ist vorzugsweise wenigstens ein weiteres Halteelement für die Halterung von Gegenständen anbringbar. Durch die Möglichkeit das Hängeprofil gegenüber dem Halteelement zu verschieben ergeben sich dann auch verschiedene Höhenpositionen des Halteelements. Noch variabler ist diese Lösungsvariante dann, wenn vorzugsweise das genannte weitere Halteelement an dem Hängeprofil in verschiedenen Positionen anbringbar ist. Der Abstand zwischen dem Halteschenkel des Halteelements und der Position des weiteren Halteelements an dem Hängeprofil ist damit variierbar.
  • Das genannte weitere Halteelement kann bei der Halterung von Gegenständen mit dem in die Tragschiene eingehängten Halteelement bzw. mit einer Abwinklung dieses Halteelements oder einem an dem Halteelement vorgesehenen Aufsteckelement zusammenwirken. Alternativ dazu ist es aber auch möglich, beispielsweise Gegenstände nur an dem (oberen) Halteelement anzubringen und an dem weiteren Halteelement, welches sich in der Regel in einer unteren Position befindet, andere Gegenstände einzuhängen bzw. festzumachen. Hängeprofil und Halteschenkel des Halteelements können über Befestigungselemente, z.B. Schrauben, miteinander verbunden werden. Das weitere Halteelement kann ebenfalls beispielsweise über Befestigungselemente an dem Hängeprofil in der gewünschten Position angebracht werden.
  • Das Hängeprofil kann beispielsweise im Querschnitt eine etwa U-förmige Grundstruktur aufweisen und somit den Halteschenkel des Halteelements etwa schienenartig umgreifen. Die Abwinklung oder das Aufsteckelement des Halteelements befindet sich vorzugsweise an der gleichen Seite wie das weitere Halteelement, welches an dem Hängeprofil angebracht ist, wobei dies vorzugsweise die dem Benutzer abgewandte, d. h. in der Regel zur Wand hingewandte Seite der Einrichtung ist.
  • Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
  • 1 eine schematisch vereinfachte perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Einrichtung;
  • 2 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Tragschiene;
  • 3 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Halteelements;
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines Halteelements;
  • 5 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Hakenelements;
  • 6 eine perspektivische Ansicht eines Details einer Tragschiene gemäß einer Variante der Erfindung;
  • 7 eine perspektivische Detailansicht eines Halteelements in Kombination mit einem Hängeprofil gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung;
  • 8 eine weitere perspektivische Ansicht der Kombination Halteelement und Hängeprofil gemäß der Variante von 7 von der Rückseite her gesehen;
  • 9 eine Draufsicht des Hängeprofils;
  • 10 eine Seitenansicht des Hängeprofils von 9.
  • Zunächst wird auf 1 Bezug genommen. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Einrichtung umfassend die sich in einer Längsrichtung erstreckende Tragschiene 13, die an einer Wand oder Decke anbringbar ist, was hier im Detail nicht dargestellt ist. Beispielsweise kann die Tragschiene 13 an einer Wand oder Decke angeschraubt werden. Beispielhaft sind zur Erläuterung zwei Halteelemente 10 dargestellt, die rastend und teilweise formschlüssig in einem Aufnahmebereich 14 der Tragschiene 13 aufgenommen sind. Die Tragschiene 13 kann beispielsweise aus einem stranggepressten Profil hergestellt werden, welches auf die gewünschte Länge gekürzt wird. Die offenen stirnseitigen Enden der Tragschiene 13 können beispielsweise durch entsprechende einsteckbare Endprofile 30 aus Kunststoff verschlossen sein.
  • Der nach oben offene Aufnahmebereich 14 der Tragschiene 13 befindet sich in dem oberen Abschnitt der Tragschiene. Zusätzlich ist in einem unteren Bereich der Tragschiene 13 ein Hakenaufnahmebereich 19 vorgesehen, der über einen Schlitz oder Spalt nach unten hin offen und zugänglich ist, was man in 1 nicht erkennen kann. Dadurch ist es möglich, in den Hakenaufnahmebereich 19 Hakenelemente 27 einzuhängen, wie dies in 1 rechts dargestellt ist. Diese Hakenelemente 27 können in Längsrichtung der Tragschiene 13 verschoben werden. In der Regel werden jedoch die Halteelemente 10, die in den oberen Aufnahmebereich 14 eingesetzt sind durch die Rastverbindung so gehalten, dass sie lagefixiert sind und nicht in Längsrichtung der Tragschiene 13 verschiebbar sind. Die Hakenelemente 27 können auch an den Halteelementen 10 vorbeigeschoben werden, wozu die Halteelemente 10 entsprechend geformt sind, was noch weiter unten näher erläutert wird.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf 2 die Form der Tragschiene 13 näher erläutert. Die Tragschiene 13 ist in 2 in der Seitenansicht gezeigt. Es handelt sich um eine profilartige Schiene, die beispielsweise durch Strangpressen endlos herstellbar ist. Die Tragschiene 13 umfasst einen oberen Aufnahmebereich 14, der nach oben hin offen ist und in etwa eine U-Form hat. Dieser etwa U-förmige Kanal, der den oberen Aufnahmebereich 14 der Tragschiene 13 bildet, wird begrenzt an der einen Seite durch den vertikalen Schenkel 16 und an der anderen Seite durch den Schenkel 17, der zwar nach oben hin ausgerichtet ist, jedoch in einem von der Vertikalen abweichenden Winkel verläuft (wenn die Tragschiene 13 sich in ihrem an einer Wand montierten Zustand befindet). In diesem montierten Zustand verläuft der eine Schenkel 16 wandparallel. Wenn man den anderen von der Wand abgewandten Schenkel 17 in der 2 über das untere Ende hin verlängern würde, nimmt dieser Schenkel 17 mit dem vertikalen Schenkel 16 einen spitzen Winkel ein, der in dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 zum Beispiel etwa 20° beträgt. Zwischen dem unteren Ende des Schenkels 16 und dem unteren Ende des Schenkels 17 verläuft ein im montierten Zustand der Tragschiene 13 horizontaler Bodensteg 18. Schenkel 16, Bodensteg 18 und Schenkel 17 bilden gemeinsam eine etwa U-förmige nach oben offene Formation in Form eines Kanals, der den oberen Aufnahmebereich 14 der Tragschiene 13 bildet, in dem diese ein Halteelement 10 aufnimmt, was weiter unten noch näher erläutert werden wird.
  • Wie man weiterhin aus 2 erkennen kann, befindet sich in dem Schenkel 16 innenseitig eine kleine nutartige Vertiefung, die in Längsrichtung des Profils der Tragschiene 13 durchlaufen kann und die die Rastaufnahme 15 bildet. Unterhalb des Bodenstegs 18 kann sich zur Stabilisierung des Profils der Tragschiene 13 eine geschlossene Kammer 31 befindet, die allseits von Stegen des Profils begrenzt wird. An diese geschlossene Kammer 31 schließt sich wiederum nach unten hin, also an der dem oberen Aufnahmebereich 14 abgewandten Seite der Tragschiene 13 eine Kammer an, die den Hakenaufnahmebereich 19 bildet. Diese Kammer wird seitlich jeweils begrenzt durch im montierten Zustand vertikale Stege 32, 33 des Profils. Anders als die darüber liegende Kammer 31 ist jedoch die den Hakenaufnahmebereich 19 bildende Kammer unterseitig durch einen Schlitz oder Spalt 20 offen, so dass dort das Einhängeende 28 eines Hakenelements 27 eingeführt werden kann, welches in 5 dargestellt ist.
  • Dieses Hakenelement hat wie 5 zeigt oberseitig ein im Querschnitt etwa T-förmiges Einhängeende 28 und ist unterseitig zu einem Hakenende 29 umgebogen, so dass man dort Gegenstände an dem Hakenelement 27 aufhängen kann. Das Einhängeende 28 greift in den Hakenaufnahmebereich 19 der Tragschiene 13 ein und ist in diesem Aufnahmebereich in Längsrichtung der Tragschiene verschiebbar, so dass die eingehängten Hakenelemente 27 in der Tragschiene 13 hin und her geschoben werden können. Dabei können die Hakenelemente 27 auch an den in 3 dargestellten Halteelementen 10 vorbei geschoben werden.
  • Nachfolgend wird nun unter Bezugnahme auf die 3 und 4 der Aufbau der Halteelemente 10 näher erläutert. 3 zeigt eine Seitenansicht eines Halteelements 10, welches aus einem flachen Profilstück oder gegebenenfalls auch aus einem Bandmaterial aus Metall, insbesondere Leichtmetall gefertigt werden kann. Das Halteelement 10 ist so geformt, dass dessen oberer Abschnitt 11 federelastisch biegsam ist in Richtung des Pfeils in 3, das heißt in Richtung auf den Schenkel 21 des Halteelements 10. An der äußeren, in der Zeichnung gemäß 3 linken Seite des Schenkels, der den oberen Abschnitt 11 bildet, befindet sich ein Rastelement 12, welches bei befestigtem Halteelement 10 dazu bestimmt ist, in die zuvor beschriebene Rastaufnahme 15 der Tragschiene 13 einzugreifen.
  • Mit dem oberen Abschnitt 11 verbunden ist eine etwa 180°-Umbiegung 22, die den oberen Abschnitt 11, an dem sich das Rastelement 12 befindet, mit dem sich in Gegenrichtung erstreckenden Schenkel 21 verbindet. An das obere Ende dieses Schenkels 21 schließt sich wiederum eine obere Umbiegung 24 um etwa 180° an, so dass sich dann der sich daran anschließende Widerlagerschenkel 23 etwa parallel zu dem Schenkel 21 und in Gegenrichtung zu diesem, das heißt im montierten Zustand des Halteelements 10 nach unten erstreckt. Der obere Abschnitt 11, die Umbiegung 22 und der mittlere Schenkel 21 bilden, wie man aus 3 erkennt, in etwa eine U-Formation. Gemeinsam mit dem Widerlagerschenkel 23 bilden der obere Abschnitt 11, der mittlere Schenkel 21 und die beiden Umbiegungen 22 unten beziehungsweise 24 oben grob gesehen in etwa eine Z-Formation.
  • Das Halteelement 10 wird so in die Tragschiene 13 eingesetzt, dass die U-Formation mit dem oberen Abschnitt 11, der Umbiegung 22 und dem mittleren Schenkel 21 in den nach oben offenen Aufnahmebereich 14 der Tragschiene 13 in etwa formschlüssig eingreift, wobei sich der in 2 rechte Schenkel 17 der Tragschiene in den Zwischenraum 34 zwischen Widerlagerschenkel 23 und mittlerem Schenkel 21 hinein erstreckt, so dass im befestigten Zustand des Halteelements 10 der mittlere Schenkel 21 und der Widerlagerschenkel 23 beidseitig und etwa parallel zu dem Schenkel 17 der Tragschiene verlaufen. Der Halteschenkel 25 des Halteelements 10, der die Verlängerung des Widerlagerschenkels 23 nach unten bildet, erstreckt sich an der Tragschiene 13 entlang und über diese hinaus nach unten. An seinem unteren Ende weist der Halteschenkel 25 eine Abwinklung 26 in einem etwa rechten Winkel auf, die bei an der Wand montierter Tragschiene 13 zur Wand hin gerichtet ist.
  • Der obere Abschnitt 11 des Halteelements 10 ist in Richtung des Pfeils in 3 elastisch biegsam und kann zum Lösen des Halteelements 10 aus der Tragschiene auf den Schenkel 21 hin gebogen werden in einer Zugbewegung der Bedienungsperson mit der Hand. Durch diese Zugbewegung löst sich das Rastelement 12 aus der Rastaufnahme 15 und das Halteelement 10 kann dann angehoben werden. Da der federelastisch biegsame Abschnitt 11 bei in die Tragschiene 13 eingesetztem Halteelement 10 unter einer leichten Vorspannung steht und das Rastelement 12 in die Rastaufnahme 15 eingreift, ist das Halteelement 10 in der Tragschiene 13 auch in Längsrichtung lagefixiert und wird nicht ungewollt verschoben.
  • 4 zeigt das Halteelement 10 noch einmal in perspektivischer Darstellung und man erkennt, dass auf das obere Ende des oberen Abschnitts 11 ein im Umriss beispielsweise kreisförmig oder auch anders geformtes Griffelement 35 aufgeschoben ist, welches beispielsweise aus Kunststoff besteht und dazu dient, dass man beim Einsetzen oder Herausnehmen des Halteelements 10 aus der Tragschiene 13 den biegsamen oberen Abschnitt 11 besser erfassen kann. Man erkennt weiterhin, dass der obere biegsame Abschnitt 11 in seinem über die obere Umbiegung 24 hinausragenden oberen Bereich einen etwas abgeknickten Teilabschnitt 11a aufweist. Weiterhin sieht man in 4, dass auf den Endbereich des Halteschenkels 25 mit der unteren Abwinklung 26 ein Aufsteckelement 36 beispielsweise aus Kunststoff aufgeschoben ist, welches insbesondere eine Schutzfunktion hat, um beispielsweise ein Verkratzen dort eingehängter Gegenstände zu vermeiden.
  • Der in 6 dargestellte perspektivische Teilausschnitt einer möglichen Ausführungsvariante der Erfindung zeigt, dass die sich in Längsrichtung erstreckende Tragschiene 13 (siehe 1) auch aus mehreren Teilabschnitten 13a, 13b bestehen kann, die untereinander jeweils in den stirnseitigen Endbereichen über Verbindungselemente 37 untereinander verbunden werden können zu einer dann in Längsrichtung im wesentlichen durchgehenden Tragschienenanordnung. Die Verbindungselemente 37 können beispielsweise Profilstücke aus Kunststoff oder dergleichen sein, die ähnlich den sonst verwendeten Endprofilen 30 (siehe 1) von der Stirnseite her in das Profil der Tragschiene 13 eingeschoben werden können. Dazu weisen die Verbindungselemente 37 geeignete beispielsweise mindestens teilweise bezüglich einer Anschlagebene vorstehende Anformungen auf, die in 6 nicht erkennbar sind, da 6 den Verbindungszustand zweier Teilabschnitte 13a, 13b darstellt. Mit solchen Anformungen können die Verbindungselemente 37 an einer Seite in den einen Teilabschnitt 13a der Tragschiene und an der anderen Seite entsprechend in den anderen Teilabschnitt 13b einer diesen verlängernden Tragschiene eingesteckt werden, wodurch das Tragschienensystem in Längsrichtung beliebig verlängert werden kann.
  • 7 und 8 verdeutlichen eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung, bei der in Verbindung mit den zuvor beschriebenen Halteelementen 10 (siehe 3 und 4) langgestreckt ausgebildete Hängeprofile 38 verwendet werden, die über die Halteschenkel 25 der Halteelemente 10 geschoben werden können und diese quasi in vertikaler Richtung nach unten hin verlängern. Diese Hängeprofile 38 können die Halteschenkel 25 der Halteelemente 10 übergreifen. Das etwa kammerartige Profil dieser Hängeprofile 38 ist in der Seitenansicht gemäß 10 erkennbar. Im Querschnitt hat dieses Hängeprofil 38 im Prinzip eine U-Form mit zwei seitlichen parallelen Schenkeln 38a, 38b, die rechtwinklig angeordnet sind zu einem diese verbindenden Steg 38c. Von dem Steg 38c ausgehend erstrecken sich zwischen den beiden Schenkeln 38a, 38b jeweils mit Abstand zu diesen und zueinander zwei kürzere Anlagestege 38d, so dass sich das insgesamt etwa kammartige Profil ergibt. Diese Anlagestege 38d dienen dann zur Anlage der Rückseite des Halteschenkels 25 der Halteelemente 10. Die beiden längeren äußeren Schenkel 38a, 38b übergreifen den Halteschenkel 25 des Halteelements 10, wie man aus der Darstellung gemäß 8 erkennen kann, so dass dieser in dem Hängeprofil 38 etwa schienenartig aufgenommen ist.
  • Das Hängeprofil 38 kann gegebenenfalls bei montiertem Haltelement 10 in vertikaler Richtung gegenüber dem Halteelement verschoben werden und in verschiedenen Positionen an dem Halteschenkel 25 montiert werden, so dass die Höhenposition des Hängeprofils 38 veränderlich ist. Die Festlegung des Hängeprofils 38 an dem Halteschenkel 25 des Haltelements 10 geschieht über geeignete Befestigungselemente, beispielsweise über Schrauben 39 und Muttern 40, die in den 7 und 8 erkennbar sind. Dazu weist das Hängeprofil 38 eine Lochreihe mit beabstandeten Löchern 41 auf und dem Halteschenkel 25 des Halteelements 10 befinden sich ebenfalls Löcher 42, die man in 4 erkennen, so dass durch diese Löcher hindurch die Befestigungselemente 39, 14 geschraubt und die Hängeprofile 38 an den Haltelementen 10 in der gewünschten Höhenposition festgelegt werden können.
  • Wie 7 zeigt, haben die Hängeprofile 38 weitere Halteelemente 43, die ebenfalls über Befestigungselemente, beispielsweise Schrauben 44 in geeigneter variabler Höhenposition an den Hängeprofilen festlegbar sind. Die Auswahl der gewünschten Höhenposition der weiteren Halteelemente 43 ergibt sich über die Löcher der Lochreihe 41. In dem Ausführungsbeispiel gemäß 7 befindet sich das weitere Halteelement 43 in der untersten möglichen Position, in der es über das Befestigungselement 44 an dem Hängeprofil 38 festgelegt ist. Jede beliebige andere Position ist jedoch möglich. Form und Ausbildung des weiteren Halteelements 43 sind im Prinzip beliebig, in dem Ausführungsbeispiel gemäß 7 handelt es sich beispielsweise um einen etwa quaderförmigen Kunststoffblock. Die Form des weiteren Halteelements 43 wird in vorteilhafter Weise danach gewählt, welcher Art die zu befestigenden Gegenstände sind. Das weitere Haltelement 43 wirkt bei der Anbringung von Gegenständen mit der Abwinklung 26 des Haltelements 10, an der sich das Aufsteckelement 36 befinden kann zusammen, wie sich aus dem Zusammenhang der Darstellung gemäß den 7 und 8 ergibt. Es können dann also beispielsweise Gegenstände eingehängt werden, die sowohl an dem Aufsteckelement 36 und der Abwinklung 26 als auch an dem weiteren Haltelement 43 eine Auflage haben. Selbstverständlich können aber auch beispielsweise Gegenstände nur an der Abwinklung 26 eingehängt werden und andere Gegenstände werden dann an dem weiteren Halteelement 43 eingehängt. Dabei wird die Vielseitigkeit des Systems dadurch erhöht, dass sowohl die relative Position des Hängeprofils 38 zu dem Halteelement 10 als auch die relative Position des weiteren Halteelements 43 zu dem Hängeprofil 38 veränderbar ist.
  • 10
    Halteelemente
    11
    oberer Abschnitt
    11a
    Teilabschnitt
    12
    Rastelement
    13
    Tragschiene
    13 a, b
    Teilabschnitte
    14
    Aufnahmebereich
    15
    Rastaufnahme
    16
    vertikaler Schenkel
    17
    Schenkel
    18
    Bodensteg
    19
    Hakenaufnahmebereich
    20
    Spalt
    21
    Schenkel
    22
    180°-Umbiegung
    23
    Widerlagerschenkel
    24
    obere Umbiegung
    25
    Halteschenkel
    26
    Abwinklung
    27
    Hakenelement
    28
    Einhängeende
    29
    Hakenende
    30
    Endprofile
    31
    geschlossene Kammer
    32
    vertikaler Steg
    33
    vertikaler Steg
    34
    Zwischenraum
    35
    Griffelement
    36
    Aufsteckelement
    37
    Verbindungselemente
    38
    Hängeprofil
    38 a, b
    Schenkel
    38 c
    Steg
    38 d
    Anlagesteg
    39
    Schraube
    40
    Mutter
    41
    Loch
    42
    Loch
    43
    Halteelemente
    44
    Befestigungselement

Claims (22)

  1. Einrichtung für eine geordnete Halterung von Gegenständen unterschiedlichster Art umfassend eine an einer Wand oder Decke anbringbare Tragschiene in Profilform und in diese Tragschiene lösbar einhängbare Halteelemente, wobei ein Abschnitt eines Halteelements geeignet ist, lösbar und etwa formschlüssig von einem Aufnahmebereich der Tragschiene aufgenommen zu werden, und wobei ein Halteelement wenigstens einen mindestens teilweise federelastisch biegsamen Abschnitt aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (10) im Bereich eines mindestens teilweise federelastisch biegsamen Abschnitts (11) wenigstens ein Rastelement (12) aufweist und dass der Aufnahmebereich (14) der Tragschiene (13) nach oben offen ist und wenigstens eine Rastaufnahme (15) für das Rastelement (12) des Halteelements (10) aufweist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (14) der Tragschiene (13) im Querschnitt gesehen wenigstens zwei Schenkel (16, 17) aufweist, die einen spitzen Winkel miteinander einnehmen und zwischen denen der Aufnahmebereich (14) ausgebildet ist.
  3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich an einem der Schenkel (16), vorzugsweise innenseitig an der dem Aufnahmebereich zugewandten Seite wenigstens eine Rastaufnahme (15) befindet.
  4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (14) einen quer verlaufenden Bodensteg (18) aufweist, der die beiden Schenkel (16, 17) an ihrem jeweils einen Ende miteinander verbindet.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragschiene (13) wenigstens einen sich in Profillängsrichtung erstreckenden unteren Hakenaufnahmebereich (19) aufweist.
  6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Hakenaufnahmebereich (19) von einer Kammer des Profils der Tragschiene (13) gebildet ist, deren Inneres über einen Schlitz (20) oder Spalt zugänglich ist.
  7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (10) einen dem oberen biegsamen Abschnitt (11) gegenüberliegenden Schenkel (21) aufweist, der mit dem oberen biegsamen Abschnitt (11) und einer diese verbindenden etwa 180° Umbiegung in der Seitenansicht gesehen etwa eine U-Formation bildet.
  8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil des biegsamen oberen Abschnitts (11), des diesem gegenüberliegenden Schenkels (21) und die 180°-Umbiegung (22) den Bereich des Halteelements (10) bilden, der von dem Aufnahmebereich (14) der Tragschiene (13) aufgenommen wird.
  9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein zu dem Schenkel (21) etwa paralleler Widerlagerschenkel (23) vorgesehen ist, der mit dem Schenkel (21) über eine obere Umbiegung (24) verbunden ist.
  10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Widerlagerschenkel (23) nach unten über die 180°-Umbiegung (22) hinaus fortgesetzt ist und in einen Halteschenkel (25) des Halteelements übergeht.
  11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem Halteschenkel (25) des Halteelements (10) wenigstens eine vorzugsweise etwa endseitige Abwinklung (26) vorgesehen ist.
  12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass Hakenelemente (27) vorgesehen sind, die wenigstens ein Einhängeende (28) aufweisen, welches von dem Hakenaufnahmebereich (19) aufnehmbar ist.
  13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Einhängeende (28) etwa T-förmige ausgebildet ist.
  14. Einrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Hakenelement (27) an der dem Einhängeende (28) gegenüberliegenden Seite ein umgebogenes Hakenende (29) aufweist.
  15. Einrichtung für eine geordnete Halterung von Gegenständen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein langgestrecktes Hängeprofil (38) vorgesehen ist, welches mit wenigstens einem Halteschenkel (25) eines Halteelements (10) verbindbar ist.
  16. Einrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Hängeprofil (38) gegenüber dem Halteschenkel (25) des Halteelements (10) in seiner relativen Position in Längsrichtung des Hängeprofils (38) verschiebbar und in verschiedenen Höhenpositionen gegenüber dem Halteelement (10) an diesem festlegbar ist.
  17. Einrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Hängeprofil (38) über Befestigungselemente (39, 40) mit dem Halteschenkel (25) des Halteelements (10) verbindbar ist.
  18. Einrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Hängeprofil (38) wenigstens ein weiteres Halteelement (43) für die Halterung von Gegenständen anbringbar ist.
  19. Einrichtung nach Anspruch 18 dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine weitere Halteelement (43) an dem Hängeprofil (38) in verschiedenen Positionen anbringbar ist.
  20. Einrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine weitere Halteelement (43) bei der Halterung von Gegenständen mit wenigstens einem Aufsteckelement (36) und/oder einer Abwinklung (26) eines Halteelements (10) zusammenwirkt.
  21. Einrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Hängeprofil (38) im Querschnitt eine etwa U-förmige Grundstruktur aufweist und den Halteschenkel (25) des Halteelements (10) etwa schienenartig umgreift.
  22. Einrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine weitere Halteelement (43) des Hängeprofils (38) und die Abwinklung (26) und/oder das Aufsteckelement (36) an der gleichen Seite des Hängeprofils (38) angeordnet sind.
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