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Die
Erfindung betrifft einen Verbundpflasterstein, vorzugsweise aus
Beton, zur Herstellung einer sickerfähigen Pflasterung, mit einer
Oberseite und einer Unterseite und einem dazwischen in vorzugsweise
geradlinigen Abschnitten umlaufenden Rand, wobei der Rand Abstandhalter
zur Bildung einer Sickerfuge zwischen angrenzenden Pflastersteinen
aufweist.
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Verbundpflastersteine
sind in der Regel aus Beton gefertigt und dienen zur Herstellung
befestigter Flächen
hoher Belastbarkeit bei gleichzeitiger Fähigkeit, die üblichen
Regenwasseraufkommen möglichst
insgesamt versickern zu lassen. Der Pflasterstein ist ein Massenprodukt
und daher kostengünstig herzustellen.
Er sollte leicht und sicher zu verlegen sein und allen Anforderungen
hinsichtlich Festigkeit der DIN 18501 genügen.
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Betonpflastersteine,
somit auch Verbundpflastersteine, werden zur Flächenbefestigung von Straßen, Plätzen, Gehwegen,
Fußgängerzonen, Radwegen
und in der Garten- und Landschaftsgestaltung in unterschiedlichsten
Formen und Ausführungen
verwendet. Um nun das anfallende Regenwasser bei derart befestigten
Flächen
nicht als Oberflächenwasser
der Kanalisation zuführen
zu müssen, hat
man bislang unterschiedlichste Konstruktionen realisiert. So gibt
es beispielsweise die Möglichkeit, das
Wasser in sog. Sickermulden zu führen,
wobei dies eine entsprechende Gestaltung der befestigten Flächen mit
Unterbrechungen und geeigneter Wasserführung voraussetzt. Ebenso ist
es möglich,
das Wasser durch eine besondere Ausgestaltung der Pflastersteine
und des Unterbaus der Pflasterung innerhalb der befestigten Flächen versickern
zu lassen.
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Aus
der Praxis sind bereits sickerfähige Pflasterungen
bekannt, beispielsweise Pflasterungen, die durch den sog. Rasengitterstein
hergestellt sind. Dort sind zur Versickerung des Wassers große Öffnungen
auf der Oberfläche
vorgesehen. Ebenso gibt es sog. haufwerksporige Steine mit porösem und damit
wasserdurchlässigem
Gefüge
und zahlreiche weitere Ausführungen.
Bei diesen Pflasterungen ist jedoch die Begehbarkeit nur bis zu
einer gewissen Belastung möglich,
da nämlich
die dort geringe Tragfestigkeit der Pflastersteine deren Einsatzmöglichkeiten
begrenzt. Des Weiteren ist die Verschiebesicherheit erheblich reduziert.
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Ein
Verbundpflasterstein ist aus der Praxis bekannt. Lediglich beispielhaft
wird auf die eingetragenen Unterlagen des deutschen Gebrauchsmusters 94
04 446 verwiesen. Aus dieser Druckschrift ist ein Verbundpflasterstein
mit Abstandhalter zur Bildung einer Sickerfuge bzw. eines Verlegespalts
bekannt. Die Abstandhalter sind im Randbereich des Verbundpflastersteins
in asymmetrischer Anordnung ausgebildet. Im Verbund gelangen die
jeweils keine Abstandhalter aufweisenden Abschnitte zur Anlage an die
jeweiligen Abstandhalter des angrenzenden Verbundpflastersteins,
wodurch sich ein geringer Abstand bzw. eine schmale Sickerfuge bei
geringer Wasserableitefähigkeit
ergibt.
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Aus
der
EP 0 657 583 A1 ist
ebenfalls ein Verbundpflasterstein bekannt, wobei auch dort sich kontinuierlich
im Randbereich zwischen der Oberseite und der Unterseite erstreckende
Vorsprünge – dort als
Abstandsleisten bezeichnet – offenbart
sind. Gemäß dem in
2 und
3 der
EP 0 657 583 A1 gezeigten
Verlegemuster wird die Wasserabfuhr nicht etwa über zwischen den Randbereichen
gebildete Sicherfugen bewerkstelligt, sondern vielmehr über aus
der Geometrie der Verbundpflastersteine resultierende Ausnehmungen
bzw. Durchlässe
zwischen den Steinen, so dass dort das gleiche Problem wie bei dem
Verbundpflasterstein aus den eingetragenen Unterlagen des deutschen
Gebrauchsmusters 94 04 446 auftritt.
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Aus
der
DE 197 33 741
C2 ist ein Verbundpflasterstein bekannt, bei dem sich die
Abstandhalter von der Oberseite bis Unterseite erstrecken. Bei gegenseitiger
Anlage ist zwischen den Verbundpflastersteinen ein Raum zur Versickerung
von Regenwasser gebildet, der jedoch gerade bei starkem Regen zum
Abführen
des Regenwassers kaum ausreicht. Somit besteht auch hier die Gefahr,
dass die mit dem bekannten Verbundpflasterstein belegten Flächen eine
nur unzureichende Wasserdurchlässigkeit
haben, wenngleich ein sicherer Abstand zwischen den Verbundpflastersteinen
und eine hinreichend gute Stabilität gewährleistet ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Verbundpflasterstein
der gattungsbildenden Art derart auszugestalten und weiterzubilden,
dass im verlegten Zustand ein hinreichend guter Wasserablauf gewährleistet
ist, wobei äquidistante
Abstände
zwischen den Verbundpflastersteinen und eine hinreichend gute Stabilität zu gewährleisten
sind.
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Der
erfindungsgemäße Verbundpflasterstein löst die voranstehende
Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Danach ist der
eingangs genannte Verbundpflasterstein derart ausgebildet, dass im
Rand mindestens eine Ausnehmung zur Bildung eines Hohlraumes ausgebildet
ist und dass die Ausnehmung vom Material der Oberseite zumindest
teilweise überdeckt
ist.
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Erfindungsgemäß ist erkannt
worden, dass die zwangsweise Schaffung einer hinreichend breiten und
insoweit wirkungsvollen Sickerfuge dann gewährleistet ist, wenn die Abstandhalter
kontinuierlich ausgebildet sind, nämlich sich im Randbereich zwischen
der Oberseite und der Unterseite erstrecken und dabei im Sinne eines
Vorsprungs ausgebildet sind. Diese Abstandhalter sind auch dann
noch wirksam, wenn sie aufgrund einer unsachgerechten Handhabung
teilweise beschädigt
oder gar abgeschlagen werden, zumal sie sich über nahezu den gesamten Bereich
hinweg erstrecken. Erst bei kompletter Entfernung des Abstandhalters
wäre die Schaffung
einer hinreichend breiten Sickerfuge in Frage gestellt.
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Der
erfindungsgemäße Verbundpflasterstein umfasst
im Rand mindestens eine Ausnehmung zur Bildung eines Hohlraumes,
wobei die Ausnehmung vom Material der Oberseite des Verbundpflastersteins
zumindest teilweise überdeckt
ist. Mit anderen Worten ist jedem Verbundpflasterstein mindestens ein
besonderer Hohlraum zugeordnet, der im Verbund über das durch die Abstandhalter
zwangsweise entstehende Fugenbild eine Art Speicher für abfließendes Regenwasser
darstellt. Somit ergibt sich ein höherer Durchlass für das Regenwasser
bei einheitlichem Fugenbild und hinreichend guter Stabilität. Die hohe
Wasserdurchlässigkeit
resultiert aus dem so geschaffenen Speichervermögen, welches durch die Bildung
des Hohlraums bedingt ist. Der Hohlraum ist jedoch bei verlegtem
Verbundpflasterstein nicht sichtbar, da nämlich die Ausnehmung von dem
Material der Oberseite zumindest teilweise überdeckt ist, so dass sich
ein einheitliches Fugenbild zwischen den Verbundpflastersteinen
ergibt, und zwar bei äquidistanter
Anordnung der Verbundpflastersteine zueinander. Ein kombinativer
Effekt von Abstandhalter und Ausnehmung ist geschaffen.
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In
vorteilhafter Weise ist die Ausnehmung in das Kernmaterial des Pflastersteins
eingelassen. Dies bedeutet, dass die Ausnehmung von oberhalb des
Verbund pflastersteins unsichtbar ausgebildet ist, dass nämlich die
Ausnehmung im verlegten Zustand des Verbundpflastersteins nicht
wahrnehmbar ist.
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Des
Weiteren ist es von Vorteil, wenn die Ausnehmung zur Seite hin und
zur Unterseite hin geöffnet
ist. Eine solche Ausgestaltung hat den großen Vorteil, dass das durch
das Fugenbild ablaufende Regenwasser unmittelbar in die Ausnehmung
hineingelangt und von dort aus allmählich versickern kann. Stoßen zwei
Verbundpflastersteine mit gegenüberliegenden
Ausnehmungen aneinander, so wird durch jede Ausnehmung eines einzelnen
Pflastersteins ein sich insgesamt ergebender Hohlraum mit beträchtlichem
Volumen geschaffen. Die Aufnahme von Regenwasser durch Abführen von
der Oberfläche
des Verbundpflastersteins ist dabei begünstigt.
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Zur
Schaffung einer hinreichenden Festigkeit von der Oberseite her ist
es von weiterem Vorteil, wenn die Ausnehmung erst nach etwa einem
Drittel der Steindicke unter der Oberseite beginnt, so dass eine
hinreichend hohe Trittfestigkeit gewährleistet ist.
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In
Bezug auf die Herstellung der Ausnehmung ist es von Vorteil, wenn
diese eine parallel zum Rand verlaufende Innenwandung hat. Im Konkreten könnte die
Ausnehmung im Wesentlichen rechteckig ausgeführt sein, wobei die Ecken der
Ausnehmung abgerundet sein können.
Dies begünstigt
die Fertigung ganz erheblich.
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Die
Ausnehmung sollte gerade mal so groß ausgeführt sein, dass sie zur Aufnahme
von hinreichend viel Regenwasser geeignet ist, die Festigkeit bzw.
Stabilität
des Verbundpflastersteins jedoch nicht beeinträchtigt. Dabei bietet es sich
an, dass die Ausnehmung – bei
herkömmlich
vermaßten
Verbundpflastersteinen – eine
Tiefe von etwa 15 bis 30 mm, vorzugsweise eine Tiefe von 20 mm,
hat. Des Weiteren kann die Ausnehmung eine Breite von etwa 50 bis
80 mm, vorzugsweise von 60 bis 70 mm, haben.
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Die
Stabilität
einerseits und das gezielte Abführen
von Regenwasser andererseits ist dadurch begünstigt, dass sich die Ausnehmung
zur Unterseite hin zumindest geringfügig verjüngt.
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Insbesondere
in Bezug auf eine gegenseitige Ergänzung der Ausnehmungen aneinandergrenzender
Verbundpflastersteine ist es von Vorteil, wenn die Ausnehmung auf
zumindest einer der Stirnseiten oder auf beiden Stirnseiten ausgebildet
ist, die im Verbund zur gegenseitigen Anlage kommen können. Ebenso
ist es denkbar, dass die Ausnehmung auf zumindest einer der Längsseiten
oder auf beiden Längsseiten
ausgebildet sind, so dass sich auch hier die hälftigen Hohlräume zu einem
gesamten Hohlraum ergänzen.
Auf der Längsseite
könnten
ohne weiteres auch zwei Ausnehmungen – nebeneinander – ausgebildet
sein, so dass das Abführen
von Regenwasser durch gleich mehrere Ausnehmungen begünstigt ist.
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Zuvor
ist bereits erwähnt
worden, dass eine äquidistante
Anordnung der Abstandhalter sowie ein stabiler Verbund durch die
Abstandhalter erreicht wird. Dabei ist es denkbar, dass die Ausnehmung
jeweils zwischen zwei Abstandhaltern ausgebildet ist, so dass die
Ausnehmung über
das Fugenbild frei zugänglich
ist. Das Einlaufen von Regenwasser ist dabei ungehindert möglich.
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Insbesondere
zur Begünstigung
einer äquidistanten
Anordnung der Verbundpflastersteine ist es von weiterem Vorteil,
wenn entlang des Randes gleich mehrere Abstandhalter ausgebildet
sind. Dabei ist es denkbar, dass die Abstandhalter asymmetrisch
um den Rand herum, d.h. auf allen Seiten, ausgebildet sind. Von
ganz besonderem Vorteil ist eine versetzte Anordnung der Abstandhalter
zueinander, im konkreten nämlich
dahingehend, dass die Abstandhalter auf gegenüberliegenden Seiten versetzt zueinander
um den Rand herum ausgebildet sind, so dass im Verbund die Abstandhalter
des einen Verbundpflastersteins den umlaufenden Rand des anderen
Verbundpflastersteins kontaktieren. Dazu ist der Versatz erforderlich,
um nämlich
zu vermeiden, dass die Abstandhalter in verlegter Anordnung mal
aufeinander stoßen
und mal den Rand berühren.
Daraus ergäbe
sich eine Anordnung mit unterschiedlich breitem oder „schiefen" Fugenbild. Dies
gilt es zu vermeiden.
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In
weiter vorteilhafter Weise sind die Abstandhalter paarweise, vorzugsweise
parallel zueinander, ausgebildet, wodurch die Stabilität im Verbund erhöht wird
und wodurch der Erhalt eines äquidistanten
Fugenbildes begünstigt
ist.
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Des
Weiteren ist es von Vorteil, wenn die paarweise ausgebildeten Abstandhalter
nahe der Unterseite oder unmittelbar an der Unterseite über einen
Quersteg mit einander verbunden sind, wodurch sich die Stabilität abermals
erhöht.
Der Quersteg könnte
dabei um ein geringeres Maß vom
Rand abragen als die Abstandhalter, um nämlich auch zwischen den paarweise
ausgebildeten Abstandhaltern ein Ablaufen von Regenwasser zu gewährleisten.
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In
Bezug auf das Erscheinungsbild der Verbundpflastersteine im verlegten
Zustand ist es vorteilhaft, wenn die Abstandhalter auf der der Oberseite zugewandten
Seite spitz zulaufen oder zu der Oberseite beabstandet sind, so
dass die Abstandhalter im verlegten Zustand nicht sichtbar bzw.
erkennbar sind.
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Des
Weiteren ist es denkbar, dass sich die Abstandhalter von der Oberseite
her in etwa bis zur Mitte erweitern. Auch durch diese Maßnahme sind die
Abstandhalter von der Oberseite her nicht sichtbar bzw. erkennbar,
wodurch sich abermals ein homogenes Fugenbild ergibt.
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In
Bezug auf eine geeignete Dimensionierung ist es grundsätzlich denkbar,
dass die Abstandhalter um 2 bis 5 mm, vorzugsweise um etwa 3,5 mm, vom
Rand abragen. Dieses Maß definiert
das Fugenbild. Des Weiteren können
sich die Abstandhalter aus einem Bereich unter der Oberseite beginnend
bis zur Unterseite erstrecken, so dass auch insoweit die Abstandhalter
im verlegten Zustand der Verbundpflastersteine nicht sichtbar sind.
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Grundsätzlich ist
es denkbar, dass die Abstandhalter beliebige Formen und Orientierungen
haben. Von besonderem Vorteil ist die Ausgestaltung der Abstandhalter
dahingehend, dass sich diese orthogonal zur Oberseite/Unterseite
erstrecken, und zwar bevorzugt geradlinig. Außerdem können die Abstandhalter nach
außen
gerundet sein, so dass gegenüber
dem Rand des benachbarten Verbundpflastersteins jeweils ein minimaler
Linienkontakt entsteht. Auch dadurch ist die Wasserdurchlässigkeit
ganz erheblich begünstigt.
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Es
gibt nun verschiedene Möglichkeiten,
die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten
und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch
1 nachgeordneten Ansprüche,
andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit
der Erläuterung
des bevorzugten Ausführungsbei spiels
der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der
Zeichnung zeigt
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1 in
einer schematischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verbundpflastersteins,
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2 den
Gegenstand aus 1 in einer schematischen Ansicht
von unten und
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3 den
Gegenstand aus den 1 und 2, vergrößert, in
einer Stirnansicht.
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1 zeigt
einen erfindungsgemäßen Verbundpflasterstein,
der aus Beton hergestellt ist. Dieser Verbundpflasterstein dient
zur Schaffung einer sickerfähigen
Pflasterung, indem nämlich
die Verbundpflastersteine aneinandergereiht auf einen Untergrund
aufgelegt werden. Der Verbundpflasterstein hat eine Oberseite 1 und
eine Unterseite 2. Dazwischen verläuft ein umlaufender Rand 3,
der sich in geradlinige Abschnitte gliedert. Andere Formen sind denkbar.
Der Rand 3 umfasst Abstandhalter 4 zur Bildung
einer Sickerfuge zwischen angrenzenden Pflastersteinen, wobei in
den Figuren auf eine Darstellung des Verbundes von Pflastersteinen
verzichtet wurde, zumal es hier um die Ausgestaltung des Verbundpflastersteins
als solchen geht.
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Erfindungsgemäß ist im
Rand 3 mindestens eine Ausnehmung 5 vorgesehen,
die zur Bildung eines Hohlraums dient. Die Ausnehmung 5 ist
vom Material der Oberseite 1 zumindest teilweise überdeckt, so
dass die Ausnehmung 5 von der Oberseite 1 her nicht
sichtbar ist. Durch die Ausnehmung 5 ist ein Raum zur Aufnahme
von Regenwasser geschaffen, so dass dieses von dort aus allmählich versickern kann.
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1 zeigt
des Weiteren, dass die Abstandhalter 4 auf der Längsseite 6 und
auf der Stirnseite 7 paarweise vorgesehen sind. Die Ausnehmung 5 ist zwischen
zwei Abstandhaltern 4 ausgebildet.
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1 zeigt
ebenfalls, dass die Ausnehmung 5 zur Seite und zur Unterseite 2 hin
geöffnet
ist, so dass das Regenwasser von dort aus ins Erdreich versickern
kann.
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Entsprechend
der Darstellung aus 1 ist erkennbar, dass die Ausnehmung 5 nach
etwa einem Drittel der Steindicke unter der Oberseite 1 beginnt. Die
Ausnehmung 5 hat eine parallel zum Rand 3 verlaufende
Innenwandung 8 und ist im Wesentlichen rechteckig, jedoch
mit abgerundeten Ecken, ausgeführt.
Außerdem
verjüngt
sich die Ausnehmung 5 zur Unterseite 2 hin zumindest
geringfügig.
Hinsichtlich weiterer Merkmale, die sich der 1 nicht
entnehmen lassen, sei zur Vermeidung von Wiederholungen auf den
allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
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Bezüglich der
Abstandhalter 4 sei angemerkt, dass diese mit Abstand zur
Oberseite 1 beginnen und sich bis zur Unterseite 2 erstrecken.
Außerdem
verjüngen
sich die Abstandhalter 4 nach oben und sind nach außen hin
abgerundet.
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Bei
den paarweise ausgebildeten Abstandhaltern 4 ist erkennbar,
dass diese nahe der Unterseite 2 über einen kleinen Steg 9 verbunden
sind, der jedoch eine geringere Tiefe als die Abstandhalter 4 hat.
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2 zeigt
den Verbundpflasterstein aus 1 in einer
Ansicht von unten, wobei die Ausnehmung 5 auf beiden Stirnseiten 7 ausgebildet
ist. Die Verjüngung 10 der
Ausnehmung 5 ist angedeutet.
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2 zeigt
des Weiteren, dass die Abstandhalter 4 entlang des Randes 3 paarweise
angeordnet sind, wobei die Abstandhalter 4 auf den gegenüberliegenden
Seiten versetzt zueinander sind. Dadurch ist gewährleistet, dass bei gegenseitiger
Anlage der Steine die Abstandhalter des einen Verbundpflastersteins
den Rand 3 des anderen Verbundpflastersteins kontaktieren.
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3 zeigt
den Verbundpflasterstein aus den 1 und 2 in
einer vergrößerten Darstellung
von der Stirnseite 7 her. Die Ausnehmung 5 ist erkennbar,
die zwischen zwei Abstandhaltern 4 ausgebildet ist. Zwischen
den paarweise ausgebildeten Abstandhaltern 4 ist auf der
Unterseite 2 ein Steg 9 vorgesehen, der zur Stabilisierung
beiträgt.
Außerdem
ist in 3 angedeutet, dass zumindest einige der Abstandhalter 4 sich
zur Oberseite 1 hin verjüngen und dort spitz zulaufen,
wobei sämtliche
Abstandhalter 4 erst um einige Millimeter unter Oberseite 1 beginnen,
so dass diese von oben her nicht erkennbar sind. Ein einheitliches
bzw. homogenes Fugenbild ist dadurch gewährleistet.
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Hinsichtlich
weiterer Merkmale, die sich den Figuren nicht entnehmen lassen,
sei zur Vermeidung von Wiederholungen auf den allgemeinen Teil der Beschreibung
verwiesen.
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Schließlich sei
angemerkt, dass das voranstehend erörterte Ausführungsbeispiel lediglich der beispielhaften
Erläuterung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
dient, dieses jedoch nicht auf das Ausführungsbeispiel einschränkt.