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DE102005049727A1 - Verbundpflasterstein - Google Patents

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DE102005049727A1
DE102005049727A1 DE200510049727 DE102005049727A DE102005049727A1 DE 102005049727 A1 DE102005049727 A1 DE 102005049727A1 DE 200510049727 DE200510049727 DE 200510049727 DE 102005049727 A DE102005049727 A DE 102005049727A DE 102005049727 A1 DE102005049727 A1 DE 102005049727A1
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  • Civil Engineering (AREA)
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Abstract

Ein Verbundpflasterstein, vorzugsweise aus Beton, zur Herstellung einer sickerfähigen Pflasterung, mit einer Oberseite (1) und einer Unterseite (2) und einem dazwischen in vorzugsweise geradlinigen Abschnitten umlaufenden Rand (3), wobei der Rand (3) Abstandhalter (4) zur Bildung einer Sickerfuge zwischen angrenzenden Pflastersteinen aufweist, ist dadurch gekennzeichnet, dass im Rand (3) mindestens eine Ausnehmung (5) zur Bildung eines Hohlraumes ausgebildet ist und dass die Ausnehmung (5) vom Material der Oberseite (1) zumindest teilweise überdeckt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Verbundpflasterstein, vorzugsweise aus Beton, zur Herstellung einer sickerfähigen Pflasterung, mit einer Oberseite und einer Unterseite und einem dazwischen in vorzugsweise geradlinigen Abschnitten umlaufenden Rand, wobei der Rand Abstandhalter zur Bildung einer Sickerfuge zwischen angrenzenden Pflastersteinen aufweist.
  • Verbundpflastersteine sind in der Regel aus Beton gefertigt und dienen zur Herstellung befestigter Flächen hoher Belastbarkeit bei gleichzeitiger Fähigkeit, die üblichen Regenwasseraufkommen möglichst insgesamt versickern zu lassen. Der Pflasterstein ist ein Massenprodukt und daher kostengünstig herzustellen. Er sollte leicht und sicher zu verlegen sein und allen Anforderungen hinsichtlich Festigkeit der DIN 18501 genügen.
  • Betonpflastersteine, somit auch Verbundpflastersteine, werden zur Flächenbefestigung von Straßen, Plätzen, Gehwegen, Fußgängerzonen, Radwegen und in der Garten- und Landschaftsgestaltung in unterschiedlichsten Formen und Ausführungen verwendet. Um nun das anfallende Regenwasser bei derart befestigten Flächen nicht als Oberflächenwasser der Kanalisation zuführen zu müssen, hat man bislang unterschiedlichste Konstruktionen realisiert. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, das Wasser in sog. Sickermulden zu führen, wobei dies eine entsprechende Gestaltung der befestigten Flächen mit Unterbrechungen und geeigneter Wasserführung voraussetzt. Ebenso ist es möglich, das Wasser durch eine besondere Ausgestaltung der Pflastersteine und des Unterbaus der Pflasterung innerhalb der befestigten Flächen versickern zu lassen.
  • Aus der Praxis sind bereits sickerfähige Pflasterungen bekannt, beispielsweise Pflasterungen, die durch den sog. Rasengitterstein hergestellt sind. Dort sind zur Versickerung des Wassers große Öffnungen auf der Oberfläche vorgesehen. Ebenso gibt es sog. haufwerksporige Steine mit porösem und damit wasserdurchlässigem Gefüge und zahlreiche weitere Ausführungen. Bei diesen Pflasterungen ist jedoch die Begehbarkeit nur bis zu einer gewissen Belastung möglich, da nämlich die dort geringe Tragfestigkeit der Pflastersteine deren Einsatzmöglichkeiten begrenzt. Des Weiteren ist die Verschiebesicherheit erheblich reduziert.
  • Ein Verbundpflasterstein ist aus der Praxis bekannt. Lediglich beispielhaft wird auf die eingetragenen Unterlagen des deutschen Gebrauchsmusters 94 04 446 verwiesen. Aus dieser Druckschrift ist ein Verbundpflasterstein mit Abstandhalter zur Bildung einer Sickerfuge bzw. eines Verlegespalts bekannt. Die Abstandhalter sind im Randbereich des Verbundpflastersteins in asymmetrischer Anordnung ausgebildet. Im Verbund gelangen die jeweils keine Abstandhalter aufweisenden Abschnitte zur Anlage an die jeweiligen Abstandhalter des angrenzenden Verbundpflastersteins, wodurch sich ein geringer Abstand bzw. eine schmale Sickerfuge bei geringer Wasserableitefähigkeit ergibt.
  • Aus der EP 0 657 583 A1 ist ebenfalls ein Verbundpflasterstein bekannt, wobei auch dort sich kontinuierlich im Randbereich zwischen der Oberseite und der Unterseite erstreckende Vorsprünge – dort als Abstandsleisten bezeichnet – offenbart sind. Gemäß dem in 2 und 3 der EP 0 657 583 A1 gezeigten Verlegemuster wird die Wasserabfuhr nicht etwa über zwischen den Randbereichen gebildete Sicherfugen bewerkstelligt, sondern vielmehr über aus der Geometrie der Verbundpflastersteine resultierende Ausnehmungen bzw. Durchlässe zwischen den Steinen, so dass dort das gleiche Problem wie bei dem Verbundpflasterstein aus den eingetragenen Unterlagen des deutschen Gebrauchsmusters 94 04 446 auftritt.
  • Aus der DE 197 33 741 C2 ist ein Verbundpflasterstein bekannt, bei dem sich die Abstandhalter von der Oberseite bis Unterseite erstrecken. Bei gegenseitiger Anlage ist zwischen den Verbundpflastersteinen ein Raum zur Versickerung von Regenwasser gebildet, der jedoch gerade bei starkem Regen zum Abführen des Regenwassers kaum ausreicht. Somit besteht auch hier die Gefahr, dass die mit dem bekannten Verbundpflasterstein belegten Flächen eine nur unzureichende Wasserdurchlässigkeit haben, wenngleich ein sicherer Abstand zwischen den Verbundpflastersteinen und eine hinreichend gute Stabilität gewährleistet ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Verbundpflasterstein der gattungsbildenden Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass im verlegten Zustand ein hinreichend guter Wasserablauf gewährleistet ist, wobei äquidistante Abstände zwischen den Verbundpflastersteinen und eine hinreichend gute Stabilität zu gewährleisten sind.
  • Der erfindungsgemäße Verbundpflasterstein löst die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Danach ist der eingangs genannte Verbundpflasterstein derart ausgebildet, dass im Rand mindestens eine Ausnehmung zur Bildung eines Hohlraumes ausgebildet ist und dass die Ausnehmung vom Material der Oberseite zumindest teilweise überdeckt ist.
  • Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass die zwangsweise Schaffung einer hinreichend breiten und insoweit wirkungsvollen Sickerfuge dann gewährleistet ist, wenn die Abstandhalter kontinuierlich ausgebildet sind, nämlich sich im Randbereich zwischen der Oberseite und der Unterseite erstrecken und dabei im Sinne eines Vorsprungs ausgebildet sind. Diese Abstandhalter sind auch dann noch wirksam, wenn sie aufgrund einer unsachgerechten Handhabung teilweise beschädigt oder gar abgeschlagen werden, zumal sie sich über nahezu den gesamten Bereich hinweg erstrecken. Erst bei kompletter Entfernung des Abstandhalters wäre die Schaffung einer hinreichend breiten Sickerfuge in Frage gestellt.
  • Der erfindungsgemäße Verbundpflasterstein umfasst im Rand mindestens eine Ausnehmung zur Bildung eines Hohlraumes, wobei die Ausnehmung vom Material der Oberseite des Verbundpflastersteins zumindest teilweise überdeckt ist. Mit anderen Worten ist jedem Verbundpflasterstein mindestens ein besonderer Hohlraum zugeordnet, der im Verbund über das durch die Abstandhalter zwangsweise entstehende Fugenbild eine Art Speicher für abfließendes Regenwasser darstellt. Somit ergibt sich ein höherer Durchlass für das Regenwasser bei einheitlichem Fugenbild und hinreichend guter Stabilität. Die hohe Wasserdurchlässigkeit resultiert aus dem so geschaffenen Speichervermögen, welches durch die Bildung des Hohlraums bedingt ist. Der Hohlraum ist jedoch bei verlegtem Verbundpflasterstein nicht sichtbar, da nämlich die Ausnehmung von dem Material der Oberseite zumindest teilweise überdeckt ist, so dass sich ein einheitliches Fugenbild zwischen den Verbundpflastersteinen ergibt, und zwar bei äquidistanter Anordnung der Verbundpflastersteine zueinander. Ein kombinativer Effekt von Abstandhalter und Ausnehmung ist geschaffen.
  • In vorteilhafter Weise ist die Ausnehmung in das Kernmaterial des Pflastersteins eingelassen. Dies bedeutet, dass die Ausnehmung von oberhalb des Verbund pflastersteins unsichtbar ausgebildet ist, dass nämlich die Ausnehmung im verlegten Zustand des Verbundpflastersteins nicht wahrnehmbar ist.
  • Des Weiteren ist es von Vorteil, wenn die Ausnehmung zur Seite hin und zur Unterseite hin geöffnet ist. Eine solche Ausgestaltung hat den großen Vorteil, dass das durch das Fugenbild ablaufende Regenwasser unmittelbar in die Ausnehmung hineingelangt und von dort aus allmählich versickern kann. Stoßen zwei Verbundpflastersteine mit gegenüberliegenden Ausnehmungen aneinander, so wird durch jede Ausnehmung eines einzelnen Pflastersteins ein sich insgesamt ergebender Hohlraum mit beträchtlichem Volumen geschaffen. Die Aufnahme von Regenwasser durch Abführen von der Oberfläche des Verbundpflastersteins ist dabei begünstigt.
  • Zur Schaffung einer hinreichenden Festigkeit von der Oberseite her ist es von weiterem Vorteil, wenn die Ausnehmung erst nach etwa einem Drittel der Steindicke unter der Oberseite beginnt, so dass eine hinreichend hohe Trittfestigkeit gewährleistet ist.
  • In Bezug auf die Herstellung der Ausnehmung ist es von Vorteil, wenn diese eine parallel zum Rand verlaufende Innenwandung hat. Im Konkreten könnte die Ausnehmung im Wesentlichen rechteckig ausgeführt sein, wobei die Ecken der Ausnehmung abgerundet sein können. Dies begünstigt die Fertigung ganz erheblich.
  • Die Ausnehmung sollte gerade mal so groß ausgeführt sein, dass sie zur Aufnahme von hinreichend viel Regenwasser geeignet ist, die Festigkeit bzw. Stabilität des Verbundpflastersteins jedoch nicht beeinträchtigt. Dabei bietet es sich an, dass die Ausnehmung – bei herkömmlich vermaßten Verbundpflastersteinen – eine Tiefe von etwa 15 bis 30 mm, vorzugsweise eine Tiefe von 20 mm, hat. Des Weiteren kann die Ausnehmung eine Breite von etwa 50 bis 80 mm, vorzugsweise von 60 bis 70 mm, haben.
  • Die Stabilität einerseits und das gezielte Abführen von Regenwasser andererseits ist dadurch begünstigt, dass sich die Ausnehmung zur Unterseite hin zumindest geringfügig verjüngt.
  • Insbesondere in Bezug auf eine gegenseitige Ergänzung der Ausnehmungen aneinandergrenzender Verbundpflastersteine ist es von Vorteil, wenn die Ausnehmung auf zumindest einer der Stirnseiten oder auf beiden Stirnseiten ausgebildet ist, die im Verbund zur gegenseitigen Anlage kommen können. Ebenso ist es denkbar, dass die Ausnehmung auf zumindest einer der Längsseiten oder auf beiden Längsseiten ausgebildet sind, so dass sich auch hier die hälftigen Hohlräume zu einem gesamten Hohlraum ergänzen. Auf der Längsseite könnten ohne weiteres auch zwei Ausnehmungen – nebeneinander – ausgebildet sein, so dass das Abführen von Regenwasser durch gleich mehrere Ausnehmungen begünstigt ist.
  • Zuvor ist bereits erwähnt worden, dass eine äquidistante Anordnung der Abstandhalter sowie ein stabiler Verbund durch die Abstandhalter erreicht wird. Dabei ist es denkbar, dass die Ausnehmung jeweils zwischen zwei Abstandhaltern ausgebildet ist, so dass die Ausnehmung über das Fugenbild frei zugänglich ist. Das Einlaufen von Regenwasser ist dabei ungehindert möglich.
  • Insbesondere zur Begünstigung einer äquidistanten Anordnung der Verbundpflastersteine ist es von weiterem Vorteil, wenn entlang des Randes gleich mehrere Abstandhalter ausgebildet sind. Dabei ist es denkbar, dass die Abstandhalter asymmetrisch um den Rand herum, d.h. auf allen Seiten, ausgebildet sind. Von ganz besonderem Vorteil ist eine versetzte Anordnung der Abstandhalter zueinander, im konkreten nämlich dahingehend, dass die Abstandhalter auf gegenüberliegenden Seiten versetzt zueinander um den Rand herum ausgebildet sind, so dass im Verbund die Abstandhalter des einen Verbundpflastersteins den umlaufenden Rand des anderen Verbundpflastersteins kontaktieren. Dazu ist der Versatz erforderlich, um nämlich zu vermeiden, dass die Abstandhalter in verlegter Anordnung mal aufeinander stoßen und mal den Rand berühren. Daraus ergäbe sich eine Anordnung mit unterschiedlich breitem oder „schiefen" Fugenbild. Dies gilt es zu vermeiden.
  • In weiter vorteilhafter Weise sind die Abstandhalter paarweise, vorzugsweise parallel zueinander, ausgebildet, wodurch die Stabilität im Verbund erhöht wird und wodurch der Erhalt eines äquidistanten Fugenbildes begünstigt ist.
  • Des Weiteren ist es von Vorteil, wenn die paarweise ausgebildeten Abstandhalter nahe der Unterseite oder unmittelbar an der Unterseite über einen Quersteg mit einander verbunden sind, wodurch sich die Stabilität abermals erhöht. Der Quersteg könnte dabei um ein geringeres Maß vom Rand abragen als die Abstandhalter, um nämlich auch zwischen den paarweise ausgebildeten Abstandhaltern ein Ablaufen von Regenwasser zu gewährleisten.
  • In Bezug auf das Erscheinungsbild der Verbundpflastersteine im verlegten Zustand ist es vorteilhaft, wenn die Abstandhalter auf der der Oberseite zugewandten Seite spitz zulaufen oder zu der Oberseite beabstandet sind, so dass die Abstandhalter im verlegten Zustand nicht sichtbar bzw. erkennbar sind.
  • Des Weiteren ist es denkbar, dass sich die Abstandhalter von der Oberseite her in etwa bis zur Mitte erweitern. Auch durch diese Maßnahme sind die Abstandhalter von der Oberseite her nicht sichtbar bzw. erkennbar, wodurch sich abermals ein homogenes Fugenbild ergibt.
  • In Bezug auf eine geeignete Dimensionierung ist es grundsätzlich denkbar, dass die Abstandhalter um 2 bis 5 mm, vorzugsweise um etwa 3,5 mm, vom Rand abragen. Dieses Maß definiert das Fugenbild. Des Weiteren können sich die Abstandhalter aus einem Bereich unter der Oberseite beginnend bis zur Unterseite erstrecken, so dass auch insoweit die Abstandhalter im verlegten Zustand der Verbundpflastersteine nicht sichtbar sind.
  • Grundsätzlich ist es denkbar, dass die Abstandhalter beliebige Formen und Orientierungen haben. Von besonderem Vorteil ist die Ausgestaltung der Abstandhalter dahingehend, dass sich diese orthogonal zur Oberseite/Unterseite erstrecken, und zwar bevorzugt geradlinig. Außerdem können die Abstandhalter nach außen gerundet sein, so dass gegenüber dem Rand des benachbarten Verbundpflastersteins jeweils ein minimaler Linienkontakt entsteht. Auch dadurch ist die Wasserdurchlässigkeit ganz erheblich begünstigt.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbei spiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 in einer schematischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verbundpflastersteins,
  • 2 den Gegenstand aus 1 in einer schematischen Ansicht von unten und
  • 3 den Gegenstand aus den 1 und 2, vergrößert, in einer Stirnansicht.
  • 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Verbundpflasterstein, der aus Beton hergestellt ist. Dieser Verbundpflasterstein dient zur Schaffung einer sickerfähigen Pflasterung, indem nämlich die Verbundpflastersteine aneinandergereiht auf einen Untergrund aufgelegt werden. Der Verbundpflasterstein hat eine Oberseite 1 und eine Unterseite 2. Dazwischen verläuft ein umlaufender Rand 3, der sich in geradlinige Abschnitte gliedert. Andere Formen sind denkbar. Der Rand 3 umfasst Abstandhalter 4 zur Bildung einer Sickerfuge zwischen angrenzenden Pflastersteinen, wobei in den Figuren auf eine Darstellung des Verbundes von Pflastersteinen verzichtet wurde, zumal es hier um die Ausgestaltung des Verbundpflastersteins als solchen geht.
  • Erfindungsgemäß ist im Rand 3 mindestens eine Ausnehmung 5 vorgesehen, die zur Bildung eines Hohlraums dient. Die Ausnehmung 5 ist vom Material der Oberseite 1 zumindest teilweise überdeckt, so dass die Ausnehmung 5 von der Oberseite 1 her nicht sichtbar ist. Durch die Ausnehmung 5 ist ein Raum zur Aufnahme von Regenwasser geschaffen, so dass dieses von dort aus allmählich versickern kann.
  • 1 zeigt des Weiteren, dass die Abstandhalter 4 auf der Längsseite 6 und auf der Stirnseite 7 paarweise vorgesehen sind. Die Ausnehmung 5 ist zwischen zwei Abstandhaltern 4 ausgebildet.
  • 1 zeigt ebenfalls, dass die Ausnehmung 5 zur Seite und zur Unterseite 2 hin geöffnet ist, so dass das Regenwasser von dort aus ins Erdreich versickern kann.
  • Entsprechend der Darstellung aus 1 ist erkennbar, dass die Ausnehmung 5 nach etwa einem Drittel der Steindicke unter der Oberseite 1 beginnt. Die Ausnehmung 5 hat eine parallel zum Rand 3 verlaufende Innenwandung 8 und ist im Wesentlichen rechteckig, jedoch mit abgerundeten Ecken, ausgeführt. Außerdem verjüngt sich die Ausnehmung 5 zur Unterseite 2 hin zumindest geringfügig. Hinsichtlich weiterer Merkmale, die sich der 1 nicht entnehmen lassen, sei zur Vermeidung von Wiederholungen auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
  • Bezüglich der Abstandhalter 4 sei angemerkt, dass diese mit Abstand zur Oberseite 1 beginnen und sich bis zur Unterseite 2 erstrecken. Außerdem verjüngen sich die Abstandhalter 4 nach oben und sind nach außen hin abgerundet.
  • Bei den paarweise ausgebildeten Abstandhaltern 4 ist erkennbar, dass diese nahe der Unterseite 2 über einen kleinen Steg 9 verbunden sind, der jedoch eine geringere Tiefe als die Abstandhalter 4 hat.
  • 2 zeigt den Verbundpflasterstein aus 1 in einer Ansicht von unten, wobei die Ausnehmung 5 auf beiden Stirnseiten 7 ausgebildet ist. Die Verjüngung 10 der Ausnehmung 5 ist angedeutet.
  • 2 zeigt des Weiteren, dass die Abstandhalter 4 entlang des Randes 3 paarweise angeordnet sind, wobei die Abstandhalter 4 auf den gegenüberliegenden Seiten versetzt zueinander sind. Dadurch ist gewährleistet, dass bei gegenseitiger Anlage der Steine die Abstandhalter des einen Verbundpflastersteins den Rand 3 des anderen Verbundpflastersteins kontaktieren.
  • 3 zeigt den Verbundpflasterstein aus den 1 und 2 in einer vergrößerten Darstellung von der Stirnseite 7 her. Die Ausnehmung 5 ist erkennbar, die zwischen zwei Abstandhaltern 4 ausgebildet ist. Zwischen den paarweise ausgebildeten Abstandhaltern 4 ist auf der Unterseite 2 ein Steg 9 vorgesehen, der zur Stabilisierung beiträgt. Außerdem ist in 3 angedeutet, dass zumindest einige der Abstandhalter 4 sich zur Oberseite 1 hin verjüngen und dort spitz zulaufen, wobei sämtliche Abstandhalter 4 erst um einige Millimeter unter Oberseite 1 beginnen, so dass diese von oben her nicht erkennbar sind. Ein einheitliches bzw. homogenes Fugenbild ist dadurch gewährleistet.
  • Hinsichtlich weiterer Merkmale, die sich den Figuren nicht entnehmen lassen, sei zur Vermeidung von Wiederholungen auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
  • Schließlich sei angemerkt, dass das voranstehend erörterte Ausführungsbeispiel lediglich der beispielhaften Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens dient, dieses jedoch nicht auf das Ausführungsbeispiel einschränkt.

Claims (26)

  1. Verbundpflasterstein, vorzugsweise aus Beton, zur Herstellung einer sickerfähigen Pflasterung, mit einer Oberseite (1) und einer Unterseite (2) und einem dazwischen in vorzugsweise geradlinigen Abschnitten umlaufenden Rand (3), wobei der Rand (3) Abstandhalter (4) zur Bildung einer Sickerfuge zwischen angrenzenden Pflastersteinen aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass im Rand (3) mindestens eine Ausnehmung (5) zur Bildung eines Hohlraumes ausgebildet ist und dass die Ausnehmung (5) vom Material der Oberseite (1) zumindest teilweise überdeckt ist.
  2. Verbundpflasterstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (5) in das Kernmaterial des Pflastersteins eingelassen ist.
  3. Verbundpflasterstein nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (5) zur Seite und zur Unterseite (2) hin geöffnet ist.
  4. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (5) nach etwa einem Drittel der Steindicke unter der Oberseite (1) beginnt.
  5. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (5) eine parallel zum Rand (3) verlaufende Innenwandung (8) hat.
  6. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (5) im Wesentlichen rechteckig ausgeführt ist.
  7. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ecken der Ausnehmung (5) abgerundet sind.
  8. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (5) eine Tiefe von etwa 15 bis 30 mm, vorzugsweise 20 mm, hat.
  9. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (5) eine Breite von etwa 50 bis 80 mm, vorzugsweise 60 bis 70 mm, hat.
  10. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Ausnehmung (5) zur Unterseite (2) hin zumindest geringfügig verjüngt.
  11. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (5) auf zumindest einer der Stirnseiten (7) oder auf beiden Stirnseiten (7) ausgebildet ist.
  12. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (5) auf zumindest einer der Längsseiten (6) oder auf beiden Längsseiten (6) ausgebildet ist.
  13. Verbundpflasterstein nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Längsseite (6) zwei Ausnehmungen (5) ausgebildet sind.
  14. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (5) jeweils zwischen zwei Abstandhaltern (4) ausgebildet ist.
  15. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass entlang des Randes (3) mehrere Abstandhalter (4) ausgebildet sind.
  16. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (4) symmetrisch um den Rand (3) herum, d.h. auf allen Seiten, ausgebildet sind.
  17. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (4) auf gegenüberliegenden Seiten versetzt zueinander um den Rand (3) herum ausgebildet sind.
  18. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (4) paarweise, vorzugsweise parallel zueinander, ausgebildet sind.
  19. Verbundpflasterstein nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die paarweise ausgebildeten Abstandhalter (4) nahe der Unterseite (2) oder unmittelbar an der Unterseite (2) über einen Quersteg miteinander verbunden sind.
  20. Verbundpflasterstein nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Quersteg um ein geringeres Maß vom Rand (3) abragt als die Abstandhalter (4).
  21. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (4) auf der der Oberseite (1) zugewandten Seite spitz zulaufen.
  22. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abstandhalter (4) von der Oberseite (1) her in etwa bis zur Mitte hin erweitern.
  23. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (4) um 2 bis 5 mm, vorzugsweise um etwa 3,5 mm, vom Rand (3) abragen.
  24. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abstandhalter (4) unter der Oberseite (1) beginnend bis zur Unterseite (2) erstrecken.
  25. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abstandhalter (4) orthogonal zur Oberseite/Unterseite (1, 2) erstrecken.
  26. Verbundpflasterstein nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (4) nach außen gerundet sind.
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