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DE102005044554A1 - Desinfizierender Schaum zur Behandlung von Tieren - Google Patents

Desinfizierender Schaum zur Behandlung von Tieren Download PDF

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DE102005044554A1
DE102005044554A1 DE200510044554 DE102005044554A DE102005044554A1 DE 102005044554 A1 DE102005044554 A1 DE 102005044554A1 DE 200510044554 DE200510044554 DE 200510044554 DE 102005044554 A DE102005044554 A DE 102005044554A DE 102005044554 A1 DE102005044554 A1 DE 102005044554A1
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DE
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foam
ethyleneoxy
foam according
acid
sulfate
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Pending
Application number
DE200510044554
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English (en)
Inventor
Siegfried Bragulla
Gilbert Bardoneschi
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ecolab Inc
Original Assignee
Ecolab Inc
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Publication date
Application filed by Ecolab Inc filed Critical Ecolab Inc
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Pending legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61DVETERINARY INSTRUMENTS, IMPLEMENTS, TOOLS, OR METHODS
    • A61D11/00Washing devices or gaseous curative baths specially adapted to veterinary purposes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01NPRESERVATION OF BODIES OF HUMANS OR ANIMALS OR PLANTS OR PARTS THEREOF; BIOCIDES, e.g. AS DISINFECTANTS, AS PESTICIDES OR AS HERBICIDES; PEST REPELLANTS OR ATTRACTANTS; PLANT GROWTH REGULATORS
    • A01N25/00Biocides, pest repellants or attractants, or plant growth regulators, characterised by their forms, or by their non-active ingredients or by their methods of application, e.g. seed treatment or sequential application; Substances for reducing the noxious effect of the active ingredients to organisms other than pests
    • A01N25/16Foams
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
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    • A01N37/00Biocides, pest repellants or attractants, or plant growth regulators containing organic compounds containing a carbon atom having three bonds to hetero atoms with at the most two bonds to halogen, e.g. carboxylic acids
    • A01N37/16Biocides, pest repellants or attractants, or plant growth regulators containing organic compounds containing a carbon atom having three bonds to hetero atoms with at the most two bonds to halogen, e.g. carboxylic acids containing the group; Thio analogues thereof

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schaum zur Hufbehandlung von Tieren in der Landwirtschaft, insbesondere im Bereich der Viehzucht, enthaltend mindestens eine tensidische Schaumträgerkomponente, mindestens eine antimikrobiell wirksame Komponente und Wasser, wobei 75% bis 95% aller Schaumbläschen einen Durchmesser von unter 1 mm und 5% bis 25% von 1 mm oder größer aufweisen. Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren, wobei ein Schaum entsprechend der vorliegenden Erfindung zur Hufbehandlung von Tieren in der Landwirtschaft verwendet wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schaum und ein Verfahren zur Herstellung eines Schaumes. Der Schaum kann zur Behandlung von Tieren in der Landwirtschaft, insbesondere im Bereich der Viehzucht, verwendet werden.
  • Rinder, aber auch Schafe, Ziegen und Zuchtpferde leiden häufig an Huferkrankungen, insbesondere infolge von Entzündungen viralen oder bakteriellen Ursprungs zwischen den Huf- bzw. Zehenden; diese Entzündungen, die äußerst schmerzhaft sind, verursachen Lahmheiten oder Bewegungsschwierigkeiten, die dazu führen, dass das Tier sich nicht mehr normal ernährt, was beispielsweise bei Kühen eine Verringerung der Milchproduktion mit sich bringen kann.
  • Folglich machen diese durch krankheitsübertragende Mikroorganismen hervorgerufenen Krankheiten den Züchtern ernste Probleme, dies umso mehr, als sie von einem Tier auf das andere übertragbar sind.
  • Es ist festzustellen, dass diese Probleme bei Tieren, die auf der Weide leben, die sich also auf weichen und ausgedehnten Flächen bewegen, relativ selten auftreten; sie treten in stärkerem Maße auf, wenn sich die Tiere ständig im Stall aufhalten, insbesondere im Fall der so genannten "freien" Stallhaltung. In solchen Ställen bewegen sich die Tiere frei in einem begrenzten Raum, dessen Boden meist aus Beton besteht bzw. aus durch Schlitze voneinander getrennt über einer Grube verlegt Betonlatten, wobei der Mist einfach durch die Schlitze in die Grube entsorgt werden kann.
  • In der Praxis können derartige Oberflächen nicht in einwandfreiem hygienischen Zustand gehalten werden, so dass es unvermeidbar ist, dass die Tiere im Schmutz und insbesondere in ihren eigenen Exkrementen stehen und waten.
  • Diese Lebensbedingungen, gekoppelt mit der physischen und mechanischen Belastung wegen der ständigen Bewegung der Tiere auf einem Boden von großer Härte verursachen ständige Reizung im Hufbereich; diese äußert sich beispielsweise durch Erweichen der Hornschicht im Bereich der Hufenden. Dadurch wird die Anfälligkeit der Tiere für Entzündungskrankheiten erhöht. Insbesondere Krankheiten, die auf die zahlreichen Krankheitserreger auf dem Boden zurückführbar sind, auf dem sich die Tiere bewegen, breiten sich leichter aus.
  • Wie erwähnt, sind diese Entzündungen, die sich insbesondere durch Abszesse zwischen den Hufenden äußern, sehr schmerzhaft und verursachen eine außerordentliche Berührungsempfindlichkeit, welche die lokale Behandlung der entzündeten Bereiche, insbesondere bei Anwendung von Antibiotika auf der Haut, sehr erschwert.
  • Folglich besteht die einzig mögliche Behandlungsmethode darin, Antibiotika auf oralem Wege zu verabreichen; man stellt jedoch fest, daß eine derartige Behandlung immer weniger wirksam wird, was auf eine zunehmende Resistenz der im Schmutz befindlichen Krankheitserreger gegen die unterschiedlichen Antibiotika zurückzuführen ist.
  • Um diesen Nachteilen zu begegnen, hat man bereits Verfahren zur Hufbehandlung von Zuchttieren, insbesondere von Rindern, vorgeschlagen, die nicht die Heilung sondern die Vorbeugung zum Ziel haben.
  • Diese Verfahren bestehen darin, die zu behandelnden Tiere durch Fußbecken laufen zu lassen, d. h., durch große und flache Becken, welche mit Desinfektionsmittelbädern gefüllt sind. Diese Bäder bestehen in der Regel aus hochkonzentrierten Lösungen von Formaldehyd und Kupfersulfat. Sie beinhalten allgemein etwa 10% Formaldehyd und 2% Kupfersulfat. In solchen Lösungen wirkt das Formaldehyd als Desinfektionsmittel, wohingegen das Kupfersulfat die Aufgabe hat, das Horn der Hufe der Tiere zu stärken, um sie weniger empfindlich gegenüber physischen und mechanischen Belastungen zu machen.
  • Solche Bäder haben sich jedoch als nicht zufriedenstellend erwiesen. Sie sind übelriechend und führen wegen ihrer hohen Konzentration an Formaldehyd zu Hautreizungen. Wegen der erheblichen Mengen an Kupfersulfat sind derartige Bäder außerdem ökologisch bedenklich.
  • Der Hauptnachteil dieser bekannten Behandlungsbäder hängt jedoch mit der ungenügenden mikrobentötenden Wirksamkeit zusammen. Die Tiere bringen beim Durchlaufen des Fußbades eine große Menge an proteinhaltigem Schmutz in das Bad ein; das Formaldehyd reagiert bevorzugt mit diesen organischen Rückständen, was zu Lasten der antimikrobiellen Wirksamkeit gegen Krankheitserreger geht. Je nach Standzeit derartiger Behandlungsbäder nimmt die Wirksamkeit somit ab.
  • Als weitere Nachteile haben sich in der praktischen Anwendung die schwache Benetzung der Hufe bzw. schlechte Haftung an den Hufen und damit verbunden eine kurze Kontaktzeit sowie insbesondere bei Kälte die temperaturabhängige Wirksamkeit von Formaldehyd herausgestellt. Des Weiteren ist die Anwendung derartiger Bäder in großem Umfang nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden, da die Becken periodisch geleert werden müssen, um die Behandlungsbäder zu erneuern, so daß erhebliche Mengen an Antibiotika, die ökologisch bedenklich sind, in das Abwasser gelangen würden.
  • Die WO 00/28917 empfiehlt ein Verfahren, bei dem in einer ersten Phase die Hufe der Tiere mit Hilfe eines automatischen Sprühsystems mit Wasser oder einem anderen Reinigungsmittel, das eine Seife oder ein tensidisches Mittel enthält, gereinigt werden, um jegliche Spuren von Exkrementen, Mist oder anderen Verschmutzungen, zu entfernen, worauf in einer zweiten Phase die zuvor gereinigten Hufe der Tiere durch Befeuchten oder Besprühen mit einem Desinfektionsmittel behandelt werden. Eine derartige Reinigung muß unbedingt automatisch erfolgen. Eine Reinigung von Hand ist sowohl wegen der Zeit, die das Personal benötigt, als auch wegen der Berührungsempfindlichkeit der Tierhufe nicht anzustreben. Die WO 00/289 17 empfiehlt daher, die zu behandelnden Tiere vorzugsweise während der Reinigungsphase durch einen Reinigungsgang zu führen, der zumindest auf einer Seite, bevorzugt auf beiden Seiten, Sprührampen besitzt, die mit einer Reihe von Sprühdosen ausgestattet sind, mit welchen jeweils Wasser- oder Reinigungsmittelstrahlen unter bestimmtem Druck auf die Hufe der zu behandelnden Tiere gerichtet werden können. Gemäß der WO 00/28917 kann das Desinfektionsmittel entweder in flüssiger Form oder vorzugsweise in Form eines Schaums angewendet werden, der den Vorteil hat, sich länger auf der Haut des Tieres zu halten als ein flüssiges Mittel, was die Kontaktzeit mit den Desinfektionsmitteln verlängert und folglich die Vernichtung der Krankheitserreger auf der Haut des Tieres, insbesondere in seinen Hautfalten, begünstigt.
  • Die WO 02/41683 stellt ein Verfahren zur Behandlung der Hufen von Tieren in der Landwirtschaft mit Schaum oder schaumähnlichen Mitteln zur Verfügung, wobei eine möglichst flächendeckende Schaumdecke oder schaumähnlicher Belag auf dem Stallboden erzeugt wird und die Tiere mit ihren Hufen während oder nach der Schaumerzeugung mit der Schaumdecke oder dem schaumähnlichen Belag in Kontakt kommen.
  • Trotz der vielen Vorteile der technischen Lehre der WO 02/41683 gibt einige Nachteile. Bei der Applikation von Mitteln in Form eines Schaumes auf den Stallboden besteht das Problem, daß sich der Schaum schnell zersetzt, wenn er erst einmal mit den Hufen in Kontakt gekommen ist. Als Folge davon müssen die Tiere in der Schaumdecke stehen bleiben bis die Hufen desinfiziert sind. Das Heraustreten aus der Schaumdecke führt zur Zersetzung des Schaumes und stoppt den Desinfektionsprozess. Als Folge davon bleibt für den Fall, daß die Tiere vorher aus dem Schaum heraustreten, ein Infektionsrisiko bestehen.
  • Dementsprechend bestand die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, einen Schaum zur Verfügung zu stellen, der zur Verwendung in einem Verfahren geeignet ist, welches ähnlich zu dem in der WO 02/41683 beschriebenen ist, wobei gesichert ist, daß der Schaum für mindestens einige Minuten stabil bleibt nachdem das Tier die Schaumdecke verlassen hat, so daß der Desinfektionsprozess der Hufen fortgesetzt wird und eine bessere Desinfektion seiner Hufen erreicht werden kann.
  • Überraschenderweise kann das oben genannte Ziel der vorliegenden Erfindung dadurch erreicht werden, dass ein Schaum zur Hufbehandlung von Tieren in der Landwirtschaft, insbesondere im Bereich der Viehzucht, zur Verfügung gestellt wird, der mindestens eine tensidische Schaumträgerkomponente, mindestens eine antimikrobiell wirksame Komponente und Wasser enthält, wobei 75 % bis 95 % aller Schaumbläschen einen Durchmesser von unter 1 mm und 5 % bis 25 % von 1 mm oder größer aufweisen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat der Schaum einen durchschnittlichen Bläschendurchmesser zwischen 0,70 und 0,85 mm, vorzugsweise zwischen 0,74 und 0,82 mm, am meisten bevorzugt zwischen 0,77 und 0,79 mm.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat der Schaum eine Dichte zwischen 70 und 90 g/Liter.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Halbwertszeit des Schaumes größer als 90 Minuten, vorzugsweise größer als 120 Minuten, bevorzugter größer als 150 Minuten und noch bevorzugter größer als 180 Minuten, so daß der Desinfektionsprozeß der Hufe für eine Weile fortgesetzt wird wenn das Tier die Schaumdecke verlassen hat, so daß eine bessere Desinfektion seiner Hufe erzielt wird.
  • Die "Halbwertszeit" des Schaumes ist als die Zeit definiert, nach der sich ein gegebenes Schaumvolumen unter normalen Bedingungen bei Raumtemperatur bis zur Hälfte des ursprünglichen Volumens zersetzt hat.
  • Die antimikrobiell wirksame Komponente ist vorzugsweise ausgewählt aus den Gruppen der Alkohole, Aldehyde, antimikrobiellen Säuren, Carbonsäureester, Säureamide, Phenole, Phenolderivate, Diphenyle, Diphenylalkane, Harnstoffderivate, Sauerstoff/Stickstoff-Acetale sowie -Formale, Benzamidine, Isothiazoline, Phthalimid-Derivate, Pyridinderivate, Guanidine, Biguanide, Chlorhexidine, Alkylamine, Alkyldiamine, Alkyltriamine, antimikrobiellen amphoteren Verbindungen, quartären Ammonium-Verbindungen, Chinolinen, 1,2-Dibrom-2,4-dicyanobutan, Iodo-2-propynyl-butyl-carbamat, aktives Chlor, Jod, Jodophore, Peroxide und Persäuren.
  • Besonders bevorzugt ist es, daß die genannte antimikrobiell wirksame Komponente eine organische Persäure darstellt, vorzugsweise ausgewählt aus
    • a) den Persäuren oder Salzen von Persäuren mit der allgemeinen Formel I R2-02C-(CH2)xCO3H (I)worin R2 Wasserstoff oder eine Alkylgruppe von 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und x eine Zahl von 1 bis 4 ist, und/oder
    • b) den Phthalimido-Percarbonsäuren (II), worin der Percarbonsäure-Anteil 1 bis 18 Kohlenstoffatome enthält, und/oder
    • c) den Verbindungen der Formel III R1-CO3H (III)worin R1 eine Alkyl- oder Alkenylgruppe mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen ist.
  • Ganz besonders bevorzugt ist dabei, daß die genannten Persäuren ausgewählt sind aus
    • a) die Persäuren der allgemeinen Formel (I) sind Persäuren, in denen R2 Wasserstoff oder eine Methylgruppe ist, und/oder
    • b) die Persäuren sind Phthalimido-Persäuren, in denen der Percarbonsäure-Anteil 1 bis 8 Kohlenstoffatome enthält, und/oder
    • c) die Persäuren der allgemeinen Formel (III) sind Persäuren mit einer Alkyl- oder Alkenylgruppe mit 1 bis 12 Kohlenstoffatomen.
  • Im ganz Speziellen sind die genannten Persäuren ausgewählt aus einer oder mehren Verbindungen ausgewählt aus Peressigsäure, Perpropionsäure, Peroctansäure, Phthalimidoperhexansäure, Phthalimidoperoctansäure, Persuccinsäure, Persuccinsäuremonomethylester, Perglutarsäure, Perglutarsäuremonomethylester, Peradipinsäure, Peradipinsäuremonomethylester, Perbernsteinsäure, Perbernstein-säuremonomethylester.
  • Aufgrund der ökonomischen und ökologischen Vorteile und der anwendungstechnischen Eigenschaften ist als Persäure die Peressigsäure besonders zu erwähnen.
  • Der Anteil an der antimikrobiell wirksamen Komponente in dem Schaum liegt zwischen 0,005 und 1,0 Gew.-%, bevorzugt zwischen 0,01 und 0,6 Gew.-% und bevorzugter zwischen 0,05 und 0,3 Gew.-%.
  • Die tensidische Schaumträgerkomponente ist vorzugsweise aus den folgenden Tensiden der anionischen Klasse ausgewählt: (1) den Salzen von Fettalkohol(ethylenoxy)sulfaten, (2) den Salzen von Fettalkohol(ethylenoxypropylenoxy)sulfaten, (3) den Salzen von Fettsäuren, (4) den Salzen von Fettalkoholsulfaten und (5) den Salzen von alkylierten aromatischen Sulfaten. Geeignete Salze dieser Tenside schließen Alkalimetall- und Erdalkalimetallsalze, wie etwa Lithium, Natrium, Magnesium, Kalium und Ammonium ein.
  • Die Salze der Fettalkohol(ethylenoxy)sulfate und Fettalkohol(ethylenoxy-propylenoxy)sulfate können durch die allgemeine Formel: CH3(CH2)pCH2[(OCH2CH2)q(OCH2CH2CH2)r]OSO3M dargestellt werden, wobei p etwa 6 bis 20 ist, vorzugsweise etwa 8 bis 13; q und r sind unabhängig voneinander etwa 0 bis 12, vorzugsweise 0 bis 5, wobei q und r nicht gleichzeitig Null sein können und wobei [(OCH2CH2)q(OCH2CH2CH2)r] einen Homopolymerblock oder jeden anderen Typ eines Copolymerblocks (statistisch, blockartig, alternierend, etc.) darstellen kann, und M vorzugsweise 1/2(Mg), NH4 oder Na ist.
  • Bevorzugte Salze dieses Typs schließen Natrium-Lauryl(ethylenoxy)sulfat, Magnesium-Lauyl(ethylenoxy)sulfat, Ammonium-Lauryl(ethylenoxy)sulfat, Ammonium-Lauryl(ethylenoxy)-5-sulfat, Natrium-Decyl(ethylenoxy)sulfat und Natrium-Undecyl(ethylenoxy)sulfat, Natrium-Tridecyl(ethylenoxy)sulfat, Natrium-Myristyl(ethylenoxy)sulfat und Gemische davon ein. Ein besonders bevorzugtes Salz ist Natrium-Lauryl(ethylenoxy)sulfat.
  • Bevorzugte Salze dieses Typs schließen auch die kommerziell erhältlichen Produkte der TEXAPON®-Familie ein, einschließlich TEXAPON® NSO, TEXAPON® ASV 50, TEXAPON® ASV 70 Spezial, TEXAPON® K14S Spezial, TEXAPON® N 70, TEXAPON® NA, TEXAPON® SB 3 KC und TEXAPON® SPN 70.
  • TEXAPON® NSO, ein Natrium-Lauryl(ethylenoxy)sulfat, ist am meisten bevorzugt.
  • Brauchbare Fettsäuresalze schließen die wasserlöslichen Natrium- und Kaliumsalze von C10-C18-gesättigten und ungesättigten Fettsäuren und Gemische davon ein. Kommerziell erhältliche Fettsäuresalze, die als tensidische Schaumträgerkomponente der vorliegenden Schaumzusammensetzung brauchbar sind, schließen Natriumkokoate, Natriumlaurate, Natriumpalmitate, Natriumtallowate, Natriumstearate, Natriumoleate, Natriumlinoleate, Natriumlinolenate und Ähnliches ein.
  • Die anionisch tensidischen Schaumträgerkomponenten schließen auch Fettalkoholsulfate ein, wobei der Fettalkohol eine C8-C22-n-Alkylgruppe, vorzugsweise eine C10-C18-n-Alkylgruppe, umfaßt. Kommerziell erhältliche tensidische Schaumträgerkomponenten dieser Klasse schließen Magnesiumlaurylsulfat, Ammonium-C12-C15-alkoholsulfat, Natrium-C16-C20-alkoholsulfat, Natriumcetylsulfat, Natriumsterylsulfat, Natriumdecylsulfat, Natriummyristylsulfat und Ähnliches ein.
  • Ein alkylsubstituiertes (Aryl)sulfonat-Salz, vorzugsweise der allgemeinen Formel: (R)ArSO3M, kann in der vorliegenden Schaumzusammensetzung auch brauchbar sein, wobei R eine C1-C16-verzweigte oder -geradkettige Alkylgruppe ist, und M wie oben definiert ist. R kann auch zwei Methylsubstituenten darstellen. Brauchbare tensidische Schaumträgerkomponenten dieser Klasse schließen Ammoniumxylensulfonat, Ammoniumtoluensulfonat, Ammoniumcumensulfonat, Natriumdecylbenzensulfonat, Lithium- oder Kaliumpentapropylbenzensulfonat, Natriumdodecylbenzensulfonat, Ammoniumdodecylbenzensulfonat, Natriumtridecylbenzensulfonat, Natriumtridecylbenzensulfonat und Ähnliches ein.
  • Die tensidische Schaumträgerkomponente kann auch die Aminoxide einschließen und kann, wenn ausgewählt, vorzugsweise aus den tertiären Aminoxiden der allgemeinen Formel (A) ausgewählt sein R2- N(R1)(R3)-O (A)wobei R1 eine gesättigte oder ein- bis dreifach ungesättigte verzweigte oder unverzweigte Alkylgruppe mit 10 bis 20 C-Atomen und R2 und R3 unabhängig voneinander Methyl-, Ethyl-, Propylreste oder deren Hydroxyderivate bedeuten und/oder den Alkylpolyglykosiden der allgemeinen Formel (B) R4-O-(R5-O)y-(Z)x (B)wobei R4 ein 6 bis 30 C-Atome aufweisender einwertiger gesättigter oder ungesättigter Alkyl- oder Hydroxyalkyl- oder ein Arylrest bedeutet, R5 ein zweiwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 2 bis 4 C-Atomen bedeutet, y eine Zahl zwischen 0 und 12 bedeutet, Z ein Zuckerrest mit 5 oder 6 C-Atomen und x eine Zahl zwischen 1 und 10, und/oder den quartären Ammoniumverbindungen der allgemeinen Formel (C)
    Figure 00090001
    in der die einzelnen Teile unabhängig voneinander folgende Bedeutung haben:
    R6 = Alkyl-, Alkenyl- oder Arylgruppe mit 1 bis 6 C-Atomen
    R7, R8, R9 = Alkylengruppe mit jeweils 2 bis 4 C-Atomen
    R10, R11, R12 = Wasserstoff oder aliphatische oder aromatische Acylgruppe mit 6 bis 20 C-Atomen, wobei höchstens 2 der Reste R5 bis R7 Wasserstoff sein können,
    Y = anorganisches oder organisches Anion
    und/oder andere quartäre Ammoniumverbindungen, die als Schaumträgerkomponenten geeignet sind.
  • Bevorzugte Aminoxide sind solche, bei denen die Substituenten R2 und R3 2-Hydroxyethylreste bedeuten. Beispiele solcher Aminoxide sind Talgfett-bis-(2-hydroxyethyl)-aminoxid, Oleyl-bis-(2-hydroxyethyl)aminoxid, Kokos-bis-(2-hydroxyethyl-)-aminoxid.
  • Andere in diesem Zusammenhang bevorzugte Aminoxide sind Tetradecyldimethylaminoxid und/oder andere Alkyldimethylaminoxide, die 12 bis 18 Kohlenstoffatome in der Alkylkette aufweisen, wie zum Beispiel Lauryldimethylaminoxid oder Myristyldimethylaminoxid.
  • Die zuvor genannten Alkylpolyglykoside stellen vorzugsweise eine nichtionische Tensidklasse dar, deren Alkylgruppen aus nativen Fetten, Ölen oder petrochemisch hergestellten Alkoholen und deren Zuckerreste aus hydrolytisch gespaltenen Polysacchariden stammen. Die Alkylpolyglykoside stellen Veretherungsprodukte von Fettalkoholen fettchemischen oder petrochemischen Ursprungs mit Mono- oder Oligosacchariden dar, wobei die Zuckerreste vor der Veretherung mit den Fettalkoholen zusätzlich alkoxyliert werden können. Man erhält hierdurch Alkylpolyglykoside der allgemeinen Formel (II), die beispielsweise in der WO 86/05199 näher beschrieben sind. Technische Alkylpolyglykoside sind in der Regel keine molekular einheitlichen Produkte, sondern stellen Alkylether von Gemischen aus Mono- und unterschiedlichen Oligosacchariden dar. Besonders bevorzugt werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung solche Alkylpolyglykoside, kurz auch als APG bezeichnet, die auf nichtethoxylierten Zuckern beruhen, bei denen also y in der allgemeinen Formel (II) = 0 bedeutet. Als Zuckerrest Z wird vorzugsweise ein Glucoserest verwendet, der als einzelne Glucoseeinheit oder als Oligoglucoseeinheit mit bis zu etwa 5 Glucosegruppen vorliegt. Der Alkylrest R4 steht vorzugsweise für einen gesättigten oder ungesättigten Alkylrest mit 8 bis 16 C-Atomen, vorzugsweise mit 8 bis 10 C-Atomen, oder Gemischen hiervon.
  • Die vorzugsweise in dem Schaum enthaltenen quartären Ammonium salze der Formel (III) sind gesättigte oder ungesättigte quartäre Ammoniumsalze, die aus der Veresterung von Trialkanolamin, vorzugsweise Triethanolamin, mit Fettsäuren und nachfolgender Quaternisierung mit geeigneten Alkylierungsmitteln entstehen. Als Fettsäuren seien insbesondere solche mit 12 bis 18 C-Atomen, beispielsweise Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Ölsäure oder Stearinsäure genannt, wobei bevorzugt die technisch anfallenden Gemische der Fettsäuren, beispielsweise die von Kokos-, Palmkern-, Raps- oder Talgfett abgeleiteten Säuregemische verwendet werden. Diese sogenannten Esterquats enthalten im Durchschnitt 1 bis 3 Estergruppen pro Molekül, wobei vorzugsweise im Durchschnitt wenigstens 2 Estergruppen enthalten sind. Als Gegenionen enthalten die Esterquats vorzugsweise Halogenid, insbesondere Chlorid, Sulfat, Methylsulfat, Methylphosphat und Alkyl- oder Arylsulfonat. Aufgrund der schäumenden Wirkung von quartären Ammoniumsalzen kann es aber auch bevorzugt sein, als Schaumträgerkomponenten übliche, im Markt verfügbare QAV's zu verwenden.
  • Der Anteil an der Schaumträgerkomponente in dem Schaum liegt zwischen 0,01 und 1,2 Gew.-%, bevorzugt zwischen 0,02 und 0,8 Gew.-% und bevorzugter zwischen 0,1 und 0,4 Gew.-%.
  • Insbesondere bei Vorliegen von einer der genannten organischen Persäuren ist es bevorzugt, daß ein oder mehrere zusätzliche anionische Tenside, vorzugsweise ausgewählt aus den C8-C18-Alkylsulfaten, C8-C18-Alkylethersulfaten, C8-C18-Alkansulfonaten, C8-C18-α-Olefin-sulfonaten, sulfonierten C8-C18-Fettsäuren, C8-C18-Alkylbenzolsulfonaten, Sulfonbernsteinsäuremono- und -di-C1-C12-Alkylestern, C8-C18-Alkylpolyglykolethercarboxylaten, C8-C18-N-Acyltauriden, C8-C18-N-Sarkosinaten, C8-C18-Alkylisethionaten und Gemischen der voranstehenden zusätzlich in dem Schaum oder der Schaumzusammensetzung gemäß der vorliegenden Erfindung enthalten sind.
  • Der vorliegende Schaum oder die Schaumzusammensetzung kann auch einen Anteil von einem oder mehreren Tensiden beinhalten, welche als zusätzliche Schaumkomponenten fungieren können, da sie bei der homogenen Dispergierung der anderen Bestandteile helfen können.
  • Vorzugsweise sind zusätzlich Fettsäuren mit 8 bis 12 Kohlenstoffatomen in dem Schaum enthalten.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schaumes und Verfahrens, sind farbgebende Bestandteile im Schaum enthalten, wobei die farbgebenden Bestandteile vor, während oder nach der Herstellung der Schaumdecke oder des schaumähnlichen Belages zugegeben werden können. Dies soll sicherstellen, daß die Schaumdecke oder der schaumähnliche Belag nicht farblos oder weiß ist. Dies soll so verstanden werden, daß die zuvorgenannten farbgebenden Bestandteile als Hilfsadditive verwendet werden und in erster Linie dazu dienen, Farbe zur Verfügung zu stellen und nicht Schaum zu produzieren.
  • Bevorzugte Farben sind Hellgrün, Blau, Braun oder Rot oder auch Gemische dieser Farben.
  • Durch die Einfärbung wird den Tieren die Angst davor genommen, in den Schaum oder schaumähnlichen Belag hineinzugehen. Dieses Problem wurde bei der praktischen Erprobung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit Kühen beobachtet. Die Kühe blieben vor dem weißen bzw. farblosen Schaum stehen, während sie nach Einfärbung des Schaums ohne weiteres hineingingen.
  • In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schaumes und Verfahrens ist ein Korrosionsschutzmittel in dem Schaum enthalten. Das Korrosionsschutzmittel kann die Form einer neutralisierenden Menge einer basischen Verbindung, zum Beispiel NaOH, KOH, Silikate und/oder Sodaasche haben.
  • In einer anderen Ausführungsform, die bevorzugt ist, ist das Korrosionsschutzmittel Octylphosphonische Säure.
  • Der Anteil an der Octylphosphonischen Säure in dem Schaum liegt zwischen 0,001 und 0,1 Gew.-%, bevorzugt zwischen 0,005 und 0,05 Gew.-% und bevorzugter zwischen 0,01 und 0,03 Gew.-%.
  • Je nach beabsichtigtem Anwendungszweck können in den nach dem erfindungsgemäßen Verfahren zu verdünnenden Mitteln weitere Komponenten enthalten sein, beispielsweise Alkalien, Chelatkomplexbildner, Buildersubstanzen, weitere anionische und/oder nichtionische Tenside, Enzyme und/oder Parfüme, hautpflegende Komponenten.
  • Geeignete Alkalien sind beispielsweise Natrium- oder Kaliumhydroxid, Natrium- oder Kaliumcarbonat sowie Natrium- oder Kaliumsilikate. Geeignete Chelatkomplexbildner sind beispielsweise Alkalimetallsalze von Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) oder von Nitrilotriessigsäure (NTA) sowie Alkalimetallsalze von anionischen Polyelektrolyten wie Polyacrylate, Polymaleate und Polysulfonate. Weiterhin sind niedermolekulare Hydroxycarbonsäuren wie Citronensäure, Weinsäure, Äpfelsäure oder Gluconsäure. Geeignete Komplexbildner können weiterhin ausgewählt sein aus Organophosphonaten wie beispielsweise 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure, Aminotri(methylenphosphonsäure), Hexamethylendiamintetra(methylenphosphonsäure), Diethylentriaminpenta(methylenphosphonsäure) sowie 1-Phosphonobutan-1,2,4-tricarbonsäure.
  • Als weitere anionische oder nichtionische Tenside, die im Rahmen der erfindungsgemäßen Formulierung zusätzlich verwendet werden können, sind beispielsweise zu nennen: Alkylsulfate und -sulfonate sowie Alkylbenzolsulfonate fettchemischen oder petrochemischen Ursprungs sowie Alkoxylierungsprodukte von Fettalkoholen oder Fettaminen. Dabei können die Alkoxylate mit Alkylgruppen, beispielsweise mit Butylgruppen, endgruppenverschlossen sein und als Fettalkohol- oder Fettaminoligoglykolether vorliegen. Hierdurch läßt sich das Schaumverhalten der erfindungsgemäßen Reiniger kontrollieren.
  • Bezüglich des Verfahrens zur Herstellung des Schaumes, der zur Hufbehandlung von Tieren in der Landwirtschaft verwendet werden kann, ist bevorzugt, daß eine wäßrige Lösung verwendet wird, die mindestens eine tensidische Schaumträgerkomponente und mindestens eine antimikrobiell wirksame Komponente enthält.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens zur Herstellung des Schaumes
    • a) werden ein oder mehrere Zusammensetzungen mit Wasser, vorzugsweise unabhängig voneinander um einen Faktor 20 bis 200, verdünnt und
    • b) im Falle der Verdünnung mehrerer Zusammensetzungen werden die jeweils verdünnten Lösungen miteinander gemischt, wobei
    • c) die mindestens eine tensidische Schaumträgerkomponente und die mindestens eine antimikrobiell wirksame Komponente in einer Zusammensetzung gemeinsam und/oder in mehreren Mitteln einzeln enthalten sind.
  • Die Herstellung des erfindungsgemäßen Schaumes erfolgt vorzugsweise durch handelsübliche Schaumgeräte.
  • Herstellung des Schaumes
  • Zur Herstellung des erfindungsgemäßen Schaumes werden Ecolab-Produkte verwendet, nämlich Kovex Foam Base als Basis-Komponente entsprechend der Zusammensetzung A1, A2 oder A3 (siehe unten) und als Aktivator-Komponente Kovex Foam Activator entsprechend der Zusammensetzung B1, B2 oder B3 (siehe unten). Jedes der genannten Produkte wurde zunächst mit Wasser um einen Faktor von etwa 1: 50 verdünnt. Nach dem Mischen einer der verdünnten A-Komponenten mit einer der verdünnten B-Komponenten in einem Verhältnis von ungefähr 1:1 erfolgte die Schaumherstellung automatisch durch handelsübliche Schaumgeräte. Die gewünschte Beschaffenheit des Schaumes wurde durch Variation der Luftzufuhr zum Schaumgerät erzielt. Basis-Komponenten Basis-Komponente A1:
    Essigsäure 74,0 Gew.-%
    Wasserstoffperoxid 20,0 Gew.-%
    Hydroxyethendiphosphonsäure 0,90 Gew.-%
    Caprylsäure 2,0 Gew.-%
    Dodecylbenzensulfonsäure 0,3 Gew.-%
    entmineralisiertes Wasser bis 100 Gew.-%
    Basis-Komponente A2:
    Essigsäure 40,0 Gew.-%
    Wasserstoffperoxid 16,0 Gew.-%
    Hydroxyethendiphosphonsäure 0,90 Gew.-%
    Caprylsäure 1,2 Gew.-%
    entmineralisiertes Wasser bis 100 Gew.-%
    Basis-Komponente A3:
    Essigsäure 39,0 Gew.-%
    Wasserstoffperoxid 24,0 Gew.-%
    Hydroxyethendiphosphonsäure 0,60 Gew.-%
    entmineralisiertes Wasser bis 100 Gew.-%
    Aktivator-Komponenten Aktivator-Komponente B1:
    TEXAPON® NSO 25,0 Gew.-%
    Patentblau V (C.I. 42051) 0,10 Gew.-%
    Tartrazin (C.I. 19140) 0,15 Gew.-%
    entmineralisiertes Wasser bis 100 Gew.-%
    Aktivator-Komponente B2:
    TEXAPON® NSO 25,0 Gew.-%
    Patentblau V (C.I. 42051) 0,10 Gew.-%
    Tartrazin (C.I. 19140) 0,15 Gew.-%
    Octylphosphonsäure 1,0 Gew.-%
    entmineralisiertes Wasser bis 100 Gew.-%
    Aktivator-Komponente B1:
    TEXAPON® NSO 25,0 Gew.-%
    Patentblau V (C.I. 42051) 0,10 Gew.-%
    Tartrazin (C.I. 19140) 0,15 Gew.-%
    NaOH (50%) 2-15 Gew.-%*
    entmineralisiertes Wasser bis 100 Gew.-%
    • (* abhängig von der Acidität der verwendeten Komponente A1, A2 oder A3) Analyse des Schaumes
  • Ein digitales Bild des Schaumes wurde mit Hilfe einer speziellen Analyse-Software analysiert: analySYS®, Soft Imaging System GmbH. Das verwendete Mikroskop war: Olympus® SZ 40. Der Schaum wurde durch Mischen der Basis-Komponente A1 mit der Aktivator-Komponente B1 im Verhältnis 1:1 hergestellt. Die Ergebnisse:
    durchschnittlicher Blasendurchmesser 0,78 mm
    Standardabweichung 0,191 mm
    minimaler Blasendurchmesser 0,22 mm
    maximaler Blasendurchmesser 1,30 mm
    Blasendurchmesser 0 bis 1,0 mm 380/450 (~84%)
    Blasendurchmesser 1,001 bis 2,0 mm 70/450 (~16%)
    Halbwertszeit des Schaumes > 180 Minuten.

Claims (25)

  1. Ein Schaum zur Hufbehandlung von Tieren in der Landwirtschaft, insbesondere im Bereich der Viehzucht, enthaltend mindestens eine tensidische Schaumträgerkomponente, mindestens eine antimikrobiell wirksame Komponente und Wasser, wobei 75 % bis 95 % aller Schaumbläschen einen Durchmesser von unter 1 mm und 5 % bis 25 % von 1 mm oder größer aufweisen.
  2. Ein Schaum nach Anspruch 1, wobei die Dichte des Schaumes zwischen 70 und 90 g/Liter liegt.
  3. Ein Schaum nach Anspruch 1 oder 2, wobei der durchschnittliche Bläschendurchmesser zwischen 0,70 und 0,85 mm, vorzugsweise zwischen 0,74 und 0,82 mm, liegt.
  4. Ein Schaum nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Halbwertszeit des Schaumes größer als 90 Minuten, vorzugsweise größer als 120 Minuten, bevorzugter größer als 150 Minuten und am meisten bevorzugt größer als 180 Minuten ist.
  5. Ein Schaum nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die antimikrobiell wirksame Komponente aus den Gruppen der Alkohole, Aldehyde, antimikrobiellen Säuren, Carbonsäureester, Säureamide, Phenole, Phenolderivate, Diphenyle, Diphenylalkane, Harnstoffderivate, Sauerstoff/Stickstoff-Acetale sowie -Formale, Benzamidine, Isothiazoline, Phthalimid-Derivate, Pyridinderivate, Guanidine, Biguanide, Chlorhexidine, Alkylamine, Alkyldiamine, Alkyltriamine, antimikrobiellen amphoteren Verbindungen, quartären Ammonium-Verbindungen, Chinolinen, 1,2-Dibrom-2,4-dicyanobutan, Iodo-2-propynyl-butyl-carbamat, aktives Chlor, Jod, Jodophore, Peroxide und Persäuren ausgewählt ist.
  6. Ein Schaum nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Persäure eine organische Persäure ist, vorzugsweise ausgewählt aus a) den Persäuren oder Salzen von Persäuren mit der allgemeinen Formel (I) R2-02C(CH2)xCO3H (I)worin R2 Wasserstoff oder eine Alkylgruppe von 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und x eine Zahl von 1 bis 4 ist, und/oder b) den Phthalimido-Percarbonsäuren (II), worin der Percarbonsäure-Anteil 1 bis 18 Kohlenstoffatome enthält, und/oder c) den Verbindungen der Formel (III) R1-CO3H (III)worin R1 eine Alkyl- oder Alkenylgruppe mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen ist.
  7. Ein Schaum nach Anspruch 6, wobei a) die Persäuren der allgemeinen Formel (I) Persäuren sind, in denen R2 Wasserstoff oder eine Methylgruppe ist, und/oder b) die Pettsäuren Phthalimido-Pettsäuren sind, in denen der Percarbonsäure-Anteil 1 bis 8 Kohlenstoffatome enthält, und/oder c) die Pettsäuren der allgemeinen Formel (III) Pettsäuren mit einer Alkyl- oder Alkenylgruppe mit 1 bis 12 Kohlenstoffatomen sind.
  8. Ein Schaum nach Anspruch 5, wobei die Pettsäuren eine oder mehrere Verbindungen, ausgewählt aus Peressigsäure, Perpropionsäure, Peroctansäure, Phthalimidoperhexansäure, Phthalimidoperoctansäure, Persuccinsäure, Persuccinsäuremonomethylester, Perglutarsäure, Perglutarsäuremonomethylester, Peradipinsäure, Peradipinsäuremonomethylester, Perbernsteinsäure, Perbernsteinsäuremonomethylester, umfassen.
  9. Ein Schaum nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die tensidische Schaumträgerkomponente aus der Gruppe der anionischen Tenside (1) den Salzen von Fettalkohol(ethylenoxy)sulfaten, (2) den Salzen von Fettalkohol(ethylenoxypropylenoxy)sulfaten, (3) den Salzen von Fettsäuren, (4) den Salzen von Fettalkoholsulfaten und (5) den Salzen von alkylierten aromatischen Sulfaten ausgewählt ist.
  10. Ein Schaum nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Salze der Fettalkohol(ethylenoxy)sulfate durch die allgemeine Formel: CH3(CH2)pCH2[(OCH2CH2)q(OCH2CH2CH2)r]OSO3M dargestellt werden, wobei p 6 bis 20 ist, vorzugsweise 8 bis 13; q und r sind unabhängig voneinander 0 bis 12, vorzugsweise 0 bis 5, wobei q und r nicht gleichzeitig Null sein können und wobei [(OCH2CH2)q(OCH2CH2CH2)] einen Homopolymerblock oder einen Copolymerblock darstellen kann, und M 1/2(Mg), NH4 oder Na ist.
  11. Ein Schaum nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Salz des Fettalkohol(ethylenoxy)sulfates aus der Gruppe, die aus Natrium-Lauryl(ethylenoxy)sulfat, Magnesium-Lauryl(ethylenoxy)sulfat, Ammonium-Lauryl(ethylenoxy)sulfat, Ammonium-Lauryl(ethylenoxy)-5-sulfat, Natrium-Decyl(ethylenoxy)sulfat und Natrium-Undecyl(ethylenoxy)sulfat, Natrium-Tridecyl(ethylenoxy)sulfat, Natrium-Myristyl(ethylenoxy)sulfat und Gemischen davon besteht, ausgewählt ist.
  12. Ein Schaum nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Salz des Fettalkohol(ethylenoxy)sulfates Natrium-Lauryl(ethylenoxy)sulfat ist.
  13. Ein Schaum nach Anspruch 9, wobei die Fettsäuresalze wasserlösliche Natrium- oder Kaliumsalze von C10-C18-gesättigten und ungesättigten Fettsäuren oder Gemische davon sind.
  14. Ein Schaum nach Anspruch 1 bis 8, wobei die tensidische Schaumträgerkomponente ausgewählt ist aus den tertiären Aminoxiden der allgemeinen Formel (A), R2-N(R1)(R3)-O (A)wobei R1 eine gesättigte oder ein- bis dreifach ungesättigte verzweigte oder unverzweigte Alkylgruppe mit 10 bis 20 C-Atomen und R2 und R3 unabhängig voneinander Methyl-, Ethyl-, Propylreste oder deren Hydroxyderivate bedeuten und/oder den Alkylpolyglykosiden der allgemeinen Formel (B) R4-O-(R5-O)y-(Z)x (B)wobei R4 ein 6 bis 30 C-Atome aufweisender einwertiger gesättigter oder ungesättigter Alkyl- oder Hydroxyalkyl- oder ein Arylrest bedeutet, R5 ein zweiwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 2 bis 4 C-Atomen bedeutet, y eine Zahl zwischen 0 und 12 bedeutet, Z ein Zuckerrest mit 5 oder 6 C-Atomen und x eine Zahl zwischen 1 und 10, und/oder den quartären Ammoniumverbindungen der allgemeinen Formel (C)
    Figure 00200001
    in der die einzelnen Teile unabhängig voneinander folgende Bedeutung haben: R6 = Alkyl-, Alkenyl- oder Arylgruppe mit 1 bis 6 C-Atomen R7, R8, R9 = Alkylengruppe mit jeweils 2 bis 4 C-Atomen R10, R11, R12 = Wasserstoff oder aliphatische oder aromatische Acylgruppe mit 6 bis 20 C-Atomen, wobei höchstens 2 der Reste R5 bis R7 Wasserstoff sein können, Y = anorganisches oder organisches Anion und/oder andere quartäre Ammoniumverbindungen, die als Schaumträgerkomponenten geeignet sind.
  15. Ein Schaum nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei Fettsäuren mit 8 bis 12 Kohlenstoffatomen zusätzlich in dem Schaum enthalten sind.
  16. Ein Schaum nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei farbgebende Bestandteile zusätzlich im Schaum enthalten sind.
  17. Ein Schaum nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei ein Korrosionsschutzmittel zusätzlich im Schaum enthalten ist.
  18. Ein Schaum nach Anspruch 11, wobei das Korrosionsschutzmittel eine neutralisierende Menge einer Verbindung ist, die aus der Gruppe, die aus NaOH, KOH, Silikate und Sodaasche besteht, ausgewählt ist.
  19. Ein Ein Schaum nach Anspruch 11, wobei das Korrosionsschutzmittel Octylphosphonische Säure ist.
  20. Ein Ein Schaum nach Anspruch 19, wobei der Anteil an der Octylphosphonischen Säure in dem Schaum zwischen 0,001 und 0,1 Gew.-%, bevorzugt zwischen 0,005 und 0,05 Gew.-% und bevorzugter zwischen 0,01 und 0,03 Gew.-% liegt.
  21. Ein Schaum nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei der Anteil an der antimikrobiell wirksamen Komponente in dem Schaum zwischen 0,005 und 1,0 Gew.-%, bevorzugt zwischen 0,01 und 0,6 Gew.-% und bevorzugter zwischen 0,05 und 0,3 Gew.-% liegt.
  22. Ein Schaum nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei der Anteil an der Schaumträgerkomponente in dem Schaum zwischen 0,01 und 1,2 Gew.-%, bevorzugt zwischen 0,02 und 0,8 Gew.-% und bevorzugter zwischen 0,1 und 0,4 Gew.-% liegt.
  23. Ein Verfahren zur Hufbehandlung von Tieren in der Landwirtschaft, insbesondere im Bereich der Viehzucht, mit einem Schaum nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei eine möglichst flächendeckende Schaumdecke oder schaumähnlicher Belag auf einer Oberfläche, vorzugsweise dem Stallboden, erzeugt wird und die Tiere mit ihren Hufen während oder nach der Schaumerzeugung mit der Schaumdecke oder dem schaumähnlichen Belag in Kontakt kommen.
  24. Ein Verfahren zur Herstellung eines Schaumes nach einem der Ansprüche 1 bis 22, wobei für die Schaumherstellung eine wäßrige Lösung verwendet wird, die mindestens eine tensidische Schaumträgerkomponente und mindestens eine antimikrobiell wirksame Komponente enthält.
  25. Ein Verfahren nach Anspruch 24, wobei a) ein oder mehrere Zusammensetzungen mit Wasser, vorzugsweise unabhängig voneinander um einen Faktor 20 bis 200, verdünnt werden und b) im Falle der Verdünnung mehrerer Zusammensetzungen die jeweils verdünnten Lösungen miteinander gemischt werden, und wobei c) die mindestens eine tensidische Schaumträgerkomponente und die mindestens eine antimikrobiell wirksame Komponente in einer Zusammensetzung gemeinsam und/oder in mehreren Mitteln einzeln enthalten sind.
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