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Die
Erfindung betrifft eine Anschlussprofilleiste, insbesondere eine
Laibungsanschlussprofilleiste, mit einem an einem Drittgegenstand
wie einem Tür-
oder Fensterrahmen oder einer Rolloschiene zu befestigenden Profilkörper.
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Solche
Profilleisten dienen üblicherweise
dazu, einen sauberen Abschluss beziehungsweise Übergang von einer noch aufzubringenden
Putzschicht beispielsweise zu einem Tür- oder Fensterrahmen zu schaffen.
Hierzu weisen bekannte Anschlussprofilleisten einen Profilkörper auf,
der mit einer Klebeschicht versehen ist, mit welcher er beispielsweise
auf den Tür-
oder Fensterrahmen oder die Rolloschiene aufgeklebt wird. An der
gegenüberliegenden
Seite befinden sich üblicherweise
Einputzstege oder sonstige mit der Putzschicht zu verbindende beziehungsweise
in diese einzuputzende Halteteile. Bei den bekannten Profilleisten
handelt es sich üblicherweise
um ein Strangpressprofil aus Kunststoff, das die Ausformung entsprechender
Profil- beziehungsweise Profilkörpergeometrien
ermöglicht.
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Um
das Fenster oder die Tür
während
des Verputzens oder sonstiger in diesem Bereich vorzunehmender Arbeiten
vor Verschmutzung oder Beschädigung
zu schützen
ist es bekannt, an einer solchen Anschlussprofilleiste eine Folie,
die vor das Fenster oder die Tür
gespannt wird, zu befestigen. Hierzu sind bekannte Anschlussprofilleisten
z.B. mit einem Steg versehen, der vom Profilkörper zur Seite hin, in der
Montagestellung im Wesentlichen parallel zum Fenster oder der Tür oder dergleichen
absteht. Dieser Steg ist bei bekannten Leisten mit einer Klebeschicht
versehen, die mit einem Abdeckband abgedeckt ist. Nach dem Setzen
der Anschlussprofilleiste, von denen üblicherweise um alle vier Rahmenseiten
jeweils eine gesetzt wird, so dass sich mithin ein geschlossener,
umlaufender Leistenzug ergibt, werden die Abdeckstreifen abgezogen.
Nun kann von Hand auf die Klebeschichten eine dünne Abdeckfolie aufgeklebt
werden, die das Fenster oder die Tür oder dergleichen abdeckt
und schützt.
Nach beispielsweise dem Verputzen wird der Folienhaltesteg, der über eine
Perforation oder entsprechende durchtrennbare Verbindungsabschnitte
oder dergleichen mit dem Profilkörper
verbunden ist, von diesem abgetrennt und mit ihm (oder bereits auch
davor) die Folie entfernt.
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Zwar
kann unter Verwendung dieser bekannten Anschlussprofilleisten ein
wirksamer Schutz des Fensters oder der Tür mittels der zu befestigende
Folie erreicht werden, gleichwohl ist die Handhabung mitunter umständlich.
Denn es sind eine Reihe einzelner, je nach Situation mitunter umständliche Handgriffe
erforderlich, um die Folie letztendlich zu fixieren und ordnungsgemäß zu positionieren.
Nach dem Setzen aller Profilleisten ist die Folie mit ihrem Folienrand
relativ exakt und mit möglichst
wenig seitlichem Überstand
zur Vermeidung einer Gefahr eines unbeabsichtigten Einputzens des
Folienrandes z.B auf den Folienhaltesteg einer Leiste aufzukleben, was
sich schon allein deshalb relativ umständlich gestaltet, als die Folie üblicherweise
extrem dünn
und damit instabil ist. Wird die Anschlussprofilleiste im Außenbereich
eingesetzt, kann Wind in die Folie fahren, wodurch die Folienbefestigung
noch zusätzlich erschwert
wird. Erst danach kann die Folie vor das Fenster gezogen und z.B
an den übrigen
Folienhaltestegen befestigt werden. Ist die Folie am ersten Profil
oder dem ersten Haltesteg nicht exakt angeordnet, sondern schräg, so läuft sie
nicht parallel zu den anschließenden
Stegen, sondern schräg
dazu, so dass sich mitunter ein Spalt ergibt und die Folie nicht angeklebt
werden kann.
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Der
Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, eine Anschlussprofilleiste
anzugeben, die in ihrer Handhabbarkeit verbessert ist.
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Zur
Lösung
dieses Problems ist bei einer Anschlussprofilleiste der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen,
dass an dem Profilkörper selbst
oder einem seitlich davon abstehenden Steg eine kleinformatig zusammengelegte
oder aufgerollte, im Bedarfsfall aufziehbare Folie werkseitig unter Bildung
einer vorkonfektionierten Profilleiste über eine Klebeverbindung angebracht
ist.
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Erfindungsgemäß wird eine
vorkonfektionierte Anschlussprofilleiste, insbesondere Laibungsanschlussprofilleiste
zur Verfügung
gestellt, bei der von Haus entweder an dem Profilkörper selbst
oder einem an diesem angeordneten Steg eine vorkon fektionierte Folie
aufgebracht ist, so dass die Anschlussprofilleiste ein vorkonfektioniertes,
fertiges und sofort montierbares Bauteil darstellt. Die Folie selbst
ist zusammengefaltet oder aufgerollt, ist also kompakt und kleinformatig,
und kann bei Bedarf aufgezogen werden, um das Fenster oder die Tür oder dergleichen abzudecken.
Sie erstreckt sich über
die gesamte Profilleistenlänge.
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Die
erfindungsgemäße Profilleiste
lässt ersichtlich
ein äußerst einfaches
Arbeiten zu. Die die Profilleiste benutzende Person muss lediglich
die Anschlussprofilleiste z. B. über
eine am Profilkörper
befindliche Klebeschicht am Drittgegenstand wie dem Tür- oder
Fensterrahmen oder der Rolloschiene ankleben, wonach – nachdem
die weiteren Anschlussprofilleisten, bei denen es sich um Profilleisten
ohne vorkonfektioniert angeordnete Folie handeln kann an den anderen
Rahmenseiten befestigt wurden – lediglich
die Folie, die an der erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste vorkonfektioniert
befestigt ist, aufgezogen und an den Profilkörpern oder den Folienhaltestegen
der übrigen
rahmenseitig angeordneten Profilleisten, deren Klebeschicht freiliegt,
aufgeklebt werden muss. Die umständliche
Fixierung der bisher separaten, äußerst dünnen und
infolgedessen schwierig Hand zu habenden Folie ist nicht mehr erforderlich,
vielmehr muss die von Haus aus leistenseitig fixierte Folie lediglich über das
Fenster gezogen und an den anderen Profilleisten fixiert werden. Hieraus
resultiert ein wesentlich schnelleres, einfacheres und komfortableres
Arbeiten.
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Die
Länge der
Folie kann beliebig gewählt werden,
sie richtet sich bevorzugt nach den gängigen Höhen oder Breiten üblicher
Tür- oder
Fensterrahmen oder dergleichen. Dabei ist es natürlich auch denkbar, an zwei
einander gegenüberliegenden
Rahmenseiten jeweils eine erfindungsgemäße Anschlussprofilleiste mit
der vorkonfektionierten vorgesehenen Folie anzuordnen und an den
beiden anderen Rahmenseiten übliche
Anschlussprofilleisten mit dem mit der Klebeschicht versehenen Foliensteg
zu befestigen. Die Längen
der beiden Folien sind in diesem Fall so bemessen, dass sie sich
etwas über
die halbe Tür-
oder Fensterrahmenbreite oder -höhe
erstrecken und sich im mittleren Bereich etwas überlappen. Diese Ausgestaltung
bietet sich insbesondere bei großen Rahmenbreiten oder -höhen an.
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Nach
einer ersten Erfindungsausgestaltung kann die an dem Steg befestigte
Folie mittels eines an ihr randseitig befestigten Klebebands, das
auf den Folienhaltesteg aufgeklebt ist, befestigt sein. Die vorkonfektionierte
Folie weist also ein randseitiges Klebeband auf, mit dem sie am
Steg festgeklebt wird. Das Klebeband ist vorzugsweise ein einseitiges
Klebeband, das seitlich mit seiner Klebeseite über den Folienrand übersteht.
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Eine
Alternative sieht vor, die zusammengelegte oder aufgerollte Folie
auf eine am Steg vorgesehene, freiliegend Klebefläche, die über eine
Klebeschicht oder ein dort angebrachtes doppelseitiges Klebeband
realisiert ist, aufzukleben. Die vorkonfektionierte Folie weist
hier kein eigenes Klebeband auf, sie ist lediglich kleinformatig
gelegt.
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Eine
dritte Alternative sieht vor, die Folie direkt am Profilkörper zu
befestigen. Bei dieser Ausführung
weist der Profilkörper
keinen Steg auf. Die Folie selbst wird hier auf eine an der Außenseite
eines Profilkörperabschnitts,
der in der Montagestellung am Drittgegenstand anliegt oder diesem
zugewandt ist, aufgebrachte Klebeschicht, realisiert durch ein dort angeklebtes
doppelseitiges Klebeband oder eine dünne Klebebeschichtung, aufgeklebt.
In der Montagestellung befindet sich die Folie unterhalb dieses Profilkörperabschnitts.
Nach Beendigung der Arbeiten wird die Folie mit einem Messer o.
dgl. entlang des Profilkörpers
abgeschnitten. Der Profilkörper selbst,
der z.B. im Wesentlichen L- oder U-förmig ausgeführt sein kann, weist zweckmäßigerweise
einen der Befestigung am Drittgegenstand dienende Befestigungsschenkel
auf, an dessen Außenseite
die Klebeschicht, auf die die Folie geklebt ist, aufweisen.
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Eine
derart ausgestaltete Leiste – entsprechendes
gilt auch für
die zuvor beschriebenen Ausführungen – kann mittels
Befestigungsschrauben, die an diesem Profilkörperabschnitt vorgesehene Durchbrechungen
und die Folie durchgreifen, am Rahmen festgeschraubt werden. Alternativ
kann auf die Folie in deren Anklebebereich am Profilkörperabschnitt, also
z.B. dem Befestigungsschenkel, eine weitere Klebeschicht, realisiert
durch ein doppelseitiges Klebeband oder einen Kleberauftrag, aufgebracht
sein, über
die die Profilleiste am Drittgegenstand anzukleben ist.
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Wie
ausgeführt
ist die Folie zusammengefaltet oder ausgerollt. Eine solche Falt- oder Rollfolie kann
ohne weiteres im Bedarfsfall ausgezogen werden. Die Folie, insbesondere
die zusammengefaltete Folie, kann nach einer ersten Erfindungsalternative selbst
haltend sein, das heißt,
die einzelnen, flächig aufeinander
liegenden gefalteten Folienabschnitte haften adhäsiv bzw. infolge statischer
Aufladung aneinander, so dass sich die Folie nicht von selbst öffnet beziehungsweise
auseinander fällt.
Gleichwohl besteht alternativ natürlich die Möglichkeit, lösbare Haltemittel
zum Fixieren der Folie in ihrer aufziehbaren Form vorzusehen. Bei
diesen Haltemitteln kann es sich um beliebige Haltemittel handeln
wie Klemmmittel in Form von Klammern oder Klips, die folienrandseitig
angebracht sind, schmale Klebestreifen, die um den Folienrand geklebt
sind, Haltegummis, die gegebenenfalls um die gesamte Profilleiste
greifen etc. Diese lösbaren
Haltemittel sind je nach ihrer Ausgestaltung entweder unmittelbar
vor dem Befestigen der Profilleiste am Drittgegenstand oder unmittelbar
vor dem Ausziehen der Folie zu entfernen, was ohne weiteres möglich und
mit keinerlei Umständen verbunden
ist. Diese Haltemittel sind vorzugsweise an der vorkonfektionierten,
zusammengelegten oder aufgerollten Folie vor ihrer Befestigung am
Profil bereits angebracht, sie können
aber auch erst danach angebracht werden, insbesondere im Falle solcher Haltemittel,
die die Folie und den Profilkörper
umgreifen.
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Bevorzugt
steht die Folie an den beiden Längsenden
des Folienhaltestegs etwas über,
wobei der Überstand
wenigstens 2 cm, vorzugsweise wenigstens 4 cm, bevorzugt ca. 5 cm
betragen sollte. Dieser Überstand
ermöglicht
es, dass, sofern zwei Profilleistenabschnitte an einer Rahmenseite
gestückelt
aneinander anschließen,
ein Überlapp
gegeben ist, so dass sich am unmittelbaren Anschlussbereich kein
Folienspalt ergibt, sondern auch dort eine geschlossene Folienfläche gegeben
ist. Dieser Überlapp
ermöglicht
natürlich
auch eine einfache Befestigung des Folienrandes an den an die erfindungsgemäße Profilleiste
anschließenden
Profilleisten.
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Im
Rahmen der Leistenherstellung ist es denkbar, unmittelbar nach dem
Herstellen der Anschlussprofilleiste (gegebenenfalls nach dem Aufbringen
der zur Folienhalterung benötigten
Klebeschicht), die üblicherweise
stranggepresst wird, die Folie automatisch zuzuführen und auf den Steg oder den
Profilkörper
aufzukleben. Je nach herzustellender Ausführungsform wird eine kleinformatig
zusammengelegte oder aufgerollte Folie mit einem randseitigen Klebeband, über das
die Folie auf den Steg geklebt wird, oder eine kleinformatige Folie
ohne eigenem Klebeband, die auf eine Klebeschicht am Steg oder am
Profilkörper
selbst geklebt wird, verwendet. Da die Folie kleinformatig und vorkonfektioniert
ist, kann sie ohne weiteres automatisch z.B. von einer Rolle, zu
der sie als langer gelegter Strang gewickelt ist, abgezogen und
dem gepressten Profil automatisch über eine geeignete Zuführeinrichtung
positionsgenau zugeführt
und mit dem Profil verbunden werden. Das heißt, die Fixierung der Folie
kann ohne weiteres in den Leistenherstellprozess integriert werden.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der
Zeichnung. Dabei zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste mit
noch am Folienhaltesteg anzuordnender Folie,
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2 die
erfindungsgemäße vorkonfektionierte
Anschlussprofilleiste,
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3 ein
Montagebeispiel der erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste aus 2 vor
dem Ausziehen,
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4 das
Montagebeispiel aus 3 mit teilweise aufgezogener
Folie,
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5 eine
Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste einer
zweiten Ausführungsform
mit noch zu befestigender Folien
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6 die
vorkonfektionierte Leiste aus 5,
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7 eine
Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste einer
dritten Ausführungsform
vor der Folienbefestigung,
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8 die
Profilleiste aus 7 in vorkonfektionierter Form,
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9 eine
Schnittansicht einer vierten erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Anschlussprofilleiste,
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10 eine
Schnittansicht einer fünften
erfindungsgemäßen Ausführungsform
einer Anschlussprofilleiste, und
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11 Schnittansicht
einer sechsten erfindungsgemäßen Ausführungsform
einer Anschlussprofilleiste.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Anschlussprofilleiste 1,
bestehend aus der Kunststoffleiste 2, die einen Profilkörper 3 aufweist,
der im gezeigten Beispiel eine Hohlkammer 4 besitzt, die
von einem Befestigungsschenkel 5, an dessen Unterseite eine über eine
nicht gezeigte Abziehfolie abgedeckte Klebeschicht 6 oder
ein Klebeband angeordnet ist, und über den die Leiste an einem
Gegenstand wie einem Tür-
oder Fensterrahmen oder einer Rolloschiene festgeklebt wird, und
oberseitig von einem Einputzschenkel 7 begrenzt ist. Am
Einputzschenkel 7 schließen sich im gezeigten Beispiel
zwei abstehende Einputzschenkel 8 an, die nach Fertigstellung
der Putzschicht im Putz verschwinden beziehungsweise unmittelbar
daran anschließen.
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Am
Profilkörper 3 ist
ferner ein Folienhaltesteg 9 vorgesehen, der seitlich vom
Profilkörper 3 absteht
und mit diesem beispielsweise über
eine nicht näher
gezeigte Materialschwächung,
Perforation oder dergleichen abtrennbar verbunden ist.
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Ein
weiteres Teil der erfindungsgemäßen Profilleiste 1 ist
die in 1 noch nicht an dem Folienhaltesteg 9 angeordnete
vorkonfektionierte Folie 10, die im gezeig ten Ausführungsbeispiel
eine zusammengefaltete Falzfolie ist, wie durch die exemplarisch
gezeigten mehreren gefalteten Folienabschnitte dargestellt ist.
Die Länge
der Folie und damit die Anzahl der Falzungen kann letztlich beliebig
gewählt
werden.
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An
der Folie 10 ist ein Klebeband 11 randseitig angeordnet,
das ein einseitiges Klebeband ist und das zur Fixierung der Folie 10 randseitig
direkt auf den Folienhaltesteg 9 über die untere Klebeschicht 12 aufgeklebt
wird.
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2 zeigt
die erfindungsgemäße, vorkonfektionierte
Anschlussprofilleiste 1, wie sie werkseitig hergestellt
und vor Ort verwendet wird. Ersichtlich bildet die vorkonfektionierte
Leiste nun eine bauliche Einheit, das heißt, die ausziehbare Folie 10 ist
bereits werkseitig an dem Folienhaltesteg 9 fixiert. In
der in 2 gezeigten Form wird die Anschlussprofilleiste 1 verarbeitet
und, wie nachfolgend bezüglich
der 3 und 4 noch beschrieben wird, direkt
an einem Drittgegenstand befestigt, etwaige zusätzliche Maßnahmen zur Fixierung der Folie
wie bisher im Stand der Technik erforderlich sind bei der erfindungsgemäßen Profilleiste
nicht von Nöten.
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Wie
die 1 und 2 deutlich zeigen, liegen die
einzelnen gefalteten Folienabschnitte der extrem dünnen Folie 10 flächig aufeinander,
so dass sie adhäsiv
aneinander haften. Die Folie 10 entfaltet sich also deshalb
nicht selbständig,
sondern erst durch manuelles auseinander ziehen durch den Verarbeiter.
Gleichwohl besteht natürlich
die Möglichkeit,
wie in 1 exemplarisch dargestellt, ein lösbares Haltemittel 13,
hier ein Klemmmittel 14 in Form einer Klammer, die den
Rand der Folie 10 umgreift, vorzusehen. Hierüber wird
die Folie gegebenenfalls zusätzlich
fixiert. Diese Haltemittel, die in relativ großen Abständen über die Länge des Folienrandes verteilt
sein können
(z.B. mit einem Abstand von 30 cm oder 50 cm), sind vom Verarbeiter
nach dem Befestigen der Anschlussprofilleiste 1 lediglich
zur Seite hin abzuziehen, wonach er die Folie sofort aufziehen kann.
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Die 3 und 4 zeigen
ein Montagebeispiel einer erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste 1.
Gezeigt ist eine Laibung 15 mit einem eingesetzten Fenster oder
einer eingesetzten Tür 16,
wobei hier nur ein Eckbereich dargestellt ist. Das Fenster oder die
Tür 16 weist
einen umlaufenden Fenster- oder Türrahmen 17 auf.
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Im
gezeigten Beispiel ist auf dem linken vertikalen Rahmenabschnitt 17a unmittelbar
benachbart zur Fläche 18 der
Laibung 15 die erfindungsgemäße Anschlussprofilleiste 1 über die
Klebeschicht 6 aufgeklebt. Die Profilleiste 1 ist,
sofern nötig,
auf die benötigte
Länge zurechtgeschnitten,
wozu der Leistenkörper
z. B. gesägt
und die Folie zerschnitten wird. Die Klebeschicht 6 ist üblicherweise
mit einem Abziehband abgedeckt, das erst unmittelbar vor dem Setzen
der Leiste abgezogen wird. Die Folie 10 befindet sich noch
im zusammengefalteten, also nicht aufgezogenen Zustand.
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An
dem anschließenden
Rahmenabschnitt 17b wurde eine Laibungsanschlussprofilleiste 19 befestigt,
die im Aufbau der Leiste 2 aus 1 ähnlich ist,
jedoch ohne vorkonfektioniert angeordneter Folie. Auf dem Folienhaltesteg 20 dieser
Profilleiste 19 ist eine vor der Leistenmontage über ein
Abdeckband (nicht gezeigt) abgedeckte Klebeschicht 21 vorgesehen.
Eine solche Profilleiste 19 ist, wenngleich nicht gezeigt,
auch an den zwei übrigen
Rahmenabschnitten des Tür-
oder Fensterrahmens 17 vorgesehen, so dass sich ein umlaufender
Leistenzug ergibt.
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Zum
Abdecken des Fensters 16 wird nun die Folie 10 – gegebenenfalls
nach Lösen
der Haltemittel 13 – einfach
nach Art eines Vorhangs in Richtung des Pfeils A zur Seite hin aufgezogen,
wie in 4 exemplarisch gezeigt ist. Dabei wird der Rand
der Folie 10, die wie 3 zeigt,
am oberen Ende der Profilleiste 1 einen geringen Überstand 22 aufweist
(z.B. 2–5 cm)
längs der
Profilleiste 19 gezogen und mit dem Folienrand 23 auf
der Klebeschicht 21 aufgeklebt. Während der Aufziehbewegung wird
die Folie an der oberen und unteren (nicht gezeigten) Profilleiste 19 beziehungsweise
deren Klebeschichten 21 befestigt und bis zu der der erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste 1 gegenüberliegenden
Profilleiste 19 (nicht gezeigt) aufgezogen und dann dort
fixiert.
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Alternativ
zur seitlichen Anordnung der erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste 1,
bei der also die Folie zur Seite hin aufzuziehen ist, ist es natürlich auch
denk bar, die Anschlussprofilleiste 1 am Horizontalschenkel
anzuordnen, so dass die Folie nach Art eines Rollos nach unten aufgezogen
wird.
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Weiterhin
ist es denkbar, beispielsweise an zwei einander gegenüberliegenden
vertikalen Rahmenabschnitten jeweils eine erfindungsgemäße Anschlussprofilleiste 1 vorzusehen,
wobei die Längen der
jeweiligen Folien so bemessen sind, dass sie sich etwas über die
Hälfte
der Fenster- oder Türbreite
erstrecken. Dies bietet sich insbesondere bei großen Fenster-
oder Türbreiten
an, um extrem lange Folienlängen
zu vermeiden. Hier wird also mit sich einander ergänzenden
Folien gearbeitet.
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Die 5 und 6 zeigen
eine zweite Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste 1,
wobei soweit zweckmäßig die
gleichen Bezugszeichen wie zur ersten Ausführungsform verwendet sind.
An der stabilen Kunststoffleiste 2 bestehend aus dem Profilkörper 3 mit
seitlichem Folienhaltesteg 9 wird ebenfalls eine Folie 10 am
Steg 9 angebracht. Anders als bei der zuvor beschriebenen
Ausführungsform
ist hier am Steg 9 eine Klebeschicht 24, z.B.
in Form eines Kleberauftrags oder eines aufgebrachten doppelseitigen
Klebebands, vorgesehen, auf die der Rand der Folie 10 geklebt
wird. Die Folie 10 ist hier selbsthaltend, d.h. sie behält ihre
gelegte Form bei und öffnet
sich nicht selbständig,
da die einzelnen aneinander liegenden Folienlagen adhäsiv oder
infolge statischer Aufladung aneinander haften. Die vorkonfektionierte
Anschlussprofilleiste 1 kann in der vorher beschriebene
Weise verarbeitet werden.
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Die 7 und 8 zeigen
eine dritte Ausführungsform
einer Anschlussprofilleiste 1. Diese weist eine Kunststoffleiste 2 mit
einem Profilkörper 3 auf,
jedoch keinen Steg zur Halterung der Folie. Vielmehr wird diese
hier direkt an dem Profilkörper 3 befestigt.
Der Profilkörper 3 weist
einen quer verlaufenden Befestigungsschenkel 25 auf, über den
er am Rahmen festgelegt wird. An der Außenseite des Befestigungsschenkels 25 ist
eine Klebeschicht 26 in Form eines Kleberauftrags oder
eines doppelseitigen Klebebands vorgesehen, aus die die Folie 10,
die auch hier kein eigenes Klebeband aufweist, mit ihrem Rand in
einem ersten Schritt I aufgeklebt wird. Anschließend wird in einem zweiten
Schritt II auf die Folie in ihrem Anklebebereich am Befestigungsschenkel 25 eine
weitere Klebeschicht 27, hier vorzugsweise ein doppelseitiges
Klebeband, aufgeklebt. Über diese
kann die Anschlussprofilleiste 1 am Rahmen o.dgl. zur Montage
festgeklebt werden. Hier befindet sich also die Folie unterhalb
des quer laufenden Befestigungsschenkels, also direkt am Profilkörper selbst.
Nach Beendigung der Arbeit wird hier die Folie entlang des Profilkörpers 3 mit
einem Messer o.dgl. abgeschnitten.
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Die
Anbringung der weiteren Klebeschicht 27 ist aber nicht
zwingend erforderlich, wenn der Profilköper nicht die in den 7 und 8 gezeigte Kammerform
aufweist, sondern eine U- oder L-Form zeigt und durch Schrauben
direkt am Rahmen festgeschraubt wird. Hierzu sind an dem Befestigungsschenkel
entsprechende Durchbrechungen, die von den Schrauben durchsetzt
werden, vorgesehen. Hier endet der Prozess zur Herstellung der vorkonfektionierten
Leiste also mit dem Schritt I nach dem Ankleben der Folie. Entsprechendes
gilt natürlich
auch für die
anderen Ausführungsformen
mit dem die Folie tragenden Steg, auch hier muss nicht unbedingt
die Klebeschicht 6 am Befestigungsschenkel vorgesehen werden,
vielmehr kann auch hier die Befestigung durch entsprechenden Schrauben
durch den Befestigungsschenkel hindurch bei U- oder L-förmiger Profilform
ohne die gezeigte Kammer erfolgen.
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9 zeigt
eine vierte Ausführungsform
einer Anschlussprofilleiste 1 in Form einer Kunststoffleiste 2 mit
einem Profilkörper 3,
der im Querschnitt im wesentlichen U-förmig
ist, umfassend zwei Seitenschenkel 28, die als Einputzschenkel
in die aufzubringende Putzschicht eingeputzt werden. An der Außenseite
des unteren Befestigungsschenkels 29, über den die Leiste 1 an
dem Rahmen festgelegt wird, ist eine Klebeschicht 30, in
Form eines doppelseitigen Klebebands oder eines Kleberauftrags,
vorgesehen, auf die der Rand der Folie 10, die hier exemplarisch über ein
Haltemittel 13 in Form der Klammer zusammengehalten wird,
aufgeklebt ist. Zum Befestigen der Leiste 1 dienen Befestigungsschrauben,
die – wie
durch die gestrichelte Linie dargestellt ist – durch die Leiste, die hierfür gegebenenfalls
entsprechende Durchbrechungen aufweist, sowie den Folienrand hindurchgreifen
und in den anliegenden Rahmen des Fensters oder der Tür eingeschraubt wer den.
Bei dieser Ausführung
ist also eine Profilgeometrie ohne Hohlkammer gegeben.
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Eine
weitere ähnlich
ausgeführte
Ausgestaltung zeigt 10. Die dortige Anschlussprofilleiste 1 entspricht
der Leiste 1 aus 9, weist
also ebenfalls einen im Querschnitt im wesentlichen U-förmigen Profilkörper 3 mit
den Seitenschenkeln 28 und dem Befestigungsschenkel 29 auf,
an dessen Außenseite
die Klebeschicht 30 vorgesehen ist, auf die der Rand der
Folie 10 geklebt ist. Zusätzlich ist hier aber auf den
Folienrand eine weitere Klebeschicht 31 in Form eines doppelseitigen
Klebebands oder eines Kleberauftrags aufgebacht, über die
die Leiste 1 am Fenster- oder Türrahmen
oder der Rolloschiene vor dem Einputzen festgeklebt wird. Hier ist
die Folie exemplarisch ohne Haltemittel, also selbsthalternd dargestellt.
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Schließlich zeigt 11 eine
Anschlussprofilleiste 1, ebenfalls mit einem im wesentlichen
U-förmigen
Profilkörper 3 mit
einem Befestigungsschenkel 29 mit außenseitig aufgebrachter Kleberschicht 30 zum
Befestigen am Rahmen o.dgl., wobei hier exemplarisch über die
gestrichelte Linie die Möglichkeit
angedeutet ist, die Leiste alternativ (also ohne Klebeschicht 30)
oder zusätzlich
am Rahmen o.dgl. über durchgreifende
Befestigungsschrauben anzuschrauben. Zum Befestigen der Folie 10 ist
hier am Profilkörper 3 ein
Steg 32 angeformt, der z.B. mit dem Profilkörper 3 über eine
Materialschwächung 33,
längs welcher
der Steg samt Folie abgetrennt werden kann, verbunden ist. Am Steg 33 ist
hier die Folie 10, die bei dieser Ausgestaltung exemplarisch über ein
Haltemittel 13 fixiert ist, angeklebt. Dies kann wie dargestellt über ein
randseitig an der Folie vorkonfektioniert angeordnetes Klebeband 34 erfolgen,
alternativ kann die Folie auch auf eine auf der Stegoberseite aufgebrachte
Klebeschicht – ähnlich wie
bezüglich
der 5 und 6 beschrieben – aufgeklebt
sein.
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Anstelle
der in den Figuren gezeigten Faltung der Folie 10, bei
der es sich also um eine Falzfolie handelt, auch eine aufgewickelte
beziehungsweise aufgerollte Folie verwendet werden kann, die zum
Aufziehen ausgerollt wird. Bei dieser Ausgestaltung bietet sich
die Verwendung geeigneter Haltemittel wie der gezeigten Klemmmittel
oder in Form von schmalen, abzuziehenden Klebestreifen oder dergleichen an.
Als im Rahmen der beschriebenen Ausführungsform verwendbares doppelseitiges
Klebeband kann jedes Band verwendet werden, bevorzugt kommen Schaumstoffbänder zum
Einsatz. Auch bei den Ausführungen
der 5 bis 11 sollte die Folie überstehen,
wie dies bezüglich
der Ausführung nach
den 1 bis 4 beschrieben ist. Je nach Ausgestaltung
kann die Kunststofffolie jeder Ausführungsform selbsthaltend sein,
oder über
Haltemittel gehalten werden.
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Die
Figuren zeigen lediglich exemplarisch verschiedene erfindungsgemäße Ausgestaltungen, die
Erfindung ist jedoch nicht auf die gezeigten Alternativen, insbesondere
hinsichtlich der Ausgestaltung der Profilkörper beschränkt. So kann z.B. das U-Profil der
Leisten gemäß der 9–11 in
ein L-Profil geändert
werden, indem z.B. einer der Einputzschenkel, z.B. der linke Einputzschenkel
wegfällt.
Auch eine T-Form ist denkbar, bei der nur ein Einputzsteg vorgesehen
ist, der z.B. mittig von Befestigungsschenkel absteht.
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Daneben
können
an den verschiedenen Profilkörpern
noch zusätzlichen
Arbeitshilfen wie gegebenenfalls weitere Einputzschenkel, Putzhalterungen,
die z.B. zur Seite hin abstehen oder in Form von Oberflächenprofilierungen
ausgebildet sind, Gewebeprofile (Gewebekeder mit einzuputzendem
flächigem
Gewebe), die z.B. zwischen die beiden Seitenschenkel der Profilkörper eingeklemmt
werden oder direkt an einem Schenkel angeklebt oder angeschweißt werden,
etc. vorgesehen werden.
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D.h.,
die Erfindung erfasst alle Arten von Ein- oder Anputzleisten bzw.
Anschlussprofilleisten, unabhängig
von deren konkreten Ausgestaltung des Profilkörpers oder etwaiger zusätzlicher
Arbeitshilfen.