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DE102005039157A1 - Anschlussprofilleiste, insbesondere Laibungsanschlussprofilleiste - Google Patents

Anschlussprofilleiste, insbesondere Laibungsanschlussprofilleiste Download PDF

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Publication number
DE102005039157A1
DE102005039157A1 DE200510039157 DE102005039157A DE102005039157A1 DE 102005039157 A1 DE102005039157 A1 DE 102005039157A1 DE 200510039157 DE200510039157 DE 200510039157 DE 102005039157 A DE102005039157 A DE 102005039157A DE 102005039157 A1 DE102005039157 A1 DE 102005039157A1
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DE
Germany
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film
profile
foil
profile strip
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Withdrawn
Application number
DE200510039157
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English (en)
Inventor
Roman Zahner
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Individual
Original Assignee
Individual
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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Anschlussprofilleiste, insbesondere Laibungsanschlussprofilleiste, mit einem an einem Drittgegenstand wie einem Tür- oder Fensterrahmen oder einer Rolloschiene zu befestigenden Profilkörper, wobei an dem Profilkörper (3) selbst oder einem seitlich davon abstehenden Steg (9, 32) eine kleinformatig zusammengelegte oder aufgerollte, im Bedarfsfall aufziehbare Folie (10) werkseitig unter Bildung einer vorkonfektionierten Profilleiste (1) über eine Klebeverbindung angebracht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anschlussprofilleiste, insbesondere eine Laibungsanschlussprofilleiste, mit einem an einem Drittgegenstand wie einem Tür- oder Fensterrahmen oder einer Rolloschiene zu befestigenden Profilkörper.
  • Solche Profilleisten dienen üblicherweise dazu, einen sauberen Abschluss beziehungsweise Übergang von einer noch aufzubringenden Putzschicht beispielsweise zu einem Tür- oder Fensterrahmen zu schaffen. Hierzu weisen bekannte Anschlussprofilleisten einen Profilkörper auf, der mit einer Klebeschicht versehen ist, mit welcher er beispielsweise auf den Tür- oder Fensterrahmen oder die Rolloschiene aufgeklebt wird. An der gegenüberliegenden Seite befinden sich üblicherweise Einputzstege oder sonstige mit der Putzschicht zu verbindende beziehungsweise in diese einzuputzende Halteteile. Bei den bekannten Profilleisten handelt es sich üblicherweise um ein Strangpressprofil aus Kunststoff, das die Ausformung entsprechender Profil- beziehungsweise Profilkörpergeometrien ermöglicht.
  • Um das Fenster oder die Tür während des Verputzens oder sonstiger in diesem Bereich vorzunehmender Arbeiten vor Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen ist es bekannt, an einer solchen Anschlussprofilleiste eine Folie, die vor das Fenster oder die Tür gespannt wird, zu befestigen. Hierzu sind bekannte Anschlussprofilleisten z.B. mit einem Steg versehen, der vom Profilkörper zur Seite hin, in der Montagestellung im Wesentlichen parallel zum Fenster oder der Tür oder dergleichen absteht. Dieser Steg ist bei bekannten Leisten mit einer Klebeschicht versehen, die mit einem Abdeckband abgedeckt ist. Nach dem Setzen der Anschlussprofilleiste, von denen üblicherweise um alle vier Rahmenseiten jeweils eine gesetzt wird, so dass sich mithin ein geschlossener, umlaufender Leistenzug ergibt, werden die Abdeckstreifen abgezogen. Nun kann von Hand auf die Klebeschichten eine dünne Abdeckfolie aufgeklebt werden, die das Fenster oder die Tür oder dergleichen abdeckt und schützt. Nach beispielsweise dem Verputzen wird der Folienhaltesteg, der über eine Perforation oder entsprechende durchtrennbare Verbindungsabschnitte oder dergleichen mit dem Profilkörper verbunden ist, von diesem abgetrennt und mit ihm (oder bereits auch davor) die Folie entfernt.
  • Zwar kann unter Verwendung dieser bekannten Anschlussprofilleisten ein wirksamer Schutz des Fensters oder der Tür mittels der zu befestigende Folie erreicht werden, gleichwohl ist die Handhabung mitunter umständlich. Denn es sind eine Reihe einzelner, je nach Situation mitunter umständliche Handgriffe erforderlich, um die Folie letztendlich zu fixieren und ordnungsgemäß zu positionieren. Nach dem Setzen aller Profilleisten ist die Folie mit ihrem Folienrand relativ exakt und mit möglichst wenig seitlichem Überstand zur Vermeidung einer Gefahr eines unbeabsichtigten Einputzens des Folienrandes z.B auf den Folienhaltesteg einer Leiste aufzukleben, was sich schon allein deshalb relativ umständlich gestaltet, als die Folie üblicherweise extrem dünn und damit instabil ist. Wird die Anschlussprofilleiste im Außenbereich eingesetzt, kann Wind in die Folie fahren, wodurch die Folienbefestigung noch zusätzlich erschwert wird. Erst danach kann die Folie vor das Fenster gezogen und z.B an den übrigen Folienhaltestegen befestigt werden. Ist die Folie am ersten Profil oder dem ersten Haltesteg nicht exakt angeordnet, sondern schräg, so läuft sie nicht parallel zu den anschließenden Stegen, sondern schräg dazu, so dass sich mitunter ein Spalt ergibt und die Folie nicht angeklebt werden kann.
  • Der Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, eine Anschlussprofilleiste anzugeben, die in ihrer Handhabbarkeit verbessert ist.
  • Zur Lösung dieses Problems ist bei einer Anschlussprofilleiste der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass an dem Profilkörper selbst oder einem seitlich davon abstehenden Steg eine kleinformatig zusammengelegte oder aufgerollte, im Bedarfsfall aufziehbare Folie werkseitig unter Bildung einer vorkonfektionierten Profilleiste über eine Klebeverbindung angebracht ist.
  • Erfindungsgemäß wird eine vorkonfektionierte Anschlussprofilleiste, insbesondere Laibungsanschlussprofilleiste zur Verfügung gestellt, bei der von Haus entweder an dem Profilkörper selbst oder einem an diesem angeordneten Steg eine vorkon fektionierte Folie aufgebracht ist, so dass die Anschlussprofilleiste ein vorkonfektioniertes, fertiges und sofort montierbares Bauteil darstellt. Die Folie selbst ist zusammengefaltet oder aufgerollt, ist also kompakt und kleinformatig, und kann bei Bedarf aufgezogen werden, um das Fenster oder die Tür oder dergleichen abzudecken. Sie erstreckt sich über die gesamte Profilleistenlänge.
  • Die erfindungsgemäße Profilleiste lässt ersichtlich ein äußerst einfaches Arbeiten zu. Die die Profilleiste benutzende Person muss lediglich die Anschlussprofilleiste z. B. über eine am Profilkörper befindliche Klebeschicht am Drittgegenstand wie dem Tür- oder Fensterrahmen oder der Rolloschiene ankleben, wonach – nachdem die weiteren Anschlussprofilleisten, bei denen es sich um Profilleisten ohne vorkonfektioniert angeordnete Folie handeln kann an den anderen Rahmenseiten befestigt wurden – lediglich die Folie, die an der erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste vorkonfektioniert befestigt ist, aufgezogen und an den Profilkörpern oder den Folienhaltestegen der übrigen rahmenseitig angeordneten Profilleisten, deren Klebeschicht freiliegt, aufgeklebt werden muss. Die umständliche Fixierung der bisher separaten, äußerst dünnen und infolgedessen schwierig Hand zu habenden Folie ist nicht mehr erforderlich, vielmehr muss die von Haus aus leistenseitig fixierte Folie lediglich über das Fenster gezogen und an den anderen Profilleisten fixiert werden. Hieraus resultiert ein wesentlich schnelleres, einfacheres und komfortableres Arbeiten.
  • Die Länge der Folie kann beliebig gewählt werden, sie richtet sich bevorzugt nach den gängigen Höhen oder Breiten üblicher Tür- oder Fensterrahmen oder dergleichen. Dabei ist es natürlich auch denkbar, an zwei einander gegenüberliegenden Rahmenseiten jeweils eine erfindungsgemäße Anschlussprofilleiste mit der vorkonfektionierten vorgesehenen Folie anzuordnen und an den beiden anderen Rahmenseiten übliche Anschlussprofilleisten mit dem mit der Klebeschicht versehenen Foliensteg zu befestigen. Die Längen der beiden Folien sind in diesem Fall so bemessen, dass sie sich etwas über die halbe Tür- oder Fensterrahmenbreite oder -höhe erstrecken und sich im mittleren Bereich etwas überlappen. Diese Ausgestaltung bietet sich insbesondere bei großen Rahmenbreiten oder -höhen an.
  • Nach einer ersten Erfindungsausgestaltung kann die an dem Steg befestigte Folie mittels eines an ihr randseitig befestigten Klebebands, das auf den Folienhaltesteg aufgeklebt ist, befestigt sein. Die vorkonfektionierte Folie weist also ein randseitiges Klebeband auf, mit dem sie am Steg festgeklebt wird. Das Klebeband ist vorzugsweise ein einseitiges Klebeband, das seitlich mit seiner Klebeseite über den Folienrand übersteht.
  • Eine Alternative sieht vor, die zusammengelegte oder aufgerollte Folie auf eine am Steg vorgesehene, freiliegend Klebefläche, die über eine Klebeschicht oder ein dort angebrachtes doppelseitiges Klebeband realisiert ist, aufzukleben. Die vorkonfektionierte Folie weist hier kein eigenes Klebeband auf, sie ist lediglich kleinformatig gelegt.
  • Eine dritte Alternative sieht vor, die Folie direkt am Profilkörper zu befestigen. Bei dieser Ausführung weist der Profilkörper keinen Steg auf. Die Folie selbst wird hier auf eine an der Außenseite eines Profilkörperabschnitts, der in der Montagestellung am Drittgegenstand anliegt oder diesem zugewandt ist, aufgebrachte Klebeschicht, realisiert durch ein dort angeklebtes doppelseitiges Klebeband oder eine dünne Klebebeschichtung, aufgeklebt. In der Montagestellung befindet sich die Folie unterhalb dieses Profilkörperabschnitts. Nach Beendigung der Arbeiten wird die Folie mit einem Messer o. dgl. entlang des Profilkörpers abgeschnitten. Der Profilkörper selbst, der z.B. im Wesentlichen L- oder U-förmig ausgeführt sein kann, weist zweckmäßigerweise einen der Befestigung am Drittgegenstand dienende Befestigungsschenkel auf, an dessen Außenseite die Klebeschicht, auf die die Folie geklebt ist, aufweisen.
  • Eine derart ausgestaltete Leiste – entsprechendes gilt auch für die zuvor beschriebenen Ausführungen – kann mittels Befestigungsschrauben, die an diesem Profilkörperabschnitt vorgesehene Durchbrechungen und die Folie durchgreifen, am Rahmen festgeschraubt werden. Alternativ kann auf die Folie in deren Anklebebereich am Profilkörperabschnitt, also z.B. dem Befestigungsschenkel, eine weitere Klebeschicht, realisiert durch ein doppelseitiges Klebeband oder einen Kleberauftrag, aufgebracht sein, über die die Profilleiste am Drittgegenstand anzukleben ist.
  • Wie ausgeführt ist die Folie zusammengefaltet oder ausgerollt. Eine solche Falt- oder Rollfolie kann ohne weiteres im Bedarfsfall ausgezogen werden. Die Folie, insbesondere die zusammengefaltete Folie, kann nach einer ersten Erfindungsalternative selbst haltend sein, das heißt, die einzelnen, flächig aufeinander liegenden gefalteten Folienabschnitte haften adhäsiv bzw. infolge statischer Aufladung aneinander, so dass sich die Folie nicht von selbst öffnet beziehungsweise auseinander fällt. Gleichwohl besteht alternativ natürlich die Möglichkeit, lösbare Haltemittel zum Fixieren der Folie in ihrer aufziehbaren Form vorzusehen. Bei diesen Haltemitteln kann es sich um beliebige Haltemittel handeln wie Klemmmittel in Form von Klammern oder Klips, die folienrandseitig angebracht sind, schmale Klebestreifen, die um den Folienrand geklebt sind, Haltegummis, die gegebenenfalls um die gesamte Profilleiste greifen etc. Diese lösbaren Haltemittel sind je nach ihrer Ausgestaltung entweder unmittelbar vor dem Befestigen der Profilleiste am Drittgegenstand oder unmittelbar vor dem Ausziehen der Folie zu entfernen, was ohne weiteres möglich und mit keinerlei Umständen verbunden ist. Diese Haltemittel sind vorzugsweise an der vorkonfektionierten, zusammengelegten oder aufgerollten Folie vor ihrer Befestigung am Profil bereits angebracht, sie können aber auch erst danach angebracht werden, insbesondere im Falle solcher Haltemittel, die die Folie und den Profilkörper umgreifen.
  • Bevorzugt steht die Folie an den beiden Längsenden des Folienhaltestegs etwas über, wobei der Überstand wenigstens 2 cm, vorzugsweise wenigstens 4 cm, bevorzugt ca. 5 cm betragen sollte. Dieser Überstand ermöglicht es, dass, sofern zwei Profilleistenabschnitte an einer Rahmenseite gestückelt aneinander anschließen, ein Überlapp gegeben ist, so dass sich am unmittelbaren Anschlussbereich kein Folienspalt ergibt, sondern auch dort eine geschlossene Folienfläche gegeben ist. Dieser Überlapp ermöglicht natürlich auch eine einfache Befestigung des Folienrandes an den an die erfindungsgemäße Profilleiste anschließenden Profilleisten.
  • Im Rahmen der Leistenherstellung ist es denkbar, unmittelbar nach dem Herstellen der Anschlussprofilleiste (gegebenenfalls nach dem Aufbringen der zur Folienhalterung benötigten Klebeschicht), die üblicherweise stranggepresst wird, die Folie automatisch zuzuführen und auf den Steg oder den Profilkörper aufzukleben. Je nach herzustellender Ausführungsform wird eine kleinformatig zusammengelegte oder aufgerollte Folie mit einem randseitigen Klebeband, über das die Folie auf den Steg geklebt wird, oder eine kleinformatige Folie ohne eigenem Klebeband, die auf eine Klebeschicht am Steg oder am Profilkörper selbst geklebt wird, verwendet. Da die Folie kleinformatig und vorkonfektioniert ist, kann sie ohne weiteres automatisch z.B. von einer Rolle, zu der sie als langer gelegter Strang gewickelt ist, abgezogen und dem gepressten Profil automatisch über eine geeignete Zuführeinrichtung positionsgenau zugeführt und mit dem Profil verbunden werden. Das heißt, die Fixierung der Folie kann ohne weiteres in den Leistenherstellprozess integriert werden.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der Zeichnung. Dabei zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste mit noch am Folienhaltesteg anzuordnender Folie,
  • 2 die erfindungsgemäße vorkonfektionierte Anschlussprofilleiste,
  • 3 ein Montagebeispiel der erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste aus 2 vor dem Ausziehen,
  • 4 das Montagebeispiel aus 3 mit teilweise aufgezogener Folie,
  • 5 eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste einer zweiten Ausführungsform mit noch zu befestigender Folien
  • 6 die vorkonfektionierte Leiste aus 5,
  • 7 eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste einer dritten Ausführungsform vor der Folienbefestigung,
  • 8 die Profilleiste aus 7 in vorkonfektionierter Form,
  • 9 eine Schnittansicht einer vierten erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Anschlussprofilleiste,
  • 10 eine Schnittansicht einer fünften erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Anschlussprofilleiste, und
  • 11 Schnittansicht einer sechsten erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Anschlussprofilleiste.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Anschlussprofilleiste 1, bestehend aus der Kunststoffleiste 2, die einen Profilkörper 3 aufweist, der im gezeigten Beispiel eine Hohlkammer 4 besitzt, die von einem Befestigungsschenkel 5, an dessen Unterseite eine über eine nicht gezeigte Abziehfolie abgedeckte Klebeschicht 6 oder ein Klebeband angeordnet ist, und über den die Leiste an einem Gegenstand wie einem Tür- oder Fensterrahmen oder einer Rolloschiene festgeklebt wird, und oberseitig von einem Einputzschenkel 7 begrenzt ist. Am Einputzschenkel 7 schließen sich im gezeigten Beispiel zwei abstehende Einputzschenkel 8 an, die nach Fertigstellung der Putzschicht im Putz verschwinden beziehungsweise unmittelbar daran anschließen.
  • Am Profilkörper 3 ist ferner ein Folienhaltesteg 9 vorgesehen, der seitlich vom Profilkörper 3 absteht und mit diesem beispielsweise über eine nicht näher gezeigte Materialschwächung, Perforation oder dergleichen abtrennbar verbunden ist.
  • Ein weiteres Teil der erfindungsgemäßen Profilleiste 1 ist die in 1 noch nicht an dem Folienhaltesteg 9 angeordnete vorkonfektionierte Folie 10, die im gezeig ten Ausführungsbeispiel eine zusammengefaltete Falzfolie ist, wie durch die exemplarisch gezeigten mehreren gefalteten Folienabschnitte dargestellt ist. Die Länge der Folie und damit die Anzahl der Falzungen kann letztlich beliebig gewählt werden.
  • An der Folie 10 ist ein Klebeband 11 randseitig angeordnet, das ein einseitiges Klebeband ist und das zur Fixierung der Folie 10 randseitig direkt auf den Folienhaltesteg 9 über die untere Klebeschicht 12 aufgeklebt wird.
  • 2 zeigt die erfindungsgemäße, vorkonfektionierte Anschlussprofilleiste 1, wie sie werkseitig hergestellt und vor Ort verwendet wird. Ersichtlich bildet die vorkonfektionierte Leiste nun eine bauliche Einheit, das heißt, die ausziehbare Folie 10 ist bereits werkseitig an dem Folienhaltesteg 9 fixiert. In der in 2 gezeigten Form wird die Anschlussprofilleiste 1 verarbeitet und, wie nachfolgend bezüglich der 3 und 4 noch beschrieben wird, direkt an einem Drittgegenstand befestigt, etwaige zusätzliche Maßnahmen zur Fixierung der Folie wie bisher im Stand der Technik erforderlich sind bei der erfindungsgemäßen Profilleiste nicht von Nöten.
  • Wie die 1 und 2 deutlich zeigen, liegen die einzelnen gefalteten Folienabschnitte der extrem dünnen Folie 10 flächig aufeinander, so dass sie adhäsiv aneinander haften. Die Folie 10 entfaltet sich also deshalb nicht selbständig, sondern erst durch manuelles auseinander ziehen durch den Verarbeiter. Gleichwohl besteht natürlich die Möglichkeit, wie in 1 exemplarisch dargestellt, ein lösbares Haltemittel 13, hier ein Klemmmittel 14 in Form einer Klammer, die den Rand der Folie 10 umgreift, vorzusehen. Hierüber wird die Folie gegebenenfalls zusätzlich fixiert. Diese Haltemittel, die in relativ großen Abständen über die Länge des Folienrandes verteilt sein können (z.B. mit einem Abstand von 30 cm oder 50 cm), sind vom Verarbeiter nach dem Befestigen der Anschlussprofilleiste 1 lediglich zur Seite hin abzuziehen, wonach er die Folie sofort aufziehen kann.
  • Die 3 und 4 zeigen ein Montagebeispiel einer erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste 1. Gezeigt ist eine Laibung 15 mit einem eingesetzten Fenster oder einer eingesetzten Tür 16, wobei hier nur ein Eckbereich dargestellt ist. Das Fenster oder die Tür 16 weist einen umlaufenden Fenster- oder Türrahmen 17 auf.
  • Im gezeigten Beispiel ist auf dem linken vertikalen Rahmenabschnitt 17a unmittelbar benachbart zur Fläche 18 der Laibung 15 die erfindungsgemäße Anschlussprofilleiste 1 über die Klebeschicht 6 aufgeklebt. Die Profilleiste 1 ist, sofern nötig, auf die benötigte Länge zurechtgeschnitten, wozu der Leistenkörper z. B. gesägt und die Folie zerschnitten wird. Die Klebeschicht 6 ist üblicherweise mit einem Abziehband abgedeckt, das erst unmittelbar vor dem Setzen der Leiste abgezogen wird. Die Folie 10 befindet sich noch im zusammengefalteten, also nicht aufgezogenen Zustand.
  • An dem anschließenden Rahmenabschnitt 17b wurde eine Laibungsanschlussprofilleiste 19 befestigt, die im Aufbau der Leiste 2 aus 1 ähnlich ist, jedoch ohne vorkonfektioniert angeordneter Folie. Auf dem Folienhaltesteg 20 dieser Profilleiste 19 ist eine vor der Leistenmontage über ein Abdeckband (nicht gezeigt) abgedeckte Klebeschicht 21 vorgesehen. Eine solche Profilleiste 19 ist, wenngleich nicht gezeigt, auch an den zwei übrigen Rahmenabschnitten des Tür- oder Fensterrahmens 17 vorgesehen, so dass sich ein umlaufender Leistenzug ergibt.
  • Zum Abdecken des Fensters 16 wird nun die Folie 10 – gegebenenfalls nach Lösen der Haltemittel 13 – einfach nach Art eines Vorhangs in Richtung des Pfeils A zur Seite hin aufgezogen, wie in 4 exemplarisch gezeigt ist. Dabei wird der Rand der Folie 10, die wie 3 zeigt, am oberen Ende der Profilleiste 1 einen geringen Überstand 22 aufweist (z.B. 2–5 cm) längs der Profilleiste 19 gezogen und mit dem Folienrand 23 auf der Klebeschicht 21 aufgeklebt. Während der Aufziehbewegung wird die Folie an der oberen und unteren (nicht gezeigten) Profilleiste 19 beziehungsweise deren Klebeschichten 21 befestigt und bis zu der der erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste 1 gegenüberliegenden Profilleiste 19 (nicht gezeigt) aufgezogen und dann dort fixiert.
  • Alternativ zur seitlichen Anordnung der erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste 1, bei der also die Folie zur Seite hin aufzuziehen ist, ist es natürlich auch denk bar, die Anschlussprofilleiste 1 am Horizontalschenkel anzuordnen, so dass die Folie nach Art eines Rollos nach unten aufgezogen wird.
  • Weiterhin ist es denkbar, beispielsweise an zwei einander gegenüberliegenden vertikalen Rahmenabschnitten jeweils eine erfindungsgemäße Anschlussprofilleiste 1 vorzusehen, wobei die Längen der jeweiligen Folien so bemessen sind, dass sie sich etwas über die Hälfte der Fenster- oder Türbreite erstrecken. Dies bietet sich insbesondere bei großen Fenster- oder Türbreiten an, um extrem lange Folienlängen zu vermeiden. Hier wird also mit sich einander ergänzenden Folien gearbeitet.
  • Die 5 und 6 zeigen eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlussprofilleiste 1, wobei soweit zweckmäßig die gleichen Bezugszeichen wie zur ersten Ausführungsform verwendet sind. An der stabilen Kunststoffleiste 2 bestehend aus dem Profilkörper 3 mit seitlichem Folienhaltesteg 9 wird ebenfalls eine Folie 10 am Steg 9 angebracht. Anders als bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform ist hier am Steg 9 eine Klebeschicht 24, z.B. in Form eines Kleberauftrags oder eines aufgebrachten doppelseitigen Klebebands, vorgesehen, auf die der Rand der Folie 10 geklebt wird. Die Folie 10 ist hier selbsthaltend, d.h. sie behält ihre gelegte Form bei und öffnet sich nicht selbständig, da die einzelnen aneinander liegenden Folienlagen adhäsiv oder infolge statischer Aufladung aneinander haften. Die vorkonfektionierte Anschlussprofilleiste 1 kann in der vorher beschriebene Weise verarbeitet werden.
  • Die 7 und 8 zeigen eine dritte Ausführungsform einer Anschlussprofilleiste 1. Diese weist eine Kunststoffleiste 2 mit einem Profilkörper 3 auf, jedoch keinen Steg zur Halterung der Folie. Vielmehr wird diese hier direkt an dem Profilkörper 3 befestigt. Der Profilkörper 3 weist einen quer verlaufenden Befestigungsschenkel 25 auf, über den er am Rahmen festgelegt wird. An der Außenseite des Befestigungsschenkels 25 ist eine Klebeschicht 26 in Form eines Kleberauftrags oder eines doppelseitigen Klebebands vorgesehen, aus die die Folie 10, die auch hier kein eigenes Klebeband aufweist, mit ihrem Rand in einem ersten Schritt I aufgeklebt wird. Anschließend wird in einem zweiten Schritt II auf die Folie in ihrem Anklebebereich am Befestigungsschenkel 25 eine weitere Klebeschicht 27, hier vorzugsweise ein doppelseitiges Klebeband, aufgeklebt. Über diese kann die Anschlussprofilleiste 1 am Rahmen o.dgl. zur Montage festgeklebt werden. Hier befindet sich also die Folie unterhalb des quer laufenden Befestigungsschenkels, also direkt am Profilkörper selbst. Nach Beendigung der Arbeit wird hier die Folie entlang des Profilkörpers 3 mit einem Messer o.dgl. abgeschnitten.
  • Die Anbringung der weiteren Klebeschicht 27 ist aber nicht zwingend erforderlich, wenn der Profilköper nicht die in den 7 und 8 gezeigte Kammerform aufweist, sondern eine U- oder L-Form zeigt und durch Schrauben direkt am Rahmen festgeschraubt wird. Hierzu sind an dem Befestigungsschenkel entsprechende Durchbrechungen, die von den Schrauben durchsetzt werden, vorgesehen. Hier endet der Prozess zur Herstellung der vorkonfektionierten Leiste also mit dem Schritt I nach dem Ankleben der Folie. Entsprechendes gilt natürlich auch für die anderen Ausführungsformen mit dem die Folie tragenden Steg, auch hier muss nicht unbedingt die Klebeschicht 6 am Befestigungsschenkel vorgesehen werden, vielmehr kann auch hier die Befestigung durch entsprechenden Schrauben durch den Befestigungsschenkel hindurch bei U- oder L-förmiger Profilform ohne die gezeigte Kammer erfolgen.
  • 9 zeigt eine vierte Ausführungsform einer Anschlussprofilleiste 1 in Form einer Kunststoffleiste 2 mit einem Profilkörper 3, der im Querschnitt im wesentlichen U-förmig ist, umfassend zwei Seitenschenkel 28, die als Einputzschenkel in die aufzubringende Putzschicht eingeputzt werden. An der Außenseite des unteren Befestigungsschenkels 29, über den die Leiste 1 an dem Rahmen festgelegt wird, ist eine Klebeschicht 30, in Form eines doppelseitigen Klebebands oder eines Kleberauftrags, vorgesehen, auf die der Rand der Folie 10, die hier exemplarisch über ein Haltemittel 13 in Form der Klammer zusammengehalten wird, aufgeklebt ist. Zum Befestigen der Leiste 1 dienen Befestigungsschrauben, die – wie durch die gestrichelte Linie dargestellt ist – durch die Leiste, die hierfür gegebenenfalls entsprechende Durchbrechungen aufweist, sowie den Folienrand hindurchgreifen und in den anliegenden Rahmen des Fensters oder der Tür eingeschraubt wer den. Bei dieser Ausführung ist also eine Profilgeometrie ohne Hohlkammer gegeben.
  • Eine weitere ähnlich ausgeführte Ausgestaltung zeigt 10. Die dortige Anschlussprofilleiste 1 entspricht der Leiste 1 aus 9, weist also ebenfalls einen im Querschnitt im wesentlichen U-förmigen Profilkörper 3 mit den Seitenschenkeln 28 und dem Befestigungsschenkel 29 auf, an dessen Außenseite die Klebeschicht 30 vorgesehen ist, auf die der Rand der Folie 10 geklebt ist. Zusätzlich ist hier aber auf den Folienrand eine weitere Klebeschicht 31 in Form eines doppelseitigen Klebebands oder eines Kleberauftrags aufgebacht, über die die Leiste 1 am Fenster- oder Türrahmen oder der Rolloschiene vor dem Einputzen festgeklebt wird. Hier ist die Folie exemplarisch ohne Haltemittel, also selbsthalternd dargestellt.
  • Schließlich zeigt 11 eine Anschlussprofilleiste 1, ebenfalls mit einem im wesentlichen U-förmigen Profilkörper 3 mit einem Befestigungsschenkel 29 mit außenseitig aufgebrachter Kleberschicht 30 zum Befestigen am Rahmen o.dgl., wobei hier exemplarisch über die gestrichelte Linie die Möglichkeit angedeutet ist, die Leiste alternativ (also ohne Klebeschicht 30) oder zusätzlich am Rahmen o.dgl. über durchgreifende Befestigungsschrauben anzuschrauben. Zum Befestigen der Folie 10 ist hier am Profilkörper 3 ein Steg 32 angeformt, der z.B. mit dem Profilkörper 3 über eine Materialschwächung 33, längs welcher der Steg samt Folie abgetrennt werden kann, verbunden ist. Am Steg 33 ist hier die Folie 10, die bei dieser Ausgestaltung exemplarisch über ein Haltemittel 13 fixiert ist, angeklebt. Dies kann wie dargestellt über ein randseitig an der Folie vorkonfektioniert angeordnetes Klebeband 34 erfolgen, alternativ kann die Folie auch auf eine auf der Stegoberseite aufgebrachte Klebeschicht – ähnlich wie bezüglich der 5 und 6 beschrieben – aufgeklebt sein.
  • Anstelle der in den Figuren gezeigten Faltung der Folie 10, bei der es sich also um eine Falzfolie handelt, auch eine aufgewickelte beziehungsweise aufgerollte Folie verwendet werden kann, die zum Aufziehen ausgerollt wird. Bei dieser Ausgestaltung bietet sich die Verwendung geeigneter Haltemittel wie der gezeigten Klemmmittel oder in Form von schmalen, abzuziehenden Klebestreifen oder dergleichen an. Als im Rahmen der beschriebenen Ausführungsform verwendbares doppelseitiges Klebeband kann jedes Band verwendet werden, bevorzugt kommen Schaumstoffbänder zum Einsatz. Auch bei den Ausführungen der 5 bis 11 sollte die Folie überstehen, wie dies bezüglich der Ausführung nach den 1 bis 4 beschrieben ist. Je nach Ausgestaltung kann die Kunststofffolie jeder Ausführungsform selbsthaltend sein, oder über Haltemittel gehalten werden.
  • Die Figuren zeigen lediglich exemplarisch verschiedene erfindungsgemäße Ausgestaltungen, die Erfindung ist jedoch nicht auf die gezeigten Alternativen, insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung der Profilkörper beschränkt. So kann z.B. das U-Profil der Leisten gemäß der 911 in ein L-Profil geändert werden, indem z.B. einer der Einputzschenkel, z.B. der linke Einputzschenkel wegfällt. Auch eine T-Form ist denkbar, bei der nur ein Einputzsteg vorgesehen ist, der z.B. mittig von Befestigungsschenkel absteht.
  • Daneben können an den verschiedenen Profilkörpern noch zusätzlichen Arbeitshilfen wie gegebenenfalls weitere Einputzschenkel, Putzhalterungen, die z.B. zur Seite hin abstehen oder in Form von Oberflächenprofilierungen ausgebildet sind, Gewebeprofile (Gewebekeder mit einzuputzendem flächigem Gewebe), die z.B. zwischen die beiden Seitenschenkel der Profilkörper eingeklemmt werden oder direkt an einem Schenkel angeklebt oder angeschweißt werden, etc. vorgesehen werden.
  • D.h., die Erfindung erfasst alle Arten von Ein- oder Anputzleisten bzw. Anschlussprofilleisten, unabhängig von deren konkreten Ausgestaltung des Profilkörpers oder etwaiger zusätzlicher Arbeitshilfen.

Claims (9)

  1. Anschlussprofilleiste, insbesondere Laibungsanschlussprofilleiste, mit einem an einem Drittgegenstand wie einem Tür- oder Fensterrahmen oder einer Rolloschiene zu befestigenden Profilkörper, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Profilkörper (3) selbst oder einem seitlich davon abstehenden Steg (9, 32) eine kleinformatig zusammengelegte oder aufgerollte, im Bedarfsfall aufziehbare Folie (10) werkseitig unter Bildung einer vorkonfektionierten Profilleiste (1) über eine Klebeverbindung angebracht ist.
  2. Anschlussprofilleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die an dem Steg befestigte Folie (10) mittels eines randseitig an ihr befestigten Klebeband (11, 34), das auf den Steg (9, 32) aufgeklebt ist, befestigt ist.
  3. Anschlussprofilleiste nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebeband (11) ein einseitig klebendes Klebeband ist, das auf die Folie (10) und den Steg (9, 32) aufgeklebt ist.
  4. Anschlussprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die am Steg (9) befestigte Folie (10) auf eine auf dem Steg (9, 32) aufgebrachte Klebeschicht (24) aufgeklebt ist.
  5. Anschlussprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die am Profilkörper (3) angebrachte Folie (10) auf eine an der Außenseite eines Profilkörperabschnitts, der in der Montagestellung am Drittgegenstand anliegt oder diesem zugewandt ist, aufgebrachte Klebeschicht (26, 30) aufgeklebt ist.
  6. Anschlussprofilleiste nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper (3) einen der Befestigung am Drittgegenstand dienenden Befestigungsschenkel (25, 29) aufweist, an dessen Außenseite die Klebeschicht (26, 30) vorgesehen ist, auf die die Folie (10) geklebt ist.
  7. Anschlussprofilleiste nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Folie (10) in deren Anklebebereich am Profilkörperabschnitt eine weitere Klebeschicht (27, 31), insbesondere ein doppelseitiges Klebeband, über die oder das die Profilleiste (1) am Drittgegenstand anzukleben ist, aufgebracht ist.
  8. Anschlussprofilleiste nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (10) in der zusammengelegten oder zusammengerollten aufziehbaren Form selbsthalternd ist, oder dass lösbare Haltemittel (13) zum Fixieren der Folie (10) in ihrer aufziehbaren Form vorgesehen sind.
  9. Anschlussprofilleiste nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (10) an einem oder den beiden Längsenden des Stegs (9) oder des Profilkörpers übersteht, wobei der Überstand (22) wenigstens 2 cm, vorzugsweise wenigstens 4 cm beträgt.
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