-
Die
Erfindung betrifft eine Verkaufsvorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
-
Zum
Verkauf von Getränken,
ohne dass Verkaufspersonal, beispielsweise ein(e) Kassierer(in) gebraucht
wird, sind Getränkeautomaten
bekannt. Derartige Verkaufsvorrichtungen stehen häufig an Bahnhöfen, Fitnessstudios
oder kleineren Tankstellen, so dass oft über 24 Stunden ein Getränkeverkauf möglich ist.
Bei diesen Automaten werden Getränke wie
Bier, Cola, Limonade, Wasser in Form von einzelnen Getränkedosen
oder kleinen Flaschen verkauft.
-
Die
Automaten umfassen einen kleinen Lagerraum bzw. Bevorratungsraum
zur Lagerung der Getränkesorten
und eine Transporteinrichtung zum Zuführen der Getränke in einen
Entnahmeschacht. Die Bezahlung erfolgt üblicherweise anhand eines Münzeinwurfs.
-
Werden
größere Mengen
an Getränken
gebraucht, beispielsweise für
eine spontane Feier, so ist ein Getränkeeinkauf an diesen Automaten
weniger geeignet.
-
Für diesen
Zweck ist ein Einkauf an Tankstellen besser geeignet. Diese Verkaufsart
erfordert jedoch Personal.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verkaufsvorrichtung der
genannten Art zu schaffen, die für
größere Getränkemengen
geeignet ist.
-
Diese
Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1
in Verbindung mit seinen Oberbegriffsmerkmalen gelöst.
-
Durch
die erfindungsgemäße, automatisierte Getränkeausgabe
in kompletten Getränkekisten
können
mit sehr geringen Personalaufwand, das lediglich noch zum Warten
oder Befüllen
der Anlage nötig ist,
größere Getränkemengen
verkauft werden.
-
Eine
derartige Getränkekisten-Verkaufsanlage
kann in vorteilhafter Weise an Tankstellen, an Getränkemärkten oder
unabhängig
davon aufgestellt werden. Der Automatenverkauf erlaubt außerdem einen
Verkauf über
24 Stunden.
-
Die
Lagerung, der Transport innerhalb der Anlage sowie die Ausgabe insbesondere
von Getränkeflaschen,
beispielsweise 0,3, 0,5, 0,7, 1,0 und/oder 1,5 Liter, erfolgt erfindungsgemäß komplett
mit ihren Kisten. Die Kisten sind genormt und erleichtern den Aufbau
der Anlage.
-
In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verkaufsanlage
ist vorgesehen, dass die Transportvorrichtung ein oder mehrere Förderbänder für die Getränkekisten
umfasst. Eine Beförderung
der relativ schweren Kisten mit beispielsweise 6, 9, 12, 20 oder
sogar 24 Flaschen kann dadurch kostengünstig umgesetzt werden.
-
Zweckmäßigerweise
werden die Kisten stapelweise in der Anlage gelagert, was die Außenabmessungen
der Anlage deutlich reduziert, weil ein Lagerraum optimal ausgenutzt
wird. Im Lagerraum ist mindestens ein Vorratsband, insbesondere
für ein oder
mehrere Kistenstapel, angeordnet. Dadurch können ganze Kistenstapel bewegt
und zu einer Vereinzelungseinrichtung in einfacher Weise zugeführt werden.
-
In
einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der Erfindung wird die Anlage
mit mindestens einer Vereinzelungsvorrichtung ausgestattet. Einzelne
Kisten werden aus einem Kistenstapel zur Transporteinrichtung befördert. Eine
Zuführmechanik
kann Kisten in die Vereinzelungsvorrichtung schieben. Die Vereinzelungsvorrichtung
erlaubt das Entnehmen der Kisten aus dem Stapel, so als würde manuell
in einem Getränkemarkt
eine Getränkekiste
vom Stapel genommen und in einen Einkaufswagen gestellt werden.
Eine automatische Entnahme von unten ist jedoch grundsätzlich möglich.
-
Besonders
günstig
ist es, wenn die Transportvorrichtung mindestens ein Transportband
umfasst, mit der die Getränkekisten
von dem Lagerraum, bevorzugterweise von einer Vereinzelungsvorrichtung,
zur Ausgabeeinrichtung transportierbar sind.
-
Zwischen
der Vereinzelungsvorrichtung und dem Transportband ist es angebracht,
eine Übergabeeinheit
anzuordnen. Sie ist erforderlich, um die konstruktiv bedingte Distanz
zwischen Vereinzelung und Band zu überbrücken – vorzugsweise durch Verwendung
von losen Rollen – und
die Kisten auf dem Band abzubremsen und schleusengerecht auszurichten.
Vorteilhafterweise ist die Bremse der einen Seite gleichzeitig die
Ausrichtvorrichtung der anderen Seite (vgl. 9 im Ausführungsbeispiel).
-
Eine
kompakte Bauform der Anlage wird geschaffen, wenn auf gegenüberliegenden
Seiten des Transportbandes Getränkekisten
positionierbar sind, so dass eine beidseitige Übergabe der Getränkekisten
an das Transportband möglich
ist. Hierdurch wird die erforderliche Bandlänge praktisch auf die Hälfte begrenzt.
Der Bauraum wird zusätzlich
optimiert, wenn gleiche Kistensorten gegenüberliegend positionierbar sind.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Bauweise ist die Anlage in nebeneinander und/oder
gegenüber
liegende Abschnitte für
unterschiedliche Kistensorten unterteilt, wobei jeder Abschnitt
bevorzugterweise ein Vorratsband, eine Vereinzelungseinrichtung
und/oder eine Übergabeeinheit
umfasst. Mehrere Bereiche für
unterschiedliche aber auch gleiche Getränkesorten können übersichtlich und flexibel genutzt
werden. So können
Abschnitte für
Getränke
mit hoher Nachfrage, wie z.B. Bierkisten mit 0,3 Liter oder 0,5
Liter mehrfach belegt werden. Die Anordnung von wenigen Kistenstapel,
wie für
Limonadenkisten, die seltener verkauft werden, ist ebenfalls möglich.
-
Mit
Vorteil ist die Ausgabeeinrichtung bevorzugterweise als Schleuse
ausgeführt.
Sie kann ein oder mehrere Tore oder ähnliche Einrichtungen umfassen.
Durch die schleusenartige Ausführung
werden gelagerte Getränke
vor unberechtigtem Zugriff geschützt.
Auch aus Sicherheitsgründen
ist die Schleuse wichtig, da die Herausgabeöffnung so groß sein muss,
dass Personen eventuell in die Anlage durch die Öffnung hineinsteigen könnten.
-
Um
einen Verkauf abzuwickeln, sind eine oder mehrere Zahlungseinrichtungen
bewährter
Art günstig.
Diese kann eine Münz-Zahlungseinrichtung, eine
Banknoten-Zahlungseinrichtung
und/oder eine Karten-Zahlungseinrichtung umfassen, so dass eine bequeme
Bezahlung erfolgen kann.
-
In
einer besonders praktischen Weiterentwicklung der Erfindung ist
mindestens ein Pfandflaschen- und/oder mindestens ein Pfandkisten-Rückgabeautomat
vorgesehen. Das Leergut kann dort in automatisierter Weise zurückgegeben
werden bzw. mit der Kaufsumme verrechnet werden.
-
Weitere
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
-
Anhand
eines Ausführungsbeispieles
und den Figuren werden die Erfindung sowie weitere Vorteile derselben
näher erläutert.
-
Es
zeigt:
-
1 eine
schematische, perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw.
Getränkekisten-Verkaufsanlage
von außen
gesehen,
-
2 eine
schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von der Seite
gesehen,
-
3 eine
schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei
der Beginn eines Kistentransportvorganges dargestellt ist,
-
4 eine
schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei
ein Kistenstapel in die Vereinzelung bewegt wird,
-
5 eine
schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei
eine einzelne Kiste auf dem Ausgabetransportband bewegt wird,
-
6 eine
schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei
ein Tor einer Schleuse sich öffnet
und eine Kiste durch ein Transportband in Richtung des Tores befördert wird,
-
7 eine
schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei
eine Getränkekiste
durch das Tor herausgegeben wird,
-
8 eine
schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei
die untere Kiste aus der Vereinzelung in Richtung auf die Übergabeeinheit
bewegt wird, und
-
9 eine
schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei
das wechselseitige Bremsen und Ausrichten dargestellt wird.
-
10 eine
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Anlage
für verschiedene
Getränke, wie
Bier, Cola, Limonade, Wasser sowie teilweise verschiedenen Flaschengrößen, und
-
11 ein
Prinzipschaltbild einer Steuerung der Anlage mit einer elektrischen
Steuereinrichtung, beispielsweise einer SPS.
-
1 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1,
die als Verkaufsstation bzw. als Verkaufsanlage ausgeführt ist.
Diese ist containerartig konstruiert. Eine abgeschlossene Umhüllung 2 ist
in 1 prinziphaft dargestellt. Containerwände, Wände oder
Decken aus Baumaterial oder andere Elemente, die ein größeres Gehäuse liefern,
können
eingesetzt werden. Hierdurch werden die Getränke vor unberechtigtem Zugriff,
aber auch bevorzugterweise vor Witterungseinflüssen, wie Regen, Schnee, Sonneneinstrahlung
geschützt.
Eine In-door oder Outdoor-Lösung ist
also möglich.
Auch ist denkbar, den Innenraum zu klimatisieren, insbesondere zu
kühlen.
-
Zum
Wiederauffüllen
des Automats kann eine nicht gezeigte, abschließbare Tür, ein Tor oder ähnliches
dienen. Das Befüllen
kann mit Hilfe eines Transportwagens oder eventuell mittels eines
Gabelstaplers geschehen.
-
Die
Vorrichtung 1 bzw. der Getränkekisten-Verkaufsautomat umfasst
eine Anzeige und eine Eingabeeinrichtung. Diese ist insbesondere
ein Touch-Panel 3. Durch diesen können die zu kaufenden Getränke ausgesucht
bzw. gewählt
werden. Andere Lösungen
mit Tasten oder Leuchtelementen, sprachgesteuerte Lösungen oder ähnliches
sind aber ebenso gut möglich.
Der Verkaufsprozess kann also visuell und/oder auch akustisch abgewickelt
werden. Auch ein Bildschirm mit Eingabetastatur kann verwendet werden.
-
Für eine Bezahlung
sind vorzugsweise eine Münz-Zahlungseinrichtung 4,
eine Banknoten-Zahlungseinrichtung 5 und eine Karten-Zahlungseinrichtung 6 für Kreditkarten
oder Guthabenkarten vorhanden. Diese können an einer Außenfläche des
Automaten, wie auch das Touch-panel 3 auch, befestigt sein,
wie 1 veranschaulicht. Zweckmäßig ist auch der Einsatz einer
Wechselgeldherausgabe durch entsprechende Vorrichtungen.
-
Um
beispielsweise einen Alkoholverkauf an Kindern und Jugendlichen
zu unterbinden, können PIN-Codierungslösungen,
die Abtastung eines Fingerabdrucks oder andere Schutzvorkehrungen
getroffen werden.
-
Eine
relativ große Öffnung 7 erlaubt
die Herausgabe ganzer Getränkekisten.
Die Öffnungsbreite ist
größer, z.B.
10-50% größer als
eine Getränkekistenbreite
bzw. als die größte eingesetzte
Kiste. Die Öffnungshöhe muss
auch entsprechend mindestens größer als
eine Kistenhöhe
sein, z.B. ebenfalls 10-50%. Grundsätzlich kann auch die Öffnungshöhe so dimensioniert
sein, dass zwei oder mehr aufeinander gestapelte Kisten gleichzeitig
herausgegeben werden. In diesem Beispiel werden jedoch nur einzelne
Kisten nacheinander herausgegeben.
-
Die Öffnung 7 ist
als Schleuse 8 konzipiert, die in den 3-7 gezeigt
ist.
-
Die
Anlage, wie die 2-7 veranschaulichen,
umfasst mindestens ein Vorratsband 10, mindestens eine
Vereinzelungseinrichtung 11, eine Übergabeeinheit 12 sowie
mindestens ein Transportband 13, wobei beide als Förderbänder dienen.
Vorzugsweise werden nur ein einziges Transportband 13 und
eine Vielzahl von Vorratsbändern 10 für eine Anzahl
von verschiedenen Getränkekisten eingesetzt.
Jedes Vorratsband 10 bewegt sich vorzugsweise senkrecht
zum Transportband 13 (vgl. Pfeil A und B). Grundsätzlich funktioniert
die Erfindung, wenn ein einziges Förderband eingesetzt wird, z.B.
wenn nur eine Getränkesorte
verkauft wird. Zweckmäßig ist
es jedoch, die Anlage so auszubilden, dass beispielsweise kistenweise
Bier in 0,3 und/oder 0,5 Liter-Flaschen, Wasser (mit oder ohne Kohlensäure) in
0,7 und/oder 1 Liter-Flaschen, Cola sowie verschiedene Limonaden
verkauft werden können.
Zusätzlich
ist auch möglich,
dass die Anlage für
stärkere
alkoholische Getränke
erweitert wird, wobei hier eine Herausgabe in einzelnen Flaschen zweckmäßig wäre. Eine
Kombination mit anderen Automaten, wie z.B. Dosen-Automaten, ist
auch möglich.
-
Wie 3 zeigt,
werden mehrere Kistenstapel 14, 15, 16 (eines
gleichen Getränks)
auf das Vorratsband 10 gestellt. Diese Stapel werden bedarfsweise
zu der Vereinzelungseinrichtung 11 durch Bewegen des Vorratsbandes 10 in
Pfeilrichtung A zugeführt.
-
In
der Vereinzelungseinrichtung 11 wird die untere Kiste entnommen
und über
die Übergabeeinrichtung 12 auf
das Transportband gestellt.
-
Dieser
Vorgang ist in den 4 und 5 veranschaulicht.
Die Vereinzelung 11 muss nicht wie dargestellt über dem
Vorratsband 10 liegen. Sie kann vorzugsweise nur einen
Kistenstapel aufnehmen, beispielsweise ein Stapel mit vier Kisten.
Auf jedem Vorratsband 10 können auch ein oder mehrere
Kistenstapel positioniert werden (z.B. 4 Kisten auf einem Stapel).
-
Wie 6 zeigt,
wird die auf dem Transportband 13 abgestellte Kiste in
Richtung der Schleuse 8 befördert. Diese öffnet sich,
sobald die Kiste ihre Nähe
erreicht, wie 6 ebenfalls zeigt (vgl. Pfeil
C).
-
Der
Vereinfachung wegen wurde in den Figuren nur ein Tor 17 gezeigt.
Die Schleuse 8 hat vorzugsweise zwei Tore 17,
die eine optimale Schleusenwirkung ermöglichen. Die Tore 17 stehen
nacheinander und sind separat steuerbar. Erst wenn ein Tor geschlossen
ist, ist die Öffnung
des anderen Tores möglich.
-
Ein
Tor kann Torhälften
haben, die sich voneinander wegbewegen bzw. zueinander bewegen. Andere
Techniken, wie Rolladen- oder Klappen-Techniken sind aber auch geeignet.
-
Damit
die gekaufte Kiste leicht aus dem Automat entnehmbar ist, kann das
Transportband 13 über
die Schleuse 8 hinaus ragen, wie in 7 illustriert
ist. Die Schleuse 8 wird wieder geschlossen, wenn die gekaufte
Kiste aus dem Transportband 13 entfernt und/oder über die
Schleuse hinaus bewegt wird.
-
8 zeigt
eine Vereinzelungseinrichtung 8, in der die oberen Kisten
angehoben sind, so dass die untere einzeln steht und mittels einer
Mechanik auf die Übergabeeinrichtung
geschoben wird. Dabei werden die Kisten auf losen Rollen transportiert.
-
9 zeigt
eine Übergabeeinheit 12,
wobei das wechselseitige Bremsen und Ausrichten veranschaulicht
wird. Diese umfasst Abbrems-Ausricht-Elemente. Die Elemente in Ausrichtungsfunktion
schieben die Kiste schleusengerecht auf das Transportband. Durch
die Elemente in Abbremsfunktion kommt die Kiste genau über dem
Transportband zum Stehen, so dass eine sichere Beförderung
auf dem Transportband gegeben ist. Jedes Ausricht-Abbrems-Element
ist vorzugsweise als schwenkbarer Arm ausgebildet, so dass die Übergabeeinheit
einen beidseitigen Kistentransport erlaubt. Das Abbremselement der
einen Seite ist gleichzeitig das Ausrichtelement der anderen Seite
und umgekehrt (je nachdem von welcher Seite eine Kiste auf das Transportband übergeben
wird). Im linken Teil der 9 wird eine
Kiste von rechts nach links bewegt (vgl. Pfeil). Der linke Arm dient
hier zum Abbremsen und der rechte Arm zum Ausrichten. Die Arme wechseln
ihre Funktion, wenn eine Kiste von der anderen Seite auf das Transportband
befördert
wird (rechter Teil der 9).
-
In 10 ist
ein möglicher
Aufbau der Anlage dargestellt. Diese ist für bis zu 10 verschiedene Getränkesorten
ausgelegt, wobei hier verschiedene Bier-, Wasser- und Limonadensorten bzw. verschiedene
Flaschengrößen vorgesehen
sind.
-
Zur
Steuerung der Anlage dient eine Steuerungseinrichtung 20 (11),
die über
einen Datenbus 21 mit den verschiedenen Einheiten kommuniziert.
Einheiten können
mindestens eine Vorrats-Steuereinheit 21, mindestens eine
Vereinzelungs-Steuereinheit 22 (Vereinzelungseinheit 12), mindestens
eine Übergabe-Steuereinheit 23 (Übergabeeinrichtung 12),
eine Transport-Steuereinheit 24 (Transportband 10),
eine Schleusen-Steuereinheit 25 (Schleuse 8),
mindestens eine Zahlungs-Steuereinheit 26 und/oder
eine Anzeige und Bedieneinheit 27 (Touch-Panel 3 bzw.
Touch-Screen) sein.
-
Die
einzelnen Einheiten können
Aktoren, wie Motoren, Stellglieder und dgl. und/oder Sensoren, wie
optische, magnetische Sensoren, Kontaktschalter und dgl. aufweisen,
so dass ein Ablaufprozess wie vorher beschrieben möglich ist.
-
Nachfolgend
werden noch einige Aspekte bzw. Alternativen erläutert:
Die Anlage ist
konzipiert für
den Verkauf von kompletten Getränkekisten
folgender Sorten:
Bier 0,33 l
Bier 0,5 l
Wasser 0,7
l
Cola, Limonade A, Limonade B, Wasser 1,0 l
-
Sie
kann als separate Verkaufsanlage sowie in Kombination mit einer
automatischen Leergutannahme beschrieben werden.
-
Für letzteren
Fall ist eine Lesemöglichkeit von
Barcodes oder Magnetstreifen zusätzlich
erforderlich. Durch diese wird der Leergutpreis eingelesen und vom
Kaufpreis (incl. Leergut) des gewünschten Getränkes abgezogen.
-
Von
einem Touch-Screen bzw. einem Bildschirm mit zugehöriger Zifferntastatur
fordert der Kunde das gewünschte
Getränk
an. Er wird zum Einwurf des entsprechenden Geldbetrages aufgefordert und
nach Begleichung des Betrages wird der geforderte Getränkekasten über die
Ausgabeschleuse übergeben.
Eventuelles Wechselgeld ist zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeworfen.
-
Die
Anlage besteht für
jede Getränkesorte aus
drei Einzelkomponenten, die zu einem gemeinsam genutzten Transportband
und der Ausgabeschleuse führen.
Die drei Einzelkomponenten bilden eine untrennbare Einheit und haben,
egal welche Getränkesorte
bevorratet ist, identische Stellflächenabmaße.
-
Die
Getränkeeinheiten
sind je nach Platzangebot in ihrer Anzahl frei wählbar, setzen jedoch in ihrer
Anordnung zueinander bestimmte Kombinationen voraus.
-
So
müssen
sich immer zwei Einheiten mit gleichen Kistenflächenmaßen gegenüberstehen bzw. der eine Platz
frei bleibt.
-
Die
Standardanlage ist für
10 Sorten ausgelegt, das Maximum sollte 16 Sorten nicht überschreiten
(Transportbandlänge).
-
Die
Einzelkomponenten für
jede Getränkesorte
sind:
1 Vorratsband
1 Kistenvereinzelung
1 Übergabeeinheit
-
Auf
dem Vorratsband wird ein Kistenstapel des jeweiligen Getränks bevorratet
und von dort mittels einer Mechanik in die Kistenvereinzelung geschoben.
Das erfolgt, sobald die letzte Kiste des vorherigen Stapels, von
einem Kunden angefordert, die Vereinzelung verlassen hat. Über die Übergabeeinheit,
welche die angeforderte Kiste an das Transportband übergibt
und darauf so positioniert, dass die Kiste durch die Ausgabeschleuse
ausgegeben werden kann, und das Transportband mit integrierter Schleuse
wird die Kiste an den Kunden übergeben. Die
Positionierung erfordert auf Grund ihrer Funktionsweise die gleichen
Kistensorten gegenüberliegend.
-
Die
Vereinzelung legt durch ihre Bauart und ihre Funktion die Menge
der max. zu bevorratenden Getränkekisten
fest. Sie kann von Wasser-, Cola- und 0,5 l Bierkisten pro Stapel
max. 4 Kisten aufnehmen. Das bedeutet, dass von diesen Getränken max. 8
Kisten (4 in der Vereinzelung und 4 auf dem Vorratsband) von Bier
0,33 l jedoch 10 Kisten (5 und 5) für einen Verkaufszyklus bevorratet
werden können.
-
Die
Schleuse hat zwei separat steuerbare Tore. Erst wenn der Kunde die
Leergut-Gutschrift
eingegeben bzw. das Nichtvorhandensein dergleichen sowie die Entnahme
des Wechselgeldes bestätigt hat, öffnet das
Kundentor der Schleuse und fördert die
Kiste zum Kunden.
-
Die
Erfindung beschränkt
sich nicht nur auf die beschriebenen Beispiele. Jedes einzelne Merkmal
kann beliebig mit einem anderen Merkmal kombiniert werden.
-
- 1
- Vorrichtung
- 2
- abgeschlossene
Umhüllung
- 3
- Touch-Panel
- 4
- Münz-Zahlungseinrichtung
- 5
- Banknoten-Zahlungseinrichtung
- 6
- Karten-Zahlungseinrichtung
- 7
- Öffnung
- 8
- Schleuse
- 10
- Vorratsband
- 11
- Vereinzelungseinrichtung
- 12
- Übergabeeinheit
- 13
- Transportband
- 14,
15, 16
- Kistenstapel
- 17
- Tor
- 18
- Steuerungseinrichtung
- 19
- Datenbus
- 20
- Vereinzelungs-Steuereinheit
- 21
- Übergabe-Steuereinheit
- 22
- Transport-Steuereinheit
- 23
- Schleusen-Steuereinheit
- 24
- Zahlungs-Steuereinheit
- 25
- Bedieneinheit