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DE102004063665A1 - Getränkekisten-Verkaufsanlage - Google Patents

Getränkekisten-Verkaufsanlage Download PDF

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DE102004063665A1
DE102004063665A1 DE200410063665 DE102004063665A DE102004063665A1 DE 102004063665 A1 DE102004063665 A1 DE 102004063665A1 DE 200410063665 DE200410063665 DE 200410063665 DE 102004063665 A DE102004063665 A DE 102004063665A DE 102004063665 A1 DE102004063665 A1 DE 102004063665A1
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Germany
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sales
drink
drinks
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DE200410063665
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Wolfgang Albrecht
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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F13/00Coin-freed apparatus for controlling dispensing or fluids, semiliquids or granular material from reservoirs
    • G07F13/10Coin-freed apparatus for controlling dispensing or fluids, semiliquids or granular material from reservoirs with associated dispensing of containers, e.g. cups or other articles

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Abstract

Eine Verkaufsvorrichtung zum automatisierten Verkauf von Getränken, mit einem Getränkelagerraum, einer Ausgabeeinrichtung für die zu verkaufenden Getränke, einer Transportvorrichtung, mit der die Getränke von dem Lagerraum zur Ausgabeeinrichtung transportierbar sind, einer Auswahleinrichtung, mit der die zu kaufenden Getränke ausgesucht werden können, sowie einer Zahlungseinrichtung, mit der die zu kaufenden Getränke bezahlt werden können, soll für größere Getränkemengen geeignet sein. Dies wird dadurch erreicht, dass die Vorrichtung als Verkaufsanlage für komplette Getränkekisten mit den Getränken ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verkaufsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Zum Verkauf von Getränken, ohne dass Verkaufspersonal, beispielsweise ein(e) Kassierer(in) gebraucht wird, sind Getränkeautomaten bekannt. Derartige Verkaufsvorrichtungen stehen häufig an Bahnhöfen, Fitnessstudios oder kleineren Tankstellen, so dass oft über 24 Stunden ein Getränkeverkauf möglich ist. Bei diesen Automaten werden Getränke wie Bier, Cola, Limonade, Wasser in Form von einzelnen Getränkedosen oder kleinen Flaschen verkauft.
  • Die Automaten umfassen einen kleinen Lagerraum bzw. Bevorratungsraum zur Lagerung der Getränkesorten und eine Transporteinrichtung zum Zuführen der Getränke in einen Entnahmeschacht. Die Bezahlung erfolgt üblicherweise anhand eines Münzeinwurfs.
  • Werden größere Mengen an Getränken gebraucht, beispielsweise für eine spontane Feier, so ist ein Getränkeeinkauf an diesen Automaten weniger geeignet.
  • Für diesen Zweck ist ein Einkauf an Tankstellen besser geeignet. Diese Verkaufsart erfordert jedoch Personal.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verkaufsvorrichtung der genannten Art zu schaffen, die für größere Getränkemengen geeignet ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 in Verbindung mit seinen Oberbegriffsmerkmalen gelöst.
  • Durch die erfindungsgemäße, automatisierte Getränkeausgabe in kompletten Getränkekisten können mit sehr geringen Personalaufwand, das lediglich noch zum Warten oder Befüllen der Anlage nötig ist, größere Getränkemengen verkauft werden.
  • Eine derartige Getränkekisten-Verkaufsanlage kann in vorteilhafter Weise an Tankstellen, an Getränkemärkten oder unabhängig davon aufgestellt werden. Der Automatenverkauf erlaubt außerdem einen Verkauf über 24 Stunden.
  • Die Lagerung, der Transport innerhalb der Anlage sowie die Ausgabe insbesondere von Getränkeflaschen, beispielsweise 0,3, 0,5, 0,7, 1,0 und/oder 1,5 Liter, erfolgt erfindungsgemäß komplett mit ihren Kisten. Die Kisten sind genormt und erleichtern den Aufbau der Anlage.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verkaufsanlage ist vorgesehen, dass die Transportvorrichtung ein oder mehrere Förderbänder für die Getränkekisten umfasst. Eine Beförderung der relativ schweren Kisten mit beispielsweise 6, 9, 12, 20 oder sogar 24 Flaschen kann dadurch kostengünstig umgesetzt werden.
  • Zweckmäßigerweise werden die Kisten stapelweise in der Anlage gelagert, was die Außenabmessungen der Anlage deutlich reduziert, weil ein Lagerraum optimal ausgenutzt wird. Im Lagerraum ist mindestens ein Vorratsband, insbesondere für ein oder mehrere Kistenstapel, angeordnet. Dadurch können ganze Kistenstapel bewegt und zu einer Vereinzelungseinrichtung in einfacher Weise zugeführt werden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der Erfindung wird die Anlage mit mindestens einer Vereinzelungsvorrichtung ausgestattet. Einzelne Kisten werden aus einem Kistenstapel zur Transporteinrichtung befördert. Eine Zuführmechanik kann Kisten in die Vereinzelungsvorrichtung schieben. Die Vereinzelungsvorrichtung erlaubt das Entnehmen der Kisten aus dem Stapel, so als würde manuell in einem Getränkemarkt eine Getränkekiste vom Stapel genommen und in einen Einkaufswagen gestellt werden. Eine automatische Entnahme von unten ist jedoch grundsätzlich möglich.
  • Besonders günstig ist es, wenn die Transportvorrichtung mindestens ein Transportband umfasst, mit der die Getränkekisten von dem Lagerraum, bevorzugterweise von einer Vereinzelungsvorrichtung, zur Ausgabeeinrichtung transportierbar sind.
  • Zwischen der Vereinzelungsvorrichtung und dem Transportband ist es angebracht, eine Übergabeeinheit anzuordnen. Sie ist erforderlich, um die konstruktiv bedingte Distanz zwischen Vereinzelung und Band zu überbrücken – vorzugsweise durch Verwendung von losen Rollen – und die Kisten auf dem Band abzubremsen und schleusengerecht auszurichten. Vorteilhafterweise ist die Bremse der einen Seite gleichzeitig die Ausrichtvorrichtung der anderen Seite (vgl. 9 im Ausführungsbeispiel).
  • Eine kompakte Bauform der Anlage wird geschaffen, wenn auf gegenüberliegenden Seiten des Transportbandes Getränkekisten positionierbar sind, so dass eine beidseitige Übergabe der Getränkekisten an das Transportband möglich ist. Hierdurch wird die erforderliche Bandlänge praktisch auf die Hälfte begrenzt. Der Bauraum wird zusätzlich optimiert, wenn gleiche Kistensorten gegenüberliegend positionierbar sind.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Bauweise ist die Anlage in nebeneinander und/oder gegenüber liegende Abschnitte für unterschiedliche Kistensorten unterteilt, wobei jeder Abschnitt bevorzugterweise ein Vorratsband, eine Vereinzelungseinrichtung und/oder eine Übergabeeinheit umfasst. Mehrere Bereiche für unterschiedliche aber auch gleiche Getränkesorten können übersichtlich und flexibel genutzt werden. So können Abschnitte für Getränke mit hoher Nachfrage, wie z.B. Bierkisten mit 0,3 Liter oder 0,5 Liter mehrfach belegt werden. Die Anordnung von wenigen Kistenstapel, wie für Limonadenkisten, die seltener verkauft werden, ist ebenfalls möglich.
  • Mit Vorteil ist die Ausgabeeinrichtung bevorzugterweise als Schleuse ausgeführt. Sie kann ein oder mehrere Tore oder ähnliche Einrichtungen umfassen. Durch die schleusenartige Ausführung werden gelagerte Getränke vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Auch aus Sicherheitsgründen ist die Schleuse wichtig, da die Herausgabeöffnung so groß sein muss, dass Personen eventuell in die Anlage durch die Öffnung hineinsteigen könnten.
  • Um einen Verkauf abzuwickeln, sind eine oder mehrere Zahlungseinrichtungen bewährter Art günstig. Diese kann eine Münz-Zahlungseinrichtung, eine Banknoten-Zahlungseinrichtung und/oder eine Karten-Zahlungseinrichtung umfassen, so dass eine bequeme Bezahlung erfolgen kann.
  • In einer besonders praktischen Weiterentwicklung der Erfindung ist mindestens ein Pfandflaschen- und/oder mindestens ein Pfandkisten-Rückgabeautomat vorgesehen. Das Leergut kann dort in automatisierter Weise zurückgegeben werden bzw. mit der Kaufsumme verrechnet werden.
  • Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Anhand eines Ausführungsbeispieles und den Figuren werden die Erfindung sowie weitere Vorteile derselben näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 eine schematische, perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. Getränkekisten-Verkaufsanlage von außen gesehen,
  • 2 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von der Seite gesehen,
  • 3 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei der Beginn eines Kistentransportvorganges dargestellt ist,
  • 4 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei ein Kistenstapel in die Vereinzelung bewegt wird,
  • 5 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei eine einzelne Kiste auf dem Ausgabetransportband bewegt wird,
  • 6 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei ein Tor einer Schleuse sich öffnet und eine Kiste durch ein Transportband in Richtung des Tores befördert wird,
  • 7 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei eine Getränkekiste durch das Tor herausgegeben wird,
  • 8 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei die untere Kiste aus der Vereinzelung in Richtung auf die Übergabeeinheit bewegt wird, und
  • 9 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben gesehen, wobei das wechselseitige Bremsen und Ausrichten dargestellt wird.
  • 10 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anlage für verschiedene Getränke, wie Bier, Cola, Limonade, Wasser sowie teilweise verschiedenen Flaschengrößen, und
  • 11 ein Prinzipschaltbild einer Steuerung der Anlage mit einer elektrischen Steuereinrichtung, beispielsweise einer SPS.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1, die als Verkaufsstation bzw. als Verkaufsanlage ausgeführt ist. Diese ist containerartig konstruiert. Eine abgeschlossene Umhüllung 2 ist in 1 prinziphaft dargestellt. Containerwände, Wände oder Decken aus Baumaterial oder andere Elemente, die ein größeres Gehäuse liefern, können eingesetzt werden. Hierdurch werden die Getränke vor unberechtigtem Zugriff, aber auch bevorzugterweise vor Witterungseinflüssen, wie Regen, Schnee, Sonneneinstrahlung geschützt. Eine In-door oder Outdoor-Lösung ist also möglich. Auch ist denkbar, den Innenraum zu klimatisieren, insbesondere zu kühlen.
  • Zum Wiederauffüllen des Automats kann eine nicht gezeigte, abschließbare Tür, ein Tor oder ähnliches dienen. Das Befüllen kann mit Hilfe eines Transportwagens oder eventuell mittels eines Gabelstaplers geschehen.
  • Die Vorrichtung 1 bzw. der Getränkekisten-Verkaufsautomat umfasst eine Anzeige und eine Eingabeeinrichtung. Diese ist insbesondere ein Touch-Panel 3. Durch diesen können die zu kaufenden Getränke ausgesucht bzw. gewählt werden. Andere Lösungen mit Tasten oder Leuchtelementen, sprachgesteuerte Lösungen oder ähnliches sind aber ebenso gut möglich. Der Verkaufsprozess kann also visuell und/oder auch akustisch abgewickelt werden. Auch ein Bildschirm mit Eingabetastatur kann verwendet werden.
  • Für eine Bezahlung sind vorzugsweise eine Münz-Zahlungseinrichtung 4, eine Banknoten-Zahlungseinrichtung 5 und eine Karten-Zahlungseinrichtung 6 für Kreditkarten oder Guthabenkarten vorhanden. Diese können an einer Außenfläche des Automaten, wie auch das Touch-panel 3 auch, befestigt sein, wie 1 veranschaulicht. Zweckmäßig ist auch der Einsatz einer Wechselgeldherausgabe durch entsprechende Vorrichtungen.
  • Um beispielsweise einen Alkoholverkauf an Kindern und Jugendlichen zu unterbinden, können PIN-Codierungslösungen, die Abtastung eines Fingerabdrucks oder andere Schutzvorkehrungen getroffen werden.
  • Eine relativ große Öffnung 7 erlaubt die Herausgabe ganzer Getränkekisten. Die Öffnungsbreite ist größer, z.B. 10-50% größer als eine Getränkekistenbreite bzw. als die größte eingesetzte Kiste. Die Öffnungshöhe muss auch entsprechend mindestens größer als eine Kistenhöhe sein, z.B. ebenfalls 10-50%. Grundsätzlich kann auch die Öffnungshöhe so dimensioniert sein, dass zwei oder mehr aufeinander gestapelte Kisten gleichzeitig herausgegeben werden. In diesem Beispiel werden jedoch nur einzelne Kisten nacheinander herausgegeben.
  • Die Öffnung 7 ist als Schleuse 8 konzipiert, die in den 3-7 gezeigt ist.
  • Die Anlage, wie die 2-7 veranschaulichen, umfasst mindestens ein Vorratsband 10, mindestens eine Vereinzelungseinrichtung 11, eine Übergabeeinheit 12 sowie mindestens ein Transportband 13, wobei beide als Förderbänder dienen. Vorzugsweise werden nur ein einziges Transportband 13 und eine Vielzahl von Vorratsbändern 10 für eine Anzahl von verschiedenen Getränkekisten eingesetzt. Jedes Vorratsband 10 bewegt sich vorzugsweise senkrecht zum Transportband 13 (vgl. Pfeil A und B). Grundsätzlich funktioniert die Erfindung, wenn ein einziges Förderband eingesetzt wird, z.B. wenn nur eine Getränkesorte verkauft wird. Zweckmäßig ist es jedoch, die Anlage so auszubilden, dass beispielsweise kistenweise Bier in 0,3 und/oder 0,5 Liter-Flaschen, Wasser (mit oder ohne Kohlensäure) in 0,7 und/oder 1 Liter-Flaschen, Cola sowie verschiedene Limonaden verkauft werden können. Zusätzlich ist auch möglich, dass die Anlage für stärkere alkoholische Getränke erweitert wird, wobei hier eine Herausgabe in einzelnen Flaschen zweckmäßig wäre. Eine Kombination mit anderen Automaten, wie z.B. Dosen-Automaten, ist auch möglich.
  • Wie 3 zeigt, werden mehrere Kistenstapel 14, 15, 16 (eines gleichen Getränks) auf das Vorratsband 10 gestellt. Diese Stapel werden bedarfsweise zu der Vereinzelungseinrichtung 11 durch Bewegen des Vorratsbandes 10 in Pfeilrichtung A zugeführt.
  • In der Vereinzelungseinrichtung 11 wird die untere Kiste entnommen und über die Übergabeeinrichtung 12 auf das Transportband gestellt.
  • Dieser Vorgang ist in den 4 und 5 veranschaulicht. Die Vereinzelung 11 muss nicht wie dargestellt über dem Vorratsband 10 liegen. Sie kann vorzugsweise nur einen Kistenstapel aufnehmen, beispielsweise ein Stapel mit vier Kisten. Auf jedem Vorratsband 10 können auch ein oder mehrere Kistenstapel positioniert werden (z.B. 4 Kisten auf einem Stapel).
  • Wie 6 zeigt, wird die auf dem Transportband 13 abgestellte Kiste in Richtung der Schleuse 8 befördert. Diese öffnet sich, sobald die Kiste ihre Nähe erreicht, wie 6 ebenfalls zeigt (vgl. Pfeil C).
  • Der Vereinfachung wegen wurde in den Figuren nur ein Tor 17 gezeigt. Die Schleuse 8 hat vorzugsweise zwei Tore 17, die eine optimale Schleusenwirkung ermöglichen. Die Tore 17 stehen nacheinander und sind separat steuerbar. Erst wenn ein Tor geschlossen ist, ist die Öffnung des anderen Tores möglich.
  • Ein Tor kann Torhälften haben, die sich voneinander wegbewegen bzw. zueinander bewegen. Andere Techniken, wie Rolladen- oder Klappen-Techniken sind aber auch geeignet.
  • Damit die gekaufte Kiste leicht aus dem Automat entnehmbar ist, kann das Transportband 13 über die Schleuse 8 hinaus ragen, wie in 7 illustriert ist. Die Schleuse 8 wird wieder geschlossen, wenn die gekaufte Kiste aus dem Transportband 13 entfernt und/oder über die Schleuse hinaus bewegt wird.
  • 8 zeigt eine Vereinzelungseinrichtung 8, in der die oberen Kisten angehoben sind, so dass die untere einzeln steht und mittels einer Mechanik auf die Übergabeeinrichtung geschoben wird. Dabei werden die Kisten auf losen Rollen transportiert.
  • 9 zeigt eine Übergabeeinheit 12, wobei das wechselseitige Bremsen und Ausrichten veranschaulicht wird. Diese umfasst Abbrems-Ausricht-Elemente. Die Elemente in Ausrichtungsfunktion schieben die Kiste schleusengerecht auf das Transportband. Durch die Elemente in Abbremsfunktion kommt die Kiste genau über dem Transportband zum Stehen, so dass eine sichere Beförderung auf dem Transportband gegeben ist. Jedes Ausricht-Abbrems-Element ist vorzugsweise als schwenkbarer Arm ausgebildet, so dass die Übergabeeinheit einen beidseitigen Kistentransport erlaubt. Das Abbremselement der einen Seite ist gleichzeitig das Ausrichtelement der anderen Seite und umgekehrt (je nachdem von welcher Seite eine Kiste auf das Transportband übergeben wird). Im linken Teil der 9 wird eine Kiste von rechts nach links bewegt (vgl. Pfeil). Der linke Arm dient hier zum Abbremsen und der rechte Arm zum Ausrichten. Die Arme wechseln ihre Funktion, wenn eine Kiste von der anderen Seite auf das Transportband befördert wird (rechter Teil der 9).
  • In 10 ist ein möglicher Aufbau der Anlage dargestellt. Diese ist für bis zu 10 verschiedene Getränkesorten ausgelegt, wobei hier verschiedene Bier-, Wasser- und Limonadensorten bzw. verschiedene Flaschengrößen vorgesehen sind.
  • Zur Steuerung der Anlage dient eine Steuerungseinrichtung 20 (11), die über einen Datenbus 21 mit den verschiedenen Einheiten kommuniziert. Einheiten können mindestens eine Vorrats-Steuereinheit 21, mindestens eine Vereinzelungs-Steuereinheit 22 (Vereinzelungseinheit 12), mindestens eine Übergabe-Steuereinheit 23 (Übergabeeinrichtung 12), eine Transport-Steuereinheit 24 (Transportband 10), eine Schleusen-Steuereinheit 25 (Schleuse 8), mindestens eine Zahlungs-Steuereinheit 26 und/oder eine Anzeige und Bedieneinheit 27 (Touch-Panel 3 bzw. Touch-Screen) sein.
  • Die einzelnen Einheiten können Aktoren, wie Motoren, Stellglieder und dgl. und/oder Sensoren, wie optische, magnetische Sensoren, Kontaktschalter und dgl. aufweisen, so dass ein Ablaufprozess wie vorher beschrieben möglich ist.
  • Nachfolgend werden noch einige Aspekte bzw. Alternativen erläutert:
    Die Anlage ist konzipiert für den Verkauf von kompletten Getränkekisten folgender Sorten:
    Bier 0,33 l
    Bier 0,5 l
    Wasser 0,7 l
    Cola, Limonade A, Limonade B, Wasser 1,0 l
  • Sie kann als separate Verkaufsanlage sowie in Kombination mit einer automatischen Leergutannahme beschrieben werden.
  • Für letzteren Fall ist eine Lesemöglichkeit von Barcodes oder Magnetstreifen zusätzlich erforderlich. Durch diese wird der Leergutpreis eingelesen und vom Kaufpreis (incl. Leergut) des gewünschten Getränkes abgezogen.
  • Von einem Touch-Screen bzw. einem Bildschirm mit zugehöriger Zifferntastatur fordert der Kunde das gewünschte Getränk an. Er wird zum Einwurf des entsprechenden Geldbetrages aufgefordert und nach Begleichung des Betrages wird der geforderte Getränkekasten über die Ausgabeschleuse übergeben. Eventuelles Wechselgeld ist zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeworfen.
  • Die Anlage besteht für jede Getränkesorte aus drei Einzelkomponenten, die zu einem gemeinsam genutzten Transportband und der Ausgabeschleuse führen. Die drei Einzelkomponenten bilden eine untrennbare Einheit und haben, egal welche Getränkesorte bevorratet ist, identische Stellflächenabmaße.
  • Die Getränkeeinheiten sind je nach Platzangebot in ihrer Anzahl frei wählbar, setzen jedoch in ihrer Anordnung zueinander bestimmte Kombinationen voraus.
  • So müssen sich immer zwei Einheiten mit gleichen Kistenflächenmaßen gegenüberstehen bzw. der eine Platz frei bleibt.
  • Die Standardanlage ist für 10 Sorten ausgelegt, das Maximum sollte 16 Sorten nicht überschreiten (Transportbandlänge).
  • Die Einzelkomponenten für jede Getränkesorte sind:
    1 Vorratsband
    1 Kistenvereinzelung
    1 Übergabeeinheit
  • Auf dem Vorratsband wird ein Kistenstapel des jeweiligen Getränks bevorratet und von dort mittels einer Mechanik in die Kistenvereinzelung geschoben. Das erfolgt, sobald die letzte Kiste des vorherigen Stapels, von einem Kunden angefordert, die Vereinzelung verlassen hat. Über die Übergabeeinheit, welche die angeforderte Kiste an das Transportband übergibt und darauf so positioniert, dass die Kiste durch die Ausgabeschleuse ausgegeben werden kann, und das Transportband mit integrierter Schleuse wird die Kiste an den Kunden übergeben. Die Positionierung erfordert auf Grund ihrer Funktionsweise die gleichen Kistensorten gegenüberliegend.
  • Die Vereinzelung legt durch ihre Bauart und ihre Funktion die Menge der max. zu bevorratenden Getränkekisten fest. Sie kann von Wasser-, Cola- und 0,5 l Bierkisten pro Stapel max. 4 Kisten aufnehmen. Das bedeutet, dass von diesen Getränken max. 8 Kisten (4 in der Vereinzelung und 4 auf dem Vorratsband) von Bier 0,33 l jedoch 10 Kisten (5 und 5) für einen Verkaufszyklus bevorratet werden können.
  • Die Schleuse hat zwei separat steuerbare Tore. Erst wenn der Kunde die Leergut-Gutschrift eingegeben bzw. das Nichtvorhandensein dergleichen sowie die Entnahme des Wechselgeldes bestätigt hat, öffnet das Kundentor der Schleuse und fördert die Kiste zum Kunden.
  • Die Erfindung beschränkt sich nicht nur auf die beschriebenen Beispiele. Jedes einzelne Merkmal kann beliebig mit einem anderen Merkmal kombiniert werden.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    abgeschlossene Umhüllung
    3
    Touch-Panel
    4
    Münz-Zahlungseinrichtung
    5
    Banknoten-Zahlungseinrichtung
    6
    Karten-Zahlungseinrichtung
    7
    Öffnung
    8
    Schleuse
    10
    Vorratsband
    11
    Vereinzelungseinrichtung
    12
    Übergabeeinheit
    13
    Transportband
    14, 15, 16
    Kistenstapel
    17
    Tor
    18
    Steuerungseinrichtung
    19
    Datenbus
    20
    Vereinzelungs-Steuereinheit
    21
    Übergabe-Steuereinheit
    22
    Transport-Steuereinheit
    23
    Schleusen-Steuereinheit
    24
    Zahlungs-Steuereinheit
    25
    Bedieneinheit

Claims (14)

  1. Verkaufsvorrichtung (1) zum automatisierten Verkauf von Getränken, mit einem Getränkelagerraum, einer Ausgabeeinrichtung für die zu verkaufenden Getränke, einer Transportvorrichtung, mit der die Getränke von dem Lagerraum zur Ausgabeeinrichtung transportierbar sind, einer Auswahleinrichtung, mit der die zu kaufenden Getränke ausgesucht werden können, sowie einer Zahlungseinrichtung, mit der die zu kaufenden Getränke bezahlt werden können, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) als Verkaufsanlage für komplette Getränkekisten mit den Getränken ausgebildet ist.
  2. Verkaufsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung ein oder mehrere Förderbänder für die Getränkekisten umfasst.
  3. Verkaufsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Ausführung derart, dass im Lagerraum die Getränkekisten stapelweise lagerbar sind.
  4. Verkaufsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Lagerraum mindestens ein Vorratsband (10), insbesondere für Kistenstapel (14, 15, 16), angeordnet ist.
  5. Verkaufsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage eine Vereinzelungsvorrichtung (11) umfasst, die derart ausgebildet ist, dass einzelne Kisten aus einem Kistenstapel (14, 15, 16) zur Transporteinrichtung beförderbar sind, wobei insbesondere die auf dem Vorratsband (10) gelagerten Kistenstapel (14, 15, 16) mittels einer Zuführmechanik in die Vereinzelungsvorrichtung (11) bewegbar sind.
  6. Verkaufsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung mindestens ein Transportband (13) umfasst mit der die Getränkekisten vom dem Lagerraum, bevorzugterweise von einer Vereinzelungsvorrichtung (11), zur Ausgabeeinrichtung transportierbar sind.
  7. Verkaufsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einer Vereinzelungsvorrichtung (11) und dem Transportband (13) jeweils eine Übergabeeinheit (12) angeordnet ist.
  8. Verkaufsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage derart ausgeführt ist, dass auf gegenüberliegenden Seiten des Transportbandes (13) Getränkekisten positionierbar sind, so dass eine beidseitige Übergabe der Getränkekisten an das Transportband (13) möglich ist.
  9. Verkaufsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die beidseitige Positionierung der Getränkekisten dadurch erfolgt, dass gleiche Kistensorten gegenüberliegend positionierbar sind.
  10. Verkaufsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage in nebeneinander und/oder gegenüberliegende Abschnitte für unterschiedliche Kistensorten unterteilt ist, wobei jeder Abschnitt bevorzugterweise ein Vorratsband (10), eine Vereinzelungseinrichtung (11) und/oder eine Übergabeeinheit (12) umfasst.
  11. Verkaufsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeeinrichtung als Schleuse (8) ausgeführt ist.
  12. Verkaufsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahlungseinrichtung eine Münz-Zahlungseinrichtung (4), eine Banknoten-Zahlungseinrichtung (5) und/oder eine Karten-Zahlungseinrichtung (6) umfasst.
  13. Verkaufsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, eine Steuerungseinheit, insbesondere einer speicherprogrammierbaren Steuerung, zur Steuerung von Anlagenkomponenten, insbesondere eines Transportbandes (13), eines Vorratsbandes (10), einer Übergabeeinheit (12), einer Vereinzelungseinrichtung (11) und/oder einer Schleuse (8).
  14. Verkaufsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, mindestens ein Pfandflaschen- und/oder Pfandkisten-Rückgabeautomat.
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DE102021124608A1 (de) 2021-09-23 2023-03-23 Wanzl GmbH & Co. KGaA Verkaufsvorrichtung

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