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DE102004051804A1 - Beta-L-N4-Hydroxycytosin-Desoxynucleoside und ihre Verwendung als pharmazeutische Mittel zur Prophylaxe oder Therapie von viralen Erkrankungen - Google Patents

Beta-L-N4-Hydroxycytosin-Desoxynucleoside und ihre Verwendung als pharmazeutische Mittel zur Prophylaxe oder Therapie von viralen Erkrankungen Download PDF

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DE102004051804A1
DE102004051804A1 DE102004051804A DE102004051804A DE102004051804A1 DE 102004051804 A1 DE102004051804 A1 DE 102004051804A1 DE 102004051804 A DE102004051804 A DE 102004051804A DE 102004051804 A DE102004051804 A DE 102004051804A DE 102004051804 A1 DE102004051804 A1 DE 102004051804A1
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agents
virus
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Eckart Dr. Matthes
Martin von Dr. Janta-Lipinski
Hans Prof. Dr. Will
Hüseyin Dr. Sirma
Anneko Funk
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Max Delbrueck Centrum fuer Molekulare in der Helmholtz Gemeinschaft
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Max Delbrueck Centrum fuer Molekulare in der Helmholtz Gemeinschaft
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Abstract

Die Erfindung betrifft beta-L-N4-Hydroxycytosin-Nukleoside und pharmazeutische Mittel, die diese umfassen, und die Verwendung der beta-L-N4-Hydroxycytosin-Nukleoside und der pharmazeutischen Mittel zur Prophylaxe oder Therapie einer durch das Hepatitis B-Virus (HBV) bzw. das Human Immunodeficiency Virus (HIV) verursachten Infektion, die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung der beta-L-Nukleosid-Analoga.

Description

  • Die Erfindung betrifft neue β-L-N4-Hydroxycytosin-Desoxynucleoside der allgemeinen Formel I Formel I
    Figure 00010001
    worin bedeuten:
    R = H, Halogen (F, Cl, Br, J), C1-C3-Alkyl
    und
    Figure 00020001
    wobei
    R1 = H, F
    R2 = H, F, OH, N3
    und R3 = OH, O-Acetyl, O-Palmitoyl, Alkoxy-Carbonyl, Carbamat, Phosphonat, Monophosphat, Bis-(S-Acyl-2-thioethyl)phosphat, Diphosphat oder Triphosphat bedeuten, und ihre Verwendung als pharmazeutische Wirkstoffe bzw. Mittel zur Prophylaxe und/oder Behandlung von Infektionen, die insbesondere durch das Hepatitis B Virus (HBV) und das Human immunodeficiency virus (HIV)verursacht sind.
  • Die β-L-N4-Hydroxycytosin-Nucleoside, deren akzeptable Salze oder ihre Prodrugs können allein oder in Kombination mit anderen β-L-Nucleosiden, mit 3-Deazauridin oder mit anderen anti-HBV wirksamen Verbindungen eingesetzt werden. Anwendungsgebiete der Erfindung sind die Medizin und die pharmazeutische Industrie.
  • Stand der Technik
  • Das HBV ist das auslösende Agens für die Hepatitis B, einer Infektionskrankheit, von deren chronischem Verlauf weltweit etwa 350 Millionen Menschen vor allem in Südostasien, Afrika und Südamerika betroffen sind. In vielen Fällen führen Hepatitis B-Virus Infektionen zu einem tödlichen Ausgang durch Versagen der Leberfunktion. Darüber hinaus ist der chronische Verlauf mit einem stark erhöhten Risiko für ein primäres Leber-Carcinom verbunden, das allein in China in jedem Jahr zu etwa einer Millionen Neuerkrankungen führt.
  • Während der genaue Mechanismus unbekannt ist, durch den das HBV Lebertumoren induzieren kann, ist davon auszugehen, dass die Tumorinduktion eng mit der durch das HBV ausgelösten chronischen Entzündung, der sich entwickelnden Zirrhose und Regenerationsprozessen des Lebergewebes in Verbindung steht.
  • Zur Behandlung der Hepatitis B-Virus Infektionen ist die gentechnisch hergestellte Vaccine, die seit vielen Jahren zur Verfügung steht, nicht geeignet, da sie bereits infizierten Menschen nicht helfen und den erwähnten chronischen Verlauf nicht aufhalten kann.
  • In den letzten Jahren hat sich insbesondere gentechnisch hergestelltes α-Interferon bei der Behandlung von HBV-Infektionen bewährt. Es handelt sich dabei um ein Zytokin mit breiter antiviraler und immunmodulierender Aktivität. Es ist jedoch nur bei etwa 33 % der Patienten wirksam, mit erheblichen Nebenwirkungen belastet und kann nicht oral gegeben werden.
  • Ein mit Erfolg angewandtes, von der US-Food and Drug Administration und auch in Deutschland zugelassenes Nucleosiderivat ist Lamivudin (β-L-2',3'-Didesoxy-3'-thiacytidin), auch als Thiacytidin (3TC) bekannt, das von Liotta et al. in dem US Patent 5 539 116 beschrieben wird. Es zeichnet sich durch hohe Wirksamkeit, sowohl in HbeAgpositiven als auch in HbeAg-negativen Patienten aus und besitzt kaum Nebenwirkungen.
  • Obwohl unter der Behandlung ein schneller Abfall der HBV-DNA und die Normalisierung der Alanintransferase-Aktivität im Serum gefunden wird, kann das HBV unter dieser Therapie offenbar nicht völlig aus der Leber eliminiert werden, so dass es selbst nach der Been-digung einer einjährigen Behandlung in vielen Fällen möglich ist, dass es erneut zum Ausbruch einer Hepatitis B-Virus Infektion kommt. Diesen Verlauf versucht man durch eine Ausdehnung der Behandlung auf mehrere Jahre zu verhindern, in der Hoffnung das HBV vollständig eliminieren zu können (Alberti et al., J Med Virol 2002, 67: 458-462).
  • Solche Therapien sind jedoch mit einem zunehmenden Resistenzrisiko gegenüber Lamivudin verbunden, welches nach dem zweiten Behandlungsjahr schon 45-55% betragen kann (Liaw et al., Gastroenterology 2000, 119:172-180).
  • Die Entwicklung zusätzlicher wirksamer Verbindungen ist daher dringend notwendig, um die Monotherapie durch eine Kombinationstherapie zu ersetzen, die nicht nur wirksamer sein kann, sondern auch das Resistenzrisiko erheblich vermindern kann, wie sich das bei der Langzeit-Behandlung von HIV-Infektionen gezeigt hat (Richman, Nature 2001, 410: 995-1000; Yeni et al., JAMA 2004, 292: 251-265).
  • Lamivudin gehört zu einer Gruppe sogenannter β-L-Nucleoside. Sie sind spiegelbildliche Verbindungen zu den natürlich vorkommmenden β-D-Nucleosiden und galten lange Zeit als enzymatisch nicht metabolisierbar und damit in biologischen Systemen als unwirksam.
  • Dieses. Dogma wurde erstmals 1992 durch die Befunde von Spadari et al. relativiert, die entdeckt hatten, daß β-L-Thymidin zwar von der zellulären Thymidinkinasel nicht umgesetzt wird, aber ein Substrat des entsprechenden Enzyms des Herpes simplex Virus 1 ist (Spadari et al., J Med Chem 1992, 35: 4214-4220). Später zeigte sich, daß β-L-Nucleoside nicht nur für einige virale, sondern auch für einige zelluläre Enzyme Substrate oder Hemmstoffe sein können (Review: Maury, Antiviral Chem Chemother 2000, 11: 165-190).
  • In der Folgezeit sind eine Vielzahl von β-L-Nucleosidanaloga in reiner Form synthetisiert worden, unter denen sich außer dem erwähnten Lamivudin (3TC; β-L-2',3'-Didesoxy-3'-thia-cytidin; Jeong et al., J Med Chem 1993, 36: 181-195), Emtricitabin (L-FTC; β-L-2',3'-Di-desoxy-5-fluor-3'-thiacytidin; Furman et al., Antimicrob Agents & Chemother 1992, 36: 2686-2692;), β-L-2'-Fluor-5-methylarabinofuranosyluracil (L-FMAU; Clevudin; Chu et al., Antimicrob Agents & Chemother 1995, 39: 979-981), β-L-2',3'-Didesoxycytidin und β-L-2',3'-Didesoxy-5-fluorcytidin (L-ddC, L-ddFC; Lin et al., J Med Chem 1994, 37: 798-803), β-L-2',3'-Didesoxy-2',3'-didehydrocytidin und β-L-2',3'-Didesoxy-2',3'-didehydro-5-fluorcytidin (L-d4C und L-d4FC; Lin et al., J Med Chem 1996, 39: 1757-1759), und β-L Thymidin (L-TdR; Telbivudin; von Janta-Lipinski et al., J Med Chem. 1998, 41: 2040-2046; Bryant et al., Antimicrob Agents & Chemother 2001, 45: 229-235) als wirksamste und vielversprechendste Hemmstoffe der HBV-Replikation in vitro und in vivo herausgestellt haben, die sich durch ihre z. T. außerordentlich geringe Zytotoxizität auszeichnen. Unter den D-Nucleosiden ist insbesondere Entecavir (BMS 200475), ein carbozyklisches Desoxyguanosin-Derivat zu nennen (Innaimo et al., Antimicrob Agents & Chemother 1997, 41: 1444-1448), das seine Überlegenheit gegenüber Lamivudin bei der Behandlung der Hepatitis B-Infektionen in einer ersten klinischen Studie unter Beweis gestellt hat (Lai et al., Gastroenterology 2002, 123:1831-1838).
  • Ein anderes vielversprechendes Purinnucleosid der D-Reihe ist 2',3'-Didesoxy-3'-fluorguanosin (Matthes et al., Antimicrob Agents & Chemother 1991, 1254-1257; Hafkemeyer et al., Antimicrob Agents & Chemother 1996, 40: 792-794; Löfgren et al., J. Viral Hepat 1996, 3: 61-65).
  • Weitere Synthesen von L-Nucleosiden sind beschrieben in Mugnaini et al., Bioorg Med Chem 2003, 11: 357-366; Marquez et al., J Med Chem 1990,33: 978; Lee et al., Nucleosides & Nuc-leotides 1999, 18: 537-540; Faraj et al., Nucleosides & Nucleotides 1997, 16: 1287-1290; Song et al., J Med Chem 2001, 44: 3985-3993; Kotra et al., J Med Chem 1997, 40: 19-44; Choi et al., Organic Lett 2002, 4: 305-307; Gumina et al., Curr Top Med Chem 2002, 2:1065-1086; Holy, Tetrahedron Lett. 1971, 189-193; Holy, Collect Czech Chem Commun 1972, 37: 4072-4082, außerdem beschreiben folgende Patente β-L-Nucleoside als potentielle Virostatika: Gosselin et al., US 6,395,716 , Schinazi et al., US 2002-0107221 A1; Chu et al., US 5,565,438 , US 5,567,688 , US 5,587,362 , WO 92/18517 der Yale University und University of Georgia Research Foundation, Inc.
  • Außer den β-L-Cytosin-Nucleosiden mit unmodifiziertem Cytosin, wie in β-L-Desoxycytidin (Bryant et al., Antimicrob Agents & Chemother 2001, 45:229-235), β-L-2',3'-Didesoxy-cytidin, (L-ddC; Lin et al., J Med Chem 1994, 37: 798-803), β-L-2',3'-Didesoxy-2',3'-didehydrocytidin (L-d4C; Lin et al., J Med Chem 1996, 39: 1757-1759), β-L-2'-Fluor-arabino-furanosylcytosin (L-FAC; Ma et al., J Med Chem 1996, 39: 2835-2843), β-L-Arabinofuranosylcytosin (L-AraC; Chu et al., US 5,567,688 ), β-L-2',3'-Didesoxy-2',3'-didehydro-2'-fluorcytidin (L-2'FddeC; Lee et al., J Med Chem 1999, 42:1320-1328) sind auch einige 5-modifizierte Cytosinderivate synthetisiert und untersucht worden, insbesondere 5-Fluorcytosinderivate, die entweder stärker wirksam sind als die Verbindungen mit unmodi-fizierten Basen, wie β-L-2',3'-Didesoxy-2',3'-didehydro-5-fluorcytidin (L-d4FC; Lin et al., J Med Chem 1996, 39: 1757-1759), gleich wirksam wie β-L-2',3'-Didesoxy-5-fluorcytidin (L-ddFC; Lin et al., J Med Chem 1994, 37: 798-803) oder β-L-2',3'-Didesoxy-2',3'-didehydro-2'-fluor-5-fluorcytidin (L-2'F-ddeFC; Lee et al., J Med Chem 1999, 42:1320-1328), schwä-cher wirksam sind wie β-L-2'-Desoxy-5-fluorcytidin (L-FdC; Bryant et al., Antimicrob Agents & Chemother 2001, 45:229-235) oder keine Wirkung gegenüber der HBV-Replikation zeigen, wie β-L-2'-Fluorarabinofuranosyl-5-fluorcytodin (L-FAFC; Ma et al., J Med Chem 1996, 39: 2835-2843) oder β-L-Arabinofuranosyl-5-fluorcytosin (L-AraFC; Griffon et al., Eur J Med Chem 2001, 36: 447-460).
  • Auch folgende 5-Chlor-, Brom und Methyl-modifizierten L-Cytosinnucleoside sind als wirkungslos bzw. wenig wirksam beschrieben worden: β-L-Desoxy-5-chlorcytidin (CldC; Bryant et al., Antimicrob Agents & Chemother 2001, 45:229-235), β-L-2'-Fluor-arabinofuranosyl-5-chlorcytosin, β-L-2'-Fluorarabinofuranosyl-5-bromcytosin (L-FAClC, L-FABrC; Ma et al., J Med Chem 1996, 39: 2835-2843), β-L-2',3'-Didesoxy-3'-thia-5-methylcytidin, β-L-2',3'-Di-desoxy-3'-thia-5-bromcytidin, β-L-2',3'-Didesoxy-3'-thia-5-chlorcytidin und β-L-2',3'-Dides-oxy-3'-fluor-5-methylcytidin (Dong et al., Proc Natl Acad Sci USA 1991, 88: 8495-8499; Matthes et al., unveröffentlicht), außerdem sind einige β-L-5-Methylcytosin-Nucleoside als wirksam gegenüber HBV-Infektionen beschrieben worden (Matthes et al., PCT patent application PCT/DE2004/002051).
  • Einige der genannten L-Nucleoside sind nicht nur wirksame Hemmstoffe der HBV-Replika-tion, sondern auch der HIV-Replikation. So ist z. B. Lamivudin auch für die Behandlung von HIV-Infektionen zugelassen. Weitere, schon erwähnte β-L-Cytosin-Nucleoside, wie L-ddC, L-d4C, L-d4FC, und FTC sind ebenfalls starke Hemmstoffe der HIV-Replikation, deren Bedeutung für die Therapie darin liegt, neue wirksame Verbindungen für die Kombinationstherapie zur Verfügung zu haben und damit möglichen Resistenzentwicklungen begegnen zu können (Menendez-Arias, Trends Pharmacol Sci 2002, 23:381-388).
  • Daneben gibt es ein Reihe von β-L-Nucleosiden, die nur die HBV-Replikation (z. B. L-FMAU, L-TdR, L-CdR, L-3'FddC, L- d4C), andere, die nur die HIV-Replikation (z. B. Abacavir) hemmen.
  • Alle genannten β-L-Nucleoside werden von den HBV- oder HIV-infizierten Zellen aufgenommen und müssen von zelleigenen Enzymen zu den Nucleosidtriphosphaten umgewandelt werden. Das erfolgt in der Regel schrittweise. Allerdings ist es auch möglich, statt der Nucleoside geeignete Nucleosid-Monophosphattriester einzusetzen, in denen die beiden negativen Phosphatladungen durch Esterbindungen maskiert werden, so dass diese Nucleosid-Monophosphattriester für die Zellen aufnahmefähig werden. Esterasen in der Zelle setzen daraus das Nucleosidmonophosphat frei, so dass auf diesem Wege der erste notwendige und manchmal nicht erfolgende Phosphorylierungsschritt der Nucleoside in der Zelle umgangen wird. Als geeignete Nucleosidmonophosphat-Prodrugs haben sich Phosphordiester erwiesen, die z. B. mit S-Acyl-2-thioethylgruppen (SATE) verknüpft sind (Lefebvre et al., J Med Chem 1995, 38: 3941-3950; Peyrottes at el., Mini Rev Med Chem 2004, 4: 395-408).
  • Nur in der Triphosphatform können die Nucleoside ihr eigentliches Target die HBV-DNA Po-lymerase, bzw. die Reverse Transcriptase in Konkurrenz zu den normalen Substraten binden und eine starke Hemmung ausüben. Das hat zur Folge, dass die viralen Genome nicht mehr synthetisiert werden können und die Virusproduktion zum Erliegen kommt. Diese Hemmung muss selektiv sein, d. h., sie muss auf die viralen Polymerasen beschränkt bleiben und darf nicht die zellulären DNA-Polymerasen miterfassen, da sonst – als Folge der Hemmung der Synthese zellulärer DNA – die Vermehrung schnell proliferierender Zellen beeinträchigt wäre.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, neue antiviral wirksame β-L-N4-Hydroxycytosin-Nucleoside zu entwickeln, die gegen Hepatitis B-Virus Infektionen und HIV-Infektionen wirksam sind und die bei guter Verträglichkeit und geringer Toxizität eine hohe Wirksamkeit gegen diese Infektion aufweisen.
  • Überraschenderweise zeigen neue β-L-N4-Hydroxycytosin-Desoxynucleosid-Derivate gemäß der Formel I Formel I
    Figure 00100001
    worin
    R = H, Halogen (F, Cl, Br, J), C1-C3-Alkyl
    und
    Figure 00110001
    wobei
    R1 = H, F
    R2 = H, F, OH, N3
    und R3 = OH, O-Acetyl, O-Palmitoyl, Alkoxy-Carbonyl, Carbamat, Phosphonat, Monophosphat, Bis-(S-Acyl-2-thioethyl)phosphat, Diphosphat oder Triphosphat bedeuten, eine hohe antivirale Aktivität gegen das HBV und HIV.
  • Bevorzugt sind β-L-Nucleoside gemäß der allgemeinen Formel I, wobei
    R = H, F, Cl, Br, J oder CH3 ist und Z mit R1, R2 und R3 die genannten Bedeutungen besitzen.
  • Besonders bevorzugt sind β-L-Nucleoside gemäß der allgemeinen Formel I, wobei
    R = H, F oder CH3 ist und Z die genannten Bedeutungen besitzt und
    R1 = H oder F, vorzugsweise H,
    R2 = H, F, OH oder N3 und
    R3 = OH darstellt.
  • Als besonders wirksam haben sich erwiesen:
    β-L-N4-Hydroxydesoxycytidin (β-L-HyCdR)
    β-L-5-Methyl-N4-hydroxydesoxycytidin (β-L-HyMetCdR)
    β-L-5-Fluor-N4-hydroxydesoxycytidin
    β-L-2',3'-Didesoxy-N4-hydroxycytidin (β-L-HyddC)
    β-L-2',3'-Didesoxy-5-fluor-N4-hydroxycytidin
    β-L-2',3'-Didehydro-2',3'-didesoxy-5-methyl-N4-hydroxycytidin
    β-L-2',3'-Didehydro-2',3'-didesoxy-N4-hydroxycytidin (β-L-HyddeC)
    β-L-2',3'-Didehydro-2',3'-didesoxy-5-fluor-N4-hydroxycytidin
    β-L-2',3'-Didehydro-2',3'-didesoxy-2'-fluor-N4-hydroxycytidin,
    β-L-2'-3'-Didesoxy-3'-thia-N4-hydroxycytidin (β-L-Hy3TC)
    β-L-2'-3'-Didesoxy-3'-thia-5-fluor-N4-hydroxycytidin
    β-L-3'-Azido-2',3'-didesoxy-N4-hydroxycytidin
    β-L-3'-Azido-2',3'-didesoxy-5-fluor-N4-hydroxycytidin,
    β-L-3'-Fluor-2',3'-didesoxy-N4-hydroxycytidin.
  • In der β-D-Reihe ist das N4-Hydroxydesoxycytidin seit vielen Jahren bekannt. Seine schnelle Spaltung zu Cytosin und Uracil haben jedoch verhindert, dass seine Wirkungen auf die Zellproliferation in vivo ausnutzbar gewesen sind (Nelson et al., Mol Pharmacol 1966, 2: 248-258). Als Ursache der antiproliferativen Wirkungen ist eine starke Hemmung der Thymidylat-synthase beschrieben worden (Goldstein et al., J Med Chem 1984, 27: 1259-1262), die zur Synthese weiterer Derivate von β-D-N4-Hydroxydesoxycytidin, und zwar der 5-Halogen- und 5-Hydroxymethyl-modifizierten Analoga geführt hat, die ebenfalls Hemmstoffe der Thymidylatsynthase sind (Rode et al., Biochemistry 1990, 29: 10835-10842; Felczak et al., J Med Chem 2000, 43: 4647-4656). Das β-D-5-Methyl-N4-Hydroxydesoxycytidin, insbesondere aber das Ribonucleosid β-D-N4-Hydroxycytidin sind durch ihre mutagene Wirkung bei Bakterien bekannt geworden (Janion, Mut Res 1978, 56: 225-234; Sledziewska et al., Mut Res 1980, 70: 11-16).
  • In jüngster Zeit hat sich das Ribonucleosid, also β-D-N4-Hydroxycytidin, als starker Hemmstoff der Replikation des Hepatitis C-Virus (HCV) und des Bovine viral diarrhoea virus (BVDV) erwiesen (Stuyver et al., Antimicrob Agents Chemother 2003, 47: 244-254), was weitere chemische Modifikationen induziert hat. So ist das β-D-3'-Desoxy-N4-Hydroxy-cytidin hergestellt und zusätzlich die 5-Position des Pyrimidinringes durch Halogen-, Methyl- oder 5-Trifluormethyl-Gruppen verändert worden. Darüber hinaus wurde in der gleichen Arbeit erstmals auch die Synthese der entsprechenden enantiomeren 5-modifizierten β-L-3'-Desoxy-N4-Hydroxycytidin-Derivate beschrieben, wobei sich alle dieses Derivate gegenüber HVC als unwirksam herausgestellt haben (Hollecker et al., Antiviral Chem Chemother 2004, 14: 33-55).
  • β-L-N4-Hydroxycytosin-Nucleoside, wie hier beansprucht, sind dagegen bisher nicht bekannt.
  • Gegenstand der Erfindung sind deshalb insbesondere die neuen β-L-N4-Hydroxycytosin-Nucleoside der allgemeinen Formel I, ihre Verwendung zur Herstellung pharmazeutischer Mittel, pharmazeutische Mittel, die diese Verbindungen enthalten sowie pharmazeutische Mittel, die mindestens eine dieser Verbindungen in Kombination mit weiteren Pharmaka, insbesondere in Kombinationspräparaten mit 3-Deazauridin enthalten. Die gleichzeitige Applikation mit z. B. 3-Deazauridin erhöht die Wirksamkeit signifikant.
  • 3-Deazauridin aktiviert die zelluläre Desoxycytidinkinase und sein intrazellulär gebildetes Tri-phosphat ist außerdem in der. Lage, die zelluläre CTP Synthase hemmen (Gao et al., Nucleosides Nucleotides Nucleic Acids 2000, 19: 371-377). Diese beiden Effekte auf den zellulären Desoxycytidinstoffwechsel haben die Konsequenz, daß 3-Deazauridin zu höheren Triphosphatspiegeln der erfindungsgemäßen β-L-N4-Hydroxycytosin-Nucleoside führt und dadurch ihre Wirksamkeit gegenüber der HBV- und HIV-Replikation stark erhöht wird.
  • Überraschenderweise wurde gefunden, dass die erfindungsgemäßen Nucleoside, d. h. die β-L-Methylcytosin-Nucleoside, mit einer hohen antiviralen Aktivität gegen ausgewählte Viren, insbesondere gegen Hepatitisviren, bevorzugt gegen Hepatitis B-Viren eingesetzt werden können. Bei den erfindungsgemäßen Nucleosiden bzw. Nucleosid-Analoga handelt es sich um Strukturen, die sich von den natürlich vorkommenden Nucleosiden in einigen Merkmalen unterscheiden, wobei jedoch eine Analogie zu natürlich vorkommenden Nucleosiden in zumindest zwei wesentlichen Punkten gegeben ist. Zum einen ist immer eine – gegebenenfalls auch modifizierte – Nucleobase erforderlich, die als Bindungsstelle zum komplementären viralen DNA-Mutterstrang nötig ist. Zum anderen muss eine funktionelle Gruppe in der vormaligen 5'-Position vorhanden sein, welche die Bildung eines energiereichen Triphosphates aus den erfindungsgemäßen Nucleosiden bzw. den Nucleosid-Analoga zulässt. Bei der Inhibierung des viralen Enzyms DNA-Polymerase kann erst das Nucleosidtriphoshat im Kettenverlängerungsprozess verwendet werden. Eine direkte Gabe des aktiven Nucleosidtriphosphats als Wirkstoff ist jedoch weniger bevorzugt, da diese im Blutplasma durch unspezifische Phosphatasen zu den entsprechenden freien Nucleosid-Analoga abgebaut werden. Zudem können Triphosphate aufgrund ihrer negativen Ladung keine Zellmembran überwinden und so nicht den Wirkort innerhalb der Zelle erreichen. Einige Viren, wie zum Beispiel Herpesviren, sind in der Lage, mit ihrer eigenen viralen Thymidin-Kinase die erfindungsgemäßen Nucleosid-Analoga in infizierten Zellen zum jeweiligen Nucleosidmonophosphat zu metabolisieren, welches wiederum von dem zelleigenen Enzym zum Triphosphat, dem eigentlichen wirksamen Metaboliten, umgewandelt wird.
  • Das Triphosphat konkurriert als alternatives Substrat mit dem natürlichen Substrat um den Einbau in die DNA. Insbesondere durch das Fehlen einer 3'-Hydroxyl-Funktion oder einer analogen Gruppe wird eine weitere Kettenverlängerung unterbunden. Es ist jedoch auch möglich, dass das Triphosphat als kompetetiver Inhibitor der viralen DNA-Polymerase wirkt. So ist es auf vielen wegen möglich, dass durch die erfindungsgemäße Struktur die Replikation des Virus gestört bzw. vollständig unterbunden wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden Derivate der erfindungsgemäßen Nucleoside eingesetzt. Hierbei kann es sich um Strukturen handeln, die Modifikationen aufweisen, die insbesondere die antivirale Aktivität erhöhen. Es kann sich aber auch um ein Salz, ein Phosphonat, ein Monophosphat, ein Diphosphat, ein Triphosphat, einen Ester oder ein Salz solcher Ester handeln. Vor teilhafterweise sind derartige Verbindungen effektiv in der antiviralen Prophylaxe und Therapie einsetzbar und weisen nur geringe bzw. gar keine Nebenwirkungen auf.
  • Die Herstellung der erfindungsgemäßen Verbindungen erfolgt nach an sich bekanntem Verfahren durch Abwandlung des β-L-Uridins bzw. des β-L-Thymidins, bzw. durch Kondensation von modifizierten β-L-Zuckern mit einem Heterozyklus, wie z. B. 5-Fluoruracil (Horwitz et al., J Org Chem 1967, 32: 817-818; Martin et al., J Med Chem 1990, 33: 2137-2145; Warshaw et al., J Med Chem 1990, 33: 1663-1666).
  • Die bevorzugten Verbindungen sind besonders geeignet zur Behandlung der klinischen Manifestation der viralen Hepatitis B-Infektion beim Menschen wie auch der prophylaktischen Behandlung von Hepatitis-Infektionen. Die bevorzugten Verbindungen hemmen besonders effektiv die Vermehrung von DNA-Viren auf der Stufe der virusspezifischen Transkription oder -Translation. Die Substanzen können insbesondere über die Inhibierung des Enzyms reverse Transkriptase oder eine über einen Kettenabbruch der wachsenden DNA-Kette die Vermehrung von Viren beeinflussen. Weiterhin können die erfindungsgemäßen Strukturen die Trennung eines Basenpaars und somit eine falsche Vereinigung bzw. Gefügeverschiebung in der wachsenden DNA-Kette verursachen oder sie verhindern die Bildung eines RNA-DNA-Hybrids und können so zum Kettenabbruch führen oder zur Inhibierung bzw. Modifizierung der viralen Replikationen. Sofern ausgewählte der erfindungsgemäßen Strukturen keine Kettenterminatoren sind, kann die Inkorporierung eines erfindungsgemäßen Nucleosids in die DNA durch die virale Transkriptase inhibierend wirken, weil das erfindungsgemäße Nucleosid mehrfache Mutationen in die anschließende Polymerisations- und Akkumulationszyklen einführt, wobei verschiedene solcher Mutationen zur Inhibierung des Virus führen. Es ist jedoch auch bevorzugt, dass die erfindungsgemäßen Strukturen – sofern sie kein Kettenterminator sind – oder in die DNA inkorporiert werden, eine inhibierende Wirkung dadurch erzeugen, dass sie an der aktiven oder allosterischen Bindungsstelle der reversen Transkriptase binden und dadurch eine konkurrierende, eine nicht-konkurrierende oder eine nicht-konkurrenzfähige Inhibierung verursachen. Die erfindungsgemäßen Nucleoside wiesen selbstverständlich ein sehr breites therapeutisches Spektrum auf. Es ist zum Beispiel möglich, dass sie im Zusammenhang mit anderen therapeutischen, bevorzugt antiviralen Mitteln synergistisch wirken, indem sie die therapeutische Wirkung additiv bzw. nicht-additiv erhöhen, insbesondere indem sie den therapeutischen Index erhöhen und/oder das von jeder einzelnen Verbindung ausgehende Toxizitätsrisiko reduzieren. Demgemäß können die erfindungsgemäßen Nucleoside bevorzugt auch in Kombinationstherapien eingesetzt werden, einschließlich verschiedenster Kombinationen mit bekannten therapeutischen Mitteln und pharmazeutisch annehmbaren Trägern. Selbstverständlich sind tiermedizinische Anwendungen ebenso möglich wie Futtermittelzusätze für sämtliche Wirbeltiere. Bevorzugt ist insbesondere die Anwendung am Menschen. Gemäß diesen Ausführungen können die erfindungsgemäßen Nucleoside besonders bevorzugt zur Verwendung als Arzneimittel verwendet werden. Die Nucleoside können hierbei allein, als Salz oder Derivat oder als Zusammensetzung angewendet werden. Pharmazeutisch verträgliche Salze der Verbindungen dieser Erfindungen schließen diejenigen ein, die von pharmazeutisch verträglichen anorganischen und organischen Säuren und Basen abgeleitet sind. Beispiele geeigneter Säuren schließen Chlorwasserstoff-, Bromwasserstoff-, Schwefel-, Salpeter-, Perchlor-, Fumar-, Malein, Phosphor-, Glycol-, Milch-, Salicyl-, Bernstein-, p-Toluolsulfon-, Wein-, Essig-, Citronen-, Methansulfon-, Ethansulfon-, Ameisen-, Benzoe-, Malon-, Naphthalin-2-sulfon- und Benzolsulfonsäure ein. Bevorzugte Säuren schließen Chlorwasserstoff-, Schwefel-, Methansulfon- und Ethansulfonsäure ein. Methansulfonsäure ist am stärksten bevorzugt. Andere Säuren, wie Oxalsäure, können, obwohl sie nicht selbst pharmazeutisch verträglich sind, bei der Herstellung von Salzen verwendet werden, die als Zwischenprodukte beim Erhalten der Verbindungen der Erfindung und ihrer pharmazeutisch verträglichen Säureadditionssalze verwendbar sind.
  • Salze, die von geeigneten Basen abgeleitet sind, schließen Alkalimetall-(zum Beispiel Natrium-), Erdalkalimetall-(zum Beispiel Magnesium-), Ammonium- und N-(C1-4-alkyl)4 +-Salze ein.
  • Kombinationen von Substituenten und Variablen, die durch diese Erfindung vorgestellt werden, sind bevorzugt diejenigen, die zur Bildung stabiler Verbindungen führen. Der Begriff "stabil", wie er hier verwendet wird, betrifft Verbindungen, die eine Stabilität besitzen, die ausreicht, um eine Herstellung zu erlauben, und die die Integrität der Verbindung für einen ausreichenden Zeitraum erhält, um für die hier ausführlich beschriebenen Zwecke verwendbar zu sein (zum Beispiel therapeutische oder prophylaktische Verabreichung an einen Säuger oder zur Verwendung bei Affinitätschromatographieanwendungen). Typischerweise sind solche Verbindungen bei einer Temperatur von 40 °C oder weniger, in Abwesenheit von Feuchtigkeit oder anderen chemisch reaktiven Bedingungen mindestens eine Woche stabil.
  • Die Verbindungen der vorliegenden Erfindung können in Form von Salzen verwendet werden, die von anorganischen oder organischen Säuren abgeleitet sind. Eingeschlossen unter solchen Säuresalzen sind zum Beispiel die folgenden: Acetat, Adipat, Alginat, Aspartat, Benzoat, Benzolsulfonat, Bisulfat, Citrat, Camphorat, Camphersulfonat, Cyclopentanpropionat, Digluconat, Dodecylsulfat, Ethansulfonat, Fumarat, Glucoheptanoat, Glycerophosphat, Hemisulfat, Heptanoat, Hexanoat, Hydrochlorid, Hydrobromid, Hydrojodid, 2-Hydroxyethansulfonat, Lactat, Maleat, Methansulfonat, 2-Naphthalinsulfonat, Nicotinat, Oxalat, Palmoat, Pektinat, Persulfat, 3-Phenylpropionat, Pikrat, Pivalat, Propionat, Succinat, Tartrat, Thiocyanat, Tosylat und Undecanoat.
  • Die Erfindung betrifft auch Nucleinsäuren, die als Baustein eine oder mehrere erfindungsgemäße Nucleoside enthalten. Derartige Nucleinsäuren können nach dem Fachmann bekannten Verfahren hergestellt werden, bevorzugt ist es, dass die erfindungsgemäßen Nucleinsäuren aus 2 bis 5000, vorzugsweise 10 bis 100 Nucleosidbausteinen aufgebaut sind, besonders bevorzugt aus 20 bis 40 Nucleosidbausteinen. Die erfindungsgemäßen Nucleinsäuren können ebenso wie die erfindungsgemäßen Nucleoside bevorzugt als antivirale, antibakterielle oder fungizide Mittel eingesetzt werden, bevorzugt als antivirale Mittel, insbesondere gegen Hepatitisinfektionen. Als anti-sense-Nucleinsäuren hybridisieren die erfindungsgemäßen Nucleinsäuren mit der DNA des Virus und inhibieren so die Transkription der Virus-DNA. Die Nucleinsäuren können insbesondere als Mittel gegen Hepatitis B, aber auch Herpes, HIV und andere eingesetzt werden, da sie vorteilhafterweise nur gering oder schwer durch zelleigene Restriktionsenzyme abgebaut werden können.
  • Die erfindungsgemäßen synthetischen Nucleinsäuren oder anti-sense-Nucleinsäuren können in Form einer therapeutischen Zusammensetzung oder Formulierung vorliegen, die für die Hemmung der DNA-Replikation in einer Zelle und bei der Behandlung menschlicher Hepatitisinfektionen und begleitender Erkrankungen in einem Tier verwendet werden können. Sie können als Teil einer pharmazeutischen Zusammensetzung bei einer Kombination mit einem physiologisch und/oder pharmazeutisch verträglichen Träger eingesetzt werden. Die Eigenschaften des Trägers werden von dem Verabreichungsweg abhängen. Eine derartige Zusammensetzung kann zusätzlich zu der synthetischen Nucleinsäure und dem Träger Verdünnungsstoffe, Füllstoffe, Salze, Puffer, Stabilisationsmittel, Lösungsmittel und andere bekannte Materialien enthalten. Die erfindungsgemäße pharmazeutische Zusammensetzung kann auch andere aktive Faktoren und/oder Stoffe enthalten, die eine Hemmung der HBV-Expression verstärken. Zum Beispiel können Kombinationen von synthetischen Nucleinsäuren, die jeweils gegen eine andere Region der HBV-Nucleinsäure gerichtet sind, in den erfindungsgemäßen pharmazeutischen Zusammensetzungen verwendet werden. Die erfindungsgemäße pharmazeutische Zusammensetzung kann ferner andere Chemotherapeutika für die Behandlung von Leberkarzinomen enthalten. Solche zusätzlichen Faktoren und/oder Stoffe können in die pharmazeutische Zusammensetzung eingebaut werden, um einen synergistischen Effekt mit den erfindungsgemäßen synthetischen Nucleinsäuren zu erzeugen oder um Nebenwirkungen der erfindungsgemäßen synthetischen Nucleinsäuren zu verringern. Auf der anderen Seite können die erfindungsgemäßen synthetischen Nucleinsäuren in Formu-lierungen eines bestimmten anti-HBV- oder anti-Krebs-Faktors und/oder -Stoffs für die Verringerung der Nebenwirkungen des anti-HBV-Faktors und/oder -Stoffs eingebaut werden.
  • Die erfindungsgemäße pharmazeutische Zusammensetzung kann in Form eines Liposoms vorliegen, in dem die erfindungsgemäßen synthetischen Nucleinsäuren zusätzlich zu anderen pharmazeutisch verträglichen Trägern mit amphipathischen Stoffen wie Lipiden, die in einer Aggregationsform als Micellen vorliegen, unlöslichen Monolayern, Flüssigkristallen oder Lamellenschichten, die in einer wässrigen Lösung vorliegen, kombiniert werden. Geeignete Lipide für eine liposomale Formulierung umfassen in nicht begrenzender Weise Monoglyceride, Diclyceride, Sulfatide, Lysolecithin, Phospholipide, Saponin, Gallensäuren und ähnliches. Eine Herstellung derartiger liposomaler Formulierungen erfolgt in an sich bekannter Weise und ist dem Fachmann bekannt. Die erfindungsgemäße pharmazeutische Zusammensetzung kann ferner andere Lipidträger wie Lipofektamin oder Cyclodextrine und ähnliches enthalten, wodurch die Bereitstellung der Nucleinsäuren an die Zellen verstärkt wird, oder sie kann Polymere mit einer verzögerten Freisetzung enthalten.
  • Die Erfindung betrifft auch ein pharmazeutisches Mittel, das mindestens ein erfindungsgemäßes Nucleosid und/oder eine erfindungsgemäße Nucleinsäure umfasst, gegebenenfalls zusammen mit üblichen Hilfsstoffen, bevorzugt Trägern, Adjuvantien und/oder Vehikeln. Ein pharmazeutisches Mittel im Sinne der Erfindung ist jedes Mittel im Bereich der Medizin, welches in der Prophylaxe, Diagnose, Therapie, Verlaufskontrolle oder Nachbehandlung von Patienten eingesetzt werden kann, die insbesondere mit Viren einschließlich Hepatitis-Viren so in Kontakt gekommen sind, dass sich zumindest zeitweise eine pathogene Modifikation des Gesamtzustandes bzw. des Zustandes einzelner Teile des Organismus etablieren konnte. So ist es beispielsweise möglich, dass das pharmazeutische Mittel im Sinne der Erfindung ein Vakzin, ein Immuntherapeutikum oder ein Immunprophylaktikum ist. Das pharmazeutische Mittel im Sinne der Erfindung kann die erfindungsgemäßen Nukleoside bzw. die erfindungsgemäßen Nucleosinsäuren umfassen und/oder ein akzeptables Salz oder Komponenten von diesen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Salze anorganischer Säuren handeln, wie zum Beispiel der Phosphorsäure, bzw. um Salze organischer Säuren. Weiterhin ist es möglich, dass die Salze frei von Carboxylgruppen sind und von anorganischen Basen abgeleitet wurden, wie zum Beispiel Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Kalzium- oder Eisenhydroxyde oder auch von organischen Basen wie Isopropylamin, Trimethylamin, 2-Ethylaminoethanol, Histidin und anderen. Beispiele für flüssige Träger sind sterile wässrige Lösungen, die keine weiteren Materialien oder aktiven Ingredenzien umfassen, wie beispielsweise Wasser oder solche, die einen Puffer wie zum Beispiel Natriumphosphat mit einem physiologischen pH-Wert umfassen oder eine physiologische Salzlösung bzw. beides, wie zum Beispiel phosphatgepufferte Natriumchloridlösung. Weitere flüssige Träger können mehr als nur ein Puffersalz, wie zum Beispiel Natrium- und Kaliumchlorid, Dextrose, Propylenglycol, Polyethylenglycol oder andere umfassen.
  • Flüssige Zusammensetzungen der pharmazeutischen Mittel können zusätzlich eine flüssige Phase, auch unter dem Ausschluss von Wasser, umfassen. Beispiele solcher zusätzlichen flüssigen Phasen sind Glycerin, Pflanzenöle, organische Ester oder Wasser-Öl-Emulsionen. Die pharmazeutische Zusammensetzung bzw. das pharmazeutische Mittel enthält typischerweise einen Gehalt von mindestens 0,1 Gew.-% der erfindungsgemäßen Nucleoside oder Nucleinsäuren bezogen auf die gesamte pharmazeutische Zusammensetzung. Die jeweilige Dosis bzw. der Dosisbereich für die Gabe des erfindungsgemäßen pharmazeutischen Mittels ist groß genug, um den gewünschten prophylaktischen oder therapeutischen antiviralen Effekt zu erreichen. Hierbei sollte die Dosis nicht so gewählt werden, dass unerwünschte Nebeneffekte dominieren. Im Allgemeinen wird die Dosis mit dem Alter, der Konstitution, dem Geschlecht des Patienten variieren sowie selbstverständlich auch in Bezug auf die Schwere der Erkrankung. Die individuelle Dosis kann sowohl in Bezug auf die primäre Erkrankung als auch in Bezug auf das Eintreten zusätzlicher Komplikationen eingestellt werden. Die exakte Dosis ist durch einen Fachmann mit bekannten Mitteln und Methoden feststellbar, beispielsweise durch die Feststellung des Virentiters in Abhängigkeit der Dosis bzw. in Abhängigkeit des Impfschemas oder der pharmazeutischen Träger und ähnlichem. Die Dosis kann hierbei je nach Patient individuell gewählt werden. Beispielsweise kann eine vom Patienten noch tolerierte Dosis des pharmazeutischen Mittels eine solche sein, deren Bereich im Plasma oder in einzelnen Organen lokal im Bereich von 0,1 bis 10000 μM liegt, bevorzugt zwischen 1 und 100 μM. Alternativ kann die Dosis auch in Bezug auf das Körpergewicht des Patienten bezogen berechnet werden. In einem solchen Fall wäre beispielsweise eine typische Dosis des pharmazeutischen Mittels in einem Bereich zwischen 0,1 μg bis 100 μg per kg Körpergewicht einzustellen, bevorzugt zwischen 1 und 50 μg/kg. Weiterhin ist es jedoch auch möglich, die Dosis nicht in Bezug auf den gesamten Patienten, sondern in Bezug auf einzelne Organe zu bestimmen. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn das erfindungsgemäße pharmazeutische Mittel beispielsweise in einem Biopolymer, eingebracht in den jeweiligen Patienten, in der Nähe bestimmter Organe mittels einer Operation platziert wird. Dem Fachmann sind mehrere Biopolymere bekannt, die Nucleoside oder Nucleinsäuren in einer gewünschten Art und Weise freisetzen können. Ein solches Gel kann beispielsweise 1 bis 1000 μg der erfindungsgemäßen Verbindungen bzw. des pharmazeutischen Mittels pro ml Gelkomposition beinhalten, bevorzugt zwischen 5 bis 500 μg/ml und besonders bevorzugt zwischen 10 und 100 mg/ml. In solch einem Fall wird das therapeutische Mittel als feste, gelartige oder als flüssige Komposition verabreicht.
  • Bevorzugt kann das pharmazeutische Mittel weiter ein oder mehrere zusätzliche Mittel aus der Gruppe antiviraler, fungizider oder antibakterieller Mittel und/oder Immun stimulatoren umfassen. Bevorzugt handelt es sich bei dem antiviralen Mittel um Protease-Hemmstoffe und/oder Reverse-Transkriptase-Hemmstoffe. Bei den Immunstimulatoren handelt es sich bevorzugt um Bropirimin, anti-humane alpha-Interferon Antikörper, IL-2, GM-CSF, Interferone, Diethyldithiocarbamat, Tumor-Nekrose-Faktoren, Naltrexon, Tuscarasol und/oder rEPO.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Träger ausgewählt aus der Gruppe umfassend Füllmittel, Streckmittel, Bindemittel, Feuchthaltemittel, Sprengmittel, Lösungsverzögerer, Resorptionsbeschleuniger, Netzmittel, Adsorbtionsmittel, und/oder Gleitmittel.
  • Hierbei handelt es sich bei den Füll- und Streckmitteln bevorzugt Stärken, Milchzucker, Rohrzucker, Glukose, Mannit und Kieselsäure, bei dem Bindemittel, bevorzugt Carbocymethylcellulose, Alginate, Gelatine, Polyvinylpyrrolidon, bei dem Feuchthaltemittel bevorzugt um Glycerin, bei dem Sprengmittel bevorzugt um Agar-Agar, Calciumcarbonat und Natriumcarbonat, bei dem Lösungsverzögerer vorzugsweise um Paraffin und bei dem Resorptionsbeschleuniger bevorzugt um quarternäre Ammoniumverbindungen, bei dem Netzmittel bevorzugt um Cetylalkohol und Glycerinmonostearat, bei dem Adsorptionsmittel bevorzugt um Kaolin und Bentonit und bei dem Gleitmittel bevorzugt um Talkum, Calcium- und Magnesiumstearat und feste Polythylenglykole oder Gemische der aufgeführten Stoffe.
  • Die Erfindung betrifft auch Vektoren, Zellen und/oder Organismen, die ein erfindungsgemäßes Nucleosid, eine erfindungsgemäße Nucleinsäure und/oder ein erfindungsgemäßes pharmazeutisches Mittel aufweisen.
  • Die Erfindung betrifft auch die Verwendung der erfindungsgemäßen Nucleoside, der erfindungsgemäßen Nucleinsäuren und/oder des erfindungsgemäßen pharmazeutischen Mittels in der Prophylaxe oder Therapie einer viralen, bakteriellen, fungiziden und/oder parasitären Infektion oder von Krebs. Dem Fachmann ist beispielsweise bekannt, dass Viren verschiedene Tumoren auslösen können. Das Auslösen dieser Tumoren kann mit den erfindungsgemäßen Verbindungen prophylaktisch verhindert oder therapeutisch behandelt werden. Es ist selbstverständlich auch möglich, die erfindungsgemäßen Strukturen beispielsweise in einer Antikrebskombinationstherapie zu nutzen. Dem Fachmann ist weiterhin bekannt, dass zusätzlich zu den Viren die mit den viralen Erkrankungen assoziierten oder isoliert auftretenden Bakterien ein medizinisches Problem darstellen. Zahlreiche Bakterien haben Resistenzen gegen die bekannten antibakteriellen Mittel. Die erfindungsgemäßen Verbindungen können zur Prophylaxe und Behandlung auch von bakteriellen Infektionen verwendet werden. Weiterhin können die erfindungsgemäßen Verbindungen auch zur Herstellung von Arzneimitteln für die Behandlung und Prophylaxe bakterieller Infektionen verwendet werden. Hierbei kann es sich bevorzugt um Bakterien der Gattungen Escherichia coli, Salmonella spp., Shigella flexneri, Citrobacter freundii, Klebsiella pneumoniae, Vibrio spp., Haemophilus influenzae, Yersinia enterolitica, Pasturella haemolytica, und Proteus spp. handeln.
  • Die Erfindung betrifft in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Verwendung der erfindungsgemäßen Verbindungen zur Verhinderung der Inkorporierung anderer Nucleoside während der Transkription in einer wachsenden DNA-Kette, zur Verhinderung der Bildung eines DNA-RNA-Hybrids, zur Trennung eines Basenpaares oder zur konkurrierenden Inhibierung einer wachsenden DNA-Kette.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die erfindungsgemäßen Verbindungen genutzt, um virale Erkrankungen, die mit einem der folgenden Viren oder einer Kombination dieser kombiniert sind, prophylaktisch oder therapeutisch zu behandeln: Hepatitis-Virus, HIV, Bovines Immundefizienzvirus, humanes T-Zell Leukämievirus, Felines Immundefizienzvirus, Caprines Arthritis Enzephalitis Virus, Equines infektiöses Anämievirus, Ovines Maedi-Visna Virus, Visna-Lentivirus und andere. Bevorzugt werden DNA-Viren behandelt. Dem Fachmann ist bekannt, dass derartige virale Infektionen mit bakteriellen, fungiziden, parasitären oder anderen Infektionen kombiniert auftreten können.
  • Besonders bevorzugt ist die Verwendung, wenn das Hepatitis Virus ein Hepatitis B- oder ein Hepatitis D-Virus ist.
  • Besonders bevorzugt ist es weiterhin, dass das erfindungsgemäße pharmazeutische Mittel Hemmstoffe der HBV-DNA Polymerase umfasst. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass das pharmazeutische Mittel zur Behandlung – insbesondere von Hepatistis B – weitere wirksame anti-HBV Mittel enthält, bevorzugt PMEA (Adefovir-Dipivoxil), Famciclovir, Penciclovir, Diaminopurin-dioxolan (DAPD), Clevudin (L-FMAU), Entecavir, Interferon oder Thymosin α 1 und/oder Hemmstoffe der Nucleokapsidbildung, insbesondere Heteroarylpyrimidine.
  • Bevorzugt ist es weiterhin, dass die Mittel pegyliert sind.
  • Außerdem ist es besonders bevorzugt, dass das Mittel zusätzliche Mittel enthält, die imstande sind, die Funktion zellulärer Proteine auszuschalten, welche für die Vermehrung von HBV essentiell sind.
  • Besonders bevorzugt ist es auch, dass es Mittel gegen Viren umfasst, die resistent gegenüber Lamivudin oder einem anderen Cytosinnucleosid, wie z. B. Emtricitabin (L-FTC), L-ddC, L-ddeC, L-dC und/oder Elvucitabin (L-fD4C) sind.
  • Bevorzugt kann dieses Mittel auch gegen Leberkrebserkrankungen eingesetzt werden, die durch eine chronische Hepatitis ausgelöst wurden, insbesondere durch HBV.
  • Es ist weiterhin bevorzugt, dass die β-L-Nucleoside die Wirkung von anderen pharmazeutischen Mitteln, nicht-additiv, additiv oder synergistisch verstärkten den therapeutischen Index erhöhen und/oder dass von den jeweiligen Verbindungen ausgehende Toxizitätsrisiko mindern.
  • Ein bevorzugtes HIV im Sinne der Erfindung ist das HIV-1 mit den Subtypen A bis J (HIV-1 Gruppe M) gemäß den Subtypen-Unterteilungen des Standes der Technik und das entfernt verwandte HIV-O (HIV-1 Gruppe O). Bevorzugte Hauptsubtypen sind 1A, 1B, 1C und 1D. Die Subtypen 1E, 1G und 1H sind eng mit HIV-1A verwandt und ebenfalls bevorzugt. Die bevorzugten HIV-1A und 1C sowie 1B und 1D zeigen untereinander Homologien. Das ebenfalls bevorzugte HIV-O ist heterogener in den einzelnen Virusisolaten als HIV-1. Eine Einteilung in Subtypen läßt sich nicht vornehmen. Weiterhin bevorzugt ist HIV-2, welches in die Subtypen A bis E unterteilt werden kann. Es hat eine mildere Pathogenität als HIV-1 und hat sich deshalb langsamer verbreitet. Die genetische Variabilität führt zu Änderungen der externen Hüllproteine. Der Einfluss auf den Zelltropismus, sowie die Frage, in wie weit das mit unterschiedlichen Transmissionswahrscheinlichkeiten einher geht, ist nicht ausreichend geklärt. Die Behandlung von Doppelinfektionen mit verschiedenen Subtypen (z.B. B und E) ist ebenfalls bevorzugt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die erfindungsgemäßen Nucleoside kombiniert mit 3-Deazauridin eingesetzt. Eine kombinierte Verwendung kann die zeitgleiche oder zeitversetzte Gabe bedeuten. Die kombinierte Gabe kann beispielsweise in einem Kombinationsmittel erfolgen.
  • Das Kombinationsmittel im Sinne der Erfindung kann beispielsweise so beschaffen sein, dass in einer Lösung oder in einem Feststoff, wie zum Beispiel einer Tablette, erfindungsgemäße Nucleoside und 3-Deazauridin zusammen enthalten sind. Hierbei kann das Verhältnis von erfindungsgemäßen Nucleosiden und 3-Deazauridin frei variieren. Bevorzugt ist ein Verhältnis von erfindungsgemäßen Nucleosiden und 3-Deazauridin im Bereich von 1 : 10000 bis 10000 : 1. Innerhalb dieses Bereiches kann das Verhältnis von erfindungsgemäßen Nucleosiden und 3-Deazauridin je nach gewünschter Anwendung variieren. Selbstverständlich können die mindestens zwei Bestandteile – erfindungsgemäße Nucleoside und 3-Deazauridin – auch so zusammen in eine Lösung oder einen Feststoff eingebracht werden, dass diese zeitversetzt freigegeben werden. Das Kombinationsmittel im Sinne der Erfindung kann jedoch auch aus zwei separaten Lösungen bzw. zwei separaten Feststoffen bestehen, wobei die eine Lösung bzw. der eine Feststoff im Wesentlichen 3-Deazauridin und die andere Lösung bzw. der andere Feststoff im Wesentlichen erfindungsgemäße Nucleoside umfasst. Hierbei ist es möglich, dass die beiden Lösungen oder Feststoffe mit einem gemeinsamen oder mit getrennten Trägern assoziiert sind. Die beiden Lösungen und/oder die beiden Feststoffe können zum Beispiel in einer Kapsel als gemeinsamen Träger vorliegen. Eine solche Formulierung des erfindungsgemäßen Kombinationsmittels ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die erfindungsgemäßen Nucleosiden- und die 3-Deazauridin-Gabe zeitversetzt erfolgen sollen. Das heißt, zunächst wird der Organismus mit erfindungsgemäßen Nucleosiden in Kontakt gebracht, beispielsweise durch Infusion oder durch orale Gabe, um dann zeitversetzt mit dem anderen Bestandteil des Kombinationsmittels in Kontakt gebracht zu werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass das Kombinationsmittel mit üblichen galenischen Methoden und Verfahren so bereitgestellt wird, dass der Organismus zunächst mit 3-Deazauridin und danach mit den erfindungsgemäßen Nucleosiden in Kontakt gebracht werden. Es ist also bevorzugt, den Organismus sequentiell mit den Bestandteilen des Kombinationsmittels in Kontakt zu bringen. Die Zeitspanne zwischen der Gabe der beiden Bestandteile des erfindungsgemäßen Kombinationsmittels bzw. die Erstfreisetzung von erfindungsgemäßen Nucleosiden oder 3-Deazauridin richtet sich nach dem Alter, dem Geschlecht, der Gesamtkonstitution des Patienten, der Krankheit oder nach anderen Parametern, die durch den behandelnden Arzt zum Beispiel durch Vorversuche bestimmt werden können.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die erfindungsgemäßen Verbindungen als Prodrug, als Futtermittelzusatz und/oder als Trinkwasserzusatz eingesetzt, wobei die Verwendung als Futtermittelzusatz und/oder als Trinkwasserzusatz in der Veterinärmedizin bevorzugt ist.
  • Besonders bevorzugt ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Verbindung als Prodrug. Die Ausnutzung der Endocytose für die zelluläre Wirkstoffaufnahme polarer Verbin dungen ist zwar für einige, besonders langlebige Substanzen sehr wirkungsvoll, lässt sich aber nur sehr schwer auf eine allgemeinere Anwendung übertragen. Eine Alternative hierzu bildet das dem Fachmann allgemein bekannte Prodrug-Konzept. Definitionsgemäß enthält ein Prodrug seinen Wirkstoff in Form eines nicht aktiven Vorläufer-Metabolyten. Man kann zwischen teilweise mehrteiligen Carrier-Prodrug-Systemen und Biotransformations-Systemen unterscheiden. Letztere enthalten den aktiven Wirkstoff in einer Form, die eine chemische bzw. eine biologische Metabolisierung erfordert. Dem Fachmann sind solche Prodrug-Systeme bekannt, zum Beispiel Valacyclovir als Vorläufer von Acyclovir oder andere. Carrier-Prodrug-Systeme enthalten den Wirkstoff als solchen, gebunden an eine Maskierungsgruppe, die sich durch einen möglichst einfachen kontrollierbaren Mechanismus abspalten lässt. Die erfindungsgemäße Funktion von Maskierungsgruppen bei den erfindungsgemäßen Nucleosiden ist die Neutralisierung der negativen Ladung am Phosphatrest zur verbesserten Zellaufnahme. Sofern die erfindungsgemäßen Nucleoside mit einer Maskierungsgruppe verwendet werden, kann diese zusätzlich auch andere pharmakologische Parameter beeinflussen, wie zum Beispiel die orale Bioverfügbarkeit, die Gewebeverteilung, die Pharmakokinetik sowie die Stabilität gegenüber unspezifischen Phosphatasen. Die verzögerte Freisetzung des Wirkstoffs kann außerdem einen Depoteffekt mit sich bringen. Weiterhin kann eine modifizierte Metabolisierung eintreten, wodurch eine höhere Wirkstoffeffizienz oder organische Spezifität erreicht wird. Im Falle einer Prodrug-Formulierung werden die Maskierungsgruppe oder eine Linkergruppe, die die Maskierungsgruppe an den Wirkstoff bindet, so ausgewählt, dass das Nucleosid-Prodrug eine ausreichende Hydrophilie aufweist, um im Blutserum gelöst zu werden, eine ausreichende chemische und enzymatische Stabilität besitzt, um zum Wirkort zu gelangen sowie eine solche Hydrophilie besitzt, dass diese für einen diffusionskontrollierten Membrantransport geeignet ist. Weiterhin soll sie eine chemisch oder enzymatisch induzierte Freisetzung des Wirkstoffs innerhalb eines sinnvollen Zeitraums ermöglichen und selbstverständlich sollen die freigesetzten Hilfskomponenten keine Toxizität aufweisen. Im Sinne der Erfindung kann jedoch auch das Nucleosid ohne eine Maske bzw. einen Linker und eine Maske als Prodrug aufgefasst werden, da die virale DNA-Polymerase inhibierende Struktur ein energiereiches Triphosphat ist, welches durch enzymatische und biochemische Vorgänge zunächst aus dem aufgenommenen Nucleosid in der Zelle bereitgestellt werden muss.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die erfindungsgemäßen Verbindungen als Gel, Puder, Pulver, Tablette, Retard-Tablette, Premix, Emulsion, Aufgussformulierung, Tropfen, Konzentrat, Granulat, Sirup, Pellet, Boli, Kapsel, Aerosol, Spray und/oder Inhalat zubereitet und/oder in dieser Form angewendet. Die Tabletten, Dragees, Kapseln, Pillen und Granulate können mit den üblichen, gegebenenfalls Opakisierungsmitteln enthaltenden, Überzügen und Hüllen versehen sein und auch so zusammengesetzt sein, dass sie den oder die Wirkstoffe nur oder bevorzugt in einem bestimmten Teil des Intestinaltraktes gegebenenfalls verzögert abgeben, wobei als Einbettungsmassen zum Beispiel Polymersubstanzen und Wachse verwendet werden können.
  • Die Arzneimittel dieser Erfindung können bevorzugt zur oralen Verabreichung in einer beliebigen oral verträglichen Dosierungsform verwendet werden, die Kapseln, Tabletten und wässrige Suspensionen und Lösungen einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist. Im Fall von Tabletten zur oralen Verwendung schließen Träger, die häufig verwendet werden, Lactose und Maisstärke ein. Gleitmittel, wie Magnesium stearat, werden auch typischerweise zugesetzt. Zur oralen Verabreichung in Kapselform schließen verwendbare Verdünnungsmittel Lactose und getrocknete Maisstärke ein. Wenn wässrige Suspensionen oral verabreicht werden, wird der Wirkstoff mit Emulgier- und Suspendiermitteln kombiniert. Falls gewünscht, können bestimmte Süßmittel und/oder Geschmacksstoffe und/oder Farbmittel zugesetzt werden.
  • Der oder die Wirkstoffe können gegebenenfalls mit einem oder mehreren der oben angegebenen Trägerstoffe auch in mikroverkapselter Form vorliegen.
  • Suppositorien können neben dem oder den Wirkstoffen die üblichen wasserlöslichen oder wasserunlöslichen Trägerstoffe enthalten, zum Beispiel Polyethylenglycole, Fette, zum Beispiel Kakaofett und höhere Ester (zum Beispiel C14-Alkohol mit C16-Fettsäure) oder Gemische dieser Stoffe).
  • Salben, Pasten, Cremes und Gele können neben dem oder den Wirkstoffen die üblichen Trägerstoffe enthalten, zum Beispiel tierische und pflanzliche Fette, Wachse, Paraffine, Stärke, Tragant, Cellulosederivate, Polyethylenglycole, Silikone, Bentonite, Kieselsäure, Talkum und Zinkoxid oder Gemische dieser Stoffe.
  • Puder und Sprays können neben dem oder den Wirkstoffen die üblichen Trägerstoffe enthalten, zum Beispiel Milchzucker, Talkum, Kieselsäure, Aluminiumhydroxid, Calciumsilikat und Polyamidpulver oder Gemische dieser Stoffe. Sprays können zusätzlich die üblichen Treibmittel, zum Beispiel Chlorfluorkohlenwasserstoffe, enthalten.
  • Lösungen und Emulsionen können neben dem oder den Wirkstoffen die üblichen Trägerstoffe wie Lösungsmittel, Lösungsvermittler und Emulgatoren, zum Beispiel Wasser, Ethylalkohol, Isopropylalkohol, Ethylcarbonat, Ethylacetat, Benzylalkohol, Benzylbenzoat, Propylenglykol, 1,3-Butylenglykol, Dimethylformamid, Öle, insbesondere Baumwollsaatöl, Erdnussöl, Maiskeimöl, Olivenöl, Ricinusöl und Sesamöl, Glycerin, Glycerinformal, Tetrahydofurfurylalkohol, Polyethylenglycole und Fettsäureester des Sorbitans oder Gemische dieser Stoffe enthalten. Zur parenteralen Applikation können die Lösungen und Emulsionen auch in steriler und blutisotonischer Form vorliegen.
  • Suspensionen können neben dem oder den Wirkstoffen die üblichen Trägerstoffe wie flüssige Verdünnungsmittel, zum Beispiel Wasser, Ethylalkohol, Propylenglykol, Suspendiermittel, zum Beispiel ethoxilierte Isostearylalkohole, Polyoxyethylensorbit- und Sorbitan-Ester, mikrokristalline Cellulose, Aluminiummetahydroxid, Bentonit, Agar-Agar und Tragant oder Gemische dieser Stoffe enthalten.
  • Die Arzneimittel können in Form einer sterilen injizierbaren Zubereitung, zum Beispiel als sterile injizierbare wässrige oder ölige Suspension, vorliegen. Diese Suspension kann auch im Fachgebiet bekannten Verfahren unter Verwendung geeigneter Dispergier- oder Netzmittel (wie zum Beispiel Tween 80) und Suspendiermittel formuliert werden. Die sterile injizierbare Zubereitung kann auch eine sterile injizierbare Lösung oder Suspension in einem ungiftigen parenteral verträglichen Verdünnungs- oder Lösungsmittel, zum Beispiel als Lösung in 1,3-Butandiol, sein. Zu den verträglichen Vehikeln und Lösungsmitteln, die verwendet werden können, gehören Mannit, Wasser, Ringer-Lösung und isotonische Natriumchloridlösung. Außerdem werden üblicherweise sterile, nichtflüchtige Öle als Lösungsmittel oder Suspendiermedium verwendet. Zu diesem Zweck kann ein beliebiges mildes nichtflüchtiges Öl einschließlich synthetischer Mono- oder Diglyceride verwendet werden. Fettsäuren, wie Ölsäure und ihre Glyceridderivate sind bei der Herstellung von Injektionsmitteln verwendbar, wie es natürliche pharmazeutisch verträgliche Öle, wie Olivenöl oder Rizinusöl, insbesondere in ihren polyoxyethylierten Formen sind. Diese Öllösungen oder Suspensionen können auch einen langkettigen Alkohol wie Ph.Helv., oder einen ähnlichen Alkohol enthalten als Verdünnungs- oder Dispergiermittel.
  • Die genannten Formulierungsformen können auch Färbemittel, Konservierungsstoffe sowie geruchs- und geschmacksverbesserte Zusätze, zum Beispiel Pfefferminzöl und Eukalyptusöl und Süßmittel, zum Beispiel Saccharin, enthalten. Die Wirkstoffe der Formel (I) und (II), d. h. die erfindungsgemäßen Nucleoside sollen in den aufgeführten pharmazeutischen Zubereitungen vorzugsweise in einer Konzentration von etwa 0, 1 bis 99,5, vorzugsweise von etwa 0, 5 bis 95 Gew.-% der Gesamtmischung vorhanden sein.
  • Die aufgeführten pharmazeutischen Zubereitungen können außer den Verbindungen der Formel (I) und (II) auch weitere pharmazeutische Wirkstoffe enthalten. Die Herstellung der oben aufgeführten pharmazeutischen Zubereitungen erfolgt in üblicher Weise nach bekannten Methoden, zum Beispiel durch Mischen des oder der Wirkstoffe mit dem oder den Trägerstoffen.
  • Die genannten Zubereitungen können bei Mensch und Tier entweder oral, rektal, parenteral (intravenös, intramuskulär, subkutan), intracisternal, intravaginal, intraperitoneal, lokal (Puder, Salbe, Tropfen) und zur Therapie von Infektionen in Hohlräumen, Körperhöhlen angewendet werden. Als geeignete Zubereitung kommen Injektionslösungen, Lösungen und Suspensionen für die orale Therapie, Gele, Aufgussformulierungen, Emulsionen, Salben oder Tropfen in Frage. Zur lokalen Therapie können ophtalmologische und dermato logische Formulierungen, Silber- und andere Salze, Ohrentropfen, Augensalben, Puder oder Lösungen verwendet werden. Bei Tieren kann die Aufnahme auch über das Futter oder Trinkwasser in geeigneten Formulierungen erfolgen. Ferner können Gele, Pulver, Puder, Tabletten, Retard-Tabletten, Premixe, Konzentrate, Granulate, Pellets, Tabletten, Boli, Kapseln, Aerosole, Sprays, Inhalate bei Mensch und Tier angewendet werden. Ferner können die erfindungsgemäßen Verbindungen in andere Trägermaterialien wie zum Beispiel Kunststoffe, (Kunststoffketten zur lokalen Therapie), Kollagen oder Knochenzement eingearbeitet werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die erfindungsgemäßen Verbindungen, das heißt das erfindungsgemäße Nucleosid, die erfindungsgemäße Nucleinsäure, die erfindungsgemäßen pharmazeutischen Mittel bzw. Vektoren, Zellen und Organismen in einer Konzentration von 0,1 bis 99,5, bevorzugt von 0,5 bis 95, besonders bevorzugt von 20 bis 80 Gew.-% in einer Zubereitung eingebracht. Das heißt, die erfindungsgemäßen Verbindungen sind in den oben aufgeführten pharmazeutischen Zubereitungen, zum Beispiel Tabletten, Pillen, Granulaten und anderen, vorzugsweise in einer Konzentration von 0,1 bis 99,5 Gew.-% der Gesamtmischung vorhanden. Die Wirkstoffmenge, das heißt die Menge einer erfindungsgemäßen Verbindung, die mit den Trägermaterialien kombiniert wird, um eine einzige Dosierungsform zu erzeugen, wird von dem Fachmann in Abhängigkeit von dem zu behandelnden Wirt und der besonderen Verabreichungsart variieren können. Nach Besserung des Zustandes eines Wirts bzw. eines Patienten kann der Anteil der wirksamen Verbindung in der Zubereitung so geändert werden, dass eine Erhaltungsdosis vorliegt. Anschließend kann die Dosis oder Frequenz der Verabreichung oder beides als Funktion der Symptome auf eine Höhe verringert werden, bei der der verbesserte Zustand beibehalten wird. Wenn die Symptome auf das gewünschte Niveau gelindert worden sind, sollte die Behandlung aufhören. Patienten können jedoch eine Behandlung mit Unterbrechung auf Langzeitbasis nach beliebigem Wiederauftreten von Erkrankungssymptomen benötigen. Demgemäß ist der Anteil der Verbindungen, das heißt ihre Konzentration, in der Gesamtmischung der pharmazeutischen Zubereitung ebenso wie ihre Zusammensetzung oder Kombination variabel und kann vom Fachmann aufgrund seines Fachwissens modifiziert und angepasst werden.
  • Dem Fachmann ist bekannt, dass die erfindungsgemäßen Verbindungen mit einem Organismus, bevorzugt einem Menschen oder einem Tier, auf verschiedenen Wegen in Kontakt gebracht werden können. Weiterhin ist dem Fachmann bekannt, dass insbesondere die pharmazeutischen Mittel in verschiedenen Dosierungen appliziert werden können. Die Applikation sollte hierbei so erfolgen, dass die virale Erkrankung möglichst effektiv bekämpft wird bzw. der Ausbruch einer solchen Krankheit in einer prophylaktischen Gabe verhindert wird. Die Konzentration und die Art der Applikation kann vom Fachmann durch Routineversuche eruiert werden. Bevorzugte Applikationen der erfindungsgemäßen Verbindungen sind die orale Applikation in Form von Pulver, Tabletten, Saft, Tropfen, Kapseln oder ähnlichem, die rektale Applikation in Form von Zäpfchen, Lösungen und ähnlichem, parenteral in Form von Injektionen, Infusionen und Lösungen, Inhalation von Dämpfen, Aerosolen und Stäuben und Pflastern sowie lokal in Form von Salben, Pflastern, Umschlägen, Spülungen und ähnlichem. Bevorzugt erfolgt das In-Kontakt-Bringen der erfindungsgemäßen Verbindungen prophylaktisch oder therapeutisch. Bei einer prophylaktischen Gabe soll die Infektion mit den genannten Viren zumindest dergestalt verhindert werden, dass nach Eindringen einzelner Viren, beispielsweise in eine Wunde, eine weitere Vermehrung dieser stark vermindert wird oder dass eingedrungene Viren nahezu vollständig abgetötet werden. Bei einem therapeutischen In-Kontakt-Bringen liegt bereits eine Infektion des Patienten vor und die bereits im Körper befindlichen Viren sollen entweder abgetötet oder in ihrer Vermehrung gehemmt werden. Weitere hierfür bevorzugte Applikationsformen sind beispielsweise die subkutane, die sublinguale, die intravenöse, die intramuskuläre, die intraperitoneale und/oder die topische.
  • Die Eignung der gewählten Applikationsformen wie auch der Dosis, des Applikationsschemas, der Adjuvanswahl und dergleichen kann beispielsweise durch Entnahme von Serum-Alliquoten aus dem Patienten, das heißt dem Mensch oder dem Tier, und dem Testen auf das Vorhandensein von Viren, das heißt dem Bestimmen des Virentiters, im Verlauf des Behandlungsprotokolls bestimmt werden. Alternativ und begleitend hierzu kann der Zustand der Leber, aber auch die Menge von T-Zellen oder anderen Zellen des Immunsystems, auf herkömmliche Weise begleitend bestimmt werden, um einen Gesamtüberblick über die immunologische Konstitution des Patienten und insbesondere die Konstitution von stoffwechselwichtigen Organen, insbesondere der Leber, zu erhalten. Zusätzlich kann der klinische Zustand des Patienten auf die gewünschte Wirkung, insbesondere die antiinfektiöse, bevorzugt die antivirale Wirkung hin beobachtet werden. Da – wie bereits dargestellt – insbesondere Hepatitis, aber auch HIV oder andere Erkrankungen mit weiteren, beispielsweise bakteriellen oder fungiziden Infektionen oder Tumorerkrankungen assoziiert sein können, ist es auch möglich, den Verlauf dieser begleitenden Infektionen oder Tumorerkrankungen zusätzlich klinisch mit zu verfolgen. wenn eine unzureichende antivirale Effektivität erzielt wird, kann der Patient mit erfindungsgemäßen Mitteln oder anderen bekannten Medikamenten modifiziert und weiterbehandelt werden, von denen eine Verbesserung der Gesamt konstitution erwartet werden kann. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Träger oder Vehikeln des pharmazeutischen Mittels zu modifizieren oder den Verabreichungsweg zu variieren. Neben der oralen Aufnahme kann es dann zum Beispiel vorgesehen sein, dass Injektionen beispielsweise intramuskulär oder subkutan oder in die Blutgefäße ein weiterer bevorzugter Weg für die therapeutische Verabreichung der erfindungsgemäßen Verbindungen sind. Zeitgleich kann auch die Zufuhr über Katheter oder chirurgische Schläuche angewendet werden.
  • Neben den bereits ausgeführten Konzentrationen bei der Anwendung der erfindungsgemäßen Verbindungen, können in einer bevorzugten Ausführungsform die Verbindungen weiterhin in einer Gesamtmenge von 0,05 bis 500 mg/kg Körpergewicht je 24 Stunden eingesetzt werden, bevorzugt von 5 bis 100 mg/kg Körpergewicht. Hierbei handelt es sich vorteilhafterweise um eine therapeutische Menge, die verwendet wird, um die Symptome einer Störung oder responsiven, pathologisch physiologischen Kondition zu verhindern oder zu verbessern. Die verabreichte Menge ist ausreichend, um die Infektion oder Ausbreitung des infektiösen Agens wie Hepatitis B oder HIV, im Rezipienten zu verhindern oder zu hemmen. Die Wirkung der erfindungsgemäßen Verbindung auf die genannten Viren in Hinsicht auf ihr prophylaktisches oder therapeutisches Potential zeigt sich zum Beispiel als Inhibition der Virusinfektion, als Inhibition der Synscytiumbildung, als Inhibition der Fusion zwischen Virus und Targetmembran, als Verminderung oder Stabilisierung der Vermehrungsrate der Viren in einem Organismus oder anders. Die therapeutische Wirkung kann beispielsweise darin bestehen, dass durch die Applikation der erfindungsgemäßen Verbindungen als erwünschter Nebeneffekt bestimmte antivirale Medikamente besser wirken oder durch Verminderung der Dosis die Anzahl der Nebenwirkungen dieser Medikamente reduziert wird. Selbstverständlich schließt die therapeutische Wirkung auch ein direktes Einwirken auf die Viren in einem Wirt ein. Das heißt jedoch, die Wirkung der erfindungsgemäßen Verbindungen ist nicht auf eine Eliminierung der Viren beschränkt, sondern umfasst das gesamte Spektrum vorteilhafter Wirkungen in der Prophylaxe und Therapie. Selbstverständlich wird die Dosis vom Alter, der Gesundheit und dem Gewicht des Empfängers, dem Grad der Krankheit, der Art einer notwendigen gleichzeitigen Behandlung, der Häufigkeit der Behandlung und der Art der gewünschten Wirkungen und der Nebenwirkungen abhängen. Die tägliche Dosis von 0,05 bis 500 mg/kg Körpergewicht kann einmalig oder mehrfach angewendet werden, um die gewünschten Ergebnisse zu erhalten. Die Dosishöhen pro Tag sind bei der Vorbeugung und bei der Behandlung einer Virusinfektion einschließlich einer Hepatitis B Infektion anwendbar. Typischerweise werden insbesondere pharmazeutischen Mittel zur etwa 1- bis 7-maligen Verabreichung pro Tag oder alternativ oder zusätzlich als kontinuierliche Infusion verwendet. Solche Verabreichungen können als chronische oder akute Therapie angewendet werden. Die Wirkstoffmengen, die mit den Trägermaterialien kombiniert werden, um eine einzelne Dosierungsform zu erzeugen, können in Abhängigkeit von dem zu behandelnden Wirt und der besonderen Verabreichungsart selbstverständlich variieren. Bevorzugt ist es, die Targetsdosis auf 2 bis 5 Applikationen zu verteilen, wobei bei jeder Applikation 1 bis 2 Tabletten mit einem Wirkstoffgehalt von 0,05 bis 500 mg/kg Körpergewicht verabreicht werden. Selbstverständlich ist es möglich, den Wirkstoffgehalt auch höher zu wählen, beispielsweise bis zu einer Konzentration bis 5000 mg/kg. Beispielsweise können Tabletten auch retardiert sein, wodurch sich die Anzahl der Applikationen pro Tag auf 1 bis 3 vermindert. Der Wirkstoffgehalt der retardierten Tabletten kann 3 bis 3000 mg betragen. Wenn der Wirkstoff – wie ausgeführt – durch eine Injektion verabreicht wird, ist es bevorzugt, 1- bis 8-mal pro Tag bzw. durch Dauerinfusion den Wirt mit den erfindungsgemäßen Verbindungen in Kontakt zu bringen, wobei Mengen von 4 bis 4000 mg pro Tag bevorzugt sind. Die bevorzugten Gesamtmengen pro Tag haben sich in der Humanmedizin und in der Veterinärmedizin als vorteilhaft erwiesen. Es kann erforderlich sein, von den genannten Dosierungen abzuweichen und zwar in Abhängigkeit von der Art und dem Körpergewicht des zu behandelnden Wirts, der Art und der Schwere der Erkrankung, der Art der Zubereitung der Applikation des Arzneimittels sowie dem Zeitraum bzw. dem Intervall, innerhalb welchem die Verabreichung erfolgt. So kann es in einigen Fällen bevorzugt sein, den Organismus mit weniger als den genannten Mengen in Kontakt zu bringen, während in anderen Fällen die angegebene Wirkstoffmenge überschritten werden muss. Die Festlegung der jeweils erforderlichen optimalen Dosierungen und der Applikationsart der Wirkstoffe kann durch den Fachmann aufgrund seines Fachwissens leicht erfolgen.
  • In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die erfindungsgemäßen Verbindungen, das heißt das Nucleosid, die Nucleinsäure, das pharmazeutische Mittel, der Vektor, die Zellen und/oder der Organismus, in einer Einzelgabe von 1 bis 80, insbesondere von 3 bis 30 mg/kg Körpergewicht eingesetzt. Wie auch die Gesamtmenge pro Tag kann auch die Menge der Einzelgabe pro Applikation von dem Fachmann aufgrund seines Fachwissens variiert werden. Die erfindungsgemäß verwendeten Verbindungen können in den genannten Einzelkonzentrationen und Zubereitungen zusammen mit dem Futter bzw. mit Futterzubereitungen oder mit dem Trinkwasser auch in der Veterinärmedizin gegeben werden. Eine Einzeldosis enthält vorzugsweise die Menge Wirkstoff, die bei einer Applikation verabreicht wird, und die gewöhnlich einer ganzen, einer halben Tagesdosis oder einem Drittel oder einem Viertel einer Tagesdosis entspricht. Die Dosierungseinheiten können demgemäß bevorzugt 1, 2, 3 oder 4 oder mehrere Einzeldosen oder 0,5, 0,3 oder 0,25 einer Einzeldosis enthalten. Bevorzugt wird die Tagesdosis der erfindungsgemäßen Verbindungen auf 2 bis 10 Applikationen verteilt, bevorzugt auf 2 bis 7, besonders bevorzugt auf 3 bis 5 Applikationen. Selbstverständlich ist auch eine Dauerinfusion der erfindungsgemäßen Mittel möglich.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden bei jeder oralen Applikation der erfindungsgemäßen Verbindungen 1 bis 2 Tabletten gegeben. Die erfindungsgemäßen Tabletten können mit dem Fachmann bekannten Überzügen und Hüllen versehen sein und auch so zusammengesetzt werden, dass sie den oder die Wirkstoffe nur bei bevorzugten, in einem bestimmten Teil des Wirts freigeben.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können die erfindungsgemäßen Verbindungen mit mindestens einem anderen bekannten pharmazeutischen Mittel eingesetzt werden. Das heißt, die erfindungsgemäßen Verbindungen können in einer prophylaktischen oder therapeutischen Kombination in Verbindung mit den bekannten Arzneimitteln eingesetzt werden. Diese Kombinationen können gemeinsam, zum Beispiel in einer einheitlichen pharmazeutischen Formulierung verabreicht werden, oder getrennt, zum Beispiel in Form einer Kombination aus Tabletten, Injektion oder anderen Medikamenten, die zu gleichen oder zu unterschiedlichen Zeiten verabreicht werden, mit dem Ziel, die gewünschte prophylaktische oder therapeutische Wirkung zu erzielen. Bei diesen bekannten Mitteln kann es sich um Mittel handeln, die die Wirkung der erfindungsgemäßen Nucleoside steigern. Insbesondere wurde auf dem anti bakteriellen Sektor gefunden, dass eine breite Vielfalt von Antibiotika die Wirkung von Nucleosiden verbessert. Dies schließt Mittel wie Benzylpyrimidine, Pyrimidine, Sulphoamide, Rifampicin, Tobramycin, Fusidinsäure, Clindamycin, Chloramphenicol und Erythromycin ein. Demzufolge betrifft eine zusätzliche Ausführungsform der Erfindung eine Kombination, in der das zweite Mittel wenigstens eines aus den vorstehend erwähnten antiviralen oder antibakteriellen Mitteln oder Klassen von Mitteln ist. Es sei auch darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäßen Verbindungen und Kombinationen auch in Verbindung mit immunmodulatorischen Behandlungen und Therapien verwendet werden können.
  • Typischerweise gibt es ein optimales Verhältnis der erfindungsgemäßen Verbindung(en) untereinander und/oder mit anderen therapeutischen oder wirkungssteigernden Mitteln (wie Transportinhibitoren, Stoffwechselinhibitoren, Inhibitoren für die Nierenausscheidung oder Glukuronidation, wie Probenecid, Acetaminophen, Aspirin, Lorazepan, Cimetidin, Ranitidin, Colifibrat, Indomethacin, Ketoprofen, Naproxen etc.) in dem die Wirkstoffe in einem optimalen Verhältnis vorliegen. Ein optimales Verhältnis ist als das Verhältnis definiert, bei dem die erfindungsgemäße(n) Verbindung(en) mit einem anderen therapeutischen Mittel oder Mitteln so ist, dass die therapeutische Gesamtwirkung größer ist als die Summe der Wirkungen der einzelnen therapeutischen Mittel. Das optimale Verhältnis findet man üblicherweise, wenn die Mittel im Verhältnis von 10:1 bis 1:10, 20:1 bis 1:20, 100:1 bis 1:100 und 500:1 bis 1:500 vorliegen. Gelegentlich wird eine verschwindend geringe Menge eines therapeutischen Mittels genügen, um die Wirkung eines oder mehrerer anderer Mittel zu steigern. Zusätzlich ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Verbindungen in Kombinationen besonders nützlich, um das Risiko der Resistenzentwicklung herabzusetzen. Selbstverständlich können die erfindungsgemäßen Verbindungen wie die Nucleoside oder Nucleinsäuren in Kombination mit anderen bekannten antiviralen Mitteln verwendet werden. Dem Fachmann sind derartige Mittel bekannt. Die erfindungsgemäßen Verbindungen können demgemäß mit allen herkömmlichen Mitteln, insbesondere anderen Arzneimitteln, verabreicht werden, die für die Verwendung- im Zusammenhang insbesondere mit Hepatitis-Arzneimitteln verfügbar sind, entweder als einzelne Arzneimittel oder in Kombination von Arzneimitteln. Sie können allein verabreicht werden oder in Kombination mit diesen.
  • Bevorzugt ist es, dass die erfindungsgemäßen Verbindungen mit den anderen bekannten pharmazeutischen Mitteln im Verhältnis von etwa 0,005 zu 1 verabreicht werden. Bevorzugt ist es, die erfindungsgemäßen Verbindungen mit insbesondere virushemmenden Mitteln im Verhältnis von 0,05 bis etwa 0,5 Teilen zu etwa 1 Teil der bekannten Mittel zu verabreichen. Hierbei kann es sich auch um tumurhemmende oder antibakterielle Mittel handeln. Die pharmazeutische Zusammensetzung kann in Substanz oder als wässrige Lösung vorliegen zusammen mit anderen Materialen wie Konservierungsmitteln, Puffersubstanzen, Mitteln die zur Einstellung der Osmolarität der Lösung vorgesehen sind etc.
  • Die Erfindung betrifft auch die Verwendung der erfindungsgemäßen Nucleinsäuren als anti-sense-Nucleinsäuren, insbesondere in der antiviralen Therapie. Dem Fachmann ist bekannt, dass er Nucleinsäuren als anti-sense-Nucleinsäuren einsetzen kann. Die erfindungsgemäße Nucleinsäure dient bevorzugt dazu, die Hybridisierung der RNA während der Translation zu verhindern, indem die RNA der Viren mit den erfindungsgemäßen Nucleinsäuren hybridisiert. Die erfindungsgemäßen Nucleinsäuren können insbesondere als Mittel gegen Hepatitis B verwendet werden, da sie nicht oder nur schwer durch zelleigene Restriktionsenzyme abgebaut werden. Ganz allgemein hybridisiert die erfindungsgemäße Nucleinsäure mit der DNA des Hepatitis B-Virus und erschwert so neben der Translation auch die Transkription zur Virus-DNA.
  • Die erfindungsgemäßen Nucleoside und die erfindungsgemäßen Nucleinsäuren können zur Herstellung pharmazeutischer Mittel verwendet werden. Somit ist es möglich, dass die erfindungsgemäße Lehre auch ein Verfahren zur Behandlung einer viralen, bakteriellen, fungiziden und/oder parasitären Infektion oder von Krebs betrifft, wobei die erfindungsgemäßen Nucleoside und/oder Nucleinsäuren mit einem Organismus in Kontakt gebracht werden. Die Behandlung im Sinne der Erfindung schließt die prophylaktische wie auch die therapeutische Behandlung ein. Die erfindungsgemäßen Verbindungen können bevorzugt zum Schutz von Organismen, insbesondere von humanen Patienten, gegen eine Virusinfektion während eines speziellen Ereignisses, wie zum Beispiel einer Entbindung, oder über einen ausgedehnten Zeitraum, in einem Land, in dem ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis B besteht, verwendet werden. Die erfindungsgemäßen Verbindungen können dann allein oder mit anderen Prophylaktika oder anderen antiviralen Mitteln, die die Wirksamkeit jedes Mittels steigern, verwendet werden. Vorteilhafterweise können die erfindungsgemäßen Nucleoside bevorzugt nach oraler Verabreichung leicht in den Blutstrom von Säugern, insbesondere Humansäugern, adsorbiert werden. Vorteilhafterweise zeigen die Verbindungen eine gute Wasserlöslichkeit und eine konsistente orale Verfügbarkeit. Insbesondere die gute orale Verfügbarkeit macht die erfindungsgemäßen Verbindungen zu ausgezeichneten Mitteln für oral verabreichte Behandlungs- und Vorbeugungskuren gegen eine virale Infektion, insbesondere eine Hepatitis B Infektion. Selbstverständlich sind die erfindungsgemäßen Verbindungen nicht nur oral biologisch verfügbar, sondern sie weisen außerdem vorteilhafterweise auch einen hohen therapeutischen Index auf, der vor allem die Toxizität gegen die antivirale Wirkung misst. Demgemäß sind die erfindungsgemäßen Verbindungen bei geringeren Dosishöhen wirksamer als ausgewählte bekannte antivirale Mittel und vermeiden die toxische Wirkung, die mit diesen Arzneistoffen verbunden ist. Das Potential der erfindungsgemäßen Verbindung, in Dosen abgegeben zu werden, die ihre wirksamen antiviralen Anteile weit überschreiten, ist insbesondere vorteilhaft beim Verlangsamen oder Verhindern der Möglichkeit einer Entwicklung resistenter Varianten. Vor allem während der prophylaktischen Behandlung können erfindungsgemäße Verbindungen in einem gesunden, aber auch in einem viral infizierten, insbesondere an einem Hepatitis B-Virus infizierten Patienten, entweder als einzelnes Mittel oder zusammen mit anderen antiviralen Mitteln, die bevorzugt im Replikationszyklus von Hepatitis Viren stören, eingesetzt werden. Der Einsatz der erfindungsgemäßen Verbindungen in der Prophylaxe und Therapie erfolgt nach dem Fachmann bekannten Wegen. Sofern das Verfahren zur Behandlung einer viralen Infektion mit den erfindungsgemäßen Nucleosiden eine Kombinationstherapie darstellt, übt jedes eingesetzte Mittel, das heißt die bekannten Verbindungen als auch die erfindungsgemäße Verbindung, eine additive, nicht-additive oder synergistische Wirkung beim Hemmen der Virenreplikation aus, da es vorteilhafterweise vorgesehen sein kann, dass jedes Mittel an einer anderen Stelle der Replikation der Viren wirkt. Das Verfahren solcher Kombinationstherapien kann auch vorteilhafterweise die Dosierung eines herkömmlichen antiviralen Mittels verhindern, für die eine gewünschte therapeutische oder prophylaktische Wirkung im Vergleich dazu (wenn das Mittel allein verabreicht wird), erforderlich sein würde. Solche Kombinationen des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Behandlung viraler Erkrankungen können die Nebenwirkungen herkömmlicher Thera pien mit einzelnen antiviralen Mitteln verringern oder eliminieren, wobei sie vorteilhafterweise die antivirale Wirkung dieser Mittel nicht stören, sondern synergistisch erhöhen. Diese Kombinationen verringern das Potential einer Resistenz gegen die Therapie mit einzelnen Mitteln, während die damit verbundene Toxizität vorteilhafterweise minimiert wird. Diese Kombinationen können auch die Wirksamkeit des herkömmlichen Mittels erhöhen, ohne die damit verbundene Toxizität zu erhöhen. Insbesondere ist es bevorzugt, dass die Verbindungen gemäß dieser Erfindung zusammen mit anderen antiviralen oder antibakteriellen bzw. fungiziden Mitteln in einer additiven oder synergistischen Weise die Rephikation des genetischen Materials von Viren verhindern. Bevorzugte Kombinationstherapien schließen unter anderem die Verabreichung einer erfindungsgemäßen Verbindung mit ACTddi, ddC, d4T, 3TC oder eine Kombination hiervon ein. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass im erfindungsgemäßen Verfahren oder bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Verbindungen eine Gabe mit anderen Nucleosidderivaten bzw. mit viralen Reverse-Transkriptase-Hemmstoffen oder Proteasehemmstoffen bevor-zugt ist. Die gemeinsame Verabreichung der erfindungsgemäßen Verbindungen mit viralen Reverse-Transkriptase-Hemmstoffen oder Aspartyl-Protease-Hemmstoffen zeigt eine additive oder synergistische Wirkung, wodurch die Virenreplikation oder – Infektion oder beide oder Symptome, die hiermit assoziiert sind, verhindert, im Wesentlichen verringert oder vollständig eliminiert werden. Die Verabreichung einer Kombination von Mitteln kann gegenüber der Gabe von einzelnen Mitteln bevorzugt sein. Die erfindungsgemäßen Verbindungen können auch zusammen mit Immunmodulatoren bzw. Immunstimulatoren verwendet werden; bevorzugte Immunmodulatoren oder Immunstimulatoren sind: Propirimin, anti-humane α-Interferon-Antikörper, IL-2, GM-CSF, Interferon α, Diethyldithiocarbamat, Tumor-Nekrose-Faktor, Naltrexon, Tuscarasol, rEPO und Antibiotika wie zum Beispiel Pentamidinisethionat; aber auch Mittel, die mit viralen Erkrankungen verbundene maligne Tumoren verhindern oder bekämpfen. Bei dem Verfahren zur Behandlung der viralen, bakteriellen, fungiziden und/oder parasitären Infektion oder von Krebs können die erfindungsgemäßen Verbindungen – wie bereits oben ausgeführt – mit verträglichen Trägern, Adjuvantien oder Vehikeln verabreicht werden. Pharmazeutisch verträgliche Träger, Adjuvantien und Vehikel, die in den Arzneimitteln dieser Erfindung verwendet werden können, schließen Ionenaustauscher, Aluminiumoxid, Aluminiumstearat, Lecithin, selbstemulgierende Arzneistoffabgabesysteme (SEDDS), wie dα-Tocopherolpolyethylenglycol-1000-succinat, oder andere ähnliche polymere Abgabematrices, Serumproreine, wie Humanserumalbumin, Pufferstoffe, wie Phosphate, Glycin, Sorbinsäuren, Kaliumsorbat, partielle Glyceridgemische gesättigter pflanzlicher Fettsäuren, Wasser, Salze oder Elektrolyte, wie Protaminsulfat, Dinatriumhydrogenphosphat, Kaliumhydrogenphosphat, Natriumchlorid, Zinksalze, kolloidales Siliciumdioxid, Magnesiumtrisilicat, Polyvinylpyrrolidon, Stoffe auf Cellulosebasis, Polyethylenglycol, Natriumcarboxymethylcellulose, Polyacrylate, Wachse, Polyethylen-Polyoxypropylen-Blockpolymere, Polyethylenglycol und Wollfett ein, aber sind nicht darauf beschränkt. Cyclodextrine, wie α-, β-, und γ-Cyclodextrin, oder chemisch modifizierte Derivate, wie Hydroxyalkylcyclodextrine, einschließlich 2- und 3-Hydroxypropyl-β-cyclodextrine, oder andere löslich gemachte Derivate können auch vorteilhafterweise verwendet werden, um die Abgabe der erfindungsgemäßen Verbindungen zu steigern. Im Zusammenhang mit dem Verfahren können die erfindungsgemäßen Verbindungen oral, parenteral, durch Inhalationsspray, topisch, rektal, nasal, bukkal, vaginal oder über ein implantiertes Reservoir verabreicht werden. Die orale Verabreichung oder die Verabreichung durch Injektion ist als Form des In-Kontakt-Bringens bevorzugt. Die Arzneimittel dieser Erfindung können beliebige herkömmliche ungiftige pharmazeutisch verträgliche Träger, Adjuvantien oder Vehikel enthalten. In einigen Fällen kann der pH-Wert der Formulierung mit pharmazeutisch verträglichen Säuren, Basen oder Puffern eingestellt werden, um die Stabilität der formulierten Verbindung oder ihrer Abgabeform zu erhöhen. Der Begriff parenteral, wie er hier verwendet wird, schließt subkutane, intrakutane, intravenöse, intramuskuläre, intraartikuläre, intrasynoviale, intrasternale, intrathekale, intraläsionale und intrakranielle Injektions- oder Infusionsverfahren in Form des In-Kontakt-Bringens ein.
  • Die Erfindung betrifft auch einen Kit, der die erfindungsgemäßen Verbindungen umfasst, gegebenenfalls mit einer Information zum Kombinieren der Inhalte des Kits. Die Informationen zum Kombinieren der Inhalte des Kits betreffen die Verwendung des Kits zur Prophylaxe und/oder Therapie von Erkrankungen, insbesondere viralen Erkrankungen. Die Informationen können sich beispielsweise auch auf ein Therapieschema beziehen, das heißt auf ein konkretes Injektions- oder Applikationsschema, auf die zu verabreichende Dosis oder anderes.
  • Die erfindungsgemäßen Nucleosid-Analoga weisen zahlreiche Vorteile auf. Humane und tierische Organismen müssen sich im Laufe ihrer Individualentwicklung mit zahlreichen Krankheitserregern auseinandersetzen. Diese Erreger können beispielsweise Pilze, Bakterien, aber ganz besonders auch Viren darstellen. Jedes Jahr erkranken weltweit Millionen Menschen bzw. Nutztiere an viralen Erkrankungen, wobei zahlreiche dieser Infektionen mit signifikanten Beeinträchtigungen der Gesundheit einhergehen. Erkrankungen mit dem menschlichen Immundefizienzvirus mit den Hepatitisviren bzw. HIV können unter Umständen unbehandelt über einen längeren Zeitraum zum Tode führen.
  • Die Viren, mit denen sich ein Organismen auseinandersetzen müssen, unterscheiden sich stark von ihrem infektiösen Potential. Zu den sehr infektiösen Viren gehören die Hepatitis B-Viren (HBV), die Entzündungen der Leber hervorrufen können, die regelmäßig mit Leberzellschädigungen einhergehen, wobei sich bei chronischen Verläufen mit ausgewählten Viren, wie zum Beispiel den Hepatitisviren B, C und D, die Leberschädigung bis zum Lebertumor entwickeln kann.
  • Um Viren in einem Wirtsorganismus – beispielsweise einem Menschen oder einem landwirtschaftlichen Nutz- oder Haustier – erfolgreich bekämpfen zu können, wurden im Stand der Technik verschiedene antivirale Therapien entwickelt. Bei zahlreichen dieser Therapien handelt es sich um Chemotherapien, die die Replikation pathogener Viren in der Wirtszelle unterbinden sollen. Als Angriffspunkt für die hierbei verwendeten so genannten Virusstatika kommen verschiedene Phasen der Replikation wie Adsorption, Penetration, Translation, Transkription der viralen Gene, Replikation der Nucleinsäure sowie der Zusammenbau der Viruspartikel in Frage. Die Virus-Adsorptionsinhibitoren Wechselwirken mit kationischen Regionen des viralen Hüllproteins und verhindern dadurch eine Assoziation mit den Rezeptoren der potentiellen Wirtszelle. Die Inhibitoren der Virus-Zell-Fusion verhindern im Gegensatz zu den Adsorptionsinhibitoren nicht schon die Anbindung, sondern erst die Verschmelzung mit der Wirtszelle unter Bildung einer gemeinsamen Membran. Eine weitere Möglichkeit ist die Inhibierung des Eindringens unter Freisetzung des viralen Genoms, wie es im Stand der Technik beispielsweise für Picorna-Viren beschrieben ist. Weiterhin ist es möglich, die Transkription und die Proteinbiosynthese der Viren zu blockieren. Im Stand der Technik sind weiterhin Verfahren zur Inhibierung der viralen DNA-Polymerase beschrieben. Die Inhibierung der viralen DNA-Polymerase ist im Stand der Technik insbesondere für Herpesviren offenbart. Die DNA-Polymerase der Herpesviren hat unterschiedliche Aufgaben. Sie ist unter anderem für die Einschleusung der viralen Erbinformationen des Genoms der Wirtszelle verantwortlich, für die RNA-abhängige DNA-Synthese, für die DNA-abhängige DNA-Synthese und sie besitzt weitere Aufgaben. Viele der heute bekannten erfolgreich angewendeten antiviralen Verbindungen sind nucleosidanaloge Substanzen, die jedoch in ihrer antiviralen Aktivität vor allem auf Herpesviren beschränkt sind.
  • Da die genannten Strategien insbesondere bei Herpesviren erfolgreich sind und bei anderen Viren zum Teil weniger erfolgreich angewendet werden können, ist es erforderlich gewesen, für jede unterschiedliche Virengruppe unterschiedliche Therapien zu entwickeln. So stehen beispielsweise für die Behandlung von Hepatitis B seit Jahren gentechnisch hergestellte Vakzine zur Verfügung, die jedoch bereits infizierten Menschen nicht mehr helfen können, und den erwähnten chronischen Verlauf dieser Krankheit nicht mehr signifikant beeinflussen können. Die erfindungsgemäßen Nucleoside vermeiden diese aufgeführten Nachteile des Standes der Technik.
  • Im Folgenden soll die Erfindung anhand von Beispielen näher erläutert werden, ohne auf diese Beispiele beschränkt zu sein.
  • 1. Synthese von 4-Hydroxyaminopyrimidin-2(1H)-on-β-L-Nucleosiden aus den entsprechenden Uracil- oder Thymin-Nucleosiden.
  • 1.1 Synthese des 1-(2-Desoxy-β-L-ribofuranosyl)-4-hydroxyaminopyrimidin-2(1H)-ons (β-L-N4-Hydroxy-desoxycytidin)
  • 1-(2, 3-Di-O-Benzoyl-2-desoxy-β-L-ribofuranosyl)-uracil (1,3 g, 2,98 mMol) wird in Triethylamin (1,8 ml, 12,9 mMol) und wasserfreiem Acetonitril (70 ml) gelöst. Die Lösung wird in einer Argonatmosphäre auf 0 °C gekühlt und mit 2,4,6-Tri-isopropyl-benzolsulfonylchlorid (1,95 g, 6,3 mMol) und 4-Dimethylaminopyridin (300 mg, 2 mMol) versetzt. Das Reaktionsgemisch wird unter Rühren bei Raumtemperatur über Nacht aufbewahrt. Anschließend wird Hydroxylamin Hydrochlorid (450 mg, 6,47 mMol) hinzugefügt und die Reaktionslösung wird bei Raumtemperatur für 24 Stunden gerührt. Danach werden Wasser (50 ml) und Chloroform (75 ml) addiert. Die organische Phase wird mit gesättigter Natriumchloridlösung gewaschen und über Natriumsulfat getrocknet. Der nach dem Vertreiben des Lösungsmittels im Vakuum erhaltene Rückstand wird durch Säulenchromatographie an Kieselgel mit Chloroform/Methanol (98/2, v/v) als Elutionsmittel gereinigt. Aus den entsprechenden Fraktionen wird 1-{2, 3-Di-O-Benzoyl-β-L-ribofuranosyl)-4-hydroxy-aminopyrimidin-2(1H)-on als weiße amorphe Masse (1,7 g) isoliert.
  • Zu dieser Substanzmenge wird mit Ammoniak gesättigtes Methanol (20 ml) gegeben. Die Reaktionslösung verbleibt 24 Stunden bei Raumtemperatur und wird anschließend im Vakuum zur Trockne eingeengt. Der Rückstand wird säulenchromato graphisch an Kieselgel mit der mobilen Phase Chloroform/Methanol (9/1, v/v) gereinigt. Aus den entspechenden Fraktionen wird 1-(2-Desoxy-β-L-ribofuranosyl)-4-hydroxyaminopyrimidin-2(1H)-on erhalten, das aus Methanol/Ether kristallisiert (Ausb.: 232 mg, 0,94 mMol, 31,6 %).
  • 1.2 Synthese von 1-(2-Desoxy-β-L-ribofuranosyl)-4-hydroxyamino-5-methylpyrimidin-2(1H)-on(f3-L-5-Methyl-N4-hydroxydesoxycytidin).
  • Aus 1-(3, 5-Di-O-Acetyl-2-desoxy-β-L-ribofuranosyl)-thymin (500 mg, 1,53 mMol) wird nach der oben beschriebenen allgemeinen Synthesemethode β-L-(132 mg, 0,5 mMol, 32 %) β-L-5-Methyl-N4-hydroxydesoxycytidin gewonnen.
  • 2. Synthese von 4-Hydroxyaminopyrimidin-2(1H)-on-β-L-Nucleosiden aus den entsprechenden Cytosin-Nucleosiden
  • 2.1 Synthese des β-L-2',3'-Didesoxy-3'-thia-N4-hydroxycytidin
  • 2',3'-Didesoxy-3'-thia-β-L-cytosin (500 mg, 2,18 mMol) wird mit einer 7 M Hydroxylamin Hydrochlorid-Lösung (25 ml) versetzt. Die Reaktionslösung wird vier Tage unter Rühren bei Raumtemperatur aufbewahrt. Nach dem Entfernen des Lösungsmittels im Vakuum wird der resultierende Rückstand an Kieselgel mit der oberen Phase des Gemisches Ethylacetat/i-Propanol/Wasser (4/1/2, v/v/v) als Elutionsmittel säulenchromatographisch gereinigt. Das Lösungsmittel der entsprechenden Fraktionen wird im Vakuum entfernt. Aus der methanolischen Lösung des Rückstands wird 2',3'-Didesoxy-3'-thia-β-L-4-hydroxycytidin (Ausb.: 95 mg, 0,39 mMol, 17,9 %) erhalten.
  • 3. Bestimmung der antiviralen Aktivität von β-L-N4-Hydroxycytosin-Nucleosiden
  • Die antivirale Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Verbindungen wurde an HepG2 2.2.15 Zellen untersucht, einer menschlichen Hepatoblastom-Zelllinie, welche das replikationskompetente HBV-Genom stabil integriert enthält und produktiv infektiöse Nachkommenviren pro-duziert (Sells et al., Proc Natl Acad Sci USA 1987, 84: 1005-1009).
  • Diese Zellen wurden unter den von Korba und Gerin angegebenen standardisierten Bedingungen kultiviert und die Menge der extrazellulären viralen DNA bestimmt (Korba et al., Antiviral Res 1992, 19: 55-70).
  • HepG2 2.2.15 Zellen wurden dazu nach ihrer Passagierung mit einer Dichte von etwa 60% in 12Well-Platten ausgesät und in 10% FBS Dulbecco MEM bis zur Konfluenz kultiviert. Danach wurde das Medium auf 2% FBS umgestellt und die Zellen wurden für weitere 24 h kultiviert.
  • Nach erneutem Mediumwechsel wurden die Zellen mit verschiedenen Konzentrationen der erfindungsgemäßen Verbindungen behandelt. Alle 24 h wurden mit dem Medium auch die Verbindungen neu zugesetzt. Am 6. Behandlungstag wurden die Zellüberstände abzentrifugiert und bis zur Analyse der HBV-DNA bei –20°C aufbewahrt.
  • Nach Behandlung der Kulturüberstände mit Proteinase K wurde die extrazelluläre virale DNA mittels PCR unter Verwendung folgender Primer amplifiziert (Forward: 5'-CTC CAG TTC AGG AAC AGT AAA CCC-3'; Reverse: 5'-TTG TGA GCT CAG AAA GGC CTT GTR AGT TGG CG-3'. Die PCR Produkte wurden auf 1% Agarose getrennt, mit Ethidiumbromid angefärbt und mit dem Fluor-STM Multimager (Biorad) quantifiziert.
  • Für die Kalibrierung der PCR-Reaktion wurden serielle Verdünnungen der pUC19 HBV- und pTHBV-Plasmide mit bekannten Genomäquivalenzen (GE) verwendet. Dabei ergab sich eine untere Nachweisgrenze von etwa 103 GE und eine Linearität zwischen von 103 bis 105 GE. Die Tabelle 1 zeigt die Konzentrationen der erfindungsgemäßen Verbindungen, die nach 9-tägiger Inkubation der HepG2 2.2.15 Zellen zu einer 50%igen Reduktion der extrazellulären HBV-DNA erforderlich sind (ED50).
  • Tabelle 1. Die Hemmung der HBV-Replikation in HepG2 2.2.15 Zellen durch β-L-N4-Hydroxycytosin-Nucleoside im Vergleich zu 3TC (Lamivudin). Angegeben sind die Konzentrationen, die zu einer 50%igen Reduktion der HBV-DNA im Medium der Zellen führen (ED50 Werte). ED50 Werte; μM
    Figure 00540001
  • 5. Hemmbarkeit der HBV-DNA Polymerase durch β-L-N4-Hydroxycytosin-Nucleosid-triphosphate
  • Die Synthese und Reinigung der Triphosphate der β-L-N4-Hydroxycytosin-Nucleoside erfolgte nach bekannten Verfahren (Yoshikawa et al., Tetradedron Lett 1967, 50: 5065-5068; Hoard et Ott, J Am Chem Soc 1965, 87: 1785-1788).
  • Für die Bestimmung der endogenen HBV-DNA Polymerase Aktivität wurden etwa 60 ml Serum von Patienten mit Hepatitis B-Virus Infektionen der Charité, Berlin (>107 HBV Partikel/ml) bei 3000 rpm zentrifugiert, danach die Viruspartikel bei 25.000g, 60 Min. sedimentiert, in 7 ml TKM Puffer (50 mM Tris-HCl, pH7, 5, 50 mM KCl, 5 mM MgCl2) aufgenommen und durch einen Saccharose Gradienten (0,3 M, 0,6 M, 0,9 M Saccharose in je 10 ml TKM Puffer) bei 25 0008, 20 Stunden zentrifugiert. Das gereinigte Virussediment wurde mit Ultraschall in 400 μl TKM suspendiert, aliquotiert und bei – 80°C eingefroren (Davies et al., Antiviral Res 1996, 30: 133-145).
  • Der Polymeraseansatz enthielt in 30 μl etwa 2-4×108 der gereinigten Viruspartikel (die zuvor in 6% β-Mercaptoethanol, 10% Igepal für 15 Min. bei Raumtemperatur lysiert wurden), 42 mM Tris-HCl (pH 7.5) 34 mM MgCl2, 340 mM KCl, 22 mM β-Mercaptoethanol, 0,4% Igepal, 70 μM TTP, dATP, dGTP und 1 μCi 3H-dCTP (= 0,7 μM dCTP) (Matthes et al., Antimi-crob Agents & Chemoth 1991, 35:1254-1257) und verschiedene Konzentrationen der β-L-N4-Hydroxycytosin-Nucleosid-Triphosphate.
  • Nach zweistündiger Inkubation bei 37°C wurden je 20 μl der Ansätze auf Papierfilter gegeben, mit 5% Trichloressigsäure und 0,1 % Na-Pyrophosphat 5x gewaschen und danach das in die HBV DNA eingebaute 3H-dCMP in einem Liquid. Scintillation Counter gemessen.
  • Aus den konzentrationsabhängigen Hemmkurven der HBV-DNA Synthese wurden die Konzentration der β-L-N4-Hydroxycytosin-Nucleosid-Triphosphate ermittelt, die zu einer 50% Hemmung der HBV-DNA Polymerase-Aktivität führen.
  • 6. Zytotoxizität von β-L-N4 Hydroxycytosin-Nucleosiden
  • Dazu wurden etablierte Zellen einer menschlichen myeloischen Leukämie (HL-60) in RPMI-Medium, bzw. die schon erwähnten HepG2 Zellen in Dulbecco-MEM für zwei Tage mit unterschiedlichen Konzentrationen der Verbindungen inkubiert und danach die Proliferationsrate der Zellen bestimmt. Aus den Daten wurde die Konzentration der Verbindungen ermittelt, die zu einer 50 % Hemmung der Zellvermehrung führt (CD50).
  • Tabelle 3. Zytotoxizität (CD50) von β-L-N4-Hydroxycytosin-Nucleosiden gegenüber HL-60- und HepG2-Zellen. CD50;μM
    Figure 00560001

Claims (38)

  1. Neue β-L-N4-Hydroxycytosin-Desoxynucleoside gemäß der allgemeinen Formel I zur Behandlung und Prophylaxe von HBV- und HIV-Infektionen Formel I
    Figure 00570001
    worin bedeuten R = H, Halogen (F, Cl, Br, J), C1-C3 Alkyl und
    Figure 00570002
    wobei R1 = H, F R2 = H, F, OH, N3 und R3 = OH, O-Acetyl, O-Palmitoyl, Alkoxy-Carbonyl, Carbamat, Phosphonat, Monophosphat, Bis-(S-Acyl-2-thioethyl)phosphat, Diphosphat oder Triphosphat darstellen.
  2. β-L-Nucleoside nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass R = H, F, Cl, Br, J oder CH3 und Z und R1, R2 und R3 die genannten Bedeutungen besitzen.
  3. β-L-Nucleoside nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass R = H, F oder CH3 und Z die genannten Bedeutungen besitzt, wobei R1 = H oder F, vorzugsweise H, R2 = H, F, OH oder N3 und R3 = OH darstellt.
  4. β-L-Nucleosid nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es β-L-N4-Hydroxydesoxycytidin, β-L-5-Methyl-N4-hydroxydesoxycytidin, β-L-5-Fluor-N4-hydroxydesoxycytidin, β-L-2',3'-Didesoxy-N4-hydroxycytidin, β-L-2',3'-Didesoxy-5-fluor-N4-hydroxycytidin, β-L-2',3'-Didehydro-2',3'-didesoxy-N4-hydroxycytidin, β-L-2',3'-Didehydro-2',3'-didesoxy-5-fluor-N4-hydroxycytidin, β-L-2',3'-Didehydro-2',3'-didesoxy-5-methyl-N4-hydroxycytidin, β-L-2',3'-Didehydro-2',3'-didesoxy-2'-fluor-N4-hydroxycytidin, β-L-2'-3'-Didesoxy-3'-thia-N4-hydroxycytidin, β-L-2'-3'-Didesoxy-3'-thia-5-fluor-N4-hydroxycytidin, β-L-3'-Azido-2',3'-didesoxy-N4-hydroxycytidin, β-L-3'-Azido-2',3'-didesoxy-5-fluor-N4-hydroxycytidin, β-L-3'-Azido-2',3'-didesoxy-5-methyl-N4-hydroxycytidin, und β-L-3'-Fluor-2',3'-didesoxy-N4-hydroxycytidin ist.
  5. β-L-Nucleosid nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass aus der Gruppe umfassend ein Salz, ein Phosphonat, ein Monophosphat, Bis-(S-Acyl-2-thioethyl)phosphat, Diphosphat, Triphosphat, einen anderen Ester oder eines Salzes solcher Ester ist.
  6. β-L-Nucleosid nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Herstellung eines Arzneimittels zur Behandlung und Prophylaxe von HBV- und HIV-Infektionen.
  7. Nucleinsäuren umfassend als Baustein mindestens ein β-L-Nucleosid gemäß der Ansprüche 1 bis 5.
  8. Pharmazeutisches Mittel umfassend ein β-L-Nucleosid oder ein Derivat gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 und/oder eine Nucleinsäure nach Anspruch 7 gegebenenfalls zusammen mit üblichen Hilfsstoffen, bevorzugt Trägern, Adjuvantien und/oder Vehikeln.
  9. Pharmazeutisches Mittel nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass es weiter ein oder mehrere zusätzliche Mittel aus der Gruppe antiviraler, fungizider oder antibakterieller Mittel, anti-Krebsmittel und/oder Immunstimulatoren oder Immunmodulatoren umfasst.
  10. Pharmazeutisches Mittel nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die antiviralen Mittel Protease-Hemmstoffe und/oder Reverse-Transkriptase-Hemmstoffe und/oder Hemmstoffe der HBV- DNA Polymerase, Immunstimulatoren Bropirimin, anti-humane alpha-Interferon Antikörper, IL-2, GM-CSF, Interferone, Diethyldithiocarbamat, Tumor-Nekrose-Faktoren, Naltrexon, Tuscarasol und/oder rEPO sind.
  11. Pharmazeutisches Mittel nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass es ein oder mehrere zusätzliche anti-HBV wirksame Mittel aus der Gruppe umfassend PMEA (Adefovir-Dipivoxil), Famciclovir, Penciclovir, Diaminopurin-dioxolan (DAPD), Clevudin (L-FMAU), Entecavir, Interferon oder Thymosin α 1 und/oder Hemmstoffe der Nucleokapsidbildung, insbesondere Heteroarylpyrimidine enthält.
  12. Pharmazeutische Mittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel pegyliert sind.
  13. Pharmazeutisches Mittel nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass es ein oder mehrere zusätzliche Mittel enthält, die imstande sind, die Funktion zellulärer Proteine auszuschalten, welche für die Vermehrung von HBV essentiell sind.
  14. Pharmazeutisches Mittel nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass es gegenüber Hepatits B Viren wirksam ist, die resistent gegenüber Lamivudin oder einem anderen Cytosinnucleosid, wie z. B. Emtricitabin (L-FTC), L-ddC, L-ddeC, L-d4C, L-dC und/oder Elvucitabin (L-Fd4C) ist.
  15. Pharmazeutisches Mittel nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass es Krebs verhindert.
  16. Pharmazeutisches Mittel nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass es, die Bildung eines Leber-Krebes als Folge einer durch das HBV ausgelösten chronischen Hepatitis verhindert.
  17. Pharmazeutisches Mittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Träger ausgewählt sind aus der Gruppe umfassend Füllmittel, Streckmittel, Bindemittel, Feuchthaltemittel, Sprengmittel, Lösungsverzögerer, Resorptionsbeschleuniger, Netzmittel, Adsorbtionsmittel und/oder Gleitmittel.
  18. Verwendung der β-L-Nucleoside gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, einer Nucleinsäure gemäß Anspruch 7 und/oder eines pharmazeutischen Mittels nach einem der Ansprüche 9 bis 17 in der Prophylaxe oder Therapie einer viralen, bakteriellen, fungiziden und/oder parasitären Infektion oder Krebs.
  19. Verwendung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die virale Erkrankung assoziiert ist mit einem Hepatitis Virus, einem HIV, einem Bovinen Immundefizienzvirus, einem Caprinen Arthritis Enzephalitis Virus, einem Equinen infektiösen Anämievirus, einem Ovinen Maedi-Visna Virus, einem Visna Lentivirus, einem Aviären Leukosevirus, einem Humanen T-Zell Leukämievirus und/oder einem Felinen Immundefizienzvirus.
  20. Verwendung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Hepatitis-Virus ein Hepatits B- oder Hepatitis D-Virus ist.
  21. Verwendung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das HIV ein HIV-0, ein HIV-1 und/oder ein HIV-2 ist.
  22. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das β-L-Nucleosid gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, die Nucleinsäure gemäß Anspruch 7 und/oder das pharmazeutische Mittel nach einem der Ansprüche 9 bis 17 als Prodrug, als Futtermittel und/oder als Trinkwasserzusatz eingesetzt wird.
  23. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es als Gel, Puder, Pulver, Tablette, Retard-Tablette, Premix, Emulsion, Aufgussformulierung, Tropfen, Konzentrat, Granulat, Sirup, Pellet, Boli, Kapsel, Aerosol, Spray und/oder Inhalat zubereitet und/oder angewendet wird.
  24. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das β-L-Nucleosid gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, die Nucleinsäure gemäß Anspruch 7 und/oder das pharmazeutische Mittel nach einem der Ansprüche 9 bis 17 in einer Konzentration von 0,1 bis 99,5, bevorzugt von 0,5 bis 95, besonders bevorzugt von 20 bis 80 Gew.-% in einer Zubereitung vorliegt.
  25. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das β-L-Nucleosid gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, die Nucleinsäure gemäß Anspruch 7 und/oder das pharmazeutische Mittel nach einem der Ansprüche 9 bis 17 oral, rektal, subkutan, intravenös, intramuskulär, intraperitoneal und/oder topisch eingesetzt wird.
  26. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das β-L-Nucleosid gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, die Nucleinsäure gemäß Anspruch 7 und/oder das pharmazeutische Mittel nach einem der Ansprüche 9 bis 17 in Gesamtmengen von 0,05 bis 500 mg/kg, bevorzugt von 5 bis 100 mg/kg Körpergewicht je 24 Stunden eingesetzt wird.
  27. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das β-L-Nucleosid und/oder die Nucleinsäure in einer Einzelgabe von 1 bis 80, insbesondere von 3 bis 30 mg/kg Körpergewicht eingesetzt wird.
  28. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das β-L-Nucleosid gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, die Nucleinsäure gemäß Anspruch 7 und/oder das pharmazeutische Mittel nach einem der Ansprüche 9 bis 17 auf 2 bis 10 tägliche Applikationen verteilt wird, bevorzugt 3 bis 5.
  29. Verwendung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass bei jeder oralen Applikation 1 bis 2 Tabletten gegeben werden.
  30. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das β-L-Nucleosid gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, die Nucleinsäure gemäß Anspruch 7 und/oder das pharmazeutische Mittel nach einem der Ansprüche 9 bis 17 in Kombination mit mindestens einem anderen bekannten pharmazeutischen Mittel eingesetzt wird.
  31. Verwendung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das β-L-Nucleosid gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, die Nucleinsäure gemäß Anspruch 7 und/oder das pharmazeutische Mittel nach einem der Ansprüche 9 bis 17 eine therapeutische Wirkung der anderen bekannten pharmazeutischen Mittel nicht-additiv, additiv oder synergistisch verstärken, den therapeutischen Index erhöhen und/oder das von der jeweiligen Verbindung ausgehende Toxizitätsrisiko vermindern.
  32. Verwendung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das β-L-Nucleosid gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, die Nucleinsäure gemäß Anspruch 7 und/oder das pharmazeutische Mittel nach einem der Ansprüche 9 bis 17 mit den anderen bekannten pharmazeutischen Mitteln im Verhältnis von etwa 0,005 zu 1 verabreicht werden.
  33. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mindestens ein β-L-Nucleosid nach einem der Ansprüche 1 bis 5 in Kombination mit 3-Deazauridin eingesetzt wird.
  34. Verwendung der β-L-Nucleoside gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 und/oder die Nukleinsäure gemäß Anspruch 7 zur Herstellung pharmazeutischer Mittel.
  35. Verfahren zur Behandlung einer viralen, bakteriellen, fungiziden und/oder parasitären Infektion oder von Krebs, dadurch gekennzeichnet dass, das β-L-Nucleosid gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, die Nucleinsäure gemäß Anspruch 7 und/oder das pharmazeutische Mittel nach einem der Ansprüche 9 bis 17 mit einem Organismus in Kontakt gebracht werden.
  36. Kit umfassend das β-L-Nucleosid gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, die Nucleinsäure gemäß Anspruch 7 und/oder das pharmazeutische Mittel nach einem der Ansprüche 9 bis 17, gegebenenfalls mit einer Information zum Kombinieren der Inhalte des Kits.
  37. Verwendung des Kits nach dem vorhergehenden Anspruch zur Prophylaxe oder Therapie von viralen Erkrankungen.
  38. Pharmazeutisches Kombinationspräparat umfassend mindestens ein β-L-Nucleosid gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 und 3-Deazauridin zur Behandlung und/oder Prophylaxe von HBV- und HIV-Infektionen.
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