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Die
Erfindung betrifft ein Montageteil für eine flüssigkeitsdichte Kabeldurchführung durch
hintergreifbare feste Flächen.
Als feste Flächen
sind dabei unter anderem verschiedene freitragende Wand-, Decken-
oder Bodenstrukturen sowie andere raumteilende Begrenzungs- und Installationselemente
zu sehen. Erfindungsgemäße Montageteile
können
bevorzugt überall
dort zum Einsatz kommen, wo eine schnelle Montage der Kabeldurchführung bei sicherer
Gewährleistung
einer ausreichenden Dichtwirkung und Zugentlastung im Vordergrund
steht.
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Einsatzbeispiele
für derartige
Montageteile finden sich im Flugzeugbau, wo neben der Erfüllung erhöhter Sicherheitsanforderungen
insbesondere eine effektive Gewichtseinsparung besondere Bedeutung
erlangt.
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Bei
der Kabelinstallation in Flugzeugen können durch eine Installation
unter Nutzung von Kabeldurchführungen
zum Teil erhebliche Reduzierungen der erforderlichen Kabellängen verwirklicht
werden. Allerdings werden meist hohe Anforderungen an die Kabeldurchführung selbst
gestellt.
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Die
Nutzung von Kabeldurchführungen
erschließt
zusätzlich
zur spantnahen Verlegung verschiedener Kabel häufig neue Verlegewege, was
mit einer Änderung
der Kabelbefestigung verbunden sein kann. Oft wird die Kabeldurchführung selbst
die Aufgabe eines Befestigungsmittels für zu verlegende Kabel übernehmen
müssen.
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Besonders
anschaulich können
die Anforderungen an eine Kabeldurchführung am Beispiel der Versorgungsleitungen
für Küchengeräte in Bordküchen verdeutlicht
werden. Mehrere Bordküchen
sind typischerweise in zentralen Bereichen des Flugzeugrumpfes angeordnet.
Es ist üblich,
Küchenversorgungskabel,
die auf Grund hoher erforderlicher Versorgungsströme vergleichsweise
große
Leitungsquerschnitte aufweisen, gebündelt als Adapterkabel auszulegen.
Derartige Adapterkabel verbinden einzelne Verteiler miteinander.
Ein bevorzugter Ort für die
Unterbringung von Zentralverteilern befindet sich im Bereich der
Querträger
im Innern des Rumpfes. Die Bordküchen
verfügen über einen
eigenen Verteiler. Dieser ist bisher meist über der Decke der Bordküche angeordnet,
um ausgehend von diesem Küchenverteiler,
alle Versorgungsleitungen für
die einzelnen Küchengeräte durch
die Küchendecke
an die Geräte
zu führen.
Das hat zwar den Vorteil, dass erforderliche Kabeldurchführungen
im Deckenbereich nicht mit evtl. im Küchenbereich austretenden Flüssigkeiten
verunreinigt werden und derartige Flüssigkeiten auch nicht in Installationsräume gelangen
können.
Dadurch wird die Gefahr flüssigkeitsbedingter Kurzschlüsse gering
gehalten. Ein großer
Nachteil dieses Verlegeprinzips besteht jedoch in den langen Verlegewegen,
die teilweise zwischen Zentralverteiler und Küchenverteiler durch die schweren
Adapterkabel zu überbrücken sind.
Befindet sich beispielsweise ein Zentralverteiler im Querträgerbereich, über dem
eine Küchenzelle
angeordnet ist, so muss das Adapterkabel vom Zentralverteiler zur
Aussenwand des Rumpfes, von dort zwischen den Spanten entlang der
Aussenwand bis über
die Küchenzelle
und von dort zum Verteiler über
der Decke der Küchenzelle
geführt
werden. Bei einem Gewicht der Adapterkabel von etwa 160 g bis über 300
g pro Meter bedeutet das ein erhebliches Gewicht durch die erforderlich werdenden
Kabellängen.
Durch Verwendung einer geeigneten Kabeldurchführung durch den Fussboden der
Bordküche
ließe
sich für
den Fall, dass der Küchenverteiler
im unteren Bereich der Küchenzelle angeordnet
würde,
eine wesentliche Verringerung der Länge der Adapterkabel zwischen
den Verteilern erzielen, was gleichzeitig mit einer entsprechenden Gewichtsreduzierung
einherginge.
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Um
allerdings eine Kabeldurchführung
an einem derartig sensiblen Ort einsetzen zu können, sind an die Ausführung der
Kabeldurchführung
bestimmte Anforderungen zu stellen.
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Die
Kabeldurchführung
sollte keine hohen Anforderungen an die Montage stellen, insbesondere darf
unter keinen Umständen
die Gefahr einer Beschädigung
einzelner Kabelbestandteile entstehen, da die möglicherweise damit verbundene
Brandgefahr in Flugzeugen ein Sicherheitsrisiko erster Ordnung darstellen
würde.
Außerdem
muss der Durchtritt von Flüssigkeiten
durch die für
die Kabeldurchführung
genutzte Öffnung
im Boden der Küche
sicher verhindert werden. Diesem Aspekt kommt ebenfalls eine erhöhte Bedeutung
zu, da einerseits im Küchenbereich
durch den Umgang mit Speisen und Getränken ein Verschütten von
Flüssigkeiten,
beispielsweise in Folge von Turbulenzen, häufig zu erwarten sein wird,
andererseits im Bereich von Querträgern direkt unter der Bordküche sicherheitsrelevante
und flüssigkeitsempfindliche
Installationen angeordnet sein können,
die unbedingt vor einer ungewollten Einwirkung von Flüssigkeiten
zu bewahren sind. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die
Eigenschaften der Kabeldurchführung
auch unter für
derartige Bauteile extremen Beschleunigungen nicht verändern dürfen. So
müssen
im Bereich der Kabeldurchführung
zeitweise durch eine effektive Zugentlastung Kräfte aufgenommen werden, die
ein Vielfaches der durch das eigentliche Kabelgewicht verursachten
Belastungen betragen können.
Sich eventuell lösende Gegenstände sollten
keine Veränderungen
am Sitz des installierten Kabels herbeiführen können. Ruckartige Belastungen
während
starker Turbulenzen sowie evtl. erforderlich werdender Notlandungen
dürfen ebenfalls
keine Veränderungen
an den elektrischen Installationen hervorrufen, da gerade in solchen
Augenblicken die volle Funktionsfähigkeit aller wichtigen Betriebssysteme
stets gewährleistet
sein muss. Außerdem
darf eine Kabeldurchführung
die Reinigung und Wartung des Flugzeuges nicht behindern.
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Die
DE 299 06 645 U1 betrifft
eine Durchführungs-Vorrichtung
zum abgedichteten Durchführen mindestens
einer Leitung durch einen in einer Wand ausgebildeten Durchbruch,
umfassend ein Dichtelement, eine Spanneinrichtung und ein Hülsrohr,
wobei das Hülsrohr
mindestens einen Vorsprung oder eine Ausnehmung aufweist zum Herstellen
einer formschlüssigen
Verbindung mit dem Dichtelement.
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Die
US 45 72 923 betrifft eine
Vorrichtung zur Durchführung
von Kabeln durch einen Fußboden
in Form einer Presspassung. Die Kabeldurchführungsvorrichtung weist hierbei
ein schwenkbares Kippglied zum Eingreifen in die Unterseite des
Fußbodens
auf.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es eine Möglichkeit anzugeben, eine flüssigkeitsdichte
Kabeldurchführung
zu realisieren, die einen geringen Montageaufwand erfordert, für eine ausreichende
Zugentlastung sorgt und den hohen Sicherheitsstandards im Flugzeugbau
entspricht.
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Gelöst wird
die Aufgabe durch ein Montageteil mit den Merkmalen von Anspruch
1. Vorteilhafte Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen Montageteils
zeigen die Unteransprüche
2 bis 14.
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Eine
Kabeldurchführung,
die den eingangs beschriebenen Anforderungen genügt, wird mit einem erfindungsgemäßen Montageteil
für eine
flüssigkeitsdichte
Kabeldurchführung
durch hintergreifbare feste Flächen
realisiert. Dieses umfasst einen Formkörper aus elastischem Material,
der die für
die je weilige Kabeldurchführung
vorgesehene Öffnung in
der festen Fläche,
also beispielsweise eine Bohrung im Fußboden einer Bordküche, zumindest
nahezu vollständig
ausfüllt.
Durch den elastischen Formkörper
führen Öffnungen
zur Aufnahme der Kabel. Der elastische Formkörper weist einen Querschnitt
auf, welcher etwa der Form der Öffnung
für die Installation
der Kabeldurchführung
entspricht. Eine besonders einfache Montierbarkeit ergibt sich,
wenn der Querschnitt des elastischen Formkörpers so gewählt wird,
dass im entspannten Zustand des Formkörpers ein geringes Spiel zwischen
dem in der Öffnung
befindlichen Teil des Formkörpers
und der Wand der Öffnung
für die
Installation der Kabeldurchführung
verbleibt. Stirnseitig wird der elastische Formkörper durch zwei feste Platten
begrenzt. Eine obere Begrenzungsplatte deckt die Öffnung für die Installation
der Kabeldurchführung
vollständig
ab und ist so dimensioniert, dass sie auf dem Rand der Öffnung aufliegen
kann. Eine untere Begrenzungsplatte weist einen Querschnitt auf,
der etwas kleiner als der der Öffnung
in der festen Fläche
ist. Dadurch kann die untere Begrenzungsplatte bei einer Verformung des
elastischen Formkörpers
in der Öffnung
bewegt werden. Besonders vorteilhaft ist es, die Begrenzungsplatten
fest mit dem elastischen Formkörper
zu verbinden.
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Vor
der unteren Begrenzungsplatte befindet sich eine Arretierungsplatte,
die über
Spannmittel mit der oberen Begrenzungsplatte verbunden ist. Eine vorteilhafte
Ausgestaltung derartiger Spannmittel umfasst mindestens eine Schraube,
die durch die Begrenzungsplatten, den elastischen Formkörper und die
Arretierungsplatte hindurch reicht. Durch Anziehen der Schraube
kann der Abstand zwischen der oberen Begrenzungsplatte und der Arretierungsplatte
verändert
werden. Dabei wirkt die untere Begrenzungsplatte wie ein Distanzstück zwischen
der Arretierungsplatte und dem elastischen Formkörper, das für einen möglichst gleichmäßigen Krafteintrag
in den elastischen Formkörper
zu sorgen hat. Bei Verringerung des Abstandes zwischen der oberen
Begrenzungsplatte und der Arretierungsplatte wird der elastische
Formkörper
zusammengepresst, wodurch sich seine Dicke verringert und sein Querschnitt
erhöht. Dadurch
wird seine Außenseite
fest an die Wand der Durchführungsöffnung angepresst.
Gleichzeitig entsteht ein Druck im Innern des elastischen Formkörpers, der
dafür sorgt,
dass ein fester Kontakt zwischen dem elastischen Formkörper und
den durch ihn hindurchführenden
Kabeln und gegenbenenfalls Spannmitteln entsteht. Auf diese Weise
entfaltet der elastische Formkörper
eine gute Dichtwirkung gegenüber
an der Kabeldurchführung
anliegenden Fluiden. Durch Wahl des Elastizitätsmoduls des Materials des
elastischen Formkörpers
und der vorgenommenen relativen Dickenänderung kann der die Dichtwirkung
herbeiführende
Anpressdruck auf einfach Weise an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden.
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Die
Arretierungsplatte weist Abmessungen auf, die ein einfaches Durchstecken
durch die Öffnung
für die
Kabeldurchführung
erlauben. An ihren Außenrändern sind
schwenkbare Riegel angebracht. Diese sind zumindest zwischen zwei
Positionen schwenkbar, wobei eine Position eine Stellung der schwenkbaren
Riegel bedingt, die das Durchstecken der Arretierungsplatte durch
die Öffnung
für die
Kabeldurchführung
nicht behindert und die andere Position derart über einen Anschlag festgelegt
ist, dass die schwenkbaren Riegel die feste Fläche, durch die die Kabeldurchführung erfolgt,
hintergreifen. Dadurch wird bei Anziehen der Spannmittel und der
damit verbundenen Verringerung des Abstandes zwischen der Arretierungsplatte
und der oberen Begrenzungsplatte ein Endanschlag realisiert, der
die Deformation des elastischen Formkörpers begrenzt. Ein versehentliches
Einstellen eines zu hohen Anpressdruckes am durchgeführten Kabel
wird dadurch sicher ausgeschlossen, was zur Erhöhung der Montagesicherheit
beiträgt.
Werden die vorhandenen Spannmittel dennoch fester angezogen, als
zur Erzielung der maximal vorgesehenen Deformation des elastischen
Formkörpers
vorgesehen ist, so werden zusätzlich
auftretende Kräfte über die
obere Begrenzungsplatte und die in Anschlagsposition befindlichen
schwenkbaren Riegel direkt in die feste Fläche eingetragen, durch welche
die Kabeldurchführung
erfolgt. Das gesamte Montageteil kann auf diese Weise wesentlich
fester in der Öffnung
der Durchführung angebracht
werden, als das durch Ausnutzung eines den durchgeführten Kabeln
zuträglichen
Anpressdruckes möglich
wäre.
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Erfindungsgemäße Montageteile
realisieren eine Kombination aus kraft- und formschlüssiger Befestigung.
Die durchgeführten
Kabel werden ausschließlich
kraftschlüssig
in dem elastischen Formkörper
gehalten, was durch die relativ große Kontaktfläche zwischen
Kabel und Formkörper
auch bei vorgesehenen hohen Haltekräften eine sehr schonende Befestigung
der Kabel garantiert. Auf diese Weise wird mittels der Kabeldurchführung eine
effektive Zugentlastung realisiert.
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Das
Montageteil für
die Kabeldurchführung wird
in der Öffnung
für die
Durchführung
befestigt, wobei die Kombination aus kraft- und formschlüssiger Befestigung
auf vorteilhafte Weise zum Einsatz gelangt. Die Festigkeit der kraftschlüssigen Verbindung
wird durch Elastizitätsmodul
und Geometrie des elastischen Formkörpers in Relation zur Öffnung für die Installation
der Durchführung
sowie die Lage des durch die schwenkbaren Riegel vorgegebenen Anschlages
bestimmt. Spannkräfte,
die über
die zum Erreichen des Anschlages der Arretierungsplatte erforderlichen
Kräfte
hinausgehen, bewirken eine hohe Positionsfestigkeit des erfindungsgemäßen Montageteils,
das zudem durch formschlüssige
Verbindung gegen ein Herausfallen aus der Durchführungsöffnung gesichert ist. Auf diese
Weise lässt
sich eine Lagestabilität
des Montageteils erzielen, die im Wesentlichen nur durch die Bruchfestigkeit
der schwenkbaren Riegel und ihrer Befestigung an der Arretierungsplatte
begrenzt wird. Damit hält
die Kabeldurchführung
der Einwirkung hoher Kräfte
stand und schirmt konstruktionsbedingt gleichzeitig den Bereich
der eigentlichen Kabelbefestigung vor Fremdeinwirkung, etwa durch
herabfallende Gegenstände
oder anderweitig verursachte Stöße, die
zu einer Beeinträchtigung
der Dichtwirkung führen
könnte,
ab.
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An
einem Ausführungsbeispiel
wird ein erfindungsgemäßes Montageteil
näher erläutert.
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Die
zugehörigen 1 bis 3 zeigen
ein derartiges Montageteil in drei aufeinanderfolgen Phasen der
Montage.
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4 zeigt
eine erfindungsgemäße Arretierungsplatte
mit fünf
sternförmig
angeordneten schwenkbaren Riegeln.
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1 zeigt
ein vollständig
in eine Öffnung 1 für eine Installation
einer Kabeldurchführung
durch eine hintergreifbare feste Fläche 2 eingesetztes
erfindungsgemäßes Montageteil
im unbefestigten Zustand. Die Öffnung 1 ist
als Bohrung im Boden einer Bordküche
eines Flugzeuges ausgeführt.
Ein weitgehend zylinderförmiger
Gummiklotz 3 ist als elastischer Formkörper mit einer oberen kreisförmigen Begrenzungsplatte 4 durch
Aufvulkanisieren verbunden. Der Durchmesser des in die Bohrung 1 im
Boden der Küche
reichenden Teils des Gummiklotzes 3 ist geringfügig kleiner
als der Durchmesser der Bohrung 1. Die obere Begrenzungsplatte 4 weist
einen Durchmesser auf, der deutlich über dem der Bohrung 1 für die Durchführung liegt.
Dadurch ergibt sich im Randbereich der kreisförmigen oberen Begrenzungsplatte 4 ein
umlaufender Auflagebereich 5, in dem die obere Begrenzungsplatte 4 gegen
den Boden gepresst werden kann. Der Gummiklotz 3 weist im
Kontaktbereich zur oberen Begrenzungsplate 4 eine Verbreiterung 6 auf,
die in Form einer elastischen Beilage den Kontakt zwischen der oberen
Begrenzungsplatte 4 und der durchbohrten Bodenfläche vermittelt.
Dadurch wird bereits während
der Montage eine gute Rutschfestigkeit des Montageteils und eine
Sicherung gegen ein Verdrehen der durchzuführenden Kabel 7 während des
Befestigens erzielt. An der Unterseite des Gummiklotzes 3 befindet sich
eine untere Begrenzungsplatte 8, die ebenfalls fest mit
dem Gummiklotz 3 verbunden ist. Die Befestigung der beiden
Begrenzungsplatten 4, 8 am Gummiklotz kann unter
anderem durch Vulkanisieren oder Verkleben erfolgen. Vor der unteren
Begrenzungsplatte 8 befindet sich eine Arretierungsplatte 9.
Die aus dem mit den Begrenzungsplatte 4, 8 verbundenen
Gummiklotz 3 und der Arretierungsplatte 9 gebildete
Anordnung weist seitlich der Symmetrieachse durchgängige Öffnungen 10 für die Aufnahme
der durchzuführenden
Kabel 7 und eine zentrale Öffnung als Bohrung 11 für eine Schraube 12 als
Spannmittel auf. Vorteilhafterweise sind die Kabel 7 in
die Öffnungen 10 im
Bereich der oberen Begrenzungsplatte 4 mit einer Vergussmasse 13 eingegossen.
Vorteilhafterweise ist der Kopf der Schraube 12 in der
oberen Begrenzungsplatte 4 versenkbar, wodurch sich eine leicht
zu reinigende Oberfläche
des erfindungsgemäßen Montageteils
ergibt. Die zentrale Bohrung 11 in der Arretierungsplatte 9 ist
mit einem zur Schraube 12 passenden Innengewinde ausgestattet.
Dadurch kann durch Anziehen der Schraube 12 der Abstand zwischen
der oberen Begrenzungsplatte 4 und der Arretierungsplatte 9 verringert
werden. Dabei wirkt die untere Begrenzungsplatte 8 als
Distanzstück
zwischen der Arretierungsplatte 9 und dem elastischen Gummiklotz 3.
Beide Begrenzungsplatten 4, 8 sind massiv ausgeführt. Die
untere Begrenzungsplatte 8 weist den gleichen Durchmesser
auf, wie der in die Bohrung 1 für die Durchführung einzuführende Teil des
Gummiklotzes 3 im entspannten Zustand. Dadurch sorgt die
untere Begrenzungsplatte 8 für einen sehr gleichmäßigen Krafteintrag
in den elastischen Gummiklotz 3, wenn die Arretierungsplatte 9 durch Anziehen
der Schraube 12 gegen die untere Begrenzungsplatte 8 gepresst
wird. Dadurch wird gleichzeitig verhindert, dass einzelne Volumenbereiche
des Gummiklotzes 3 wesentlich stärker deformiert werden als
andere Bereiche. Einer verstärkten
Alterung des Gummiklotzes 3 durch eine übermäßige Deformation in einzelnen
Bereichen wird auf diese Weise wirksam vorgebeugt. Bei Verringerung
des Abstandes zwischen der oberen Begrenzungsplatte 4 und der
Arretierungsplatte 9 wird der elastische Gummiklotz 3 zusammengepresst,
wodurch sich seine Dicke verringert und sein Querschnitt erhöht. Dadurch
wird seine Außenseite
fest an die Wand der Bohrung 1 im Boden angepresst. Gleichzeitig
entsteht ein Druck im Innern des elastischen Gummiklotzes 3,
der dafür sorgt,
dass ein fester Kontakt zwischen dem Gummiklotz 3 und den
durch ihn hindurchführenden
Kabeln 7 und der als Spannmittel wirkenden Schraube 12 entsteht.
Auf diese Weise entfaltet der elastische Gummiklotz 3 eine
gute Dichtwirkung gegenüber
an der Kabeldurchführung
anliegenden Fluiden, insbesondere gegenüber im Küchenbetrieb anfallenden Flüssigkeiten.
Das nach dem Anziehen der Schraube 12 aus der Arretierungsplatte 9 herausragende
Gewindeende ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel mit einer selbstsichernden
Mutter 14 versehen, wodurch auch im Falle starker Vibrationen
ein Lösen
der Schraube 12 und damit ein Auseinanderfallen der gesamten
Anordnung verhindert wird. Um während
des Festziehens der Schraube 12 ein Verdrehen der Arretierungsplatte 9 zu
verhindern, ist an der Arretierungsplatte 9 ein Führungsstift 15 angebracht,
der in eine Führungsbohrung 16 in
der unteren Begrenzungsplatte eingreift. Ist der beim Festziehen
der Schraube 12 erfolgende Hub der Arretierungsplatte 9 deutlich
größer als
die Dicke der unteren Begrenzungsplatte 8 am Ort der Führungsbohrung 16,
so kann der Führungsstift
in den Gummiklotz 3 hinein gedrückt werden.
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Die
beiden Begrenzungsplatten 4, 8 sind im vorliegenden
Beispiel im zentralen Bereich dicker als im peripheren Bereich ausgeführt, was
bei relativ geringem Gewicht für
eine ausreichende Stabilität sorgt.
Die Arretierungsplatte 9 weist Abmessungen auf, die ein
einfaches Durchstecken durch die Bohrung 1 für die Kabeldurchführung erlauben.
An ihren Außenrändern sind
gegenüberliegend
zwei schwenkbare Riegel 17 angebracht. Diese sind zwischen
zwei Positionen schwenkbar. In einer aufgestellten Position nehmen
sie, bezogen auf die Arretierungsplatte 9, eine senkrechte
Stellung ein, die das Durchstecken der Arretierungsplatte 9 durch
die Bohrung 1 für
die Kabeldurchführung
nicht behindert. Die andere Position wird derart über einen
Anschlag festgelegt, dass die schwenkbaren Riegel 17 in
einer ausgeschwenkten Stellung die feste Fläche 2 des Küchenbodens,
durch die die Kabeldurchführung
erfolgt, hintergreifen. Dadurch wird bei Anziehen der als Spannmittel
wirkenden Schraube 12 und der damit verbundenen Verringerung
des Abstandes zwischen der Arretierungsplatte 9 und der
oberen Begrenzungsplatte 4 ein Endanschlag realisiert,
der die Deformation des elastischen Gummiklotzes 3 begrenzt.
Eine besonders stabil zu montierende Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kabeldurchführung ergibt
sich, wenn drei oder mehr schwenkbare Riegel sternförmig am
Rand der Arretierungsplatte angebracht sind.
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Die
Montage der Kabeldurchführung
erfolgt vorzugsweise, indem zuerst die durchzuführenden Kabel 7 durch
die dafür
vorgesehenen Öffnungen 10 in
der vormontierten Anordnung aus elastischem Gummiklotz 3,
Begrenzungsplatten 4, 8 und Arretierungsplatte 9,
also dem erfindungsgemäßen Montageteil,
gesteckt werden und anschließend
ein Verschieben des Montageteils entlang der Kabel 7 erfolgt,
bis das gesamte Montageteil so weit in die vorbereitete Öffnung 1 für die Kabeldurchführung eingeführt ist,
dass die obere Begrenzungsplatte 4 flächig auf dem Rand der Bohrung 1 aufliegt.
Das erfolgt mit senkrecht aufgestellten schwenkbaren Riegeln 17. Die
Arretierungsplatte 9 muss dabei durch vorherige Justierung
mittels der Schraube 12 eine Position einnehmen, dass sie
bei Anliegen der oberen Begrenzungsplatte 4 auf dem Rand
der Bohrung 1 diese Bohrung 1 vollständig passiert
hat und sich in einem Abstand vor der Bohrung 1 befindet,
der ein Abschwenken der schwenkbaren Riegel 17 ermöglicht.
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2 zeigt
ein erfindungsgemäßes Montageteil
während
des Abschwenkens der schwenkbaren Riegel 17 in Form einer
fallenden Arretierung in die durch einen Anschlag 18 bestimmte
Position, in der sie für
ein Hintergreifen der durchbohrten Bodenfläche sorgen. Das Abschwenken
kann beispielsweise durch bloßes
Fallen nach einer kurzen Drehbewegung des Montageteils erfolgen.
In einer besonders komfortabel zu montierenden Ausführungsform
befinden sich die schwenkbaren Riegel 17 grundsätzlich in
der abgeschwenkten Position. Lediglich beim Durchstecken des Montageteiles
durch die Bohrung 1 für
die Kabeldurchführung
erfolgt entgegen einer Federkraft ein Aufrichten der schwenkbaren
Riegel, um das Einführen
des Montageteils zu ermöglichen. Wenn
die Arretierungsplatte 9 sich nach Einführen des Montageteils in einem
ausreichend großen
Abstand unter der Bodenfläche
befindet, erfolgt durch die Federkraft automatisch ein erneutes
Abschwenken in die Arretierungsposition.
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3 zeigt
ein erfindungsgemäßes Montageteil
für eine
flüssigkeitsdichte
Kabeldurchführung im
fertig montierten Zustand. Die obere Begrenzungsplatte 4 und
die an der Arretierungsplatte 9 angebrachten schwenkbaren
Riegel 17 befinden sich in festem Kontakt mit der Bodenfläche 2 der
Küche. Durch
die Verringerung des Abstandes zwischen der oberen Begrenzungsplatte 4 und
der Arretierungsplatte 9 hat sich der Querschnitt des elastischen Gummiklotzes 3 vergrößert, was
durch eine entsprechende Ausbauchung 19 dargestellt ist.
Dadurch wird seine Außenseite
fest an die Wand der Bohrung 1 im Boden angepresst. Gleichzeitig
herrscht ein ausreichender Druck im Innern des elastischen Gummiklotzes 3,
der dafür
sorgt, dass ein fester Kontakt zwischen dem Gummiklotz 3 und
den durch ihn hindurchführenden
Kabeln 7 und der als Spannmittel wirkenden Schraube 12 besteht,
wodurch die gesamte Kabeldurchführung
flüssigkeitsdicht
ist.
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4 zeigt
die Untersicht einer erfindungsgemäßen Arretierungsplatte 9 mit
fünf sternförmig angeordneten
schwenkbaren Riegeln 17 in abgeschwenkter Position. Durch
die symmetrische Anordnung und die größere Zahl der schwenkbaren
Riegel 17 ergibt sich eine besonders hohe Stabilität der fertig
montierten Kabeldurchführung.
Die Arretierungsplatte 9 weist einen runden zentralen Bereich
auf, aus dem seitlich paarweise Befestigungsschenkel 20 ragen,
die der Befestigung der schwenkbaren Riegel 17 dienen.
Die Befestigung der schwenkbaren Riegel 17 an der Arretierungsplatte 9 ist
durch jeweils einen Bolzen 21 realisiert, der durch jeweils
ein Paar Befestigungsschenkel 20 und einen zugehörigen schwenkbaren
Riegel 17 führt.
Die dargestellte Arretierungsplatte 9 gehört zu einem
erfindungsgemäßen Montageteil
für eine
flüssigkeitsdichte
Kabeldurchführung für fünf Kabel,
erkennbar an den symmetrisch um die mit einer selbstsichernden Mutter
versehenen Schraube 12 angeordneten Bohrungen 10.
Die schwenkbaren Riegel 17 können unterschiedlich geformt
sein. Teile der Riegel 17, die im Befestigungsfall mit
der zu hintergreifenden Fläche
in Kontakt kommen, können
auf vielfältige
Weise an Materialien, aus denen diese Fläche besteht, angepasst werden.
Der schwenkbare Riegel 17' weist
beispielsweise einen deutlich vergrößerten Auflagebereich 22 auf,
was ein materialschonendes Befestigen des Montageteiles ermöglicht.
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- 1
- Öffnung/Bohrung
für die
Installation der Kabeldurchführung
- 2
- hintergreifbare
feste Fläche
(Küchenboden)
- 3
- Formkörper aus
elastischem Material (Gummiklotz)
- 4
- obere
Begrenzungsplatte
- 5
- umlaufender
Auflagebereich
- 6
- Verbreiterung
des Gummiklotzes
- 7
- Kabel
- 8
- untere
Begrenzungsplatte
- 9
- Arretierungsplatte
- 10
- Öffnungen/Bohrungen
zur Aufnahme der Kabel
- 11
- zentrale Öffnung/Bohrung
- 12
- Schraube
- 13
- Vergussmasse
- 14
- selbstsichernde
Mutter
- 15
- Führungsstift
- 16
- Führungsbohrung
- 17
- schwenkbare
Riegel
- 18
- Anschlag
- 19
- Ausbauchung
- 20
- Befestigungsschenkel
- 21
- Bolzen
- 22
- Auflagebereich
des schwenkbaren Riegels