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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Herstellen einer Führungskette,
welche aus Kettengliedern und Verbindungselementen besteht, aus
formbaren Materialien, insbesondere aus Kunststoff.
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Die
Erfindung wird vorzugsweise zur im wesentlichen kontinuierlichen
Herstellung von Energieführungsketten,
ausgehend von mindestens einem Spritz- bzw. Stranggußteil und
unter Durchführung von
Form- und Trennvorgängen
verwendet. Die derart hergestellten Energieführungsketten bestehen aus mehreren
Gliedern mit einzelnen Verbindungselementen, wobei die Ketten aus
miteinander verbundenen Elementen bestehen, die an ihren Enden zwei sich
nach außen
erstreckende Gelenkzapfen bzw. zwei in ihrem Durchmesser dem Durchmesser
der Gelenkzapfen entsprechende Verbindungsöffnungen aufweisen, wobei benachbarte
Kettenglieder durch die in die Verbindungsöffnungen eingreifendet Gelenkzapfen
verbunden sind.
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Energieführungsketten,
auch als Energieketten oder Schleppketten bezeichnet, werden dazu verwendet,
flexible Leitungen, insbesondere Versorgungsleitungen, zu einem
beweglichen oder verfahrbaren Abnehmer hinzuführen. Diese Energieführungsketten
sind aus einer Vielzahl von Kettengliedern, die ein kastenförmiges Profil
aufweisen, zusammengesetzt. Diese Kettenglieder besitzen an ihren
Enden eine Gelenkverbindung, um welches sie zueinander verschwenken.
Eine Begrenzung des Winkels gewährleistet,
dass die in der Energieführungskette
geführten
Leitungen nur in einem bestimmen Biegeradius gebogen werden.
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Im
Stand der Technik sind verschiedene Verfahren zur Herstellung von
Energieführungsketten bekannt.
Dabei werden üblicherweise
die einzelnen Kettenglieder als Spritzgußteile aus Kunststoff hergestellt.
Anschließend
wird eine vorgegebene Anzahl Kettenglieder zum Erzielen der gewünschten
Länge der
Energieführungskette
miteinander verbunden. Die Kettenglieder besitzen an ihrem einen
Ende auf gegenüberliegenden
Seiten des Kastenprofils üblicherweise
jeweils einen Gelenkzapfen, während
an dem anderen Ende zwei laschenartige Fortsätze vorgesehen sind, die jeweils
eine Öffnung
aufweisen, deren Durchmesser dem Durchmesser des zugeordneten Gelenkzapfens
entspricht. Zur Verbindung werden die beiden Laschen auseinander
gebogen. Die Laschen werden über
die beiden Gelenkzapfen geschoben, bis die Gelenkzapfen in die Verbindungsöffnungen
einrasten.
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Durch
die Druckschrift
DE
34 31 531 C2 ist eine Energieführungskette bekannt, welche
durch Kettenglieder gebildet ist. Die Kettenglieder sind gelenkig
miteinander verbunden. Sie weisen Seitenwände auf, die durch Querstege
miteinander verbunden sind. Die Kettenglieder sind einteilig ausgebildet.
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Eine
weitere Ausführungsform
einer Energieführungskette
ist durch die
DE 38
06 400 C2 bekannt. Die Energieführungskette ist durch gelenkig miteinander
verbundene Kettenglieder gebildet. Die Kettenglieder weisen abgekröpfte Seitenwände auf, die
mittels Querstege miteinander verbunden sind. Die Kettenglieder
sind einstückig
ausgebildet.
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Die
DE 41 20 481 A1 beschreibt
eine Kette, die aus im Querschnitt U-förmigen Kettengliedern aus Kunststoff
aufgebaut ist.
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Durch
die
DE 295 21 187
U1 ist ein Anschlussglied für eine Energieführungskette
bekannt. Darüber
hinaus offenbart diese Druckschrift dass die Kettenglieder der Energieführungskette
U-förmig ausgebildet
sind. Ein Quersteg ist verschwenkbar mit einer Seitenlasche eines
Kettengliedes verbunden. Das andere Ende des Querstegs ist lösbar mit
der anderen Seitenwand des Kettengliedes verbunden. Die Seitenwände weisen
Endbereiche auf, die mit einem Zapfen bzw. einer Gelenkbohrung ausgestattet sind.
Die Verbindung der Kettenglieder erfolgt über die Zapfen und Gelenkbohrungen,
so dass die benachbarten Kettenglieder gelenkig miteinander verbunden
sind.
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DE 195 41 928 C1 beschreibt
eine Energieführungskette,
die durch Kettenglieder gebildet ist. Die Kettenglieder weisen Seitenteile
auf. Die Seitenteile sind über
Querstege miteinander verbunden. Aus dieser Druckschrift ist darüber hinaus
bekannt, dass die Kettenglieder durch separate Seitenteile und Querstege
gebildet sind, so dass für
ein Kettenglied vier Einzelteile bereitgestellt werden müssen, welche
miteinander verbunden werden.
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Nachteilig
ist dabei der aufwendige mehrstufige Fertigungs- und Montagevorgang.
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Nach
DE 100 17 514 A1 ist
ein Verfahren zur Herstellung von Führungsketten aus Kunststoff
bekannt. Diese Führungsketten
bestehen aus Kettengliedern mit Kastenprofil, wobei jedes Kettenglied
einen Grundkörper
mit Gelenkzapfen und Verbindungsöffnungen
aufweist, wobei benachbarte Kettenglieder durch Eingriff der Gelenkzapfen
in die Verbindungsöffnungen
drehbar verbunden sind. Bei diesem Verfahren wird zunächst ein
kastenförmiges Strangußteil bereitgestellt,
anschließend
werden Gelenkverbindungen durch Formungs- und/oder Trennvorgänge, die jeweils die Außenkontur
der Gelenkzapfen bilden, hergestellt. Die Seitenwände werden jeweils
in einen inneren und äußeren Teil
getrennt; die äußeren Seitenteilwände werden
durchtrennt. Die inneren Seitenteilwände werden durchtrennt, bis schließlich die
oberen und unteren Flächen
des Kastenprofils ebenfalls durchtrennt werden.
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Nachteilig
ist, dass bei diesen Fertigungsschritten eine Vielzahl von Einzelteilen
für Trennvorgänge erforderlich
sind, zu deren Durchführung
aufwendige Messer mit filigranen Schneiden erforderlich sind.
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Des
weiteren ist es im Stand der Technik bekannt, einstückige Energieführungssysteme
aufzubauen, indem zunächst
langgestreckte Bauteile extrudiert werden und diese anschließend in
mehreren Bearbeitungsschritten durch mechanische Bearbeitungen wie
Stanzen, Schneiden oder Biegen so gestaltet werden, dass sie in
vorgegebenen Radien umgelenkt werden können.
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Nachteilig
ist dabei, dass die Gelenkverbindungen diese Führungsketten durch entsprechende Querschnittsveränderung
des extrudierten Körpers keine
ausreichende Flexibilität
zeigen und somit bruchgefährdet
sind.
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Nachteilig
ist dabei, dass diese kontinuierlich gefertigten Profile mit nachträglich eingebrachten Funktionen
große
Freiheitsgrade erfordern und verschleißanfällig sind.
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Nach
DE 197 10 489 A1 ist
ein Verfahren zur Herstellung einer Führungskette bekannt, die dort auch
als Schutzelement für
beweglich verlegte Leitungen bezeichnet wird. Zur Herstellung dieses Schutzelements
wird zunächst
ein flächiges
Kunststoffteil einteilig gespritzt oder gegossen, das untereinander
durch verbiegbare Brücken
verbundene Segmente aufweist. Jedes Schutzelement ist mit einem Kettenglied
vergleichbar und besitzt eine Bodenfläche, zwei Seitenflächen und
eine Oberseitenfläche, in
Form eines Bands, miteinander durch Sollbiegestellen verbunden.
Die einzelnen Flächen
können
zu einem kastenförmigen
Segment gefaltet werden, wobei das Oberseitenflächenelement mit dem freien Ende
an der freien Kante des einen Seitenflächensegments verbunden wird.
Während
sich die beiden Seitenflächenteile
an zwei gegenüberliegenden
Seiten des Bodenflächenelements
anschließen,
sind die einzelnen, benachbarten Bodenflächenelemente an ihren anderen
Längsseiten
miteinander verbunden, so dass dann, wenn die jeweiligen Flächenteile,
die den jeweiligen Bodenflächen
zugeordnet sind, zu einem kastenförmigen Element gefaltet sind,
die jeweiligen kastenförmigen
Segmente – oder
Kettenglieder – an
den Längskanten
der Bodenflächen über eine Sollbiegestelle
verbunden sind. Auch bei diesem Verfahren ist ein hoher Montageaufwand
erforderlich, da die einzelnen Segmente aus den Flächenelementen gefaltet
werden müssen.
Derartige Ketten weisen eine geringe Stabilität auf, da das kastenförmige Profil
im Bereich der Kanten, an denen die Segmente gefaltet sind, nur
eine geringe Formstabilität
gewährleistet.
Schließlich
sind auch die Sollbiegestellen, die durch die Verringerung der Materialstärke erzeugt sind,
aufgrund von Materialermüdungserscheinungen
beim Gebrauch der Führungskette
der Gefahr eines Bruchs ausgesetzt.
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Nach
DE 197 10 489 A1 sollen
die Seitenflächensegmente
mit Gelenkteilen in Form von Zapfen und Führungslöchern versehen werden, so dass nach
der Faltung einzelner Segmentteile die Gelenkteile jeweils benachbarter
Glieder ineinandergreifen.
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Auch
bei diesem Verfahren ist nachteilig, dass eine aufwendige Faltung
der einzelnen kastenförmigen
Profile vorgenommen werden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zum Herstellen einer Kette, welche aus Kettengliedern und
Verbindungselementen besteht, anzugeben, bei denen die hergestellten
Ketten im wesentlichen kontinuierlich herstellbar sind, wobei Trennschnitte
weitgehend entbehrlich sind und wobei belastbare und haltbare Gelenkverbindungen
von Kettenelementen herstellbar sind.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe mit den in den Ansprüchen
1, 2 und 14 angegebenen Merkmalskombinationen gelöst.
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Die
Erfindung weist eine Reihe von Vorteilen auf. Durch die Merkmalskombinationen
der Ansprüche
1, 2 und 14 gelingt eine kontinuierliche Fertigung von Ketten, bei
der Gelenke zwischen Ketengliedern und Verbindungselementen unmittelbar
hergestellt werden. Insbesondere sind zusätzliche Verfahrensschritte
zur Gelenkherstellung entbehrlich, da Gelenkzapfen unmittelbar in
korrespondierenden Aussparungen durch Spritzguss oder ähnliche
Verfahrensschritte herstellbar sind. Durch die Verwendung von Aussparungen
mit Hinterschneidung gelingt die Herstellung sicherer Gelenkverbindungen.
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Vorteilhaft
ist, dass Aussparungen und korrespondierende Gelenkzapfen sowohl
an Verbindungselementen als auch an Kettengliedern hergestellt werden
können.
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Durch
das Aufbringen von Trennmitteln auf die Verbindungselemente und/oder
wenigstens Teilbereiche von ersten Werkzeugen oder auf Verbindungselemente
und/oder auf die Werkzeuge, in die die Verbindungselemente einlegbar
sind und/oder auf ein Kernelement, gelingt es, einen Haftverbund zwischen
vorgefertigten Verbindungselementen der Kette und den neu herzustellenden
Kettengliedern zu verhindern und ein Gleiten der neu hergestellten
Kettenglieder auf dem Kernelement sicher zu stellen.
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Durch
die Ausbildung von Aussparungen als Hinterschneidung gelingt es,
drehbare Gelenkzapfen in Richtung ihrer Drehachse in sicherem Kontakt
zu den Aussparungen unmittelbar in den Aussparungen herzustellen.
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Durch
die Herstellung von Anschlägen
wird eine definierte Begrenzung der Verdrehung zwischen Verbindungselementen
und Kettengliedern ermöglicht,
durch die jeweils ein Rollradius der Kette für jede Rollrichtung festgelegt
werden kann.
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Die
Anordnung eines Kernelementes in einem Hohlraum zur Herstellung
von Kettengliedern, wobei der Hohlraum in einem Bereich korrespondierender
Kettenwerkzeuge mit korrespondierenden Aufnahmeelementen gebildet
wird, ermöglicht
durch die Erzeugung eines Innenraumes in den hergestellten Kettengliedern,
dass zur Aufnahme von Energieleitern geeignete Kettenglieder hergestellt
werden.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Dazu
zeigen
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kette
in gestreckter Lage,
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2 die
Ansicht dieser Kette in gerollter Lage,
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3a eine
perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Verbindungselementes,
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3b eine
perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer Vorrichtung
zur Herstellung dieser Verbindungselemente,
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3c einen
ersten Ausschnitt dieser Vorrichtung,
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3d einen
weiteren Ausschnitt dieser Vorrichtung,
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3e eine
zweite Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Herstellung der Verbindungselemente nach 3a,
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3f einen
ersten Ausschnitt dieser Vorrichtung,
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3g einen
weiteren Ausschnitt dieser Vorrichtung,
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3h eine
dritte Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Herstellung der Verbindungselemente nach 3a,
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4 eine
perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Kettengliedes,
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5 eine
perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer Vorrichtung
zur Herstellung dieser Kettengliedes
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6a einen
ersten Ausschnitt dieser Vorrichtung mit einer Ausführungsform
von Aufnahmeelementen,
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6b diese
Aufnahmeelemente mit eingelegten Verbindungselementen,
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6c einen
zweiten Ausschnitt dieser Vorrichtung mit Kettenwerkzeugen,
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6d diesen
Ausschnitt in Seitenansicht und
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6e zwei
Kettenwerkzeuge nach 6c und 6d.
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Bei
der in 1 gezeigten Ansicht ist eine Energieführungskette
in gestreckter Lage dargestellt. Diese Energieführungskette besteht aus identischen Kettengliedern 2,
wobei zwei jeweils benachbarte Kettenglieder 2 mit jeweils
zwei Verbindungselementen 1 verbunden sind. Die Kettenglieder 2 sind
im Wesentlichen hohlkastenförmig
ausgebildet und zur Aufnahme von Leitungen geeignet.
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2 zeigt
diese Energieführungskette
in zum Teil gerolltem Zustand. Die Verbindungselemente 1 weisen
jeweils zwei kreisförmig
ausgebildete Aussparungen 1.1 auf, die in Wirkzusammenhang mit
Gelenkzapfen 2.1 stehen, welche an den seitlichen Bereichen
der Kettenglieder 2 angeordnet sind. Die Gelenkzapfen 2.1 und
die Aussparungen 1.1 bilden zusammen Gelenke, wobei alternativ
die Verdrehbarkeit jedes Gelenks durch obere Anschläge 2.2 untere
Anschläge 2.3,
welche ebenfalls an den seitlichen Elementen der Kettenglieder 2 angeordnet sind,
begrenzt wird. Dabei erfolgt die untere Begrenzung durch die unteren
Anschläge 2.3 derart,
dass sich eine im wesentlichen gestreckte Lage der Kette ergibt.
Die obere Begrenzung erfolgt derart, dass ein bestimmter vorgegebener
Rollradius für
die Kette eingehalten und nicht unterschritten wird.
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3a zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Verbindungselementes 1 der
Kette nach 1 und 2. Dieses
Verbindungselement 1 weist zwei im wesentlichen kegelstumpfförmige Aussparungen 1.1 auf,
wobei der Durchmesser der Aussparungen 1.1 an der Außenseite
der Verbindungselemente 1 größer ist als der Durchmesser
an der korrespondierenden Innenseite. An den oberen Enden des Verbindungselementes 1 sind
obere Rücksprünge 1.2 angeordnet,
im unteren Bereich der beiden Enden des Verbindungselementes 1 ist
jeweils ein unterer Rücksprung 1.3 angeordnet.
Die Rücksprünge 1.2 und 1.3 dienen
dazu, in Wirkeinheit mit oberen und unteren Anschlägen 2.2 und 2.3 an
den Kettengliedern die Verdrehung der Gelenke der Kette zu begrenzen
und damit in jede Rollrichtung der Kette einen vorgegebenen Mindestradius
zu bestimmen.
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3b zeigt
einen Ausschnitt einer Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Herstellung der Verbindungselemente 1.
Diese Vorrichtung besteht im wesentlichen aus mehreren ersten Werkzeugen 3 sowie
einer Extruderdüse 4.
Die ersten Werkzeuge 3 weisen auf der der Extruderdüse 4 zugewandten
Seite jeweils ebene Oberflächen
auf. In diesen Oberflächen
sind Kavitäten 3.5 angeordnet,
die als Form für einzuspritzende
aushärtbare
Masse zur Herstellung von Verbindungselementen 1 dienen.
Die in den Kavitäten 3.5 ausgebildeten
beiden Erhebungen sind kegelstumpfförmig und bilden das Gegenstück zu den
herzustellenden Aussparungen 1.1 der Verbindungselemente 1.
Die ersten Werkzeuge 3 werden in diesem Ausführungsbeispiel
jeweils beidseitig an der Extruderdüse 4 vorbeigeführt, wobei
in dieser Figur nur auf einer Seite der Extruderdüse 4 die
ersten Werkzeuge 3 gezeigt sind.
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3c zeigt
ein einzelnes erstes Werkzeug 3 mit der an der ebenen Innenfläche 3.6 angeordneten
Kavität 3.5,
in welcher die kegelstumpfförmigen Erhebungen 3.1 angeordnet
sind. Die kegelstumpfförmigen
Erhebungen 3.1 sind vom Boden der Kavität 3.5 aus verjüngend ausgebildet.
Dadurch sind die in den Kavitäten 3.5 herzustellenden
Verbindungselemente 1 herausnehmbar. In den oberen Bereichen sind
obere Vorsprünge 3.2 ausgebildet;
in den unteren Bereichen sind untere Vorsprünge 3.3 ausgebildet.
Die Vorsprünge 3.2 und 3.3 dienen
der Ausbildung der Rücksprünge 1.2 und 1.3 der
zu formenden Verbindungselemente 1.
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Die
in 3d dargestellte Extruderdüse ist mit einer Eintrittsöffnung 4.1 und
zwei Austrittsöffnungen 4.2 ausgebildet,
wobei hier nur die rechte Austrittsöffnung dargestellt ist. Über die
Eintrittsöffnung 4.1 wird
flüssiger,
aushärtbarer
Kunststoff zugeführt, welcher
mit hohem Druck durch die Austrittöffnungen 4.2 jeweils
in Kavitäten 3.5 der
ersten Werkzeuge 3 eingespritzt wird, während die ersten Werkzeuge
an der Extruderdüse 4 vorbeigeführt werden
und an deren Seitenwand anliegen, während neben der Austrittsöffnung 4.2 die
Kavität 3.5 vorbeigeführt wird. Wird
die Innenfläche 3.6 des
ersten Werkzeuges 3 an den beiden Flächen der Extruderdüse 4 vorbeigeführt, so
wird die Austrittsöffnung 4.2 durch
die Innenfläche 3.6 des
ersten Werkzeuges 3 solange abgedichtet, bis die nächste Kavität 3.5 die
Austrittsöffnung
erreicht.
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3e zeigt
eine zweite Ausführungsform der
Vorrichtung zur Herstellung der Verbindungselemente 1 nach 3a.
Bei dieser Ausführungsform werden
die Verbindungselemente 1 gebildet, in dem ein Stranggut 5 gemeinsam
mit den ersten Werkzeugen 3 neben eine Seitenfläche eines
Gegenstückes 9 geführt werden
und in dem die ersten Werkzeuge 3 gegen die Seitenfläche des
Gegenstückes 9 gepresst
werden, sodass aus dem Stranggut 5 stempelartig die Verbindungselemente 1 gepresst
werden. Bei fortschreitendem Verfahrensablauf werden die ersten
Werkzeuge 3 mit den Verbindungselementen 1 in
den Kavitäten 3.5 vorbeigeführt, mittels
Messer 3.7 werden jeweils benachbarte, neu hergestellte Verbindungselemente 1 voneinander
getrennt und anschließend
werden die ersten Werkzeuge 3 von dem Gegenstück 9 weggeführt, sodass
die voneinander getrennten Verbindungselemente 1 aus den
Kavitäten 3.5 herausnehmbar
sind.
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3f zeigt
ein einzelnes Werkzeug 3 der zweiten Ausführungsform
gemäß 3e.
Die Form der damit herstellbaren Verbindungselemente 1 ist weitgehend
gleich mit der Form der Verbindungselemente 1, die mit
dem ersten Werkzeug 3 gemäß 3c herstellbar
sind. Die Kavität 3.5 dieser
zweiten Ausführungsform
von ersten Werkzeugen 3 ist am seitlichen Rand dieses Werkzeuges 3 offen
ausgebildet; sich durch benachbarte erste Werkzeuge 3 überschneidend
hergestellte Verbindungselemente 1 werden mit Hilfe der
Messer 3.7 voneinander getrennt.
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3g zeigt
die Vorrichtung gemäß 3e ohne Darstellung
des Gegenstückes 9.
Bei der hier gewählten
Darstellung sind im linken Bereich das Stranggut 5 dargestellt,
im mittleren Bereich die gepressten und noch miteinander verbundenen
Verbindungselemente 1 und im rechten Bereich sind die herausgenommenen
und mittels Messer 3.7 voneinander getrennten Verbindungselemente 1 dargestellt.
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3h zeigt
eine dritte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Dabei übernimmt das
Gegenstück 9 wie
nach 3g die Funktion des Gegenstückes für die stempelartig
wirkenden ersten Werkzeuge 3. Diese ersten Werkzeuge 3 mit
ihren Kavitäten 3.5 sind
analog 3c ausgebildet; hier fungieren
die ersten Werkzeuge 3 jedoch nicht als Form für einzuspritzenden
Kunststoff, sondern als stempelartige Presse zum Auspressen der
Verbindungselemente 1 aus dem Stranggut 5. Ein
Vorteil dieser dritten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gegenüber
der in 3g dargestellten Vorrichtung
besteht darin, dass Messer 3.7 entbehrlich sind.
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4 zeigt
eine Ausführungsform
eines Kettengliedes 2. Das Kettenglied 2 ist im
Spritzgussverfahren im wesentlichen hohlkastenförmig gebildet und weist zwei
parallele Seitenwände 2.6,
die jeweils flächig
ausgebildet sind, auf. Diese Seitenwände 2.6 sind mit einem
oberen Steg 2.5 und einem unteren Steg 2.4 miteinander
verbunden. Die beiden Enden der Seitenwände 2.6 sind etwa
halbkreisförmig
ausgebildet. Im Bereich der halbkreisförmigen Enden 2.6 sind etwa
konzentrisch Gelenkzapfen 2.1 ausgebildet. Die Gelenkzapfen 2.1 sind
kegelstumpfförmig, wobei
sich der Durchmesser von der Seitenwand 2.6 weg vergrößert. Die
kegelförmige
Ausbildung der Gelenkzapfen 2.1 dient dazu, eine Hinterschneidung mit
den Aussparungen 1.1 der Verbindungselemente 1 zu
bilden, sodass die Verbindungselemente 1 zwar drehbar mit
den Kettengliedern 2 verbunden sind, Kettenglieder 2 und
Verbindungselemente 1 jedoch nicht voneinander lösbar sind.
Im unteren Bereich der Seitenwände
ist an der Außenseite
mittig jeweils ein unterer Anschlag 2.3 angeordnet. Im
oberen Bereich der Seitenwände 2.6 ist
jeweils außen
ein oberer Anschlag 2.2 angeordnet. Die Anschläge 2.2 und 2.3 dienen
dazu, in Wirkeinheit mit den oberen Rücksprüngen 1.2 und den unteren
Rücksprüngen 1.3 der Verbindungselemente 1 die
Verdrehung der Gelenke, welche aus Aussparungen 1.1 und
Gelenkzapfen 2.1 gebildet sind, zu begrenzen. Sowohl der
obere Steg 2.5 als auch der untere Steg 2.4 sind
mit einer Rundung 2.7 in ihren Endbereichen ausgebildet.
Diese Rundungen 2.7 folgen der äußeren Form der halbkreisförmigen Enden
der Seitenwände 2.6.
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Alternativ
ist es möglich,
die Kettenglieder 2 u-förmig,
das heißt
nach oben oder unten offen ohne oberen Steg 2.4 oder 2.5 auszubilden
oder wenigstens einen der Stege 2.5 oder 2.4 verschließbar wie zum
Beispiel clipbar auszubilden.
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Des
weiteren ist es alternativ möglich,
die Gelenkzapfen 2.1 als Hinterschneidung mit den Aussparungen 1.1 der
Verbindungselemente 1 auszubilden, wobei die Verbindungselemente 1 ebenfalls drehbar
mit den Kettengliedern 2 verbunden sind, die Kettenglieder 2 und
Verbindungselemente 1 jedoch voneinander lösbar sind,
in dem die Gelenkzapfen 2.1 elastisch zusammendrückbar ausgebildet
sind. Dazu ist es insbesondere möglich,
die Gelenkzapfen 2.1 mit wenigstens einer durchgängigen Nut, ähnlich einem
tiefen Schlitz eines Schraubenkopfes, auszubilden oder ballige Gelenkzapfen 2.1 aus
korrespondierenden Aussparungen 1.1 aus- und einclipsbar auszulilden.
Ein weiterer Vorteil ballig ausgebildeter Gelenke ist, insbesondere
bei einbandigen Ketten, eine begrenzte, zusätzliche seitliche Rollbarkeit
der Kette und/oder eine Tordierbarkeit der Kette.
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5 zeigt
eine erste Ausführungsform
eines Teils einer Vorrichtung zur kontinuierlichen Herstellung verbundener
Kettenglieder 2. Dazu werden fertige Verbindungselemente 1 zugeführt. Die
Zuführung
dieser Verbindungselemente 1 erfolgt beidseitig, wobei
auf der rechten Seite nur der in Fertigungsrichtung hintere Bereich
dargestellt ist. Die fertigen Verbindungselemente 1 sind
in Aufnahmeelemente 6 seitlich jeweils nach innen gewandt
und gegenüberliegend
angeordnet eingelegt. Zwischen jeweils korrespondierenden Aufnahmeelementen 6 sind
jeweils zwei Kettenwerkzeuge 7 korrespondierend übereinander
angeordnet, welche gemeinsam mit den Aufnahmeelementen 6 in
Produktionsrichtung, also in der Darstellung nach rechts, geführt werden.
Im Inneren der hintereinander und jeweils korrespondierend oben
und unten angeordneten Kettenwerkzeuge 7 ist ein feststehendes
Kernelement 8 angeordnet. Dieses feststehende Kernelement 8 ist
im rechten Bereich der Darstellung vollständig gezeigt und im linken
Bereich der Zeichnung in Bruchdarstellung etwa zur Hälfte gezeigt.
Jeweils zwei übereinander
angeordnete korrespondierende Kettenwerkzeuge 7 und die neben
den Kettenwerkzeugen 7 korrespondierend angeordneten Aufnahmeelemente 6 bilden
in Wirkeinheit mit Kernelement 8 die Form für ein einzuspritzendes
Kettenglied 2. Die in den Aufnahmeelementen 6 eingelegten
Verbindungselemente 1 und das Kernelement 8 werden
mit einem Trennmittel versehen. Das Trennmittel dient dazu, einen
Haftverbund zwischen dem flüssigen
Kunststoff, der in die durch Aufnahmeelemente 6 und Kettenwerkzeug 7 in Wirkeinheit
mit dem Kernelement 8 gebildeten Hohlräume eingespritzten flüssigen Kunststoff
einerseits und den Verbindungselementen 1 und den Werkzeugen 6, 7, 8 andererseits
zu verhindern. Die Zutrittsöffnungen
zum Einspritzen des flüssigen, verfestigbaren
Kunststoffes sind nicht dargestellt. Die dargestellte Vorrichtung
ermöglicht
einen kontinuierlichen Herstellungsprozess einer Energieführungskette;
die mit Verbindungselementen 1 bestückten Aufnahmeelemente 6 werden
mit den Kettenwerkzeugen 7 zunächst parallel und sich unter
Kontakt im wesentlichen nach außen
abdichtend am feststehenden Kernelement 8 vorbeigeführt. Dieser
Abschnitt ist mit drei parallelen Pfeilen dargestellt. Dabei wird
die aus den genannten Elementen 6, 7 gebildete
Hohlform und mit flüssigem,
verfestigbaren Kunststoff unter Druck gefüllt. Anschließend härtet der
Kunststoff aus; dabei bilden sich die Kettenglieder 2,
welche in Wirkeinheit mit den eingelegten Verbindungselementen 1 gelangen.
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Anschließend werden
die Aufnahmeelemente 6 entsprechend der Darstellung der
Systempfeile nach außen
weggeführt;
dabei werden diese von der fertigen Energieführungskette seitlich abgezogen. Anschließend werden
die nunmehr entleerten Aufnahmeelemente 6 erneut dem links
dargestellten Anfangsbereich der Vorrichtung zugeführt und
erneut derart mit Verbindungselementen 1 bestückt, dass deren
runde, konische Aussparungen 1.1 den kleineren Durchmesser
stets zur Innenseite der Vorrichtung hin angeordnet sind. Die oberen
Kettenwerkzeuge 7 werden analog zu den Aufnahmeelementen 6 entsprechend
der Darstellung der Systempfeile nach oben und – dies ist nicht dargestellt – die unteren
Kettenwerkzeuge 7 werden nach unten weggeführt; dabei
werden diese von der fertigen Energieführungskette nach oben/unten
abgezogen. Anschließend
werden die nunmehr entleerten Kettenwerkzeuge 7 erneut
dem links dargestellten Anfangsbereich der Vorrichtung zugeführt.
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Es
ist alternativ möglich,
Metall zu gießen,
zu Sintern oder Keramik zu verwenden, um die beschriebene Form zu
füllen
und die Kette herzustellen, anstatt flüssigen, verfestigbaren Kunststoff
zu verwenden. Des weiteren ist es möglich, verschiedene Stoffe,
insbesondere verschiedene Kunststoffe für die Herstellung einer Kette
zu verwenden.
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6a zeigt
einen Ausschnitt der Vorrichtung nach 5. Dabei
sind zwei Aufnahmeelemente 6 dargestellt. Die Aufnahmeelemente 6 weisen eine
ebene Innenfläche 6.6 auf,
in die jeweils eine Kavität 6.5,
ebenfalls eben ausgebildet, eingearbeitet ist. In der Kavität 6.5 sind
jeweils mittig eine untere Erhebung 6.1 sowie eine obere
Erhebung 6.2 angeordnet. Am unteren Rand der Kavität 6.5 sind
untere Vorsprünge 6.3 ausgebildet
und am oberen Rand der Kavität 6.5 sind
jeweils zwei obere Vorsprünge 6.4 ausgebildet.
Wie unter 5 beschrieben, dienen die Aufnahmeelemente 6 dazu,
Verbindungselemente 1 aufzunehmen als seitliche Begrenzung
einer Spritzform zur Herstellung von Kettengliedern 2 zu dienen.
Zur Aufnahme der Verbindungselemente 1 wird jeweils ein
Verbindungselement 1 mittig zwischen zwei Aufnahmeelementen 6 eingelegt.
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6b zeigt
die beiden Aufnahmeelemente 6 gemäß 6a mit
eingelegten Verbindungselementen 1. Die unteren Vorsprünge 6.3 und
die oberen Vorsprünge 6.4 dienen
der Aufnahme der Verbindungselemente 1. Die unteren Erhebungen 6.1 und die
oberen Erhebungen 6.2 schließen mit ihrer Oberfläche mit
der Innenfläche
der Verbindungselemente 1 ab und dienen dazu, später das
Einspritzen von Kunststoff in diese Bereich zu vermeiden. Oberhalb der
oberen Erhebung 6.2 wird mit den oberen Vorsprüngen 6.4 ein
oberer Freiraum 6.8 gebildet, im unteren Bereich des Stoßes zwischen
zwei Verbindungselementen 1 wird durch die untere Erhebung 6.1,
die unteren Vorsprünge 6.3 und
die Verbindungselemente 1 jeweils unterer Freiraum 6.7 gebildet.
Die Freiräume 6.7 und 6.8 dienen
als Form für
den einzuspritzenden Kunststoff, nämlich zur Formung der unteren
und oberen Anschläge 2.2 und 2.3 der
Kettenglieder 2. Die Aussparungen 1.1 der Verbindungselemente 1 dienen
als Form für
die in diese Aussparungen 1.1 einzuspritzenden Anteile
des flüssigen Kunststoffes,
sodass innerhalb der Aussparungen 1.1 die hier nicht gezeigten
Gelenkzapfen der Kettenglieder gebildet werden können. Die in 6b dargestellte Innenfläche der
Verbindungselemente sowie sämtliche
Erhebungen und Aussparungen werden vorzugsweise mit einem Trennmittel
versehen. Dieses Trennmittel dient dazu, einen Verbund zwischen einzuspritzenden
Kunststoff und dem dargestellten Elementen zu verhindern, sodass
später
nach dem Herstellen der Kettenglieder kein Haftverbund zwischen
Kettengliedern und Verbindungselementen zu verzeichnen ist.
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6c zeigt
den Bereich der Vorrichtung nach 5, wobei
ausschließlich
die Kettenwerkzeuge 7 und das Kernelement 8 gezeigt
werden, in perspektivischer Ansicht.
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6d zeigt
eine Seitenansicht der 6c. Erste Innenflächen 7.1 der
Kettenwerkzeuge 7 sind parallel zu den Unter- bzw. Oberseiten
des feststehenden Kernelementes 8 ausgebildet. Die Kettenwerkzeuge 7 sind
jeweils paarweise korrespondierend zueinander angeordnet und werden
an dem Kernelement 8 vorbeigeführt. Die Kettenwerkzeuge 7 sind
am Ende der Fertigungsrichtung jeweils nach oben und unten weggeführt. Im
hier dargestellten Abschnitt des Herstellungsverfahren sind die
Kettenwerkzeuge 7 noch nicht weggeführt. Der Hohlraum, der sich
zwischen den ersten Innenflächen 7.1 und den
Ober- bzw. Unterseiten des Kernelementes 8 bildet, dient
zur Formung der unteren Stege 2.4 bzw. der oberen Stege 2.5 der
hier nicht dargestellten Kettenglieder 2.
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6e zeigt
zwei benachbarte untere Kettenwerkzeuge 7 ohne die korrespondierenden
oberen Kettenwerkzeuge 7. Jedes Kettenwerkzeug 7 weist
die vorab beschriebene ebene erste Innenfläche 7.1 auf, welche
in eine Rundung 7.4 übergeht. Etwas
oberhalb der ersten Innenfläche 7.1 befinden sich
an den Enden jedes Kettenwerkzeuges 7 zwei zweite Innenflächen 7.2,
die ebenfalls eben ausgebildet sind und parallel zu den ersten Innenflächen 7.1 verlaufen.
-
Jedes
Kettenwerkzeug 7 weist vier Seitenwände 7.3 auf, jeweils
eine Seitenwand 7.3 in einer Ecke. Jede Seitenwand 7.3 nimmt
den Verlauf der Rundung 7.4 auf. Die zweiten Innenflächen 7.2 dienen
dazu, an der Unterseite des Kernelementes 8 zu gleiten.
Durch die Anordnung mehrerer Kettenwerkzeuge hintereinander und
korrespondierend oberhalb des Kernelementes 8 mit ebenfalls
korrespondierenden Aufnahmeelementen 6, welche an den Seitenflächen des
Kernelementes 8 vorbei gleiten, gelingt es, eine sich bewegende
und am feststehenden Kernelement 8 vorbei gleitende Spritzform
herzustellen, mit der einzelne Kettenelemente gespritzt werden,
die in Wirkzusammenhang mit in die Aufnahmeelemente 6 eingelegten
Verbindungselemente 1 gelangen, sodass in einem kontinuierlichen
fortlaufenden Prozess eine Energieführungskette hergestellt wird,
ohne dass zusätzliche
Umform-, Füge- oder
sonstige Montagearbeiten erforderlich sind.
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Sämtliche
der in den zuvor beschriebenen Figuren erwähnten Ketten sind zweibandig
ausgebildet, das heißt,
dass an jedem Ende eines Kettengliedes 2 zwei korrespondierende
Verbindungselemente 1 angeordnet sind. Es ist möglich, die
jeweils korrespondierenden Verbindungselemente 1 mit einander zu
verbinden und dadurch die Torsionssteifigkeit dieser zweibandigen
Ketten zu vergrößern.
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Es
ist jedoch auch möglich,
einbandige Ketten herzustellen, das heißt solche Ketten, bei denen zwei
benachbarte Kettenglieder durch genau ein Verbindungselement verbunden
sind.
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Daneben
ist es natürlich
ebenfalls möglich, mehrbandige
Ketten auszubilden, das heißt
solche Ketten, bei denen in Kettenlängsrichtung benachbarte Kettenglieder
durch zwei oder mehr Verbindungselemente verbunden sind.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann fortlaufend durchgeführt
werden, d.h. es können
aus Spritz- oder Stranggußprofilen
mit Rechteck und oder Kastenprofil beliebig lange Förder-, Antriebs oder
Energieführungsketten
gefertigt werden. Es sind keine Montagevorgänge erforderlich. Es ist möglich, die
jeweilige Kette aus massiven Profil zu fertigen, so dass sich über den
Querschnitt gesehen keine Schwachstellen an den Kanten bzw. den Übergängen zwischen
unterer Fläche,
oberer Fläche
und den Seitenflächen
ergeben.
-
Die
angegebenen Verfahrensschritte, um aus Stranggußteilen die einzelnen Kettenglieder
einer Führungskette
herauszuarbeiten, sind in ihrer Reihenfolge im wesentlichen nicht
festgelegt und können
in ihrer Reihenfolge umgeordnet werden oder wenigstens teilweise
gleichzeitig ausgeführt werden.
Die Reihenfolge ist variabel, weil die Kettenglieder während des
Verfahrensablaufs nicht separiert werden müssen, da die Gelenkverbindung
aus dem Stranggußteil
durch die definierten Formungsvorgänge herausgearbeitet werden.
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Als
Kastenprofil in Bezug auf die Kettenglieder sind beliebige Querschnittsform
zu verstehen; beispielsweise quadratische, rechteckige, runde oder ovale
Formen.
-
Die
Gelenkzapfen müssen
nicht kreisrund ausgebildet sein; es ist ausreichend, wenn diese
segmentweise kreisförmig
ausgebildet sind, so dass diese wenigstens segmentweise innerhalb
der Öffnungen 1.1 drehbar
sind. In diesem Fall kann das Gelenk selbst als Anschlag zur Begrenzung
einer Verdrehung dienen. Die Verbindungselemente 1 und
die Kettenglieder 3 können
aus ur- oder umformbaren Materialien wie zum Beispiel Kunststoff
und/oder Metall hergestellt werden.
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Es
ist des weiteren möglich,
zuerst die Kettenglieder 2 herzustellen und erst anschließend die Verbindungselemente 1 durch
Spritzguss herzustellen.
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Es
ist auch möglich,
am Ende des Fertigungsverfahrens Elemente der Kette, insbesondere benachbarte
Verbindungselemente 1 durch Durchtrennen einer Sollbruchstelle
zu trennen.
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- 1
- Verbindungselement
- 1.1
- Aussparung
- 1.2
- oberer
Rücksprung
- 1.3
- unterer
Rücksprung
- 2
- Kettenglied
- 2.1
- Gelenkzapfen
- 2.2
- oberer
Anschlag
- 2.3
- unterer
Anschlag
- 2.4
- unterer
Steg
- 2.5
- oberer
Steg
- 2.6
- Seitenwand
- 2.7
- Rundung
- 3
- erstes
Werkzeug
- 3.1
- Erhebung
- 3.2
- oberer
Vorsprung
- 3.3
- unterer
Vorsprung
- 3.5
- Kavität
- 3.6
- Innenfläche
- 3.7
- Messer
- 4
- Extruderdüse
- 4.1
- Eintrittsöffnung
- 4.2
- Austrittsöffnung
- 5
- Stranggut
- 6
- Aufnahmeelement
- 6.1
- untere
Erhebung
- 6.2
- obere
Erhebung
- 6.3
- unterer
Vorsprung
- 6.4
- oberer
Vorsprung
- 6.5
- Kavität
- 6.6
- Innenfläche
- 6.7
- unterer
Freiraum
- 6.8
- unterer
Freiraum
- 7
- Kettenwerkzeug
- 7.1
- erste
Innenfläche
- 7.2
- zweite
Innenfläche
- 7.3
- Seitenwand
- 7.4
- Rundung
- 7.5
- Seitenfläche
- 7.6
- Stirnfläche
- 8
- Kernelement
- 9
- Gegenstück