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Die Erfindung betrifft einen Rollladenpanzer gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Ein derartiger Rollladenpanzer ist aus der
DE 103 27 451 B4 bekannt. Der Rollladenpanzer bildet zusammen mit der Wickelwelle einen Rollladen, der allgemein zum Verschließen von Fenstern, Türen und Toren von Gebäuden dient.
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Der in der
DE 103 27 451 B4 beschriebene Rollladenpanzer besteht aus einer Mehrfachanordnung von miteinander verbundenen, starren Lamellen. Jede Lamelle umfasst eine im Wesentlichen glatte Rückseite, eine Unterseite, die eine hinterschnittene Nut enthält, die sich im Wesentlichen über die gesamte Länge der Lamelle erstreckt, sowie eine Oberseite, die eine Verbindungsleiste trägt, die mit der Nut an der Unterseite einer anderen Lamelle formschlüssig verbindbar ist, und die derart gestaltet ist, dass die Verbindungsleiste in Längsrichtung der Nut in diese einschiebbar, jedoch in Querrichtung der Nut aus der Nut nicht entfernbar ist. In der Verbindungsleiste ist wenigstens ein Lichtschlitz vorgesehen.
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Die Vorderseite einer Lamelle umfasst einen in Lamellenlängsrichtung verlaufenden, stumpfwinkligen Einschnitt, der durch zwei unterhalb der Höhe der Lichtschlitze ausgebildete und zur Lamellenunterseite hin nach unten abfallende Flächen festgelegt ist, von denen die untere Fläche flacher als die obere abfällt und an eine im Wesentlichen vertikal ausgerichtete Abschlussfläche der Lamelle anschließt, wodurch eine Rippe entsteht.
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Dadurch soll ein Schutz gegen steil einfallendes Sonnenlicht derart erhalten werden, dass das einfallende Licht mehrfach an der Rippe reflektiert wird, so dass nur noch diffus gestreutes Licht durch den Lichtschlitz einer Lamelle gelangen soll.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rollladenpanzer der eingangs genannten Art so auszubilden, dass dessen Teilabschattung bei geringem konstruktivem Aufwand verbessert wird.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Der erfindungsgemäße Rollladenpanzer umfasst eine Anordnung von gelenkig miteinander verbundenen Lamellen, welche von einer Wickelwelle in einer Bewegungsrichtung abwickelbar und entgegen dieser auf der Wickelwelle aufwickelbar sind. Jede Lamelle weist an ihrer Oberseite eine hinterschnittene Nut und an ihrer Unterseite einen Verbindungsschlitz mit einem Lichtschlitz auf. Der Verbindungsschlitz einer Lamelle ist mit der Nut der darunter liegenden Lamelle formschlüssig verbindbar, so dass eine Gelenkverbindung zwischen den Lamellen entsteht. An der einer Lichteinfallsrichtung zugewandten Vorderseite der Lamelle ist ein den Lichtschlitz teilweise abschattender Vorsprung vorgesehen.
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Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, dass mit der Teilabschattung des Lichtschlitzes durch den Vorsprung mit geringem konstruktivem Aufwand die durch den Lichtschlitz tretende Lichtmenge genau und reproduzierbar vorgegeben werden kann. Wesentlich hierbei ist, dass der Verbindungsschlitz mit dem Lichtschlitz an der Unterseite der Lamelle angeordnet ist und damit der darüber liegende Vorsprung die Abschattungswirkung erfüllen kann.
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Besonders vorteilhaft ist der Vorsprung einer Lamelle so ausgebildet, dass nur in einem vorgegebenen Winkelbereich auftreffendes Licht durch den Lichtschlitz geführt ist.
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Durch die definierte Einschränkung des Winkelbereichs, innerhalb dessen einfallendes Licht durch den Lichtschlitz gelangen kann, kann die den Rollladenpanzer durchsetzende Lichtmenge sehr genau vorgegeben werden.
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In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfasst die Unterseite einer Lamelle ein erstes Flächensegment, an welchem die Verbindungsschlitze ausmünden und ein durch einen Absatz verbundenes zweites Flächensegment, das die Unterseite des Vorsprungs bildet. Dieses zweite Flächensegment ragt nach unten in den Bereich der Verbindungsschlitze.
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Hiermit gelingt nicht nur eine effiziente Teilabschattung des oberen Bereichs des Lichtschlitzes der Verbindungsschlitze. Vielmehr bildet auch bei aufeinander aufsitzenden Lamellen (1) die Unterseite einer Lamelle (1) einen Formschluss mit der Oberseite der darunter angeordneten Lamelle (1) derart, dass eine Relativbewegung der Lamellen (1) quer zur Bewegungsrichtung verhindert wird.
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Vorteilhaft ist an einem freien Ende des Verbindungsschlitzes einer Lamelle ein Kopf vorgesehen, der in die Nut der nächsten Lamelle einführbar ist. Der Kopf der Verbindungsschlitze ist in eine Lamelle in Längsrichtung der Nut der nächsten Lamelle einschiebbar, jedoch nicht in Querrichtung der Nut aus dieser entfernbar.
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Mit dem so ausgebildeten Verbindungsschlitz lässt sich einfach und schnell eine sichere Gelenkverbindung zwischen zwei Lamellen realisieren.
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Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Verbindungsschlitz einstückig mit der Lamelle ausgebildet.
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Die so gebildete Baueinheit von Lamelle und Verbindungsschlitz kann rationell gefertigt werden, wobei besonders vorteilhaft ist, dass im Wesentlichen nur ein Werkzeug benötigt wird, um die Lamelle mit dem Verbindungsschlitz zu fertigen.
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Gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung bilden die Lamelle und deren Verbindungsschlitz separate Teile, wobei der Verbindungsschlitz in einer zweiten Nut der Lamelle gelenkig gelagert ist.
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Durch die Ausbildung der Lamelle und des Verbindungsschlitzes als separate Teile kann die Gelenkigkeit der Verbindungen zwischen den Lamellen weiter verbessert werden. Schließlich kann das Material und bis zu einem gewissen Grad die Form eines Verbindungsschlitzes unabhängig von der Ausbildung der Lamellen frei gewählt werden, wodurch applikationsspezifische Anpassungen des Rollladenpanzers erleichtert werden.
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Besonders vorteilhaft ist an jedem längsseitigen Ende eines Verbindungsschlitzes jeweils ein Kopf angeordnet, welche in den Nuten benachbarter Lamellen gelagert sind.
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Auf diese Weise können die Gelenkverbindungen zwischen zwei Lamellen sehr einfach hergestellt werden.
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Gemäß einer ersten Variante kann der aus einem separaten Teil bestehende Verbindungsschlitz einen Lichtschlitz in Form einer Aussparung enthalten. Alternativ ist der Lichtschlitz von einem transparenten Segment des Verbindungsschlitzes gebildet.
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In diesem Fall muss in die Verbindungsschlitze keine Aussparung zur Ausbildung des Lichtschlitzes eingearbeitet werden, wodurch ein Fertigungsschritt bei der Herstellung des Verbindungsschlitzes eingespart wird. Weiter ist vorteilhaft, dass bereits durch die Form und das Material des den Lichtschlitz bildenden transparenten Segments der Verbindungsschlitze die Menge des durchtretenden Lichts gesteuert werden kann.
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Besonders vorteilhaft bestehen die Verbindungsschlitze vollständig aus transparentem Material, wobei insbesondere die Verbindungsschlitze aus Kunststoff bestehen.
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Der so ausgebildete Verbindungsschlitz kann besonders einfach und kostengünstig hergestellt werden.
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Gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung sind die Lamellen von stranggepressten Profilen gebildet, wobei bevorzugt die Profile aus Aluminium bestehen.
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Gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung sind die Lamellen von extrudierten Profilen gebildet, wobei bevorzugt die Profile aus Kunststoff bestehen.
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Beide Ausgestaltungen erlauben eine rationelle und kostengünstige Fertigung der Lamellen.
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Besonders vorteilhaft sind die Lamellen so ausgebildet, dass diese wahlweise mit ihrer Vorder- oder Rückseite auf der Wickelwelle aufwickelbar sind.
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Dies führt zu einer erheblichen Erweiterung der Funktionalität des Rollladenpanzers, da dessen Lamellen eine Aufwicklung in zwei unterschiedlichen Wickelrichtungen ermöglichen.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
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1: Erstes Beispiel zweier gelenkig miteinander verbundener Lamellen eines Rollladenpanzers, die gegeneinander ausgefahren sind.
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2: Lamellen gemäß 1 im eingefahrenen Zustand.
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3: Schematische Darstellung des Wickelverhaltens der Lamellen gemäß den 1 und 2.
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4: Zweites Beispiel zweier gelenkig miteinander verbundenen Lamellen eines Rollladenpanzers, die gegeneinander ausgefahren sind.
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5: Lamellen gemäß 4 im eingefahrenen Zustand.
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6: Drittes Beispiel zweier gelenkig miteinander verbundener Lamellen eines Rollladenpanzers, die gegeneinander ausgefahren sind.
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7: Lamellen gemäß 5 im ausgefahrenen Zustand.
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Die 1 und 2 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel von Lamellen 1 eines Rollladenpanzers. Wie auch in den weiteren Ausführungsbeispielen besteht der Rollladenpanzer nicht nur wie dargestellt, aus zwei, sondern vielen gelenkig gekoppelten Lamellen 1, die in einer Bewegungsrichtung von einer nicht dargestellten Wickelwelle abgewickelt oder entgegen der Bewegungsrichtung auf dieser Wickelwelle aufgewickelt werden können. Der Rollladenpanzer mit der Wickelwelle bildet einen Rollladen. Die Lamellen 1 sind in den vorliegenden Beispielen von aus Aluminium bestehenden stranggepressten Profilen gebildet. Alternativ sind die Lamellen 1 von aus Kunststoff bestehenden extrudierten Profilen gebildet.
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Die Lamellen 1 gemäß den 1 und 2 sind gelenkig miteinander verbunden und gegeneinander ein- und ausfahrbar. 1 zeigt die Lamellen 1 im ausgefahrenen Zustand, während 2 die Lamellen 1 im eingefahrenen Zustand zeigt.
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Die den Rollladenpanzer bildenden Lamellen 1 können in vertikaler Richtung bewegt werden. Die Längsachsen der Lamellen 1 verlaufen senkrecht hierzu. Die Lamellen 1 weisen einen über ihre Länge konstanten Querschnitt auf.
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Jede Lamelle 1 weist eine, der Lichteinfallsrichtung von einfallendem Sonnenlicht abgewandte, ebene Rückseite 2 auf. An der Oberseite jeder Lamelle 1 befindet sich eine hinterschnittene Nut 3, deren Breite im Ausmündungsbereich etwas reduziert ist.
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An der Unterseite der Lamelle 1 befindet sich ein Verbindungsschlitz 4, der im vorliegenden Fall einstückig mit der Lamelle 1 ausgebildet ist. Der Verbindungsschlitz 4 weist einen plattenförmigen Halsbereich 5 und einen an dessen freien Ende anschließenden Kopf 6 auf, welcher einen kreisförmigen Querschnitt aufweist. In dem Halsbereich 5 befindet sich ein Lichtschlitz 7, der im vorliegenden Fall in Form einer Aussparung in den Verbindungsschlitz 4 eingearbeitet ist. Der Lichtschlitz 7 erstreckt sich über nahezu die gesamte Länge der Verbindungsschlitze 4.
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Wie aus den 1 und 2 ersichtlich, ist der Kopf 6 des Verbindungsschlitzes 4 in die Nut 3 der darunter liegenden Lamelle 1 eingeführt, wodurch eine Gelenkverbindung zwischen beiden Lamellen 1 erhalten wird. Bei der Montage wird der Kopf 6 des Verbindungsschlitzes 4 einer Lamelle 1 in Längsrichtung der Nut 3 der nächsten Lamelle 1 eingeführt. Während des Einsatzes des Rollladenpanzers kann jedoch der Kopf 6 nicht in Querrichtung der Lamelle 1 aus der Nut 3 entfernt werden, das heißt ein unerwünschtes Lösen der Gelenkverbindung der Lamelle 1 wird vermieden. Das Herauslösen des Kopfes 6 wird durch die hinterschnittene Form der Nut 3, das heißt der Verengung in ihrem Ausmündungsbereich, vermieden.
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Die der Lichteinfallsrichtung zugewandte Vorderseite einer Lamelle 1 weist eine strukturierte Form mit einem Vorsprung 8 auf, der nach vorne über die Verbindungsschlitze 4 mit seinem Lichtschlitz 7 hervorsteht. Wie aus den 1 und 2 ersichtlich, bildet die Unterseite der Lamelle 1 zwei ebene Flächensegmente 9a, 9b aus, die durch einen Absatz 9c getrennt sind.
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Die Flächensegmente 9a, 9b verlaufen in parallel verlaufenden Ebenen senkrecht zur Längsachse der Lamelle 1 und damit senkrecht zu den Längsachsen der Nut 3 und der Verbindungsschlitze 4. Der Absatz 9c zwischen den Flächensegmenten 9a, 9b bildet eine Schrägfläche.
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Das erste Flächensegment 9a grenzt unmittelbar an die Oberseite der Verbindungsschlitze 4 an. Der an das Flächensegment 9a angrenzende Absatz 9c verläuft von dem Flächensegment 9a ausgehend schräg nach unten. Das daran anschließende Flächensegment 9b, welches die Unterseite des Vorsprungs 8 bildet, liegt somit tiefer als das erste Flächensegment 9a und liegt damit vor dem oberen Bereich des Lichtschlitzes 7.
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Durch den so ausgebildeten Vorsprung 8 wird bei gegeneinander ausgefahrenen Lamellen 1 eine Teilabschattung des freiliegenden Lichtschlitzes 7 gegen einfallendes Sonnenlicht erhalten. Wie in 1 dargestellt, kann nur in einem schmalen Winkelbereich α auftreffendes Sonnenlicht durch den Lichtschlitz 7 gelangen. Steiler einfallendes Sonnenlicht wird durch den Vorsprung 8 abgeschattet. Damit wird die Lichtschlitz 7 durchtretende Lichtmenge reproduzierbar begrenzt.
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Der Vorsprung 8 der Lamellen 1 erfüllt nicht nur die Funktion einer Abschattung. Vielmehr wird durch die spezifische Ausbildung des Vorsprungs 8, insbesondere durch die Struktur dessen Unterseite, erreicht, dass die Lamellen 1 im eingefahrenen Zustand einen Formschluss bilden, der eine Relativverschiebung quer zur Bewegungsrichtung der Lamellen 1 verhindert.
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Diese Ausbildung des Formschlusses zeigt 2. Die Oberseiten der Lamellen 1 sind an die Konturen der Unterseite der Lamelle 1 angepasst, so dass, wie aus 2 ersichtlich, die Unterseite der oberen Lamelle 1 formschlüssig auf der Oberseite der unteren Lamelle 1 aufsitzt. Dabei liegt insbesondere der Absatz 9c an der Unterseite der oberen Lamelle 1 an einer Schrägfläche der unteren Lamelle 1 an, wodurch eine Relativbewegung der Lamellen 1 verhindert wird.
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Die 3 zeigt schematisch das Wickelverhalten der Lamellen 1 der 1 und 2. Wie aus 3 ersichtlich, können die Lamellen 1 einerseits mit ihren Vorderseiten auf einer Oberfläche 10 der Wickelwelle aufliegend aufgewickelt werden (linke Teildarstellung von 3). Andererseits können die Lamellen 1 auch mit ihren Rückseiten auf der Oberfläche 10 der Wickelwelle aufliegend in entgegen gesetzter Wickelrichtung aufgewickelt werden (rechte Teildarstellung von 3). Dies wird durch die spezifische Formgebung der Lamellen 1 erreicht. Dasselbe gilt für die folgenden Ausführungsbeispiele.
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Die 4 und 5 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel von Lamellen 1 des erfindungsgemäßen Rollladenpanzers. Dabei zeigt 4 zwei Lamellen 1 im ausgefahrenen Zustand. 5 zeigt die Lamellen 1 im eingefahren Zustand. Der Aufbau der Lamellen 1 der 4 und 5 entspricht weitgehend, insbesondere hinsichtlich der Ausbildung des Vorsprungs und der Anordnung der hinterschnittenen Nut 3 am oberen Lamellenende, der Ausführungsform der 1 und 2.
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Im Unterschied zur Ausführungsform gemäß den 1 und 2 bilden bei dem Ausführungsbeispiel der 4 und 5 die Lamellen 1 und die Verbindungsschlitze 4 separate Teile.
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Der Verbindungsschlitz 4 weist wiederum einen Halsbereich 5 auf, in den zur Ausbildung des Lichtschlitzes 7 eine Aussparung eingearbeitet ist. Im vorliegenden Fall ist an jedem Ende des Halsabschnitts ein Kopf 6, 6' vorgesehen. Die identisch ausgebildeten Köpfe 6, 6' sind einstückig mit dem Halsbereich 5 ausgebildet. Der Verbindungsschlitz 4 kann aus demselben Material wie die Lamellen 1 bestehen. Alternativ kann der Verbindungsschlitz 4 auch aus einem anderen Material bestehen.
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Jeder Kopf 6, 6' weist in seinem an den Halsbereich 5 anschließenden Bereich eine Abrundung auf, an welche eine ebene Endfläche anschließt.
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Zur Verbindung des Verbindungsschlitzes 4 mit der zugeordneten Lamelle 1 weist diese eine an ihrer Unterseite ausmündende hinterschnittene Nut 11 auf. Diese Nut 11 ist identisch mit der an der Oberseite der Lamelle 1 ausmündenden Nut 3 ausgebildet. Die Nuten 3, 11 weisen zusammenfallende Längsachsen auf. Durch die Lagerung des Kopfs 6' in der Nut 11 wird eine Gelenkverbindung zwischen der Lamelle 1 und des zugehörigen Verbindungsschlitzes 4 geschaffen. Ebenso wird durch die Lagerung des Kopfes 6 des Verbindungsschlitzes 4 in der Nut 3 der nächsten, darunter liegenden Lamelle 1 eine Gelenkverbindung zwischen dem Verbindungsschlitz 4 und der nächsten Lamelle 1 geschaffen. Insgesamt sind somit zwei benachbarte Lamellen 1 über den Verbindungsschlitz 4 durch zwei Gelenkverbindungen verbunden. Eine hohe Gelenkbeweglichkeit wird dadurch erreicht, dass die Außenkonturen der Köpfe 6, 6' an die Innenkonturen der Nuten 3, 11 im Ausmündungsbereich angepasst sind.
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Die 6 und 7 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel von Lamellen 1 des erfindungsgemäßen Rollladenpanzers. Dabei zeigt 6 zwei Lamellen 1 im ausgefahrenen Zustand. 7 zeigt die Lamelle 1 im eingefahrenen Zustand. Der Aufbau der Lamellen 1 der 6 und 7 entspricht weitgehend, insbesondere hinsichtlich der Ausbildung des Vorsprungs 8 und der Anordnung der hinterschnittenen Nut 3 am oberen Lamellenende, der Ausführungsform der 4 und 5.
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In weiterer Übereinstimmung mit der Ausführungsform der 4 und 5 bestehen auch bei dem Ausführungsbeispiel der 6 und 7 der Verbindungsschlitz 4 und die Lamelle 1 aus zwei separaten Teilen. Dabei weist der Verbindungsschlitz 4 wiederum einen Halsbereich 5 mit zwei endseitig angeordneten, identisch ausgebildeten Köpfen 6, 6' auf. Der Kopf 6' ist wiederum in einer Nut 11, die an der Unterseite der Lamelle 1 ausmündet gelagert, wobei die Nuten 3, 11 wiederum identisch ausgebildet sind.
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Die Ausführungsform der 6 und 7 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel der 4 und 5 hinsichtlich der Konstruktion des Verbindungsschlitzes 4. Der Verbindungsschlitz 4 besteht in diesem Fall aus einem vollständig transparenten Kunststoffteil. Der Lichtschlitz 7 ist dabei nicht von einer Aussparung im Halsbereich 5 des Verbindungsschlitzes 4 gebildet. Der Halsbereich 5 ist vielmehr als massives Teil ausgebildet das in seiner Gesamtheit den Lichtschlitz 7 bildet, da dieser aus lichtdurchlässigem Material besteht. Der Halsbereich 5 ist zur Mitte hin verbreitert. Die anschließenden Köpfe 6, 6' weisen einen kreisförmigen Querschnitt auf.
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Diese Ausführungsform kann dahingehend abgewandelt sein, dass Teile des Verbindungsschlitzes 4 aus nicht transparentem Material bestehen, beispielsweise aus eingefärbtem Kunststoff. Neben den Köpfen 6, 6' können insbesondere auch die an die Köpfe 6, 6' angrenzenden Randbereiche des Halsbereichs 5 aus nicht transparentem Material bestehen, so dass nur noch ein schmaler transparenter Teilbereich des Halsabschnitts verbleibt, der den Lichtschlitz 7 bildet. Dadurch kann zusätzlich die durch den Rollladenpanzer einfallende Lichtmenge begrenzt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Lamelle
- 2
- Rückseite
- 3
- Nut
- 4
- Verbindungsschlitz
- 5
- Halsbereich
- 6
- Kopf
- 6'
- Kopf
- 7
- Lichtschlitz
- 8
- Vorsprung
- 9a
- Flächensegment
- 9b
- Flächensegment
- 9c
- Flächensegment
- 10
- Oberfläche
- 11
- Nut
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10327451 B4 [0002, 0003]