DE10017514A1 - Verfahren zur Herstellung einer Führungskette aus Kunststoff - Google Patents
Verfahren zur Herstellung einer Führungskette aus KunststoffInfo
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Abstract
Die Erfindung beschreibt ein Verfahren zur Herstellung einer Führungskette aus Kunststoff oder anderen verformbaren Materialien, ausgehend von einem Stranggußteil und unter Durchführung von Trennvorgängen, wobei die Führungskette aus mehreren Kettengliedern mit Kastenprofil besteht, wobei jedes Kettenglied einen Grundkörper aufweist, der an seinem einen Ende zwei sich nach außen erstreckende Gelenkzapfen und an seinem anderen Ende zwei in ihrem Durchmesser dem Durchmesser der Gelenkzapfen entsprechende Verbindungsöffnungen aufweist, wobei benachbarte Kettenglieder durch die in die Verbindungsöffnungen eingreifenden Gelenkzapfen verbunden sind, das gekennzeichnet ist durch Bereitstellen eines Stranggußteils aus Kunststoff oder anderen verformbaren Materialien, mit Kastenprofil mit einer oberen Fläche, einer unteren Fläche und zwei Seitenflächen, Ausbilden der jeweiligen Gelenkverbindung der einzelnen Kettenglieder durch Formungs- und/oder Trennvorgänge, die jeweils die Außenkontur der Gelenkzapfen bilden, Trennen der beiden Seitenwände jeweils in eine äußere und innere Seitenteilwand, wobei der Gelenkzapfen mit der inneren Seitenteilwand verbunden verbleibt, Durchtrennen der äußeren Seitenteilwände, in Längsrichtung des Kastenprofils gesehen, auf der einen, ersten Seite des Gelenkzapfens und von diesem beabstandet, Durchtrennen der inneren Seitenteilwände, in Längsrichtung des Kastenprofils gesehen, jeweils auf der anderen, zweiten Seite des Gelenkzapfens und von diesem ...
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Führungskette aus
Kunststoff oder anderen verformbaren Materialien, ausgehend von einem Stranggußteil
und unter Durchführung von Trennvorgängen, wobei die Führungskette aus mehreren
Kettengliedern mit Kastenprofil besteht, wobei jedes Kettenglied einen Grundkörper auf
weist, der an seinem einen Ende zwei sich nach außen erstreckende Gelenkzapfen und
an seinem anderen Ende zwei in ihrem Durchmesser dem Durchmesser der Gelenkzapfen
entsprechende Verbindungsöffnungen aufweist, wobei benachbarte Kettenglieder durch
die in die Verbindungsöffnungen eingreifenden Gelenkzapfen verbunden sind.
Führungsketten, wie sie vorstehend beschrieben sind, auch als Energieketten oder Ener
gieführungsketten bezeichnet, werden dazu verwendet, flexible Leitungen, insbesondere
Versorgungsleitungen, zu einem beweglichen oder verfahrbaren Abnehmer hinzuführen.
Diese Führungsketten sind aus einer Vielzahl von Kettengliedern, die ein kastenförmiges
Profil aufweisen, zusammengesetzt. Diese Kettenglieder besitzen an ihren Enden eine
Gelenkverbindung, so daß sie sich um einen vorgegebenen Winkel zueinander ver
schwenken können. Eine Begrenzung des Winkels gewährleistet, daß die in der Füh
rungskette geführten Leitungen nur in einem bestimmen Biegeradius gebogen werden.
Um solche Führungsketten herzustellen, werden üblicherweise die einzelnen Kettenglieder
als Spritzgußteile aus Kunststoff hergestellt. Anschließend wird eine vorgegebene Anzahl
Kettenglieder zum Erzielen der gewünschten Länge der Führungskette miteinander ver
bunden. Gerade dieser Montagevorgang trägt wesentlich zu den Kosten der Energiefüh
rungskette bei. Die Montage erfolgt entweder per Hand oder es werden Hilfsvorrichtungen
eingesetzt.
Die Kettenglieder besitzen an ihrem einen Ende auf gegenüberliegenden Seiten des Ka
stenprofils üblicherweise jeweils einen Gelenkzapfen, während an dem anderen Ende
zwei laschenartige Fortsätze vorgesehen sind, die jeweils eine Öffnung aufweisen, deren
Durchmesser dem Durchmesser des zugeordneten Gelenkzapfens entspricht. Zur Verbin
dung werden die beiden Laschen auseinandergebogen, wozu relativ große Kräfte erfor
derlich sind, um sie dann über die beiden Gelenkzapfen zu schieben, bis die Gelenkzap
fen in die Verbindungsöffnungen einrasten.
Es sind Bestrebungen vorhanden, diesen Montagevorgang zu automatisieren. Dieses
Unterfangen erfordert allerdings eine Vielzahl von Teilschritten, angefangen damit, daß die
einzelnen Kettenglieder in einer vorgegebenen Montagerichtung ausgerichtet werden
müssen. Dann muß das jeweils zuletzt montierte Kettenglied fixiert werden, um anschlie
ßend das neue Kettenglied mit dem fixierten Kettenglied zu verbinden.
Aus den vorstehenden Gründen hat man auch versucht, einstückige Energieführungssy
steme aufzubauen, indem zunächst langgestreckte Bauteile extrudiert werden und diese
dann in mehreren Bearbeitungsschritten, durch Stanzen, Schneiden, Biegen oder andere,
mechanische Bearbeitungen so gestaltet werden, daß sie einen bestimmten Grad einer
Flexibilität erhalten, um in vorgegebenen Radien umgelenkt werden zu können. Die so
hergestellten Führungsketten sind nicht immer zufriedenstellend, da die Gelenkverbindun
gen durch entsprechende Querschnittsveränderung des extrudierten Körpers, um die ge
lenkige Verbindung zu schaffen, entweder keine ausreichende Flexibilität zeigen, oder
anfällig gegen einen Bruch sind.
In der DE-A1 197 10 489 ist eine Führungskette, darin auch als Schutzelement für beweg
lich verlegte Leitungen bezeichnet, beschrieben. Zur Herstellung dieses Schutzelements
wird zunächst ein flächiges Kunststoffteil einteilig gespritzt oder gegossen, das unterein
ander durch verbiegbare Brücken verbundene Segmente aufweist. Jedes Schutzelement,
vergleichbar mit einem Kettenglied, besitzt eine Bodenfläche, zwei Seitenflächen und eine
Oberseitenfläche, in Form eines Bands, miteinander durch Sollbiegestellen verbunden.
Die einzelnen Flächen können dann zu einem kastenförmigen Segment gefaltet werden,
wobei das Oberseitenflächenelement mit dem freien Ende an der freien Kante des einen
Seitenflächensegments verbunden wird. Während sich die beiden Seitenflächenteile an
zwei gegenüberliegenden Seiten des Bodenflächenelements anschließen, sind die einzel
nen, benachbarten Bodenflächenelemente an ihren anderen Längsseiten miteinander ver
bunden, so daß dann, wenn die jeweiligen Flächenteile, die den jeweiligen Bodenflächen
zugeordnet sind, zu einem kastenförmigen Element gefaltet sind, die jeweiligen kasten
förmigen Segmente - oder Kettenglieder - an den Längskanten der Bodenflächen über
eine Sollbiegestelle verbunden sind. Auch eine derart hergestellte Führungskette erfordert
noch einen hohen Montageaufwand, da die einzelnen Segmente aus den Flächenele
menten gefaltet werden müssen. Auch ist die Stabilität nicht unbedingt gewährleistet, da
das kastenförmige Profil im Bereich der Kanten, an denen die Segmente gefaltet sind, kei
ne Formstabilität gewährleistet. Schließlich sind auch die Sollbiegestellen, die durch die
Verringerung der Materialstärke erzeugt sind, aufgrund von Materialermüdungserschei
nungen beim Gebrauch der Führungskette der Gefahr eines Bruchs ausgesetzt. Offen
sichtlich auch aus diesem Grund ist in der DE-A1 197 910 489 die Möglichkeit angespro
chen, die Seitenflächensegmente mit Gelenkteilen in Form von Zapfen und Führungslö
chern zu versehen, so daß dann, nach der Faltung der einzelnen Segmentteile, die jewei
ligen Gelenkteile benachbarter Glieder ineinandergreifen. Aber auch bei dieser Verfah
rensweise muß eine Faltung der einzelnen kastenförmigen Profile vorgenommen werden.
Ausgehend von dem vorstehend beschriebenen Stand der Technik liegt der vorliegenden
Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung einer Führungskette
aus Kunststoff oder anderen verformbaren Materialien, wie es eingangs beschrieben ist,
so auszugestalten, daß die anhand des vorstehenden Stands der Technik beschriebenen
Montagevorgänge vermieden werden und das darüber hinaus Gelenkverbindungen mit
Gelenkzapfen aufweist, wie sie von üblichen Führungsketten bekannt sind, so daß sie
auch hohen Anforderungen genügen.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zur Herstellung einer Führungskette aus
Kunststoff oder anderen verformbaren Materialien, ausgehend von einem Stranggußteil
und unter Durchführung von Trennvorgängen, wobei die Führungskette aus mehreren
Kettengliedern mit Kastenprofil besteht, wobei jedes Kettenglied einen Grundkörper auf
weist, der an seinem einen Ende zwei sich nach außen erstreckende Gelenkzapfen und
an seinem anderen Ende zwei in ihrem Durchmesser dem Durchmesser der Gelenkzapfen
entsprechende Verbindungsöffnungen aufweist, wobei benachbarte Kettenglieder durch
die in die Verbindungsöffnungen eingreifenden Gelenkzapfen verbunden sind, gekenn
zeichnet durch
Bereitstellen eines Stranggußteils aus Kunststoff oder anderen verformbaren Materialien mit Kastenprofil mit einer oberen Fläche, einer unteren Fläche und zwei Seitenflächen,
Ausbilden der jeweiligen Gelenkverbindungen der einzelnen Kettenglieder durch For mungs und/oder Trennvorgänge, die jeweils die Außenkontur der Gelenkzapfen bilden,
Trennen der beiden Seitenwände jeweils in eine äußere und innere Seitenteilwand, wobei der Gelenkzapfen mit der inneren Seitenteilwand verbunden verbleibt,
Durchtrennen der äußeren Seitenteilwände, in Längserstreckung des Kastenprofils gese hen, auf der einen, ersten Seite des Gelenkzapfens und von diesem beabstandet,
Durchtrennen der inneren Seitenteilwände, in Längsrichtung des Kastenprofils gesehen, jeweils auf der anderen, zweiten Seite des Gelenkzapfens und von diesem beabstandet,
Durchtrennen der oberen und unteren Fläche des Kastenprofils im Bereich der Durchtren nung der inneren Seitenwände.
Bereitstellen eines Stranggußteils aus Kunststoff oder anderen verformbaren Materialien mit Kastenprofil mit einer oberen Fläche, einer unteren Fläche und zwei Seitenflächen,
Ausbilden der jeweiligen Gelenkverbindungen der einzelnen Kettenglieder durch For mungs und/oder Trennvorgänge, die jeweils die Außenkontur der Gelenkzapfen bilden,
Trennen der beiden Seitenwände jeweils in eine äußere und innere Seitenteilwand, wobei der Gelenkzapfen mit der inneren Seitenteilwand verbunden verbleibt,
Durchtrennen der äußeren Seitenteilwände, in Längserstreckung des Kastenprofils gese hen, auf der einen, ersten Seite des Gelenkzapfens und von diesem beabstandet,
Durchtrennen der inneren Seitenteilwände, in Längsrichtung des Kastenprofils gesehen, jeweils auf der anderen, zweiten Seite des Gelenkzapfens und von diesem beabstandet,
Durchtrennen der oberen und unteren Fläche des Kastenprofils im Bereich der Durchtren nung der inneren Seitenwände.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung einer Führungskette, die aus einzelnen
Kettengliedern besteht, die gelenkig miteinander verbunden sind, geht von einem Strang
gußteil aus, das die Form eines Vierkantrohres besitzt. In diesem Stranggußteil, das übli
cherweise extrudiert wird, werden dann die Seitenwände definiert gestaltet und sowohl die
Seitenwände als auch die obere Fläche und die untere Fläche durchtrennt, so daß die ein
zelnen Kettenglieder separiert sind. Bei diesen Vorgängen wird weiterhin in den beiden
Seitenwänden jeweils ein Gelenkzapfen ausgebildet, indem von der Außenseite der Sei
tenwände aus die Kontur des Gelenkzapfens eingestanzt wird, allerdings nur in einer vor
bestimmten Tiefe bis zu der Ebene, die der Spaltebene entspricht, im Bereich derer die
Seitenwände in die äußere Seitenteilwand und die innere Seitenteilwand aufgespalten
werden. Bei dem Spalt- oder Trennvorgang der Seitenwände in die äußere Seitenteilwand
und die innere Seitenteilwand wird der Gelenkzapfen belassen, indem im Bereich des
Gelenkzapfens keine Spaltung vorgenommen wird. Die Verfahrensweise, wie sie vorste
hend angeführt ist, kann fortlaufend durchgeführt werden, d. h. es können aus einem
Stranggußprofilrohr mit Kastenprofil beliebig lange Führungsketten gefertigt werden. Es
sind keine Montagevorgänge erforderlich. Weiterhin wird der kastenförmige Grundkörper
aus einem massiven Profil gefertigt, so daß sich über den Querschnitt gesehen, keine
Schwachstellen an den Kanten bzw. den Übergängen zwischen unterer Fläche, oberer
Fläche und den zwei Seitenflächen ergeben.
Die vorstehend angegebenen Verfahrensschritte, um aus dem Stranggußteil die einzelnen
Kettenglieder der Führungskette herauszuarbeiten, sind in ihrer Reihenfolge im wesentli
chen nicht festgelegt und können in ihrer Reihenfolge umgeordnet werden oder zum Teil
gleichzeitig ausgeführt werden, und zwar in Abhängigkeit von dem verfahrenstechnischen
Ablauf, der eingesetzt wird. Dies ist insbesondere auch aus dem Grund möglich, daß die
Kettenglieder zu keinem Zeitpunkt des Verfahrensablaufs voneinander separiert werden
müssen, da die Gelenkverbindung aus dem Stranggußteil durch die definierten Formungs-,
Spaltungs-, Stanz- und Schneidevorgänge herausgearbeitet werden.
Zur Ausbildung der Gelenkverbindungen erfolgt bevorzugt das Spalten der beiden Seiten
wände jeweils in eine äußere und innere Seitenteilwand im Bereich der jeweiligen Gelenk
verbindung mit jeweils einem oberen und einem unteren Spaltwerkzeug, wobei das jeweils
zugeordnete obere und untere Spaltwerkzeug jeweils eine halbkreisförmige Ausnehmung
in seiner Spaltkante aufweist. Diese beiden halbkreisförmigen Ausnehmungen ergänzen
sich dann bei aneinanderliegenden Spaltkanten zu einer kreisförmigen Öffnung, die dem
Durchmesser des zu erzeugenden Gelenkzapfens entspricht. Demzufolge wird beim
Spalten der Seitenwände der Gelenkzapfen, oder der noch zu bildende Gelenkzapfen, mit
seinem Querschnitt belassen.
Um dem Gelenkzapfen eine gleichförmige Kontur zu geben, sollte dieser mit einem kreis
förmigen Einschnitt senkrecht zu der Spaltebene erfolgen. Der Durchmesser des kreisför
migen Einschnitts entspricht hierbei dem Durchmesser des Gelenkzapfens. Mit diesem
kreisförmigen Einschnitt werden gleichzeitig die Verbindungsöffnungen gebildet, in denen
die Gelenkzapfen aufgenommen und gelagert sind. Aus diesem Grund sollte der kreisför
mige Einschnitt mit einem dünnen Messer oder einem Hülsenbohrer, oder dergleichen,
erfolgen.
Die äußeren Seitenteilwände werden geeignet durchtrennt, um die jeweiligen Kettenglie
der im Bereich dieser äußeren Seitenteilwände voneinander zu trennen. Diese Trennung
kann durch eine Vertiefung oder Ausnehmung auf der Außenseite erfolgen, d. h. es wird
ein bestimmter Bereich der äußeren Seitenteilwand ausgespart. Diese Aussparung kann
weiterhin dazu genutzt werden, durch geeignete Flächen den Schwenkwinkel benachbar
ter Kettenglieder zu begrenzen oder einzuschränken.
Eine weitere Möglichkeit, die jeweiligen benachbarten Kettenglieder im Bereich der äuße
ren Seitenteilwände zu separieren, ist dadurch gegeben, daß ein oder mehrere Trenn
schnitt(e) vorgenommen wird (werden).
Das Durchtrennen der oberen und/oder der unteren Fläche des Kastenprofils kann durch
die Bildung einer Ausnehmung erfolgen. Die Größe der Ausnehmung kann dazu ausge
nutzt werden, den Schwenkwinkel benachbarter Kettenglieder zu begrenzen. Die Aus
nehmung wird auf der Oberseite oder Unterseite ausgeführt, je nachdem, in welcher
Richtung ein Verschwenken der Kettenglieder zueinander erforderlich ist.
Die Durchtrennung der inneren Seitenteilwände wird bevorzugt durch einen Schnitt unter
einem Winkel kleiner 90° zu der Ebene der oberen oder der Ebene der unteren Fläche des
Kastenprofils vorgenommen; auch diese Schnittkante wird dann dazu ausgenutzt, den
Schwenkwinkel benachbarter Kettenglieder zu begrenzen, indem entsprechende An
schlagflächen erzeugt werden.
Die Trennung der Seitenwände in die äußere Seitenteilwand und die innere Seitenteilwand
und die Durchtrennung der oberen und der unteren Fläche von der Oberseite und der
Unterseite des Kastenprofils aus kann vorzugsweise durch ein U-förmiges Stanzwerkzeug
durchgeführt werden. Mit einem solchen U-förmigen Stanzwerkzeug ist gewährleistet, daß
eine vollständige Durchtrennung in diesen Bereichen erreicht wird, indem nur mit zwei
Stanzwerkzeugen von der Oberseite und der Unterseite, jeweils U-förmig, gearbeitet wird.
Im Rahmen eines solchen U-förmigen Stanzwerkzeugs kann gleichzeitig auch ein Schnitt
unter einem Winkel kleiner 90° mit einem weiteren Stanzmesser vorgenommen werden,
um die den Schwenkwinkel begrenzende Anschlagfläche zu bilden.
Wie vorstehend beschrieben ist, müssen die äußeren Seitenteilwände durchtrennt werden,
um benachbarte Kettenglieder so zu trennen, daß sie gegeneinander verschwenkbar sind.
Diese Durchtrennung der äußeren Seitenteilflächen kann dadurch erzielt werden, daß als
Extrusionsteil, aus dem die Führungskette gefertigt werden soll, ein solches eingesetzt
wird, bei dem in den Seitenflächen jeweils Vertiefungen eingeformt sind. Diese Vertiefun
gen sind in einer solchen Tiefe ausgeführt, daß beim späteren Spalten der Seitenwände in
die äußere Seitenteilwand und die innere Seitenteilwand unmittelbar bereits eine Tren
nung der äußeren Seitenteilwände gegeben ist, ohne einen zusätzlichen Trennschnitt vor
nehmen zu müssen. Ein solches Stranggußteil mit den eingeformten Vertiefungen kann
durch einen Kettenextruder oder einen Extruder mit Prägerädern vorgenommen werden.
Die Prägeräder oder Ketten eines solchen Kettenextruders weisen Vorsprünge auf, die in
die Außenseite des Extrusionsteils eingedrückt werden, so daß sich dort die entsprechen
den Vertiefungen ausbilden.
Bevorzugt werden die Stanzvorgänge, die Schneidvorgänge oder die sonstigen Spal
tungsvorgänge an einem erwärmten Stranggußteil vorgenommmen; dieses kann unmittel
bar nach der Extrusion des Stranggußteils an dem noch erwärmten Stranggußteil erfolgen.
Soweit in der vorliegenden Beschreibung von einem Kastenprofil in Bezug auf die Ketten
glieder gesprochen wird, so ist hierunter irgendeine Querschnittsform zu verstehen, die
quadratisch, rechteckig, aber auch rund oder oval sein kann.
Soweit von Kunststoffen oder anderen, verformbaren Materialien gesprochen wird, aus
denen die Kettenglieder hergestellt werden sollen, so muß ein solches Material dazu ge
eignet sein, durch die angegebenen Bearbeitungsvorgänge, d. h. beispielsweise Formen,
Stanzen, Schneiden oder Spalten, bearbeitbar zu sein.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen. In der Zeichnung
zeigt
Fig. 1 schematisch eine perspektivische Ansicht eines extrudierten Stranggußteils
mit einer Abfolge von Bearbeitungsvorgängen, die entlang aufeinanderfol
gender Kettenglieder, die gebildet werden, dargestellt sind,
Fig. 2 eine Seitenansicht aus Richtung des Sichtpfeils II in Fig. 1 auf das dort ge
zeigte Stranggußteil,
Fig. 3 eine Ansicht von der Oberseite aus auf das Stranggußteil der Fig. 1 und
2 aus Richtung des Sichtpfeils III in den Fig. 1 und 2,
Fig. 4 das Stranggußteil, wie es in Fig. 1 gezeigt ist, mit zwei Prägerädern am
Anfang des Stranggußteils, die Vertiefungen an der Außenseite einbringen,
und
Fig. 5 eine Ansicht auf die Oberseite des Stranggußteils der Fig. 4 aus Richtung
des Sichtpfeils V in Fig. 4.
Das extrudierte Stranggußteil 1 aus Kunststoff, wie es in den Fig. 1 bis 3 zu sehen ist,
besitzt ein kastenförmiges Profil mit einer oberen Fläche 2, einer unteren Fläche 3 sowie
zwei Seitenflächen 4. Entlang der Seitenflächen 4 sind in definierten Abständen zueinan
der jeweils Vertiefungen 5 ausgebildet. Diese Vertiefungen 5 werden mit Prägescheiben 6
erzeugt, wie sie in Fig. 4 und 5 gezeigt sind. Diese Prägescheiben laufen entlang der
Seitenflächen 4 des Stranggußteils 1, das sich in Richtung der Pfeile 7 (Fig. 4 und 5)
vorschiebt, und greifen mit Vorsprüngen 8 auf ihrem Außenumfang in das noch weiche
Extrusionsmaterial ein.
Es ist darauf hinzuweisen, daß in den Figuren der entsprechende Extruder bzw. die Extru
derdüse, aus der das Stranggußteil mit Kastenprofil heraus extrudiert wird, nicht darge
stellt ist; diese Extruderdüse befindet sich eingangsseitig der beiden Prägescheiben 6,
wobei in den Fig. 4 und 5 der Dorn 9 zu sehen ist, der den Innenraum des Profils er
zeugt.
Wie wiederum die Fig. 1 bis 3 zeigen, wird von der Oberseite und der Unterseite je
weils ein U-förmiges Schneidmesser 10 auf die obere Fläche 2 und die untere Fläche 3
jeweils zugeführt. Dieses U-förmige Schneidmesser 10 besitzt zwei seitliche, die jeweiligen
Schenkel des Schneidmessers bildende Schneidelemente 11 sowie ein Quer
schneidmesser 12, das die beiden Schneidelemente 11 miteinander verbindet. In der
Schneidkante 13 ist jeweils eine halbkreisförmige Ausnehmung 14 vorhanden derart, daß
sich diese halbkreisförmigen Ausnehmungen 14 des einer Seitenfläche 4 des Strangguß
teils 1 zugeordneten Schneidelements 11 des oberen, U-förmigen Schneidmessers 10 und
des unteren, U-förmigen Schneidmessers 10 zu einer kreisförmigen Schneidkante ergän
zen. Dieser Kreisausschnitt entspricht im Durchmesser der Größe eines zu erzeugenden
Gelenkzapfens 15, wie er anhand der fertig ausgebildeten Kettenglieder 16 am hinteren,
oberen Ende des Stranggußteils 1 der Fig. 1 zu sehen ist.
Das obere, U-förmige Schneidmesser 10 und das untere, U-förmige Schneidmesser 10
dringen jeweils von oben und von unten in das Stranggußteil 1 ein. Die jeweiligen seitli
chen Schneidelemente 11 durchtrennen dabei die Seitenflächen 4 des Stranggußteils 1 in
dem vorstehenden Bereich, d. h. dort, wo nicht die Vertiefungen 5 ausgebildet sind, in eine
äußere Seitenteilwandfläche 17 und eine innere Seitenteilwandfläche 18. Es ist ersichtlich,
daß das Stranggußteil 1 eine entsprechend dicke Seitenwandfläche 4 haben muß, wie am
vorderen Ende des Stranggußteils 1 zu erkennen ist.
Wie insbesondere in Fig. 1 und in Fig. 3 zu erkennen ist, werden die jeweiligen äußeren
Seitenteilwandflächen 17 nur auf ihrer einen Seite zu der jeweiligen vorderen Vertiefung 5
hin vollständig von der inneren Seitenteilwandfläche 18 getrennt, während sie auf der zu
der anderen Seite liegenden Vertiefung 5 hin nicht vollständig von der inneren Seitenteil
wandfläche 18 gelöst werden, so daß ein Verbindungssteg verbleibt, der in den Figuren
mit dem Bezugszeichen 19 bezeichnet ist.
Um sicherzustellen, daß die äußere Seitenteilwandfläche 17 von der inneren Seitenteil
wandfläche 18 exakt getrennt wird und die innere Seitenteilwandfläche 18 im Bereich der
Vertiefung 5 nicht beschädigt wird, sind die jeweiligen Schneidelemente 11 der U-förmigen
Schneidmesser 10 nach außen abgewinkelt.
Beim Eindringen des U-förmigen Schneidmessers 10 in das Stranggußteil 1 wird mit den
jeweiligen Querschneidmessern 12 die Oberfläche 2 bzw. die untere Fläche 3 des Strang
gußteils quer zur Längserstreckung durchtrennt, so daß mittels der U-förmigen Schneid
messer 10 der gesamte Querschnitt des Stranggußteils 1 durchschnitten wird, abgesehen
von dem Bereich, der durch die beiden halbkreisförmigen Ausnehmungen 14 in den
Schneidkanten 13 der Schneidelemente 11 gebildet ist.
Zur Ausbildung der Gelenkzapfen 15 wird auf die Seitenflächen 4 des Stranggußteils 1 ein
hülsenförmiges Schneidmesser 20, schematisch in den Figuren angedeutet, zugeführt.
Der Durchmesser dieser hülsenförmigen Schneidmesser 20 entspricht etwa dem Durch
messer derjenigen Öffnung, die durch die beiden Ausnehmungen 14 der zugeordneten
Schneidelemente 11 gebildet wird. Die jeweiligen hülsenförmigen Schneidmesser 20 wer
den in die Seitenfläche 4 bis zu einer Tiefe eingeführt, die der Trennebene zwischen der
äußeren Seitenteilwandfläche 17 und der inneren Seitenteilwandfläche 18 entspricht. Mit
einem Eindringen der hülsenförmigen Schneidmesser 20 bis zu dieser Ebene wird die äu
ßere Seitenteilwandfläche 17 von der inneren Seitenteilwandfläche 18 abgetrennt derart,
daß ein zylindrischer Vorsprung, den Gelenkzapfen 15 bildend, verbleibt.
Wie der Ablauf der Bewegungen des oberen, U-förmigen Schneidmessers 10, des unte
ren, U-förmigen Schneidmessers 10 und der beiden hülsenförmigen Schneidmesser 20
auf den beiden Seiten des Stranggußteils 1 zeigt, werden diese kontinuierlich in das
Stranggußteil eingeschnitten und lösen sich dann wieder von diesem, um die jeweiligen
Kettenglieder 16 auszubilden. Diese Schneidvorgänge können entweder getaktet erfolgen
oder aber in einer im wesentlichen kontinuierlichen Abfolge, indem die Schneidmesser
während des Extrudierens des Stranggußteils 1 mitgeführt werden.
Wie anhand der Fig. 1 und 2 zu erkennen ist, ist innerhalb des U-förmigen Schneid
messers 10 ein schrägstehendes Zusatzmesser 21 vorhanden, das mit seiner Schneid
kante 22 parallel zu der Schneidkante des Querschneidmessers 12 verläuft. Die Fläche
des Zusatzmessers 21 verläuft unter einem Winkel zu der oberen Fläche 2 des Strang
gußteils, der kleiner als 90° ist. Mit dem Eindringen des Zusatzmessers 21 .in die obere
Fläche 2 des Stranggußteils 1 wird, zusammen mit den Schneidkanten des U-förmigen
Schneidmessers 10, eine Ausnehmung 23 erzeugt, die ein freies Schwenken der einzel
nen Kettenglieder 16 in Richtung des Schwenkpfeils 24 in Fig. 1 (siehe das obenliegen
de, letzte, fertiggestellte Kettenglied 16) ermöglicht. Dieses Zusatzmesser 21 bildet gleich
zeitig eine schräge Kante an den inneren Seitenteilwandflächen aus (die nicht in den Figuren
zu sehen sind), die den Schwenkradius des jeweils folgenden, fertiggestellten Ketten
glieds 16 begrenzen.
Es sollte ersichtlich werden, daß in den Figuren ein prinzipieller Ablauf des erfindungsge
mäßen Verfahrens zur Herstellung einer Führungskette, die aus einzelnen Kettengliedern
besteht, unter Einsatz eines Stranggußteils dargestellt ist, ohne daß dazu Montagevor
gänge, um die einzelnen Kettenglieder miteinander zu verbinden, notwendig sind. Grund
sätzlich kann die Abfolge der Bewegung der jeweiligen Schneidmesser, d. h. der U-
förmigen Schneidmesser 10, der Zusatzmesser 21 und der hülsenförmigen Schneidmes
ser 20, variiert werden. Auch kann das U-förmige Schneidmesser 10 jeweils aus Einzel
schneidmessern gebildet werden, die den beiden Schneidelementen 11 und dem Quer
schneidmesser 12 entsprechen. Schließlich kann auch das hülsenförmige Schneidmesser
rotieren oder durch eine entsprechende Hülsenfräseinrichtung ersetzt werden.
Schließlich sollte noch darauf hingewiesen werden, daß die Vertiefungen 5 auch durch
Schneid- und Fräsvorgänge gebildet werden können, im Gegensatz dazu, sie durch die
Prägescheiben 6 in die Seitenflächen des Extrusionsteils einzuprägen.
Claims (13)
1. Verfahren zur Herstellung einer Führungskette aus Kunststoff oder anderen ver
formbaren Materialien, ausgehend von einem Stranggußteil und unter Durchführung
von Trennvorgängen, wobei die Führungskette aus mehreren Kettengliedern mit
Kastenprofil besteht, wobei jedes Kettenglied einen Grundkörper aufweist, der an
seinem einen Ende zwei sich nach außen erstreckende Gelenkzapfen und an sei
nem anderen Ende zwei in ihrem Durchmesser dem Durchmesser der Gelenkzap
fen entsprechende Verbindungsöffnungen aufweist, wobei benachbarte Kettenglie
der durch die in die Verbindungsöffnungen eingreifenden Gelenkzapfen verbunden
sind, gekennzeichnet durch
Bereitstellen eines Stranggußteils aus Kunststoff oder anderen verformbaren Mate rialien, mit Kastenprofil mit einer oberen Fläche, einer unteren Fläche und zwei Seitenflächen,
Ausbilden der jeweiligen Gelenkverbindungen der einzelnen Kettenglieder durch Formungs- und/oder Trennvorgänge, die jeweils die Außenkontur der Gelenkzapfen bilden,
Trennen der beiden Seitenwände jeweils in eine äußere und innere Seitenteilwand, wobei der Gelenkzapfen mit der inneren Seitenteilwand verbunden verbleibt,
Durchtrennen der äußeren Seitenteilwände, in Längserstreckung des Kastenprofils gesehen, auf der einen, ersten Seite des Gelenkzapfens und von diesem beab standet;
Durchtrennen der inneren Seitenteilwände, in Längsrichtung des Kastenprofils ge sehen, jeweils auf der anderen, zweiten Seite des Gelenkzapfens und von diesem beabstandet,
Durchtrennen der oberen und unteren Fläche des Kastenprofils im Bereich der Durchtrennung der inneren Seitenwände.
Bereitstellen eines Stranggußteils aus Kunststoff oder anderen verformbaren Mate rialien, mit Kastenprofil mit einer oberen Fläche, einer unteren Fläche und zwei Seitenflächen,
Ausbilden der jeweiligen Gelenkverbindungen der einzelnen Kettenglieder durch Formungs- und/oder Trennvorgänge, die jeweils die Außenkontur der Gelenkzapfen bilden,
Trennen der beiden Seitenwände jeweils in eine äußere und innere Seitenteilwand, wobei der Gelenkzapfen mit der inneren Seitenteilwand verbunden verbleibt,
Durchtrennen der äußeren Seitenteilwände, in Längserstreckung des Kastenprofils gesehen, auf der einen, ersten Seite des Gelenkzapfens und von diesem beab standet;
Durchtrennen der inneren Seitenteilwände, in Längsrichtung des Kastenprofils ge sehen, jeweils auf der anderen, zweiten Seite des Gelenkzapfens und von diesem beabstandet,
Durchtrennen der oberen und unteren Fläche des Kastenprofils im Bereich der Durchtrennung der inneren Seitenwände.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Spalten der beiden
Seitenwände jeweils in eine äußere und innere Seitenteilwand im Bereich der je
weiligen Gelenkverbindung mit jeweils einem oberen und einem unteren Spaltwerk
zeug erfolgt, wobei das jeweils zugeordnete obere und untere Spaltwerkzeug je
weils eine halbkreisförmige Ausnehmung in seiner Spaltkante aufweist, so daß sich
diese Ausnehmungen bei aneinanderliegenden Spaltkanten zu einer kreisförmigen
Öffnung ergänzen, die dem Durchmesser des zu erzeugenden Gelenkzapfens ent
spricht.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausbilden des je
weiligen Gelenkzapfens mit einem kreisförmigen Einschnitt senkrecht zu der Spal
tebene erfolgt, wobei der Durchmesser des kreisförmigen Einschnitts dem Durch
messer des Gelenkzapfens entspricht.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Durchtrennen der
äußeren Seitenteilwände aufgrund der Bildung jeweils einer Vertiefung erfolgt.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Durchtrennen der
äußeren Seitenteilwände durch Bilden eines Trennschnitts erfolgt.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Durchtrennen der
oberen und/oder der unteren Fläche des Kastenprofils durch die Bildung einer Ausnehmung
erfolgt, die aufgrund ihrer Größe den Schwenkwinkel benachbarter Ket
tenglieder begrenzt.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren Seitenteil
wände durch einen Schnitt unter einem Winkel kleiner 90° zu der Ebene der oberen
oder der Ebene der unteren Fläche des Kastenprofils durchtrennt werden, wobei die
Schnittkante eine den Schwenkwinkel benachbarter Kettenglieder begrenzende An
schlagfläche bildet.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennung der Sei
tenwände in die äußere Seitenteilwand und die innere Seitenteilwand und die
Durchtrennung der oberen und unteren Flächen von der Oberseite und von der
Unterseite des Kastenprofils aus durch jeweils ein U-förmiges Stanzwerkzeug vor
genommen wird.
9. Verfahren nach Anspruch 6, 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausneh
mung durch das U-förmige Stanzwerkzeug und ein den Schnitt unter einem Winkel
kleiner 90° durchführendes Stanzwerkzeug gebildet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen auf den
beiden Seitenflächen in das Stranggußteil mit Kastenprofil eingeformt werden.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Stranggußteil mit
den eingeformten Vertiefungen durch einen Kettenextruder oder einen Extruder mit
Prägerädern gebildet wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trennvorgänge unmittelbar nach der Extrusion des Stranggußteil ausgeführt wer
den.
13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein erwärmtes Strang
gußteil bereitgestellt wird.
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE10017514A DE10017514A1 (de) | 2000-04-10 | 2000-04-10 | Verfahren zur Herstellung einer Führungskette aus Kunststoff |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE10017514A DE10017514A1 (de) | 2000-04-10 | 2000-04-10 | Verfahren zur Herstellung einer Führungskette aus Kunststoff |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE10017514A1 true DE10017514A1 (de) | 2001-10-18 |
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8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: KABELSCHLEPP GMBH, 57074 SIEGEN, DE |
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8181 | Inventor (new situation) |
Inventor name: SCHNEIDER, TORALF, 01665 TAUBENHEIM, DE Inventor name: EIFF, ANDREAS VON, 63456 HANAU, DE |
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8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
8131 | Rejection |