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DE102004010013B4 - Verfahren zum Kontaktieren eines Chipmoduls - Google Patents

Verfahren zum Kontaktieren eines Chipmoduls Download PDF

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Abstract

Verfahren zum Kontaktieren eines Chipmoduls mit einer auf oder in einem Kartengrundkörper verlegten Leiterbahn, dadurch gekennzeichnet, dass das Chipmodul außerhalb des Kartengrundkörpers mit aus dem Kartengrundkörper freigelegten, abgehobenen Abschnitten der Leiterbahn kontaktiert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kontaktieren eines Chipmoduls mit einer auf oder in einem Kartengrundkörper verlegten Leiterbahn nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Chipkarten mit in den Kartengrundkörper verlegten Antennen-Leiterbahnen gehören zum Stand der Technik. Diese Chipkarten werden beispielsweise zur berührungslosen Datenübertragung zwischen einem Leseterminal und einer für Identifikationszwecke verwendeten Karte verwendet. Im allgemeinen enthalten derartige Karten ein in einer Kavität eines vorzugsweise aus einem Kunststoff ausgeführten Kartengrundkörpers fixiertes Chipmodul, wobei die verlegte Leiterbahn als Antenneneinrichtung genutzt wird. Chipmodul und Leiterbahn sind miteinander elektrisch kontaktiert. Die Kontaktierung wird üblicherweise so ausgeführt, dass das Chipmodul in die Kavität des Kartengrundkörpers eingesetzt und und hierbei oder anschließend mit der Leiterbahn verbunden wird.
  • Für diese Kontaktierung werden unterschiedliche Kontaktierungsverfahren angewendet. So kann beispielsweise die Verbindung mittels eines elektrisch leitfähigen Klebstoffs verwirklicht werden. Bei diesem Verfahren besteht die Gefahr der Oxidation freiliegender Abschnitte der vorzugsweise aus Kupfer bestehenden Leiterbahn, die mit Kontaktierproblemen zwischen Chipmodul und Leiterbahn einhergehen kann. Weiterhin erweisen sich derartige Leitkleberverbindungen oft als nicht hinreichend widerstandsfähig gegenüber Biegebelastungen. So kommt es relativ häufig zu einem Bruch der Klebverbindung oder zu einem Ablösen der Klebestelle von dem Chipmodul oder dem entsprechenden Abschnitt der Leiterbahn.
  • Bei einer Kontaktierung zwischen Leiterbahn und Chipmodul mittels einer Lötverbindung stellt sich die Prozessüberwachung während des Lötvorgangs, insbesondere die Gewährleistung einer ausreichenden Erwärmung der Lötstellen, als problematisch heraus. So werden unter Umständen „kalte" Lötstellen erzeugt, die einen nur ungenügenden elektrischen Kontakt zwischen Chipmodul und Leiterbahn herstellen und oft nach einer gewissen Zeit versagen. Bei einer Überhitzung der Lötstelle kann das umgebende Material des Kartengrundkörpers schmelzen und die Chipkarte unbrauchbar werden.
  • Aus der DE 198 48 009 C2 ist ein Verfahren zum Herstellung einer Leiterschleife mit angeschlossenem Chipmodul zur Verwendung in kontaktlosen Chipkarten vorbekannt. Bei diesem Verfahren wird zunächst ein Chipmodul aus einem Chipmodulverband ausgestanzt. Anschließend erfolgt das Einsetzen des isolierten Chips oder Chipmoduls in eine bewegliche zweiteilig ausgeführte Trägervorrichtung, bestehend aus einem Sockelteil und einem daraus entnehmbaren Halteteil. Das Halteteil weist eine Klemmvorrichtung auf, durch die der Chip oder das Chipmodul auf einer Trägervorrichtung fixiert wird. Im nächsten Schritt erfolgt ein relatives Bewegen der Trägervorrichtung zu einer Leitschleifenwickeleinrichtung. Dann wird das Halteteil aus dem Sockelteil entnommen und es wird das Halteteil mit Klemmvorrichtung in die Wickelvorrichtung eingesetzt. Im nächsten Schritt wird ein Leiterschleifendraht zugeführt und der Draht an dem in die Wickeleinrichtung eingesetzten Halteteil befestigt. Über ein Rotieren des eingesetzten Halteteils erfolgt ein Erstellen einer aus mehreren Wicklungen bestehenden Leiterschleife, wobei die Leiterschleife in ihrer Form durch auf der Trägervorrichtung vorhandene Wickelstützen bestimmt wird und dabei die Form enthält, die zum Einbringen in den Transponderkörper geeignet ist.
  • Die Kontaktierung des Chipmoduls mit der Leiterbahn erfolgt außerhalb des Kartengrundkörpers, wobei die Leiterbahn zum Zeitpunkt der Kontaktierung jedoch an keiner Stelle mit dem Kartengrundkörper selbst verbunden ist.
  • Aus der DE 196 47 846 C1 , die ein Verfahren zum Herstellen einer Chipkarte offenbart, wird mit Hilfe eines Frässchritts innerhalb einer Ausnehmung in einem Kartenmodul ein Freilegen von Leiterbahnanschlüssen zum Zweck der Kontaktierung vorgenommen.
  • Bezüglich des Verfahrens zum Herstellen einer kontaktbehafteten als auch kontaktfreien Signal- und Energieübertragung bei einer Chipkarte wird gemäß der DE 197 32 645 A1 vorgeschlagen, leitfähige Höcker aus Lotpaste oder Kleber durch Fräsen freizulegen, wobei das dortige Chipmodul facedown mit Kontaktflächen in die gefräste Kavität mit freigelegten Anschlüssen eingebracht wird.
  • Aus der DE 198 44 089 A1 ist ein Verfahren zum Herstellen von Transponderchips vorbekannt, wobei zum elektrischen Kontaktieren der dortigen Antennenspule auf ein Verbindungsverfahren mittels Ultraschallanwendung zurückgegriffen wird.
  • Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, ein weiterentwickeltes Verfahren zum Kontaktieren eines Chipmoduls mit einer oder in einem Kartenkörper verlegten Leiterbahn anzugeben, bei dem eine elektrische Verbindung zum Funktionstest möglich ist, bevor es zu einer endgültigen Verbindung zwischen Chipmodul und Kartengrundkörper kommt.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Verfahren zum Kontaktieren eines Chipmoduls gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei die Unteransprüche zweckmäßige Ausführungsformen des Verfahrens enthalten.
  • Erfindungsgemäß wird das Chipmodul außerhalb des Kartengrundkörpers mit aus dem Kartengrundkörper freigelegten und abgehobenen Abschnitten der Leiterbahn kontaktiert.
  • Im Gegensatz zu den nach dem Stand der Technik gebräuchlichen Kontaktierungsverfahren, bei denen zuerst das Chipmodul in den Kartengrundkörper eingesetzt und dann mit der Leiterbahn kontaktiert wird, werden erfindungs gemäß Abschnitte oder Enden der Leiterbahn freigelegt und aus dem Kartengrundkörper herausgezogen, sodass sich diese Abschnitte außerhalb der Kartengrundkörpers befinden. Mit diesen außerhalb liegenden Abschnitten wird das Chipmodul kontaktiert. Somit findet das elektrische Kontaktieren vollständig außerhalb des Kartengrundkörpers statt und lässt somit den Kartengrundkörper unverändert.
  • Insbesondere wird die Kontaktierung durch folgende Verfahrensschritte ausgeführt. Zunächst wird die Leiterbahn im Bereich des zu befestigenden Chipmoduls in Form eines herausziehbaren Kontaktierungsabschnittes, insbesondere einer Drahtschlaufe, in dem Kartengrundkörper verlegt. Nachfolgend wird der Kontaktierungsabschnitt freigelegt. Der Kontaktierungsabschnitt wird hierfür mit einer mechanischen Greifvorrichtung erfasst und herausgezogen. Schließlich wird das Chipmodul mit dem herausgezogenen Kontaktierungsabschnitt verbunden.
  • Vorteilhafterweise kann in Verbindung oder im unmittelbaren Anschluss zum Kontaktierungsvorgang ein Funktionstest erfolgen, wobei nach Abschluss des Funktionstests das kontaktierte Chipmodul in die Kavität des Kartengrundkörpers eingesetzt und fixiert wird. Durch diese Ausgestaltung des Kontaktierungsverfahrens wird erreicht, dass die Funktionsfähigkeit der Kontaktierung überprüft wird, bevor das Chipmodul unlösbar mit dem Kartengrundkörper verbunden ist und die gesamte Chipkarte im Ergebnis einer möglicherweise fehlgeschlagenen Kontaktierung verworfen werden muss.
  • Die außerhalb des Kartengrundkörpers erfolgende Kontaktierung ermöglicht es insbesondere, das Chipmodul und den Kontaktierungsabschnitt unter Verwendung einer Schweißverbindung zu kontaktieren. In Verbindung damit wird auch eine Abisolierung des Kontaktierungsabschnittes ausgeführt. Das Schweißverfahren eignet sich besonders gut für eine sehr feste und dauerhafte Kontaktierung der üblicherweise aus Kupfer bestehenden Kontaktierungsabschnitte mit den im wesentlichen aus Kupfer, Nickel oder Gold bestehenden Kontakten der Chipmodule. Die beim Schweißvorgang entstehende Wärmeentwicklung schädigt den Kartengrundkörper nicht und ist demzufolge unproblematisch.
  • Eine Vorrichtung zum Ausführen des Kontaktierungsverfahrens ist durch eine einen freiliegend auf einem Kartengrundkörper angeordneten Kontaktie rungsabschnitt erfassende mechanische Greifvorrichtung in Verbindung mit einer ein Chipmodul haltenden Positioniervorrichtung und eine Kontaktierungseinrichtung für ein Kontaktieren von Kontaktierungsabschnitt und Chipmodul gekennzeichnet.
  • Die Kontaktierung zwischen Leiterbahn und Chipmodul wird somit vollständig mechanisch und selbsttätig ausgeführt, wobei das Chipmodul durch die Positioniervorrichtung präzise lageeinstellbar ist.
  • Der Kontaktierungsabschnitt wird vorzugsweise in Form einer Drahtschlaufe ausgeführt. Diese Drahtschlaufe läßt sich besonders einfach mechanisch ergreifen und handhaben.
  • Die mechanische Greifvorrichtung ist zweckmäßigerweise in Form einer Hakeneinrichtung ausgebildet. Diese weist eine Reihe von Haken zum Herausziehen und zur zweckmäßigen Positionierung der Drahtschlaufe für die Kontaktierung auf. Die Hakenvorrichtung ergreift somit die Drahtschlaufe und hält sie bis zum Abschluss der Kontaktierung in der erforderlichen Position.
  • Die Kontaktierungseinrichtung kann vorzugsweise als eine Punktschweißeinrichtung ausgebildet sein. Mit einer derartigen Einrichtung ist eine genaue und saubere Kontaktierung einzelner Stellen der Drahtschlaufe mit dem Chipmodul oder den Kontaktbereichen des Chipmoduls möglich.
  • Ebenso ist die Verwendung einer Löteinrichtung als Kontaktierungseinrichtung möglich.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Zur Verdeutlichung dienen die 1 bis 7. Es werden für gleiche oder gleichwirkende Teile die selben Bezugszeichen verwendet. Hierbei zeigen:
  • 1 eine beispielhafte Darstellung eines Chipkartenrohlings mit einem Kartengrundkörper, einer Drahtschlaufe, einer Leiterbahn und einer Kavität in einer Draufsicht,
  • 2 beispielhafte Schnittdarstellungen eines Chipkartenrohlings mit einer geschlossenen bzw. geöffneten Kavität,
  • 3 eine beispielhafte Darstellung des Chipkartenrohlings aus 2 in Verbindung mit einer Hakeneinrichtung und einer Kontaktierungseinrichtung in einer Ausgangsstellung,
  • 4 eine beispielhafte Darstellung der Haken- und Kontaktierungseinrichtung nach 3 während des Erfassens der Drahtschlaufe,
  • 5 eine beispielhafte Darstellung einer von der Hakeneinrichtung erfassten und aus der Kavität herausgezogenen Drahtschlaufe,
  • 6 eine beispielhafte Darstellung eines durch eine Positioniervorrich tung gehaltenen und zugeführten Chipmoduls während eines Kontaktiervorgangs und
  • 7 eine beispielhafte Darstellung eines Einsetzens des kontaktierten Chipmoduls in den Kartengrundkörper des Chipkartenrohlings.
  • Eine beispielhafte Ausführungsform eines Chipkartenrohlings ist in 1 in einer Draufsicht dargestellt. Der Chipkartenrohling weist einen in der Regel aus einem Kunststoffmaterial bestehenden Kartengrundkörper 10 auf. In den Kartengrundkörper ist eine Leiterbahn 30 verlegt, die eine Drahtschlaufe 20 innerhalb einer Kavität 40 des Materials des Kartengrundkörpers aufweist. Die Leiterbahn 30 kann beispielsweise ein Teil einer für eine berührungslose Signalübertragung vorgesehenen Antenne sein. Sie besteht in diesem Ausführungsbeispiel aus einem isolierten Kupferdraht, der unter Anwendung eines für die Herstellung derartiger Chipkarten gebräuchlichen Verlegeverfahrens in den Kartengrundkörper eingebracht worden ist.
  • So kann beispielsweise der Kartengrundkörper 10 aus einer oberen und unteren Schicht bestehen, zwischen denen der Kupferdraht der Leiterbahn verlegt und sandwichartig angeordnet wird, wobei der Kupferdraht der Leiterbahn fest zwischen den Sandwichhälften des Kartengrundkörpers unverrückbar fixiert ist.
  • Im Unterschied zur übrigen Leiterbahn 30 wird die Drahtschlaufe 20 lose zwischen den Sandwichhälften des Kartengrundkörpers 10 angeordnet, sodass diese prinzipiell verschiebbar ist. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, indem in dem Bereich der Drahtschlaufe keinerlei Klebe-, Haft- oder dergleichen Befestigungsmittel aufgetragen wird. Weiterhin ist möglich, dass die Sandwichhälften des Kartengrundkörpers eine Kavität 40 ausbilden, in welcher die Drahtschlaufe 20 lose aufgenommen ist.
  • 2 zeigt zwei beispielhafte Schnittdarstellungen einer weiteren Ausführungsform eines Kartengrundkörpers mit verlegter Leiterbahn 30. Die obere Darstellung aus 2 zeigt die Drahtschlaufe 20 in der noch durch die Sandwichhälften des Kartengrundkörpers verschlossenen Kavität 40. Wie bereits in Verbindung mit 1 erläutert, ist die Leiterbahn 30 innerhalb des Kartengrundkörpers 10 immobilisiert, während die Drahtschleife 20 innerhalb der Kavität 40 frei und beweglich ist.
  • In der unteren Darstellung aus 2 ist die Kavität 40 auf der Oberseite des Kartengrundkörpers 10 in einem vorbereitenden Verfahrensschritt geöffnet. Die Drahtschleife 20 liegt somit frei, kann erfasst und aus der Kavität 40 herausgezogen werden.
  • Die 3 bis 6 zeigen fortlaufend eine bespielhafte Hakeneinrichtung 50 und Kontaktierungsvorrichtung 80 in Verbindung mit einem beispielhaften Verfahrensablauf eines Kontaktierungsvorgangs. Der in 2 gezeigte, mit Drahtschlaufe 20, Leiterbahn 30 und Kavität 40 versehene Kartengrundkörper 10 wird unter die Hakeneinrichtung 50 eingeschoben. Diese weist eine Anordnung von zwei oder mehreren Haken 51 auf, die an ihren in Richtung der Drahtschlaufe 20 weisenden Enden mit Ösen 52 versehen sein können. Je nach Gestalt, Größe und Form der Drahtschlaufe 20 bzw. der Kavität 40 können im Rahmen fachmännischen Handelns sowohl Anzahl, als auch Anordnung und Größe der Haken 51 bzw. der Ösen 52 von der Darstellung in 3 abweichend ausgeführt sein.
  • Wie aus 4 zu entnehmen ist, wird die Hakeneinrichtung 50 in Richtung der Drahtschlaufe 20 soweit abgesenkt, dass sich die Ösen 52 an den unteren Enden der Haken 51 in der Kavität 40 befinden. Die Haken 51 werden dann nach aussen bewegt, wobei Drahtabschnitte der Drahtschlaufe 20 in die Ösen 52 hinein gleiten und die Drahtschlaufe 20 somit von der Hakeneinrichtung 50 erfasst und gespannt wird.
  • Wie in 5 dargestellt, wird die Hakeneinrichtung 50 im Anschluss daran angehoben, wobei die von den Haken 51 erfasste Drahtschlaufe 20 aus der Kavität 40 herausgezogen wird und sich anschließend über dem Niveau des Kartengrundkörpers 10 befindet. Die Art und Weise des Herausziehens der Drahtschlaufe 20, insbesondere die dabei erforderliche Höhe, hängt von der Größe der Drahtschlaufe 20, der Größe der Kavität 40 und den Abmessungen der Kontaktierungseinrichtung 80 ab und kann ohne weiteres im Rahmen fachmännischen Handelns an konkrete Einsatzbedingungen angepasst werden.
  • Wie aus 6 zu entnehmen ist, wird die Drahtschlaufe 20 anschließend für eine ordnungsgemäße Kontaktierung in Bezug auf die Kontaktierungseinrichtung 80 positioniert. In dem in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt dies durch eine vertikale Drehung der gesamten Hakeneinrichtung 50, wobei die in den Ösen 52 gehaltene Drahtschlaufe 20 mitbewegt wird. Gegebenenfalls kann diese Drehung auch entfallen. Die Kontaktierungseinrichtung 80 kann bei einer anderen, nicht in der Figur dargestellten Ausführungsform horizontal unter die von der Hakeneinrichtung 50 gehaltenen Drahtschlaufe eingeschoben werden, sofern die jeweils vorliegende Form der Drahtschlaufe 20 und deren Verbindung mit der im Kartengrundkörper 10 verlegten Leiterbahn 30 dies zulässt.
  • Eine das Chipmodul 60 tragende Positioniervorrichtung 70 bewegt anschließend das zu kontaktierende Chipmodul in eine für die Kontaktierung zweckmäßige Position. Das Chipmodul kann beispielsweise ein für mit Antenneneinrichtungen versehene Chipkarten gebräuchliches Dual-Interface-Modul sein. In der Darstellung gemäß 6 erfolgt die Positionierung dadurch, indem das auf einem Halteteller 72 mechanisch auf einer Rückseite gehaltene und abgestützte Chipmodul 60 durch einen Schiebebolzen 71 durch einen Zuführkanal der Hakeneinrichtung 50 hindurch in Richtung der Drahtschlaufe 20 bewegt und in unmittelbarer Nähe zur Drahtschlaufe positioniert wird.
  • Anschließend bewegt sich die Kontaktierungsvorrichtung 80 in Richtung der Gesamtheit aus Drahtschlaufe 20 und Chipmodul 60, wobei eine Reihe von Punktschweißkontakten 81 die zur Kontaktierung vorgesehenen Abschnitte der Drahtschlaufe 20 auf Kontaktflächen des Chipmoduls 60 pressen. Unter Anlegen einer Spannung und unter einem dadurch bewirkten Stromfluss, der in dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel durch den Schiebebolzen 71 und den Halteteller 60 über das Chipmodul 60 und die Drahtschlaufe 20 zu den Punktschweißkontakten 81 erfolgen kann, wird die Drahtschlaufe mit dem Chipmodul durch ein aktives Schweißen punktverschweißt. In Verbindung damit erfolgt gegebenenfalls eine lokale Entisolierung des Kupferdrahtes der Drahtschlaufe im Kontaktgebiet.
  • Alternativ kann die Kontaktierungseinrichtung 80 auch in Form einer Löteinrichtung ausgeführt sein. In diesem Fall sind die Punktschweißkontakte 81 durch Lotzuführeinrichtungen ersetzt, die eine in der Kontaktierungseinrichtung vorbereitete Menge Lot an den Kontaktstellen zwischen Drahtschlaufe und Chipmodul absetzen und durch lokale Erwärmung Lötstellen ausbilden.
  • Die Einheit aus Hakeneinrichtung 50, Positioniereinrichtung 70 und Kontaktierungseinrichtung 80 kann zweckmäßigerweise auch zum Prüfen der gefertigten Kontaktverbindung zwischen Drahtschlaufe 20 und Chipmodul 60 genutzt werden. So ist es beispielsweise möglich, ein dem Punktschweißimpuls nachfolgendes Testsignal bzw. eine Testspannung zwischen einzelnen Punktschweißkontakten 81 anzulegen und somit den Stromfluss innerhalb der kontaktierten Drahtschlaufe 20 zwischen den einzelnen Kontaktierungspunkten zu messen und dabei festzustellen, ob die Kontaktierung zwischen Chipmodul 60 und Drahtschlaufe 20 bzw. ordnungsgemäß ausgeführt ist und insbesondere die Drahtschlaufe 20 an keiner Stelle durch den Kontaktierungsvorgang gebrochen ist.
  • Ebenso können Testspannungen zwischen dem Halteteller 72 und jeweils einzelnen Punktschweißkontakten 81 angelegt und der Stromfluss zwischen dem Halteteller und den Punktschweißkontakten durch die erzeugte Kontaktierung gemessen werden. Es ist im Rahmen fachmännischen Handelns auch ohne weiteres möglich, beide Prüfverfahren zu kombinieren oder auch andere in der Figur nicht dargestellte Prüfvorrichtungen in geeigneter Weise anzuwenden.
  • Im Anschluss daran wird das kontaktierte Chipmodul 60 in die Kavität 40 des Kartengrundkörpers 10 eingesetzt. Wie aus 7 beispielhaft zu entnehmen ist, wird dies unter Verwendung der Hakeneinrichtung 50 und der Positioniereinrichtung 70 ausgeführt. Dazu wird die Hakeneinrichtung 50 vertikal in die Ausgangsstellung nach 3 zurückgedreht, so dass sich die Oberfläche des kontaktierten Chipmoduls im wesentlichen parallel zur Oberfläche des Kartengrundkörpers 10 bzw. des Bodens der Kavität 40 befindet. Als nächstes wird die Positioniereinrichtung 70 in Richtung der Kavität 40 abwärts verschoben. Infolge einer elastischen Verbiegung der Ösen 52 an den Haken 51 rutscht die Drahtschlaufe 20 durch die Abwärtsbewegung der Positioniereinrichtung 70 heraus und wird mitsamt dem Chipmodul 60 auf dem Boden der Kavität 40 aufgesetzt.
  • Die Positioniereinrichtung 70, insbesondere der Halteteller 72, gibt schließlich das Chipmodul 60 frei und wird schießlich wieder nach oben verfahren. In Verbindung damit nehmen auch die Haken 51 der Hakeneinrichtung 50 ihre Ausgangsposition nach 3 ein und fahren in ihre Ausgangsstellung.
  • Der Kartengrundkörper 10 wird mitsamt dem eingesetzten kontaktierten Chipmodul 60 durch eine nicht in der Figur dargestellte Fördereinrichtung weiterbewegt. Als nächstes kann ein weiterer Kartengrundkörper in die Vorrichtung zugeführt und der Ablauf des in den 3 bis 7 beschriebenen Kontaktierungsverfahrens an einem weiteren Chipkartenrohling neu gestartet werden.
  • 10
    Kartengrundkörper
    20
    Drahtschlaufe
    30
    Leiterbahn
    40
    Kavität
    50
    Hakeneinrichtung
    51
    Haken
    52
    Hakenöse
    60
    Chipmodul
    70
    Positioniereinrichtung
    71
    Schiebebolzen
    72
    Halteteller
    80
    Kontaktiereinrichtung
    81
    Punktschweißkontakt

Claims (9)

  1. Verfahren zum Kontaktieren eines Chipmoduls mit einer auf oder in einem Kartengrundkörper verlegten Leiterbahn, dadurch gekennzeichnet, dass das Chipmodul außerhalb des Kartengrundkörpers mit aus dem Kartengrundkörper freigelegten, abgehobenen Abschnitten der Leiterbahn kontaktiert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterbahn im Bereich des zu befestigenden Chipmoduls in Form eines herausziehbaren Kontaktierungsabschnittes, insbesondere einer Drahtschlaufe, in den Kartengrundkörper verlegt wird, wobei – nachfolgend der Kontaktierungsabschnitt freigelegt wird, – der Kontaktierungsabschnitt mit einer mechanischen Greifvorrichtung erfasst und herausgezogen wird, – das Chipmodul mit dem aus der Kavität herausgezogenen Kontaktierungsabschnitt elektrisch verbunden wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in Verbindung mit oder dem Kontaktieren unmittelbar nachfolgend ein Funktionstest des mit der Leiterbahn kontaktierten Chipmoduls erfolgt, wobei – nach Abschluss des Funktionstests das kontaktierte Chipmodul in den Kartengrundkörper eingesetzt und befestigt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktieren des Chipmoduls und des Kontaktierungsabschnittes in Verbindung mit einer Abisolierung des Kontaktierungsabschnittes durch eine Löt- oder Schweißverbindung erfolgt.
  5. Vorrichtung zum Ausführen eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch eine einen freiliegend auf einem Kartengrundkörper (10) angeordneten Kontaktierungsabschnitt (20) einer Leiterbahn (30) erfassende mechanische Greifvorrichtung (50) in Verbindung mit einer ein Chipmodul (60) haltenden Positioniervorrichtung (70) und eine Kontaktierungseinrichtung (80) für ein Kontaktieren von Kontaktierungsabschnitt und Chipmodul.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktierungsabschnitt (20) in Form einer Drahtschlaufe ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die mechanische Greifvorrichtung in Form einer Hakeneinrichtung (50) ausgebildet ist, wobei die Hakeneinrichtung eine Reihe von Haken (51) für ein Herausziehen und zur zweckmäßigen Positionierung der Drahtschlaufe (20) für die Kontaktierung aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktierungseinrichtung (80) als eine Punktschweisseinrichtung ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktierungseinrichtung (80) eine Löteinrichtung ist.
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