DE19647846C1 - Verfahren zum Herstellen einer Chipkarte - Google Patents
Verfahren zum Herstellen einer ChipkarteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer
Chipkarte, wobei ein auf einem Modul befindlicher Halb
leiterchip in einer Ausnehmung eines Kartenträgers eingesetzt
und mit einer induktiven Signalübertragungseinrichtung in Form
einer Antennenspule kontaktiert wird.
Es ist bekannt, bei der Herstellung einer Chipkarte, insbe
sondere solcher, bei der sowohl Mittel zur kontaktlosen
Datenübertragung als auch eine galvanische Kontaktebene
vorhanden ist, in einen Kartenkörper ein Modul einzubringen,
welcher einen Halbleiterchip umfaßt.
Der Modul mit Halbleiterchip wird vorzugsweise in eine Aus
nehmung im Kartenkörper eingelegt und mittels Fügen oder der
gleichen mit dem Kartenkörper unter Erhalt einer entspre
chenden mechanischen und elektrischen Verbindung laminiert.
Beispielsweise kann eine elektrische Verbindung zwischen Modul
und Kartenkörper bzw. auf dem Kartenkörper befindlichen Kon
takten, die mit einer Spule zur Herstellung einer kontaktlosen
Verbindung zur Umgebung in Kontakt stehen, dadurch zustande
kommen, daß ein anisotroper leitender Klebstoff im Bereich der
Anschlußstellen und/oder der Verbindungsstellen des jeweiligen
Mittels für eine kontaktlose Datenübertragung aufgetragen und
der Klebstoff zumindest im Bereich der Anschlußstellen so weit
verdichtet oder komprimiert wird, daß eine elektrisch leitende
Brücke entsteht.
Aus der DE 195 00 925 A1 ist eine Chipkarte zur kontaktlosen
Datenübertragung der oben genannten Art bekannt, wobei dort se
perat in einen Kartenkörper ein Übertragungsmodul eingebaut
wird. Ebenso ist eine Antenne in Form einer Spule zur
induktiven kontaktlosen Datenübertragung vorgesehen. Zur
elektrischen Ankopplung zwischen einem Chipmodul und dem
Übertragungsmodul sind Anschlußflächen ausgebildet. Die
eigentliche Verbindung erfolgt beispielsweise durch einen
Lötprozeß oder durch Ultraschallschweißen. Bei mechanischer
Wechselbeanspruchung besteht jedoch die Gefahr, daß sich die
elektrische Verbindung, insbesondere zwischen dem Chipmodul und
dem Übertragungsmodul, welches die Antennenspule aufweist,
löst, wodurch sich Funktionsstörungen oder ein Totalausfall für
die Chipkarte ergeben können.
Die bei der Herstellung von Chipkarten verwendeten Module grei
fen in der Regel auf einen Kunststoffträger zurück, auf dem der
eingangs erwähnte Halbleiterchip, gegebenenfalls mit
sogenannten Kontaktflächen versehen, angeordnet ist. Das so
vorgefertigte ISO-Modul wird mit dem Kartenträger, der z. B. aus
Polykarbonat bestehen kann, verbunden. Dieses Verbinden bzw.
das Einsetzen des Moduls in den Kartenkörper in eine, z. B.
gefräste Ausnehmung erfolgt üblicherweise unter Rückgriff auf
die genannten Klebeverfahren bei Verwendung eines Heiß- oder
Schmelzklebers.
In dem Falle, wenn Kombikarten, die sowohl zur kontaktlosen als
auch zur kontaktbehafteten Verwendung geeignet sind, oder kon
taktlose Karten hergestellt werden sollen, muß eine weitere
Kontaktebene mit Anschlußstellen für die Induktionsschleife,
d. h. für die Signalübertragungseinrichtung, vorgesehen sein.
Diese Anschlußstellen befinden sich beim bekannten Stand der
Technik bevorzugt erhaben auf der Oberfläche des Moduls und/
oder auf der Oberfläche oder an den Seitenflächen der Aus
nehmung innerhalb des Kartenträgers. Bei derartigen Anordnungen
ist es dann möglich, die Verklebung von Modul- und Kartenträ
gern mittels der Herstellung der elektrisch leitenden Verbin
dung in einem einzigen Arbeitsgang durchzuführen. Es hat sich
jedoch gezeigt, daß das erforderliche Temperatur- und Zeitre
gime zur Herstellung zuverlässiger sowohl elektrischer als auch
mechanischer Verbindungen engen Toleranzen unterliegt, so daß
bei nicht optimalen Verfahrensparametern die Langzeitstabilität
derartig hergestellter Karten reduziert ist
und daß es aufgrund der Abmessungen und der plastischen
Eigenschaften des Moduls sowie des Kartenträgers zu Verwin
dungen und Verspannungen in der Karte mit der Folge gestörter
elektrischer Verbindungen kommt.
Darüber hinaus besteht bei eben verlegten Anschlußenden der
Signalübertragungseinrichtungen das Problem, daß das Ausbilden
der Kavität äußerst exakt erfolgen muß, um sicherzustellen,
daß einerseits die Kontaktflächen freigelegt werden, anderer
seits aber ein zu starker Materialabtrag vermieden wird.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Her
stellen einer Chipkarte anzugeben, wobei ein auf einem Modul
befindlicher Halbleiterchip in eine Ausnehmung eines Karten
trägers eingesetzt wird und wobei dieser Modul mit einer
induktiven Signalübertragungseinrichtung in Form einer Anten
nenspule elektrisch so kontaktiert werden soll, daß beim
Einbringen der Ausnehmung in den Kartenkörper mit großer
Sicherheit die entsprechenden Kontaktflächen freigelegt
werden, und wobei weiterhin gewährleistet ist, daß
Torsions- und/oder Biegespannungen innerhalb des Kartenkörpers nicht zu
einer unerwünschten Veränderung der elektrischen Verbindungen
führen.
Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit einem Ver
fahren gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1, wobei die
Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und
Weiterbildungen umfassen.
Gemäß einem ersten Grundgedanken der Erfindung werden die
Antennenspulenanschlußenden der Signalübertragungseinrichtung,
die in die Ausnehmung im Kartenkörper hineinragen,
mäander- oder spiralförmig ausgebildet.
Durch die Mäander- oder Spiralform der Antennenspulenan
schlußenden ist sichergestellt, daß Biege- und/oder Torsions
kräfte, die im späteren Betrieb auf den Kartenkörper und damit
auf die Kontaktfläche einwirken, aufgenommen werden können, so
daß gewährleistet ist, daß keine unerwünschten Veränderungen
der Kontakteigenschaften auftreten.
In einer Ausführungsform der Erfindung besitzen die Antennen
spulenanschlußenden die Form einer gewundenen Biegefeder mit
Windungsabstand.
Die Ausbildung der Antennenspulenanschlußenden erfolgt bei
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dergestalt,
daß die Mäander- oder die Spiralwindungen mit einem zur
Ausnehmungsmitte hin bezogen zum Kartenlängs- oder querschnitt
ansteigenden Verlauf versehen werden. Durch diese Maßnahme ist
sichergestellt, daß beim nachträglichen Einbringen der Aus
nehmung in den Kartenkörper, vorzugsweise durch Fräsen, eine
hinreichend große Kontaktstelle gegeben ist. Diese Kontakt
stelle bildet dann mit den elektrischen Anschlußflächen des
Moduls oder des Halbleiterchips eine Kontaktverbindung, so daß
die induktive Signalübertragung zwischen Umgebung und Chip
mittels Antenne erfolgen kann.
Durch das mit ansteigendem Verlauf der Mäander- oder Spiral
windungen ausgebildete Ende der Antennenspule werden die beim
Fräsen nie zu vermeidenden Toleranzen ausgeglichen, so daß der
fertigungstechnologische Aufwand bei der Herstellung der
Chipkarte insgesamt verringert werden kann.
Der eigentliche Kontaktierungsvorgang kann dann unter Rück
griff auf einen leitfähigen Kleber oder mittels an sich
bekannter Löt- und/oder Schweißverbindungen erfolgen, wobei
erforderliche Wärmeenergie über die Modulrückseite hin zu den
Kontaktverbindungsstellen zuführbar ist.
Alles in allem gelingt es mit dem erfindungsgemäßen Verfahren,
Kontaktverbindungen ausreichender Langzeitstabilität aus zu
bilden, wobei die Anordnung der Antennenspule innerhalb des
Kartenkörpers, beispielsweise beim Gießen derselben, in an
sich bekannter Weise vorgenommen kann. Durch die gewünschten
Federeffekte der Antennenspulenanschlußenden wird die Prozeß
sicherheit beim nachträglichen Einbau des Moduls mit Halb
leiterchip erhöht. Durch den vorteilhaften ansteigenden
Windungsverlauf ist ein sicheres Anfräsen der Antennenspule
bzw. der Antennenspulenanschlußenden bei der Herstellung der
Ausnehmung oder Kavität gewährleistet, so daß die
wesentlichste Voraussetzung zur Herstellung der
Kontaktverbindung zwischen Modul und Antenne gewährleistet
ist.
Die Erfindung soll anhand eines Ausführungsbeispieles sowie
unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.
Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine Chipkarte in Draufsicht mit erkennbarer Ausneh
mung und Antennenmäander und
Fig. 2 einen Querschnitt längs der Linie A-A der Chipkarte
nach Fig. 1.
Die in den Figuren gezeigte Chipkarte 1 weist eine Ausnehmung
oder Kavität 2 auf. Die Ausnehmung 2 dient der Aufnahme eines
nicht gezeigten Moduls bestehend aus einem Trägersubstrat und
einem darauf befestigten Halbleiterchip.
Das Trägersubstrat bzw. der Modul kann über elektrische
Kontaktflächen verfügen, die beim Einschieben der Karte in ein
Terminal mit diesem zusammenwirken. Der Halbleiterchip ist auf
dem Trägersubstrat in bekannter Weise chipkontaktiert und
weist elektrische Kontaktflächen auf, die zur Verbindung mit
einer induktiven Signalübertragungseinrichtung, nämlich einer
Antenne 3, dienen. Die Antenne 3 (Fig. 2) ist im Material der
Chipkarte 1 befindlich und wirkt in an sich bekannter Weise
induktiv mit einer entsprechenden Spule, die in einem Lese
terminal angeordnet ist, zusammen.
Bei einem Ausführungsbeispiel weist das Trägersubstrat des
Moduls seitlich vom eigentlichen Chip Kontaktflächen auf, die
mit den Antennenspulenanschlußenden elektrisch verbindbar
sind.
Wie bei der Draufsicht gemäß Fig. 1 zu erkennen, sind bei dem
Ausführungsbeispiel der Erfindung die Antennenspulenanschluß
enden 4 als Mäander ausgebildet. Die Mäanderform erstreckt
sich im wesentlichen über den Bereich der elektrischen
Anschlußflächen des einzusetzenden Moduls.
Die Ausnehmung 2, die anhand der Querschnittsdarstellung nach
Fig. 2 zu erkennen ist, verfügt über einen Chipaufnahmebereich
5 und eine darüber liegende, z. B. gefräste Fläche 6 für das
Trägersubstrat. Beim Beispiel nach Fig. 2 wird der aus Chip
und Trägersubstrat gebildete Modul mit dem Chip facedown in
den Chipaufnahmebereich 5 verbracht, wobei das Trägersubstrat
die entsprechende gefräste Fläche 6 nahezu vollständig
verschließt.
An der Unterseite des nicht gezeigten Trägersubstrates sind
elektrische Anschlußflächen vorhanden, welche beispielsweise
mittels Leitkleber, Löten, Schweißen oder dergleichen mit den
Kontaktstellen 7 der Antennenspulenanschlußenden 4 verbindbar
sind.
Durch die gemäß Fig. 2 beispielsweise gezeigte Ausführungsform
mit zur Mitte der Ausnehmung 2 hin einen ansteigenden Verlauf
aufweisenden Antennenspulenanschlußenden 4 ist beim Einbringen
der Ausnehmung in den Kartenkörper bzw. in die Chipkarte 1
gewährleistet, daß mit hinreichender Sicherheit Kontaktstellen
7 angefräst, d. h. freigelegt werden.
Durch die Mäanderform der Antennenspulenanschlußenden 4 min
destens im Kontaktbereich oder aber auch durch die Ausbildung
der Anschlußenden 4 als gewundene Biegefeder mit Windungs
abstand wirken sich Biege- und Torsionskräfte sowohl im
Fertigungsprozeß als auch beim späteren Gebrauch der Karte
nicht nachteilig auf die Kontaktgüte der elektrischen
Verbindungsstellen aus.
Nach dem Einbringen des Moduls und der Herstellung der
elektrischen Verbindung zwischen den Anschlußenden 4 und den
Modul-Anschlußflächen kann die offene Seite der Ausnehmung
mittels eines Abdeckplättchens oder durch eine Laminierfolie
verschlossen werden. Eventuell verbleibende seitliche
Zwischenräume werden mit einer plastischen Masse verfüllt.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung wird von
einer räumlich gewundenen Biegefeder vorzugsweise in zylin
drischer oder Kegelstumpfform für die Ausbildung der Anten
nenspulenanschlußenden ausgegangen.
Bezugszeichenliste
1 Chipkarte bzw. Kartenträger
2 Ausnehmung
3 Antenne
4 Antennenspulenanschlußenden
5 Chipaufnahmebereich
6 gefräste Fläche für Trägersubstrat
7 Kontaktstellen.
2 Ausnehmung
3 Antenne
4 Antennenspulenanschlußenden
5 Chipaufnahmebereich
6 gefräste Fläche für Trägersubstrat
7 Kontaktstellen.
Claims (3)
1. Verfahren zum Herstellen einer Chipkarte, wobei ein auf
einem Modul befindlicher Halbleiterchip in einer Ausnehmung
eines Kartenträgers eingesetzt und mit einer induktiven
Signalübertragungseinrichtung in Form einer Antennenspule
kontaktiert wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antennenspule (3) oder die Antennenspulenanschlußenden
(4) mindestens im Bereich von elektrischen Anschlußflächen des
Moduls oder des Halbleiterchips innerhalb der Ausnehmung (2)
zur Aufnahme von Biege- und/oder Torsionskräften mäander- oder
spiralförmig ausgebildet ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antennenspulenanschlußenden (4) als gewundene Biege
federn mit Windungsabstand ausgebildet sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausbildung der Antennenspulenanschlußenden mit einem
zur Ausnehmungsmitte hin bezogen zum Kartenlängs- oder quer
schnitt ansteigenden Verlauf der Mäander- oder Spiralwindungen
erfolgt, so daß beim Einbringen der Ausnehmung (2) in den
Kartenkörper (1) vorzugsweise durch Fräsen ein sicheres Frei
legen von Kontaktstellen (7) gegeben ist.
Priority Applications (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1996147846 DE19647846C1 (de) | 1996-11-19 | 1996-11-19 | Verfahren zum Herstellen einer Chipkarte |
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Publications (1)
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---|---|---|---|
8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |