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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Klips, insbesondere zur Befestigung
von Leitungen in einem Kraftfahrzeug, mit einem mindestens zwei
gegenüberliegende
Rastmittel aufweisenden Steckbereich zur Verrastung in einer Aufnahme,
auf der sich ein Gegenlager des Klipses abstützt, wobei den Rastmitteln
Betätigungsmittel
zum Lösen
der Verrastung zugeordnet sind.
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In
der Kraftfahrzeugindustrie wird ein derartiger Klips beispielsweise
zum karosserieseitigen Befestigen eines Kabelbinders zur Zusammenfassung elektrischer
Leitungen zu einem Kabelbündel
benutzt. Der Kabelbinder ist hierzu entweder an einem Kopfbereich
des Klipses angeformt oder an diesem befestigt Der Klips wird mit
seinem Steckbereich in eine zugeordnete Aufnahme, z.B. eine Öffnung in
einem Blech, gesteckt und mittels der Rastmittel festgelegt, indem
die Rastmittel eine Kante der Aufnahme untergreifen.
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Der
bekannte Klips ist insofern nachteilig, als er aus der Aufnahme
bzw. Öffnung
nicht mehr ohne Zerstörung
lösbar
ist. Ein Lösen
des Klipses kann aber notwendig werden, wenn z.B. eine Fehlmontage vorliegt
oder Reparaturen am Kraftfahrzeug durchgeführt werden müssen, bei
denen das Kabelbündel entfernt
werden muss, um eine Zugänglichkeit
der Reparaturstelle zu erreichen.
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Die
JP 2003 168 878 A offenbart
einen Klips mit einer Kabelschelle, wobei der Klips mit einem mindestens
zwei gegenüberliegende
Rastmittel aufweisenden Steckbereich zur Verrastung in einer Aufnahme,
auf der sich ein Gegenlager des Klipses abstützt, versehen ist. Den Rastmitteln
sind Betätigungsmittel
zum Lösen
der Verrastung zugeordnet. Ein Mittensteg, von dessem Ende beidseitig
die Rastmittel in Richtung des Gegenlagers V-förmig abgehen, ist an der Unterseite
der Kabelschelle, die versetzt zu dem Klips angeordnet ist, angeformt.
Das Gegenlager umfasst zwei seitlich oberhalb des Klipses angeordnete
Arme, die von als Betätigungsmittel dienenden
Seitenstegen abgehen, wobei die Seitenstege parallel zu dem Mittensteg
verlaufend ebenfalls mit der Kabelschelle verbunden sind. Von einem
Anbindungsbereich der Arme des Gegenlagers mit den jeweiligen Seitenstegen
gehen Rastmittel ab, die endseitig mit dem Mittensteg verbunden
sind. Durch ein Zusammendrücken
der Seitenstege werden die Rastmittel entsprechend verformt und
der Klips kann der Aufnahme entnommen werden.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, einen Klips der eingangs genannten Art
zu schaffen, der mit einfachen Mitteln ohne Zerstörung des
Klips oder damit verbundener Komponenten aus einer Aufnahme lösbar ist,
und der einen kompakten Aufbau aufweist.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe dadurch gelöst,
dass an der Unterseite des Gegenlagers ein Mittensteg angeformt
ist, von dessem Ende beidseitig die Rastmittel in Richtung des Gegenlagers
V-förmig
abgehen, wobei sich die Betätigungsmittel
durch Öffnungen
des Gegenlagers erstrecken.
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Damit
wird ein Klips zur Verfügung
gestellt, der in einfacher Weise aus seiner kraftformschlüssigen Verbindung
mit der Aufnahme lösbar
ist, indem durch eine Beaufschlagung der Betätigungsmittel die Rastmittel
außer
Eingriff mit der Aufnahme gelangen, wodurch der Klips einfach aus
der Aufnahme herausgezogen werden kann. Darüber hinaus werden die Betätigungsmittel
in den Öffnungen
des Gegenlagers geführt.
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In
Ausgestaltung der Erfindung sind die Rastmittel als federnde Rastarme
ausgeführt,
an die sich die als Lösungstasten
ausgebildeten Betätigungsmittel
einstückig
anschließen.
Hierbei ist zweckmäßigerweise
jeweils im Übergang
zwischen dem Rastarm und dem Betätigungsmittel
eine Rastkante ausgebildet. Bevorzugt erstrecken sich die Betätigungsmittel
ausgehend von den Rastarmen in einem ersten Abschnitt parallel zu
dem Mittensteg und in einem zweiten Abschnitt abgewinkelt von dem
Mittensteg nach außen.
Somit sind die einstückig
mit den Rastmitteln verbundenen Betätigungsmittel des im Spritzgussverfahren
aus einem Kunststoff kostengünstig
hergestellten Klipses leicht zugänglich.
Zum Lösen
der Rastverbindung werden die Betätigungsmittel lediglich mit
einer Kraft in Richtung des Mittensteges beaufschlagt.
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Vorzugsweise
weisen die freien Enden des C-förmig
ausgebildeten Gegenlagers in Richtung des Steckbereichs. Das Gegenlager
stellt eine sichere Fixierung des Klipses und einen Toleranzausgleich
der Dicke der Aufnahme sicher.
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Zur
Befestigung eines Kabelbinders ist nach einer Weiterbildung auf
der Oberseite des Gegenlagers ein Kopfbereich mit einer Öffnung angeformt. Der
Kabelbinder kann durch die Öffnung
geschlauft werden, um die Leitungen an dem Klips und damit karosserieseitig
zu befestigen. Alternativ ist auf der Oberseite des Gegenlagers
ein Kabelbinder einstückig
angeformt.
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Somit
wird ein Klips zur Verfügung
gestellt, der durch einfaches Betätigen der Betätigungsmittel aus
der Aufnahme lösbar
ist, ohne dass der Klips selbst, ein damit verbundener Kabelkanal
oder eine vergleichbare Komponente zerstört wird. Dies wirkt sich äußerst vorteilhaft
auf mögliche
Reparaturarbeiten aus, da durch das Entfernen des Klipses und des damit
verbundenen Kabelbündels
eine Reparaturstelle in diesem Bereich leicht zugänglich gemacht werden
kann. Zudem werden Kosten eingespart, da der Klips nach seinem Lösen aus
der Aufnahme wieder verwendet werden kann.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme
auf die zugehörigen
Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 eine
Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Klipses,
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2 eine
perspektivische Darstellung des Klipses nach 1,
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3 eine
Seitenansicht des Klipses nach 1 und
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4 eine
Draufsicht auf den Klips nach 1.
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In
den unterschiedlichen Figuren sind gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen
versehen, weswegen diese in der Regel auch nur einmal beschrieben
werden.
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Der
Klips 1 ist zur Befestigung von Leitungen in einem Kraftfahrzeug,
beispielsweise mittels eines Kabelbinders, geeignet und weist einen
mit einer eine Öffnung 8 versehenen
Kopfbereich 2 sowie einen dem Kopfbereich 2 gegenüberliegenden
Steckbereich 3 mit Rastmitteln 4 auf. Der Steckbereich 3 ist in
eine entsprechende Aufnahme, z.B. in einem Karosserieteil oder in
einem Kabelkanal des Kraftfahrzeuges einsteckbar und mittels der
Rastmittel 4 kraftformschlüssig festlegbar. Den Rastmitteln 4 sind
Betätigungsmittel 6 derart
zugeordnet, dass die Rastmittel 4 bei einer Beaufschlagung
der Betätigungsmittel 6 die
kraftformschlüssige
Verbindung aufheben, um den Steckbereich 3 und somit den
zu einer Längsachse
Y-Y symmetrisch ausgestalteten Klips 1 aus der Aufnahme
zu lösen.
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Der
Kopfbereich 2 des Klipses 1 ist im Querschnitt
im Wesentlichen quadratisch ausgebildet und mit der in zwei ineinander übergehende Öffnungsbereiche 9, 11 aufgeteilten Öffnung 8 versehen.
Der an den Steckbereich 3 grenzende erste Öffnungsbereich 9 der Öffnung 8 verjüngt sich über einen
schrägen Übergang 12 zu
dem zweiten Öffnungsbereich 11.
Eine Seitenwand 13 des Kopfbereichs 2 verläuft an einer
Seite 14 ausgehend vom freien Ende des Kopfbereichs 2 zunächst vertikal
und anschließend schräg nach außen zu dem
Steckbereich 3 und die andere der Seite 14 gegenüberliegende
Seitewand 16 ist parallel zur Längsachse Y-Y des Klipses 1 ausgerichtet.
Zwischen dem Kopfbereich 2 und dem Steckbereich 8 ist
ein verbreitertes Gegenlager 17 mit einem C-förmigen Querschnitt
ausgeformt, dessen mit einer Verdickung 19 versehenen freien
Enden 18 in Richtung des Steckbereichs 2 orientiert sind.
Das Gegenlager 17 weist beidseitig eine im Wesentlichen
quadratische Öffnung 21 auf.
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Von
der Unterseite des Gegenlagers 17 geht ein vertikaler Mittensteg 22 des
Steckbereichs 3 ab, an dessen dem Gegenlager 17 gegenüberliegenden Ende
die als federnde Rastarme 24 ausgestalteten Rastmittel 4 angeformt
sind, die sich V-förmig
in Richtung des Gegenlagers 17 erstrecken. An jeden Rastarm 24 schließt sich
das als Lösungstaste
dienende Betätigungsmittel 6 an,
das sich zunächst
parallel zur Längsachse
Y-Y und damit parallel zum Mittensteg 22 erstreckt und
anschließend
in seinem weiteren Verlauf derart abgewinkelt ist, dass es durch
die Öffnung 21 des
Gegenlagers 17 ragt. Im Übergang zwischen dem Rastarm 24 und
dem Betätigungsmittel 6 ist
außenseitig
eine Rastkante 27 ausgebildet.
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Wird
nun der Klips 1 mit seinem Steckbereich 3 in die
Aufnahme gedrückt,
dann gleiten die Rastarme 24 an einer zugeordneten Kante
der Aufnahme entlang, wodurch sie in Richtung der Längsachse
Y-Y gedrückt
werden. Nachdem die Rastkanten 27 die Kante der Aufnahme
passiert haben, federn die Rastarme 24 in ihre Ausgangsposition
zurück
und die Rastkanten 27 untergreifen die Kante der Aufnahme.
Gleichzeitig legen sich die freien Enden des Gegenlagers 17 mit
ihrer Verdickung 19 auf der Oberseite eines mit der Aufnahme
versehenen Bauteils unter Vorspannung auf, um den Klips 1 sicher
zu fixieren. Zum Ausgleich von Dickentoleranzen des Bauteils ist
das Gegenlager 17 leicht nachgiebig ausgestaltet.
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Zum
Lösen der
Rastverbindung werden die freien Enden der Betätigungsmittel 6 in
Richtung der Pfeile 31 beaufschlagt. Hierbei ist es ausreichend, die
Betätigungsmittel 6 mittels
Fingern einer Hand an ihren freien Enden 29 in Richtung
der Längsachse Y-Y
zu drücken.
Dabei gelangen die mit den Betätigungsmitteln 6 starr
verbundenen Rastarme 24 mit ihren Rastkanten 27 außer Eingriff
mit der Kante der Aufnahme und der einstückig aus einem Kunststoff hergestellte
Klips 1 ist einhändig
zerstörungsfrei
aus der Aufnahme zu entnehmen.
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- 1
- Klips
- 2
- Kopfbereich
- 3
- Steckbereich
- 4
- Rastmittel
- 5
-
- 6
- Betätigungsmittel
- 7
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- 8
- Öffnung
- 9
- erster Öffnungsbereich
- 10
-
- 11
- zweiter Öffnungsbereich
- 12
- Übergang
- 13
- Seitenwand
- 14
- Seite
- 15
-
- 16
- Seite
- 17
- Gegenlager
- 18
-
- 19
- Verdickung
- 20
-
- 21
- Öffnung
- 22
- Mittensteg
- 23
- freies
Ende v. 3
- 24
- Rastarm
- 25
-
- 26
-
- 27
- Rastkante
- 28
- freies
Ende v. 24
- 29
- freies
Ende v. 6
- 30
-
- 31
- Pfeil