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DE102004002573B4 - Halteeinrichtung zum Halten eines Tragrahmens an einem Halterahmen - Google Patents

Halteeinrichtung zum Halten eines Tragrahmens an einem Halterahmen Download PDF

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DE102004002573B4
DE102004002573B4 DE102004002573A DE102004002573A DE102004002573B4 DE 102004002573 B4 DE102004002573 B4 DE 102004002573B4 DE 102004002573 A DE102004002573 A DE 102004002573A DE 102004002573 A DE102004002573 A DE 102004002573A DE 102004002573 B4 DE102004002573 B4 DE 102004002573B4
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Kurt Kochler
Manfred Kochler
Marco Wiessler
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    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/52Devices affording protection against insects, e.g. fly screens; Mesh windows for other purposes
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    • E06B2009/527Mounting of screens to window or door

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Abstract

Halteeinrichtung zum Halten eines Tragrahmens (6), der mit einem Fliegen- oder Pollenschutz-Gittertuch (8) o. dgl. versehbar ist, an einem Halterahmen (2), der an einer Öffnung, wie einer Tür- oder Fensteröffnung, angebracht ist, mit einem Verbindungsteil (4c, 4d), das einerseits am Tragrahmen (6) und andererseits am Halterahmen (2) bohrungsfrei befestigbar sowie vom Tragrahmen (6) und vom Halterahmen (2) lösbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (4c, 4d) – im Schnitt gesehen –Mäanderform besitzt und dabei ein U-förmiges Halteteil (H) und ein U-förmiges Einhängeteil (E) bildet, wobei die U-Formen des Halteteils (H) und des Einhängeteils (E) zueinander entgegengerichtet sind, und dass das Halteteil (H) den Halterahmen (2c, 2d) und das Einhängeteil (E) den Tragrahmen (6c, 6d) jeweils unter Anklemmen U-förmig umgreift (2, 3 und 4).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Halteeinrichtung zum Halten eines Tragrahmens, der mit einem Fliegen- oder Pollenschutz-Gittertuch o. dgl. versehbar ist, an einem Halterahmen, der an einer Öffnung, wie einer Tür oder Fensteröffnung, angebracht ist, mit einem Verbindungsteil, das einerseits am Tragrahmen und andererseits am Halterahmen bohrungsfrei befestigbar sowie vom Tragrahmen und vom Halterahmen lösbar ist. Eine solche Halteeinrichtung ist in 4 der DE 36 10 908 A1 offenbart.
  • Nach dem Stand der Technik gibt es mehrere Methoden, einen Tragrahmen, der mit einem Gittertuch zum Schutz gegen Fliegen oder Pollen versehen ist, vor einem Fenster oder einer Balkontür zu befestigen. Den kommerziell erhältlichen Halteeinrichtungen ist gemeinsam die Notwendigkeit des Bohrens oder des Verschraubens. So werden in der Regel vier Einhänge-Haken außen am Fensterrahmen, der die Fensteröffnung am Mauerwerk umgibt, verschraubt, und der Tragrahmen wird dann in die fest am Fenster montierten Einhänge-Haken eingehängt. Alternativ kann man die Einhängehaken auch am Tragrahmen verschrauben, und der Tragrahmen wird anschließend in den Fensterrahmen außen eingehängt.
  • Es ist auch üblich, Scharniere an einer Seite sowohl am Fensterrahmen als auch am Tragrahmen zu verschrauben, insbesondere bei Balkontüren. Auf der gegenüberliegenden Seite wird ein Magnet an einem der Rahmen und an einem Metallplättchen oder Gegenmagneten verschraubt. Auch kann ein Magnetband verklebt werden.
  • Bei einem Rollo-System werden an allen vier Seiten des Fensters Profilhalter befestigt, in welche Führungsprofile eingeschoben werden. Auch hier müssen Löcher in den Fensterrahmen gebohrt werden.
  • Die Montage solcher Tragrahmen-Bausätze stellt für den Endverbraucher häufig ein Problem dar. Insbesondere die Präzision, mit der bei solchen zu verschraubenden Konstruktionen gearbeitet werden muss, birgt Fehlerpotential und ist häufig ein Grund, vom Kauf einer solchen Konstruktion Abstand zu nehmen.
  • Kleine Ungenauigkeiten beim Ausmessen und Bohren der Löcher für die Verschraubung der Konstruktion können dazu führen, dass sich die Konstruktion entweder nur schief oder gar nicht am Fensterrahmen montieren lässt.
  • Hinzu kommt noch, dass der Montierende über gewisses Werkzeug, also z. B. eine Metallsäge und eine Bohrmaschine sowie einen Schraubendreher, verfügen muss. Während eine Metallsäge und ein Schraubendreher relativ günstig in der Anschaffung sind, ist der Kauf einer Bohrmaschine mit relativ hohen Kosten verbunden. Auch scheuen sich viele Menschen, in den Fensterrahmen hineinzubohren, da sie fürchten, die Isolierung des Fensters zu beschädigen.
  • Vermeiden lässt sich das mit dem Bohren verbundene Risiko einer missglückten Montage durch eine sogenannte bohrfreie Befestigungsmethode. Soweit erkennbar, sind bisher lediglich Klemmrahmen und Klemmleistenrahmen als bohrfreie Lösungen auf dem Markt:
    • • Der Klemmrahmen samt Fliegengitter wird in den am Mauerwerk befindlichen Tür- oder Fenster-Außenrahmen eingeklemmt. Dies erfordert, dass die vier Holme des Klemmrahmens sehr präzise auf das Innenmaß des Fenster- oder Tür-Außenrahmens gefertigt werden, in welchen der Klemmrahmen geklemmt werden soll. Bei einem minimalen Über- oder Untermaß ist ein Verklemmen des Klemmrahmens nicht möglich.
    • • Beim Klemmleistenrahmen werden vier so genannte Klemmleisten aus Kunststoff entsprechend dem Fensterrahmen-Innenmaß auf Gehrung geschnitten und von außen auf den Fenster-Außenrahmen geklebt. Anschließend werden die Klemmleisten geöffnet, und das Fliegengitter-Gewebe wird in Klemmleisten eingeklemmt. Ein Entfernen der Klemmleisten ist hier nur mit großer Mühe möglich.
  • Aus der bereits genannten DE 36 10 908 A1 ist ein Rahmen für ein Fliegengitter bekannt. Der Rahmen besteht aus Rahmenstücken, welche zusammensteckbar ausgebildet sind. 4 dieser Schrift zeigt einen U-förmigen Klemmbügel (U-Klammer), dessen einer Schenkel am Halterahmen (Fensterrahmen) anliegt und dessen anderer Schenkel in eine Öffnung (Schlitz) eingreift. Im entferntesten Sinne kann man die U-Klammer als Verbindungsteil bezeichnen. Festzuhalten ist jedoch folgendes: Die U-Klammer springt heraus, wenn in der gezeigten 4 von links nach rechts, d. h. entlang der Berührungsfläche von Fenster- und Fliegengitter, Druck ausgeübt wird. Dies schränkt die Tauglichkeit stark ein. Auch unter der Wirkung der Schwerkraft dürfte die U-förmige Klammer aus dem Schlitz herausspringen. Sie ist offenbar nur für das Anbringen am senkrechten Rahmenversbindungsstück (dort gezeigt in den 1 und 3) gedacht. Folgerichtig ist die Klammer in 4 der Druckschrift auch rechts außen angebracht. Sie ist offenbar nicht geeignet für ein Anbringen am oberen/und unteren Holm.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Halteeinrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die die genannten Nachteile nicht aufweist. Ein Bohren in den Fensteraußenrahmen oder in den Tragrahmen sowie ein Festkleben soll nicht erforderlich sein. Auch soll sich der Tragrahmen samt eingesetztem Gittertuch vom Fensterrahmen leicht lösen lassen. Darüber hinaus sollen diese Forderungen kostengünstig zu erfüllen sein. Ein Herausspringen der Halteeinrichtung soll praktisch unmöglich sein, und sie soll auch am oberen und/oder unteren Holm anbringbar sein.
  • Die genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß gemäß einer ersten und zweiten Variante dadurch gelöst, dass das Verbindungsteil – im Schnitt gesehen – Mäanderform besitzt und dabei ein U-förmiges Halteteil und ein U-förmiges Einhängeteil bildet, wobei die U-Formen des Halteteils und des Einhängeteils zueinander entgegengerichtet sind, und dass das Halteteil den Halterahmen und das Einhängeteil den Tragrahmen jeweils unter Anklemmen U-förmig umgreift.
  • Insbesondere kann das Verbindungsteil gemäß der ersten Variante einteilig ausgebildet sein.
  • Eine kostengünstige Lösung sieht vor, dass das Verbindungsteil aus einem Kunststoff besteht. Es kann nach der Spritzgusstechnik hergestellt sein.
  • Auch lässt sich das Verbindungsteil gemäß einer zweiten Variante so ausbilden, dass es am Halterahmen mit Hilfe einer Rastverbindung lösbar befestigbar ist. Diese Rastverbindung kann einen Rastschieber und einen dazu passenden Rasthalter umfassen. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn dieser Rastschieber zwei durch eine Gleitebene voneinander getrennte Rastbahnen besitzt. Auch ist es möglich, den Rasthalter durch Eindrücken einer ersten Feder zu verriegeln und durch eine zweite Feder durch Eindrücken zu lösen.
  • Es gibt Tragrahmen, die einen Steg aufweisen, der vom Rahmeninneren nach außen weist. Hierbei kann das Verbindungsteil so ausgebildet sein, dass es den Steg U-förmig umgreift und am Steg befestigbar, vorzugsweise am Steg anklemmbar ist. Das U-förmige Ende des Verbindungsteils weist somit zwei parallel zueinander angeordnete Wände auf.
  • Eine dritte Variante geht aus von einer Halteeinrichtung zum Halten eines Tragrahmens, der mit einem Fliegen- oder Pollenschutz-Gittertuch o. dgl. versehbar ist, an einem Halterahmen, der an einer Öffnung, wie einer Tür- oder Fensteröffnung, angebracht ist, mit einem Verbindungsteil, das einerseits am Tragrahmen und andererseits am Halterahmen bohrungsfrei befestigbar sowie vom Tragrahmen und vom Halterahmen lösbar ist, wobei das Verbindungsteil und der Tragrahmen mittels einer U-förmigen, drei Wände umfassenden Steckverbindung miteinander lösbar verbindbar sind.
  • Zur Lösung der genannten Aufgabe ist hierbei erfindungsgemäß vorgesehen, dass die drei Wände ein U-förmiges Halteteil bilden, dass das Halteteil den Halterahmen unter Anklemmen aller drei Wände umgreift, dass die Steckverbindung einen Pilzkopf umfasst, und dass im Tragrahmen eine Öffnung vorgesehen ist, in die der Pilzkopf einsteckbar ist.
  • Diese Steckverbindung ist also nach dem Druckknopf-Prinzip ausgebildet. Die Steckverbindung besitzt somit den genannten Pilzkopf, der in die gegenüberliegende Öffnung eingesteckt wird.
  • Eine vierte, konstruktiv besonders einfache Variante geht wieder von der eingangs genannten Halteeinrichtung aus. Sie zeichnet sich erfindungsgemäß dadurch aus, dass das Verbindungsteil aus einem federnden Material besteht und
    • a) zwei Schenkel, die in einer Ebene liegen, die im gespannten Zustand zueinander geneigt sind und die jeweils an ihrem äußeren Ende eine Haltenase besitzen, sowie
    • b) ein die Schenkel verbindendes Mittelteil, dass zur Aufnahme des Tragrahmens bestimmt ist,
    aufweist.
  • Das Mittelteil kann hierbei zwei Anschlussarme besitzen, von denen jeder mit einem der Schenkel und mit der dort angebrachten Haltenase eine U-Form bildet. Und das Mittelteil kann zwei U-förmige Seitenteile besitzen, die durch einen Steg miteinander verbunden sind.
  • Bevorzugt ist die Verwendung eines federnden Stahldrahtes zur Herstellung des Verbindungsteils.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Die hier beschriebenen speziellen Halteeinrichtungen zum bohrfreien Einhängen oder Einclipsen eines Tragrahmens z. B. an einem Fenster- oder Balkontür-Rahmen bieten dem Endverbraucher viele Vorteile. So entfällt bei der Montage das Ausmessen und Bohren der Löcher für die Verschraubung der Konstruktion. Dies spart nicht nur viel Arbeit, sondern vereinfacht auch erheblich die Montage. Auf Werkzeuge, wie Schraubendreher und Bohrmaschine, kann verzichtet werden. Bei einem Bausatz mit Holmen und Steckwinkelstücken werden lediglich ein Maßband und eine Eisensäge benötigt, um die Holme des Tragrahmens auf 25 mm über Fensterinnenmaß zu kürzen. Ist der Tragrahmen erst einmal zusammengesteckt, muss man lediglich die Halteeinrichtungen an den oberen und unteren Holmen, je nach Gegebenheiten auch an dem rechten und linken Holm des Mauerwerk-Fensterrahmens festklemmen. Anschließend lässt sich der Tragrahmen samt Fliegen- oder Pollenschutz-Gitter in die Halteeinrichtungen einhängen. Kleinere Messungenauigkeiten spielen dank der Federwirkung der Halteeinrichtung keine Rolle.
  • Einen besonderen Vorteil bieten die oben erwähnte zweite Variante mit Rastverbindung sowie die vierte Variante aus federndem Material. Sie lassen sich für Holmdicken unterschiedlicher Bemessung einsetzen.
  • Alle vier Varianten haben den Vorteil, dass am Fenster- oder Balkontür-Rahmen weder gebohrt noch geklebt werden muss. Somit kann eine mögliche Beschädigung des Rahmens ausgeschlossen werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von acht Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen Fensterrahmen mit einem über eine Halteeinrichtung leicht auswechselbar eingesetzten Tragrahmen für ein Fliegen-Gittertuch in Aufsicht von außen,
  • 2 im Schnitt den Fensterrahmen von 1 (Schnitt II-II) mit einer oberen und einer unteren Halteeinrichtung nach einer ersten Variante,
  • 3 im Schnitt den Fensterrahmen von 1 mit einer oberen und einer unteren Halteeinrichtung nach einer zweiten Variante,
  • 4 die untere Halteeinrichtung von 3 in perspektivischer Ansicht,
  • 5 im Schnitt eine Halteeinrichtung nach einer dritten Variante,
  • 6 eine Halteeinrichtung nach einer vierten Variante in perspektivischer Ansicht,
  • 7 die vierte Variante von 6 in Aufsicht von oben und
  • 8 die vierte Variante von 6 in Seitenansicht.
  • Nach 1 ist ein rechteckiger, an einer Maueröffnung angebrachter Fensterrahmen 2 in Darstellung von außerhalb eines Hauses gezeichnet. Er ist zusammengesetzt aus zwei Seitenteilen 2a, 2b und einem oberen und unteren Holm 2c, 2d. Der innere Fensterrahmen, der eine Glasscheibe enthält, ist nicht gezeigt. An den äußeren Fensterrahmen 2 ist von außen mit Hilfe von zwei oberen und zwei unteren Verbindungsteilen 4c, 4d, die beabstandet und nur schematisch angedeutet sind, ein Tragrahmen 6 für ein Fliegengittertuch 8 lösbar und ohne Verwendung von Bohrungen angesetzt. Die Verbindungsteile 4c, 4d haben eine Breite b von 10 bis 35 mm, z. B. von 20 mm. Der Tragrahmen 6 besteht aus zwei Seitenholmen 6a, 6b und zwei Querholmen 6c, 6d sowie an den Ecken aus jeweils einem Halte- oder Steckwinkelstück 10. Diese Teile können als Bausatz geliefert werden.
  • Aus Gründen der Anschaulichkeit ist die Darstellung hier so gewählt, dass der Tragrahmen 6 den inneren (gestrichelt dargestellten) Rand des Fensterrahmens 2 überdeckt. In der normalen Anwendung kann abweichend davon der innere Rand des Tragrahmens 6 genau auf dem inneren Rand des Fensterrahmens 2 liegen.
  • Der äußere Rand des Fliegengittertuchs 8 ist am inneren Rand des Tragrahmens 6 in bekannter Weise in einer Einführ- oder Klemmspalte von außen mit Hilfe eines umlaufenden Gummibands eingeklemmt. Diese Befestigung ist in 1 schematisch durch eine strich-punktierte Linie 12 angedeutet.
  • Z. B. bestehen der Fensterrahmen 2 aus Holz, die Holme 2a bis 2d des Tragrahmens 6 aus Aluminium und die Steckwinkelstücke 10 aus Kunststoff oder Metall. Natürlich könnten auch Kunststoff- oder Aluminium-Fenster-Rahmen 2 eingesetzt werden. Die Verbindungsteile 4 befestigen den Tragrahmen 6 von außen lösbar am Fensterrahmen 2, und zwar so, dass man ohne Bohrungen sowohl im Fensterrahmen 2 als auch am Tragrahmen 6 auskommt.
  • Nach 2 ist zur Verbindung des oberen Holms 2c des Fensterrahmens 2 mit dem oberen Holm 6c des Tragrahmens 6 ein oberes Verbindungsteil 4c vorgesehen. Entsprechend ist zur Verbindung des unteren Holms 2d mit dem unteren Holm 6d ein unteres Verbindungsteil 4d vorgesehen. Die Verbindungsteile 4c, 4d sind weitgehend (bis auf Dimensionierung einer äußeren Wand) identisch, so dass es genügt, das untere Verbindungsteil 4d im Einzelnen zu beschreiben.
  • Es wird davon ausgegangen, dass der Holm 6d aus einem Hohlprofil besteht und dass er an einer Seite einen schmalen, vom Rahmeninneren nach außen weisenden Steg 14 und an der anderen Seite eine Klemmspalte 16 besitzt, in die ein umlaufendes Gummiband 18 das Fliegengittertuch 8 einklemmt. Diese Klemmspalte 16 wird mit Hilfe einer Klemmleiste 20 gebildet.
  • Das Verbindungsteil 4d ist so ausgebildet, dass es den Holm 2d des Fensterrahmens 2 und speziell den Steg 14 des Tragrahmens 6 – im Profil gesehen – U-förmig umgreift. Es besteht aus einem links sichtbaren Halteteil H und einem daran direkt anschließenden Einhängeteil E; es ist also einteilig ausgebildet, vorzugsweise aus Kunststoff. Das Verbindungsteil 4d wird mit seinem Einhängeteil E am Steg 14 des Holms 6d angeklemmt.
  • Es könnte dort auch durch Kleben oder mittels eines (nicht gezeigten) Klettverschlusses löbar befestigt sein. In 3 und 4 ist später eine Rastverbindung gezeigt, die demselben Zweck dient.
  • Das Einhängeteil E besitzt eine innere Wand 22 und eine etwa halb so lange äußere Wand 24. Die Wände 22, 24 sind parallel zueinander angeordnet und durch eine Brücke 25 miteinander verbunden. Im Innenteil der äußeren Wand 24 befindet sich eine Rastnase 26, welche in eine Arretiervertiefung 27 im Steg 14 einrastet. Diese Nase 26 kann am Ende der inneren Wand 24 angeordnet sein. Das größenmäßig angepasste Einhängeteil E (22, 24, 25) kann somit sicher, aber lösbar am Steg 14 befestigt werden.
  • Das Abstandsteil 28 des Halteteils H wird in seiner Länge speziell auf die gängigen Dickemaße d der Holme 2a bis 2d angepaßt, so dass ein Befestigung des Verbindungsteils 4 durch bündiges Klemmen am Holm 2d möglich wird, ohne dass gebohrt werden muss. Dazu besitzt das Halteteil H das Abstandsteil 28, einen Sicherungsschenkel 29, der parallel zur inneren Wand 22 liegt. Der Abstand des Schenkels 29 von der Wand 22 entspricht der Dicke d des Holms 2d. Hier ist das Halteteil 22, 28, 29 also ebenfalls U-förmig ausgebildet. Es umgreift somit den Holm 2d U-förmig. Die U-Formen von Einhängeteil E und Halteteil H sind zueinander entgegengerichtet. Es ergibt sich eine Mäanderform. Das Verbindungsteil 4d lässt sich somit sowohl vom Tragrahmen 6 als auch vom Holm 2d leicht lösen.
  • Bemerkenswert ist, dass vorliegend – wie ersichtlich – die äußere Wand 24 des unteren Verbindungsteils 4d kürzer ist als die äußere Wand 24 des oberen Verbindungsteils 4c. Dies erleichtert das Anbringen des Tragrahmens 6 am Halterahmen 2.
  • Bei dieser ersten Variante verwendet man einteilige Verbindungsstücke 4a bis 4d, bei denen das Innenmaß des Halteteils H exakt der Dicke d des Fensterrahmens 2 entsprechen muss. Zudem müssen bei dieser ersten Variante jeweils zwei Verbindungsteile 4c, 4d mit verschieden langen Außenwänden 24 verwendet werden. Bei der Anwendung werden die Verbindungsteile 4c mit den langen Außenwänden 24 an der Unterseite des oberen Fensterholms 6c und die Verbindungsteile 4d mit den kurzen Außenwänden 24 an der Oberseite des unteren Fensterholms 6d eingeclipst. Anschließend wird der Tragrahmen 6 mit seinem Steg 14 zwischen die U-förmigen Wände 22, 24, 25 des oberen Verbindungsteils 4c eingeschoben und so weit wie möglich nach oben gedrückt. Sodann wird der Tragrahmen 6 über die Außenwand 24 des unteren Einhängeteils E nach innen geschwenkt und danach in den Raum zwischen Innen- und Außenwand 22, 24 fallen gelassen. Mit dem unteren Einrasten ist die Montage abgeschlossen. Der Tragrahmen 6 ist nun sowohl oben als auch unten festgehalten. Zum Abnehmen des Tragrahmens 6 muss man lediglich den Tragrahmen 6 anheben, seinen unteren Holm 6d nach außen schwenken und dann den Tragrahmen 6 oben herausziehen.
  • In 3 und 4 ist eine zweite Variante des Verbindungsteils 4 dargestellt, die sich von der ersten Variante dadurch unterscheidet, dass sie sich leicht an unterschiedliche Dicken d der Holme 2c, 2d anpassen lässt. Für gleiche Bauteile werden dabei dieselben Bezugszeichen verwendet wie in 2.
  • Das Verbindungsteil 4 ist hier zweiteilig ausgeführt (insbesondere nach der Spritztechnik aus Kunststoff). Es besteht aus einem separaten Einhängeteil E und einem separaten Halteteil H. Beide Teile E, H bestehen vorzugsweise aus einem Kunststoff. Wie bereits bei 2 erläutert, bilden die durch eine Brücke 25 miteinander verbunden Wände 22, 24 des Einhängeteils E eine U-Form, welche der Aufnahme des Stegs 14 des Tragrahmens 6 dient. Die äußeren Wände 24 der oberen und unteren Einhängeteile E sind hier gleich lang dargestellt, wobei eine Variante mit unterschiedlich langen äußeren Wänden 24, wie in 2 erläutert, ebenfalls denkbar ist. Von der inneren Wand 22 des Einhängeteils E erstreckt sich ein Rasthalter 30 mit Aufnahmeöffnung 32 nach innen. In die Aufnahmeöffnung 32 wird von links ein Rastschieber 34 eingeschoben, dessen Langteil – auf die Holmbreite d des Holmes 2a bis 2d gekürzt – dem Abstandsteil 28 von 2 entspricht. Der Rastschieber 34 geht hier in einen Sicherungsschenkel 29 über. Auf der Oberseite trägt der Rastschieber 34 Rastzähne 36, die in zwei zueinander parallelen Rastbahnen 38 angeordnet sind, zwischen denen sich eine längliche Gleitebene 40 befindet. Entsprechend sind Halte- oder Rastzähne als Gegenverrasterung (nicht gezeigt) innen in die Oberseite des Rasthalters 30 eingearbeitet.
  • Zum einfachen Einrasten bzw. Lösen des Rastschiebers 34 in der Aufnahmeöffnung 32 ist hier eine ganz besondere Konstruktion gewählt. Es handelt sich um zwei längliche Kunststoff-Federn 42, 44, die – einander gegenüberliegend – an der Oberseite bzw. Unterseite des Rasthalters 30 in länglichen Öffnungen, die von oben bzw. von unten bis in die Aufnahmeöffnung 32 führen, eingearbeitet sind. In 4 ist nur die obere Feder 42 in der oberen Öffnung 46 sichtbar. Die Federn 42, 44 dienen als Betätigungsglieder. Sie sind jeweils endseitig links am Gehäuse 30 angelenkt. Dabei dient die untere Feder 44 als Verriegelungsfelder. Sie verfügt über eine höhere Federkraft als die obere Feder 42 und gewährleistet somit, dass Rastzähne 36 des Rastschiebers 34 in den Gegenrastzähnen (nicht dargestellt) des Rasthalters 30 fest einrasten. Die schwächere obere Feder 42 dient als Entriegelungsfeder. Sie ist in ihrer Breite der Breite der Gleitebene 40 angepasst. Zur Entriegelung muss die obere Feder 42 nach unten gedrückt werden, bis sich die Rastzähne 36 aus der Gegenverrastung des Rasthalters 30 lösen. Der Rastschieber 34 kann nun in Längsrichtung in der Aufnahmeöffnung 32 verschoben werden.
  • Der Vorteil dieser 2. Variante gegenüber der 1. Variante besteht darin, dass die Halteeinrichtung 4 an jede Dicke d des Fensterrahmens 2 angepasst werden kann. Darüber hinaus ist die bündige Arretierung innerhalb der Wände 22, 29 möglich, so dass kein Schlackern eintreten kann.
  • Zur Benutzung ist noch einmal folgendes zu sagen: Der Rastschieber 34 wird am rechten Ende so weit abgeschnitten, dass er bei eingesetztem Fensterholm 2d bündig rechts am Holm 6d anliegt. In dieser Stellung drückt die untere Feder 44 den Rastschieber 34 nach oben, so dass die beiden Rastbahnen 38 in die Gegenrasterung des Rasthalters 30 eingreifen. Zum Lösen wird die obere Feder 32 vom Benutzer gedrückt. Dadurch wird der Rastschieber 34 unter Überwindung der stärkeren Federkraft der unteren Feder 44 nach unten gedrückt, und die beiden Rastbahnen 38 werden aus den beiden Gegen-Rastbahnen in dem Rasthalter 30 gelöst. Nun kann der Rastschieber 34, bei weiterhin gedrückter oberer Feder 42, aus der Aufnahmeöffnung 32 herausgezogen werden.
  • Bei der zweiten Variante verwendet man also zweiteilige Verbindungsstücke 4a bis 4d. Diese bestehen aus dem Einhängeteil E und dem Halteteil H. Das Einhängeteil E ist an einer Seite zu einem Rasthalter 30 ausgeformt, in welchen der mit Gegenrastzähnen versehene Halteteil H eingeschoben und arretiert werden kann. Bei dieser zweiten Variante lässt sich das Innenmaß des zweiteiligen Verbindungsstücks 4a bis 4d jeder erdenklichen Dicke d der Holme 2a bis 2d des Fensterrahmens 2 anpassen.
  • Das Anbringen des Tragrahmens 6 gestaltet sich wie folgt: Zunächst werden je zwei Einhängeteile E – im Abstand zueinander – am oberen Holm 6c und unteren Holm 6d des Tragrahmens 6 eingeclipst. Anschließend werden die Rastschieber 34 auf die Dicke d der Holme 2c und 2d des Fensterrahmens 2 abgeschnitten. Der Tragrahmen 6 wird in der Regel bündig vor den Fensterrahmen gehalten, und die Rastschieber 34 werden in die Rasthalter 30 eingeschoben und somit verrastert. Nachdem der Tragrahmen 6 vor dem Fensterrahmen 2 ausgerichtet ist, kann man den Einschub der Rastschieber 34 optimal auf die Dicke d des Fensterrahmens 2 anpassen. Die Montage ist somit beendet. Soll der Tragrahmen 6 wieder gelöst werden, so muss man lediglich mit einem spitzen Gegenstand, z. B. mit einem Kugelschreiber, die Kunststoff-Federn 42 auf der Oberseite der Rasthalter 30 nach unten drücken. Somit wird die Verrasterung zwischen Rasthalter 30 und Rastschieber 34 gelöst, und der Rastschieber 34 lässt sich problemlos aus dem Rasthalter 30 ziehen.
  • In 5 ist nur der untere Holm 6d des Tragrahmens 6 dargestellt, der mit Hilfe einer Steckverbindung 47, die nach dem Druckknopf-Prinzip arbeitet, am Holm 2d lösbar befestigt ist. Der Holm 6d des Tragrahmens 6 ist wiederum ein Profilteil. Er braucht hier jedoch keinen Steg 14. Dafür ist an seiner Seitenwand eine vorgestanzte Öffnung 48 vorgesehen. Das Verbindungsteil 4 besteht hier aus einem speziell gestalteten Halteteil H, welches vorzugsweise aus einem flexiblen Kunststoff gefertigt werden kann. Es besitzt auch hier wieder eine innere Wand 22, ein Abstandsteil 28 und einen Sicherungsschenkel 29 in U-förmiger Anordnung. Darüber hinaus besitzt es am Ende einen länglich gestalteten Pilzkopf 49. Er kann einen Durchmesser von z. B. 10 bis 30 mm besitzen. Dieser Pilzknopf 49 ist in die dazu passende Öffnung 48 hineinsteckbar und dort arretierbar. Auch hier kann eine Verrasterung zur Anpassung auf die Dicke d der Holme 2a bis 2d des Fensterrahmens 2 entsprechend 3 und 4 vorgesehen sein.
  • Wegen der Anwendung einer Profilleiste mit vorgestanzten Löchern 48 ist beim Zuschneiden (Ablängen) der Holme 6c und 6d von einer längeren Profilleiste ein maßgenaues Abschneiden erforderlich.
  • Bei der dritten Variante wird in der Anwendung entsprechend 2 vorgegangen. Beim Enclipsen wird der Pilzkopf 49 in die entsprechend gestaltete Aufnahmeöffnung 48 im Tragrahmen 6 eingeführt.
  • Nach 6 bis 8 besteht ein Verbindungsteil 50 zwischen einem Fensterrahmen, von dem nur ein Teilstück des unteren Holms 2d gezeigt ist, und einem (nicht dargestellten) Tragrahmen für ein Fliegengitter-Tuch aus einem einzigen Stück eines Metalldrahts, das geeignet gebogen ist. Das Teil 50 ist daher konstruktiv besonders einfach und kostengünstig herstellbar. Bei dem Metalldraht handelt es sich um ein federndes Material, insbesondere um einen Feder-Stahldraht runden Querschnitts, der z. B. eine Stärke von 1 Millimeter besitzen kann. Die beim Biegen entstandenen Abrundungen (Krümmungen) an den Ecken sind der besseren Übersichtlichkeit wegen in der Zeichnung weggelassen. In 6 ist das Verbindungsteil 50 im auf den Holm 2d federnd aufgesetzten Zustand dargestellt, in den 7 und 8 dagegen im unbefestigten Zustand als Gegenstand des Handels. Die nach außen weisende Fläche des Holms 2d ist mit 52 bezeichnet.
  • Das Verbindungsteil 50 besitzt zwei gleichlange Schenkel 54, 56, die in einer Ebene liegen. Die Schenkel 54, 56 sind zueinander geneigt. Sie besitzen also gemäß 7 einen Öffnungswinkel a, der kleiner als 180 Grad ist.
  • In 7 ist der Metalldraht durch ein kleines Kreuz markiert, wenn er nach unten, also in Richtung unter die Papiereben verläuft. Und er ist durch einen runden Kreis markiert, wenn er von unten nach oben verläuft. Entsprechend ist der Metalldraht in 8 durch einen runden Kreis dort markiert, wo er von der Papiereben nach oben verläuft.
  • Die beiden Schenkel 54, 56 besitzen jeweils am linken bzw. rechten äußeren Ende eine Haltenase 58, 60, die nach unten weist. Sie sind also an diesen Enden hakenförmig ausgebildet. Die Enden der Haltenasen 58, 60 sollten abgerundet sein, so dass beim Einschieben auf den Holm 2d eine Beschädigung vermieden wird. Das Abrunden kann in Form eines Umbiegens des Drahtes erfolgen.
  • Die beiden Schenkel 54, 56 sind weiterhin an ihren inneren Enden durch ein Mittelteil 62 miteinander verbunden. Dieses Mittelteil 62 ist zur Aufnahme des Tragrahmens 6 bestimmt. Es besitzt zwei Anschlussarme 64, 66, die an die Schenkel 54, 56 rechtwinklig anschließen und zueinander und zu den Haltenasen 58, 60 parallel ausgerichtet sind. Der Schenkel 54 bildet somit mit der Haltenase 58 und dem Anschlussarm 64 eine nach unten offene U-Form. Entsprechendes gilt für die Elemente 56, 60 und 66.
  • Die Anschlussarme 64, 66 gehen in rechtwinklig abgebogene Haltearme 68 bzw. 70 über, an welche sich wiederum senkrecht nach oben abgebogene Arme 72, 74 anschließen. Die Länge der Haltearme 68, 70 ist der Profildicke des Tragrahmens angepasst. Ihr gegenseitiger Anstand kann z. B. 15 bis 20 mm betragen. Die Arme 72, 74 schließen links bzw. rechts an einen Steg 76 an, der etwa in der Ebene der Schenkel 54, 56 angeordnet ist. Bemerkenswert ist, dass Anschlussarm 64, Haltearm 68 und Arm 72 sowie Anschlussarm 66, Haltearm 70 und Arm 74 jeweils eine nach oben offene U-Form besitzen. Man kann somit sagen, dass das Mittelteil 62 zwei U-förmige Seitenteile aufweist. Die beiden U-Formen dienen zur federnden Aufnahme des unteren Holms des (hier nicht gezeigten) Tragrahmens, der damit parallel zum Holm 2d des Fensterrahmens gehalten wird. Diese beiden U-Formen sind in der Bemessung auf die Breite der Holme 2a bis 2d und 6a bis 6d abgestimmt.
  • Das Drahtstück zeigt – insgesamt gesehen – etwa eine räumliche Mäanderform, vgl. insbesondere 6. Man kann auch sagen: Es bildet zwei umgekehrt aneinander gesetzte U-förmige Profile mit Federwirkung.
  • Zum Gebrauch werden die beiden seitlich abstehenden Schenkel 54, 56 unter Verringerung des Öffnungswinkels a so weit nach innen zusammengedrückt, dass sie sich über den Holm 2d des Fensterrahmens schieben lassen. Nachdem man diese „Feder" auf den Holm 2d des Fensterrahmens gesetzt hat, lässt man die beiden Schenkel 54, 56 los. Die „Feder" arretiert sich nun automatisch. Sie passt sich dabei der Breite B des Holms 2d an.
  • Prinzipiell kann man so vorgehen, dass man zunächst das Verbindungsteil 50 in den (in der Regel schmalen) Tragrahmen einhängt, und dass man es dann an den Holm 2d in der beschriebenen Weise anclipst. Dann ist der Tragrahmen samt Fliegengitter-Tuch sicher außen am Fensterrahmen montiert.
  • Am unteren Holm 2d sind in der Regel zwei oder mehr derartige Verbindungsteile 50 federnd befestigt. Am (hier nicht gezeigten) oberen Holm sind ebenfalls mindestens zwei gleichartige Verbindungsteile 50, allerdings um 180 Grad gedreht, befestigt. Die Teile 64, 72 sowie 66, 74 können hier allerdings länger sein als beim unteren Verbindungsteil 50, um das Einhängen des Tragrahmens zu erleichtern.
  • 2
    Fensterrahmen
    2a bis 2d
    Holme des Fensterrahmens 2
    4
    Verbindungsteil
    6
    Tragrahmen
    6a bis 6d
    Holme des Tragrahmens 6
    8
    Fliegengitter-Tuch
    10
    Steckwinkelstück
    12
    Befestigung des Tuchs 8
    14
    Steg
    16
    Klemmenspalte
    18
    Gummiband
    20
    Klemmleiste
    22
    innere Wand
    24
    äußere Wand
    25
    Brücke
    26
    Rastnase
    27
    Arretiervertiefung
    28
    Abstandsteil
    29
    Sicherungsschenkel
    30
    Rasthalter
    32
    Aufnahmeöffnung
    34
    Rastschieber
    36
    Rastzähne
    38
    Rastbahn
    40
    Gleitebene
    42
    Feder
    44
    Feder
    46
    längliche Öffnung
    48
    Öffnung
    49
    Pilzkopf
    50
    Verbindungselement
    52
    Außenfläche des Holms
    54, 56
    Schenkel
    58, 60
    Haltenase
    62
    Mittelteil
    64, 66
    Anschlussarm
    68, 70
    Haltearm
    72, 74
    Arm
    76
    Steg
    a
    Öffnungswinkel
    B
    Breite
    E
    Einhängeteil
    H
    Halteteil

Claims (21)

  1. Halteeinrichtung zum Halten eines Tragrahmens (6), der mit einem Fliegen- oder Pollenschutz-Gittertuch (8) o. dgl. versehbar ist, an einem Halterahmen (2), der an einer Öffnung, wie einer Tür- oder Fensteröffnung, angebracht ist, mit einem Verbindungsteil (4c, 4d), das einerseits am Tragrahmen (6) und andererseits am Halterahmen (2) bohrungsfrei befestigbar sowie vom Tragrahmen (6) und vom Halterahmen (2) lösbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (4c, 4d) – im Schnitt gesehen –Mäanderform besitzt und dabei ein U-förmiges Halteteil (H) und ein U-förmiges Einhängeteil (E) bildet, wobei die U-Formen des Halteteils (H) und des Einhängeteils (E) zueinander entgegengerichtet sind, und dass das Halteteil (H) den Halterahmen (2c, 2d) und das Einhängeteil (E) den Tragrahmen (6c, 6d) jeweils unter Anklemmen U-förmig umgreift (2, 3 und 4).
  2. Halteeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (4c, 4d) einteilig ausgebildet ist (2).
  3. Halteeinrichtung nach Ansprüch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (4c, 4d) eine Rastverbindung (30, 34) besitzt, mit deren Hilfe das Verbindungsteil (4c, 4d) an dem Halterahmen (2c, 2d) lösbar befestigbar ist (3 und 4).
  4. Halteeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastverbindung (30, 34) einen Rastschieber (34) und einen dazu passenden Rasthalter (30) umfasst (3 und 4).
  5. Halteeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rastschieber (34) zwei durch eine Gleitebene (40) von einander getrennte Rastbahnen (38) besitzt (3 und 4).
  6. Halteeinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Rasthalter (30) zwei Federn (42, 44) aufweist, von denen die eine zum Eindrücken des Rastschiebers (34) in eine Rastbahn (38) und von denen die andere zum Lösen der Rastverbindung (30, 34) dient (3 und 4).
  7. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (6) einen vom Rahmeninneren nach außen weisenden Steg (14) aufweist, und dass das Verbindungsteil (4c, 4d) den Steg (14) – im Profil gesehen – U-förmig umgreift und am Steg (14) befestigbar, vorzugsweise am Steg (14) anklemmbar ist (2 und 3).
  8. Halteeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Steg (14) eine Arretiervertiefung (27) vorgesehen ist, und dass das Verbindungsteil (4c, 4d) eine Rastnase (26) aufweist, welche in die Arretiervertiefung (27) einrastbar ist ( 2 und 3).
  9. Halteeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastnase (26) am Ende des Verbindungsteils (4c, 4d) angeordnet ist (2 und 3).
  10. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das U-förmige Ende des Verbindungsteils (4c, 4d) zwei parallel zueinander angeordnete Wände (22, 24) umfasst, von denen die äußere Wand (24) etwa halb so lang ist wie die innere Wand (22) (2).
  11. Halteeinrichtung zum Halten eines Tragrahmens (6), der mit einem Fliegen- oder Pollenschutz-Gittertuch (8) o. dgl. versehbar ist, an einem Halterahmen (2), der an einer Öffnung, wie einer Tür- oder Fensteröffnung, angebracht ist, mit einem Verbindungsteil (4c, 4d), das einerseits am Tragrahmen (6) und andererseits am Halterahmen (2) bohrungsfrei befestigbar sowie vom Tragrahmen (6) und vom Halterahmen (2) lösbar ist, wobei das Verbindungsteil (4c, 4d) und der Tragrahmen (6c, 6d) mittels einer U-förmigen, drei Wände (22, 28, 29) umfassenden Steckverbindung (47) miteinander lösbar verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die drei Wände (22, 28, 29) ein U-förmiges Halteteil (H) bilden, dass das Halteteil (H) den Halterahmen (2d) unter Anklemmen aller drei Wände (22, 28, 29) umgreift, dass die Steckverbindung (47) einen Pilzkopf (49) umfasst, und dass im Tragrahmen (6c, 6d) eine Öffnung (48) vorgesehen ist, in die der Pilzkopf (49) einsteckbar ist (5).
  12. Halteeinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Pilzkopf (49) am Ende des Verbindungsteils (4c, 4d) angeordnet ist (5)
  13. Halteeinrichtung zum Halten eines Tragrahmens (6), der mit einem Fliegen- oder Pollenschutz-Gittertuch (8) o. dgl. versehbar ist, an einem Halterahmen (2), der an einer Öffnung, wie einer Tür- oder Fensteröffnung, angebracht ist, mit einem Verbindungsteil (50), das einerseits am Tragrahmen (6) und andererseits am Halterahmen (2) bohrungsfrei befestigbar sowie vom Tragrahmen (6) und vom Halterahmen (2) lösbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (50) aus einem federnden Material besteht und a) zwei Schenkel (54, 56), die in einer Ebene liegen, die im gespannten Zustand zueinander geneigt sind und die jeweils an ihrem äußeren Ende eine Haltenase (58, 60) besitzen, sowie b) ein die Schenkel (54, 56) verbindendes Mittelteil (62), das zur Aufnahme des Tragrahmens (6) bestimmt ist, aufweist (6 bis 8).
  14. Halteeinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittelteil (62) zwei Anschlussarme (64, 66) besitzt, von denen jeder mit einem der Schenkel (54, 56) und mit der dort angebrachten Haltenase (58, 60) eine U-Form bildet.
  15. Halteeinrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittelteil (62) zwei U-förmige Seitenteile (64, 68, 72; 66, 70, 74) besitzt, die durch einen Steg (76) miteinander verbunden sind.
  16. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (50) insgesamt aus einem Metalldraht besteht.
  17. Halteeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (50) aus einem federnden Stahldraht besteht.
  18. Halteeinrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Stärke des Metalldrahts etwa 1 Millimeter beträgt.
  19. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltenasen (58, 60) an ihrem Ende abgerundet sind.
  20. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (4c, 4d) aus einem Kunststoff besteht 2 bis 5).
  21. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Breite (b) etwa 10 bis 40 Millimeter beträgt (1).
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