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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für ein Aufsatzelement, insbesondere ein Insekten-/Partikelschutzgitter zur bohrungsfreien Befestigung an einem Rahmensystem sowie ein Verfahren zum bohrungsfreien Befestigen eines Aufsatzelementes an einem Rahmensystem.
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Derartige Vorrichtungen sind in vielfältiger Ausführung bekannt, wobei diese hauptsächlich an das jeweils verwendete Rahmensystem, d.h. insbesondere an die Profilform des jeweiligen Rahmensystems, an das Insektenschutztüren oder Insektenschutzrahmen angebracht werden sollen, angepasst sind. Im Wesentlichen werden Insektenschutzrahmen an Fenstern mit Haltewinkeln, Haltebügeln, Bügelfedern oder einer Kombination davon befestigt. Insektenschutztüren werden im Wesentlichen derart befestigt, dass Scharniersegmente an bauseitige Türrahmen, Mauerwerk oder sonstige bauseitige Objekte angeschraubt werden und die Schutztür daran eingehängt wird. Dabei werden die bauseitigen Elemente beschädigt.
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Im Folgenden wird sowohl für Insektenschutzrahmen als auch für Insektenschutztüren der allgemeine Begriff Insektenschutzgitter verwendet. Unter diesem Begriff werden auch Partikelschutzgitter zusammengefasst, wo diese nicht sowieso schon zusätzlich erwähnt sind.
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Um eine Beschädigung der bauseitigen Elemente zu vermeiden offenbart die
DE 10 2004 002 573 A1 ein Halteelement, das eine lösbare Verbindung zwischen dem Rahmensystem und dem Aufsatzelement bewirkt, indem beide von einem Haltewinkel U-förmig umgriffen werden. Um das Halteelement bei verschiedenen Rahmenstärken einsetzen zu können, wird das rahmenseitige U des Halteelements mit einem Rastelement versehen, so dass das Halteelement auf die jeweilige Rahmenbreite anpassbar ist. Nachteilig hierbei ist, dass das Rastelement relativ aufwendig in der Herstellung ist und einem Verschleiß unterworfen ist, wenn das Aufsatzelement montiert und gelöst wird.
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Des Weiteren offenbart die
DE 10 2004 002 573 A1 ein Halteelement, dass aus Draht hergestellt ist. Es umfasst einen Umfassungsbereich, der einen Steg auf einem Aufsatzelement umfasst, und zwei Halteschenkel mit Haltenasen an ihren Enden, die dazu dienen, das Rahmenelement zu hinterfassen. Die Halteschenkel sind federnd gegenüber dem Umfassungsbereich verdrehbar und klemmen auf diese Weise das Aufsatzelement gegen das Rahmenelement. Als Ergänzung zu dieser Ausführungsform schlägt die Zusatzanmeldung
DE 10 2004 054 209 A1 zur
DE 10 2004 002 573 A1 vor, ein lösbares Halteelement zum Halten eines Tragrahmens für beispielsweise Fliegengitter an einem Halterahmen bereitzustellen, bei dem das Halteelement ebenfalls aus gebogenem Draht hergestellt ist, allerdings nur einen Halteschenkel aufweist. Des Weiteren wird die Halteverbindung mit dem Aufsatzelement im Inneren desselben über eine flächige Auflage bereitgestellt, die durch Wellenform dieses Halteabschnitts erzielt wird. Den Ausführungsformen aus Draht liegt der Nachteil inne, dass nur eine geringe Breitenvariabilität des Halterahmens bedienbar ist, da ansonsten keine hinreichende Federklemmkraft gewährleistbar ist. Des Weiteren kann die Haltekraft nicht variiert werden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zu Grunde, eine Befestigungsvorrichtung zu schaffen, mit der die bauseitigen Elemente nicht beschädigt werden, die Befestigung also bohrlos, gleichzeitig aber einfach durchführbar ist. Dabei soll hinreichender Halt gegeben sein und eine Demontage soll ebenfalls ohne großen Aufwand erfolgen können. Des Weiteren soll ein Einsatz sowohl für Insektenschutztüren als auch für Insektenschutzrahmen, also für alle Arten Insektenschutzgitter, und darüber hinaus auch an Fensterrahmen und Türrahmen möglich sein. Selbstverständlich können diese Systeme auch für den Partikelschutz wie Pollenschutz oder Staubschutz verwendet werden. Mit der Vorrichtung soll es des Weiteren möglich sein, eine Verbindung mit verschiedenen Rahmenbreiten und bei unterschiedlichen Rahmenquerschnitten u. a. auch bei gerundeten Rahmenprofilen mit gleich bleibender Haltekraft bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird durch eine Befestigungsvorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Eine nebengeordnete Lösung stellt ein Verfahren gemäß Anspruch 20 bereit. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß ist eine Befestigungsvorrichtung für ein Aufsatzelement zur bohrungsfreien Befestigung an einem Rahmensystem vorgesehen, damit also beispielsweise ein Fenster- oder Türrahmen nicht beschädigt werden muss. Ein solches Aufsatzelement kann beispielsweise ein Insektenschutzgitter oder ein Partikelschutzgitter sein, das an einem Rahmensystem wie einem Fenster- oder Türrahmen angebracht werden soll. Die Befestigungsvorrichtung weist dazu ein Grundelement auf, mit dem sie an dem Aufsatzelement unmittelbar oder mittels eines Adapterelements mittelbar befestigt wird. Die Befestigung an dem Aufsatzelement kann sowohl bohrungsfrei als auch durch eine Bohrung erfolgen, wobei der Begriff der Bohrung vorliegend auch ein einfaches Einschrauben einer Schraube ohne vorherigen Bohrvorgang umfasst. Es ist aber auch der umgekehrte Fall denkbar, dass jedenfalls die Befestigung an dem Aufsatzelement bohrungsfrei realisiert wird, stattdessen aber eine Befestigung mit Bohrung an dem Rahmensystem tolerierbar ist.
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Ferner ist ein Getriebe, also eine Mechanik aus gelenkig miteinander verbundenen Teilen zur Übertragung bzw. Umwandlung von Kräften vorgesehen, das eine Klemmkraft zur klemmenden Befestigung der Befestigungsvorrichtung an dem Rahmensystem bereitstellt. Das Getriebe weist hierzu mindestens ein Klemmelement und mindestens ein Hebelelement auf. Das Klemmelement ist dabei beweglich an dem Hebelelement angeordnet, um eine Anpassung an die Oberfläche des Rahmensystems zu ermöglichen. Es überträgt im Montagezustand, also bei an dem Rahmensystem befestigtem Aufsatzelement, die Klemmkraft auf das Rahmensystem. Zwischen dem Klemmelement und dem Grundelement ist das Hebelelement schwenkbar angeordnet, das somit eine Anpassung an unterschiedliche Rahmenquerschnitte ermöglicht. Durch die Befestigung des Hebelelements an dem Grundelement wird zudem die bei der Klemmung des Aufsatzelementes auftretende Klemmkraft in das Grundelement eingeleitet.
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Der Begriff Hebelelement umfasst sowohl einen einfachen Hebelarm, der endseitig schwenkbar gelagert ist als auch eine Ausgestaltung eines Hebels, der um eine nicht endseitig angeordnet Schwenkachse schwenkbar ist, der also auf jeder Seite der Schwenkachse einen Hebelarm aufweist.
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Vorteilhaft bei der o.g. Ausführung ist, dass die Befestigungsvorrichtung am bauseitigen Profil, also dem Rahmensystem, lösbar ohne Beschädigung beispielsweise des Fenster- bzw. Türrahmenprofils angeordnet wird und gleichzeitig durch die Klemmkraft eine hinreichende Befestigung erzeugt wird. Des Weiteren werden mit einem einzigen Bauteil verschiedene Rahmenquerschnitte erfasst. Durch das zwingenartige Klemmelement ist eine große Variabilität gegeben. Eine stufenlose Anpassung an alle Blendrahmenstärken und Blendrahmenquerschnitte ist somit möglich.
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In bevorzugter Ausgestaltung weist das Getriebe der Befestigungsvorrichtung ein zweites Hebelelement auf. Dieses ist vorzugsweise mit dem ersten Hebelelement verbunden. Dabei bilden die beiden Hebelelemente vorzugsweise ein Kniegelenk oder ein Scherengelenk aus, wodurch die Kraftübertragung optimiert wird. Bei der Ausgestaltung als Kniegelenk werden beide Hebelelemente als einfache Hebelarme eingesetzt, wobei der zweite Hebelarm allerdings mit einem Ende auf dem ersten Hebelarm gelagert ist. Bei der Ausgestaltung als Scherengelenk hingegen werden beide Hebelelemente als Hebel mit zwei Hebelarmen eingesetzt. Die beiden Hebelelemente sind dabei um dieselbe Schwenkachse schwenkbar gelagert. Besonders bevorzugt ist die Ausgestaltung der beiden Hebelelemente als Scherengelenk, da dies besonders einfach und preiswert realisierbar ist.
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Je nach Ausgestaltung kann das Getriebe zusätzlich ein Kraftelement aufweisen, das die Klemmkraft für das Klemmelement bereitstellt. Bei der Ausgestaltung der beiden Hebelelemente als Kniegelenk kann das Kraftelement beispielsweise als Drehspindel oder als Federelement ausgebildet sein. Bei der Ausgestaltung der beiden Hebelelemente als Scherengelenk kann die Funktion des Kraftelements beispielsweise von zwei Schrauben, die die Hebelelemente an dem Grundelement befestigen, übernommen werden. Diese stellen dann insofern ein Kraftelement dar.
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Durch eine Ausgestaltung, bei der ein Versatzelement vorgesehen ist, dadurch das das Aufsatzelement gegenüber dem Rahmensystem versetzt anordenbar ist, kann auf einfache Weise ein zwischen Rahmensystem und Aufsatzelement bestehender Spalt geschlossen werden. Dieser Spalt kann durch die Rahmengeometrie (runde oder abgeschrägte Außenkante) bedingt sein. Bei nicht abgerundeten oder abgeschrägten Außenkanten kann ein geringer Spalt auch dadurch zustande kommen, dass das Aufsatzelement mit seiner Außenkante gerade nur genau den Innenumfang des Rahmens abdeckt. Von außen durch den Spalt einfallendes Licht kann bei Ansicht aus dem Rauminneren zu einer als nicht ausreichend empfundenen Insektenschutzwirkung führen. Durch die Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtung mit einem Versatzelement wird es möglich auch bei solchen Rahmensystemen eine optimale Klemmkraft zu erzielen. Gleichzeitig wird eine insektendichte Anbringung möglich, da auf diese Weise evtl. vorhandene Spalte überdeckt werden.
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Durch eine Ausgestaltung, bei der an beiden Enden des Grundelements jeweils ein Versatzelement angeordnet ist, ist es möglich nur eine Befestigungsvorrichtung zum Anbringen von Insektenschutztüren bereitzuhalten, da die Befestigungsvorrichtung beidseitig genutzt werden kann. Eine gespiegelte zweite Ausführung vorzuhalten ist nicht notwendig.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum bohrungsfreien Befestigen eines Aufsatzelementes erfolgt die Befestigung des Aufsatzelementes an einem Rahmensystem mit der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung. Besonders vorteilhaft ist dabei ein Verfahren, bei dem die Einstellung der Klemmkraft zusammen mit dem Anschrauben der Befestigungsvorrichtung an das Aufsatzelement erfolgt. Dieses Verfahren erlaubt eine einfache und schnell durchzuführende Befestigung des Aufsatzelementes an dem Rahmensystem.
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Die Klemmkraft kann insbesondere manuell eingestellt werden.
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Die Befestigungsvorrichtung kann bevorzugt an dem Aufsatzelement oder einem Adapterelement befestigt, insbesondere daran angeschraubt, werden, wobei vorzugsweise mit dem Befestigen der Befestigungsvorrichtung an dem Aufsatzelement oder dem Adapterelement zugleich die Einstellung der Klemmkraft erfolgt.
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Die Klemmkraft wirkt bevorzugt in einem Bereich zwischen dem Grundelement der Befestigungsvorrichtung und dem Klemmelement.
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Die Klemmkraft wird insbesondere im Wesentlichen rechtwinklig zur Klemmwirkung in die Befestigungsvorrichtung eingeleitet.
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Die Klemmkraft wird bevorzugt durch das Kraftelement im Wesentlichen parallel zum Grundelement aufgebracht.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand einer Zeichnung bevorzugter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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In der Zeichnung zeigt
- 1 eine räumliche Darstellung einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäße Vorrichtung,
- 2 eine Explosionsansicht zu 1,
- 3 eine schematische Funktionsansicht zu 1,
- 4 eine räumliche Darstellung einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäße Vorrichtung,
- 5 eine schematische Funktionsansicht zu 4,
- 6 eine schematische Montageansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 1,
- 7 eine Schnittansicht zu 6,
- 8 eine weitere schematische Montageansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 1,
- 9 eine weitere schematische Montageansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 4,
- 10 eine weitere schematische Montageansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 1,
- 11 eine weitere schematische Montageansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 1,
- 12 eine räumliche Darstellung einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- 13 eine weitere schematische Montageansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 12,
- 14 eine weitere schematische Montageansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 1,
- 15 eine weitere schematische Montageansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 1,
- 16 eine räumliche Darstellung einer vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäße Vorrichtung,
- 17 eine räumliche Darstellung zu 16,
- 18 eine räumliche Darstellung einer fünften Ausführungsform einer erfindungsgemäße Vorrichtung,
- 19 eine räumliche Darstellung einer sechsten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- 20 eine räumliche Montagedarstellung zu 19,
- 21 eine räumliche Darstellung einer erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 19 montiert an einem Halterahmen,
- 22 eine räumliche Montagedarstellung zu 21,
- 23 eine räumliche Montagedarstellung zu 22,
- 24a eine schematisch geschnittene Draufsicht einer Anwendung einer siebten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Ausführung,
- 24b eine schematisch geschnittene Draufsicht einer weiteren Anwendung der siebten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Ausführung,
- 24c eine schematisch geschnittene Draufsicht einer weiteren Anwendung der siebten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Ausführung,
- 25 eine räumliche Darstellung der siebten Ausführungsform einer erfindungsgemäße Vorrichtung in zwei Sichtweisen,
- 26 eine räumliche Darstellung der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 25 montiert an einem Halterahmen,
- 27 eine räumliche Montagedarstellung zu 26,
- 28 eine räumliche Darstellung einer achten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- 29 eine räumliche Darstellung der Ausführungsform gemäß 28,
- 30 eine räumliche Darstellung der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 29 montiert an einem Halterahmen,
- 31 eine räumliche Darstellung der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 29 montiert an einem Halterahmen mit einem Abschnitt eines Aufsatzelements in Form einer Tür vor der Montage an die erfindungsgemäße Ausführungsform
- 32 eine schematische Draufsicht zu 31,
- 33 eine räumliche Montagedarstellung zu 31, und
- 34 eine räumliche Darstellung in Rückansicht zu 33.
- 35 eine räumliche Darstellung einer neunten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- 36 eine schematische Montageansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 35,
- 37 eine räumliche Darstellung einer zehnten Ausführungsform.
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Nachfolgend werden die erfindungsgemäße Vorrichtung sowie das erfindungsgemäße Verfahren beispielhaft und detailliert anhand mehrerer Ausführungsbeispiele beschrieben. In den unterschiedlichen Figuren ist Gleiches stets mit denselben Bezugszeichen versehen, weswegen diese in der Regel auch nur einmal beschrieben werden.
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Ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung 1 ist in perspektivischer Darstellung in 1 gezeigt. Die Befestigungsvorrichtung 1 weist ein Grundelement 2 sowie ein Getriebe aus einer Gewindespindel 3 , einem Schlitten 4 , einem Hebelarm 5 , einem zweiten Hebelarm 6 und einem als Haltewinkel ausgeführten Klemmelement 7 auf. Die Einzelteile sind an den Schwenkachsen A, B, C und D schwenkbar miteinander verbunden. Die Gewindespindel 3 ist in einer Lochung 10 drehbar im Grundelement 2 gelagert und an beiden Enden mit einem Schlitz 9 z. B. für Standardschraubendreher ausgestattet. Hier kann auch eine Kreuzschlitz- oder Inbus-Aussparung für entsprechend andere Werkzeuge vorgesehen sein. Das Grundelement 2 ist zusätzlich mit zwei Lochungen 8 versehen, über die die Befestigungsvorrichtung 1 mittels Verschrauben befestigt wird. Die Befestigung erfolgt dabei über an den Enden des Grundelements 2 angeordnete Winkelplatten, deren in der vom Grundelement 2 gebildeten Ebene liegende Schenkel mindestens eine Lochung 8 aufweisen. Sind mehrere Lochungen vorgesehen, dann können diese versetzt zueinander angeordnet sein. Auch können andere Elemente angebracht sein, z. B. Scharniere bzw. deren Scharnierkörper, wobei auch die Möglichkeit besteht, dass die Scharnierteile zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.
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2 zeigt die Einzelteile der Befestigungsvorrichtung aus 1 als Explosionszeichnung in perspektivischer Darstellung. Dabei ist zusätzlich das Grundelement 2 als Blechstanzteil 2' vor dem Biegen dargestellt. Der Schlitten 4 ist mit einem zur Spindel 3 komplementärem Innengewinde 11 ausgestattet.
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3 zeigt das Arbeitsprinzip der Befestigungsvorrichtung. Durch Drehen der Spindel 3 (Bogenpfeil) wird der Schlitten 4 in Pfeilrichtung vor oder zurück transportiert. Der Schlitten 4 nimmt über die Verbindung an der Schwenkachse D den Hebelarm 6 mit und dieser schwenkt den Hebelarm 5 um die Schwenkachse A. Dabei wird der Haltewinkel 7 in Pfeilrichtung bewegt und der Abstand X zwischen Grundelement 2 und Haltewinkel 7 verkleinert oder vergrößert sich. Der Haltewinkel 7 ist um die Schwenkachse C schwenkbar gelagert, um sich der späteren Auflage, also dem Rahmensystem, anzupassen.
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4 und 5 zeigen eine weiterentwickelte Variante der vorangegangenen Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung 1. Hierbei ist anstatt der drehbaren Gewindespindel 3 eine z. B. zylindrische Welle oder Stange 16 eingebracht, über die eine Spiralfeder 17 geschoben ist. Im Ausführungsbeispiel ist vorteilhafter Weise eine Druckfeder gewählt. Durch Ziehen am Haltewinkel 7 in Pfeilrichtung wird über die Hebelarme 5, 6 der Schlitten 4 in Pfeilrichtung geschoben und die Feder 17 wird gespannt. Wird der Haltewinkel 7 losgelassen, dehnt sich die Feder 17 aus, schiebt den Schlitten 4 zurück und der Haltewinkel 7 bewegt sich entgegengesetzt. In dem Bereich X zwischen dem Grundelement 2 und dem Klemmelement 7 wirkt durch die Federspannung eine Klemmkraft und dadurch entsteht im montierten Zustand ein Klemmeffekt. Anstelle einer Druckfeder ist auch die Verwendung einer Zugfeder möglich. Diese muss dann an der entsprechend gegenüberliegenden Seite des Schlittens 4 angeordnet sein, so dass die Federspannung eine Klemmkraft im montierten Zustand der Befestigungsvorrichtung 1 aufbringt.
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6 und 7 zeigen eine Befestigungsvariante der Befestigungsvorrichtung 1 an einem als Profil (Abschnittsdarstellung) eines Insekten- oder Partikelschutzgitters ausgebildeten Aufsatzelementes 14. Dazu wird die Vorrichtung mittels der Schrauben 12 durch einen Keder 13, der in einen Kederkanal 14' des als Profil ausgebildeten Aufsatzelements 14 eingelegt ist, mit dem Aufsatzelement 14 verbunden. Solche Keder 13 bestehen vorrangig aus Kunststoff oder Gummi. Mit Ihnen wird durch Einklemmen ein Insektenschutzgitter an einem Rahmen(teil) als Rahmenelement 15 bzw. Rahmenelementabschnitt einer Tür oder eines Fensters 20 befestigt. Zur leichteren Positionierung und Führung der Schrauben 12 ist im Ausführungsbeispiel der Keder 13 mit einer Keilnut 13' ausgestattet. Bedingt durch das Material des Keders 13 muss für das Eindrehen der Schraube 12 nicht vorgebohrt werden. Durch das Eindrehen der Schraube 12 wird das Kedermaterial verdrängt und gegen die Wandung des Aufsatzelements 14 gepresst. Die Schrauben 12 sind quasi mit dem Aufsatzelement 14 verdübelt und die Verbindung hält sicher.
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8 zeigt das Festklemmen der Befestigungsvorrichtung 1 an ein bauseitiges Rahmenelement 15 bspw. eines Fensters oder einer Tür. Durch Drehen der Gewindespindel 3 mit einem Schraubendreher in Pfeilrichtung wird die Kombination aus Aufsatzelement 14 und Befestigungsvorrichtung 1 am Rahmenelement 15 festgeklemmt.
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9 zeigt die an einen Rahmenabschnitt festgeklemmte Vorrichtung aus 8 jedoch festgeklemmt an einem breiteren Rahmenelement 15.
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10 zeigt die Befestigungsvorrichtung 1 nach vorangegangenem Ausführungsbeispiel. Die Befestigungsvorrichtung 1 ist, wie in den 6 und 7 beschrieben, auf ein Aufsatzelement 14 montiert. Das Aufsatzelement 14 ist zusätzlich mit einem Bauteil 18 ausgestattet, welches hier z.B. per ist dieses Bauteil 18 ein Scharnieranschlusssegment mit welchem später das Scharniergegenstück einer Insektenschutztür verbunden wird. Die Kombination Aufsatzelement 14, Scharnieranschlusssegment 18 und die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung 1 bilden eine „Montageeinheit“, die erfindungsgemäß bauseitig befestigt wird, in dem sie schraubzwingenartig, z. B. an einen vorhandenen Türrahmen, angeklemmt wird. An diese angeklemmte „Montageeinheit“ kann dann z. B. eine Insektenschutztür angehängt werden. Dabei ist das Aufsatzelement 14 entsprechend länger. Mittels mehrerer Scharnieranschlusssegmenten (vorzugsweise drei), werden mehrere Profilabschnitte (vorzugsweise zwei), vorzugsweise in Länge der Türhöhe, zusammengesteckt und an mehreren Punkten mit der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung 1 bauseitig befestigt. Ebenso kann die Befestigungsvorrichtung 1 an mehreren Punkten an einem Insektenschutzrahmen angebracht sein und dieser damit an einem bauseitigen Fensterrahmen o. Ä. befestigt werden. 11 zeigt eine solche Befestigung an einem bauseitigen Türrahmen 20.
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12 zeigt eine Variante als Verbindungsmöglichkeit zwischen Befestigungsvorrichtung 1 und Aufsatzelement 14. Dabei wird ein dafür gefertigtes Adapterelement 21 in den Kederkanal 22 eingesteckt und darin mit Schrauben 12' verschraubt. Das Adapterelement 21 weist ein kederförmiges Einsatzelement 21' auf. Auf dieses Adapterelement 21 wird dann, wie in 13 erkennbar ist, die Befestigungsvorrichtung 1 aufgeschraubt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Träger 2 anders gebogen.
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14 und 15 zeigen eine weiterentwickelte Variante der Befestigungstechnik. Hierbei wird die Befestigungsvorrichtung 1 anstatt mit einem Aufsatzelement 14 mit einem Adapterelement 23 verbunden. Das Adapterelement 23 kann dann wiederum mit einem Aufsatzelement 14 verbunden werden. Dieses Adapterelement 23 kann unterschiedlich ausgebildet sein, z. B. auch als Scharnieranschlusssegment. Bei dieser Variante wäre das als Haltewinkel ausgebildete Klemmelement 7 im Vergleich zu den vorherigen Ausgestaltungen um 180° gedreht. Diese Kombination, wie in 15 erkennbar ist, umgreift das bauseitige Rahmenelement 15. Bei Ausformung des Adapterelements 23 als Scharnieranschlusssegment werden mehrere, vorzugsweise drei, dieser Kombinationen eingesetzt und daran die Insektenschutztür eingehängt.
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16 zeigt eine mechanische Variante der Befestigungsvorrichtung 1, bei der der Hebelarm 5 mit dem Schlitten 4 bewegt wird und der Hebelarm 6 am Grundelement 2 festgelegt ist. 17 zeigt eine Variante zum Ausführungsbeispiel gemäß 16, bei der das als Haltewinkel ausgebildete Klemmelement 7 ein separates Teil ist, welches in die Vorrichtung in eine Lochung 8' eingehängt wird. Eine solche Variante kann, vorrangig beim Anbringen eines Insektenschutzrahmens an ein Fenster, Vorteile in der Handhabung mit sich bringen. Ebenso ist dargestellt, dass der Haltewinkel 7, 7' unterschiedlich ausgeformt sein kann.
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18 zeigt eine weitere mechanische Variante. Hierbei haben die Hebelarme 5' und 6' z. B. die gleiche Länge und der Haltewinkel 7' ist zentrisch positioniert und als drehbarer Stift ausgeführt.
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19 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung 1. Dabei sind der Hebelarm 5, der zweite Hebelarm 6 und der Haltewinkel 7 vom Grundelement 2 im Vergleich zu der Ausgestaltung gemäß 1 in entgegen gesetzter Richtung angeordnet. Über eine der beiden Bohrungen 8 wird ein Scharnier-Anschlusssegment 24 angebracht, indem eine Schraube 12" in die Bohrung 8 eingesetzt
wird und mit dem Anschlusssegment 24 verschraubt wird. 20 zeigt den verbundenen Zustand zwischen Befestigungselement 1 und dem Anschlusssegment 24. 21 zeigt die Anordnung dieser Befestigungsvorrichtung 1 an einem Rahmen 20 einer Tür oder eines Fensters. Über die Befestigungsvorrichtung 1 wird nach dem Verklemmen mit dem Rahmenteil 15 eine Blende 25 angeordnet (siehe 22). In einen Verbindungsbolzen 29 wird ein Scharnier-Drehelement 26 eingesetzt (siehe 23), das mit dem Aufsatzelement 14 des Insektenschutzgitters verbindbar ist, wodurch das Insektenschutzgitter auf dem Rahmen 20 schwenkbar angeordnet wird. Bei dieser Ausführungsform ist es nicht notwendig, eine gebohrte Verbindung zwischen Rahmen 20 und Befestigungsvorrichtung 1 oder zwischen Aufsatzelement 14 und Befestigungsvorrichtung 1 vorzunehmen.
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Die 24a bis 24c zeigen drei spezielle Anordnungsprobleme, die bei bestimmten Rahmenformen von Türen oder Fenstern auftreten können. Bei 24a links verbleibt ein Spalt 30 zwischen Rahmen 15 und Befestigungsvorrichtung 1, durch den Insekten hindurch gelangen können. Bei 24b links ist der Rahmen 15 schräg ausgeführt, wodurch Schwierigkeiten bei der Anbringung der Befestigungsvorrichtung 1 auftreten können, da mangels eines ausreichenden Widerlagers für die Befestigungsvorrichtung 1 keine hinreichende Klemmkraft erzeugt werden kann. Gleiches gilt für 24c, bei der der Rahmen 15 abgerundet ausgeführt ist. Diese Probleme werden mit einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung 1' gemäß den 25 bis 34 gelöst. Schematisch ist die Lösung in den jeweiligen rechten Darstellungen der 24a bis 24c dargestellt.
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Das Grundelement 2 der Befestigungsvorrichtung 1' (siehe 25 und 28) weist einen Versatzabschnitt 2" auf. Dieser ist entweder einstückig mit dem Grundelement 2 ausgeführt oder mit diesem verbunden und entweder ein- oder beidseitig vorgesehen. Ein beidseitiges Vorsehen erhöht die Variabilität der Anordnung der Befestigungsvorrichtung 1' und es ist nicht notwendig, eine zweite gespiegelte Befestigungsvorrichtung vorzusehen, um das Insektenschutzgitter oben und unten am Rahmen 20 anzuordnen.
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Des Weiteren ist entweder an einem der Versatzabschnitte 2" ein Scharnier-Anschlusssegment 28 direkt angeformt vorgesehen (25) oder es sind Bohrungen 8" vorgesehen, in die Schrauben 12" eingesetzt und die in ein Scharnier-Anschlusssegment 24 eingeschraubt werden können (siehe 29). 26 und 27 zeigen das Anordnen der Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung 1' mit einem einstückigen Anschlusssegment an einem Rahmen 20 und das Anbringen eines korrespondierenden Scharnier-Drehelements 26 über einen Verbindungsbolzen 29. 30 bis 34 zeigen dieses analog für eine Ausführungsform mit aufgeschraubtem Anschlusssegment 24.
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Die 35, 36 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung 1. Bei dieser Ausgestaltung ist das Grundelement 2 nicht wie bei den vorherigen Ausgestaltungen einstückig ausgeführt, sondern besteht vielmehr aus zwei Winkeln, mit denen die zwei Hebelelemente 5, an dem Aufsatzelement 14 angeschraubt werden können.
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Als Klemmelement 7 ist an jedem der Hebelelemente 5, 6 ein entsprechender Haltewinkel angeordnet, mit dem die Klemmung an dem Rahmensystem 15 erfolgen kann. Beide Klemmelemente 7 sind beweglich an dem jeweiligen Hebelarm 5, 6 angeordnet, nämlich um die Schwenkachse C schwenkbar. Denkbar wäre beispielsweise auch eine Anordnung der Klemmelemente mittels eines Drehgelenks, was eine höhere Flexibilität für die Anpassung an das Rahmensystem ermöglichen würde, aber auch mit höheren Kosten verbunden wäre.
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Zwischen den Klemmelementen 7 und dem jeweiligen Winkel des Grundelements 2 sind die jeweiligen Hebelelemente 5, 6 angeordnet. Die beiden Hebelelemente 5, 6 sind um eine gemeinsame Schwenkachse B schwenkbar gelagert. Die Schwenkachse ist so angeordnet, dass beide Hebelelemente 5, 6 beidseitig der Schwenkachse B je einen Hebelarm 5', 5" beziehungsweise 6', 6" aufweisen. Die beiden Hebelelemente 5, 6 bilden insofern ein Scherengelenk. Zusammen mit den Klemmelementen 7 bilden die beiden Hebelelemente 5, 6 ein Getriebe zur Aufbringung der Klemmkraft.
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Die beiden Hebelelemente 5, 6 weisen jeweils einen Versatz auf. Der Versatz des jeweiligen Hebelelements 5, 6 ist dadurch gebildet, dass ein Hebelarm 5', 5" bzw. 6', 6" des jeweiligen Hebelelements 5, 6 zwei Mal um jeweils etwa 90° abgewinkelt ist (35, 36) und das jeweilige Hebelelement 5, 6 somit nicht mehr vollständig in einer Ebene angeordnet ist. Der jeweilige Versatz dient dazu, die beiden Hebelelemente 5, 6 in einer gemeinsamen Ebene mit den beiden Klemmelementen 7 einerseits und einer weiteren gemeinsamen (oder derselben) Ebene mit dem Grundelement 2 zu verbinden. Ferner ist der jeweilige Versatz so ausgebildet, dass die beiden Hebelelemente 5, 6 vor der Montage übereinander schwenkbar sind und dementsprechend bei der Verpackung möglichst wenig Raum einnehmen.
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Die hier gezeigte Befestigungsvorrichtung 1 ist mit dem Aufsatzelement 14 über ein Adapterelement 21 verbunden, wie es bereits zuvor beschrieben wurde. Dazu ist das Grundelement 2 an das Adapterelement 21 angeschraubt. Das Adapterelement 21 ist als Einsetzelement 21' eines Kederkanals 22 des Aufsatzelementes 14 ausgebildet und als solches in den Kederkanal 22 eingeschoben und mit dem Aufsatzelement 14 verbunden.
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In bevorzugter Ausgestaltung kann auch diese Befestigungsvorrichtung 1, wie dies bei der Befestigungsvorrichtung 1 in 22, 23 gezeigt ist, eine Blende 25 aufweisen, die die Befestigungsvorrichtung 1 im Wesentlichen abdeckt.
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Hinsichtlich der Montage besteht bei dieser Befestigungsvorrichtung 1 ein Unterschied zu den vorangegangenen Ausführungsbeispielen darin, dass die manuelle Einstellung der Klemmkraft zugleich mit der Befestigung der Befestigungsvorrichtung 1 an dem Aufsatzelement 14 beziehungsweise hier mit dem Adapterelement 21 vorgenommen wird. Zunächst wird die Befestigungsvorrichtung 1 mit einem Winkel des Grundelements 2 an dem Adapterelement 21 angeschraubt. Im Anschluss daran wird die Befestigungsvorrichtung 1 an das Rahmensystem 15 angelegt und auf die entsprechende Höhe X eingestellt. Erst im Anschluss daran wird der zweite Winkel des Grundelements 2 an dem Adapterelement 21 angeschraubt, wobei die Position, an der der zweite Winkel des Grundelementes 2 an dem Adapterelement 21 angeschraubt wird, die Klemmkraft bestimmt. Hier wirken insofern die beiden Schrauben, mit denen das Grundelement 2 an dem Adapterelement 21 angeschraubt wird, als Kraftelement, wie in den vorherigen Ausgestaltungen die Drehspindel 3 beziehungsweise das Federelement 17.
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37 zeigt eine weitere Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtung 1, bei der die beiden Hebelelemente 5, 6 wie auch in der zuvor beschriebenen Ausgestaltung ein Scherengelenk bilden. Bezüglich der Ausgestaltung dieser Befestigungsvorrichtung 1 wird insofern auf die vorherige Beschreibung verwiesen.
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Die in 37 gezeigte Befestigungsvorrichtung 1 unterscheidet sich von der Befestigungsvorrichtung der 35, 36 allerdings darin, dass das Getriebe neben dem Scherengelenk auch ein Kraftelement 3 in Form einer Drehspindel aufweist. Auf der Drehspindel 3 ist ein Schlitten 4 linear bewegbar gelagert, der mit dem zweiten Hebelelement gekoppelt ist. Durch eine Drehung der Drehspindel 3 wird damit auch das Hebelelement 6 und somit das Scherengelenk bewegt. Damit vergrößert bzw. verkleinert sich der Abstand X zwischen den Klemmelementen 7 und dem Grundelement 2.