DE10156917A1 - Instrument für die endoskopische Chirurgie - Google Patents
Instrument für die endoskopische ChirurgieInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Instrument (10) für die endoskopische Chirurgie mit einem Gehäuse (12), mit einem mit seinem proximalen Ende an dem Gehäuse (12) arretierbaren rohrförmigen Schaft (18), mit einem am distalen Ende des Schafts (18) angeordneten Werkzeug (72) und mit einem durch den Schaft (18) hindurchtretenden und in diesem längsverschiebbaren Betätigungsorgan (46) für das Werkzeug (72), wobei das Betätigungsorgan (46) mit seinem proximalen Ende in eine im wesentlichen zylindrische Gehäuseöffnung (60) eingreift und dort mit einem schwenkbar am Gehäuse (12) gelagerten Griffteil (16) über einen im Gehäuse angeordneten Kupplungsmechanismus (36, 38, 40, 42) derart koppelbar ist, daß ein Verschwenken des Griffteils (16) eine Längsverschiebung des Betätigungsorgans (46) und eine Betätigung des Werkzeugs (72) bewirkt. Um das Werkzeug (72) zusammen mit dem Betätigungsorgan (46) auf einfache Weise aus dem Gehäuse entfernen zu können, wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, daß der Kupplungsmechanismus (36-42) ein in der zylindrischen Gehäuseöffnung (60) längsverschiebbar angeordnetes, ein zu dieser koaxiale Aufnahmeöffnung für das proximale Ende des Betätigungsorgans (46) aufweisendes Verschiebestück (28) umfaßt.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Instrument für die endoskopische Chirurgie mit einem Gehäuse, mit einem mit seinem proximalen Ende an dem Gehäuse arretierbaren rohrförmigen Schaft, mit einem am distalen Ende des Schafts angeordneten Werkzeug und mit einem durch den Schaft hindurchtretenden und in diesem längsverschiebbaren Betätigungsorgan für das Werkzeug, wobei das Betätigungsorgan mit seinem proximalen Ende in eine im wesentlichen zylindrische Gehäuseöffnung eingreift und dort mit einem schwenkbar am Gehäuse gelagerten Griffteil über einen im Gehäuse angeordneten Kupplungsmechanismus derart koppelbar ist, daß ein Verschwenken des Griffteils eine Längsverschiebung des Betätigungsorgans und eine Betätigung des Werkzeugs bewirkt.
- Ein derartiges Instrument ist beispielsweise aus der US-A-5514134 bekannt. Dieses Instrument weist an seinem distalen Ende ein als Koagulationsschere ausgebildetes Werkzeug auf, das als Betätigungsorgan zwei isoliert in dem Schaft geführte Elektrodendrähte aufweist, die im Bereich ihres proximalen Endes verschiebefest durch eine in einem Käfig gelagerte Kugel hindurchtreten. Der Käfig ist über ein Kupplungsstück mit einem schwenkbar an dem Gehäuse befestigten Griffteil verbunden, so daß ein Verschwenken des Griffteils die Elektrodendrähte in Längsrichtung verschiebt und das Werkzeug betätigt. Mit Ihrem proximalen Ende treten die Elektrodendrähte durch ein drehbares, jedoch nicht längsverschiebbares Kontaktelement hindurch, über das die Elektrodendrähte und damit die Scherenhälften mit einer Hochfrequenzspannung zur bipolaren Koagulation von Gewebe versorgt werden. Bei der Längsverschiebung der Elektrodendrähte schleifen diese daher in dem Kontaktelement. Eine optimale Kontaktierung ist damit nahezu unmöglich, da bei zu enger Führung die Beweglichkeit der Elektrodendrähte behindert wird und bei zu freier Führung oder durch Verschleiß bei längerer Benutzung des Instruments ein Wackelkontakt auftreten kann, was sich während einer Operation sehr störend auswirkt und unbedingt vermieden werden sollte. Weiterhin wird bei diesem Instrument als nachteilig empfunden, daß sich das Instrument durch die Festlegung der Elektrodendrähte in der durch den Käfig gehaltenen Kugel nicht zu Reinigungszwecken oder zum Austausch des Werkzeugs auf einfache Weise zerlegen läßt, so daß es nur zum einmaligen Gebrauch tauglich ist.
- Ausgehend hiervon besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Instrument der eingangs genannten Art bereitzustellen, bei dem das Werkzeug zusammen mit seinem Betätigungsorgan auf einfache Weise aus dem Gehäuse entfernt werden kann.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird die im Patentanspruch 1 angegebene Merkmalskombination vorgeschlagen. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
- Die Erfindung geht vor allem von dem Gedanken aus, daß sich das Betätigungsorgan mit dem daran distal angeordneten Werkzeug dann besonders einfach aus dem Gehäuse entfernen läßt, wenn keine unlösbare Kopplung zwischen dem Betätigungsorgan und dem schwenkbaren Griffteil des Gehäuses besteht. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird daher vorgeschlagen, daß der Kupplungsmechanismus ein in der zylindrischen Gehäuseöffnung längsverschiebbar angeordnetes, eine zu dieser koaxiale Aufnahmeöffnung für das proximale Ende des Betätigungsorgans aufweisendes Verschiebestück umfaßt. Eine lösbare und verschiebefeste Verbindung zwischen dem Betätigungsorgan und dem Verschiebestück wird dabei in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung dadurch hergestellt, daß das Betätigungsorgan im Abstand von seinem proximalen Ende einen Einstich aufweist und daß das Verschiebestück einen Rastmechanismus mit einem radial in die Aufnahmeöffnung hineinragenden, vorzugsweise entgegen der Kraft einer Feder in den Einstich des Verschiebstücks rastbaren Rastkörper aufweist. Durch einen von außen leicht zugänglichen Entriegelungsmechanismus kann das Betätigungsorgan gegenüber dem Verschiebestück freigegeben und aus diesem entfernt werden. Zur Kopplung des Verschiebestücks mit dem schwenkbaren Griffteil des Gehäuses weist das Verschiebestück bevorzugt eine radiale Bohrung zur Aufnahme eines an dem schwenkbaren Griffteil angelenkten Kugelkopfs auf. Eine Schwenkbewegung des Griffteils kann damit in eine Translation des Verschiebestücks und des in dieses eingerasteten Betätigungsorgans umgesetzt werden.
- Das Verschiebestück soll zwar in dem Gehäuse verschiebbar, jedoch gegenüber diesem nicht verdrehbar sein. Dies wird in weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung dadurch erreicht, daß das Gehäuse an seinem proximalen Ende zwei die Gehäusewandung durchbrechende, einander gegenüberliegend angeordnete und proximal randoffene Schlitze aufweist, in denen das Verschiebestück mit zwei radial überstehenden Hülsenteilen axial verschiebbar geführt ist. Die Hülsenteile können dabei eine weitere Funktion erfüllen, indem sie den Rastmechanismus für das Betätigungsorgan aufnehmen.
- In einfachster Ausgestaltung der Erfindung ist das Betätigungsorgan als Schubstange ohne elektrische Funktion ausgebildet. Bei einer Vielzahl von Operationen ist es jedoch erwünscht, neben einer reinen Manipulation wie Greifen, Schneiden und dergleichen zusätzlich elektrochirurgische Maßnahmen, insbesondere eine Koagulation von Gewebe, vornehmen zu können. Hierzu werden sowohl monopolare als auch bipolare verwendet. Beide Möglichkeiten lassen sich in weiterer Ausgestaltung der Erfindung dadurch realisieren, daß das Betätigungsorgan als Elektrodenrohr mit mindestens einer im Rohrinneren angeordneten, sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Rohrs erstreckenden und gegenüber dem Rohr isolierten Elektrode ausgebildet ist. Zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung mit einer externen Spannungsquelle weist das Elektrodenrohr bevorzugt an seinem proximalen Ende mindestens ein gegenüber dem übrigen Rohr isoliertes, mit der mindestens einen Elektrode leitend verbundenes Kontaktstück auf. Weiter ist es von Vorteil, wenn das Verschiebestück proximal über das Ende des Gehäuses übersteht und eine Öffnung für einen auf das Kontaktstück des Elektrodenrohrs aufsteckbaren Stecker zur Verbindung der mindestens einen Elektrode mit einer Spannungsquelle aufweist. Ein besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß der Stecker bei einer Betätigung des Werkzeugs zusammen mit dem Elektrodenrohr verschoben wird, so daß keine Relativbewegung zwischen den Kontaktzonen des Elektrodenrohrs und den Steckerkontakten stattfindet. Dies garantiert eine dauerhafte und störungsfreie Spannungsversorgung am Werkzeug.
- Da die mindestens eine Elektrode nicht nur der Spannungsversorgung des Werkzeugs dient, sondern zusätzlich auch die Schubkräfte zur Betätigung des Werkzeugs übertragen muß, ist die mindestens eine Elektrode in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung als biegesteifes Drahtstück ausgebildet. Da weiterhin eine bipolare Spannungsversorgung des Werkzeugs in vielen Fällen einer monopolaren Spannungsversorgung vorzuziehen ist, sind in dem Elektrodenrohr vorzugsweise zwei parallel zueinander verlaufende, gegeneinander isolierte Elektroden angeordnet. Hierdurch ist es auch möglich, mit jeweils einer der Elektroden eine Hälfte eines zwei bewegliche Werkzeughälften aufweisenden Werkzeugs zu betätigen.
- Die Werkzeughälften sind bevorzugt an einem Werkzeugtragkörper angeordnet, der lösbar in das Ende des Schafts eingeschraubt oder eingerastet ist. Dabei ist es von Vorteil, wenn das distale Ende des Elektrodenrohrs im axialen Abstand vom proximalen Ende des Werkzeugtragkörpers endet und die mindestens eine Elektrode über das distale Ende des Elektrodenrohrs hinausragt. Auf diese Weise können die überstehenden Enden der Elektroden in entsprechende Bohrungen des Werkzeugtragkörpers eingreifen und in diesen zur Betätigung des Werkzeugs verschoben werden. Der Werkzeugtragkörper besteht zur Vermeidung von Kurzschlüssen zweckmäßig aus einem nichtleitenden Material, vorzugsweise aus Kunststoff oder Keramik. Die Maulteile oder Hälften des Werkzeugs sollten hingegen zumindest teilweise aus einem leitenden Material, vorzugsweise aus Edelstahl bestehen. Die Formgebung und Funktion des Werkzeugs ist zweckmäßig an den jeweiligen Verwendungszweck angepaßt. So kann das Werkzeug beispielsweise als Schere, als Zange, als Faßzange oder als Präparierzange ausgebildet sein und gerade oder gebogene Maulteile aufweisen. In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weisen die außen liegenden Seiten des Werkzeugs eine nichtleitende Beschichtung, vorzugsweise eine Kunststoffbeschichtung aufweisen. Hierdurch wird eine ungewollte Koagulation von Gewebe außerhalb des unmittelbaren Arbeitsbereiches vermieden, insbesondere wenn sich die Maulteile in einer auseinandergespreizten Öffnungsstellung befinden.
- Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Verwendung eines im Gehäuse gelagerten Verschiebstücks zur Festlegung des Elektrodenrohrs besteht darin, daß hierdurch ein ungewolltes Herausdrehen des Werkzeugtragkörpers aus dem distalen Ende des Schafts verhindert wird.
- Der Schaft ist in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung mittels eines Bajonettverschlusses an dem Gehäuse arretierbar, wobei das proximale Ende des Schafts eine gegenüber dem Schaft aufgeweitete Bajonettkulisse aufweisen kann. Das Gehäuse weist dann vorteilhaft als Gegenstück zu der Bajonettkulisse an seinem distalen Ende ein Kupplungsstück mit einem in eine Rastöffnung der Bajonettkulisse einrastbaren, radial überstehenden Bajonettzapfen auf.
- Während einer Operation ist es oft erforderlich, das Werkzeug in seiner axialen Drehstellung zu verändern. Das Kupplungsstück ist daher vorteilhafterweise drehbar, jedoch axial unverschiebbar in dem Gehäuse gelagert. Zur Veränderung der Drehstellung des Werkzeugs trägt das Kupplungsstück bevorzugt ein radial über das Gehäuse überstehendes, vorzugsweise Griffmulden aufweisendes Ringteil. Weiterhin kann das Kupplungsstück über seinen Umfang verteilt angeordnete Rastvertiefungen aufweisen, in die ein vorzugsweise federbelasteter, im Gehäuse angeordneter Raststift einrastbar ist. Hierdurch wird eine ungewollte Veränderung einer einmal gewählten Drehstellung des Werkzeugs verhindert.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des Gehäuses und des proximalen Endes des Schafts des Instruments;
- Fig. 2 eine Draufsicht auf das in dem Gehäuse angeordnete Verschiebestück sowie die Teile des drehbaren Bajonettverschlusses für den Schaft des Instruments gemäß Fig. 1;
- Fig. 3 eine geschnittene Seitenansicht des Instruments gemäß Fig. 1;
- Fig. 4 eine Ansicht des proximalen Endes eines durch den Schaft und das Gehäuse durchtretenden Elektrodenrohrs;
- Fig. 5a bis c eine Draufsicht auf das Verschiebestück und das Kupplungsstück des Bajonettverschlusses sowie Querschnitte durch den Rastmechanismus für das Elektrodenrohr und den Bajonettverschluß;
- Fig. 6a bis d eine Ansicht des Schafts und ein Schnitt durch den Schaft sowie Detailansichten der Bajonettkulisse;
- Fig. 7a und b eine teilgeschnittene Ansicht des Werkzeugtragkörpers zusammen mit den proximalen Enden zweier Maulteile und dem Scherenmechanismus zu deren Betätigung sowie eine Seitenansicht davon; und
- Fig. 8a bis e verschiedene Ausführungsbeispiele des Werkzeugs mit unterschiedlichen Maulteilen, jeweils in einer Seitenansicht und Draufsicht.
- Das in der Zeichnung dargestellte Instrument 10 ist als bipolares Instrument für endoskopische Chirurgie mit wahlweiser elektrischer Koagulation ausgebildet. Das Instrument besteht im wesentlichen aus einem Gehäuse 12 mit einer axialen Durchtrittsöffnung, einem festen Griffteil 14 und einem schwenkbar gelagerten Griffteil 16. Die Griffteile 14, 16 können scherenartig ergriffen und gegeneinander verschwenkt werden, wodurch wie nachfolgend beschrieben ein die axiale Durchtrittsöffnung durchsetzendes Elektrodenrohr längsverschoben wird, das seinerseits ein am distalen Ende eines Schafts 18 angeordnetes Werkzeug betätigt. Der Schaft 18 ist an seinem proximalen Ende mittels einer Bajonettkupplung 20 am Gehäuse 12 befestigt, das hierzu ein in seiner axialen Durchtrittsöffnung drehbar, jedoch axial unverschiebbar angeordnetes Kupplungsstück 22 (Fig. 2, 3) aufweist. Das Kupplungsstück 22 trägt an seinem proximalen Ende ein radial über einen Querschlitz 24 des Gehäuses 12 überstehenden Ringteil 26 mit Griffmulden, das zur Drehbetätigung des Schafts 18 dient. Im proximalen Bereich der Durchtrittsöffnung des Gehäuses 12 ist ein Verschiebestück 28 angeordnet, das zur Arretierung des Elektrodenrohrs und zu dessen Längsverschiebung dient. Da ein Verdrehen des Verschiebestücks 28 bei einer Drehung des Schafts 18 nicht erwünscht ist, weist das Verschiebestück zwei seitlich überstehende Hülsenteile 30, 32 auf, die in das Gehäuse seitlich durchbrechenden, axialen Schlitzen 34 geführt sind. Die Hülsenteile 30, 32 dienen gleichzeitig zur Aufnahme des als Rastmechanismus ausgebildeten Arretierungsmechanismusses für das Elektrodenrohr.
- Fig. 3 zeigt eine Schnittdarstellung des Instruments 10. Das Verschiebestück 28 weist eine zum beweglichen Griffteil 16 weisende Ausnehmung 36 auf, in die ein mit einem Kugelkopf 38 versehener, in einem Schlitz 40 im gehäuseseitigen Ende des Griffteils 16 angeordneter Stift 42 eingreift. Mittels des Stifts 42 wird eine Schwenkbewegung des Griffteils 16 in eine axiale Verschiebung des Verschiebestücks 28 in der Durchtrittsöffnung 44 des Gehäuses 12 umgesetzt. Das Elektrodenrohr 46 weist im Bereich seines proximalen Endes einen Einstich 48 (Fig. 4) auf, mit dem das Elektrodenrohr 46 durch den Rastmechanismus 50 (Fig. 5b) des Verschiebestücks 28 in diesem arretiert wird. Weiterhin weist das Elektrodenrohr an seinem proximalen Ende zwei Kontaktzonen 52, 54 auf, die durch Isolierstücke 56, 58 gegeneinander und gegenüber dem übrigen Elektrodenrohr elektrisch isoliert sind und auf die ein Stecker zur Verbindung mit einer externen Spannungsquelle aufsteckbar ist. Hierzu erstreckt sich das Elektrodenrohr 46 bis in den proximalen Bereich des Verschiebestücks 28, das seinerseits dort über das Gehäuse 12 übersteht und eine Öffnung 60 für den Stecker aufweist.
- Das Kupplungsstück 22 des Bajonettverschlusses weist an seinem distalen Ende einen radial überstehenden, federbelasteten Raststift 62 auf, der beim Aufsetzen des Schafts 18 in eine Rastöffnung in der Bajonettkulisse einrastet und den Schaft 18 an dem Kupplungsstück 22 fixiert. Um das Aufsetzen der Bajonetthülse 20 auf das Kupplungsstück 22 zu erleichtern, ist diese an ihrem offenen Ende angefast (vgl. Fig. 6b, 6c). Um weiterhin ein unkontrolliertes Verdrehen des Schafts 18 gegenüber dem Gehäuse 12 zu verhindern, weist das Kupplungsstück 22 einen weiteren Rastmechanismus auf, der aus einer Reihe von gleichmäßig über den Umfang des Kupplungsstücks verteilt angeordneten Vertiefungen 64 und einem im Gehäuse 12 angeordneten, federbelasteten Raststift 66 besteht.
- Das distale Ende des Schafts 18 ist mit einem Innengewinde 68 versehen, in das ein mit einem komplementären Außengewinde 69 versehener Werkzeugtragkörper 70 für das Werkzeug 72 einschraubbar ist, der aus einem nichtleitenden Material besteht. Das über biegesteife, sich durch das Elektrodenrohr 46 parallel zueinander und gegeneinander isoliert erstreckende Elektroden 74, 76 mit dem Werkzeug zu dessen Betätigung gekoppelte Elektrodenrohr endet im Abstand von dem proximalen Ende des Werkzeugtragkörpers 70, um eine Längsverschiebung des Elektrodenrohrs 46 im Schaft 18 zu ermöglichen.
- Der Betätigungsmechanismus für das Werkzeug 72 ist in Fig. 7a und b dargestellt. Der Werkzeugtragkörper 70 ist im Querschnitt gabelförmig ausgebildet, um die Werkzeughälften zu führen und voneinander zu isolieren. Die Elektroden 74, 76 erstrecken sich mit Spiel durch parallele Bohrungen 78, 80 im proximalen Ende des Werkzeugtragkörpers und sind an ihrem distalen Ende 82, 84 gelenkig und elektrisch leitend mit einem Ende von Koppelgliedern 86, 88 verbunden, deren anderes Ende an das proximale Ende von Maulteilen 90, 92 des Werkzeugs drehbar und ebenfalls elektrisch leitend gekoppelt ist. Am distalen Ende des Werkzeugtragkörpers 70 sind die Maulteile 90, 92 durch eine eine Schwenkachse bildende, gegenüber den Maulteilen elektrisch isolierte Halteschraube 94 fixiert. Ein Verschieben des Elektrodenrohrs 46 in Richtung des Doppelpfeils 96 bewirkt somit eine Öffnungs- oder Schließbewegung der Maulteile 90, 92 des Werkzeugs 72.
- Eine Reihe von unterschiedlichen Werkzeugen 72 ist in Fig. 8a bis e beispielhaft dargestellt. Das Werkzeug kann als Schere mit gebogenen Scherhälften (Fig. 8a), als Maulzange (Fig. 8b), als sogenanntes Maryland Maul (Fig. 8c), als Faßzange (Fig. 8d) oder als Präparierzange (Fig. 8e) ausgebildet sein. Eine Besonderheit der Werkzeuge 72 besteht darin, daß sie außenseitig mit einer isolierenden Beschichtung, beispielsweise einer Kunststoffbeschichtung versehen sind, um insbesondere beim Operieren an engen Stellen beim Betätigen des Werkzeuges einen elektrischen Kontakt des geöffneten Werkzeuges nach außen hin mit dem umgebenden Gewebe zu verhindern. Ein Stromfluß kann damit nur zwischen den inneren Kontaktflächen der Maulteile stattfinden.
- Zur Montage des Instruments 10 wird zunächst der Werkzeugtragkörper 70 zusammen mit dem Elektrodenrohr 46 in den Schaft 18 eingeschraubt. Diese Einheit wird sodann in das Gehäuse 12 eingeschoben, bis die Bajonetthülse 20 des Schafts auf das Kupplungsstück 22 aufgesetzt ist und dort durch eine Drehung einrastet. Der Arretierungsmechanismus des Verschiebstücks rastet dabei gleichzeitig in den Einstich des Elektrodenrohrs 46 ein, um dieses axial festzulegen.
- Zum Entfernen des Schafts 18 und des Elektrodenrohrs 46 aus dem Gehäuse 12 wird zunächst der Bajonettverschluß durch Eindrücken des Raststifts 62 entriegelt und in seine Lösestellung verdreht. Gleichzeitig oder danach wird die Arretierung des Elektrodenrohrs 46 im Verschiebestück 28 durch Betätigung des Rastmechanismusses 50 gelöst. Die Einheit aus Schaft und Elektrodenrohr kann sodann aus dem Gehäuse entfernt werden. Falls dies gewünscht ist, können nachfolgend auch noch das Elektrodenrohr 46 und das Werkzeug 72 durch Lösen der Verschraubung des Werkzeugtragkörpers 70 im Schaft 18 von diesem getrennt werden.
- Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Die Erfindung betrifft ein Instrument 10 für die endoskopische Chirurgie mit einem Gehäuse 12, mit einem mit seinem proximalen Ende an dem Gehäuse 12 arretierbaren rohrförmigen Schaft 18, mit einem am distalen Ende des Schafts 18 angeordneten Werkzeug 72 und mit einem durch den Schaft 18 hindurchtretenden und in diesem längsverschiebbaren Betätigungsorgan 46 für das Werkzeug 72, wobei das Betätigungsorgan 46 mit seinem proximalen Ende in eine im wesentlichen zylindrische Gehäuseöffnung 60 eingreift und dort mit einem schwenkbar am Gehäuse 12 gelagerten Griffteil 16 über einen im Gehäuse angeordneten Kupplungsmechanismus 36, 38, 40, 42 derart koppelbar ist, daß ein Verschwenken des Griffteils 16 eine Längsverschiebung des Betätigungsorgans 46 und eine Betätigung des Werkzeugs 72 bewirkt. Um das Werkzeug 72 zusammen mit dem Betätigungsorgan 46 auf einfache Weise aus dem Gehäuse entfernen zu können, wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, daß der Kupplungsmechanismus 36-42 ein in der zylindrischen Gehäuseöffnung 60 längsverschiebbar angeordnetes, eine zu dieser koaxiale Aufnahmeöffnung für das proximale Ende des Betätigungsorgans 46 aufweisendes Verschiebestück 28 umfaßt.
Claims (24)
1. Instrument für die endoskopische Chirurgie mit einem Gehäuse (12),
mit einem mit seinem proximalen Ende an dem Gehäuse (12)
arretierbaren rohrförmigen Schaft (18), mit einem am distalen Ende des
Schafts (18) angeordneten Werkzeug (72) und mit einem durch den
Schaft (18) hindurchtretenden und in diesem längsverschiebbaren
Betätigungsorgan (46) für das Werkzeug (72), wobei das
Betätigungsorgan (46) mit seinem proximalen Ende in eine im wesentlichen
zylindrische Gehäuseöffnung (60) eingreift und dort mit einem schwenkbar am
Gehäuse (12) gelagerten Griffteil (16) über einen im Gehäuse
angeordneten Kupplungsmechanismus (36, 38, 40, 42) derart koppelbar ist,
daß ein Verschwenken des Griffteils (16) eine Längsverschiebung des
Betätigungsorgans (46) und eine Betätigung des Werkzeugs (72)
bewirkt, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsmechanismus
(36-42) ein in der zylindrischen Gehäuseöffnung (60) längsverschiebbar
angeordnetes, eine zu dieser koaxiale Aufnahmeöffnung für das
proximale Ende des Betätigungsorgans (46) aufweisendes Verschiebestück
(28) umfaßt.
2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Betätigungsorgan (46) im Abstand von seinem proximalen Ende einen
Einstich (48) aufweist und daß das Verschiebestück (28) einen
Rastmechanismus (50) mit einem radial in die Aufnahmeöffnung
hineinragenden, vorzugsweise entgegen der Kraft einer Feder in den Einstich
(48) des Verschiebstücks (28) rastbaren Rastkörper aufweist.
3. Instrument nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verschiebestück (28) eine radiale Bohrung (36) zur Aufnahme
eines an dem schwenkbaren Griffteil (16) des Gehäuses (12)
angelenkten Kugelkopfs (38) aufweist.
4. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) an seinem proximalen Ende zwei die
Gehäusewandung durchbrechende, einander gegenüberliegend
angeordnete und proximal randoffene Schlitze (34) aufweist, in denen das
Verschiebestück (28) mit zwei radial überstehenden Hülsenteilen (30, 32)
axial verschiebbar geführt ist.
5. Instrument nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hülsenteile (30, 32) den Rastmechanismus (50) für das Betätigungsorgan
(46) aufnehmen.
6. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Betätigungsorgan (46) als Schubstange ausgebildet ist.
7. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Betätigungsorgan als Elektrodenrohr (46) mit mindestens
einer im Rohrinneren angeordneten, sich im wesentlichen über die
gesamte Länge des Rohrs erstreckenden und gegenüber dem Rohr
isolierten Elektrode (74, 76) ausgebildet ist.
8. Instrument nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Elektrodenrohr (46) an seinem proximalen Ende mindestens ein
gegenüber dem übrigen Rohr isoliertes, mit der mindestens einen
Elektrode (74, 76) leitend verbundenes Kontaktstück (52, 54) aufweist.
9. Instrument nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verschiebestück (28) proximal über das Ende des Gehäuses (12)
übersteht und eine Öffnung (60) für einen auf das Kontaktstück (52, 54)
des Elektrodenrohrs (46) aufsteckbaren Stecker zur Verbindung der
mindestens einen Elektrode (74, 76) mit einer Spannungsquelle
aufweist.
10. Instrument nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Elektrode (74, 76) als biegesteifes
Drahtstück ausgebildet ist.
11. Instrument nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Elektrodenrohr (46) zwei parallel zueinander
verlaufende, gegeneinander isolierte Elektroden (74, 76) angeordnet
sind.
12. Instrument nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Elektrode (74, 76) über das distale
Ende des Elektrodenrohrs (46) hinausragt.
13. Instrument nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
über das distale Ende des Elektrodenrohrs (46) hinausragende Ende
der mindestens einen Elektrode (74, 76) in einen am distalen Ende des
Schafts (18) angeordneten Werkzeugtragkörper (70) eingreift und in
einer den Werkzeugtragkörper axial durchsetzenden Bohrung (78, 80)
längsverschiebbar geführt ist.
14. Instrument nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Werkzeugtragkörper (70) aus einem nichtleitenden Material,
vorzugsweise aus Kunststoff oder Keramik besteht.
15. Instrument nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkzeugtragkörper (70) lösbar in das distale Ende des Schafts
(18) eingeschraubt oder eingerastet ist.
16. Instrument nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das distale Ende der mindestens einen Elektrode (74,
76) mit einem Schwenkmechanismus (82-88) für das Werkzeug (72)
gekoppelt ist.
17. Instrument nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Elektroden (74, 76) jeweils mit einer Hälfte eines
Scherenmechanismusses gekoppelt sind, mittels dessen zwei Maulteile (90, 92) des
Werkzeugs (72) gegeneinander verschwenkbar sind.
18. Instrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Maulteile (90, 92) zumindest teilweise aus einem leitenden Material,
vorzugsweise aus Edelstahl bestehen.
19. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß das Werkzeug (72) als Schere, als Zange, als Faßzange
oder als Präparierzange ausgebildet ist.
20. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die außen liegenden Seiten des Werkzeugs (72) eine
nichtleitende Beschichtung, vorzugsweise eine Kunststoffbeschichtung
aufweisen.
21. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schaft (18) mittels eines Bajonettverschlusses (20,
22, 62) an dem Gehäuse (12) arretierbar ist, wobei das proximale Ende
des Schafts (18) eine gegenüber dem Schaft aufgeweitete
Bajonetthülse (20) mit einer Bajonettkulisse aufweist.
22. Instrument nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (12) an seinem distalen Ende ein Kupplungsstück (22) mit einem
in eine Rastöffnung der Bajonettkulisse einrastbaren, radial
überstehenden Bajonettzapfen (62) aufweist.
23. Instrument nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das
Kupplungsstück (22) drehbar, jedoch axial unverschiebbar in dem
Gehäuse (12) gelagert ist.
24. Instrument nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das
Kupplungsstück (22) ein radial über das Gehäuse (12) überstehendes,
vorzugsweise Griffmulden aufweisendes Ringteil (26) zur
Drehbetätigung des Schafts (18) trägt.
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