DE29701170U1 - Instrumentengriff - Google Patents
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Description
Instrumentengriff
Die Erfindung betrifft einen Instrumentengriff für ein chirurgisches
Rohrschaftinstrument mit einem Griffteil und einem Betätigungselement, wobei das Griffteil einen Schafthalter
umfaßt, der mit einem Rohrschaft lösbar verbindbar ist, sowie einen von dem Schafthalter abstehenden Griff und wobei das
Betätigungselement zum Betätigen eines am distalen Ende des Rohrschafts angeordneten Werkzeugs verschwenkbar am Griffteil
gelagert ist.
Chirurgische Rohrschaftinstrumente kommen insbesondere in der endoskopisehen Chirurgie zum Einsatz. Hierbei werden sie
durch eine enge Körperöffnung hindurch zu einem Operationsgebiet innerhalb einer Körperhöhle geführt und zum Erfassen,
Abklemmen und/oder Schneiden von biologischem Gewebe eingesetzt. Zu diesem Zweck weisen die Rohrschaftinstrumente an
ihrem distalen Ende ein Werkzeug auf, zum Beispiel zwei gegeneinander verschwenkbare Backen. Die Backen können durch
Verschwenken des Betätigungselements zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen Stellung hin- und herbewegt werden,
so daß mit ihrer Hilfe innerhalb einer Körperhöhle biologisches Gewebe behandelt werden kann. Um während eines endoskopischen
Eingriffs unterschiedliche Werkzeuge einsetzen zu können, ist für die chirurgischen Rohrschaftinstrumente
ein Instrumentengriff mit einem Griffteil vorgesehen, das mit dem Rohrschaft lösbar verbindbar ist. Dadurch ist es möglich,
Rohrschäfte mit unterschiedlichen Arbeitsenden am Griffteil zu adaptieren.
• ·
A 53 694 u
23. Januar 1997
Die mittels derartiger chirurgischer Rohrschaftinstrumente durchgeführten endoskop!sehen Eingriffe gestalten sich teilweise
recht schwierig, da die jeweils erforderliche Positionierung des am distalen Ende des Rohrschafts angeordneten
Werkzeugs nur sehr schwer zu erzielen ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen
Instrumentengriff derart weiterzubilden, daß er eine einfachere Handhabung des chirurgischen Rohrschaftinstruments
ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einem Instrumentengriff der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Griff
im wesentlichen in Höhe der Längsachse des Rohrschafts eine Anlagefläche für die haltende Hand des Chirurgen aufweist.
Die erfindungsgemäße Konstruktion ermöglicht es dem Chirurgen, beim Halten des Instrumentengriffs seinen Unterarm in
eine mit der Längsachse des Rohrschafts ungefähr fluchtende Stellung zu bringen. Dadurch ist es dem Chirurgen möglich,
ohne weitere Kraftanstrengung sein Handgelenk um die Längsachse des Rohrschafts zu verdrehen. Eine derartige Ausgestaltung
des Instrumentengriffs ermöglicht bei damit verbundenem Rohrschaft eine beträchtlich vereinfachte Handhabung des somit
gebildeten chirurgischen Rohrschaftinstruments, da zum einen durch Verschwenken des Betätigungselements in an sich
bekannter Weise eine Betätigung des am distalen Ende des Rohrschafts angeordneten Werkzeugs ermöglicht wird und zum
anderen das Werkzeug ohne weiteres um die Längsachse des Rohrschafts verdreht werden kann. Da bei der Betätigung des
Rohrschaftinstrumentes der Unterarm des Chirurgen mit der Längsachse des Rohrschafts fluchtet, steht dem Chirurgen der
gesamte anatomisch bedingte Drehbereich seines Handgelenks
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für die Drehung des Rohrschafts und des daran gehaltenen Werkzeugs zur Verfügung.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn mittels des Instrumentengriffs dem Chirurgen verschiedene GreifStellungen ermöglicht
werden, so daß er während eines chirurgischen Eingriffs die jeweils geeignete GreifStellung auswählen kann. Zu diesem
Zweck ist bei einer vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen, daß der Griff nach Art eines Pistolengriffes umgreifbar ist.
Mit Hilfe eines derart ausgebildeten Pistolengriffes kann die Baulänge des Instrumentengriffs insgesamt stark verkürzt werden
und die auf das Handgelenk des Chirurgen wirkende Biegebeanspruchung wird verringert. Bei einem pistolenartig ausgebildeten
Griff mit Anlagefläche in Höhe der Längsachse des Rohrschafts kann der Chirurg zum einen den Griff an seinem
oberen, dem Schafthalter zugewandten Endbereich umfassen, so daß der Chirurg mit seinem Handballen die Anlagefläche des
Griffes aufnimmt und ein geradliniger Kraftfluß zwischen Unterarm, Handgelenk und Rohrschaft erzielt wird. Zum anderen
hat der Chirurg bei pistolenartig ausgebildetem Griff die Möglichkeit, den Griff an seinem unteren, dem Schafthalter
abgewandten Endbereich zu ergreifen, und damit bei sehr geringem Kraftaufwand ein relativ hohes Drehmoment auf den
Rohrschaft und das an seinem distalen Ende angeordnete Werkzeug auszuüben.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Griff schräg zur Längsachse des Rohrschafts ausgerichtet ist. Hierbei ist es
besonders günstig, wenn der Griff in einem Winkel von etwa 30° bzw. ungefähr 80° zur Längsachse des Rohrschafts ausgerichtet
ist. Eine derartige Ausrichtung lehnt sich an den natürlichen Griffwinkel der Hand des Chirurgen an, dieser auf
die Längsachse des Unterarms bezogene natürliche Griffwinkel
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beträgt ungefähr 70°. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, daß der Winkel zwischen dem Griff und der Längsachse des Rohrschafts ungefähr 45° beträgt. Es hat sich
herausgestellt, daß eine derartige Neigung des Griffes eine besonders gute Handhabung ermöglicht.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß die Anlagefläche des Griffes einen konkaven Übergangsbereich zwischen Griff und Schafthalter
umfaßt. Eine derartige konkave Ausgestaltung verhindert bei der Betätigung des Instrumentengriffs ein Abrutschen der
Hand des Chirurgen. Der konkave Übergangsbereich ist vorzugsweise oberhalb der Längsachse des Rohrschafts angeordnet, wodurch
die Handhabung des Instrumentengriffs zusätzlich verbessert wird.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Instrumentengriffs ist vorgesehen, daß das Betätigungselement
als um eine quer zur Längsachse des Rohrschafts ausgerichtete Achse verschwenkbarer Schwenkhebel ausgestaltet
ist, der eine erste Ringöffnung aufweist. Durch die Ausbildung einer Ringöffnung, die der Chirurg beispielsweise
mit seinem Mittel- und/oder Ringfinger durchgreifen kann, kann vom Chirurgen eine große Zug- und Schubkraft auf den
verschwenkbaren Schwenkhebel ausgeübt werden, die von diesem
üblicherweise über eine Zug- und Schubstange auf das am distalen Ende des Rohrschafts angeordnete Werkzeug übertragen
wird.
Hierbei ist es besonders günstig, wenn sich an die erste Ringöffnung auf der dem Griffteil abgewandten Seite des
Schwenkhebels ein bikonkaver Endabschnitt anschließt. Eine derartige Ausgestaltung ermöglicht eine besonders kontrollierte
Betätigung des Schwenkhebels, insbesondere dann, wenn
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nur relativ geringe Kräfte übertragen werden müssen. Hierzu kann der bikonkave Endabschnitt zwischen Ringfinger und kleinem
Finger aufgenommen werden.
Von Vorteil ist es, wenn eine zweite Ringöffnung am Griff angeordnet
ist, so daß in Kombination mit der am Schwenkhebel angeordneten ersten Ringöffnung eine Betätigung des Instrumentengriffs
nach Art einer Schere ermöglicht wird.
Die zweite Ringöffnung ist vorzugsweise am freien Endbereich des Griffes angeordnet, wobei sich der Endbereich in Richtung
auf den Schwenkhebel erweitert. Dies ermöglicht eine besonders materialsparende Ausgestaltung des Instrumentengriffs,
indem nur der die zweite Ringöffnung aufnehmende freie Endbereich des Griffes eine den Durchmesser der Ringöffnung überschreitende
Ausdehnung aufweist, während der dem Schafthalter zugewandte Bereich des Griffes schmäler ausgebildet ist. Mit
der so erzielten Materialersparnis ist eine Gewichtsverminderung des Instrumentengriffs verbunden, wodurch wiederum seine
Handhabung vereinfacht wird. Da der Griff lediglich auf seiner dem Schwenkhebel zugewandten Seite in seinem freien Endbereich
eine Erweiterung aufweist, nicht aber auf seiner dem Schwenkhebel abgewandten Seite, wird trotz der Ausgestaltung
des Griffes mit einer Ringöffnung neben einer scherenartigen Handhabung auch ein Umgreifen des Griffes nach Art einer Pistole
ermöglicht.
Um dem Chirurgen eine weitere Greifstellung zu ermöglichen, ist bei einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, daß der
freie Endbereich des Griffes in Höhe des bikonkaven Endabschnitts des Schwenkhebels diesem zugewandt eine konkav ausgebildete
Mulde aufweist. An der Mulde kann der Chirurg beispielsweise seinen kleinen Finger zur Anlage bringen, während
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er mit seinem Ringfinger die am Schwenkhebel angeordnete erste Ringöffnung durchgreift und mit Daumen und Zeigefinger
den Schafthalter in seinem proximalen Endbereich umgreift, wobei er seinen Handballen an der Anlagefläche des Griffes
anlegen kann.
Bevorzugt weist der Schafthalter ein fluchtend zur Längsachse
des Rohrschafts angeordnetes Schaftaufnähmeteil auf sowie ein
schräg zum Schaftaufnahmeteil ausgerichtetes Tragerelement,
an dem der Griff und das Betätigungselement gehalten sind. Der Griff ist dabei vorzugsweise am proximalen Endbereich des
Trägerelements gehalten, während dessen distaler Endbereich der verschwenkbaren Lagerung des Betätiguncjselements dient.
Bei einer kostengünstig herstellbaren Ausführungsform ist
vorgesehen, daß das Schaftaufnahmeteil,, das Trägerelement und
der Griff einstückig miteinander verbunden sind.
In vielen Fällen kommen bei endoskop!sehen Eingriffen bipolare
chirurgische Rohrschaftinstrumente zum Einsatz, die zum Schneiden und Koagulieren von biologischem Gewebe mittels
hochfrequenter Wechselströme ausgebildet sind. Zu diesem Zweck können beispielsweise die am distalen Ende des Rohrschafts
angeordneten, gegeneinander verschwenkbaren Backen elektrisch zueinander isoliert sein und zwei elektrische Pole
des Werkzeugs ausbilden, die über den bipolaren Rohrschaft mit einem am Instrumentengriff angeordneten bipolaren elektrischen
Anschlußelement verbunden sind,, an das ein elektrisches Versorgungsgerät anschließbar ist., Hierbei ist es besonders
vorteilhaft, wenn das bipolare elektrische Anschlußelement am proximalen Ende des Trägerelements angeordnet und
über das Trägerelement und das Schaftaufnahmeteil durchgreifende elektrische Verbindungselemente mit den beiden Polen
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des bipolaren Rohrschafts elektrisch verbindbar ist. Wie bereits erläutert, sind bipolare chirurgische Rohrschaftelemente
an sich bekannt. Die Anordnung des bipolaren elektrischen Anschlußelements am proximalen Ende des Trägerelements ermöglicht
es, den Stromanschluß über den Handrücken des Chirurgen zu führen. Der Chirurg erfährt somit bei der Handhabung des
erfindungsgemäßen Instrumentengriffs keine Behinderung durch das mit dem elektrischen Anschlußelement elektrisch verbindbare
Versorgungskabel. Das Versorgungskabel wird vielmehr ohne den Chirurgen zu behindern in proximale Richtung weggeleitet.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Instrumentengriffs ist vorgesehen, daß der Instrumentengriff im wesentlichen aus einem sterilisierbaren
Kunststoff gefertigt ist. Die Herstellung aus einem Kunststoffmaterial ermöglicht zum einen eine besonders kostengünstige
Fertigung und zum anderen eine nicht unwesentliche Gewichtsersparnis des Instrumentengriffs. Als Kunststoffmaterial
kann insbesondere ein hochtemperaturbeständiger Thermoplast zum Einsatz kommen. Als besonders günstig haben sich
hierbei Polyetherketon (PEK) und Polyetheretherketon (PEEK) erwiesen.
An dem erfindungsgemäßen Instrumentengriff können auf einfache
Weise beispielsweise mittels eines bekannten Kugelgesperres oder Kugelschnellverschlusses Rohrschäfte mit unterschiedlich
ausgestalteten Arbeitsenden, d.h. unterschiedlich ausgebildeten Werkzeugen, adaptiert werden, so daß dem Chirurgen
Rohrschaftinstrumente bereitgestellt werden, bei denen er die Wahl zwischen verschiedenen GriffStellungen hat, so
daß sich das chirurgische Instrument durch eine besonders gute Handhabung auszeichnet.
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Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung.
Es zeigen:
Figur 1: eine schematische Ansicht auf ein bipolares
chirurgisches Rohrschaftinstrument mit einem Instrumentengriff gemäß der vorliegenden Erfindung
und
Figur 2: eine vergrößerte Darstellung des Griffbe-
reichs des Rohrschaftinstrumentes.
In Figur 1 ist ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 belegtes Rohrschaftinstrument dargestellt mit einem Griffteil 12
und einem Rohrschaft 14, der mit dem Griffteil 12 lösbar verbindbar ist und an seinem distalen Ende ein Werkzeug 16 trägt
mit zwei um eine quer zur Längsachse 15 des RohrSchafts 14
ausgerichtete Achse verschwenkbaren Backen 17 und 18. Zur lösbaren Verbindung mit dem Rohrschaft 14 trägt das Griffteil
12 an seinem distalen Ende einen KugelschnellVerschluß 20.
Das Griffteil 12 umfaßt einen Schafthalter 22 mit einem fluchtend zum Rohrschaft 14 angeordneten Schaftaufnahmeteil
23 und einem schräg zur Längsachse des Rohrschafts 14 ausgerichteten Trägerteil 25, von dessen proximalem Endbereich ein
Griff 24 schräg absteht, der sich ausgehend vom Schafthalter 22 über die Längsachse 15 des Rohrschafts 14 hinaus erstreckt.
Ein Betätigungselement in Form eines Schwenkhebels 26 ist mittels einer Lagerschraube 29 um eine quer zur Längsachse
15 ausgerichtete Achse verschwenkbar am Trägerteil 25
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gelagert. In seinem der Lagerschraube 29 abgewandten Endbereich weist der Schwenkhebel 26 eine erste Ringöffnung 30
auf, an die sich eine bikonkave Verlängerung 31 anschließt.
Der Griff 24 weist in seinem dem Schafthalter 22 abgewandten freien Endbereich 32 eine zweite Ringöffnung 33 auf, wobei
sich der Griff 24 in Höhe seines freien Endbereichs 32 auf seiner dem Schwenkhebel 26 zugewandten Seite erweitert, während
er auf seiner dem Schwenkhebel 26 abgewandten Seite im wesentlichen geradlinig verläuft. Lediglich ein oberhalb der
Längsachse 15 des Rohrschafts 14 angeordneter Übergangsbereich 35 zwischen Griff 24 und Schafthalter 22 ist auf der
dem Schwenkhebel 26 abgewandten Seite des Griffes 24 konkav ausgestaltet und bildet zusammen mit einem sich an den Übergangsbereich
35 in Richtung auf den freien Endbereich 32 anschließenden Abschnitt des Griffes 24 eine ungefähr in Höhe
der Längsachse 15 des Rohrschafts 14 angeordnete Anlagefläche 36 für die haltende Hand des Chirurgen, der den Griff 24 ergreift.
In Höhe der bikonkaven Verlängerung des Schwenkhebels 26 weist der Griff 24 auf seiner dem Schwenkhebel 26 zugewandten
Seite in seinem freien Endbereich 32 eine konkave Mulde 37 auf.
Der Griff 24 ist schräg zur Längsachse 15 des Rohrschafts 14 ausgerichtet, wobei der Winkel &agr; zwischen der Längsachse 15
des Rohrschafts 14 und der Längsachse 39 des Griffes 24 ungefähr 45° beträgt.
Der Rohrschaft 14 umfaßt ein von einem in der Zeichnung nicht dargestellten Kunststoffmantel umhülltes metallisches Außenrohr
41, in dem eine Schub- und Zugstange 43 verschieblich gehalten ist, wobei letztere gegenüber dem Außenrohr 41 elektrisch
isoliert ist. Die beiden genannten Teile bilden je-
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wells einen elektrischen Pol des Rohrschafts 14, die jeweils mit einer der Backen 17 und 18 des Werkzeugs 16 elektrisch in
Verbindung stehen, wobei die beiden Backen 17 und 18 elektrisch zueinander isoliert gehalten sind.
Die Betätigung des Werkzeugs 16, d.h. eine Öffnungs- und/oder Schließbewegung der Backen 17 und 18, erfolgt durch Verschieben
der Schub- und Zugstange 43 in Richtung der Längsachse des Rohrschafts 14. Um die Längsbewegung der Schub- und
Zugstange 43 auf eine Schwenkbewegung der Backen 17 und 18 zu übertragen, steht die Schub- und Zugstange 43 über ein an
sich bekanntes und in Figur 1 nur schematisch dargestelltes Gelenk 45 mit den Backen 17 und 18 mechanisch in Verbindung.
Die Schub- und Zugstange 43 trägt an ihrem proximalen Ende
einen Verbindungszapfen 47 mit einem kugelförmigen Kopf 48, der in an sich bekannter und deshalb in der Zeichnung nicht
dargestellter Weise in eine korrespondierende Aufnahme des Schwenkhebels 26 eintaucht und in dieser Aufnahme in üblicher
Weise derart gehalten ist, daß durch Verschwenken des Schwenkhebels 26 um die Achse der Lagerschraube 29 in Richtung
auf den Griff 24 eine in proximale Richtung gerichtete Zugkraft auf die Schub- und Zugstange 43 ausgeübt wird, während
ein Verschwenken des Schwenkhebels 26 in die dem Griff 24 abgewandte Richtung eine Schubbeaufschlagung der Schub-
und Zugstange 43 zur Folge hat. Befindet sich der Schwenkhebel 26 in seiner dem Griff 24 abgewandten Endstellung, so
fluchtet die den Kopf 48 des Verbindungszapfens 47 aufnehmende Aufnahme des Schwenkhebels 26 mit der Längsachse 15 des
Rohrschafts 14, so daß der Kopf 48 in distale Richtung aus der in der Zeichnung nicht dargestellten Aufnahme herausgezogen
bzw. in proximale Richtung in die Aufnahme eingeführt werden kann.
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Die lösbare Verbindung des Rohrschafts 14 mit dem Griffteil 12 erfolgt, wie bereits erwähnt, mittels des an sich bekannten
und in der Zeichnung nur schematisch dargestellten Kugelschnellverschlusses 20. Dieser bildet ein übliches Kugeigesperre,
das durch Verschieben einer verschieblich an dem Schaftaufnahmeteil 23 gehaltenen Schiebehülse 52 gelöst bzw.
gesperrt werden kann. Zum Herstellen einer Verbindung zwischen dem Rohrschaft 14 und dem Griffteil 12 wird die Schiebehülse
52 so weit in distale Richtung längs des Schaftaufnahmeteils 23 verschoben, daß das Außenrohr 41 des Rohrschafts
14 in das Schaftaufnahmeteil 23 eingeführt und die Schub- und Zugstange 43 das Schaftaufnahmeteil 23 durchgreifend,
wie voranstehend beschrieben, mit dem Schwenkhebel 26 verbunden werden kann. Anschließend wird die Schiebehülse 52
in proximale Richtung verschoben und dadurch der Kugel-Schnellverschluß
20 in seine sperrende Stellung überführt. In dieser Stellung ist das Außenrohr 41 unverschieblich am
Schaftaufnahmeteil 23 des Griffteils 12 gehalten, während die Schub- und Zugstange 43 durch Verschwenken des Schwenkhebels
26 zum Betätigen des Werkzeugs 16 längs der Längsachse 15 des Rohrschafts 14 verschoben werden kann.
An seinem proximalen Ende trägt der Schafthalter 22 einen bipolaren
Anschlußstecker 54, der mit einer in der Zeichnung nicht dargestellten, korrespondierenden Anschlußbuchse eines
in der Zeichnung ebenfalls nicht dargestellten elektrischen Verbindungskabels verbindbar ist. Der Anschlußstecker 54
weist zwei Kontaktstifte 55 und 56 auf, die in an sich bekannter Weise über in der Zeichnung nicht dargestellte elektrische
Verbindungsmittel mit dem metallischen Außenrohr 41 bzw. mit der ebenfalls aus Metall gefertigten Schub- und
Zugstange 43 des Rohrschafts 14 in elektrischer Verbindung
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stehen. Dadurch ist es möglich, die beiden elektrisch isoliert zueinander gehaltenen Backen 17 und 18 mit einer hohen
elektrischen Wechselspannung zu beaufschlagen, so daß von den beiden Backen 17 und 18 erfaßtes biologisches Gewebe geschnitten
und/oder koaguliert werden kann.
Der sich über die Längsachse 15 des Rohrschafts 14 hinaus erstreckende
Griff 24, der etwa in Höhe der Längsachse 15 die Anlagefläche 36 aufweist, ermöglicht eine besonders einfache
Handhabung des Rohrschaftinstrumentes 10. Die Handhabung wird dadurch erleichtert, daß der Chirurg seinen Unterarm in eine
mit der Längsachse 15 des Rohrschafts 14 fluchtende Stellung bringen kann, indem er den Griff 24 in seinem dem Schafthalter
22 zugewandten Endbereich ergreift, wobei er vorteilhafterweise seinen Handballen an der Anlagefläche 36 zur Anlage
bringt und mit Daumen und Zeigefinger den proximalen Endbereich des Schafthalters 22 umgreift, während er beispielsweise
mit seinem Ringfinger die erste Ringöffnung 30 durchgreift und seinen kleinen Finger an der bikonkaven Verlängerung 31
zur Anlage bringt.
Da sowohl der Schwenkhebel 26 als auch der Griff 24 jeweils eine Ringöffnung aufweisen, kann das Rohrschaftinstrument 10
vom Chirurgen auch nach Art einer Schere mit Zeigefinger und Daumen betätigt werden. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung
des Rohrschaftinstrumentes 10 mit dem Griffteil 12 gibt dem Chirurgen somit die Möglichkeit an die Hand, die während eines
endoskopischen Eingriffs für eine optimale Handhabung jeweils günstigste GreifStellung zu wählen.
Claims (18)
1. Instrumentengriff für ein chirurgisches Rohrschaftinstrument mit einem Griffteil und einem Betätigungselement,
wobei das Griffteil einen Schafthalter umfaßt, der mit einem Rohrschaft lösbar verbindbar ist, sowie einen
von dem Schafthalter abstehenden Griff und wobei das Betätigungselement zum Betätigen eines am distalen Ende
des Rohrschafts angeordneten Werkzeugs verschwenkbar am Griffteil gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Griff (24) ungefähr in Höhe der Längsachse (15) des Rohrschafts (14) eine Anlagefläche (36) für die haltende
Hand des Chirurgen aufweist.
2. Instrumentengriff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Griff (24) nach Art eines Pistolengriffes umgreifbar ist.
3. Instrumentengriff nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Griff (24) schräg zur Längsachse (15) des Rohrschafts (14) ausgerichtet ist.
4. Instrumentengriff nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Griff (24) in einem Winkel (&agr;) von etwa 30° bis ungefähr 80° zur Längsachse (15) des Rohrschafts
(14) ausgerichtet ist.
5. Instrumentengriff nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (&agr;) zwischen Griff (24) und Längsachse
(15) des Rohrschafts (14) uncjefähr 45° beträgt.
A 53 694 U
23. Januar 1997
- 14 -
6. Instrumentengriff nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (36) einen konkaven Übergangsbereich (35) zwischen Griff (24)
und Schafthalter (22) umfaßt.
7. Instrumentengriff nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement als um eine quer zur Längsachse (15) des Rohrschafts
(14) ausgerichtete Achse verschwenkbarer Schwenkhebel (26) ausgestaltet ist, der eine erste Ringöffnung (30)
aufweist.
8. Instrumentengriff nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich an die erste Ringöffnung (30) an der dem
Griffteil (12) abgewandten Seite des Schwenkhebels (26) ein bikonkaver Endabschnitt (31) anschließt.
9. Instrumentengriff nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß eine zweite Ringöffnung (33) am Griff (24) angeordnet ist zum Betätigen des Instrumentengriffs
nach Art einer Schere.
10. Instrumentengriff nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Ringöffnung (33) am freien Endbereich
(32) des Griffes (24) angeordnet ist, wobei sich der freie Endbereich (32) in Richtung auf den Schwenkhebel
(26) erweitert.
11. Instrumentengriff nach Anspruch 10,. dadurch gekennzeichnet,
daß der freie Endbereich (32) des Griffes (24) in Höhe des bikonkaven Endabschnitts (31) des Schwenkhebels
(26) diesem zugewandt eine konkav ausgebildete Mulde (37) aufweist.
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A 53 694 u
23. Januar 1997
- 15 -
12. Instrumentengriff nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schafthalter (22)
ein fluchtend zur Längsachse (15) des Rohrschafts (14) angeordnetes Schaftaufnahmeteil (23) aufweist sowie ein
schräg zum Schaftaufnahmeteil (23) ausgerichtetes Trägerelement
(25), an dem der Griff (24) und das Betätigungselement (26) gehalten sind.
13. Instrumentengriff nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaftaufnahmeteil (23), das Trägerelement
(25) und der Griff (24) einstückig miteinander verbunden sind.
14. Instrumentengriff nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet,
daß am proximalen Ende des Trägerelements (25) ein bipolares elektrisches Anschlußelement (54) angeordnet
ist, das über das Trägerelemejnt (25) und das Schaftaufnahmeteil (23) durchgreif endei elektrische Verbindungselemente
mit den beiden Polen eines bipolar ausgestalteten Rohrschafts elektrisch verbindbar ist.
15. Instrumentengriff nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Instrumentengriff im wesentlichen aus einem sterilisierbaren Kunststoffmaterial
gefertigt ist.
16. Instrumentengriff nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Instrumentengriff im wesentlichen aus einem hochtemperaturbeständigen
Thermoplast, insbesondere aus Polyetherketon (PEK) oder Polyetheretherketon (PEEK) geferticjt ist.
A 53 694 u
23. Januar 1997
- 16 -
17. Chirurgisches Rohrschaftinstrument (10) mit einem Rohrschaft (14), einem am distalen Ende des Rohrschafts (14)
angeordneten Werkzeug (16) und mit einem Instrumentengriff nach einem der voranstehenden Ansprüche.
18. Chirurgisches Rohrschaftinstrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohrschaft (14) bipolar
ausgestaltet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29701170U DE29701170U1 (de) | 1997-01-24 | 1997-01-24 | Instrumentengriff |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29701170U DE29701170U1 (de) | 1997-01-24 | 1997-01-24 | Instrumentengriff |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE29701170U1 true DE29701170U1 (de) | 1997-03-20 |
Family
ID=8034976
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE29701170U Expired - Lifetime DE29701170U1 (de) | 1997-01-24 | 1997-01-24 | Instrumentengriff |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE29701170U1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP1941840A1 (de) | 2007-01-08 | 2008-07-09 | Aesculap AG & Co. KG | Chirurgisches Instrument |
EP2106759B1 (de) * | 2008-03-31 | 2017-03-15 | Karl Storz GmbH & Co. KG | Medizinisches Instrument mit flexiblem Einsatz |
-
1997
- 1997-01-24 DE DE29701170U patent/DE29701170U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP1941840A1 (de) | 2007-01-08 | 2008-07-09 | Aesculap AG & Co. KG | Chirurgisches Instrument |
EP2106759B1 (de) * | 2008-03-31 | 2017-03-15 | Karl Storz GmbH & Co. KG | Medizinisches Instrument mit flexiblem Einsatz |
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R207 | Utility model specification |
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