DE10151463B4 - Randlose Brille - Google Patents
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Abstract
Randlose Brille mit zwei Brillengläsern, einer mit beiden Brillengläsern verbundenen Brücke, einer ersten Backe (8), die mit dem einen der Brillengläser (2) an dessen von der Brücke abgewandtem Abschnitt verbunden ist, und einer zweiten Backe, die mit dem anderen der Brillengläser an dessen von der Brücke abgewandtem Abschnitt verbunden ist, wobei zum Verbinden der Brücke und/oder der zwei Backen mit dem jeweiligen Brillenglas (2) dieses ein von seiner Vorderseite (4) zu seiner Rückseite (2) verlaufendes erstes Durchgangsloch aufweist und die Brücke und/oder jede der zwei Backen einen an der Vorderseite oder der Rückseite des Brillenglases anliegenden Anlageabschnitt (10) sowie einen mit dem Anlageabschnitt einstückig ausgebildeten Zapfen (16) aufweist/aufweisen, der in das erste Durchgangsloch eingesetzt ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass das erste Durchgangsloch (22) ein unrundes Querschnittsprofil hat,
dass der Zapfen (16) ein unrundes Querschnittsprofil hat, das mit dem Querschnittsprofil des ersten Durchgangsloches übereinstimmt,
dass im Zapfen und...
dadurch gekennzeichnet,
dass das erste Durchgangsloch (22) ein unrundes Querschnittsprofil hat,
dass der Zapfen (16) ein unrundes Querschnittsprofil hat, das mit dem Querschnittsprofil des ersten Durchgangsloches übereinstimmt,
dass im Zapfen und...
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine randlose Brille mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
- Eine solche Brille ist bekannt. Bei dieser bekannten Brille ist das erste Durchgangsloch ein kreiszylindrisches Loch und ist der Zapfen ein kreiszylindrischer Zapfen. Der Zapfen ist durch Kleben mittels eines Klebemittels im ersten Durchgangsloch fixiert. Diese Art der Verbindung zwischen Brücke und Backen einerseits und Brillengläsern andererseits hat sich als hinreichend zuverlässig erwiesen. Allerdings können Probleme dann auftreten, wenn die Klebung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird. Ferner ist beobachtet worden, dass dann, wenn die Brille unsachgemäß behandelt wird, der Zapfen am Übergang zum Anlageabschnitt angebrochen oder abgeschert worden ist.
- Die
US 6170950 B1 offenbart eine randlose Brille mit zwei Brillengläsern, einer mit beiden Brillengläsern verbundenen Brücke, einer ersten Backe, die mit dem einen der Brillengläser an dessen von der Brücke abgewandtem Abschnitt verbunden ist, und einer zweiten Backe, die mit dem anderen der Brillengläser an dessen von der Brücke abgewandtem Abschnitt verbunden ist. Zum Verbinden der Brücke und der zwei Backen mit dem jeweiligen Brillenglas hat dieses ein von seiner Vorderseite zu seiner Rückseite verlaufendes erstes Durchgangsloch und die Brücke und jede der zwei Backen hat einen an der Vorderseite des Brillenglases anliegenden Anlageabschnitt sowie einen mit dem Anlageabschnitt einstückig ausgebildeten Zapfen, der in das erste Durchgangsloch eingesetzt ist. Das erste Durchgangsloch und der Zapfen haben ein unrundes Querschnittsprofil, so dass das Querschnittsprofil des Durchgangslochs mit dem Querschnittsprofil des Zapfens übereinstimmt. Im Zapfen ist eine Bohrung vorgesehen, in die eine Schraube eingesetzt ist, die einen Kopf aufweist, der mit seiner Unterseite am Brillenglas auf dessen vom Anlageabschnitt abgewandter Seite anliegt. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine randlose Brille mit verbesserter Montageeigenschaft zu schaffen, bei der die Verbindung zwischen dem jeweiligen Brillenglas und der Brücke und/oder den Backen stets zuverlässig fest ist und hohe mechanische Festigkeit auch bei vergleichsweise hoher Belastung aufweist. - Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Brille gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
- Bei der erfindungsgemaßen Brille sind die Brücke und/oder die Backe einerseits und das Brillenglas andererseits fest miteinander verbunden, ohne dass hierzu eine Verklebung erforderlich ist, so dass sich eine fehlerhafte Verklebung nicht auf die Festigkeit der Verbindung auswirken kann. Die Drehsicherung, d. h. die Verhinderung einer Relativdrehung zwischen Brucke bzw. Backe und Brillenglas, ist bei der bekannten Brille durch das Klebemittel bewirkt. Bei der erfindungsgemaßen Brille ist die Drehsicherung durch Formschluss zwischen dem Zapfen und dem ersten Durchgangsloch erreicht, nämlich dadurch, dass sowohl das erste Durchgangsloch als auch der Zapfen ein unrundes Querschnittsprofil haben und diese Querschnittsprofile übereinstimmen. Das unrunde Querschnittsprofil des Zapfens erhöht dessen Widerstand gegen Torsion und beugt somit einem Bruch bzw. einem Abscheren des Zapfen am Ubergang zum Anlageabschnitt vor. Zudem besteht ein Vorteil der erfindungsgemäßen Brille darin, dass bei dieser die Funktion der Drehsicherung und die Funktion der Festhaltung, d. h. der Fixierung der Brücke bzw. der Backe am Brillenglas in Axialrichtung des Zapfens, voneinander getrennt sind. Die letztgenannte Funktion wird vom Stift mit seinem Kopf ausgeübt, und die erstgenannte Funktion wird vom Zapfen mit seinem unrunden Querschnittsprofil im Zusammenwirken mit dem unrunden ersten Durchgangsloch ausgeübt. Die Drehsicherung ist somit unabhangig davon gewahrleistet, wie fest das Brillenglas zwischen dem Anlageabschnitt und dem Kopf des Zapfens eingespannt ist.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteranspruchen gekennzeichnet.
- Eine bevorzugte Ausfuhrungsform der Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
-
1 eine Draufsicht, teilweise im Schnitt, auf den linken Abschnitt einer Ausführungsform der erfindungsgemaßen Brille; -
2 eine perspektivische Ansicht einer Backe der Brille gemaß1 ; -
3 eine Schnittdarstellung gemäß A-B in1 in etwas vergroßertem Maßstab; -
4 in1 ahnlicher Darstellung einen Zustand wahrend der Montage der Brille gemaß1 ; und -
5 in1 ahnlicher Darstellung einen weiteren, auf den Zustand gemäß4 folgenden Zustand während der Montage der Brille gemäß1 . -
1 zeigt in Draufsicht, teilweise im Schnitt, den linken Abschnitt einer randlosen Brille gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die Brille umfasst ein linkes Brillenglas2 mit einer Vorderseite4 und einer Rückseite6 sowie eine erste, linke Backe8 , die mit dem in1 gezeigten Abschnitt des Brillenglases2 verbunden ist. - Die Backe
8 ist in2 perspektivisch in dem Zustand dargestellt, in dem sie sich vor dem Verbinden mit dem Brillenglas2 befindet. Die Backe8 ist ein einstückig aus einem spritzgießfähigen Kunststoffmaterial hergestelltes Bauteil und umfasst einen Anlageabschnitt10 , der beim dargestellten Ausführungsbeispiel die Form einer flachen Leiste hat, eine sich an den Anlageabschnitt10 anschließenden, bogenförmig gekrümmten Abschnitt12 und einen sich an den gekrümmten Abschnitt12 anschließenden Gelenkabschnitt14 , der dazu bestimmt ist, mit einem entsprechend ausgebildeten Gelenkabschnitt eines nicht dargestellten Bügels der Brille verbunden zu werden. - Von der in
2 sichtbaren Rückseite des Anlageabschnitts10 geht ein gerader Zapfen16 aus. Der Zapfen16 hat ein unrundes Querschnittsprofil, das durch zwei sich teilweise überlappende Kreise definiert ist, wie dies insbesondere in der Schnittdarstellung gemäß3 erkennbar ist. Im Zapfen16 ist ein Durchgangsloch18 ausgebildet, das sich in Axialrichtung des Zapfens16 durch diesen und durch den Anlageabschnitt10 erstreckt. - Im Brillenglas
2 ist ein von dessen Vorderseite4 zu dessen Ruckseite6 und parallel zum Rand20 des Brillenglases2 verlaufendes Durchgangsloch22 ausgebildet. Wie3 zeigt, hat das Durchgangsloch22 ein unrundes Querschnittsprofil, das mit dem unrunden Querschnittsprofil des Zapfens16 übereinstimmt und beim dargestellten Ausführungsbeispiel demzufolge ebenfalls durch zwei sich teilweise überlappende Kreise definiert ist. Das Durchgangsloch22 und der Zapfen16 sind derart dimensioniert, dass im montierten, in1 gezeigten Zustand der Brille kein Spiel oder geringes Spiel vorhanden ist, also eine Übergangspassung oder eine Spielpassung vorliegt. Eine Presspassung kann auch vorgesehen sein, wobei jedoch in diesem Fall die Pressung zwischen der Oberfläche des Zapfens16 und der Oberfläche des Durchgangslochs22 nicht so hoch werden darf, dass dadurch die Gefahr eines Bruches des Brillenglases2 hervorgerufen würde. - Bei der montierten Brille befindet sich der Anlageabschnitt
10 der Backe8 in Anlage an der Vorderseite4 des Brillenglases2 und ist der Zapfen16 im Durchgangsloch22 angeordnet. Wie1 erkennen läßt, verläuft die freie, in1 unten angeordnete Stirnflache des Zapfens16 bündig mit der Rückseite6 des Brillenglases. In das Durchgangsloch18 im Zapfen16 ist ein Stift24 eingesetzt. Der Stift24 besteht beim dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem spritzgießfähigen Kunststoffmaterial und umfasst einen geraden, kreiszylindrischen Schaft26 sowie einen Kopf28 . Der Schaft26 und das Durchgangsloch18 sind derart dimensioniert, dass zwischen diesen eine Presspassung vorliegt, so dass der Schaft26 und dadurch der Stift24 im Durchgangsloch18 durch Kraftschluss fixiert sind. Der Kopf28 des Stiftes24 hat eine linsenförmige Oberseite und einen solchen Durchmesser, dass seine Unterseite zumindest teilweise radial den Zapfen16 überragt und an der Rückseite6 des Brillenglases2 anliegt. Das vom Kopf28 des Stiftes26 abgewandte Stiftende hat eine Oberfläche, die bundig mit der vom Brillenglas2 abgewandten Oberflache des Anlageabschnitts10 verläuft, wie dies in1 gezeigt ist. - Auf vorstehend beschriebene Weise ist die Backe
8 fest und zuverlassig mit dem Brillenglas2 verbunden. Aufgrund des Eingriffs zwischen dem Zapfen16 mit dem unrunden Querschnittsprofil und dem Durchgangsloch22 mit dem ebenfalls unrunden Querschnittsprofil gleicher Gestalt können das Brillenglas2 und die Backe8 relativ zueinander nicht um die Achse des Zapfens16 gedreht werden, so dass auf diese Weise eine durch Formschluss bewirkte Drehsicherung vorhanden ist. Das Brillenglas2 ist zwischen dem Anlageabschnitt10 und dem Kopf28 des Stiftes24 eingespannt, so dass die Backe8 und das Brillenglas2 auch in Richtung der Achse des Zapfens16 relativ zueinander zuverlässig fixiert sind. - Im Folgenden wird erlautert, wie die Backe
8 am Brillenglas2 montiert wird, damit die Backe8 und das Brillenglas2 in der in1 gezeigten Weise miteinander verbunden sind. - Zunächst wird im Brillenglas
2 das Durchgangsloch22 mit dem zuvor beschriebenen unrunden Querschnittsprofil ausgebildet. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass im Brillenglas mittels eines Bohrers zwei Bohrungen derart ausgebildet werden, dass die zweite Bohrung die erste Bohrung teilweise überdeckt. - Die Backe
8 wird mit der in2 gezeigten Gestalt gefertigt. Wie2 erkennen läßt, hat dabei der Zapfen16 Überlänge, d. h. eine Länge, die größer ist als die Länge des Zapfens im montierten Zustand der Brille. Der Zapfen16 wird sodann von der Vorderseite14 des Brillenglases2 aus in das Durchgangsloch22 im Brillenglas gesteckt, und der Anlageabschnitt10 wird bis in Anlage an der Vorderseite4 des Brillenglases2 geschoben bzw. gedrückt. Wegen der anfänglichen Uberlange des Zapfens16 steht dieser danach von der Rückseite6 des Brillenglases2 vor. Dieser Überstand wird auf geeignete Weise entfernt, d. h. der Zapfen16 wird derart abgelängt, dass seine freie Stirnfläche bundig mit der Rückseite6 des Brillenglases2 verläuft. Die sich dadurch ergebende Anordnung aus der Backe8 und dem Brillenglas2 ist in4 dargestellt. - Um den Stift
24 zu bilden, wird zunächst ein Stiftrohling30 hergestellt, wie er in4 gezeigt ist. Der Stiftrohling30 weist den Kopf28 und den Schaft26 des Stiftes24 auf, wobei der Schaft26 jedoch Überlänge hat, d. h. länger ist als der Schaft26 des Stiftes24 im montierten Zustand der Brille. Wie in4 erkennbar ist, schließt sich an den Schaft26 ein Schaftabschnitt32 an, der einen geringeren Durchmesser als der Schaft26 und einen geringeren Durchmesser als das Durchgangsloch18 im Zapfen16 hat. Der Übergang zwischen den Schaft26 und dem Schaftabschnitt32 ist sich konisch verjüngend ausgebildet. Auf den Schaftabschnitt32 folgt ein sich konisch verjüngendes Ende34 . - Nachdem der Zapfen
16 in das Durchgangsloch22 gesteckt und abgelängt worden ist, wie dies zuvor beschrieben wurde, wird der Stiftrohling30 von unten in4 in das Durchgangsloch18 eingefuhrt, wie dies in4 gezeigt ist. Dieser Montageschritt wird dadurch erleichtert, dass der Schaftabschnitt32 einen geringeren Durchmesser hat als das Durchgangsloch18 . Im Anschluss an den in4 gezeigten Zustand wird der Stiftrohling30 vollständig in das Durchgangsloch18 eingeschoben oder eingezogen, bis sich der in5 dargestellte Zustand ergibt. Dabei kann der Schaftabschnitt32 dazu genutzt werden, den Stiftrohling30 in das Durchgangsloch18 einzuziehen, indem der Stiftabschnitt32 mittels eines Werkzeugs erfasst wird und mittels des Werkzeugs am Stiftrohling30 gezogen wird. - Aufgrund der Tatsache, dass der Stift
24 und somit auch der Stiftrohling30 aus einem geeignet gewählten Kunststoffmaterial gefertigt ist, ist der Stift24 in gewissem Ausmaß verformbar. Dies fuhrt dazu und wird dazu ausgenutzt, dass der Kopf28 beim Einziehen bzw. Eindrücken des Stiftrohlings30 bis in die in5 gezeigte Position soweit bezüglich der Achse des Stiftrohlings30 geneigt bzw. schräggestellt wird, dass die Unterseite des Kopfes28 nicht nur punktförmig sondern im wesentlichen uber den gesamten Umfang des Kopfes28 an der Rückseite6 des Brillenglases2 anliegt. - Im Anschluss an den in
5 gezeigten Montagezustand wird der Stiftrohling30 derart abgelenkt, dass das freie Ende des Schaftes26 bündig mit der vom Brillenglas2 abgewandten Oberfläche des Anlageabschnitts10 verläuft, wie dies in1 gezeigt ist. Damit ist dann die Montage der Backe8 am Brillenglas2 bzw. das Verfahren zum Verbinden der Backe8 mit dem Brillenglas2 beendet. - Die vorstehend beschriebene Ausführungsform der erfindungsgemäßen randlosen Brille weist ferner ein rechtes Brillenglas sowie eine zweite, rechte Backe auf, die nicht dargestellt sind. Die zweite Backe ist am zweiten Brillenglas auf gleiche Weise verbunden, wie dies vorstehend für die erste, linke Backe und das linke Brillenglas
2 erläutert worden ist. - Ferner weist die beschriebene Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brille eine nicht dargestellte Brücke auf, die ebenfalls auf sinngemäß gleiche Weise mit den beiden Brillengläsern verbunden ist, wie es vorstehend für die Verbindung zwischen dem linken Brillenglas und der linken Backe beschrieben worden ist.
- Abweichend von der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ist es möglich, nicht alle Verbindungen zwischen der Brücke, den Backen und den Brillengläsern auf vorstehend beschriebene Weise auszubilden, sondern beispielsweise lediglich die Verbindungen zwischen den Backen und den Brillengläsern oder zwischen der Brucke und den Brillengläsern.
- Beim vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel ist der Anlageabschnitt auf der Vorderseite des Brillenglases angeordnet und ist der Kopf des Stiftes auf der Ruckseite des Brillenglases angeordnet. Abweichend von dieser Anordnung ist es moglich, den Anlageabschnitt auf der Rückseite des Brillenglases und den Kopf des Stiftes auf dessen Vorderseite anzuordnen.
- Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ist der Schaft des Stiftes im Durchgangsloch im Zapfen durch Kraftschluss fixiert. Abweichend hiervon kann diese Fixierung durch Formschluss erfolgen, beispielsweise dadurch, dass der Schaft mit einem Außengewinde oder andersartigen Rastvorsprüngen versehen wird.
- Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform besteht der Stift aus einem Kunststoffmaterial. Abweichend hiervon kann der Stift aus einem metallischen Werkstoff bestehen, sofern dessen Duktilität hinreichend ist, um die gewünschte Verformung des Kopfes des Stiftes bis in Anlage an der Vorder- oder Rückseite des Brillenglases zu ermöglichen.
- Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ist der Zapfen abgelangt worden, nachdem er in das erste Durchgangsloch eingesteckt worden ist. Abweichend hiervon kann der Zapfen abgelangt werden, bevor er in das erste Durchgangsloch gesteckt wird. Da es dabei üblicherweise nicht möglich sein dürfte, den Zapfen genau so abzulängen, dass seine freie Stirnfläche nach dem Einstecken des Zapfens in das erste Durchgangsloch bündig mit der vom Anlageabschnitt abgewandten Seite des Brillenglases verläuft, liegt die freie Stirnfläche in diesem Fall innerhalb des ersten Durchgangsloches. Ferner kann die Backe von Vornherein so hergestellt werden, dass der Zapfen keine Uberlange hat, sondern eine Lange hat, aufgrund derer er bei den in Betracht kommenden Brillengläsern innerhalb des ersten Durchgangsloches endet.
- Ferner sind auch die weiteren sich aus den Patentansprüchen ergebenden Abwandlungen der vorstehend beschriebenen Ausfuhrungsform der erfindungsgemäßen randlosen Brille möglich.
- Eine randlose Brille mit zwei Brillengläsern, einer Brucke und zwei Backen weist zum Verbinden der Brücke und/oder der zwei Backen mit dem jeweiligen Brillenglas in diesem ein von seiner Vorderseite zu seiner Rückseite verlaufendes erstes Durchgangsloch auf. Die Brücke und/oder die Backe weist einen an der Vorderseite oder der Rückseite des Brillenglases anliegendenden Anlageabschnitt sowie einen mit dem Anlageabschnitt einstückig ausgebildeten Zapfen auf, der in das erste Durchgangsloch eingesetzt ist. Das erste Durchgangsloch und der Zapfen haben übereinstimmende unrunde Querschnittsprofile. Im Zapfen und im Anlageabschnitt ist ein zweites Durchgangsloch ausgebildet, in das ein Stift eingesetzt ist, der einen Kopf aufweist, der mit seiner Unterseite am Brillenglas auf dessen vom Anlageabschnitt abgewandter Seite anliegt.
Claims (13)
- Randlose Brille mit zwei Brillengläsern, einer mit beiden Brillengläsern verbundenen Brücke, einer ersten Backe (
8 ), die mit dem einen der Brillengläser (2 ) an dessen von der Brücke abgewandtem Abschnitt verbunden ist, und einer zweiten Backe, die mit dem anderen der Brillengläser an dessen von der Brücke abgewandtem Abschnitt verbunden ist, wobei zum Verbinden der Brücke und/oder der zwei Backen mit dem jeweiligen Brillenglas (2 ) dieses ein von seiner Vorderseite (4 ) zu seiner Rückseite (2 ) verlaufendes erstes Durchgangsloch aufweist und die Brücke und/oder jede der zwei Backen einen an der Vorderseite oder der Rückseite des Brillenglases anliegenden Anlageabschnitt (10 ) sowie einen mit dem Anlageabschnitt einstückig ausgebildeten Zapfen (16 ) aufweist/aufweisen, der in das erste Durchgangsloch eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Durchgangsloch (22 ) ein unrundes Querschnittsprofil hat, dass der Zapfen (16 ) ein unrundes Querschnittsprofil hat, das mit dem Querschnittsprofil des ersten Durchgangsloches übereinstimmt, dass im Zapfen und im Anlageabschnitt ein zweites Durchgangsloch (18 ) ausgebildet ist, das sich in Axialrichtung des Zapfens (16 ) durch diesen und durch den Anlageabschnitt (10 ) erstreckt, und dass in das zweite Durchgangsloch ein Stift (24 ) eingesetzt ist, der einen Kopf (28 ) aufweist, der mit seiner Unterseite am Brillenglas (2 ) auf dessen vom Anlageabschnitt (10 ) abgewandter Seite anliegt, wobei das vom Kopf (28 ) des Stiftes (24 ) abgewandte Stiftende bündig mit der vom Brillenglas (2 ) abgewandten Oberfläche des Anlageabschnitts (10 ) verläuft. - Brille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anlageabschnitt (
10 ) und der Zapfen (16 ) aus Kunststoffmaterial bestehen. - Brille nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die übereinstimmenden unrunden Querschnittsprofile von erstem Durchgangsloch (
22 ) und Zapfen (16 ) jeweils ein durch zwei sich teilweise überlappende Kreise definiertes Profil sind. - Brille nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die übereinstimmenden unrunden Querschnittsprofile von erstem Durchgangsloch und Zapfen jeweils ein flachovales Profil mit geraden Langseiten sind.
- Brille nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem ersten Durchgangsloch (
22 ) und dem Zapfen (16 ) eine Übergangspassung vorhanden ist. - Brille nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem ersten Durchgangsloch (
22 ) und dem Zapfen (16 ) eine Spielpassung vorhanden ist. - Brille nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die freie Stirnfläche des Zapfens (
16 ) bündig mit der vom Anlageabschnitt (10 ) abgewandten Seite des Brillenglases (2 ) verläuft. - Brille nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift im zweiten Durchgangsloch durch Formschluss fixiert ist.
- Brille nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift ein Außengewinde aufweist.
- Brille nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift (
24 ) im zweiten Durchgangsloch (18 ) durch Kraftschluss fixiert ist. - Brille nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift (
24 ) aus Kunststoffmaterial besteht. - Brille nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite des Kopfes (
28 ) des Stiftes (24 ) linsenförmig ist. - Brille nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Anlageabschnitt (
10 ) auf der Vorderseite (4 ) des Brillenglases (2 ) angeordnet ist.
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