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DE10133693B4 - Torsionsschwingungsdämpfer - Google Patents

Torsionsschwingungsdämpfer Download PDF

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DE10133693B4
DE10133693B4 DE10133693.4A DE10133693A DE10133693B4 DE 10133693 B4 DE10133693 B4 DE 10133693B4 DE 10133693 A DE10133693 A DE 10133693A DE 10133693 B4 DE10133693 B4 DE 10133693B4
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torsional vibration
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Johann Jäckel
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Schaeffler Technologies AG and Co KG
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Abstract

Torsionsschwingungsdämpfer mit einem antriebsseitigen Übertragungselement (3) und einem abtriebsseitigen Übertragungselement (4), die entgegen einer zwischen diesen vorgesehenen Dämpfungseinrichtung (15) relativ verdrehbar sind, wobei das eine Übertragungselement (3) durch wenigstens zwei axial miteinander verbundenen Seitenwandungen (6, 13) gebildet ist, die eine radial nach außen hin abgedichtete, ringförmige Kammer (14) zumindest seitlich begrenzen und das zweite Übertragungselement (4) wenigstens ein sich radial erstreckendes, flanschartiges Bauteil (17) aufweist, das sich von radial innen her zumindest partiell in die Kammer (14) hinein erstreckt, wobei das flanschartige Bauteil (17) einen ringförmigen Bereich (29) besitzt und die Kammer (14) radial nach innen hin zumindest durch eine zwischen wenigstens einer der Seitenwandungen (6, 13) und dem ringförmigen Bereich (29) wirksame, ringförmige Abdichtung (23, 24) flüssigkeitsdicht verschlossen ist, wobei die Abdichtung (23, 24) ein ringförmiges Trägerelement (26) besitzt, das von der zugeordneten Wandung (6, 13) getragen ist sowie eine an das Trägerelement (26) angeformte, aus einem anderen Material bestehende, ringförmige Dichtlippe (28) aufweist, die sich am ringförmigen Bereich (29) des Flansches (17) abstützt, wobei die Dichtlippe (28) in radialer und axialer Richtung derart ausgestaltet ist, dass sie unter Fliehkrafteinwirkung eine Selbstverstärkung der Dichtwirkung erzeugt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Torsionsschwingungsdämpfer mit einem antriebsseitigen Übertragungselement und einem abtriebsseitigen Übertragungselement, die entgegen einer zwischen diesen vorgesehenen Dämpfungseinrichtung relativ verdrehbar sind.
  • Derartige Torsionsschwingungsdämpfer sind beispielsweise durch die DE 39 43 813 C2 , DE 197 16 487 C1 , DE 199 12 970 A1 , DE 199 09 044 A1 , DE 196 48 342 A1 , DE 196 03 248 A1 und DE 41 17 584 A1 bekannt geworden. Bezüglich des prinzipiellen Aufbaus und der prinzipiellen Funktionsweise derartiger Torsionsschwingungsdämpfer wird daher auf diesen Stand der Technik verwiesen, so daß diesbezüglich auf eine umfassende Beschreibung in der vorliegenden Anmeldung verzichtet wird.
  • Der vorliegenden Anmeldung lag die Aufgabe zugrunde, Torsionsschwingungsdämpfer der eingangs genannten Art bezüglich ihres Aufbaus und ihrer Funktion zu verbessern. Insbesondere ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung die zwischen den beiden Übertragungselementen wirksame Dämpfungseinrichtung besser gegen Eindringen von Festkörpern beziehungsweise Schmutz und Flüssigkeiten zu schützen. Weiterhin soll ein gemäß der vorliegenden Erfindung ausgestalteter Torsionsschwingungsdämpfer in besonders einfacher und kostengünstiger Weise herstellbar sein.
  • Die Aufgabe wird durch einen Torsionsschwingungsdämpfer mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird dies unter anderem dadurch erzielt, daß eines der Übertragungselemente durch wenigstens zwei axial miteinander verbundene Seitenwandungen gebildet ist, die eine radial nach außen hin abgedichtete, ringförmige Kammer zumindest seitlich begrenzen und das andere, zweite Übertragungselement, wenigstens ein sich radial erstreckendes flanschartiges Bauteil aufweist, das sich von radial innen her zumindest partiell in die Kammer hinein erstreckt, wobei dieses flanschartige Bauteil einen ringförmigen Bereich besitzt und die Kammer radial nach innen hin zumindest durch eine, zwischen wenigstens einer der Seitenwandungen und dem ringförmigen Bereich wirksame ringförmige Abdichtung vorzugsweise flüssigkeitsdicht verschlossen ist, wobei diese Abdichtung ein ringförmiges Trägerelement besitzt, das an der zugeordneten Wandung anliegt beziehungsweise von dieser getragen ist und an diesem Trägerelement wenigstens eine ringförmige Dichtlippe angeformt ist, die aus einem anderen Material besteht und am ringförmigen Bereich des Flansches anliegt.
  • In besonders vorteilhafter Weise kann der Torsionsschwingungsdämpfer Bestandteil eines zumindest zwei zueinander verdrehbare Massen aufweisenden Schwungrades sein, wobei darüber hinaus wenigstens eines der Übertragungselemente zumindest Bestandteil einer der beiden Massen sein kann oder wenigstens mit einer solchen Masse drehverbunden sein kann. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf den vorerwähnten sowie auf den noch im folgenden angeführten Stand der Technik verwiesen.
  • Die Energiespeicher des Torsionsschwingungsdämpfers, welche in der Kammer aufgenommen sind, können als langhubige Energiespeicher ausgebildet sein, welche zumindest einen Verdrehwinkel von 30°, ausgehend von einer Ruhestellung des Torsionsschwingungsdämpfers in Zug- und/oder Schubrichtung ermöglichen. Unter Zugrichtung beziehungsweise Zugbetrieb ist derjenige Zustand des Torsionsschwingungsdämpfers zu verstehen, bei dem dieser über den Motor angetrieben wird, also das Fahrzeug vom Motor angetrieben wird. Unter Schubrichtung beziehungsweise Schubbetrieb ist derjenige Zustand des Torsionsschwingungsdämpfers zu verstehen, bei dem der Motor das Kraftfahrzeug abbremst beziehungsweise das Kraftfahrzeug aufgrund seiner Bewegungsenergie den Motor über den Torsionsschwingungsdämpfer antreibt. In vorteilhafter Weise können die Energiespeicher ein Verhältnis von Länge zu Außendurchmesser in der Größenordnung von 6 bis 20 aufweisen. Die durch die Energiespeicher erzeugte Verdrehsteifigkeit kann in vorteilhafter Weise zumindest bei Beginn deren Komprimierung in der Größenordnung von 1 bis 6 Nm/° liegen. Mit zunehmendem Kompressionsweg kann die Verdrehsteifigkeit jedoch auch größer werden. Die Energiespeicher können in vorteilhafter Weise durch Schraubenfedern gebildet sein, die komprimierbar und/oder auf Zug beanspruchbar sind. Sofern die Federn auch auf Zug beanspruchbar sind, müssen diese zumindest mit einem der Übertragungselemente eine entsprechende Verbindung über zumindest eines ihrer Enden aufweisen. Es kann für manche Anwendungsfälle zweckmäßig sein, wenn die Energiespeicher als langhubige, einstückige Schraubenfedern ausgebildet sind. Die Energiespeicher können auch aus wenigstens zwei axial ineinander geschachtelten Schraubenfedern gebildet sein.
  • Um eine Vielzahl von Anpassungsmöglichkeiten des Dämpfungsverhaltens des Torsionsschwingungsdämpfers zu ermöglichen, kann es besonders vorteilhaft sein, wenn zumindest einer der langhubigen Energiespeicher aus mehreren in Reihe beziehungsweise hintereinander angeordneten Einzelenergiespeichern, wie insbesondere Schraubenfedern, gebildet ist. Zumindest einer der Einzelenergiespeicher kann dabei ebenfalls aus wenigstens zwei ineinander geschachtelten Schraubenfedern bestehen.
  • In vorteilhafter Weise kann zumindest die Dichtlippe der Dichtung aus Kunststoff bestehen. Dieser Kunststoff kann beispielsweise aus einem Thermoplast, Duroplast oder einem Elastomer bestehen. Zweckmäßig kann es auch sein, wenn die Dichtung aus einer Kombination derartiger Kunststoffe besteht, zum Beispiel Thermoplast und Elastomer. Vorzugsweise wird ein Kunststoff eingesetzt, der auch bei verhältnismäßig hohen Temperaturen gute mechanische Eigenschaften aufweist. Die verwendeten Materialien sollten zumindest einer Temperatur von 160°C, vorzugsweise einer Temperatur von > 200°C standhalten. Bezüglich der Eigenschaften derartiger Kunststoffe wird auf das „Kraftfahrzeugtechnisches Taschenbuch, Düsseldorf, VDI-Verlag, 1995 (ISBN 3-18-419122-2)”, Seiten 215 bis 221 verwiesen.
  • Das Trägerelement kann ebenfalls aus einem die notwendigen mechanischen Eigenschaften aufweisenden Kunststoff, wie insbesondere Duroplast oder Thermoplast, hergestellt werden. In vorteilhafter Weise kann das Trägerelement jedoch auch als Blechteil ausgebildet sein.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und insbesondere auch aus der folgenden Beschreibung und den zugehörigen Figuren.
  • Anhand der 1 bis 3 sei die Erfindung näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 einen Teilschnitt durch einen erfindungsgemäß ausgebildeten Torsionsschwingungsdämpfer,
  • 2 u. 3 den in vergrößertem Maßstab dargestellten, abgedichteten Bereich des Torsionsschwingungsdämpfers gemäß 1, wobei in 2 die Dichtungen im unbelasteten Zustand dargestellt sind und in 3 die Dichtungen in der Position gezeigt sind, welche diese im fertig montierten Torsionsschwingungsdämpfer einnehmen.
  • Der in den 1 bis 6 dargestellte Torsionsschwingungsdämpfer 1 besitzt ein antriebsseitiges Übertragungselement 2, das hier eine antriebsseitige Schwungmasse 3 umfaßt sowie ein abtriebsseitiges Übertragungselement 4, das hier eine abtriebsseitige Schwungmasse 5 besitzt.
  • Der Torsionsschwingungsdämpfer 1 bildet also ein sogenanntes Zweimassenschwungrad. Derartige Zweimassenschwungräder sind bezüglich ihres grundsätzlichen Aufbaus und ihrer allgemeinen Wirkungsweise beispielsweise in folgenden Veröffentlichungen näher beschrieben:
    DE 197 28 422 A1
    DE 196 03 248 A1
    DE 19522 718 A1
    DE 41 17 582 A1
    DE 41 17 581 A1
    DE 41 17 579 A1
  • Zweimassenschwungräder, auf die sich die Erfindung insbesondere richtet, sind insbesondere durch Schriften, die in die internationale Klasse F16D13/.. und F16F15/.. zu finden sind, bekanntgeworden.
  • Die antriebsseitige Schwungmasse 3 besitzt einen Antriebsflansch 6, der an seinem radial innenliegenden Bereich eine Nabe 7 trägt, auf der über eine Lagerung 8 die abtriebsseitige Schwungmasse 5 verdrehbar gelagert ist. Die Lagerung 8 ist hier durch ein Wälzlager gebildet. Bezüglich der möglichen Ausgestaltung der Lagerung 8 als Gleitlagerungen wird beispielsweise auf die DE 198 34 728 A1 und die DE 198 34 729 A1 verwiesen.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Nabe 7 und der Antriebsflansch 6 zweiteilig ausgebildet. Die Nabe 7 könnte jedoch auch mit dem Antriebsflansch 6 einstückig ausgebildet sein. Der Antriebsflansch 6 ist gemeinsam mit der Nabe 7 über Befestigungsmittel, zum Beispiel in Form von Schrauben, mit der Abtriebswelle eines Antriebsmotors verbindbar. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Öffnungen 9 für die Befestigungsmittel radial außerhalb der Lagerung 8 angeordnet und es sind in der abtriebsseitigen Schwungmasse 5 beziehungsweise in einem die abtriebsseitige Schwungmasse 5 bildenden Bauteil entsprechende Durchgänge 10 vorgesehen, über die die Befestigungsmittel einbringbar und/oder zugänglich sind.
  • Der Antriebsflansch 6 trägt radial außen einen axialen Ansatz 11, der hier einstückig ausgebildet ist und der einen Anlasserzahnkranz 12 und eine Zusatzmasse 12a trägt. Am axialen Ansatz 11 ist eine Deckplatte 13 befestigt, die sich radial nach innen hin erstreckt und der abtriebsseitigen Schwungmasse 5 axial benachbart ist. Der radiale Antriebsflansch 6, der axiale Ansatz 11 und die Deckplatte 13 begrenzen einen ringförmigen Raum 14, der zumindest teilweise mit einem viskosen Medium, wie zum Beispiel Fett, gefüllt sein kann. In dem ringförmigen Raum 14 ist eine Dämpfungseinrichtung 15 angeordnet.
  • In den ringförmigen Raum 14 greifen zumindest radiale Ausleger 16 eines Flansches 17 ein. Der Flansch 17 ist mit seinen radial inneren Bereichen an der abtriebsseitigen Schwungmasse 5 fest verbunden und zwar bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel über Nietverbindungen 18.
  • Das abtriebsseitige Übertragungselement 4 beziehungsweise die Schwungmasse 5 ist in an sich bekannter Weise über eine nicht dargestellte Reibungskupplung, deren Kupplungsscheibe auf einer Getriebeeingangswelle aufnehmbar ist, mit dem Getriebe verbindbar.
  • Im Ruhezustand des Torsionsschwingungsdämpfers 1 befinden sich die Ausleger 16 des Flansches 17 axial zwischen Abstütz- beziehungsweise Beaufschlagungsbereichen 20, 21, die von den Bauteilen 6 und 13 getragen sind. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Abstütz- beziehungsweise Beaufschlagungsbereiche 20, 21 durch in die Bauteile 6 und 13 eingebrachte Anformungen in Form von Anprägungen gebildet.
  • Die Energiespeicher 22 der Dämpfungseinrichtung 15 sind im radial äußeren Bereich des ringförmigen Raumes 14 angeordnet. Die Energiespeicher 22 können jeweils aus einer Mehrzahl von hintereinander beziehungsweise in Reihe geschalteten Schraubenfedern bestehen.
  • Wie aus den 1 bis 3 zu entnehmen ist, ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Kammer 14 beziehungsweise der ringförmige Raum 14 durch zwei Dichtungen 23, 24 abgedichtet. Die Dichtungen 23, 24 sind ringförmig ausgebildet und konzentrisch zur Rotationsachse 25 des Torsionsschwingungsdämpfers 1 angeordnet.
  • Für manche Anwendungsfälle kann es auch ausreichend sein, wenn lediglich eine der Dichtungen 23, 24 vorhanden ist.
  • Die ringförmigen Dichtungen 23, 24 sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel spiegelbildlich ausgebildet, so daß sie mit den gleichen Werkzeugen hergestellt werden können.
  • Die Dichtungen 23, 24 besitzen ein ringförmiges beziehungsweise scheibenförmiges Trägerelement 26, welches bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sowohl radial innen als auch radial außen axial in Richtung des Flansches 17 aufgestellt beziehungsweise getellert ist. Durch diese Tellerung erhält das Trägerelement 26 eine gute Steifigkeit und Vorhaltigkeit. Die Trägerelemente 26 besitzen bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel an ihrem radial inneren Randbereich 27 eine ringförmige Dichtlippe 28, welche im montierten Zustand der ringförmigen Dichtungen 23, 24 an einem ringförmigen Bereich 29 des Flansches 17 dichtend anliegt, wie dies aus 3 zu entnehmen ist. Die Dichtlippe 28 ist axial elastisch verformbar und erstrecken sich im Wesentlichen in radialer Richtung nach innen hin. Wie aus 2 zu entnehmen ist, besitzen die Dichtlippen 28 zumindest im nicht verspannten Zustand wenigstens einen Bereich mit einer gewissen axialen Konizität beziehungsweise kegelstumpfförmigen Aufstellung. Diese axiale Konizität beziehungsweise kegelstumpfförmige Aufstellung wird, wie aus 3 ersichtlich ist, im fertig montierten Zustand der ringförmigen Dichtungen 23, 24 zumindest reduziert, was bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch Abstützung der Lippen 28 an dem ringförmigen Bereich 29 des Flansches 17 erfolgt. Durch diese Verformung erhalten die Dichtlippen 28 eine gewisse elastische beziehungsweise federnde Vorspannung, mit der sie axial gegen den ringförmigen Bereich 29 anliegen. Durch entsprechende Ausgestaltung der Dichtungslippen 28 und Auswahl des diese Dichtlippen 28 bildenden Materials kann die Kraft, mit der die Dichtlippen an dem ringförmigen Bereich 29 anliegen, entsprechend moduliert beziehungsweise angepaßt werden. Dadurch kann auch die Größe des Reibungseingriffes zwischen den Dichtlippen 28 und dem ringförmigen Bereich 29 auf das erforderliche beziehungsweise gewünschte Maß eingestellt werden. Durch diesen Reibungseingriff kann eine Hysterese-Reibung erzeugt werden, die den Energiespeichern 22 parallel geschaltet ist. Um den Reibungseingriff zwischen den Dichtlippen 28 und dem ringförmigen Bereich 29 weiter zu optimieren, kann es zweckmäßig sein, wenn zumindest diejenigen ringförmigen Bereiche des Flansches 17, welche mit den Dichtlippen 28 in Reibungseingriff stehen, mit einer Beschichtung, insbesondere einer Gleitbeschichtung versehen sind. Hierfür kann beispielsweise ein Gleitlack verwendet werden, der insbesondere PTFE enthalten kann. Durch die Aufbringung einer den Reibungseingriff zwischen dem Flansch 17 und den Dichtungslippen 28 reduzierenden Beschichtung kann auch der Verschleiß an den Dichtlippen 28 verringert und somit die Lebensdauer der Dichtlippen 28 wesentlich erhöht werden. Die durch eine solche Beschichtung erzielbare Verfeinerung der in Reibeingriff stehenden Flächen ermöglicht insbesondere eine Verringerung des Reibwertes zwischen den bewegbaren Bauteilen.
  • Obwohl bei der in den Figuren dargestellten Ausführungsform die Dichtlippen 28 am radial inneren Randbereich der ringförmigen Trägerelemente 26 angeformt sind, können derartige Dichtlippen auch am radial äußeren Randbereich der ringförmigen Trägerelemente 26 vorgesehen werden. Weiterhin kann es zweckmäßig sein, wenn sowohl am radial inneren als auch am radial äußeren Randbereich der ringförmigen Trägerelemente solche Dichtlippen angeformt sind. Durch die insbesondere aus 3 ersichtliche, verbleibende kegelstumpfförmige beziehungsweise konische Aufstellung der Dichtlippen 28 wird weiterhin der Effekt erzielt, daß deren Dichtwirkung unter Fliehkrafteinwirkung zunimmt und zwar mit größer werdender Drehzahl. Dies ist darauf zurückzuführen, daß unter Fliehkrafteinwirkung die Dichtlippen 28 versuchen ihre kegelstumpfförmige axiale Aufstellung zu vergrößern, womit die Kraft, mit der sich diese Dichtlippen 28 am Flansch 17 abstützen, ebenfalls zunimmt.
  • Für manche Anwendungsfälle kann es jedoch auch zweckmäßig sein, wenn die Dichtlippen 28 derart ausgebildet sind, daß sie bezüglich der Kraft, mit der sie sich am Flansch 17 axial abstützen, praktisch fliehkraftunabhängig sind. Dies kann beispielsweise durch Reduzierung der kegelstumpfförmigen Aufstellung dieser Dichtlippen 28 erfolgen oder aber durch Anformung entsprechender Dichtlippenbereiche, welche aufgrund der auf diese einwirkenden Fliehkraft einer Verformung der Dichtlippen 28 im Sinne einer Vergrößerung des Reibungseingriffes mit dem Flansch 17 entgegenwirken.
  • Wie aus den 2 und 3 ersichtlich ist, ist an die ringförmigen Trägerelemente 26 ein Dichtwulst 30 angeformt, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel einstückig ausgebildet ist mit einer Dichtlippe 28. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind also die Dichtwulste 30 und die Dichtlippen 28 aus dem gleichen Material hergestellt. Wie aus einem Vergleich zwischen 2 und 3 zu entnehmen ist, werden die Dichtwulste 30 elastisch zwischen den die Dichtungen 23, 24 tragenden Wandungen 6 und 13 sowie den ringförmigen Trägerelementen 26 der Dichtungen 23, 24 verspannt. Dadurch wird eine vorzugsweise flüssigkeitsdichte Abdichtung zwischen diesen Wandungen 6 und 13 und den ringförmigen Trägerelementen 26 gewährleistet.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Wulste 30 und die Dichtlippen 28 an die Trägerelemente 26 angespritzt. Hierfür eignet sich in vorteilhafter Weise ein eine gewisse Elastizität aufweisender Thermoplast oder aber insbesondere ein Elastomer. In besonders vorteilhafter Weise können die Dichtlippen 28 beziehungsweise die Dichtwulste 30 aus einem Gummiwerkstoff wie zum Beispiel Fluorkautschuk, Fluorsilikon-Kautschuk oder Silikon-Kautschuk bestehen.
  • Die Befestigung der ringförmigen Abdichtungen 23, 24 an den entsprechend zugeordneten Wandungen 6, 13 kann, wie dargestellt, mittels Nietverbindungen 31 oder aber auch mittels Schweißverbindungen erfolgen. Bei Verwendung einer Schweißverbindung kann diese sich über den gesamten Umfang, der vorzugsweise aus Metall hergestellten Trägerelemente, erstrecken. Bei einer derartigen Ausgestaltung der Schweißverbindung kann eine flüssigkeitsdichte Verbindung zwischen den ringförmigen Trägerelementen und den Wandungen 6, 13 erzielt werden, so daß dann die Dichtwulste 30 entfallen können. In vorteilhafter Weise kann eine solche Verschweißung mittels einer Laser-Strahl-Schweißung erzeugt werden. Bei einer derartigen Schweißverbindung kann die Erhitzung der angrenzenden Zonen auf einem verhältnismäßig geringen Niveau gehalten werden, wodurch eine Beschädigung der Dichtlippen 28 vermieden werden kann.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Nietverbindungen 31 mittels Niete 32 hergestellt, die einstückig mit den Wandungen 6, 13 ausgebildet sind. Zur Herstellung der Nietverbindungen 31 besitzen die ringförmigen Trägerelemente 26 entsprechende Ausnehmungen, durch welche sich die warzenförmigen Nietelemente 32 hindurchstrecken. Diese Ausnehmungen sind vorzugsweise gleichmäßig über den Umfang der Trägerelemente 26 verteilt. Zweckmäßig ist es, wenn über den Umfang der Trägerelemente wenigstens drei Nietverbindungen 31 vorhanden sind. In vorteilhafter Weise kann diese Anzahl erheblich größer sein, zum Beispiel zwischen sechs und dreißig betragen, zum Beispiel vierundzwanzig.
  • Zur besseren Verankerung beziehungsweise Verbindung des die Dichtlippen bildenden Kunststoffes mit den Trägerelementen können in bzw. an letzteren Ausnehmungen und/oder Anformungen vorgesehen sein durch bzw. in die sich der Kunststoff hinein erstreckt.

Claims (18)

  1. Torsionsschwingungsdämpfer mit einem antriebsseitigen Übertragungselement (3) und einem abtriebsseitigen Übertragungselement (4), die entgegen einer zwischen diesen vorgesehenen Dämpfungseinrichtung (15) relativ verdrehbar sind, wobei das eine Übertragungselement (3) durch wenigstens zwei axial miteinander verbundenen Seitenwandungen (6, 13) gebildet ist, die eine radial nach außen hin abgedichtete, ringförmige Kammer (14) zumindest seitlich begrenzen und das zweite Übertragungselement (4) wenigstens ein sich radial erstreckendes, flanschartiges Bauteil (17) aufweist, das sich von radial innen her zumindest partiell in die Kammer (14) hinein erstreckt, wobei das flanschartige Bauteil (17) einen ringförmigen Bereich (29) besitzt und die Kammer (14) radial nach innen hin zumindest durch eine zwischen wenigstens einer der Seitenwandungen (6, 13) und dem ringförmigen Bereich (29) wirksame, ringförmige Abdichtung (23, 24) flüssigkeitsdicht verschlossen ist, wobei die Abdichtung (23, 24) ein ringförmiges Trägerelement (26) besitzt, das von der zugeordneten Wandung (6, 13) getragen ist sowie eine an das Trägerelement (26) angeformte, aus einem anderen Material bestehende, ringförmige Dichtlippe (28) aufweist, die sich am ringförmigen Bereich (29) des Flansches (17) abstützt, wobei die Dichtlippe (28) in radialer und axialer Richtung derart ausgestaltet ist, dass sie unter Fliehkrafteinwirkung eine Selbstverstärkung der Dichtwirkung erzeugt.
  2. Torsionsschwingungsdämpfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (28) am radial inneren Bereich des ringförmigen Trägerelementes (26) angeformt ist.
  3. Torsionsschwingungsdämpfer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (28) in radialer Richtung betrachtet und im nicht beanspruchten Zustand zumindest einen konusförmig verlaufenden beziehungsweise getellerten Bereich besitzt.
  4. Torsionsschwingungsdämpfer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der am flanschartigen Bauteil (17) anliegende Dichtbereich der Dichtlippe (28) axial gegenüber dem ringförmigen Trägerelement (26) versetzt ist.
  5. Torsionsschwingungsdämpfer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass am ringförmigen Trägerelement (26) ein Dichtwulst (30) angeformt ist.
  6. Torsionsschwingungsdämpfer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtwulst (30) bei montierter Abdichtung axial zwischen dem ringförmigen Trägerelement (26) und der diesem zugeordneten Seitenwandung (6, 13) eingespannt ist.
  7. Torsionsschwingungsdämpfer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die ringförmige Dichtlippe (28) im montierten Zustand der Abdichtung axial elastisch verformt ist.
  8. Torsionsschwingungsdämpfer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die ringförmige Abdichtung (23, 24) fest mit der zugeordneten Wandung (6, 13) verbunden ist.
  9. Torsionsschwingungsdämpfer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das ringförmige Trägerelement (26) über Nietverbindungen (31) oder Schweißverbindungen mit der zugeordneten Seitenwandung (6, 13) verbunden ist.
  10. Torsionsschwingungsdämpfer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Nietelemente (32) zur Herstellung der Nietverbindungen (31) integraler Bestandteil der Seitenwandung (6, 13) und/oder des ringförmigen Trägerelementes (26) sind.
  11. Torsionsschwingungsdämpfer nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (28) aus einem Kunststoff besteht.
  12. Torsionsschwingungsdämpfer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (28) aus einem Elastomer, wie insbesondere Gummiwerkstoff, besteht.
  13. Torsionsschwingungsdämpfer nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (28) aus einem Fluorkautschuk besteht.
  14. Torsionsschwingungsdämpfer nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (28) aus einem Fluorsilikon-Kautschuk besteht.
  15. Torsionsschwingungsdämpfer nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (28) aus Silikon-Kautschuk besteht.
  16. Torsionsschwingungsdämpfer nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (28) eine Härte im Größenbereich von 50 bis 90 Shore, vorzugsweise in der Größenordnung von 75 Shore aufweist.
  17. Torsionsschwingungsdämpfer nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest diejenigen Bereiche des Flansches (17), an denen sich eine Dichtlippe (28) abstützt, eine Gleitbeschichtung besitzen.
  18. Torsionsschwingungsdämpfer nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitbeschichtung durch einen Gleitlack, insbesondere einen PTFE enthaltenden Lack gebildet ist.
DE10133693.4A 2000-07-27 2001-07-12 Torsionsschwingungsdämpfer Expired - Fee Related DE10133693B4 (de)

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