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DE10102597B4 - Sicherheitseinrichtung an einem Kraftfahrzeug zum Schutz von Fußgängern - Google Patents

Sicherheitseinrichtung an einem Kraftfahrzeug zum Schutz von Fußgängern Download PDF

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DE10102597B4
DE10102597B4 DE2001102597 DE10102597A DE10102597B4 DE 10102597 B4 DE10102597 B4 DE 10102597B4 DE 2001102597 DE2001102597 DE 2001102597 DE 10102597 A DE10102597 A DE 10102597A DE 10102597 B4 DE10102597 B4 DE 10102597B4
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DE
Germany
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chamber
hood
safety device
airbag
front hood
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DE2001102597
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Ruprecht Sinnhuber
Thomas Wohllebe
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Volkswagen AG
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    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/34Protecting non-occupants of a vehicle, e.g. pedestrians
    • B60R21/36Protecting non-occupants of a vehicle, e.g. pedestrians using airbags

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Superstructure Of Vehicle (AREA)

Abstract

Sicherheitseinrichtung an einem Kraftfahrzeug zum Schutz von Fußgängern, mit einer Fronthaube und einer Airbageinrichtung, die wenigstens einen Airbag und wenigstens einen zugeordneten Gasgenerator aufweist, wobei der wenigstens eine Airbag im nicht aktivierten Grundzustand zusammengefaltet am Fahrzeug angeordnet ist und im aktivierten Zustand im Bereich der Fronthaube sowie im sich daran anschließenden Windschutzscheibenbereich aufblasbar ist, wobei
der wenigstens eine Airbag als Mehrkammerairbag (6; 33) ausgebildet ist, der eine erste Airbagkammer als Haubenkammer (8) und eine zweite Airbagkammer als Windschutzscheibenkammer (9) umfasst, die mittels wenigstens einer Überströmverbindung (12) miteinander gekoppelt sind,
der Mehrkammerairbag (6) im nicht aktivierten Grundzustand zusammengefaltet in einem windschutzscheibennahen hinteren Haubenkantenbereich (7) angeordnet ist,
im Falle einer Aktivierung der Sicherheitseinrichtung (2) mittels des wenigstens einen Gasgenerators (5; 34) Gas zuerst in die Haubenkammer (8) einblasbar ist, wodurch sich diese zur Anhebung der Fronthaube (3) oder eines Fronthaubenoberteils (30) der Fronthaube (3) im hinteren Haubenkantenbereich (7) entfaltet,...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung an einem Kraftfahrzeug zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern oder dergleichen nach Anspruch 1.
  • Sicherheitseinrichtungen für ein Kraftfahrzeug zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern oder dergleichen, mit denen ein Aufprallschutz im Bereich der Windschutzscheibe und/oder der Fronthaube möglich ist, sind allgemein bekannt. Mit diesen Sicherheitseinrichtungen soll die Gefahr einer Beeinträchtigung des Unfallopfers reduziert werden.
  • Aus der JP 7156749 ist bereits eine Sicherheitseinrichtung an einem Kraftfahrzeug zum Schutz von Fußgängern mit einer Fronthaube und einer Airbageinrichtung bekannt, wobei die Airbageinrichtung wenigstens einen Airbag und wenigstens einen zugeordneten Gasgenerator aufweist. Der wenigstens eine Airbag ist im nicht aktivierten Grundzustand zusammengefaltet am Fahrzeug angeordnet und im aktivierten Zustand im Bereich der Fronthaube sowie im sich daran anschließendenden Windschutzscheibenbereich aufblasbar.
  • Konkret umfasst diese Sicherheitseinrichtung hier einen ringförmigen Airbag, der mit einem ersten Airbagteilbereich den vorderen Haubenkantenbereich, wobei sich von den freien Enden dieses Airbagteils jeweils schlauchförmige Airbagteilbereiche entlang der Kotflügel und der A-Säulen bis zu einem dachseitigen, oberen A-Säulenbereich erstrecken und schließlich ein den oberen Windschutzscheibenrahmenbereich abdeckendes Airbagteil vorgesehen ist. Ein derartiger Airbag soll insbesondere einen Sekundäraufprall eines Unfallopfers auf die Straße vermeiden, indem ein mit dem Fahrzeug kollidierender Fußgänger, Radfahrer oder dergleichen durch diesen ringförmig umlaufenden Airbag des Vorderwagenbereichs von einem Herabrutschen auf der Straße abgehalten werden soll. Des weiteren kann hier in besonders aufprallkritischen Bereichen gleichzeitig auch eine Energieabsorption erfolgen.
  • Die EP 0 967 128 A2 beschreibt eine Vorrichtung zum Reduzieren eines Stoßes auf einen Fußgänger, welche einen Luftsack mit zwei Kissenabschnitten aufweist. Im aufgeblasenen Zustand erstreckt sich der erste Kissenabschnitt unterhalb der Rückseite einer Haube und der zweite Kissenabschnitt von der Rückseite der Haube nach außen.
  • In der DE 27 11 338 A1 ist eine Einrichtung zum Dämpfen des Aufpralls eines Fußgängers beschrieben, welche einen ein- oder mehrteiligen Luftsack aufweist, der sich im gefüllten Zustand über den Bereich des Windlaufs legt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Sicherheitseinrichtung an einem Kraftfahrzeug zum Schutz von Fußgängern zu schaffen, mit der die Gefahr von Beeinträchtigungen eines mit dem Fahrzeug kollidierenden Unfallopfers weiter reduziert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Gemäß Anspruch 1 ist der wenigstens eine Airbag als Mehrkammerairbag ausgebildet, der eine erste Airbagkammer als Haubenkammer und eine zweite Airbagkammer als Windschutzscheibenkammer umfasst, die mittels wenigstens einer Überströmverbindung miteinander gekoppelt sind. Der Mehrkammerairbag ist im nicht aktivierten Grundzustand zusammengefaltet in einem windschutzscheibennahen hinteren Haubenkantenbereich angeordnet. Im Falle einer Aktivierung der Sicherheitseinrichtung mittels des wenigstens einen Gasgenerators ist Gas zuerst in die Haubenkammer einblasbar, wodurch sich diese zur Anhebung der Fronthaube oder eines Fronthaubenoberteils der Fronthaube im hinteren Haubenkantenbereich entfaltet. Nach dem Aufblasen der Haubenkammer und dem dadurch bedingten Anheben der Fronthaube oder des Fronthaubenoberteils ist bei Erreichen eines bestimmten vorgebbaren Gasinnendrucks in der Haubenkammer die wenigstens eine Überströmverbindung zur Windschutzscheibenkammer zum Aufblasen der Windschutzscheibenkammer vor wenigstens einem Teilbereich der Windschutzscheibe freigebbar.
  • Vorteilhaft wird mit einem derartigen Aufbau erreicht, dass der Abstand der Fronthaube oder des Fronthaubenoberteils zur steifen Unterstruktur des Fahrzeugs, insbesondere zum Motor, vergrößert wird, so dass ein gewisser, die Energie eines Aufpralls absorbierender Deformationsweg zur Verfügung steht. Damit ist eine wesentliche Reduzierung der Beeinträchtigungen von Unfallopfern bei einem Aufprall auf die Fronthaube möglich. Weiter erfolgt hier zudem auch eine Dämpfung bei einem Aufprall über das Gaskissen der Haubenkammer, wodurch der Aufprall zusätzlich zur Schaffung des Deformationsweges gedämpft werden kann.
  • Gleichzeitig ist mit einem derartigen Aufbau der Sicherheitseinrichtung aber auch eine besonders einfache und schnelle Anhebung der Fronthaube möglich, da die Haubenkammer zu Beginn einer Aktivierung der Sicherheitseinrichtung schnell aufgeblasen wird. Dies wird vorteilhaft durch den Mehrkammerairbag als Multifunktionsairbag erreicht, bei dem die Haubenkammer mit der Windschutzscheibenkammer über wenigstens eine Überströmöffnung verbunden ist. Der Gasinnendruck in der Haubenkammer ist so ausgelegt, dass die Überströmverbindung zwischen der Haubenkammer und der Windschutzscheibenkammer erst dann freigegeben wird, wenn über die Haubenkammer die Fronthaube oder das Fronthaubenoberteil sich in der gewünschten angehobenen Position befindet, so dass auf jeden Fall sichergestellt ist, dass die Windschutzscheibenkammer erst dann aktiviert und aufgeblasen wird, wenn dessen Entfaltung nicht durch eine evtl. unvollständig angehobene Fronthaube behindert werden kann. Mit einem derartigen Mehrkammerairbag ist somit eine besonders funktionssichere Aktivierung der Sicherheitseinrichtung möglich, die zudem auch einfach zu dimensionieren und auszulegen ist in Abhängigkeit von den jeweils konkret gegebenen Einbausituationen am Fahrzeug. Zudem wird mit einem derartigen Mehrkammerairbag vorteilhaft die Bauteil- und insbesondere die Airbagvielfalt in einem Fahrzeug erheblich reduziert.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Mehrkammerairbag im nicht aktivierten Zustand an der Fahrzeugkarosserie im Windlaufbereich zusammengefaltet angeordnet. Alternativ dazu kann der Mehrkammerairbag auch in einem Bereich zwischen dem Fronthaubenoberteil und einem Fronthaubenunterteil zusammengefaltet angeordnet sein. Weiter kann der wenigstens eine Gasgenerator an der Fronthaube und/oder an der Fahrzeugkarosserie angeordnet sein. Der Gasgenerator ist dabei bevorzugt benachbart zu dem Mehrkammerairbag angeordnet, so dass nur kurze Gaswege zum Mehrkammerairbag erforderlich sind. Bevorzugt ist die Fronthaube oder das Fronthaubenoberteil bei der Anhebung durch die Haubenkammer um eine im vorderen Haubenkantenbereich der Fronthaube liegende Schwenkachse schwenkbar. Diese Schwenkachse kann beispielsweise über eine fahrzeugfrontseitig angeordnete Verriegelungseinrichtung gebildet sein. Eine derartige Anhebung der Fronthaube oder des Fronthaubenoberteils im hinteren Fronthaubenbereich ist für eine gute Aufpralldämpfung regelmäßig ausreichend, da insbesondere dieser hintere Fronthaubenkantenbereich besonders aufprallkritisch ist. Zum leichteren Schwenken könnte das vordere Haubenschloss hier z. B. auch magnetisch oder pyrotechnisch teilentriegelt werden.
  • Vorzugsweise erstreckt sich die Haubenkammer im aufgeblasenen Zustand in etwa über die gesamte hintere Fronthaubenkante. Dadurch wird eine gleichmäßige und gute Anhebung der Fronthaube oder des Fronthaubenoberteils erzielt.
  • Vorteilhaft ist im Bereich der Haubenkammer zudem wenigstens eine Ausblasöffnung vorgesehen, die jeweils so ausgelegt ist, dass diese nach einem erfolgten Anheben der Fronthaube und einem Überschreiten eines vorgegebenen Belastungs-Schwellwertes durch einen Aufprall eines Fußgängers auf die Fronthaube zur kraftbegrenzten Energieabsorption offenbar ist. Damit ist eine besonders vorteilhafte Energieabsorption und damit Aufpralldämpfung möglich.
  • Bevorzugt ist im Bereich der Überstromverbindung zwischen Haubenkammer und Windschutzscheibenkammer ein Rückschlagventil vorgesehen, das einen Gasstrom von der Windschutzscheibenkammer in die Haubenkammer verhindert. Dadurch wird die Standfestigkeit der Windschutzscheibenkammer erhöht, insbesondere für den Fall, dass bei einem Aufprall eines Fußgängers auf die Fronthaube Gas über Ausblasöffnungen aus der Haubenkammer ausblasbar ist. Dadurch kann somit die Funktionssicherheit der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung nochmals zusätzlich wesentlich erhöht werden.
  • Grundsätzlich ist es möglich, dass die Windschutzscheibenkammer den gesamten Windschutzscheibenbereich abdeckt. Um jedoch den Fahrer auch nach einer Kollision mit einem Fußgänger, Radfahrer oder dergleichen noch eine Sicht durch die Windschutzscheibe zu ermöglichen, ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass die Windschutzscheibenkammer im aufgeblasenen Zustand ringförmig ausgebildet ist. Ein unmittelbar an die Haubenkammer angrenzender unterer Ringbereich deckt dabei einen unteren Windschutzscheibenrandbereich sowie den Spaltbereich zwischen der Windschutzscheibe und dem angehobenen hinteren Haubenkantenbereich ab, wobei dieser untere Ringbereich vorzugsweise die hintere Haubenkante in einer Umgreifung umhüllt. Ein sich jeweils endseitig an den unteren Ringbereich anschließender seitlicher Ringbereich deckt dagegen die A-Säulen ab, während ein oberer Ringbereich einen oberen Windschutzscheibenrandbereich abdeckt. Um einen Aufprallschutz für einen Fußgänger, Radfahrer oder dergleichen im Ringausnehmungsbereich dennoch zur Verfügung zu stellen, ist hier vorgesehen, dass in diesem Ringausnehmungsbereich ein Netz als Rückhalteeinrichtung gespannt ist. Ein derartiger Ringairbag kann im Ringausnehmungsbereich zudem wenigstens eine weitere stegartige Airbagkammer aufweisen, die mit dem Ringairbag gasleitend verbunden ist. Beispielsweise können im Ringausnehmungsbereich ein oder zwei Stege vorgesehen sein, wobei im Falle von einem Steg dieser ggf. weiter zur Beifahrerseite hin versetzt ist, um das Sichtfeld des Fahrers nicht zu sehr einzuschränken. Auch kreuzförmige Anordnungen sind möglich. Ebenso ist eine winklige Anordnung von mehreren Stegen im Ringausnehmungsbereich möglich. Dadurch wird in diesem Ringausnehmungsbereich ein zusätzlicher Aufprallschutz in diesem Bereich hergestellt, wobei das Netz hier je nach Vielzahl und Art und Weise der zusätzlichen stegförmigen Kammern ggf. auch weggelassen werden kann.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die Airbageinrichtung ferner zwei Fugenairbags, die im aktivierten Zustand auf gegenüberliegenden Seiten des Kraftfahrzeugs in Fahrzeuglängsrichtung gesehen im seitlichen Fugenbereich zwischen Fronthaube oder Fronthaubenoberteil einerseits und Kotflügelbereich oder Fronthaubenunterteil andererseits aufgeblasen sind. Damit kann auch in diesem seitlichen und ggf. aufprallkritischen Bereich eine vorteilhafte zusätzliche Aufpralldämpfung mittels der Fugenairbags erfolgen. Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung sind die Fugenairbags als weitere Kammern des Mehrkammerairbags ausgebildet, die mit der Haubenkammer über wenigstens eine Überströmverbindung gekoppelt sind. Vorzugsweise ist die wenigstens eine Überströmverbindung dabei so ausgelegt, dass die Gasverbindung zu dem Fugenairbag erst nach dem Erreichen eines bestimmten vorgebbaren Gasinnendrucks in der Haubenkammer freigebbar ist. Bevorzugt ist die Überströmverbindung hier so ausgelegt, dass diese erst nach dem Aufblasen der Haubenkammer und damit dem Anheben der Fronthaube oder des Fronthaubenoberteils in die gewünschte Position freigegeben wird. Damit ist sichergestellt, dass die Fronthaube oder das Fronthaubenoberteil einerseits schnell in die gewünschte Position gebracht wird und andererseits erst dann die Fugenairbags eine zusätzliche, vorteilhafte Dämpfungsfunktion übernehmen, wodurch die Gefahr von Beeinträchtigungen bei einem Aufprall nochmals erheblich reduziert werden kann. Alternativ können die Fugenairbags aber auch zur Anhebung der Haube beitragen und ggf. Ausblasöffnungen aufweisen für eine kraftbegrenzte Energieabsorption, wie dies bereits oben in Verbindung mit der Haubenkammer näher erläutert worden ist. Weiter ist es auch denkbar, dass im vorderen Fronthaubenbereich und/oder im Vorderwagenbereich zusätzliche Airbags oder Kammern vorgesehen sind. Diese können insbesondere dann vorgesehen sein, wenn die Sensorvorrichtung als Precrash-Sensorvorrichtung ausgebildet ist, damit sichergestellt ist, dass diese rechtzeitig aufgeblasen werden.
  • Alternativ zu dieser Ausführungsform können die Fugenairbags jedoch auch als separate Airbags ausgebildet sein, die gleichzeitig oder zeitversetzt zur Haubenkammer aufblasbar sind. Die Fugenairbags können dann beispielsweise jeweils über separate Gasgeneratoren oder Zweistufengeneratoren oder Generatoren mit zwei Ausgängen, die in diesem seitlichen Bereich angeordnet sind, aufgeblasen werden.
  • Dem Mehrkammerairbag kann ein Mehrstufengasgenerator, z. B. mit je einer Stufe pro Kammer, zugeordnet sein. Alternativ kann aber auch je ein Gasgenerator für jede Kammer vorgesehen sein, wobei das Einblasen hier dann vorzugsweise jeweils über die Haubenkammer erfolgen soll. Grundsätzlich ist aber auch ein einzelner Gasgenerator möglich, mit dem der Mehrkammerairbag aufgeblasen wird. Beispielsweise kann ein Gasgenerator mit einer nachgeschalteten Gasweiche als Verteiler vorgesehen sein, von der z. B. Gasleitungen mit unterschiedlichen Querschnitten für unterschiedliche Gasmengenströme in die Airbags und/oder Kammern ausgehen.
  • Die Sicherheitseinrichtung umfasst vorzugsweise eine Sensorvorrichtung, mit der die Sicherheitseinrichtung aktivierbar ist. Diese Sensorvorrichtung ist vorzugsweise als Kontakt-Sensorvorrichtung und/oder Precrash-Sensorvorrichtung ausgebildet. Damit kann beispielsweise eine tatsächliche oder drohende Kollision des Fahrzeugs mit einem Fußgänger oder dergleichen rechtzeitig erfasst werden und entsprechend mit einer hohen Funktionssicherheit auch die Sicherheitseinrichtung rechtzeitig aktiviert werden.
  • Bevorzugt sind dabei die jeweiligen Kammerdrücke von einer Objektklassifizierung durch die Sensorvorrichtung einstellbar. Damit ergibt sich eine vorteilhafte Anpassung an die individuellen Aufprallbedingungen.
  • Zusätzlich dazu kann im Fahrzeugfrontbereich wenigstens ein Airbag als Primärkontaktschutz angeordnet sein. Dieser Airbag deckt im aktivierten Zustand vorzugsweise in etwa den Fahrzeugfrontbereich ab.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung kann zwischen der Fronthaube und der ortsfesten Fahrzeugkarosserie oder zwischen dem Fronthaubenoberteil und einem Fronthaubenunterteil zusätzlich wenigstens ein Führungsband vorgesehen sein, die durch das Anheben der Fronthaube oder das Fronthaubenoberteil so ausrichtbar und/oder streckbar sind, dass sie eine Führungsfunktion für die Kammern oder Airbags zu deren Aufblasen in die gewünschte Richtung übernehmen. Dieses Führungsband kann z. B. auch als Blechband ausgebildet sein, das dann zusätzlich auch eine dämpfende Funktion übernehmen kann.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform, die auch separat beansprucht wird, ist für den Fall, dass das Fronthaubenoberteil von einem Fronthaubenunterteil abgehoben wird vorgesehen, dass das Fronthaubenoberteil mittels wenigstens einer Verriegelungsvorrichtung lösbar mit den Fronthaubenunterteil verriegelbar ist. Die Verriegelungsvorrichtung ist zu Beginn der Aktivierung der Sicherheitseinrichtung mit wenigstens einem Gasstrom beaufschlagbar dergestalt, dass der Gasstrom die Verriegelungsvorrichtung zur Freigabe der Verriegelung zwischen dem Fronthaubenoberteil und dem Fronthaubenunterteil zum Anheben des Fronthaubenoberteils betätigt. Damit wird eine besonders einfache und schnelle Abhebung des Fronthaubenoberteils vom Fronthaubenunterteil erreicht. Eine derartige Verriegelungsvorrichtung kann beispielsweise im hinteren Haubenkantenbereich oder aber auch an den seitlichen Haubenkantenbereichen angeordnet sein, wobei diesen einzelnen Verriegelungsvorrichtungen jeweils der Gasstrom eines benachbarten Gasgenerators zugeleitet werden kann. Zum Beispiel können im Falle separater Fugenairbags und diesen zugeordneten separate Gasgeneratoren die Gasströme aus diesen Gasgeneratoren der jeweiligen in diesem Bereich angeordneten Verriegelungsvorrichtung zugeleitet werden. Bevorzugt erfolgt die Anhebung des Fronthaubenoberteils hier mittels der Haubenkammer des Mehrkammerairbags. Grundsätzlich und alternativ dazu ist aber auch ein Anheben des Fronthaubenoberteils durch andere Mittel als die Haubenkammer möglich, z. B. mittels einer Auslösemechanik, die beispielsweise als pyrotechnisch zündbare Zylinder-Kolben-Einheit ausgebildet ist.
  • Bevorzugt umfasst die Verriegelungsvorrichtung wenigstens eine Zylinder-Kolben-Einheit, deren Kolben zur Freigabe der Verriegelung mit dem wenigstens einen Gasstrom beaufschlagbar ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Verriegelungsvorrichtung benachbart zu einem Gasgenerator angeordnet, mittels dem wenigstens ein Gasstrom auf die wenigstens eine Zylinder-Kolben-Einheit gerichtet ist. Diese Zylinder-Kolben-Einheit umfasst einen Kolben, der im nicht aktivierten Grundzustand wenigstens eine Überströmöffnung zum Mehrkammerairbag hin abdeckt und diese Überströmöffnung nach einer Beaufschlagung des Kolbens mit dem Gasstrom freigibt. Eine Kolbenstange des Kolbens weist wenigstens einen Verriegelungshaken auf, der im nicht aktivierten Grundzustand zur Verriegelung in ein zugeordnetes Hakengegenelement eingreift und der nach einer Beaufschlagung des Kolbens mit dem Gasstrom aus dem Hakengegenelement ziehbar ist zur Freigabe der Verriegelung. Dadurch wird erreicht, dass nach einer Kolbenbeaufschlagung mit dem Gasstrom und einer Freigabe der wenigstens einen Überströmöffnung sowie der Freigabe der Verriegelung des wenigstens einen Verriegelungshakens vom entsprechend zugeordneten Hakengegenelement die Haubenkammer des Mehrkammerairbags zur Anhebung des Fronthaubenoberteils aufgeblasen werden kann. Eine derartige Verriegelungsvorrichtung ist bei guter Funktionssicherheit relativ einfach und preiswert herstellbar. Der Kolben mitsamt Kolbenstange kann dabei am Fronthaubenoberteil und das wenigstens eine zugeordnete Hakengegenelement am Fronthaubenunterteil angeordnet sein. Ebenso ist eine entsprechend umgekehrte Anordnung möglich.
  • Alternativ dazu könnte die Verriegelungsvorrichtung aber auch durch eine Seilzuganordnung gebildet sein, bei der ein Seil oder Draht über Seilrollen aus z. B. Verriegelungsösen gezogen wird.
  • Der Gasstrom in die Haubenkammer erfolgt dabei vorzugsweise über eine der wenigstens einen Überströmöffnung nachgeschaltete Gaslanze. Damit ist eine gute Verteilung des Gases für einen vorteilhaften Einblasvorgang in die Haubenkammer, insbesondere über die gesamte Länge eines zusammengefaltet sich in etwa über die gesamte hintere Fronthaubenkante erstreckenden Mehrkammerairbags bzw. Haubenkammer möglich.
  • Weiterhin ist es im Falle einer Anhebung der Fronthaube insgesamt, d. h. mitsamt Fronthaubenunterteil, möglich, dass im hinteren Fronthaubenbereich eine Scharniereinrichtung oder ein Bestandteil davon zur Freigabe der Anhebung entriegelbar oder betätigbar ist. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass ein Verriegelungsbolzen aus einer Scharniereinrichtung pyrotechnisch entfernt wird. Alternativ dazu könnte aber auch vorgesehen sein, dass die Scharniereinrichtung an der Kolbenstange eines pyrotechnischen Zylinders befestigt ist und damit angehoben wird, wenn der Zylinder mit Gas beaufschlagt wird. Dies kann z. B. über einen Gasgenerator mit nachgeschalteter Gasweiche als Gasverteiler erfolgen, bei der eine Gasleitung zum Zylinder und eine weitere Gasleitung zu den oder dem Airbag geführt ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische, perspektivische Vorderansicht eines Kraftfahrzeugs mit einer erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung im aktivierten Zustand,
  • 2 eine schematische Teilansicht einer Fronthaube eines Kraftfahrzeugs gemäß einer alternativen Ausführungsform,
  • 3 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie A-A der 1,
  • 4 eine schematische Querschnittdarstellung durch einen Vorderhaubenbereich im aktivierten und nicht aktivierten Zustand der Sicherheitseinrichtung,
  • 5 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Aufprallschutzsystems,
  • 6 eine schematische Unteransicht einer Fronthaube mit einer Verriegelungsvorrichtung, und
  • 7 eine schematische und vergrößerte Detaildarstellung der Einzelheiten Z und X aus 6.
  • In der 1 ist schematisch und perspektivisch eine Vorderansicht eines Kraftfahrzeugs 1 gezeigt. An diesem Kraftfahrzeug 1 ist eine Sicherheitseinrichtung 2 zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern oder dergleichen angeordnet. Diese Sicherheitseinrichtung 2 umfasst eine Fronthaube 3 sowie eine Airbageinrichtung 4.
  • Die Airbageinrichtung 4 umfasst wiederum einen Gasgenerator 5 sowie einen Mehrkammerairbag 6 als Multifunktionsairbag. Dieser Mehrkammerairbag 6 ist im hier nicht dargestellten nicht aktivierten Grundzustand zusammengefaltet in einem windschutzscheibennahen, hinteren Haubenkantenbereich 7, z. B. im Bereich des Windlaufs des Kraftfahrzeugs 1, angeordnet. Wie dies insbesondere auch aus der 3 ersichtlich ist, die eine schematische Schnittansicht entlang der Linie A-A der 1 zeigt, umfasst der Mehrkammerairbag 6 eine als Haubenkammer 8 ausgebildete erste Airbagkammer, eine als Windschutzscheibenkammer 9 ausgebildete zweite Airbagkammer sowie Fugenairbags 10, 11 ausbildende weitere Kammern, die untereinander, wie dies insbesondere aus der 3 ersichtlich ist, durch Überströmöffnungen 12 miteinander gasleitend verbunden sind.
  • Die Sicherheitseinrichtung 2 umfasst ferner eine hier nicht dargestellte Sensorvorrichtung, die z. B. als Kontakt-Sensorvorrichtung und/oder Precrash-Sensorvorrichtung ausgebildet ist. Im Falle der Erfassung einer Kollision mit einem Fußgänger, Radfahrer oder dergleichen durch die Sensorvorrichtung wird die Sicherheitseinrichtung 2 aktiviert dergestalt, dass über den im hinteren Haubenkantenbereich 7 an einer Unterseite der Fronthaube 3 angeordneten Gasgenerator 5 Gas zuerst in die Haubenkammer 8 eingeblasen wird, wodurch sich diese zur Anhebung der Fronthaube im hinteren Haubenkantenbereich 7 entfaltet und aufbläst. Dadurch wird die Fronthaube 3 um eine im vorderen Haubenkantenbereich 13 liegende Schwenkachse in ihre in den 1 und 3 dargestellte Anhebeposition 15 angehoben, so dass ein ausreichender Deformationsweg zwischen z. B. dem Motorraum und der Fronthaube 3 insbesondere im hinteren Haubenbereich gegeben ist. Nach dem vollständigen Aufblasen der Haubenkammer 8 und dem dadurch bedingten, in den 1 und 3 dargestellten Anheben der Fronthaube 3 wird beim Erreichen eines bestimmten vorgebbaren Gasinnendrucks in der Haubenkammer 8 die Überströmöffnung 12 zur Windschutzscheibenkammer 9 freigegeben, damit dieser vor einer Windschutzscheibe 16 aufgeblasen werden kann, wie dies ebenfalls aus den 1 und 3 ersichtlich ist.
  • Die Windschutzscheibenkammer 9 ist im aufgeblasenen Zustand ringförmig ausgebildet und umfasst einen unteren Ringbereich 17, der einen unteren Windschutzscheibenrandbereich 25 sowie einen Spaltbereich 18 zwischen der Windschutzscheibe und dem angehobenen hinteren Haubenkantenbereich 7 abdeckt. Dabei umgreift der untere Ringbereich 17 die hintere Haubenkante 19, wie dies insbesondere aus der 3 ersichtlich ist, teilweise. An den unteren Ringbereich 17 schließt sich endseitig jeweils ein seitlicher Ringbereich 20, 21 an, der jeweils den A-Säulenbereich 22 abdeckt. Ein oberer Ringbereich 23 der Windschutzscheibenkammer 9 deckt den oberen Windschutzscheibenrandbereich 24 ab.
  • Um dem Fahrer auch nach einer Aktivierung der Windschutzscheibenkammer 9 noch eine Durchsicht durch die Windschutzscheibe 16 zu ermöglichen, ist im Ringausnehmungsbereich der Windschutzscheibenkammer 9 im aufgeblasenen Zustand ein Netz 26 gespannt.
  • Wie dies insbesondere den 1 und 3 weiter entnommen werden kann, erstrecken sich die beiden Fugenairbags 10, 11 im aktivierten Zustand der Airbageinrichtung 4 auf gegenüberliegenden Seiten des Kraftfahrzeugs 1 in Fahrzeugslängsrichtung gesehen im seitlichen Fugenbereich zwischen der Fronthaube 3 und einem Kotflügelbereich 27. Die Überströmöffnung 12 von der Haubenkammer 8 zu den die Fugenairbags 10, 11 bildenden weiteren Kammern des Mehrkammerairbags 6 ist dabei so ausgelegt, dass die Gasverbindung zu diesen Fugenairbags 10, 11 ebenfalls erst nach Erreichen eines bestimmten vorgebbaren Gasinnendrucks in der Haubenkammer 8 freigegeben wird. Vorteilhaft ist dies analog zur Windschutzscheibenkammer 9 ebenfalls erst dann der Fall, wenn sich die Fronthaube 3 in ihrer Anhebeposition 15 befindet, damit die Fronthaube 3 mittels der Haubenkammer 8 schnell in ihre optimale Anhebeposition 15 gebracht werden kann. Wie dies insbesondere aus der 3 ersichtlich ist, verjüngen sich die Fugenairbags 10, 11 im aufgeblasenen Zustand zum vorderen Haubenkantenbereich 13 hin. Damit wird eine vorteilhafte Anpassung an den Schwenkwinkel der Fronthaube 3 erzielt. Ebenso wird hier gleichzeitig eine zusätzliche, vorteilhafte Dämpfungsfunktion im Falle eines Aufpralls erreicht.
  • In der 4 ist relativ schematisch eine Ausführungsform gezeigt, bei der die Fronthaube 3 in der linken Bildhälfte sich im nicht aktivierten Grundzustand der Sicherheitseinrichtung 2 befindet. Auf der rechten Bildebene ist die Sicherheitseinrichtung 2 aktiviert, d. h. ist die Haubenkammer 8 zur Anhebung der Fronthaube 3 aufgeblasen. Der Fugenairbag 10 umgreift dabei im aufgeblasenen Zustand eine seitliche Fronthaubenkante 28 und erstreckt sich zusätzlich noch über den Kotflügelbereich 27.
  • In der 3 ist ferner strichliert noch ein weiterer Airbag 29 angeordnet, der im aktivierten Zustand etwa den Fahrzeugfrontbereich abdeckt.
  • In der 2 ist eine alternative Ausführungsform dargestellt, die sich von der in Verbindung mit den 1, 3 und 4 beschriebenen Ausführungsform lediglich dadurch unterscheidet, dass bei der aus einem Fronthaubenoberteil 30 und einem Fronthaubenunterteil 31 aufgebauten Fronthaube 3 lediglich das Fronthaubenoberteil 30 durch die Haubenkammer 8 angehoben wird. Dazu kann der Mehrkammerairbag 6 im nicht aktivierten, zusammengefalteten Grundzustand zwischen dem Fronthaubenoberteil 30 und dem Fronthaubenunterteil 31 angeordnet sein, was hier allerdings nicht dargestellt ist. Ansonsten ist der Aufbau der Airbageinrichtung und die Funktionsweise die gleiche, wie sie in Verbindung mit den 1, 3 und 4 bereits erläutert worden ist, so dass hierauf nicht mehr näher eingegangen wird. In der 2 soll daher lediglich noch auf die Führungsbänder 32 hingewiesen werden, die durch das Anheben des Fronthaubenoberteils 30 so gestreckt werden, dass sie eine Führungsfunktion für die einzelnen Kammern des Mehrkammerairbags 6 übernehmen. In der Darstellung der 2 sind hier lediglich zwei Führungsbänder 32 als Führung für den Fugenairbag 10 vorgesehen. Es ist jedoch selbstverständlich, dass derartige Führungsbänder 32 an einer Vielzahl von weiteren geeigneten Stellen in Verbindung mit einer Führung und Richtungsweisung der einzelnen Kammern angeordnet sein können.
  • In der 5 ist eine Unteransicht auf ein Airbagsystem gezeigt, dass ebenfalls einen Mehrkammerairbag 33 mit zugeordneten Gasgenerator 34 aufweist. Im Unterschied zum Mehrkammerairbag 6 der Ausführungsform in den 1 bis 4 umfasst dieser Mehrkammerairbag 33 jedoch lediglich die Haubenkammer 8 sowie die Windschutzscheibenkammer 9, die durch Überströmöffnungen 12 miteinander verbunden sind. Die Fugenairbags 10, 11 sind hier als separate Airbags ausgebildet, d. h. sie bilden keine Kammern des Mehrkammerairbags 33 aus und sind jeweils mit Gas von separaten Gasgeneratoren 35, 36 beschickbar. Zwischen den beiden im aufgeblasenen Zustand dargestellten Fugenairbags 10, 11 ist hier noch ein energieabsorbierendes Material 37 eingefügt, das beispielsweise durch ein zusätzliches Blech, durch einen Schaumstoff oder durch eine Wabenstruktur gebildet sein kann, die beispielsweise mit der Fronthaube 3 oder einem Bestandteil derselben gekoppelt ist. Beispielsweise ist ein derartiges energieabsorbierendes Material in eine Ausnehmung eines Fronthaubenunterteils einer aus Fronthaubenoberteil und Fronthaubenunterteil bestehenden Fronthaube eingesetzt.
  • In der 6 ist schematisch eine Unteransicht auf die Fronthaube 3 dargestellt, die aus einem Fronthaubenoberteil 30 und einem Fronthaubenunterteil 31 aufgebaut ist, wie dies lediglich aus der 7 ersichtlich ist, die die Einzelheiten Z und X der 6 in vergrößerter Detaildarstellung zeigt. Das Fronthaubenoberteil 30 ist mittels einer Verriegelungsvorrichtung 38 lösbar mit dem Fronthaubenunterteil 31 verriegelt, wobei die Verriegelungsvorrichtung 38 benachbart zu einem Gasgenerator 39 angeordnet ist, mittels dem ein Gasstrom auf gegenüberliegende Zylinder-Kolben-Einheiten 40, 41 gerichtet werden kann, wie dies in der Darstellung der 6 durch die Pfeile gezeigt ist. Die Zylinder-Kolben-Einheiten 40, 41 umfassen jeweils einen Kolben 42, der im nicht aktivierten Grundzustand Überströmöffnungen 32 zu einer Gaslanze 44 hin abdeckt. Wie dies insbesondere aus der 7 ersichtlich ist, umfasst eine Kolbenstange 45 des Kolbens 42 jeweils zwei Verriegelungshaken 46, die im nicht aktivierten Grundzustand in zugeordnete Hakengegenelemente 47 eingreifen, wie dies aus der Einzelheit Z ersichtlich ist. Nach einer Beaufschlagung des Kolbens 42 mit den Gasmassenströmen aus dem Gasgenerator 39, werden diese entsprechend der Richtung der Pfeile aufeinander zubewegt, wodurch die Überströmöffnungen 43 für einen Gasdurchtritt zur Gaslanze 44 freigegeben werden. Gleichzeitig werden dabei die Verriegelungshaken 46 aus den Hakengegenelementen 47 gezogen, wie dies aus der Darstellung der Einzelheit X der 7 ersichtlich ist. Dadurch ist die Verriegelung zwischen dem Fronthaubenoberteil 30 und dem Fronthaubenunterteil 31 aufgehoben, so dass durch das Aufblasen der Haubenkammer 8 das Fronthaubenoberteil 30 vom Fronthaubenunterteil 31 weg nach oben angehoben werden kann. Wie dies in der 6 ferner lediglich schematisch eingezeichnet ist, kann das Gas über die Gaslanze 44 in die Haubenkammer 8 und nach deren vollständiger Befüllung über die Überströmöffnung 12 in die Windschutzscheibenkammer 9 einströmen, was hier jedoch lediglich äußerst schematisch dargestellt ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Kraftfahrzeug
    2
    Sicherheitseinrichtung
    3
    Fronthaube
    4
    Airbageinrichtung
    5
    Gasgenerator
    6
    Mehrkammerairbag
    7
    hinterer Haubenkantenbereich
    8
    Haubenkammer
    9
    Windschutzscheibenkammer
    10
    Fugenairbag
    11
    Fugenairbag
    12
    Überströmöffnung
    13
    vorderer Haubenkantenbereich
    14
    Schwenkachse
    15
    Anhebeposition
    16
    Windschutzscheibe
    17
    unterer Ringbereich
    18
    Spaltbereich
    19
    hintere Haubenkante
    20
    seitlicher Ringbereich
    21
    seitlicher Ringbereich
    22
    A-Säulenbereich
    23
    oberer Ringbereich
    24
    oberer Windschutzscheibenrandbereich
    25
    unterer Windschutzscheibenrandbereich
    26
    Netz
    27
    Kotflügelbereich
    28
    seitliche Fronthaubenkante
    29
    Airbag
    30
    Fronthaubenoberteil
    31
    Fronthaubenunterteil
    32
    Führungsband
    33
    Mehrkammerairbag
    34
    Gasgenerator
    35
    Gasgenerator
    36
    Gasgenerator
    37
    energieabsorbierendes Material
    38
    Verriegelungsvorrichtung
    39
    Gasgenerator
    40
    Zylinder-Kolben-Einheit
    41
    Zylinder-Kolben-Einheit
    42
    Kolben
    43
    Überströmöffnungen
    44
    Gaslanze
    45
    Kolbenstange
    46
    Verriegelungshaken
    47
    Hakengegenelemente

Claims (26)

  1. Sicherheitseinrichtung an einem Kraftfahrzeug zum Schutz von Fußgängern, mit einer Fronthaube und einer Airbageinrichtung, die wenigstens einen Airbag und wenigstens einen zugeordneten Gasgenerator aufweist, wobei der wenigstens eine Airbag im nicht aktivierten Grundzustand zusammengefaltet am Fahrzeug angeordnet ist und im aktivierten Zustand im Bereich der Fronthaube sowie im sich daran anschließenden Windschutzscheibenbereich aufblasbar ist, wobei der wenigstens eine Airbag als Mehrkammerairbag (6; 33) ausgebildet ist, der eine erste Airbagkammer als Haubenkammer (8) und eine zweite Airbagkammer als Windschutzscheibenkammer (9) umfasst, die mittels wenigstens einer Überströmverbindung (12) miteinander gekoppelt sind, der Mehrkammerairbag (6) im nicht aktivierten Grundzustand zusammengefaltet in einem windschutzscheibennahen hinteren Haubenkantenbereich (7) angeordnet ist, im Falle einer Aktivierung der Sicherheitseinrichtung (2) mittels des wenigstens einen Gasgenerators (5; 34) Gas zuerst in die Haubenkammer (8) einblasbar ist, wodurch sich diese zur Anhebung der Fronthaube (3) oder eines Fronthaubenoberteils (30) der Fronthaube (3) im hinteren Haubenkantenbereich (7) entfaltet, und nach dem Aufblasen der Haubenkammer (8) und dem dadurch bedingten Anheben der Fronthaube (3) oder des Fronthaubenoberteils (30) bei Erreichen eines bestimmten vorgebbaren Gasinnendrucks in der Haubenkammer (8) die wenigstens eine Überströmverbindung (12) zur Windschutzscheibenkammer (9) zum Aufblasen der Windschutzscheibenkammer (9) vor wenigstens einem Teilbereich der Windschutzscheibe (16) freigebbar ist.
  2. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mehrkammerairbag (6; 33) im nicht aktivierten Zustand an der Fahrzeugkarosserie im Windlaufbereich zusammengefaltet angeordnet ist.
  3. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mehrkammerairbag (6; 33) in einem Bereich zwischen dem Fronthaubenoberteil (30) und einem Fronthaubenunterteil (31) zusammengefaltet angeordnet ist.
  4. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Gasgenerator (5; 34) an der Fronthaube (3) und/oder an der Fahrzeugkarosserie angeordnet ist.
  5. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fronthaube (3) oder das Fronthaubenoberteil (30) bei der Anhebung durch die Haubenkammer (8) um eine im vorderen Haubenkantenbereich (13) der Fronthaube (3) liegende Schwenkachse (14) schwenkbar ist.
  6. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Haubenkammer (8) im aufgeblasenen Zustand in etwa über die gesamte hintere Fronthaubenkante (7) erstreckt.
  7. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Haubenkammer (8) wenigstens eine Ausblasöffnung vorgesehen ist, die nach einem erfolgten Anheben der Fronthaube (3) und Überschreiten eines vorgegebenen Belastungs-Schwellwertes bei einem Aufprall auf die Fronthaube (3) zur kraftbegrenzten Energieabsorption öffenbar ist.
  8. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich jeder Überströmverbindung (12) zwischen Haubenkammer (8) und Windschutzscheibenkammer (9) ein Rückschlagventil vorgesehen ist, das einen Gasstrom von der Windschutzscheibenkammer (9) in die Haubenkammer (8) verhindert.
  9. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Windschutzscheibenkammer (9) im aufgeblasenen Zustand ringförmig ausgebildet ist dergestalt, dass ein unmittelbar an die Haubenkammer (8) angrenzender unterer Ringbereich (17) einen unteren Windschutzscheibenrandbereich (25) sowie den Spaltbereich (18) zwischen der Windschutzscheibe (16) und dem angehobenen hinteren Haubenkantenbereich (7) abdeckt, vorzugsweise unter umgreifender Umhüllung der hinteren Haubenkante (19), dass jeweils ein sich endseitig an den unteren Ringbereich (17) anschließender seitlicher Ringbereich (20, 21) eine entsprechend zugeordnete A-Säule (22) abdeckt, dass ein oberer Ringbereich (23) einen oberen Windschutzscheibenrandbereich (24) abdeckt, und dass im Ringausnehmungsbereich ein Netz (26) gespannt ist.
  10. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Airbageinrichtung (4) ferner zwei Fugenairbags (10, 11) umfasst, die im aktivierten Zustand auf gegenüberliegenden Seiten des Kraftfahrzeugs (1) in Fahrzeuglängsrichtung gesehen im seitlichen Fugenbereich zwischen Fronthaube (3) oder Fronthaubenoberteil (30) einerseits und Kotflügelbereich (27) oder Fronthaubenunterteil (31) andererseits aufgeblasen sind.
  11. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Fugenairbags (10, 11) weitere Kammern des Mehrkammerairbags (6) sind, die mit der Haubenkammer (8) über wenigstens eine Überströmverbindung (12) gekoppelt sind.
  12. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Überströmverbindung (12) so ausgelegt ist, dass die Gasverbindung zu den Fugenairbags (10, 11) erst nach dem Erreichen eines bestimmten vorgebbaren Gasinnendrucks in der Haubenkammer (8) freigebbar ist.
  13. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Fugenairbags (10, 11) jeweils als separate Airbags ausgebildet sind, die gleichzeitig oder zeitversetzt, vorzugsweise über separate Gasgeneratoren (35, 36), zur Haubenkammer (8) aufblasbar sind.
  14. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Fugenairbags (10, 11) im aufgeblasenen Zustand zur vorderen Fronthaubenkante hin verjüngen.
  15. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Fugenairbags (10, 11) im aufgeblasenen Zustand die seitlichen Fronthaubenkanten (28) umgreifend umhüllen und sich gegebenenfalls über einen Kotflügelbereich (27) erstrecken.
  16. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass dem Mehrkammerairbag (6; 33) ein Mehrstufen-Gasgenerator, vorzugsweise mit je einer Stufe pro Kammer, oder je ein Gasgenerator für jede Kammer, wobei das Einblasen jeweils über die Haubenkammer erfolgt, oder ein einzelner Gasgenerator (5; 34) zugeordnet ist.
  17. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitseinrichtung (2) eine Sensorvorrichtung, vorzugsweise eine Kontakt- und/oder Precrash-Sensorvorrichtung, umfasst, mit der die Sicherheitseinrichtung (2) aktivierbar ist.
  18. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen Kammerdrücke in Abhängigkeit von einer Objektklassifizierung durch die Sensorvorrichtung einstellbar sind.
  19. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass im Fahrzeugfrontbereich wenigstens ein Airbag (29) als Primärkontaktschutz angeordnet ist, der im aktivierten Zustand in etwa den Fahrzeugfrontbereich abdeckt.
  20. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Fronthaube (3) und der ortsfesten Fahrzeugkarosserie oder zwischen dem Fronthaubenoberteil (30) und einem Fronthaubenunterteil (31) der Fronthaube (3) zusätzlich Führungsbänder (32) vorgesehen sind, die durch das Anheben der Fronthaube (3) oder des Fronthaubenoberteils (30) so ausrichtbar und/oder streckbar sind, dass sie eine Führungsfunktion für die Kammern (8, 9, 10, 11) oder Airbags zu deren Aufblasen in die gewünschte Richtung übernehmen.
  21. Sicherheitseinrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Fronthaubenoberteil (30) mittels wenigstens einer Verriegelungsvorrichtung (38) lösbar mit einem Fronthaubenunterteil (31) verriegelbar ist, dass die Verriegelungsvorrichtung (38) zu Beginn der Aktivierung der Sicherheitseinrichtung (2) mit wenigstens einem Gasstrom beaufschlagbar ist dergestalt, dass der Gasstrom die Verriegelungsvorrichtung (38) zur Freigabe der Verriegelung zwischen dem Fronthaubenoberteil (30) und dem Fronthaubenunterteil (31) zum Anheben des Fronthaubenoberteils (30) betätigt.
  22. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung (38) wenigstens eine Zylinder-Kolben-Einheit (40, 41) umfasst, deren Kolben (42) zur Freigabe der Verriegelung mit dem wenigstens einen Gasstrom beaufschlagbar ist.
  23. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung (38) benachbart zu einem Gasgenerator (39) angeordnet ist, mittels dem wenigstens ein Gasstrom auf die wenigstens eine Zylinder-Kolben-Einheit (40, 41) richtbar ist, die einen Kolben (42) umfasst, der im nicht aktivierten Grundzustand wenigstens eine Überströmöffnung (43) zum Mehrkammerairbag (6) hin abdeckt und diese Überströmöffnung nach einer Beaufschlagung des Kolbens (42) mit dem Gasstrom freigibt, dass eine Kolbenstange (45) des Kolbens (42) wenigstens einen Verriegelungshaken (46) aufweist, der im nicht aktivierten Grundzustand zu Verriegelung in ein zugeordnetes Hakengegenelement (47) eingreift und der nach einer Beaufschlagung des Kolbens (42) mit dem Gasstrom aus dem Hakengegenelement (47) ziehbar ist zur Freigabe der Verriegelung dergestalt, dass nach einer Kolbenbeaufschlagung mit dem Gasstrom und einer Freigabe der wenigstens einen Überströmöffnung (43) sowie der Freigabe der Verriegelung des wenigstens einen Verriegelungshakens (46) von entsprechend zugeordneten Hakengegenelement (47) die Haubenkammer (8) des Mehrkammerairbags (6) zur Anhebung des Fronthaubenoberteils (30) aufblasbar ist.
  24. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (42) mitsamt Kolbenstange (45) am Fronthaubenoberteil (30) und das wenigstens eine zugeordnete Hakengegenelement (47) am Fronthaubenunterteil (31) angeordnet ist oder umgekehrt.
  25. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24 dadurch gekennzeichnet, dass der Gasstrom in die Haubenkammer (8) über eine der wenigstens einen Überströmöffnung (43) nachgeschaltete Gaslanze (44) erfolgt.
  26. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle einer Anhebung der Fronthaube (3) mitsamt Fronthaubenunterteil im hinteren Fronthaubenbereich eine Scharniereinrichtung oder ein Bestandteil davon zur Freigabe der Anhebung entriegelbar oder betätigbar ist, vorzugsweise ein Verriegelungsbolzen aus einer Scharniereinrichtung pyrotechnisch entfernbar ist.
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