DE10050283A1 - Bildschirm-Versenktisch - Google Patents
Bildschirm-VersenktischInfo
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Abstract
Ein Bildschirm-Versenktisch (1) mit einer eine Öffnung (8a, 8b) aufweisenden Arbeitsplatte (4) und einer einen Monitor tragenden Plattform (10a, 10b), welche durch einen Hebemechanismus (16a, 16b) in einer im wesentlichen vertikalen Richtung in der Weise verfahrbar ist, dass der Monitor (12a, 12b) durch die Öffnung (8a, 8b) hindurch aus einer Ruheposition (18) im Inneren des Tisches (1) in eine Arbeitsposition bewegbar ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass an der Plattform (10a, 10b) oberhalb des Monitors (12a, 12b) ein Tastatur-Aufnahmefach (24a, 24b) angeordnet ist, welches auf seiner Oberseite durch eine Abdeckplatte (6a, 6b) begrenzt wird, die in der Ruheposition (18) die Öffnung (8a, 8b) in der Arbeitsplatte (4) verschließt.
Description
Die Erfindung betrifft einen Bildschirm-Versenktisch gemäß dem Oberbegriff von
Anspruch 1.
Bildschirm-Versenktische sind allgemein bekannt und werden beispielsweise in
Schulungseinrichtungen und in Büros als Arbeitsplätze eingesetzt, bei denen neben
einer Nutzung als konventioneller Schreibtisch in gleicher Weise eine Nutzungs
möglichkeit als Computerarbeitstisch gewünscht ist.
Aus der DE 197 06 203 A1 ist ein Bildschirm-Versenktisch bekannt, der ein Gehäuse
mit einer Arbeitsplatte umfasst, in welcher eine durch eine schwenkbare Abdeckplatte
verschließbare Öffnung gebildet ist. Im Inneren des Gehäuses ist ein über einen
Handgriff und einen Verschwenkmechanismus verschwenkbarer Bildschirm-
Aufnahmebehälter für einen Monitor angeordnet. Beim Herausschwenken des Behälters
mit dem darin aufgenommenen Monitor aus der Öffnung wird die Abdeckplatte durch
die Hinterkante des Behälters und eine daran angeordnete Rolle automatisch entgegen
der Schwerkraft nach oben geschwenkt und gibt die Sicht auf den Monitor frei. Die
Tastatur wird bei diesem Tisch innerhalb der Öffnung auf dem Bildschirm des Monitors
abgelegt und ist bei hereingefahrenem Monitor gegen unbefugte Zugriffe geschützt.
Weiterhin werden in Deutschland unter der Bezeichnung "Uni-Lift" Hebe- und
Senkmechanismen vertrieben, die z. B. in Möbelstücken zum Heben und Senken von
Tischplatten eingesetzt werden können. Die Hebe- und Senkmechanismen zeichnen sich
dadurch aus, dass sie durch Beaufschlagung mit einer Kraft in eine oder mehrere
vorgegebene Rastpositionen zusammenfahrbar sind. Durch erneutes Beaufschlagen mit
einer Kraft lässt sich bei den beschriebenen Mechanismen die Arretierung wieder
aufheben und der jeweilige Mechanismus weiter zusammen- oder auseinander fahren.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden einen weiteren Bildschirm-
Versenktisch zu schaffen, der geringe Abmessungen aufweist, einfach aufgebaut ist und
ein multifunktionelles Arbeiten ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Gemäß der Erfindung weist ein Bildschirm-Versenktisch eine Arbeitsplatte mit einer
darin gebildeten Öffnung sowie eine Monitor-Plattform auf, welche durch einen
Hebemechanismus in einer im wesentlichen vertikalen Richtung in der Weise auf und
ab verfahrbar ist, dass der Monitor durch die Öffnung hindurch aus einer Ruheposition
im Inneren des Tisches in eine Arbeitsposition bewegbar ist, in der der Monitor vom
Bediener oberhalb der Arbeitplatte in einer haltungsfreundlichen und für die Augen des
Bedieners schonenden Weise eingesehen werden kann.
An der Plattform ist oberhalb des Monitors ein Tastatur-Aufnahmefach angeordnet,
welches auf seiner Oberseite durch eine Abdeckplatte begrenzt wird, die in der
Ruheposition die Öffnung in der Arbeitplatte verschließt, so dass sich eine ebene und
gleichförmige Arbeitsplatte ohne hervorstehende Teile oder Vertiefungen ergibt.
Der erfindungsgemäße Versenktisch hat den Vorteil, dass er bei einer räumlich
kompakten Bauform mit geringen Abmessungen die Möglichkeit bietet, in der
Ruheposition, d. h. bei eingefahrenem Monitor, sämtliche Peripheriegeräte im Inneren
des Tisches gegen Zugriffe durch Dritte geschützt unterzubringen, so dass eine
vollständig ebene Arbeitsfläche zur Verfügung steht. Dies ist heutzutage insbesondere in
Schulen von Vorteil, da der Unterricht mit dem Computer zunehmend an Bedeutung
gewinnt, und die Schüler bei Einsatz des erfindungsgemäßen Versenktisches innerhalb
kürzester Zeit zwischen einem Bildschirmarbeitsplatz und einem herkömmlichen
Arbeitstisch wechseln können. Weiterhin besitzt der erfindungsgemäße Versenktisch
den Vorteil, dass die Plattform in der Ruheposition bei Einsatz eines Schlosses gegen
ein Herausfahren gesperrt werden kann, und somit insbesondere beim Einsatz von
teuren Flachbildschirmen und anderen Peripheriegeräten, die z. B. im Monitorfach neben
dem Monitor plaziert werden können, diese gegen Diebstahl geschützt sind.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können die Plattform und das
Tastatur-Aufnahmefach die obere und untere Begrenzungswand eines Monitor-
Aufnahmebehälters bilden, in welchem der Monitor aufgenommen ist. Hierdurch ergibt
sich insbesondere beim Einsatz von geschlossenen Flächen am Monitor-
Aufnahmebehälter der Vorteil, dass der Monitor in der Arbeitsposition vor einer
Berührung durch vorbeilaufende Personen geschützt ist, wodurch insbesondere im
harten Schulalltag die Gefahr verringert wird, dass der Monitor in der Arbeitsstellung
von der Arbeitsplatte, bzw. von der Plattform des Versenktisches gestoßen wird.
Darüber hinaus kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in der
Arbeitsplatte im Bereich der Öffnung ein separates Aufnahmefach, insbesondere zur
Aufnahme einer Computer-Maus, gebildet sein, welches durch einen vorzugsweise
seitlich am Tastatur-Aufnahmefach gebildeten Vorsprung, der seitlich über die
Plattform hinausragt, in der Ruheposition das separate Aufnahmefach mit verschließt.
Hierdurch ist es möglich, auch die übrigen kleineren Dateneingabegeräte, wie z. B.
Computer-Mäuse, Lichtgriffel, Trackballs, Chipkartenleser, Joysticks, Mikrofone zur
Spracheingabe, Kopfhörer oder mit dem Computer verbundene Kameras oder
Digitalisierbretter im Tisch mit zu verstauen, und beim Einsatz einer verschließbaren
Plattform gegen einen unbefugten Zugriff Dritter zu sichern.
In Abhängigkeit von der äußeren Dimensionierung des erfindungsgemäßen Tisches und
des jeweils eingesetzten Monitors kann es von Vorteil sein, wenn im Bereich unterhalb
der Plattform ein Computer-Aufnahmefach gebildet ist, in welchem ein Computer
und/oder weitere Computer-Peripheriegeräte aufnehmbar sind. So ergibt sich
insbesondere beim Einsatz von Flachbildschirmen seitlich unterhalb der Plattform
- vorzugsweise unterhalb des Mausfachs - ein genügend großer Stauraum, in welchem
sich der Computer unterbringen lässt.
Bei dieser Ausführungsform der Erfindung kann auf der vom Bediener abgewandten
Rückseite des Versenktisches eine vorzugsweise verschließbare Rückseiten-Öffnung
vorgesehen ist, durch welche hindurch das Computer-Aufnahmefach, insbesondere zur
Durchführung von Wartungsarbeiten am Computer oder zum Anschluss weiterer
Peripheriegeräte und Netzwerkverbindungen, für Wartungspersonal zugänglich ist. Der
Verschluss der Öffnung kann z. B. mittels eines Lochblechs oder einer gelochten Platte
erfolgen, um eine ausreichende Belüftung des Computers im Computer-Aufnahmefach
zu gewährleisten.
Darüber hinaus kann auf der dem Bediener zugewandten Frontseite des Versenktisches
eine weitere verschließbare Frontseiten-Öffnung vorgesehen ist, durch welche hindurch
das Computer-Aufnahmefach, insbesondere zur Durchführung von Wartungsarbeiten
am Computer von der Frontseite her zugänglich ist. Hierdurch ist eine einfache
Zugänglichkeit des Computers ebenfalls bei zwei Rücken an Rücken stehenden
Versenktischen gewährleistet.
Gemäß einer besonders ergonomischen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Versenktisches ist die dem Bediener zugewandte Frontseite des Versenktisches im
Bereich des Fußraumes als ein im Winkel zur Rückseite des Versenktisches hin geneigt
verlaufenden Abschnitt ausgebildet, so dass sich ein im Querschnitt keilförmiger
Fußraum ergibt. Im Zusammenhang mit einem vor dem erfindungsgemäßen
Versenktisch gegebenenfalls angeordneten Vortisch ergibt sich hierdurch insbesondere
für größere Personen eine ausreichende Fußfreiheit, die ein besonders entspanntes
Arbeiten gestattet.
Um eine Anpassung des Hebemechanismus an verschiedene Monitore mit
unterschiedlichem Gewicht zu ermöglichen, ist es gemäß einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, die Plattform in Richtung zur
Arbeitsposition hin mit einer federelastischen Kraft zu beaufschlagen, die durch ein
vorzugsweise einstellbares Federmittel erzeugt wird, welches sich einerseits am
Gehäuse oder am Rahmen des Tisches und andererseits an der Plattform abstützt, und
welches auf die Plattform wirkt. Das Federmittel kann im einfachsten Falle durch eine
Spiralfeder gebildet werden, welche eine vorzugsweise verstellbare Federbasis zur
Veränderung der Vorspannung der Feder umfasst. Bei der bevorzugten Ausführungs
form der Erfindung wird das Federmittel jedoch durch eine Gasdruckfeder gebildet,
welche wie zuvor im Zusammenhang mit der Spiralfeder beschrieben auf die Plattform
wirkt. Durch den Einsatz einer Gasdruckfeder ergibt sich der Vorteil, dass der
Hebemechanismus ein geringeres Gewicht aufweist und zudem bei der Herstellung des
erfindungsgemäßen Versenktisches, bzw. durch entsprechendes Wartungspersonal nach
der Auslieferung des Tisches, in kürzester Zeit auf das jeweilige Gewicht des
Bildschirms eingestellt werden kann, indem der Gasdruck entsprechend der
gewünschten Unterstützungskraft für das Heben der Plattform erhöht oder erniedrigt
wird.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der Hebemechanismus durch
ein zuvor beschriebenes modifiziertes "Uni-Lift" System gebildet. Der Mechanismus ist
dabei vorzugsweise mittig unter der Plattform im Bereich der Rückwand angeordnet,
und stützt sich vorzugsweise am Rahmen des Versenktisches ab, der z. B. aus Stahlrohr
gefertigt sein kann. Auch wenn der Hebemechanismus als ein elektrisch oder elektro
pneumatisch arbeitender Hebemechanismus ausgebildet sein kann, so ist dieser bei der
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorzugsweise ein rein manuell
betätigbarer Hebemechanismus, der durch Beaufschlagung der Abdeckplatte auf der
Oberseite des Tastatur-Faches mit einer Kraft aktiviert wird.
Hierdurch ergibt sich gegenüber einem elektrischen oder elektro-pneumatischen
Hebemechanismus der Vorteil, dass keinerlei regelmäßige Wartungsarbeiten
erforderlich sind und zudem auch keine zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen
und Schutzeinrichtungen für Elektrogeräte vorgesehen werden müssen. Zudem hat es
sich gezeigt, dass das Herausfahren der Plattform beim Einsatz des zuvor beschriebenen
manuell betätigten Hebemechanismus innerhalb von lediglich 0,5-1 Sekunden erfolgt,
was im Vergleich zu den mit elektrisch betätigten Hebeeinrichtungen erzielbaren
Verfahrzeiten eine erheblich kürzere Zeitdauer darstellt, die sich mit den elektrischen
Einrichtungen nicht erreichen lässt. Durch den Einsatz eines zu den Federmitteln
parallel wirkenden Dämpfungselements lässt sich ein überschnelles Hochfahrens der
Plattform ausschließen, wodurch die Gefahr einer Beschädigung des Monitors weiter
vermindert wird.
In gleicher Weise hat es sich gezeigt, dass sich das Herunterfahren der Plattform -
welches durch ein Herunterdrücken der Abdeckplatte erfolgt - in der gleichen Zeit und
ohne größere körperliche Anstrengungen auch von technisch unbedarften Personen
durchführen lässt.
Hierbei ist es weiterhin von Vorteil, wenn der Hebemechanismus Arretiermittel
umfasst, welche die Bewegung der Plattform nach dem Versenken der Plattform von
Hand in der Ruheposition sperren, und welche die Bewegung der Plattform in die
Arbeitsposition nach einem erneuten Druck auf die Abdeckplatte des Tastatur-Faches
wieder freigeben. Eine solche Arretiereinrichtung ist z. B. in modifizierter Form bei den
zuvor beschriebenen manuell betätigten "Uni-Lift" Systemen vorhanden, und darüber
hinaus auch von Kassettendecks her bekannt, bei denen die Abdeckplatte des manuell
betätigten Lademechanismus ebenfalls in der geschlossenen Stellung durch einen
erneuten Druck in Schließrichtung wieder geöffnet werden kann. Die Arretiermittel
arbeiten dabei z. B. auf der Basis einer umlaufenden, im wesentlichen herzförmigen Nut,
in der ein mit dem plattformseitigen Teil des Hebemechanismus gekoppelter Taststab
entlang läuft.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird der Bewegungsweg des
Hebemechanismus in der Weise gewählt ist, dass sich der untere Rand des Monitor-
Bildschirms in der Arbeitsposition in Höhe der Arbeitsplatte befindet, was z. B. auch
durch einen Anschlag erfolgen kann. Hierbei kann es ebenfalls vorgesehen sein, dass der
Anschlag verstellbar ist, so dass der Monitor in der Arbeitsposition in einer beliebigen,
vom Bediener einzustellenden Höhe über der Arbeitsplatte angeordnet werden kann.
Hierdurch kann der Monitor vom Bediener in ergonomischer und augenfreundlicher
Weise in einem von oben nach unten verlaufenden Winkel betrachtet werden.
Schließlich besteht die Möglichkeit, in der Arbeitsplatte eine weitere Öffnung
vorzusehen, in welcher eine durch einen weiteren Hebemechanismus in einer im
wesentlichen vertikalen Richtung bewegbare weitere Monitor-Plattform angeordnet ist,
welche in der Weise verfahrbar ist, dass der Monitor durch die weitere Öffnung
hindurch aus einer Ruheposition im Inneren des Tisches in eine Arbeitsposition
bewegbar ist, und an der oberhalb des Monitors ein weiteres Tastatur-Aufnahmefach
angeordnet ist, welches auf seiner Oberseite durch eine weitere Abdeckplatte begrenzt
ist, die in der Ruheposition die weitere Öffnung in der Arbeitplatte verschließt.
Hierdurch ergibt sich ein in Schulen üblicher Doppelarbeitstisch, bei dem die
Mausfächer und PCs in einer für die Bediener (insbesondere für Rechtshänder)
besonders ergonomischen Weise auf der rechten Seite des jeweiligen Monitors
angeordnet werden können, von wo aus sie leicht im Sitzen erreichbar sind.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen anhand bevorzugter
Ausführungen beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematische Frontansicht eines erfindungsgemäßen Bildschirm-
Versenktisches mit herausgefahrenen Monitoren,
Fig. 2 eine schematische Frontansicht des erfindungsgemäßen Bildschirm-
Versenktisches von Fig. 1 mit versenkten Monitoren,
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht des erfindungsgemäßen Bildschirm-
Versenktisches mit herausgefahrenem Monitor, und
Fig. 4 eine schematische Seitenansicht des erfindungsgemäßen Bildschirm-
Versenktisches von Fig. 3 mit versenktem Monitor.
Der in Fig. 1 dargestellte erfindungsgemäße Bildschirm-Versenktisch 1 umfasst ein
Gehäuse 2, welches auf seiner Oberseite eine Arbeitsplatte 4 aufweist, in der eine durch
eine Abdeckplatte 6a, 6b verschließbare Öffnung 8a, 8b gebildet ist. Auch wenn in den
Fig. 1 und 2 eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Versenktisches 1 mit
insgesamt zwei getrennten Bildschirm-Arbeitsplätzen gezeigt ist, so wird das
erfindungsgemäße Prinzip nachfolgend der Einfachheit halber lediglich anhand eines
der Arbeitsplätze beschrieben.
Im Inneren des Gehäuses 2 ist eine Plattform 10a, 1 Ob angeordnet, auf der sich ein
Monitor 12a, 12b befindet, welcher mit einem Computer 14a, 14b verbunden ist. An der
Plattform 10a, 10b ist oberhalb des Monitors 12a, 12b, der sich wie in Fig. 1 und 2
gezeigt, in einem Monitor-Aufnahmebehälter 22 befindet, ein Tastatur-Aufnahmefach
24a, 24b angeordnet, in welchem eine Tastatur 26a, 26 untergebracht werden kann.
Das Tastatur-Aufnahmefach 24a, 24b wird auf seiner Oberseite durch die Abdeckplatte
6a, 6b begrenzt. Wie den Fig. 1 bis 4 entnommen werden kann, bilden die Plattform
10a, 10b und das Tastatur-Aufnahmefach 24a, 24b jeweils die obere und untere
Begrenzungswand des Monitor-Aufnahmebehälters 22a, 22b.
Die Plattform 10a, 10b ist durch einen über Befestigungselemente 28 mit dem Gehäuse
2 verbundenen Hebemechanismus 16a, 16b aus einer in Fig. 2 dargestellten
Ruheposition 18, in welcher sich der Monitor 12a, 12b im Inneren des Tisches 1
befindet und die Abdeckplatte 6a, 6b die Öffnung 8a, 8b in der Arbeitsplatte 4
verschließt, in eine in Fig. 1 dargestellte Arbeitsposition 20 verfahrbar, in der die Sicht
auf den Monitor 12a, 12b freigegeben ist.
Wie in Fig. 1 und Fig. 2 gezeigt ist, ist in der Arbeitsplatte 4 im Bereich der Öffnung 8a,
8b ein separates Aufnahmefach 30a, 30b zur Aufnahme einer Computer-Maus gebildet.
Das Aufnahmefach 30a, 30b ist dabei neben dem Monitor-Aufnahmebehälter 22a, 22b
an einer solchen Position in der Arbeitsplatte 4 angeordnet, dass es durch einen über die
Plattform 10a, 10b hinausragenden Vorsprung 32a, 32b in der Ruheposition 18
verschlossen wird. Vorzugsweise unterhalb des Aufnahmefaches 30a, 30b ist ein
Computer-Aufnahmefach 34a, 34b angeordnet, in welchem sich der Computer 14a, 14b
befindet.
Wie in Fig. 3 und Fig. 4 schematisch angedeutet ist, weist die dem Bediener zugewandte
Frontseite 36 des erfindungsgemäßen Versenktisches 1 eine durch eine klappbare
Frontplatte 38 verschließbare Frontseiten-Öffnung 40 auf, durch welche hindurch der
Computer 14a, 14b für Wartungsarbeiten zugänglich ist. Die Frontseite 36 weist dabei
im unteren Bereich, d. h. im Bereich des Fußraumes, einen im Winkel zur Rückseite 42
geneigt verlaufenden Abschnitt 44 auf.
Claims (15)
1. Bildschirm-Versenktisch (1) mit einer eine Öffnung (8a, 8b) aufweisenden
Arbeitsplatte (4) und einer einen Monitor tragenden Plattform (10a, 10b), welche
durch einen Hebemechanismus (16a, 16b) in einer im wesentlichen vertikalen
Richtung in der Weise verfahrbar ist, dass der Monitor (12a, 12b) durch die
Öffnung (8a, 8b) hindurch aus einer Ruheposition (18) im Inneren des Tisches (1)
in eine Arbeitsposition (20) bewegbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
an der Plattform (10a, 10b) oberhalb des Monitors (12a, 12b) ein Tastatur-
Aufnahmefach (24a, 24b) angeordnet ist, welches auf seiner Oberseite durch eine
Abdeckplatte (6a, 6b) begrenzt wird, die in der Ruheposition (18) die Öffnung (8a,
8b) in der Arbeitsplatte (4) verschließt.
2. Versenktisch nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Plattform (10a, 10b) und das Tastatur-Aufnahmefach (24a, 24b) die obere und
untere Begrenzungswand eines Monitor-Aufnahmebehälters (22a, 22b) bilden, in
welchem der Monitor (12a, 12b) aufgenommen ist.
3. Versenktisch nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Monitor-Aufnahmebehälter (22a, 22b) im Bereich der Seitenflächen und/oder
der Rückseite des Monitors (12a, 12b) zumindest teilweise geschlossen ist.
4. Versenktisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
in der Arbeitsplatte (4) im Bereich der Öffnung (8a, 8b) ein separates
Aufnahmefach (30a, 30b), insbesondere zur Aufnahme einer Computer-Maus,
gebildet ist, und dass das Tastatur-Aufnahmefach (24a, 24b) einen seitlich über
die Plattform (10a, 10b) hinausragenden Vorsprung (32a, 32b) aufweist, der in der
Ruheposition (18) das separate Aufnahmefach (30a, 30b) verschließt.
5. Versenktisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
im Bereich unterhalb der Plattform (10a, 10b) ein Computer-Aufnahmefach (34a,
34b) gebildet ist, in welchem ein Computer (14a, 14b) und/oder weitere
Computer-Peripheriegeräte aufnehmbar sind.
6. Versenktisch nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
auf der vom Bediener abgewandten Rückseite (42) des Versenktisches (1) eine
verschließbare Rückseiten-Öffnung vorgesehen ist, durch welche hindurch das
Computer-Aufnahmefach (34a, 34b), insbesondere zur Durchführung von
Wartungsarbeiten am Computer, zugänglich ist.
7. Versenktisch nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
auf der dem Bediener zugewandten Frontseite (36) des Versenktisches (1) eine
weitere verschließbare Frontseiten-Öffnung (40) vorgesehen ist, durch welche
hindurch das Computer-Aufnahmefach (34a, 34b), insbesondere zur
Durchführung Wartungsarbeiten am Computer (14a, 14b) bei zwei Rücken an
Rücken stehenden Versenktischen (1), zugänglich ist.
8. Versenktisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die dem Bediener zugewandte Frontseite (36) des Versenktisches (1) im Bereich
des Fußraumes einen im Winkel zur Rückseite (42) des Versenktisches (1) hin
geneigt verlaufenden Abschnitt (44) aufweist.
9. Versenktisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Hebemechanismus (16a, 16b) einstellbare Federmittel umfasst, welche die
Plattform (10a, 10b) in Richtung zur Arbeitsposition (20) des Monitors (12a, 12b)
hin mit einer federelastischen Kraft beaufschlagen.
10. Versenktisch nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Plattform (10a, 10b) mit einem Dämpfungselement zur Dämpfung der
Aufwärts- und/oder Abwärtsbewegung der Plattform verbunden ist.
11. Versenktisch nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Federmittel eine Gasdruckfeder enthalten.
12. Versenktisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Hebemechanismus (16a, 16b) ein manuell betätigbarer Hebemechanismus ist,
der durch Beaufschlagung der Abdeckplatte (6a, 6b) auf der Oberseite des
Tastatur-Aufnahmefaches (24a, 24b) mit einer Kraft aktiviert wird.
13. Versenktisch nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Hebemechanismus (16a, 16b) Arretiermittel umfasst, welche die Bewegung
der Plattform (10a, 10b) nach dem Versenken der Plattform (10a, 10b) von Hand
in der Ruheposition (18) sperren, und welche die Bewegung der Plattform in die
Arbeitsposition (20) nach einer erneuten Beaufschlagung der Abdeckplatte (6a,
6b) auf der Oberseite des Tastatur-Aufnahmefaches (24a, 24b) mit einer Kraft
freigeben.
14. Versenktisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Bewegungsweg des Hebemechanismus (16a, 16b) in der Weise gewählt ist,
dass sich der untere Rand des Monitors (12a, 12b) in der Arbeitsposition (20) in
Höhe der Arbeitsplatte (4) befindet.
15. Versenktisch nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Arbeitsplatte (4) eine weitere Öffnung (8b, 8a) aufweist, in welcher eine durch
einen weiteren Hebemechanismus (16b, 16a) in einer im wesentlichen vertikalen
Richtung bewegbare weitere, einen Monitor (12b, 12a) tragende Plattform (10b,
10a) angeordnet ist, welche in der Weise verfahrbar ist, dass der Monitor (12b,
12a) durch die weitere Öffnung (8b, 8a) hindurch aus einer Ruheposition (18) im
Inneren des Tisches (1) in eine Arbeitsposition (20) bewegbar ist, und an der
oberhalb des Monitors (12b, 12a) ein weiteres Tastatur-Aufnahmefach (24b, 24a)
angeordnet ist, welches auf seiner Oberseite durch eine weitere Abdeckplatte (6b,
6a) begrenzt ist, die in der Ruheposition die weitere Öffnung (8b, 8a) in der
Arbeitplatte (4) verschließt.
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- 2000-10-10 DE DE2000150283 patent/DE10050283B4/de not_active Expired - Fee Related
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