DE10036081A1 - Vorrichtung zum Zentrieren von Bauelementen sowie Fertigungslinie oder -Maschine, beispielsweise Back-End-Line-Maschine mit einer solchen Vorrichtung - Google Patents
Vorrichtung zum Zentrieren von Bauelementen sowie Fertigungslinie oder -Maschine, beispielsweise Back-End-Line-Maschine mit einer solchen VorrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine neuartige Einrichtung zum Zentrieren von Bauelementen sowie Fertigungslinie- oder Maschine, beispielsweise Back-End-Line-Maschine mit einer solchen Vorrichtung.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1
sowie auf eine Fertigungslinie oder -Maschine, beispielsweise Back-End-Line-Maschine
mit einer solchen Vorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 28.
Beispielsweise bei der Herstellung von kleinen elektrischen Bauelementen, wie z. B.
bei der Herstellung von sogenannten "Surface mounted devices" (SMDs), ist es z. B.
sogenannten "Back-End-Maschinen" unter anderem für die weitere Be- und
Verarbeitung der Bauelemente, beispielsweise für das Messen und Prüfen, für ein
Beschriften, für ein späteres Gurten usw. notwendig, die Bauelemente zu zentrieren,
und zwar im Bezug auf wenigstens eine vorgegebene Achse (auch Bezugsachse) an
Haltern der betreffenden Maschine exakt zentriert sind, d. h. bezogen auf diese Achse
in ihrer Lage und Orientierung exakt ausgerichtet sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung aufzuzeigen, die mit hoher
Betriebssicherheit ein zuverlässiges Ausrichten bzw. Zentrieren, insbesondere auch
sehr kleiner Bauelemente ermöglicht. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Vorrichtung
entsprechend dem Patentanspruch 1 und eine Fertigungslinie oder -Maschine,
beispielsweise Back-End-Line-Maschine gemäß Patentanspruch 28 ausgebildet.
Ein wesentlicher Aspekt der besteht darin, daß die Zentrierflächen, gegen die das
jeweilige Bauelement zum Zentrieren zur Anlage gebracht wird, so daß es sich an
diesen Zentrierflächen ausrichtet, nach dem Zentrieren jeweils in einer Achsrichtung
vom Bauelement wegbewegt werden, die senkrecht oder nahezu senkrecht zu der
Ebene der jeweiligen Zentrierfläche und/oder radial oder nahezu radial zu einer
Bezugsachse liegt, so daß am Bauelement gleitende und damit das bereits zentrierte
Bauelement eventuell dezentrierende Bewegungen der Zentrierflächen vermieden
sind.
Nach einem anderen Aspekt der Erfindung sind die Zentrierflächen an Zentrierstücken
vorgesehen, die bevorzugt durch ein gemeinsames Steuerelement zangenbackenartig
auf das in der Zentrierposition befindliche Bauelement zu und von diesem wieder
wegbewegt werden. Die erfindungsgemäßen Vorrichtung ist insbesondere aber nicht
ausschließlich für die Verwendung in sogenannten Back-End-Maschinen geeignet.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung
wird im folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und in Draufsicht eine Back-End-Maschine zur
Verarbeitung von elektrischen Bauelementen;
Fig. 2 und 3 jeweils in Teildarstellung eine Zentrierposition bzw. -einrichtung vor
bzw. nach dem Zentrieren eines Bauelementes (Fig. 2) sowie während
des Zentrierens (Fig. 3).
Fig. 4-6 das mehrfachzangenartige Zentrierelement der Zentriereinrichtung der
Fig. 2 und 3 in Draufsicht sowie in zwei unterschiedlichen
Seitenansichten;
Fig. 7 eine zwei Zentriereinrichtungen der Fig. 2 und 3 aufweisende
Zentrierstation in Seitenansicht;
Fig. 8 die Zentrierstation der Fig. 7 in Vorderansicht;
Fig. 9 einen Schnitt entsprechend der Linie I-I der Fig. 2.
In den Figuren sind 1 elektrische Bauelemente, beispielsweise in Form von SMDs mit
extremen kleinen Abmessungen. Wie bekannt, besitzen die Bauelemente ein Gehäuse
2, in welchem jeweils ein Halbleiterchip untergebracht ist und aus welchem an
einander gegenüberliegenden Längsseiten beidseitig vor einer Mittelebene M1
elektrische Anschlüsse 3 vorgesehen sind, die zumindest unmittelbar am Gehäuse 2 in
einer gemeinsamen Mittelebene M2 liegen.
Die Fig. 1 zeigt nur als Beispiel eine sogenannte Back-End-Maschine 4, die unter
anderem dazu dient, die einzelnen Bauelemente 1, die in einem Lead-Frame 5 in
mehreren parallelen Reihen angeordnet sind, aus diesem Lead-Frame in einer
Stanzenstation 6, der der Lead-Frame 5 zugeführt wird, aus- bzw. freizustanzen, dann
mittels eines ersten Transporteurs 7 an einen zweiten Transporteur 8 zu fördern, an
dem die Bauelemente jeweils einzeln und in einer vorgegebenen Orientierung in
Bezug auf eine vertikale Bezugsachse am unteren Ende jeweils eines Vakuumhalters 9
gehalten sind, die (Vakuumhalter) in Transportrichtung A des Transporteurs
aufeinander folgen und getaktet in dieser Transportrichtung A bewegt werden. Die
Bauelemente sind in Bezug auf diese Bezugsachse so orientiert, daß die Mittelebene
M1 parallel zur Bezugsachse, die Mittelebene M2 senkrecht zu der Bezugsachse und
die Anschlüsse 3 radial zur Transportrichtung A liegen.
Die Bauelemente 1 werden mit dem Transporteur an verschiedene Arbeitsstationen
bewegt, so unter anderem an eine Zentrierstation 10, in der die Bauelemente 1 an den
einzelnen Vakuumhaltern 9 nochmals exakt zentriert oder positioniert werden, so daß
die Bauelemente 1 dann mit der exakten Positionierung weiteren nachfolgenden
Arbeitsstationen, beispielsweise einer Meßstation zum Messen und/oder Prüfen der
elektrischen Werte, eine Station 12 zum sortierten Ablegen der Bauelemente 1
klassifiziert nach den elektrischen Eigenschaften in unterschiedliche Aufnahmen oder
Gurtstationen 13 zum sortierten Gurten zugeführt werden.
Eine derartige Back-End-Maschine, allerdings nicht mit der nachstehend noch näher
beschriebenen Zentrierstation 10, ist beispielsweise in der PCT-Anmeldung PCT/DE 98/00268
(WO 98/34452) beschrieben.
Die Fig. 2 und 3 zeigen im Detail eine Zentriereinrichtung 14 der Zentrierstation
10. Wesentlichstes Element dieser Zentriereinrichtung 14 ist ein Zentrierelement 15,
welches als Mehrfachzange ausgebildet ist und im wesentlichen vier Zangen- bzw.
Zentrierarme 16a und 16b bzw. 17a und 17b aufweist. Die Zentrierarme 16a, 16b
bzw. 17a und 17b sind um 90° gegen einander versetzt um eine vertikale Achse VA
der Zentriereinrichtung 14 versetzt angeordnet, und zwar derart, daß sich die einander
zugeordneten Zentrierarme 16a und 16b bzw. 17a und 17b paarweise
gegenüberliegen. Die Achse VA bildet die Bezugsachse und definiert eine
Zentrierposition. Die Zentrierarme 16a und 16b beidseitig von einer Mittelebene M1
angeordnet sind, die die Transportrichtung A der Vakuumhalter 9 sowie die Achse VA
einschließt. Die Zentrierarme 17a und 17b liegen mit ihrer Längserstreckung in der
Mittelebene M1. Die Zentrierarme 16a, 16b, 17a, 17b umschließen mit Abstand einen
mittleren Dorn oder Dorneinsatz 18. An den in den Fig. 7 und 8 unteren Enden
sind die Zentrierarme und der Dorn 18 über einen Basiskörper 19 miteinander
verbunden, der bei der dargestellten Ausführungsform in einer Querschnittsebene
senkrecht zur Achse VA einen quadratischen Querschnitt aufweist und zur Halterung
des Zentrierelementes 15 in der Zentriereinrichtung 14 bzw. Zentrierstation 10 dient.
Die federnden Zentrierarme 16a, 16b, 17a, 17b besitzen jeweils dieselbe Länge und
bilden an ihren über das obere Ende des Dornes 18 vorstehenden Enden plane
Zentrierflächen 20, und zwar der der Achse VA zugewandten Innenseite. Die
Zentrierflächen 20 an den Zentrierarmen 16a und 16b sind dabei parallel zur
Mittelebene M1 und die Zentrierflächen 20 an den Zentrierarmen 17a und 17b
senkrecht zu dieser Mittelebene M1 der justierten Bauelemente 1 angeordnet, und
zwar jeweils parallel zu der Achse VA. Der Dorn 18 bildet an seinem oberen Ende
eine plane Anlagefläche 21 für die Unterseite der Bauelemente 1 bzw. deren Gehäuse
2. Die Anlagefläche 21 liegt in einer Ebene senkrecht zur Achse VA und damit parallel
zur Mittelebene M2 der justierten Bauelemente 1.
Um bei ausreichender Stabilität des Zentrierelementes 15 den kleinen Abmessungen
der Bauelemente 1 Rechnung zu tragen, ist der Dorn 18 an seinem oberen Bereich 18',
an dem auch die Anlagefläche 21 gebildet ist, mit einem gegenüber dem unteren
Bereich 18" reduzierten Durchmesser ausgeführt. Analog hierzu sind die Zentrierarme
16a, 16b, 17a und 17b zur Bildung der Zentrierflächen 20 mit der Achse VA näher
liegenden oberen Bereichen 16a', 16b', 17a', 17b' versehen, dan die sich über eine
z-förmige Abwinklung untere Bereiche 16a", 16b", 17a", 17b" mit größerem Abstand
von der Achse VA anschließen.
Die Ausbildung ist weiterhin so getroffen, daß die Anlageflächen 20 bei entspannten
Zentrierarmen einen Abstand voneinander aufweisen, der größer ist als die äußeren
Abmessungen der Bauelemente 1, einschließlich deren Anschlüsse.
Das Zentrieren der Bauelemente 1 erfolgt grundsätzlich in der Weise, daß das
jeweilige Bauelement 1, welches an dem unteren Ende eines Vakuumhalters 9
gehalten ist, in die Zentriereinrichtung 14 bzw. in die dort gebildete Zentrierposition
bewegt wird. Im Anschluß daran wird bei geöffnetem Zentrierelement 15 dieses in
Richtung der Achse VA um einen vorgegebenen Hub (Doppelpfeil B) in vertikaler
Richtung nach oben bewegt, so daß die Anlagefläche 21 gegen die Unterseite des
Bauelementes 1 anliegt und dieses somit zwischen dem unteren Ende des
Vakuumhalters 9, der Anlagefläche 21 und den das Bauelement 1 noch mit Abstand
umgebenden Zentrierflächen 20 des geöffneten Zentrierelementes 15 angeordnet ist.
Anschließend werden die Zentrierarme 16a, 16b, 17a und 17b synchron mit ihren
Zentrierflächen 20 bezogen auf die Achse VA radial und auch senkrecht zur Ebene der
jeweiligen Zentrierfläche nach innen bewegt, so daß das jeweilige Bauelement 1 dann
an diesen Zentrierflächen 20 bei diesem Schließen des Zentrierelementes 15
ausgerichtet wird, und zwar in einer durch die Zentrierflächen 20 vorgegebenen
exakten Lage. Das radiale Nachinnenbewegen der Zentrierflächen 20 ist durch einen
Anschlag begrenzt, der beispielsweise dadurch gebildet ist, daß die Zentrierarme 16a,
16b, 17a und 17b mit den Bereichen 16a", 16b", 17a", 17b" gegen den Abschnitt
18" des Dornes 18 zur Anlage kommen. An dem Abschnitt 18" besitzt der Dorn 18
einen kreiszylinderförmigen Außendurchmesser. Die Zentrierarme 16a, 16b, 17a und
17b sind an ihren Anlagenflächen entsprechend geformt.
Nach dem Zentrieren werden bei weiterhin zwischen der Anlagefläche 21 und dem
unteren Ende des Vakuumhalters 9 angeordneten Bauelement 1 durch Freigabe der
Zentrierarme bzw. durch Öffnen des Zentrierelementes 15 die Zentrierflächen 20
wieder radial zur Achse VA auseinanderbewegt und zwar aufgrund ihrer
Eigenfederung. Im Anschluß daran wird das Zentrierelement 15 abgesenkt.
Der besondere Vorteil besteht unter anderem darin, daß das Zentrierelement 15 einen
relativ einfachen Aufbau aufweist, daß die Zentrierflächen 20 mit hoher Präzision und
nahezu spielfrei betätigt werden können und insbesondere nach dem Zentrieren die
Zentrierflächen 20 senkrecht zu den die Achse VA umgebenden Umfangsseiten des
ausgerichteten Bauelementes 1 von diesem wegbewegt werden, so daß es zu keiner
das Bauelement 1 nach dem Zentriervorgang möglicherweise verschiebenden
Krafteinwirkung kommt.
Zum Betätigen der Zentrierarme 16, 16a, 17, 17a ist ein klotzartiges Führungs- und
Betätigungselement 22 vorgesehen. Das Führungs- und Betätigungselement 22 weist
eine Öffnung 23 auf, die einen oberen kreiszylinderförmigen Führungsbereich 23'
bildet, in dem die Zentrierarmabschnitte 16a', 16b', 17a' und 17b' mit ihren als Teil
eines Kreiszylinder ausgeführten Außenflächen geführt sind, und zwar bei geöffnetem
Zentrierelement 15. An den Abschnitt 23' anschließend weist die Öffnung 23 einen
Abschnitt 23" auf, in welchem sich der Durchmesser der Öffnung 23
kegelstumpfförmig nach unten hin vergrößert. Die von dem Abschnitt 23" gebildete
Kegel- bzw. Steuerfläche 24 wirkt mit einer entsprechend geformten Steuerfläche 25
zusammen, die an jedem Zentrierarm 16a, 16b, 17a und 17b außen liegend
vorgesehen ist. Die Anordnung ist so getroffen, daß bei dem nach oben Bewegen des
Zentrierelementes 15 aus der Ausgangsposition die Zentrierarme 16a, 16b, 17a und
17b zunächst lediglich in dem Abschnitt 23' gleiten. Die Steuerflächen 24 und 25 sind
hierbei von einander beabstandet. Erst wenn die Anlagefläche 21 gegen die Unterseite
des Bauelementes 1 anliegt, wird zum Schließen des Zentrierelementes 15 das
Führungselement 22 aus seiner Ausgangsstellung in Richtung der Achse VA um einen
vorgegebenen Hub nach unten bewegt (Doppelpfeil C), wodurch über die dann gegen
einander anliegenden Steuerflächen 24 und 25 das Zentrierelement 15 geschlossen,
d. h. die Zentrierflächen 20 aufeinander zubewegt werden. Zum Öffnen des
Zentrierelementes 15 wird das Führungselement 22 wieder nach oben in seine
Ausgangsstellung bewegt.
Für die beschriebenen Bewegungen ist das Zentrierelement 15 mit seinem Basiskörper
29 an dem oberen Ende eines Schiebers 26 befestigt, und zwar über ein Gelenk 27,
welches zum Ausgleich von Toleranzen ein gewisses Schwenken des
Zentrierelementes 15 um eine Achse parallel zur Förderrichtung A und damit radial zur
Achse VA zuläßt. Das Führungs- und Steuerelement 22 ist am oberen Ende eines
Schiebers 28 befestigt. Beide Schieber sind in einer Achsrichtung parallel zur Achse VA
in einem Gehäuse 29 der Zentrierstation 10 um den jeweiligen Hub B bzw. C
verschiebbar geführt und wirken über Mitnehmer 30 mit Steuerkurven 31 zusammen,
die in einem Steuerschieber 32 vorgesehen sind. Dieser ist im Gehäuse 29 in einer
Achsrichtung senkrecht zur Achse VA und auch senkrecht zur Mittelebene M1
verschiebbar geführt und durch den Antrieb der Maschine 4 angetrieben.
Wie insbesondere die Fig. 7 zeigt, ist die Zentrierstation 10 mit zwei
Zentriereinrichtungen 14 ausgeführt, von denen jede ein Zentrierelement 15 besitzt
und das Führungs- und Steuerelement 22 für beide Zentrierelemente 15 gemeinsam
vorgesehen ist, ebenso auch der Schieber 26. Die Zentriereinrichtungen 14 bzw. deren
Zentrierelemente 15 sind in Förderrichtung A gegeneinander versetzt, und zwar im
Raster des Abstandes, den die Vakuumhalter in Transportrichtung aufweisen, oder in
einem Vielfachen hiervon derart, daß jeweils in einem Arbeitstakt zwei Bauelemente 1
an unterschiedlichen Vakuumhaltern 9 zentriert und ausgerichtet werden können.
Zur Sicherstellung der erforderlichen genauen Bewegung der Zentrierarme 16a, 16b,
17a und 17b beim Zentrieren senkrecht zur jeweiligen Zentrierfläche 20 sowie beim
Freigeben des jeweiligen Bauelementes 1 sind die Zentrierarme vorzugsweise durch
Herausschneiden aus einem Federstahlblech gefertigt, wodurch insbesondere auch ein
Verdrehen der Zentrierarme um ihre Längsarme beim Öffnen und Schließen des
Zentrierelementes 15 vermieden ist. Die Zentrierarme 16a, 16b, 17a und 17b sind
dann jeweils mit ihrem unteren Ende mit dem Basiskörper 19 in geeigneter Weise
verbunden, beispielsweise durch Einsetzen und Befestigen in Umfangsnuten dieses
Basiskörpers.
Wie insbesondere die Fig. 9 zeigt, ist weiterhin zur Erzielung der erforderlichen
exakten Bewegung der Zentrierarme und der zugehörigen Zentrierfläche 20 eine
Führungs-Matrix 33 für die Zentrierarme 16a, 16b, 17a, 17b vorgesehen, und zwar in
einer Platine 34, die unterhalb des Führungs- und Steuerelementes 22 vorgesehen ist
und die Oberseite des Gehäuses 29 bildet. Die Führungsmatrix 33 besteht im
wesentlichen aus einer kreuzförmigen Öffnung mit vier um die Achse VA um 90°
gegen einander versetzten Abschnitten 35', von denen jeder Abschnitt zwei parallele
seitliche Führungsflächen 36 bildet, die bei zwei in der Fig. 9 einander
gegenüberliegenden Abschnitten 35' parallel zur Ebene M1 und bei den beiden
anderen einander gegenüberliegenden Abschnitten 35' in Ebenen senkrecht zur Ebene
M1 angeordnet sind. Im mittleren Bereich gehen die Abschnitte 35' in den Abschnitt
35" über. Die Zentrierarme 16a, 16b, 17a und 17b besitzen zumindest im Bereich
dieser Führungsmatritze 33 einen Querschnitt mit zwei parallelen Gleitflächen, die an
den Führungsflächen 36 gleiten. Bei der dargestellten Ausführungsform besitzen die
Zentrierarme einen Vierkant-Querschnitt.
Durch die Führungsmatritze 33 ist eine exakte Bewegung der Zentrierflächen 20
sichergestellt. Es versteht sich, daß die Zentriermatritze 33 oder eine ähnliche,
Führungsflächen bildende Anordnung auch an anderer Stelle vorgesehen sein kann,
beispielsweise im Bereich der Führungs- und Steueröffnung 23 des Führungs- und
Steuerelementes 22, z. B. im Bereich des Führungsabschnittes 23'.
Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es
versteht sich, daß zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne
daß dadurch der der Erfindung zugrundeliegende und den Ansprüchen im Detail
beanspruchte Erfindungsgedanke verlassen wird. So ist es insbesondere nicht
zwingend, daß die Zentriereinrichtung bzw. Zentrierstation Teil einer Back-End-Line-
Maschine ist. Auch die Steuerung der Zentrierarme kann abweichend von dem
Vorbeschriebenen sein.
1
Bauelement
2
Bauelementgehäuse
3
Bauelementanschluß
4
Back-End-Maschine
5
Lead-Frame
6
Stanzstation
7
,
8
Transporteur
9
Vakuumhalter
10
Zentrierstation
11
Meßstation
12
Sortierstation
13
Gurtstation
14
Zentriereinrichtung
15
Zentrierelement
16
a,
16
b Zentrierarm
17
a,
17
b Zentrierarm
16
a',
16
b' Zentrierarmabschnitt
17
a',
17
b' Zentrierarmabschnitt
16
a",
16
b" Zentrierarmabschnitt
17
a",
17
b" Zentrierarmabschnitt
18
Dorn
18
',
18
" Dornabschnitt
19
Basiskörper
20
Zentrierfläche
21
Anlagefläche
22
Führungs- und Steuerelement
23
Führungs- und Steueröffnung
23
' Führungsabschnitt
23
" Steuerabschnitt
24
,
25
Steuerfläche
26
Schieber
27
Gelenk
28
Schieber
29
Gehäuse
30
Mitnehmer
31
Steuerkurve
32
Steuerschieber
33
Führungsmatritze
34
Platine
35
Öffnung
35
',
35
" Öffnungsabschnitt
A Transportrichtung
B, C Hub
M1, M2 Mittelebene
VA vertikale Achse (Bezugsachse)
A Transportrichtung
B, C Hub
M1, M2 Mittelebene
VA vertikale Achse (Bezugsachse)
Claims (28)
1. Einrichtung zum Zentrieren von Bauelementen (1), insbesondere elektrischen
Bauelementen, beispielsweise SMDs in Bezug auf wenigstens einer Achse (VA)
unter Verwendung von wenigstens einer Zentrierfläche (20), gegen die das jeweilige
Bauelement (1) beim Zentrieren zur Anlage kommt, dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Zentrierfläche (20) nach dem Zentrieren des jeweiligen
Bauelementes (1) zu dessen Freigabe senkrecht oder im wesentlichen senkrecht
oder radial oder in etwa radial zu der Achse (VA) vom Bauelement (1) wegbewegbar
sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Zentrierfläche (20) zum Zentrieren des jeweiligen Bauelementes (1) aus einer
Ausgangsstellung, in der die Zentrierflächen (20) von dem jeweiligen in der
Zentrierposition befindlichen Bauelement (1) beabstandet ist, in eine
Zentrierstellung, in der die Zentrierfläche (20) gegen das in der Zentrierposition
befindliche Bauelement (1) anliegt, und aus dieser Zentrierstellung zurück in die
Ausgangsstellung bewegbar ist, wobei zumindest die Bewegung aus der
Zentrierstellung zurück in die Ausgangsstellung in wenigstens einer Achsrichtung
senkrecht oder in etwa senkrecht zur Zentrierfläche (20) oder radial oder in etwa
radial zu der Achse (VA) erfolgt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Bewegung der
Zentrierfläche (20) aus der Ausgangsstellung in die Zentrierstellung in wenigstens
einer Achsrichtung senkrecht oder in etwa senkrecht zur Zentrierfläche (20) oder
radial oder in etwa radial zu der Achse (VA) erfolgt.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
mehrere um diese Zentrierposition verteilt angeordnete Zentrierflächen (20).
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch vier Zentrierflächen (20).
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
eine Anlagefläche (21) für das jeweilige Bauelement (1), die (Anlagefläche) in einer
Ebene senkrecht zu der Achse (VA) liegt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (21)
von den Zentrierflächen (20) umgeben ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die wenigstens eine Zentrierfläche (20) in einer Ebene parallel zur Bezugsachse
(VA) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anlageflächen (21) in vier Ebenen zueinander angeordnet sind,
vorzugsweise in vier jeweils einen Winkel von 90° oder annähernd 90°
miteinander einschließenden Ebenen.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zentrierflächen (20) jeweils paarweise und an der Bezugsachse (VA)
einander gegenüberliegend angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bauelemente (1) jeweils an einem Halter, beispielsweise an einem
Vakuumhalter (9), in die Zentrierposition bewegt und nach dem Zentrieren aus der
Zentrierposition wegbewegt werden.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zentrierflächen (20) an relativ zueinander bewegbaren Zentrierstücken (16a,
16b; 17a, 17b) vorgesehen sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierstücke
Zentrierarme (16a, 16b, 17a, 17b) eines zangen- oder pinzettenartigen
Zentrierelementes (15) sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Halter (9) und/oder die wenigstens eine Zentrierfläche (20) bzw. ein diese
Zentrierfläche aufweisendes Zentrierelement (15) relativ zueinander bewegbar sind,
um das jeweilige Bauelement (1) in die Zentrierposition zu bringen und/oder aus
dieser Zentrierposition herauszubewegen, und zwar vorzugsweise bewegbar in der
Bezugsachse (VA).
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der jeweilige Träger
(9) relativ zum Zentrierelement (15) bewegbar ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zentrierstück (15) relativ zum jeweiligen Träger (9) bewegbar ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anlagefläche (21) Bestandteil des die wenigstens eine Zentrierfläche (20)
aufweisenden Zentrierelementes (15) ist.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
Mittel, vorzugsweise durch einen in einem Gehäuse (29) geführten ersten
Steuerschieber (26) zum Heranbewegen des Zentrierelementes (15) an das am
Halter (9) gehaltene Bauelement (1) sowie zum Wegbewegen des Zentrierelementes
(15) von diesem Bauelement.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
zwei Steuermittel (22) zum gleichzeitigen Bewegen sämtlicher Zentrierflächen (20)
oder Zentrierstücke (16a, 16b, 17a, 17b) des Zentrierelementes (15).
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten
Steuermittel (22) an wenigstens einem in einem Gehäuse (29) der Vorrichtung
verschiebbaren Schieber (28) vorgesehen sind.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweiten Steuermittel (26) wenigstens eine schräge, beispielsweise konus-
oder kegelstumpfartige Steuerfläche (24) bilden, die mit Steuerflächen (25) an den
Zentrierstücken (16a, 16b, 17a, 17b) zusammenwirkt und beim Bewegen der
zweiten Steuermittel (22) relativ zu den Zentrierstücken (16a, 16b, 17a, 17b) die
Bewegung der Zentrierflächen (20) bewirkt.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zum zeitgleichen oder annähernd zeitgleichen Zentrieren wenigstens zweier
Bauelemente zumindest zwei Zentrierpositionen mit jeweils wenigstens einer
Zentrierfläche (20) vorgesehen sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß jede Zentrierfläche
(20) jeder Zentrierposition Bestandteil eines Zentrierelementes (15) ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten
und zweiten Steuermittel (26, 22, 28) für sämtliche Zentrierelemente (15)
gemeinsam vorgesehen sind.
25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Anprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zentrierstücke (16a, 16b, 17a, 17b) jeweils durch Schneiden aus einem
Federbandstahl hergestellt sind.
26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
Führungen, vorzugsweise durch von wenigstens einer Führungsmatritze gebildeten
Führung (35') für die Zentrierstücke (16a, 16b, 17a, 17b).
27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß sie Bestandteil einer Zentrierstation (10) in einer die Bauelemente (1)
verarbeitenden Fertigungslinie oder Maschine, beispielsweise Bestandteil einer
Back-End-Line-Maschine ist.
28. Fertigungslinie oder -Maschine, beispielsweise Back-End-Line-Maschine für
Bauelementen (1), insbesondere elektrischen Bauelementen, beispielsweise SMDs,
gekennzeichnet durch wenigstens eine Zentrierstation (10), die entsprechend der
Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE10036081A DE10036081B4 (de) | 2000-06-09 | 2000-07-25 | Vorrichtung zum Zentrieren von Bauelementen und deren Verwendung in einer Fertigungslinie oder -Maschine, beispielsweise Back-End-Line-Maschine |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE10028260 | 2000-06-09 | ||
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