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DE10023932A1 - Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels aus blättrigem Gut - Google Patents

Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels aus blättrigem Gut

Info

Publication number
DE10023932A1
DE10023932A1 DE10023932A DE10023932A DE10023932A1 DE 10023932 A1 DE10023932 A1 DE 10023932A1 DE 10023932 A DE10023932 A DE 10023932A DE 10023932 A DE10023932 A DE 10023932A DE 10023932 A1 DE10023932 A1 DE 10023932A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
punching
knife
frame
stack
punch
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10023932A
Other languages
English (en)
Inventor
Werner Bauer
Gerhard Becker
Gerd Gottschalk
Helmut Gross
Richard Neubauer
Horst Schneider
Frank Stemmer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Adolf Mohr Maschinenfabrik GmbH and Co KG
Original Assignee
Adolf Mohr Maschinenfabrik GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=7642232&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE10023932(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Adolf Mohr Maschinenfabrik GmbH and Co KG filed Critical Adolf Mohr Maschinenfabrik GmbH and Co KG
Priority to DE10023932A priority Critical patent/DE10023932A1/de
Priority to DE50101122T priority patent/DE50101122D1/de
Priority to DE50103297T priority patent/DE50103297D1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels, der aus blättrigem Gut gebildet ist, insbesondere von Etiketten, wobei durch eine Relativbewegung eines Stanzstapels und eines hohlzylindrischen Stanzmessers (18) der Stapel in das Stanzmesser hinein gestoßen wird.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels, der aus blättrigem gebildet ist, insbesondere eine Vorrichtung zum Stanzen eines Etikettenstapels. Bei einer solchen Vorrichtung wird durch eine Relativbewegung des Stanzstempels und eines hohlzylindri­ schen Stanzmessers der Stapel in das Stanzmesser hineingestoßen. Beim eigentlichen Stanzvorgang ist in aller Regel das Stanzmesser stillstehend, während der Stanzstempel den Stapel in das Stanzmesser hineinstößt.
Eine Vorrichtung der vorbezeichneten Art ist aus der WO 96/12593 be­ kannt. Das Wesentliche der dort beschriebenen Stanzvorrichtung wird darin gesehen, daß ein zusätzlicher Gegendruckstempel vorgesehen ist, der dem Zweck dient, den gestanzten Stapel entgegen der Ein­ stoßrichtung wieder aus dem Stanzmesser herauszubewegen.
Demgegenüber schlägt die vorliegende Erfindung eine Vielzahl von Verbesserungen an einer Stanzvorrichtung der eingangs genannten Art vor. Gegenüber bekannten Stanzvorrichtungen ist die Stanzvorrichtung insbesondere optimiert bezüglich der Fixierung des Stanzmessers in einem Rahmen, der Voreinstellung des Stanzmessers im Rahmen, der Auflage des Rahmens auf einer Stanzkopfplatte, der Einstellung des bereits im Rahmen voreingestellten Stanzmessers in der Stanzkopf­ platte, der Prüfung der zuletzt geschnittenen Blätter des Stapels hinsichtlich der Qualität des Schneidproduktes, der Entsorgung des Schneidabfalles, der Höhenverstellung des Stanzmessers, eines Ab­ gleiches eines Vorgabeetikettes zu den beim Schnitt erzeugten Real­ etiketten, der Einstellung der Vorrichtung auf das jeweils zu schneidende Stapelformat, die Abdeckung des Stanzraumes sowie die Erkennung von Fehllagen bzw. Fehlgrößen des Stanzgutes.
Die Erfindung schlägt zunächst eine Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels blättrigen Gutes vor, wie sie in dem Patentanspruch 1 defi­ niert ist. Wesentlich ist bei dieser Vorrichtung, daß das Stanzmes­ ser einstellbar in einem Rahmen gehalten ist, der senkrecht zur Re­ lativverfahrrichtung von Stanzstempel und Stanzmesser in eine Auf­ nahmeeinrichtung einschiebbar und zentrierter Position fixierbar ist, wobei die Aufnahmeeinrichtung in einer Stanzkopfplatte relativ verstellbar zu dieser gelagert ist. Der Rahmen, der das Stanzmesser aufnimmt, wird somit nicht in die Aufnahmeeinrichtung geklappt, wel­ ches einen relativ hohen Platzbedarf zwischen Stanzstempel und Stanzkopfplatte bedingen würde. Die Vorrichtung baut vielmehr sehr kompakt, weil der Rahmen auf engstem Raum zwischen Stanzstempel und Stanzkopfplatte positioniert werden kann, indem er statt dessen in die Aufnahmeeinrichtung eingeschoben wird und zwar senkrecht zur Relativverfahrrichtung von Stanzstempel und Stanzmesser. Dort ist der Rahmen in zentrierter Postion fixierbar, womit eine Voreinstellung des Rahmens relativ zur Stanzkopfplatte erfolgt. Weiter verstellt werden kann der Rahmen und damit das Stanzmesser, indem die Aufnah­ meeinrichtung in der Stanzkopfplatte verstellbar ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der im Patentanspruch 1 beschriebenen Vorrichtung sind in den Patentansprüchen 2 bis 10 genannt. Auf be­ sonders einfache Art und Weise kann der Rahmen in der Aufnahmeein­ richtung geführt werden, wenn diese zwei parallel angeordnete Lei­ sten aufweist, zwischen die der Rahmen einschiebbar ist. Der Rahmen selbst ist vorzugsweise in einer Ebene parallel zur Stanzkopfplatte verstellbar, insbesondere in zwei im wesentlichen senkrecht zueinan­ der angeordneten Hauptachsrichtungen überlagert verstellbar, sowie in dieser Ebene schwenkbar. Damit der Rahmen zentriert der Verfahr­ bewegung der Aufnahmeeinrichtung folgen kann, ist er beispielsweise mit einer im wesentlichen in einer Hauptachsrichtung verlaufenden Nut versehen, in die ein im wesentlichen in der anderen Hauptachs­ richtung verfahrbarer Zentrierbolzen eingesetzt ist, der insbesonde­ re in der Stanzkopfplatte gelagert ist. Die Aufnahmeeinrichtung und/oder der Zentrierbolzen sind zweckmäßig motorisch verstellbar, wobei die Verstellung vorzugsweise synchron erfolgt. Als Stellan­ triebe kommen insbesondere Elektromotoren in Frage. Um den Rahmen in der eingestellten Position in der Aufnahmeeinrichtung zu fixieren, ist insbesondere ein Spannelement vorgesehen. Diese Fixierung und/oder die Fixierung des Rahmens im Zentrierbolzen erfolgt vor­ zugsweise pneumatisch.
Die vorgenannten Gestaltungen der Vorrichtung gewährleisten, daß das im Rahmen gehaltene und in die Vorrichtung eingesetzte Stanzmesser definiert bezüglich des den Stapel zustellenden Stanzstempels ausge­ richtet werden kann, insbesondere in einer Ebene senkrecht zur Rela­ tivverfahrrichtung von Stanzstempel und Stanzmesser, jeweils sowohl unter translatorischem als auch rotatorischen Aspekt.
Eine weitere grundsätzliche erfinderische Ausgestaltung der Vorrich­ tung zum Stanzen des Stapels ist im Patentanspruch 11 beschrieben. Sie bezieht sich auf das Voreinstellen des Stanzmessers im Rahmen.
Wesentlich ist bei dieser Vorrichtung, daß der Rahmen mit in diesem gelagerten, relativ zum Rahmen verstellbaren und feststellbaren Spannelementen zum Fixieren des Stanzmessers ausgestattet ist, sowie ein im Rahmen gelagertes Einstllelement vorgesehen ist, zur fluch­ tenden Ausrichtung mindestens einer Ausrichtkante des Einstellele­ mentes mit einem Messenschneidenabschnitt des Stanzmessers vor dem Fixieren der eingestellten Spannelemente.
Es ist somit nicht erforderlich, das Stanzmesser nach Gefühl im Rah­ men zu fixieren, sondern es erfolgt dies mittels eines separaten Einstellelementes. Es reicht aus, als Bezugsgröße einen insbesondere geraden Messerschneidenabschnitt des Stanzmessers zugrundezulegen, der in Flucht mit einer Ausrichtkante des Einstellelementes zu brin­ gen ist. Dieses Einstellelement wird an einer definierten Stelle des Rahmens angelegt, so daß bei fluchtender Ausrichtung von Ausricht­ kante des Einstellelementes und Messerschneidenabschnittes des Stanzmessers die exakte Einstellposition des Schneidmessers relativ zum Rahmen sichergestellt ist. Die seitliche Ausrichtung des Stanz­ messers relativ zum Rahmen kann auf einfache Art und Weise durch ei­ ne Mittenmarkierung erfolgen, die einerseits am Stanzmesser, ande­ rerseits am Rahmen angebracht ist und gleichfalls in fluchtende Übereinstimmung zu bringen ist. Das Einstellelement kann auf unter­ schiedliche Art und Weise ausgestaltet sein. Baulich besonders ein­ fach stellt sich das Einstellelement dar, wenn es als Einstellineal ausgebildet ist. Dieses stabförmige Element wird definiert auf den Rahmen aufgelegt und es erfolgt die Ausrichtung des Stanzmessers an der einen Ausrichtkante des Einstellineals. Das Einstellineal wird vorzugsweise, bezogen auf die vorlaufende Messerschneidenkante des Stanzmessers, in geringem Abstand hinter dem Stanzmesser angeordnet. Es ist auch denkbar, das Stanzmesser nicht nur entlang eines Messer­ schneidenabschnitts, sondern entlang der gesamten Messerschneide auszurichten. Bewerkstelligt kann dies auf einfache Art und Weise, wenn das Einstellelement als parallel zur umlaufenden Messerschnei­ denkante des Stanzmessers angeordnete Einstellfolie ausgebildet ist, die mit einer dem Öffnungsquerschnitt des Stanzmessers im Bereich der Messerschneidenkante entsprechenden Öffnung versehen ist. Die Einstellfolie wird, bezogen auf die vorlaufende Messerschneidenkante des Stanzmessers, beispielsweise vor dem Stanzmesser angeordnet, und zwar zum Rahmen ausgerichtet. Es wird dann das Stanzmesser so posi­ tioniert, daß dessen umlaufende Messerschneidenkante mit der Öff­ nungskontur der Folienöffnung übereinstimmt. Vorteilhafte Ausgestal­ tungen der im Patentanspruch 11 beschriebenen Lösung sind in den Pa­ tentansprüchen 12 bis 18 genannt. Diese Lösung vereinfacht das Vor­ einstellen des Stanzmessers im Rahmen erheblich, so daß beim Einset­ zen des Rahmens in die Stanzvorrichtung nur geringe Positionskorrek­ turen von Stanzmesser bzw. Rahmen bezüglich des Stanzstempels und des zu stanzenden Stapels erforderlich sind, sofern dies überhaupt der Fall ist.
Die weitere Lösung gemäß dem Patentanspruch 20 betrifft die besonde­ re Fixierung des Stanzmessers im Rahmen. Wesentlich ist hierbei, daß im Rahmen gelagerte, relativ zu diesen verstellbare und feststellba­ re Spannelemente zum Fixieren des Stanzmessers vorgesehen sind. Der Rahmen weist einen Rahmenteil und einen ersten Spannbalken auf, der im Rahmenteil verschieblich und festlegbar ist, wobei das Stanzmes­ ser im ersten Spannbalken und dem Rahmenteil, in einem Abschnitt des Rahmenteils, der parallel zum ersten Spannbalken angeordnet ist, ge­ halten ist. Parallel zum ersten Spannbalken ist ein zweiter Spann­ balken angeordnet, der im Rahmenteil verschieblich und festlegbar ist. Es sind schließlich Spannmittel zum Verspannen von erstem und zweitem Spannbalken vorgesehen, derart, daß der erste Spannbalken gegen das Stanzmesser verspannbar ist.
Dem Rahmenteil und dem ersten Spannbalken kommt somit die Aufgabe zu, die Spannelemente zum Fixieren des Stanzmessers aufzunehmen. Diese Spannelemente, die insbesondere als Spannpratzen ausgebildet ist, fixieren das Spannmesser auf einander abgewandten Seiten des Stanzmessers, so daß, unter der Einwirkung der Spannmittel des zwei­ ten Spannbalkens, die Spannelemente des ersten Spannbalkens das Stanzmesser in die Spannelemente des Rahmens hineindrückt. Nachdem die Spannelemente für das Stanzmesser weitgehend in Position ge­ bracht und vorgespannt sind und auch der erste, im Rahmen verschieb­ lich gelagerte Spannbalken relativ fest, allerdings noch geringfügig verschiebbar im Rahmen gehalten ist, wird der gleichfalls im Rahmen verschiebbare zweite Spannbalken nahe zum ersten Spannbalken posi­ tioniert und stramm festgezogen. Durch Verstellen der Spannmittel, die den ersten Spannbalken kontaktieren, wird über die geringfügige Verschiebung des ersten Spannbalkens das Stanzmesser stramm zwischen den Spannelementen fixiert. Es wird dann die stramme Verbindung zwi­ schen erstem Spannbalken und Rahmen hergestellt, womit das Stanzmes­ ser besonders fest im Rahmen gehalten ist.
Der Rahmen ist vorzugsweise geschlossen ausgebildet und demzufolge verwindungssteif. Die Verbindung zwischen ersten und/oder zweiten Spannbalken und dem Rahmenteil kann form- oder reibschlüssig erfol­ gen. Gemäß einer besonderen Gestaltung ist vorgesehen, daß der erste und/oder zweite Spannbalken formschlüssig entlang keilförmiger La­ gerabschnitte des Rahmenteils mit diesem verbindbar ist, wobei sich der Keil des jeweiligen Lagerabschnittes vom Stanzmesser weg erwei­ tert. Infolge dieser keilförmigen Lagerabschnitte ist sicherge­ stellt, daß sich die Verbindung von Spannbalken und Rahmen im Be­ trieb nicht lösen kann. Entsprechendes gilt für die Verbindung von Spannelementen und Spannbalken bzw. Rahmen, wenn auch die Spannele­ mente mit entsprechend keilförmigen Lagerabschnitten versehen sind. Vorteilhafte Weiterbildungen der im Patentanspruch 20 beschriebenen Vorrichtung sind in den Patentansprüchen 21 bis 28 beschrieben.
Eine weitere Lösung gemäß dem Patentanspruch 29 betrifft die beson­ dere Gestaltung der Auflage des Rahmens auf der Stanzkopfplatte und die unmittelbare Krafteinleitung der Stanzkräfte vom Stanzmesser über den dem Stanzmesser zugeordneten Rahmenbereich in die Stanz­ kopfplatte. Das Stanzmesser ist einstellbar im Rahmen gehalten, der in der Aufnahmeeinrichtung gehalten ist, die mit der Stanzkopfplatte verbunden ist. Die Aufnahmeplatte weist die beiden parallel angeord­ neten Leisten auf, zwischen denen der Rahmen gehalten ist. Der Rah­ men weist ein Rahmenteil und mindestens einen im Rahmenteil ver­ stellbaren Spannbalken zum Fixieren des Stanzmessers auf. Es liegt der Spannbalken im Bereich seiner Enden auf der Stanzkopfplatte auf, ferner liegt der Abstand des Rahmenteils, der der Aufnahme des Stanzmessers dient, auf der Stanzkopfplatte auf. Der diesem Ab­ schnitt des Rahmenteils abgewandte Abschnitts des Rahmenteils ist in Abstand von der Stanzkopfplatte angeordnet. Erfindungsgemäß erfolgt die Krafteinleitung der Stanzkräfte über das Rahmenteil im Bereich desjenigen Abschnittes des Rahmenteils, der der Aufnahme des Stanz messers dient, ferner über den im Rahmen verstellbaren Spannbalken, der in unmittelbarer Nähe des Stanzmessers angeordnet ist. Je nach­ dem welche Stanzmessergröße verwendet wird, erfolgt die Anpassung der Lagerung des Stanzmessers durch Verschiebung des Spannbalkens, womit gewährleistet ist, daß die Stanzkräfte immer in unmittelbarer Nähe des Stanzmessers in die Stanzkopfplatte eingeleitet werden. Die Krafteinleitung erfolgt damit keinesfalls im Bereich desjenigen Ab­ schnittes des Rahmenteils, der dem Stanzmesser abgewandt ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung ist im Patentanspruch 30 beschrie­ ben. Hiernach ist ein zusätzliches Spannelement vorgesehen, das auf den Abschnitt des Rahmenteils, der dem Stanzmesser abgewandt ist, einwirkt, und zwar derart, daß das Rahmenteil gegen diejenige Leiste gedrückt wird, die im Bereich des Stanzmessers angeordnet ist.
Eine weitere erfinderische Lösung gemäß dem Patentanspruch 31 be­ zieht sich auf ein Saugelement zum Absaugen ein oder mehrerer zu­ letzt gestanzter Blätter bzw. Etiketten des Stapels aus dem Stanz­ messer. Um die Qualität der zuletzt gestanzten Blätter des Stapels, somit der im Bereich der Messerschneidenkante befindlichen Blätter überprüfen zu können, müssen ein oder mehrere Blätter aus diesem Be­ reich, in dem sie im Stanzmesser leicht geklemmt sind, entfernt wer­ den. Ein manuelles Arbeiten ist in diesem Bereich gefährlich, insbe­ sondere wegen des sehr scharfen Stanzmessers. Ein oder mehrere zu­ letzt gestanzte Blätter können sehr einfach aus dem Stanzmesser ent­ nommen werden, wenn in der auseinandergefahrenen Stellung von Stanz­ stapel und Stanzmesser in den zwischen diesen gebildeten Spalt das Saugelement zum Absaugen eingeführt wird. Dieses Saugelement ist vorzugsweise gemäß den Merkmalen der Patentansprüche 32 und 33 ge­ staltet. Es handelt sich insbesondere um ein von Hand geführtes Werkzeug.
Eine weitere erfindungsgemäße Lösung gemäß dem Patentanspruch 34 be­ trifft die Entsorgung des beim Stanzen anfallenden Abfalles. So wird vorgeschlagen, daß im Bereich des Stanzmessers eine Blaseinrichtung angeordnet ist, wobei die Blasrichtung der Blaseinrichtung im we­ sentlichen senkrecht zur Vorschubrichtung des Stapels durch das Stanzmesser orientiert ist. Weiterbildungen sind in den Patentansprüchen 35 und 36 beschrieben. Ist das Stanzmesser außen mit einem Trennmesser zum Durchtrennen des beim Stanzen anfallenden ringförmi­ gen Stanzabfalls versehen, sollte die Blaseinrichtung auf der dem Trennmesser zugewandten Seite angeordnet sein. Beim Stanzen wird der Ring geschlitzt, so daß beim Aktivieren der Blaseinrichtung der Stanzabfall einfach vom Trennmesser weggeblasen werden kann. Zweck­ mäßig sind mehrere an Druckluft angeschlossene Blasdüsen vorgesehen, die insbesondere in ihrer Lage und Richtung einstellbar sind.
Eine weitere erfinderische Gestaltung der Stanzvorrichtung betrifft die Stanzmesserhöhenverstellung, wie sie im Patentanspruch 37 be­ schrieben ist. So ist es beispielsweise erforderlich, Stanzmesser von Zeit zu Zeit nachzuschleifen, womit dessen Höhe geringer wird. Wird ein Stanzmesser durch ein anderes ersetzt, ist aufgrund der in aller Regel komplizierten Gestaltung des Stanzmessers nicht sicher­ gestellt, daß diese identische Höhenabmessungen aufweisen. Auf ein­ fache Art und Weise läßt sich die Höhenverstellung des Stanzmessers bewerkstelligen, wenn motorische Stellmittel zum Verstellen des Ab­ standes der umlaufenden Stanzmesserschneide zu einem den zu stanzen­ den Stapel aufnehmenden Maschinenkörper vorgesehen sind, sowie ein Abstandserfassungssystem zum Erfassen eines definierten Abstands von Maschinenkörper und Stanzmesserschneide oder ein Wegmeßsystem zum Erfassen der Abstandsmaße von Maschinenkörper und Stanzmesserschnei­ de vorgesehen ist. Vorteilhafte Weiterbildungen dieser Höhenverstel­ lung sind in den Patentansprüchen 38 und 39 beschrieben. Bei Verwen­ dung eines Abstandserfassungssystems wird beispielsweise die das Stanzmesser tragende Stanzkopfplatte solange relativ zum Maschinen­ körper verfahren, bis ein mit dem Maschinenkörper verbundener, an definierter Stelle angeordneter Sensor die Kontur der Stanzmesser­ schneide erfaßt und das motorische Stellmittel abschaltet. Im Unter­ schied zu dem Abstandserfassungssystem, bei dem eine Endstellung er­ faßt wird, erfaßt das Wegmeßsystem jede Relativposition von Stanz­ kopf, das heißt Stanzmesser, und Maschinenkörper. Das Wegmeßsystem wird initialisiert, beispielsweise indem Stanzkopf und Maschinenkör­ per maximal auseinandergefahren werden und dann entsprechend einem definierten dem gewünschten Abstand des Maschinenkörpers vom Stanz­ messer entsprechenden Wert die vorgegebene Position automatisch an­ gefahren wird.
Die erfinderische Lösung gemäß Patentanspruch 40 bezieht sich auf einen Abgleich eines vorgegebenen Stanzproduktes mit einem echten Stanzprodukt, um ein optimales Stanzergebnis zu erreichen. Unter vorgegebenem Stanzprodukt wird ein solches verstanden, das ein idea­ les Aussehen aufweist. Es muß nicht notwendig durch Stanzen erzeugt sein, sondern kann auch ein zeichnerisches Vorbild sein. Es ist ge­ gebenenfalls ein virtuelles, datenmäßig abgespeichertes Stanzpro­ dukt. Das echte Stanzprodukt hingegen ist durch Stanzen erzeugt und liegt in der beim Stanzen erzeugten Qualität vor, somit in einer mehr oder weniger optimalen Qualität vor. Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, daß das Stanzmesser und der zu stanzende Stapel insbe­ sondere motorisch in der Blattebene des Stanzproduktes zueinander verstellbar sind, ferner, daß das vorgegebene Stanzprodukt mit dem echten Stanzprodukt abgeglichen wird, Abweichungen des echten Stanz­ produkts vom vorgegebenen Stanzprodukt ermittelt werden und zur Kom­ pensation der ermittelten Abweichungen das Stanzmesser und der zu stanzende Stapel zueinander verstellt werden. Weiterbildungen sind in den Patentansprüchen 41 und 42 beschrieben. So kann es sich bei dem Stanzprodukt um den Nutzen, insbesondere das Etikett handeln. Es ist gleichfalls denkbar, den Abfall abzugleichen, somit den vorgege­ benen, idealen ringförmigen Abfall mit dem beim Stanzen erhaltenen Ringabfall abzugleichen und bei Abweichungen die Positionen von Stanzmesser und zu stanzendem Stapel relativ zu verschieben.
Das vorgegebene Stanzprodukt und/oder das echte Stanzprodukt können eingescannt werden und die eingescannten Daten unmittelbar zur Kor­ rektur benutzt werden.
Die weitere erfindungsgemäße Lösung gemäß dem Patentanspruch 43 be­ zieht sich auf die Positionierung des zu stanzenden Stapels im Be­ reich des Stanzstempels. Es wird vorgeschlagen, daß der zu stanzende Stapel zwischen einem Anschlagelement und einem verfahrbaren Ein­ schiebeelement positioniert wird, wobei das Einschiebeelement gegen einen Anschlag positioniert wird und das Anschlagelement und der An­ schlag verstellbar sind. Die Verstellung des Anschlagelementes dient dem Zweck, Stapel mit unterschiedlichen, insbesondere rechteckigen Blattflächen symmetrisch zum Stanzstempel positionieren zu können, indem das Anschlagelement senkrecht zur Verfahrrichtung des Stanz­ stempels weiter weg oder näher zugestellt wird. Entsprechend dem An­ schlagelement ist, zum selben Zweck, der Anschlag verstellbar, gegen den das Einschiebeelement in seiner eingefahrenen Endstellung posi­ tioniert ist. Vorzugsweise sind das Anschlagelement und der Anschlag sowohl bezüglich der Stapelmitte als auch bezüglich des Stapelforma­ tes einstellbar. Die Mittenverstellung ist dann nicht notwendig, wenn die zuvor beschriebene, erfindungsgemäße Verstellbarkeit des Stanzmessers relativ zum Stanzstempel gewährleistet ist.
Vorzugsweise weisen das Anschlagelement und das verfahrbare Ein­ schiebeelement mehrere parallel zueinander angeordnete und in Ein­ schiebrichtung des Einschiebeelementes orientierte Einschiebefinger auf. Die Einschiebefinger sind insbesondere plattenförmig ausgebil­ det und erstrecken sich in der Stanzrichtung des Stapels in Nuten des Stanzstempels.
Auf den Stapel sollte zwischen dem Anschlagelement und dem Einschie­ beelement ein Niederhalter absenkbar sein. Zum Zweck der Erkennung einer Störkontur eines in den Bereich des Stanzstempels einzuschie­ benden Stapels ist zweckmäßig bewegungsschlüssig mit dem Niederhal­ ter ein Element verbunden, das ein das Niederhalteniveau des Nieder­ halters überschreitendes Stapelniveau beim Einschieben des Stapels mittels des Einschiebeelementes erfaßt. Soll ein Stapel in den Be­ reich des Stanzstempels eingeschoben werden, der größere Abmessungen in Richtung des Niederhalters aufweist als es dem eingestellten Nie­ derhalteniveau entspricht, erkennt das Element die Störkontur und unterbricht zumindest den Vorschub des Einschubelementes, oder schaltet sogar die Vorrichtung ab. Derselbe Effekt stellt sich ein, wenn zwar ein Stapel mit auf das Niederhalteniveau abgestimmten Ab­ messungen eingeschoben wird, dieser sich aber verkantet, so daß er, bezogen auf das Niederhalteniveau, zu große Abmessungen aufweist. Auch dies wird von dem Element erkannt und zumindest der Vorschub des Einschiebeelementes unterbrochen. Damit der Vorschub des Ein­ schiebeelementes, konkret die Bewegung der Einschiebefinger nicht im Sinne eines Störfalles interpretiert wird, ist vorzugsweise zusätz­ lich ein Element zur Erkennung des Einschiebeelementes vorgesehen, das, nachdem der Stapel das Element zur Erkennung der Störkontur Störkontur ordnungsgemäß passiert hat, allerdings bevor das Ein­ schiebeelement in den Bereich des Elementes zur Erkennung der Stör­ kontur gelangt, aktiviert wird und die Störkonturerkennung deakti­ viert.
Aus Sicherheitsgründen ist der Stanzraum abzudecken. In diesem Zu­ sammenhang wird vorgeschlagen, daß mit dem Anschlagelement und/oder dem Einschiebeelement und/oder dem Niederhalter Elemente, insbeson­ dere plattenförmige Elemente, für die Stanzraumabdeckung verbunden sind. Erfolgt die Einstellung des Anschlagelementes und des Ein­ schiebeelementes synchron, das heißt mittels einer Verstellvorrich­ tung, können die diesem zugeordneten Abdeckelemente gleichfalls syn­ chron bewegt werden. Auch das fest mit dem Niederhalter verbundene Abdeckelement wird automatisch beim Verstellen des Niederhalters mit verstellt, so daß durch die Stanzraumabdeckungen der den Stapel um­ gebende Bereich optimal abgedeckt ist.
Bei allen erfindungsgemäßen Lösungen der Stanzvorrichtung kann diese unter Berücksichtigung der Merkmale der Oberbegriffe der Patentan­ sprüche unterschiedlich gestaltet sein. Es ist, im Sinne der erör­ terten Druckschrift WO 96/12593 nicht erforderlich, daß ein einen Gegendruck auf den Stapel erzeugender Gegendruckstempel innerhalb des Stanzmessers wirksam ist. In aller Regel wird das sogenannte Durchstoßstanzen Verwendung finden, bei dem der Stapel vorgeschnit­ tener Etiketten, insbesonder rechteckiger Etiketten, in einem Hub durch ein Stanzmesser hindurchgedrückt wird. Die gestanzten Etiket­ ten werden durch den nachfolgenden Stapel automatisch durch das Stanzmesser hindurchgeschoben.
Weitere Merkmale der erfindungsgemäßen Lösungen sind in der Be­ schreibung der Figuren dargestellt. Es wird bemerkt, daß alle Ein­ zelmerkmale und alle Kombinationen von Einzelmerkmalen erfindungswe­ sentlich sind. Insbesondere sind einzelne Merkmale der unterschied­ lichen beschriebenen Lösungen miteinander kombinierbar.
In den Figuren ist eine Stanzvorrichtung, die nach dem Prinzip des Durchstoßstanzens arbeitet, schematisch dargestellt, ohne auf die gezeigte Ausführungsform bzw. die in diesem Zusammenhang veranschaulichten Modifikationen beschränkt zu sein. Es stellt schematisch veranschaulicht dar:
Fig. 1 die erfindungsgemäße Stanzmaschine in einer Seitenan­ sicht,
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung eine Seitenansicht des in Fig. 1 gezeigten Bereiches der eigentlichen Stanzvorrich­ tung,
Fig. 3 eine Ansicht Z gemäß Fig. 2 der Stanzvorrichtung und der Einrichtung zum Zuführen der zu stanzenden Stapel,
Fig. 4 einen Schnitt gemäß der Linie B-B in Fig. 2, allerdings vor dem Einsetzen des das Stanzmesser aufnehmenden Rah­ mens in die Aufnahmeeinrichtung,
Fig. 5 eine Darstellung gemäß Fig. 4, allerdings bei in die Aufnahmeeinrichtung eingesetztem, zentriertem Rahmen,
Fig. 6 einen Schnitt gemäß der Linie A-A in Fig. 3, veranschau­ licht für den Zustand des Einsetzens des Rahmens in die Aufnahmeeinrichtung,
Fig. 7 einen Schnitt gemäß Fig. 6, veranschaulicht für den Zu­ stand des anschließenden Einschiebens des Rahmens in die Aufnahmeeinrichtung,
Fig. 8 einen Schnitt gemäß der Fig. 6 und 7, veranschaulicht für den Zustand des Zentrierens des Rahmens,
Fig. 9 einen Schnitt gemäß der Linien 6 bis 8, veranschaulicht für den Zustand des Fixierens des Rahmens in der Stanz­ kopfplatte,
Fig. 10 eine vergrößerte Ansicht des in den Fig. 4 und 5 ge­ zeigten Rahmens mit Stanzmesser,
Fig. 11 eine gegenüber der Ausführungsform nach der Fig. 10 mo­ difizierte Gestaltung des Rahmens mit von diesem auf ge­ nommenem Stanzmesser, in einer Draufsicht,
Fig. 12 einen Schnitt durch den in Fig. 11 gezeigten Rahmen,
Fig. 13 eine Detaildarstellung einer abgewandelten, formschlüssi­ gen Verbindung von Rahmen und Spannbalken,
Fig. 14 einen Schnitt gemäß der Linie E-E in Fig. 3 zur Verdeut­ lichung der Lagerung des Stanzmessers in der Stanzkopf­ platte,
Fig. 15 eine Seitenansicht des Rahmens und des von diesem aufge­ nommenen Stanzmessers sowie eines Verwendung findenden Einstellineals,
Fig. 16 eine Draufsicht der in Fig. 15 gezeigten Anordnung,
Fig. 17 eine Draufsicht gemäß Fig. 16, allerdings unter Verwen­ dung eines der Einstellung des Stanzmessers dienenden Einstellfolie,
Fig. 18 eine Seitenansicht der in Fig. 17 gezeigten Anordnung,
Fig. 19 eine Ansicht X gemäß Fig. 3 zur Verdeutlichung der Hö­ henverstellung des Stanzmessers unter Verwendung eines Sensors,
Fig. 20 eine Ansicht X gemäß Fig. 3 zur Verdeutlichung der Stanzmesseröhenverstellung mittels eines Wegmeßsystems,
Fig. 21 eine Ansicht X gemäß Fig. 3 zur Verdeutlichung der An­ ordnung und Ausgestaltung eines Etikettenentnehmers,
Fig. 22 die bei der Stanzvorrichtung Verwendung findende Blas­ luft-Putzvorrichtung,
Fig. 23 einen Schnitt gemäß der Linie C-C in Fig. 2 zur Verdeut­ lichung der Stapelzufuhr und der Formateinstellung,
Fig. 24 zusätzlich zu den in Fig. 23 dargestellten Bauteilen die Stanzraumabdeckung,
Fig. 25 eine Darstellung gemäß Fig. 23, allerdings mit verdeut­ lichter Funktion der Störkonturerkennung,
Fig. 26 einen Schnitt gemäß der Linie D-D in Fig. 3 durch den Stapelzuführbereich der Maschine.
Der grundsätzliche Aufbau der Stanzmaschine ist in den Fig. 1 bis 3 veranschaulicht:
Ein Maschinengehäuse 1 nimmt die elektrischen Aggregate für ein Steuerungssystem der Maschine sowie ein Antriebssystem für die Hy­ draulik der Maschine auf. Diese Elemente der Maschine sind im Ma­ schinengehäuse 1 durch den Elementenblock 2 veranschaulicht. Schräg zur Horizontalen orientiert ist im Maschinengehäuse 1 ein Hydrau­ likzylinder 3 gelagert, der mit Anschlüssen 4 und 5 für Hydrau­ likleitungen versehen ist. Die Kolbenstange 6 des Hydraulikzylinders nimmt im Bereich ihres nach oben gerichteten, freien Endes einen Stanzstempel 7 auf. Dieser ist somit in Richtung des Doppelpfeiles K hin und her verfahrbar und dient dem Verschieben eines jeweils in dessen Flucht plazierten Stapels 8, der aus blättrigem Gut gebildet ist. Die Orientierung der einzelnen Blätter des Stapels ist durch Linien veranschaulicht. Das Maschinengehäuse 1 schließt im Bereich des Stanzstempels 7 senkrecht zur Längsachse der Kolbenstange 6 ab. In diesem Gehäusebereich ist mit dem Maschinengehäuse 1 die eigent­ liche Stanzvorrichtung verflanscht. Sie weist auf der dem Maschinen­ gehäuse 1 zugewandten Seite eine mit dem Gehäuse 1 verflanschte Hauptplatte 10 auf, die im Bereich ihrer Ecken mit vier Bohrungen versehen ist. Diese durchsetzen Führungsstangen 11, die ausschließ­ lich axial verschieblich sind. Im Inneren des Maschinengehäuses 1 an den Führungsstangen 11 angreifende Stellantriebe sind nicht veran­ schaulicht. Mit den nach oben gerichteten, freien Enden der Füh­ rungsstangen 11 ist eine Stanzkopfplatte 12 verbunden, die parallel zur Hauptplatte 10 positioniert ist. Auf der der Hauptplatte 10 zu­ gewandten Seite weist die Stanzkopfplatte 12 eine Aufnahmeeinrich­ tung 13 auf. Bestandteil der Aufnahmeeinrichtung 13 bilden zwei par­ allel zueinander angeordnete und horizontal positionierte Leisten 14 und 15, zwischen die ein rechteckförmiger Rahmen 16 einschiebbar ist. Dieser Rahmen 16 weist auf seiner der Hauptplatte 10 zugewand­ ten Seite Spannelemente 17 auf, die ein hohlzylindrisch ausgebilde­ tes Stanzmesser 18 halten. Die umlaufende Kontur der Stanzmesser­ schneide ist mit der Bezugsziffer 19 bezeichnet.
Vorgeschnittene Schneidstapel, beispielsweise in einer Planschneid­ maschine geschnittene Etikettenstapel 8, auch Nutzen genannt, werden seitlich in Richtung des Pfeiles L über eine durch die Linie 20 ver­ deutlichte Ebene mittels mehrerer zu einer Baueinheit 21 zusammenge­ faßter Einschiebefinger in den Bereich des Stanzstempels 7 gegen ei­ nen nicht näher veranschaulichten Anschlag geschoben. Die Einschie­ befinger sind, wie der Darstellung der Fig. 2 zu entnehmen ist, plattenförmig ausgebildet und erstrecken sich über eine Höhe, die größer ist als die maximale Stapelhöhe. Die Platten sind, wie der Darstellung der Fig. 3 zu entnehmen ist, in Abstand zueinander an­ geordnet. In der Fig. 2 sind mit strichlierten Linien Schlitze 23 für die auch in Richtung des Doppelpfeiles K verfahrbaren Einschie­ befinger 22 veranschaulicht. Ein schwertförmiger Niederhalter 24 ist im oberen Bereich der Hauptplatte 10 gelagert und fixiert den in Position gebrachten Stanzstapel 7 von oben. Eine obere plattenförmige Stanzraumabdeckung ist mit der Bezugsziffer 25 bezeichnet, seitliche Stanzraumabdeckungen mit der Bezugsziffer 26.
Verfahren wird die die Einschiebefinger 22 aufweisende Baueinheit 21 in Richtung des Doppelpfeiles M zum Einschieben des Stapels 8 in den eigentlichen Stanzbereich mittels eines umlaufenden Bandes, wobei die Baueinheit 21 im oberen Bandabschnitt gesteuert hin und her ver­ fahren wird.
Im Betrieb wird bei eingefahrenem Stanzstempel 7, wie er in Fig. 1 verdeutlicht ist, der quaderförmige Etikettenstapel 8 mittels der Einschiebefinger 22 gegen einen entsprechend der Größe des Stapels justierten Anschlag bewegt, so daß der Stapel 8 symmetrisch zur Ach­ se E-E positioniert ist. Beim Ausfahren des Stanzstempels 7 drückt dieser den Stapel gegen das Stanzmesser 18, womit der Stapel 8 in einem Hub durch das Stanzmesser 18 hindurchgedrückt wird. Hierbei verbleibt die Stanzkopfplatte 12 stationär bezüglich der Hauptplatte 10. Deren Abstand wird nur dann verstellt, wobei die Führungsstangen 11 stärker in das Maschinengehäuse 1 ein- bzw. ausfahren, wenn zum Beispiel das Stanzmesser nachgeschliffen wurde und damit eine gerin­ gere Höhe aufweist, oder ein neues Stanzmesser eingesetzt wird. In derartigen Fällen ist eine Höhenkorrektur, das heißt eine Korrektur des Abstandes von Hauptplatte 10 und Stanzkopfplatte 12 vorzunehmen.
Nach dem Stanzen eines Stapels 8 wird der Stanzstempel 7 in die Aus­ gangsstellung gemäß Fig. 1 zurückgefahren, der nächste Stapel 8 seitlich in den Bereich des Stanzstempels 7 eingeführt und mittels des Stanzstempels 7 dieser Stapel 8 durch das Stanzmesser 18 hin­ durchgepreßt, wobei beim Pressen dieses Stapels der zuvor gepreßte Stapel 8 hinten aus dem Stanzmesser 18 herausgedrückt und der Wei­ terverarbeitung zugeführt wird. Beim Stanzen außerhalb des Stanzmes­ sers entstehende Ringabfälle werden mit einer Blaseinrichtung 28 nach unten über eine Ableitplatte 29 in einen Abfallbehälter 30 ent­ sorgt. Aus Gründen zeichnerischer Klarheit wurde in der Fig. 3 auf die Darstellung des Rahmens und des Stanzmessers sowie untergeordne­ ter, zu den anderen Figuren beschriebener Details verzichtet.
Die Fig. 4 bis 9 veranschaulichen die Anordnung des Rahmens 16 in der Aufnahmeeinrichtung 13 sowie die Fixierung des Rahmens 16 in der Stanzkopfplatte 12 sowie die Lagerung der verfahrbaren Aufnahmeein­ richtung 13 in der Stanzkopfplatte 12.
Fig. 4 verdeutlicht die Stanzkopfplatte 12 mit den vier Bohrungen 31 zur Aufnahme der Führungsstangen 11. In der Stanzkopfplatte 12 sind zwei parallel zueinander angeordnete Führungsstangen 32 in Richtung der Doppelpfeile M, somit axial verstellbar gelagert. Die axiale Verstellung der Führungsstangen 32 erfolgt mittels unabhängig voneinander ansteuerbarer Verstellmotoren 33. Die Lagerung der Füh­ rungsstangen 32 ist nicht veranschaulicht. Die eine, in den Zeich­ nungen rechts dargestellte Führungsstange 32 nimmt über zwei Schwen­ klager 34 deren Schwenkachsen senkrecht zur Stanzkopfplatte 12 ver­ laufen die beiden Leisten 14 und 15 radial spielfrei auf. Die andere Führungsstange 32 ist entsprechend mit Schwenklagern 34 versehen, die allerdings die Leisten 14 und 15 mit Spiel aufnehmen, die in der Längsrichtung der Leisten 14 und 15 verlaufende Langlöcher 35 auf­ nehmen. Beim Verstellen der Führungsstangen 32 werden die Leisten 14 und 15 immer parallel zueinander verfahren, allerdings kann einmal ein Rechteck, ein anderes Mal ein schiefwinkliges Viereck gebildet werden, je nach der Verschiebung der Führungsstangen 32 in derselben oder der entgegengesetzten Richtung, ferner ist eine Verschiebung der Aufnahmeeinrichtung 13 insgesamt in Richtung der oberen Bohrun­ gen 31 oder der unteren Bohrungen 31 möglich.
Die Stanzkopfplatte 12 weist eine zentrale, im wesentlichen quadra­ tische Öffnung 36 auf, durch die das gestanzte Schneidgut abgeför­ dert wird. In dem der Leiste 15 zugewandten Bereich ist benachbart der Öffnung 36 in der Stanzkopfplatte 12 ein parallel zu den Schwen­ klagern 34 orientierter Zentrierbolzen 37 gelagert, der auf die Sei­ te der Stanzkopfplatte 12, der die Aufnahmeeinrichtung 13 zugeordnet ist, zugewandt ist. Der Zentrierbolzen 37 ist in einer nicht näher gezeigten Verfahreinrichtung gehalten, die es erlaubt, diesen in Richtung des Doppelpfeiles N zu verfahren, somit senkrecht zur Längserstreckung der Führungsstangen 32, in der Ebene des Zeich­ nungsblattes.
Die Leisten 14 und 15 sind als Keilleisten ausgebildet, zwischen die der Rahmen 16 im Sinne des Doppelpfeiles O einschiebbar und aus die­ sen herausziehbar ist. Fig. 4 veranschaulicht die Verhältnisse bei­ spielsweise vor dem Einschieben des Rahmens 16. Der Rahmen weist auf seinen den Leisten 14 und 15 zugewandten Seiten abgeschrägte Berei­ che 38 auf, die die Vorsprünge 39 der Leisten 14 und 15 hintergrei­ fen. Die Abstandsmaße der beiden Leisten 14 und 15 sind so bemessen, daß der Rahmen 16 mit geringem Spiel zwischen die Leisten eingescho­ ben werden kann. Der Rahmen 16 nimmt das Stanzmesser 18 auf, das in noch näher zu beschreibender Art und Weise voreingestellt ist. Der Rahmen 16 besteht aus zwei langen, parallelen, seitlichen Schenkeln 40 und zwei diese verbindenden, parallelen, kurzen Schenkeln 41, wo­ bei der der Leiste 15 zugeordnete Schenkel 41 eine relativ große Er­ streckung, bezogen auf die Längsausrichtung der seitlichen Schenkel 40, aufweist. Auf seiner Unterseite, somit seiner den Zentrierbolzen 37 zugewandter Seite, ist dieser kurze Schenkel 41 mit einer sich parallel zur Längserstreckung der seitlichen Schenkel 40 verlauf en­ den Nut 42 versehen. Der Vorgang des Einschiebens des Rahmens 16 zwischen die Leisten 14 und 15, allerdings im Gegensatz zu der Dar­ stellung in der Fig. 4 und 5 nicht von rechts nach links, sondern von links nach rechts, ist in den Fig. 6 bis 9 veranschaulicht. Gezeigt ist der breitere kurze Schenkel 41 des Rahmens 16, der mit zwei Spannpratzen 44 zum Halten des Stanzmessers 18 auf einer Seite des Stanzmessers versehen ist. Dieser Schenkel 41 ist auf seiner Un­ terseite mit der sich senkrecht zur Ebene des Zeichnungsblattes er­ streckenden Nut 42 versehen. In einer Ausnehmung der Stanzkopfplatte 12 ist der verfahrbare Zentrierbolzen 37 eingesetzt. Er ist mittels eines Pneumatikzylinders 45 ein- und ausfahrbar, wobei der Pneuma­ tikzylinder 45 auf ein Druckstück 46 wirkt, zwischen dem und dem Zentrierbolzen 37 eine Feder 47 angeordnet ist. Beim Einschieben des Rahmens 16 zwischen die Leisten 14 und 15 drückt zunächst, wie in Fig. 6 veranschaulicht, eine vorlaufende Schräge 48 des Rahmen­ schenkels 41 gegen den Zentrierbolzen 37 und drückt diesen gegen die Kraft der Feder 47 in die Stanzkopfplatte 12 ein, so daß der Rahmen 16 weiter zwischen die Leisten 14 und 15 eingeschoben werden kann. Dieses Stadium ist in der Fig. 7 veranschaulicht. Sobald der Rahmen 16 so weit eingeschoben ist, daß der Zentrierbolzen 37 sich in der Flucht der Nut 42 befindet, drückt die Feder 47 den Zentrierbolzen 37 geringfügig nach außen, bis die Feder 37 gegen einen Anschlag ge­ langt. Der geringfügig über die Oberfläche der Stanzkopfplatte 12 hinausstehende Zentrierbolzen 37, der entlang einer weiteren Schräge 49 des Rahmenschenkels 41 hinausgeglitten ist, kontaktiert seitlich einen Vorsprung 50 am Rahmen, womit sich die zentrierte Position des Rahmens, wie es in Fig. 9 veranschaulicht ist, einstellt. Fixiert wird der Rahmen 16 relativ zur Stanzkopfplatte 12, indem, wie es in Fig. 9 veranschaulicht ist, der Zentrierbolzen 37 durch Beaufschla­ gen des Pneumatikzylinders 5 ausgefahren wird, wobei er die Nut 42 im Rahmen durchsetzt.
Durch die Verstellmöglichkeit des Zentrierbolzen in Richtung des Doppelpfeiles N kann der Rahmen 16 zwischen den beiden Führungsstan­ gen 32 hin und her verfahren werden. Die Verfahrbarkeit der Leisten 14 und 15 mittels der beiden Führungsstangen 32 ist gewährleistet, weil der Zentrierbolzen 37 in Längsrichtung der Nut 42 der vorgege­ benen Bewegung der Leisten 14 und 15 folgen kann. Auf diese Art und Weise ist eine beliebige Ausrichtung des Rahmens 16 und damit des vom Rahmen gehaltenen Stanzmessers 18 bezüglich der Stanzkopfplatte 12 und damit auch des vom Stanzstempel 7 vorzuschiebenden Stapels 8 möglich. Das Entnehmen des Rahmens, beispielsweise zum Nachschärfen des Stanzmessers 18 oder zum Austausch des Stanzmessers 18 gegen ein neues Stanzmesser erfolgt in umgekehrter Art und Weise.
In der für den Stanzvorgang ausgerichteten Position des Rahmens 16 bzw. des Stanzmessers 18 wird mittels eines in der Leiste 14 gela­ gerten pneumatischen Spannzylinders 51, dessen Stößel 52 auf den Rahmen 16 im Bereich des schmalen, kurzen Schenkels 41 einwirkt, der zwischen den Leisten 14 und 15 gehaltene Rahmen gegen die Leiste 15 verspannt. Ein gewisses, notwendiges Spiel des Rahmens 16 zwischen den beiden Leisten 14 und 15 wird damit eliminiert.
Die Fig. 10 bis 14 veranschaulichen die Einzelheiten der Lagerung des Stanzmessers 18 im Rahmen 16 sowie der Lagerung des Rahmens 16 in der Stanzkopfplatte 12. Mit der Ausführungsform nach der Fig. 10, die derjenigen nach den Fig. 4 und 5 entspricht, zu entnehmen ist, ist das Stanzmesser 18 mittels auf einer der abgewandten Seiten des Stanzmessers angreifenden Spannpratzenpaaren 44 gehalten. Das eine aus den beiden Spannpratzen 44 gebildete Spannpratzenpaar ist mit breiten kurzen Schenkel 41 des Rahmens 16 verschraubt, während das durch die beiden anderen Spannpratzen 44 gebildete Paar mit ei­ nem ersten Spannbalken 53 verschraubt ist, der parallel zu den Schenkeln 41 angeordnet und mit den seitlichen Schenkeln 40 des Rah­ mens 16 verschraubt ist. In nicht gezeigter Art und Weise ist dieser Spannbalken 3, genauso wie ein parallel zu diesem angeordneter zwei­ ter Spannbalken 54 in Längsrichtung der seitlichen Schenkel 40 ver­ schiebbar in diesen gelagert. In Abhängigkeit von der Stärke des Stanzmessers 18 kann der erste Spannbalken somit immer dicht an das Stanzmesser 18 herangeschoben werden, das die Spannpratzen 44 das Stanzmesser 18 beidseitig hintergreifen. Es werden dann die den Spannpratzen zugeordneten Schrauben 55 und die dem ersten Spannbal­ ken 3 zugeordneten Schrauben 56 leicht festgezogen und die dem zwei­ ten Spannbalken 54 zugeordneten Schrauben 67 stärker festgezogen, so daß der zweite Spannbalken 44 nicht mehr relativ zu den seitlichen Schenkeln 40 verschoben werden kann. In der Rahmenebene den zweiten Spannbalken 54 durchsetzende Schrauben 58 werden gegen den ersten Spannbalken 53 zugestellt und üben eine dauerhafte Vorspannung auf den ersten Spannbalken 53 aus, womit die dauerhafte Klemmung des Stanzmessers 18 zwischen den Spannpratzen 44 sichergestellt ist. An­ schließend werden die Schrauben 55 und 56 festgezogen.
Zu der modifizierten Gestaltung gemäß den Fig. 11 und 12 sind zu­ nächst die in Längsrichtung der seitlichen Schenkel 40 verlaufenden Nuten 60 zum Verschieben der beiden Spannbalken 53 und 54 gezeigt. Der erste Spannbalken 53 und der breite kurze Schenkel 41 weisen mehrere nebeneinander angeordnete Gewindebohrungen 59 auf, so daß entsprechend der Breite des jeweils Verwendung findenden Stanzmes­ sers 18 die Spannpratzen 44 in geeignetem Abstand zueinander mit dem ersten Spannbalken 3 bzw. dem zur breiten kurzen Schenkel 41 verbun­ den werden können. Die Ausführungsform nach den Fig. 11 und 12 unterscheidet sich von derjenigen nach der Fig. 10 allerdings da­ durch, daß der über die Schrauben 58 die Vorspannung auf den ersten Spannbalken 53 ausübende zweite Spannbalken 54 in einem als Keil 61 ausgebildeten oberen Abschnitt des jeweiligen seitlichen Schenkels 40 gelagert ist, so daß selbst beim lang andauernden Gebrauch des Stanzmessers 18 dessen sichere Fixierung zwischen den Spannpratzen 44 gewährleistet ist. Es ist aber nicht nur einer Verschiebung des zweiten Spannbalken 54 aufgrund der Kelle 61 entgegengewirkt, son­ dern es sind auch die Spannpratzen 44 über sich zum Stanzmesser 18 erweiternde keilförmige Schrägen mittels der Schrauben 55 mit dem breiten kurzen Schenkel 41 und dem ersten Spannbalken 53 ver­ schraubt. Wie der Darstellung der Fig. 12 zu entnehmen ist, durch­ setzen die Schrauben 55 in Längsrichtung der seitlichen Schenkel 40 orientierte Langlöcher und es sind die Schrauben mit keilförmigen Unterlegscheiben 63 versehen.
Statt des Keiles 41 zur gesicherten Positionierung des zweiten Spannbalkens 54 vom Stanzmesser 18 weg, kann, wie in der Fig. 13 veranschaulicht, eine formschlüssige Verbindung zwischen den seitli­ chen Schenkeln 40 und dem zweiten Spannbalken 54 vorgesehen sein. Diese formschlüssige Verbindung erfolgt durch geriffelte Eingriffs­ flächen 64 zwischen Schenkel 40 und Spannbalken 54.
In den Fig. 11 und 12 ist veranschaulicht, daß die Spannpratzen 44 mit Vorsprüngen 65 versehen sind, die einen treppenförmigen, spitzwinkligen Rücksprung bilden, der der Aufnahme einer Komplemen­ tärkontur 66 des Stanzmessers 18 dient. Es ist ferner veranschau­ licht, daß die beiden seitlichen Schenkel 40 benachbart dem breiten kurzen Schenkel 40 mit parallel zu diesem verlaufenden Nuten 67 zur Aufnahme eines nachfolgend näher beschriebenen Einlegelineals verse­ hen sind.
Fig. 14 veranschaulicht, daß die Stanzkraft FS vom Stanzmesser 18 unmittelbar, somit auf kurzem Weg, als Auflagerkraft FA in den brei­ ten, kurzen Schenkel 41 und den ersten Spannbalken 53 eingeleitet wird, die sich unmittelbar auf der Stanzkopfplatte 12 abstützen. Im Unterschied hierzu liegt der schmale kurze Schenkel 40 nicht auf der Stanzkopfplatte 12 auf. Der Stößel 52 des Spannzylinders 51 drückt gegen den abgeschrägten Bereich 38 dieses Schenkels 41 und bewirkt nicht nur, daß der Rahmen 16 gegen die Leiste 15 gedrückt wird, son­ dern auch, daß der Rahmen 16 mit einer Kraftkomponente in Richtung der Stanzkraft FS beaufschlagt wird. Der Spannzylinder 51 muß nicht zwingend in der Leiste 14 gelagert sein, es besteht auch die Mög­ lichkeit, diesen in der Stanzkopfplatte 12 zu lagern. In diesem Fall müßten aber, in Abhängigkeit von dem Positionsort des Rahmens 16 ge­ gebenenfalls relativ weite Stellwege des Stößels 52 des Spannzylin­ ders 51 bewerkstelligt werden.
Die Fig. 15 bis 18 zeigen Einstellelemente zum Voreinstellen des Stanzmessers 18 im Rahmen 16. Entsprechend einem definierten Abstand A, der zwischen der Stirnkante 68 des Rahmens 16 im Bereich des breiten, kurzen Schenkels 41 und dem dieser am nächsten liegenden, geraden Abschnitt 69 der Stanzmesserschneide 19 einzuhalten ist, wird ein stabförmiges Einstellineal 70 in die definiert in den Rah­ men 16 eingebrachten Nuten 67 eingelegt. Vorzugsweise sind die Nuten 67 in ein Erhöhungselement 71 des Rahmens 16 eingebracht, so daß das in die Nuten 67 eingelegte Lineal 70 knapp unterhalb des Stanzmes­ sers 18 positioniert ist. Bei losen Befestigungselementen wird das Stanzmesser 18 so positioniert, daß der zugeordnete gerade Abschnitt 69 der Stanzmesserschneide 19 mit der dem breitgen, kurzen Schenkel 41 zugewandten Kante des Einstellineals 70 fluchtet. In dieser Stel­ lung werden die beiden Spannbalken 53 und 54 sowie die Spannpratzen 44 fixiert. Die Positionierung des Stanzmessers 18 in Längsrichtung des Lineals 70 erfolgt über Mittenmarkierungen 87, die außen am Stanzmesser 18 und/oder dem benachbarten Bereich des Rahmens 16 an­ gebracht sind.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 17 und 18 findet statt ei­ nes Einstellineals 70 eine Einstellfolie 72 Verwendung. Diese ist mit einem mit dem Rahmen 16 verbindbaren Gestell 73 verbunden, wobei die Einstellfolie 72 parallel zur umlaufenden Messerschneidenkante 19 des Stanzmessers 18 angeordnet wird. Die Einstellfolie 72 ist mit einer Öffnung 74 versehen, deren Querschnitt dem Öffnungsquerschnitt des Stanzmessers 18 im Bereich der Messerschneidenkante 19 ent­ spricht. Das Stanzmesser 18 wird mit seinem Öffnungsquerschnitt so bezüglich der Einstellfolie 72 ausgerichtet, daß dieser mit der Öff­ nung 74 der Einstellfolie 72 in Deckung ist.
Fig. 19 zeigt im Zusammenhang mit der Höhenverstellung des Stanz­ messers 18 das im Rahmen 16 über die Spannpratzen 44 gehaltene Stanzmesser 18, und den in der Stanzkopfplatte 12 gelagerten Rahmen 16. Die Hauptplatte 10 des Maschinengehäuses 1 ist mit einer sich senkrecht hierzu und in Richtung des Stanzmessers 18 erstreckenden Lagerplatte 75 zur Auflage des Stapels 8 versehen. Mit der Untersei­ te der Lagerplatte 75 ist ein über die vordere Stirnkante der Lager­ platte 75 herausragender Sensor 76 verbunden, der im Sinne der ge­ zeichneten Linie 77 parallel zur Hauptplatte 10 ein Abstandsmaß A vor der Stirnfläche der Lagerplatte 75 erfaßt. Über nicht gezeigte motorische Stellmittel wird die Stanzkopfplatte 12 mittels der den Führungsstangen 11 zugeordneten Stellantriebe so in Richtung des Pfeiles P verfahren, daß die Stanzmesserschneide 19 mit der Linie 77 zusammenfällt. Fig. 20 veranschaulicht eine alternative Ausfüh­ rungsform, dort ist kein Sensor 76 vorgesehen, sondern ein den Ab­ stand von Hauptplatte 10 und Stanzkopfplatte 12 ermittelndes Wegmeß­ system 78, das beispielsweise in der maximal auseinandergefahrenen Stellung von Hauptplatte 10 und Stanzkopfplatte 12 initialisiert wird und dann ein definiertes Abstandsmaß dieser beiden Teile an­ fährt, das dem Abstandsmaß A zwischen der Stirnfläche der Platte 75 und der Stanzmesserschneide 19 entspricht.
Fig. 21 zeigt die Anordnung und Ausbildung eines Etikettenabneh­ mers. Beim fortlaufenden Durchstoßstanzen befinden sich durchstanzte Etiketten 80 im Stanzmesser 18 sowie zu stanzende Etiketten, veran­ schaulicht durch den Stapel 8, im Bereich des Stanzstempels 7. Zum Entnehmen einer oder mehrerer, zuletzt gestanzter Etiketten 80 wer­ den die Hauptplatte 10 und die Stanzkopfplatte 12 auseinandergefah­ ren, so daß, ausgehend vom Spalt A zwischen Vorderfläche der Lager­ platte 75 und Stanzmesserschneide 19 sich ein erweiterter Spalt B ergibt. Dieser ist groß genug, um den Etikettenabnehmer 79 in den Spalt einzuführen. Der Etikettenabnehmer 79 wird insbesondere manu­ ell eingeführt und weist einen Handgriff 81 und ein mit diesem ver­ bundenes Rohr 82, das eine Tellersonde 83 aufnimmt, sowie einen Un­ terdruckanschluß 84 auf. Zumindest das zuletzt gestanzte, in der Ebene der Stanzmesserschneide 19 positionierte Etikett 80 legt sich an die angeführte, an Unterdruck liegende, ebene Tellersonde 83 an und kann so mittels des Etikettenabnehmers 79 entnommen werden, um das Etikett 80 anschließend, außerhalb der Stanzvorrichtung auf Qua­ lität zu überprüfen.
Fig. 22 veranschaulicht, daß im Bereich des Stanzmessers zwei Blas­ düsen 28 angeordnet sind, die von oben auf das Stanzmesser 18 ge­ richtet sind, somit im wesentlich senkrecht zur Vorschubrichtung des Stapels 8. Das Stanzmesser 18 weist außen, auf der der Blasdüsen 28 zugewandten Seite ein Trennmesser 85 zum Durchtrennen des beim Stan­ zen anfallenden ringförmigen Stanzabfalls 86 auf. Die Blasdüsen sind insbesondere in Lage und Richtung einstellbar.
Die Fig. 23 bis 26 veranschaulichen Einzelheiten im Einschubbe­ reich des zu stanzenden Stapels 8. Dieser ruht auf der infolge der geneigten Anordnung der Stanzvorrichtung 9 geneigt positionierten Lagerplatte 75 und stützt sich seitlich an der Hauptplatte 10 ab. Relativ zur Lagerplatte 75 sind ein Anschlagelement 88 sowie das Einschiebeelement 21 zustellbar bzw. verfahrbar gelagert. Das Ein­ schiebeelement 21 ist dabei gegen einen Anschlag 89 verfahrbar. Es ist sowohl eine Mittenverstellung 90 als auch eine hiervon unabhän­ gige Formateinstellung 91 für das Anschlagelement 88 und den An­ schlag 89 vorgesehen. Die Formateinstellung erfolgt mittels in einem Lagerelement 92 axial festgelegter, mit gegensinnigem Gewinde verse­ hener Schrauben 93, die das Anschlagelement 88 und den Anschlag 89 aufnehmen und mittels eines Sandrades 93 verstellbar sind. Die Mit­ tenverstellung von Anschlagelement 88 und Anschlag 89 erfolgt über das Lagerelement 92, in das eine Schraube 95 eingeschraubt ist, die mit einem Achsansatz 96 verbunden ist, der axial festgelegt in einem mit der Platte 75 verbundenen Ansatz 97 drehbar gelagert ist. Die Schrauben 93 sind gleichfalls mit einem Ansatz 98 verbunden, der im Ansatz 97 axial festgelegt aber drehbar gelagert ist.
Der Zahnriemen 27 nimmt über ein pneumatisches Federelement 99 das Einschiebeelement 21 auf, das im Sinne des in der Fig. 23 gezeigten Doppelpfeiles hin und her verfahrbar ist. Die eingeschobene Stellung des Einschiebeelementes 21 ist in dieser Figur mit durchgezogenen Linien verdeutlicht, während die doppelt strichpunktierte Linie eine teilweise eingeschobene Stellung veranschaulicht. In der eingescho­ benen Stellung des Einschiebeelement 21 kontaktiert dieses den An­ schlag 98, der damit dessen Einschubweg begrenzt. Das pneumatische Federelement 99 dient der Entlastung des Antriebes für den Zahnrie­ men 27 beim Anfahren des Anschlages 89 oder für den Fall, daß durch manuelle Verstellung, insbesondere manuelle Vergrößerung des Forma­ tes über die Formateinstellung 91 der Anschlag 89 das Einschiebeele­ ment 21 entgegen der Einschieberichtung bewegt.
Die Fig. 23 veranschaulicht, daß der Stanzstempel 7 mit Nuten 100 versehen ist, die sich nicht nur in der Ebene des Zeichnungsblattes, sondern auch senkrecht hierzu erstreckt und der Aufnahme der Ein­ schiebefinger 22 des Einschiebeelementes 21, der Finger 101 des An­ schlagelementes 88 sowie eines Fingers 102 eines Niederhalters 24 dienen, die entsprechend der gewählten Formateinstellung mehr oder weniger tief in die Nuten 100 des Stanzstempels 7 eintauchen.
Fig. 24 verdeutlicht, daß mit dem Anschlagelement 88, dem Anschlag 89 und dem Niederhalter 24 Abdeckplatten 103 verbunden sind, die parallel zur Blattebene des Stapels 8 orientiert sind. Diese geben, entsprechend dem mittels des Anschlagelementes 88, dem Einschiebe­ element 21 und dem Niederhalter 24 vorgegebenen Stapelformat nur ei­ nen Stapelbereich frei, der geringfügig größer ist als der Quer­ schnitt des Stapels 8 senkrecht zur Stanzrichtung betrachtet.
Die Fig. 25 und 26 zeigen, daß mit dem Niederhalter 24 ein aus­ kragender, vom Anschlagelement 88 weg gerichteter Arm 104 verbunden ist, der im Bereich seines freien Endes einen Sensor 105 aufweist, der neben dem Bewegungsweg des Einschiebeelementes 21 angeordnet ist und entsprechend der veränderlichen Höheneinstellung des Niederhal­ ters 24 ein Abstandsmaß zur Oberfläche 20 der Platte 75 abtastet. Dieses Abstandsmaß ist geringfügig geringer als das Abstandsmaß der der Fläche zugewandten Stirnfläche 106 des Niederhalterfingers 102. Dies bedeutet, daß dann, wenn der Sensor 105 keinen Stapel 8, der eingeschoben wird, ermittelt, sichergestellt ist, daß dieser Stapel 8 nicht mit dem Niederhalterfinger 102 kollidiert. Wird bei einge­ stelltem Niederhalterfinger 102 und somit automatisch eingestelltem Sensor 105 allerdings ein zu großformatiger Stapel 8 oder, wie es in den Fig. 25 und 26 veranschaulicht ist, ein gekippter Stapel 8' vom Einschiebeelement 21 eingeschoben, erfaßt der Sensor 105 diesen überstehenden Bereich des Stapels und steuert die Stanzvorrichtung dahingehend an, daß zumindest das Einschieben des Stapels 8 unter­ brochen oder die Maschine gänzlich gestoppt wird. Damit aber das Vorbeifahren der Einschiebefinger 22 am Sensor 105 nicht im Sinne einer Störung erkannt wird, ist zusätzlich ein weiterer Sensor 107 vorgesehen, der beim Erkennen eines Ansatzes 108 des Einschiebeele­ mentes 21, bei bis dahin nicht aktiviertem Sensor 105, diesen de­ aktiviert. Der Niederhalterfinger 102 ist mittels eines pneumati­ schen Stellelementes 109 im Sinne des in Fig. 26 gezeigten Doppel­ pfeiles verstellbar, um so die Formateinstellung zu bewirken.

Claims (54)

1. Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels, der aus blättrigem Gut gebildet ist, insbesondere von Etiketten, wobei durch eine Re­ lativbewegung eines Stanzstapels und eines hohlzylindrischen Stanzmessers der Stapel in das Stanzmesser hineingestoßen wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Stanzmesser (18) einstellbar in einem Rahmen (16) gehalten ist, der senkrecht zur Relativver­ fahrrichtung (K) von Stanzstempel (7) und Stanzmesser (18) in eine Aufnahmeeinrichtung (13) einschiebbar und in zentrierter Position fixierbar ist, wobei die Aufnahmeeinrichtung (13) in einer Stanzkopfplatte (12) relativ verstellbar zu dieser gela­ gert ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (13) zwei parallel angeordnete Leisten (14, 15) aufweist, zwischen die der Rahmen (16) einschiebbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten (14, 15) als Keilleisten ausgebildet sind, wobei der Rahmen (16) auf den einander zugewandten Seiten der Leisten (14, 15) zwischen diese eingeführt ist und jeweils zwischen ei­ ner Leiste (14, 15) und der Stanzkopfplatte (12) positioniert ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Rahmen (16) in einer Ebene parallel zur Stanzkopfplatte (12) verschiebbar ist, insbesondere in zwei im wesentlichen senkrecht zueinander angeordneten Hauptachsrich­ tungen verstellbar sowie in der Ebene schwenkbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (16) im wesentlichen in einer Hauptachsrichtung eine Nut (42) aufweist, in die ein im wesentlichen in der anderen Hauptachsrichtung verfahrbarer Zentrierbolzen (37) einsetzbar ist, der insbesondere in der Stanzkopfplatte (12) gelagert ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten (14, 15) parallel zueinander angeordnet sind, und Stellantriebe (33) für die Leisten (14, 15) vorgesehen sind, die in der Stanzkopfplatte (12) gelagert sind, wobei ein Stel­ lantrieb (33) Leistenenden nur schwenkbar, ein anderer Stellan­ trieb (33) andere Leistenenden schwenk- und in Längsrichtung der Leisten (14, 15) verschieblich aufnimmt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichent, daß die Stellrichtung der Stellantriebe (33) im wesentlichen senk­ recht zur Verfahrrichtung des Zentrierbolzens (37) verläuft.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein Spannelement (51, 52) vorgesehen ist, das in der eingestellten Position des Rahmens (16) diesen in der Auf­ nahmeeinrichtung (13) fixiert, insbesondere das Spannelement (51, 52) in einer (14) der Leisten (14, 15) gelagert ist und den Rahmen (15) gegen die andere Leiste (15) drückt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verstellung des Rahmens (16) in den Leisten (14, 15) und/oder die Verstellung der Leisten (14, 15) relativ zur Stanzkopfplatte (12) motorisch erfolgt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Fixierung des Rahmens (16) in der Aufnahme­ einrichtung (13) und/oder die Fixierung des Rahmens (16) mit­ tels des Zentrierbolzens (37) pneumatisch erfolgt.
11. Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels, der aus blättrigem Gut gebildet ist, insbesondere von Etiketten, wobei durch eine Re­ lativbewegung eines Stanzstapels und eines hohlzylindrischen Stanzmessers der Stapel in das Stanzmesser hineingestoßen wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rahmen (16) mit in diesem gela­ gerten, relativ zum Rahmen (16) verstellbaren und feststellba­ ren Spannelementen (17) zum Fixieren des Stanzmessers (18) vor­ gesehen ist, sowie ein im Rahmen (16) gelagertes Einstellele­ ment (70, 72) vorgesehen ist, zur fluchtenden Ausrichtung mit mindestens einer Ausrichtkante des Einstellelementes (70, 72) mit einem Messerschneidenabschnitt (69) des Stanzmessers (18) vor dem Fixieren der eingestellten Spannelemente (17).
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ausrichtkante des Einstellelementes (70, 72) bezüglich einer vorlaufenden Messerschneidenkante (19) des Stanzmessers (18) fluchtend ausgerichtet wird.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Einstellelement als Einstellineal (70) ausgebildet ist und die Ausrichtung an der einen Ausrichtkante (86) des Ein­ stellineales (70) erfolgt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausrichtkante (86) des Lineals (70) parallel zu einer Rahmenseite (68) positioniert wird, im Bereich derer der Rahmen (16) in einer Stanzkopfplatte (12) der Vorrichtung gelagert wird.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Einstellineal (70), bezogen auf die vorlaufende Messer­ schneidenkante (19) des Stanzmessers (18), hinter dem Stanzmes­ ser (18) angeordnet wird.
16. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Einstellelement als parallel zur umlaufenden Messer­ schneidenkante (19) des Stanzmessers (18) angeordnete Einstell­ folie (72) ausgebildet ist, die mit einer dem Öffnungsquer­ schnitt des Stanzmessers im Bereich der Messerschneidenkante (19) entsprechenden Öffnung (74) versehen ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellfolie (72), bezogen auf die vorlaufende Messerschnei­ denkante (19) des Stanzmessers (18), vor dem Stanzmesser (18) angeordnet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellfolie (72) in einem Gestell (73) gehalten ist, das mit dem Rahmen (16) verbindbar ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Rahmen (16) ein geschlossenes Rahmenteil (40, 41) und mindestens einen Spannbalken (53) aufweist, der im Rah­ menteil (40, 41) relativ verschieblich und im Rahmenteil (40, 41) festlegbar ist, wobei das Stanzmesser (18) im Spannbalken (53) und dem Rahmenteil (40, 41) in einem Abschnitt des Rahmen­ steils (40, 41), der parallel zum Spannbalken (53) angeordnet ist, gehalten ist.
20. Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels, der aus blättrigem Gut gebildet ist, insbesondere von Etiketten, wobei durch eine Re­ lativbewegung eines Stanzstapels und eines hohlzylindrischen Stanzmessers ein Stapel in das Stanzmesser hineingestoßen wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rahmen (16) mit in diesem gela­ gerten, relativ zum Rahmen (16) verstellbaren und feststellba­ ren Spannelementen (17) zum Fixieren des Stanzmessers (18) vor­ gesehen ist, wobei der Rahmen (16) ein Rahmenteil (40, 41) und einen ersten Spannbalken (53) aufweist, der im Rahmenteil (40, 41) verschieblich und festlegbar ist, wobei das Stanzmesser (18) im ersten Spannbalken (63) und dem Rahmenteil (40, 41), in einem Abstand (41) des Rahmensteils (40, 41), der parallel zum ersten Spannbalken (53) angeordnet ist, gehalten ist und paral­ lel zum ersten Spannbalken (53) ein zweiter Spannbalken (54) angeordnet ist, der im Rahmenteil (40, 41) verschieblich und festlegbar ist, sowie Spannmittel (58) zum Verspannen von er­ stem und zweitem Spannbalken (53, 54) vorgesehen sind, derart, daß der erste Spannbalken (53) gegen das Stanzmesser (18) ver­ spannbar ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmenteil (40, 41) in sich geschlossen ausgebildet ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und/oder zweite Spannbalken (53, 54) form- oder reibschlüssig mit dem Rahmenteil (40, 41) verbindbar ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und/oder zweite Spannbalken (53, 54) formschlüssig ent­ lang keilförmiger Lagerabschnitte (61) des Rahmenteils (40, 41) mit diesem verbindbar ist, wobei sich der Neu des jeweiligen Lagerabschnitts (61) vom Stanzmesser (18) erweitert.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Rahmenteil (40, 41) schiefe Ebenen (61) aufweist, mit denen schiefe Ebenen des bzw. der Spannbalken (53, 54) zusammenwir­ ken.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Spannbalken (53, 54) mit dem Rahmenteil (40, 41) verschraubbar sind, wobei Schrauben (56, 57) Nuten (60) im Rahmenteil (40, 41) durchsetzen.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 25, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in einem der Spannbalken (54) das Spannmittel (58) gelagert ist, das als mindestens eine Schraube (58) ge­ staltet ist, wobei das Spannmittel (58) gegen den anderen Spannbalken (53) zustellbar ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Spannelemente (17) zum Fixieren des Stanzmessers (18) als Spannpratzen (44) ausgebildet sind.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 27, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Spannelemente (17) zum Fixieren des Stanzmes­ sers mittels Schrauben (55) mit dem Spannbalken (53) bzw. dem Rahmenteil (40, 41) verbunden sind, wobei die Spannelemente (17) keilförmige Lagerabschnitte (62) aufweisen, die mit in Richtung des Stanzmessers (18) gerichteten Nuten versehen sind, wobei sich der Keil des jeweiligen Lagerabschnitts (62) zum Stanzmesser (18) hin erweitert.
29. Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels, der aus blättrigem Gut gebildet ist, insbesondere von Etiketten, wobei durch eine Re­ lativbewegung eines Stanzstempels und eines hohlzylindrischen Stanzmessers der Stapel in das Stanzmesser hineingestoßen wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Stanzmesser (18) einstellbar in einem Rahmen (16) gehalten ist, der in einer Aufnahmeeinrich­ tung (13) gehalten ist, die mit einer Stanzkopfplatte (12) ver­ bunden ist, wobei die Aufnahmeeinrichtung (13) zwei parallel angeordnete Leisten (14, 15) aufweist, zwischen denen der Rah­ men (16) gehalten ist, wobei ferner der Rahmen (16) ein Rahmen­ teil (40, 41) und mindestens einen im Rahmenteil (40, 41) ver­ stellbaren Spannbalken (53) zum Fixieren des Stanzmessers (18) aufweist, der Spannbalken (53) im Bereich seiner Enden auf der Stanzkopfplatte (12) aufliegt, der Abschnitt (41) des Rahmen­ teils (40, 41), der der Aufnahme des Stanzmessers (18) dient, auf der Stanzkopfplatte (12) aufliegt und der diesem Abstand (41) des Rahmenteils (40, 41) abgewandte Abschnitt (41) des Rahmensteils (40, 41) in Abstand von der Stanzkopfplatte (12) angeordnet ist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschnitt (41) des Rahmenteils (40, 41), der dem Stanzmesser (18) abgewandt ist, mittels eines Spannelements (51, 52) beauf­ schlagbar ist, wobei eine Kraftkomponente des, Spannelements (51, 52) so gerichtet ist, daß dieser Abschnitt (41) des Rah­ menteils (40, 41) in Richtung der Stanzkopfplatte (12) gedrückt wird.
31. Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels, der aus blättrigem Gut gebildet ist, insbesondere von Etiketten, wobei durch eine Re­ lativbewegung eines Stanzstapels und eines hohlzylindrischen Stanzmessers der Stapel in das Stanzmesser hineingestoßen wird, dadurch gekennzeichnet, daß in auseinandergefahrenen Stellung von Stanzstapel (8) und Stanzmesser (18) zwischen diesen ein Spalt (5) gebildet ist, in den ein Saugelement (79) einführbar ist, zum Absaugen ein oder mehrerer zuletzt gestanzter Blätter (80) des Stapels aus dem Stanzmesser (18).
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß das Saugelement (79) Bestandteil eines von Hand geführten Werkzeu­ ges (81, 82, 83) ist.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß das von Hand geführte Werkzeug einen Hohlstab (82) aufweist, der durch einen Griff (81) geführt ist und an Unterdruck liegt, wo­ bei das grifferne Ende des Stabes (82) einen Teller (83) mit Unterdruckanschluß (84) aufweist.
34. Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels, der aus blättrigem Gut gebildet ist, insbesondere von Etiketten, wobei durch eine Re­ lativbewegung eines Stanzstapels und eines hohlzylindrischen Stanzmessers der Stapel in das Stanzmesser hineingestoßen wird, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Stanzmessers (18) eine Blaseinrichtung (28) angeordnet ist, wobei die Blasrich­ tung der Blaseinrichtung (28) im wesentlichen senkrecht zur Vorschubrichtung (K) des Stapels (8) durch das Stanzmesser (18) orientiert ist.
35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß das Stanzmesser (18) außen, auf der der Blaseinrichtung (28) zuge­ wandten Seiten, mit einem Trennmesser (85) zum Durchtrennen des beim Stanzen anfallenden ringförmigen Stanzabfalls (86) verse­ hen ist.
36. Vorrichtung nach Anspruch 34, oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Blaseinrichtung (28) mehrere an Druckluft angeschlosse­ ne Blasdüsen aufweist, die insbesondere in Lage und Richtung einstellbar sind.
37. Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels, der aus blättrigem Gut gebildet ist, insbesondere von Etiketten, wobei durch eine Re­ lativbewegung eines Stanzstapels und eines hohlzylindrischen Stanzmessers der Stapel in das Stanzmesser hineingestoßen wird, dadurch gekennzeichnet, daß motorische Stellmittel zum verstel­ len des Abstands der umlaufenden Stanzmesserschneide (19) zu einem den zu stanzenden Stapel (8) aufnehmenden Maschinenkörper (10) vorgesehen sind, sowie ein Abstandserfassungssystem (76) zum Erfassen eines definierten Abstands (A) von Maschinenkörper (10) und Stanzmesserschneide (19) oder ein Wegmeßsystem (78) zum Erfassen der Abstandsmaße von Maschinenkörper (10) und Stanzmesserschneide (19) vorgesehen ist.
38. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Maschinenkörper (10), insbesondere einem Bestandteil des Maschinenkörpers bildenden Zuführträger (75) für den Stapel (8), ein Sensor (76) verbunden ist, der das motorische Stell­ mittel steuert und der die Kontur der Stanzmesserschneide (19) erfaßt.
39. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß dem Maschinenkörper (10) und einer das Stanzmesser (18) aufnehmen­ den Stanzkopfplatte (12) ein Wegmeßsystem (78) zugeordnet ist.
40. Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels, der aus blättrigem Gut gebildet ist, insbesondere von Etiketten, wobei durch eine Re­ lativbewegung eines Stanzstapels und eines hohlzylindrischen Stanzmessers der Stapel in das Stanzmesser hineingestoßen wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Stanzmesser (18) und der zu stanzende Stapel (8) in der Blattebene des Stanzprodukts zuein­ ander verstellbar sind, insbesondere motorisch zueinander ver­ stellbar sind, wobei ein vorgegebenes Stanzprodukt, gegebenen­ falls in Art eines virtuellen Stanzprodukts, mit einem echten Stanzprodukt, abgeglichen wird, Abweichungen des echten Stanz­ produkts vom vorgegebenen Stanzprodukt ermittelt werden und zur Kompensation der ermittelten Abweichungen das Stanzmesser (18) und der zu stanzende Stapel (8) zueinander verstellt werden, insbesondere automatisch verstellt werden.
41. Vorrichtung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß das Stanzprodukt der Nutzen (18) oder der Abfall (86) ist.
42. Vorrichtung nach Anspruch 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, daß das vorgegebene Stanzprodukt und/oder das echte Stanzpro­ dukt (80) eingescannt werden.
43. Vorrichtung zum Stanzen eines Stapels, der aus blättrigem gut gebildet ist, insbesondere von Etiketten, wobei durch eine Re­ lativbewegung eines Stanzstapels und eines hohlzylindrischen Stanzmessers der Stapel in das Stanzmesser hineingestoßen wird, dadurch gekennzeichnet, daß der zu stanzende Stapel (8) zwi­ schen einem Anschlagelement (88) und einem verfahrbaren Ein­ schiebeelement (21) positioniert wird, wobei das Einschiebeele­ ment (21) gegen einen Anschlag (89) positioniert wird und das Anschlagelement (88) und der Anschlag (89) verstellbar sind.
44. Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlagelement (88) und das verfahrbare Einschiebeelement (21) mehrere parallel zueinander angeordnete und in Einschieberich­ tung des Einschiebeelementes (21) orientierte Einschiebefinger (101, 22) aufweisen.
45. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschiebefinger (101, 22) plattenförmig ausgebildet sind und sich in der Stanzrichtung des Stapels (8) erstrecken, insbeson­ dere in Nuten des Stanzstempels (7).
46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 43 bis 45, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Anschlagelement (88) und der Anschlag (89) symmetrisch bezüglich einer Symmetrieachse (Q) des Stapels (8) aufeinander zu und voneinander weg verstellbar sind.
47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 43 bis 46, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Anschlagelement (88) und der Anschlag (89) synchron zusammen verschiebbar sind.
48. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 43 bis 47, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Einschiebeelement (21) über ein Federelement (99) in einem Verstellmittel (27) gelagert ist.
49. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 43 bis 48, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein Niederhalter (24) auf den Stapel (8) zwischen dem Anschlagelement (88) und dem Einschiebeelement (21) absenk­ bar ist.
50. Vorrichtung nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß bewe­ gungsschlüssig mit dem Niederhalter (24) ein Element (105) zur Erkennung der Störkontur eines in dem Bereich des Stanzstempels (7) einzuschiebenden Stapels (8) vorgesehen ist, daß ein das Niederhalteniveau des Niederhalters (24) Überschreiten des Sta­ pelniveau beim Einschieben des Stapels (8) mittels des Ein­ schiebeelements (21) erfaßt.
51. Vorrichtung nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, daß beim Erfassen eines das Niederhalteniveau des Niederhalters (24) überschreitenden Stapelsniveaus zumindest der Vorschub des Ein­ schiebeelements (21) unterbrochen wird.
52. Vorrichtung nach Anspruch 50 oder 51, dadurch gekennzeichnet, daß ein Element (107) zum Erfassen einer bestimmten Einschubpo­ sition des Einschiebeelements (21) vorgesehen ist, das vor dem Erkennen der Einschubposition des Einschiebeelements (21) durch das Element (105) zur Erkennung der Störfeldkontur das Ein­ schiebeelement (21) erfaßt und das Element (105) zur Erkennung der Störfeldkontur außer Betrieb setzt.
53. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 43 bis 52, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mit dem Anschlagelement (88) und/oder dem Ein­ schiebeelement (21) und/oder dem Niederhalter (24) Elemente (103), insbesondere plattenförmige Elemente für die Stanzrau­ mabdeckung verbunden sind.
54. Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß sie nach einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 53 ausgebildet ist.
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