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DE10011978B4 - Digitale Mehrzugsteuerung mit bidirektionalem Datenverkehr - Google Patents

Digitale Mehrzugsteuerung mit bidirektionalem Datenverkehr Download PDF

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DE10011978B4
DE10011978B4 DE10011978A DE10011978A DE10011978B4 DE 10011978 B4 DE10011978 B4 DE 10011978B4 DE 10011978 A DE10011978 A DE 10011978A DE 10011978 A DE10011978 A DE 10011978A DE 10011978 B4 DE10011978 B4 DE 10011978B4
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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H19/00Model railways
    • A63H19/24Electric toy railways; Systems therefor

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  • Train Traffic Observation, Control, And Security (AREA)

Abstract

Verfahren zur digitalen Steuerung von beweglichen und stationären Verbrauchern einer Modelleisenbahnanlage, bei dem
die am Gleis anliegende Versorgungsspannung für die Verbraucher eine entsprechend der digitalen Steuerinformation frequenz- und/oder impulslängenmodulierte Rechteckspannung ist, und
ein Verbraucher nach Empfang einer für ihn bestimmten Steuerinformation das Gleis mit einem gegenüber der Frequenz der modulierten Rechteckspannung höherfrequenten Rücksendesignal beaufschlagt,
dadurch gekennzeichnet, dass
dieses Rücksendesignal unter Synchronisierung auf die Rechteckspannung in flankenfreien Spannungsabschnitten der Rechteckspannung nachgewiesen wird.

Description

  • Bei digitalen Steuerungen von Modelleisenbahnanlagen werden von der Steuerzentrale an den jeweiligen Verbraucher digitale Information und gleichzeitig die Leistungsversorgung über dieselbe Zuleitung, nämlich das Gleis übertragen. Die Steuerzentrale moduliert die Versorgungsspannung mit einem Steuersignal für den Empfänger im Verbraucher. Bewegliche Verbraucher in Form von Lokomotiven erhalten auf diese Weise als digitale Information eine Adresse, eine gewünschte Fahrgeschwindigkeit oder Schaltinformation. Die Empfänger in den Verbrauchern decodieren die Steuersignale und steuern einen Motor oder Schaltausgänge mit der ebenfalls über das Gleis übertragenen Energie.
  • Im Falle stationärer Empfänger gilt im Prinzip dasselbe. Es wird nur eine feste Verdrahtung ausgehend vom Gleis benutzt. Stationäre Verbraucher sind beispielsweise Weichenstellglieder, die mit Hilfe der Gleisspannung sowohl versorgt als auch angesteuert werden und mit einem entsprechenden Empfänger ausgestattet sind.
  • Diese Art der Spannungsübertragung über das Gleis, nämlich die Energieversorgung und gleichzeitige digitale Ansteuerung, wird bisher unidirektional von der Steuerzentrale zum Verbraucher ausgeführt. Die Kontaktgabe über das Gleis ist dabei bekanntermaßen infolge möglicher schlechter Gleiskontakte, Radsätze, Schleifer, Kontaktstörungen an Weichen und dergleichen nicht unkritisch. Auch die Schaltvorgänge in den Empfängern sowie die Kurvenform des Steuer/Versorgungssignals bzw. Gleissignals selbst können starke Störungen mit entsprechenden Oberwellen hervorrufen. Durch diese Umstände kann es einerseits dazu kommen, daß z.B. der Empfänger einer Lokomotive ein Steuersignal gar nicht empfangt, und andererseits auch vorkommen, daß ein zwar empfangenes Steuersignal so gestört ist, daß es nicht richtig decodiert werden kann.
  • Aus der DE 3927651 A1 sind die jeweiligen Merkmale im Oberbegriff der unabhängigen Ansprüche 1 und 6 bekannt. Es ist bei einer Modelleisenbahnanlage mit digitaler Mehrzugsteuerung zum Identifizieren einer auf einem bestimmten Gleisabschnitt stehenden Lokomotive bekannt, nach über die Stromversorgung und das Gleis vorgenommener Energiezufuhr zu der Lokomotive eine in der Lokomotive gespeicherte digitale Information sequentiell abzutasten und eine der abgetasteten Information entsprechende Impulsfolge dem Motor der Lokomotive zuzuführen. Dadurch wird im Gleis ein der Impulsfolge entsprechender Stromverlauf hervorgerufen, der über einen mit der Stromversorgung und dem Gleis in Serie geschalteten Meßwiderstand gemessen wird. Aus dem gemessenen Stromverlauf wird die in der Lokomotive gespeicherte Information festgestellt und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht. Damit ist es prinzipiell bekannt, mit der Stromzufuhr zu einer Lokomotive über das Gleis die Lokomotive zu veranlassen, das Gleis mit einem Rücksendesignal zu beaufschlagen, das durch Strommodulation gebildet wird. Bei der Modelleisenbahnanlage nach der DE 3927651 A1 wird zuvor eine übliche digitale Steuerung verwendet, jedoch muß nicht zwangsläufig gleichzeitig mit der Energiezufuhr (Einschalten) eine digitale Steuerinformation über das Gleis zu den Lokomotiven übertragen werden.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur digitalen Steuerung von beweglichen und stationären Verbrauchern einer Modelleisenbahnanlage anzugeben, bei denen die Steuerung mit geringem technischen Aufwand unter Aufrechterhaltung einer jeweils gegebenen Steuernorm zuverlässiger gestaltet werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen definiert. Die Erfindung stellt danach eine digitale Mehrzugsteuerung mit bidirektionalem Datenverkehr zwischen den Verbrauchern und der Steuerzentrale der Modelleisenbahnanlage für den Fall bereit, daß gleichzeitig am Gleis digitale Steuersignale für die Verbraucher anliegen. Der bidirektionale Datenverkehr ermöglicht die Rücksendung von Information vom Verbraucher, die im einfachsten Fall eine Empfangsquittierung darstellt.
  • In der Erfindung wird ein grundsätzliches Problem gelöst. Eine Rücksendung von Daten vom Empfänger eines Verbrauchers über denselben Übertragungsweg, an dem die digitale Steuerinformation in Form der mit der Steuerinformation modulierten Gleisspannung anliegt, ist nämlich wegen der oben aufgezeigten Störungen auf diesem Übertragungsweg und der hierdurch bedingten starken Überlagerung des zurückzusendenden Nutzsignals mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Dasselbe gilt für die erfolgreiche Decodierung der Daten, beispielsweise in Form einer Befehlsquittierung. Das der Versorgungsspannung als Frequenzmodulation oder Impulsbreitenmodulation von der Steuerzentrale aufgeprägte Steuersignal ist zudem vorgegeben und ständig präsent und darf nicht durch die Rücksendung beeinträchtigt werden. Umgekehrt bereitet die starke Steuersignal-Modulation im Gleissignal bei der Decodierung eines rückzusendenden Signals Probleme. Erschwerend kommt hinzu, daß vor allem die Empfänger der beweglichen Verbraucher selbst durch die Bauart bedingt nur kleine Volumina aufweisen dürfen. Daher scheiden aufwendige zusätzliche Signalerzeugungs- bzw. Sendevorrichtungen aus.
  • Bei der erfindungsgemäßen Lösung gelingt es dennoch mit einfachen technischen Mitteln am jeweiligen Empfänger, das an die Steuerzentrale zurückzusendende Rücksendesignal dem Gleissignal selbst so aufzuprägen, daß es wiederum mit geringem technischen Aufwand zuverlässig nachgewiesen werden kann. Ein entscheidendes Merkmal ist hierbei, daß der Nachweis des Signals so synchronisiert zum modulierten Gleissignal erfolgt, daß nur in flankenfreien Abschnitten des Gleissignals detektiert wird.
  • Für die Aufprägung des Rücksendesignals werden vorzugsweise ebenfalls Zeitabschnitte des modulierten Gleissignals genutzt, in denen der Spannungspegel des digitalen Gleissignals nicht wechselt. Bevorzugt handelt es sich hierbei, wie weiter unten aufgezeigt, um die zweite Signalhälfte einer Null-Information im digitalen Gleissignal. Diese Zeitabschnitte detektiert die Auswerteeinheit eines Empfängers bei der Abtastung des digitalen Gleissignals ohnehin, so daß aus der Auswerteeinheit ein entsprechendes Ansteuer- oder Triggersignal für die Erzeugung des Rücksendesignals ohne zusätzlichen Aufwand abgeleitet werden kann.
  • Die Rücksendung selbst erfolgt in Form eines hochfrequenten Signals, dessen Frequenz deutlich über der Modulationsfrequenz des Gleissignals liegt und im obigen zur Verfügung stehenden flankenfreien Zeitabschnitt zuverlässig nachgewiesen werden kann. Die Kriterien hierfür sind weiter unten anhand von Ausführungsbeispielen dargelegt. Die Signalform dieses aufzuprägenden Rücksendesignals ist nicht auf bestimmte Formen beschränkt. So kann mit einem Oszillator dem Pegel des digitalen Gleissignals z.B. eine 1-MHz-Schwingung überlagert werden. Bevorzugt wird hierzu eine weiter unten erläuterte kostengünstige und raumsparende Strommodulation anstelle einer spannungsmäßigen Ankopplung über einen Schwingkreis oder Kondensatoren angewandt.
  • Prinzipiell kann das hochfrequente Rücksendesignal auch in nicht-flankenfreien Abschnitten des digitalen Gleissignals vom Verbraucher eingekoppelt werden, da, wie im Anspruch 1 angegeben, beim Nachweis des rückgesendeten Rücksendesignals die flankenbehafteten Abschnitte ausgeblendet werden. Hierdurch ist sichergestellt, daß in der Nachweiseinrichtung für das Rücksendesignal auf dessen Frequenz abgestimmte Schwingkreise bzw. aktive Filter hoher Güte durch die Steuersignalflanken des rechteckförmigen Gleissignals ungestört bleiben. Von Vorteil ist jedoch, wenn das Rücksendesignal auch nur in vorgegebenen flankenfreien Abschnitten des Gleissignals erzeugt wird. Hierdurch wird die Verlustleistung gering gehalten.
  • Ferner kann ein adressierter Verbraucher, dem in einem Datenpaket der Gleisspannung Steuerinformation übermittelt wurde, diese nicht nur quittieren, indem er vorzugsweise im nächsten Datenpaket das Rücksendesignal zeitweise oder durchgängig erzeugt. Er kann in den mehreren zur Verfügung stehenden flankenfreien Abschnitten des nächsten Datenpakets mehrere Informationen unterbringen, wie weiter unten dargelegt.
  • Das nächste Datenpaket wird deshalb benutzt, weil dadurch ohne gesonderte Adresse im Rücksendesignal dessen eindeutige Zuordnung zum im vorigen Paket adressierten, rücksendenden Verbraucher gewährleistet ist.
  • Durch die Quittierung wird die Steuerung durch die Steuerzentrale sicherer gegen die oben aufgezeigten Störungen. Eine Mehrfachübertragung identischer Steuerinformation für einen Verbraucher kann entfallen. Es können zahlreiche Steuerinformationen für eine Vielzahl von Verbrauchern gehandhabt werden und so die Übertragungsbandbreite der Steuerzentrale gesteigert werden. Durch die erfindungsgemäße bidirektionale Kommunikation bei Energie- und Informationsübertragung über das Gleis besteht zudem die Möglichkeit der Übermittelung von Verbraucherdaten an die Steuerzentrale gleichzeitig mit der Übertragung von Steuerinformation von der Steuerzentrale an die Verbraucher.
  • Zudem eröffnet die Erfindung auch einen einfachen Weg zur Lokalisierung beweglicher Verbraucher auf der Modellbahnanlage. Hierzu wird das Gleis in mehrere Gleisabschnitte unterteilt, denen jeweils eine eigene Auswerteeinheit für das Gleissignal zugeordnet ist.
  • Die Erfindung wurde für die Datenübertragung im NMRA DCC Electrical Standard und NMRA DCC Communication Standard realisiert, ist jedoch auch auf andere Formen der digitalen Übertragung von Information von einer Steuerzentrale zu einem Verbraucher in einer digitalen Modellbahnanlage anwendbar, wenn gleichzeitig Energie über dieselbe Zuführung wie die Steuerinformation erfolgt. Dies gilt beispielsweise für Normen mit Impulsbreitenmodulation statt der hier verwendeten Modulation der Frequenz. In der Regel wird normunabhängig ein Informationspaket, welches an einen Verbraucher auf das Gleis gesendet wird, grundsätzlich dessen Adresse enthalten, so daß hierüber der Adressat der Daten feststeht. Die Erfindung wäre allerdings vom Grundsatz her auch auf ein Steuersystem anwendbar, in dem eine feste Anzahl möglicher Verbraucher in einer vorbestimmten Reihenfolge zyklisch angesprochen wird.
  • Eine Auswerteeinheit für die Rücksendung der Verbraucher kann stationär auf der Anlage beispielsweise in einen Leistungsverstärker oder die Steuerzentrale integriert, oder als eigenständiges Gerät vorgesehen sein. Die Auswerteeinheit synchronisiert die Daten des Rücksendesignals, die ein Verbraucher zurücksendet, indem sie das Gleissignal mit auswertet, welches die Steuerzentrale aussendet. Hierdurch wird die Synchronisierung der Verbraucherrücksendung hergestellt. Die Synchronisierung kann alternativ durch Aussenden eines speziellen Synchronsignals von der Steuerzentrale direkt an die Auswerteeinheit erfolgen. Hiermit kann gezielt auf die Antwort eines bestimmten Verbrauchers getriggert werden.
  • Im übrigen wäre es prinzipiell auch möglich, den erfindungsgemäßen Gegenstand dadurch zu realisieren, daß am Gleis fortwährend ein zusätzliches hochfrequentes Signal nach Art des obigen Rücksendesignals ansteht und dieses Signal von einem rücksendenden Verbraucher nicht mehr erzeugt, sondern stattdessen zeitweise stark gedämpft wird. So kann die Auswerteeinheit gleichzeitig einen Sender beinhalten, der permanent als Sendefrequenz z.B. 1 MHz auf die Gleisspannung aufmoduliert und die Amplitude der aufmodulierten Spannung überwacht. Die Synchronisierung der Rücksendung kann wie oben beschrieben erfolgen. Ein Verbraucher, der eine Rücksendung an die Auswerteeinheit aussendet, belastet während der Sendezeitabschnitte die Gleisspannung durch Erniedrigung seines Scheinwiderstandes bei 1 MHz. Die Auswerteeinheit detektiert den resultierenden Amplitudeneinbruch und erkennt eine Rücksendung. Auch hier ist durch Belastung und Nichtbelastung in vorgegebenen Zeitabschnitten eine binäre Übertragung von Information vom Verbraucher an die Steuerzentrale möglich.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
  • 1 die Codierung von Bits bei einem Gleisspannungsformat nach NMRA-Standard, wobei mögliche Zeitpunkte für eine Rücksendung nach dem erfindungsgemäßen Verfahren angezeigt sind,
  • 2 ein Datenpaket bei einem Gleisspannungsformat nach NMRA-Standard,
  • 3 ein Prinzipschaltbild zur Erläuterung der Erfindung,
  • 4 ein Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiels für die erfindungsgemäßen Merkmale im Verbraucher,
  • 5 ein Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäßen Merkmale in der Auswerteeinheit,
  • 6 im Ausführungsbeispiel nach 5 auftretende Meßsignalverläufe,
  • 7 ein Ausführungsbeispiel für einen Meßwertaufnehmer der 5,
  • 8 ein Blockschaltbild eines weiteren Ausführungsbeispiels für die erfindungsgemäßen Merkmale in der Auswerteeinheit.
  • Bei der Übertragung digitaler Informationen nach NMRA-Standard von einer Steuerzentrale 10 zu einem Empfänger bzw. Verbraucher 20 (Lokomotivenempfänger oder stationärer Empfänger gemäß 3) wird zur Codierung der Bitwerte 0 und 1 das in 1 dargestellte Schema benutzt, in dem mögliche Zeitpunkte t[send] für Rücksendesignale nach der Erfindung angezeigt sind. Ein hierbei übertragenes typisches Datenpaket ist in 2 gezeigt. Die Preamble ist ein Vorspann für ein Datenpaket und besteht aus einer Folge von mindestens zehn "1"-Bits. Das Paket-Startbit ist das erste "0-Bit", das einem Vorspann folgt. Es beendet den Vorspann und signalisiert, daß die nächsten Bits ein Adressbyte darstellen. Nach Übertragung des Adressbyte folgt wiederum ein "0"-Bit als Kennzeichnung für ein folgendes Datenbyte in Form eines Data Byte-Startbits. Das Error Detection Byte dient zur Erkennung von Übertragungsfehlern. Das Paket-Endbit am Ende eines Datenbytes kennzeichnet das Ende des Datenpakets und gehört im allgemeinen zur Preamble des folgenden Pakets.
  • Im Ausführungsbeispiel erhält die Auswerteeinheit 30 von der Steuerzentrale 10 das in den 1 und 2 dargestellte Gleissignal. Der Verbraucher 20 wertet das Gleissignal in an sich bekannter Weise fortwährend aus und setzt die Steuerinformation von an ihn adressierten Datenpaketen um. Damit können sowohl die Auswerteeinheit 30 als auch der Verbraucher 20 die Rechteckschwingung am Gleis zur Triggerung und zeitlichen Einordnung für die Erzeugung und den Nachweis des Rücksendesignals nutzen. Die Auswerteeinheit 30 führt der Steuerzentrale 10 die von ihr nachgewiesene Rücksendeinformation des Gleissignals zur weiteren Verarbeitung zu.
  • Die 3 zeigt eine mögliche Rückübertragung eines Bytes beim Gleisformat nach 1. Hat ein Verbraucher 20 ein an ihn adressiertes Datenpaket vollständig erhalten, so kann im darauf folgenden Paket dieser Verbraucher 20 eine Information über die Auswerteeinheit 30 an die Zentrale 10 zurücksenden. Dies geschieht dadurch, daß der Verbraucher 20 die besagte höhere Frequenz auf das Datenpaket aufmoduliert, welches die Auswerteeinheit 30 wieder demoduliert und so eine Bitinformation des Rücksendesignals feststellt.
  • Im Ausführungsbeispiel wird für das Rücksendesignal eine Frequenz von 1 MHz verwendet, die bei weitem über der Frequenz des Gleissignals von 5 kHz bis etwa 10 kHz liegt. Ferner wird das Rücksendesignal gemäß 1 während der zweiten Signalhälfte einer Null-Information ("0"-Bit) gesendet, da während dieser Periode das digitale und von der Steuerzentrale modulierte Gleissignal für längere Zeit keinen Pegelwechsel aufweist, dessen Flanken zu Fehlauswertungen führen können. Durch diese Triggerung bei der Erzeugung und vor allem beim Nachweis des Rücksendesignals werden die Störungen durch das Gleissignal selbst eliminiert und von Nachweis-Schwingkreisen, Nachweis-Filtern und Nachweis-Zählern in der Auswerteeinheit, die empfindlich auf das 1 MHz-Rücksendesignal eingestellt sind, ferngehalten.
  • Der zur Verfügung stehende flankenfreie Abschnitt in Form der zweiten Hälfte der Null-Information ist im Vergleich zur kurzen Periodendauer des Rücksendesignals so lang, daß dieses in Schwingkreisen als Auswerteeinheit 30 zuverlässig erfaßt werden kann. Die Schwingkreise haben genügend Zeit, sicher auf die Mittenfrequenz einzuschwingen und so den Bitwert 1 zu detektieren. Der Bitwert 0 wird durch Fehlen der Sendefrequenz im Rücksendesignal des Verbrauchers dargestellt. Die Zuordnung der Meßzustände zu den Bitwerten 0 oder 1 ist im übrigen definitionsgemäß freigestellt. Zur Erzielung höchster Guten besteht im NMRA-Gleisformat die Möglichkeit Stretched "0"-Bits einzuführen, wie in 1 angedeutet ist. Hierdurch kann die Dauer der zweiten Null-Bithälfte verlängert werden.
  • Um das beschriebene Verfahren anzuwenden, ist es erforderlich, daß alle Verbraucher, die kein Rücksendesignal senden, für die gewählte Sendefrequenz (von hier 1 MHz) einen hohen Scheinwiderstand aufweisen.
  • Abhängig von den Nachweiseinrichtungen in der Auswerteeinheit ist es ohne weiteres möglich, auch deutlich tiefere Frequenzen beispielsweise bis hinab zu 300 kHz für das Rücksendesignal zu wählen, – bei entsprechend hohem Hardwareaufwand und/oder Verlängerung der flankenfreien Sendeabschnitte auch noch weniger. Wahlweise sind auch noch höhere Frequenzen als 1 MHz möglich.
  • Das Gleissignalformat der 1 und 2 weist wegen der Verwendung des Fehlerkorrekturbytes in einem gültigen Datenpaket mindestens elf Null-Bits auf. Daher ist es möglich, von einem Verbraucher mehr als nur eine Bit-Information als Rücksendesignal zu übertragen, das im einfachsten Fall lediglich eine Quittierung des Empfangs eines Steuersignals darstellt. Unter Berücksichtigung eines Synchronisierungsbit können somit im Rücksendesignal mindestens zehn Datenbits an die Steuerzentrale zurückgesendet werden. Von diesen wird man zweckmäßiger weise lediglich acht Bits entsprechend einem Byte ausnutzen. Hierdurch bietet sich die Möglichkeit, bei entsprechender Ausrüstung der Lokomotiven und anderer Verbraucher mit Sensoren Meldungen über die aktuelle Geschwindigkeit, Beschleunigung, Temperatur und Stromaufnahme des Fahrmotors oder der Stromaufnahme von stationären Verbrauchern und dergleichen an die Steuerzentrale zu übermitteln.
  • Gemäß 4 ist im Verbraucher 20 ein 1-MHz-Oszillator 40 vorgesehen. Dieser erhält von einer Abtasteinrichtung 50, die das Gleissignal abtastet und hieraus eine Synchronisierung auf den benutzten Gleissignalabschnitt herstellt, ein Oszillatorfreigabesignal. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist dieser Abschnitt die zweite Hälfte der Null-Bits im Datenpaket, das auf ein an den Verbraucher 20 adressiertes Datenpaket folgt. Bei Vorliegen des Oszillatorfreigabesignals steuert der Oszillator 40 einen ansonsten geöffneten Transistorschalter 60 mit 1 MHz an. Der Schalter 60 ist in Serie über eine Arbeitsimpedanz Z mit dem Gleis verbunden. In der dargestellten Ausführung liegt die Arbeitsimpedanz hinter einem Gleichrichter 70, der in bekannter Weise zur Energieversorgung des Verbrauchers 20 dient. Dies ist nicht notwendigerweise der Fall. Die Reihenschaltung aus Arbeitsimpedanz Z und Schalter 60 kann auch direkt am Gleis liegen. Bei dem in 4 gezeigten Ausführungsbeispiel wird das Gleis durch eine Strommodulation mit dem Rücksendesignal beaufschlagt. Diese Lösung ist technisch einfach und raumsparend. Der oben erwähnte hohe Scheinwiderstand eines nicht sendenden Verbrauchers für die Rücksendesignalfrequenz wird bei geöffnetem Schalter 60 durch die gegebene Hardware des Verbrauchers gewährleistet.
  • Gemäß 5 umfaßt die Auswerteeinheit 30 einen im Leistungskreis liegenden Meßwertaufnehmer 31, dem das am Gleis auftretende Signal zugeführt wird. Dieses ist in 5 mit 6a gezeigt. Das Gleissignal umfaßt neben der von der Steuerzentrale 10 bereit gestellten Rechteckschwingung nach 1 alle möglichen Störsignale, wie eingangs erläutert, sowie ein etwaiges Rücksendesignal. In 6a liegt letzteres in den durch R angezeigten flankenfreien Zeitabschnitten der modulierten Steuerspannung von der Steuerzentrale 10. Der Meßwertaufnehmer 31 gewinnt aus dem Gleissignal das Meßsignal gemäß 6b. Ein nachgeschalteter Signalbegrenzer und Vorverstärker 32 liefert das umgeformte Meßsignal gemäß 6c, in dem das Rücksendesignal bereits deutlicher in Erscheinung tritt.
  • Eine dem Signalbegrenzer und Vorverstärker 32 nachgeschaltete Torschaltung 34 in Form eines Analogschalters blendet aus dem umgeformten Meßsignal nach 6c die für das Rücksendesignal benutzen Zeitabschnitte R aus. Hierzu erhält der Steueranschluß der Torschaltung 34 ein Synchronisationssignal von einer Synchronisationseinrichtung 33. Die Synchronisationseinrichtung 33 weist im Prinzip den gleichen Aufbau wie die Abstasteinrichtung 50 auf und erhält das dem Gleis von der Steuerzentrale 10 zugeführte Steuersignal nach 1. Alternativ könnte auch das Gleissignal nach 6a von der Synchronisationseinrichtung 33 abgetastet werden. Durch diese Synchronisierungsmaßnahme ist sichergestellt, daß ein nachgeschalteter auf 1 MHz abgestimmter Filterverstärker 35, hier in Form eines aktiven Bandpasses hoher Güte, das reduzierte Signal gemäß 6d erhält. Das Ausgangssignal des Filterverstärkers 35 gemäß 6e wird in einem Demodulator 36 demoduliert. Das demodulierte Signal gemäß 6f wird in einem Komparator 37 mit einem Schwellenwert verglichen und das Ausgangssignal gemäß 6g wird der Steuerzentrale 10 zugeführt.
  • 7 zeigt eine bevorzugte mögliche Ausführung des Meßwertaufnehmers 31, wonach in einer Zuleitung der Steuerzentrale 10 zum Gleis ein Meßwiderstand liegt, der das vorhandene Stromsignal mit oder ohne Rücksendesignal in eine proportionale Spannung umsetzt. Die am Meßwiderstand abgegriffene Meßspannung wird in einem Bandpaß vorgefiltert und dem als Differenzverstärker ausgebildeten Signalbegrenzer und Vorverstärker 32 zugeführt. Ansonsten entspricht 7 der 5.
  • 8 zeigt eine Alternative, in der ein Meßwertaufnehmer 31' beispielsweise einen Differenzierer enthält, der das im Meßsignal enthaltene rechteckförmige Rücksendesignal in eine Impulsfolge umformt. Ein mittels des Schalters 34 auf die Signalabschnitte R synchronisierter Zähler 38 zählt die in jedem Zeitabschnitt R auftretenden Impulse. Der Zähler 38 wird ferner auch durch die Synchronisationseinrichtung 33 so angesteuert, daß er außerhalb der Zeitabschnitte R auf Null gesetzt ist und während der Zeitabschnitte R die auftretenden Impulse zählt, wozu eine Torschaltung benutzt wird. Die gezählten Impulse können außer der Impulsfolge aus dem Rücksendesignal auch unterschiedlichste Störimpulse sein. Infolge der vorgegebenen hohen Frequenz der Impulsfolge des Rücksendesignals fallen diese Störimpulse bei ausreichend hohem Zählwert jedoch nicht ins Gewicht. So kann man, wenn der Zähler beispielsweise bis auf 64 Impulse hochgezählt hat, mit Sicher heit schließen, daß die gezählten Impulse in der Hauptsache vom Rücksendesignal herrühren und nicht durch Störimpulse bedingt sind. Im übrigen reichen auch hier deutlich niedrigere Frequenzen des Rücksendesignals aus, um die durch das Rücksendesignal bedingten Zählwerte aus den Störsignalen herauszuheben.
  • Ein nachgeschalteter digitaler Vergleicher 39 vergleicht am Ende des Zeitabschnitts R den Zählerstand des Zählers 38 mit einer Sollvorgabe. Wenn der Zählerstand größer gleich dieser Sollvorgabe ist, erzeugt der Vergleicher 39 ein Signal, das ein erkanntes Rücksendesignal während des Zeitabschnitts R darstellt. Die Vergleichersteuerung erfolgt im Ausführungsbeispiel so, daß ein mögliches erkanntes Rücksendesignal so lange an die Steuerzentrale 10 übermittelt wird, bis die Vergleichersteuerung dem Vergleicher 39 kein Freigabesignal mehr zuführt.
  • Als weitere Alternative ist auch denkbar, als Rücksendesignal statt einer hochfrequenten Rechteckmodulation wie in 4 auch direkt eine entsprechend hochfrequente Impulsfolge vom Verbraucher als Rücksendesignal auf das Gleis zu koppeln und dann im Prinzip wie in 8 nachzuweisen.

Claims (13)

  1. Verfahren zur digitalen Steuerung von beweglichen und stationären Verbrauchern einer Modelleisenbahnanlage, bei dem die am Gleis anliegende Versorgungsspannung für die Verbraucher eine entsprechend der digitalen Steuerinformation frequenz- und/oder impulslängenmodulierte Rechteckspannung ist, und ein Verbraucher nach Empfang einer für ihn bestimmten Steuerinformation das Gleis mit einem gegenüber der Frequenz der modulierten Rechteckspannung höherfrequenten Rücksendesignal beaufschlagt, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Rücksendesignal unter Synchronisierung auf die Rechteckspannung in flankenfreien Spannungsabschnitten der Rechteckspannung nachgewiesen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Nachweis des Rücksendesignals in flankenfreien Spannungsabschnitten gleichen digitalen Pegels erfolgt, vorzugsweise in durch die Modulation bedingten längeren flankenfreien Abschnitten wie der zweiten Signalhälfte einer Nullinformation bei Verwendung des NMRA DCC Electrical Standards und des NMRA DCC Communication Standards.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beaufschlagung mit dem höherfrequenten Rücksendesignal unter Synchronisierung auf die Rechteckspannung in flankenfreien Spannungsabschnitten der Rechteckspannung erfolgt, vorzugsweise in einem Datenpaket, das sich an das Datenpaket der empfangenen Steuerinformation anschließt.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleisbeaufschlagung durch das Rücksendesignal durch Strommodulation erfolgt.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei Vorliegen des Rücksendesignals in Form einer Schwingung deren Frequenz detektiert wird und bei Vorliegen des Rücksendesignals in Form einer Impulsfolge eine vorbestimmte Anzahl aufeinander folgender Impulse gezählt wird.
  6. Vorrichtung zur digitalen Steuerung von beweglichen und stationären Verbrauchern einer Modelleisenbahnanlage, bei der die am Gleis anliegende Versorgungsspannung für die Verbraucher eine entsprechend der digitalen Steuerinformation einer Steuerzentrale frequenz- und/oder impulslängenmodulierte Rechteckspannung ist und die Verbraucher eine Abtasteinrichtung für die Rechteckspannung aufweisen, und zum Erzeugen eines gegenüber der Frequenz der modulierten Rechteckspannung höherfrequenten Rücksendesignals jeder Verbraucher (20) eine Erzeugungseinrichtung (40, 60, Z) aufweist, die nach Empfang einer für den jeweiligen Verbraucher bestimmten Steuerinformation mit einem aus dem Abtastsignal der Abtasteinrichtung (50) gewonnenen Synchronisationssignal zum Anlegen des Rücksendesignals an das Gleis aktiviert wird, dadurch gekennzeichnet, dass eine an das Gleis angeschlossene und mit der Steuerzentrale verbundene Auswerteeinheit (30) eine Nachweiseinrichtung (35, 36, 37; 38, 39) für das Rücksendesignal aufweist, die das Rücksendesignal in flankenfreien Spannungsabschnitten der Rechteckspannung nachweist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zum Ausführen des Nachweises des Rücksendesignals in den flankenfreien Abschnitten der modulierten Rechteckspannung die in der Auswerteeinheit (30) vorgesehene Nachweiseinrichtung (35, 36, 37; 38, 39) durch ein mit der modulierten Rechteckspannung synchronisiertes Synchronisationssignal der Steuerzentrale (10) angesteuert wird, oder alternativ die Auswerteeinheit (30) eine die Nachweiseinrichtung (35, 36, 37; 38, 39) ansteuernde Abtasteinrichtung (33) aufweist, die die am Gleis anliegende modulierte Rechteckspannung erfaßt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Erzeugungseinrichtung im Verbraucher einen auf die Frequenz des höherfrequenten Rücksendesignals abgestimmten Oszillator (40) aufweist, der das Gleis vorzugsweise nur in flankenfreien Abschnitten der am Gleis anliegenden Rechteckspannung mit dem Rücksendesignal beaufschlagt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbraucher (20) eine mit dem Gleis verbundene Reihenschaltung aus einer Arbeitsimpedanz (Z) und einer vom Oszillator (40) betätigten Schalteinrichtung (60) aufweist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachweiseinrichtung (35, 36, 37) einen auf die Frequenz des Rücksendesignals abgestimmten Filterverstärker (35) aufweist, der über einen Meßwertaufnehmer (31, 32) mit dem Gleis verbunden ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachweiseinrichtung (38, 39) zum Nachweis des Rücksendesignals in den flankenfreien Spannungsabschnitten einen rückstellbaren Zähler (38) aufweist, der über einen Meßwertaufnehmer (31', 32) mit dem Gleis verbunden ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßwertaufnehmer (31, 32) einen Meßwiderstand oder Schwingkreis (31), vorzugsweise mit nachgeschaltetem Signalbegrenzer und Vorverstärker (32) enthält.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßwertaufnehmer (31', 32) ein Differenzierglied (31'), vorzugsweise mit nachgeschaltetem Signalbegrenzer und Vorverstärker (32) enthält.
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