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DE10011653A1 - Aufschäumvorrichtung - Google Patents

Aufschäumvorrichtung

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Publication number
DE10011653A1
DE10011653A1 DE10011653A DE10011653A DE10011653A1 DE 10011653 A1 DE10011653 A1 DE 10011653A1 DE 10011653 A DE10011653 A DE 10011653A DE 10011653 A DE10011653 A DE 10011653A DE 10011653 A1 DE10011653 A1 DE 10011653A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
foaming
protective gas
container
bottle
medium
Prior art date
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Ceased
Application number
DE10011653A
Other languages
English (en)
Inventor
Siegmar Sindermann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KHS GmbH
Original Assignee
KHS Maschinen und Anlagenbau AG
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Filing date
Publication date
Application filed by KHS Maschinen und Anlagenbau AG filed Critical KHS Maschinen und Anlagenbau AG
Priority to DE10011653A priority Critical patent/DE10011653A1/de
Priority to US09/803,728 priority patent/US6494238B2/en
Publication of DE10011653A1 publication Critical patent/DE10011653A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67CCLEANING, FILLING WITH LIQUIDS OR SEMILIQUIDS, OR EMPTYING, OF BOTTLES, JARS, CANS, CASKS, BARRELS, OR SIMILAR CONTAINERS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; FUNNELS
    • B67C3/00Bottling liquids or semiliquids; Filling jars or cans with liquids or semiliquids using bottling or like apparatus; Filling casks or barrels with liquids or semiliquids
    • B67C3/02Bottling liquids or semiliquids; Filling jars or cans with liquids or semiliquids using bottling or like apparatus
    • B67C3/22Details
    • B67C3/222Head-space air removing devices, e.g. by inducing foam

Landscapes

  • Filling Of Jars Or Cans And Processes For Cleaning And Sealing Jars (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)

Abstract

Aufschäumvorrichtung zum Verdrängen des Restluftvolumens aus einem mit Füllgut gefüllten Behälter, insbesondere Flaschen (2), mit einer Düseneinrichtung mit wenigstens einer Einspritzdüse (12), welche über einer Förderstrecke (4) angeordnet ist und zum Verdrängen des Restluftvolumens vorgesehen ist und die Flasche mit einem Strahl eines gasförmigen oder flüssigen Aufschäummediums beaufschlagt. Dabei ist vorgesehen, daß das Aufschäummedium durch einen partiell in der Umgebungsluft gebildeten Schutzgasraum (40) in die Flaschenöffnung geleitet wird.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Aufschäumvorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
Es ist bekannt, beim Abfüllen eines aufschäumbaren flüssigen Füllgutes (insbesondere kohlensäurehaltige Getränke) in Behälter und dabei bevorzugt beim Abfüllen von Bier, das nach dem Abfüllen in dem betreffenden Behälter vorhandene Restluftvolumen durch Aufschäumen des flüssigen Füllgutes vor dem Verschließen zu verdrängen, um so insbesondere eine Beeinträchtigung im Geschmack und in der Haltbarkeit des abgefüllten Füllgutes durch Luft- bzw. Sauerstoffeinflüsse zu vermeiden.
Zum Aufschäumen des flüssigen Füllgutes bzw. zum Verdrängen des Restluftvolumens werden die mit dem Füllgut gefüllten, aber noch nicht verschlossenen Behälter auf einer die Füllmaschine und eine Behälterverschließeinrichtung verbindenden Förderstrecke unter einer Düseneinrichtung vorbeibewegt, die wenigstens eine Einspritzdüse aufweist. Aus dieser wird dann jeweils eine vorgegebene Menge des Aufschäummediums, welches bevorzugt die Form einer Flüssigkeit aufweist, in den jeweiligen Behälter eingebracht, so daß das im Behälter abgefüllte Füllgut zum Aufschäumen bzw. zur Schaumbildung angeregt und durch den hierbei zunehmend entstehenden Füllgutschaum die Restluftmenge aus dem Behälter verdrängt wird. Für ein optimales Aufschäumen wird beim Stand der Technik angestrebt, daß der Füllgutschaum bzw. die von diesem gebildete Schaumkrone die obere Behältermündung dann erreicht bzw. über diese obere Behältermündung ohne Überschäumen oder wesentliches Überschäumen dann geringfügig übersteht, wenn der betreffende Behälter an die Verschließposition der Behälterverschließeinrichtung gelangt. Die Verschließposition ist dabei diejenige Position der Behälterverschließeinrichtung, an der auf dem jeweiligen Behälter ein Verschluß aufgesetzt bzw. der jeweilige Behälter verschlossen wird.
Ein zu starkes Aufschäumen bzw. Überschäumen, welches Füllgutverluste und Verunreinigungen der Behälterverschließeinrichtung verursacht, ist dabei ebenso zu vermeiden, wie ein zu geringes Aufschäumen, welches nur zu einer unzureichenden Verdrängung der Restluftmenge aus dem betreffenden Behälter führt. Der Grad des Aufschäumens bzw. der Schaumbildung an der Verschließposition hängt dabei u. a. von derjenigen Zeit ab, die für den Aufschäumvorgang zur Verfügung steht, d. h. zwischen dem Einbringen des Aufschäummediums in einen Behälter und dem Verschließen verbleibt. Dies bedeutet auch, daß der Grad des Aufschäumens von der Fördergeschwindigkeit der Förderstrecke und damit von der Maschinenleistung (verarbeitete Flachen je Zeiteinheit) abhängt.
Da der Grad des Aufschäumens auch von der Art des jeweiligen Füllgutes, d. h. von dem Aufschäumvermögen des flüssigen Füllgutes abhängt, wurde bei Verwendung eines flüssigen Aufschäummediums bereits vorgeschlagen (DE-OS 16 32 034), den durch einen pneumatischen Druckverstärker, d. h. durch eine mit Druckluft betätigte Kolbenpumpenanordnung erzeugten Druck des flüssigen Aufschäummediums dem jeweiligen Füllgut entsprechend einzustellen, und zwar durch Einstellung des Druckes der für den Antrieb des Druckverstärkers verwendeten Druckluft.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine weitere Verbesserung an solchen Aufschäumvorrichtungen aufzuzeigen, mit der eine zusätzliche Sauerstoffaufnahme während des Einspritzvorganges vermieden wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Aufschäumvorrichtung entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 ausgebildet.
Bei der erfindungsgemäßen Aufschäumvorrichtung wird eine weitere Reduzierung der Sauerstoffaufnahme durch einen partiellen Schutzgasraum oberhalb der vorbeilaufenden Flaschenmündungen erreicht, wobei das meist aus Wasser bestehende Aufschäummedium durch diesen Schutzgasraum in die Flasche eingespritzt wird.
Auf diese Weise werden die sonst unvermeidlichen Umgebungslufteinschlüsse während des Einspritzvorganges vermieden.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung und in Draufsicht eine Flaschenfüllmaschine, eine Flaschenverschließeinrichtung, eine mit einer Düse an einer Förderstrecke zwischen der Füllmaschine und der Flaschenverschließeinrichtung vorgesehene Aufschäumvorrichtung sowie Funktionselemente dieser Aufschäumvorrichtung;
Fig. 2 einen Schnitt entsprechend der Linie I-I der Fig. 1.
Fig. 3 eine Darstellung der Düse und
Fig. 4 eine Variante zu Fig. 3.
In den Figuren ist 1 eine Flaschenfüllmaschine herkömmlicher Bauart, die, vorzugsweise zum Füllen der Flaschen 2 mit Bier dient. Am Flaschenauslauf der Füllmaschine 1 ist ein synchron mit der Füllmaschine 1 um eine vertikale Achse umlaufender Transport- oder Überführungsstern 3 vorgesehen, der die gefüllten Flaschen 2 auf einer von einem Teilkreis gebildeten Förderstrecke 4 nacheinander einer Flaschenverschließeinrichtung 5 zuführt.
Weiterhin sind der Überführungsstern 3, die Flaschenverschließeinrichtung 5 und der nicht dargestellte Ausschubstern üblicherweise synchron mit der Füllmaschine 1 angetrieben.
Über dem Überführungsstern 3 ist ein Haltearm 6 vorgesehen, der mit seinem einen Ende durch Schwenken um eine vertikale Achse an einem Haltezapfen 7 manuell einstellbar gehalten ist. Der Haltezapfen 7 ist seinerseits an einer an einem ortsfesten Maschinenteil 8, beispielsweise an einem Steuerring der Flaschenfüllmaschine 1 befestigten Halterung 9 derart vorgesehen, daß die Achse des Haltezapfens 7 achsgleich mit der Mittelachse des Überführungssternes 3 bzw. mit der Achse einer diesen Überführungsstern 3 antreibenden Welle 10 liegt. Durch eine Klemmvorrichtung 11 ist der Arm 6 nach einem manuellen Schwenken bzw. Einstellen an dem Haltezapfen 7 festklemmbar. Am anderen, dem Haltezapfen 7 entfernt liegenden Ende ist am Arm 6 eine Einspritzdüse 12 befestigt, die mit ihrem eine Düsenöffnung aufweisenden unteren Ende über die Unterseite des Haltearmes 6 vorsteht und mit ihrer Düsenöffnung über der von dem Überführungsstern 3 gebildeten Förderstrecke angeordnet sowie senkrecht nach unten auf die Bewegungsbahn der Mündungen der Flaschen 2 ausgerichtet ist. Über ein Magnetventil 13 ist die Einspritzdüse 12 mit einer Flüssigkeitsleitung 14 zum Zuführen eines unter Druck stehenden flüssigen Aufschäummediums verbunden. Dieses Aufschäummedium ist bei der dargestellten Ausführung Wasser. Als Aufschäummedium könnte aber auch eine andere Flüssigkeit, beispielsweise das flüssige Füllgut verwendet werden.
Das dem Magnetventil 13 entfernt liegende andere Ende der Flüssigkeitsleitung 14, die für das Schwenken des Haltearmes 6 zumindest in einem Teilbereich flexibel ausgeführt ist und/oder für dieses Schwenken eine Drehkupplung aufweist, ist mit dem Ausgang eines Heizgerätes 15 verbunden, welches über eine Flüssigkeitsleitung 16 an den Ausgang eines Steuerventils 17 angeschlossen ist, welches als Proportional-Druckventil ausgebildet ist. Der Eingang des Steuerventils 17 ist über eine ein Absperrventil 18 aufweisende Flüssigkeitsleitung 19 mit dem Ausgang einer von einem Elektromotor 20 angetriebenen Pumpe 21 für das flüssige Aufschäummedium verbunden. An den Ausgang der Pumpe 21 ist weiterhin auch ein Druckspeicher 22 angeschlossen, so daß stets eine ausreichende Menge an Aufschäummedium mit einem ausreichenden, durch die Pumpe 21 erzeugten Druck zur Verfügung steht. Der Eingang der Pumpe 21 ist mit einer Flüssigkeitsleitung 23 verbunden, die über ein Druckregelventil 24, über einen Schmutzfänger bzw. über einen Filter 25 und über ein Absperrventil 26 an eine örtliche Wasserversorgung anschließbar ist. Zwischen dem Ausgang und dem Eingang der Pumpe 21 ist weiterhin ein Sicherheitsventil 27 vorgesehen, welches bei Überschreiten eines vorgegebenen maximalen Druckes, beispielsweise bei Überschreiten eines Druckes von 20 bar öffnet, so daß der Druck in der Flüssigkeitsleitung 19 und in dem Druckspeicher 22 diesen Maximaldruck nicht übersteigen kann. Über eine eine Drosseleinrichtung 28 aufweisende Flüssigkeitsleitung 29, die mit ihrem einen Ende von der Flüssigkeitsleitung 16 abzweigt und mit ihrem anderen Ende in die Flüssigkeitsleitung 23 zwischen dem Druckregelventil 24 und dem Eingang der Pumpe 21 einmündet, ist der Ausgang des Steuerventils 17 mit dem Eingang der Pumpe 21, d. h. mit einem Teil des das Aufschäummedium führenden Systems verbunden, der den niedrigen, durch das Druckregelventil 24 im wesentlichen konstant gehaltenen Druck dieses Systems aufweist.
Das Magnetventil 13 und das Steuerventil 17 sind jeweils an einen Ausgang einer elektrischen bzw. elektronischen Steuereinrichtung 30 angeschlossen, und zwar über elektrische Leitungen 37 bzw. 38. Über eine elektrische Leitung 31 erhält die Steuereinrichtung ein dem Maschinen- bzw. Arbeitstakt der Füllmaschine 1 entsprechendes Taktsignal, welches beispielsweise von dem gemeinsamen Antrieb der Füllmaschine 1, des Überführungssternes 3 und der Flaschenverschließeinrichtung 5 bzw. von einem von diesem Antrieb angesteuerten Impulsgenerator oder Taktgeber abgeleitet ist.
Über elektrische Leitungen 32 und 33 sind zwei weitere Eingänge der Steuereinrichtung 30 jeweils mit einer Meßstation 34 und 35 verbunden, von denen jede an der Bewegungsbahn der Flaschen 2 derart angeordnet ist, daß mit ihr der Bereich der Mündungen der vorbeibewegten Flaschen 2 und dabei speziell der Grad der Aufschäumung in den jeweils vorbeibewegten Flaschen 2 erfaßt wird. Die Meßstationen 34 und 35 arbeiten beispielsweise mit einer Hochfrequenzmessung oder sind als Lichtschranken oder Kamerasystem ausgebildet. Auch andere Meßverfahren, beispielsweise Ultraschall-Meßverfahren können an den Meßstationen 4 und 35 verwendet werden.
Wie aus der Fig. 1 ersichtlich ist, ist die Meßstation 34 im Bereich der vom Überführungsstern 3 gebildeten Förderstrecke 4 vorgesehen, und zwar kurz vor dem Übergang zur Flaschenverschließeinrichtung 5. Die Meßstation 35 ist an der Bewegungsbahn der Flaschen 2 in der Flaschenverschließeinrichtung 5 unmittelbar vor demjenigen Bereich dieser Flaschenverschließeinrichtung 5 vorgesehen, an welchem die Verschlüsse auf die Flaschen 2 aufgesetzt oder die Flaschen 2 verschlossen werden.
Durch das Heizgerät 15 wird das der Einspritzdüse 12 zugeführte flüssige Aufschäummedium erwärmt, so daß dieses Medium beim Austritt aus der Einspritzdüse 12 möglichst eine konstante, einem vorgegebenen Wert entsprechende Temperatur (z. B. 90°-95°C) aufweist. Weiterhin ist im inneren des Heizgerätes 15 auch ein einen gewissen Volumen-Ausgleich ermöglichendes Luft- oder Gaspolster vorgesehen.
Es wird davon ausgegangen, daß der Haltearm 6 und damit die Einspritzdüse 12 sich in einer Position (Einspritzposition) an der hauptsächlich vom Überführungsstern 3 gebildeten Förderstrecke befinden.
Ein optimales Aufschäumen ist dann gewährleistet, wenn es durch die Beaufschlagung mit dem flüssigen Aufschäummedium zu einem Überschäumen kommt, allerdings nur in einem solchen Ausmaß, wie es für das vollständige Verdrängen des Restluftvolumens aus der jeweiligen Flasche 2 gerade erforderlich ist. Das Aufschäumen des flüssigen Füllgutes in den Flaschen 2 ist dabei beispielsweise so gesteuert, daß vor dem Aufsetzen eines Verschlusses auf eine Flasche 2 bzw. aus ihr eine geringe Menge an Füllgutschaum austritt, in der (Menge) der Anteil an flüssigem Füllgut in der Größenordnung zwischen etwa 0,3-1,0 ml liegt. Ein optimales Aufschäumen ist aber auf jeden Fall dann gewährleistet, wenn nach dem ersten Flüssigkeitsschaum, der noch relativ große, Luft enthaltende Blasen besitzt, sich im Bereich der Mündung der jeweiligen Flasche ein Flüssigkeitsschaum mit feinen, im wesentlichen nur noch Kohlensäure enthaltenen Blasen gebildet hat.
Die eingestellte Position des Haltearmes 6 bzw. der Einspritzdüse 12 in bezug auf die von den Überführungsstern 3 gebildete Transportstrecke 4 wird der Steuereinrichtung 30 an einer Eingabeeinrichtung 36 manuell eingegeben, oder aber diese Position des Haltearmes 6 bzw. der Einspritzdüse 12 wird von einem Meßgeber (z. B. Winkelgeber) als Meßsignal automatisch an die Steuereinrichtung 30 übermittelt.
Bei laufender Maschine ist das Magnetventil 13 durch die Steuereinrichtung 30 geöffnet in jede sich unter der Einspritzdüse 12 bzw. deren Düsenöffnung vorbei bewegende Flasche 2 wird somit zum Anregen des Aufschäumens ein Strahl des flüssigen Aufschäummediums eingespritzt. Der Druck, mit dem dieses Einspritzen des Aufschäummediums erfolgt und der die Intensität und vor allem auch die Schnelligkeit des Aufschäumvorganges bestimmt, wird durch die Steuereinrichtung 30 über das als Proportional-Druckventil ausgebildete Steuerventil 17 geregelt, und zwar in Abhängigkeit von einem Ist-Sollwert-Vergleich. Diese Regelung wird dabei beispielsweise unter Verwendung entweder der Meßstation 34 oder der Meßstation 35 durchgeführt.
In beiden Fällen erfolgt durch die Steuereinrichtung 30 und das Steuerventil 17 in Abhängigkeit von der Maschinenleistung nach vorgegebenen Kennwerten zunächst eine Einstellung eines Basisdruckes für das Aufschäummedium, welcher (Basisdruck) beispielsweise nach Erfahrungswerten ein optimales Aufschäumen des flüssigen Füllgutes erwarten läßt. Die Abhängigkeit dieses Basisdruckes von der Leistung sowie gegebenenfalls von weiteren Parametern, wie z. B. Temperatur des flüssigen Füllgutes, Art des flüssigen Füllgutes, Form der verwendeten Flaschen, Füllhöhe des flüssigen Füllgutes in der jeweiligen Flasche usw., ist in einem Speicher der Steuereinrichtung 30, z. B. in Form von Tabellen oder Kennlinien gespeichert, so daß aufgrund der tatsächlichen Maschinenleistung von der Steuereinrichtung 30 und dem Steuerventil 17 der jeweilige Basisdruck eingestellt wird.
Die tatsächliche Maschinenleistung sowie andere Parameter können beispielsweise durch die Eingabeeinrichtung 36 manuell eingegeben werden. Bevorzugt erfolgt jedoch die Eingabe der Maschinenleistung sowie anderer durch einfache Sonden erfaßbare Parameter (z. B. Temperatur des flüssigen Füllgutes) selbsttätig.
Auch die Position der Einspritzdüse 12 an der vom Überführungsstern 3 gebildeten Förderstrecke, d. h. die Winkelstellung des Haltearmes 6 wird hierbei beispielsweise als Parameter erfaßt.
Zusätzlich zu dieser Einstellung des Basisdruckes bewirkt die Steuereinrichtung 30 auch noch die Regelung durch den Istwert-Sollwert-Vergleich, und zwar beispielsweise unter Verwendung der Meßstation 34, mit der bei den vorbeibewegten Flaschen 2 der Abstand zwischen der Oberkante der durch das Aufschäumen gebildeten Schaumkrone und der Oberkante der jeweiligen Flaschenmündung erfaßt wird. Dieser Istwert wird in der Steuereinrichtung 30 mit einem Sollwert, d. h. mit einem Abstand verglichen, der wiederum unter Berücksichtigung der Maschinenleistung sowie gegebenenfalls weiterer Parameter, wie Art des flüssigen Füllgutes, Temperatur des flüssigen Füllgutes, Art der Flaschen 2 usw., ein optimales Aufschäumen innerhalb derjenigen Zeit sicherstellt, die bis zum Aufsetzen des Verschlusses auf die jeweilige Flasche 2 oder bis zu deren Verschließen verbleibt bzw. die die jeweilige Flasche 2 für den Transport von der Meßstation 34 bis an den Verschließbereich der Flaschenverschließeinrichtung 5 benötigt. Die betreffenden Sollwerte sind ebenfalls in Abhängigkeit von der Maschinenleistung sowie eventuell in Abhängigkeit von weiteren Parametern im Speicher der Steuereinrichtung 30 gespeichert.
Ist der von der Meßstation 34 ermittelte Abstand zwischen der Oberkante der Schaumkrone und der Oberkante der Flaschenmündung der Flaschen 2 kleiner als der Sollwert, so bedeutet dies ein zu intensives bzw. schnelles Aufschäumen. Durch die Steuereinrichtung 30 und das Steuerventil 17 wird der Druck des Aufschäumungsmediums reduziert.
In umgekehrter Weise bedeutet ein von der Meßstation 34 erfaßter Abstand zwischen der Oberkante der Schaumkrone und der Oberkante der Flaschenmündung, der größer ist als der Sollwert, ein zu wenig intensives Aufschäumen. Die Steuereinrichtung 30 bewirkt daher durch entsprechende Steuerung des Steuerventils 17 eine Erhöhung des Druckes des Aufschäummediums.
Mit der Meßstation 35 wird der Zustand erfaßt, der unmittelbar vor dem Verschließen der Flaschen 2 vorliegt. Dieser Istzustand bzw. Istwert wird mit einem Sollwert verglichen, der einem Sollzustand entspricht, bei dem sich durch das Überschäumen des flüssigen Füllgutes an der Außenfläche der jeweiligen Flasche 2 ein Fleck aus Füllgutschaum in einer bestimmten Größe und/oder Lage gebildet hat, also ein Überschäumen in einem bestimmten Ausmaß vorliegt. Zur Erfassung dieses Fleckes ist die Meßstation 35 vorzugsweise als Kamera (Videokamera) ausgebildet, wobei der Istwert-Sollwert-Vergleich beispielsweise durch Bildvergleich zwischen dem von dieser Kamera gelieferten Bild und einem vorgegebenen Bild erfolgt. Bei diesem Bildvergleich werden beispielsweise Hell-Dunkel-Übergänge zwischen dem helleren Fleck aus Füllgutschaum und der sonstigen, dunkleren Außenfläche der jeweiligen Flasche ausgenutzt bzw. ausgewertet.
Wird der vorgegebene Sollwert überschritten, so erfolgt über die Steureinrichtung 30 und das Steuerventil 17 eine Reduzierung des Druckes des Aufschäummediums. Im umgekehrten Fall erfolgt eine Erhöhung dieses Druckes.
Für die Steuerung ist nur eine der beiden Meßstationen 34 oder 35 erforderlich. Grundsätzlich ist es selbstverständlich auch möglich, beide Meßstationen gleichzeitig vorzusehen.
Unabhängig hiervon ist es sinnvoll, die Steuerung bzw. Regelung so vorzunehmen, daß die bei einer bestimmten Abweichung zwischen Sollwert und Istwert (ausgehend von einem bestimmten Basisdruck) vorgenommene Druckänderung ebenfalls zumindest von der Maschinenleistung in der Weise abhängig ist, daß bei einer vorgegebenen Abweichung zwischen Istwert und Sollwert diese Druckänderung mit zunehmender Maschinenleistung zunimmt.
Durch die Flüssigkeitsleitung 29 mit Drosseleinrichtung 28 sowie durch das Gaspolster in Heizgerät 15 ist sichergestellt, daß bei der Regelung auch größere Druckänderungen praktisch verzögerungsfrei erfolgen können.
Gemäß dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel wird das Schutzgas raumförmig oberhalb der Flaschen 2, ausgehend von der Einspritzdüse 12 gebildet und zweckmäßig durch Strahldüsen, die die Einspritzdüse 12 umgeben, in Richtung der Flaschenmündungen 12' geleitet. Dazu können rohrförmige Leitkörper 39 vorgesehen sein, mit denen ein begrenzter Schutzgasraum 40 gebildet werden kann und die Menge des ausströmenden Schutzgases kontrollierbar ist. Durch diesen Schutzgasraum 40 wird das Aufschäummedium 41 ohne Aufnahme schädigender Umgebungsluft in die Flasche 2 geleitet. Darüber hinaus wird keine Umgebungsluft in die Flaschenmündung eingedüst.
Fig. 3 zeigt eine Variante der Schutzgaszuführung. Bei dieser Ausbildung ist eine rohrförmige Kammer 42 vorgesehen, die mit einer Schutzgaszuleitung 43 zweckmäßig am oberen Ende ausgestattet ist. Das Schutzgas strömt durch mehrere seitliche Bohrungen 44 in den Schutzgasraum 40 und kann am unteren Ende durch die Leitung 45 gesammelt abgeleitet werden, wobei die Schutzgaszuleitung so eingestellt ist, daß eine ausreichende Menge bis zur Flaschenmündung 12' geleitet wird und diese während des Einspritzvorganges vor der Umgebungsluft schützt.

Claims (6)

1. Aufschäumvorrichtung zum Verdrängen des Restluftvolumens aus einem mit Füll­ gut gefüllten Behälter, insbesondere Flaschen (2), mit einer Düseneinrichtung mit wenigstens einer Einspritzdüse (12), welche über einer Förderstrecke (4) ange­ ordnet ist und zum Verdrängen des Restluftvolumens vorgesehen ist und die Fla­ sche mit einem Strahl eines gasförmigen oder flüssigen Aufschäummediums be­ aufschlagt, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufschäummedium durch einen partiell in der Umgebungsluft gebildeten Schutzgasraum (40) in die Flaschenöff­ nung geleitet wird.
2. Aufschäumvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzgasraum (40) durch einen Strahl eines auf die Flasche gerichteten Inertga­ ses gebildet ist.
3. Aufschäumvorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Einspritzdüse (12) umgebende Strahldüsen zur geschlossenen Zuleitung eines Inertgases gegen die Flaschen (2) vorgesehen sind.
4. Aufschäumvorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Aufschäummedium durch einen nach unten gerichteten Leitkör­ per (39) für das Inertgas zuführbar ist.
5. Aufschäumvorrichtung nach den vorhergehende Ansprüchen, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Schutzgas innerhalb eines vorbestimmbaren Raumes (40) ein­ blasbar und mindestens teilweise absaugbar geführt ist.
6. Aufschäumvorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Schutzgasraum (40) als eine Kammer (42) ausgebildet ist, aus der das zugeführte Schutzgas mindestens teilweise gesammelt ableitbar ist.
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